Walter Taubeneder

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(Vom Redner nicht autori siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wenn man das hört und den An trag der FREIEN WÄHLER liest, könnte man den Eindruck haben, als herrsche beim Europäischen Pa tentamt ein rechtsfreier Raum, in dem das Personal schutzlos der Willkür seines Managements ausge setzt und ausgeliefert wäre.
und im Privaten wie im Beruflichen unzumutbare Här ten zu ertragen hätten.
Ich denke, das ist schon ein bisschen überzogen. Der Antrag bezieht sich zudem auf eine Aufforderung der Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation an den Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 16. März des vergangenen Jahres. Die in der Aufforderung genannten Tatsachen sind von der Ent wicklung schon längst überholt. Der Antrag lässt die Entwicklung im Europäischen Patentamt seit der Sozi alkonferenz vom 11. Oktober 2016 völlig außer Acht. Der Antrag berücksichtigt insbesondere nicht die Ent scheidungen verschiedener Gerichte, auch deutscher Arbeitsgerichte, zu Klagen der internationalen Ge werkschaft im Europäischen Patentamt, die Arbeitssi tuation im Europäischen Patentamt betreffend. Diese Klagen sind allesamt abgewiesen worden.
Zudem erweckt der Antrag den Anschein, als befände sich das Europäische Patentamt in einem permanen ten Zustand des Protests. Tatsächlich beteiligen sich weniger als 10 % der knapp 4.000 Münchner Be diensteten des Amts an der Demonstration.
Man kann das natürlich von der einen oder anderen Seite sehen. Ich sehe aber, dass 90 % schon eine klare Aussage sind. Des Weiteren verschweigt der Antrag, dass es in den letzten Jahren sehr wohl zahl reiche Verbesserungen gegeben hat, wie etwa die Verankerung des Streikrechts beim Europäischen Pa tentamt und die Einführung flexibler Arbeitszeiten und der teilweisen Heimarbeit, was vom Personal übri gens sehr gut angenommen wird. Über seine sehr guten Anstellungsbedingungen und das attraktive So zialpaket informiert das Europäische Patentamt übri gens auf seiner Webseite.
Nun zu den Zuständigkeiten. Die Zuständigkeit für die internen Regeln des Europäischen Patentamts und damit auch für das Arbeitsrecht liegt bei den Mitglied staaten der Europäischen Patentamtsorganisation, also nicht beim Bayerischen Landtag. Jeder Staat ist über seine stimmberechtigte Delegation im Aufsichts ratsgremium des Amtes, im Verwaltungsrat, vertreten. Für die Bundesrepublik liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium der Justiz. Der Justizminister ist also letztlich oberster Dienstherr.
Die Mitgliedstaaten sind damit für Entscheidungen auch zu jenen Regeln zuständig, die im Antrag kriti siert werden. Die Staaten sind über die Beratungen im Verwaltungsrat der Organisation direkt in diesen Pro zess eingebunden. So stelle ich mir das auch vor.
Für die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwi schen Bediensteten und dem Amt ist letztinstanzlich das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsor ganisation in Genf zuständig. Es behandelt die Klagen von Mitarbeitern, die mit dem Ergebnis ihres internen Beschwerdeverfahrens nicht einverstanden sind. Die ses Recht haben sie; sie müssen sich aber vor Ge richt begeben. Durchschnittlich dauern die Verfahren 29 Monate – eine durchaus zumutbare Wartezeit. Bei deutschen Gerichten ist es ähnlich. Gerichtskosten haben die Mitarbeiter dabei übrigens nicht zu tragen.
Wie die nationalen Gerichte hat auch das Gericht in Genf in seinem Urteil vom Februar 2017 – das ist noch nicht lange her – die Position des Europäischen Patentamts nahezu in allen Verfahren bestätigt. Diese Verfahren betrafen insbesondere auch den Zugang der Bediensteten zu den Rechtsmitteln.
Angesichts dieser Tatsachen und Gerichtsurteile sind die im Antrag enthaltenen Vorwürfe, die Grundrechte der Bediensteten im Europäischen Patentamt seien nicht gewährt, meiner Meinung nach nicht haltbar.
Das Europäische Patentamt hat sehr wohl interne Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die interne Situation zu verbessern. In den Ratstagungen im De zember 2016 und jetzt im März 2017 hatte die Diskus sion um die Verbesserung des sozialen Klimas breiten Raum eingenommen. Grundlage hierfür ist ein aus führliches Strategiedokument, das für jedermann zu gänglich auf der Website des Verwaltungsrats einzu sehen ist. In diesem Dokument bilden interne soziale Aspekte und die Verbesserung des sozialen Dialogs mit der Personalvertretung und den Gewerkschaften im Europäischen Patentamt wichtige Schwerpunkte. Dabei kommen auch die Ergebnisse einer von Price waterhouseCoopers durchgeführten Studie zum Tra gen, die in Bezug auf das Dienstrecht im Euro päischen Patentamt ausdrücklich festhält: A) Das EuropäischePatentamtDienstrecht entspricht
A 1; okay – dem der anderen internationalen Orga nisationen sowie den zum Vergleich herangezogenen nationalen Rechtsvorschriften. Es steht zudem in Ein klang mit der Europäischen Sozialcharta, der Allge meinen Erklärung der Menschenrechte und der Euro päischen Menschenrechtskonvention. Das interne Streitregelungssystem des Europäischen Patentamts entspricht ebenfalls der besten Praxis der internatio nalen Organisationen, wobei allerdings die Begutach tung im Beschwerdesystem verbessert werden muss.
Die Beilegung interner Konflikte und die Verbesserung des Sozialklimas haben beim Europäischen Patent amt sehr hohe Priorität. Die im Dokument dargelegten
Eckpunkte zielen unter anderem darauf ab, das inter ne Beschwerdesystem auf breiter Ebene zu verbes sern. Sie waren Gegenstand der Beratungen der Mit gliedstaaten in den beiden Tagungen des Verwaltungsrats.
Die Beratungen über interne Verbesserungen dauern an und werden auch bei den kommenden Tagungen der Mitgliedstaaten im Verwaltungsrat fortgeführt. Dies betrifft auch Punkte wie das interne Ermittlungs und Disziplinarverfahren.
Ich denke, ich habe dies grundlegend dargestellt. Auf grund dieser Darstellung kommen wir wie schon zwei mal im Ausschuss und einmal im Plenum zu dem Er gebnis, den Antrag abzulehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das bayerische Schulobst- und -gemüseprogramm ist eine einzigartige und große Erfolgsgeschichte, auf die wir als Bayerischer Landtag stolz sein können. Im Schuljahr 2014/2015 haben rund 6.200 Einrichtungen und fast 645.000 Kinder daran teilgenommen. Damit werden in den Kindergärten bereits 68 % aller bayerischen Kindergartenkinder und in den Grundschulen 96 % der Kinder erreicht. Das ist großartig. Das Ziel einer flächendeckenden Teilnahme aller Kinder der Altersgruppen von drei bei zehn Jahren ist damit bereits weitgehend erreicht.
Das kostet auch Geld. Der Freistaat Bayern hat dafür im Schuljahr 2014/2015 6,3 Millionen Euro ausgezahlt. Damit stehen wir an der Spitze aller Bundesländer.
Alle Fraktionen sind sich grundsätzlich einig, dass das Programm für unsere Kinder gut und vor allem nachhaltig wirkt. Das wird auch durch eine Studie der TU München bestätigt. Die Teilnehmer am Programm essen viel häufiger Obst und Gemüse, unabhängig vom kostenlosen Angebot. Sie greifen sogar zum Taschengeld und kaufen Obst und Gemüse. Die Wissenschaftler verzeichnen bei vier Jahren Teilnahme am Programm gegenüber der Vergleichsgruppe, die nicht teilgenommen hat, einen Anstieg des Obst- und Gemüseverzehrs um 51 %. Das ist großartig. Der Nebeneffekt aber ist, dass auch die Eltern der Kinder, die am Programm teilnehmen, häufiger Obst und Gemüse essen. Sie wollen schließlich Vorbilder sein.
Jetzt kommt das neue EU-Schulprogramm. Es wird im Schuljahr 2017/2018 starten. Neben Obst, Gemüse und Trinkmilch werden dann auch Joghurt, Käse und Quark förderfähig sein. Das war uns sehr wichtig. Die finanzielle Ausstattung beträgt auf EU-Ebene insgesamt 250 Millionen Euro. Davon entfallen auf Deutschland 29,1 Millionen Euro. Der auf Bayern entfallende Anteil kann noch nicht beziffert werden. Fest steht bisher nur, dass die Beihilfehöhe für Obst und Gemüse wie bisher nach dem Anteil der sechs- bis zehnjährigen Kinder bemessen wird. Die Beihilfe für Milch und Milchprodukte wird zusätzlich einen historisch begründeten Anteil enthalten. Näheres dazu wird das neue Schulobstgesetz regeln, das derzeit in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet wird. Allerdings sind wir nicht zufrieden; denn im Gesetz, das Bayern benachteiligt, soll eine sechsjährige Übergangszeit festgeschrieben werden: Pro Jahr und teilnehmendes Kind würden nur 1,49 Euro ausbezahlt,
während ein Kind in Berlin zum Beispiel 6,58 Euro erhalten würde. Das Gesetz ist momentan ausgesetzt; auf Fachebene wird weiter verhandelt, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Die Zusammenlegung des Schulobst- und -gemüseprogramms mit dem Schulmilchprogramm erlaubt nach derzeitigem Stand grundsätzlich die Einbindung von Kindern aller Altersstufen. Da die EU die Höhe der Beihilfe im Wesentlichen nach der Zahl der sechsbis zehnjährigen Kinder bemisst und jüngere ebenso wie ältere Kinder unberücksichtigt lässt, sind die Möglichkeiten einer Ausweitung der teilnehmenden Altersgruppen begrenzt und abhängig von der Höhe der tatsächlich bereitstehenden Finanzmittel. Das ist halt nun mal so. Die bislang angesprochene Altersgruppe von drei bis zehn Jahren sehen wir nach wie vor auch im Hinblick auf die Beeinflussung des Ernährungsverhaltens und unter dem Gesichtspunkt der begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel als sehr sinnvoll an. – Die SPD fordert nun die Ausdehnung auf alle anderen Schularten. Ein Blick in die anderen Bundesländer zeigt, dass dort nahezu ausschließlich Grund- und Förderschulen mit dem Programm bedient werden.
Ja, das sind wir sowieso; dazu komm ich schon noch. – Darüber hinaus ist zu berücksichtigen: Wenn Kinder schon möglichst früh an eine gesunde Ernährung herangeführt werden, müsste das auch Früchte tragen, mit der Folge, dass die Kinder in den weiterführenden Schulen die entsprechenden Erkenntnisse bereits gewonnen haben und sie auch umsetzen. Einfach gesagt: Wenn man in eine Schule geht, soll man was lernen, und irgendwann müsste das Wirkung zeigen. In diesem Fall setzen wir darauf.
Darüber hinaus erfolgt die Schulverpflegung inzwischen in vielen Mensen. An vielen Schulen gibt es Mittagsbetreuung und Mittagsverpflegung und damit auch die Möglichkeit, auf das Ernährungsverhalten der Schüler einzuwirken. An dieser Stelle sei auf die Vernetzungsstellen der Schulverpflegung hingewiesen, die sich speziell mit diesen Themen befassen und entsprechend beraten.
Die Verwendung ökologisch erzeugter Produkte, die auch im Antrag gefordert wird, wird schon jetzt beim Schulobst- und -gemüseprogramm durch einen deutlich höheren Portionspreis für Bioware mit entsprechend höherer Beihilfe gefördert. Der bevorzugte Einsatz regionaler und saisonaler Produkte wird
empfohlen. Der Erfolg dieser Maßnahmen zeigt sich unter anderem darin, dass sich rund 60 % der belieferten Einrichtungen für Bioware entscheiden. Diese Strategie soll auch im neuen EU-Schulprogramm fortgesetzt werden.
Die Begleitung und Verteilung der Produkte durch sogenannte flankierende Maßnahmen, zum Beispiel praktische Bildungseinheiten, ist auch im neuen Schulprogramm zwingend vorgesehen. In Bayern geschieht dies beim Schulobst- und -gemüseprogramm schon seit Jahren, zum Beispiel durch die Umsetzung des Programms "Voll in Form" in bayerischen Grundschulen. Darüber hinaus werden zusätzliche Maßnahmen, etwa ein Besuch auf dem Bauernhof, angeregt. Obst und Gemüse werden schon bisher nur unverarbeitet angeboten; das war im Antrag gefordert. Es ist auch nicht geplant, zuckerhaltige Milchprodukte in das neue Programm mit aufzunehmen.
Mit der Teilnahme am neuen EU-Schulprogramm setzt sich die Bayerische Staatsregierung zum Ziel, den Erfolg des Schulobst- und -gemüseprogramms auf Milch und ausgewählte Milchprodukte ohne Zusätze auszuweiten und so das Ernährungsverhalten von Kindern nachhaltig positiv zu beeinflussen. Die Bayerische Staatsregierung hat sich von Beginn an auf allen Ebenen für eine zielführende Gestaltung des neuen EU-Schulprogramms eingesetzt und bringt sich in den laufenden Prozess ein. Der Antrag entspricht damit dem Grundsatz und dem Vorgehen der Staatsregierung bzw. bereits getroffenen Entscheidungen. Er ist somit aus unserer Sicht hinfällig. Das habe ich auch im Ausschuss so gesagt. Wir werden daher auch heute dem Antrag nicht zustimmen, weil seinem Anliegen eigentlich schon entsprochen wird.
Lieber Herr Kollege, in Grundschulen und in Kindergärten stellen wir diese Produkte sowieso kostenlos zur Verfügung. Zu den weiterführenden Schulen gibt es eine Schnittstelle. Dort setzen wir natürlich verstärkt auf die Betreuung in den Mensen, in denen jeder Zugang zu solchen Produkten hat. Wenn jemand – das wissen wir alle – Schwierigkeiten hat, die Kosten für die Mittagsbetreuung aufzubringen, gibt es staatliche Hilfe. Das ist uns allen bekannt. – Ich denke, damit ist allen Rechnung getragen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zustände sind, wenn sie so sind, wie sie hier beschrieben worden, durchaus etwas seltsam und eigenartig. Man muss aber schon beide Seiten anhören. Ich habe mich auch auf der anderen Seite erkundigt. So kann man es eigentlich nicht ganz stehen lassen. Das ist das eine.
Viel wichtiger ist aber, dass der Bayerische Landtag der falsche Adressat ist. Wir sind dafür nicht zuständig. Weder auf bayerischer Ebene noch auf Bundesebene bestehen Einflussmöglichkeiten auf die Tätigkeiten des Europäischen Patentamts. Das Europäische Patentamt mit Hauptsitz in München – wir werden uns hoffentlich alle freuen, dass es bei uns ist – ist Teil der Europäischen Patentorganisation und hat derzeit 28 Mitglieder aus den verschiedenen EUStaaten. Die Europäische Patentorganisation ist eine zwischenstaatliche Organisation mit eigener Rechts
persönlichkeit und eigenem Legislativorgan. Das hat mit Deutschland nichts zu tun.
Das Legislativorgan der Europäischen Patentorganisation ist der Verwaltungsrat, der sich aus den EUMitgliedsstaaten zusammensetzt. Nur der Verwaltungsrat – das ist das Wichtige dabei – überwacht die Tätigkeit des Europäischen Patentamts und niemand sonst. Insbesondere besteht keine Möglichkeit, beim Europäischen Patentamt auf eine Erhöhung des Arbeitnehmerstandards auf bayerisches bzw. auf deutsches Niveau hinzuarbeiten. Für die Bediensteten des Europäischen Patentamts gilt eben nicht deutsches Arbeitsrecht, sondern das Beamtenstatut der Europäischen Patentorganisation. Unter anderem gibt es dort Vorschriften zu Rechten und Pflichten der Bediensteten, zu Arbeitsbedingungen sowie zur Besoldung und zur sozialen Sicherheit.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, gerade was die Höhe der Besoldung und die soziale Sicherheit betrifft, gibt es in Behörden weder in Bayern noch in Deutschland etwas Vergleichbares. Ich mag die Zahlen gar nicht nennen; sonst würde mancher Beamte hier erblassen. Das Europäische Patentamt samt Rechtsschutz läuft also außerhalb der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Das heißt, für die arbeitsrechtlichen Belange der Bediensteten ist die Beschwerdekammer innerhalb des Europäischen Patentamts zuständig. Nach Ausschöpfung der internen Einspruchs- und Klärungsmöglichkeiten ist ausschließlich das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation mit Sitz in Genf zuständig. Übrigens werden sowohl die Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten vom Europäischen Patentamt übernommen.
So schnell wie möglich. Das weiß ich nicht; ich führe ja das Verfahren nicht durch. Auf jeden Fall ist die Möglichkeit gegeben. Dass es schneller geht, müssen andere regeln.
Die Beschwerdekammern sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen des Europäischen Patentamts gebunden, sondern vor allem den Vorschriften des Europäischen Patentübereinkommens verpflichtet. Das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation hat neben den für die Bediensteten geltenden Rechtsvorschriften des Beamtenstatuts auch die allgemeinen Rechtsgrundsätze einschließlich der Menschenrechte zu beachten, was es auch macht.
Die Vorgänge im Europäischen Patentamt sind auf Bundesebene bekannt und werden dort beobachtet. Zur Durchführung interner Ermittlungsverfahren ohne
Möglichkeit der Betroffenen zur Aussageverweigerung erklärt der Bundesjustizminister: Deutschland hat den Präsidenten des Europäischen Patentamtes wiederholt und nachdrücklich aufgefordert, die von ihm erlassenen Richtlinien für die Ermittlungsverfahren zu ändern. Dies ist bedauerlicherweise nicht geschehen. Meines Erachtens wäre jetzt der Verwaltungsrat gefordert, sich dieser Angelegenheit intensiver anzunehmen. Das hat er auch gemacht; inzwischen ist es geschehen. Am 16. März hat der Verwaltungsrat getagt und festgestellt, erstens dass das Amt in Bezug auf Produktion und Produktivität exzellente Ergebnisse erzielt hat, und den Präsidenten für weitere drei Jahre im Amt bestätigt. Der Rat äußerte zweitens aber auch seine Besorgnis über das soziale Klima im Europäischen Patentamt. Er forderte den Präsidenten und die Gewerkschaften auf, eine Einigung zwischen den Sozialpartnern zu erzielen, und rief beide Sozialpartner dazu auf, ihre Verantwortung anzuerkennen und gewissenhaft und redlich auf eine Lösung hinzuarbeiten. Der Rat forderte den Präsidenten auf, sicherzustellen, dass Disziplinarmaßnahmen und -verfahren nicht nur fair sind, sondern auch als fair wahrgenommen werden, sowie die Möglichkeit einer externen Überprüfung, einer Schlichtung oder einer Mediation in Erwägung zu ziehen. Der Rat erwartete Vorschläge in der Juni-Sitzung, die in wenigen Tagen stattfindet.
Abschließend die Bewertung: Erstens. Deutsches Recht kann keine Anwendung finden, weil das Europäische Patentamt keine deutsche, sondern eine europäische Einrichtung ist und das Beamtenstatut der Europäischen Organisation gilt.
Zweitens. Der Arbeitnehmerschutz wird durch das Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation gewährt.
Drittens. Eine Anwendung von deutschem Arbeitsrecht ist nicht möglich. Im Übrigen gibt es zahlreiche Behörden, nicht nur in Bayern und Deutschland, sondern auch in anderen Ländern, bei denen das nationale Arbeitsrecht keine oder nur eingeschränkte Anwendung findet.
Sonst müsste auf alle, die in Brüssel tätig sind, belgisches Arbeitsrecht angewendet werden. Das kann nicht sein; das muss man ganz deutlich darstellen. Übrigens haben sogar in Deutschland die Kirchen ein eigenes Arbeitsrecht. Selbst wenn deutsches Arbeitsrecht gegeben wäre, könnte der Landtag nicht feststellen, wie die arbeitsrechtlichen Bedingungen beim Europäischen Patentamt sind. Auch wenn in der An
gelegenheit eine Petition eingereicht würde, könnte den Petenten nicht geholfen werden, weil sich der Landtag nicht an die Stelle des Arbeitsgerichts stellen kann und das auch nicht tun wird.
Bundesjustizminister Maas setzt sich weiter dafür ein, dass sich die Arbeitsbedingungen beim Europäischen Patentamt verbessern. Wir lehnen den Antrag daher wie schon im Ausschuss ab, machen allerdings den Vorschlag, einen eigenen Antrag einzubringen, mit dem der Freistaat Bayern und der Bund aufgefordert werden, sich in Europa dafür einzusetzen, dass die Arbeitsbedingungen dort verbessert werden.
Ich glaube, ich habe deutlich betont, dass der Verwaltungsrat letztlich das Kontrollorgan ist. Dieser Verwaltungsrat muss eben han
deln. Er hat eine klare Handlungsvorgabe gemacht. Wenn sie der Präsident nicht umsetzt, wird, nehme ich an, der Verwaltungsrat sehr deutlich werden wird. Das wird im Juni geschehen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dr. Fahn, Sie stellen an uns Fragen. Mich würde interessieren, welche Antworten Sie geben. Da kommt überhaupt nichts.
- Ja, ich komme noch auf das, was im Antrag steht. Da steht nur, dass wir uns besser einsetzen sollen. Das haben wir schon lange gemacht. Ich komme darauf noch zu sprechen. – Wir sehen seit geraumer Zeit über die Medien, vor allem über das Fernsehen, was an unseren Grenzen passiert. Ich bin ganz hautnah betroffen. Vor meiner Haustür spielt sich Unglaubliches ab: Da gehen Leute mit Plastiktüten auf der Autobahn auf und ab und sitzen an den Ausfahrten bei den Böschungen. Sie sind in Autos eingesperrt, die irgendwo abgestellt wurden. Sie sitzen in den Wäldern oder kommen in die Dörfer und fragen, wo sie eigentlich sind. All das erlebe ich jeden Tag hautnah.
Was mir schon länger Sorgen bereitet: Ich habe die Befürchtung, dass die nicht abreißende Flüchtlingszahl ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr konfliktfrei zu bewältigen ist. Dabei meine ich nicht Konflikte im Hinblick auf die Ewiggestrigen, die kein Gebot der Menschlichkeit mehr kennen und jedwede Hilfe, sogar für Flüchtlinge aus Krisengebieten, ablehnen. Nein, darum geht es mir nicht. Vielmehr sorge ich mich darum, dass die Akzeptanz innerhalb der bayerischen Bevölkerung kippen könnte, wenn nicht die richtigen politischen Maßnahmen getroffen und auch gut kommuniziert werden.
Der Freistaat Bayern steht hier ohne Frage vor einer großen Herausforderung, vielleicht sogar vor einer übergroßen Herausforderung. Wenngleich wir unsere
Hausaufgaben gewissenhaft erledigen, ist und bleibt der Schlüsselbegriff zu dieser Thematik die Solidarität, wie dies Angelika Weikert gesagt hat. Dabei geht es einerseits um die Solidarität mit den vielen Flüchtlingen, die aus Krisengebieten zu uns kommen und uns in höchster Not um Beistand und Hilfe bitten. Wir müssen einerseits denjenigen, denen in einem rechtsstaatlichen Verfahren, wie wir es hier im Lande haben, Asyl gewährt wird, beistehen und sie unterstützen. Das gilt nicht nur im juristischen Sinne, sondern auch im Hinblick auf die moralischen Standards, welche wir an uns selbst und unser Zusammenleben anlegen. Andererseits bedarf es auch der Solidarität bei unseren EU-Partnern. Die Tatsache, dass immerhin 72 % der Asylanträge, die in der EU gestellt werden, auf fünf Staaten verteilt wurden, stellt viele der Fundamente infrage, auf denen die Europäische Gemeinschaft gründet.
Das BAMF ist in seiner Prognose vom Februar für das Jahr 2015 noch von 250.000 Erst- und zusätzlich 50.000 Folgeanträgen in Deutschland ausgegangen. Heute sehen wir uns noch größeren Dimensionen gegenüber. Laut der jüngsten Prognose rechnet das BAMF für dieses Jahr mit fast einer halben Million Asylanträgen. Im Zeitraum Januar und Februar 2015 konnten wir im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2014 einen Anstieg der Asylanträge in Deutschland von 99,2 % feststellen. Allein für den Freistaat Bayern werden für dieses Jahr mehr als 60.000 neue Flüchtlinge erwartet, Tendenz steigend.
Die Bayerische Staatsregierung hat diese ungleiche Verteilung immer wieder gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Kommission angemahnt. Angesichts der gerade genannten Zahlen begrüße ich es ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung und hierbei insbesondere der Bundesinnenminister auf europäischer Ebene vehement für eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in der EU einsetzt. Angesichts der Bemühungen, die auf europäischer Ebene bereits stattfinden, empfinde ich es als geradezu peinlich, dass sich die Fraktion der FREIEN WÄHLER, lieber Herr Dr. Fahn, nicht dazu durchringen konnte, ihren Antrag zurückzuziehen.
Mittlerweile hat sich nicht nur die Fraktion der EVP im Europäischen Parlament vor über einem Monat für eine Ergänzung des bisherigen Dublin-Systems durch einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus, also die Einführung einer Quotenverteilung, ausgesprochen und sich dafür eingesetzt, sondern auch die Kommission ist längst am Ball. Kommissionspräsident Juncker hat sich vor rund fünf Wochen des Themas ange
nommen. Die Forderung der EVP aufgreifend, hat der Präsident eine europaweite Verteilung der Flüchtlinge nach einem Schlüssel vorgeschlagen, welcher die Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge pro Land auf der Basis von Einwohnerzahl, Bruttosozialprodukt und Arbeitslosenquote bestimmt. Damit ist die EVP-Forderung im politischen Prozess. Auch die Bundeskanzlerin unterstützt diese Quoten-Beschlüsse.
Obwohl ohne Zweifel noch vieles getan werden muss, um die hohen Flüchtlingszahlen in Europa solidarisch zu bewältigen, können wir festhalten: Auf der EUEbene tut sich einiges. Natürlich gilt es bei einer derart wichtigen Thematik, nicht nur darauf zu hoffen, dass andere schon das Richtige tun werden. Deshalb haben wir als CSU-Fraktion, wie bereits erwähnt, schon im Februar dieses Jahres einen eigenen Antrag in den Bayerischen Landtag eingebracht, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des Asylmissbrauchs und damit zur Bewältigung der Flüchtlingszahlen zu ergreifen. Heute, rund vier Monate später, können wir mit Blick auf die bisherigen Ergebnisse weitgehend Vollzug melden; denn von unseren damaligen Forderungen wurden seither große Teile umgesetzt:
Erstens. Die Kommission plant die Entwicklung eines Verteilungsschlüssels im Rahmen der Weiterentwicklung des Krisenbewältigungsmechanismus nach Artikel 33 der Dublin-III-Verordnung.
Zweitens. Die Asylverfahren von Asylbewerbern aus Herkunftsländern mit geringen Gesamtschutzquoten werden durch das BAMF mittlerweile priorisiert behandelt.
Drittens. Das Personal des BAMF wird zur generellen Beschleunigung und Durchführung von Asylverfahren deutlich aufgestockt. Die Bundesregierung kündigt an, 2.000 neue Stellen für das BAMF zu schaffen und so die Grundlage für eine schnellere Durchführung von Asylverfahren zu gewährleisten.
Viertens. Die von uns geforderte Einstufung des Kosovo und Albaniens als sichere Herkunftsstaaten wurde im Bundesrat von den GRÜNEN und der SPD leider blockiert. Der Freistaat Bayern steht zu seiner Verantwortung gegenüber den Flüchtlingen. Damit wir aber denen helfen können, die unseres Schutzes wirklich bedürfen, brauchen wir eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge und eine effektive Bekämpfung des Missbrauchs.
Herr Dr. Fahn, wir sehen Ihren Antrag als überholt an. Darum werden wir ihn ablehnen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Ich kann keine Zahlen nennen. Ich habe deutlich gesagt, dass wir uns unserer Verantwortung stellen, Flüchtlinge aufzunehmen. Wir müssen aber auch darauf achten, dass wir nicht von Menschen überschwemmt werden, die zu uns kommen wollen, weil sie sich ein besseres Leben wünschen. Ich verstehe diese Menschen schon. Aber auch wir hier müssen uns schützen. Daher müssen wir Mechanismen erarbeiten. Aus meiner Sicht ist in allererster Linie die EU gefordert, dass es zu einer solidarischen Verteilung der Flüchtlinge in ganz Europa kommt. Dann wird sich manches ohnehin entspannen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Ich habe nur zu Ihrem Antrag gesprochen. Sie haben gefordert, die Staatsregierung solle sich weiterhin einsetzen. Was sollen wir denn machen? Wir haben uns doch eingesetzt. Ich habe heute Vollzug gemeldet. Wir werden auch weiterhin an der Sache dranbleiben. Das alles ist doch Wortklauberei, Herr Dr. Fahn.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum einen danke ich den FREIEN WÄHLERN für ihren Antrag. Er stellt immerhin die Anerkenntnis der Realität von Armutsmigration und Sozialmissbrauch dar. Noch vor einem Jahr haben diese Zeter und Mordio geschrien, als die CSU dieses Thema auf
gegriffen hat. Jetzt wollen sie die Armutsmigration bekämpfen. Das ist gut.
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft "Arbeitswanderung aus Osteuropa" hat schon im Jahr 2013 völlig richtig festgestellt, die Problematik der Armutswanderung könne langfristig nur gelöst werden, wenn sich die Situation der Betroffenen in den Herkunftsländern merklich verbessere.
Wie aber kann man die Situation in den Herkunftsländern verbessern, um Armutsmigration zu verhindern? Wenn es nach den FREIEN WÄHLERN geht, soll die Europäische Kommission tätig werden und besonders Rumänien und Bulgarien beim Abruf der Mittel unterstützen. Darüber, wie das genau geschehen soll, sagen sie wenig aus. Mit keinem Wort wird erwähnt, welche konkreten Maßnahmen die EU-Kommission hier ergreifen soll.
Die Entscheidung über die Verwendung von EU-Mitteln muss weiterhin in der Souveränität der Mitgliedstaaten liegen. Das ist, glaube ich, selbstverständlich. Es ist nicht belegt, dass die Herkunftsländer sogenannter Armutsmigration nicht wissen, wie sie die EUGelder abrufen können.
Der Antrag beruht lediglich auf spekulativen Annahmen.
- Die Hohlmeier muss ja nicht immer recht haben. Wer nicht in der Lage ist, Mittel vernünftig abzurufen, nährt natürlich auch Zweifel, ob er die abgerufenen Mittel auch effizient einsetzt.
Bei der ineffizienten Verwendung von Mitteln auch noch Pate zu stehen, ist geradezu absurd.
Sie wollen, dass die Europäische Kommission an die Mitgliedstaaten herantritt und ein Angebot macht. Dabei darf man aber eines nicht vergessen: Jedes Mitgliedsland der EU hat eigene Europaabgeordnete
und auch Europakommissare. Rumänien hat 32 Europaabgeordnete, Bulgarien 17. Für Haushalt und Personal ist in der Europäischen Kommission die bulgarische Vizepräsidentin Kristalina Georgiewa zuständig. Aus Rumänien kommt die EU-Kommissarin Corina Cretu und kümmert sich um Regionalpolitik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die geballte Fachkompetenz in der EU-Kommission nicht hilft, um für das eigene Land etwas zu erreichen, dann kann die EU-Kommission wohl auch nicht helfen.
Das wäre ja genauso, als würde man Wasser in die Donau schütten.
Es gibt bereits entsprechende Angebote in den Ländern und Ansprechpartner für die Länder. Nicht zu vergessen sind auch die Repräsentanten der EU vor Ort. Man sollte bei der Frage nach der Verwendung der Fördermittel auf diese Kompetenzen zurückgreifen und nicht wieder neue Strukturen schaffen.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch auf ein Problem zu sprechen kommen, das einer effizienten Mittelverwendung oft im Weg steht: die Korruption. Ich bin der festen Überzeugung, dass Rumänien und Bulgarien den wirtschaftlichen Standard enorm erhöhen könnten, würden sie die Korruption im Land erfolgreich bekämpfen. In einem Index von Transparency International vom Januar 2015 werden Bulgarien und Rumänien als die korruptesten EU-Länder aufgeführt. Rumänien legt allerdings inzwischen eindrucksvolle Erfolge bei der Korruptionsbekämpfung vor.
Ausdrücklich ist dem neuen Präsidenten Rumäniens, Klaus Johannis, zu danken, der dieses Problem wirklich anpackt. Im vergangenen Jahr hat es in Rumänien 280 Verurteilungen wegen Korruption – auch von hohen Regierungsbeamten – gegeben. Jetzt wurden 4.000 neue Korruptionsverfahren eingeleitet. Es liegt doch auf der Hand, dass Verwaltung nur funktionieren kann, wenn die Korruption bekämpft wird.
An diese innenpolitischen Ursachen, die verhindern, dass Fördermittel effizient eingesetzt werden, muss die Regierung vor Ort herangehen. Zu sagen, die EUKommission solle den Rumänen und Bulgaren beibringen, mehr Geld auszugeben, geht dann doch zu weit. Deutschland hat schon, als Rumänien und Bulgarien noch Beitrittskandidaten waren, viel getan und
auch konkrete Hilfe beim Aufbau der Verwaltung geleistet. Den Rest müssen sie jetzt selber schaffen. Gleichzeitig ist unsere Staatsministerin Beate Merk in politischen Gesprächen mit Verantwortlichen weiterhin sehr engagiert, um Korruption zu bekämpfen, um die Verwaltung effektiver zu machen und um Armut und Arbeitslosigkeit vor Ort zu beseitigen.
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich dafür ein, dass das Programm der EU auch auf Probleme dieser Länder zugeschnitten ist. Es gibt das Programm "Europa 2020", das die Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit in ganz Europa zum Ziel hat. Die Mitgliedstaaten können jetzt schon 4 % der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel für sogenannte technische Hilfen einsetzen. Die technische Hilfe umfasst den Einkauf von Experten, Evaluatoren und Beratern. Osteuropäische Staaten leisten sich bereits große Consultingunternehmen, die sie bei der Verwendung der Mittel unterstützen. Es kann für Rumänien und Bulgarien nur einen Weg geben: Die Menschen vor Ort müssen ihr Land aus eigener Kraft aufbauen und wirtschaftlich stark machen. Nur so können sie die Situation in ihren Herkunftsländern verbessern.
Dass sie es können, zeigen die vielen Rumänen und Bulgaren, die in Deutschland arbeiten, Geld verdienen und in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen. Über 250.000 Bulgaren und Rumänen gehen einer geregelten Beschäftigung in Deutschland nach. Ohne sie könnten wir in vielen Bereichen – im verarbeitenden Gewerbe oder in der Pflege – zahlreiche Arbeitsplätze nicht mehr besetzen.
Europäische Fachkräfte, die wir in Bayern brauchen, sind herzlich willkommen. Klar ist aber auch: Dem Sozialmissbrauch durch arbeitslose Rumänen und Bulgaren müssen wir in Deutschland stärker begegnen, so wie es die CSU schon seit Jahren fordert. Wenn die Sozialleistungen im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch sind, besteht der Anreiz zur Zuwanderung. Deshalb müssen wir klar regeln, dass Zuwanderer, die in Deutschland nicht in die Sozialkassen eingezahlt haben, keine Ansprüche auf Sozialleistungen haben. Das hat die CSU bereits umgesetzt. Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat uns im November letzten Jahres recht gegeben. Der Grundsatz der Freizügigkeit bedeutet nicht das Recht auf freien Zugang zu den Sozialsystemen der Mitgliedstaaten.
Die CSU setzt sich dafür ein, den Sozialmissbrauch in unseren Ländern zu verhindern. Sie kann aber nicht die Hausaufgaben in den Herkunftsländern erledigen.
Deshalb lehnen wir den Antrag der FREIEN WÄHLER auch im Plenum ab.