Kurt Faltlhauser
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Hochverehrter Herr Präsident, es ist eine Freude, unter einem Präsidenten reden zu dürfen, der schon ein fortgeschrittenes Alter hat und dies auch vor sich herträgt und zeigt.
Meine Damen und Herren, das Gesetz, das wir heute einbringen, ist ein bedeutendes Gesetz, das langfristig nachhaltige Haushaltspolitik sicherstellt. Sie kennen die Situation, wir haben sie im Versorgungsbericht dargelegt: Wir haben im Jahr 2006 für die Beamten des Freistaates Bayern noch Versorgungsausgaben in Höhe von etwa 3 Milliarden Euro gehabt. Im Jahr 2050 werden wir Versorgungsausgaben in Höhe von mindestens 8 Milliarden Euro haben. Wir hatten im Jahr 2006 eine Versorgungshaushaltsquote von 8,7 %. In den nächsten 30 Jahren werden wir auf 13 % des Haushaltsvolumens kommen! Der Grund ist: Wir haben insbesondere in den Sechziger-, Siebziger- und Achtzigerjahren unglaublich viele zusätzliche Beamte – aus welch guten Gründen auch immer – eingestellt.
Wir haben versucht, hier seit 1999 Abhilfe zu schaffen durch die Bildung einer Versorgungsrücklage, die durch Einsparungen aus geminderten Bezügeanpassungen und einer Absenkung des Versorgungsniveaus fi nanziert wird. Aber das reicht nicht aus.
Aus der CSU-Fraktion sind zuletzt gerade von den Jüngeren die Forderungen gekommen, dass etwas geschehen müsse – in anderen Ländern war die Diskussion in gleicher Weise in Gang. Es wird etwas geschehen.
Mit diesem Gesetz werden wir deshalb ab dem 1. Januar 2008 die entsprechenden Akzente setzen, weil wir die offensichtliche Verschuldung, die wir noch haben, reduzieren und uns nicht neu verschulden wollen, weil wir die Verschuldung nicht nur stoppen und dann den Schuldenberg abbauen wollen, sondern diese implizite Verschuldung, also die indirekte Verschuldung, reduzieren wollen.
Ab 1. Januar 2008 werden wir für jeden neu eingestellten Beamten pro Monat 500 Euro auf die hohe Kante legen. Die Mindestzuführung beträgt in 2008 35 Millionen Euro und erhöht sich in jedem Folgejahr bis 2016 um jeweils weitere 35 Millionen Euro. Bis dahin liegen die Mindestzuführungen bei einem Betrag von 1,575 Milliarden Euro. Die Entnahme ist erst ab dem Jahr 2023 möglich.
Wir haben das System gewählt, das beweglich ist: Wir wollen kein Volldeckungsmodell, da werden die Entlastungen erst in 40 Jahren sichtbar.
Wir wollen gewissermaßen ab 2023 eine Art von Subventionierung unserer Haushaltspolitik aus diesem Topf. Damit können wir beweglich reagieren. Wir haben darüber lange diskutiert. Ich glaube, dieses System ist in hohem Maße wettbewerbsfähig, und dies ist ein weiteres Zeichen dafür, dass es diese Bayerische Staatsregierung ernst meint mit einer nachhaltigen Haushaltspolitik.
Wenn wir den ausgeglichenen Haushalt ab dem Jahr 2006 entsprechend fortführen, wenn wir zweitens Schulden dann zurückzahlen, wenn wir das können – ich habe es bereits für das Jahr 2007 vor –, und wenn wir indirekte Zusatzbelastungen für die nächste Generation durch eine Reformkonzeption auffangen, dann ist das ein gutes Zeichen für die Jungen in unserer Gesellschaft.
Ich lege ein zukunftsorientiertes Gesetz vor. Ich hoffe auf konstruktive Debatten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Haushalten, solides Haushalten ist eine Marathonaufgabe, ist Langlauf und nicht kurzatmiges Sprinten. Sie kennen wahrscheinlich aus dem Sport das Bild, dass bei einem 10 000-Meter-Lauf jemand wie ein Wilder die erste Runde vorneweg läuft und sich vor dem Feld befi ndet. Dieser wird aber nicht als Sieger ins Ziel kommen. Das ist die Erfahrung. Sie müssen sich alles einteilen.
Wenn Sie in einem Staat eine solide Haushaltspolitik machen wollen, müssen Sie den langen Atem der Vernunft haben. Ich glaube, der bayerische Staatshaushalt ist von diesem langfristigen, vernünftigen Handeln geprägt.
Meine Damen und Herren, wir haben in schwieriger Zeit ab dem Jahr 2001 in diesem Haus oftmals heftig diskutiert. Wir haben, wie alle anderen auch, deutlich weniger Steuereinnahmen gehabt und daraus harte Konsequenzen gezogen. Obwohl wir so geringe Steuereinnahmen hatten, haben wir als erstes und einziges Land in der Bundesrepublik Deutschland erstmalig im Jahr 2006 einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Ich erlaube mir immer, Sachsen nicht mitzurechnen; denn wenn man mehr als 6 Milliarden Euro an Transferleistungen vom Bund und aus dem Länderfi nanzausgleich erhält, kann man nicht unbedingt von einem ausgeglichenen Haushalt sprechen. Die Leistungen in Sachsen sind gut, aber bitte schön nicht mit Bayern vergleichbar.
Diese Haushaltspolitik, die wir wiederum auch im Doppelhaushalt 2007/2008 durchgehalten haben, meine Damen und Herren, ist in Deutschland Benchmark geworden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es keinen Finanzminister, der, wenn er in seinem Landtag auftritt, nicht auf Bayern verweist und sagt: So, wie die es machen, wollen wir es auch machen. Was heißt dies aber? – Dies heißt natürlich, dass man in der Ausgabenpolitik sorgfältig mit dem Geld, das die Bürger abgeben, den Steuergeldern umgeht. Das bedeutet, Herr Mütze, dass man dann, wenn erfreulicherweise zusätzliche Steuereinnahmen entstehen, das Geld nicht schon gewissermaßen am nächsten Tag ganz schnell aus der Hüfte geschossen ausgibt. Die Entscheidung darüber wird im normalen und seriösen Verfahren dieses Hauses getroffen.
Dieses Haus hat ein Königsrecht. Dieses Königsrecht ist der Haushalt. Jeder in diesem Haus hat das verdammte Recht, in Seriosität entsprechend seiner Schwerpunktbildungen, in der Bildungspolitik genauso wie in der Sozialpolitik und in der Hochschulpolitik, Vorschläge einzubringen, die im Rahmen der Debatte dann gemeinsam abzuwägen sind.
Nein.
Das nennt man demokratische Haushaltsaufstellung. Falsch ist es, aus der Hüfte zu schießen und das Geld sofort wieder auszugeben.
Sie haben ein großartiges Beispiel genannt, wonach Nordrhein-Westfalen Geld in einen Pensionsfonds einfl ießen lässt. Ich kann Ihnen sagen, dass Nordrhein-Westfalen, obwohl es deutlich mehr Steuereinnahmen hat, auch nachdem es den Pensionsfonds entsprechend fi nanziert hat, immer noch 2,34 Milliarden im entsprechenden Jahr an Nettoneuverschuldung eingehen muss. Wollen Sie das als Beispiel für den Freistaat Bayern nehmen? Ich halte nichts davon, einen Pensionsfonds auf Pump anzulegen. Das ist doch unerträglich.
Das können Sie in den Ländern machen, in denen Sie vielleicht einmal mitregieren, aber nicht in Bayern. Wir sind den bayerischen Bürgern gegenüber für eine seriöse Politik verantwortlich.
Zum Wort Stillstand: Wir sind im ersten Jahr eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2007 und 2008 und wir haben in diesem Doppelhaushalt in unser Investitionsprogramm „Investieren in Bayerns Zukunft“ Mittel im Umfang von 770 Millionen zusätzlich eingestellt, davon fast 200 Millionen für den ländlichen Raum, fast 300 Millionen für die Hochschulen, Bildung und Wissenschaft und 50 Millionen für Kinder und Familie – zusätzlich, obendrauf. Das wird jetzt abgearbeitet und das muss jetzt auch abgearbeitet werden. Es darf nicht einfach in einem Dezemberfi eber Geld aus dem Fenster geworfen werden.
Sie heizen irgendwelche Ausgabephantasien an. Das mag die Politik der GRÜNEN sein, das ist aber nicht die Politik der CSU. Das muss ich in aller Deutlichkeit sagen.
Wir haben nun Gott sei Dank deutliche Steuermehreinnahmen. Wir haben – ich habe es freimütig bekannt, obwohl das den Finanzminister in die Schwierigkeit bringt, von zahlreichen Begehrlichkeiten verfolgt zu werden; nicht von den Ihren, die nehme ich nicht so ernst, aber von Begehrlichkeiten aus verschiedenen Fachbereichen – in den zwei Jahren zusätzliche Steuermehreinnahmen im Umfang von etwa 3,3 Milliarden. Das ist aber nicht einfach so zum Ausgeben. Sie müssen einberechnen, dass wir davon alleine grob gesagt 280 Millionen automatisch an die Kommunen weitergeben müssen, dass wir den Beamten ab 1. Oktober einen Einkommenszuwachs von
3 % bezahlen müssen, die sich für diese Großzügigkeit sehr bedankt haben. Wir haben weiß Gott bei den Beamten immer gespart. Es war nicht immer leicht, aber jetzt, wo wir zusätzlich Geld haben, haben wir gesagt, diesen fl eißigen bayerischen Beamten wollen wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt einen Einkommenszuwachs im Umfang von 3 % geben. Das kostet viel Geld.
Wir hatten in den Doppelhaushalt Privatisierungserlöse in einer Größenordnung von etwa 470 Millionen eingestellt. Diese brauchen wir jetzt nicht, weil Steuergeld fl ießt. Wir können die Privatisierungserlöse gewissermaßen für die Zukunft bunkern. Das ist ein Stück Sicherheit, nicht für dieses Haus, nicht für diesen Finanzminister, sondern für die bayerischen Bürger und für die Politik in der Zukunft.
Das ist ein Stück des Haushaltsmarathons. Man darf nicht gewissermaßen an die Überschrift des nächsten Tages denken, man darf nicht an die Dankbarkeit des einen oder anderen Verbandes im nächsten Monat denken, sondern man muss daran denken, was im nächsten oder übernächsten Jahr möglich ist.
Wunderbar, Herr Fraktionsvorsitzender Dürr, Sie sind da. Durch das Gebrüll habe ich es jetzt festgestellt. Sie sind sofort sehr lautstark, wie immer. Herzlich willkommen. Kaum ist er da – ich stelle es immer wieder fest –, äußert er sich lautstark, ohne vorher nachzudenken. Das ist typisch.
Gleichwohl müssen zusätzliche Steuereinnahmen in einem Haushalt berücksichtigt werden. Das werden wir im Zuge des Nachtragshaushalts 2008 machen. Das Verfahren bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts – für denjenigen, der das vielleicht nicht verfolgt hat – ist wie folgt: Im März dieses Jahres, im Jahr 2007, hat die Arbeit an dem Nachtragshaushalt bereits begonnen. Es fi nden Gespräche zwischen den Referenten der einzelnen Häuser und Vertretern des Finanzministeriums statt. Das wird bis zum Juli bis auf die Ebene der Ministerialdirektoren hinaufgehen. In der neuen Regierung werden dann die Chefgespräche stattfi nden, um Schwerpunkte zu setzen. In diese Chefgespräche werden die Schwerpunkte des Programmes 2020 einfl ießen. Dieses Programm – das will ich Ihnen nicht vorbeten –, habe ich seit Monaten gemeinsam mit meinen Kollegen vorbereitet, nicht so schnell formuliert, wie Sie das gemacht haben. Seit Monaten bereiten wir das detailliert und unter Überprüfung aller Möglichkeiten und Notwendigkeiten vor. In dieses Programm werden Bildung, Betreuung, Hochschulen, neue Aspekte des ländlichen Raums sowie die CO2-Klimakomponente einfl ießen. Das bedeutet, alle wichtigen aktuellen Themen sind in dem Programm 2020 zusätzlich beinhaltet.
Alle Fragen, die sich querfeldein auf den gesamten Haushalt beziehen – Herr Kollege, das darf ich auf Ihren Zwischenruf sagen –, werden selbstverständlich im Nachtragshaushalt behandelt. Sie müssen in einem Sonderprogramm die programmatischen Schwerpunkte bedienen und nicht alles auf der grünen Wiese des Gesamthaushaltes abarbeiten.
Wir führen unsere langfristig angelegte Haushaltspolitik, die in der Bundesrepublik Deutschland beispielhaft ist, weiter fort. Ich bedanke mich bei der CSU-Fraktion, dass sie die harten Jahre gemeinsam mit mir als Finanzminister durchgestanden hat. Ich bedanke mich für die konstruktive Debatte hinsichtlich des neuen Programms 2020. Eines machen wir mit Sicherheit nicht: eine Politik des schnellen Geldes, wie sie die GRÜNEN wollen und wie sie in dem Antrag gefordert wird. Das ist das Gegenteil von konstanter und dauerhafter Haushaltspolitik. Das ist das Gegenteil dessen, was Bayern in der Bundesrepublik Deutschland mit seiner Haushaltspolitik berühmt gemacht hat.
Herr Kollege Mütze, gar nicht laut, sondern ganz ruhig teile ich Ihnen mit, wie das in anderen Ländern, auch wenn sie CDU-regiert sind, üblich ist: In diesen Ländern wird praktisch jedes Jahr ein Nachtragshaushalt gemacht. Wir haben ein völlig anderes Verfahren; wir haben einen Doppelhaushalt und machen für das zweite Jahr einen Nachtragshaushalt. Das ist unsere Übung seit vielen Jahren. Das hat sich ausgezahlt. Dies bringt Ruhe in die Haushaltspolitik und ist seriös. Die anderen Länder haben generell Nachtragshaushalte und müssen die Nachtragshaushalte, wenn sie, wie in diesem Fall, höhere Steuereinnahmen haben, nicht zuletzt deshalb aufstellen, um ihre deutliche Verschuldung abzubauen. Wir haben
keine Schulden, also haben wir diese Notmaßnahme nicht haushaltsmäßig zu dokumentieren.
Ich würde Sie dringend bitten, Ihrerseits die ständigen Vergleiche auch mit CDU-regierten Ländern zu vermeiden. Ich bin überhaupt nicht zurückhaltend, diesen Vergleich fortzusetzen. Im Ergebnis wird dann, wenn wir von diesem Pult aus dieses Spiel weiter betreiben, der Strahlenglanz des bayerischen Haushalts umso heller leuchten. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Dupper, zunächst einmal – ich glaube, ein weiteres Mal: Ihre Ausführungen waren inhaltlich so gestaltet, dass ich ihnen in der Tonart und auch im Inhalt nur zustimmen kann.
Das war eine für die Große Koalition in Berlin durchaus angemessene Rede.
Dass das die GRÜNEN natürlich ärgert, kann ich verstehen, und deshalb stellen Sie den Antrag. Sie wollen auch noch auf einen Erfolgszug aufspringen; denn ich meine, die Steuerreform, die sich jetzt in die Zielgerade bewegt, wird ein Erfolg sein. Wie Herr Dupper schon sagte, ist das Ziel ein Doppeltes: erstens, international wettbewerbsfähige Steuersätze zu haben. Durch die Maßnahmen kommen wir auf etwa unter 30 %, und das ist ein Signal, weil wir dadurch etwa in die Mitte der Steuersätze in der Welt eintauchen. Zweitens wollen wir auch die Internationalisierung des Steuerrechts und ihre Auswirkungen in den Griff bekommen. Es gibt zwei typische Beispiele. Erstens: Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland, die europaweit bzw. weltweit verflochten sind, stecken ihre eigenen deutschen Unternehmen mit hohen Fremdkapitalkosten voll – die Kosten für Fremdkapital, die Zinsen, werden als Aufwand abgezogen und die Erträge dadurch geringer – und generieren die Erträge in anderen Ländern mit niedrigeren Ertragssätzen. Auch die Eigenkapitalbildung wird in den ausländischen Unternehmen, zum Beispiel in Irland, mit einem Körperschaftssteuersatz von 16,5 % wahrgenommen. So wird deutsches Steuersubstrat exportiert. Das kann der Staat, das kann der Fiskus auf die Dauer nicht akzeptieren.
Das zweite Beispiel ist der Export von Wissen und Aufwendungen aus diesem Land auf indirekte Weise: In diesem Land wird etwa von einem Unternehmen, meinetwegen von einem pharmazeutischen Unternehmen, mit hohem Aufwand an der Neuentwicklung eines Wirkstoffes gearbeitet. Der neu entwickelte Wirkstoff wird, kaum ist er fertig, an ein Tochterunternehmen im Ausland exportiert, und dort – nicht in Deutschland! – wird die Entwicklung sofort gewinnwirksam; also: Hier in Deutschland wird der Aufwand mit den negativen Wirkungen für den Fiskus betrieben, im Ausland wird der Ertrag gemacht. Das kann dieses Land nicht akzeptieren. Es ist eine schwierige Aufgabe, mit zwei Maßnahmen dagegen vorgehen zu wollen, nämlich erstens durch die Zinsschranke – fremdkapitalorientiert – und zweitens durch die Behinderung von Funktionsverlagerungen mit ihrem Wissens- und Know-howExport.
Das, was Herr Mütze sagt, ist insofern richtig, als das Steuerrecht durch diese Unternehmenssteuerreform nicht einfacher wird. Warum kann es nicht einfacher werden? Weil der Versuch des Einfangens der Globalisierung der steuerlichen Vorgänge außergewöhnlich komplex ist und deshalb teilweise von der Administration nicht mehr überblickt werden kann. Aber wir können nicht stumm zuschauen, wie Steuersubstrat aus dem Land exportiert wird. Dies geht nicht. Da müssen wir uns etwas einfallen lassen. Der Freistaat Bayern war bei der Erarbeitung der Vorschläge als dasjenige Land, das mit am intensivsten mitgearbeitet hat. Nicht nur ich war in der politischen Arbeitsgruppe, sondern meine besten fünf Leute waren in allen Arbeitsgruppen vertreten und haben diese Arbeitsgruppen zum Teil geleitet. Da habe ich mitbekommen, wie sehr sie um die besten Lösungen ringen.
Herr Mütze, es hat überhaupt keinen Wert, oberflächlich zu polemisieren, was da herauskommt. Die Große Koalition ringt heftig darum, die neuen Entwicklungen der Globalisierung mit einzufangen. Dass es da viele Fragen gibt, zeigt die heutige Situation. Wir haben gegenwärtig im Fi
nanzministerium am Odeonsplatz in einer Arbeitsgruppe – ich habe sie jetzt verlassen – 56 Anträge zu sichten, die morgen in der Finanzministerkonferenz gestellt werden. Auch unsere Anträge zur Feineinschleifung und zur Verbesserung der Situation sind dabei. Alle Themen sind dabei, etwa die Forderung verstärkt für Verbesserungen für den Mittelstand sowie die Präzisierung und Verbesserung bei der Zinsschranke einzutreten. Aber wir werden es morgen hinbekommen, weil Union und SPD – wie ich sehe – gemeinsam gewillt sind, nicht ein Schauspiel wie bei der Gesundheitsreform zu bieten. Sie werden bei uns in der politischen Arbeitsgruppe niemanden gesehen haben, der hinterher draußen vor die Presse tritt und mit einer Fliege am Hals erklärt, das, was wir gerade verhandelt haben, sei alles Unsinn. Wir waren insgesamt – SPD und Union – sehr konstruktiv dabei, und das werden wir bis zum Schluss durchhalten.
Herr Mütze, natürlich ist immer die Sorge dabei, die Mittelständler würden nicht angemessen entlastet. Ich will Ihnen ein Zitat Steinbrücks vorlesen:
Bei mittelständischen Unternehmen schlägt die vorgesehene Tarifsenkung auf 29,83 % voll durch, während wesentliche Elemente der Gegenfinanzierung von Freibeträgen und Freigrenzen bei diesen Mittelständlern nicht wirksam werden. Vor diesem Hintergrund wird selbst die geplante Abschaffung der degressiven Abschreibung laut ZEW keine nennenswerte Mehrbelastung für den Mittelstand nach sich ziehen.
Das ist ein Zitat aus einer Rede von Herrn Steinbrück vom Montag. Ich habe nachher mit ihm geredet und ihm gerade in diesem Punkt Recht gegeben; es ist so. Ich glaube, die Mittelständler werden sich insgesamt – abgesehen von ein paar Details, die verbesserungsfähig wären, das muss ich zugeben – nicht beschweren können. Dass das Ganze für den einen oder anderen Verband noch nicht übersichtlich genug ist, mag sein. Aber ich glaube, dass wir zu einem guten Ende kommen werden. Dass dann im Herbst weiß Gott der eine oder andere noch sagt, Moment einmal, ihr habt offenbar nicht daran gedacht, dass die eine oder andere Regelung Auswirkungen hat, die man nicht voraussehen konnte, ist typisch für Regelungen in neue Sachgebiete hinein. Ich bitte, auch hier im Steuerrecht auf neuen Gebieten nach dem Prinzip trial and error zu verfahren. Bessere Erfahrungen und bessere Ratschläge haben wir von niemandem, von keinem Verband und von keinem Wissenschaftler, bekommen. Ich höre von manchen Wissenschaftlern nur sehr pauschale Urteile. Zu dem, was wir tun, kann ich nur sagen: Setzt euch einmal hin und macht selber eure Hausaufgaben.
Wir haben – um die Größenordnung des Vorgangs zu zeigen – ein Bruttoentlastungsvolumen von 30,5 Milliarden Euro und demgegenüber eine Gegenfinanzierung in Höhe von 25 Milliarden Euro. Solch ein Gegenfinanzierungsvolumen in fachlicher Hinsicht zu schultern, ist wirklich nicht einfach. Ich kann nur sagen: Wir werden vonseiten der CSU weiterhin nicht nur konstruktiv mitwirken, sondern natürlich auch koalitionstreu bleiben, um dies über die Bühne zu bringen. Wir wollen als CSU in der Frage der Erbschaftssteuer auf diesem Gebiet keine neuen Erfindungen machen. Ich sage auch hier, ich halte
von einer Abschaffung der Erbschaftssteuer absolut nichts. Dies hätte mit unserer Sozialen Marktwirtschaft wenig zu tun. Ich füge hinzu: Ich halte auch von einer Neukonzipierung der Erbschaftssteuer als Nachlasssteuer nichts. Da gibt es eine Fülle von Einwendungen fachlicher Art, die ich neulich der Öffentlichkeit mitgeteilt habe. Das heißt, wir bleiben bei dem, was wir vereinbart haben. Ich arbeite konstruktiv weiter und hoffe, dass wir dann eine erfolgreiche und konstruktive Unternehmenssteuerreform bekommen.
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst meinen herzlichen Dank denjenigen aussprechen, die diesen Haushaltsentwurf im Finanzausschuss zu bearbeiten hatten, an der Spitze dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und hier und heute in besonderer Weise dem Berichterstatter Kollegen Herbert Fischer, der den Haushalt des Finanzministers kritisch und gleichzeitig konstruktiv mit aller Präzision verfolgt.
Ich bedanke mich auch bei den Mitarbeitern meines Amtsbereiches sowohl draußen in den Finanzämtern als auch im Landesamt für Steuern und im Landesamt für
Finanzen bis hin zum Finanzministerium für ihre engagierte Arbeit. Im Finanzministerium beispielsweise arbeiten sie im Gegensatz zur Auffassung vieler in der Öffentlichkeit und in den Medien weit über die 42-Stunden-Woche hinaus. Wenn Sie am Odeonsplatz vorbeifahren, werden sie auch um 7.00 Uhr abends noch viele Lichter brennen sehen. Daran erkennen Sie den Einsatz der Beamten für die Finanz- und Steuerpolitik in Bayern. Dafür gebührt ihnen auch von diesem Hohen Hause her Dank und Anerkennung.
Als ich Herrn Hallitzky gerade gehört habe, habe ich mich gefragt, welche Realitätswahrnehmung der Kollege eigentlich hat. Wir können feststellen, dass in allen Bereichen der Haushaltsstruktur, bei allen Kennzahlen, die es irgendwo gibt, Bayern nicht nur vorn liegt, sondern sogar mit Abstand an der Spitze steht. Das ist beispiellos im Vergleich zu allen anderen Bundesländern und auch im Vergleich zum Bund. Es gibt überhaupt niemanden, keinen einzigen Experten, der diese Haushaltspolitik ernsthaft kritisiert. Wie kommen Sie zu derart pauschalen Rundumschlägen, Herr Kollege Hallitzky?
Wir sind das einzige Bundesland mit einer Null in der Nettoneuverschuldung und dieser Doppelhaushalt führt dies zwei Jahre fort; daran gibt es keine Zweifel und keine Gegenargumente. Wir haben auch die geringste ProKopf-Verschuldung mit etwas mehr als 1800 Euro und eine vergleichsweise geringe Zinsausgabenquote von 2,9 %. In Nordrhein-Westfalen sind es rund 10 % und im Bund rund 15 %.
Natürlich ist mir unsere Investitionsquote zu niedrig; das habe ich schon x-mal erklärt. Aber sie ist in der Bundesrepublik Deutschland immer noch mit Abstand die höchste Quote in den Flächenländern West. Deshalb können wir mit dieser Investitionsquote unsere Straßen und Häuser am besten instand halten, wenn auch nicht so, wie wir es uns wünschen würden, aber wenn Sie die Steuereinnahmen der letzten fünf Jahre betrachten, müssen Sie feststellen, dass dann, wenn man keine höheren Einnahmen hat, auch keine entsprechend großzügigen Ausgaben getätigt werden können.
Von welchem Land reden Sie hier eigentlich, Herr Hallitzky? Wo leben Sie eigentlich?
Dieses Land und dieses Hohe Haus können stolz sein auf die Haushaltspolitik des Landes Bayern; das ist die Realität.
Peinlich wird es dann, wenn ein GRÜNER kritisiert. Sie waren doch in vielen Länderregierungen mit dabei; Gott sei Dank sind Sie jetzt in keinem Land mehr an der Regierung. Aber da, wo Sie dabei waren, ist Pleite hinterlassen
worden. Nordrhein-Westfalen ist pleite, Schleswig-Holstein ist pleite und Niedersachsen haben Sie haushaltsmäßig ebenso pleite hinterlassen.
Überall wo Sie Haushaltspolitik gemacht haben, haben Sie verbrannte Erde hinterlassen.
Und da stellen Sie sich nun hier hin und sagen, Bayern mache eine schlechte Haushaltspolitik. Das ist ein Skandal.
Sie reden von konstanter Politik und Schweinezykluspolitik. Darf ich Ihnen einmal die Fakten nennen? – Nehmen Sie doch wenigstens Zahlen zur Kenntnis. Sie sagen, dass wir in Jahren mit Landtagswahlen mehr ausgegeben haben, um Wähler zu kaufen. Das ist doch Ihr Argument. Die Steigerungsrate der Landeshaushalte in der Bundesrepublik Deutschland ohne Bayern lag im Jahr 2003, dem Wahljahr, bei 1,4 %. Wir in Bayern hatten eine Steigerung von 1,2 %. Ich frage Sie, wo ist da ein Schweinezyklus, um dem Wähler zu imponieren? – Ich sehe ihn nicht.
Im Jahr 2004, also ein Jahr danach, hatten die übrigen Länder zusammengenommen ein Minus von 0,9 %. Sie wissen, das Jahr 2004 war besonders drastisch. Wir hatten ein Minus von 1,2 %. Wir haben also hinterher gespart. Meine Damen und Herren, da ist kein Schweinezyklus erkennbar, sondern Konstanz. Die wesentliche Konstante unserer Haushaltspolitik ist der ausgeglichene Haushalt.
Kommunen, Länder und der Bund sind nach § 51 a des Haushaltsgrundsätzegesetzes heute schon verpfl ichtet, einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben. Ich kann nur sagen, die anderen bemühen sich strebend, erreicht hat ihn keiner, im Übrigen auch Sachsen nicht. Das darf ich schon sagen; denn bei Subventionen von 6,4 Milliarden Euro kann man nicht von einem ausgeglichenen Haushalt sprechen. Alle streben noch nach dem ausgeglichenen Haushalt; wir haben ihn in diesem Jahr erreicht. In den Jahren 2007 und 2008 werden wir diesen ausgeglichenen Haushalt ebenfalls erreichen.
Lassen Sie mich nun auf das Thema eingehen, das die beiden Redner von der Opposition aufgegriffen haben, nämlich die Steuerverwaltung und die Steuereinnahmen. Eine effektive Steuerverwaltung ist eingespannt in ein Viereck von Kriterien. Das eine ist das Steuerrecht – zugegebenermaßen zu kompliziert und zu schnell wechselnd; das andere ist die Technik der Steuererfassung mit Geräten und Software. Das dritte Kriterium ist die Bearbeitungsorganisation, das vierte die Personalausstattung.
Der hier wiederholt von Ihnen zitierte Bundesrechnungshof stellt ausdrücklich fest, dass eine schlichte Verdoppelung des Personals das Problem nicht löst. Das heißt, Sie brauchen einen komplexen Ansatz mit technischer Ausstattung und insbesondere guter Bearbeitungsorganisation. Hier müssen Sie ansetzen. Hierzu möchte ich einiges feststellen: Wir haben durch die Arbeitszeitverlängerung auf 42 Stunden einen Kapazitätsgewinn bei der Steuerverwaltung von 460 Stellen erzielt. Also von wegen Abbau: Durch diese Anhebung haben wir allein einen Kapazitätsgewinn von 460 Stellen erzielt. Gleichzeitig haben wir 2004/2005 180 zusätzliche Anwärter eingestellt.
Meine Damen und Herren, wir haben insbesondere in meiner Amtszeit – weil Sie mich persönlich angreifen – schwerpunktmäßig das ausgebaut, was Sie immer gefordert haben – wenn ich mich richtig erinnere –, nämlich den Außendienst und die Außenprüfung. Die Außenprüfung geht dorthin, wo am meisten zu holen ist. Im Jahr 1998 hatten wir noch 2950 Vollzeitkräfte im Außendienst. Ende des Jahres 2006 sind es 3120 – eine deutliche Anhebung. Auch in den übrigen Bereichen, die viel Geld einbringen wie zum Beispiel die Steuerfahndung, haben wir das Personal massiv aufgestockt und werden dies im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter tun. Wir brauchen dort hoch qualifi zierte Kräfte, deren Zahl wir weiter aufstocken werden.
Meine Damen und Herren, natürlich kann man immer sagen, wir brauchen mehr Personal, aber das, was ich gerade von Herrn Schieder gehört habe, ist erstaunlich. Herr Schieder sagt, wir würden in Bayern gemessen an der Wirtschaftskraft im Vergleich mit anderen Ländern mit Abstand am wenigsten für das Personal ausgeben. Dazu eine grundsätzliche Bemerkung: Wenn Sie feststellen, dass das Volumen des Staatshaushalts gegenüber dem Bruttoinlandsprodukt des Freistaates Bayern in der Relation zurückgeht, dann darf ich Sie aufklären: Das ist Ziel der CSU-Fraktion und der Union insgesamt. Wir wollen den Staatsanteil zurückführen. Ich habe noch gut in Erinnerung, dass viele Vertreter der SPD im Bundestag genau dieses ebenfalls gefordert haben. Man will weniger Staat, was bedeutet, der Staatsanteil, der schon einmal bei annähernd 50 % lag, wird zurückgeführt. Das heißt, wenn die Wirtschaftskraft in Bayern steigt und gleichzeitig der Staatsanteil zurückgeht, wird ein Ziel realisiert, das wir immer verfolgt haben.
Sie sagen, wir würden zu wenig Personal einstellen. Wenn ich zusammenzähle, was Sie in verschiedenen Bereichen an Personalaufstockungen regelmäßig und leierhaft wiederholt fordern, dann hätten wir heute nicht einen Personalanteil von 43 % bis 44 %, sondern – wie wir überschlägig berechnet haben – einen Personalanteil von rund 60 %. Wollen Sie das? Wollen Sie von 100 Euro 60 Euro von vornherein für Personal festlegen? – Wir wollen das nicht.
Wir wollen die Beweglichkeit des Staatshaushalts auch zugunsten der jungen Kollegen hier im Hause für die nächsten 10 bis 20 Jahre aufrechterhalten. Sie sollen
Gestaltungsmöglichkeiten haben. Ich halte es für unverantwortlich, den Haushalt mit Festlegungen betreffend Zinsen und Personal zunehmend einzuzementieren; denn irgendwann können Sie nichts mehr gestalten.
Gleichzeitig beklagen Sie von der Opposition an diesem Pult, dass die Investitionsquote zu niedrig sei. Das sage ich auch; auch mir ist sie zu niedrig. Wir wollen und werden sie wieder steigern. Wenn Sie aber gleichzeitig mehr Personal fordern, werden Sie das nie erreichen. Dann wird die Investitionsquote weiter nach unten gehen. Sie werden sich also einmal überlegen müssen, was Sie tatsächlich wollen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung sind ohne Zweifel außergewöhnlich fl eißig und haben punktuell besondere Belastungen zu tragen. Deshalb haben wir in diesem Doppelhaushalt einen Akzent auf die Mehrung der Stellenhebungen gesetzt. Wir haben in diesem Doppelhaushalt zusätzlich 898 Hebungen vorgesehen. Herr Schieder, sehen Sie sich das einmal an. Ich glaube, dieses Hebungsprogramm kann sich sehen lassen. Insbesondere in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 wird ein Schub von Beförderungen möglich sein, und Beförderungen geben bekanntlich Motivation. Mir haben die Hauptpersonalräte und die Personalräte vor Ort gesagt – ich würde Ihnen empfehlen, solche Gespräche ebenfalls zu führen –, dass sie mit diesen Hebungen in hohem Maße zufrieden sind. Sie haben Danke schön gesagt und keine weitere Kritik geübt.
Ich darf nun eine Bemerkung zu dem anbringen, was Sie bezüglich des Obersten Rechnungshofs in Bayern vorgetragen haben. Der Oberste Rechnungshof hat hinsichtlich der Steuerverwaltung vor allem kritisiert – das ist der Hauptpunkt –, dass wir bei der Veranlagung bezüglich Vermietung und Verpachtung zu viel Geld durch die Finger rinnen lassen. Kühnerweise hat der Oberste Rechnungshof den Betrag sogar auf 150 Millionen Euro hochgerechnet. Ich würde mich so etwas nicht trauen. Der Rechnungshof ist mutig. Wir haben den Punkt genau geprüft und sind dabei, ihn aufzugreifen. An einer elektronischen AfA-Tabelle wird bereits gearbeitet.
Die Angelegenheit ist allerdings nicht ganz einfach. Die Realisierung erfolgt im Rahmen eines Gesamtkonzepts. Für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurde ein maschinelles Risikomanagementsystem entwickelt, das ab 2007 getestet und anschließend schnell eingeführt wird.
An dieser Stelle hat der Rechnungshof zu Recht Hinweise gegeben, und wir reagieren. Wir werden das weiter fortsetzen. Es hat schließlich keinen Wert, zu sagen: Alles ist toll. Wir sind bei der Verbesserung unserer Steuerverwaltung und der Techniken, die dort angewendet werden, in Bewegung.
Stets pauschal Personalaufstockungen zu fordern, ist Ausdruck von Fantasielosigkeit. Wir haben bei den Finanzämtern mittlerweile 90 % der Arbeitsabläufe automatisiert. Das ist ein entscheidender Punkt. In den letzten fünf Jahren haben wir 100 Millionen Euro alleine in die EDV-Ausstattung der Steuerverwaltung investiert. Für die
Verkabelung haben wir weitere 120 Millionen Euro aufgewandt. Alle, die das beurteilen können, sagen, dass die bayerische Steuerverwaltung zu den effektivsten in der Bundesrepublik Deutschland gehört.
Ich komme gleich dazu. Ich weiß, dass Sie eine große Begabung haben, Statistiken falsch zu lesen. Deshalb werde ich die Statistik hier noch vortragen.
Wir haben bei den Großbetrieben, deren Prüfung mehr als 70 % der gesamten Ergebnisse bringt – das ist das Wichtigste, die großen Betriebe müssen geprüft werden, das ist auch sicherlich in Ihrem ideologischen Sinne –, eine Prüfungsquote weit über dem Bundesdurchschnitt.
Herr Kollege, ich darf Ihnen die Zahlen vorlesen. Im Jahr 2005 war der Prüfungsturnus bei den Großbetrieben in Bayern bei 3,8 und im Bund insgesamt bei 4,2. Das ist ein riesiger Abstand. Wir haben hier einen sehr engen Turnus. Wenn Sie den Rechnungshofbericht lesen, werden Sie auch feststellen, dass Bayern nicht kritisiert wird – im Gegenteil. Es wird sehr kursorisch gesagt, es gibt Länder, die einen zu laschen Prüfungsturnus aufweisen. Die Länder wurden nicht namentlich genannt. Ich darf Ihnen aber sagen: Das sind die Länder, die über Jahrzehnte von der sozialdemokratischen Partei regiert wurden. Das ist wieder das Gleiche, was ich vorher schon gesagt habe. An Ihrer Stelle würde ich hier nicht so mutig auftreten.
Um das Problem in den Griff zu bekommen und effektiv und schnell ein Maximum an Steuern einzutreiben, brauchen wir vor allem ein vernünftiges Risikomanagement. Das heißt vereinfacht, dass man die Fälle, wo nicht so viel zu gewinnen ist, wo möglicherweise nur Details korrigiert werden müssen, mechanisch und schematisch behandelt und die Arbeitszeit und Prüfungsintensität dort einsetzt, wo es sich rentiert. Dieses Risikomanagementsystem wird nicht nur von Bayern, sondern auch von den übrigen Bundesländern ausgearbeitet. Wir sind dabei weitgehend federführend.
Einfache und unriskante Fälle werden maschinell veranlagt. Schwierige und fi skalisch risikobehaftete Fälle – diese lassen sich relativ leicht kennzeichnen – werden ausgesteuert und dann sorgfältig von Hand geprüft. In Bayern ist zur Veranlagung von Arbeitnehmern bereits fl ächendeckend ein maschinelles Risikomanagementsystem im Einsatz. Ich rede also nicht von Zukunftsperspektiven, sondern das machen wir bereits. Für die Einnahmen- und Überschussrechnung wurde ein Risikofi lter realisiert, der seit Mitte 2006 bei fünf Finanzämtern getestet wird, und für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wird
gerade ein Risikofi lter entwickelt, der im nächsten Jahr bei einigen Finanzämtern pilotiert wird. Ich habe es schon gesagt: Wir setzen hier an, um der Kritik des Rechnungshofes Rechnung zu tragen.
Lassen Sie mich noch etwas zum Umsatzsteuerbetrug sagen. Ich staune besonders darüber, wenn Sie sagen, ich hätte etwas versäumt usw. Anhand der Protokolle der Finanzministerkonferenz ist nachweisbar, dass ich seit mehr als sieben Jahren in der Finanzministerkonferenz – die ich praktisch nie geschwänzt habe, nur zweimal war ich nicht anwesend; die Finanzministerkonferenz fi ndet jeden Monat statt, das ist die eigentliche politische Länderministerkonferenz, sie ist immer politisch besetzt – immer wieder verstärkte Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs gefordert habe, unter anderem den Systemwechsel. Ein Minister hat dies blockiert, weil er die Notwendigkeit nicht zur Kenntnis genommen hat. Alle Spitzenbeamten des Bundesfi nanzministeriums werden Ihnen das bestätigen können. Minister Eichel wollte nicht; warum, weiß ich nicht. Er hat das Thema nicht zur Kenntnis genommen, sondern zur Seite geschoben. Kaum war Steinbrück, der vorher ebenfalls Länderfi nanzminister war – ihm war das Problem voll bewusst –, Bundesfi nanzminister, wurde das Thema aufgegriffen. Es gibt eine zeitliche Verzögerung von sechs Jahren, die ein SPD-Bundesfi nanzminister zu verantworten hat, lieber Herr Kollege, nicht der bayerische Finanzminister Faltlhauser.
Ohne den von mir hoch geschätzten ehemaligen Kollegen Mittler und mich wäre auf diesem Gebiet überhaupt nichts gelaufen. Wir haben nur deshalb einen entsprechenden Antrag nach Artikel 27 in Brüssel gestellt, weil wir das zu zweit durchgesetzt haben. Die anderen Länder sind uns gefolgt. Ich begrüße ausdrücklich, dass der Bundesfi nanzminister Steinbrück seinerseits, um die Systemveränderung durchzusetzen, im nächsten Halbjahr eine Reihe von Steuerfragen, die die Europäische Kommission und die anderen EU-Länder angehen wollen, sammelt und sagt: Wenn Ihr Euch nicht bewegt, dann bewege ich mich auch nicht. Das ist ein Druckmittel, das man beim Einstimmigkeitsprinzip hat.
Das Umsatzsteuerbetrugsproblem muss man sehr genau und fachkundig betrachten, Herr Kollege. Dazu gibt es mittlerweile eine Reihe von Gutachten und Stellungnahmen, insbesondere von Schönberger und Partner. Dabei teilen wir die Auffassung, dass der größte Schaden durch Umsatzsteuerbetrug von der Schwarzarbeit herrührt. Das ist aber keine umsatzsteuerpolitische, sondern eine arbeitsmarktpolitische Thematik. Weitere Ausfälle rühren von Insolvenzen, etwa mit 5 Milliarden Euro. Die Steuerausfälle aufgrund von Schwarzarbeit dürften 7 bis 8 Milliarden Euro ausmachen. Durch Karussellgeschäfte gehen schätzungsweise 4 bis 5 Milliarden Euro verloren. Durch einen Systemwechsel könnten Sie, wenn Sie den Vorsteuerabzug beiseite lassen, die Insolvenzausfälle und den Karussellbetrug bekämpfen. Das heißt, es geht hier um eine Größenordnung von 9 bis 10 %. Dass bei einem neuen System möglicherweise Betrugsmöglichkeiten vorhanden sind, gestehe ich zu. Aber die meisten Betrugsmöglichkeiten bestehen beim Vorsteuerabzug. Das wissen Sie, das haben wir intensiv diskutiert. Das sollte man im System verhindern.
Wir machen aber eine Reihe von anderen Dingen. Sie fordern immer wieder, dass wir organisatorisch beim bestehenden System vorankommen sollten. Wir haben bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt: Erstens, die Errichtung einer Zentralstelle für Unternehmensneugründungen in allen Finanzämtern. Das ist der entscheidende Punkt; ich muss erkennen, wo Unternehmen nur gegründet werden, um zu betrügen. Zweitens, die Einführung eines Risikomanagementsystems nur für die Umsatzsteuer. Drittens, die Installation eines Sachgebietsleiters als Risikomanager in jedem Finanzamt. Viertens, die Neuausrichtung der Prüfungsdienste durch Einrichtung von kombinierten Prüfungssachgebieten. Fünftens, die Bildung eines Zentralteams für Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung auf Landesebene. Das ist ein ganzer Kranz von Maßnahmen.
Vergleichen Sie das bitte mit dem, was andere Länder machen. Wir gehen hiermit sehr weit. Wir betreiben eine umfassende organisatorische Umstellung, um den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen. Wir haben auch die Kräfte dafür verstärkt. Die Zahl der Stellen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs wurde um 120 aufgestockt. Ich meine, das ist eine ganze Menge. Ihr Vorwurf, wir würden zu wenig gegen den Umsatzsteuerbetrug unternehmen, läuft völlig ins Leere, sowohl was die Systemumstellung betrifft, als auch was die administrative Bewältigung angeht.
Lassen Sie mich noch einmal etwas zum Bundesrechnungshof sagen, weil mir das doch am Herzen liegt. Der Präsident des Bundesrechnungshofes meinte wiederholt, mit etwas lässig-großtuerischer Geste sagen zu müssen: Wir brauchen eine Bundessteuerverwaltung. Ich aber sage: Auf die Reichssteuerverwaltung, die wir unseligerweise einmal hatten, können wir verzichten.
Wir haben eine große fl ächendeckende Administration in der Bundesrepublik Deutschland über alle Ländergrenzen hinweg – das ist die Arbeitsverwaltung. Jetzt frage ich Sie: Haben wir bei dieser fl ächendeckenden Verwaltung den Eindruck, dass sie in den vergangenen Jahrzehnten hervorragend gearbeitet hat? – Ich glaube es nicht, meine Damen und Herren. Die Beweise liegen auf dem Tisch. Eine Bundesverwaltung ist einfach zu überzogen; das sind zu viele Leute. Oder meinen Sie, dass man 680 Finanzämter, 120 000 Beschäftigte und 29 Millionen Steuerfälle bundesweit so ohne weiteres zentral steuern kann? – Ich glaube es nicht.
Meiner Ansicht nach müssen wir die Steuerverwaltung im Wettbewerb und in Abstimmung mit den Ländern voranbringen. Insbesondere bei der Software haben wir außergewöhnliche Fortschritte. Das darf ich doch in Erinnerung rufen. Ich habe als erster Finanzminister bereits im Jahre 1998 gesagt: Das, was wir da mit Fiscus, mit dem Konzept eines großen Software-Unternehmens für alles in der Steuerverwaltung machen, wird nicht gut gehen. Wir haben dann den Handelnden gesagt: Wir geben euch noch ein Jahr Frist, und dann steigen wir aus. Wir sind ausgestiegen. Wir haben uns nicht an der GmbH beteiligt. Deshalb sind wir nicht an einem Verlust beteiligt gewesen, den wir, wenn man alles zusammenrechnet, auf insgesamt 700 Millionen Euro schätzen. Bei diesem Unsinn hat Bayern über viele Jahre nicht mitgemacht.
Diejenigen, die das vor allem betrieben haben, waren in der nordrhein-westfälischen sozialdemokratischen Führung. Sie haben gesagt: Das ist das, was wir brauchen. Aufsichtsratsvorsitzender war der Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Finanzministerium; er hat dies heftig verteidigt und hat von Jahr zu Jahr 100 Millionen Euro an Kosten zusätzlich verursacht. Wir haben da nicht mitgemacht.
Jetzt haben wir ein System, das von uns im Wesentlichen mit vorangebracht und von uns auch wesentlich mitgestaltet wurde. Vier Länder machen das. Ich darf sagen: Wir haben die meisten Lasten. Das bindet auch einen Haufen Personal. Das Konsensmodell geht gut voran, nachdem unser altes System, das sogenannte EOS – Sie als einer, der innerhalb der Steuerverwaltung Verantwortung getragen hat, müssen es doch kennen – aus Bayern von mittlerweile elf Ländern übernommen worden ist. Stück für Stück kommt immer noch ein neues Land hinzu und sagt: Wir machen es so wie die Bayern. Das heißt: Die Kreativität und die Arbeit des Freistaates Bayern wird zunehmend auch von anderen Ländern anerkannt und übernommen, meine Damen und Herren.
Ich will ein Fazit ziehen: Es ist eine Verpfl ichtung – insofern haben Sie recht – für uns, zu versuchen, durch administrative Tätigkeit maximale Steuereinnahmen zu bekommen. Geld darf uns aufgrund von administrativen Defi ziten nicht durch die Finger rinnen. Das, was in Bayern insbesondere in den letzten Jahren gemacht wurde – bei der Ausstattung mit Hardware und Software, bei der Personalsteuerung, wo wird Personal eingesetzt –, hat zu optimalen Ergebnissen geführt, die sich in der ganzen Bun
desrepublik Deutschland weiß Gott sehen lassen können. Dadurch haben wir auch gute Steuereinnahmen. Mit diesen Steuereinnahmen, wenn sie weiterhin sprudeln, was ich hoffe, werden wir Akzente setzen. Diese Akzente werden wir möglicherweise im Nachtragshaushalt setzen. Das hat nichts mit inkonstanter Haushaltspolitik zu tun, sondern das hat etwas damit zu tun, dass die Bürger, wenn die Steuern tatsächlich auf dem Tisch liegen, einen Anspruch darauf haben, dass wir damit gezielt und vernünftig etwas anfangen. Dies werden wir auch weiterhin auf der Basis eines grundsoliden Haushaltes tun, auf den Sie genauso stolz sein können wie wir.
Frau Präsidentin! Es ist mir eine besondere Ehre, unter Ihnen sprechen zu dürfen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Am Schluss dieser Haushaltsberatungen, die wir, wie ich meine, richtigerweise im Plenum in einer Woche zusammenführen – ich kenne das aus dem Bundestag, ich glaube, das ist die beste Methode, und dadurch kann man auch stärker den Blick auf den Haushalt, diese zentrale Funktion parlamentarischer Arbeit, lenken –, möchte ich zunächst meinen Dank an den Haushaltsausschuss richten, der diesen Haushalt in unermüdlicher und sehr detaillierter Arbeit durchgepfl ügt und Punkt für Punkt aufgegriffen hat. Ich bedanke mich insbesondere beim Vorsitzenden Manfred Ach und beim stellvertretenden Vorsitzenden Dupper.
Herr Dupper, wenn man die Haushaltsdebatte im Plenum verfolgt, fällt auf, dass Sie nicht mit Schaum vor dem Mund, sondern ruhig und sachlich argumentieren. Sie haben zwar nicht rundum recht, aber es ist in anderen Fachbereichen doch anders.
Hier herrscht nicht Polemik vor. Sie legen in aller Ruhe Ihre sachorientierten Fragen vor.
Aber, Herr Dupper – –
Herr Vorsitzender Ach, ich wollte Herrn Dupper eigentlich etwas fragen. Lass ihn los. –
Herr Dupper, Sie müssen sich bei Ihrer Argumentation – das ist mir wieder einmal hier aufgefallen – selbst die Frage stellen, welche Grundrichtung in der Haushaltspolitik Sie eigentlich einnehmen wollen. Sie sagen auf der einen Seite – ich habe es mir notiert –: „Das Problem unseres Haushaltes ist, dass wir ein Ausgabendefi zit haben.“ Das heißt, wir geben zu wenig aus.
Wir müssen mehr in Investitionen stecken, in Personal. Ihre Kollegen differenzieren das noch ein bisschen. In den Pressemitteilungen unterm Jahr liest man dann so markige Worte wie: „da 1000 mehr und da 1000 mehr an zusätzlichem Personal“.
Auf der anderen Seite haben Sie noch nie gesagt, Herr Kollege Dupper, dass Sie den ausgeglichenen Haushalt nicht wollen. Sie können aber einen ausgeglichenen Haushalt nicht erreichen und halten, wenn Sie relativ wahllos Investitionen und Personal fordern. Sie müssen sich entscheiden. Politik ist ein schwieriges Geschäft der Gewichtung, der Hierarchisierung der Ziele. Sie müssen sich entscheiden, was Sie eigentlich wollen, und das habe
ich aus Ihrer Rede nicht erkannt. Ich habe nicht erkannt, ob Sie wirklich eine sparsame und ordentliche, auf den ausgeglichenen Haushalt gerichtete Politik betreiben wollen oder ob Sie das machen wollen, was sich andere Länderparlamente und auch die Bundesregierung in früheren Zeiten zur Maxime gemacht haben: möglichst viel Geld rauszuschmeißen. Das sollten Sie einmal klar beantworten, zunächst für sich.
Ich habe also beim Sprecher der SPD und auch bei den anderen Kollegen keine klare Grundrichtung der Haushaltspolitik festgestellt. Es mag sein, dass man sich im Lauf der Debatte im Haushaltsausschuss oder auch hier einmal sagt: Da hat er eigentlich recht. Aber diese Frage ist meines Erachtens von entscheidender Bedeutung, und hier ist Ihre Linie nicht konsequent.
Lassen Sie mich etwas sagen, was hier immer eine Rolle spielt, nämlich die Privatisierung und die Privatisierungserlöse. Sie handeln das ab unter der Überschrift: Tafelsilber. Meine Damen und Herren, Tafelsilber hat man möglicherweise zu Hause in der Vitrine.
Uns geht es darum, dass wir mit dem Vermögen, das wir haben, zukunftsorientierte Investitionen tätigen. Genau das ist die Politik von Edmund Stoiber seit 1993 gewesen. Wir haben mehr als 5 Milliarden Euro Privatisierungserlöse in Zukunftsprojekte gesteckt. Sie werden doch nicht glauben, dass das, was wir heute an positiven wirtschaftlichen Ergebnissen feststellen können, dass das, was den Vorsprung Bayerns gegenüber anderen Ländern ausmacht, was die Spitzenstellung Bayerns in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt ausmacht, so deutlich wäre, wenn wir nicht zusätzlich diese Privatisierungserlöse in dieses Land gesteckt hätten. Der wirtschaftliche Erfolg, der technologische Vorsprung, der innovative Vorsprung sind auch ein Ergebnis zielgerichteter Privatisierung und zielgerichteter Wiederanlage, meine Damen und Herren. Das ist nachweisbar.
Ohne diese Maßnahmen hätten wir diesen Erfolg nicht.
Denken Sie zurück. Wir waren bis weit in die Achtzigerjahre noch ein Nehmerland, wenn auch in geringem Umfang. Wir sind in den Neunzigerjahren nicht zuletzt durch die Politik dieses Ministerpräsidenten zu einem Geberland geworden. Das hat als Grundvoraussetzung wirtschaftliche Prosperität, Dynamik und Innovationskraft, die wir zusätzlich mit Privatisierungserlösen angeschoben haben.
Dann muss ich Ihnen noch etwas zum Tafelsilber sagen, das man nicht verkauft. Es wird immer gesagt: Eigentlich verkauft man Tafelsilber nicht. Es gibt aber keinerlei Grund – das habe ich in den Einleitungen unseres Beteiligungsberichts immer ausführlich geschrieben –, dass der Staat ein im Wettbewerb stehendes Unternehmen besitzt. Das
ist ordnungspolitisch nicht richtig. Wir müssen es aus ordnungspolitischen Gründen verkaufen, unabhängig von Haushalten. Und wenn wir das tun, müssen wir es sehr geschickt machen, damit wir möglichst viel dafür kriegen. Das ist der Anspruch, den die Bürger an uns haben können.
Da gibt es eine seltsame Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, in München. Da sagt der dortige Oberbürgermeister Ude: Dieses Land Bayern verscherbelt sein Tafelsilber – er meint damit im Wesentlichen unsere Energieversorgungsunternehmen, die wir nun wirklich nicht in unseren Händen brauchen –, aber wir verscherbeln nichts. Was kann denn die Landeshauptstadt München verscherbeln? Ihre Verkehrsbetriebe, recht viel mehr eigentlich nicht. Da würde ich doch erwarten, dass die Verkehrsbetriebe in der Hand der Stadt bleiben. Das ist nichts anderes als eine Auslagerung städtischer Tätigkeit. Diesen Vergleich anzustellen ist also so abenteuerlich, dass ich nur sagen kann: Das ist des Präsidenten des Städtetags eigentlich nicht würdig.
Aber weil ich schon bei ihm bin, will ich seine weiteren Darlegungen, die er mit dem Fraktionsvorsitzenden Maget der Presse verkündet hat, noch einmal aufgreifen – ich habe das in einer Zwischenfrage schon am Dienstag gemacht. Die Stadt München sagt ja: Wir sind die eigentlichen Großen. Wir sparen und zahlen zurück usw. Ich will noch einmal die tatsächliche Statistik einer Landeshauptstadt darlegen in Kontrast zu dem, was wir in Bayern haben. Dabei muss ich hinzufügen: Einen kommunalen Haushalt zu vergleichen mit einem Verwaltungshaushalt auf Landesebene ist eigentlich nicht erlaubt. Insofern ist der Zwischenruf zur Investitionsquote, den ich von einem Kollegen der SPD gehört habe, wirklich entlarvend. Die Kommunen haben üblicherweise eine sehr hohe Investitionsquote, und wenn die Stadt München 17 % hat, dann ist das, verglichen mit den eigentlichen Standards für Kommunen, eine ziemlich erbärmliche Investitionsquote.
Ich glaube nicht, dass diese Zahlen ein Schmarrn sind, sondern Fakten.
Meine Damen und Herren, die Schuldenentwicklung dieser großen Stadt unter diesem großen Präsidenten des Städtetags ist seit 1994 wie folgt verlaufen: Sie ist bis zum Jahr 2004 um 146 % gestiegen. Wir haben das nun verglichen – diese Arbeit haben wir uns gemacht – mit den anderen Großstädten, als da sind: Köln, Frankfurt, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Stuttgart, Duisburg, Hannover, Nürnberg, also alle anderen in der Bundesrepublik, die man damit wirklich vergleichen kann.
Im Schnitt ist die Verschuldung in diesen Städten in der gleichen Zeit um 33 % zurückgegangen. Es besteht also eine fast 180 %ige Schere zwischen der Haushaltsverhaltenweise dieser Großstädte und der Stadt München, die hier so großartig gelobt wird.
Lassen Sie mich die Personalausgaben vergleichen. München hatte in der gleichen Zeit eine Steigerung der Personalausgaben um 21,2 %. Diese ganzen Referate sind völlig überbesetzt. Es gab in der Stadt in den letzten Jahren noch keine einzige Verwaltungsreform. Aber uns bezichtigt man, wir würden mit unserer Verwaltungsreform jeweils harte Einschnitte vornehmen. – Die übrigen Großstädte haben in der gleichen Zeit das Personal um acht Prozent abgebaut. Hier besteht also eine fast 30%ige Lücke zwischen dem, was die anderen Großstädte machen, und dem, was diese großartige Landeshauptstadt München macht.
Ich könnte diese Ausführungen noch weiterführen. Aber es ist mir allmählich zu blöd, liebe Kollegen, ständig zu hören: Da ist eine Landeshauptstadt, die ist großartig im Vergleich mit dem Freistaat Bayern. Dabei sage ich, dass diese Stadt einerseits unglaublich viel Geld hat durch Gewerbesteuern und unanständige zusätzliche Steuern – wenn ich an die Zweitwohnungssteuer denke, die in einer Großstadt nun wirklich nicht angebracht ist – und auf der anderen Seite trotzdem eine miserable Haushaltspolitik betreibt. Wenn man sich dann in einer Pressekonferenz lobt im Vergleich mit dem Freistaat Bayern, dann wird die Pressekonferenz lächerlich.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch etwas zu dem sagen, was wirklich langfristig problematisch ist.
Wir reden immer nur vom Abbau der Nettoneuverschuldung; wir haben dies nun mit diesem Doppelhaushalt im dritten Jahr erreicht. Ganz Deutschland schaut auf uns; übrigens auch das Ausland, das sagt: Donnerwetter, die haben das geschafft. Die Bürger draußen fragen uns, wann wir, jetzt, da die Neuverschuldung auf Null begrenzt ist, bestehende Schulden zurückzahlen. Ich meine, dass wir uns in einer Frist von etwa drei Jahren, also etwa ab 2009, 2010, mit dieser Frage zumindest beschäftigen müssen. Wenn wir dann das vierte, fünfte Jahr hintereinander einen ausgeglichenen Haushalt und gleichzeitig bei den Investitionen die notwendigen Nachholeffekte hinter uns haben, muss sich dieses Haus, muss sich die Bayerische Staatsregierung auch die Frage stellen, in welchem Ausmaß und mit welchem Plan man bestehende Schulden, die auch bei uns in Bayern über 20 Milliarden Euro betragen, zurückbezahlen kann. Diese Aufgabe steht zwar jetzt nicht an, wir müssen sie uns aber zukünftig stellen.
Am 1. Dezember dieses Jahres feierten wir auch in diesem Haus den 60. Geburtstag der Bayerischen Verfassung. Nun sagt Bundespräsident Köhler, eine Verfassung haben und in Verfassung sein, sei zweierlei. Damit hat er recht; denn das, was auf dem Papier steht, ist das eine, und das, was man lebt, ist das andere. Wir sind im Freistaat Bayern nach diesen 60 Jahren – wir haben bekanntlich noch drei Jahre mehr an Bayerischer Verfassung – in sehr guter Verfassung. Das zeigt nach einem Urteil, das uns alle nachdenklich machen sollte, insbesondere der Vergleich mit anderen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der Klage Berlins auf Sonderergänzungszuweisungen wegen extremer Haushaltsnotlage vom 19.10.2006 zeigt:
Jedes Land trägt für seine Finanzpolitik vorrangig selbst die Verantwortung.
Wir haben die Verantwortung schon in den vergangenen Jahrzehnten ernst genommen. Wir waren in den Fünfzigerjahren ein starkes Nehmerland und sind nun das einzige Land, das vom Nehmerland dauerhaft zum Geberland wurde.
Denn 3,4 Milliarden Euro haben wir bekommen und 20,5 Milliarden Euro haben wir mittlerweile zurückbezahlt; der Ministerpräsident hat die Zahlen genannt. Aber dass die Situation umgekehrt worden ist, ist das Entscheidende. In den Fünfzigerjahren war Niedersachsen ein Nehmerland in gleicher Größenordnung. Da ist nichts passiert. Niedersachsen ist immer noch ein Nehmerland. Das ist der eigentliche Punkt. Dieses Urteil unterstreicht von den Fakten her die besondere Verantwortung jedes Landes für seine Finanzpolitik. Wir müssen nach diesem Urteil das Verhältnis zwischen Solidarität und Eigenverantwortung auf Bundesebene und Länderebene neu justieren. Deshalb lehne ich einen nationalen Entschuldungsfonds radikal ab, mittels dessen einzelne Länder ihre Schulden einfach auf die Ländergemeinschaft abwälzen.
Solches Gebaren entspricht weder der Eigenstaatlichkeit noch dieser vom Verfassungsgerichtshof besonders betonten Verantwortung der Länder. Wir haben für das Jahr 2004 ohne Umsatzsteuervorwegausgleich 2,3 Milliarden Euro und für das Jahr 2005 2,2 Milliarden Euro bezahlt, und es sieht nicht so aus, als würden wir deutlich weniger bezahlen, sondern es ist eher mehr.
Eines fi nde ich doch seltsam: Herr Ude – – Herr Maget, weil Sie beide eine Pressekonferenz gemacht haben, habe ich mir gerade diesen freudschen Versprecher geleistet. – Herr Maget schreibt in seiner Broschüre, „mit Menschen rechnen, nicht mit Zahlen“.
Ja, es ist immer gut, das zu lesen, was Sie fordern und schreiben. Damit kann man nachweisen, was das für ein Unsinn ist. Ich mache das gerade anhand eines Punktes.
Die SPD fordert in diesem Blatt, jährlich 500 Millionen Euro weniger in den Länderfi nanzausgleich zu zahlen. Erstens tun damit die SPD und ihr Fraktionsvorsitzender so, als wäre das eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern, man könnte mehr oder weniger einbezahlen. Wunderbar, das ist natürlich nicht der Fall.
Zweitens. Da sitzt ein großer und starker Verhandler namens Maget; alle fürchten ihn, wenn er kommt.
Aber da sitzen auch die anderen, die Leichtgewichte, diese 15 Ministerpräsidenten, mit denen er verhandeln muss.
Und die haben ihrerseits, Herr Maget, bis auf zwei Länder gegenwärtig nichts anderes vor, als aus dem Länderfi nanzausgleich mehr als bisher zu bekommen. Das ist die Realität.
Beruhigen Sie sich doch einmal, lassen Sie mich doch einmal meine Gedanken aussprechen. Sie kommen frisch herein und sind schon wieder voll geladen. Denken Sie doch einmal über das, was ich sage, nach.
Dann gehen Sie doch hinterher noch einmal heraus und sagen Sie zu dem etwas, was ich sage. Dann müssen Sie dazu einmal drei Sätze im Zusammenhang formulieren, ohne dazwischenzubrüllen.
Wenn Sie also meinen, dass Sie da über einen Durchbruch verhandeln können, müssen Sie eine Mehrheit bekommen; dann muss Ihnen das SPD- bzw. rot-rotregierte Berlin zustimmen; dann muss Ihnen auch Nordrhein-Westfalen zustimmen, das gegenwärtig bei plus/ minus null liegt; dann müssen Ihnen auch SchleswigHolstein, Mecklenburg-Vorpommern und alle östlichen Länder zustimmen. Dann sind Sie derjenige, der fordern kann: 500 Millionen weniger!
Ich darf Ihnen nochmals sagen: Wir haben in schwierigen Nachtverhandlungen bis in der Früh um 4.00 Uhr bei diesem Länderfi nanzausgleich ein Ergebnis erzielt, das in diesem Jahr eine geringere Bezahlung von 280 Millionen Euro vorsieht. Ich glaube, das ist ein guter Schritt nach vorne gewesen.
Und weil dieser Schritt so gut war, haben wir uns mit diesem neuen Finanzausgleich einverstanden erklärt. Weil es darüber so viele Debatten gibt, füge ich hinzu: Es hat keinen Wert, gegenwärtig am bestehenden Finanzausgleich herumzumäkeln, denn dann werden wir überall im Land nicht als seriöse Verhandlungspartner angesehen. Wir haben diesem Vertrag, auch dem Solidarpakt II, zugestimmt.
Was wir nicht wollen, ist ein Oben-drauf-Pappen von zusätzlichem Finanzausgleich unter dem Deckmantel des neuen Starts, der Unterteilung von Primärhaushalt und Sekundärhaushalt. Primärhaushalt ist derjenige Haushalt, der im Grunde ohne Schuldendienst die laufenden Ausgaben deckt, so wie etwa Berlin rechnet. Sie meinen, wir gehen vom Primärhaushalt ab. Aber dann müssen wir bei alten Lasten entlastet werden. Bitte schön, helft uns doch alle miteinander – Bund und übrige Länder –, von diesen alten Lasten befreit zu werden. Wenn dies kommt – wir haben es errechnet –, haben wir, gemessen am Haushaltsvolumen, eine Vorbelastung durch Länderfi nanzausgleichsleistungen nicht von 11,4 % wie gegenwärtig, sondern dann haben wir eine Vorbelastung von fast 20 %. Dann gehen Sie hinaus und sagen Sie den bayerischen Bürgern, von 100 Euro, die ihr als Steuern bezahlt, sind von vornherein schon einmal 20 % weg; die können wir nicht verwenden, die gehen nach Berlin, die dafür einen kostenfreien Kita-Platz bezahlen. Das ist Ihre Auffassung.
Herr Maget, aber wenn Sie im Jahr 2008 in diesem Land ernsthaft als Oppositionsführer antreten wollen, müssen Sie auch ernsthafte Vorschläge machen. Ein Vorschlag, dass man im Länderfi nanzausgleich einfach einmal 500 Millionen Euro weniger bezahlen will, ist populistisch, aber nicht seriös. Damit können Sie, meine Damen und Herren, in diesem Land nicht antreten.
Ich habe hier noch eine Reihe anderer Stichpunkte vorliegen, die in diesem Papier ziemlich falsch und unsinnig sind. Aber ich will nicht darauf eingehen, sondern wieder auf den Haushalt zurückkommen. Wer über Stabilitätspolitik redet, muss auch die gegenwärtige Debatte zur Stabilitätskultur auf deutschem Boden insgesamt aufgreifen, das heißt, auf den nationalen Stabilitätspakt zu sprechen kommen. Die Debatte ist bekanntlich 15 Jahre alt. Sie ist zwar eingeschlafen, aber nach dem Berliner Urteil wieder aufgefl ammt, und dies mit Recht. Die Bayerische Staatsregierung hat die Vorstellung, dass wir den nationalen Stabilitätspakt dadurch gestalten sollten, indem wir erstens für die Länder klare Verschuldensgrenzen normieren. Das kann auch, untersucht man es genauer, in die Gegebenheiten eine gewisse Beweglichkeit bringen.
Das Zweite ist: Wir brauchen dringend harte Sanktionen.
Es bringt nichts, irgendwelche vagen Grenzen zu ziehen und gelbe Lichter aufzustellen. Das ist der Fehler in der Praxis des Artikels 115 des Grundgesetzes, der, verbunden mit dem Urteil von 1987 nichts bewirkt. Es stehen da nur gelbe Warnleuchten und jeder fährt trotzdem über die Straße. Ich glaube, das ist nicht das richtige Mittel. Wir brauchen einen nationalen Stabilitätspakt mit Biss, und wir brauchen ein effektives Frühwarnsystem mit entsprechenden Gremien, klar und präzise festgelegten Diskussionsforen und Ritualen. Artikel 115 muss aus diesem Grunde selbstverständlich geändert werden. Wir in Bayern haben bereits im Sinne dieser noch zu gestaltenden Philosophie eines nationalen Stabilitätspaktes
gehandelt. Unser Haushalt wird im Jahre 2008 das dritte Mal keine neuen Schulden mehr ausweisen.
Herr Kollege, ein Haushaltsbuch ist genau und präzise. Es steht auf dem Papier genau nachlesbar. Das ist so. Niemand, der seriös ist, wird das irgendwie bezweifeln, ausgenommen vielleicht Sie, aber Sie können es hier am Pult auch nicht begründen, sondern Sie meinen das mit Zwischenrufen tun zu sollen. Das ist nachlesbar und beweisbar und es ist keine Schimäre.
Die Konsolidierung ist uns gelungen, obwohl in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1998 und 2005 nach den bundesweiten Steuerschätzungen konjunkturelle Steuerausfälle in Höhe von 440 Milliarden Euro zu verzeichnen waren. Das müssen Sie sich einmal vorstellen. Das ist soviel wie die Summe der Steuereinnahmen aller Gebietskörperschaften von Bund, Ländern und Kommunen in einem Jahr. Diese Summe ist innerhalb von fünf Jahren weg gewesen. Wir waren mit dabei. Trotzdem haben wir es hinbekommen. Das ist das Eigentliche, was die Besonderheit des Jahres 2006 ausmacht.
Im Jahre 2007, dem ersten Jahr unseres Doppelhaushalts, haben wir eine entsprechend bessere Steuerschätzung vom November. Die Mehreinnahmen betragen bundesweit 20 Milliarden Euro; für die Länder sind es insgesamt 7,9 Milliarden Euro. Was bedeutet das nun für uns hier in Bayern? Im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung liegen die für Bayern für das Jahr 2007 prognostizierten Steuereinnahmen nach dem Länderfi nanzausgleich um 913 Millionen Euro höher. Dabei muss man jedoch mit in Rechnung stellen, dass wir schon 310 Millionen Euro über die Mai-Steuerschätzung hinaus angesetzt haben. Wir haben das Wachstum also in unserem Haushalt schon vorweggenommen.
Zuzurechnen ist dann noch ein Abschlag aufgrund der Steuerreformmaßnahmen wie beispielsweise der Erbschaftssteuer von 100 Millionen. Cum grano salis komme ich damit auf einen Mehrbetrag von 500 Millionen Euro. Davon gehen 70 Millionen in den kommunalen Finanzausgleich, bleiben also 430 Millionen Euro Verbesserung.
Bei dieser Größenordnung kann ich das machen, was ich an diesem Pult schon wiederholt als Ziel dargelegt habe. Es ist der Ehrgeiz des bayerischen Finanzministers, den Umfang der Privatisierungserlöse in der Haushaltsaufstellung und im weiteren Verfahren des Haushalts in möglichst geringem Maße in Anspruch zu nehmen. Das ist immer mein erklärtes Ziel gewesen, und heute kann ich sagen, dass wir im Jahr 2006 die 760 Millionen Euro, die da als Ablieferung vom Grundstock veranschlagt sind, nicht in Anspruch nehmen müssen und dass wir im Jahr 2007 130 Millionen Euro als Rücklage hinüberschieben. Das ist eine Cash-Rücklage, würde ich jetzt erklären müssen, wenn Frau Kellner noch dasäße. Es ist keine virtuelle Rücklage. Es ist Cash money, das wir hinübergeben in das Jahr 2007. Wir werden im Jahr 2007 keine Privatisierungserlöse brauchen.
Was mich jedoch besorgt – da blicke ich jetzt nicht nur auf die Opposition, weiß Gott nicht – ist, dass diese Steuermehreinnahmen, die uns eine Normalisierung der Finanzierung des Haushalts ermöglichen, offenbar der Startpunkt für alle möglichen tollen Ideen sind, was man in Zukunft machen könnte. Dies ist die Sorge nicht nur des Kollegen Steinbrück, sondern auch meiner anderen Länderfi nanzministerkollegen sowie auch die meinige. Bei uns schaut es so aus – das ist die Realität –, dass wir im Jahr 2000 eine Steuerdeckungsquote von 82,3 % hatten. Diese Quote ist im Jahr 2003 heruntergegangen bis auf 71,9 %. Jetzt erst sind wir wieder etwas über 80 %. Wir haben damit eine Steuerdeckungsquote, die in der Bundesrepublik Deutschland mit Abstand die höchste ist. Der Durchschnitt der Länder West hat eine entsprechende Quote von knapp über 70 %; wir sind auch in dieser Kennzahl ganz weit vorn. Aber wir haben immer noch nicht die Quote des Jahres 2000 erreicht.
Das Jahr 2000, das ich als das normale Haushaltsjahr bezeichnen würde, ist immer noch nicht erreicht. Deshalb warne ich vor allen möglichen Ideen, langfristig irgendwelche Haushaltsblöcke festzulegen.
Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Doppelhaushalt auch Unwägbarkeiten zu beachten. Zum Ende dieses Jahres, also in einer Zeit, in der alle sagten, die Steuereinnahmen sind aber stark gestiegen – der Fraktionsvorsitzende fragte jeden Tag: Wieviel Geld hast Du denn heute mehr? –
darf nicht übersehen werden, dass wir im November ein Minus von 0,9 % hatten. Das sind Volatilitäten in den Steuereinnahmen, die wir in den letzten Jahren permanent zu beobachten hatten. Ein Finanzminister, der diese Volatilitäten der Steuereinnahmen nicht beachtet, handelt nicht verantwortungsbewusst. Ich bin nicht bereit, aufgrund der Entwicklungen in einigen Monaten zu sagen: Das rechne ich jetzt in die Zukunft hinauf und damit können wir uns viel leisten. Das können wir nicht. Wir müssen auf Sicht fl iegen und das werden wir im Nachtragshaushalt tun. Wir werden erst, wenn wir wissen, wie die Mehrwertsteuererhöhung konjunkturell wirkt, im Frühjahr des nächsten Jahres besser wissen, wie das Jahr 2007 tatsächlich läuft.
Ich warne und mahne also zur Vorsicht. Fliegen wir auf Sicht!
Der Ihnen vorliegende Doppelhaushalt ist geprägt von vier besonderen Punkten, die beachtenswert sind. Er ist erstens ausgeglichen. Er hat zweitens eine konsequente Prioritätensetzung in Bildung und Hochschulen. Er beinhaltet drittens eine weitere Stärkung der Schwerpunkte innere Sicherheit und ländlicher Raum und hat viertens einen Schwerpunkt bei den Kommunen.
Diese Schwerpunktsetzung entspricht den Anforderungen der heutigen Zeit. Lassen Sie mich nun ein paar Worte zum Schwerpunkt Bildung sagen.
Ich habe die Debatte über den Einzelplan des Kollegen Schneider beobachtet. Ich kann nur noch einmal betonen: Wir schaffen in diesem Doppelhaushalt sage und schreibe 784 neue Lehrerstellen. Wir haben nach meiner Statistik insgesamt seit 2001/2002 bis heute zu diesem Doppelhaushalt eine zusätzliche Lehrerkapazität im Schulbereich von über 6000 Stellen. Das heißt, diejenigen, die sagen, wir hätten zuwenig Lehrer und täten nichts, sollten einmal überlegen, was 6000 zusätzliche Lehrerstellen in einer Zeit bedeuten, in der wir kaum Steuereinnahmen hatten, sondern einen Rückgang der Steuereinnahmen verzeichnen mussten. Ich glaube, das ist eine große Leistung, die dokumentiert, dass wir es mit dem Schwerpunkt Bildung ernst meinen.
Wir werden in besonderer Weise auch beim Schwerpunkt Forschung und Lehre aktiv werden. Sie wissen, über ein Drittel der Gesamtsumme der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern geht nach Bayern. Das Betreuungsverhältnis zwischen wissenschaftlichem Personal und Studenten ist mit 1 zu 15,4 in Bayern eines der besten.
Das sollte man sehen. Auch hier belegen die Daten und Zahlen, dass wir eine zielgerichtete Schwerpunktpolitik betreiben.
Lassen Sie mich nun noch einige Anmerkungen zum kommunalen Finanzausgleich machen, der die Überschrift für die Debatte des heutigen Nachmittags darstellt. Frau Schmitt-Bussinger, Sie haben gemeint, behaupten zu müssen, wir hätten jetzt die erste Steigerung im Finanzausgleich seit vier Jahren. Ich darf Ihnen entgegenhalten, dass wir bereits im Jahre 2005 eine Steigerung von 3,3 % hatten. Im Jahre 2006 waren es 1,1 % und im Jahre 2007 werden es 6,3 % sein. Wir haben also bereits im dritten Jahr eine Steigerung beim kommunalen Finanzausgleich.
Ich füge hinzu, Frau Schmitt-Bussinger: Die kommunalen Spitzenverbände bekommen das Geld nicht wie in anderen Ländern zugeteilt. Ich verhandele mit ihnen, und sie sind immer mit dem Ergebnis einverstanden.
Nein, nein. Wenn Sie sich die Presseerklärungen der Herren Präsidenten ansehen, werden Sie feststellen, sie äußern sich in Kenntnis der Realitäten regelmäßig sehr lobend.
Dass wir das erste Mal über 6 Milliarden Finanzausgleich haben und eine Steigerung bei den reinen Landesleistungen um 7,6 %, wurde hier schon gesagt. Ich will noch etwas bemerken zur Aussage von Frau SchmittBussinger zum Anteil der Deckungsmittel. Wir haben die Mittel im Steuerverbund von 11,6 % auf 11,7 % leicht angehoben. Die Steigerung um 0,1 % entspricht 21 Millionen Euro. Wenn man das dauerhaft erhält, ist es ein Haufen Geld. Ich war erstaunt, als Sie von diesem Pult
aus 15 % gefordert haben. Haben Sie einmal ausgerechnet, was das ausmacht? – Das sind 690 Millionen Euro zusätzlich. Sie werden doch nicht meinen, dass das ein ernst zu nehmender Vorschlag ist. Meine Damen und Herren, 15 %, also 690 Millionen Euro, in einem oder zwei Schritten nach oben, das überfordert den bayerischen Staatshaushalt.
Ich kann es auch anders sagen: Das nimmt Ihnen und uns in diesem Hause das Geld für die Gestaltung. Ich bitte doch, die Kirche im Dorf zu lassen. Ich weiß, dass die Herren Präsidenten diesen Punkt immer wieder aufgreifen und die Forderung immer weiter nach oben schrauben werden, aber ein Sprung nach oben ist nicht möglich.
Entscheidend ist, dass die Kommunen gewissermaßen die vitale Kraft von unten in diesem Lande sind, und zwar insbesondere aufgrund ihrer Investitionen. Vereinfacht gesagt: Kommunale Haushalte sind Investitionshaushalte; Länderhaushalte sind Verwaltungshaushalte. Also müssen wir immer besonders auf die Investitionsquote und die Investitionsprogramme sehen.
Ich weise darauf hin, dass wir in den letzten Monaten dieses Jahres etwas getan haben, was bemerkenswert ist. Wir haben eine Schlussabrechnung für den kommunalen Finanzausgleich – rund 40 Millionen Euro zusätzlich im allgemeinen Steuerverbund für die Kommunen – gemacht, und ich habe mich mit den Kommunen darauf geeinigt, dass wir 30 Millionen Euro von diesem Geld für den Schulhausbau verwenden. Die Kommunen, die beim IZBB-Programm nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten zusätzliche Mittel. Wir können das IZBB-Programm zwar nicht fortführen, aber wir können einen Akzent setzen in der Art, dass diejenigen, die beim „Windhundverfahren“ nicht zum Zuge kamen, doch noch etwas erhalten.
Bei den Investitionen muss man sehen, dass es für den Schulhausbau im Rahmen des Finanzausgleichs schon 55 Millionen Euro mehr gab, für Straßenbau- und -unterhalt 32 Millionen Euro mehr, für zusätzliche Investitionen in den ÖPNV 23 Millionen Euro mehr und als zusätzliche Investitionspauschale 20 Millionen Euro. Wenn ich abwäge, was das Wichtigste am kommunalen Finanzausgleich ist, dann komme ich zu dem Ergebnis: Das Wichtigste sind die Investitionen unserer Kommunen. Die Qualität des Geldes, das sie hierfür bekommen, ist besonders hoch.
Ich will auch darauf hinweisen, dass wir weitere Strukturveränderungen beschlossen haben, die erst jetzt richtig wirken. Die Tatsache, dass wir die Solidarumlage schrittweise bei den Kommunen zurückführen und unsererseits übernehmen – also die Grenzziehung bei der Finanzierung zwischen Land und Kommunen verändern –, wirkt sich schon im Jahr 2007 besonders positiv auf die Kommunen aus und wird im Jahr 2008 die volle Wirkung haben. Im Jahr 2007 steigt der vom Staat übernommene Anteil von 20 % auf 50 %. Im Jahr 2008 übernehmen wir die volle Last der Solidarumlage netto. Das ist eine dauerhafte Leistung für die Kommunen, die diejenigen, die das verstehen bei den Kommunen draußen im Lande, sehr wohl sehen und lobend hervorheben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt nicht noch über die Reformansätze unseres kommunalen Finanzausgleichs referieren. Das würde zu weit führen. Ich glaube, wir sollten die Detaildebatte jetzt abschließen. Lassen Sie mich zum Schluss nur noch eine grundsätzliche Bemerkung machen zum Haushalt, wie wir ihn in Bayern praktizieren, und zu dem, was insgesamt in unserem Land geschieht. Ich wiederhole, was ich heute früh schon gesagt habe: Dieser Doppelhaushalt ist wiederum ein Dokument dafür, dass der Freistaat Bayern in allen Belangen – ohne Ausnahme – des Haushalts in weitem Abstand vor allen Bundesländern liegt. Wir haben uns das selbst erarbeitet, wie ich glaube. Deshalb ist der bayerische Staatshaushalt ein besonders guter Maßstab für die Prüfung, was die Grundprobleme der Haushalte in unserem Land insgesamt sind.
Das erste Grundproblem ist, dass wir hohe Kosten für unser Personal haben. Das wollen und werden wir mit einem Pensionsfonds angehen. Die sogenannten impliziten Schulden, die wir haben, sind ein großes Problem, das quantitativ noch größer ist als das Problem der expliziten Schulden.
Das zweite Grundproblem ist die Investitionsquote. Wir in Bayern haben eine Investitionsquote, die weit höher ist als die anderer Länder. Schauen Sie sich die Investitionsquote von Baden-Württemberg an, die irgendwo zwischen 8 % und 9 % liegt. Die bayerische Quote muss wieder nach oben. Auf 15 % werden wir in der nächsten Zeit nicht kommen, aber wir müssen uns anstrengen, zunächst wenigstens 13 % zu erreichen. Die Richtung muss umgekehrt werden; das ist der Ehrgeiz der Bayerischen Staatsregierung und der Mehrheitsfraktion in diesem Hause.
Meine Damen und Herren, dies sollte für alle Haushalte gelten. Wenn unser Land heute ein Problem hat, dann ist es das Problem, dass sich viele Bürger von der Politik und dem politischen Apparat abwenden. Es geht um die Nichtwähler, die möglicherweise irgendwann sogar extremen politischen Gruppierungen in die Arme getrieben werden. Meine Damen und Herren, so etwas geschieht, wenn in der Politik nicht mehr gehandelt werden kann. So etwas geschieht, wenn wir in diesem Raum oder in anderen Versammlungssälen sagen, wir müssen bestimmte Ziele erreichen, und Versprechungen machen und in der nächsten Woche feststellen, wir haben nicht die Mittel dazu, weil der Spielraum nicht mehr vorhanden ist.
Die Investitionsquote ist das beste Kennzeichen dafür, ob Spielräume vorhanden sind. Es ist eine nationale Aufgabe, die Investitionsquote zu steigern, weil wir dadurch Spielräume für unsere Haushalte gewinnen. Bayern ist hier am weitesten vorn, Gott sei Dank. Trotzdem müssen wir ehrgeizig sein und hart arbeiten, damit wir vorn bleiben.
Meine Damen und Herren, ich mache mir Sorgen aufgrund des Umstandes, dass derzeit, nachdem die Steuereinnahmen noch nicht einmal ein ganzes Jahr lang wieder steigen, nachdem sie jahrelang immer tiefer gefallen sind, auf allen Ebenen und in allen Landesparlamenten der Eindruck erweckt wird, als ob man in alte Verhaltensweisen zurückfallen könnte. Derartige Verhaltensweisen hatte ich
selbst im Bundestag mit zu verantworten. In dem einen oder anderen Fall haben wir durchaus Verteilungskonfl ikte zugeschüttet, indem wir die Nettoneuverschuldung angehoben haben. Auch heute habe ich von der Opposition schon wieder gehört, wir müssen mehr ausgeben, damit der Staat die Konjunktur anschiebt und der Aufschwung an Tempo gewinnt. Das sind alte Rezepte. Meine Sorge ist, dass wir in den ersten Monaten, in denen wir Steuermehreinnahmen haben, wieder auf alte Rezepte zurückgreifen. Das ist meine Mahnung in diesem Hause.
Trotzdem: Ich glaube, wir können gemeinsam stolz auf den vorliegenden Doppelhaushalt sein. Er ist beispielgebend in der Bundesrepublik Deutschland.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die bundesrepublikanische Presse war einhellig der Auffassung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anliegen Berlins auf Sonderergänzungszuweisungen des Bundes außerordentlich bedeutsam war. Es gab sogar Journalisten, die festgestellt haben, es sei ein historisches Urteil gewesen. Umso mehr wundert mich, Herr Dupper, dass Ihnen nichts anderes einfällt, als hier im Plenum des Bayerischen Landtags dieses Bundesverfassungsgericht pauschal zu beschimpfen mit dem Zitat eines Ökonomen der „Financial Times“, einer Zeitung, die nicht deutsch ist; mit dem Zitat eines Ökonomen, der die bundesrepublikanische Verfassungslage sicherlich nicht sehr genau analysiert, der vielleicht mit der Hemdsärmeligkeit amerikanischer Broker an die Sache herangeht, aber mit Sicherheit von den disziplinarischen, notwendigen Maßnahmen, die in unserer Verfassung stehen, keine Ahnung hat.
Was dieser Ökonom der „Financial Times“ meint, ist mir völlig wurscht.
Herr Dupper, es ist mir aber nicht wurscht, dass Sie sich als finanzpolitischer Sprecher der größten Oppositionspartei hier in diesem Landtag diesen Unsinn zu eigen machen. Das ist ein Skandal.
Dies finde ich bestürzend. Herr Dupper, ich nehme den „Skandal“ zurück.
Sachverhalt ist, dass Berlin gegenwärtig, das heißt mit dem Abrechnungsjahr 2005, vom Bund und von den Ländern solidarische Leistungen in Höhe von insgesamt 5261 Millionen Euro bekommt. Hier hat Berlin gesagt, das reicht mir nicht; ich brauche deutlich mehr; ich kann meine Ausgaben nicht decken; ich brauche noch zusätzliche Bundesergänzungszuweisungen; ich bin in einer Notlage. – Sie haben richtig zitiert, dies hat das Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Berlin befindet sich nicht in einer Notlage, sondern muss sich selbst darauf einstellen, dass es seine laufenden Ausgaben mit seinen Einnahmen mittelfristig decken kann; so das Gericht. Das heißt, jedes Land – nicht nur Berlin – muss mit den knappen Steuergeldern so sparsam umgehen, dass es mit dem, was reinkommt, tatsächlich auskommt. So ist der grundlegende Appell. Man kann sich als Land, das selbstverantwortlich handelt und einen demokratisch legitimierten Senat und Landtag hat, nicht darauf verlassen, dass der Bund schon zahlen wird nach dem Motto: auf der einen Seite Großzügigkeit mit dem Champagnerglas in der Hand, auf der anderen Seite sagt man, die anderen – in dem Fall der Bund – werden es schon zahlen.
Das ist nicht nur ein Angriff meinerseits, das hat auch der Vorsitzende Richter in der Einleitung seiner Urteilsbegründung freihändig gesagt unter Hinweis auf den flotten Spruch: „Wir sind arm, aber sexy“. Bei uns ist es schön, wir werden so weitermachen, wir werden weiterfeiern, die anderen zahlen – so geht’s nicht, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt. Und ich sage hier, so geht es tatsächlich nicht. Das ist der eigentliche Appell dieses Urteils. Deshalb sagt dieses Urteil außergewöhnlich viel, auch wenn es Bayern nicht zitiert. Warum sollten die Richter Bayern zitieren? Aber es handelt sich um die Philosophie unseres Haushalts, und die steckt in diesem Urteil drin. Und dieses Urteil bestätigt diese Philosophie in nachhaltiger und hervorragender Weise.
Das ist nichts anderes als die Bestätigung einer sparsamen Politik mit Blick auf die Einnahmen. Und wenn
die Einnahmen wie in den letzten fünf Jahren zu knapp werden, muss man sparen. Wir haben gespart. Sie werfen uns das vor. Meinen Sie, wir hätten die gleiche Schuldenpolitik wie etwa Schleswig-Holstein, Bremen, das Saarland und insbesondere Berlin betreiben sollen? Die Mehrheit hat gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung gesagt: Nein, das machen wir nicht. Wir können der nächsten Generation tatsächlich nicht zumuten, noch mehr Schulden zu machen und den Spielraum für politisches Handeln noch weiter einzuengen.
Finden Sie es so toll, dass andere Länder mittlerweile eine Investitionsquote in Höhe von 7 und 8 % haben? Ich finde das nicht gut. Wer das einigermaßen ausbremsen will, muss sparen und darf nicht ausgeben, wozu er gerade lustig ist.
Ja, bitte.
Frau Präsidentin, Sie werden mir sicherlich gestatten, dass ich diese sogenannte Frage einfach übergehe und weitergehen möchte.
Was soll ich mit einer derartig lächerlichen Polemik, meine Damen und Herren? Hier steht der bayerische Finanzminister, der seit acht Jahren die Haushaltspolitik dieses Landes zu verantworten hat. Gehen Sie auf das ein, und nicht auf das, was Anfang der Neunzigerjahre im Bund zu gestalten war.
Frau Präsidentin, vielleicht sollte ich doch mit einem Satz darauf eingehen.
Die Art der Flucht in die Vergangenheit zeigt, dass Sie zur Gegenwart keine Argumente mehr haben.
Das, was das Bundesverfassungsgericht angemahnt hat, haben wir in Bayern in den letzten Jahren mit einem ausgeglichenen Haushalt wahr gemacht und realisiert. Diesen ausgeglichenen Haushalt wollen mittlerweile elf andere Länder ebenfalls in einer unterschiedlichen Anzahl von Jahren erreichen. Auch sozialdemokratisch regierte Länder sind darunter, ebenso ein Land mit grüner Regierungsbeteiligung. Woher die Vernunft bei den GRÜNEN plötzlich kommt, weiß ich nicht, aber es ist so.
Warum ist es so? Das Beispiel Bayerns setzt diese Länder unter Druck. Sie wissen, dass sie der nächsten Generation Verantwortung schuldig sind. Wenn Sie ernsthaft unter vier Augen mit den Damen und Herren Kollegen in den anderen Ländern reden, wird Ihnen jeder bestätigen, dass wir hierfür ein Beispiel sind. Sie haben das dem Kollegen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden vorgeworfen, aber darauf darf er doch ein bisschen stolz sein. Wenn wir überall in Deutschland als Beispiel für solide Haushaltspolitik erwähnt werden, können wir uns auch hinstellen und sagen: Wir Bayern haben das hinbekommen, was für andere nur Verpflichtung, aber noch nicht erreicht ist.
Meine Damen und Herren, wir haben eine Verpflichtung, ausgeglichene Haushalte aufzustellen. Lesen Sie § 51 a des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Aus dem Haushaltsgrundsätzegesetz ergibt sich, dass alle Ebenen der öffentlichen Verwaltung – Kommunen, Länder und Bund – in gleicher Weise einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben haben. Alle müssen das, wir haben es geschafft. Das ist der Unterschied zwischen Bayern und dem Rest der Welt.
Wir haben auch im Grundgesetz einen Artikel 115, der anmahnt, sparsam zu sein. Er misst die Kredite an der Summe der gesamten Investitionen. Wir haben das selbstverständlich erreicht. Andere Länder haben dies leider nicht erreicht. Gegenwärtig, also mit Abschluss des Jahres 2005, verstoßen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen – bei der Erblast ist das verständlich –, SchleswigHolstein, Sachsen-Anhalt, Berlin und Bremen gegen den Artikel 115. Sechs Länder haben also gegenwärtig Haushalte, die gegen die Verfassung verstoßen.
Ich bin davon überzeugt, wenn man dieser Opposition so, wie sie hier argumentiert und wie sie sich uns gegenüber in den vergangenen Jahren gezeigt hat, die Haushaltspolitik übergeben hätte, wären wir haushaltsmäßig in einer genauso schlechten Lage wie die sechs anderen Länder. Das ist meine tiefe Überzeugung.
Ich bin anderer Auffassung als Sie, Herr Dupper. Sie sagen, wir zahlen viel zu viel in den Finanzausgleich,
wir müssen weniger zahlen. Das klingt gut. Ich sage im Gegensatz zu dem, was Sie sagen, wir stehen zu diesem Finanzausgleich, so wie er seit dem 1. Januar 2005 nach schwierigen Verhandlungen gilt. Wir stehen auch zum Solidarpakt II. Wir sind einverstanden damit, dass wir bis zum Jahr 2019 den neuen Bundesländern die vereinbarten Beträge bezahlen. Ich stehe nicht an der Seite derjenigen – auch derjenigen von der Union –, die das infrage stellen. Wir stehen dazu, obwohl wir sehr viel bezahlen.
Ihre Zahl ist nicht ganz korrekt. Wir zahlten im Jahr 2005 einen Umsatzsteuervorwegausgleich in Höhe von 1706 Millionen Euro und einen horizontalen Länderfinanzausgleich in Höhe von 2219 Millionen Euro. Das sind zusammen 3925 Millionen Euro. Gemessen an dem Haushaltsvolumen von 34,6 Milliarden im letzten Jahr sind das 11,3 %. Wir zahlen also 11,3 % als solidarischen Ausgleich an andere Länder.
Wir stehen dazu, aber ich meine auch, das ist die Obergrenze. Deshalb sage ich in aller Deutlichkeit – Sie haben es sicherlich auch gelesen –, dass wir die Ideen nicht akzeptieren können, die insbesondere auch aus Berlin kommen, und die darauf abzielen, dass wir einen Schlussstrich ziehen sollten; wir sollten Altschulden, Altlasten oder Sekundärbelastungen, wie es Kollegen Sarazzin bezeichnet, wenn er über Zinsen redet, aus den Haushalten herausrechnen, sie in einen Topf geben und die Allgemeinheit, also die anderen Länder und den Bund diese Lasten tragen lassen. Das können wir nicht akzeptieren. Das würde nach unserer Rechnung unsere jetzige Belastung aus dem horizontalen Finanzausgleich verdoppeln. Dann hätten wir mit den Solidarleistungen an andere eine Belastung von nahezu 20 %. Ich glaube nicht, dass die bayerischen Bürger ihre Steuern dafür bezahlen, dass wir Berlin subventionieren, das sich Großzügigkeiten leistet, die die bayerischen Bürger nicht haben. Das kann nicht sein.
Ich halte es auch für einen außergewöhnlichen Vorgang, dass ein Land, wie das Saarland, das außergewöhnlich viel an Finanzausgleichsleistungen erhält, großzügig genug ist, im Gegensatz zu uns das dritte Kindergartenjahr frei zu gewähren. Wir haben in den eigenen Reihen eine heftige Diskussion darüber gehabt, ob man das machen kann. Es wäre sicherlich schön und eine Überlegung wert. Es ist aber so teuer, es erfordert einen hohen dreistelligen Betrag, sodass wir gesagt haben, wir können uns das gegenwärtig nicht leisten. Wir würden damit nichts Neues gestalten, sondern nur die Finanzierung umwidmen. Es wäre zwar schön gewesen.
Ich halte es für unglaublich, dass ein Land, das von unseren Finanzausgleichsleistungen lebt, so großzügig ist. Wenn ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts richtig verstanden habe, ist das auch eine Anmahnung gegenüber derartigen Großzügigkeiten. Ich glaube, das
Bundesverfassungsgericht hat hier ein deutliches Zeichen gesetzt.
Sehr erstaunt hat mich auch das, was der Sprecher der SPD, Herr Kollege Dupper, zu den nationalen Ausgleichssystemen gesagt hat. Sie haben gesagt, es sei alles ziemlicher Unsinn, das sollten wir nicht machen. Das erstaunt mich. Die Vorstellungen des ehemaligen SPD-Bundesfinanzministers Eichel ebenso wie des jetzigen von mir sehr geschätzten Bundesfinanzministers Steinbrück sind die, dass wir einen nationalen Stabilitätspakt konstruieren müssen. Es bleibt uns gar nichts anderes übrig. Wie wollen Sie denn die europäischen Vorgaben von Maastricht und Amsterdam und den Stabilitätspakt stabilisieren, wenn wir die Länder – zusammen mit den Kommunen – nicht in diese Disziplin einbinden? Es kann doch nicht sein, dass nur der Bund Stabilitätspolitik betreibt. In die Zahlen, die nach Brüssel geliefert werden, fließen alle Defizite ein, auch die Defizite der Länder und der Kommunen. Deshalb sind auch Länder und Kommunen verpflichtet, sich in diese Disziplin einzufügen.
Dabei gibt es eine Reihe von Vorstellungen. Ich habe meine Vorstellungen. Sie haben es ein bisschen lächerlich gemacht. Ich lasse mich aber nicht davon abhalten, konstruktiv an dieser Debatte teilzunehmen, die seit 15 Jahren läuft. Leider läuft diese Debatte über den nationalen Stabilitätspakt schon so lange. Ich bin der Auffassung, dass wir ein Frühwarnsystem brauchen und eine Instanz, die dieses Frühwarnsystem auch überprüft und öffentlich macht. Wir brauchen eine Instanz, die die erforderlichen Feststellungen trifft und Sanktionen verhängen kann. Wir brauchen Sanktionen. Wir brauchen auch ein Gremium, in dem politisch darüber diskutiert werden kann, damit die Sanktionen nicht plötzlich kommen, sondern damit ein politischer Prozess zustande kommt. Dies kann nur über eine Neugestaltung des Finanzplanungsrates geregelt werden.