Tobias Reiß

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Präsidentin, liebe Frau Staatsministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 3. September wird das Bayerische Familiengeld ausbezahlt, im April in der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten angekündigt, zum 1. August in Kraft getreten und jetzt im September für circa 240.000 Kinder erfolgreich gestartet. Das beweist, die Politik in Bayern ist handlungsfähig und setzt die richtigen Schwerpunkte. Entscheidend dabei ist für mich: Das Familiengeld gibt den Familien echte Wahlfreiheit. Familien können selbst entscheiden, was sie mit dem Geld für ihre Kinder und das Familienleben tun wollen.
Wir als CSU wollen im Gegensatz zu GRÜNEN und SPD den Familien nichts vorschreiben. Wir wollen den Familien kein Familien- und Betreuungsmodell aufzwingen; wir wollen ihnen eigenen Spielraum geben. Eltern wissen am besten selbst, was für ihre Familien am besten ist.
Die vom SPD-Bundessozialminister Hubertus Heil per Weisung an die Bundesagentur für Arbeit durchgesetzte Anrechnung des Bayerischen Familiengeldes auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende läuft diesem Zweck völlig zuwider und ist im höchsten Maße unsozial.
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales sorgt mit dieser Weisung dafür, dass gerade die einkommensschwächsten Familien nicht vom Familiengeld profitieren werden. Hier darf es aber keine Ideologie und keine Parteipolitik geben. Hier geht es um das Wohl von einkommensschwächeren Familien, die unserer besonderen Unterstützung bedürfen.
Klar ist auch, dass beim Familiengeld und beim Landespflegegeld nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Beim Landespflegegeld hat das Bundessozialministerium seine ursprüngliche Haltung inzwischen aufgegeben und geht nun von der Nichtanrechnung des Landespflegegeldes auf Leistungen der Grundsicherung aus. Beim Familiengeld muss das Gleiche gelten. In Artikel 1 des Familiengeldgesetzes ist das Familiengeld als Weiterentwicklung des Landeserziehungsgeldes definiert. Bei diesem wurde auch keine Anrechnung vorgenommen. Mit dem Familiengeld sollen Eltern, unabhängig vom gewählten Lebensmodell der Familie, eine besondere Anerkennung ihrer Erziehungsleistung erhalten. Mit dem Gesetz sollen frühe Erziehung, Bildung und Gesundheit gefördert werden. Im Gesetz heißt es unmissverständlich, völlig klar und konsequent: Das Familiengeld dient damit nicht der Existenzsicherung. Es soll auf existenzsichernde Sozialleistungen nicht angerechnet werden. Das Familiengeld verfolgt einen anderen Zweck als Hartz IV. Es geht klar über die bloße Existenzsicherung hinaus. Vielleicht kann einer der SPD-Kollegen diesen Gesetzestext mit nach Berlin nehmen und ihn dem Bundessozialminister vorlegen.
Das Gesetz hat eine klare Zweckbestimmung und ein klar definiertes Ziel: Alle Eltern, vor allem Eltern mit wenig oder gar keinem Einkommen, sollen zusätzlichen Spielraum für die frühe Förderung ihrer Kinder bekommen. Deshalb haben die Rechtsexperten der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit und auch die Staatsregierung das Bayerische Familiengeld in vollem Umfang als anrechnungsfrei eingeordnet. Dennoch hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales am 10. August völlig überraschend die Weisung herausgegeben, dass die Bundesagentur das Familiengeld auf Hartz IV anrechnen muss. Das lehnen wir ab und stellen uns auf die Seite der betroffenen Familien.
Wir stehen damit nicht alleine. Wir stehen beispielsweise Seite an Seite mit dem Landes-Caritasverband Bayern. Dieser fordert schnelle Rechtssicherheit und fordert dazu auf, im Sinne derjenigen zu entscheiden, die das Geld am dringendsten brauchen. Die Caritas fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, Hartz IV-Beziehern diese Leistung nicht auf die Grundsicherung anzurechnen. Vielmehr solle der Bund dankbar sein, dass die Staatsregierung Familien mit kleinen Kindern stärker unter die Arme greifen wolle.
Auch der Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, unser ehemaliger Kollege Prof. Dr. Beyer, fordert eine rechtssichere Lösung, die eine sozialpolitisch katastrophale Anrechnung auf Hartz-IV-Leistungen verhindert, so Thomas Beyer, unser ehemaliger Kollege und jetziger Vorsitzender der AWO in Bayern. Die SPD fordert ständig Unterstützung für sozial Schwache, bessere Leistungen gerade für Kinder aus einkommensschwächeren Familien, mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Gerechtigkeit überhaupt. Jetzt, da die SPD einmal etwas für die einkommensschwächsten Familien tun könnte, tut sie das Gegenteil. Sie sind verantwortlich dafür, dass gerade die einkommensschwächsten Familien nicht vom Bayerischen Familiengeld profitieren können.
Das ist in höchstem Maße unsozial. Wenn Sie noch den Anspruch hätten, Volkspartei zu sein, würden Sie Familien, die unserer besonderen Unterstützung bedürfen, nicht das Familiengeld verweigern. Das gebietet schon der Respekt vor den Menschen, für die wir Verantwortung tragen.
Ich kenne die Gesetze. Die Gesetze lassen Ausnahmen zu.
Respekt heißt vor allem Wahlfreiheit, was Sie vermissen lassen. Diese haben wir im Dreiklang immer im Blick. Ich habe Ihre Anträge angeschaut. Wir stehen erstens für flächendeckenden Ausbau, bedarfsgerecht und im Einklang mit den Kommunen und den Trägern. Kein anderes Bundesland investiert so viele Landes
mittel in den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wie Bayern.
Im laufenden Förderzeitraum, also seit 2008, wurden für den Kitaausbau in Bayern Bewilligungsmittel in Höhe von über 1,6 Milliarden Euro eingesetzt. Davon wurden knapp 700 Millionen Euro vom Bund und über 900 Millionen Euro Landesmittel eingesetzt.
Bis 2020 schaffen wir 30.000 neue Plätze. Wir setzen uns für eine Abdeckung der Ferien- und Randzeiten ein.
Zweitens. Die Qualität. Bayerns Kommunen stehen hervorragende Förderkonditionen für die Kinderbetreuung zur Verfügung. Die Landesmittel für die Betriebskostenförderung erreichen allein im Jahr 2018 knapp 1,7 Milliarden Euro. Davon sind fast 500 Millionen Euro für die Unter-Dreijährigen. Für das vierte bis sechste Lebensjahr starten wir eine Qualitätsoffensive für alle Kindertageseinrichtungen. Statt nur auf Gebührenfreiheit zu setzen, steigern wir lieber die Qualität der Betreuung.
Drittens. Das Familiengeld als echte Komponente der Wahlfreiheit. Beim Familiengeld darf nicht zulasten der Menschen mit zweierlei Maß gemessen werden.
Wie bereits ausgeführt, haben Rechtsexperten der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit wie die Bayerische Staatsregierung das Familiengeld in vollem Umfang als anrechnungsfrei eingeordnet. Wir fordern Bundesminister Heil auf, die im Sozialrecht bestehenden Ausnahmeregelungen anzuwenden, und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Das Bayerische Familiengeld ist entgegen der Annahme im Antrag der SPD rechtssicher ausgestaltet. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Das Entscheidende ist, dass wir zu einer schnellen Einigung kommen. Das hat auch unsere Ministerin bereits gefordert. Dann wird auch dieser Berg nicht auflaufen. Es gibt auch die Anhörung im anderen Verfahren. Dafür gibt es Fristen bis Anfang Oktober. Im Laufe des Oktobers wird es sicherlich Entscheidungen geben. Es geht nicht um die Frage, ob es ein lang dauerndes Gerichtsverfahren geben wird. Es geht darum, dass wir zeitnah Rechtssicherheit für die Familien schaffen, dann kann auch der Berg an Rückzahlungsverpflichtungen, den Sie in den Raum stellen, nicht auflaufen. Wir gehen davon aus, dass das Familiengeld in Bayern rechtskonform ist und nicht auf Hartz IV anzurechnen ist.
Die Staatsregierung ist vertreten durch Staatsminister Bernd Sibler, der dieser Debatte beiwohnt. Der Innenstaatssekretär ist anwesend, der Innenminister war bis vorhin anwesend und hat dieser Debatte zugehört. Wir erachten es deshalb nicht für erforderlich, die Staatsregierung herbeizurufen. Wir lehnen den Antrag ab.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Der Hinweis auf die nachgezogenen Dringlichkeitsanträge gibt mir bereits das erste Argument. Sie haben dem Landtag nachgezogene Dringlichkeitsanträge zu unserem Antrag vorgelegt und kommen jetzt mit dem Ansinnen auf die Bühne, unseren Antrag auf diesen Masterplan zu reduzieren. Dass Sie diesen nicht kennen, nehmen Sie jetzt zum Anlass für die Forderung, auch unseren Antrag nicht zu behandeln.
Sie wollen uns die Möglichkeit geben, eine Stunde lang noch einmal in uns zu gehen.
Frau Kollegin Kohnen, eine Debatte zu dem Thema Europa haben wir bereits in der Aktuellen Stunde geführt. Sie haben die Schärfe in diese Debatte hineingebracht.
Es ist eine Debatte darüber, wie wir uns in Bayern und in ganz Deutschland zur Europapolitik stellen sollten.
Es ist eine Debatte darüber, wie wir die Migrationspolitik neu ordnen sollten.
Ich bin ganz bei Staatsminister Eisenreich, wenn er sagt, dass es doch gut ist, wenn wir diese Debatte führen, dass es gut ist, wenn die Menschen in Bayern wissen, wie sie Ihre Haltung einzuschätzen und unsere Argumente zu gewichten haben.
Wir stehen hier im Vertrauen auch zu unserem Bundesinnenminister, der mit der Kanzlerin – –
Der in Grundzügen den Masterplan – –
Der Bundesinnenminister hat den Masterplan in seinen Grundzügen erläutert.
Wir müssen bereits in den Ursprungsländern und den Transitländern zu effektivem Handeln kommen. Wir brauchen ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer Ebene. Notwendig ist eine Lastenteilung.
Wir haben den Dringlichkeitsantrag ergänzt um die bereits in der Diskussion stehenden Fragen, wie wir mit den Anordnungen des Bundesinnenministers, denjenigen, die bereits getroffen worden sind, und denjenigen, die in der nächsten Woche anstehen, umzugehen haben. Es geht auch darum, wie wir die Beschlüsse der Staatsregierung unterstützen können; ich erinnere an unseren eigenen Bayerischen Asylplan. Der Dringlichkeitsantrag beschäftigt sich also mit der gesamten Breite der Migrationspolitik.
Deshalb werden wir diesen Antrag heute zur Diskussion und zur Abstimmung stellen. Wir können jetzt gern in die inhaltliche Debatte einsteigen.
Wir lehnen jedenfalls Ihre Geschäftsordnungsanträge ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in die inhaltliche Debatte einsteigen, darf ich noch einen – –
Ich darf zunächst bekannt geben, dass wir in unserem Dringlichkeitsantrag 17/22853 eine kleine Umformulierung im Satz 2 vornehmen. Dieser beginnt mit den Wörtern "Der Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang die Anordnung des Bundesministers des Innern" und endet mit den Wörtern "die bereits in einem EU-Land einen Asylantrag gestellt haben." Dieser Satz soll um die Wörter ergänzt werden: "oder dort als Flüchtlinge registriert wurden." Damit wird letztendlich aufgegriffen, dass es auch in anderen Ländern registrierte Zuwanderer gibt, die dort beispielsweise auf Basis eines Visumverfahrens einreisen. Für diese soll es natürlich keine Zurückweisung an der Grenze geben.
Die Diskussion und die Debatte sind heute womöglich auch deshalb so aufgeheizt, weil wir alle wissen, welche immensen Belastungen die bayerische Bevölkerung und der Freistaat durch die Anzahl der in den letzten Jahren nach Deutschland und Bayern gekommenen Asylbewerber zu tragen haben. Wir stehen, angefangen von der Integration von Bleibeberechtigten bis hin zur Rückführung von Unberechtigten, natürlich immer noch vor immensen Herausforderungen. Eines, Frau Kollegin Kohnen, ist aber auch klar und sicher: Kein anderes Bundesland hätte diesen Zustrom besser bewältigt. Bayern ist hilfsbereit, Bayern ist weltoffen.
Wir stehen auch zu unserer humanitären Verpflichtung, und zwar uneingeschränkt, denjenigen zu hel
fen, die wegen politischer Verfolgung oder Bürgerkrieg bei uns Schutz suchen. Dafür erbringen wir enorme Integrationsleistungen. Ich darf dazu den ehemaligen Verfassungsrichter Paul Kirchhof aus dem Jahr 2016 zitieren, der in seiner Rede zum Jubiläum "70 Jahre Bayerische Verfassung" im Jahr 2016 ausgeführt hat:
In der aktuellen Frage von Flucht und Zuflucht beweist gerade Bayern, das in seiner geografischen Lage von dieser Aufgabe besonders betroffen ist, in Amt und Ehrenamt eine generöse Hilfsbereitschaft und Humanität, gewährleistet aber auch in dieser Krise – einem ausdrücklichen Auftrag der Verfassung folgend –
die Herrschaft des Rechts, des Friedens, der Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Sozialstaates.
Das ist es, meine Damen und Herren, was uns antreibt.
Die Integration wird auf Dauer nur leisten können, wer klar zwischen Schutzbedürftigen und denjenigen unterscheidet, die keines Schutzes bedürfen. Daran führt kein Weg vorbei. Wir wollen diese Unterscheidung möglichst frühzeitig treffen – Herr Kollege Aiwanger, das bringen Sie in Ihrem Antrag ja auch zum Ausdruck –, am besten schon in den Herkunfts- oder Transitländern oder an den Außengrenzen der EU. Ich füge selbstverständlich hinzu: Deutschland muss notfalls bereit und willens sein, dies auch an den nationalen Grenzen zu tun.
Eine glaubwürdige Asylpolitik bedarf einer konsequenten Begrenzung, Steuerung und Ordnung der Migration. Wir als CSU haben in der Asylpolitik seit dem enormen Zustrom im Jahre 2015, Herr Kollege Arnold, vieles erreicht, auch gegen Ihren Widerstand. Ich nenne die Wiedereinführung der Grenzkontrollen, die Einschränkungen beim Familiennachzug und die Ausweitung der Zahl der sicheren Herkunftsstaaten. Natürlich müssen jetzt aber auch noch weitere entscheidende Schritte folgen, um das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit dieses Staates wiederherzustellen.
Auch 2018, auch in diesem Jahr haben wir Monat für Monat 10.000 bis 15.000 Asylanträge zu verzeichnen. Die Mehrzahl der Antragsteller ist nicht schutzbedürftig.
Nach den Zahlen des Jahres 2017 lag die Quote der Schutzbedürftigen bei etwas über 40 %. Zugleich lässt sich für 2017 aber auch feststellen: Über 60 % aller positiven Asylentscheidungen innerhalb der EU sind auf einen einzigen Mitgliedstaat entfallen, nämlich auf Deutschland – auf Deutschland, das gerade einmal 16 % der Einwohner der EU stellt. So viel zur Behauptung, Deutschland sei innerhalb der EU nicht solidarisch.
Es liegt auf der Hand, dass auch ein starkes und wohlhabendes Land wie Deutschland einen unbegrenzten und unkontrollierten Zustrom von Migranten auf Dauer nicht verkraften kann. Kein Land der Welt kann unbeschränkt Flüchtlinge aufnehmen. Sogar die SPD-Bundesvorsitzende Andrea Nahles hat gesagt: "Wir können nicht alle bei uns aufnehmen." Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang eine weitere Aussage zitieren: "Damit spricht sie eine Selbstverständlichkeit an. Zum Rechtsstaat gehört auch, dass das Land wieder verlassen muss, wer nach einem Prüfverfahren keine Aufenthaltsberechtigung hat." – Zitatende. Das ist kein Zitat von Markus Söder oder von Horst Seehofer, es ist ein Zitat und eine Aussage von Markus Rinderspacher aus der letzten Woche. Ich bin natürlich gespannt, wie Sie sich zu unserem Antrag stellen. Wir haben alle im Koalitionsvertrag festgeschrieben: Die Situation von 2015 darf sich nicht wiederholen. Das haben wir den Menschen versprochen, und das setzen wir jetzt um.
Bundesinnenminister Horst Seehofer hat dazu diesen Masterplan Migration mit etlichen Neuordnungen ausgearbeitet und angekündigt. Wir unterstützen die von ihm in diesem Masterplan skizzierten und zum Ausdruck gebrachten Zielsetzungen. Bundesinnenminister Seehofer hat erläutert, dass er die Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Migration nach Deutschland und Europa getreu dem Koalitionsvertrag neu regeln möchte, in den Herkunftsländern, in den Transitländern, in der Europäischen Union und nicht zuletzt in Deutschland. Ich habe das vorhin schon ausgeführt. Sie kennen zum Beispiel die Vorschläge unseres Entwicklungshilfeministers Gerd Müller, der einen Marshallplan für Afrika skizziert hat. Er war in die Ausarbeitung dieses Plans eingebunden.
Nein. – Dieser Plan sieht aber auch eine Zurückweisung an der Grenze vor. Darüber haben wir in den letzten 14 Tagen intensiv diskutiert. Für unsere Fraktion darf ich klar zum Ausdruck bringen: Wir begrüßen alle Bemühungen um eine euro
päische Lösung. Wir wollen natürlich am liebsten einen lückenlosen Grenzschutz an den europäischen Außengrenzen, bei dem direkt an der Außengrenze entschieden wird, wer eine Bleibeperspektive hat und wer nicht. Wir sind aber pragmatisch, und wir sind Realisten. Wir warten schon seit drei Jahren auf europäische Lösungen, leider vergeblich. Wir müssen feststellen, dass die politischen Rahmenbedingungen für eine solche europäische Lösung nicht einfacher geworden sind.
Herr Kollege Arnold, ich frage Sie daher: Wie lange sollen wir noch warten, um geltendes deutsches Recht durchzusetzen? Wie lange sollen wir Asylsuchenden, gegen die Wiedereinreisesperren und Aufenthaltsverbote verhängt worden sind oder die nachweislich bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag gestellt haben, noch die Einreise gestatten? – Dabei geht es nicht, wie das behauptet wird, um Grenzschließungen. Es geht schlicht und einfach um effektive Grenzkontrollen. Wir wollen diejenigen an der Grenze zurückweisen dürfen, von denen wir schon bei der Einreise wissen, dass sie eigentlich weder einreisen noch bleiben dürfen. Das ist für mich völlig einsichtig und nachvollziehbar.
Ich habe ein weiteres Zitat des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft zu diesem Thema. Er sagt: Die ganze Diskussion über "Anker-, Bundesausreise- oder sonstige Zentren" würde sich erübrigen, wenn die Bundespolizei "jeden Ausländer ohne Einreiseberechtigung an unseren Binnengrenzen wieder rechtskonform konsequent in unsere zweifelsohne sicheren Nachbarstaaten zurückweisen oder zurückschieben dürfte".
Das sagt der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ernst Walter, der Deutschen PresseAgentur. Deshalb befürworten wir die Anordnung des Bundesinnenministers zur Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze mit sofortiger Wirkung für alle Fälle von Wiedereinreisesperre und Aufenthaltsverbot. Wir befürworten seine Ankündigung, dass bereits jetzt eine Zurückweisung derjenigen vorbereitet wird, die bereits in einem anderen EULand einen Asylantrag gestellt haben.
Unabhängig davon halten wir es selbstverständlich für richtig und wichtig, die Bemühungen um eine europäische Lösung fortzusetzen, um für eine gerechtere Verteilung der mit dem Zuzug verbundenen Lasten zu sorgen, mehr Initiativen zur Verbesserung der Lebensperspektiven in den Herkunftsländern zu starten
und zu einem wirksameren Schutz der Außengrenzen zu kommen. All diese Dinge diskutieren wir hier.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind hier nicht gewählt, um nur unsere Wünsche zu formulieren oder auf bessere Einsichten anderer zu warten. Wir tragen für dieses Land Verantwortung. Das bedeutet auch Bereitschaft zu entschlossenem Handeln, wenn das nötig ist. Wir wollen verhindern, dass Kräfte der politischen Mitte durch einen weiteren Vertrauensverlust geschwächt werden.
Dieser Vertrauensverlust kann letztlich die Stabilität unserer Demokratie gefährden. Herr von Brunn, darin liegen die eigentlichen Gefahren für die europäische Einigung, für das Miteinander innerhalb der EU, für die Grundwerte dieser unserer Gemeinschaft. Bei der geforderten Begrenzung der Zuwanderung geht es auch nicht um irgendeine Zahl, es geht darum, eine Flüchtlingspolitik zu unterstützen, die von breiten Schichten der Bevölkerung getragen wird, eine Flüchtlingspolitik, die deutlich macht, dass der Staat die Kontrolle hat und handlungsfähig ist.
Der Freistaat Bayern schöpft dabei auf Landesebene bereits jetzt alle Möglichkeiten aus, die zur konsequenten Steuerung, Begrenzung und Ordnung der Migration zur Verfügung stehen. Wir alle wissen aber: Die wesentlichen Zuständigkeiten liegen auf Bundesebene und auf europäischer Ebene. Wir fordern die EU und den Bund deshalb auf, ihrer Verantwortung ebenfalls gerecht zu werden. Die Bayerische Staatsregierung geht voran: Am 5. Juni 2018 hat die Staatsregierung einen Bayerischen Asylplan zur Steuerung, Begrenzung und Ordnung der Migration beschlossen, der unsere uneingeschränkte Zustimmung und Unterstützung hat und der Ihnen in allen Einzelheiten bekannt ist.
Mit diesem Plan packen wir die Probleme an. Herr Kollege Arnold, wir lösen die Probleme, wir schieben sie nicht auf die lange Bank. Der Asylplan enthält etliche Punkte, die wir von Bayern aus beeinflussen können: Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen und muss konsequent in sein Heimatland zurückgeführt werden. Wir werden das mit eigenen Abschiebeflügen von Bayern aus sicherstellen. Wir planen weitere Abschiebehaftplätze, damit sich Abzuschiebende ihrer Ausreise nicht entziehen können. Wir schaffen Anker-Zentren; denn es bedarf schnellstmöglich der Klarheit über den Ausgang des Asylverfahrens, auch für diejenigen, die zu integrieren sind.
Wird ein Asylbewerber anerkannt, kann zügig mit der Integration begonnen werden. Wird er abgelehnt, muss die Rückführung so schnell wie möglich durchgesetzt werden. Nur so können wir die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten und die Integration zum Erfolg führen.
In diesen Anker-Zentren werden alle wichtigen Behörden zusammenarbeiten, von der Zentralen Ausländerbehörde über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zu den Jugendämtern und den Verwaltungsgerichten, um eine Bündelung und eine Effizienzsteigerung bei den Entscheidungen zu erreichen. Wir stärken das Rückführungsprogramm für Afrika und wollen die Zahl der freiwilligen Ausreisen weiter steigern. Mit gezielten Anreizen, Hilfen und Gegenleistungen wollen wir die Aufnahmebereitschaft der Herkunftsstaaten stärken. Wir setzen auf Sicherheit und Ordnung, vor allem im Umfeld der Asylbewerberunterkünfte. In den letzten Wochen haben wir es immer wieder erlebt. Deshalb: Personen, die Gewalt gegen Polizei- und Sicherheitskräfte ausüben oder randalieren, haben ihr Gastrecht verwirkt.
Wir befürworten die Pläne der Staatsregierung, eine Taskforce des Landesamts für Asyl und Rückführungen einzurichten, um Ausreisen dieser Personen zu beschleunigen. Wir werden den Vorrang der Sachleistungen vor Geldmitteln wieder einführen, um keine falschen Anreize zu setzen. Wir schaffen die Möglichkeit zu gemeinnütziger Arbeit, und wir sorgen für Sicherheit an der Grenze. Diese Sicherheit ist Voraussetzung für die Freiheit. Diese Sicherheit ist auch Voraussetzung für ein gelingendes Europa. Wirksame Binnengrenzkontrollen an den deutschen Grenzen sind unerlässlich, solange der EU-Außengrenzschutz nicht funktioniert. Damit schützen wir unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir bekämpfen damit illegale Migration, menschenverachtende Schleuserbanden und grenzüberschreitende Kriminelle. In diesem Zusammenhang sprechen wir uns auch dafür aus, dass die Bayerische Grenzpolizei die Befugnisse bekommt, in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei an der deutschen Grenze zu kontrollieren und nach den Regeln der Bundespolizei auch zurückzuweisen. Das gehört ebenso zu einem Rechtsstaat wie der Vollzug bestandskräftiger Ablehnungsbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Wir müssen uns an Recht und Gesetz halten. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land wieder verlassen, ohne Wenn und Aber. Die CSU-Fraktion steht hier an der Seite des Rechtsstaats. Wir stehen vor allem an der Seite unserer Bürgerinnen und Bürger und nehmen ihre Sorgen und Nöte ernst. Und: Wir
handeln. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. Ihre Anträge werden wir ablehnen.
Herr Kollege Ritter, wir wollen Sie ja nicht überfordern.
Das ist womöglich genau das Problem dieser Debatte:
Sie wollen sich hier auf formale Argumente zurückziehen, während die Menschen von uns erwarten – –
Die Menschen erwarten aber von uns – –
Ich kann Ihnen ja mal die Umfrageergebnisse des ARD-DeutschlandTrends von Mitte Juni nennen:
86 % der Deutschen wollen konsequentere Abschiebungen, 69 % wollen mehr Sachleistungen statt Geld, und 62 % sind der Meinung, dass Flüchtlinge ohne Papiere nicht nach Deutschland einreisen dürfen.
Das sind Themen, mit denen sich auch der Masterplan beschäftigt.
Der Bundesinnenminister wird sie Ihnen nächste Woche vorlegen. Wir debattieren genau über diesen einen Punkt, an dem wir uns offensichtlich entscheiden müssen. Was tun wir denn, wenn wir auf europäischer Ebene nicht zu einer Einigung kommen?
Wozu sind wir denn bereit, nachdem die Frau Kollegin Nahles sagt: "Wir können nicht alle bei uns aufnehmen"?
Was heißt es denn, wenn wir das zu Ende denken, dass wir nicht alle aufnehmen können? Was wollen wir tun, wenn wir eine Situation erleben, wie sie 2015 war?
Dazu müssen Sie sich bekennen. Sie müssen entscheiden, was Sie tun werden,
damit sich diese Situation nicht wiederholt. Das ist die Debatte; das ist die Frage, das ist das Kernanliegen, um das Sie sich kümmern sollten.
Ihr würdeloses Verhalten zeigt sich auch in den Umfrageergebnissen.
Aber genau an dieser Formulierung hängt es. Wir unterstützen den angekündigten Masterplan. Wir wissen doch, was in den Grundzügen dieses Masterplans enthalten ist. Ich habe es schon mehrfach ausgeführt.
Es geht auch um die grundsätzliche Frage, wo wir in der Migrationspolitik stehen und wie wir uns einlassen, um unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. Dazu soll diese Debatte dienen. Daher werden wir sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene weiterhin intensiv diskutieren, wie wir die europäischen Regelungen weiterentwickeln und wie wir uns im Freistaat Bayern um die Themen der Integration kümmern.
Dazu stehen wir und dazu steht der Landtag in den Debatten zur Verfügung. Das wird uns in Zukunft im Zusammenhang mit den einzelnen Fragen des Masterplans beschäftigen. Darüber werden wir in den nächsten Wochen sicher noch intensiv diskutieren.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! In seiner Regierungserklärung vom 18. April 2018 hat Ministerpräsident Markus Söder angekündigt, das Bayerische Oberste Landesgericht wieder zu errichten. Dazu braucht es eine gesetzliche Grundlage. Diese – den Entwurf – hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Justizminister Prof. Bausback ist in der nächsten Sitzung, am 6. Juni 2018, verhindert, weil er den Freistaat Bayern auf der Justizministerkonferenz vertreten wird und damit hier nicht anwesend sein kann.
Wir bitten daher, den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf bereits heute auf die Tagesordnung zu nehmen und in Erster Lesung eine kurze Aussprache anzufügen, damit das weitere parlamentarische Verfahren im Hohen Haus in der nötigen Zeit stattfinden kann. Ich bitte um Zustimmung.
Ich hätte natürlich Frau Kollegin Kohnen den Vortritt gelassen, nachdem sie sicherlich in ähnlicher Art und Weise ebenfalls die Absetzung dieses Beratungsgegenstandes beantragen wird und dies sowohl von den GRÜNEN als auch von der SPD schon mehrfach in der Presse kommuniziert wurde.
Nachdem sich die Lage – –
Bei diesen Debatten stellt sich immer auch die Frage, wie wir respektvoll miteinander umgehen, wie wir auch respektvoll mit den Gepflogenheiten im Parlament umgehen.
Ich habe Respekt vor jedem, der Bedenken hat, der Bedenken zum Ausdruck bringt, der seine Bedenken auf einer Demo auch sichtbar machen möchte. Davor habe ich Respekt. Ich bitte aber auch, Respekt vor dem parlamentarischen Verfahren zu haben. Da wird auch, Frau Kollegin Kohnen, anders als Sie angekündigt haben, nichts durchgepeitscht,
sondern da wird ein Gesetzgebungsverfahren, das am 7. Februar, vor drei Monaten, mit der Ersten Lesung begonnen hat, im März mit einer umfangreichen Anhörung begleitet wurde, im April intensiv im Innenausschuss und im Verfassungsausschuss behandelt wurde, heute mit der Zweiten Lesung und der Dritten Lesung zum Abschluss gebracht. Das ist auch Respekt – Respekt vor dem Parlament, Respekt vor der Opposition, Respekt vor jedem einzelnen Kollegen, vor jeder einzelnen Kollegin, die sich in dieses parlamentarische Verfahren eingebracht haben.
Frau Kollegin, Sie diffamieren die Vorschläge des Ministerpräsidenten als Dialogforen, die niemanden und nichts weiterbringen. Der Ministerpräsident hat am Wochenende angekündigt, eine Kommission einzurichten. Vorsitzender dieser Kommission soll einer der profiliertesten Verfassungsrechtler Bayerns sein, der ehemalige Verfassungsgerichtshofpräsident Karl Huber. Dort sollen Polizeipraktiker, Verfassungsrechtler und Datenschützer den weiteren Prozess begleiten, und es soll auch weiterhin
wie bisher über die Inhalte des Gesetzes informiert werden, und zwar sachlich und fachlich.
Denn das, was bisher stattgefunden hat, Herr Kollege von Brunn, war Propaganda, Propaganda, die die SPD-Fraktion an der Seite von Linksextremisten, an der Seite von Autonomen, an der Seite von Antifa vorgebracht hat.
Wir müssen die Frist – –
Wir müssen das Ende der Frist am 25. Mai wegen der EU-Datenschutz-Grundverordnung beachten. Deshalb müssen wir das Gesetz im parlamentarischen
Verfahren verabschieden. Herr Kollege Schindler, ich lese in der "Mittelbayerischen Zeitung", dass Sie sich wie die Kollegin von den GRÜNEN wie folgt geäußert haben:
Die Polizei darf künftig in die Freiheitsrechte Einzelner eingreifen, bevor die Gefahr konkret wird.
Okay, das kann man noch unterschreiben.
Weiter heißt es:
Das PAG macht Bürger zu Gefährdern und potenziellen Terroristen.
Herr Kollege Schindler, eigentlich sind Sie für Ihre Ernsthaftigkeit bekannt.
Sie wissen auch, dass das Gegenteil der Fall ist. Hinsichtlich der "drohenden Gefahr" halten wir uns eng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Ich darf, nachdem die Anhörung angesprochen wurde, aus der Anhörung Herrn Prof. Schwarz von der Universität Würzburg zitieren:
Wer dem Staat präventive Mittel aus der "grundrechtsgebundenen" Hand
das wollen wir: eine "grundrechtsgebundene" Hand –
... nehmen will, läuft Gefahr, den Staat und die Gemeinschaft der rechtstreuen Bürger wehrlos gegenüber Bedrohungen zu machen, die die Werte einer freiheitlich verfassten Gemeinschaft negieren.
Das wollen wir nicht. Deshalb werden wir das Polizeiaufgabengesetz heute verabschieden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem das öffentliche Interesse in den letzten Minuten hinreichend deutlich gemacht wurde, wollen wir hier weder etwas durchpeitschen noch durchboxen. Wir wollen vielmehr nach dem Verfahren handeln, das wir gemeinsam im Ältestenrat beschlossen haben, nämlich die Erste Lesung im Februar, die Anhörung im März, die Ausschussberatung im April und die Zweite Lesung im Mai
das Ganze zog sich also über ein Vierteljahr hin –, und damit die Beratung nach dem parlamentarischen Verfahren heute zum Abschluss bringen. Zudem haben wir insbesondere – Kollege Streibl hat darauf hingewiesen – aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung der EU den 25. Mai als Termin einzuhalten.
Nach der Tagesordnung, die wir gemeinsam im Ältestenrat festgelegt haben, würde die Zweite Lesung um 21.00 Uhr beginnen und sich dann womöglich die Dritte Lesung heute Nacht anschließen. Um nun der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, tagsüber an dieser Debatte teilzunehmen, schlagen wir vor, die Tagesordnung zu ändern und nach der Beratung der Dringlichkeitsanträge sofort die Zweite Lesung des PAG vorzunehmen. Das wird dann um circa 18.00 Uhr der Fall sein, also zu einer Zeit, die Gelegenheit gibt, dieses Gesetz in allen Einzelfragen zu diskutieren und damit der Öffentlichkeit deutlich zu machen, mit welcher Ernsthaftigkeit wir diesen Gesetzentwurf gemäß dem parlamentarischen Ablauf behandeln. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Geschäftsordnungsantrag, die Tagesordnung entsprechend zu ändern, das heißt, die Zweite Lesung nach der Beratung der Dringlichkeitsanträge vorzunehmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass die Dritte Lesung in direktem, unmittelbarem Anschluss an die Zweite Lesung zu erfolgen hat. Deshalb werden wir diesen Geschäftsordnungsantrag auch ablehnen.
Das steht in unserer Geschäftsordnung. Wenn druckgelegt ist, können wir die Dritte Lesung durchführen, und das werden wir heute auch tun.
Wenn Sie heute davon sprechen, dass mehr Fragen aufgeworfen wären, als wir beantwortet haben, so darf ich doch auf die umfangreichen Ausführungen und die Darstellungen des Staatsministers des Innern verweisen, der in sehr differenzierter Weise dargestellt hat, wer diffamiert und wer nicht differenziert. Das ist nicht die Staatsregierung; das ist nicht die CSU-Fraktion. Da müssen sich andere an die Brust klopfen.
Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung ernst. Wir werden, so wie es auch der Ministerpräsident angekündigt hat, diese Kommission einrichten. Das liegt in der Ordnungshoheit der Staatsregierung. Diese Kommission soll ja gerade nach Inkrafttreten, Herr Kollege Halbleib, das gelebte Gesetz mit Datenschützern, mit Verfassungsrechtlern und mit Polizeipraktikern auch evaluieren und so einen Akt der Transparenz der Arbeit der Polizei ausüben, in die jedenfalls wir, die CSU-Fraktion, großes Vertrauen haben.
Die Informationsoffensive – das wurde gerade kritisiert – erfolgt aus den Reihen der Polizei heraus. Das kann ja gerade erst nach Beschließen des Gesetzes passieren; denn vorher wäre das tatsächlich Politik. Wenn wir ein Polizeiaufgabengesetz beschlossen haben,
ist es natürlich auch das Recht der Polizei, selbst über ihren Werkzeugkasten zu informieren und sich in den Prozess einzubringen. Dazu werden sicher auch die Polizeigewerkschaften zur Verfügung stehen.
Frau Kollegin Kohnen, Sie haben heute bereits die GdP zitiert. Der stellvertretende Vorsitzende der GdP in Bayern hat sich in der "Augsburger Allgemeinen" wie folgt geäußert: "Nicht der Staat bedroht die Bürgerrechte, sondern Straftäter, Extremisten und Terroristen." Deshalb beschließen wir heute dieses Gesetz in Dritter Lesung und lehnen eine Verschiebung ab.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Ministerpräsident! Verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten ist genau das, was Markus Söder tagtäglich antreibt. Er beschäftigt und hält sich nicht mit Überschriften auf, sondern er leistet harte Arbeit. Er ist mit keinem Tag Schonfrist als Ministerpräsident gestartet. Er steht voll in den Themen und arbeitet konzentriert und ohne Unterlass an der Lösung der Probleme der Menschen
in Bayern, mit Fachkompetenz in der Sache und mit unbedingtem Willen für die beste Lösung für Bayern.
Lieber Kollege Arnold, das ist Politik nach der Methode "Problem erkannt, Problem gebannt!".
Der Ministerpräsident verliert dabei nicht den Weitblick, jetzt die richtigen Weichen in die Zukunft zu stellen. Er versteht sich zu allererst als Arbeiter für die Menschen in Bayern. Dabei ist er Taktgeber. Herr Ministerpräsident, wir, die CSU-Fraktion, sind bereit, die vorgegebene Geschwindigkeit mitzugehen.
Die Themen, die in den letzten eineinhalb Stunden von den GRÜNEN, den FREIEN WÄHLERN und von Frau Stamm angesprochen wurden, sind Themen, die in der Regierungserklärung mit Inhalt unterfüttert und mit Zukunftsperspektiven versehen worden sind. Herr Aiwanger ist jetzt nicht mehr da. Die Errichtung der Grenzpolizei müsste ihn als einen Vertreter der Grenzregion letztlich mit Dankbarkeit erfüllen. Wenn wir die Strukturen bei der Polizei in den Grenzlandkreisen stärken, wenn wir die Schleierfahndung stärken und sie zu einer Schleierfahndung plus ausbauen, wenn wir mit der Bundespolizei kooperieren und wenn wir die Grenzen und die Grenzregionen sicherer machen, dann ist das auch ein Konzept für den ländlichen Raum. Das ist ein Konzept für die Polizeiinspektionen. Damit stärken wir nicht die Präsidien, sondern stellen im ländlichen Raum, in der Fläche die Polizeipräsenz her, die die Menschen in Bayern von uns erwarten.
Auch bei den angesprochenen Schichtdienstmodellen gibt es Konzepte, die gemeinsam mit den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickelt wurden.
Zur Ausbildung: Wir haben heute gehört, dass die Polizei zusätzlich 3.500 Stellen bekommt, und das bei einem Personalstand der Polizei, der noch nie so hoch war wie derzeit. Wir bilden an der Kapazitätsgrenze aus. Ich war kürzlich in Nabburg bei der Bereitschaftspolizei. Dieser Außenstandort ist mittlerweile genauso groß wie der Standort in Sulzbach, Herr Kollege Schindler. Wir bilden tatsächlich an der Kapazitätsgrenze aus. Besonders gefallen hat mir, dass man vor Ort den Ausbildern bei der Arbeit zusehen und spüren konnte, mit welcher Haltung Polizeibeamte ausgebildet werden. Das ist die Haltung derjenigen,
die für uns Polizeiarbeit leisten sollen und werden, und zwar auf der Basis eines Polizeiaufgabengesetzes, das verfassungskonform ist, das rechtsstaatliche Grundsätze einhält und das Bayern sicherer macht.
Man kann die 32.000 GBW-Wohnungen immer und immer wieder ansprechen. Die Aussage, man hätte die Wohnungen der PATRIZIA hinübergeschoben, ist eine Diffamierung, Herr Aiwanger. Für den Verkauf hat es ein Bieterverfahren gegeben. Das kommunale Bieterkonsortium hätte sich daran genauso beteiligen können. Es gibt die Sozialcharta, und es gibt die 32.000 Wohnungen noch. Wir investieren jetzt in neue Wohnungen. Wir investieren in die Zukunft. Beschäftigen Sie sich gerne mit der Vergangenheit; wir beschäftigen uns mit der Zukunft für Bayern, mit der Zukunft in den Ballungsräumen, aber auch mit der Zukunft für den ländlichen Raum.
Kollege Aiwanger hat gesagt, der Raum Freyung-Grafenau würde Einwohner verlieren, die Menschen würden davonlaufen. Es mag sein, dass sich die Bevölkerung im Landkreis Freyung-Grafenau ähnlich entwickelt, wie es in meinem Heimatlandkreis Tirschenreuth der Fall ist. Viele Menschen werden älter, und es werden in einem Jahr weniger Menschen geboren als versterben. Dadurch nimmt die Bevölkerung ab. Aber kein Mensch läuft mehr davon. Im Arbeitsagenturbezirk Weiden haben wir in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen keinen Abwanderungssaldo mehr. Wir haben in dieser Altersgruppe genauso viel Zuzug wie Wegzug. Die Leute verlassen uns zwar zum Studieren, aber sie kommen wieder zurück. Sie finden im ländlichen Raum Perspektiven vor. Sie finden in der Heimat Perspektiven vor. Sie finden Perspektiven vor, die wir mit unserer Politik geschaffen haben.
Wir unterstützen die Kommunen mit einem kommunalen Finanzausgleich auf Rekordhöhe: 9,5 Milliarden Euro geben wir für Bayerns Kommunen aus. Das sind 600 Millionen mehr als im letzten Jahr. Das befähigt die Kommunen, Investitionen zu tätigen und für die Menschen vor Ort Rahmenbedingungen zu schaffen, die in die Zukunft wirken.
Hier komme ich wieder zum Lieblingsthema von Herrn Aiwanger, zu den Straßenausbaubeiträgen. Manchmal habe ich den Eindruck, dass es der Kollege Aiwanger in zehn Jahren nicht schafft, brauchbare Ideen zu entwickeln, wie sie uns der Ministerpräsident innerhalb einer Stunde vorgestellt hat. Er beschäftigt sich mit einem Thema, für das wir jetzt die Grundlagen erarbeitet haben. Der Gesetzentwurf wird heute
im Landtag eingebracht. Das Volksbegehren sieht mit keiner Silbe irgendwelche Übergangsvorschriften und weitere Finanzierungsgrundlagen vor.
Die Beiträge werden nur abgeschafft. Darüber, wie die Straßen, für die die Kommunen zuständig sind, in der Zukunft finanziert werden sollen, verlieren Sie kein einziges Wort. Das haben wir erarbeitet. Das erarbeiten wir zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Dazu haben wir mit unserem Gesetzentwurf gute Lösungen für Bayerns Kommunen vorgelegt.
Wenn Herr Aiwanger bei der Schulpolitik im Zusammenhang mit dem Einsatz unserer Lehrerinnen und Lehrer von Saisonarbeitertum spricht, ist das entweder darauf zurückzuführen, dass sich Herr Aiwanger mit diesem Thema nicht beschäftigt hat, oder darauf, dass er die Zahlen überhaupt nicht kennt. 7.000 bis 8.000 Lehrer würden jeweils im Juli entlassen, um dann im September wieder eingestellt zu werden. Diesen – so muss ich es fast schon nennen – Schwachsinn hat Herr Aiwanger hier erzählt. Wir haben aktuell 114.000 Lehrer. 4.000 Lehrerstellen schaffen wir neu. Von den 114.000 Lehrern sind 92 % verbeamtet und damit per se unbefristet beschäftigt. Weitere 3 % bis 4 % sind unbefristet als Tarifbeschäftigte tätig. Ein Teil von weniger als 5 % ist befristet tätig. Warum? – Weil es beispielsweise Zweitqualifizierungsmaßnahmen gibt. 1.500 junge Lehrerinnen und Lehrer nehmen an diesen Maßnahmen teil, Herr Kollege Aiwanger. Diese sind befristet beschäftigt, weil sie dann, wenn sie nach zwei Jahren ihre Ausbildung abgeschlossen haben, in ein Beamtenverhältnis oder ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Das sind keine Saisonarbeiter, sondern das sind diejenigen, die die Zukunft unserer Kinder organisieren und unsere Kinder unterrichten werden. Sie werden das bayerische Bildungssystem zu einem führenden in ganz Deutschland machen.
Zu den Visionen für die Luft- und Raumfahrt, die der Ministerpräsident angesprochen hat: Ja, wir brauchen diese Visionen. Wir wollen mit Forschung und Entwicklung an der Weltspitze marschieren und nicht völlig visionsfrei wie die FREIEN WÄHLER durch die Lande ziehen. Die einzige Vision, die Sie, Herr Kollege Aiwanger, zur Energiepolitik geäußert haben, war Power-to-Gas. Diese Vision ist in keiner Weise finanzierbar.
Wir stehen für eine Energiepolitik, die nachhaltig, sicher und bezahlbar ist.
Unsere Energiepolitik stärkt den Wirtschaftsstandort Bayern. Wir beschäftigen uns nicht mit Themen, die weder bezahlbar sind noch eine sichere Energieversorgung schaffen.
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Produktion in Bayern beträgt aktuell rund 45 Gigawattstunden von 100 Gigawattstunden.
Selbstverständlich ist das Wasserkraft.
Das sind aber auch Photovoltaik, Biomasse und Windkraft. 45 % der bayerischen Stromproduktion kommen aus den erneuerbaren Energien. Damit sind wir in der Spitzengruppe der Bundesländer. Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2025 auf 70 % steigern. Wir hatten in den letzten Jahren einen linearen Anstieg, weil wir eine Energiepolitik mit den Bürgern und für die Bürger, für die bayerische Landschaft, aber auch für eine sichere Energieversorgung in Bayern betreiben.
Das Ehrenamt war ein weiteres Ihrer Themen, Herr Aiwanger. Jeder Zweite in Bayern engagiert sich im Ehrenamt. Das ist Ausdruck eines großartigen Bekenntnisses zu unserem Land.
Ebenso ist es Ausdruck eines großartigen Bekenntnisses, dass wir die Verwaltungen mit ihren Strukturen auch in Zukunft stärken werden. Das Thema Bauen einschließlich Straßenbau und Bauverwaltung ist angesprochen worden. Für diesen Bereich sehen wir 250 Stellen mehr vor. Wir machen nämlich beides, Kollege Aiwanger: Wir machen konkrete Politik, greifen aber auch nach den Sternen, weil wir die Zukunft für Bayern entwickeln wollen. Wir wollen gute Politik für Bayern machen.
Herr Hartmann, Sie haben das Thema Verbundlösungen im ÖPNV angesprochen. Genau das schlägt der Ministerpräsident vor. Wir wollen auch in diesem Bereich die Investitionen erhöhen und dafür 100 Millionen Euro in die Hand nehmen. Dabei geht es nicht nur um die Stärkung der Infrastruktur in München. Hier ist die Infrastruktur sehr teuer; ich erinnere an die zweite Röhre etc. Bei uns in der Oberpfalz ist die Infrastruktur vorhanden. Dort braucht es Bedienformen, die akzeptiert werden. In der nördlichen Oberpfalz gibt es das BAXI-System. Das ist eine Lösung, die Vorteile von Bus und Taxi vereint und auf den Bedarf der Menschen dort zugeschnitten ist. BAXI wird mit großer Unterstützung des Freistaates Bayern finanziert. Diese Lösung gilt es weiterzuentwickeln und auf die Nachbarlandkreise auszudehnen. Wir wollen Verbundlösungen schaffen, die bis hin zu einem Bayernticket gehen. Wir sagen: Ein Ticket, ein Blick, ein Klick! – Das ist die Lösung für den öffentlichen Nahverkehr der Zukunft. Dafür macht Markus Söder die richtigen Vorschläge.
Wir bauen die Pflegeinfrastruktur aus.
Nun zu dem Thema Naturschutz, Nationalparke, Naturparke: In keinem anderen Bundesland gibt es ein Kulturlandschaftsprogramm oder ein Vertragsnaturschutzprogramm, das mit über 300 Millionen Euro ausgestattet ist. Ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche, über eine Million Hektar, wird von diesen Programmen erfasst. Es geht darum, Naturflächen und Artenvielfalt zu fördern.
Herr Hartmann, Sie haben hier von Agrarmonopolisten gesprochen. Wir haben in Bayern 110.000 Landwirtsfamilien und 700.000 Waldbesitzer, die 80 % der Fläche bewirtschaften. Das sind keine Agrarmonopolisten. Ihnen fehlt der Respekt vor der bäuerlichen Landwirtschaft.
Ihnen fehlt der Respekt vor der bäuerlichen Kultur. Sie haben keine Ahnung von dem bäuerlichen Denken, dass es in allen Regionen Bayerns gibt. In den Dörfern und auf den Feldern wird nachhaltig gewirtschaftet. Unsere Landwirtsfamilien sind keine Agrarmonopolisten, sondern Kulturträger im ländlichen Raum.
In Ländern wie Schleswig-Holstein – dort regiert Herr Habeck – gibt es null Euro für ein Kulturlandschafts
programm oder Ähnliches. Das ist ein Thema Bayerns, es ist für bayerische Landwirte gemacht.
Sie haben wiederum von der Betonflut und dem Flächenfraß gesprochen. Ja, wir werden die Ortskerne stärken – nach dem System Anreiz statt Verbot. Wollen Sie tatsächlich eine Landesbehörde schaffen, die klärt, ob der Unternehmer in der Gemeinde A oder in der Gemeinde B seinen Betrieb erweitern kann, obwohl das Flächenvolumen für das Jahr 2020 leider bereits ausgeschöpft ist? Das ist eine Aufgabe der Kommunen. Sie gehört in die Planungshoheit unserer Gemeinden und Städte. Unsere Bürgermeister, unsere Gemeinden, unsere Städte gehen mit dieser Frage verantwortungsbewusst um. Zwischen 5 und 6 % der Fläche Bayerns sind tatsächlich versiegelt. Weshalb sprechen Sie angesichts dessen von einer Betonflut?
Sie haben die Hofheimer Allianz angesprochen. Ja, es ist die Aufgabe und die Verantwortung der Bürgermeister, der örtlichen Gemeinderäte, der Kommunalpolitik, eine entsprechende Planung vorzunehmen, das heißt, Bauleitplanung mit Weitblick zu machen, um im ländlichen Raum für eine Perspektive zu sorgen. Wir werden unsere Programme, auch die zur Stärkung der Ortskerne, weiter ausbauen.
Die Nordostbayern-Initiative, die gegenwärtig auf die Landkreise Hof, Wunsiedel, Kronach und Tirschenreuth beschränkt ist, wird auf ganz Bayern ausgedehnt, weil es ein hervorragendes Programm für die Innenorte ist. Es geht darum, Sanierung zu managen, neuen Wohnraum zu schaffen und dabei auch die Bildung von Wohneigentum zu ermöglichen.
Wir wollen die Städtebauförderung ausbauen. Dieses Konzept im Interesse der Zukunft für den ländlichen Raum unterstützen wir ausdrücklich.
Herr Hartmann, Sie forderten, längere Öffnungszeiten unserer Kindertagesstätten; hohe Qualität müsse vor Beitragsfreiheit gehen. Nichts anderes steht in der Regierungserklärung. Das ist Teil des Regierungsprogramms. Genau das hat der Ministerpräsident betont. Längere Öffnungszeiten, bedarfsgerechter Ausbau, hohe Qualität – das ist das Konzept der CSU. – Wir gestalten das Familiengeld Plus bedarfsgerecht aus.
Bayern ist – anders, als Sie es behaupten – das Land der Chancengleichheit. Wir haben die Grundschulgarantie. Wir haben die flexible Grundschule für die ersten beiden Jahrgangsstufen. Dort können die Schüler ein, zwei oder drei Jahre verweilen. Darüber können die Eltern entscheiden. Es kann flexibel reagiert werden.
Wir folgen dem Konzept "Kein Abschluss ohne Anschluss". Wir wollen die Übergangsklassen weiterentwickeln zu Klassen, in denen auch Zuwanderern Werte vermittelt werden. Dieses Konzept fördert Integration und bietet Zukunft.
Herr Hartmann, Sie sprachen davon, dass das Internet "zuckele". 1.500 Millionen Euro hat der Freistaat in den Ausbau der Breitbandinfrastruktur investiert, um in allen Gemeinden, an allen Schulen schnelles Internet zu ermöglichen. Diese Anstrengungen gilt es fortzusetzen – mit Bundesgeld, mit dem Höfebonus, mit weiteren Mitteln –, um tatsächlich jeden Haushalt an das schnelle Internet anzuschließen. Kein anderes Bundesland ist mit dieser Geschwindigkeit unterwegs, um Breitband für alle Menschen zu organisieren. Bayern ist auch insoweit Vorbild.
Gleiches gilt für das nächste Thema, das Baukindergeld. Es kann nicht nur Mietwohnungsbau geben. Es gibt auch Familien, die in Eigentum investieren. Gerade im ländlichen Raum wollen zahlreiche Familien Eigentum schaffen, weil sie in Generationen denken. Wenn wir die Schaffung von Wohneigentum mit entsprechenden Mitteln unterstützen, dann ist das nicht nur Ausdruck unseres Bekenntnisses zum Eigentum, sondern auch unseres Bekenntnisses zu jungen Familien, insbesondere im ländlichen Bayern. Es ist Ausdruck unseres Bekenntnisses zu den Menschen in Bayern.
Auch die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wird gewahrt. Der Umgang mit dem Thema "drohende Gefahr" entwickelt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz. Auch in Zukunft werden tatsächliche Anhaltspunkte notwendig sein, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Machen Sie doch den Leuten nicht weis, jeder Unbescholtene werde seine Privatsphäre verlieren. Die Polizei auf Augenhöhe mit den Tätern zu bringen, das muss unser Anspruch sein.
Damit verliert kein Mensch seine Privatsphäre. Wir haben hier ausgewogene Lösungen gefunden.
Bayern hat einen Status als weltweiter Topstandort. Dieser muss erhalten und ausgebaut werden. Stillstand im Vergleich mit den anderen Regionen dieser Welt wäre Rückschritt. Dazu gehören Haltung und Überzeugung. Bayern ist modern und weltoffen, aber auch mit klarem Kompass ausgestattet. Wir machen ein Angebot an alle Menschen, die hier leben und arbeiten wollen. Wir sind für alle Menschen da, die Teil einer starken Gemeinschaft sein wollen.
Herr Ministerpräsident, mit Ihrer Roadmap legen Sie über den Freistaat eine Karte, die das ganze Land erfasst. Es ist eine Roadmap, die in allen Regionen Perspektiven schafft und die Bayern mit Dynamik in die Zukunft führt. Wir begleiten Sie mit Engagement und voller Unterstützung bei der Umsetzung dieses Regierungsprogramms.
Herr Präsident! Herr Kollege Piazolo hat es selbst schon gesagt: Wieder und wieder und immer wieder stellt er die gleichen Anträge zum angeblichen Befristungsunwesen bei Lehrkräften. Wir hatten einen nahezu wortgleichen Antrag vor einem halben Jahr bei uns im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes. Das ist schon eher ein Antragsunwesen als ein Befristungsunwesen, das Sie hier an den Tag legen.
Damit vermitteln Sie auch einen völlig falschen Eindruck von der Realität. Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass das Bessere immer der Feind des Guten ist. In Fragen der Einstellungen und der Befristungen müssen wir die Dinge auch sehr genau in den Blick nehmen. Wenn Sie aber von einer großen Zahl von befristeten Beschäftigungsverhältnissen sprechen,
von prekären Lebensverhältnissen, die daraus entstehen, dann ist das schlicht und einfach nicht zutreffend. Das wissen Sie auch, Herr Kollege Piazolo.
Wir haben in Bayern über 114.000 Lehrer. Sie haben gerade von 7.000 gesprochen.
Wir haben 1,6 Millionen Schüler. 2,5 Millionen Unterrichtsstunden werden pro Woche gehalten. Daraus lässt sich das Lehrer-Schüler-Verhältnis errechnen, es
liegt irgendwo bei 14 Schülern pro Lehrer. Dieses Verhältnis ist sehr stabil und hat sich in den letzten Jahren verbessert. Rund 5 % aller Lehrerinnen und Lehrer sind befristet angestellt. Andersherum gesagt: 3 % sind unbefristet als Angestellte tätig, aber der große Anteil von über 92 % aller beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer ist verbeamtet und damit per se unbefristet tätig. In vielen Bundesländern ist das anders. In Berlin und Thüringen setzt man auf Angestellte statt auf Beamte. Herr Kollege Piazolo, sehen wir uns doch einmal die Entwicklung der letzten Jahre an. Ich bin seit 2008 im Landtag. Seit 2008 haben wir insgesamt 14.700 Stellen geschaffen.
Einen Schmarrn haben wir. Wir haben 8.200 neue Stellen, und der Rest kommt aus der demografischen Rendite.
Da hat kein Mensch etwas abgeschafft. Das sind alles Planstellen. Kein Mensch ist befristet angestellt. Trotzdem unterstellen Sie dem Kultusministerium System bei der Befristung und eine falsche Sparpolitik auf Kosten der Lehrer.
Ich nenne dazu nur zwei Beispiele bei den Grund- und Mittelschulen, die Sie angesprochen haben. Im Paket dieser 14.700 Stellen haben wir damals auch 2.000 Stellen im Zuge der Flüchtlingsthematik geschaffen. Dafür sind wir bundesweit gelobt worden, beispielsweise für unsere Übergangsklassen, für die Berufsintegrationsklassen. Zusätzlich haben wir 10 Millionen Euro an Sondermitteln für die Schulen zur Verfügung gestellt, damit diese vor Ort die Möglichkeit haben, beispielsweise zusätzliche Fachkräfte für Sprachförderung oder Integrationsangebote einzustellen, und zwar befristet einzustellen. Dadurch entstehen befristete Beschäftigungsverhältnisse.
Ein zweites Beispiel: die Zweitqualifizierungsmaßnahmen. Wir haben das Problem, dass wir für die Grund- und Mittelschulen zu wenige Absolventinnen und Absolventen haben, die die Universitäten verlassen, für die anderen Schulen aber zu viele.
Wir haben ein System geschaffen, die Zweitqualifizierung, die in hohem Maß akzeptiert wird. Die Zweitqua
lifizierung dauert zwei Jahre. In diesen zwei Jahren sind die Kolleginnen und Kollegen befristet beschäftigt. Sie alle haben aber die Aussicht, wenn sie ihre Zweitqualifzierungsmaßnahme abschließen, entweder unbefristet beschäftigt oder, wie die meisten, in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Das sind Befristungsgründe. Das führt aber nicht dazu, dass Lehrer über den Sommer ausgestellt werden, oder was Sie hier so alles erzählen. Es trifft auch nicht zu, dass der Freistaat das Befristungssystem missbräuchlich anwenden würde. Das alles ist begründet und findet im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes statt.
Es gibt noch weitere Gründe für eine Befristung; darüber haben wir erst vor einem halben Jahr im Ausschuss diskutiert. Das betrifft Vertretungsfälle aus längerfristigen Erkrankungen, Mutterschutz und vor allem Elternzeit. Der Vertreter der Gymnasialabteilung des Ministeriums hat damals von 1.000 Lehrerinnen und Lehrern gesprochen, die zum Schuljahr 2017 am Gymnasium aus der Elternzeit zurückgekommen sind. Die sitzen auf einer Planstelle, oder besser: die stehen am Lehrerpult auf einer Planstelle. Sie müssen aber in der Zeit, in der sie sich in Elternzeit befinden, vertreten werden. Da kann man nicht ohne Befristung auskommen.
Man könnte über andere Systeme nachdenken. Wir haben beispielsweise die Mobile Reserve, jetzt haben wir die integrierte Reserve eingeführt. Das alles kann man noch ausbauen. Die Unterrichtsversorgung an sich, deren Sicherstellung doch auch Sie als oberstes Ziel ansehen, müssen wir gewährleisten. Dafür brauchen wir Gestaltungsspielräume. Dafür gibt es Mittel für die Schulen, die von den Schulen für passgenaue Lösungen vor Ort auch genutzt werden.
Lieber Herr Kollege Güll, zur Ehrlichkeit gehört auch, zu sagen, dass die Unterrichtsversorgung immer eine Herausforderung ist. Es wird sich immer die Frage stellen, wie man noch besser werden kann. Unbestritten haben wir in Bayern aber einen hohen Stand erreicht. Über 98 % des Unterrichts wird gehalten, nur 1,6 % fällt ersatzlos aus. 91,2 % des Unterrichts wird planmäßig erteilt, über 7 % in Vertretung. Das geschieht aufgrund vielfältiger Maßnahmen. Dazu zählen am Ende auch Befristungen.
Auch die Bedarfsprognose wird ständig kritisiert. Langfristige Prognosen sind aber beispielsweise von Faktoren wie Bildungsverhalten, Studierendenverhalten, persönlichen Berufsentscheidungen und vielem mehr abhängig. Wir versuchen dennoch, eine Progno
se zu erstellen, die den Bedarf langfristig abbildet. Gegebenheiten wie den Flüchtlingszustrom 2015 kann aber kein Mensch in dieser Form voraussehen. Trotzdem haben wir darauf vorbildlich reagiert.
Auch wenn es aus der Sicht der betroffenen Kolleginnen und Kollegen wünschenswert wäre, befristet Beschäftigte nach einer gewissen Zeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bzw. Beamtenverhältnis zu übernehmen – das ist es, was Sie in Ihrem Antrag ansprechen –, so ist das rechtlich nicht möglich. Das ist auch nicht sinnvoll. Die Einstellung von Lehrkräften orientiert sich an den von den Bewerbern erreichten Prüfungsergebnissen. Hier schreibt uns die Verfassung ebenso wie das Beamtenrecht zwingend vor, dass die Vergabe öffentlicher Ämter ausschließlich nach dem Leistungsprinzip erfolgt. Die Einstellung von Lehrkräften findet für alle Schularten ausschließlich nach der erzielten Gesamtprüfungsnote statt. Erst erhalten die Besten eine Planstelle, einen Supervertrag, unbefristet. Ganzjährig befristete Verträge – auch die haben Sie angesprochen, Herr Kollege Piazolo – können nach einer gewissen Zeit nicht einfach automatisch in unbefristete Beamtenverhältnisse übergehen. Das ginge nämlich zulasten der Absolventen späterer Jahrgänge. Wenn die besser wären, könnten sie für diese Stellen nicht genommen werden, weil dort schon jemand wäre, der aber befristet beschäftigt war, weil er offensichtlich eine schlechtere Prüfungsnote erreicht hatte. Genau wie bei der Zweitqualifizierung ist die Befristung aber keinesfalls eine Endstation, sondern sie ist oft eine Durchlaufposition.
Wenn Sie hier von prekären Lebensverhältnissen sprechen, dann trifft das nicht zu. Sie begründen das mit den unterjährigen Verträgen. Es ist aber nicht die Regel, dass jemand in den Ferien ausgestellt wird. Alle Kolleginnen und Kollegen, die zu Beginn eines Schuljahres eingestellt werden, werden für das ganze Schuljahr eingestellt, haben einen Urlaubsanspruch und werden auch nicht über den Sommer ausgestellt. Die Ausstellung wird höchstens bei unterjährigen Verträgen vorgenommen, die bei kurzfristigen Vertretungen abgeschlossen werden. Darüber haben wir im September intensiv diskutiert.
Für die CSU-Fraktion kann ich bestätigen, dass uns das Wohl der Schülerinnen und Schüler und das Wohl der Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen am Herzen liegt.
Seit Jahren unternehmen wir vielfältigste Anstrengungen, um die Qualität des Unterrichts und die Beschäftigungssituation der Lehrkräfte weiter zu verbessern. Ich nenne hier nochmals das Bildungspaket und den kontinuierlichen Stellenaufbau der letzten Jahre, 14.700 an der Zahl. Wir werden diese Anstrengungen
auch zukünftig fortführen. Dafür braucht es keine weiteren, weiteren und weiteren Anträge der FREIEN WÄHLER. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Herr Präsident! Bei der Diskussion macht es Sinn, zunächst einmal die Frage der Ballungsraumzulage und des Besoldungsrechts und den Besoldungsvergleich ein Stück weit auf der Bundesebene einzuordnen. Ich glaube, wir sind uns im Hause über alle Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass
wir hier in Bayern der Marktführer sind, was den bundesweiten Besoldungsvergleich anbelangt, und wir hier absolut an der Spitze liegen. Manche Kolleginnen und Kollegen haben Sie in besonderer Weise angesprochen, etwa diejenigen im Finanzbereich und vor allen Dingen diejenigen bei der Polizei. Ein Polizeihauptmeister, A 9, in der Landeshauptstadt München bzw. überall in Bayern verdient über 4.500 Euro mehr im Jahr als ein Kollege im Verdichtungsraum Berlin und 4.000 Euro mehr als ein Polizeihauptmeister im Ballungsraum Frankfurt. In diesen Ballungsräumen gibt es keine Zulage. Deshalb wird die Ballungsraumzulage, die wir in Bayern exklusiv haben, gerne auch als "Münchenzulage" bezeichnet. Eine solche Zulage gibt es im öffentlichen Dienst bundesweit nur für Kolleginnen und Kollegen, die in München ihren Dienst tun.
Fundament dieser Gesamtentwicklung ist unser Neues Dienstrecht, das preisgekrönt ist, das Leistung belohnt, das diese Entwicklung mit vielen Stellenhebungen auch möglich macht; seit 2009 sind es mittlerweile über 50.000 an der Zahl.
Kollege Stefan Schuster hat angesprochen, dass die SPD-Fraktion in diesem Haus bereits mehrmals die Verdoppelung der Ballungsraumzulage beantragt hat. Für die heutige Sitzung hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.
Wenn wir diese Forderung richtig bewerten wollen, dann müssen wir uns die Strukturen vergegenwärtigen. Später in der heutigen Sitzung werden wir über den Nachtragshaushalt beraten. Dieser enthält auch ein Maßnahmenpaket, auf das ich noch eingehen werde. Es beinhaltet die Erhöhung der Ballungsraumzulage um 50 %. Wir halten diese Erhöhung insgesamt für ausgewogen. Wir müssen, wie gesagt, auch darauf schauen, wie sich eine Veränderung der Ballungsraumzulage auf die Beförderungen und auf die Struktur der Besoldungsgruppen auswirkt. Wenn wir, wie von der SPD beantragt, die Ballungsraumzulage auf 163 Euro verdoppeln würden, dann erhielte – ich habe mir die Besoldungstabelle angeschaut – ein Kollege in A 5, der heute 2.232 Euro verdient, 2.395 Euro im Monat und damit mehr als ein Kollege, der in einem Nachbarort des Verdichtungsraums wohnt und zwei Besoldungsgruppen höher, in A 7, eingruppiert ist; dieser bekommt nämlich knapp 2.370 Euro. Ich betone: Derjenige, der in A 5 eingruppiert ist, bekäme infolge der verdoppelten Ballungsraumzulage mehr als der Kollege in A 7 Stufe 1. Wir müssen auf eine angemessene Struktur achten. Die Ballungsraumzula
ge darf nicht wirken wie eine Besoldungserhöhung über zwei Besoldungsgruppen hinweg.
Kollege Piazolo, Sie haben Ihre Argumentation stark auf Junglehrer ausgerichtet und die Frage nach den gleichwertigen Lebensverhältnissen aufgeworfen. Viele Kolleginnen und Kollegen Junglehrer kommen aus den ländlichen, aus den nördlichen Gebieten Bayerns nach München. Das ist ein Thema, über das wir in diesem Haus schon oft und intensiv diskutiert haben. Das liegt ein Stück weit daran, dass in Nordbayern verstärkt ausgebildet wird. Die überwiegende Zahl der entsprechenden Universitäten liegt in Nordbayern. Dort entscheiden sich dann überproportional viele junge Menschen, Lehramt zu studieren. Aber die Schüler wachsen eher in München und Umgebung zu. Diese Entwicklung ist weniger dem Thema Ballungsraum oder der Ballungsraumzulage geschuldet.
Den FREIEN WÄHLERN geht es in ihrem Gesetzentwurf auch nicht um die Lehrer, die dann als Studienräte in A 13 eingruppiert sind und angesichts der Bezüge aus ihrer eigentlichen Beschäftigung wegen des Grenzbetrags keine Ballungsraumzulage erhalten. Der Gesetzentwurf hat vielmehr die Frage zum Gegenstand, ob die Lehramtsanwärter eine entsprechende Zulage im Raum München erhalten sollen. Das ist aktuell nicht der Fall.
Die Ballungsraumzulage wurde 1990 eingeführt. Damals hat sie jeder Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 10 Endstufe erhalten. Ab A 11 wurde sie nicht mehr gewährt. Bei den Anwärtern war es ähnlich. Nur die Anwärter auf eine spätere Stelle bis A 10 haben auch eine Ballungsraumzulage bekommen. Diese Regelung wurde im Jahr 2000 in der Weise geändert, dass die Grenzbeträge eingeführt worden sind. Anwärterinnen und Anwärter, Studienreferendare und Rechtsreferendare konnten bisher noch nie über eine Ballungsraumzulage verfügen.
Wir müssen uns auch mit der Struktur der Ausbildung beschäftigen. Ein Steuerinspektoranwärter oder ein Steuersekretäranwärter hat quasi eine Übernahmegarantie. Der Freistaat Bayern bildet in diesen Fällen für den eigenen Bedarf aus. Die Betreffenden werden dann in der Steuerverwaltung des Freistaates arbeiten. Die Bedarfsausbildung rechtfertigt es, dass wir diese jungen Leute in ihrer Anwärterzeit und darüber hinaus mit einer entsprechenden Ballungsraumzulage unterstützen.
Kollege Piazolo, Sie haben die Lehrerausbildung angesprochen. 90 % derjenigen, die von uns als Realschullehrer ausgebildet werden – der Freistaat fungiert insoweit als allgemeine Ausbildungsstelle –, werden später nicht beim Freistaat beschäftigt sein,
sondern in andere Bereiche, unter anderem an Privatschulen, wechseln. Das Argument der Ausbildung für den eigenen Bedarf des Freistaates Bayern kommt daher in dieser Form nicht zum Tragen. Auch dieses strukturelle Argument müssen wir in der Beratung über den Gesetzentwurf beachten. Die Genannten werden nach Abschluss ihrer Ausbildung eben nicht zum Freistaat kommen.
Die Ballungsraumzulage ist eine freiwillige Leistung des Freistaates. Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2007 in einer Entscheidung klar zum Ausdruck gebracht. Ein Polizeibeamter aus München, der oberhalb des Grenzbetrages alimentiert wurde, hatte geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass aus keinem Grundsatz des Beamtenrechts die Pflicht zur Zahlung einer Ballungsraumzulage zum Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten herzuleiten ist. Dennoch gewähren wir diese Zulage. Wir halten die derzeitige Systematik für ausgewogen, auch wenn wir die Dinge sicherlich weiterentwickeln werden. Dem dient das Maßnahmenpaket, das im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt verabschiedet wird.
Es umfasst aber nicht nur die 50-prozentige Erhöhung der Ballungsraumzulage. Wir widmen uns auch der Frage, wie wir insbesondere im IT-Bereich neue Fachkräfte bekommen, um die wir im Wettbewerb ringen müssen. Für diese Fachkräfte soll es eine Zulage von bis zu 400 Euro geben, um im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft bestehen zu können. Wir wollen das Wohnungsangebot für unsere Staatsbediensteten ausweiten. In den nächsten Jahren sollen 1.000 neue Wohnungen entstehen. Im Raum München können wir unseren Bediensteten gegenwärtig etwa 10.000 Wohnungen zur Verfügung stellen. Diese Kapazität wollen wir ausbauen.
Diesen Weg differenzierter Maßnahmen müssen wir in Zukunft weitergehen, um den öffentlichen Dienst attraktiv zu erhalten und junge Menschen zu veranlassen, eine Beschäftigung beim Freistaat Bayern anzustreben. Über die Maßnahmen im Einzelnen werden wir in der Beratung über die Gesetzentwürfe diskutieren können.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Bezüglich der regionalen Einteilung Bayerns muss ich schon etwas Wasser in den sauren Wein gießen, den Sie, Herr Kollege Fahn, uns heute präsentieren wollten.
Meines Wissens gibt es in Unterfranken nicht nur guten Wein, sondern auch eine gute Lehrerversor gung. Unterfranken liegt in dieser Hinsicht an der Spit
ze Bayerns. Es liegt auch in anderen Bereichen ganz vorne.
Natürlich, Herr Kollege Fahn, haben wir vollstes Ver ständnis für die Situation am Untermain und für die Lehrerversorgung in Unterfranken insgesamt.
Wenn wir den Blick auf diese Region und auch auf ganz Bayern richten, dann stellt sich schon die zentra le Frage, die wir auch schon im Ausschuss diskutiert haben, wie die Lehrerzuteilung in Zukunft insgesamt organisiert werden soll. Soll sie sich weiterhin an den Schülerzahlen orientieren? Herr Kollege Güll, der Vor sitzende des Bildungsausschusses, wird sich noch zu Wort melden. Wie soll man es denn anders regeln? Auch Herr Kollege Güll sagt, dass die Lehrer dort ein gesetzt werden sollen, wo Schüler sind, und zwar genau entsprechend dem regionalen Bedarf.
Ich sehe jedenfalls nicht, dass jemand dieses System grundsätzlich anders gestalten wollte. Die Situation ist eben so, wie sie ist. Herr Kollege Fahn, da nützt auch das fleißigste Unterschriftensammeln nichts. Sie kön nen einmal dem Kollegen Streibl erklären, wie er in Oberammergau die Lehrerversorgung bedarfsorien tiert organisieren soll. 36 von 100 Schülern in Bayern sind in Oberbayern zu unterrichten, in Unterfranken sind es 10 von 100 Schülern. Es war vor 15 Jahren noch so, dass es in Oberbayern nur 29 von 100 Schü lern waren. Wir haben also eine Steigerung in Ober bayern, was die Schülerzahlen anbelangt, von rund 20 %. Gleichzeitig haben sich die Schülerzahlen in Unterfranken um 20 %, von 12 auf 10 Schüler von 100, reduziert. Darauf muss man natürlich mit der Lehrerzuteilung reagieren.
Wenn in München beispielsweise an der Uni nur 15 % aller Lehramtsstudierenden studieren und die weit überwiegende Anzahl der Lehramtsstudierenden, ge rade im Grundschulbereich, in Nordbayern ausgebil det wird, in Bamberg, in ErlangenNürnberg, in Würz burg oder auch in Passau und Regensburg, dann stellt sich natürlich die Frage, wie die ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer regional verteilt werden.