Johann Häusler
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Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir diesen Gesetzentwurf noch in der laufenden Legislaturperiode verabschieden können. Wir schließen damit eine Gerechtigkeitslücke. Der drittgrößte Siedlungs- und Wirtschaftsschwerpunkt Bayerns, die drittgrößte Metropole Bayerns, wird kulturell mit den Metropolen München und Nürnberg gleichgesetzt. Das Theater Augsburg war bisher ein Eigenbetrieb der Stadt Augsburg. Neben den drei Staatstheatern in München und den Städtischen Bühnen in Nürnberg wird das Theater Augsburg neues Staatstheater auf der Basis dieser zu errichtenden Stiftung.
Die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 18. April 2018 war in vielerlei Hinsicht ein Paukenschlag. Er hat vollmundig angekündigt, ein Füllhorn über rund 15 Milliarden Euro über das Land auszuschütten. Heute haben wir schon ausreichend darüber gesprochen. Es waren jedoch auch vernünftige Akzente dabei. Dazu zählt auch die Absicht, das Stadttheater Augsburg in ein Staatstheater zu überführen. Damit wird die Metropole Augsburg mit mehr Leben erfüllt und entfernt sich von einem blutleeren Konstrukt.
Wichtig ist, dass der Betriebsfehlbetrag des Stadttheaters Augsburg und des künftigen Staatstheaters Augsburg hälftig zwischen der Stadt Augsburg und dem Freistaat Bayern geteilt wird. Der Staatsanteil hat bisher 34 % betragen.
Die Leistung, die die Stadt Augsburg für die Region und die angrenzenden Landkreise erbracht hat, war sehr ambitioniert. Zu den 18 Millionen Euro, die die Stadt Augsburg aus Eigenmitteln finanzieren musste, hat sie einen Staatszuschuss in Höhe von 8 Millionen Euro erhalten. Das ist ein wahnsinniger Kraftakt. Künftig wird es hälftig sein. Wenn die Stadt Augsburg diesen zusätzlichen Betrag vielleicht einfriert, könnte die künstlerische Qualität aufrechterhalten und weiter aufgebaut werden. Langfristig könnte der Dreispartenbetrieb gesichert werden. Das ist eine sehr gute Ausgangslage.
Mit Herrn Kollegen Kränzle stimme ich überein, dass die Strukturen, die diesem Gesetz zugrunde liegen, vernünftig angelegt sind. Sie sind schlank und paritätisch. Ich glaube, darauf kann man aufbauen. Die Punkte, die Herr Kollege Güller angesprochen hat, sind zum Teil schon geregelt. Im Hinblick auf den Personalübergang liegt bereits ein Präzedenzfall des Klinikums vor. Wir haben gesehen, dass das funktioniert. Wenn etwas funktioniert, sollte man sich daran orientieren. Das funktioniert an dieser Stelle.
Wir als FREIE WÄHLER-Fraktion sind sehr dankbar für diese Entscheidung. Aber ich sage auch: Wir hätten diese Entscheidung viel früher treffen können. Wir haben bereits im Jahre 2016 einen Antrag eingebracht, mit dem die Staatsregierung aufgefordert worden ist, zu überprüfen, wie das Stadttheater Augsburg in ein staatlich geführtes Theater überführt werden könnte. Dies sollte nach dem Beispiel Nürnbergs erfolgen. Leider ist dieser Antrag mit vielen Begründungen abgelehnt worden. Damals hat mir Oberbürgermeister Gribl persönlich gesagt, ich hätte mit dem Antrag, der aus meiner Feder kam, der Stadt Augsburg einen Bärendienst erwiesen. Mittlerweile – das muss ich ihm hoch anrechnen – hat er gesagt: Dieser Erfolg ist auch dein und unser gemeinsamer Erfolg. Man sieht, dass es auch Fairplay in der Politik gibt. Das Thema hatten wir eben.
Damals wurde argumentiert, dass dieser Antrag zu früh komme und Augsburg nicht gerecht werde. Augsburg wäre im Verhältnis zu München zu klein. Man hat sich darauf berufen, dass sich frühere Kultusminister – genannt waren Herr Goppel und Herr Spaenle – immer klar dagegen positioniert haben. Herr Goppel hat im federführenden Ausschuss gesagt, der Antrag hätte besser nicht gestellt werden sollen. Herr Kollege Jörg hat gesagt, das Argument, dass Augsburg eine Metropole sei, überzeuge nicht. Es werde ohnehin schon so viel für Augsburg getan. Er hat sich auf die 8 Millionen Euro berufen, die in den letzten Jahren konstant geblieben sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn man als Mehrheitspartei auch mal auf die Opposition hört, kann man die Ergebnisse etwas früher bekommen. Man kann sie auch konsensual erzielen. Das ist am heutigen Tag und zu dieser späten Stunde vielleicht eine Anregung dafür, sich künftig mehr darauf zu konzentrieren. Wir, die FREIEN WÄHLER, gehen mit gutem Beispiel voran. Wir haben das eingebracht. Wir sind jetzt am Ziel. Ich bedanke mich ganz herzlich. Wir werden dem Gesetzentwurf zur Gründung einer Stiftung für das Staatstheater gerne zustimmen.
Liebe Christine Kamm, ganz herzlichen Dank für die Anregungen. In fast allen Belangen stimme ich zu, mit einer Ausnahme. Wir haben es nicht befürwortet, die NachbarLandkreise, insbesondere den Landkreis Augsburg, zur Deckung des Betriebsdefizits heranzuziehen. Ich war im Kreistag auch in der Funktion als stellvertretender Landrat tätig. Wir haben diesen Vorschlag damals nicht befürwortet, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen gibt es rund um Augsburg sehr viele Kulturstätten. Ich denke hier nur an Gersthofen und Neusäß. Wir haben sehr viele eigene Anstrengungen unternommen. Zum anderen war es uns wichtig, dass das nicht als Zweckverband geführt wird. Wir wollten das Staatstheater haben und den Freistaat in die Verpflichtung nehmen. Wir hätten den falschen Weg eingeschlagen, wenn wir einen kommunalen Zweckverband gegründet hätten. Das Ergebnis heute belegt, dass wir uns damals richtig entschieden haben.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Weikert, Sie haben recht: Immer weniger Betriebe besinnen sich auf die Tarifbindung zurück. Bayern ist hier unterdurchschnittlich organisiert. Bayern hat aber auch eine andere Unternehmensstruktur. Insbesondere der ländliche Raum ist viel kleinstrukturierter. Ich möchte es genauso kurz machen wie Sie. In einem Punkt muss ich Ihnen aber deutlich widersprechen: Sie wollen zusätzliche Kontrollen. Wir wollen mit Sicherheit keine zusätzlichen Kontrollen. Wir haben genügend Kontrolleure. Wir brauchen mehr Facharbeiter. Wir brauchen mehr Manpower.
Wer von Wirtschaft keine Ahnung hat, muss so argumentieren. – Tatsache ist, wir vergeben heute viele öffentliche Aufträge, für die es nur noch ein Angebot gibt. Teilweise bekommen wir gar keine Angebote mehr. Vor Kurzem stand in der "Augsburger Allgemeinen" ein Bericht über eine Gemeinde, die nur ein überteuertes Angebot erhalten konnte. Wir können genügend Angebote ausschließen, aber es macht keinen Sinn, zusätzliche Kontrollen und Hürden aufzuerlegen. Wir haben ein Problem in Bezug auf die Innovationen bei unserem Mittelstand, insbesondere bei den kleinen handwerklichen Betrieben. Diese Innovationen können wir nicht zusätzlich auf die Tagesordnung setzen. Dazu ist im Moment wirklich kein günstiger Zeitpunkt. Das wäre kontraproduktiv.
Der Ansatz ist verständlich und ehrenwert. Darum haben wir uns im Fachausschuss so verhalten, wie wir uns verhalten haben. Wir haben uns auf Enthaltung verständigt.
Im federführenden Wirtschaftsausschuss haben wir uns enthalten, und im Sozialausschuss auch. Bei diesem Votum bleiben wir auch hier.
Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin Prof. Dr. Kiechle, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Zweiten Lesung und anschließenden Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg endet eine wirklich lange Odyssee. Diese hat 1962 mit dem Beschluss des Bayerischen Landtags zur Errichtung einer medizinischen Fakultät in Augsburg begonnen. Bernd, du weißt das. Heute, nach mittlerweile 56 Jahren, wird aus dieser Vision Wirklichkeit. Bereits zum Wintersemester 2018/2019, also noch in diesem Jahr, beginnen die ersten Vorlesungen im Studiengang Medizininformatik. Der Trägerwechsel findet dann, wie wir vorhin schon gehört haben, zum 1. Januar 2019 statt. Dann geht die Verantwortung für das Klinikum auf den Freistaat Bayern über.
Der Freistaat übernimmt damit eines der größten Häuser der Grund- und Maximalversorgung in ganz Deutschland. Derzeit verfügt das Klinikum über 1.700 Betten. Nur fünf Universitätskliniken in Deutschland halten eine höhere Bettenzahl als das Klinikum Augsburg vor. Mit diesem Vergleich wird deutlich, welchen finanziellen und organisatorischen Aufwand und welche finanziellen Vorleistungen die kommunale Familie, die Stadt Augsburg und der Landkreis Augsburg, seit 1982 über viele Jahre hinweg gemeinsam für den Freistaat Bayern aufgebracht haben. 1982 ging nämlich das als Universitätsklinikum konzipierte
Großkrankenhaus in Betrieb. Damals hatten andere Universitätsklinikstandorte höhere Priorität.
Für dieses Haus der Spitzenmedizin mit der höchsten Versorgungsstufe, die wir in Bayern haben, hat der aus Stadt und Landkreis Augsburg bestehende Zweckverband bisher weit über 100 Millionen Euro aus Verbandsumlagen erbracht und die jeweiligen Betriebsdefizite ausgeglichen. Die Versorgungsleistungen dieses Klinikums wurden – das muss an dieser Stelle auch einmal gesagt werden – nicht nur für die Menschen aus dem Zweckverbandsgebiet, sondern für die Menschen aus ganz Schwaben und zum Teil auch aus großen Teilen des angrenzenden Oberbayerns erbracht. Derzeit verbleibt ein Schuldenberg von rund 100 Millionen Euro beim bisherigen Träger. Insofern bleibt auch die Verantwortung noch bestehen.
Die Historie belegt aber auch, dass der heutige Tag ein großartiger Tag für den Raum Augsburg, für Schwaben und auch für ganz Bayern ist. Ich glaube, darin sind wir uns einig, lieber Harald und lieber Bernd. Ein großartiger Tag für ganz Bayern ist es deswegen, weil Bayern flächendeckend die höchste wissenschaftliche medizinische Versorgung anbieten kann. Mit der dritten Metropolregion ist auch der Westen Bayerns abgedeckt. Das ist einen Applaus wert.
Der Weg zum Klinikum Augsburg war kein leichter. Wir haben es vorher schon gehört. Viele Voraussetzungen mussten dafür geschaffen werden: Zum einen musste sichergestellt werden, dass die fünf bisherigen Universitätsklinikstandorte keinen Nachteil erleiden. Das war eine ganz wesentliche Voraussetzung. Auch die Frage der Grundversorgung war lange Zeit ein Thema in den Gremien. Die Grundversorgung ist eigentlich eine kommunale Pflichtaufgabe, die im Sinne aller Beteiligten einvernehmlich geregelt und sichergestellt werden konnte.
Die größte Hürde war die Besitzstandswahrung für die Beschäftigten. Ich glaube, das werden alle Beteiligten so sehen. Ausgründungen sollen verhindert werden. Das ist sowohl im Überleitungsvertrag als auch im vorliegenden Gesetzentwurf verankert. Damit ist diese Frage nachhaltig im Sinne der Betroffenen geregelt. Das bietet allen Betroffenen, insbesondere der Mitarbeiterschaft, persönliche Sicherheit, und es begründet eine klare Wertschätzung gegenüber den Menschen, die an dem Klinikum gearbeitet haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das höchste Gut eines jeden Hauses. Darauf fundiert die ganze Leistungs- und Angebotsstärke.
Ich glaube auch, dass die kommunale Seite sehr schwerwiegende Entscheidungen treffen musste, wie man im Nachhinein sieht. Ich denke nur an den Überleitungsvertrag und an das Sanierungskonzept. Die Entscheidungen waren nicht immer einfach und einvernehmlich. Im Verwaltungsrat hatten wir aber sehr wohl Einvernehmen, und dafür möchte ich den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen sowohl im Stadtrat als auch im Kreistag ganz herzlich danken. Es war ein Gemeinschaftsprojekt mit dem klaren Ziel, das Universitätsklinikum Augsburg zu errichten und das kommunale Klinikum dazu in staatliche Trägerschaft zu überführen.
Vielleicht noch ein Satz. Auch künftig wird eine große Kraftanstrengung des Freistaates erforderlich sein, weil die Kosten für die Generalsanierung um gut 300 Millionen Euro höher sein werden als veranschlagt. Wenn man die Investitionskosten für das Gebäudemanagement und die Betriebskosten hinzurechnet, können wir insgesamt von einem Milliardenprojekt sprechen, das hier entsteht. Es wird auch Synergieeffekte sowohl für Arbeitsplätze als auch die Infrastruktur im Großraum Augsburg auslösen. In dem Sinne ist es ein gelungenes Projekt. Ich danke allen, die daran beteiligt waren, insbesondere auch dem ehemaligen Ministerpräsidenten Horst Seehofer, der sein Wort gehalten und damit wesentlich zum Gelingen dieses Projekts beigetragen hat. Er hat sich damit zumindest in Augsburg positiv verewigt. In dem Sinne herzlichen Dank an alle. Wir werden dem Gesetzentwurf wirklich gerne und freudig zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Staatsministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatsministerin Prof. Dr. Kiechle, zunächst einmal unser herzlicher Glückwunsch zu Ihrer Berufung, viel Erfolg, alles Gute und eine, so hoffe ich, hervorragende und zielorientierte Zusammenarbeit!
"Die Uni-Klinik kommt!!!" Dieser Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Augsburg vom 16. Februar 2009 wurde bereits zitiert. Vor genau neun Jahren hat sich eine über 47 Jahre andauernde Hängepartie doch noch zum Guten gewendet. Nach den jahrzehntelangen Versprechungen und Hinhaltungen der Bayerischen Staatsregierung haben nur noch wenige in Augsburg und Schwaben Hoffnung gehabt. Bereits im Jahre 1962 hat der Bayerische Landtag den Beschluss zur Errichtung einer Medizinischen Fakultät in Augsburg gefasst. Entsprechend wurde damals das Zentralklinikum konzipiert und gebaut. Es war und ist bis heute ein Haus der IV. Versorgungsstufe, der Hochleistungs- und Spitzenmedizin sowohl für die Region Augsburg als auch für viele angrenzende Gebiete Oberbayerns.
Die Stadt und der Landkreis Augsburg als kommunale Träger haben seit der Eröffnung der Dermatologie im Jahre 1982 den Ausbau, die Weiterentwicklung und das aufgelaufene Betriebsdefizit gemeinsam geschultert. Das ging zuweilen weit über die Belastungsgrenze der beiden Träger, die im Krankenhauszweckverband zusammengeschlossen sind, hinaus. In meiner Eigenschaft als langjähriger Verwaltungsrat erinnere ich mich an das Kommunalunternehmen im Jahr 2009, als wir ein Jahresdefizit von 17 Millionen Euro, davon waren 14,4 Millionen Euro kassenwirksam, verkraften und ausgleichen mussten. Natürlich hat uns dabei der Freistaat nicht gänzlich im Regen stehen lassen. Trotzdem beläuft sich der Schuldenstand des Krankenhauszweckverbandes mittlerweile
auf über 100 Millionen Euro. Dieser Schuldenstand verbleibt auch nach dem Trägerwechsel zum 1. Januar 2019 beim bisherigen Träger.
Hinzu kommen weit über diesen Betrag hinausgehende aufgelaufene und bereits abgerechnete Verbandsumlagen von Stadt und Landkreis Augsburg. Warum spreche ich diese gewaltigen finanziellen Herausforderungen an? – Weil wir ein Haus der IV. und damit der höchsten Versorgungsstufe haben. Diese Leistungen haben wir auch für den Freistaat Bayern erbracht. In Deutschland gibt es nur fünf Universitätskliniken, die eine höhere Bettenzahl als das Klinikum Augsburg vorhalten. Andernorts in Bayern haben die fünf bisherigen Universitätskliniken diese Spitzenmedizin in den jeweiligen Regionen sichergestellt. Wir wissen, dass sich der kommunale Versorgungsauftrag auf die medizinische Grundversorgung beschränkt. Trotzdem sind wir alle – ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause einig – Horst Seehofer ausgesprochen dankbar für sein damaliges waghalsiges und mutiges Versprechen.
Ich möchte noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf machen, den wir natürlich unterstützen. Das Universitätsklinikum Augsburg bietet eine großartige Perspektive für Wissenschaft und Lehre und auch eine dauerhafte medizinische Versorgungssicherheit durch die Ausbildung und Weiterqualifikation medizinischen Fachpersonals. Das Klinikum wirkt damit auch dem zunehmenden Fachärzte- und Hausärztemangel ein Stück weit entgegen. Perspektivisch werden wir 100 Professoren und rund 1.500 Studenten mit wissenschaftlich fundierter medizinischer Ausbildung am Campus antreffen. Dafür wendet der Freistaat Bayern jährlich etwa 100 Millionen Euro für Stellen und Sachmittel auf.
Der Fortgang der laufenden Generalsanierung mit den Bauabschnitten 5 ff. ist im Gesetz eindeutig geregelt. Die Sanierungskosten für die vier Bettentürme werden sich wohl entgegen der – aus meiner Sicht seriösen Kostenschätzung – des Krankenhauszweckverbandes Augsburg verdoppeln. Die Gesamtkosten der Generalsanierung werden voraussichtlich bis zu 300 Millionen Euro über den ursprünglichen Kosten liegen. Damit werden sie – und das ist die eigentlich interessante Zahl – auf fast das Doppelte anwachsen, was die Errichtung des ehemaligen Klinikums ab 1982 gekostet hat. Das wird auch für den Freistaat eine gewaltige finanzielle Herausforderung, die wir als FREIE WÄHLER wohlwollend anerkennen.
Der Überleitungsvertrag und die im vorliegenden Gesetzentwurf getroffenen Festlegungen sind mit dem kommunalen Träger einvernehmlich verhandelt und vereinbart worden. Ich verweise auf das Eckwertepa
pier, auf das Konsolidierungskonzept und auf den schwierigsten Bereich, nämlich den Personalübergang zum 01.01.2019 mit dem Trägerwechsel. Die im Gesetz gewährleistete Besitzstandswahrung, um die wirklich hart gerungen wurde, bietet den Mitarbeitern die persönliche Sicherheit und, aus meiner Sicht, auch die Wertschätzung aller Entscheidungsträger aus Stadt, Land und Landkreis gegenüber allen bisher am Klinikum Beschäftigten. Das ist ein wesentlicher Beitrag zum sozialen Frieden im Haus, und das hat man auch gespürt.
Die kommunale Seite musste auch schwerwiegende Entscheidungen im Rahmen der Konsolidierung treffen, die nicht immer mit Wohlwollen begleitet waren. An dieser Stelle noch einmal meinen Dank an das vertrauensvolle und parteiübergreifende Miteinander aller Verantwortlichen im Krankenhauszweckverband und im Verwaltungsrat von Stadt und Landkreis Augsburg.
So war es auch möglich, dass mittlerweile die schwarze Null erreicht werden konnte. Das geschah durch einvernehmliche Struktur- und Verfahrensoptimierungen, aber auch den gleichzeitigen Aufbau von zusätzlichem Personal. Allerdings muss ich zugeben, wir müssen hier noch Engpässe überwinden.
Abschließend verweise ich noch auf die raumbedeutsamen Sekundäreffekte, die aus dem Universitätsklinikum erwachsen. 6.500 Arbeitsplätze wurden im vor- und nachgelagerten investiven Bereich genannt. Es entsteht aber auch ein Wertschöpfungspotenzial in der Region in Höhe von 400 Millionen Euro, welches das Gutachten der IHK beziffert. Wir nehmen diese Chance gerne wahr und gehen voller Zuversicht in die weiteren Beratungen im Fachausschuss.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Themen "Reduzierung des Flächenverbrauchs" und "Anreizpaket zum Flächensparen" könnten durchaus zueinander führen, da sie ähnlich gelagert sind. Trotzdem gehen die Themen diametral auseinander. Beide Themen suggerieren eigentlich nachhaltiges Wirtschaften mit der endlichen Ressource Grund und Boden.
Offen gesagt wird dem Aspekt des nachhaltigen Wirtschaftens im Antrag der GRÜNEN Rechnung getragen. Dort sind konkrete Maßnahmen angedacht. Deshalb haben auch wir, die FREIEN WÄHLER, wie die SPD große Sympathie für das Flächensparen. Das ist auch unser Thema. Wir müssen versuchen, wegen der Verantwortung für nachfolgende Generationen von diesem wahnsinnigen Flächenverbrauch wegzukommen.
Von den drei Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital ist Grund und Boden der einzige Faktor, der nicht vermehrt werden kann. Er ist in den letzten Jahrzehnten deutlich verringert worden, da der Boden auch für die Nutzung für die natürliche Landwirtschaft und Forstwirtschaft zur Verfügung gestellt wird.
Das wesentliche Kriterium ist, dass wir für nachfolgende Generationen noch Ressourcen brauchen. Diese brauchen auch noch Entwicklungsmöglichkeiten, die unsere heutige Generation nicht nur für sich in Anspruch nehmen darf.
Zudem ist wichtig, dass das Thema mit konkreten Handlungsansätzen und klaren Leitplanken zur Umsetzung gebracht wird. Dies geht aber nicht einfach dadurch, dass die Zahl X festgelegt wird, die dann irgendwo umgelegt und ausgeführt werden muss. Das ist dann das große Problem, das vorhin bereits angesprochen worden ist. Wichtig ist einfach, dass die Rahmenbedingungen abgestimmt sind. Wichtig ist, dass die Entwicklungspotenziale insbesondere des ländlichen Raums aufrechterhalten werden. Wichtig ist, dass sich strukturschwache Gebiete weiterhin entwickeln können und keinen Nachteil haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, darin liegt das Problem. Ihr Gesetzentwurf ist bewusst oder unbewusst sehr urban ausgerichtet. Er ist sehr stark auf die Verdichtungsräume in Bayern ausgelegt. Der Zertifikatehandel, der jetzt zwar rausgenommen worden ist, ist nach wie vor Geist dieses Gesetzentwurfs.
Der Zertifikatehandel ist eigentlich auf die Metropolen zugeschnitten. Dazu gibt es eine Berechnung des Umweltbundesamtes. Wenn man das einmal in einem Planspiel durchrechnen würde – das habe ich aus einem Vortrag des Umweltbundesamtes mitgenommen –, würde sich bayernweit ein Aufpreis pro Quadratmeter von 91 Euro ergeben. 91 Euro sind natürlich in einem Ballungsraum wie München nicht relevant.
Bitte? Ja, in München ist das nicht relevant, aber in ländlichen Räumen ist das unvorstellbar.
Das wollte ich dazu sagen. Das ist heute schon thematisiert worden. Das ist ein absoluter Widerspruch zu bezahlbarem Wohnraum. Es würde im Grunde einerseits die Differenzierung hin zu den Verdichtungsräumen und weg vom ländlichen Raum priorisieren und andererseits die Abhängigkeit des ländlichen Raums, insbesondere der Randlagen, noch verstärken.
Im Internet habe ich mir den Flächenrechner angeschaut. Ich habe meine Heimatgemeinde mit 3.500 Einwohnern eingegeben. Da würden 0,5 Hektar an jährlichem Flächenverbrauch möglich sein. Ich habe es für München eingegeben. Da wären es 47,1 Hektar pro Jahr. Daran sieht man schon, dass dieses einfache mathematische Zuteilen eigentlich sinnlos ist. Das war auch der Grund – so hat man mir das wenigstens gesagt –, dass sich der Bund Naturschutz diesem Volksbegehren nicht angeschlossen hat.
Aber da hat er sich nicht angeschlossen. Lieber Ludwig Hartmann, die GRÜNEN haben diesen Systemfehler erkannt – das haben wir ja vorher gehört – und haben diesen Zertifikatehandel im Änderungsantrag letztlich herausgenommen. Das ist durchaus ein kluger Schachzug. Aber ich habe gesagt, vom Geiste her ist es ist nach wie vor noch so getragen.
Doch! – Im Antragstext bleibt jedoch eindeutig die Formulierung, dass bei der Zumessung der Flächenentnahme der Bevölkerungsstärke Rechnung zu tragen ist. Das heißt aber, nach wie vor geht es zulasten der strukturschwächeren, einwohnerärmeren Landesteile und zugunsten der stärker bevölkerten Räume. Das muss man einfach sagen. Es fehlt auch das Werkzeug. Sie haben gesagt, dass Sie den Werk
zeugkasten offenlassen. Man muss aber ein Werkzeug für die Umsetzung anbieten. Ich denke an überregionale Infrastrukturmaßnahmen, an Straßenbau, an Bildungseinrichtungen, an Industrie, an Institute, an Eisenbahninfrastruktur, die alle räumlich nicht einer einzelnen Kommune, sondern überregional zugeordnet sind. Wir brauchen auch für diese Zuordnung Antworten.
Ich nenne ein einfaches Beispiel aus dem Bereich der Landwirtschaft: Bauen im Außenbereich, § 35 des Baugesetzbuches. Ein einziger Einsiedlerhof wird in einer Gemeinde jahrelang jede Entwicklung blockieren, weil sich im Grunde in einem Jahr das Zertifikat von zwei Jahren verbraucht und dann die nächsten Jahre überhaupt keine Entwicklung mehr generiert werden kann. Deshalb ist das aus unserer Sicht nicht vernünftig zu Ende gedacht. Es wäre wirklich sinnvoll gewesen, die angedachte Anhörung abzuwarten, um daraus resultierende Handlungsempfehlungen letztlich bewerten und berücksichtigen zu können.
Ich fasse zusammen: Der Ansatz ist gut und begrüßenswert, aber wir können dem Gesetzentwurf in der vorgelegten Form nicht zustimmen und werden ihn ablehnen. Wir werden uns beim Änderungsantrag aber enthalten, weil hier die richtige Entwicklung dargestellt ist.
Ich komme zum großen Anreizpaket der CSU. Das kann man vielleicht noch nachreichen, nachdem der Berichterstatter dazu nichts sagt: Da steckt im Grunde sehr viel heiße Luft, aber kein Inhalt drin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag ist eine reine Stoffsammlung, die verschiedene gängige Einzelprojekte umfasst und die auch niemand infrage stellt. Dieser CSU-Antrag enthält keine verbindlichen Ansätze, sondern führt nur existierende Instrumentarien auf. Die Zielvorgabe fehlt.
Ausgleichsflächen – das wird von der CSU auch immer wieder gesagt – sind ein immer größer werdendes Problem für Kommunen, aber auch für Landwirte, insbesondere dann, wenn sie dem Hochwasserschutz oder Naturschutzmaßnahmen dienen sollen. Hier hätte die CSU Möglichkeiten, das von ihr selbst erkannte Problem zu lösen und entsprechende gesetzliche Änderungen auf den Weg zu bringen.
Ich komme jetzt noch einmal auf die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zu sprechen. Ich habe damals explizit darauf hingewiesen, dass der verantwortungslose Umgang mit Flächen für Logistikanlagen und mit großen Parkflächen so nicht dauerhaft weitergehen kann. Wir brauchen die Mehrstöckig
keit. Der damalige Finanzminister Söder hat mir im Ausschuss gesagt: Kollege, Sie müssen Ihren Realitätsverlust zur Kenntnis nehmen. – Mittlerweile wird im Antrag der CSU unter der Nummer 4 "Planen und Bauen" ganz genau das eingefordert. Entweder ist der Realitätsverlust auch hier eingetreten, oder man ist letztendlich doch zu der Erkenntnis gekommen, hier nachsteuern zu müssen.
Ich komme zum Schluss und darf vielleicht eines noch dazu sagen: Herr Huber, Sie haben wörtlich gesagt – ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll –: "… dem Anspruch, dass mit diesem Antrag" – dem CSU-Antrag – "ein umfassendes Konzept verbunden sei, könne der Antrag natürlich nicht gerecht werden." Sie haben Ihren Antrag also selbst entsprechend qualifiziert.
Nachdem der Antrag nicht falsch ist, aber auch nichts bewirkt, werden wir uns enthalten. Noch als letzter Hinweis – –
Ja. – Es kann nicht sein, dass wir hier in Bayern zukünftigen Generationen jährlich Fläche von der Größe des Ammersees entziehen. Ich glaube, das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Daran sollten wir festhalten, und daran werden wir auch in Zukunft hart arbeiten.
Herr Staatssekretär, Sie haben vorher die Innenverdichtung angesprochen. Ich darf zwei konkrete Fragen an Sie richten. Zum einen ist es so, dass es gerade im ländlichen Raum – von dort kommen wir ja beide – sehr viele Industrieruinen gibt und Brachflächen, die nur mit viel Aufwand generiert werden können. Meine Frage: Welches Instrumentarium würden Sie bevorzugen, um vor einer Neuausweisung die bestehenden Ressourcen zu nutzen? Ich komme aus dem ländlichen Raum, und dort gibt es immer wieder Bauernhöfe, die aufgelassen sind. Da wollen Nachkommen, Erben oder Verwandte vielleicht bauen, aber sie sagen: Ich tue es nicht, weil es sonst steuerliche Probleme gibt. Wenn ich vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen überführe, zahle ich so viel an Steuer, wie wenn ich auf der grünen Wiese einen Bauplatz kaufe. Und dabei habe ich dann meine Ressource behalten. – Sehen Sie das auch so, Herr Staatssekretär? Und welche Möglichkeiten sehen Sie, um genau diese Probleme zu überwinden?
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Afrikanische Schweinepest hängt wie ein Damoklesschwert auch über Bayern und insbesondere über der bayerischen Landwirtschaft. Betroffen ist speziell die Schweinehaltung, die bei uns in Bayern noch einen sehr beachtlichen Anteil stellt und viele Familieneinkommen generiert und sicherstellt.
Die Afrikanische Schweinepest hat sich in Osteuropa mittlerweile deutlich ausgebreitet. Begonnen hat es in den baltischen Staaten, jetzt ist sie über Polen bereits in Tschechien angekommen; auch Rumänien und die Ukraine sind betroffen. Im Wesentlichen sind Wildschweinbestände, vereinzelt aber auch Hausschweinbestände von der Seuche betroffen. Nachdem die bayerische Grenze nicht so weit vom tschechischen Ausbreitungsgebiet entfernt ist, ist es notwendig, wirksame Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Deswegen haben wir FREIE WÄHLER dazu einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Wir sollten ähnlich vorgehen, wie es die Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern getan haben.
Die CSU hat unseren Antrag als populistisch abgelehnt und einen eigenen Antrag nachgeschoben, der
uns heute vorliegt. Der Unterschied zwischen unserem Antrag und dem Antrag der CSU ist ganz einfach: Wir haben in unserem Antrag konkrete Handlungsoptionen gefordert. Wir wollen zum Beispiel mit einer Aufwandsentschädigung von 25 Euro für geprüfte Jagdhunde einen Anreiz zum Abschuss von Wildschweinen schaffen, damit auch revierübergreifende Jagden vernünftig durchgeführt werden können. Die Kosten für die Trichinenbeschau beim erlegten Wild sollen vom Freistaat übernommen werden, sodass die Bereitschaft der Jäger, Schwarzwild zu jagen, deutlich gesteigert wird. Wir wollen auch, dass in den Staatsjagdrevieren die Jagdruhe aufgehoben wird, weil zwischen dem 1. Februar und dem 1. Mai im Regelfall zu wenig gejagt wird. Das ist in der derzeitigen Lage nicht angebracht. Wir haben auch zusätzliche Maßnahmen für die Transitwege vorgeschlagen. Leider ist die Dringlichkeit dieser Maßnahmen von der Mehrheit des Hauses nicht anerkannt worden.
Der Antrag der CSU, dem wir auch zustimmen werden, ist wie üblich sehr allgemein gehalten. Er enthält wenig konkrete Vorgaben. Mittlerweile werden 20 Euro pro Wildschwein vorgeschlagen. Das ist ein Teil dessen, was wir gefordert haben. Mit dem CSUAntrag sollen im Rahmen vorhandener Mittel Anreizsysteme geschaffen werden. Das Schwarzwild soll intensiver bejagt werden, und geprüft werden soll, wie die Jäger von Kosten und Gebühren entlastet werden können. Das ist ein sehr oberflächlicher Antrag, dem wir nur deshalb zustimmen, weil damit nichts kaputt gemacht werden kann. Dem Problem wird er aber nicht gerecht.
Wer die Konsequenzen kennt und wer schon einmal erlebt hat, dass die Schweinepest zu uns kommt, weiß, wovon wir reden. Wir reden dann nicht mehr von ein paar Hunderttausend Euro, sondern von Hunderten von Millionen Euro an Schaden. Dann reden wir davon, dass es landwirtschaftliche Existenzen nicht mehr geben wird. Der Schweinepool, der Zuchtwert und unser Know-how werden dann langfristig verloren gehen.
Ich habe in meiner beruflichen Tätigkeit die Europäische Schweinepest miterlebt. Die Europäische Schweinepest ist beherrschbar, das wissen alle Fachleute. Die Auswirkungen auf die Familien und auf den Tierschutz waren aber eminent. Ich habe es miterlebt, wie die Tiere entnommen wurden. Ich möchte so etwas nicht noch einmal erleben.
Dem konnte man aber entgegenwirken. Es gab Möglichkeiten der Impfung, was bei der Afrikanischen Schweinepest nicht der Fall ist. Wenn sie zu uns kommt, wird sich Deutschland verändern. Ich habe eine Anfrage gestellt, welche Auswirkungen diese
Seuche hat. Es wird davon gesprochen, dass sie für bestimmte Regionen jahrelange Auswirkungen zur Konsequenz haben könnte. Das wird insbesondere für die kleineren und mittelständischen Betriebe nicht den Strukturwandel, sondern das Strukturende bedeuten. Wir bekommen eine ganz neu aufgesetzte Landwirtschaft und eine ganz neu aufgesetzte Schweineproduktion. Wir werden vom Import abhängig sein. Deshalb bitten wir Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, eindringlich darum, unseren Dringlichkeitsantrag zu unterstützen. Darin sind genau die Instrumentarien festgelegt, die eine nachhaltige und sichere Bekämpfung ermöglichen.
Gerne!
Ich bin für die Frage dankbar. Natürlich ist das Thema der Landwirtschaft zuzuordnen, weil die Schweinepest existenziell in die landwirtschaftliche Struktur eingreift und weil viele Betriebe existenziell gefährdet wären, wenn diese Situation tatsächlich eintritt. Insofern ist es absolut ein landwirtschaftliches Thema.
2014 war die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest noch nicht so virulent, wie sie es jetzt ist. Ich kenne den Antrag von damals nicht. Wenn es den aber gegeben hat, wäre es fahrlässig gewesen, dem nicht nachzugehen. Vorsorge ist die beste Prävention, die man ergreifen kann.
Die neue Landwirtschaftsministerin wird sich mit den fachlichen Themen wahrscheinlich noch nicht so weit auseinandergesetzt haben, dass sie sich einer solchen Diskussion heute stellen kann. Davon gehe ich aus, sonst würde sie wahrscheinlich da sein. Wir werden aber im Agrarausschuss entsprechend zuarbeiten und diese Defizite miteinander ausgleichen.
Herr Kollege Ländner, Sie haben vorhin ausgeführt, dass in Bayern niemand eine Grenzpolizei einführen möchte. Sie haben in Banz einen 10-Punkte-Plan beschlossen. Sie waren doch mit dabei. Wenn sich zwischenzeitlich etwas daran geändert haben sollte, hätten Sie uns das sagen können. Dort steht unter dem Punkt 1 "Sicherheit": "Neue bayerische Grenzpolizei mit 500 Polizeibeamten....‘Das ist eine Besonderheit, die es nirgendwo anders geben wird‘, so Söder."
Werte Frau Präsidentin, Herr Staats
minister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegenden drei Anträge "Tiergerechte Mastgeflügelhaltung in ‚Geprüfte Qualität Bayern‘ verankern", "Tiergerechte Schweinhaltung in den Kriterien für ‚Geprüfte Qualität Bayern‘ verankern" und "Tiergerechte Legehennenhaltung und Eierproduktion in das Siegel Geprüfte Qualität Bayern verankern" sind sehr spannend und – das haben wir bei den Vorredner schon gehört – durchaus kontrovers zu beurteilen.
Alle drei Anträge, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind vom Ansatz her grundsätzlich sinnvoll. Die artgerechte Tierhaltung – das darf ich bei dieser Gelegenheit noch einmal erwähnen – wird vom Verbraucher zu Recht erwartet und allseits eingefordert. Sie ist im Übrigen seit 1972 im deutschen Tierzuchtrecht verankert. Tierschutz ist auch als Staatsziel im Grundgesetz enthalten. Das sage ich zur Bewusstseinsbildung.
Nun zum Inhalt dieser Anträge: Alle drei Anträge sind auf die Maßgaben des ökologischen Landbaus ausgerichtet. Das bayerische Biosiegel und das Siegel "Geprüfte Qualität – Bayern" sind völlig unterschiedliche Label. Sie haben eine andere spezifische Ausrichtung und sind komplett anders gestrickt und orientiert. "Bio" ist eine ökologische Ausrichtung mit darauf abgestimmten Produktionsformen. Das kennen wir alle. Die Produkte rangieren in der Regel im Hochpreissegment. Es geht darum, hier die Wertschöpfung zu generieren und zu Mehrarbeit sowie zu mehr Engagement zu kommen.
"Geprüfte Qualität" ist ein Herkunftssiegel auf Basis einer bayerischen Wertschöpfungskette der konventionellen Tierhaltung. Die entsprechenden Produkte sind leider – das wissen wir alle – im Discount- und Niedrigpreisbereich angesiedelt. Aber letztlich entscheidet der Verbraucher durch sein Kaufverhalten und nicht durch seine Erwartungshaltung.
Wir FREIEN WÄHLER würden es begrüßen, wenn das ausgegebene Ziel "20 % Bio" bereits realisiert wäre. Ich darf auf Österreich verweisen. Dort ist man deutlich weiter, als wir es hier sind. Aber wenn wir über "GQ", "Geprüfte Qualität – Bayern", sprechen, möchte ich einige grundsätzliche Anmerkungen machen: Woher kommt das überhaupt? Der Ursprung liegt in der BSE-Krise ab dem Jahr 2000. Das wesentliche Kriterium war damals die Vertrauensbildung. Das Ziel war die Absatzförderung für Rindfleisch. Der Rindfleischmarkt war damals aufgrund der BSE-Krise komplett zusammengebrochen. Das müssen wir uns vergegenwärtigen.
Gleichzeitig war Bayern Marktführer und Hauptexporteur in Deutschland. Deshalb haben die Politik und alle Marktbeteiligten den Hoffnungsanker ergriffen,
eine garantierte Herkunftssicherung aus Bayern darzustellen und die Regionalität zu betonen und auf die Regionalität zu setzen. Daraus entstand 2002 dieses Herkunftslabel, und damals wurde es hier erstmals etabliert. Diesem Programm werden im Wesentlichen Qualitätsstandards zugrunde gelegt, die auf gesetzliche Normen aufsetzen. Diese werden in einigen Bereichen erweitert. Ich nenne einige Beispiele. Beim Futter gibt es keinen Einsatz tierischer Eiweiße. Das betrifft etwa das Thema Fischmehl in allen Bereichen, die antragsgegenständlich sind. Weiterhin sind Kleingruppen bei der Legehennenhaltung verboten, und zudem werden vermehrt Dokumentationspflichten gefordert.
Aber – da haben die GRÜNEN recht – zusätzliche Tierwohlkriterien wird man bei "GQ" vergeblich suchen. Insofern ist der Ansatz aller drei Anträge vernünftig und zielführend. Aber aufgrund der Formulierung, sich ausschließlich auf die Maßgaben des ökologischen Landbaus zu konzentrieren, sind diese Anträge zumindest seitens unserer Fraktion nicht zustimmungsfähig.
Ich darf noch etwas hinzufügen: Insbesondere im Antrag für tiergerechte Schweinehaltung sind die Inhalte der ersten beiden Spiegelstriche mit der Wirklichkeit nicht vollständig kompatibel.
Ich will bei dieser Bewertung durchaus relevante Rückschlüsse auf die Ökoschiene ausblenden, die zu Recht einen deutlichen Mehrerlös für ihre Produkte generiert, aber auch – das füge ich hinzu – erzielen muss.
Die Fraktion der GRÜNEN beabsichtigt, mit dem vorliegenden Antragspaket eine Art Zwischenstufe zu etablieren: mehr als "GQ", aber weniger als "Bio". Liebe Kolleginnen und Kollegen, so ein Label gibt es bereits heute, nämlich die "Initiative Tierwohl" des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die im Wesentlichen darauf abzielt. Im Gegensatz zu "GQ" erhalten die Landwirte bei diesem Label entsprechende Zuschläge, die allerdings aus unserer Sicht noch grenzwertig und nicht völlig kostendeckend sind. Dieses Programm basiert auf "QS", "Qualität und Sicherheit", und beinhaltet tatsächlich tierwohlrelevante Zusatzkriterien, insbesondere eine höhere Stallplatzanforderung, die mindestens 10 % über dem gesetzlichen Standard liegt, bessere Haltungsbedingungen, Hygienevorschriften, restriktivere Regelungen zur Handhabung von Antibiotika. Das alles stellt letztlich insgesamt eine signifikante Verbesserung der Haltungsbedingungen dar.
Die großen Lebensmitteldiscounter und der Lebensmitteleinzelhandel honorieren diese Tierwohlinitiative
jährlich mit circa 130 Millionen Euro bzw. 6,25 Euro pro verkauftem Kilo Fleisch oder Wurst.
Die Bereitschaft der Bayern, dabei mitzumachen, ist deutlich größer als der zur Verfügung gestellte Finanzrahmen. Das Problem ist die mangelnde Bereitschaft, das entsprechend zu honorieren. Eine große Verantwortung liegt bei den Lebensmitteleinzelhändlern. Somit ist das keine Wohltat des Lebensmitteleinzelhandels gegenüber der Landwirtschaft, sondern das ist Selbstzweck, Selbstrechtfertigung und Imagewahrung.
In der Vergangenheit hat sich aber auch gezeigt – das soll an dieser Stelle nicht vergessen werden –, dass Zuschläge zur Marktstabilisierung bzw. zur Marktbelebung immer wieder stillschweigend zurückgenommen oder sogar eliminiert wurden. Das ist auch ein zentrales Thema der heutigen Diskussion. Zu viele Programme und Labels sind nur Insidern bekannt. In meiner langjährigen Berufserfahrung als führender Vermarkter in Deutschland habe ich das auch kennengelernt. Ich habe viele Programme mitgestaltet und erleben müssen, wie diese wahrgenommen wurden. Ich erinnere an "QS Qualität und Sicherheit", "Offene Stalltür", "Edeka Gutfleisch" usw. Darin liegt auch ein wesentlicher Grund zur Ablehnung der vorliegenden Anträge.
Die permanente Diskussion darüber, was wir alles tun können, schwächt unseren Berufsstand. Sie schwächt auch das Vertrauen in unsere Landwirtschaft und demotiviert viele. Deswegen sollten wir darauf setzen, die Vorteile positiv herauszustellen.
Abschließend möchte ich dazu sagen, dass ich davon ausgehe, dass sich der Antrag der GRÜNEN insofern erübrigt, als das Tierwohllabel in dem Programm, das ich dargestellt habe, massiv greift. Der Lebensmitteleinzelhandel wird hinter diese Kriterien nicht mehr zurückgehen. Das heißt, das wird wohl Standard werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen darauf achten, dass diese Leistungen nicht konterkariert werden und dass der Mehraufwand der Bauern entsprechend honoriert wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum wiederholten Male thematisiert die SPD-Fraktion die sogenannte Teilzeitfalle. Auch wir FREIE WÄHLER sind der Auffassung, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse wie eben die Teilzeit partielle Ausnahme bleiben sollten und bleiben müssen. Doch auch ein schlichtes oder generelles Schlechtreden – wie es oft geschieht – von Beschäftigungsformen wie Teilzeit, wie Nebenjobs usw. ist nicht zielführend.
Die Forderung nach einem generellen gesetzlichen Rückkehrrecht zu Vollzeitbeschäftigung ist – ich sage das ganz bewusst – aus sozialer Sicht absolut zu unterstützen. Das entspricht im Übrigen auch den Forderungen von Frauenverbänden und kirchlichen Organisationen, wie Sie sicherlich wissen.
Weshalb wir FREIEN WÄHLER diesen Antrag dennoch mit einer gewissen Skepsis sehen, werde ich noch darlegen. Dass dieser Antrag überhaupt zustande kam, hat den Grund, dass sich Frau Nahles auf Bundesebene nicht durchsetzen konnte, wenn man so will, damit gescheitert ist. Ich denke, es bedarf hier keiner Schlammschlacht zwischen Rot und Schwarz oder anderen, sondern es geht hier um einen tatsächlichen Lösungsansatz vor allem für Frauen und insbesondere für Frauen in sozial schwierigen Familienverhältnissen und auch für Alleinerziehende.
Warum haben wir FREIE WÄHLER Bedenken? – Ich habe es gerade dargestellt. Wir sollten uns darüber im Klaren sein und uns dessen stets bewusst sein und uns daran orientieren, dass der Mittelstand die Triebfeder und die Garantie für soziale Sicherheit, für Vollbeschäftigung und für eine entsprechende wirtschaftliche Weiterentwicklung ist.
Die Beibehaltung eines sozialen Netzes auch im Freistaat Bayern ist damit untrennbar verbunden. Deshalb haben wir Sorge, dass ein universelles Rückkehrrecht vor allem unsere Klein- und Kleinstbetriebe trifft. Ich denke da an Familienbetriebe, die teilweise nur drei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter haben. Stellen Sie sich vor, welche Auswirkungen das dort haben kann. Ich habe das selbst in meiner beruflichen Zeit als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens erlebt. Wenn drei Verwaltungsangestellte aus einer selbstgewählten Teilzeit – selbstverständlich immer persönlich begründet – gleichzeitig in Vollzeit zurückkehren wollen, braucht man zusätzlich 1,5 Verwal
tungsstellen, die in einem kleinen Betrieb nicht einfach vorrätig sind. Diese Stellen sind ja nachbesetzt worden, und man kann diese Leute nicht einfach rausschmeißen, weil man mit ihnen Verträge hat. Man kann also nicht ein Loch zumachen, um das andere aufzumachen. Die Betriebe haben auch eine soziale Verantwortung denen gegenüber, die sie mit dieser Aufgabe betraut haben.
Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, geht auf diese Problemstellung überhaupt nicht ein. Er zeigt auch – was ich durchaus kritisiere – keine Kompensationsmöglichkeiten für solche Kleinbetriebe auf, die man dann notfalls schützen müsste bzw. für die es einen Ausgleich geben müsste.
Sie wissen alle, was eine solche Regelung für die Wettbewerbsfähigkeit und auch für die Überlebensfähigkeit kleiner Betriebe bedeuten würde. Ich glaube, das kann hier im Hohen Hause jeder nachvollziehen.
Ich habe eingangs schon sehr deutlich gesagt, dass wir für das Rückkehrrecht sind, soweit es sozial und notwendig geboten ist. Da haben wir folgenden Vorschlag, den ich vorher schon zu unterbreiten versucht habe. Um eben diese Kleinst- und Kleinunternehmen nicht über Gebühr zu belasten und um die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und der Arbeitsplätze, die neu geschaffen wurden, nicht zu gefährden, sollte eine Mindestbetriebsgröße beispielsweise von 50 Mitarbeitern, festgesetzt werden oder aber zumindest der Hinweis in den Antrag aufgenommen werden, dass Kleinst- und Kleinbetriebe entsprechend von dieser Regel ausgenommen und geschützt werden. Wenn Sie dieser unserer Forderung nachkommen, werden wir selbstverständlich den Antrag in Gänze unterstützen. Ansonsten werden wir uns enthalten.
Ich habe hier durchaus noch einen Appell an die Kolleginnen und Kollegen der SPD: Machen Sie es besser als Ihre Arbeitsministerin in Berlin, und springen Sie über Ihren eigenen Schatten im Interesse der Betroffenen.
Jetzt noch kurz zu den beiden Nachziehern. Die CSU hat einen Nachzieher eingebracht, der sich dahin gehend – ich sage fast – verliert, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen. Ich sage es ganz offen: Im Grunde ist dieser Antrag nichtssagend und undifferenziert. Müsste die CSU-Fraktion selbst über diesen Antrag abstimmen, müsste sie ihn wegen mangelhafter Fassung und mangelhafter Darstellung ablehnen. Wir werden diesen Dringlichkeitsantrag nicht ablehnen, weil er ein Stück weit in die richtige Richtung geht. Ich sage ganz deutlich: Dieser Antrag erkennt zwar das Thema, aber er beschreibt es nicht.
Der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN ist inhaltlich im Wesentlichen mit dem Dringlichkeitsantrag der SPD identisch und sehr stark an diesem Antrag orientiert. Einen gravierenden Unterschied gibt es jedoch: Der Antrag der GRÜNEN tritt für eine nicht praxisgerechte Beliebigkeit ein. Die Leute sollen nach freiem Ermessen 30 oder 40 Stunden arbeiten dürfen. Kolleginnen und Kollegen, das ist praxisfremd. Hier kommt eine fehlende Erfahrung im beruflichen und betrieblichen Leben zum Ausdruck; denn ein Betrieb muss sich organisieren und vernünftig planen und arbeiten können. Er muss wissen, welche Mitarbeiter da sind und welche nicht da sind.
Der Betrieb muss eine klare Perspektive haben. Es spricht nichts dagegen, dass Mitarbeiter 30 Stunden, 25 Stunden oder 35 Stunden arbeiten, sofern diese Arbeitszeit verlässlich ist und der Betrieb damit kalkulieren kann. In Ihrem Antrag fordern Sie jedoch eine Wahlfreiheit, bei der sich die Bediensteten entscheiden können, ob sie diese Woche so und in der nächsten Woche anders arbeiten. Das hat keinen Sinn. Deshalb werden wir diesen Dringlichkeitsantrag ablehnen.
Frau Kollegin Rauscher, wir hatten im Vorfeld versucht, uns abzustimmen. Leider kam es nicht zu einem Einlenken Ihrerseits. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie diesen Antrag generell halten und nicht näher spezifizieren wollen. In der Vergangenheit war nämlich von 15 bis zu 100 Mitarbeitern die Rede. Wenn man sich diese
Breite ansieht, weiß man, dass das schwierig ist. Deshalb habe ich versucht, eine Brücke zu bauen und einen Zwischensatz einzuschieben, wonach die kleinen und die kleinsten Betriebe im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden sollten. Diese Maßgabe haben Sie leider abgelehnt. Das ist der Grund, weshalb wir diesem Dringlichkeitsantrag nicht zustimmen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Fortschreibung des EU-Road Package sollen zwei wesentliche Punkte verbessert bzw. sichergestellt werden, zum einen die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen und zum anderen die Schaffung der Möglichkeit eines gerechteren Mechanismus zur Erhebung von Infrastrukturabgaben. Um diese Ziele zu verwirklichen, sind in der Wegekostenrichtlinie ab dem Jahr 2020 entsprechende Erweiterungen vorgesehen. Diese Erweiterungen betreffen
die Ausdehnung der streckenbezogenen Lkw-Maut, und zwar in zwei Tranchen: Die erste Tranche betrifft die Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und die zweite Tranche die Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.
In der Konsequenz bedeutet das, dass künftig alle Klein- und Lieferfahrzeuge bemautet werden. Diese Regelung trifft, wie wir vorhin schon gehört haben, in erster Linie den Mittelstand und unsere Handwerksbetriebe. Diese Politik der EU ist absolut mittelstandsfeindlich. Wir haben Anfang dieses Jahres über die EU-Dienstleistungsrichtlinie gesprochen. Die darin vorgesehene Liberalisierung bei der Ausbildung geht ebenfalls zulasten des Mittelstandes. Das kann so nicht sein. Ich bin deshalb sehr dankbar, dass wir in diesem Hause einen großen Konsens zugunsten des Handwerks gefunden haben.
Hier geht es nicht nur um die Handwerksbetriebe, die mit ihren Lkw in die Städte hineinfahren und dort die räumliche Versorgung sicherstellen müssen. Hier geht es auch um den Verbraucherschutz und um die Abwendung einer Kostenexplosion, die aus dieser Regelung resultieren würde. Die Handwerksbetriebe können diese Kosten nämlich nur auf die Endverbraucher abwälzen.
Die Klein- und Lieferbetriebe werden zum Beispiel für die Zustellung der Post eingesetzt. Sie erbringen Handwerkerleistungen, Dienstleistungen und Reparaturleistungen. Ich möchte dazu einige Zahlen nennen. Von der ersten Stufe, die ab dem Jahr 2020 eingeführt werden soll, wären in Bayern rund 15.000 Fahrzeuge betroffen, die pro Jahr neu zugelassen werden. Herr Kollege Roos hat dies noch differenzierter dargestellt. Ich möchte diese Verbürokratisierung nicht. Wir sprechen außerdem über 1.000 Omnibusse, die in die Gewichtskategorie ab 16 Tonnen fallen. Unsere regionalen Busunternehmer sind im Wesentlichen kleine und mittelständische Betriebe. Wir sollten diesen Betrieben nicht die Luft und das Wasser abgreifen.
Die Hinweise darauf, warum das notwendig ist, sind richtig. So wurde festgestellt, dass die staatlichen Ausgaben für die Straßenbausanierung von 2006 bis 2013 um 30 % zurückgegangen sind. Sie machen nur noch rund 0,5 % des Bruttoinlandsproduktes aus. 1975 waren es noch 1,5 % des Bruttoinlandsproduktes. An dieser Zahl sieht man, welchen Rückstau wir haben. Diesen Rückstau haben wir im Bund und in Bayern. Außerdem wurde auf die enormen Effizienzverluste durch den Stau hingewiesen, die 1 % des Bruttosozialproduktes ausmachen.
Wir müssen sehr genau nachdenken. Ich sage aber klar, dass unsere Handwerkerfahrzeuge nicht die Ver
antwortung für diese Entwicklung tragen, zumindest nicht im erkennbaren Umfang. Deshalb werden wir dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag zustimmen. Wir wollen auch künftig eine nationale Wahloption haben, und wir lehnen den strikten, absoluten und europaweiten Durchgriff konsequent ab.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die berufliche Bildung zu stärken und die Gleichwertigkeit gegenüber dem akademischen Weg herzustellen, ist ein hehres Ziel. Ich hatte ursprünglich angenommen, dass wir alle diesem Ziel zustimmen müssten. Frau Kollegin Heckner, Sie haben auch in Ihren Ausführungen gesagt, dass Sie eigentlich zustimmen müssten und gleichzeitig dagegen sein sollten. Das ist eine unlogische – –
Ich habe gut zugehört. Sie haben eine unterschiedliche Bewertung im Vergleich zu anderen im Plenarsaal. Aber die Bewertung unterscheidet sich letztlich im Detail. Wir, die FREIEN WÄHLER, als Partei der Handwerkerschaft und des Mittelstandes werden diesem Antrag natürlich zustimmen.
Allerdings geht an die Adresse der Sozialdemokraten die kritische Bemerkung, dass der Antrag sehr oberflächlich formuliert ist. Sie fordern geeignete Maßnahmen und beschreiben dabei zwei hinlänglich bekannte Forderungen, nämlich die bessere Ausstattung der Mittel- und Realschulen sowie die Bewusstseinsbildung und Aufklärung der Eltern. Wer am letzten Donnerstag rechtzeitig im Plenum war, wurde von Prof. Michael Piazolo anlässlich der Aktuellen Stunde umfassend über die Attraktivität und Ausstattung der Mittel- und Realschulen informiert. Er ging explizit auf die Stärkung der Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung ein. Die Gleichwertigkeit beginnt im digitalen Zeitalter bereits bei der zeitgemäßen Ausstattung.
Darüber haben wir eben gesprochen. Gleichwertigkeit muss eine attraktive und vergleichbare Besoldung zur Folge haben. Deshalb ist es vordringlich, dem Schülerrückgang, der sich leidvoll auf die Besetzung der offenen Ausbildungsplätze auswirkt, entgegenzuwirken.
In den letzten drei Jahren hat die Zahl der Studienanfänger die Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungs
verhältnisse deutlich überschritten. Man kann sagen, dass die zunehmende Akademisierung der Arbeitswelt, teilweise über den Bedarf hinaus, in der Zukunft zu einem Fachkräftemangel führen wird. Ein sehr positives Zeichen ist, dass die Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge seit dem letzten Jahr wieder ansteigt; jedoch nicht im erforderlichen Maß, um einer Generalisierung der beruflichen Ausbildung zugunsten eines ausgewogenen, regionalen Spezialistentums entgegenzuwirken. Unsere Kleinst- und Mittelbetriebe stehen in einem zunehmenden Verdrängungswettbewerb mit Hochschulen und Großbetrieben.
Im vorliegenden Antrag wird exemplarisch auf das Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens – DQR – verwiesen. Dieser ist mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen identisch, der seit 2008 definiert ist und dem 27 Staaten beigetreten sind. Der DQR ist auf vier Säulen aufgebaut, nämlich auf Wissen, Fertigkeit, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit. Hinsichtlich der Schul- und Ausbildungsabschlüsse lässt er jedoch einen ausgedehnten Spielraum. So sind im gegenständlichen Level 6 der Meister und der Techniker – dieser ist im Antrag nicht aufgeführt – dem Bachelorabsolventen gleichgestellt. Das ist gut so und verleiht der beruflichen Bildung die notwendige Anerkennung und Akzeptanz.
Ich komme nun zurück zum Antrag. Die Staatsregierung soll geeignete Maßnahmen ergreifen. Durch DQR und EQR gibt es einen Bezugsrahmen zur besseren Vergleichbarkeit der jeweiligen Bildungsabschlüsse. DQR und EQR sind sozusagen Transparenzinstrumente.
Welche Rückschlüsse und Forderungen will der Antragsteller davon ableiten? – Mit einer entsprechenden Zuordnung ist nämlich keine Berechtigung der Anerkennung von Bildungszugängen und von Abschlüssen verbunden. Sie bedingt auch keine wechselseitige Durchgängigkeit. Zum Beispiel erfordert ein Bachelorabschluss ein Hochschulstudium. Der Meisterbrief ersetzt den Bachelorabschluss eben nicht und umgekehrt. Die Eingruppierung und Besoldung, insbesondere im öffentlichen Dienst, stellt im Wesentlichen auf Schul- und Studienabschlüsse ab. Hier findet weder der Deutsche noch der Europäische Qualifikationsrahmen eine entsprechende Berücksichtigung. Ein transparentes Beispiel ist die Lehrerbesoldung an beruflichen Schulen. Der Berufsschullehrer erhält eine Einstiegsbesoldung in A 13, der Fachlehrer in A 10. Im Qualifikationsrahmen könnten beide Lehrkräfte Q 7 zugeordnet werden. Deshalb stelle ich den Antragstellern, den Sozialdemokraten, folgende
Frage: Zielen Sie ausschließlich auf die gesellschaftliche Wertschätzung ab, oder wollen Sie mehr? – Die Beantwortung dieser Frage sind Sie schuldig geblieben.
Wir, die FREIEN WÄHLER, fordern seit Jahren Maßnahmen zur Stärkung der dualen Bildung. Das betrifft insbesondere die Gleichstellung von Meistern und Bachelorabsolventen. Wir haben die Abschaffung der Studiengebühren erfolgreich erkämpft. Wir haben folgerichtig Bildungsgutscheine für erfolgreiche Meisterabsolventen eingefordert. So gibt es jeweils 3.000 Euro Entlastung bzw. Förderung. Die Staatsregierung erhöht ab 2018 zwar den Meisterbonus auf 1.500 Euro, aber dies sind exakt 50 % gegenüber der akademischen Bildung, nämlich dem vergleichbaren Bachelor.
Darüber haben wir vorhin bereits gesprochen. Das ist eine eklatante Bildungsungerechtigkeit.
Kolleginnen und Kollegen, deshalb mein Appell an die Mehrheitsfraktion: Stimmen Sie wenigstens diesem Antrag zu! Dies wäre ein kleiner Einstieg in einen ganz steilen Weg nach oben. Dieser bedarf noch viel Mühe und Schweiß.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach der allgemeinen Politikschelte der Kollegin Celina möchte ich das Thema jetzt generell aufgreifen und etwas detailgenauer beleuchten. Der Dringlichkeitsantrag der SPD trägt die Überschrift: "Schleichende Aushöhlung des Mindestlohns verhindern!" Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Frau Kohnen, selbstverständlich steht meine Fraktion uneingeschränkt zum Mindestlohn.
Ich möchte nur eines an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN richten: Wir plappern niemandem etwas nach. Wir haben es auch gar nicht nötig, irgendjemandem etwas nachzuplappern. Wir wissen, wovon wir reden. Wir wissen, wie die Wirtschaft funktioniert. Wir wissen auch, wie man Arbeitnehmerrechte schützt.
Herr Kollege Rinderspacher, ich möchte gerne an Ihre Aussage anknüpfen: Ich habe gerade gesagt, dass wir dem Mindestlohn uneingeschränkt zustimmen. Wir halten ihn nach wie vor für richtig und für erfolgreich.
Frau Kollegin Kohnen, die Verbesserungen, die dadurch für die Beschäftigten im Niedriglohnsektor entstanden sind, sind unbestritten und haben sich in den letzten knapp drei Jahren bewährt. Das ist ein Fakt, den wir positiv konstatieren sollten.
Der Mindestlohn hat auch nicht zu den von vielen herbeigeredeten Wettbewerbsnachteilen geführt. Das ist ebenfalls richtig. Seit dem 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn uneingeschränkt, weil die Übergangsrege
lungen in den einzelnen Tarifbereichen mittlerweile weggefallen sind. Wir haben somit einen durchaus begrüßenswerten Stand erreicht.
Der vorliegende Antrag der SPD gliedert sich in zwei völlig unterschiedliche Abschnitte. Im ersten Absatz, den wir vollinhaltlich mittragen, geht es um ein Bekenntnis zum Mindestlohn. Selbstverständlich bekennen wir uns zum Mindestlohn. Ich kenne wenige, die sich nicht dazu bekennen. In meiner Fraktion gibt es niemanden, der den Mindestlohn infrage stellt.
Im zweiten Absatz geht es um die Kontrolle der praktischen Umsetzung des Mindestlohns. Das ist der Grund, warum wir diesen Antrag ablehnen. Die Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein hat einen Änderungsantrag gestellt, mit dem Artikel 1 des Mindestlohngesetzes, der die Dokumentationspflicht betrifft, um einen Satz ergänzt werden soll. Dabei geht es darum, eine Differenzierung bei den Teilzeit- und den Vollzeitkräften vorzunehmen. Diese Forderung ist auch logisch; denn Teilzeitkräfte verdienen zwangsläufig etwas weniger, weil sie weniger Stunden arbeiten. Bei den Teilzeitkräften, die in der Regel weniger als 2.000 Euro verdienen, greift die 2.000-Euro-Regelung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz voll durch. Bei den anderen Mitarbeitern ist dies nicht der Fall. Das ist doch eine relativ einfache Sache. Daraus müssen Sie doch kein Staatsdrama konstruieren.
Viele Erwerbstätige arbeiten in Teilzeit, weil das familienbedingt notwendig ist oder weil es für sie aus finanziellen Gründen nötig ist, zusätzlich zu arbeiten. Manchmal haben der Mann oder die Frau zusammen 1,5 Arbeitsverhältnisse. Das ist doch ganz normal. Wir sollten keine unnötigen Bürokratiehürden schaffen, die diesen gesellschaftlichen Verhältnissen entgegenstehen. Unser gesellschaftlicher Anspruch muss es doch sein, dass der Arbeitsmarkt möglichst vielen Menschen offen steht. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es sehr viel schwieriger ist, Teilzeitstellen zur Verfügung zu stellen. Wir sollten deshalb dankbar dafür sein, wenn Teilzeitstellen zur Verfügung gestellt werden, und dies entsprechend unterstützen. Wir sollten in solchen Fällen die nötige Flexibilität walten lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich möchte jetzt ausnahmsweise Frau Nahles loben, die am 29. Juli 2015 durch Rechtsverordnung sinnvolle Erleichterungen bewirkt hat. Das war ein Erfolg, den Sie jetzt selbst bekämpfen müssten. Frau Nahles hat sinnvolle Erleichterungen bewirkt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Fraktion der FREIEN WÄHLER zu dem Thema Bürokratiemonster und Bürokratieabbau insgesamt sieben Anträge in den Wirtschaftsausschuss eingebracht hat. Einige dieser Anträge wurden mehrheitlich angenommen, zwei wurden von Frau Nahles im Wesentlichen umgesetzt. Wir hatten damals beantragt, die Verdienstgrenze von 2.958 Euro auf 1.900 Euro herunterzudrücken. Am Ende kamen 2.000 Euro heraus. Das ist der derzeitige Stand. Dieser Ansatz war erfolgreich. Mit dem zweiten Antrag haben wir für Familienangehörige ersten Grades die Befreiung von der Aufzeichnungspflicht gefordert. Sie müssen sich das einmal vergegenwärtigen: Der 60- oder 70-jährige Betriebsinhaber durfte 24 Stunden arbeiten, sein 22-jähriger Betriebsnachfolger durfte nur acht Stunden arbeiten. Das ist paradox. Dies wurde erkannt und korrigiert.
Diese Verbesserung wurde von Frau Nahles, nach anfänglichem Widerstand, umgesetzt. Die Wirtschaft hat dies hoffentlich wahrgenommen. Frau Nahles hat noch viele andere vernünftige Regelungen auf den Weg gebracht. Ich nenne nur die Bewertung der freigestellten Vertragsamateure sowie die Regelungen für Übungsleiter und Trainer. Hier hat sich vieles getan. Jetzt hat das Land Schleswig-Holstein eine weitere unnötige Hürde identifiziert und genau für diese Hürde eine Nachjustierung beantragt. Mehr ist das nicht. Wir sollten uns damit auseinandersetzen. Diese Nachjustierung unterstützen wir natürlich – ganz klar –, weil sie sinnvoll ist und genau in dieses Gefüge passt. Dem sollte man sich nicht verwehren.
Die CSU hat einen Dringlichkeitsantrag gestellt, der eigentlich nur den Inhalt hat, den Gesetzentwurf aus Schleswig-Holstein zu unterstützen. Diesen Gesetzentwurf unterstützen auch wir. Bei dieser Gelegenheit möchte ich daran erinnern, dass die CSU damals, 2014, im Bund zugestimmt hat – wahrscheinlich nicht wissend, welchen Regelungen sie zustimmt. Das geschah damals im Tausch gegen die sogenannte Ausländer-Maut, bei der wir Umsetzungsprobleme haben. Die Ausländer-Maut wird nie kommen; das war also ein schlechter Tausch. Das kann man bei dieser Gelegenheit auch einmal sagen.
Aber ganz klar: Wir werden dem Dringlichkeitsantrag zustimmen. – Den GRÜNEN-Dringlichkeitsantrag werden wir ablehnen, aber nicht per se. Er ist in vier Spiegelstriche gegliedert. Die Spiegelstriche 1 und 3 sind nicht nachvollziehbar, weil sie die angesprochene Thematik wiedergeben; die Spiegelstriche 2 und 4
würden wir jederzeit unterstützen, wenn sie als separate Anträge auf der Tagesordnung stünden.
Wir FREIEN WÄHLER haben einen Dringlichkeitsantrag nachgereicht, weil wir der Meinung sind, dass diese Entlastung beim bürokratischen Aufwand noch etwas weiter gefasst werden könnte. Wir haben vorgeschlagen, die Aufzeichnung der Gesamtstunden praxisnäher zu gestalten, sie einmal im Monat vorzusehen. Das sollte den Bedingungen der Nachvollziehbarkeit genügen.
Zur Aufzeichnungspflicht insgesamt möchte ich vielleicht noch ein paar Takte sagen. Ein Problem ist, dass nicht für alle aufgezeichnet werden muss, sondern nur für geringfügig Beschäftigte und in Branchen, auf die sich das Gesetz gegen Schwarzarbeit bezieht. Ich habe letzthin hier an dieser Stelle schon gesagt: Auch diese Regelungen müssten überprüft werden, damit sie nicht per se kontinuierlich weitergeführt werden. Es gibt nämlich auch Branchen, die in diesem Zusammenhang nicht mehr auffällig sind. Eine Deregulierung bzw. Modifizierung der Aufzeichnungspflicht, wie sie von uns und von der CSU beantragt wird, würde den kleineren und Familienbetrieben diese Dokumentation erleichtern.
Sehr oft müssen gerade die Familienbetriebe diese Arbeit am Feierabend, am Sonntag zu Hause erledigen. Manchmal – das muss man ehrlich sagen – passieren dabei Flüchtigkeitsfehler bzw. unüberlegte Flüchtigkeitsfehler bis hin zu Fehlern, die eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Wichtig ist, dass wir hier eine entsprechend nachvollziehbare, mittelstandsfreundliche Ausgestaltung wählen. Die Kontrollmechanismen funktionieren ohnehin. Es ist nicht so, wie die Kollegin Celina gesagt hat. Auch bei der wöchentlichen Aufzeichnung kann das für Samstag, Sonntag oder Freitag entsprechend dargestellt werden. Ob das wöchentlich oder monatlich geschieht, spielt meines Erachtens keine Rolle. Das ist zwar nicht Gegenstand des heutigen Dringlichkeitsantrags, aber wir sollten diese Überlegung einbeziehen, wenn wir darüber nachdenken, was der nächste Schritt sein kann.
Der nächste Schritt ist, denke ich, eine größere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Da sollten wir uns ein bisschen europäischer verhalten und den europäischen Rechtsrahmen besser nutzen als bisher. Das wäre ein sinnvoller Beitrag zur Flexibilisierung, der unsere Wertschätzung denjenigen gegenüber ausdrücken würde, die im Handwerk und in der gewerblichen Wirtschaft tagtäglich ihre Arbeit tun. Sie erfahren nämlich nicht immer die Wertschätzung, die sie verdienen. Ich bitte den Bayerischen Landtag, unserem Dringlichkeitsantrag zu folgen und damit diese Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen.
Verehrte Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sowohl die SPD als auch die GRÜNEN haben zur heutigen Beratung Gesetzentwürfe zum Thema Bildungsfreistellung vorgelegt. Bisher gibt es nur in Bayern und Sachsen kein Landesbildungsfreistellungsgesetz. Ich darf daran erinnern, dass die SPD die Staatsregierung bereits im Jahr 2009 aufgefordert hat, ein derartiges Gesetz auf den Weg zu bringen. Dieses ist damals von der Koalition aus CSU und FDP abgelehnt worden mit der Begründung, dass man auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzen wolle. Leider gibt es beim Prinzip der Freiwilligkeit erhebliche Mängel. Nach unserer Auffassung ist es deshalb an der Zeit, eine gesetzliche Regelung zu erlassen. Im Übereinkommen Nummer 140 der Internationalen Arbeitsorganisation von 1974 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich zur Einführung eines bezahlten Bildungsurlaubs. Bisher wurde der Bund allerdings nicht aktiv. Deshalb haben 14 Bundesländer von ihrer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 70 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht und entsprechende Landesgesetze erlassen. Wir sind der Meinung, dass Bayern nun an der Reihe wäre nachzuziehen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, trotzdem müssen wir dieses Verfahren sorgsam begleiten. Zwar hat unsere Fraktion dem damaligen SPD-Antrag zugestimmt, jedoch Wert darauf gelegt, Probleme für kleinere Unternehmen zu vermeiden. Das Gesetz sollte erst bei einer bestimmten Betriebsgröße greifen. Die für die Weiter- und Fortbildung vorgesehenen Tage
sollten zudem nicht auf das Folgejahr übertragen werden können, damit sich diese nicht aufsummieren.
Für uns FREIE WÄHLER ist klar, dass die Fort- und Weiterbildung von Arbeitnehmern Grundvoraussetzung für die Weiterentwicklung und den Erfolg von Unternehmen ist. Wir fordern bei diesem Prozess jedoch ein, die Arbeitgeber mit ins Boot zu holen, um Missverständnisse und Probleme vorab aus dem Weg zu räumen – und zwar zum Wohle beider Seiten. Gleichzeitig eröffnet ein solches Gesetz die Chance, die berufliche Bildung noch attraktiver zu gestalten. Das ist ein ganz wesentlicher Ansatz.
Ich fasse kurz die Unterschiede zwischen den beiden vorliegenden Gesetzesentwürfen zusammen. Während die GRÜNEN keine Mindestbetriebsgröße vorgeben, setzt die SPD die Messlatte bei mindestens fünf Mitarbeitern an. Dagegen soll nach dem Willen der SPD bereits nach sechs Monaten ein Anspruch auf Bildungsfreistellung bestehen, während es bei den GRÜNEN zwölf Monate sind. Für die kleinen und mittelständischen Unternehmen hat sich die SPD eine Unterstützung für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern einfallen lassen, und zwar in Form eines Ausgleichs. Der von der SPD geforderte Ausgleich – das muss man an dieser Stelle deutlich sagen – ist für die Unternehmen jedoch nicht akzeptabel, da dieser sich am Staatshaushalt orientiert. Sobald es dem Staat schlecht geht, sollen die Unternehmer bleiben, wo sie sind. Das ist nicht sinnvoll. An dieser Stelle müsste unbedingt nachgebessert werden.
Die Kostenberechnung, die dem Gesetzentwurf der SPD zugrunde liegt, bezieht sich auf die vorgelegte Schätzung freistellungsbedingter Personalkosten hessischer Arbeitgeber der Jahre 2007 und 2008. Mittlerweile sind die Ansprüche deutlich höher. Die Programme sind qualitativ umfangreicher. Diese Beträge werden nicht einzuhalten sein. Im Gesetzentwurf der GRÜNEN sind überhaupt keine Kosten festgesetzt worden, obwohl in Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzentwurfs steht: "Die Beschäftigten in Bayern haben einen Anspruch gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber auf Bildungszeit. Während der Bildungszeit sind sie von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen." Aus diesem Grund entstehen sowohl für den öffentlichen Dienst als auch für die gewerbliche Wirtschaft Kosten.
Kommen wir zum Schluss. Bei beiden Gesetzentwürfen besteht nach unserer Auffassung erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die SPD wäre gut beraten, den Anspruch auf Bildungsfreistellung nicht bereits nach sechs Monaten, sondern erst nach zwölf Monaten festzuschreiben, wie dies die GRÜNEN vorschla
gen. Die GRÜNEN müssten wiederum stärker die Interessen der Unternehmen, insbesondere der Handwerksbetriebe und der KMUs, beachten. Wir dürfen unsere mittelständischen Betriebe nicht über Gebühr belasten. Eines steht nämlich fest: Unsere Mittelständler und unsere KMUs sind das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft. Deren Schwächung kann weder im Interesse von Antragstellern noch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sein.
Abschließend möchte ich festhalten, dass wir FREIE WÄHLER, wie bereits im Jahr 2009, die Bildungsfreistellung zwar grundsätzlich unterstützen, jedoch klar fordern, auch die Unternehmer mit ins Boot zu holen. Wir erwarten ergebnisorientierte Beratungen – Herr Kollege Unterländer hat das angedeutet – sowie Vorlagen und Beschlüsse im Fachausschuss.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion ist der Mehrheitsfraktion der CSU für diesen eingereichten Dringlichkeitsantrag sehr dankbar. Warum? – Die CSU hält sich mittels dieses Antrags selbst den Spiegel vor.
Sie fordern im Landtag Verbesserungen ein, deren Notwendigkeit durch Ihre Regierungsbeteiligung in Berlin verursacht wird. Die CSU will etwas korrigieren, was sie uns selbst eingebrockt hat.
Dies gilt im Wesentlichen auch für den Dringlichkeitsantrag der SPD. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Dringlichkeitsantrag ist in vielen Punkten deckungsgleich mit dem Dringlichkeitsantrag der CSU. Die SPD lobt sich dafür, die Spitzen eines Zauns entschärfen zu wollen, obwohl sie selbst vorher unüberwindbare Hürden aufgebaut hat. Das ist nicht ehrlich, deshalb diese kritische Anmerkung.
Damit komme ich wieder zum Dringlichkeitsantrag der CSU zurück. Die CSU drückt mittels dieses Dringlichkeitsantrags ihre Skepsis gegenüber der eigenen Staatsregierung aus. Sie tut dies sowohl im Antrag selbst als auch in der Begründung des Antrags. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich weiterhin für Bürokratieabbau einzusetzen. Die Deregulierung soll weiterhin Kernanliegen der Bayerischen Staatsregierung bleiben. Diese Formulierungen lassen den Umkehrschluss zu, die Staatsregierung spräche einer weiteren Verbürokratisierung das Wort. Das hat sich aus dem 100-Tage-Bericht, der vorhin angesprochen worden ist, ableiten lassen. Frau Kollegin Karl hat dies mit Zahlen belegt.
Möglicherweise ist dieser Antrag auf die überschaubaren Erfolge der großen Entbürokratisierer zurückzuführen. Das gilt im Besonderen für den großen europäischen Deregulierer Edmund Stoiber, der wenigstens für sich in Anspruch nehmen konnte, in Brüssel über einen großen Stab zu verfügen. Auch der Beauftragte der Staatsregierung, Herr Kollege Walter Nussel, konnte bisher keine durchschlagenden Erfolgsmeldungen verbuchen. Das hat er im Grunde gerade selbst bestätigt.
Der Dringlichkeitsantrag der CSU hat die Nachreichung der beiden anderen Dringlichkeitsanträge ausgelöst. Alle dort aufgeführten Punkte sind Teil der 9Punkte-Agenda für eine Reduzierung der Bürokratie im Handwerk. Diese Punkte hat die Staatsregierung bereits am 19. September beschlossen. Entweder wurde dieser Antrag gestellt, weil die CSU-Fraktion ihrer eigenen Staatsregierung misstraut, oder hier handelt es sich um einen lupenreinen Schaufensterantrag.
Ich möchte hinzufügen: Dieser Schaufensterantrag ist auch handwerklich schlecht ausgearbeitet.
Lieber Herr Kollege Fackler, es ist schade, dass ich Ihnen das so deutlich sagen muss. Ich würde Ihnen
empfehlen, sich diesen Antrag durchzulesen. Die Deminimis-Regelung und die Gruppenfreistellungsverordnung beziehen sich beide auf das EU-Recht, auf EU-Verordnungen und auf das europäische Kartellrecht. Der Dringlichkeitsantrag der CSU hat aber keinen Bezug zur EU. Deshalb gibt es den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER.
Wir haben dankenswerterweise einen eigenen Dringlichkeitsantrag nachgereicht, der die formalen Voraussetzungen erfüllt. Lieber Kollege Fackler, daran sieht man, wie wichtig die FREIEN WÄHLER sind. Wir haben die europäische Ebene explizit angesprochen. Um eine ganzheitliche Beschlussfassung zur Unterstützung unseres Handwerks und unseres Mittelstands zu ermöglichen, haben wir noch drei Spiegelstriche hinzugefügt, um wesentlichen Hindernissen und Vorverurteilungen entgegenzuwirken.
Seit 2006 gibt es die Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Diese Regelung wurde 2006 aus der Not heraus geschaffen. Durch diese Vorfälligkeit bekommen kleine Unternehmen Liquiditätsprobleme. Außerdem entsteht dadurch ein unglaublich hoher Verwaltungsaufwand. Sollte die Vorschätzung nicht mit der tatsächlichen Abrechnung identisch sein, müssen Löhne doppelt berechnet werden. Das ist ein Bürokratie-Moloch, der auf breiter Ebene abgeschafft werden sollte.
Wir wollen außerdem eine Flexibilisierung der Arbeitszeit. Liebe Frau Kollegin Karl, in diesem Punkt sind wir uns nicht ganz einig. Wir wollen keine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern nur eine praxisgerechte Handhabung. Diese würde insbesondere der Gastronomie und den dort Beschäftigten zugutekommen. Ich kenne viele Bedienungen, die gerne arbeiten wollen, dies aber nicht dürfen. Diese Leute wollen sich das nötige Geld hinzuverdienen, das sie benötigen, weil sie die Mieten von ihrem eigenen Arbeitslohn nicht bezahlen können.
Unsere dritte Forderung zielt auf die Überprüfung der Wirtschaftsbereiche im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Einstufung der auffälligen Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes soll nach unseren Vorstellungen regelmäßig überprüft und, sofern erforderlich, korrigiert werden. Es darf doch nicht sein, dass ganze Gewerbe grundlos und per se diskriminiert werden. Ich nenne das Schaustellergewerbe, bei dem es diese Verstöße nicht mehr gibt, das aber trotzdem noch in dieser Aufstellung enthalten ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns im Grunde weitgehend darüber einig, dass unsere Hand
werkerschaft und unsere mittelständischen Unternehmen das Rückgrat unserer Volkswirtschaft bilden. Rund 80 % der gewerblichen Ausbildungsplätze werden dort geschaffen. Wir haben heute die Chance, diesen Unternehmen zu helfen, wenn wir alle dem Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER zustimmen. Dieser Antrag geht am weitesten, sieht auch formal die Dinge im richtigen Lot und kommt auch den kleinen und mittleren Unternehmen insbesondere in Bayern zugute. Ich bitte um Unterstützung dieses Antrags.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mehr Bio an Bayerns Schulen! – Wir FREIE WÄHLER sind grundsätzlich dafür. Dabei müssen jedoch zwei wesentliche Kriterien beachtet werden. Wir sind für Bio-Lebensmittel, wenn sie regional produziert werden und dem Wunsch der Schulfamilie und der Eltern entsprechen. Dem Antrag können wir in der vorgelegten Form nicht zustimmen, und zwar aus vier Gründen.
Mit dem Antrag wird gefordert, die gesamte Schulverpflegung in Bayern zwar sukzessive, jedoch verbindlich auf Bio-Lebensmittel umzustellen. Diese Umstellung soll in drei Schritten erfolgen. Zunächst sollen 20 %, dann 50 % und schließlich 100 % der Lebensmittel umgestellt werden. Das bedeutet, dass konventionell erzeugte regionale Lebensmittel, zum Beispiel vom Bauern vor Ort, zukünftig in der Schulverpflegung nichts mehr zu suchen haben. Das wäre die Konsequenz. Die Begründung hierzu ist hanebüchen. In jedem Absatz wird auf die Gesundheit abgestellt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass konventionell erzeugte Lebensmittel vom Landwirt vor Ort ungesund oder zumindest gesundheitsgefährdend sind. Das wäre die Konsequenz.
Das ist so. Sie müssen den Antrag genau lesen.
Diese Schlussfolgerung können wir nicht stehen lassen. Das akzeptieren wir nicht. Gestern ist in Berlin der beste Landwirt der Welt gekürt worden. Wo kommt er her? –Selbstverständlich aus Bayern.
Okay. Die Methoden lassen sich jedoch über Deutschland hinaus projizieren.
Heute Morgen hat er im bayerischen Radio und im bayerischen Fernsehen begründet, warum er der beste Landwirt geworden ist. Er macht seine Tore auf und ist mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Kontakt. Er produziert transparent und lädt die Menschen in seinen Stall ein. Im Falle der Umsetzung des Antrags würde das im Klartext bedeuten, dass die Leute zu ihm hingehen und sagen: Was du produzierst, ist zwar schön und höchstwahrscheinlich dem Tierwohl geschuldet, aber wir können dir die Lebensmittel nicht abnehmen, weil sie nicht bio sind. Das ist unseren Kindern nicht zumutbar. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, so weit darf es nicht kommen.
Mit dem Antrag der GRÜNEN wird gefordert, formale Leitlinien zu erstellen, die in Rahmenverträgen mit den Schulaufwandsträgern verbindlich fixiert werden sollen. Damit wird die Schulverpflegung aufwendig bürokratisiert. Vor einer halben Stunde haben wir noch gemeinsam gegen die Bürokratie gekämpft. Beim nächsten Antrag sind wir schon wieder dafür.
Die kommunalen Sachaufwandsträger und die gesamte Schulfamilie werden durch diesen Antrag entmündigt. Sie haben kein Wahlrecht mehr. Aus Sicht
der FREIEN WÄHLER – das muss man deutlich sagen – ist das ein massiver Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, den wir nicht akzeptieren können.
Die Sachaufwandsträger, Gemeinde, Städte und Landkreise, sollen nicht nur für die Organisation, sondern auch für die Kosten aufkommen. Jetzt wird es interessant: Die Kommunen zahlen den Grundbetrag für ungesunde Lebensmittel – das interpretiere ich jetzt so –, und der Staat legt die Kosten für die Gesundheitskomponente in Form eines Bio-Zuschlags oben drauf. Frau Kollegin Sengl, die Zahlen sind aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Am Montag habe ich mich mit einem Bürgermeister über die Schulverpflegung unterhalten. Er sagte, dass die regionale Schulverpflegung vor Ort drei Euro koste. Er hat ein Angebot für Bio-Lebensmittel eingeholt. Die Kosten für ein Bio-Essen belaufen sich auf fünf Euro. Die Elternschaft hat einstimmig entschieden, die regionale Küche beizubehalten. Würde man dem Antrag der GRÜNEN folgen, müsste die Schulverpflegung gezwungenermaßen auf Bio umgestellt werden. Das ist aus Sicht der FREIEN WÄHLER nicht nachvollziehbar.
Wir sind der Meinung, dass die Schulen Bildungseinrichtungen bleiben sollen. Sie sollten nicht mit zusätzlichen Verwaltungs- und Dienstleistungsfunktionen überhäuft werden. Dafür reichen die vorhandenen personellen Ressourcen nicht aus. Man kann den Schulen nicht immer noch mehr aufbürden. Im Hinblick auf die Bürokratisierung verweise ich auf das EU-Schulobstprogramm; das ist schon angesprochen worden. Um den Vorgaben gerecht zu werden, mussten wir in Bayern 40.000 Einzelprüfungen durchführen. Das müssten wir jetzt noch einmal machen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nachvollziehbar.
Wir setzen auf die Eigenverantwortung vor Ort. Nachdem die regionale Produktion nicht ausreicht, müssten wir Bio-Produkte importieren. Wir bräuchten Öl aus Südamerika, Getreide aus Kasachstan und China, Kartoffeln aus Israel und Ägypten, Äpfel aus Argentinien und Neuseeland und Gemüse aus SaudiArabien. Wer dies alles will, muss diesem Antrag, wie er vorliegt, zustimmen. Wir legen keinen Wert auf weltweite Bio-Transporte, weil es ökologisch vollkommen verantwortungslos ist. Sofern Bio-Produkte regional und saisonal erzeugt werden, sind wir dafür. Das habe ich eingangs schon gesagt. Den Antrag, so wie er gestellt ist, können wir jedoch nur ablehnen. Das
schulden wir der Eigenverantwortlichkeit der bayerischen Schulfamilie.
In Ihrem Antrag steht: "vollständig umgestellt werden". Das steht im ersten Satz.
Gut, dann darf ich darauf kurz antworten. Zum Ersten. Du hast gerade gesagt, der Anteil soll sukzessive auf 20 % und dann auf 50 % erhöht werden. Aber das besagt nur die Hälfte eures Antrags. Da steht nämlich im ersten Satz ganz klar: vollständige Umstellung. Vollständig, das ist für mich 100 %. Deshalb habe ich auch gesagt, es sind drei Stufen. Zur ersten Stufe habt ihr 20 % geschrieben, dann kommen 50 %, und dann kommt die vollständige Umstellung. Ihr müsst euren Antrag selbst lesen, bevor ihr ihn hier verkündet.
"Sukzessive", was heißt denn das? – Es geht um die vollständige Umstellung. Also bitte, ich glaube, über die Grammatik brauchen wir uns hier nicht zu unterhalten. Vielleicht habt ihr euch da unglücklich ausgedrückt. So ist es eurem Antrag aber zu entnehmen. Dazu müsst ihr stehen. Wenn ihr einen Fehler macht, dann müsst ihr euch dazu bekennen. So viel zum Punkt eins.
Nun zum Punkt zwei: Ich sehe in unseren Schulfamilien; die Organisation wird von vielen, auch von Freiwilligen, sehr gerne unterstützt und mitgetragen. Viele Eltern bringen sich ein. Überall dort, wo Rahmenbedingungen starr vorgegeben sind, wo etwas klar geregelt ist, wo die Versorgung 100 % beträgt – Frau Kollegin Brendel-Fischer hat es vorhin angesprochen –, wo alles zu 100 % staatlich organisiert ist, ist es vielleicht für den einen oder anderen einfacher. Es hat aber keinen Sinn, und es nimmt sehr viel Motivation heraus. Das muss man ganz klar sagen. Es nimmt unendlich viel Motivation heraus. Wenn wir es aber mit dem Wohl der Kinder ernst meinen, dann müssen wir bei dem bleiben, was wir derzeit haben, und müssen das weiterhin unterstützen. Ich meine, alles andere ergibt wenig Sinn.
Noch einmal zu dem Thema Herkunft von Bioprodukten – Landwirtschaftsminister Brunner ist vorhin schon einmal zitiert worden; ich sage es jetzt aber noch einmal: Er hat gesagt, im Moment können wir den Bedarf nicht decken. Im Umkehrschluss würde das heißen, bis 2020 müsste man die Bio-Produktion verdoppeln. Das heißt aber auch – und auch das muss man einmal sagen –, wir können nicht zusätzlich künstlich einen Markt aufbauen, bei dem die öffentliche Hand die Nachfrage übernimmt. Das funktioniert nicht. Wir müssen den Kindern, die aus landwirtschaftlichen Betrieben kommen, auch sagen können, dass die bei ihnen zu Hause produzierten Lebensmittel auch in Ordnung sind. Auch das gehört dazu.
Ich habe gerade erklärt, wie das in unserer Gemeinde ist. Wir haben eine regionale Küche vor Ort, die das macht. Die lässt sich das auch bezahlen, das habe ich erläutert.
Ich bin enttäuscht und erschüttert davon, dass Sie eingangs Ihres Wortbeitrags das Ehrenamt infrage gestellt haben. Heute früh hatten wir einen Dringlichkeitsantrag zur Stärkung des Ehrenamtes.
Jetzt wollen Sie das Ehrenamt im Grunde außen vor lassen.
Dort, wo freiwillig etwas geleistet wird, sollte man doch dankbar dafür sein und es annehmen.
Ich kenne keine Gemeinde, in der wir keine Regelung hätten.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, verehrte Kolleginnen und Kol
legen! Tagtäglich stimmen Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung, auch viele andere, das Hohelied unseres dualen Ausbildungssystems an. Ich schließe mich ganz gerne dieser Bewertung an; denn Handwerk und Mittelstand sind nun einmal das Rückgrat unserer Volkswirtschaft und die Garanten für dauerhafte Stabilität in unserem Land.
Aber dieser Erfolg ist nicht dauerhaft und nicht in Stein gemeißelt. Die Stabilitätsanker sind in erster Linie die 41 Handwerksberufe, die in der Anlage A der Handwerksordnung stehen, nämlich die unter dem Meistervorbehalt. 53 Gewerbe der Anlage B wurden 2004 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung aus dieser Verpflichtung genommen. Wirtschaftsminister Clement sah in der Liberalisierung des Ausbildungssystems Wachstums- und Innovationschancen. Deshalb setzte er damals die Reform des Handwerksrechts durch.
Nur 41 Berufe in sogenannten gefahrengeneigten Bereichen blieben unter dem Meistervorbehalt. Das hat sich sehr bald, eigentlich schon innerhalb eines Jahres, als grobe Fehleinschätzung erwiesen. Was ist passiert? In den 53 Berufen, die nicht mehr unter dem Meistervorbehalt stehen, haben sich die Koordinaten deutlich verschoben. Ich mache das an den Ausbildungszahlen fest. In diesen Berufen ging die Zahl der Auszubildenden um 30 % zurück, bei den Berufen nach Anlage A der Handwerksordnung dagegen nur um 18 %.
Wenn man die Zahl bestandener Meisterprüfungen betrachtet, dann schaut es noch dramatischer aus. In den Berufen nach Anlage B haben wir einen Rückgang von 57 %, in den Berufen nach Anlage A von 17 %.
Wenn man die Betriebsneugründungen anschaut, dann stellt man fest, dass sich in den Berufen nach Anlage B die Zahl der Neugründungen verfünffacht, je nach Gewerbe auch verachtfacht oder sogar verzehnfacht hat. Warum? Es wurden sehr viele Betriebe als Einmannbetriebe gegründet, und es haben sich sehr viele Einzelselbstständige etabliert, darunter sehr viele Unternehmer und Unternehmerinnen aus Ost- und Südeuropa, die keine ausreichende Kapitalausstattung und kein Haftungskapital hatten. Für diese Unternehmen gilt auch – das ist für die Arbeitnehmer ganz wichtig –: kein Tarifvertrag, kein Mindestlohn, keine soziale Absicherung außer der Krankenpflichtversicherung, keine gesetzliche Altersvorsorge.
Ein Ergebnis dessen war auch, dass sich Betriebe in zulassungsfreien Gewerben auf dem Markt nur in unzureichender Zahl dauerhaft positionieren konnten.