Josef Zellmeier

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Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Fünf bayerische Städte sind von den Überschreitungen des NO2-Wertes betroffen: München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Würzburg. Ihnen gilt also unsere Aufmerksamkeit. Wir freuen uns nicht – das sage ich ganz deutlich –, dass es Dieselfahrverbote geben soll. Das ist der falsche Weg. Wir müssen sie vermeiden.
Wir müssen festhalten: Die Werte werden besser. Die Luft war noch nie so sauber wie heute. Trotzdem müssen wir natürlich die Grenzwerte, die ja sehr streng sind, einhalten und tun dafür auch alles. 2016 hatten wir in Deutschland 90 Städte mit Grenzwertüberschreitung. 2017 waren es noch 65.
Herr Kollege, Sie haben recht. Natürlich sind 65 zu viel. Aber wie bei vielen Dingen auf dieser Welt geht es nicht auf einmal. Wir arbeiten ganz gezielt und konzentriert in die richtige Richtung. Und da helfen uns keine Schaufensteranträge.
Da helfen uns keine Schaufensteranträge, wie sie von Ihrer Seite kommen. Die Maßnahmen, die wir eingeleitet haben, wirken. Hinzu kommt, dass die älteren Dieselmodelle, zum Beispiel Euronorm 4 – das sind 3,1 Millionen Fahrzeuge in Deutschland –, nach und nach auslaufen und von den Straßen verschwinden.
Dennoch verunsichert natürlich die Debatte die Menschen in unserem Land. Das Ziel unserer Anstrengungen ist deshalb klar: Durch unsere Maßnahmen zur Luftreinhaltung wollen wir pauschale Verkehrsverbote vermeiden. Wir haben dazu ein eigenes Paket aufgelegt. Wir wollen die Mobilität der Menschen im Land erhalten und zugleich die Gesundheit als oberstes Gut schützen.
Unser Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung ist wuchtig und wichtig. Es umfasst 404 Millionen Euro für den Zeitraum 2018 bis 2022. Die Kommunen können über
den gesamten Zeitraum Anträge stellen, und sie tun es auch: heuer 9,25 Millionen Euro, die komplett mit Projekten hinterlegt sind. Die ersten Maßnahmen werden auch bereits umgesetzt.
In München haben wir ein Modellprojekt mit einem zusätzlichen Gratismonat beim Neukauf eines MVV-Jahresabos gestartet. Das Ergebnis stimmt; Sie wissen es. Die Zahl der Neuabonnenten hat sich verdoppelt. Außerdem ist in München bereits die City-RingbusLinie gestartet; weitere Expressbusse sind in Planung. Wir wollen damit erreichen, dass der Verkehr nicht nur auf das Zentrum ausgerichtet ist. Daneben verbessern wir das Angebot für die Bürgerinnen und Bürger durch zusätzliche Straßenbahnen und U-Bahnen, durch Taktverdichtungen und durch emissionsarme Busse.
Auch der Bund hat ein "Sofortprogramm Saubere Luft" aufgelegt. Beim Bundesverkehrsministerium gibt es eine Lotsenstelle für die Kommunen. Die Verfahren für die Förderung von Elektrobussen sind bereits angelaufen. Die Kommunen können auch Anträge auf die Förderung der Nachrüstung von Dieselbussen stellen. Sie sehen, es passiert sehr, sehr viel. In den Städten mit geringer Überschreitung des Grenzwertes werden wir durch unser Maßnahmenpaket zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte schon bald Erfolg haben und die Werte unterschreiten. Auch in München werden die Werte durch unsere Maßnahmen sinken. Verkehrsverbote und Fahrverbote sind dann unverhältnismäßig und dürfen nicht mehr verhängt werden. Und genau das ist unser Ziel.
Natürlich geht nicht alles auf einmal; das wissen Sie. Aber zusammengenommen haben wir einen wirkungsvollen Instrumentenkasten für die Reinhaltung der Luft in Bayern. Ich will klipp und klar sagen: Wir sollten unseren wirtschaftlichen Erfolgsgaranten,
nämlich die Automobilindustrie, nicht zusätzlich beschädigen. Lassen Sie uns die Stärken des Freistaates Bayern nicht zerreden. Bayern ist Automobilland und wird es und soll es auch bleiben. Wir müssen Lösungen finden, die nicht den Autofahrer enteignen und nicht eine Deindustrialisierung einleiten. Wir wollen den Umstieg fördern. Umstiegsangebote und Umrüstungen, soweit sie technisch und wirtschaftlich möglich und sinnvoll sind, sind das richtige Mittel. Und wir sollten Busse und kommunale Fahrzeuge sauberer machen, und genau das tun wir auch.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat ein Konzept zur Verringerung der Abgasemissionen von Altfahrzeugen angekündigt und sieht dabei auch die Automobilindustrie in der Pflicht. Laut Bundesminister Scheuer müssen alle Optionen aus technischer, rechtlicher und finanzieller Sicht geprüft werden. Das ist
auch der richtige Weg, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es bringt uns doch nichts, Dinge zu fordern, die sich nicht umsetzen lassen und nicht sinnvoll sind. Also offen alle Optionen prüfen und das Richtige entscheiden.
Die Bundesregierung hat eine schnelle Entscheidung angekündigt. Die Luft muss noch sauberer werden, ohne die Bürger in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Wir rechnen fest mit einer schnellen Entscheidung der Bundesregierung in den kommenden Wochen. Deshalb geht der CSU-Antrag in die richtige Richtung; das ist die richtige Zielsetzung. Die anderen Anträge sind aus unserer Sicht abzulehnen.
Herr Kollege Arnold, die neue Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder hat gerade in dem Bereich, den Sie ansprechen, wirklich Meilensteine gesetzt.
Lassen Sie mich ausreden. Die Mittel, die wir verwenden, sind ja wirkungsvoll, und wir haben sie gerade in den letzten Monaten massiv verstärkt. Sie kennen doch die Zahlen. Sie wissen, welche Mittel wir im Nachtragshaushalt bereitgestellt haben, um den Umstieg der Menschen zu fördern, um die Luftreinhaltung zu verbessern und um all das zu tun, was Sie sagen. Wir werden in Kürze Erfolge erzielen. Aus meiner
Sicht sind damit die Vorgaben der Gerichte erfüllt. Wir handeln in bewährter Weise, indem wir das, was bisher schon Erfolg hat, fortsetzen und intensivieren. Wir haben heute schon weniger Städte, die betroffen sind, und Sie werden sehen, dass wir im nächsten Jahr noch weniger haben werden. Genau das ist der richtige Weg.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Tatsächlich ist es sinnvoll, den Antrag zu lesen, bevor man darüber redet; denn der Inhalt der Wortmeldungen und der Antragstext waren durchaus unterschiedlich. Aber ich kann Ihnen eines sagen: Insgesamt ist der Antrag nicht notwendig, weil die Zielsetzung aufgrund der bestehenden Förderinstrumente erfüllt ist. Die Förderoffensive Nordostbayern, die wir vor zwei Jahren geschaffen haben, ist eine zeitlich befristete Sonderförderung, um die am stärksten von möglichen Bevölkerungsverlusten betroffenen Gebiete in Bayern zu stärken. Sie kennen die Kulisse: Hof, Kronach, Kulmbach, Tirschenreuth, Wunsiedel und die kreisfreie Stadt Hof. Wir wollen innerörtliche Leerstände beseitigen und die Stadt- und Ortskerne aufwerten, also genau das, was Sie auch gefordert haben.
Allein in diesem Jahr sind es 74 Millionen Euro an Fördermitteln, im vergangenen Jahr waren es 20 Millionen Euro. Die Dorferneuerung wirkt in ähnlicher Art und Weise.
Die Mittelausstattung ist gut und bedarfsgerecht. 116 Gemeinden haben sich beworben. 90 % Förderung erhalten alle. In den anstehenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt werden wir darauf achten, dass wir auch in den nächsten beiden Jahren ausreichend Mittel zur Verfügung haben. Es ist ein Erfolgsmodell – so kann man es sagen.
Im Übrigen sind die Sanierung und die Modernisierung von leer stehenden Gebäuden natürlich der Sinn und Zweck unserer Förderinstrumente im Rahmen der Städtebauförderung, vor allen Dingen, wenn die Gebäude ortsbildprägend sind. Aber das bedeutet nicht, dass nicht immer wieder Gebäude abgebrochen werden müssen, weil sie nicht mehr saniert werden können oder weil es nicht sinnvoll wäre, sie zu sanieren. In diesem Fall ist auch ein Ersatzneubau möglich.
Das wird – so ist meine Erfahrung – durchaus sehr flexibel gehandhabt.
Man muss gut argumentieren – das ist richtig –, aber es gibt viele Möglichkeiten, bei denen die Förderung bei Ersatzneubauten zieht. Deshalb brauchen wir hier keine Änderung, weil es in der Praxis klappt. Wir wollen auch keine eierlegende Wollmilchsau, die sozusagen für alles da ist, sondern wir wollen schon, dass der Schwerpunkt auf der Reaktivierung von bestehenden Gebäuden liegt, aber eben nicht nur dort.
Wir sind uns darüber einig – wenn ich die Wortmeldungen der Vorredner richtig gedeutet habe –, dass jeder den Schwerpunkt in der Reaktivierung bestehender Gebäude sieht. Darüber hinaus haben wir auch die Möglichkeit des Ersatzneubaus.
Wir haben – weil auch die Wohnraumförderung in der Begründung des Antrages angesprochen worden ist – auch hier ein Rekordhoch mit 886 Millionen Euro. Wir haben die Einkommensgrenzen zum 1. Mai erhöht. Damit profitieren mehr Menschen von gefördertem Wohnraum.
Mit dem kommunalen Wohnraumförderungsprogramm unterstützen wir Städte und Gemeinden, um auch Ersatzneubauten zu schaffen. Wir haben mit der Initiative "Innen statt Außen" der Städtebauförderung, die im Übrigen für ganz Bayern gilt, eine Förderung von 80 %, für besonders finanzschwache Kommunen sind es 90 %. Es wird also bereits das gefördert, was im Antrag nicht gefordert wurde, lieber Kollege Adelt. Das haben wir schon vorweg berücksichtigt. Deshalb haben Sie es wahrscheinlich auch nicht hineingeschrieben. Wir haben das Programm bayernweit ausgedehnt, auch wenn es nicht so heißt, aber es wirkt in ähnlicher Art und Weise.
Wir tun alles, damit die Menschen günstig und bezahlbar wohnen können, und wir tun alles, damit innerstädtisch alles belebt und aktiviert wird. Das alles geschieht mit einer hervorragenden Förderung, die wir mit einer guten Mittelausstattung gewährleisten können.
Insofern bitte ich, den Antrag abzulehnen, weil die Forderungen im Wesentlichen erfüllt sind und im Übrigen, wie wir in der Debatte festgestellt haben, zum Teil auch anders begründet wurden, als es im Text dargestellt ist.
Kollege Schöffel hat recht, der Gegensatz ist nicht vorhanden. Wir haben die erfolgreiche Initiative bayernweit ausgedehnt, das heißt, alle profitieren davon. Das Programm heißt "Innen statt Außen". Wir brauchen einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates bzw. des Stadtrates, dass vorrangig, aber nicht nur Innenentwicklung stattfinden soll. Das ist der richtige Weg; denn im Wesentlichen ist das der Kern der Städtebauförderung, innen zu entwickeln, und zwar vorranging innen statt außen. Damit tun wir genau das. Wir dehnen es auf ganz Bayern aus. Das ist eine hervorragende Kondition. Deshalb sollten wir die Gemeinden nicht spalten, sondern zusammenführen, wobei ich zugunsten des Kollegen Glauber davon ausgehe, dass er das Prinzip nicht verstanden hat und nicht spalten wollte.
Werter Kollege Glauber, die eine Spaltung haben Sie gerade überwunden und die nächste herbeigeführt. Es geht um die Frage, ob Gemeinden durch diese Frist in ihrer Förderung behindert wurden. Sie wissen es vermutlich und haben es aus wahltaktischen Gründen heute hier gebracht. Diese Frist war keine Ausschlussfrist.
Das heißt, man kann die Mittel auch nach den sechs Wochen noch beantragen. Die Regierungen wollten einen Überblick, wie viele Kommunen Interesse daran haben und wie viel Mittel bereitgestellt werden müssen. Es gibt keine Ausschlussfrist. Manche haben es so gelesen, aber es hat sich mittlerweile aufgeklärt und ist hoffentlich jetzt auch in den Reihen der FREIEN WÄHLER angekommen, dass auch künftig Anträge gestellt werden können.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Jeder von uns kennt das Problem: Parkplatzsuche im Stadtverkehr. Vor allem in München ist das oft mühselig und eine harte Geduldsprobe. Der ADAC sagt uns: Bis zu 40 % des Verkehrs in den Innenstädten ist auf die Parkplatzsuche zurückzuführen. Das ist eine Belastung für Anwohner und Autofahrer zugleich. Jetzt gibt es manche, die sagen: Genau, und deshalb am besten gleich her mit der blauen Plakette, Einfahrten verbieten und den Individualverkehr zurückdrängen. Ich sage: Nein. Die Staatsregierung will Entlastung schaffen, ohne die Bürger zu bevormunden.
Mit der neuen Carsharing-Vorschrift geben wir den Gemeinden ein Werkzeug an die Hand, um den knappen Parkraum besser zu strukturieren. Wir schreiben nicht vor, den Bürgerinnen und Bürgern nicht, aber auch nicht den Städten und Gemeinden. Eine Lösung soll vor Ort gefunden werden; da weiß man es am besten.
In den letzten Jahren ist das Modell Carsharing immer stärker in das öffentliche Bewusstsein gelangt. Die geteilte Nutzung von Fahrzeugen erfreut sich steigender Beliebtheit. Dabei haben hauptsächlich stationsunabhängige Angebote die Wahrnehmung geprägt. Weniger bekannt ist, dass es das Carsharing in Bayern gerade auch im ländlichen Raum seit Jahrzehnten gibt. Von der einzelnen Pfarrei bis zum kommunalen Carsharing – Angebote mit festen Stationen sind bereits ein bewährtes Modell.
Speziellen Parkraum auf öffentlichen Straßen gab es bisher für diese Fahrzeuge nicht.
Es ist aber naheliegend, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein solches Modell mit ortsfesten verlässlichen Stationen auch in den hoch belasteten Straßenraum größerer Gemeinden zu holen. Auf diese Weise wird der knappe Parkraum optimiert und ein weiterer Anreiz für den Verzicht auf einen eigenen Pkw geschaffen.
Im Jahr 2017 hat der Bund mit seinem Carsharinggesetz bereits einen Anlauf unternommen, um Carsharing auf verschiedene Weise zu fördern, zum Beispiel durch Vorteile beim Parken. Mit großem Interesse wird die Einführung entsprechender Verkehrszeichen auch in Bayern erwartet. Für das stationsbasierte Carsharing konnte der Bund nur eine Regelung für Bundesstraßen treffen. Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sind aber nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme und eben nicht die wichtigsten Aufstellorte für solche Stationen. Viel interessanter sind die innerörtlichen Straßen, für die das Landesrecht, das Bayerische Straßen- und Wegegesetz, gilt. Da setzen wir nun an.
Der vorliegende Entwurf zur Ergänzung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes soll diese Lücke schließen. Wir schaffen kein Bürokratiemonster, wir leben den Grundsatz der Subsidiarität in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. So wollen wir gemeinsam ein kluges Verfahren etablieren. Über die neue Vorschrift können zunächst Flächen im örtlichen Straßenraum bestimmt werden, die eine Gemeinde als geeignet ansieht. In einem zweiten Schritt werden diese Flächen dann in einem transparenten Verfahren einzelnen Anbietern exklusiv für bis zu acht Jahre zur Verfügung gestellt. Die Regelung ermöglicht es dabei, Umweltkriterien bei der Auswahlentscheidung heranzuziehen. Es können also auch umweltfreundliche Angebote bevorzugt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Carsharing ist auf dem Vormarsch und ist im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, um Kosten zu sparen, die Umwelt zu schonen und die Verkehrslage zu entspannen. Ich bitte Sie daher, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen.
Allerdings ist das nur ein Schritt von vielen, um die große Herausforderung Verkehr zu bewältigen. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, um den Blick auch auf andere Verkehrsmittel zu lenken. Wir haben die Mobilität von Personen und Gütern unter schwierigen Bedingungen sicherzustellen. Für Bayern rechnen wir bis 2030 im Personenverkehr mit einer Zunahme von 26 %, im Güterverkehr sogar von 41 %. Angesichts dieser Prognosen sind Erhalt und Ausbau der Infrastruktur auch in Zukunft enorm wichtig.
Wir führen keine ideologischen Grabenkämpfe; wir sind für eine angemessene Finanzierung, wir tun das, was zu tun ist. Wir bauen Staatsstraßen aus. 2018 sind dafür 310 Millionen Euro im Haushalt. Das ist ein Wert, wie wir ihn noch nie hatten. Der Verkehr muss fließen. Wir stehen zum Auto.
Das Thema E-Mobilität ist von großer Bedeutung, nicht nur im Autoverkehr, auch auf der Schiene. Die Staatsregierung hat hierzu schon wichtige Hausaufgaben gemacht und im Januar die Bayerische Elektromobilitäts-Strategie Schiene beschlossen. Im Bund haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass bis 2025 hier ordentliche Fortschritte gemacht werden können.
Im Güterverkehr setzen wir auf ein leistungsfähiges Netz von Güterverkehrszentren. Auch damit steigern wir die Effizienz unserer Verkehrssysteme. Wir sorgen für Umwelt, Klima und ressourcenschonende Abwicklung sowohl im Personen- wie auch im Güterverkehr.
Zu einer nachhaltigen Mobilität der Zukunft gehört auch, attraktive Alternativen zum Auto zu schaffen. Wie unser Ministerpräsident in der Regierungserklärung am 18. April dargestellt hat, werden wir zusätzlich 100 Millionen Euro in den ÖPNV investieren. Wir wollen zum Beispiel kommunale Verkehrsverbünde stärken, ein bayernweites Ticket erreichen, smarte Busse und Bürgerbusse sowie landkreisübergreifende Buslinien fördern.
Bayern soll aber auch Radland Nummer eins werden. Unser Ziel ist es, den Radverkehrsanteil bis 2025 auf 20 % des Verkehrsaufkommens zu steigern und das Fahrrad zu einem selbstverständlichen Verkehrsmittel zu machen. Das Radverkehrsprogramm Bayern 2025 wurde bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht. Wir haben ein bayernweites Radwegeprogramm aufgelegt, und im Zeitraum bis 2019 geben wir dafür insgesamt 200 Millionen Euro aus. Dieses Programm verdient eine Fortsetzung.
Natürlich ist für die Mobilität in Bayern schon viel getan worden, aber wir müssen noch vieles tun und ergänzen.
Wir investieren auch, um die Luft in Bayern noch sauberer zu machen, als sie schon ist. Es handelt sich um ein kraftvolles Gesamtpaket, das insgesamt 404 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre umfasst. Das Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020" des Bundes werden wir sinnvoll ergänzen. Wir werden die betroffenen Städte in bisher beispiellosem Umfang unterstützen. Wir fördern die Beschaffung neuer und sauberer Busse, Straßenbahn- und U-Bahn-Fahrzeuge für zusätzliche Angebote, einen Gratismonat für MVV-Abo-Kunden und Maßnahmen zur Digitalisie
rung des Verkehrsangebotes und den Ausbau und Neubau von Umsteigeparkplätzen. Radverkehr und Logistik kommen nicht zu kurz. Wir stehen für Anreize anstatt für Verbote. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das unterscheidet uns von manch anderen in diesem Hohen Haus, die hier ihre Reden halten. Das war schon im Vorgängerministerium des Innern, für Bau und Verkehr der Fall. Kollege Joachim Herrmann und Gerhard Eck haben dies genauso vorangetrieben wie Ministerin Ilse Aigner und ich es tun werden. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung für unsere Strategie. Sie ist richtig und zukunftsorientiert. Sie wird uns nicht nur bessere Luft, sondern auch eine bessere Mobilität bringen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Leistungsfähige Straßen sind eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg Bayerns in wirtschaftlicher und in sozialer Hinsicht. Deshalb tut die Bayerische Staatsregierung alles, um die Infrastruktur zu erhalten und auszubauen, sowohl den Bestand zu sichern wie auch Ergänzungen im Straßennetz vorzunehmen. Wir tun das mit Weitsicht, so schnell wie möglich und wir setzen klare Prioritäten. Diesem geordneten und geregelten Verfahren sollten auch die FREIEN WÄHLER vertrauen. Dennoch werden wir natürlich auf die Punkte eingehen, die Sie ansprechen. Sie sind alle bereits erfüllt. Deshalb ist der Antrag abzulehnen, weil er überflüssig ist.
Die Südwest-Umfahrung von Olching im Zuge der St 2069 wurde kritisch überprüft, und deshalb wurde der Antrag auch im Wirtschafts- und im Umweltausschuss zu Recht abgelehnt. Es gibt keinen Änderungsbedarf.
Die Ortsumgehung von Olching ist im 7. Ausbauplan in der ersten Dringlichkeit eingestuft. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wurde neutral bewertet und überprüft. Die Ortsumgehung hat hohe Priorität. Es darf keine weitere Verzögerung geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gemeinde Olching war immer mit deutlicher und klarer Mehrheit für diese Umgehung. Diesem örtlichen Anliegen, das seit vielen Jahren besteht, sollten wir auch Rechnung tragen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gab es eine intensive Auseinandersetzung mit Vertretern aller öffentlichen und privaten Belange. Im September 2011 erging bereits der Planfeststellungsbeschluss. Per Klage wurde er gerichtlich überprüft, die Klage wurde abgewiesen. Seit Juni 2015 haben wir Baurecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, in Ihrem Antrag sprechen Sie vom Überschwemmungsgebiet. Kollege Runge hatte es auch angesprochen; der Starzelbach ist hier erwähnt. Natürlich haben auch wir uns diesem Thema gewidmet. Wir werden im Rahmen eines ergänzenden Planfest
stellungsbeschlusses auch dieses Thema würdigen. Das Überschwemmungsgebiet wurde neu ermittelt und vorläufig gesichert.
Meine Damen und Herren, das alles erfolgt in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt München. Die entsprechenden Maßnahmen wurden eingeleitet. Wie gesagt, die Auflagen werden erfüllt. Es wird keine relevanten Kostensteigerungen geben, und der verkehrliche Nutzen bleibt nach wie vor eindeutig. Das Verkehrsgutachten bestätigt das auch.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir keine Änderungen. Eine Überprüfung ist, wie gesagt, bereits erfolgt. Damit ist Ihrem Anliegen bereits lange Rechnung getragen worden. Es wäre deshalb sinnvoll, den Antrag zurückzuziehen. Sie werden es nicht tun. Deshalb bitte ich, den Antrag der FREIEN WÄHLER abzulehnen.
Herr Kollege Runge, Sie wissen selbst: Im Ausbauplan erhält man nur die erste Priorität, wenn das Kosten-Nutzen-Verhältnis eindeutig positiv ist.
Das wissen Sie. Wenn Sie jetzt einzelne Daten rausziehen, werden Sie immer ein einzelnes Argument finden, aber in der Summe ist das eindeutig positiv. Das Büro Kurzak ist ein anerkanntes Büro. Die Gutachten sind immer gut und treffen auch zu. Deshalb kann ich Ihre Aussage nicht bestätigen und bitte noch einmal darum, den Antrag abzulehnen.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.