Joachim Unterländer
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(Vom Redner nicht au- torisiert) Liebe Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Manche Einlassungen vonseiten der Opposition – ich meine ausdrücklich nicht Frau Kollegin Sonnenholzner – verstehe ich nicht. Sie reden davon, dass sich die parlamentarische Demokratie schlecht entwickelt habe. Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es nicht ein positiver Prozess, wenn man aufgrund des Dialogs, den man über viele Monate hinweg geführt hat, zu einem positiven und einem veränderten Ergebnis kommt? Ist es nicht positiv, wenn die Staatsregierung im Gesamtergebnis gemeinsam mit der Mehrheit des Parlaments ein wichtiges, zukunftsweisendes und völlig neues Gesetz beschließt? – Das ist keine Negativentwicklung, sondern eine Sternstunde des Parlaments.
Erlauben Sie mir, dass ich noch zwei Aspekte kurz anspreche. Für mich war es wichtig, mich im Rahmen des mitberatenden sozialpolitischen Ausschusses einzubringen. Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten 25 Jahren kaum psychiatriepolitische Themen im Parlament behandelt. Das eine oder andere Mal haben wir Fragen der Forensik beraten. Auf der anderen Seite gibt es viele Menschen, die psychische Erkrankungen haben und belastet sind. Meine Damen und Herren, Politik für psychisch kranke Menschen müssen wir aus Gründen der Humanität in den Mittelpunkt der Gesellschaft rücken. Wir müssen sie als zukünftige und wichtige Aufgabe sehen. Der Gesetzentwurf ist hierfür ein guter Anfang.
Erlauben Sie mir ein Zitat aus dem Brief, den Frau Kollegin Claudia Stamm bereits angesprochen hat. Das ist ein Brief vom Bayerischen Landesverband Psychiatrie-Erfahrener. Ich meine, dieser Brief sagt alles, was wir als Aufgabe für unsere Zukunft verstehen sollten:
Wir wünschen uns Bedingungen in den Familien und Nachbarschaften, an den Arbeitsplätzen und in den Kliniken, die der psychischen Gesundheit aller dienlich sind. Wir glauben, dass es möglich ist, die richtigen Weichen zu stellen, bevor Situationen eskalieren und mit Gewalt interveniert werden muss, was langfristig zu weiterer Gewalt führen kann. Zum Wohle aller hoffen wir daher, dass die hohe Rate der Unterbringungen in Bayern tatsächlich reduziert werden kann.
Meine Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Liebe Kollegin Kerstin Celina, ich habe Sie bisher bei der Arbeit nicht als Tatsachenverdreherin erlebt. Unbestritten ist, dass es bei einem Gesetzentwurf, der beim Bezirketag und bei Fachleuten zu Kritik geführt hat, zu einem Prozess der Veränderung durch die Staatsregierung und das Parlament gekommen ist. Dieser Prozess ist doch als positiv zu bewerten. Die Gesellschaft kritisiert ja ständig, dass Politik in ihren Positionen nicht veränderungsfähig ist. Das ist ja jetzt das genaue Gegenteil. Das sollten Sie daher auch als positiv würdigen.
Wenn ein völlig neues Gesetz verabschiedet wird, muss man davon ausgehen, dass es ein Anfang ist. Es ist auch eine Chance. Das möchte ich ausdrücklich sagen. Wir befinden uns, unabhängig von früheren Diskussionen, in einer Phase, in der Veränderungen und Weiterentwicklungen möglich sind. Schauen Sie doch nicht negativ in die Zukunft. Schauen Sie auf ein gutes Zukunftsmodell für die Psychiatriepolitik. Das wäre der richtige Weg. Das würde ich Ihnen empfehlen.
Liebe Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nahtlos an das anknüpfen, was Herr Kollege Bernhard Seidenath angesprochen hat. Es sollte unser Ziel sein, die Fragen, welche Zukunft die sozialen Berufe haben, wie sie in unserer Gesellschaft anerkannt werden, wie die Menschen, die dort arbeiten, leben können, gemeinsam anzugehen. Wir sollten eine Gemeinschaftsaktion starten. Es bringt nichts, hier parteipolitische Scharmützel zu führen und Schuldzuweisungen zu machen. Ich sage nicht, dass das irgendjemand heute gemacht hat. Ich stelle das nur fest. Meine Damen und Herren, wenn wir wollen, dass die sozialen Berufe in der öffentlichen Wahrnehmung mehr Priorität bekommen, dann sollten wir nicht darüber streiten, welche Zukunft sie haben. Das wäre der falsche Weg.
Außerdem müssen wir die sozialen Berufe in unserer Gesellschaft, in unserem Gemeinwesen mit einem höheren Stellenwert versehen. Wir kennen die Ursachen, die dazu geführt haben, dass die Bezahlung, die Arbeits- und die Rahmenbedingungen nicht so günstig sind. Das hängt sehr viel mit der Vergangenheit zusammen. Viele Klosterschwestern haben die Arbeit letzten Endes häufig für Gotteslohn geleistet. Die Umstellung in der Finanzierung hat nicht immer funktioniert, und auch die Refinanzierung in unserem Gemeinwesen war nicht immer auf dem richtigen Weg. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Maßnahmen, die wir ergreifen müssen, um die Zukunft der sozialen Berufe in der Priorität ganz oben anzusetzen. Da wäre eine Verbesserung der Bezahlung für diejenigen, die in diesen Berufen tätig sind. Meine Damen und Herren, das hat aber nur dann einen Sinn, wenn das auch refinanziert wird. In der Konsequenz bedeutet das, dass wir im Gemeinwesen mehr investieren müssen, um mehr Personal zu haben. Das geht nicht zum Nulltarif. Hier brauchen wir die entsprechenden Verbesserungen. Der Staat ist hier auch durchaus tätig, meine Damen und Herren.
Bei den Kindertageseinrichtungen wollen wir beispielsweise eine Indexierung im Basiswert vornehmen. Wir entwickeln die Tarifabschlüsse selbst mit. Unser Bundesinnenminister Horst Seehofer hat bei den Tarifverhandlungen auf Bundesebene ausdrücklich soziale Komponenten bei den Sozialberufen eingebracht. So kann bei den Sozialberufen eine überproportional höhere Entlohnung erfolgen.
Meine Damen und Herren, ich meine, das ist ein Zeichen, das wir als öffentliche Arbeitgeber geben sollten. Nur auf diese Art und Weise kann die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand wahrgenommen werden.
Darüber hinaus müssen wir ganz klar daran arbeiten, dass über Tarifverträge eine verlässliche und verbindliche Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den sozialen Berufen erfolgt.
Herr Kollege Imhof hat als Patienten- und Pflegebeauftragter wesentliche Impulse im Hinblick auf die Ausbildung gegeben. Ich wünsche ihm viel Glück, damit das erfolgreich sein wird. Wir brauchen solche Initiativen, damit die Betroffenen in Zukunft eine gute Perspektive haben.
Abschließend möchte ich noch einen Bereich ansprechen, der mir ein besonderes Anliegen ist. Auf der einen Seite haben wir eine mangelnde Anerkennung der Sozialberufe, auf der anderen Seite einen Perso
nalmangel. Das gilt vor allem für Berufe in der sozialen Arbeit, die ein Studium erfordern. Staatsministerin Kerstin Schreyer hat diese Ausbildung absolviert. Uns muss es mit einer Kraftanstrengung gelingen, mehr Studienplätze für diesen Bereich zu schaffen. Es hilft nicht, nur Sonntagsreden zu halten. Es ist notwendig, mit zusätzlichen Stellen neue Perspektiven zu schaffen, damit die Leute gut arbeiten können. Gute Arbeit setzt gute Qualifikationen sowie gute Rahmenbedingungen voraus. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser Frage kommt es zu einer äußerst seltenen Allianz zwischen dem sozialpolitischen Ausschuss und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof, um die Schuldner- und Insolvenzberatung am besten auf kommunaler Ebene zusammenzulegen. Sowohl der sozialpolitische Ausschuss als auch der Bayerische Oberste Rechnungshof in seinen Prüfungserinnerungen haben
erklärt, dass der Status quo mit den unterschiedlichen Finanzierungen und Zuständigkeiten nicht optimal ist, da in den Beratungsstellen bereits heute sowohl Schuldner- als auch Insolvenzberatung betrieben werden. Deshalb muss eine Aufteilung erfolgen, obwohl das im Sinne der Synergieeffekte überhaupt nicht sinnvoll ist.
Frau Staatsministerin Schreyer und auch Frau Kollegin Waldmann haben bereits angesprochen, dass wir im sozialpolitischen Ausschuss einstimmig den Beschluss gefasst haben, die Schuldner- und Insolvenzberatung zusammenzulegen. Das soll im Wege der Delegation auf die Landkreise und die kreisfreien Städte erfolgen. Im Zusammenhang mit der angestrebten Delegation soll – und das ist ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang – ein bedarfs- und flächendeckender Ausbau der Insolvenzberatungsstellen erfolgen. Auch die Qualitätsstandards in der Arbeit, das wurde angesprochen, sollen weiterentwickelt werden. Die durch diesen Prozess für die Kommunen entstehenden zusätzlichen Aufgaben sind im Rahmen des Konnexitätsprinzips aufgrund der Delegation seitens des Freistaats Bayerns zu leisten. Warum ist dieser Weg sinnvoll? – Ganz abgesehen davon, dass wir eine besondere Verpflichtung für Menschen haben, die sich in einer schwierigen Einkommens- und Schuldensituation befinden, müssen wir immer Beratungsangebote haben; denn sie können lebensprägend und lebensentscheidend sein. Es ist von entscheidender Bedeutung, ob hier der richtige oder auch gar kein Weg gegangen wird.
Mit der Einführung der Verbraucherinsolvenzberatung ist nach deren Zuordnung zur Länderebene ein Weg begangen worden, den wir jetzt mit der Realität in Einklang bringen müssen. Die Realität ist die Zusammenarbeit von Schuldner- und Insolvenzberatung unter einem Dach. Wenn Sie sich den Werdegang von Menschen mit einer Verschuldungsbiografie ansehen, dann werden Sie feststellen, dass diese, wenn nichts passiert, häufig in der Privatinsolvenz landen. Deshalb ist das auch inhaltlich der einzig richtige Weg. Es ist in der Tat so, dass die Zahl der betroffenen Personen, die diese Dienstleistungen unmittelbar in Anspruch nehmen, nicht kleiner geworden ist. Wir diskutieren sehr viel über Armutsbekämpfung. Im Sinne einer präventiven Armutsvermeidung haben aber sowohl die Schuldner- als auch die Insolvenzberatungsstellen eine große Bedeutung. Nachdem sich die Beteiligten einig waren, ist es unter Federführung des Sozialministeriums in den letzten Jahren gelungen, eine Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege herbeizuführen. Diese Einigung setzt allerdings voraus, dass das Ausführungsgesetz zu den Sozialgesetzbüchern entsprechend er
gänzt bzw. die Artikel 112 bis 114 des Ausführungsgesetzes neu gefasst werden. An dieser Stelle möchte ich den Haushältern danken; denn das ist möglich geworden, weil wir jetzt einen höheren Ansatz haben. Außerdem haben wir die Zusage der Finanzpolitiker und des Finanzministeriums für die in den kommenden Haushaltsjahren und im kommenden Doppelhaushalt notwendigen Mittel, um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung weiter anzupassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Gesetzgebungsverfahren werden wir uns hinsichtlich des Inkrafttretens des Gesetzes noch einigen müssen. Das hat Frau Waldmann angesprochen. Meines Wissens sind die Wohlfahrtsverbände aber auf dem Weg, den Zeitpunkt, der jetzt im Gesetzentwurf steht, als sinnvoll zu akzeptieren. Wir werden das aber noch miteinander beraten. Entsprechend der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag haben wir die Einbindung der kommunalen Spitzenverbände vorgesehen. Da die Anregung von den kommunalen Spitzenverbänden kam, das Gesetz zum 01.01.2019 in Kraft treten zu lassen, soll so eine positive Lösung im Sinne einer positiven Entwicklung gefunden werden. Insofern ist die Beratung im Sozialausschuss für eine Klärung durchaus sinnvoll. Meine Damen und Herren, wenn wir uns an die Beratungen zum Einsparhaushalt 2004 erinnern, als es um die Diskussion ging, die Insolvenzberatung mit staatlicher Bezuschussung gegebenenfalls ganz abzuschaffen,
hat es sich als richtig erwiesen, dies nicht zu tun. Wir müssen feststellen: Die Verbindung von fachlicher Beratung und sozialpsychologischer Begleitung – wenn ich es einmal unter diesem Überbegriff zusammenfassen darf – ist dringend erforderlich und sinnvoll. Dies ist ein zielgenauer Weg, um dem betroffenen Menschen helfen zu können. Lassen Sie uns dies im weiteren Gesetzgebungsverfahren miteinander tun.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kohnen, in zwei Punkten stimmen wir sicherlich überein.
Der erste Punkt ist, dass jedes Kind, das in Armut lebt, ein Kind in Armut zu viel ist. Deswegen müssen wir alles tun, damit Armut vermieden werden kann.
Der zweite Punkt: Es ist wichtig, dass wir uns in diesem Hohen Hause über jegliche Form der Bekämpfung von Armut unterhalten und vor allen Dingen auch entsprechende Maßnahmen – soweit sie in den Zuständigkeitsbereich des Freistaates Bayern fallen – ergreifen. Wir dürfen nicht nur reden, sondern wir müssen auch handeln, meine Damen und Herren!
Zu einer solchen Analyse gehört, dass wir uns auch – Sie haben das kurz angesprochen; gestatten Sie, dass ich das etwas intensiviere – die Strukturen und die Zahlen genau ansehen, die wir hier im Freistaat Bayern haben.
Da darf man schon mit Fug und Recht behaupten: Im Freistaat Bayern ist die Situation, was die Kinderarmut anbelangt, wesentlich günstiger als in allen anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Wir haben einen Bundesdurchschnitt von 14,7 %; der bayerische Durchschnitt beträgt 6,8 %.
Bei Alleinerziehenden ist zugegebenermaßen der Anteil mit 36,7 % aller Alleinerziehenden, die mit ihren Kindern von Armut betroffen sind, besonders hoch.
Fragen wir aber nun einmal nach den Gründen, warum die Lage bei uns in Bayern günstiger ist. Das hängt mit dem zusammen, was die primäre Aufgabe ist. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Arbeitsbedingungen sind für die Menschen in diesem Lande gut; der Arbeitsmarkt boomt. Da müssen wir alles tun, und da steht Bayern gut da.
Gleiches gilt im Vergleich zu den Zahlen anderer Länder, was die Veränderungen in den familiären Netzwerken angeht, die bei uns zumindest im ländlichen Bereich stärker ausgeprägt sind als in anderen Regionen.
Nun komme ich darauf, was aus unserer Sicht zu tun ist. Ich möchte zwei Gruppen in besonderer Weise hervorheben. Das sind zum einen die auch von Ihnen bereits angesprochenen Alleinerziehenden, die zu mehr als einem Drittel von Armut betroffen sind. Die Ursachen hierfür sind vielfältig; sie hängen mit der Arbeit und den Arbeitszeiten zusammen, aber auch mit nicht gezahltem Unterhalt. Sie hängen mit der Wohnungssituation zusammen, und sie hängen durchaus auch damit zusammen, dass die Sätze für Hartz IV bei Kindern nicht so sind, wie sie möglicherweise sein sollten. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch feststellen: Wenn Armut aufgetreten ist, ist es schwer, aus ihr herauszukommen. Deswegen ist es unsere Aufgabe, meine Damen und Herren – nicht nur in der Sozialpolitik, sondern das ist eine Querschnittsaufgabe –, präventive Armutsbekämpfung vorzunehmen;
denn das Risiko, arm zu bleiben, ist 11,5-mal höher – das haben Wissenschaftler festgestellt – als das Risiko, arm zu werden. Das sind besondere Herausforderungen. Wir müssen deshalb auch entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Neben den Alleinerziehenden sind es die Mehrkinderfamilien, für die finanzielle Entlastungen besonders wichtig sind. Ihr Armutsanteil beträgt 16 %. Wir müssen auch sehen, dass manche Maßnahmen nicht richtig greifen, wie zum Beispiel das Teilhabe-Paket und Maßnahmen für Familien in Trennung und Scheidung. Unsere Aufgabe heißt also, die Instrumente ständig weiter zu überprüfen. Das ist eine klare Botschaft für den Vorrang der Familienpolitik in jeder Lebenssituation, damit Kinder nicht in Armut sind, damit Familien nicht in Armut sind. Das ist eine vorrangige politische Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Gesellschaft ist nur so human und so menschenwürdig, wie sie mit ihren Menschen mit Behinderung umgeht. Das ist ein Gedanke und ein Leitsatz, den dieses Hohe Haus und die Bestrebungen der Staatsregierung hier insgesamt zum Ausdruck bringt. Wir müssen diesen Grundsatz bei der Realisierung eines Bayerischen Teilhabegesetzes, das das Bundesteilhabegesetz mit Leben erfüllt, hier entsprechend umsetzen.
Das Bundesteilhabegesetz ist eine gute Grundlage. Ich stehe noch unter dem Eindruck einer Podiumsdiskussion, die ich vorgestern zum Bayerischen Teilhabegesetz mit Menschen mit Behinderung, also mit unmittelbar Betroffenen, hatte. Ich musste feststellen, dass es zwar eine gute Grundlage ist. Dennoch müssen wir weiter an einer behindertenfreundlichen Gesellschaft bauen. Wir benötigen noch stärker einen ganzheitlichen Ansatz und nicht nur die Orientierung an den Sozialsystemen, die weiterzuentwickeln nur ein Zwischenschritt im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sein kann.
Wir können erfreulicherweise auch feststellen, dass es durch die Umsetzung des Bayerischen Teilhabegesetzes sehr viele positive Erwartungen bei den Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft gibt. Dies ist auch ausdrücklich und unabhängig von den Änderungsanträgen, die die Kolleginnen und Kollegen anderer Fraktionen im federführenden Ausschuss gestellt haben, hier als eine gewisse Grundübereinstimmung zu konzedieren gewesen. Ich denke, das ist eine gute Grundlage für eine gemeinsame Behindertenpolitik in Bayern.
Die Ablehnung dieser zwei Änderungsanträge – ich komme darauf noch kurz zu sprechen – bezieht sich auf den sogenannten Erhöhungsbeitrag beim neu zu schaffenden Budget für Arbeit, wobei es da völlig ver
schiedene Ansätze gibt, Kolleginnen und Kollegen, nämlich auf der einen Seite die in Zukunft zuständigen Bezirke, die gesagt haben, eine Realisierung eines Erhöhungsbeitrages ist mit uns als zuständige Kostenträger eigentlich grundsätzlich nicht zu machen. Wir haben auf der anderen Seite die Position der Behindertenbeauftragten und die Position der Opposition und verschiedener Behindertenverbände, die letztlich eine Verdoppelung auf 80 % vorsehen. Wir sind der Meinung, dass hier ein guter Kompromiss getroffen ist, eine ausgewogene Lösung gefunden wurde, die Einrichtungsträger und Betroffene umfasst und diese schwierige Umsetzung berücksichtigt.
Aufgrund eines – ich möchte es an dieser Stelle noch einmal sagen, ich habe es schon in der Ersten Lesung und bei der Berichterstattung in den Ausschussberatungen angesprochen – wirklich vorbildlichen Prozesses, wofür ich mich bei der Bayerischen Staatsregierung, beim Sozialministerium, sehr herzlich bedanken darf, weil sie das, was wir unter Dialog, als tatsächliche Beteiligung im Sinne der Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention ansehen, bereits im Vorfeld dieses Gesetzes gelebt hat, nämlich die Kostenträger, die Behindertenorganisationen, Betroffene und auch die Politik einzubinden –, ist dieser Gesetzentwurf herausgekommen, wo es außer ein paar Diskussionspunkten einen großen Konsens gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Paradigmenwechsel in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung. Das dürfen wir dabei nicht vergessen. Es geht um mehr Selbstbestimmung, es geht um mehr Teilhabe. Es geht aber auch um eine gewisse finanzielle Souveränität, die bei allen Inanspruchnahmen der sozialen Sicherungssysteme zusätzlich geschaffen wird. Darin finden sich auch die Erkenntnisse langjähriger Diskussionsprozesse zu einer zweifellos notwendigen Reform der Eingliederungshilfe wieder. Ich denke, dass einer der wesentlichen Punkte, der auch bei den kommunalen Spitzenverbänden übereinstimmend zu dieser Lösung geführt hat, nämlich die Bündelung der Zuständigkeiten, ein wichtiger Beitrag für die Leistung der Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege sowohl ambulant als auch im teilstationären Bereich, grundsätzlich auf der Basis der existenzsichernden Leistungen bei den Bezirken erfolgt. Es wird – darauf wird der Kollege Thomas Huber im Weiteren noch eingehen – als Folge dieser Zuständigkeitsverlagerung eine Kooperationspflicht der verschiedenen kommunalen Gebietskörperschaften geben. Das ist dringend notwendig, um die Kompetenzen der Kommunen zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen außerordentlich, dass die bundesweit vorbildliche Förderung der Frühförderstellen im Freistaat Bayern – das ist über
einstimmende Position aller Experten – durch die Möglichkeit der Einzelleistungsvergütungssysteme in Zukunft weiter sichergestellt ist.
Es wird mit dem Budget für Arbeit ein Ansatz geschaffen, der eine Parallelität in der Kostensituation zwischen den Werkstätten und der Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt betrifft. Dies wird durch diesen Erhöhungssatz auf 48 % hinsichtlich der Lohnkostenzuschüsse an die Arbeitgeber gewährleistet. Ich darf da ausdrücklich nochmal feststellen: In dieser Fragestellung des Budgets für Arbeit steckt eine ganz große Chance, für mehr Selbstständigkeit zu sorgen. Wir müssen nämlich feststellen, dass trotz des hervorragenden Arbeitsmarktes im Freistaat Bayern die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem regulären Arbeitsmarkt, Herr Staatssekretär Hintersberger, eine der großen Zukunftsaufgaben bleibt. Da hoffe ich, dass uns das Bayerische Teilhabegesetz mit dieser Grundlage helfen wird.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Bedarfsermittlung und die Frage der Feststellung der Behinderung, die auf dem ICF-Status unter dem Schlagwort "Fünf aus neun Kriterien" im Bundesteilhabegesetz geregelt wird. Es ist gut – das ist auch ein Ergebnis dieses Dialogprozesses –, dass der Freistaat Bayern hier nicht sofort in diese Lösung einsteigt, weil sie höchst umstritten ist, sondern gemeinsam ein Konzept erarbeitet und die entsprechende Evaluierung berücksichtigt. Der Kollege Huber wird das noch vertiefen. Wir brauchen in diesem ganzen Prozess mit den weiteren Beteiligungen, mit den Schiedsstellen und mit dieser Veränderung der Paradigmen für die Förderung der Menschen mit Behinderung eine starke Stimme für die Betroffenen. Deswegen ist es sehr sinnvoll, dass die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe als Dachverband der Interessenvertretung an der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringern sowie bei den Beratungen der Schiedsstelle und den anderen Kompetenzen hier im Bereich des SGB IX mitwirken kann. Wir glauben, dass das eine praktikable Lösung sein wird.
Worauf es in Zukunft ankommt – auch da darf ich nochmal auf den Kollegen Huber verweisen –, ist die Umsetzung des Teilhabegesetzes. Wie setzen wir das bayerische Gesetz dann in der Praxis um? – Dies bedarf einer breiten Zusammenarbeit, aber nicht des Vorschreibens entsprechender Plätze und Sitze in allen Gremien, wie das in den Änderungsanträgen vorgeschlagen worden ist. Deswegen werden wir den entsprechenden Änderungsanträgen der Opposition nicht zustimmen können.
Meine Damen und Herren, heute ist – so fasse ich zusammen – ein guter Tag für Menschen mit Behinderung. Wir sollten dazu in der Praxis – ich darf das nochmal sagen und auf unseren Entschließungsantrag verweisen – die notwendige Begleitung im Sinne der Betroffenen vornehmen. Der Freistaat Bayern ist ein Land für und mit Menschen mit Behinderung par excellence.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Kollege Dr. Hans Reichhart sehr konzentriert gesprochen hat, haben wir noch etwas Luft bei dem Redezeitbudget. Ich kann gegenüber den Wortmeldungen der anderen Fraktionen nochmals fünf Fakten für meine Fraktion richtigstellen.
Erstens. Wir sind für Wertschätzung statt Generalverdacht gegenüber den Trägern, die in diesem Bereich tätig sind. Es ist doch ganz klar, dass diese Einrichtungen eine hervorragende Arbeit leisten, dass diese Einrichtungen in der bewährten Trägerschaft aus der freien Wohlfahrtspflege gerade in diesen schweren Zeiten, in denen ein hoher Druck vorhanden war und manche Strukturen noch nicht so richtig gegriffen haben, vieles aufgefangen und vieles präventiv erreicht haben, ohne das wir heute sicherlich wesentlich schlechter dastehen würden.
Zweitens. Es muss schon richtiggestellt werden, Frau Kollegin Weikert, dass für die Bezirke das Geschäftsführende Präsidialmitglied Frau Krüger gesagt hat, dass die zwischenzeitlich volljährigen Flüchtlinge einer besonderen Regelung bedürfen. Sie hat aber auch gesagt, wie sich die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Gesamtheit geäußert haben: Es bedarf einer Regelung, um eine Kostenerstattung tatsächlich zu ermöglichen. Ich frage mich wirklich, wenn man Vergleiche zu anderen Ländern herstellt – das ist auch erlaubt –, ob dort so klare und transparente Erstattungsstrukturen geschaffen werden, wie es hier bei uns der Fall ist, meine Damen und Herren.
Drittens. Die Kinder- und Jugendhilfe wird nicht ausgebremst, sondern Hilfeplanverfahren finden statt. Dieses Clearingverfahren wird es auch weiterhin differenziert geben.
Viertens. Ich denke, dass wir auch feststellen müssen – das ist uns teilweise in gemeinsamen Veranstaltungen berichtet worden –, dass eine Differenzierung bei den Angeboten natürlich gewünscht ist, auch von den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in diesem Bereich. Deshalb ist dieser Ansatz eigentlich sogar zukunftsorientiert. Wir können nicht auf ein SGB VIII
warten. Aus meiner Sicht wird es noch längere Zeit in Anspruch nehmen, bis es realisiert sein wird.
Schließlich zu meiner fünften Bemerkung. Mir ist es ganz wichtig, noch einmal darzustellen, dass die Verordnungsermächtigung, von der wiederholt die Rede gewesen ist, auch mit einer Zusage des Sozialministeriums verbunden ist, Frau Staatsministerin. Ich erinnere hier an das Fachgespräch, das wir im sozialpolitischen Ausschuss geführt haben. Natürlich müssen die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in das Anhörungsverfahren einbezogen werden. Natürlich müssen die Fachkompetenz und die Vorstellungen mit einbezogen werden. Damit ist sichergestellt – ich sage das ausdrücklich noch einmal zu Protokoll –, dass die Bedürfnisse, die vorhanden sind, auch berücksichtigt werden können, sodass die Befürchtungen nicht eintreten werden.
Ich appelliere nochmals an das Hohe Haus, diesem wichtigen Gesetz in dieser Form zuzustimmen und das Ganze nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein guter Tag, wenn wir heute die Einführung eines sogenannten Teilblindengeldes, eines Schwerstsehbehindertengeldes für Menschen beschließen, die aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Mobilität und Bewegungsfähigkeit sehr eingeschränkt sind. Wir haben dies von blinden und schwerstsehbehinderten Menschen immer wieder dargestellt bekommen, und auch der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund, dem ich an dieser Stelle für seine konstruktive Beteiligung am Diskussionsprozess danken darf, hat dies zum Ausdruck gebracht.
Die CSU-Fraktion und die Bayerische Staatsregierung sind sich in der Zielrichtung einig, und auch der Ausschuss hat sich übereinstimmend dafür ausgesprochen, dass für schwerstsehbehinderte Menschen ein Teilblindengeld eingeführt wird. Das ist ein großer Meilenstein beim Nachteilsausgleich für die Betroffenen, und dafür sind wir dankbar. Wir sind es auf der anderen Seite den Menschen mit Behinderung auch schuldig, dass sie diesen Nachteilsausgleich erhalten, meine Damen und Herren.
In Bayern erhalten 8.500 Betroffene das Blindengeld, und 14.000 sind über das schon geltende Blinden- und Taubblindengeld in die Regelungen einbezogen. Es ist gut, dass wir hier Kontinuität geschaffen haben. Ich weiß, sowohl in der Ersten Lesung als auch in den Ausschussberatungen ist immer wieder kritisiert worden, dass das trotz der Erkenntnisse von verschiedensten Seiten, dass eine Umsetzung schnellstmöglich notwendig ist, relativ spät kommt. Die CSU
Landtagsfraktion und insbesondere die Sozialpolitiker wie Kollege Thomas Huber haben immer wieder darauf hingewiesen, dass wir in diesem Zusammenhang miteinander vier Punkte beachten und abarbeiten müssen.
Erster Aspekt, dieser Punkt ist ein ganz wichtiger: Das Blindengeld an sich in seiner Konstruktion als Ausgleich für blinde und jetzt auch hochgradig sehbehinderte Menschen bleibt unangetastet. Wir müssen uns im Freistaat Bayern als Politik ganz klar zu diesem Blindengeld und zur Entlastung für blinde Menschen bekennen.
Zweiter Aspekt. Für diejenigen, die es besonders schwer haben, nämlich die Taubblinden, wird ein doppeltes Blindengeld eingeführt.
Dritter Aspekt. Bei der Diskussion über die Einführung des Bundesteilhabegesetzes hat die Frage eine Rolle gespielt, ob wir auch für gehörlose Menschen eine Gesamtregelung finden. Es hat sich jedoch gezeigt, dass dies auf Bundesebene nicht umsetzbar war.
Vierter Aspekt. Darum ist die vierte Stufe unseres Konzepts zum Tragen gekommen, nämlich die Einführung des Teilblindengeldes, also eines Blindengeldes für hochgradig sehbehinderte Menschen. Dieser Weg war richtig, und er ist gut so.
Hochgradig sehbehindert ist laut Definition derjenige, dessen Sehschärfe auf keinem Auge oder auch beidäugig nicht mehr als ein Zwanzigstel beträgt oder der so schwere Störungen des Sehvermögens hat, dass er einen Grad der Behinderung von 100 nach dem SGB IX erhält. Diese Definition macht schon deutlich, wie sich die Einschränkungen im Alltag auswirken können. Der Gedanke, solche Nachteile auszugleichen, entstammt der Behindertenrechtskonvention der UN, und dieser Gedanke entspricht auch der bayerischen Sozialpolitik.
In der Diskussion im Ausschuss und auch in der Ersten Lesung hat es durchaus Zustimmung zum Konzept gegeben, wobei jedoch immer wieder kritisiert worden ist, dass das Ganze zu spät gekommen sei.
Das stimmt nicht. Wenn Sie jetzt zugehört hätten, geschätzter Herr Kollege Gehring, dann hätten Sie die Diskussion, die von der Mehrheit des Parlaments über diesen Weg geführt wurde, mitbekommen und festgestellt: Es ist ein logischer Weg, den wir hier gehen.
In den Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen werden noch andere Probleme angeführt. Das betrifft insbesondere die Frage nach dem sogenannten Sockelbetrag; das ist der Mindestbetrag, der bei der Anrechnung des Pflegegeldes übrig bleibt. Wir haben im federführenden sozialpolitischen Ausschuss sehr intensiv dazu beraten.
In intensiven Diskussionen wurde darüber beraten, ob und wie die insgesamt rund 12 Millionen Euro, die zusätzlich dafür zur Verfügung gestellt werden sollten, auch tatsächlich im Haushalt bereitgestellt werden können. Die Vorschläge in den Änderungsanträgen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätten in den verschiedenen Varianten insgesamt zwischen 3 Millionen Euro und 12 Millionen Euro zusätzlich ausgemacht. Da muss ich sagen: Das ist leider nicht realistisch darstellbar.
Außerdem muss ich festhalten: Sockelbeträge müssen in einer Relation zur ursprünglichen Leistung stehen. Wir haben wirklich sehr intensiv darüber diskutiert, und ich habe zugesagt, dass wir das Ganze noch einmal prüfen werden. Ich sichere Ihnen zu, dass wir – soweit wir das in dieser Legislaturperiode festlegen können – zwei Jahre nach der Einführung eine Evaluierung vornehmen, was die Auswirkungen dieser Sockelbeträge anbelangt. Das ist ein vernünftiger Weg, um die Auswirkungen zu prüfen.
Es gab auch noch Diskussionen über die generelle Anrechnung und den Verzicht auf das Pflegegeld. Das ist aus finanziellen und rechtlichen Gründen nicht darstellbar.
Insgesamt ist der Weg zur Entlastung im Rahmen des Teilblindengeldes für hochgradig Sehbehinderte ein guter Weg, auf dem wir im Vergleich zu anderen Ländern große Fortschritte gemacht haben. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung. Wir freuen uns mit den hochgradig sehbehinderten Menschen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich der Freude Ausdruck verleihen, dass wir überhaupt Gelegenheit haben, uns mit diesem Thema so auseinanderzusetzen, wie wir dies tun, weil es nämlich gelungen ist, mit Inkrafttreten im vergangenen Jahr das Bundesteilhabegesetz zu schaffen. Das war nicht selbstverständlich, wenn man daran denkt, welche Hürden und welche Hindernisse da waren, was teilweise von verschiedenen Kostenträgern blockiert worden ist und was Beteiligte und Betroffene teilweise an Forderungen hatten, die zunächst als schwer realisierbar erschienen sind. Deswegen bin ich froh, dass dieses Bundesteilhabegesetz als Grundlage für das Bayerische Teilhabegesetz ein Ausdruck dafür ist, dass anerkannt wird und der Verfassungsauftrag umgesetzt wird, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft gleichberechtigt beteiligt werden, dass ein Nachteilsausgleich erfolgt und dass die Zielsetzungen der EU-Behindertenrechtskonvention entsprechend umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahrzehnten gab es in der Eingliederungshilfe zweifellos Defizite, was die ganzen Verschiebebahnhöfe anbelangt. Die Staatsministerin hat angesprochen, dass zwischen Eingliederungshilfe und Pflegekasse und zwischen Eingliederungshilfe und kommunalen Kostenträgern Probleme entstanden sind. Deshalb ist dieses Bundesteilhabegesetz ein Erfolg. Deshalb ist es im Gleichklang mit dem Bundesteilhabegesetz richtig und sinnvoll, dass in Bayern in zwei zeitlichen Schritten das Teilhabegesetz I zum 01.01.2018 und das
Teilhabegesetz II zum 01.01.2020 realisiert werden sollen. Es handelt sich auch – die Frau Kollegin Deckwerth hat das zu Recht angesprochen – um einen beispielgebenden und beispielhaften Dialogprozess, Frau Staatsministerin, den Ihr Haus mit den Verbänden, mit den Interesseninitiativen, mit den Selbsthilfegruppen und mit den Kostenträgern durchgeführt hat. Es hat in dem Diskussionsprozess niemals einen Zeitpunkt gegeben, zu dem irgendein Teil der Betroffenen nicht ausreichend gewürdigt und berücksichtigt worden ist. Deshalb denke ich, dass wir an dieser Stelle – wir kritisieren ja oft genug – dem Sozialministerium und Ihnen, Frau Staatsministerin, für diesen Dialogprozess von diesem Haus aus ein herzliches Dankeschön zurufen sollten.
Wir haben uns im sozialpolitischen Ausschuss wiederholt sowohl mit dem Bundesteilhabegesetz als auch mit den Zielsetzungen eines Bayerischen Teilhabegesetzes auseinandergesetzt, sodass wir hierauf aufbauen können. Die Bündelung der Zuständigkeiten für die Leistungen der Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Pflege sowohl ambulant als auch teilstationär sowie grundsätzlich die existenzsichernden Leistungen erfolgt bei den Bezirken. Ich halte das so für ausgesprochen gut. Ich denke, dass dort die Kompetenz vorhanden ist.
Ich glaube, da wir beim Dank sind, ist es sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass die kommunalen Spitzenverbände, der Städtetag und der Landkreistag, sich konstruktiv in diese Richtung mitbewegt haben. Ich begrüße außerordentlich das Ziel der Kooperationspflicht der verschiedenen kommunalen Gebietskörperschaften in Bezug auf eine sozialraumorientierte Wahrnehmung der resultierenden Aufgaben, die verankert wird. Das ist nämlich die Voraussetzung dafür, dass zwar die Zuständigkeit nur bei einem Kostenträger liegt, aber auch alle anderen, die in der Praxis, im Alltag damit zu tun haben, mit eingebunden sind, weil sonst die Beteiligung nicht ausreichend erfolgt.
Es ist gut, dass die interdisziplinären Frühförderstellen, auf denen in Bayern ein besonderes Augenmerk liegt, die Einzelvergütungssysteme weiterführen können. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt.
Frau Kollegin Celina hat zwar noch nicht gesprochen, aber ich weiß, dass sie kritisieren wird, dass der maximale Zahlbetrag beim Budget für Arbeit zu gering ausfällt. Ich glaube aber, dass die 48 % als monatliche Bezugsgröße realistisch errechnet worden sind. Diese 48 % sind deckungsgleich mit dem Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, der maximal gewährt wird, und sie sind deckungsgleich mit der Höhe der Zahlun
gen an die Werkstätten. Ich glaube, dass hier der richtige Weg gegangen wird und dieser Weg allgemein, von allen Beteiligten, akzeptiert werden kann.
Die Assistenzleistung unterstütze ich nachhaltig wie Sie, Frau Kollegin Deckwerth. Wenn sich in der Praxis bei der Assistenzleistung ein zusätzlicher Bedarf ergibt, muss man sehen, wo man ansetzt. Das muss nicht zwangsläufig bei dem maximal gezahlten Betrag der Fall sein.
Ich begrüße für meine Fraktion außerordentlich auch, dass die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE als Dachverband der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderung an der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungserbringern sowie an den Beratungen der Schiedsstelle im Bereich des SGB IX mitwirkt. Die Regelungen zur Gestaltung der Schiedsstellen sind übrigens ein großes Thema, das uns in der Vergangenheit in der Praxis, im Alltag immer wieder beschäftigt hat. Die Schiedsstellenfähigkeit ist sehr wichtig, damit es bei Entwicklungen von Vergütungsvereinbarungen keine Blockaden mehr gibt, sondern dass wir hier weiterkommen. Das ist ganz notwendig; daran gilt es in der Praxis weiterzuarbeiten. Wir müssen uns insgesamt damit befassen, wie sich der Vollzug des Gesetzes entwickelt. Diese Entwicklung müssen wir als Abgeordnete des Bayerischen Landtags begleiten.
Dass die Integrationsämter in Zukunft Inklusionsämter heißen werden, ist auch ein wichtiges Signal, wie insgesamt dieses Gesetz im Interesse der Menschen mit Behinderung ein großer Aufschlag ist, den wir positiv begleiten und unterstützen sollten. Meine Fraktion wird dies tun.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kann überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass die Fort- und Weiterbildung ein wesentlicher Bestandteil einer sich rasch verändernden Wirtschaft, einer sich rasch verändernden Arbeitswelt und einer sich entsprechend verändernden demokratischen Gesellschaft ist und sein muss. Unabhängig von der politischen Provenienz hören wir, dass die Reaktion auf den Prozess der Wirtschaft und Arbeit 4.0 im Ansatz der Fort- und Weiterbildung bestehen muss. Selbstverständlich bemerken wir in den gegenwärtigen politischen Umbruchsituationen auch den Bedarf, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur demokratischen Mitwirkung und Beteiligung zu geben. Deshalb darf es kein Lippenbekenntnis sein, dass die Fort- und Weiterbildung in besonderer Weise im beruflichen Bereich eine eigenständige Säule des Bildungssystems sein muss. Ich wünsche mir auf der einen Seite manchmal etwas mehr Flexibilität, als die Strukturen zulassen. Auf der anderen Seite wäre es aber auch gut – das ist die Kehrseite der Medaille –, wenn es Qualitätsstandards gäbe, die es ermöglichen würden, von den gleichen Positionen auszugehen.
Frau Staatsministerin, meine sehr geehrte Damen und Herren, die Bayerische Staatsregierung führt einen Beteiligungs- und Dialogprozess zum Thema Wirtschaft und Arbeit 4.0 durch. Dabei erleben wir, dass die Fort- und Weiterbildung als ein wesentlicher Schlüssel angesehen wird.
Die Frage lautet: Welcher ist der richtige Weg? – Herr Kollege Gehring, ich sichere Ihnen zumindest zu, was Sie angemahnt haben: dass wir vorurteilsfrei und er
gebnisoffen in den Ausschüssen miteinander die Gesetzentwürfe beraten. Die Zielsetzung der Gesetzentwürfe besteht in der verstärkten Fort- und Weiterbildung und insbesondere in der Möglichkeit der Freistellung von Beschäftigten. Wir müssen schon genau hinsehen, welche Wirkungen hinsichtlich dieser Zielsetzung tatsächlich eintreten. Im Gesetzgebungsverfahren müssen wir uns in den Ausschüssen sehr eingehend damit befassen, wie die einschlägigen Gesetze in den Ländern praktiziert werden und welche Wirkungen und Auswirkungen sie haben.
Ich musste mir sagen lassen, dass die Bildungsbereitschaft und die durch dieses Gesetz entstehende zusätzliche Bildung nur um 0,5 bis 2 % zunehmen. Ich kenne die Berechnungsgrundlagen nicht; auch darum müssen wir uns damit näher auseinandersetzen. Angesichts dieser Erwartung stellt sich für mich die Frage, ob das Gesetz den richtigen, motivierenden Ansatzpunkt enthält. Nicht immer verbessert ein kompliziertes Gesetz oder ein kompliziertes Konstrukt die Möglichkeiten; sondern wir müssen zunächst einmal den Willen in allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen stärken. Deswegen setze ich verstärkt auf den Dialogprozess sowie die Gespräche der Bayerischen Staatsregierung mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften. Ich halte auch eine Einbeziehung der Betriebsräte für notwendig. Wir sollten für die Beschäftigten zielgenaue und maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten. Zunächst einmal bezweifle ich – das ist ergebnisoffen –, dass ein so breit aufgestelltes Gesetz in der Lage ist, diese Ansprüche zu erfüllen.
Die Strukturen der Fort- und Weiterbildung sollten niedrigschwellig sein. Ich weiß nicht, ob die Strukturen in denjenigen Ländern, in denen es ein Bildungsfreistellungsgesetz gibt, tatsächlich besser sind. Insgesamt hat sich die Weiterbildungsquote erhöht. An dieser Stelle gilt es, eine Güterabwägung vorzunehmen.
Frau Kollegin Rauscher hat in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf auf das Übereinkommen Nummer 140 der ILO verwiesen, wonach die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich zur Schaffung eines Bildungsurlaubs verpflichtet sei. Darüber können wir breit diskutieren.
Für mich ist es notwendig – das darf ich noch einmal sagen –, dass Beschäftigte mit einem Weiterbildungsbedürfnis zielgenaue Angebote erhalten. Die Wirtschaft sollte dabei mit ins Boot geholt werden, da insbesondere Handwerksbetriebe andere Möglichkeiten zur Bildungsfreistellung benötigen. An dieser Stelle gibt es Probleme. Ihre Gesetzentwürfe enthalten jedoch Ausnahmeregelungen, die man sich genau anschauen muss. Ich glaube, die GRÜNEN haben mit
ihrem Gesetzentwurf kompensatorische Zusatzregelungen gefordert.
Diese würden jedoch zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand und unterm Strich nicht zu besseren Ergebnissen führen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns deshalb die Gesetzentwürfe sehr konkret anschauen.
Wir sollten die Erfahrungen, die in anderen Bundesländern gemacht worden sind, ebenfalls berücksichtigen. Ich bedanke mich.
Lieber Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines möchte ich zunächst einmal klarstellen: Die Anerkennung der Kindererziehungszeiten im Rentenrecht für Geburten vor 1992 ist nicht das Verdienst der FREIEN WÄHLER – sie waren bei den Verhandlungen auf Bundesebene gar nicht dabei –, sondern in erster Linie das Verdienst der CSU und des Ministerpräsidenten Horst Seehofer und der Ministerin Emilia Müller.
Das mache ich deutlich. Vor diesem Hintergrund wird im Bayernplan das dritte Jahr weiterhin gefordert und in die Verhandlungen eingebracht.
Für uns ist das völlig klar. – Wenn der Ministerpräsident sagt, es wird durchgesetzt, dann bin ich mir ganz sicher, dass es auch durchgesetzt wird.
Damit wird eine noch vorhandene Gerechtigkeitslücke tatsächlich geschlossen. Das ist auch notwendig; das sind wir den Müttern, die unser Land und unsere Familien aufgebaut und gesichert haben, auch schuldig, meine Damen und Herren.
Gestatten Sie mir, auf die Familienpolitik der Bayerischen Staatsregierung und der CSU-Landtagsfraktion einzugehen. Wir haben vier wesentliche Säulen, die über Jahrzehnte hinweg dazu geführt haben, dass Bayern in der Tat das Familienland Nummer eins ist – Sie versehen das in der Aktuellen Stunde mit einem Fragezeichen. Wir investieren nicht nur viel Geld in und für und mit Familien, sondern für uns gehört Familienpolitik zu den vorrangigen Prioritäten in der gesamten Politik im Freistaat Bayern. Das sind wir den Familien in den unterschiedlichen Formen und Lebenssituationen entsprechend ihrer Lebensqualität auch schuldig. Diese Politik werden wir weiterbetreiben, meine Damen und Herren.
Eine der Säulen ist die Stärkung im Familienlastenausgleich hin zu einem Leistungsausgleich, was die finanzielle Verbesserung anbelangt. Die Schlagworte dazu sind schon genannt worden, nämlich zum Beispiel das Landeserziehungsgeld, vor allen Dingen auch das Betreuungsgeld, das ich noch einmal nennen darf. Wenn 175.000 Menschen in Bayern definitiv einen Antrag stellen und dieser genehmigt wird, ist
dies ein klares Ja der Familien in Bayern zum Betreuungsgeld und auch dazu, dass sie ihren Lebensentwurf selbst gestalten wollen und ihn sich nicht von der Politik vorschreiben lassen wollen, meine Damen und Herren.
Darüber hinaus ist natürlich, Frau Kollegin Gottstein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wesentlicher Punkt. Der Pakt für Familien, der zwischen Staatsregierung und Arbeitgebern geschlossen worden ist, ist ein wichtiger Ansatzpunkt. Wir werden in dieser Richtung aber auch noch weitere Schritte tun. Innovation ist notwendig. Ich sage Ihnen aber eines: In der familienpolitischen Diskussion ist es erforderlich, mehr Augenmerk darauf zu legen, was den Familien besonders wichtig ist, nämlich mehr Zeit füreinander und eine höhere Zeitsouveränität zu haben. Dies hat sehr hohe Priorität, und wir müssen es auch im Zusammenhang mit dem Bericht zur sozialen Lage sehen.
Zum Dritten sind der weitere Ausbau der Kinderbetreuung für alle Altersgruppen – darauf wird der Kollege Vogel noch eingehen –, die Infrastruktur für Familien, Wohnen und Eigentum sowie die Stärkung der Institutionen in den Kommunen wichtig. Wir brauchen familienfreundliche Kommunen stärker denn je; denn dort spielt sich die Lebenswirklichkeit von Familien mit Kindern ab. Wir haben vor allem bei Mehrkinderfamilien und Alleinerziehenden großen Handlungsbedarf, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch das Programm ansprechen, das CDU und CSU für die Bundestagswahl miteinander beschlossen haben. Darin hat die Familienpolitik ganz hohe Priorität. Der Ausbau des Kindergeldes und die Gleichstellung beim Kinderfreibetrag sowie der Ausbau des familienfreundlichen Wohnens – all dies sind Dinge, die den Familien im Freistaat Bayern und in Deutschland unheimlich helfen werden. Deshalb haben wir zu Recht den Anspruch, Familienland Nummer eins in Deutschland zu sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die Einführung eines Teil-Blindengel
des für hochgradig sehbehinderte und gleichzeitig ertaubte Menschen zeigt deutlich: Die CSU-Landtagsfraktion empfindet es als besonders wichtig, für diesen Personenkreis einen Nachteilsausgleich zu schaffen. Der Kollege Hintersberger von der Staatsregierung hat dies bereits angesprochen.
Wir brauchen eine Behindertenpolitik, die sich an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen orientiert. Die Einführung des Teil-Blindengeldes für den genannten Personenkreis ist ein Meilenstein auf diesem Weg. Die 8.500 Betroffenen im Freistaat Bayern, die in den Genuss dieser Leistung kommen werden, kommen zu den rund 14.000 Beziehern des Blinden- und Teil-Blindengeldes hinzu. Das ist eine Größenordnung, die finanzpolitisch sichergestellt werden muss.
Neben der finanzpolitischen Sicherstellung mussten gleichzeitig Diskussionen über die Einführung des Bundesteilhabegesetzes geführt werden. Es wurde zunächst darüber diskutiert, ob die verschiedenen Sinnesbehinderungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes gesondert in den Leistungskatalog aufgenommen werden sollten. Die entsprechende Forderung ist bei den Verhandlungen auf Bundesebene gescheitert. Gleichwohl möchte ich feststellen: Eine durchgängige und verlässliche bayerische Regelung ist mir lieber als eine unsichere Regelung auf Bundesebene, die überhaupt nicht zustande kommt. Der jetzt beschrittene Weg mit den ab 2018 zur Verfügung stehenden Mitteln ist ein guter Weg. Wir freuen uns gemeinsam, dass wir diesen Weg gehen können.
Meine Damen und Herren, das Teil-Blindengeld ist in der Tat ein wichtiger Ausgleich für die Belastungen, die die betroffenen Menschen ertragen müssen. Für uns sind die starke Einschränkung der Vitalität durch eine Sehbehinderung und eine eventuell hinzukommende Ertaubung häufig nur schwer vorstellbar. Deswegen ist ein Nachteilsausgleich für die Betroffenen nur gerecht.
Der Blinden- und Sehbehindertenbund hat die politisch Verantwortlichen immer wieder zu einem Besuch in das sogenannte Dunkelcafé und zu vergleichbaren Veranstaltungen eingeladen. Diese Veranstaltungen waren sehr beeindruckend. Frau Irmgard Badura, die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, hat sich dieses Themas immer wieder angenommen. Insofern ist der Ansatz einer 30-prozentigen Leistung für hochgradig Sehbehinderte, die die Kriterien erfüllen, mehr als gerechtfertigt.
Als hochgradig sehbehindert gilt derjenige, dessen Sehschärfe weder auf einem Auge noch auf beiden Augen zusammen mehr als ein Zwanzigstel beträgt,
oder derjenige, der so schwere Störungen des Sehvermögens hat, dass nach SGB IX ein Grad der Behinderung von 100 vorliegt. Ich habe das jetzt bewusst vorgetragen; dadurch bekommt man einen Eindruck davon, mit welchen Belastungen diese Menschen zurechtkommen müssen.
Wir danken dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund für seine äußerst konstruktive Haltung im gesamten Diskussionsprozess. Die Anregungen bezüglich der Anrechnung des Pflegegeldes und der Gefahr einer Aufzehrung der Leistung werden wir in den Ausschussberatungen noch zu behandeln haben. Wir werden sehen, wie dies pragmatisch am besten zu lösen ist. Es geht dabei um eine parallele, anteilsmäßige Berechnung des Anrechnungsbetrages beim Zusammentreffen von Teil-Blindengeld und Pflegeleistungen. Wir werden zusammen mit dem BBSB genaue Überlegungen anstellen. Darüber hinaus ergibt sich aus einer Petition die Frage nach Härtefalllösungen für völlig erblindete und gleichzeitig pflegebedürftige Menschen. Die beiden Leistungen müssen in Einklang gebracht werden. Diese Frage begleitet uns bereits seit über einem Jahrzehnt. Die Lösung muss sich in einem realistischen rechtlichen Rahmen bewegen.
Meine Damen und Herren, die Einführung eines Schwerstsehbehindertengeldes ist eine sozialpolitische Leistung, die auch dem Prinzip der Gerechtigkeit entspricht. Zudem müssen wir uns mit den zusätzlichen Aufgaben, die sich aus den potenziellen 8.500 Antragstellern für das Zentrum Bayern Familie und Soziales ergeben, beschäftigen. Das möchte ich an dieser Stelle erwähnen. Dabei geht es nicht nur um den quantitativen Aufwuchs der Antragstellungen. Dies haben wir unlängst im Ausschuss besprochen. Es geht auch um zusätzliche Beratungsangebote und um die Beurteilung schwieriger Rechtsfragen. Deswegen ist es notwendig, hier zu einer Lösung zu kommen, mit der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne der Antragsteller und im Sinne einer vernünftigen Arbeit leben können. Außerdem sollten wir uns als Landtag überlegen, welche Konsequenzen aus dem Artikel 6b des Haushaltsgesetzes und aus anderen Vorschriften zu ziehen sind. Ich sage das nicht als Mitglied des Fachausschusses, da dieser hierfür nicht zuständig ist.
Mein Damen und Herren, das Schwerstsehbehindertengeld ist ein weiterer Baustein und ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft mit Barrierefreiheit, Teilhabe, Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, Beschäftigungsperspektiven für Menschen mit Behinderung und einer Berücksichtigung ihrer Situation. Bei den Beratungen sollten die Belange der Menschen mit Behinderung immer der
entscheidende Maßstab sein und im Vordergrund stehen. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es mag Aufgabe
der Opposition sein, die Arbeit der Regierung und der Mehrheitsfraktion schlechtzureden.
Trotz aller Herausforderungen aber ein sozialpolitisches Bild zu zeichnen, das die Entwicklungen und Leistungen ignoriert und
Armutsgefährdungsquote und Armut miteinander vermischt,
ist nicht redlich. Das ist nicht der Stil, in dem wir uns in diesem Hause auseinandersetzen sollten.
Ich beziehe mich dabei ausdrücklich nicht nur auf die Vorrednerin, sondern auch auf die Diskussion, die in den letzten Tagen stattgefunden hat.
Wir wollen den Bericht zur sozialen Lage in unserem Land insgesamt, wie dies auch Frau Staatsministerin Emilia Müller schon angesprochen hat. Ich danke ihr und dem Staatssekretär Hintersberger sehr herzlich für ihr Engagement,
ebenso dem gesamten Ministerium für die unermüdliche Arbeit. Wir wollen den Diskurs kontinuierlich fortsetzen. Wir wollen ihn in den Gremien fortsetzen, die im Bericht zur sozialen Lage dafür vorgesehen sind. Wir wollen ihn im sozialpolitischen Ausschuss in den nächsten Wochen und Monaten fortsetzen. Wir wollen insgesamt in diesem Hohen Haus und darüber hinaus im gesamten sozialen Bayern auf der Basis dieses Sozialberichts Sozialpolitik zu einem Schwerpunkt der Politik machen. Das ist unsere Aufgabe.
Bevor ich meine grundsätzlichen Überlegungen äußere, möchte ich eine Bemerkung machen. Ich weise darauf hin, dass es sich bei Werten, die in einem Bericht enthalten sind, der wissenschaftlich erstellt worden ist und eindeutig nachvollziehbare Kriterien erfüllt, um Durchschnittswerte handelt. Das ist doch üblich; das ist normal. Das muss auch so sein. Konzentrieren Sie sich also bitte auf die Dinge, die für die Zukunft
notwendig sind, nicht auf vermeintlich negative Berechnungen. Der Sozialbericht ist eine seriöse und wertvolle Grundlage, auf der wir gut arbeiten können, meine Damen und Herren.
Aus meiner Sicht gibt es Grundbotschaften, die wir als Konsequenz aus diesem Sozialbericht ziehen müssen. In Bayern funktioniert die soziale Marktwirtschaft besser, da die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen überdurchschnittlich gut sind. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Wir brauchen klar die Verbindung von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Hierin unterscheiden wir uns bei allen Gemeinsamkeiten, die wir auch in der praktischen Arbeit haben. Die Wirtschaftspolitik und erfolgreiches Handeln sind die Voraussetzung dafür, dass wir auch eine gute Sozialpolitik machen können. Dieses Miteinander ist notwendig.
Das Durchschnittseinkommen von rund 26.000 Euro im Jahr liegt deutschlandweit im Spitzenbereich. Das ist eine gute Grundlage. Durch diese guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind auch sozialpolitische Leistungen realisierbar, die in anderen Ländern nur schwer umsetzbar sind. Ich darf noch einmal – die Frau Ministerin hat es schon angesprochen – an das Betreuungsgeld, an das Landeserziehungsgeld und an den intensiven Ausbau der Kinderbetreuungsangebote, und zwar sowohl quantitativ als auch qualitativ, erinnern. Wir, also der Staat und die Kommunen im Freistaat Bayern, haben nicht nur die Plätze ausgebaut, sondern wir haben auch bei der Qualität entsprechende Akzente gesetzt. Dies ist zugunsten unserer Kinder.
Die Strukturen des sozialen Bayerns sind gut. Dies ist auch ein Verdienst derjenigen, die im sozialen Bereich tätig sind. Dies gilt für die sozialen Dienstleister in der Vielzahl von sozialen Berufen, die trotz gewachsener Anforderungen ihre Arbeit gut und erfolgreich machen. Dafür auch an dieser Stelle einen herzlichen Dank.
Das freiwillige Engagement hat eine sehr gute und wertvolle Struktur. 47 % und damit fast jeder Zweite sind in diesem Bereich tätig. Es ist sehr erfreulich, dass der Anteil der Frauen am ehrenamtlichen Engagement in den letzten Jahren sehr stark gestiegen ist. Ich darf auch noch darauf hinweisen – das fällt mir nämlich in diesem Zusammenhang, was die Situation der Frauen anbelangt, gerade ein –: 73 % der Frauen
im Freistaat Bayern sind erwerbstätig. Das zeigt, dass das Bild, das häufig gezeichnet wird, völlig unrealistisch ist.
Wir haben die Gleichberechtigung realisiert. Das soziale Bayern funktioniert. Dies ist neben den Ehrenamtlichen auch ein Verdienst der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege. Ein besonderer Dank geht an die Wohlfahrtsverbände. Ich nenne in diesem Zusammenhang die Caritas, die Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt, den Paritätischen Wohlfahrtsverband, die Israelitische Kultusgemeinde und die Lebenshilfe, Frau Rauscher. Insgesamt sind auch die Kommunen diejenigen, die in diesem Bereich sehr viel tun, wobei es aus meiner Sicht schon darauf ankommt, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das Subsidiaritätsprinzip gerade in der Sozialpolitik besonders zum Tragen kommt. Sozialpolitik hat verschiedene Aufgaben zu erfüllen. Es muss aber nicht immer die Kommune oder der Staat tätig sein, sondern wir können das den Gruppierungen in unserem Lande in stärkerem Maße überlassen.
Meine Damen und Herren, wir müssen in der Sozialpolitik Schwerpunkte setzen, was die Zukunft anbelangt: Hilfe zur Selbsthilfe, um in ausreichendem Maße Lebensbedingungen mit einer guten Perspektive zu ermöglichen; die proaktive Vermeidung von Armut durch gute Beschäftigungsmöglichkeiten, eine entsprechende Qualifizierung und – ich habe es gerade schon angesprochen – die Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau auch in der Sozialpolitik; und die Umsetzung einer Armutsvermeidungsstrategie insbesondere bei Alleinerziehenden, kinderreichen Familien und Älteren sowie bei chronisch Kranken. Das muss man in diesem Zusammenhang mal ansprechen: Menschen, die aus einer nicht verschuldeten persönlichen Krankheitssituation heraus einen Lebensweg nicht mehr gehen können und auf Unterstützung angewiesen sind, bedürfen unserer vollen Unterstützung und Solidarität, meine Damen und Herren.
Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Integration und Inklusion, wobei vor allen Dingen die gezielte und individuelle Förderung entsprechend der jeweiligen Behinderungsart unterschiedliche Antworten erforderlich macht. Es gibt nicht nur einen richtigen Weg der Inklusion. Das gilt sowohl in der Bildung, beim Wohnen und in der Arbeit als auch im sonstigen gesellschaftlichen Leben. Schließlich fordern die Herausforderungen der Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern Staat, Kommunen
und die Träger der Wohlfahrtspflege sowie Kirchen und das großartige ehrenamtliche Engagement besonders. Ich darf an dieser Stelle nochmals, auch wenn es immer wieder mal schlechtgeredet worden ist, dieses wunderbare Engagement von Ehrenamtlichen in unserem Land gerade auch in der Flüchtlingsarbeit ausdrücklich wertschätzen und meinen Dank dafür aussprechen.
Dabei müssen wir den Integrationsprozess tatsächlich als einen zweiseitigen Ansatz sehen. Die Ergebnisse dieses Integrationsprozesses sind insgesamt positiv zu bewerten, wenn man die Situation im Kontrast zu anderen Ländern betrachtet, die mit uns vergleichbar sind.
Ich möchte noch zwei Aspekte in besonderer Weise thematisieren. Wie auch Kollege Imhof als Pflege- und Patientenbeauftragter meint, darf die Situation der Pflege trotz der Änderung der Zuständigkeiten der Ressorts nicht aus dem Bericht zur sozialen Lage verdrängt werden. Es ist notwendig, den Stellenwert der Pflege in der Politik insgesamt mindestens auf den Bewusstseinsstand zu heben, der in der Bevölkerung schon besteht. Für die pflegenden Angehörigen ist es notwendig, in der ambulanten und stationären Pflege bei neuen Wohn- und Pflegeformen die Herausforderung anzunehmen und diesen Schwerpunkt als Bestandteil des sozialen Bayern zu akzeptieren.
Alles, was an Weiterentwicklungen erörtert wird, erfordert neben dem herausragenden ehrenamtlichen Engagement Personal, das in den unterschiedlichen Strukturen arbeitet. Soziale Arbeit hat Zukunft. Diese Zukunft muss intensivere Perspektiven in der Personalgewinnung, in der Refinanzierung der Kosten in den unterschiedlichen Bereichen und bei Studienplätzen finden. Die Perspektiven der sozialen Arbeit sind eine Herausforderung, die uns auch in diesem Haus künftig besonders beschäftigen muss. Hinsichtlich der Arbeit von Menschen in sozialen Berufen muss es eine deutlich positive Entwicklung geben. Diese sollten wir nachdrücklich unterstützen.
Das Wohnen und der Wohnungsbau stellen nicht nur aufgrund der Migrationsentwicklung eine besondere Herausforderung dar. Sowohl die hohe Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive als auch individuelle Lebenssituationen der Trennung, Scheidung oder Krankheit und andere Problematiken, die zu einer Gefährdung der Wohnung führen, machen die Frage der Vermeidung der Obdachlosigkeit
gerade in den Ballungsräumen zu einer zentralen Herausforderung. Mit dem Wohnungspakt Bayern mit 28.000 zusätzlichen neuen Wohnungen sind wir hier auf einem guten Weg. Allerdings muss, wie ich auch aufgrund aktueller Entwicklungen meine, die jeweils zuständige Kommune im Wohnungsbau ernsthaft die Bevölkerung mitnehmen und in den Strukturen, zum Beispiel im Quartiersmanagement, stärker in die Wohnungsbauförderung einbeziehen, damit diese großen Herausforderungen bewältigt werden.
Lassen Sie mich abschließend die Situation der Menschen mit Behinderung ansprechen. Wir müssen sehen, dass wir mit der Förderung von Menschen mit besonderen Behinderungsarten einen klaren Weg gehen, und zwar bei Blinden, bei Gehörlosen und insbesondere bei Schwerstsehbehinderten mit dem TeilBlindengeld, das wir in den kommenden Wochen und Monaten beraten werden. Es ist eine Herausforderung für die Politik, Politik für und mit Menschen mit Behinderung zu machen, die wir ganz zentral in den Fokus stellen, meine Damen und Herren.
Die Fragestellungen Integration, Familienpolitik und Arbeitsmarktpolitik werden die Kollegen Kerstin Schreyer und Thomas Huber noch darstellen. Erlauben Sie mir abschließend noch den Hinweis, dass wir in der Sozialpolitik gut aufgestellt sind angesichts der Herausforderungen, die in gesellschaftlichen Entwicklungen wie dem Integrationsprozess, der Flüchtlingsbewegung, der demografischen Entwicklung und dem Digitalisierungsprozess – Stichwort: Wirtschaft und Arbeit 4.0 – zu sehen sind. Das sind alles Herausforderungen, denen wir uns sozialpolitisch stellen. Wir sind dazu bereit. Der Sozialbericht, den die Ministerin hervorragend dargestellt hat, bietet uns dafür eine gute Grundlage.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir anlässlich des Jubiläums der Bayerischen Verfassung über deren Umsetzung miteinander de battieren. Es ist nicht gut, wenn Anträge gestellt wer den, die entweder über Allgemeinplätze nicht hinaus gehen oder die zu einem Großteil politisch bereits erfüllt worden sind. Eine Debatte über solche Anträge bringt uns gar nichts, meine Damen und Herren.
Wenn Sie von der Gleichheit der Lebensverhältnisse im Freistaat Bayern sprechen, dann verweise ich da rauf, dass wir insoweit in nahezu allen Politikberei chen Verbesserungen erreicht haben. Dabei sind wir zum Teil weit über das hinausgegangen, was Sie in Ihren Anträgen fordern. Die Forderung nach Gleich heit der Lebensverhältnisse findet auch im LEP Be rücksichtigung. Ich gehe davon aus – auch Sie haben es schon angesprochen, Kollege Rüth –, dass die En queteKommission weitere Vorschläge unterbreiten und damit die Diskussion unterstützen wird.
Die Politik der Staatsregierung und der CSUMehrheit im Landtag leistet sehr wichtige Beiträge dazu, dass im Freistaat Bayern auch der ländliche Raum hervor ragend dasteht. Der ländliche Raum profitiert gleich berechtigt von allen Sozial und Infrastrukturmaßnah men.
Herr Halbleib, Sie haben die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angesprochen; in Ihrem Antrag finde ich dazu leider nur viele Allgemeinplätze. So fordern Sie, die Qualität in unseren Kindertagesstätten weiterzu entwickeln. Ich stelle fest: Kaum ein Land der
Bundesrepublik hat für die Qualität in den Kinderta gesstätten so viel getan wie der Freistaat Bayern. Ich erwähne nur den Basiswert plus, die Qualitätsberater, die inhaltliche Weiterentwicklung des Bildungs und Erziehungsplans und den quantitativen Ausbau.
Sie vertragen es anscheinend nicht, dass man die Wahrheit anspricht.
Die Kindertagesstätten im Freistaat Bayern entwickeln sich gut. Wir werden diesen Weg konsequent weiter gehen. Darauf können Sie sich verlassen.
Kollege Gehring, wir sind völlig einer Meinung, was dieses Thema anbelangt.
"Dann macht es doch!"? Daran merkt man, dass Sie davon überhaupt keine Ahnung haben.
Durch die Weiterentwicklung des Basiswertes, das heißt die Indexierung, vollziehen wir jede Gehaltser höhung bei den Erzieherinnen nach. Wir sind froh, dass die Erzieherinnengehälter – genauso wie alle anderen Gehälter – durch die Tarifvertragsparteien festgelegt werden. Die Politik hat damit nichts zu tun. Hände weg von der Tarifautonomie, meine Damen und Herren!
Was die Forderung nach Lohngerechtigkeit zwischen Mann und Frau anbelangt, so sind wir völlig auf einer Linie. Die Große Koalition im Bund hat sich geeinigt. Es ist gut, dass eine Entscheidung getroffen worden ist; diese gilt es jetzt abzuarbeiten. Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, ob allein umfassende Transpa renz, insbesondere die Veröffentlichung von Gehäl tern, der richtige Weg ist, um mehr Lohngerechtigkeit zu erreichen. Wir müssen hier gemeinsam politisch daran arbeiten, dass es auch insoweit zu mehr Ge rechtigkeit kommt. Dabei haben wir allerdings die Ta rifverträge und die darin festgelegten Vergütungs strukturen zu beachten.
In einem weiteren Antrag fordern Sie, die Kosten der Integration nicht auf die Kommunen abzuwälzen. Ich sage Ihnen: Kein anderes Bundesland tut, was die
Förderung der Integration und die Übernahme der entsprechenden Kosten angeht, so viel für die Kom munen wie der Freistaat Bayern. Damit meine ich nicht nur die Kosten, die aus der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern resultieren, sondern alle Integrationsmaßnahmen. Auch Sie, die Mitglieder der Oppositionsfraktionen, nehmen an Sprecherta gungen teil, auf denen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern austauschen. Auch Sie hören dort sicherlich immer wieder die mit einem gewissen Neid vorgetragene Äußerung: Wenn wir die gleichen Bedingungen wie in Bayern hätten, dann wäre es gut so. – Angesichts dessen verstehe ich, um es auf Bairisch zu sagen, "hint und vorn ned", warum Sie einen Weg einschlagen wollen, wie er in Ihren An trägen skizziert wird.
Menschen mit Behinderung zu unterstützen – dieses Ziel eint uns. Dazu ist aber die Umsetzung des Bun desteilhabegesetzes erforderlich. Es bedarf weiterer Ausführungsgesetze zu den Sozialgesetzbüchern, um Barrierefreiheit herzustellen. Aber ich sage Ihnen auch – insoweit wiederhole ich mich –: Das Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit wird in keinem Bun desland so konsequent umgesetzt wie im Freistaat Bayern.
Aus den genannten Gründen kann ich, kann die ge samte CSULandtagsfraktion mit Ihrem Antragspaket nicht viel anfangen.
Darin finden sich zu viele Allgemeinplätze. Zahlreiche Forderungen sind auch inhaltlich überholt. Deswegen werden wir die Anträge nicht unterstützen.
Zu den bildungspolitischen Fragen wird meine Kolle gin Dr. Ute EilingHütig Stellung nehmen. – Ich bedan ke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze – AGSG – in Bayern ist eine gute Sache, weil es Verfahren und Vorschriften im Sozialbereich bündelt und den Sozialstaat im Freistaat Bayern insgesamt organisiert.
Wir befassen uns heute mit dem Vollzug der Neuregelung der Kostenerstattung für unbegleitete Minderjährige. Wir werden uns in diesem Zusammenhang, Frau Staatsministerin, noch mit anderen wichtigen sozialpolitischen Maßnahmen dieses Gesetzes in den kommenden Monaten zu befassen haben. Deswegen ist es gut, dass wir hier einen solchen Rahmen haben, wenn ich das vorab einmal so sagen darf.
Liebe und geschätzte Frau Kollegin Weikert, Sie sollten schon auch die Kirche beim Dorf lassen.
Wenn Sie die Kommunen in Fragen der Unterstützung der Flüchtlinge und der Asylbewerber hier kritisieren, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Im Bundesvergleich – das werden Ihnen auch Ihre Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern sagen – hat der Freistaat Bayern und damit auch die Staatsregierung und die Regierungsmehrheit, was die Entlastung der Kommunen anbelangt, eine Vorbildfunktion. Das lassen wir uns nicht nehmen.
Frau Kollegin Weikert, dass es natürlich immer zu weiteren Verbesserungen kommen kann und muss, darüber müssen wir miteinander diskutieren. Das ist unsere Aufgabe.
Noch eine weitere Vorbemerkung zu den Inhalten der Arbeit. Wir sind immer wieder in Diskussionen, was
die Situation junger Volljähriger und die heilpädagogischen Angebote für die unbegleiteten Minderjährigen anbelangt. Diese muss man in der Tat – das hat die Frau Staatsministerin gesagt, und das ist auch die Politik der Staatsregierung und der Mehrheitsfraktion – differenziert sehen. Darin sind wir uns eigentlich einig.
Diese Differenzierung ist notwendig, weil nicht jede Situation und nicht jeder Betroffene nach Schema F gleichbehandelt werden kann und weil nicht jede Maßnahme mit Ausgaben nach SGB VIII in gleicher Weise berücksichtigt werden muss. Auf der einen Seite haben wir Wohngemeinschaften für junge Leute, die auf die Volljährigkeit zugehen, und auf der anderen Seite haben wir, gerade in Fällen mit Traumatisierung, auch andere und vertiefende Angebote. Deswegen werbe ich dafür, auch von Ihrer Seite aus die Differenzierung so vorzunehmen, dass es passgenau ist und nicht immer automatisch zu Kostenmehrungen führt, meine Damen und Herren.
Die Veränderungen, die nunmehr in diesem Gesetzentwurf vorgesehen sind, sind notwendig, weil die Regelung für die Erstattung durch den Freistaat Bayern gegenüber den Bezirken im Bereich des SGB VIII derzeit ausdrücklich und ausschließlich auf den Status und somit auf diejenigen bezogen ist, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt sind. Dies umfasst nicht den gesamten Leistungsbereich, wie wir wissen. Deshalb sind Veränderungen erforderlich. Ich glaube, man kann sich ihnen nicht entziehen.
Ich habe eingangs gesagt, dass wir einen Rahmen, ein Gerüst im Sozialstaat Bayern brauchen. Das AGSG bietet diesen Rahmen. Konsequenzen werden gezogen. Es ist gut – da werden Sie mir sicherlich auch recht geben –, dass hinsichtlich des ausländerrechtlichen Status bei der Leistungsberechtigung keine Differenzierungen mehr vorgenommen werden. Für das gesamte Verfahren ist ja auch das Einvernehmen erforderlich. Die Frau Staatsministerin hat in der Begründung des Gesetzentwurfs bereits angesprochen, dass die kommunalen Spitzenverbände dem Gesetzentwurf und auch dem Verfahren ausdrücklich zugestimmt haben. Ich meine, dass es auch immer möglich ist, in den weiteren Beratungen, bei denen es um differenzierte Inhalte geht, miteinander im Gespräch zu bleiben und die notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Nachdem das neue Verteilungsverfahren eingeführt worden ist, bleibt uns noch das Thema Kostenerstattung, wenn keine Gesetzesänderung erfolgt. Die Kostenerstattung stellt den richtigen Weg dar, weil es sich per se nicht um eine kommunale Aufgabe handelt; das muss man in diesem Zusammenhang auch deutlich sagen. Darüber hinaus liegt die Kostentragung für
unbegleitete Minderjährige bei den Ländern. Durch die Abschaffung der früher total komplizierten Verfahren – wenn Sie mit den Bezirken sprechen, werden Sie hören, wie schwierig das gewesen ist – entsteht, glaube ich, eine wirkliche Entlastung. Was gesetzlicherseits sowohl vom Bundesgesetzgeber vorgenommen worden ist als auch jetzt hier erfolgt, ist der richtige Weg, um in den Finanzbeziehungen und bei den Inhalten weiterzukommen.
Wir dürfen diese Verfahren nicht mit Meinungsunterschieden vermischen, die es möglicherweise generell gibt, was die Flüchtlings- und Asylbewerberpolitik anbelangt. Verfahren, die sich als notwendig erweisen und eine Konsequenz der Gesetzeslage sind, müssen vollzogen werden. Entsprechend sollten wir als Parlament handeln. Insofern freue ich mich auf die Beratungen in unserem federführenden sozialpolitischen Ausschuss und dann in den weiteren Gremien sowie in der Zweiten und Dritten Lesung im Plenum und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Liebe Frau Kollegin Weikert, ich bin der Letzte, der nicht anerkennt, was nach dem SGB VIII die Zuständigkeit der Jugendämter ist. Wir sind ja eigentlich froh, dass wir diese Konstruktion insgesamt haben. Ich muss Ihnen aber schon sagen, dass es trotzdem notwendig ist, da auch genau hinzuschauen. Hören Sie sich die Diskussionen innerhalb der Landeshauptstadt München um erhöhte Entgelte für manche Bewerber für Einrichtun
gen an. Es ist notwendig, von der öffentlichen und von der politischen Kontrolle nicht Abstand zu nehmen, sondern genau hinzuschauen. Das ist auch unsere Aufgabe und Aufgabe der Sozialpolitik und der Verwaltung. Deshalb sage ich: Wir brauchen ein vernünftiges, stringentes Vorgehen. Wir werden uns hierzu im Zusammenhang mit den Beratungen zum AGSG einbringen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich einiges zu den vorhergehenden Rednerinnen und Rednern feststellen, ausgenommen natürlich Herr Wolfgang Fackler mit seinem hervorragenden Beitrag.
Sie machen wie schon in der Vergangenheit den Kardinalfehler in der Familienpolitik, den Eltern in ihre Lebensbiografie und ihre Erziehungsgestaltung hineinreden zu wollen. Das geht die Politik nichts an. Sie muss für alle Modelle und alle Optionen den richtigen Weg anbieten. Das machen wir zum einen mit dem Betreuungsgeld, das wirklich ein Erfolgsmodell ist; denn es wird – ich sage es gerne noch einmal – von 70 % der insgesamt 100.000 Eltern in Anspruch genommen. Dass Sie so daherreden und sagen, die Eltern bräuchten es nicht, ist eine Unverschämtheit gegenüber den Familien in unserem Land.
Genauso argumentieren Sie beim Landeserziehungsgeld, das ebenfalls ein Erfolgsmodell ist. Aufgrund der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und entsprechender Entscheidungen der Sozialministerin haben wir die Einkommensgrenzen in Anbetracht der allgemeinen Lebensbedingungen und der Entwicklung der Einkommen deutlich, nämlich um fast 40 %, angehoben, damit ein noch größerer Kreis von Familien Anspruch auf das Landeserziehungsgeld erhält. Deswegen sage ich ganz klar: Hände weg vom Landeserziehungsgeld!
Sie fordern, dass die Schuldner- und die Insolvenzberatung zusammengelegt werden. Da sind sich der sozialpolitische Ausschuss, die Staatsregierung, die öffentliche und die Freie Wohlfahrtspflege als Träger der Einrichtungen und die sonstigen Beteiligten einig. Der Haushaltsausschuss hat zusätzlich 2 Millionen Euro ab dem Jahr 2018 zur Verfügung gestellt.
Das ist der klare Handlungsauftrag an die Bayerische Staatsregierung und das Sozialministerium, mit der öffentlichen und der Freien Wohlfahrtspflege zu verhandeln. Sie wollen nicht, dass es zu einem vernünftigen Ergebnis kommt. Vor allen Dingen wollen Sie nicht, dass die Schuldner- und die Insolvenzberatung weiterhin differenziert arbeiten. Wir wollen, dass den Menschen geholfen wird. Wir wollen aber vor allen Dingen auch, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung effizient erfolgt.
Sie haben auch eine bessere Förderung der Frauenhäuser gefordert. Es ist unumstritten notwendig, den Schutz von Frauen vor Gewalt in der Familie und in der Gesellschaft weiter zu verbessern. Dazu gibt es die sogenannte Bedarfsermittlungsstudie, und es gibt einen Weg, den die CSU-Fraktion mit geebnet hat, indem sie die Zuschüsse für den proaktiven Ansatz bei den Frauenhäusern erhöht hat. Ich gebe zu, damit ist die Diskussion nicht beendet; aber wir werden das weiterführen. Seien Sie dessen sicher, dass die Einrichtungen froh sind, dass wir hier eingestiegen sind, und seien Sie dessen sicher, dass die Frauenhäuser davon profitieren werden und ihre wertvolle Arbeit weiterentwickeln können. Wir haben das im Haushaltsausschuss unterstützt, und die Bayerische Staatsregierung setzt es um.
Lassen Sie mich noch einige grundsätzliche Themen ansprechen. Zum einen möchte ich darauf hinweisen,
dass die Sozialpolitik im Freistaat Bayern beständig auf aktuelle Entwicklungen und neue Herausforderungen eingegangen ist und präventive Ansätze gezeigt hat. Ohne das Gemeinschaftswerk des Bayerischen Sozialministeriums, des Bayerischen Landtags, der öffentlichen und der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfeinitiativen und vieler Ehrenamtlicher würde unser Gemeinwesen nicht funktionieren. Die Sozialpolitik bietet Hilfe für diejenigen, die die Unterstützung des Gemeinwesens in besonderer Weise benötigen. Wichtig sind aber auch die Hilfe zur Selbsthilfe und eine aktivierende Sozialpolitik – das müssen wir auf Landesebene immer im Blick haben –, die präventiv handelt und die Menschen in die Lage versetzt, ihre Situation selbst in die Hand zu nehmen.
Drei wesentliche gesellschaftliche Entwicklungen spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle. Die eine ist die demografische Entwicklung und die Seniorenpolitik, bei der es unter anderem um die Vermeidung von Altersarmut geht. Die Bayerische Staatsregierung, der Bayerische Landtag und vor allem die CSU-Fraktion haben ein Konzept zur Vermeidung der Altersarmut unter Berücksichtigung der Alterssicherungssysteme entwickelt. Wir wissen, wie zentral das Anliegen für unsere Wirtschaft, für unser Gemeinwesen und vor allen Dingen für jeden Einzelnen und jede Einzelne ist, Altersarmut zu vermeiden.
Die zweite Entwicklung ist die Globalisierung, die wegen des intensiven Dialogprozesses auch auf Landesebene unter dem Aspekt "Wirtschaft und Arbeit 4.0" eine prägende Rolle spielen wird. Dabei ist ganz klar festzustellen, dass die großen Chancen, die dieser Prozess beinhaltet, was neue Arbeitsplätze und Flexibilisierung anbelangt, genutzt werden müssen. Wir werden diesen Prozess unter Einbeziehung der Wirtschaft, der Unternehmen, aber auch der Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen, der Gewerkschaften, unterstützen, damit es nicht zu einer Aushöhlung des Arbeitsschutzes und der Arbeitszeitregelung kommt. Wir dürfen nicht zusehen, wenn dieser Prozess zu einer Selbstausbeutung oder einem Abbau von Arbeitsplätzen in weniger qualifizierten Bereichen führen würde. Dies wäre keine gute Antwort. Wir müssen hier die Politik einer sozialen und ökologischen Marktwirtschaft auch in Zukunft unterstützen.
Meine Damen und Herren, es ist notwendig – ich habe das schon im Zusammenhang mit Ihrer Bewertung des Betreuungsgeldes und des Landeserziehungsgeldes angesprochen –, die Familienpolitik auf fünf wesentliche Säulen zu stellen. Zum Ersten darf es keine Bevormundung in der Lebensbiografie geben, und die Familien sind in ihren jeweiligen Le
benssituationen finanziell zu unterstützen. Das gilt natürlich auch für die Alleinerziehenden. Wenn gesagt wird, Bayern ist das Familienland Nummer eins, ist das zweifellos in keiner Weise übertrieben. Vergleichen Sie unsere Leistungen mit denen der anderen Länder. Dann wird auch Ihnen deutlich werden, dass in Bayern die beste Familienpolitik in Deutschland gemacht wird.
Das Zweite ist eine familienfreundliche Kommunalpolitik. Darüber werden wir an anderer Stelle weiter zu diskutieren haben. Mit dem Pakt, den die Staatsregierung unterstützt, wird ein wesentlicher Ansatz zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet. Ich sage auch: Es ist eine der zentralen Herausforderungen in unserem Gemeinwesen, dass dies gelingt.
Das Dritte ist die Versorgung der Eltern mit Plätzen in Kindertagesstätten. Wir haben mit Ausnahme großer Kommunen, wo seit vielen Jahren Sozialdemokraten die Verantwortung tragen, eigentlich überall eine bedarfsgerechte Versorgung; das muss man klar feststellen. Wo die Verantwortung bei der Union liegt, ist der Ausbau in den letzten Jahren hervorragend gelungen, meine Damen und Herren.
Im Gegensatz zu dem, was Sie behauptet haben, tut sich gerade in diesem Jahr etwas beim Ausbau und bei der Änderung der Fehlzeitenregelung, was die Randzeiten anbelangt. Es gibt eine unbürokratische Regelung, eine Lösung auch im Kindertagesstättenbereich. Dazu stellen die Einrichtungen und ihre Spitzenverbände ausdrücklich fest, dass es vernünftige Lösungen seien, zum Beispiel der Jahresmittelwert. Das wurde von den Trägerverbänden mitgestaltet und ausdrücklich auch mitgetragen.
Ein weiteres grundsätzliches Thema ist die Flüchtlings-, Integrations-, Migrations- und Asylpolitik. Hierzu möchte ich nur zwei Punkte ansprechen, weil darauf verschiedentlich schon eingegangen worden ist.
Zum einen ist es auch für die kommunale Familie ein großer Erfolg, dass es noch in den letzten Wochen eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung – dem Ministerpräsidenten, der Sozialministerin – und den kommunalen Spitzenverbänden gegeben hat. Dementsprechend wird für die jungen unbegleiteten Minderjährigen und volljährig Gewordenen eine Erstattungsregelung funktionieren.
Dies heißt aber auch, dass wir diesbezüglich auch inhaltlich noch etwas weitergestalten und weiterentwickeln müssen, gemeinsam mit den Trägern, die dazu
übrigens vollständig bereit sind. Es ist nicht in jedem Fall Jugendhilfe traditioneller Art notwendig. Mit Jugendwohngemeinschaften und neuen inhaltlichen Konzepten, wie sie von den Trägern auch angeboten werden, wird es eine Zukunft eine effizientere und in dieser Verbindung auch kostengünstigere Regelung geben. Darüber hinaus werden die Kommunen entsprechend entlastet.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang möchte ich einen weiteren Punkt ansprechen: die Begleitung und Beratung von Menschen, die geflüchtet sind. Wir können sehr gute Erfolge feststellen, auch aufgrund der Förderung der Asylsozialberatung. Es ist jetzt aber notwendig, dies für Menschen, die eine Bleibeperspektive haben, weiterzuentwickeln. Das Sozialministerium ist diesen Weg auch gegangen, den Weg einer Weiterentwicklung von der Asylsozialberatung hin zu einer Migrationsberatung, wofür entsprechender Bedarf vorhanden ist.
Wir müssen auf die Situation reagieren, die sich hier ergibt, damit bei einer Bleibeperspektive die Zielsetzungen gelingen können, etwa hinsichtlich der Förderung der Sprache, der Bildung, der Arbeit und der Integration.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum vorläufigen Abschluss des Inhaltlichen noch eine Bemerkung zur Politik für Menschen mit Behinderung. Ich finde es, gelinde gesagt, schon merkwürdig – auch wenn das natürlich das Recht der Opposition ist –, wenn Sie einen Ansatz von über 12 Millionen Euro, der ab 2018 zur Umsetzung des Teilblinden- bzw. Schwerstsehbehindertengeldes realisiert wird, schlechtreden, indem Sie darauf hinweisen, das hätte ja früher kommen können und im Übrigen sei das alles nicht ausreichend.
Meine Damen und Herren, wir setzen die Prioritäten so, dass Menschen mit Behinderung im Sinne einer barrierefreien, inklusiven Lösung auch dadurch besser beteiligt werden, dass sie finanziell entlastet werden.
Ein weiterer Punkt – das wird für die Zukunft eine Aufgabe sein – ist das Ausführungsgesetz zum kommenden Bundesteilhabegesetz. Das ist eine wichtige Aufgabe, an der alle Verbände beteiligt werden. Dies halte ich für dringend notwendig. Ich möchte besonders danken für die Rolle, die die Bayerische Staatsregierung – der Ministerpräsident und die Sozialministerin – zur Entstehung eines guten Gesetzentwurfs zum Bundesteilhabegesetz gespielt haben.
Abschließend danke ich Sozialministerin Emilia Müller, Staatssekretär Johannes Hintersberger und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, an der Spitze den beiden Ministerialdirektoren Michael Höhenberger und Dr. Markus Gruber, für die hervorragende Arbeit, die sie leisten und geleistet haben, auch in Zusammenarbeit mit dem Parlament. Vielen Dank dafür!
Ich bitte, wie auch Herr Kollege Fackler, um Zustimmung zum Sozialhaushalt, meine Damen und Herren.
Wenn ich mit den Frauenhäusern beginnen darf: Die Bedarfsermittlungsstudie ist eine wichtige Grundlage. Sie soll dazu führen, dass ein Konzept weiterentwickelt wird. Das haben wir im Parlament einstimmig beschlossen, Kollege Vogel. Das ist aber ein Konzept, das nicht ohne Einbeziehung der Träger und auch der kommunalen Spitzenverbände funktioniert, weil die Kommunen eigentlich zuständig sind.