Friedlinde Gurr-Hirsch
Sitzungen
Letzte Beiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage der Kollegin Haller-Haid namens der Landesregierung wie folgt:
Zunächst möchte ich feststellen: Es gibt keine spezielle Statistik für derartige Vorgänge, weshalb es auch kein vollständiges Zahlenmaterial gibt. Im Trend stellen aber auch wir einen Rückgang der Zahl der Strafanzeigen fest.
Mit den Staatsanwaltschaften und den Vertretern der unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden wurden die mutmaßlichen Gründe für den Rückgang der Anzeigen erörtert. Dabei hat sich herausgestellt, dass ein wesentlicher Grund in den gesetzlichen Änderungen liegen dürfte. So wurden zahlreiche nationale hygie nerechtliche Bestimmungen und damit auch mögliche Straftatbestände im Zusammenhang mit dem neuen, im Jahr 2006 erlassenen EU-Hygienepaket aufgehoben, z. B. die Hackfleischverordnung, die auch jeder ehrenamtlich Tätige hinreichend kannte. Hierauf lag seinerzeit auch ein Schwerpunkt bei den Anzeigen, die über den WKD eingegangen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, abgesehen von den gesetzlichen Veränderungen bei den Straftatbeständen sind die Vorgaben des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum an die Lebensmittelbehörden ganz eindeutig. In der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Justizministeriums sowie des Innenministeriums, die die Grundlagen für die Zusammenarbeit der Verwaltungs- und Strafrechtsbehörden im Bereich der Bekämpfung von Verstößen gegen den gesundheitlichen Verbraucherschutz schafft, ist festgelegt worden, dass bei Fakten, die geeignet sind, den Verdacht einer Straftat zu begründen, die Strafverfolgungsbehörden zwingend zu unterrichten sind.
Das wird jetzt im Vorfeld auch gemacht. Im Zweifel sollte die Staatsanwaltschaft in einem Verdachtsfall lieber einmal mehr als einmal zu wenig informiert werden. Hierzu finden jetzt auch schon Besprechungen statt.
In dieser Verwaltungsvorschrift sind auch regelmäßige Besprechungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden mit den Staatsanwaltschaften auf der Ebene der Regierungsbezirke vorgesehen, um sich gegenseitig über die Belange der Lebensmittelüberwachung zu unterrichten und sich gegenseitig dafür zu sensibilisieren. Nach Rückmeldung der zuständigen Behörden werden diese Besprechungen regelmäßig durchgeführt und werden auch sehr gut angenommen.
Das sind für uns die Gründe, warum es hier weniger Strafanzeigen gibt. Der Wegfall der Hemmschwelle, bereits im Vorfeld mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt zu treten, und eine durch die Verwaltungsvorschrift unkompliziertere Zusammenarbeit haben, denke ich, eine hohe Sachlichkeit in die Thematik gebracht.
Zu Ihrer zweiten Frage gebe ich namens der Landesregierung folgende Antwort: Zunächst möchte ich sagen, dass die Frage eigentlich falsch gestellt ist. Die Häufigkeit der Kontrollen in Lebensmittelbetrieben wird bei uns in Baden-Württemberg – da waren wir federführend – auf der Grundlage von Risikobeurteilungen festgelegt. Das heißt also, hier werden einzelne Betriebe spezifisch auf den Hygienezustand, auf die baulichen Voraussetzungen und das bestehende Eigenkontrollsys tem hin bewertet. Aus diesen Kriterien heraus leitet sich dann die Kontrollfrequenz ab.
Der Rahmen des Systems der Risikobeurteilung ist überdies auch über die allgemeine Verwaltungsvorschrift als Rahmenüberwachung des Bundes für alle Länder verbindlich vorgegeben. Hiernach gibt es bei den Betrieben in Abhängigkeit von ihrem betrieblichen Risiko ein breites Spektrum zwischen
der täglichen Kontrolle bis hin zu einer Kontrollhäufigkeit von in der Regel einmal in drei Jahren.
Einige Betriebsarten wie der Getränkehandel sind zwar auch zu kontrollieren, aber ich meine, es ist sehr leicht nachzuvollziehen, dass es wenig Sinn machen würde, dort immer wieder zu kontrollieren, da diese Betriebe ohnehin zumeist nur mit geschlossenen Flaschen handeln, für die die lebensmittelrechtliche Zuständigkeit beim Hersteller liegt. Andere Händler von nicht kühlpflichtig verpackten Lebensmitteln werden bei diesem System möglicherweise alle fünf Jahre mit einer Kontrolle zu rechnen haben.
Betriebsarten mit einem höheren Risiko, z. B. Betriebe zur Herstellung von leicht verderblichen Fleischerzeugnissen – ich nenne hier noch einmal das Beispiel Hackfleisch oder mariniertes Fleisch, Frischwurst und anderes –, sind so kategorisiert, dass sie zumindest einmal im Vierteljahr kontrolliert werden müssen. Dann, wenn ein Betrieb kein schlüssiges Eigenkontrollsystem hat oder in anderer Weise auffällig ist, kann eine Kontrolle auch täglich stattfinden.
Ich denke, dass das eine sehr zielorientierte Vorgehensweise ist. Deswegen ist es auch nicht möglich, zu sagen, hier gebe es eine Statistik und auf dieser Basis könne eine Datenabfrage gestartet werden. Es gibt keine Standardisierung.
Frau Kollegin Haller-Haid, ich möchte sagen, mich befremdet schon, dass
Sie bei der hohen Verantwortung, die wir als oberste Behörde für die Lebensmittelkontrolle haben, so etwas in unserem Land für möglich halten, dass Sie hier also eine gewisse Beliebigkeit unterstellen. Tatsache ist, dass wir deswegen risikoorientiert vorgehen, weil die Zahl der Lebensmittelkontrolleure – das sei zugegeben – auf der Ebene der Landratsämter und der Stadtkreise nicht üppig ist. Darüber haben wir – auch mit Ihnen, Kollegin Kipfer – schon häufig gesprochen.
Ich möchte ebenso feststellen, dass ich als Vertreterin des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum sehr froh bin, dass in diesen Wochen oder Tagen eine Regelung im Benehmen mit den unteren Verwaltungsbehörden gefunden wurde, nämlich dass in den nächsten drei Jahren weitere 66 Lebensmittelkontrolleure ins System gegeben werden. Das ist immerhin ein Drittel mehr. Welche Landesverwaltung kann schon sagen, dass sie eine Erweiterung des Personalbudgets um 30 % erfahren hat?
Daher waren wir schon immer gezwungen, unser Personal sehr effizient einzusetzen. Das haben vor allem die Landrats ämter mit einem sehr großen Verantwortungsgefühl gemacht. Ich möchte hier nicht unterstellen, dass irgendwelche Einnahmequellen, die dem Landratsamt zugutekommen, eine Rolle gespielt hätten. Ich habe Ihnen die beiden Gründe genannt. Ansonsten gibt es sicherlich auch die Möglichkeit, dass das eine oder andere in den Bereich der Ordnungswidrigkeit fällt.
Darüber ist auf bundespolitischer Ebene im Bundesrat diskutiert worden; das fand keine Mehrheit.
Ja.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Gern habe ich dem Kabinett in der vergangenen Kabinettssitzung Bericht über ein Jahr „Komm in Form“ im Rahmen des Aktionsplans 2018 erstattet. Sie kennen den Welternährungstag am 24. Ok
tober. Sie haben auch in den letzten Wochen über Organisationen wie „Brot für die Welt“ und „Adveniat“ wieder mitbekommen, dass die Zahl der Hungernden auf der Welt ständig steigt. Man spricht von einer Milliarde Menschen, die keinen Zugang zu ausreichendem Essen haben. Wir in Baden-Würt temberg, wir in Europa unterhalten uns dagegen über Themen wie Überernährung und Fehlernährung. Jeder neunte junge Mensch soll von Adipositas betroffen sein.
Das große Thema muss von uns, der Weltengemeinschaft, gelöst werden, und wir müssen das viel konsequenter tun, indem wir vor allem die Verteilungsproblematik lösen und Verteilungsgerechtigkeit herstellen.
Aber die Themen eines gesundheitsbewussten Lebensstils sind sicherlich Themen der nationalen Politik und im Fall Deutschlands Themen der Länder. Es gibt ein Rahmenprogramm des Bundes, nämlich den Aktionsplan „IN FORM“ mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020. Wir in Baden-Württemberg haben vor einem Jahr „Komm in Form“ im Rahmen des Aktionsplans 2018 beschlossen, das heißt, wir haben andere Akzente gesetzt, auch Akzente der Bewegung.
Die Aufforderung lautet „Komm in Form!“, und zwar auch deswegen, weil unser Land seit 30 Jahren, seit der Ära des Landwirtschaftsministers Gerhard Weiser, Themen der Ernährungserziehung und der Ernährungsinformation in unserem Ministerium verankert hat.
Nun könnte man sagen, das sind „Pipi-Themen“. „Kinder und Gedöns“, hat Bundeskanzler Schröder einmal gesagt.
Es sind jedoch keine Kleinigkeiten. Es geht immerhin um Kos ten von 79 Milliarden € für die Behandlung ernährungsbedingter Erkrankungen. Insofern wird dieses Thema zunehmend ernster genommen.
Was ist „Komm in Form“? „Komm in Form“ ist eine Vorbereitung dergestalt, dass alle Aktivitäten, die es im Land gibt, unter ein Dachkonzept gestellt wurden und dass vor allem die Strukturen, die wir haben, effizient eingesetzt werden. Unser Rezept ist, die Leistungen, die es gibt, etwa die der 270 Ernährungsfachfrauen im Land, die auf Honorarbasis arbeiten, multiplikativ einzusetzen.
Im Vorlauf zum Orientierungsplan im Kindergarten haben wir uns schon vor fünf Jahren eingeschaltet. Wir haben den Orientierungsplan auch mit Ernährungsthemen unterlegt und im Vorfeld des Orientierungsplans und dessen Realisierung vor allem auch die Erzieherinnen fortgebildet. In allen 35 Landkreisen erfolgte Fortbildung durch unser Haus.
In diesem Jahr haben wir den Schwerpunkt auf die Kleinkindernährung und die Ernährungserziehung gelegt. Natürliche Partner sind dabei selbstverständlich die Hebammen, aber auch die sozialpädagogischen Ausbildungseinrichtun gen.
Ganz konkret: Ein Projekt der nächsten drei Jahre soll der sogenannte Ernährungsführerschein sein. Das ist ein Projekt mit sechs Unterrichtseinheiten, die im dritten Grundschuljahr durch die Lehrer vermittelt werden können. Sie beinhalten sowohl Kompetenzen des Tuns, also der Nahrungszubereitung, als auch Elementarkenntnisse über Ernährung. Der Ernäh
rungsführerschein soll in der Grundschule künftig so selbstverständlich sein wie der Fahrradführerschein. Ich glaube, dass das ein Grundstein ist, auf dem man aufbauen kann.
Wir haben selbstverständlich Kooperationen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angestrengt. Unser Fokus richtet sich auch auf Jugendeinrichtungen, etwa auf Jugendhäuser. Wir begleiten auch Verbandsjugendliche beim Thema Ernährung, aber auch beim Thema Getränke. In Jugendhäusern sollten von Jugendlichen etwa gesunde und interessante Getränke selbst zubereitet werden – ohne Alkohol.
Ein Schwerpunkt in diesem Jahr ist auch die Schulverpflegung insgesamt gewesen. Das Land Baden-Württemberg ist das ers te Bundesland, das eine Vernetzungsstelle für die Schulverpflegung implementiert hat. Inzwischen sind uns andere gefolgt. Wir haben Gelder vom Bund abgegriffen.
Gern, ja. – Insgesamt kann man sagen, dass sehr viel gelaufen ist. Wir sind sehr zufrieden damit, dass vor allem die Landkreise selbst aktiv geworden sind. In den Landkreisen sind vor allem auch Projekte für sozial Benachteiligte gelaufen. Das Thema Ernährung ist angekommen, und ich bin davon überzeugt, dass es sich multipliziert.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Herausforderungen die heutige Zeit an eine öffentliche Verwaltung stellt, lässt sich bestens am Thema Geodaten verdeutlichen. Geodaten werden auf allen Ebenen in der Verwaltung, in der Wirtschaft, aber auch in der Wissenschaft benötigt. Zweifellos können Bürgerinnen und Bürger von der Transparenz der Informationen und der Daten auch profitieren. Es steht fest: Ohne Geodaten geht zukünftig nichts. Ich glaube, dass diese Geodaten auch für eine Verkehrspolitik – wir hatten dazu heute eine Aktuelle Debatte – und deren Begleitung unverzichtbar sind.
Sie sind eine Voraussetzung für nachhaltiges administratives und politisches Handeln. Stellen Sie sich vor: Bürgermeister – vorhin waren einige hier – haben mit einer aktuellen Hochwassersituation in ihrer Gemeinde zu tun. Sie können die Überschwemmung ganzer Ortsteile nur noch durch rasches und gezieltes Anhäufen von Sandsäcken verhindern. So etwas hatten wir in den letzten Jahren immer wieder. Aber für den Bürgermeister stellt sich dann die Frage: Wo schicke ich den Bauhof hin? Wo soll mit wenig Sand die beste Wirkung erzielt werden? Wie komme ich dann an diese Stellen heran, z. B. an einem Fluss? Gibt es Wege, die befahrbar sind? Dann fällt dem Bürgermeister womöglich noch ein, dass die Karten im Rathaus gar nicht so aktuell sind.
Was brauchen sie dann in einer solchen Situation mehr als tagesaktuelle, verlässliche Geodaten aus verschiedenen Quellen? Dazu sollte es auch möglich sein, diese mit einem Knopfdruck sofort zur Verfügung zu haben. Diese Voraussetzungen schafft die INSPIRE-Initiative der EU mit ihrem fächerübergreifenden interdisziplinären Ansatz.
Wir haben heute einen Gesetzentwurf eingebracht, der in Artikel 1 das Landesgeodatenzugangsgesetz, auch kurz LGeoZG genannt, beinhaltet und in den Artikeln 2 bis 4 die Änderungen von drei Gesetzen betrifft. Das beinhaltet auch Gesetzesänderungen im Umweltbereich.
Mit diesem Landesgeodatenzugangsgesetz soll die erforderliche Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Landesrecht erfolgen. Diese Richtlinie ist 2007 von der EU verabschiedet worden und muss jetzt die Grundlage für eine europäische Geodateninfrastruktur bieten. Sie folgt Gott sei Dank aber dem Gedanken der Subsidiarität. Sie stützt sich auf die na tionalen Geodateninfrastrukturen ihrer Mitgliedsstaaten. In Deutschland erfolgt die Umsetzung durch separate Rechtsetzung, zunächst durch den Bund – das ist schon geschehen –, aber durch die föderale Struktur auch auf Länderebene.
Wir setzen die Richtlinie um und beschränken uns – das möchte ich Ihnen versichern – auf den Grundsatz einer 1:1-Umsetzung. Wir machen da keine Sonderübungen. Das Hauptziel des Gesetzes ist es, den Zugang und die Nutzung von Geo
daten für Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltung, für die Wissenschaft und für die Wirtschaft zu vereinfachen. Dafür wird die öffentliche Bereitstellung von Geodaten aus den im Gesetz genannten Geodatenthemen grundsätzlich vorgeschrieben. Davon können Sie ausgehen.
Die Geodaten müssen interoperabel sein. Darunter versteht man im Fall von Geodaten ihre beliebige Kombinierbarkeit, allerdings auf der Basis einheitlicher Standards. Das Gesetz schreibt nicht die Erfassung neuer Geodaten vor. Es gilt also nur, die vorhandene digitale Geodatenstruktur als Grundlage zu nehmen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Adressaten der Richtlinie sind also vorrangig öffentliche Stellen, sofern diese über Geodaten verfügen. Wirtschaftsunternehmen können partizipieren, wenn sie sich dazu bereit erklären, ihre Geodaten nach den Standards von INSPIRE anzubieten. Das Landesgeodatenzugangsgesetz schafft auch den Rahmen für transparente Kostenstrukturen sowie für Lizenzbedingungen.
Mit welchen Maßnahmen sollen all diese Ziele erreicht werden? Das ist die Frage. Um Geodaten interoperabel verfügbar zu machen, definiert die INSPIRE-Richtlinie ganz konkrete Instrumente. Mithilfe von Geodatendiensten soll im Internet nach Geodaten gesucht werden können. Sie sollen dargestellt werden. Es soll für den Bürger die Gelegenheit geben, diese Daten auch herunterzuladen.
Die Suche nach Geodaten und deren einfache Darstellung sind nach den Vorgaben der EU für den Bürger kostenfrei. Für die Nutzung und für die Weiterverwendung von Geodaten können dagegen grundsätzlich Geldleistungen verlangt werden.
So weit zu den wesentlichen Punkten dieses Gesetzes, das wir, weitgehend im Einklang mit dem Umsetzungsgesetz des Bundes und den Regelungen der anderen Bundesländern, heute hier vorlegen.
In der Praxis sind wir schon ein Stück weiter; das möchte ich Ihnen in diesem Zusammenhang auch mitteilen. Mit dem Aufbau der erforderlichen Geodateninfrastruktur in Baden-Würt temberg – kurz GDI-BW genannt – haben wir bereits begonnen. Davon haben Sie sicherlich Kenntnis erhalten. Auch für diesen Prozess wird das Landesgeodatenzugangsgesetz eine wichtige Grundlage sein.
Meine Damen und Herren, warum haben wir eine GDI-BW, also eine Geodateninformation Baden-Württemberg? In der Vergangenheit haben öffentliche Stellen, aber auch viele private Unternehmen und wissenschaftliche Institutionen Geodaten verschiedenster Art mit teilweise sehr hohem personellen und finanziellen Aufwand erheben müssen, weil diese Daten nur in den Informationssystemen der einzelnen Stellen verwaltet worden sind und in erster Linie zur Erfüllung der eigenen Aufgaben genutzt wurden.
Seit einigen Jahren rückt jedoch die fächerübergreifende Nutzung der Geodaten verstärkt in den Mittelpunkt. Durch die Kombination verschiedenster Geodaten und verschiedenster Bezugsquellen können neue Informationen gewonnen werden. Geobezogene Anfragen können dann auch effizienter erledigt werden. Zudem kann das Informations- und Wertschöp
fungspotenzial wirksam aktiviert werden, das in diesen Geodatenbanken steckt.
Für die Wirtschaftsunternehmen in unserem Land ist es ein umfassendes Datenangebot der öffentlichen Verwaltung einschließlich des kommunalen Bereichs. Ich glaube, das stößt auf großes Interesse. Dabei kann im Rahmen der Geodateninformation Baden-Württemberg jenseits von verwaltungsinternen Zuständigkeitsfragen recherchiert werden. Neue Marktchancen ergeben sich aber bereits durch die Anpassung der Geodaten an die geforderten Standards. Die Optimierung der Geschäftsprozesse durch den verbesserten Zugang zu Geodaten wird bald dazu führen, dass sich die Kosten für die Bereitsteller von Daten schon aufgrund der höheren Effektivität amortisieren.
Die notwendigen Vorarbeiten für den Aufbau der Geodateninformation Baden-Württemberg sind also schon geleistet. Wir haben darüber auch mit dem Begleitausschuss gesprochen. Das heißt, wir haben die Wirtschaft und die Verbände auf dem ganzen Weg schon eingebunden.
Mit der Fusion der Vermessung und Flurneuordnungsverwaltung – das haben Sie im Januar dieses Jahres mitbekommen – haben wir das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als schlagkräftige Mittelbehörde errichtet. Das Landesamt ist also Vorreiter im Einsatz von Geodatendiensten und bei der Bereitstellung von Daten. Dort wurde die Koordinierung der bereits erwähnten GDI-BW als Kompetenzzentrum eingerichtet, das für den Service und für die Unterstützung im Land zur Verfügung steht.
Im Vordergrund steht bei diesem Gesetz also die Nutzerorientierung. Dies ist der zentrale Grundsatz der GDI-BW. Bei sämtlichen Maßnahmen zu ihrem Aufbau und Betrieb stehen die Bedürfnisse und Vorstellungen der öffentlichen und privaten Geodatennutzer im Mittelpunkt. Dabei, sehr geehrte Damen und Herren, beachten wir ganz besonders auch die Interessen der einzelnen Geodatenanbieter.
Die umfassende Geodateninfrastruktur in Baden-Württemberg beseitigt also künftig die Hürden, die einem offenen und freien Datenzugang im Weg stehen können. Dies alles fügt sich in die Bestrebungen zur Schaffung von E-GovernmentStrukturen, die innerhalb der Verwaltung im Gange sind, ein.
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ende des Jahres 2009, in dem das Thema Datenschutz bundesweit vielfach Schlagzeilen verursacht hat, ist mir ein klarstellendes Wort an dieser Stelle ganz besonders wichtig. Das Landesgeodatenzugangsgesetz schafft keine erweiterten Befugnisse zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten. Im Hinblick auf den Datenschutz nimmt das Gesetz eine fachneutrale Position ein. Damit ist zum einen gewährleistet, dass es den Standard des Landesdatenschutzgesetzes einhält, zum anderen steht es aber auch der Anwendung bereichsspezifischer fachrechtlicher Regelungen über die Veröffentlichung personenbezogener Daten nicht entgegen.
Mit den Artikeln 2, 3 und 4 des vorliegenden Gesetzentwurfs verfolgt die Landesregierung den zuletzt genannten Ansatz, um einen umweltpolitischen Akzent zu setzen. Der Zugang zu relevanten Umweltinformationen – das wird zukünftig
noch wichtiger werden – ist gegeben. Er wird sogar erleichtert. Bestimmte Umweltdaten im Bereich Bodenschutz, wenn es z. B. um Altlasten geht, im Bereich der Wasserwirtschaft, aber auch im Hinblick auf die Deponien sollen bald ohne Einzelfallprüfung veröffentlicht werden können. Damit wird der INSPIRE-Prozess der EU insgesamt unterstützt und die Bereitstellung von personenbezogenen Geodaten für die Geodateninfrastruktur vereinfacht.
Sehr geehrte Damen und Herren, diese Regelungen stehen aber nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie. Das möchte ich hier noch einmal deutlich machen. Mit dem Gesetzentwurf kommen wir also nicht nur unserer EU-rechtlichen Verpflichtung nach, sondern bringen das Land gleichzeitig auch ein gutes Stück auf dem Weg zu einer modernen und mit vielfältigen Chancen ausgestatteten digitalen Zukunft voran, die den Standort Baden-Württemberg für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft, aber auch für unsere Behörden verbessert.
Abschließend möchte ich erwähnen, dass es dazu auch eine umfassende Anhörung in allen betroffenen Ministerien, auch mit Vertretern der Wirtschaft, gegeben hat. Aus dieser Anhörung haben sich keine Änderungen ergeben.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mündliche Anfrage des Abg. Paul Locherer möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten:
Die Landesregierung hat angesichts der schwierigen Lage auf den Agrarmärkten, insbesondere auf den Milchmärkten, im Kontakt mit den landwirtschaftlichen Berufsverbänden bereits recht frühzeitig Möglichkeiten zur Verbesserung der Investitionsförderung erörtert. Trotz unseres strengen Sparkurses wurde auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten Oettinger ein Sonderprogramm „Milch“ ins Leben gerufen, das für das Jahr 2009 3 Millionen € Landesmittel für Investitionen in viehhaltende Betriebe vorsieht. Diese 3 Millionen € – der Kollege hat es angesprochen – werden durch weitere 3 Millionen € von der EU ergänzt.
Für die Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben stehen im laufenden Jahr 2009 damit 41 Millionen € an EU- und nationalen Mitteln zur Bewilligung von Förderanträgen zur Verfügung. In diesem Mittelrahmen sind auch die Mittel für das Sonderprogramm „Milch“ enthalten.
Die gesamten Mittel sind derzeit durch Anträge belegt; draußen läuft also etwas. Rund die Hälfte ist bereits durch Bewilligungen gebunden.
Man darf dazu sagen, dass 70 % des gesamten Mittelvolumens dieser Anträge dem Sektor Milch zufließen.
Kriterium bei der Bewilligung ist insbesondere ein zukunftsfähiges Investitionskonzept der Antragsteller – das verlangen wir –, das dann auch eine nachhaltige Betriebsentwicklung vorsieht.
Zur weiteren Frage, Herr Abg. Locherer, möchte ich feststellen:
Die Landesregierung sieht sowohl eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung als auch inhaltliche Anpassungen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms zur Verbesserung der Förderbedingungen vor. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe werden für die Begleitmaßnahmen zum Auslaufen der Milchquote die zusätzlichen EUMittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds – kurz ELER genannt –, die im Zuge des Health Checks der Gemeinsamen Agrarpolitik im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum zur Verfügung stehen, umgeschichtet. Mittel des europäischen Konjunkturprogramms fließen ebenfalls in das Agrarinvestitionsförderungsprogramm ein. – Ich spreche ausdrücklich vom Konjunkturprogramm der EU.
Dadurch erhöht sich der Anteil der ELER-Mittel am Förderrahmen für die restliche Laufzeit des Maßnahmen- und Entwicklungsplans II vom Jahr 2009 bis zum Jahr 2013 um rund 22,4 Millionen €. Damit stehen in der siebenjährigen Gesamt
laufzeit 84 Millionen € an EU-Mitteln zur Verfügung. Einschließlich der im Finanzplan des Siebenjahreszeitraums vorgesehenen nationalen Mittel – das sind reine Landesmittel sowie Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK genannt – stehen somit von 2007 bis 2013 für die Agrarinvestitionsförderung in Baden-Württemberg insgesamt 283 Millionen € zur Verfügung.
Folgende Anpassungen der AFP-Richtlinie, also des Agrarinvestitionsförderungsprogramms, werden von unserem Minis terium nach der Anhörung der Wirtschafts- und Sozialpartner angestrebt: Wir wollen zunächst einmal die Obergrenze der förderfähigen Kosten von bisher 1,25 Millionen € auf 2 Millionen € erhöhen, um vor allem investitionswilligen Zukunftsbetrieben hier eine Chance zu geben. Über 1,5 Millionen € werden nur bewilligt, wenn das MLR dann auch zustimmt. Die Zahl der Anträge ist also überschaubar.
Weiter soll hier die Erhöhung des Zuschlags zur Regelförderung angestrebt werden. Wir hatten bisher 25 % und haben dann um fünf Prozentpunkte erhöht. Nun wird um insgesamt zehn Prozentpunkte auf 35 % erhöht, und zwar für Stallgebäude, die dann allerdings auch eine Verbesserung des Tierschutzes beinhalten und auch Tierhygiene im Blick haben müssen. So sieht es ja auch die Richtlinie vor.
Außerdem wollen wir hier die Förderung von Hangspezialmaschinen vorsehen. Da denken wir natürlich ganz besonders an den Schwarzwald, an schwierige Gebiete.
Gerade die beiden letzten Änderungen kommen den milchviehhaltenden Betrieben in den benachteiligten Gebieten ganz besonders zugute.
Zu diesen beabsichtigten Änderungen hat der Begleitausschuss des MEPL II in der gestrigen Sitzung seine Zustimmung gegeben. Der entsprechende Änderungsantrag zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan wird spätestens Mitte Juli bei der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt.
Ist damit Ihre Frage beantwortet?
Ich kann die Frage kurz beantworten: Das ist nicht geplant. Es gibt nur innerhalb der Ausgleichszulage Landwirtschaft eine Änderung, die vor allem eine Tierbindung von 0,3 Großvieheinheiten vorsieht. Das soll aber im Rahmen der vorgesehenen 35 Millionen € geleistet werden.
Was die Ausgleichszulage Wald angeht, sind keine Änderungen vorgesehen.
Ich beantworte die Anfrage des Abg. Paul Locherer für die Landesregierung wie folgt:
Nach jetzigem Stand wird die Möglichkeit, Mehrgefahrenversicherungen abzuschließen, von der Landwirtschaft quasi nicht angenommen. Das ist Fakt. Der Druck auf die Landwirtschaft ist allerdings da, auch aufgrund der zunehmenden Klimaereignisse, der Unwetter. Dieser Druck stellt trotzdem keinen ausreichenden Beweggrund für die Landwirte dar, weil für die Versicherungsnehmer die Wirtschaftlichkeit fehlt. So beträgt z. B. die Versicherungsteuer bei der Mehrgefahrenversicherung 19 % – es gilt also der übliche Mehrwertsteuersatz –, wohingegen bei der speziellen Hagelversicherung nur 2 % erhoben werden. Deswegen greifen die Landwirte einfach nicht zu. Es wird daher nur dann zu einer breiten Einführung von Mehrgefahrenversicherungen kommen, wenn die Prämien für die Versicherungsnehmer günstiger werden.
In der Vergangenheit ist eine staatliche Beteiligung an den Prämien oder überhaupt die Möglichkeit, dass der Staat gewissermaßen als Rückversicherer eintritt, schon intensiv diskutiert worden, weil sich ja die Unwetterereignisse gehäuft haben. Insbesondere wurde diskutiert, die Prämien aus den Mitteln der allgemeinen Gemeinsamen Agrarpolitik zu finanzieren, was aber bis jetzt vom Bund und von den Ländern einvernehmlich abgelehnt worden ist.
Die Kofinanzierung einer Ernteversicherung kann, soweit der EU-Haushalt betroffen ist, laut Beschluss zum Health Check aus den Mitteln der ersten Säule nach Artikel 68 der betreffenden EU-Verordnung – die Fachleute kennen ihn – erfolgen. Das hätte aber nicht nur zur Folge, dass dann die Direktzahlungen weiteren Kürzungen unterliegen – was ja durch die Modulation geschehen ist –, sondern das wäre auch – das müssen wir schon von vornherein sagen – sehr verwaltungsaufwendig. Bund und Länder haben deswegen vereinbart, diese
Regelung in Deutschland nicht anzuwenden. Außerdem wäre ein Anteil staatlicher Zahlungen aus den nationalen Haushalten aufzubringen; das muss man auch wissen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Direktzahlungen jedoch ein wesentliches Element des landwirtschaftlichen Betriebseinkommens. Deswegen wären unsere Landwirte sicher nicht erfreut, wenn hier eine weitere Kürzung stattfinden würde.
Die Transfereffizienz von Direktzahlungen wird derzeit von Fachleuten höher eingeschätzt als die Umwidmung eines Teils dieser Mittel in Maßnahmen eines Risiko- und Krisenmanagements, zumal die stabilen witterungs- und marktunabhängigen Direktzahlungen grundsätzlich als fester Einkommensbestandteil einen risikomindernden Effekt haben. Für die Bewältigung von Naturkatastrophen wird deshalb von den bewährten Instrumenten staatlicher Soforthilfen, Ad-hoc-Hilfen, auch weiterhin Gebrauch gemacht.
Zur Verringerung von Produktionsrisiken sollten die Wirtschaftsbeteiligten existierende privatwirtschaftliche Instrumente nutzen und bei Bedarf weiterentwickeln; denn wir müssen uns allmählich schon Gedanken über die Häufigkeit und den Umfang von Unwetterereignissen machen.
Inwieweit sich im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik 2013 dann neue Ansätze für die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ergeben, bleibt noch abzuwarten. Die Landesregierung wird die möglichen Alternativen im Hinblick auf die Praktikabilität, aber auch auf deren Wirkung kritisch prüfen und gegebenenfalls dann unterstützen.
Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass die Landesregierung keine Möglichkeit hat, auf die Geschäftspolitik von Banken Einfluss zu nehmen. Das wäre vielleicht in den vergangenen Jahren manchmal ganz gut gewesen.
Wir wissen, wie man spart, gell? So einen Haushalt, wie wir ihn haben, hat sonst kein Land.
Die Landesregierung geht grundsätzlich davon aus, dass im Rahmen der oft langjährigen Geschäftsbeziehungen einem von Unwetterschaden betroffenen Landwirt eine wirtschaftliche und hoffentlich auch tragfähige Lösung angeboten wird.
Ich habe gehört, dass im Kreis Ravensburg eine Sparkasse ein – so möchte ich sagen – sehr konstruktives Verhältnis mit den Landwirten pflegt. Auf so etwas hoffen wir.
Natürlich ist im Einzelfall auch immer die Bonität eines landwirtschaftlichen Betriebs zu prüfen. Die Landesregierung wird ihrerseits Unterstützung für die geschädigten Landwirte anbieten.
Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen in Kürze – das wissen Sie – Mittel des Bundes zur Gewährung eines Liquiditätshilfedarlehens zur Verfügung. Ziel dieser Initiative ist in erster Linie die Milderung der marktbedingten Erlös minderungen. Sie ist also konkret auf das Thema Milch und die aus den Erlösminderungen entstandenen Liquiditätsengpässe ausgerichtet. Die Darlehen werden von der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu einem derzeitigen Zinssatz von 2,8 % bereitgestellt und über die Hausbanken ausgereicht. Landwirtschaftliche Unternehmen erhalten dadurch die Möglichkeit, den überwiegenden Anteil der im Oktober auszuzahlenden Betriebsprämie gewissermaßen schon im Vorgriff als Überbrückungsdarlehen zwischenzufinanzieren. Das Darlehen kann nach Auszahlung der Betriebsprämie bis spätestens 31. Dezember 2009 als Sondertilgung zurückgeführt werden. Die Zinsverbilligung soll für diesen Fall 3 % betragen. Damit ist das Darlehen zinsfrei.
Neben dieser Variante der Überbrückungsfinanzierung der Betriebsprämie kann das Liquiditätshilfedarlehen auch als normales Darlehen mit vierjähriger Laufzeit mit einem tilgungsfreien Jahr und einer Zinsverbilligung von 1 % in Anspruch genommen werden. Der Bund hat die Länder beauftragt, dies umzusetzen. Die notwendigen Richtlinien sind bei uns in Vorbereitung. Nach dem derzeitigen Stand ist davon auszugehen, dass die Anträge wahrscheinlich Mitte Juli eingereicht werden können. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Liquiditätshilfedarlehen ist, dass die Hausbank ins Obligo geht und eine Kreditbereitschaftserklärung abgibt.
Das Liquiditätshilfedarlehen kann auch zur Überbrückung von Unwetterschäden in Anspruch genommen werden. Das wurde uns jetzt ausdrücklich von Berlin mitgeteilt. Zur Unterstützung der von Unwetterereignissen Betroffenen wird die Landesregierung Mittel bereitstellen. Das hat der Minister bereits beim Vor-Ort-Besuch zugesagt. Hierzu wird vom Ministerium eine Richtlinie Unwetterhilfe auf der Grundlage einer Rahmenregelung des Bundes entwickelt, die natürlich mit der EU konform geht.
Insofern wird noch ein bisschen Zeit ins Land gehen, bis die Mittel ausgezahlt werden. Wichtig ist, dass man sie jetzt überhaupt richtig erhebt, dass man Eckdaten kennt und dass man die Ämter hört.
An dieser Stelle möchte ich sagen: Ich war auch draußen. Wir haben in unseren Ämtern für Landwirtschaft sehr praxis orientierte Landesbedienstete, die in dieser schwierigen Situation den Menschen schon eine Hilfe waren, die Überstunden gemacht haben und selbst sehr betroffen sind und helfen wollen.
Es ist halt immer ein individueller Schaden. Da muss geschaut werden, inwiefern man versichert ist. Der Herr Minister geht davon aus, dass insgesamt Schäden in Höhe von 52 Millionen € in der Landwirtschaft entstanden sind. Ich habe noch nie gesehen, dass irgendwo mit solcher Radikalität Hagel und Sturm, ja Orkan zugeschlagen haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Um Missverständnissen vorzubeugen, sei zunächst darauf hingewiesen, dass die EU-Agrarminister keine Einrichtung eines Milchfonds mit „frischem“ Geld beschlossen haben. Man hat sich darauf geeinigt, die Begleitmaßnahmen zum Ausstieg aus der Milchquote in die sogenannten neuen Herausforderungen aufzunehmen. Dies ermöglicht grundsätzlich den Einsatz der zusätzlich modulierten Mittel für Begleitmaßnahmen zum Milchquotenausstieg im Rahmen der zweiten Säule. Außerdem können Restmittel aus der ersten Säule – also nicht aktivierte Zahlungsansprüche – abzüglich einer Sicherheitsmarge in die zweite Säule transferiert werden.
Unter der Bedingung, dass das Land seine Verpflichtung zum Umfang der Maßnahmen für die neuen Herausforderungen mit den bisherigen Maßnahmen voll erfüllt, würden damit Baden-Württemberg erstmalig im Jahr 2010 ca. 9,3 Millionen € in der zweiten Säule für sogenannte Begleitmaßnahmen im Milchsektor zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2013 wächst diese Summe dann auf 17,8 Millionen € an.
Auch im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen möchte ich deutlich sagen: Dazu ist eine Kofinanzierung von mindestens 25 % durch das Land erforderlich. Laut den Beschlüssen zum Health Check, also zur Gesundheitsüberprüfung der Agrarpolitik, haben die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, über die Anwendung des Artikels 68 der Direktzahlungsverordnung bis zu 10 % der Direktzahlungen – das ist die erste Säule – zu nutzen, um z. B. gezielt bestimmte Sektoren in sogenannten definierten Regionen über gekoppelte Maßnahmen zu unterstützen.
Unter den gegebenen agrarpolitischen Rahmenbedingungen und aufgrund der Verhandlungsergebnisse zum Health Check sehen die Bundesländer und der Bund derzeit kein Erfordernis für die Anwendung des Artikels 68. Für uns ist dies keine Option.
Im Übrigen – das möchte ich in diesem Zusammenhang auch sagen – würde die Einführung neuer gekoppelter produktionsbezogener Beihilfen dem Ziel der Agrarreform von 2005, nämlich der vollständigen Entkopplung der Direktzahlungen, regelrecht zuwiderlaufen. Denn mit der Agrarreform von 2003 wurde von der Europäischen Union ein grundsätzlicher Sys temwechsel in der Agrarförderung eingeleitet. Der Leitgedanke bei dem von Deutschland gewählten Kombimodell zur Entkopplung der Direktzahlungen war die Intention, bestehende regionale und sektorale Ungleichgewichte insbesondere zwischen den Ackerlandstandorten und den Grünlandstandorten auszugleichen und gleichzeitig die gesellschaftliche Akzeptanz von Direktzahlungen an die Landwirtschaft für deren Leistungen im Hinblick auf die Erhaltung der Kulturlandschaft nachhaltig zu verbessern.
Die Inanspruchnahme weiterer zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten von EU und Bund für Begleitmaßnahmen ist – das möchte ich an dieser Stelle sagen – von unserer Seite nicht vorgesehen.
Nun möchte ich den zweiten Teil der Anfrage beantworten, der die Kriterien für die Förderung von Milchvieh haltenden
Betrieben abfragt. Auch hier gilt es, vorweg festzustellen: Konkret können die Kriterien erst dann benannt werden, wenn die Maßnahmen in Deutschland bzw. in Baden-Württemberg endgültig definiert sind. Dazu brauchen wir die endgültigen Rechtstexte von dieser EU-Agrarministerkonferenz. Es ist festzustellen, dass diese noch nicht in deutscher Übersetzung vorliegen. Wir brauchen auch noch einen Abstimmungsprozess innerhalb des Bundes sowie auch hier in Baden-Würt temberg.
Baden-Württemberg geht nach dem derzeitigen Stand davon aus, dass die Begleitmaßnahmen, die aus dem sogenannten Milchfonds – es ist ja kein wirklicher Fonds – finanziert werden, in erster Linie über vorhandene Maßnahmen aus der zweiten Säule zielorientiert umgesetzt werden. Dazu gehört vor allem die Investitionsförderung zur Modernisierung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Milchviehbetrieben. Dazu gehört aber auch die Marktstrukturförderung für die Molkereien sowie die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, um Bewirtschaftungsnachteile, bedingt durch Höhenlage, Klima, Bodenqualität, auszugleichen.
Als Beispiel sei die Investitionsförderung herausgegriffen. Wenn diese Maßnahme über den sogenannten Milchfonds mit Mitteln gespeist wird, dann werden die begünstigten Betriebe die geltenden Beihilfevoraussetzungen für den Erhalt der Investitionsförderung aber auch erfüllen müssen. Das bedeutet, dass man eben auch, so möchte ich sagen, eine erfolgreiche Buchführung hat, die eine weitere Investition überhaupt lohnend erscheinen lässt.
Es soll sich bei den Begleitmaßnahmen jedoch auf jeden Fall um gezielte Anpassungsmaßnahmen zur Begleitung des sogenannten Milchquotenausstiegs handeln und nicht um Maßnahmen, die alle Milchviehhalter in der Breite erreichen sollen. Letzteres wäre ja wirklich eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip, und das will ja keiner von uns.
Die Agrarminister haben sich u. a. darauf verständigt, die bisher erforderliche Quotenbindung bei der Investitionsförderung im Milchbereich abzuschaffen. Das wird, denke ich, von jedem begrüßt. Der Zeitpunkt für die Neuregelung ist allerdings in Brüssel noch festzulegen.
Mit dem Verzicht auf den Quotennachweis bei der Investi tionsförderung wird einer langjährigen Forderung BadenWürttembergs, insbesondere auch der Forderung der Bauernverbände Rechnung getragen. Dies bringt, so denken wir, Vereinfachungen auch im Förderverfahren, bedingt jedoch eine stärkere unternehmerische Verantwortung des Antragstellers. Das MLR wird sich für eine möglichst zeitnahe Umsetzung des Beschlusses einsetzen, Herr Abg. Locherer.
Gern.
Es dreht sich ja nicht um Jagdpolitik.
Ich werde eine generelle Antwort geben: Die De-minimis-Förderung geschieht ja oftmals auch durch die Kommunen, also durch Dritte. Sie hat eine Obergrenze, die, bezogen auf drei Jahre, glaube ich, 6 000 € beträgt. Aber das werde ich Ihnen noch konkret nachliefern.
Es muss im Grundsatz immer das Kriterium erfüllt sein, dass bereits geförderte Tatbestände nicht durch weitere Fördermaßnahmen in der zweiten Säule nochmals gefördert werden. Da könnten Sie dann sämtliche Dinge, die im MEKA und anderen Programmen drinstehen, durchgehen und diese Frage für jeden Einzelfall beantworten.
Aber wenn Sie eine umfängliche fachkundige Antwort wollen, dann lasse ich Ihnen die gern zukommen.
Ob über die bestehenden Förderinstrumente, z. B. über das Agrarinvestiti
onsförderungsgesetz, über die Marktstrukturförderung oder die bereits erwähnte Ausgleichszulage, hinaus noch neue Instrumente im Rahmen der zweiten Säule zweckmäßig und effizient sind, muss geprüft werden. Da gibt es Ähnlichkeiten zu der Beantwortung der Frage des Herrn Abg. Winkler. Dies muss vor dem Hintergrund eines begrenzten Mittelumfangs – auf jeden Fall muss ja eine Abdeckung durch Kofinanzierungsmittel erfolgen – diskutiert werden. Es spielt auch eine Rolle, dass möglicherweise alles kontrolliert werden muss, was wiederum viel Bürokratie mit sich bringen wird. Da sind wir noch im Anfangsstadium, und da, denken wir, werden Sie im Rahmen der parlamentarischen Einflussnahme auch die eine oder andere Idee einspeisen.
Dazu, wie die Perspektiven für die Milchviehbetriebe aussehen, möchte ich einmal allgemein antworten: Zunächst kann man feststellen, dass die Weltbevölkerung insgesamt wächst. Das Hungerproblem wird immer größer; inzwischen gibt es auf der Welt 920 Millionen Menschen, die Hunger leiden müssen. Hinzu kommt weltweit das Problem der Verstädterung. Die Menschen dort sind keine Selbstversorger. Zudem sind die natürlichen Ressourcen im Bereich der Nahrungsmittelproduktion ja auch stark begrenzt. Vor diesem Hintergrund kann meines Erachtens für die Milchviehhaltung, die in Mitteleuropa, in gemäßigten Gebieten stattfindet, längerfristig gesehen eine optimistische Grundhaltung eingenommen werden.
Angesichts der aktuell schwierigen Marktsituation der Milchviehbetriebe, die ja deutschlandweit, europaweit und weltweit festzustellen ist, bieten sich, meine ich, nur wenige Möglichkeiten, konkrete Vorhersagen für das kommende Jahr zu treffen.
Insgesamt kann man retrospektiv, also im Hinblick auf das abgelaufene Agrarjahr, feststellen, dass die Milchviehhalter überdurchschnittlich gut abgeschlossen haben.
Wir haben heute ja schon öfter statistische Aussagen gehört. Alles ist immer relativ, und es kommt immer darauf an, von welchem Niveau man ausgeht. Man kann also nicht konkret sagen, wie die Entwicklung mittelfristig sein wird. Die Milchviehbetriebe haben insgesamt jedoch eine vergleichsweise stabile Entwicklung gehabt, weil das im Großen und Ganzen Familienbetriebe sind, die mehr abfangen können als Großbetriebe, wie sie etwa in Norddeutschland und vor allem in Ostdeutschland vorherrschen. Der Faktor „eigene Arbeit“ – die Arbeit der Familienmitglieder – und der Faktor „eigenes Kapital“ – das vielleicht stärker belastbar ist als Fremdkapital – geben hier durchaus eine gewisse Elastizität.
Ich glaube, dass es längerfristig auch für die baden-württembergischen Betriebe darum gehen muss, dass sie die Produktionskosten im Griff haben und dass ein ausreichender Produktionsumfang gegeben sein muss. Natürlich muss auch eine optimierte Produktionstechnik mit einem entsprechenden Management vorhanden sein. Da gibt es, denke ich, noch sehr viel nachzubessern.
Viele unserer oft kleineren Betriebe haben aber Gott sei Dank mehrere Standbeine. Gerade in Regionen mit vielen Milch er
zeugenden Betrieben – wenn ich jetzt die Kollegen Haas oder Schüle anschaue, fällt mir etwa der Schwarzwald ein –
gibt es über die Direktvermarktung oder den Tourismus noch Diversifizierungen in der Einkommenserzielung. In solchen Fällen gibt es ja auch unsere Ausgleichsleistungen, die in diesen Bereichen oftmals 60 oder 70 % des Einkommens ausmachen. Deswegen denke ich, dass es hier auch in Zukunft eine Perspektive gibt.
Generell ist für die Fachleute festzustellen, dass die Agrarpolitik bis zum Jahr 2013 die sogenannten BIPs abschmilzt und dadurch vor allem die Grünlandstandorte attraktiver werden und im Vergleich zu den Ackerbaustandorten gewinnen können. Deswegen ist hier vor allem darauf zu achten, dass man die Ställe modern und arbeitswirtschaftlich vorteilhaft aufstellen muss, dass man einen größeren Produktionsumfang braucht und dass man den Wettbewerb innerhalb Deutschlands und innerhalb der EU angehen muss. Wir brauchen unternehmerisch denkende Landwirte. Diese werden, glaube ich, im europäischen Wettbewerb eine Chance haben.
Herr Kollege Walter, Sie alle kennen die Funktionsmechanismen der Marktwirtschaft. Wir haben hier doch sehr ungleiche Partner: Wir haben Oligopolisten im Einzelhandel, und wir haben bei der Zahl der Molkereien, speziell in Süddeutschland, regelrecht einen Polypolismus. Dass es hier keine Gleichwertigkeit in den Wettbewerbsmitteln gibt, lässt sich nachvollziehen.
Auch der Versuch, die Kartellbehörde zum Eingreifen zu bewegen, ist misslungen. Es konnte kein Verstoß gegen das Kartellrecht festgestellt werden. Also muss es darum gehen, die Strukturen mittelfristig zu verändern – die Strukturen bei den Erzeugern, damit deren Produktionskosten niedriger werden, und vor allem die Strukturen bei den Vermarktern, bei den Bündlern, damit nicht jeder das Rad neu erfinden muss, z. B. bei neuen Produktlinien.
Der Verbraucher ist heutzutage sehr anspruchsvoll. Milch ist nicht nur weiß. Der Nachfrager möchte immer wieder neue Milchprodukte. Da kann es nicht weiterhin so sein, dass jede Molkerei mit sehr hohen Forschungsmitteln ihre eigene Produktlinie generiert. Hier wünschen wir uns, dass man mehr zusammenarbeitet. Wir haben jetzt auch ein Projekt der Universität Hohenheim mit unserer Anstalt in Aulendorf angestoßen. Dieses Projekt soll deutlich machen, wie im Bereich der Produktentwicklung zusammengearbeitet werden kann. Ich glaube, dass die Molkereien von sich aus zusammenarbeiten werden, weil sie sich sonst eben nicht am Markt positionieren können.
Darüber hinaus dürfen wir natürlich auch nicht müde werden, auf den Verbraucher einzuwirken. Da weiß ich Sie auch im Boot, Kollege Walter, da Sie auch immer für regionale Lebensmittel werbend unterwegs sind. Wir müssen dem Verbraucher klarmachen: Wenn man eine qualitativ gute Ware haben möchte, dann hat diese Ware auch ihren Preis. Ich denke, wir sollten die Menschen auch weiterhin auf den Gedanken der Nachhaltigkeit im Hinblick auf die Kosten eines Transports durch ganz Europa hinweisen.
Wir haben eine kontinuierliche Beratung, die vor allem die Betriebe in ihren betriebswirtschaftlichen Entscheidungen immer begleitet. Ich halte wenig davon, zu sagen: Jetzt starten wir, ob es derjenige will oder nicht, eine Beratungsoffensive.
Ja. – Es ist ein immanenter Prozess. Wir sorgen dafür, dass in unseren Ämtern für Landwirtschaft in den Kreisen Beratungskapazitäten vorhanden sind.
Im Übrigen haben Sie völlig recht: Die Anteile, die beim Verbraucher verloren gegangen sind – denken wir allein an die Industrie; bei einigen Eisfabrikationen ist man auf andere Einsatzmittel als Milch ausgewichen –,
gewinnen wir nicht mehr zurück, wenn sich die Rezepturen verändert haben. Aber ich bin als diejenige, die sich auch für die Ernährung in Schulen verantwortlich fühlt, im Moment dabei, die Schulen bzw. die Schulträger, die Ganztagsverpflegung anbieten, darauf neugierig zu machen, dass es neue Milchprodukte in attraktiven logistischen Systemen gibt, sodass wir hoffentlich neue Milchtrinker, neue Milchkonsumenten gewinnen können.
Herr Kollege, ich habe Sie vorhin schon einmal auf den Markt angesprochen. Ich bin eine überzeugte Marktwirtschaftlerin.
Ich glaube zwar nicht an die Omnipotenz des Marktes, aber es ist tatsächlich so gewesen – Herr Kollege Pix, Sie interessiert das sicherlich auch –, dass die Produzenten von Biomilch deswegen kein Interesse mehr daran hatten, Biomilch abzuliefern, weil sich der Preis der Biomilch nicht von dem der konventionellen Milch abgesetzt hat. Wenn sie mehr Aufwand haben und mehr Erfordernisse erfüllen müssen als bei der konventionellen Herstellung, zum Schluss aber denselben Preis am Markt bekommen, wie dies vor vier, fünf Jahren der Fall war, dann haben sie kein Interesse mehr daran. Warum soll ich durch Förderung jemanden auf den Markt hieven, der dann später kommt und sagt: „Du hast mich auf die Biomilch gesetzt, jetzt rentiert sich das nicht“? Das muss jeder als selbst verantwortlicher Unternehmer selbst entscheiden.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Rot- und Schwarzwild bin ich und ist nicht der für den Verkehrsbereich verantwortliche Staatssekretär zuständig.
Herr Abg. Kaufmann, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt: Sie haben gefragt, wie viele Tiere je 100 km überörtlicher Straße – Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen – im Jagdjahr in Baden-Württemberg überfahren wurden. Es waren in Baden-Baden 22 Stück und im Kreis Rastatt zwölf Stück Schwarzwild. Gegenüber dem landesweiten Schnitt von rund neun Stück überfahrenes Schwarzwild ist dies, wie man sieht, ohne Zweifel erhöht.
Angaben zur Anzahl und zu der finanziellen Höhe der Schwarz wildschäden sind nicht möglich, da diese nicht erhoben werden. Lediglich im Kreis Rastatt hat eine Umfrage bei den Gemeinden stattgefunden, bei denen Wildschäden im Rahmen des gesetzlichen Vorverfahrens angemeldet werden. Hiernach treten die meisten Schäden im Kreis Rastatt in den Gemeinden Bühl, Bühlertal, Gaggenau, Gernsbach und Muggensturm auf, und dort überwiegend auch auf Grünlandflächen.
Die Fälle, bei denen es zwischen den Geschädigten und dem Jagdpächter bereits im Vorfeld zu einer gütlichen Einigung gekommen ist, werden natürlich statistisch nicht erfasst und sind der Gemeinde bzw. der Stadt auch nicht bekannt, sodass die tatsächliche Zahl der Wildschadensfälle sicherlich noch höher ist.
Für Baden-Baden liegen keine qualifizierten Abfragen bzw. Schätzungen vor. Allerdings spricht die Stadt von – ich zitiere – „sehr häufigen Schwarzwildschadensmeldungen zwischen Juni und Oktober“.
Angaben über Schäden an privat genutzten Grundstücken werden nicht erhoben und liegen auch der Regierung nicht vor.
In der Forstwirtschaft – so weit kann ich das beantworten – treten in der Regel keine bedeutenden Schwarzwildschäden auf.
Zu der zweiten Frage, der Frage nach den Maßnahmen: Das ist ein sehr komplexes Thema. Die derzeitige Situation des Schwarzwilds und dessen Entwicklungen hat sicherlich multikausale Ursachen. Das kann schon beim Klima beginnen – milde Winter – und auch an einem hohen Angebot an Nahrung für die Tiere liegen. Das führt teilweise dazu, dass sich der Schwarzwildbestand in einem Jahr verdreifachen kann.
Aus diesem Grund fand auf Initiative unseres Hauses am 30. September 2008, von der Wildforschungsstelle organisiert, ein Fachseminar zur Schwarzwildbewirtschaftung statt, bei dem der derzeitige Sach- und Kenntnisstand gebündelt dargestellt wurde und darauf aufbauend auch mögliche Eckpunkte und Empfehlungen für die Schwarzwildbewirtschaftung in Baden-Württemberg mit Fachleuten diskutiert wurden. Die Ergebnisse werden von der Wildforschungsstelle in Form eines Tagungsbands zusammengefasst. Mir wurde gesagt, dieser Band werde demnächst veröffentlicht. Darauf aufbauend ist vorgesehen, bis zum Jahresende auch ganz konkrete Handlungsempfehlungen für die Jagdbehörden auszugeben, die die
se dann den betroffenen Jägern und Landwirten mit an die Hand geben.
Ohne diesem Tagungsband vorzugreifen, kann man bereits heute sagen: Eine Lösung gelingt eigentlich nur mit allen Betroffenen gemeinsam. Sie gelingt auch nur, wenn man großräumige und jagdrevierübergreifende Ansätze hat. Eine intensive und sachgerechte Bejagung ist das Wichtigste. Eine andere Antwort gibt es nicht. Das hat der Kollege Bullinger vorhin ja auch per Zwischenruf gesagt. Bisher wurde der Schwarzwildbestand durch die Jagd nicht hinreichend reguliert. Das möchte ich auch so deutlich feststellen. Im Vordergrund der Bemühungen muss die Anpassung der Wildbestände und nicht die Anpassung der Wildschadensregelungen stehen. Es bringt nichts, wenn wir hier im Landtag „die Sau durchs Dorf treiben“.
Eine erfolgreiche Bejagung setzt aber auch eine Veränderung in der bisherigen Bejagungspraxis voraus. Das heißt, es sind mehr gut organisierte und revierübergreifende Drückjagden erforderlich.
Der Erfolg hängt nicht von der Genehmigung jagdrechtlicher Ausnahmen und von technischen Hilfsmitteln, sondern von der konsequenten Ausschöpfung der bestehenden Bejagungsmöglichkeiten ab. Da gibt es beim Schwarzwild keine Einschränkungen. Die Jägerschaft muss also eine gezielte Reduktion auf der gesamten Fläche verfolgen. Das ist keine Frage des Dürfens, sondern eine Frage des Wollens.
Ein maßvoller und verantwortungsvoller Umgang der Jäger mit Futtermitteln ist dringend geboten – das möchte ich auch so verschärft ausdrücken –, um die Populationsentwicklung nicht noch zusätzlich anzuheizen.
Das Ministerium wird das Thema Schwarzwild zum Gegenstand der Zielvereinbarung 2009 mit den Regierungspräsidien machen. Die RPs sollen darauf hinwirken, dass auf der Ebene der unteren Jagdbehörden Konzepte zur Herstellung angepasster Schwarzwildbestände in Abstimmung mit der örtlichen Jägerschaft, den Landwirten, den Jagdrechtsinhabern und den betroffenen Fachbehörden konsequent erarbeitet und umgesetzt werden.
Die Einrichtung runder Tische vor Ort hat sich übrigens in diesem Zusammenhang bewährt. Zur Verhinderung von Wild unfällen durch Schwarzwild tragen – neben der primär erforderlichen Anpassung der Wildbestände – auch Maßnahmen der Entschneidung bzw. der Verhinderung weiterer Landschaftszerschneidungen bei. Wir hatten das Thema das letzte Mal. Wir arbeiten an einem Generalwildwegeplan, der in den nächsten Generalverkehrsplan Eingang finden soll.
Ich hoffe, Ihnen damit eine ausführliche Antwort gegeben zu haben.
Wir werden diese Überlegungen mit in die Handlungsempfehlungen einfließen lassen. Sie bekommen dann in Kürze Antwort.
Noch in diesem Jahr.
Nicht frech werden!
Ich befürchtete schon als Vertreterin des Rotwilds – mein Name ist ja Hirsch –, dass solche zielführenden Fragen kommen. Wir sind gera
de dabei, das Schwarzwild zu schulen, damit kommunale Grenzen eingehalten werden.
Ein Teil der Verwaltungsreform, natürlich.
Ich kann natürlich nichts für die Befindlichkeit der roten Oppositionsparteien. Wenn sie sich verfolgt fühlen, hilft nur eines: Sich kräftig ernähren und schlau sein.
Da haben Sie einen großen Bogen gespannt, Herr Abg. Dr. Bullinger. Sicherlich ist der Schaden durch Schwarzwild eine große Belastung. Denn die Schäden der Jagdpächter erreichen durchaus fünfstellige Beträge und erhöhen damit die Kosten für die Jagdpacht. Das Thema Jagdsteuer haben Sie schon häufiger, auch im Zusammenhang mit Mündlichen Anfragen, behandelt. Die Erhebung der Jagdsteuer unterliegt einer politischen Entscheidung der Landräte.
Wenn die Landkreise darauf verzichten können, dann sollen sie es tun.
Wie bitte?
Ja, natürlich. Ich war Kreisrätin.
Ich kann die Gedanken des Landesjägermeisters im Moment nicht nachvollziehen. Tut mir leid.
Wir sind in dieser Hinsicht für die konsequente Bejagung und die konsequente Ausschöpfung des Jagdrechts. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abg. Dr. Splett wie folgt:
Die Landesregierung und die Regierungsfraktionen haben am 1. April 2008 ein Gebiets- und Standortkonzept für 21 Staatliche Schulämter und 18 gemeinsame Dienststellen der Landkreise im Bereich der Flurneuordnung beschlossen.
Für die gemeinsame Dienststelle der Landkreise Karlsruhe und Enzkreis im Bereich der Flurneuordnung wurde als Sitz der Landkreis Karlsruhe festgelegt. Eine konkrete Festlegung auf einen bestimmten Ort im Landkreis gibt es nicht. Derzeit laufen Gespräche und Überlegungen, um einen abgestimmten Vorschlag für einen Standort im Landkreis zu erreichen. Hierzu wird natürlich auch der Enzkreis mit einbezogen. Zur Erzielung von Synergien ist angestrebt, dass Flurneuordnung und Vermessung räumlich und fachlich sehr eng zusammenarbeiten.
Im Zeitalter der Kommunikation ist das nicht unbedingt erforderlich. Aber ich denke, es ist immer gut, wenn Menschen auch kurze Wege zueinander haben.
Wir sind derzeit dabei, alle Aspekte zu betrachten und abzuwägen. Vorderstes Ziel ist es, Synergien zu erreichen. Deswegen hat man ja auch die Verwaltungsreform gemacht.
Ich habe in meiner Antwort in keiner Weise eine Aussage zu möglichen Orten gemacht, die in Betracht kommen könnten. Eines ist völlig klar: Flurneuordnung und Vermessung haben eine sehr enge Affinität. Alle anderen von Ihnen aufgezählten Ressorts können mitspielen, aber sie haben nicht die enge Beziehung wie die beiden genannten.
Herr Abgeordneter, sowohl als auch.
Wir reden nicht durcheinander. Die Landkreise waren im Vorfeld aufgerufen, sich zu positionieren. Es wurde entschieden, dass der Landkreis Karlsruhe Standort sein soll. Insofern sind die Landkreise mit einbezogen. Auf der anderen Seite trifft es gerade für Karlsruhe zu, dass man dort kein Grund
team, sondern ein Poolteam hat. Insofern ist dann die Landesregierung betroffen.
Sie sehen, dass meine erste Antwort durchaus zu rechtfertigen ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrte Damen und Herren! Das, was uns als verbindendes Element die Straße ist, nämlich dass sie uns schnell von einem Ort A zu einem Ort B bringt, das ist für viele Tierarten gerade umgekehrt und verhindert und beeinträchtigt deren Wanderungen. Ich glaube, darüber sind wir uns alle in den Beiträgen hier einig gewesen.
Es macht uns auch sehr betroffen, Herr Bayer. Aber die Betroffenheit ist das eine, die Realität das andere. Man muss sich vor Augen führen, dass Baden-Württemberg das mit am dichtesten besiedelte Bundesland ist, auch aufgrund dessen, dass in den letzten Jahren immer mehr Menschen zugewandert sind und wir ein Transitland sind, seit der Osten geöffnet ist. Das alles trägt dazu bei, dass unser Straßennetz überlastet ist. Wie dringend das Problem ist, wurde auch heute in der Fragestunde klar, in der das Thema Straßen dominiert hat. Allerorten wurden Forderungen erhoben, doch noch mehr in den Straßenbau zu investieren. – Das nur zu unserer Glaubhaftigkeit.
Neben den direkten Tierverlusten sind die Verkehrsachsen verantwortlich für eine immer weiter fortschreitende Verinselung der Tierpopulationen. Das möchte ich hier nicht infrage stellen. Die Problematik ist seit Langem bekannt, und wir steuern bereits auf vielfältige Weise dagegen. Das hat auch die Stellungnahme zum vorliegenden Antrag, Frau Dr. Splett, gezeigt. So haben wir hier in Baden-Württemberg bereits 20 Grünbrücken bzw. Landschaftsbrücken erstellt. Sieben weitere solcher Querungshilfen sind geplant oder bereits im Bau befindlich.
Dazu kommen noch zahlreiche Grünunterführungen, auch unter den Autobahnen. Jeder von Ihnen kennt sie, denn als Kind hat man sie gern genutzt, weil sie ein bisschen unheimlich waren. Diese Brücken sind nirgends genau gelistet, sodass man Ihnen solche Informationen gar nicht geben kann.
Dazu kommen Talbrücken, dazu kommen Viadukte. Wie viele hier existieren, ist nicht bekannt.
Sehr geehrte Damen und Herren, Baden-Württemberg hat bereits seit 2003 ein wissenschaftliches Vernetzungskonzept für bestimmte Wildtierarten erarbeitet und war seither Vorreiter in Deutschland. Das verdanken wir vor allem unserer Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg, auf die wir sehr stolz sind und an die ich auch unseren Dank übermitteln möchte.
Als Schwerpunkte lassen sich aus dem Wildtierkorridorprojekt folgende Korridorachsen ableiten: Es gibt eine internationale Nord-Süd-Achse. Sie umfasst den Schweizer Jura, geht über den Schwarzwald, über den Odenwald in den deutschen Mittelgebirgsraum. Und es gibt eine West-Ost-Achse, nämlich über die Vogesen, wiederum über den Schwarzwald, über die Schwäbische Alb bis hin nach Bayern. Das haben diese Untersuchungen ergeben.
Sehr geehrte Damen und Herren, darüber hinaus gibt es weitere Vernetzungsprojekte. Es existiert beispielsweise eine Initiativskizze des Bundesamts für Naturschutz und des Deutschen Jagdschutzverbands im mitteleuropäischen Maßstab, die sich überwiegend auf Arbeiten von Wissenschaftlern an der Forstlichen Versuchsanstalt gründet.
Sie, Frau Dr. Splett, sagen, dass man sich auf jeden Fall im Hinblick auf die Wildkatzen, auf den Luchs, Konzepte überlegen sollte. Das BUND-Projekt „Rettungsnetz Wildkatze“ entwickelt einen Wildkatzenplan. Es entbehrt jedoch nicht einer gewissen Ironie, wenn man weiß – wie Herr Dr. Bullinger gerade gesagt hat –, dass es möglicherweise gar keine Vorkommen mehr gibt, und dennoch einen Plan macht. Wir sind aber gerüstet. Wir gehen sogar so weit, dass wir, was die Wildkatze angeht, schon ein Akzeptanzmanagement vor Ort in Arbeit haben. Denn es gibt die Städter, die davon träumen, dass der Luchs wieder in Baden-Württemberg ansässig wird, und es gibt auf der anderen Seite die Menschen, die möglicherweise in direkter Nachbarschaft zu diesem Luchs leben und das gar nicht so toll finden, weil sie nämlich Angst haben, dass sie gefährdet werden und dass ihre Tiere gerissen werden.
Ich möchte das Ganze sehr ernst nehmen, Frau Dr. Splett.
Wir haben allen Grund – das hat uns auch die Vertragsstaatenkonferenz vor drei Wochen gezeigt –, die Arten, Flora und Fauna, zu schützen. Deswegen hat unser Minister auch vor einigen Wochen einen Aktionsplan „Biologische Vielfalt“ mit einem 111-Arten-Korb vorgestellt, der die biologische Vielfalt in der Zukunft sichern soll.
Zum Wildwegeplan des NABU möchte ich sagen, dass es ein aktuelles Modellprojekt im Heckengäu gibt, das die Umsetzung eines Teilkorridorstücks erprobt. Sie haben vorhin aus der heutigen Pressemitteilung des NABU zitiert; mir liegt derselbe Text vor. Darin lobt uns Dr. Baumann vom NABU, dass das Land alles tut, um unüberwindbare Hindernisse für den Luchs und möglicherweise auch für den Feldhasen und für andere Tiere zu bauen.
Frau Dr. Splett, dieses Thema ist Ihnen doch sicherlich wichtig?
Es gibt eine wichtige und sehr intensive Zusammenarbeit zwischen den Naturschutzverbänden und den Umweltschutzverbänden. Ich glaube, das ist auch wichtig und richtig so. Das eben genannte Projekt im Heckengäu hat sogar den Förderpreis der Region Stuttgart in der Kategorie Naturschutz gewonnen; es wird in Zusammenarbeit mit der Forstlichen Versuchsanstalt durchgeführt. Die Umweltverbände sind für uns also selbstverständliche Partner in der Zusammenarbeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch beim Projekt Generalwildwegeplan wird ein Projektrat mit Mitgliedern aus Verbänden und Behörden beteiligt. Wir waren seither eher wissenschaftlich unterwegs, und nun wollen wir mit diesem Generalwildwegeplan einen praktischen Ansatz verfolgen. Damit sind wir führend in Deutschland, und ich denke, wir sind hier also durchaus nicht im Nebulösen, sondern arbeiten sehr konkret.
Ja, gern.
Genauso wenig, wie wir hier sagen können, wie groß mittelfristig das Budget für Bundes-, Landes- und sonstige Straßen ist, so wenig gibt es bislang zu diesem Thema gesicherte Zahlen. Sie haben es vorhin selbst angesprochen: Wir müssen hier auf jeden Fall Maß und Mitte walten lassen;
es geht nicht darum, spektakuläre Zeichen zu setzen, sondern darum, das tatsächlich Notwendige zu tun. Denn es ist für uns alle klar: Wir brauchen gerade für die ländlichen Räume in ers ter Linie einen leistungsfähigen Individualverkehr,
und der braucht starke Straßen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Konzepte allein bringen noch nichts. Sie müssen auch umgesetzt werden; das habe ich gerade angedeutet. Wir wollen konkret werden, Frau Dr. Splett: Bis Ende 2009 werden wir diesen Generalwildwegeplan des Landes haben. Sehr wichtig ist uns dann eine Priori
sierung; es soll eine effiziente und durchgreifende Entschneidung erreicht werden. Die Grundaussagen und die Ergebnisse werden dabei in die parallel laufende Fortschreibung des Generalverkehrsplans des Landes eingebracht. Sie sehen: Hier wird ganzheitlich gedacht. Damit sind die notwendigen Maßnahmen dort verankert, und die Notwendigkeiten aufgrund des Generalwildwegeplans sind mit denen des Generalverkehrsplans abgestimmt.