Verena Osgyan

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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist es schade, dass wir uns heute hier im Plenum mit diesem Thema überhaupt noch einmal auseinandersetzen müssen, denn die Richtlinie zum Datenschutz im Inneren und in der Justiz ist eine EU-Vorgabe, die umzusetzen ist. Die Beratung hätte eine Formalie sein können. Wir bedauern, dass die Richtlinie in den Trilog-Verhandlungen verwässert wurde. Man hätte eine wesentlich sensiblere und noch datenschutzfreundlichere Regelung finden können. Stattdessen wurde hier auch noch ein automatisierter Datenaustausch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz eingeführt. Das sehen wir kritisch. Auch die Datenspeicher wurden gerade schon genannt. Das ist aber nicht der einzige Grund dafür, dass wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden.
Wir erachten das ganze Gesetzgebungsverfahren eines Parlaments nicht würdig. Vor allem hat die Staatsregierung einfach geschlafen.
Noch nicht gesagt wurde, dass die Umsetzung der Richtlinie bereits im Mai hätte beschlossen werden müssen. Das war die Deadline. Seit zwei Jahren ist bekannt, welchen Zeitraum die EU für die Umsetzung vorgegeben hat. Jetzt haben wir Juli. Jetzt haben Sie, die CSU-Fraktion, die Staatsregierung in der Form unterstützt, was Sie natürlich ehrt, dass Sie den Gesetzentwurf noch eingebracht haben, sonst wäre nämlich nicht nur die Frist überschritten gewesen. Man hätte das Vorhaben in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr unter Dach und Fach bringen können, wenn eine Verbändeanhörung durchgeführt worden wäre, wie es eigentlich guter parlamentarischer Stil ist und wie es auch vorgeschrieben ist. Aus dem Grund stimmen wir nicht zu, weil wir davon ausgehen, dass bei solch einem Gesetzgebungsverfahren die Stimmen der Zivilgesellschaft und der Verbände gehört werden müssen.
Auch eine Stellungnahme von Dr. Petri, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, liegt nicht vor. Für uns ist es nicht von Belang, ob das Parlament hätte beschließen müssen, dass er eine Stellungnahme vorlegt, oder ob er sich selber hätte einbringen können. Die Stellungnahme liegt schlichtweg nicht vor. Auch aus diesem Grund können wir nicht zustimmen.
Dieses Gesetzgebungsverfahren ist kein Vorbild für verantwortliches Handeln im Bereich des Datenschutzes. Es zeigt den geringen Stellenwert, den die Staatsregierung dem Datenschutz insgesamt beimisst. Das finde ich unglaublich, wenn man bedenkt, wie lange wir über die EU-Datenschutz-Grundverordnung diskutiert haben, wie wichtig uns da dieses Thema ist und welche berechtigten Anliegen auch die Bevölkerung zum Datenschutz hat. Wir sollen aber jetzt eine Richtlinie, die vielleicht nicht so im Licht der Öffentlichkeit steht, nach Ablauf der Umsetzungsfrist einfach mal so schnell durchwinken.
Wir hoffen, dass sich die Staatsregierung in der bis zur Landtagswahl noch verbleibenden Zeit ihrer Aufgaben besinnt und ihre Arbeit macht, statt ständig Scheindebatten zu führen, wenn zum Beispiel Hilfesuchende abgewiesen werden sollen. Wir hoffen, dass sie endlich wieder die Arbeit macht, die sie machen sollte, nämlich Gesetze zur Umsetzung von Richtlinien, die sie umsetzen muss, auch fristgerecht einzubringen, damit sie ordentlich beraten werden können, und Stellungnahmen einzuholen usw.
Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin, meine Damen und Herren! Wir haben heute schon viel von der Freude in der Region über die Uniklinik Augsburg gehört. Diese Freude empfinden natürlich auch wir. Das Klinikum ist eine große Chance für Schwaben, darüber hinaus aber auch für den Freistaat Bayern. Uns freut an der neuen Uniklinik besonders die Tatsache, dass wir damit die Ausbildung für Medizinerinnen und Mediziner in Bayern auf breitere Füße stellen können. Immer wieder wurde gefordert, 10 % mehr Studienplätze zu schaffen. Das ist in Bayern mit dem Uniklinikum Augsburg jetzt geschehen. Man hätte es durchaus auch auf anderem Wege machen können. Wenn wir aber auf diesem Weg zum Ziel kommen, werden wir das Vorhaben selbstverständlich unterstützen.
Ärztemangel ist in Bayern tatsächlich kein Fremdwort mehr. Lange Zeit wurde wenig getan, um mehr Studienplätze zu schaffen. Mit der Uniklinik Augsburg ist es jetzt aber gelungen. Mich freut es ganz besonders, dass in Augsburg nicht nur sehr zukunftsweisende Schwerpunkte wie Umweltmedizin bzw. Medizininformatik eingeführt wurden, sondern dass auch durch tätige Mithilfe des Landtags, insbesondere auch aufgrund eines Antrags von uns GRÜNEN, von Anfang an bekräftigt wurde, dass die Allgemeinmedizin in Augsburg verankert wird. Wir dürfen nämlich die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung nicht aus den Augen lassen.
Wir müssen die Chancen nutzen, und dazu ist von Anfang an ein guter Praxisbezug der Ausbildung wichtig. Wir hoffen, dass sich gute Kooperationen mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in der Region etablieren und dass diese auch von Anfang an in die Ausbildung der Studierenden integriert werden.
Die Uniklinik ist sicher ein Fortschritt. Dennoch müssen wir ihre Einbettung in die gesamte Hochschullandschaft in Bayern kritisch sehen. Das Geld ist endlich, und es wurde uns glaubwürdig versichert, dass die Errichtung der Uniklinik Augsburg nicht zulasten der fünf anderen Unikliniken gehen soll. So weit, so gut. Allerdings müssen wir auch sehen, dass bereits zu Anfang der Legislaturperiode der Sanierungsstau bei Gebäuden der Universitäten und Hochschulen insgesamt bei drei Milliarden Euro lag. Das betraf aber nur die großen Baumaßnahmen. Wir gehen davon aus, dass der Sanierungsstau jetzt bei geschätzt mindestens fünf Milliarden liegen wird. Deshalb brauchen wir einen umsichtigen Plan dafür, wie der Freistaat diesen Sanierungsstau in den nächsten Jahren beheben will. Ich muss zugeben, mir fehlt der Glaube daran, dass das passiert. Ich sehe, es wird immer wieder in neue Vorhaben investiert, und die Grundaufgabe der Sanierung wird nicht nachhaltig finanziert und gelöst. Das ist aber eine der größten Aufgaben für die nächste Legislaturperiode.
Wir brauchen nicht nur die Uniklinik Augsburg, um Chancen zur Stärkung der medizinischen Ausbildung zu ergreifen. Wir müssen das Medizinstudium insgesamt reformieren, aber wir GRÜNE sind noch nicht davon überzeugt, dass dafür die richtigen Maßnahmen ergriffen wurden. Wir brauchen Anreize für angehende Ärztinnen und Ärzte. Wir brauchen für sie später vor allem gute Arbeitsbedingungen. Ich glaube nicht, dass eine Landarztquote das Problem lösen wird. Ich bin überzeugt, dass die Verpflichtung, später aufs Land zu gehen, um heute einen Studienplatz zu bekommen, nicht die Motivation ist, später auch gern
auf dem Land zu arbeiten und dort über Jahre und Jahrzehnte hinweg gute Arbeit zu leisten. Da müssen wir noch einmal nachbessern.
Bei einem anderen Thema fehlt mir auch der Glaube, Frau Staatsministerin. Wir müssen aus der Vergangenheit die richtigen Lehren ziehen, wie wir den Zugang zum Medizinstudium gestalten. Über den Numerus clausus wurde im Landtag immer wieder diskutiert. Wir hatten mehrere Anträge eingereicht, mit denen wir das Urteil des Verfassungsgerichts mehr oder weniger detailliert umsetzen wollten. Wir wollten dabei vor allem die individuellen Stärken mehr betonen. Sie haben dazu gesagt, Sie würden sich wünschen, dass die Abiturnote noch mehr gewichtet wird. Das ist aber genau das Gegenteil von dem, was wir hier im Hause einhellig beschlossen haben.
Das widerspricht dem Willen des Parlaments, und ich hoffe, dass das eine einmalige Angelegenheit war. Ich hoffe, dass wir künftig wieder mehr in Dialog kommen; denn das Parlament hat sich viele Gedanken über das Thema gemacht. Ich freue mich auch, dass die Kultusministerkonferenz in diese Richtung gegangen ist. Sie hat nämlich beschlossen, dass Ausbildung, Engagement und sinnvolle Vorkenntnisse in das Verfahren für den Zugang zum Medizinstudium stärker einbezogen werden sollen. Das ist sehr wichtig. Diesen Impuls hat nicht zuletzt die Wissenschaftssenatorin aus Hamburg eingebracht. Sie hat sich dafür eingesetzt. Wir wissen, das Universitätsklinikum in Hamburg-Eppendorf nimmt hier mit einem kompetenzorientierten Zugangsverfahren wirklich eine Vorreiterrolle ein. Das ist ein Vorbild, dessen Nachahmung ich mir für Bayern wünschen würde. Das müssen wir weiter diskutieren. Ich hoffe, dass es hierzu bald weitere Möglichkeiten gibt.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Wir sehen die Chancen in Augsburg. Wir sehen aber auch, dass wir in der Hochschulpolitik in Bayern noch große Baustellen haben und Lücken, die wir füllen müssen. Ich hoffe, dass wir uns in Zukunft in die richtige Richtung bewegen werden. Dann hätten wir nämlich viel erreicht.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, Frau Staatsministerin! Ich höre bei allen Rednerinnen und Rednern zumindest eine verhaltene Freude über das Universitätsklinikum Augsburg. So geht es auch mir: Ich beglückwünsche die Stadt Augsburg, dass sie ein Universitätsklinikum bekommt. Ich freue mich auch, dass dadurch neue Kapazitäten in der Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern entstehen. Es ist wichtig, dass diese Ausbildung ausgebaut wird.
Ich kann nicht verhehlen, dass meine Freude trotzdem verhalten ist. Das liegt daran, dass die noch kommende Baustelle in Augsburg gleichzeitig ein Schlaglicht auf die anderen noch offenen Baustellen der Wissenschaftspolitik in Bayern wirft, und auch derer müssen wir uns annehmen.
Es gibt aber Schwerpunktsetzungen am Klinikum Augsburg, die wir durchaus für wichtig erachten und gutheißen, nämlich zum einen die Umweltmedizin und zum anderen die digitale Medizin. Wir hoffen, dass Augsburg diese Möglichkeit nutzt und eine Vorreiterrolle einnehmen wird.
Umweltmedizinerinnen und Umweltmediziner müssen eine wichtigere Rolle einnehmen, das ist uns allen klar. Das ist ein Zukunftsthema, das nicht nur positiv zu werten ist; denn wenn der Bedarf gegeben ist, dann heißt das, es gibt Herausforderungen, denen man künftig mehr Aufmerksamkeit schenken muss. Als Beispiel nenne ich die Feinstaub- und Stickoxidbelastungen in den Städten. Hier müssen wir präventiv entgegenwirken; denn hinterher alles zu richten, das wird die Umweltmedizin nicht schaffen. Wir bauen deshalb darauf, dass Dieselautos nachgerüstet werden; denn Fahrverbote sind nur die Ultima Ratio und werden uns nicht weiterhelfen. Diesem Thema werden wir uns aber an anderer Stelle weiter widmen müssen.
Der digitale Wandel umfasst alle gesellschaftlichen Bereiche, das ist eine Binsenwahrheit.
Wir müssen ihn gestalten, das ist unsere Aufgabe hier im Hause, aber auch die der Medizin. Wir GRÜNEN wünschen uns, dass es dabei nicht nur um digitale Bildgebung geht, um Telemedizin, sondern dass auch Themen wie der Schutz der Patientendaten und die IT-Sicherheit in Krankenhäusern in dem neuen Studiengang behandelt werden. Mir scheint aber, dieses Thema rutscht immer wieder unten durch.
In diesem Sinne wünschen wir uns eine zukunftsweisende Forschung in Augsburg. Ich freue mich, dass unser grüner Antrag zur Allgemeinmedizin angenommen wurde, dass wir uns alle einig darüber waren, dass die Allgemeinmedizin von Anfang an in Augsburg verankert werden muss.
Wir müssen auf dem Schirm haben, es geht auch um Alltagsthemen. Junge Menschen müssen auf das tatsächliche ärztliche Geschäft vorbereitet werden. An dieser Stelle ist die Allgemeinmedizin gefragt. Allerdings ist meine Freude auch hier etwas verhalten; denn die Ausbildung der Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner im Freistaat ist eine der großen Baustellen. Ich erinnere daran, wir haben in dieser ganzen Legislaturperiode darüber diskutiert, ob wir das Zulassungsverfahren nicht endlich ändern müssen in der Weise, dass wir die Abiturnote weniger gewichten und die Praxiserfahrung stärker nach vorne stellen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Numerus clausus in der Medizin hat uns darin bestätigt. Hier müssen wir tätig werden, das müssen wir fraktionsübergreifend auf dem Schirm haben. Frau Staatsministerin, Sie sind Expertin in diesem Bereich. Ich hoffe, dass Sie die Ausbildung der Medizinerinnen und Mediziner ganzheitlich angehen werden.
Die Anzahl der Medizinstudienplätze hat in den letzten zehn Jahren tatsächlich stagniert. Das heißt, hier haben wir Aufholbedarf. Ob das Augsburg alleine richten wird, weiß ich nicht. Wir dürfen jedenfalls die anderen Universitätsklinika nicht aus den Augen lassen. Heute wurde schon mehrfach erwähnt, dass auch diese Kliniken gestärkt werden müssen. Wir fordern, dass das tatsächlich passiert. Wir müssen darauf achten, dass das auch in den künftigen Haushalten beachtet wird. Sie haben richtig gesagt, das ist ein Kraftakt. Das ist es wirklich; ich sehe im Moment aber noch nicht, dass der Kraftakt auch gelingen kann. Das war ein Kritikpunkt in der Vergangenheit, der ausgeräumt werden muss. Dabei geht es nicht nur um Augsburg, sondern es geht darum, wie wir die Universitätskliniken im Freistaat insgesamt zukunftsfest aufstellen können. Uns fehlt hier tatsächlich der Masterplan, von dem vorhin schon die Rede war.
Was mich mehr bewegt, ist der Umstand, dass insgesamt betrachtet ein Masterplan in der bayerischen Hochschulpolitik fehlt. Hier und dort neue Standorte zu eröffnen, ist zwar, singulär betrachtet, durchaus gut, insgesamt gesehen ist das aber zu wenig Butter für zu viel Brot. Wir haben eine grassierende Unterfinanzierung, die seit Jahren relevant ist. Wir haben steigende Drittmittelquoten, und bei Bestandsgebäuden haben wir einen Sanierungsstau von drei Milliarden Euro. Den schieben wir seit Jahren vor uns her. Wir können ihn aber nicht künftigen Generationen aufbürden, sondern müssen mit dem Abbau dieses Sa
nierungsstaus beginnen. Ich bitte Sie, Frau Staatsministerin, nehmen Sie dieses Thema gleich in den Blick. Wir müssen unser Hochschulsystem endlich zukunftsfest ausbauen. Ich sehe da im Moment aber nur wenige bis gar keine Ansätze. Einzelne Leuchttürme werden uns nicht weiterbringen. Insofern gratulieren wir Augsburg. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir werden aber ein waches Auge darauf haben, dass die Hochschullandschaft in Bayern insgesamt profitiert.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Man könnte sagen, dass es langsam langweilig ist, nach Jahrzehnten der Diskussion über Lehrbeauftragte immer wieder mit denselben Argumenten anzufangen. Es hilft aber nicht, weil die Situation im Großen und Ganzen nicht besser wird. Sie verschärft sich von Jahr zu Jahr.
Wir haben seit Beginn der Legislatur immer wieder Anträge und Anfragen gestellt und Anhörungen durchgeführt. Was ist dabei herausgekommen? – Es gibt immer mehr Lehrbeauftragte an bayerischen Hochschulen, die immer mehr reguläre Lehre übernehmen. Wir können nicht so tun, als ob das Problem neu wäre und jetzt plötzlich aufpoppt.
In der vergangenen Legislatur gab es sogar schon einmal ein Konzept, wie wir die Lehrbeauftragten an Musikhochschulen stärken können und wie wir vor allem mehr Dauerstellen einrichten können. Das ist dann wieder in der Schublade verschwunden.
Das Problem betrifft auch – das ist mir ganz wichtig – längst nicht mehr nur die Musikhochschulen, sondern auch andere Hochschulen, insbesondere die Sprachenzentren, aber auch die Wirtschaftswissenschaften. Das heißt, das Problem weitet sich immer mehr aus.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Lehrbeauftragte leisten eine tolle Arbeit, und es ist nichts dagegen einzuwenden, sie einzusetzen, wenn es um Zusatzaufgaben geht, um die Flexibilisierung der Lehre, um auch Spitzen abzufangen oder wenig nachgefragte Fächer anbieten zu können. Dafür sind sie da. Das sieht das Hochschulgesetz so vor. Wie damit aber aktuell umgegangen wird, das spottet jeder Beschreibung. Ich kann das nur als Beugung des Hochschulgesetzes bezeichnen.
Ich muss einige Zahlen, die wir heute gehört haben, korrigieren. An einzelnen Fakultäten werden die Veranstaltungen zu 60 % von Lehrbeauftragten abgedeckt. An manchen Instituten, zum Beispiel Sprachenzentren, beträgt der Anteil sogar 80 %. Hier geht es darum, Lücken zu stopfen und mit immer weniger Mitteln pro Studierendem auszukommen. Die Hochschulen versuchen ihr Bestes, mit dieser Situation zurechtzukommen. Sie sprechen von Hochschulautonomie und vertreten die Auffassung, die Hochschulen müssten selbst schauen, wie sie diese Mittel einsetzen. Die Grundfinanzierung pro Studierendem sinkt immer weiter bzw. stagniert auf niedrigem Niveau. An dieser Stelle müssen wir ansetzen.
Ich habe es zuerst nicht geglaubt und mich dann darüber gefreut, dass im Herbst aus dem Antragspaket der GRÜNEN zum Thema Lehrbeauftragte wenigstens ein Antrag beschlossen wurde. Somit werden bei den Lehrbeauftragten nun wenigstens die Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten anerkannt. Dafür danke ich ausdrücklich der Mehrheitsfraktion. Diese Menschen müssen vernünftig bezahlt werden. Bislang wurde nur die Anwesenheit bis zu neun Stunden bezahlt, obwohl sie einen großen Aufwand für die Vor- und Nachbereitung zu bewältigen haben. Im Nachtragshaushalt ist zu diesem Thema jedoch so gut wie nichts zu erkennen. Es gibt lediglich einen Änderungsantrag der CSU-Fraktion, mit dem eine Million Euro für die Musikhochschulen zur Verfügung gestellt werden soll. Ich bezweifle, dass damit die Vor- und Nachbereitungszeiten abgedeckt werden können. Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir müssten hier längst weiter sein.
Die GRÜNEN haben nicht ohne guten Grund einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem die Grundfinanzierung für die Hochschulen um 120 Millionen Euro ausgeweitet werden soll. Dabei geht es vor
allem auch um Lehrbeauftragte und darum, die prekäre Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern. Wir haben zu wenig Masterplätze und eine zunehmende Abhängigkeit der Hochschulen von Drittmitteln. Hier müssen wir reingehen. Wenn Sie die Hochschulautonomie ernst nehmen, müssen Sie die Hochschulen so ausstatten, dass sie diese Hochschulreform auch ausfüllen können.
Wir möchten die ständige Beugung des Hochschulgesetzes nicht mehr länger hinnehmen. Wir müssen endlich die Aufgaben der Lehrbeauftragten finanziell anerkennen und ihre Tätigkeit verstetigen. Wir können es nicht mehr verantworten, dass sich Menschen von Semester zu Semester mit befristeten Verträgen weiterhangeln müssen. So dürfen wir mit diesen Menschen nicht umgehen. Ich muss Ihnen widersprechen: Die wenigsten Lehrbeauftragten sind nur zwei Jahre im Einsatz. Lehrbeauftragte sollten ursprünglich neben ihrer beruflichen Tätigkeit an den Hochschulen Erfahrungen aus der Praxis einbringen. Gerade an den Musikhochschulen sind Lehrbeauftragte, die 20 Jahre hintereinander mit Kettenverträgen beschäftigt werden, aber keine Ausnahme. Wir brauchen Dauerstellen für Daueraufgaben.
Wir haben heute schon genug über die Mitbestimmung geredet. Das ist ein wichtiger Faktor, damit ihre Interessen an den Hochschulen eingebracht werden können, zum Beispiel in die Personalvertretung. Das ist doch nicht so schwer. Ich verstehe nicht, warum Sie eine so große Angst haben, mehr Demokratie an den Hochschulen einzubringen. Anderswo geht das doch auch.
Ich weiß, dass die Demokratie an dieser Stelle für die CSU ein ganz schwieriges Thema ist. Bei der Verfassten Studierendenschaft zeigte sich hier bereits ihr Demokratieverständnis. Hochschulautonomie ist offenbar immer dann gut, wenn es nicht ans Eingemachte geht. Ich fordere Sie deshalb auf, dem Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zuzustimmen. Ein bisschen mehr Demokratie hat noch keinem geschadet. Herr Kollege Prof. Dr. Piazolo hat schon gesagt, dass wir über die Details noch reden können.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe das Thema Frauenhäuser und Frauennotrufe im Landtag zwar noch keine 15 Jahre, aber immerhin viereinhalb Jahre verfolgt. Die Bilanz ist tatsächlich: einen Schritt vor, einen halben Schritt zurück, manchmal zwei Schritte zurück, mal einen vor. Es ist also wirklich ein Trauerspiel.
Erst letzte Woche haben wir im Sozialausschuss einen neuen Bericht der Staatsregierung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und Kinder angehört. Wir mussten feststellen: Es wurde zwar einiges zum Zeitplan gesagt, aber nichts zu Inhalten. Es werden weder ein konkretes Ergebnis noch Handlungsempfehlungen genannt. So geht es schon die ganze Zeit.
Blicken wir an den Anfang der Legislatur zurück, stellen wir fest: Es hieß immer, wir haben zwar jede Menge Meldungen von Frauenhäusern vorliegen, dass sie Frauen abweisen müssen. Aber um zu sagen, was konkret zu tun ist, müssen wir erst einmal den Bedarf erheben. Dann wurde endlich eine Studie zur Bedarfserhebung in Auftrag gegeben. Diese Studie war dann ewig lange unter Verschluss. Wir hatten dann darauf gedrängt, dass sie dem Landtag zugeleitet wird. Daraufhin hieß es, es würden Sofortmaßnahmen eingeleitet und eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Gesamtkonzepts gebildet. Jetzt, zwei Jahre später, ist das erschreckende Ergebnis – wir haben es heute bereits gehört: Eigentlich hat sich seit 2014 nichts geändert; jede zweite Frau muss abgewiesen werden. Aktuellere Zahlen wurden uns nicht vorgelegt. Die Zahlen gibt es aber; denn alle Frauenhäuser und Frauennotrufe haben sie in ihren Jahresberichten. Man müsste sie nur zusammentragen. Das ist für die Art, wie hier gearbeitet wurde, symptomatisch. Nach zwei Jahren des Tagens ist aus dem Bericht im Sozialausschuss von vergangener Woche im Prinzip kein wirklicher Fortschritt erkennbar. Vielleicht gibt es ihn, ich weiß es nicht. Inhaltlich haben wir dazu nichts gesagt bekommen.
Der Zeitplan, von dem die Rede war, sagt aus, dass das Gesamtkonzept irgendwann kurz vor der Landtagswahl vorgelegt wird. Das heißt, faktisch gibt es bis dahin keinen einzigen neuen Frauenhausplatz. Es wird auch nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt,
sondern man hat erstmal Handlungsempfehlungen. Das heißt, es werden noch Jahre ins Land gehen, bis ausreichend Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen und Kinder endlich umgesetzt werden. Das können wir uns nicht mehr länger leisten.
Wir müssen jetzt voranschreiten.
Eines hat mich gefreut: Die Debatte im Sozialausschuss hat gezeigt, dass alle Fraktionen der Meinung sind, dass wir dort ansetzen müssen, wo wir schon jetzt Aussagen treffen können, nämlich bei den Sofortmaßnahmen. Die Studie hat bereits im Jahr 2016 relativ klar gezeigt, was an dieser Stelle zu tun ist.
Wir erkennen an, dass ein Gesamtkonzept erstellt werden muss und dass dies in dem einen oder anderen Fall nicht einfach ist. Allerdings ist bereits seit zwei Jahren von Sofortmaßnahmen die Rede, aber es ist wenig passiert. Es gab lediglich moderate Erhöhungen im Haushalt, die aber weit hinter dem zurückblieben, was schon klar als Bedarf auf dem Tisch lag. Wir GRÜNE haben deshalb in den Haushaltsberatungen zwei Millionen Euro gefordert und sind damit unter dem Ansatz der SPD geblieben. Das ist freilich die Summe, die bereits im Jahr 2016 in der Studie genannt wurde. Uns ist völlig klar, dass wir über diese Summe hinausgehen müssen, sobald wir wissen, wie wir dieses System zukunftsfähig machen können.
In der Arbeitsgruppe hat sich eines deutlich herausgestellt: Der Knackpunkt liegt in der Aufteilung der Zuständigkeit zwischen der Staatsregierung, den Kommunen und den Trägern. Der Schwarze Peter wird bereits seit zwei Jahren zwischen der Staatsregierung und den Kommunen hin- und hergeschoben. So kann es nicht mehr weitergehen. In der letzten Woche ist die Istanbul-Konvention des Europarates in Kraft getreten. Sie ist damit auch für Deutschland gültig. Das bedeutet, der Staat hat dafür zu sorgen, dass Hilfsangebote für betroffene Frauen und Kinder existieren und Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Wo stehen wir jetzt? – Davon ist weit und breit nichts in Sicht. Ich glaube, wir können uns diesen Verschiebebahnhof nicht mehr länger leisten. Der Freistaat hat hier nun eine Rechtsverpflichtung.
Wie kommen wir an dieser Stelle weiter? – Wir brauchen einen Masterplan und eine Bestandsaufnahme. Die Abfrage, wie es regional ausschaut, wird das Geringste sein. Wir müssen aber aus der Nummer herauskommen, dass die Verantwortung ständig hin- und hergeschoben wird. Die GRÜNEN haben im letzten Sommer ein umfangreiches Antragspaket eingebracht, in dem Konsequenzen aus der Studie gezogen wurden und auch die Forderungen der SPD ent
halten sind. Wir wollen zum Beispiel beim Personalschlüssel ansetzen und mehr Gelder für das Personal in Frauenhäusern und bei Notrufen zur Verfügung stellen. Dieses Personal soll nicht nur für die Beratung, sondern auch für die Verwaltung und die Hauswirtschaft zur Verfügung stehen; denn das sind ganz wesentliche Posten.
Im Einvernehmen mit den anderen Fraktionen haben wir die Beratung dieses Antragspakets zurückgestellt, weil wir gemerkt haben, dass es allen Fraktionen auf den Nägeln brennt, dass die Probleme endlich an der Wurzel angepackt werden. Wir fordern deshalb einen Runden Tisch. An diesem Runden Tisch müssen wir darüber reden, welche Sofortmaßnahmen wir ergreifen können, statt zu warten. Was können wir tun, um diese Problematik zwischen den Kommunen und dem Freistaat zu lösen? Wir haben doch gesehen, dass das in anderen Politikfeldern auch möglich ist, und wir möchten die Meinung des Landtags und unsere Wünsche bei der Weiterentwicklung von Förderrichtlinien berücksichtigt sehen. Deshalb sagen wir: Lasst uns einen Runden Tisch gründen. Dieser Runde Tisch muss sich nun schleunigst konstituieren. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe des Sozialministeriums sollten dort einfließen, damit der Landtag über dieses Thema eine Debatte führen kann, so dass noch vor der Landtagswahl etwas vorangeht. Wir bitten Sie hier um Unterstützung.
Wir müssen bei diesem Thema handeln. Aus den Redebeiträgen der anderen Fraktionen habe ich entnommen, dass wir uns bei diesem Thema einig sind. Wir unterstützen natürlich die Dringlichkeitsanträge der SPD und der FREIEN WÄHLER, da wir die darin enthaltenen Forderungen schon selbst aufgestellt haben. Wir müssen jetzt gemeinsam voranschreiten; denn jede Frau, die vor einer verschlossenen Tür steht, ist eine zu viel. Ich bitte deshalb um Unterstützung unserer Forderung nach einem Runden Tisch und hoffe, dass wir damit den Gordischen Knoten endlich lösen können.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute schon gehört: Im Jahr 2018 gilt es in Bayern einiges zu feiern. Das sind hundert Jahre Freistaat Bayern, aber auch hundert Jahre Frauenwahlrecht.
Wo stehen wir? – Frauen können wählen, Frauen können gewählt werden, und wir haben hier einige Frauen im Präsidium des Landtags, auf der Regierungsbank, wenn sie denn mal da wären. Das heißt: Prinzipiell gibt es eine Gleichberechtigung. Wenn wir uns aber im Plenum umschauen, stellen wir fest: Auf jede Frau, die hier sitzt, kommen, wenn sie sich nach links und rechts umguckt, im Schnitt zweieinhalb Männer. Das hat mit Gleichberechtigung nicht wirklich etwas zu tun.
Nur 28 % der Abgeordneten hier sind weiblich. Im Bundestag schaut es ähnlich trist aus: Dort sind 30,7 % der Abgeordneten weiblich. Das war schon mal wesentlich besser. In den Kommunen sind nicht mal 10 % aller kommunalen Wahlbeamten Frauen. Diese Zahlen zeigen nach hundert Jahren Frauenwahlrecht: Der Fortschritt ist eine Schnecke.
Bei der politischen Mitbestimmung durch Frauen geht es sogar wieder rückwärts, wenn wir betrachten, dass der Anteil von Frauen im Bundestag schon einmal viel größer war.
Ich finde die Bilanz nach hundert Jahren Frauenwahlrecht wirklich erschreckend, und bei der Unruhe hier im Plenum muss ich sagen: Als die Neandertaler noch
in ihren Höhlen der Fränkischen Schweiz lebten, galt es vielleicht als okay, dass man im Hinblick auf das Frauenwahlrecht so reagiert hat. Heutzutage sollte das aber nicht mehr der Fall sein.
Wir reden über ein ganz wichtiges Grundrecht. Wir brauchen gar nicht bei "#Me Too" und solchen Dingen anzufangen, wir brauchen uns bloß zu überlegen, wo die realen Benachteiligungen für Parlamentarierinnen hier im Landtag sind, wenn sie immer die Minderheit stellen und ihre Lebenswirklichkeit in den Abstimmungen marginalisiert wird. Wie hart die letzten Jahre waren, sehen wir auch in der Ausstellung "Parlamentarierinnen" hier im Landtag. Der Weg ist wirklich noch ganz, ganz weit.
Bei optimistischer Betrachtung des Frauenanteils in Parlamenten sind Frauen in hundert Jahren vielleicht so weit, dass sie endlich einen Anteil von fifty–fifty in den Parlamenten stellen. Es geht also nicht mit freiwilligen Maßnahmen. Wir brauchen endlich ein faires Wahlrecht, das Frauen nicht strukturell benachteiligt.
Da muss ich sagen: Mir reicht’s – und nicht nur mir. Es reicht auch vielen anderen Frauen im Landesfrauenrat, in allen wichtigen Frauenorganisationen, dem Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten und vor allem allen wichtigen politischen Kommentatorinnen und Kommentatoren in den Leitmedien. Sie haben alle nach der Bundestagswahl wirksame Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils gefordert. Und das sollten wir hier im Parlament endlich würdigen und uns damit auseinandersetzen.
Ich finde, es ist eine Schande, dass das Parlament mit dem höchsten Frauenanteil nicht hier ist, sondern in Ruanda. In Ruanda gab es nach dem schrecklichen Genozid in den Neunzigerjahren Versuche, die Demokratie wirklich neu zu etablieren, neu zu ordnen. Da war eine Frauenquote ganz selbstverständlich. Mittlerweile gibt es dort sehr viel mehr Frauen, als die Quote fordert – weil die Frauenquote dazu geführt hat, dass Frauen in der Politik einfach als selbstverständlich wahrgenommen wurden. Der Generalsekretär der Interparlamentarischen Union sagt dazu: Die Mentalität hat sich verändert. – Das würde ich mir auch für den Landtag hier wünschen.
Frankreich arbeitet auf allen politischen Ebenen auch sehr erfolgreich mit dem Parité-Gesetz. Wir brauchen gar nicht so weit zu gehen wie bis nach Ruanda. Es gibt auch andere Bundesländer, in denen das Thema angegangen wird. Thüringen hat zum Beispiel entsprechende Initiativen ergriffen. Schauen wir nach Baden-Württemberg; da war es sogar im Koalitionsvertrag. Es ist wirklich eine Schande, wie dort damit umgegangen wird. Ihre Schwesterpartei, die CDU, lässt lieber eine Koalitionskrise zu, als den Frauenanteil im Parlament endlich anzuheben.
Wenn man lieber die Koalition beinahe platzen lässt, um Frauen aus dem Parlament rauszuhalten, als den Frauenanteil anzuheben, muss ich sagen: Das spricht an dieser Stelle wirklich Bände.
Kolleginnen und Kollegen, es geht um sinnvolle Repräsentanz für die Hälfte der Bevölkerung. Wir leben nun mal in einer repräsentativen Demokratie. – Frau Guttenberger, Sie haben im Verfassungsausschuss gesagt: Die Abgeordneten sind verpflichtet, dem ganzen Volk zu dienen. – Aber ich habe das Gefühl, wenn ich das so anschaue: Für Ihre Partei besteht das ganze bayerische Volk zu vier Fünfteln aus Männern.
Auf anderer Ebene haben Sie schließlich auch kein Problem mit Quoten. In Oberbayern gibt es 29 Stimmkreise; mein Bezirk Mittelfranken hat 12 Stimmkreise. Kein Mensch regt sich darüber auf, dass es einen Regionalproporz und Regionalquoten gibt – im Gegenteil: Alle erkennen an, dass wir zusehen müssen, dass alle ordentlich repräsentiert sind. Offensichtlich ist der Regionalproporz wichtig, der Frauenanteil aber nicht.
Ich fasse zusammen. Wir brauchen endlich ein faires Wahlrecht, und dazu braucht es keine komplette Neuordnung. Beispielsweise würde es reichen, Listen zu quotieren, wie es bei GRÜNEN und bei der SPD gemacht wird. Über die Frage, wie das verfassungsmäßig gemacht werden kann, können wir gerne diskutieren; da finden wir sicherlich einen Weg.
Damit wir effektive Mittel finden, um Frauen angemessen an der Politik zu beteiligen – das müssen wir alle wollen –, bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu; es ist wirklich nicht schwer. – Danke.
Frau Kollegin Guttenberger, Sie haben ganz viel über die Verfassungsmäßigkeit einer Popularklage gesagt. Darüber haben wir an anderer Stelle ausführlich debattiert. Darum geht es in unserem Antrag gar nicht.
Ich möchte Sie Folgendes fragen: Bestreiten Sie, dass die Staatsregierung ein Recht hat, zum Beispiel einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Wahlrecht geändert wird? Sie sagen ständig, man könne sich nicht einmischen, wie die Parteien ihre Kandidaten aufstellen. Es ist doch gang und gäbe, dass die Richtlinien für ein Wahlrecht von der Regierung mit einem Gesetzentwurf geändert werden können. Das kann auch der Landtag machen. Ich musste mich über Ihre Äußerung gerade sehr wundern.
Der andere Punkt ist: Haben Sie denn irgendwelche Vorschläge, wie man die Benachteiligung von Frauen an dieser Stelle beenden könnte? Man begrüßt zwar, dass mehr Frauen in die Parlamente kommen, aber geht ordnungsrechtlich an der Stelle nicht vor. Mich würde interessieren, welchen konkreten Vorschlag Sie haben, wie man das anders lösen könnte.
Sie sagen, es sei nicht verfassungsgemäß. Wir können uns doch nicht darüber streiten, ob es verfassungsgemäß ist, Vorschläge vorzulegen, wie das Wahlrecht geändert werden soll, damit mehr Chancengerechtigkeit erreicht wird. Nichts anderes wollen wir mit unserem Antrag. Natürlich können die Bürgerinnen und Bürger die Wahllisten verändern. Das ist in allen Ländern der Welt so, in denen es Parité-Gesetze gibt. Das will gar niemand bestreiten. Ich bitte Sie: Machen Sie einmal einen konstruktiven Vorschlag, und nehmen Sie zum Thema Stellung. Ich würde mich darüber freuen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns einig. Wir leben in einer digitalisierten und globalisierten
Welt. Im größten internationalen Social Network Facebook sind mittlerweile 30 % der Weltbevölkerung präsent. Es liegt also auf der Hand, dass es nicht mehr sinnvoll ist, 28 nationale Regelungen zum Datenschutz in Europa aufrechtzuerhalten. Abgesehen davon, dass wir unterschiedliche Datenschutzniveaus hatten, hatten wir keine Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung; denn internationale Plattformen – das hat sich deutlich gezeigt – halten sich nicht an nationales Recht. Problematisch war weniger der Datenschutzstandard, sondern die Rechtsdurchsetzung. Deshalb ist es unglaublich wichtig, ein einheitliches Datenschutzrecht für 500 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dabei ist es künftig nicht relevant, ob das Unternehmen in Europa sitzt. Es geht darum, ob das Unternehmen Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger verarbeitet. Das bedeutet, unsere Daten sind weltweit geschützt.
Allein deshalb musste die Datenschutz-Grundverordnung kommen. Sie ist ein wirklich großer Wurf. Einige Diskussionen hierzu im Landtag fand ich in der Vergangenheit etwas kleingeistig. Wenn es ein alternativloses Gesetz gibt, dann ist es dieses.
Ich danke Herrn Jan Philipp Albrecht, dem Berichterstatter der GRÜNEN-Fraktion im Europäischen Parlament, der maßgeblich die Datenschutz-Grundverordnung mitverhandelt hat. Das ist nicht nur für ihn und die GRÜNEN-Fraktion im Europäischen Parlament ein Riesenerfolg, sondern auch für die europäischen Bürger und Bürger.
Wir haben ganz viele wichtige Prinzipien verankert, beispielsweise "Privacy by Design". Das bedeutet, dass die Datensparsamkeit bereits bei der Entwicklung von Anwendungen berücksichtigt werden muss. Erstmals können wir Unternehmen bei Verstößen mit Bußgeld in Höhe von 4 % ihres Jahresumsatzes belegen. Internationale Konzerne werden sich jetzt gut überlegen, ob sie Datenschutzverstöße dulden und sagen: Es passiert ja nichts. Sie werden von Anfang an den Datenschutz berücksichtigen. Damit haben deutsche Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Deutsche Unternehmen sind seit Langem daran gewöhnt, sich an Datenschutzauflagen zu halten. Sie wissen, wie es geht. Jetzt gibt es ein internationales Level Playing Field, an das sich alle halten müssen. Das ist auch ein Riesenerfolg der Datenschutz-Grundverordnung.
Ich freue mich, dass das Anpassungsgesetz nach langer Verzögerungstaktik in Angriff genommen wurde. Der Freistaat und die Bundesrepublik Deutschland haben sich bei der Grundverordnung für umfassende Öffnungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten eingesetzt. Das kann man machen. Dies hat jedoch den ganzen Prozess verzögert. Wenn ich mir den Gesetzentwurf jetzt anschaue, kann ich nur sagen: Diese Öffnungsklauseln wurden kaum genutzt. Gleichzeitig wird die Datenschutz-Grundverordnung an vielen Stellen aufgeweicht. Ich nenne den Grundsatz der Zweckbindung, den man viel konkreter hätte fassen müssen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen oder öffentliche Stellen einfach ein Interesse an der Weitergabe von Daten bekunden können und dafür die Legitimation erhalten. An dieser Stelle müssen wir noch nachbessern.
Einen anderen Punkt haben wir heute schon mehrfach gehört. Dabei geht es um den Einbau von Funkwasserzählern. Sie alle haben bestimmt Briefe und EMails aus der Bevölkerung bekommen. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung steht mehr oder weniger nichts zu diesem Thema. In der Begründung wird darauf verwiesen, dass hier ein Widerspruchsrecht nach europäischem Recht gilt. Das geht so jedoch nicht. Wir können unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, das Europarecht auszulegen, wenn sie Widerspruch einlegen wollen. Vor dem Inkrafttreten des Anpassungsgesetzes gab es ein recht weitreichendes Widerspruchsrecht. Deshalb freut es mich an dieser Stelle, dass vonseiten der CSU-Fraktion ein Änderungsantrag angekündigt wird, um nachzubessern. Gute und konkrete Gesetze macht man so nicht. Wir werden ebenfalls einen Änderungsantrag, auch noch zu anderen Stellen, einbringen. Wir freuen uns, dass wir uns offensichtlich in diesem Parlament einig darüber sind, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern hier eine sehr konkrete Handhabe geben müssen.
Bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung geht es aber nicht nur um das Anpassungsgesetz. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht vor, dass die Datenschutzbehörden künftig Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sein sollen, wenn sich Beschwerden ergeben. Dabei ist es egal, ob das betreffende Unternehmen in Irland oder in Deutschland sitzt. Allein dafür brauchen wir eine personelle und finanzielle Aufstockung der Datenschutzbehörden. Wir müssen uns auch überlegen, ob unsere Strukturen tragfähig sind. Wir leisten uns in Bayern zwei Behörden für den öffentlichen und den privaten Bereich. Das atmet nicht den Geist der Grundverordnung. Auf diese Weise werden Doppelstrukturen zementiert. An
dieser Stelle müssen wir ebenfalls nachlegen. Wir fordern eine Zusammenlegung der Behörden. Wir freuen uns, dass die Datenschutz-Grundverordnung ab Mai unmittelbar gilt. Wir freuen uns auch, dass das Anpassungsgesetz jetzt auf dem Tisch liegt. Über die Details müssen wir in den Ausschüssen noch reden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen in Zweiter Lesung über unseren Gesetzentwurf zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft und über die Novelle zum Bayerischen Hochschulgesetz.
Ich glaube, wir müssen uns alle einig sein, gerade wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, dass Demokratie vom Mitmachen lebt, dass wir nicht nur über andere bestimmen können, sondern dass wir andere dazu bringen müssen, sich demokratisch einzubringen; denn nur so kann Demokratie wirklich akzeptiert und gelebt werden. Angesichts der aktuellen politischen Situation wissen wir alle, dass es extrem wichtig ist, die Demokratie zu stärken.
Ich kann nicht verstehen, warum ausgerechnet die Hochschulen in Bayern in Bezug auf die Demokratisierung immer noch hinten liegen. Es muss doch unser Anspruch sein, dass Hochschulen die Ideenlabore für die Gesellschaft sind und dass dort Demokratie gelebt und erprobt werden soll. Da steht das Gesetz, wie es in der Novelle jetzt vorgestellt wird, im Rang hinter allen anderen Bundesländern.
Dabei wäre es doch so einfach, hier in Bayern endlich eine Verfasste Studierendenschaft einzuführen. Sie hat sich überall bewährt, aber das gilt offenbar nicht für Bayern.
Meine Damen und Herren, Kritik einzubringen, ist nichts Schlechtes; meistens ist Kritik ein Zeichen dafür, dass man sich mit etwas identifiziert, also auch mit der eigenen Hochschule. Studentinnen- und Studentenvertreter sind keine Nestbeschmutzer, wenn sie sich hochschulpolitisch positionieren; denn sie wollen ja ihre Hochschule und die Wissenschaftslandschaft besser machen.
Wir haben hier im Landtag vor zwei Jahren einen Antrag behandelt, in dem es darum ging, studentischen Hochschulgruppen für ihre Arbeit Räume zur Verfügung zu stellen. Man sollte eigentlich meinen, dass das eine Selbstverständlichkeit ist. Es ist aber offensichtlich keine Selbstverständlichkeit. Die Rechte der Studierendenvertretungen sind in Bayern extrem eingeschränkt. Die Möglichkeiten, die sie eigentlich bräuchten, um sich zu äußern und um zu arbeiten, sind nicht gegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie sagen doch immer: Wir kommen gut ohne eine Verfasste Studierendenschaft aus. Die Studierenden sind zufrieden. –
Dieser Antrag straft das Ganze Lügen. Wenn zum Beispiel so banale Dinge wie Räume nicht vorhanden sind, wenn dazu erst vom Landtag ein Hinweis kommen muss, stimmt an dieser Stelle etwas nicht.
Wir haben den einschlägigen Antrag damals im Ausschuss einstimmig angenommen. Und das zeigte ja schon den Handlungsbedarf.
Ich möchte noch einmal betonen: Das Zurverfügungstellen von Räumen ist etwas Banales. Aber eigentlich geht es um wesentlich mehr. Wenn wir das damals so beschlossen hätten, hätten wir den Text noch viel enger fassen können. Aber es ging uns auch darum, dass die Studierendenvertretungen ihren hochschulpolitischen Auftrag wahrnehmen können. Es kann nicht genügen, nur Workshops zu veranstalten, sondern es geht auch darum, sich zu wichtigen wissenschaftspolitischen Dingen zu positionieren und im Zweifel Kritik an der eigenen Verwaltung der Hochschule zu üben. Genau diese Möglichkeiten schränkt das Bayerische Hochschulgesetz nach wie vor extrem ein. Es ist das einzige Hochschulgesetz in Deutschland, das an dieser Stelle so restriktiv ist. Wir fordern deshalb, dass die Studierendenvertretungen ein echtes politisches Mandat erhalten, damit sie sich entsprechend positionieren können, ohne Angst haben zu müssen, zurückgepfiffen zu werden.
Sie brauchen aber noch mehr. Sie brauchen die Budgethoheit, und sie brauchen eine Vertragshoheit. Wir haben es in der letzten Diskussion schon gesagt. Jede Tackernadel, jede Anschaffung und jeder Druck eines Flyers muss von der Hochschulverwaltung genehmigt werden. Das Ganze ist doch absurd. Die Studierendenvertretungen können kleine wie große Dinge, die eigentlich in ihrem Aufgabenbereich liegen würden, nicht selbstständig aushandeln, weil ihnen die Vertragshoheit fehlt. Semestertickets müssen nach wie vor über die Studierendenwerke verhandelt werden, die Studierendenvertretungen können auch kein Personal zur Geschäftsführung einstellen, das sie in ihren ehrenamtlichen Aufgaben entlasten würde.
Man kann nur sagen: Die eigenständige Interessenvertretung ist dadurch sprichwörtlich gelähmt und hängt immer vom guten Willen der Hochschulverwaltung ab. Deswegen fordern wir erneut, wie in den vergangenen Legislaturperioden, wie seit 40 Jahren und wie die Kolleginnen und Kollegen von der SPD, die Einführung einer echten Verfassten Studierendenschaft in Form einer Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts. Wir wissen alle: 15 Bundesländer machen das vor. Es gibt dort offensichtlich keine Probleme. Nur Bayern schert nach wie vor aus.
Es hat der wissenschaftlichen Exzellenz anderswo nicht geschadet, wenn Studierende sich selbst verwalten können. Neun von elf Eliteunis haben eine Verfasste Studierendenschaft. Wir haben hier in Bayern mittlerweile 390.000 Studierende, die bis auf ganz we
nige Ausnahmen volljährig sind. Sie haben das aktive und das passive Wahlrecht. Sie können arbeiten, sie können mitbestimmen, sie können in unserer Gesellschaft tätig sein. Nur an den Hochschulen traut man ihnen offensichtlich nicht zu, dass sie sich selbst verwalten und die eigenen Interessen in die eigenen Hände nehmen.
Wir brauchen an der Stelle dringend ein Umsteuern. Wir müssen den Studierendenvertretungen die Möglichkeit geben, Verträge zu schließen, Geldmittel selbst zu verwalten, auch ihre Organisationsform und die Beitragshöhe selbst zu bestimmen.
Ich erinnere mich noch gut an die letzte Diskussion zu dem Thema, die wir hier im Plenum hatten. Da wurde von Ihnen, vonseiten der CSU, immer gesagt: Ja, die Zwangsmitgliedschaft wäre ein Problem, das wäre so teuer, und da wäre keine Akzeptanz bei den Studierenden da. – Man muss sich das nur mal vor Augen führen: In anderen Bundesländern betragen die Beiträge zwischen 6 und 15 Euro pro Semester. Das ist natürlich Geld. Ich glaube aber, in Anbetracht des Gegenwerts, der sich ergibt, wenn Studierendenvertretungen beraten können, wenn Semestertickets und Kulturtickets einfach eingeführt werden können, ist das mit der Akzeptanz kein Problem. Zumindest habe ich aus anderen Bundesländern, in denen das eingeführt wurde, nichts Entsprechendes gehört.
Was die Legitimation der Studierendenvertretungen betrifft: Sie sagen immer, die Wahlbeteiligung sei niedrig. – Ich möchte als Beispiel mal eine andere Körperschaft öffentlichen Rechts anführen, die IHK. Auch da wird die Pflichtmitgliedschaft, wird die Beitragserhebung nicht infrage gestellt. In München und Oberbayern war dort die Wahlbeteiligung zuletzt bei 6 %. Also, da brauchen wir nicht über die Legitimation von Studierendenvertretungen zu reden. Wenn wir damit anfingen, bräuchten wir überhaupt keine selbstverwalteten Körperschaften des öffentlichen Rechts mehr.
Vielleicht werden Sie immer noch sagen: Ja, die Debatte ist relativ akademisch, und das braucht man alles nicht. – Ich kann mir das gut vorstellen, weil wir das in den Debatten der letzten Jahre immer wieder gehabt haben. Wenn wir jetzt aber einfach mal vergleichen: Wie würde das andersherum ausschauen, zum Beispiel bei einem Betrieb, in dem der Betriebsrat sich jede Ausgabe von der Personalabteilung genehmigen lassen müsste? Dann ist ja schon klar, wie absurd das Ganze ist. Oder nehmen wir an, der Bayerische Rundfunk müsste sich jedes Sendeformat vom
Landtag genehmigen lassen. Ich kann mir vorstellen, dass das einigen ganz gut gefallen würde,
aber aus gutem Grund ist das an der Stelle eben nicht der Fall. Selbstverwaltete Organisationen des öffentlichen Rechts müssen deswegen auch die Möglichkeit haben, tatsächlich selber über ihre Belange zu bestimmen. Man kann sie immer noch kritisieren, wenn sie über das Ziel hinausschießen. Das können die eigenen Mitglieder machen, das können auch wir als Gesetzgeber machen, wenn etwas schiefläuft. Aber erst einmal muss man doch die Möglichkeit einführen.
Studentische Selbstverwaltung betrifft auch ganz praktische Probleme. Wir haben von den Tackerklammern gesprochen. Es geht aber um die großen Dinge. Nach wie vor müssen Studentenwerke noch Verträge um Semestertickets verhandeln. Das ist eine rechtlich sehr fragwürdige Konstruktion, die durchaus anfechtbar ist. Gleichzeitig müssen die Studierendenvertretungen Urabstimmungen in der Studierendenschaft durchführen, ob überhaupt so etwas wie ein Semesterticket eingeführt werden soll, um das zu legitimieren. Wir wissen alle, was das für ein wahnsinniger Aufwand ist. Es wäre doch viel einfacher, wenn man, wie überall sonst, direkt einen Vertrag abschließen könnte.
Wir haben ein ganz aktuelles Beispiel, bei dem das ganze Thema wieder hochkocht. Das ist in Würzburg. Die Studierendenvertretungen dort möchten ein Kulturticket einführen. Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien und das Stadttheater sind dafür. Nur das Studentenwerk, das das eigentlich verhandeln müsste, stellt sich an der Stelle quer. – Ja, was macht man in einer solchen Situation, wenn es da einen Dissens gibt? Da kann man dann nicht davon reden, dass die Studierenden die Möglichkeit haben, in ihrem Sinn entsprechend tätig zu werden. Genau diese komischen Hilfskonstrukte wollen wir endlich abschaffen.
Wir kennen die Debatte. Meine Befürchtung ist: Die Argumente werden Sie weiterhin nicht anfechten. Ich kann Sie aber bloß dazu auffordern: Nach 40 Jahren muss es endlich ein Ende damit haben, sich gegen die Verfasste Studierendenschaft zu sperren. Wir haben aus anderen Ländern gute Beispiele. Sie müssen endlich aus dem Schmollwinkel herauskommen. 40 Jahre Bocken sind genug.
Kolleginnen und Kollegen, dem Änderungsantrag der SPD zum Hochschulgesetz stimmen wir natürlich zu, weil er in die gleiche Richtung wie unser Gesetzent
wurf geht. Wir haben im Detail eine etwas andere Auffassung, aber das macht nichts.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, vielleicht erstaunt es Sie, dass wir auch Ihrem Änderungsantrag zustimmen; denn es ist das Mindeste, dass Studierendenvertretungen über Satzungsänderungen, die Sie betreffen, mitbestimmen können. Aber es reicht nicht aus. Wir werden die Novelle zum Hochschulgesetz deswegen an der Stelle ablehnen;
denn ohne eine Verfasste Studierendenschaft ist die Hochschulautonomie leer und hohl. Studierendenvertretungen müssen Rechte erhalten. Es hat keinen Sinn, nur das, was immer schon gemacht wurde, weiter fortzuschreiben. Stimmen Sie deshalb unserem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag der SPD zu! Dann werden wir auch Ihrer Hochschulnovelle zustimmen. Sonst können wir das leider nicht.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen. Ich muss zugeben, dass Studienakkreditierung auf den ersten Blick nach einem absoluten Nerd-Thema klingt. Die Reihen hier im Hohen Haus sind schon wieder ein bisschen besser besetzt als vorhin. Es freut mich, dass sich doch einige für dieses Thema interessieren; denn es ist tatsächlich wichtiger, als man auf den ersten Blick glaubt.
Worum geht es? – Es geht um Bologna, es geht um einen einheitlichen europäischen Hochschulraum. Diese Vision müssen wir verfolgen. Wir dürfen diesen Hochschulraum nicht aus den Augen verlieren. Die Vorteile liegen wirklich auf der Hand: internationale Mobilität, lebenslanges Lernen, Vereinheitlichung von Studienabschlüssen. Das alles sind gute Sachen. Als ich in den Neunzigerjahren studiert habe, gab es das noch nicht. Ich muss sagen, junge Menschen haben dadurch bereits jetzt viel mehr Möglichkeiten.
Jetzt treten natürlich auch die Schattenseiten von Bologna, wo es knirscht und die Vereinheitlichung noch nicht geklappt hat, in der öffentlichen Wahrnehmung zutage. Wir reden viel über Verschulung und Credit Points. Wir reden auch darüber, dass Studienleistungen immer noch nicht adäquat anerkannt werden. Aber das sind genau die Punkte, an denen wir ansetzen müssen, um das Ziel zu erreichen.
Einer davon ist die Studienakkreditierung. Wir haben schon gehört, dass wir den Staatsvertrag brauchen, um das System rechtsfest zu machen. Das ist keine Frage. Wir werden dem natürlich zustimmen; denn wir sehen keinen anderen Weg. Es handelt sich um einen Minimalkonsens der Länder, und als solchen muss man ihn auch sehen. Dazu gab es lange Verhandlungen. Wir als GRÜNE sehen Teile des Studienakkreditierungsstaatsvertrags nach wie vor kritisch. Das betrifft vor allem – das haben wir vorhin schon mal gehört – die Rolle der Akkreditierungsagenturen als privatwirtschaftliche Unternehmen, die eigene Interessen verfolgen. Hier wurde verpasst, die Akkreditierungsräte adäquat auszustatten, um ihnen mehr Möglichkeiten zu geben. Es fehlt an Mitbestimmung und Einbeziehung der Studierenden. Das Thema hatten wir in der vorherigen Debatte schon. Trotzdem werden wir dem Staatsvertrag zustimmen; denn er geht im Großen und Ganzen in die richtige Richtung.
An der Musterrechtsverordnung, die heute wohl in der Kultusministerkonferenz beraten wird, muss ich jedoch Kritik üben. Das müssen wir uns genau an
schauen. Ich bin mir nicht sicher, ob der aktuelle Entwurf den bisherigen, die wir kennen, entspricht. Jedenfalls liegt die Musterrechtsverordnung in ihren Grundzügen schon lange auf dem Tisch. Nicht nur von Studierenden, sondern auch von allen möglichen Verbänden gab es hierzu Kritik. Diese Kritik müssen wir ernst nehmen. Wir können im Landtag nicht darüber abstimmen, weil das Ganze untergesetzlich ist. Wir sollten uns die Debatte darüber jedoch nicht aus der Hand nehmen lassen. Deswegen erwarte ich von der Staatsregierung, dass wir nicht nur informiert werden, sondern auch im Wissenschaftsausschuss über diese Musterrechtsverordnung reden werden. Ich erhoffe mir von bayerischer Seite noch einige Nachjustierungen; denn die Länder können sie umsetzen, müssen sie aber nicht eins zu eins umsetzen.
Ich möchte noch einige Punkte herausgreifen, die an dieser Stelle durchaus kritisch zu sehen sind. Das betrifft zum einen die Mitbestimmung der Studierenden, die stark eingeschränkt wurde. Zum anderen wurde die Regelung, dass Vorlesungen und Seminare weitestgehend überschneidungsfrei stattfinden müssen, aufgeweicht. Das steht aktuell drin. Was bedeutet "weitestgehend überschneidungsfrei"? – Das heißt "nicht überschneidungsfrei". Die Studierbarkeit ist damit nicht zu 100 % gegeben. Wenn wir von "weitestgehend überschneidungsfrei" reden, muss man sich fragen, ob die Regelstudienzeit in Zukunft auch nur "weitestgehend" eingehalten wird. Das wäre nämlich die Konsequenz aus dem Ganzen.
Außerdem sind Ortsbegehungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Ich halte es bei einer Akkreditierung für zwingend notwendig, dass man sich ein Bild vor Ort macht und mit den Betroffenen redet. Darüber hinaus ist die Einbeziehung der Praxis nicht mehr zwingend notwendig. In Lehramtsstudiengängen können das jetzt beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter des Kultusministeriums übernehmen. Ich glaube, das ersetzt nicht die Einbeziehung von Lehrerinnen und Lehrern aus der Praxis.
Diese Punkte könnte man noch endlos fortführen. Ich erwarte, dass diese Kritik ernst genommen wird. Ich erhoffe mir, dass wir an dieser Stelle noch nachbessern können. Ich wünsche mir dazu eine Debatte im Wissenschaftsausschuss und vertraue darauf, dass die Staatsregierung zeitnah berichten wird, wie es gelaufen ist. Ansonsten wünsche ich mir für die Studienakkreditierung einen guten Weg, vielleicht einen besseren Weg als in den vergangenen Jahren. Ich hoffe, dass wir irgendwann bei der Bologna-Reform an einen Punkt kommen, an dem die große Vision des
einheitlichen europäischen Hochschulraums wieder im Vordergrund steht und das Klein-klein gelöst ist.
Frau Kollegin Guttenberger, Sie haben gerade gesagt, Informationen stünde nichts entgegen. Wir fordern die Abschaffung des § 219a StGB, weil die Ärztin Kristina Hänel aufgrund dieses Paragrafen zu 6.000 Euro Strafe verurteilt wurde, nachdem sie lediglich auf ihrer Homepage angegeben hatte, dass sie im Rahmen ihres Leistungsspektrums auch Schwangerschaftsabbrüche durchführe. Sie erbringt auch alle anderen Leistungen, die eine Frauenärztin anbietet. Sie hat einen Flyer hinterlegt, in dem über das medizinische Verfahren aufgeklärt wird, also wie der Abbruch vonstatten geht, und darüber, wie lange eine Frau unter Umständen liegen muss und dass eine Begleitperson mitzubringen ist. Das sind ganz neutrale Informationen.
Wie das mit Werbung in Verbindung gebracht werden kann, erschließt sich mir überhaupt nicht, zumal Werbung standesrechtlich ohnehin verboten ist. Sie behaupten, dass es um ein Werbeverbot gegangen sei. Mir erschließt sich nicht, wie diese Ärztin aufgrund dessen verurteilt werden konnte. Viele andere Ärztinnen und Ärzte wurden ebenfalls in Verfahren gezogen. Offensichtlich wollen Sie das auch nicht; denn Sie selbst sagen: Informationen sollen zugänglich sein. Oder meinen Sie, Informationen sollen nur sehr selektiert zugänglich gemacht werden, und Frauen soll es schwergemacht werden, sie zu finden? Ich hätte gern aufgeklärt, wie Sie das sehen. Sofern wir dazu nichts Rechtsfestes hören, bleiben wir dabei: Der § 219a muss ersatzlos gestrichen werden; denn es gibt bereits Werbeverbote für ärztliche Leistungen. Wir haben doch nichts davon, wenn Frauen nicht an Informationen kommen. Frauen in einer Notlage müssen wissen, für was sie sich entscheiden.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal freue ich mich sehr, dass wir in diesem Hohen Hause mal wieder – das ist selten genug – über Computerspiele sprechen; denn Computerspiele sind nicht nur ein wichtiger Teil der Jugendkultur, sondern sie sind mittlerweile auch ein kultureller Bereich, den man mit Film und Musik gleichsetzen kann. Sie sind darüber hinaus auch ein ganz wichtiger Wirtschaftszweig.
Wir haben hier in der Vergangenheit vor allem die Computerspielsucht als ein ganz wichtiges Thema behandelt. Vor Kurzem erst hatte ich ein Gespräch mit einer Oberärztin vom Klinikum Haar, wo zu dem Thema geforscht wird. Sie sagte ganz eindeutig: Computerspielsucht hat ähnliche Grundzüge wie Glücksspielsucht. – Man muss überlegen, was man dagegen tun kann; denn Spielsucht gefährdet unsere ganze Gesellschaft sowie natürlich Kinder und Jugendliche.
Dennoch ist mir wichtig, dass wir hier keinen falschen Zungenschlag in die Debatte bekommen. Computerspiele als solche sind nichts Schlechtes, sondern eine neue Kulturtechnik. Wir sollten sie nicht voreilig in die Schmuddelecke stellen. Sicherlich ist Jugendschutz ein wichtiger Aspekt. Auch die Diskussionen in den vergangenen Jahren über Killerspiele zeigen: Wir müssen uns über jugendgefährdende oder -beeinträchtigende Inhalte unterhalten. Hier muss eingeschritten werden.
Dennoch glaube ich, dass wir dem Problem, um das es hier geht, nämlich um bestimmte Geschäftsmodelle, um Freemium, um Free-to-play-Spiele und um Loot Boxen, nicht ganz gerecht werden, wenn wir das Ganze auf den Jugendschutz verengen. Wenn wir überlegen, welche Geschäftsmodelle es dafür im Internet, aber auch bei trägergebundenen Medien von Computerspielen gibt, merkt man: Das ist sehr komplex. Einige Spiele kosten nichts, aber man kann durch Modelle wie Freemium und Free-to-play zusätzliche Gadgets erwerben. Das können zusätzliche Waffen sein, es kann aber auch ein hübscheres Äußeres für die Spielfigur sein. Dieses Geschäftsmodell ist für viele Spieleentwickler, aber auch für kleine Firmen wichtig, um sich zu refinanzieren. Viele Spielerinnen und Spieler nehmen das gerne wahr, da sich das Spiel ohne diese Gadgets auch spielen lässt.
Schwierig wird es bei Geschäftsmodellen wie Pay-towin. Dabei muss man erst etwas erwerben, um überhaupt gewinnen zu können und um andere Spieler zu übertrumpfen. Dabei muss man genau hinschauen: Wo ist das überhaupt noch ein legitimes Geschäftsmodell, und wo fängt die Abzocke an? Gegen Abzocke wollen wir uns natürlich in der realen Welt wie auch bei den Computerspielen wenden.
Meiner Ansicht nach ist es kein Thema, das sich allein durch den Jugendschutz bewältigen lässt, sondern es geht viel grundlegenderer um verbraucherschutzrechtliche Themen und natürlich auch um die Frage, wo das Glücksspiel anfängt. Belgien zum Beispiel hat die sogenannten Loot Boxen, bei denen man gar nicht weiß, was man erwirbt, wenn man ein solches Paket kauft, eindeutig unter "Glücksspiel" subsumiert und in die Glücksspielgesetzgebung aufgenommen. Zu überlegen ist, ob wir das in den Glücksspielstaatsvertrag einbringen können.
Wir dürfen auch nicht vergessen, worüber wir eigentlich sprechen: Es geht vor allem um Suchtgefährdung.
Dabei sagen sämtliche Expertinnen und Experten, dass Internetspielsucht natürlich mit den Geschäftsmodellen wie Free-to-play korreliert sowie damit, wie viel Geld dafür ausgegeben wird. Das betrifft Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen. Hinter diese Mechanismen müssen wir blicken. Wir müssen überlegen, wie wir Medienkompetenz fördern können. Aber wo eindeutig Grenzen überschritten werden, brauchen wir entsprechende gesetzliche Regelungen.
Mir ist an dieser Stelle eines wichtig: Jugendschutz muss vor allem dazu dienen, gefährdende Inhalte klar zu identifizieren. Bei bedenklichen Geschäftsmodellen glaube ich, dass wir andere gesetzgeberische Möglichkeiten haben, um da wirksamer einzuschreiten. Wenn wir das Ganze breit diskutieren, kann es möglich sein, hier auch noch Jugendschutzaspekte aufzunehmen.
Deswegen bin ich nicht geneigt, dem Antrag der FREIEN WÄHLER in der vorliegenden Form zuzustimmen; denn ich glaube, dass er an dieser Stelle zu kurz greift. Aber er hat eine sehr wichtige Diskussion angestoßen. Ich hoffe, dass wir sie im Bayerischen Landtag noch fortführen werden.
Wir werden den Anträgen der SPD- und auch der CSU-Fraktion zustimmen; denn den darin genannten Fragestellungen müssen wir nachgehen. Aber wir müssen das Thema noch wesentlich breiter diskutieren. Computerspiele sind eine eigene Kulturtechnik, aber Abzocke können wir weder im Netz noch bei realen Geschäften dulden. Das Thema "Spielsucht" muss stärker in den Fokus geraten.
Mit Blick darauf haben wir noch viele Hausaufgaben zu erledigen. Beispielsweise gibt es viel zu wenige Beratungsstellen, die sich auch mit dem Thema "Spielsucht" auseinandersetzen. An der Stelle können wir im Land sicherlich noch nachlegen. Wir müssen natürlich auch bedenken, wie wir vielleicht durch freiwillige Selbstverpflichtungen oder durch geschickt eingesetzte Fördermaßnahmen positiv auf unsere Spieleindustrie einwirken können, damit Geschäftsmodelle, die allen zugutekommen und die nicht die Spielsucht fördern, vorangetrieben werden.
In dem Sinne sage ich: Lassen wir Computerspiele als positives Element unserer Kultur zu, aber sehen wir auch genau hin, wo es Probleme gibt. Ich wünsche mir, dass wir die Diskussion nicht verkürzen, sondern weiterführen. – Ich bedanke mich für alle Anträge.
Herr Herold, an dieser Stelle muss ich nun doch eine Zwischenbemerkung machen. Sie haben nämlich auch meine Anfrage zum Deutschen Museum in Nürnberg zitiert. Dazu habe ich mittlerweile mehrere Anfragen gestellt. Ich muss aber sagen, mit der Beantwortung wie auch mit der Einbindung des Wissenschaftsausschusses in Bezug auf das Deutsche Museum bin ich nicht zufrieden. Vor der Sommerpause hatten wir genau hierzu auch eine große Plenardebatte. Ich erinnere mich noch gut an den Bericht zum Deutschen Museum im Wissenschaftsausschuss. Nachdem wir uns jahrelang damit beschäftigt hatten, nachdem der Mietvertrag für das Deutsche Museum bereits abgeschlossen war, kam erstmals die Kostendiskussion auf. Ich möchte nicht die ganze Historie ausbreiten, aber Kosten, die zu Beginn mit 8 Millionen Euro beziffert waren, beliefen sich am Schluss auf 100 Millionen Euro, obwohl im Haushalt nach wie vor nur Verpflichtungserklärungen für 64 Millionen Euro stehen. Die anderen 36 Millionen Euro werden jetzt über einen Nachtrag zum Haushalt beschlossen. Da kann man doch nicht behaupten, dass der Wissenschaftsausschuss – über den Haushaltsausschuss kann ich nichts sagen – frühzeitig einbezogen gewesen wäre.
Ich habe derzeit zu dem Thema noch eine Anfrage laufen, in der es um die Kosten für Anmietungen durch den Freistaat und deren Vergleichbarkeit geht. Dazu wollten wir Auskünfte, doch ich musste die Beantwortung monieren. Die Anfrage wurde nämlich unzureichend beantwortet. Gerade beim Thema Deutsches Museum sind nach wie vor viele Fragen offen. Das hat nichts damit zu tun, ob man das Projekt grundsätzlich begrüßt oder nicht. Was aber die Einbeziehung des Wissenschaftsausschusses anbelangt, so kann man nur sagen: Die war unzureichend.
Mich würde interessieren, wie Sie zu der Auffassung kommen, wir wären von Anfang an informiert gewesen, und zwar sowohl über die Kosten als auch über die Planungen. Die Informationen kamen immer erst im Nachklapp, aufgrund verschiedener Anfragen. Meist wurden die Auskünfte erst gegeben, nachdem der Vollzug der Mietverträge oder Verpflichtungserklärungen bereits beschlossen war.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vorhin gehört, dass die steigenden Studierendenzahlen eine Herausforderung seien. Nun, diese Herausforderung haben wir schon seit Jahren. Es ist eine Herausforderung mit Ansage, und ich verstehe daher nicht, warum wir jetzt plötzlich so überrascht tun, dass die Infrastruktur nicht mithalten kann.
Wir haben eine fast inhaltsgleiche Debatte bereits 2015 geführt, und seither ist kaum etwas passiert, um ausreichend bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu schaffen. Herr Lotte sagte es vorhin bereits: Ein Saldo von 40 neuen Wohnheimplätzen ist wahrlich nicht das, was man sich vorstellt, wenn wir doch wissen, dass wir stetig mehr Studierende haben. An anderer Stelle klopft sich das Wissenschaftsministerium stets auf die Schulter, wenn wir die steigenden Studierendenzahlen betrachten. Das ist auch richtig, aber es ist nicht nur eine Chance, sondern auch eine Herausforderung, die wir jedoch seit Langem kennen.
Schauen wir uns die Schlagzeilen zum Semesterstart aus den letzten Jahren an. Die "Süddeutsche Zeitung" hat gestern getitelt: "Die schwierigste Prüfung zum Unistart: eine Wohnung finden". 2016 hieß es: "München für Studenten ein teures Pflaster". Die "Mittel
bayerische Zeitung" schrieb 2011 und 2013 wortgleich: "Der Wohnraum für Studierende wird knapp". Ich könnte die Liste beliebig fortsetzen, Kolleginnen und Kollegen. Es ist wirklich keine neue Erkenntnis, dass wir als Freistaat hier investieren müssen. Nur Sie, die CSU-Staatsregierung und CSU-Fraktion, scheinen das Problem offensichtlich aussitzen zu wollen. Da hilft es auch nicht, viel über Wohnungsbaupolitik im Allgemeinen und über Wohnraumförderung zu sprechen; denn bei diesem spezifischen Problem, Wohnraum für Studierende und Auszubildende zu schaffen, wissen wir ganz genau, was nötig ist. Wir hätten eigentlich die Instrumente an der Hand, aber es scheitert wie immer am Geld.
Gerade in Bayern ist der Wohnraummangel bei Studierenden gravierend, und er ist seit Jahren bekannt. Trotz alledem hat sich die Unterbringungsquote in den Wohnheimen in den letzten zehn Jahren zum Nachteil verändert. Wir haben es bereits gehört: Mittlerweile ist sie in fast allen Uni-Städten und Hochschulstandorten im einstelligen Bereich angekommen. Wir lagen 2001 schon einmal bei 15 %. Dort möchten wir auch wieder hin. In den vergangenen Jahren gab es hier bereits viele Anträge dazu, aber die Staatsregierung hat keinen Weg aufgezeigt, wie wir hier vorankommen.
Die Zahlen zeigen ganz eindeutig, dass der Freistaat seine Pflicht zur sozialen Flankierung des Studiums insgesamt nicht ernst nimmt. Wenn wir sehen, dass die staatlichen Ausgaben für die Studierendenwerke in den vergangenen Jahren ebenfalls gesunken sind – 2005 hatten wir im Haushalt noch 11,45 Millionen Euro, jetzt 11,05 Millionen Euro –, die Studierendenzahlen sich aber mehr als verdoppelt haben, dann kann ich nur fragen: Mit welcher Begründung tun Sie das? Mit welcher Begründung kürzen Sie real die soziale Flankierung des Studiums?
Stattdessen möchten Sie die Studierenden dem freien Wohnungsmarkt überlassen. Wir wissen, dass in UniStädten wie Nürnberg, Regensburg, Würzburg und München in den letzten Jahren die Wohnungsmieten um über 30 % angestiegen sind. Dies wird sich sicher in den nächsten Jahren nicht verbessern. Eine durchschnittliche Studentenbude – dies hat erst vor Kurzem eine Studie des DIW angegeben – kostet in München im Schnitt 660 Euro. Darunter sind Wohnungen, aber auch Neun-Quadratmeter-Zimmer, und auch der geförderte Wohnungsbau ist eingerechnet. Das heißt, viele bezahlen noch wesentlich mehr. Das ist bundesweit einsame, einsame Spitze! Das wäre doch ein Grund, hier zielgenau zu arbeiten.
Wenn wir überlegen, dass der BAföG-Grundsatz im Schnitt inklusive Wohnungspauschale 649 Euro beträgt, dann heißt das: BAföG-Empfängerinnen und Empfänger können sich in Städten wie München von ihrem BAföG nicht einmal die Wohnung leisten. Wir sprechen noch gar nicht von der Fahrt zur Uni, von Unterrichtsmaterialien, Essen und was alles sonst noch dazukommt. Was aber mindestens genauso schlimm ist: Auch Durchschnittsverdienerinnen und Durchschnittsverdiener können ihren Kindern mittlerweile kein Studium mehr finanzieren. Wer also keine wirklich reichen Eltern hat, kann sich in München das Studium unter den aktuellen Voraussetzungen nicht leisten.
Wenn wir schauen, wohin das Geld für studentisches Wohnen fließt, dann stellen wir fest, es wird überwiegend in Sanierungen oder auch in Projekte privater Träger investiert; aber wir müssen beim Studierendenwohnraum zuallererst bedenken: Wer kann für alle gleichermaßen eine Infrastruktur schaffen? Wer weiß auch um die Nöte der Studierenden und ist am engsten dran? – Das sind die Studierendenwerke. Deshalb müssen wir dort im Haushalt ansetzen und endlich die Förderung erhöhen.
Man könnte noch ewig darüber sprechen, aber vielleicht noch kurz zu den Auszubildenden. Ich habe mir diverse Anfragen angeschaut. In der Antwort stand dann immer lapidar: Ja, im Bund hat die Arbeitsagentur 2015 die Förderung eingestellt, und es wäre wünschenswert, wenn der Bund dort einsteigt. – Wer war denn da an der Regierung? Ich kann nur sagen: Ich würde mir wünschen, wenn es eine neue Bundesregierung gäbe, dass diese hier einhakt. Wir als GRÜNE würden es zumindest tun, wenn wir es dürften. Schauen wir einmal, was nun herauskommt! Wir müssen auch die Wohnraumförderung insgesamt stärken; denn es gibt momentan mehr Anträge, als ausgezahlt wird.
Lassen Sie uns zusammenfassen: Wir müssen mehr Geld investieren, und zwar gezielt für studentisches Wohnen und für Auszubildende. Jetzt gibt es die Gelegenheit im Nachtragshaushalt. Packen Sie es an!
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen natürlich den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER; denn es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass 12.500 Lehrbeauftragte in Bayern die Möglichkeit bekommen, ihre Interessen innerhalb der Hochschulpolitik, im Personalrat und in der akademischen Selbstverwaltung zu vertreten.
Das muss sich endlich ändern. Wir hoffen auf gute Diskussionen dazu und letztlich auch auf Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Aber wie wir in der Debatte schon eindeutig gemerkt haben, ist das Problem viel
größer und viel breiter. Lehrbeauftragte sind insgesamt in einer sehr prekären Situation.
Wir GRÜNE – auch andere Fraktionen waren tätig – haben durchaus einige Antragspakete in petto, die wir im Wissenschaftsausschuss beraten werden. Wir hoffen, dass sich endlich parteiübergreifend eine Lösung für das Problem abzeichnet, das wir seit Jahren kennen.
Ich nehme auch Ihre Äußerungen, Herr Goppel, so wahr, dass Sie bereit sind, zumindest was die Bezahlung und einige andere Dinge betrifft, mit uns zusammen voranzugehen.
Ich möchte das Ganze noch einmal klarstellen.
Lehraufträge sind im Prinzip ein gutes Instrument, um Erfahrungen aus der Praxis an die Hochschulen zu holen. So ist es auch laut Hochschulpersonalgesetz gedacht. Lehrbeauftragte sollen im Nebenberuf an den Hochschulen Unterricht in den selten nachgefragten Fächern oder ergänzenden Unterricht erteilen und nicht die Regellehre übernehmen.
Gesetze sind einzuhalten. Da kann man sich nicht mit Verweis auf die Hochschulautonomie herausreden; denn die Vorgaben sind eigentlich ganz klar. Aber wenn wir uns die Zahlen ansehen, hat sich eindeutig gezeigt, dass sich die Lage gedreht hat. Lehrbeauftragte übernehmen zunehmend Daueraufgaben, für die es keine Dauerstellen gibt. Vielerorts würde die Lehre ohne diese Billiglehrkräfte völlig zusammenbrechen. Wir wissen mittlerweile ganz genau, wo wie viele Lehrbeauftragte tätig sind. Das sind in einzelnen Einrichtungen über 80 %.
Da kann man nicht von einem ergänzenden Charakter reden.
Wir haben auch schon gehört, dass den Leuten von ihren Lehraufträgen in der Regel ein Hungerlohn bleibt; denn Vor- und Nachbereitungszeiten, Korrekturen und viele andere Aufgaben werden nicht vergütet. Viele wichtige Dinge werden letztlich unbezahlt abgearbeitet. Dafür gibt es eigentlich nur ein Wort – das hat mit Mindestlohn nichts zu tun –, nämlich gar kein Lohn. Dabei handelt es sich letztlich um moderne Sklaverei.
Lehraufträge dürfen nicht in moderne Sklaverei ausarten. Akademische Lehre soll primär durch reguläre Beschäftigte abgehalten werden. Wir brauchen für die Daueraufgaben deshalb eine genügende Anzahl von Dauerstellen. Alles andere wäre ein Missbrauch des Hochschulrechts, den wir nicht weiter dulden können, und das hat wirklich nichts mit Hochschulautonomie zu tun.
Beim legitimen Einsatz von Lehrbeauftragten sind eine ordentliche Vergütung und geregelte Vertragsverhältnisse natürlich Pflicht. Die Vor- und Nachbereitungszeiten müssen einkalkuliert werden. Außerdem brauchen wir eine Vergütung auf dem Niveau der Vergütung von Lehrkräften für besondere Aufgaben. Zur Situation der Lehrbeauftragten hat es im Ausschuss bereits ein Fachgespräch gegeben. Die zutage getretenen Ergebnisse waren teilweise mehr als bedrückend.
Lehrbeauftragte schildern, dass sie keinerlei Aufstiegsmöglichkeiten in reguläre Beschäftigungsverhältnisse haben. Die Lehraufträge, die teilweise seit 20 Jahren laufen, werden nämlich nicht als Berufserfahrung anerkannt. Das ist ein Teufelskreis. Dieser lässt sich beseitigen. Auch hier müssen wir tätig werden.
Wenn ich stattdessen lese, was die Staatsregierung in diesem Bereich offensichtlich anleiert, dann kann es einem nur schlecht werden. In der "Süddeutschen Zeitung" war zu lesen, dass Lehrbeauftragte an den Hochschulen nun Formulare unterschreiben müssen, wonach sie nicht vom Lehrauftrag lebten und diesen nur nebenberuflich ausübten. Dies bedeutet letztendlich, dass die Lehrbeauftragten jahrelang an der kurzen Leine gehalten werden, aber das Problem jetzt auf dem Rücken der Lehrbeauftragten ausgetragen wird, in "Friss-oder-stirb"-Manier. Die Lehrbeauftrag
ten sind wirtschaftlich von den Lehraufträgen abhängig, aber dürfen diese künftig nicht mehr ausüben. So werden wir dem Problem nicht Herr. So geht man nicht mit Menschen um.
Wir reden nämlich von Menschen, die durchaus "etwas Ordentliches gelernt haben", um es mit den Worten von Herrn Tauber auszudrücken. Die Lehrbeauftragten haben teilweise mehrere Studiengänge abgeschlossen oder promoviert. Sie müssen oft drei oder mehr Lehraufträge annehmen, um über die Runden zu kommen. Die Lehrbeauftragten in den künstlerischen Fächern sind häufig Menschen, die aus einer intrinsischen Motivation heraus zur Selbstausbeutung neigen, weil sie gerne mit jungen Menschen arbeiten. Es ist einfach nur schäbig, dass der Freistaat diese Situation ausnutzt. Ich finde es nur folgerichtig, dass die Lehrbeauftragten der Musikhochschulen demnächst streiken und vor den Landtag ziehen. Ich bin sehr gespannt, was Sie ihnen dann erzählen.
Das Problem lässt sich nämlich angehen. Das hat rein gar nichts mit Hochschulautonomie zu tun. Wir müssen vor allem die Hochschulen auskömmlich finanzieren, damit sie in der Lage sind, ihre Beschäftigten anständig zu bezahlen und anzustellen. Das werden wir, die GRÜNEN, auch weiter anmahnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das neue Hochschulstatistikgesetz war, soweit mir bekannt war, zumindest auf Bundesebene unumstritten. Es war auch dringend notwendig, dass der Bundestag gehandelt hat und das Hochschulstatistikgesetz angepasst hat.
Herr Piazolo, im Gegensatz zu Ihnen glaube ich, dass speziell die datenschutzrechtlichen Bedenken sehr wohl Gehör gefunden haben. Diese Bedenken haben wir, die GRÜNEN, immer wieder eingebracht. Wir können aber gerne noch einmal über die genaue Ausführung sprechen und beispielsweise auf die Datensicherheit eingehen. Da sollten wir ganz genau hinschauen. Dieses Thema muss vor Ort umgesetzt werden. Dennoch denke ich, dass das Anpassungsgesetz, über das wir jetzt sprechen, notwendig ist. Ohne dieses Gesetz können wir das Bundesgesetz nicht einführen. Aus diesem Grund werden wir dem Gesetz natürlich zustimmen.
Im Gesetzentwurf sind viele wichtige Bausteine wie eine Promovierendenstatistik enthalten. Über internationale Studierende und deutsche Studierende, die im Ausland studieren oder dorthin wechseln, soll mehr erfahren werden. Das ist sehr wichtig. Es bietet auch einige andere Möglichkeiten, die bei Problemen, die wir im Landtag bereits diskutiert haben, weiterhelfen könnten.
Wir haben bereits gehört, dass insbesondere die Datenlage zu den Studienabbrecherinnen und Studienabbrechern ein brisantes Thema ist. Bereits 2014 hat es dazu eine Anhörung gegeben. Wir haben im Wissenschaftsausschuss sehr lange mit den Sachverständigen über das Thema gesprochen. Die Diskussion hat sich damals in weiten Teilen darum gedreht, dass zu wenige Zahlen und Daten auf dem Tisch liegen und eine Studienverlaufsstatistik notwendig ist. Durch das neue Gesetz wird es die Möglichkeit geben, mehr Längsschnitte anzufertigen. Das ist wichtig, um beispielsweise herauszufinden, wie die Zahlen zum Studienerfolg wirklich aussehen. Bisher galt in den meisten Fällen jemand, der den Studienort gewechselt hat, automatisch als Studienabbrecher. Das ist natürlich gar nicht der Fall. Das kann die Statistiken verfälschen, und das soll natürlich nicht sein. Wir müssen genau erfassen können, um wie viele Personen es sich wirklich handelt. Daher unterstützen wir das Anpassungsgesetz. Wir denken, dass wir dadurch an der einen oder anderen Stelle noch mehr erfahren werden.
Nichtsdestoweniger geht es eigentlich, wenn Daten gesammelt und ausgewertet werden, immer um die wesentlich weitreichendere politische Frage: Wie gehen wir zum Schluss mit den Daten um? Ein Ergebnis der Anhörung ist gewesen, dass wir nicht genau wissen, um wie viele Personen es sich handelt. Aber die Hochschulen wissen schon jetzt relativ viel über ihre Studierenden. So wissen sie beispielsweise auch, wie und wohin die Studierenden abgehen und in welche Studienmodule gewechselt wird. Meiner Meinung nach sind diese Erkenntnisse noch nicht hinreichend ausgewertet worden. Auch gibt es bisher schon viele Erkenntnisse über die Gründe von Studienabbrüchen, aber keine Lösungsmöglichkeiten. Dazu haben wir auch in der Anhörung sehr viel gehört. Hier muss angesetzt werden. Da hätten wir eigentlich seit Langem handeln können. Viele Hochschulen sind in dieser Hinsicht bereits tätig. Die Hochschulen brauchen aber an dieser Stelle wesentlich größere Unterstützung vom Freistaat. Wir haben gehört, dass ein Drittel der Studienabbrecher das Studium abbricht, weil sie sich im Vorfeld nicht hinreichend informiert gefühlt haben. Manche brechen ab, weil das Studium nicht passgenau den Erwartungen entspricht. Hier kann ganz einfach an einer Verbesserung der Beratung angesetzt werden. Das ist aber eine Frage des Geldes, wie bereits vorhin von der Kollegin Zacharias angesprochen. Hier könnte der Freistaat ansetzen. Noch viel gravierender ist, dass ein Drittel der Studienabbrecher als Grund für den Abbruch soziale Faktoren angibt. Dies können die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie, Geldsorgen oder schlechte Studienbedingungen sein. Für den Freistaat Bayern ist das ein Skandal, den wir nicht länger hinnehmen können.
Auch das zu niedrige BAföG ist zu nennen. In diesem Punkt kann die Staatsregierung auf den Bund einwirken, dass er endlich vorangeht und das BAföG elternunabhängig gewährt. Des Weiteren fehlen Wohnheimplätze. Bayern nimmt in diesem Bereich wahrlich keine Vorbildfunktion ein. In den letzten Jahren ist die Zahl der Wohnheimplätze sogar anteilsmäßig gesunken. Außerdem gibt es zu wenig psychosoziale Beratung und eine mangelnde Unterstützung von kranken und behinderten Studierenden. Die Liste könnte ewig weitergeführt werden: Auch die unzureichende Förderung der Studierendenwerke ist zu nennen. Diese ist real, auf die Anzahl der Studierenden heruntergebrochen, gesunken. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Armutszeugnis. Die schlechten Rahmenbedingungen setzen sich natürlich auch fort, zumal die Regelstudienzeiten in Bayern kaum eingehalten werden können. Dazu liegen genügend Zahlen vor. Das wirkt sich natürlich auch auf die Lage der Studierenden aus, da sie dann häufig aus sozialen Leistungen herausfallen, wenn diese an die Regelstudienzeit gekoppelt sind.
Wie bereits gesagt: Wir begrüßen jetzt eine Studienverlaufsstatistik, um sie im Hinblick auf bessere Möglichkeiten auszuwerten. Aber der Ansatz steht und fällt damit, dass man in diesem Bereich dann auch tätig wird. Wir wissen bereits heute schon, dass viel getan werden kann, um Studienabbrüche zu verhindern. Ich bitte Sie alle: Helfen Sie mit, damit das auch getan wird.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Bei Gesetzentwürfen, die der weitreichenden Überarbeitung eines Gesetzes dienen, redet man meistens schön blumig von einer Gesetzesnovelle. Im Italienischen bedeutet Novelle eine kleine Neuheit. Bei diesem Gesetzentwurf, der vor allem Abweichungsverordnungen in die Grundordnung überführt, muss ich sagen, dass er eigentlich keine Neuheit ist. Regelungen, die bisher schon bestanden haben, werden weitgehend konsolidiert. Das ist zwar sinnvoll, ein großer Wurf ist es aber nicht. Verpasst wurde die Chance, in der Hochschulpolitik Akzente zu setzen. Das ist sehr schade.
Ihr Gesetzentwurf gießt die bestehenden Vorschriften in eine übersichtlichere Form. Prinzipiell war das, was das neue Gesetz erlaubt, schon bisher über Abweichungsverordnungen möglich. Die Hochschulen können all das schon jetzt durchführen, es wird im Gesetz nur noch präzisiert bzw. klar definiert, was in der Grundordnung stehen darf und was dort nicht stehen darf. Nach dem, was Sie, die CSU-Staatsregierung und die CSU-Fraktion als Hochschulautonomie verstehen, ist das folgerichtig und logisch. Unter diesen
Gesichtspunkten kann ich gegen diesen Teil der Novelle wenig einwenden. Aber die Änderungen greifen zu kurz, weil meines Erachtens ganz essenzielle Bestandteile einer echten Hochschulautonomie fehlen.
Wir halten es für eine falsch verstandene Hochschulautonomie, wenn sich der Freistaat unter Berufung auf diese Autonomie ganz aus seiner Verantwortung für strukturelle Vorgaben entzieht. Die Hochschulautonomie soll letztlich die Freiheit von Forschung und Lehre sichern. Durch eine falsch verstandene Hochschulautonomie werden aber Fehlentwicklungen in der Governance von Hochschulen zementiert, und die Staatsregierung übt sich im Darüberhinwegsehen. Das darf nicht sein.
Goethe hat einmal gesagt, eine Novelle sei ein seltsames, unerhörtes Ereignis. Mir fällt hier eines auf, was ich tatsächlich seltsam und unerhört finde; das wurde auch schon genannt: Es ist die Tatsache, dass in diesem Gesetzentwurf immer noch ein Passus aus der Mottenkiste der CSU-Politik zementiert wird, nämlich die Unterdrückung der Studierendenschaften dadurch, dass sie finanziell immer noch von den Hochschulverwaltungen abhängig sind und keine Satzungshoheit bekommen. Mit dem neuen Passus gibt es innerhalb der Hochschulen vielleicht mehr Freiheiten, die Arbeit der Studierendenschaften zu regeln. Machen wir uns aber nichts vor: Die Studierendenschaften können sich nach wie vor nicht selbst verwalten. Die Strukturen gibt der Hochschulrat vor, in dem unter den 20 Mitgliedern gerade einmal zwei Studierende vertreten sind. Echte Hochschulautonomie für die größte Statusgruppe, nämlich die Studierenden, schaut anders aus.
Wir haben vor der Sommerpause bereits einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft eingebracht, der sich momentan noch in den Ausschussberatungen befindet und in Kürze in Zweiter Lesung behandelt werden wird. Dieser Entwurf wäre eine Chance nachzubessern; denn wir wollen eine studentische Selbstverwaltung garantieren. Und es ist zwingend notwendig – Frau Zacharias hat das schon ausgeführt –, dass wir die Demokratie in allen gesellschaftlichen Bereichen stärken. Wir müssen hier nicht nur über die Ergebnisse der Bundestagswahl reden, wir brauchen eine umfassende Diskussion und ein großes gesellschaftliches Gespräch, wie wir Demokratie stärken und gerade da haben die Hochschulen eine besondere Verantwortung. Dazu können auch starke Studierendenschaften ihren Teil beitragen.
Noch einen anderen Aspekt der Hochschulautonomie möchte ich erwähnen. Hochschulautonomie ist eine Augenwischerei, wenn wir uns nicht gleichzeitig die
Finanzierung der Hochschulen anschauen. Auch hier zieht sich der Freistaat zunehmend aus der Verantwortung. Wir alle wissen, dass die Drittmittelquoten in den letzten Jahren und Jahrzehnten massiv gestiegen sind. Die staatliche Grundfinanzierung pro Studierenden ist faktisch gesunken. Andere Bundesländer machen hier mehr. Unabhängig davon, wie viel der Freistaat Bayern investiert, müssen wir uns immer anschauen, von welchen Studierendenzahlen wir ausgehen, und den hält die Finanzierung einfach nicht stand.
Um die Freiheit der Hochschulen in Forschung und Lehre zu gewährleisten, müssen wir sie entsprechend finanzieren. Wir müssen sie von Drittmittelgebern unabhängig machen. Nur dann bekommen wir eine echte Hochschulautonomie. Ich hätte mir gewünscht, dass all das Teil der Beratungen ist, wenn Sie einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes vorlegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, wenn Sie sich dazu entschließen, unserem Gesetzentwurf zur Einführung der Verfassten Studierendenschaft zuzustimmen, würden wir Ihrem Gesetz auch zustimmen. Ich verstehe im Übrigen nicht, dass die Verfasste Studierendenschaft verfassungswidrig sein soll; denn andere Bundesländer haben sie schon seit Langem eingeführt. Selbstverständlich könnten wir noch weiter gehen; im Moment möchte ich es hierbei belassen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen: Ich habe mich schon ein bisschen darüber gefreut – und meine GRÜNEN mit mir –, dass das Deutsche Museum nach Nürnberg kommt; denn Wissenschaft nach pä
dagogischen Grundsätzen erfahrbar zu machen, ist eine ganz spannende Sache. Wissenschaft und Science-Fiction zum Anfassen klingt gut. Recht viel mehr haben wir zu dem Thema bisher nicht erfahren, aber lassen wir uns überraschen, haben wir gedacht. Warten wir auf den Bericht im Wissenschaftsausschuss. – Dort ist meine Freude schon erheblich getrübt worden, weil ich eigentlich erwartet hatte, etwas zu erfahren, was über "Wir wissen noch nicht viel; das Konzept wird erarbeitet" hinausgeht. So in etwa stand es dann auch in dem Bericht.
Spannend waren allerdings die Zahlen in dem Papier. Da wurden uns wirklich Wissenschaft und auch der Staatshaushalt anschaulich erfahrbar gemacht. Diese Zahlen haben natürlich auch bei uns einige Fragen aufgeworfen. Da muss ich Sie übrigens loben, Herr Spaenle: Das bayerische Bildungssystem ist nicht völlig verkehrt. Meine Abgeordnetenkollegen im Wissenschaftsausschuss haben alle noch ihre Fünftklässlermathematik und das Kopfrechnen im Millionenraum zusammengebracht. Das hat gut funktioniert. Wir haben die Miete mit den Jahren malnehmen und die Anfangsinvestition dazu addieren können; wir haben rausgebracht: Es sind etwa 100 Millionen Euro Kosten. Das ließ sich hinterher auch noch verifizieren.
Gut. Das ist jetzt der Stand. Natürlich drehte sich die Diskussion völlig im Kreis, weil wir etwas anderes erwartet haben. Es ist doch eher ungewöhnlich, dass wir Fachpolitikerinnen und -politiker uns den Kopf über die Kosten zerbrechen. Aber auch das tun wir gerne, weil die Kosten an dieser Stelle natürlich sehr relevant sind.
Die Historie wurde gerade von meinen Kollegen dargestellt. Am Anfang war die Rede von einer Anschubfinanzierung in Höhe von 8 Millionen Euro. Dass das für einen Museumsbau nicht ausreicht, war allen klar. Aber es hieß "Anschubfinanzierung"; in irgendeiner Form würde sich das Deutsche Museum auch beteiligen. So weit, so gut.
Wir haben daraufhin diverse Anfragen gestellt und immer ausweichende Antworten erhalten. Das Interessante an der Sache war, dass jedes Mal etwa zwei Wochen später eine Pressekonferenz mit wechselnden Beteiligten stattfand. Herr Finanzminister Söder, Sie waren immer dabei; dann war noch der Immobilienentwickler dabei, die Kulturreferentin der Stadt Nürnberg, meistens oder immer der Herr Heckl, der uns im Ausschuss immer so freundlich berichtet und dabei immer so nett lächelt. Wir haben dort Dinge erfahren, nach denen wir uns zuvor in unseren Anfragen erkundigt hatten. In den Antworten dazu hieß es
immer, man könne dazu valide nichts aussagen. So weit, so gut.
Dann dachten wir, jetzt müsste ja wohl mal was Substanzielles kommen. Was dann tatsächlich kam, war eine babylonische Zahlenverwirrung. Ich kann nur noch einmal bekräftigen: 100 Millionen Euro sind mehr als 66 Millionen Euro, die im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen. Da stellt sich natürlich die Frage, wo denn die 36 Millionen Euro herkommen. Es hieß, vorläufig soll der Freistaat Bayern die vollen Kosten für das Deutsche Museum Nürnberg übernehmen. Das heißt: Die 36 Millionen Euro kommen vermutlich vom Freistaat Bayern. Gleichzeitig hieß es, Vertragspartner seien nicht wir, sondern das Deutsche Museum. Da stelle ich mir natürlich Fragen: Wer hat wann wie welche Verträge mit wem abgeschlossen, welche Zusicherungen gegeben? Wäre es wirklich nicht günstiger gewesen, an der Stelle zu bauen? Wenn das Grundstück zum marktüblichen Preis vermietet wird, gibt es vielleicht auch andere Grundstücke, die infrage kommen. Es geht außerdem nicht nur um die Frage, ob der Preis marktüblich ist, sondern auch darum, ob der Freistaat Bayern sich das überhaupt leisten kann und will, ob das Geld im Haushalt ist, ob es für ein Museum angemessen ist.
Diese Fragen konnten auch nicht beantwortet werden. Wir wissen heute noch nicht, wie die Grundstücksvergabe in der Auswahlkommission gelaufen ist, wer beteiligt war und wer was wann wem wie zugesichert hat. Ich denke, man kann das mit Fug und Recht als finanzpolitischen Saustall bezeichnen,
wenn sich das so darstellt, wie auch als unwürdige Salamitaktik, wenn immer mal wieder mit Informationen herausgerückt wird und man sich das Bild dann, soweit möglich, zusammenreimen darf. Deswegen erwarten wir jetzt, dass da endlich informiert und Klarheit geschaffen wird; denn wir sind als Parlament zur Kontrolle der Regierung verpflichtet. Das geht aber nur, wenn wir frühzeitig transparente Informationen bekommen.
Und das ist meiner Ansicht nach nicht geschehen. Das muss nun nachgeholt werden. Das ist unsere Verantwortung nicht nur gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, sondern auch unsere Verantwortung als Wissenschaftspolitikerinnen und Wissenschaftspolitiker, damit das Konzept auch funktioniert; denn wir wollen das Deutsche Museum nach Nürnberg bringen – wir wollen das aber so ma
chen, dass es den bestehenden Rechtsgrundlagen entspricht. Darüber muss aufgeklärt werden. Wir müssen darüber debattieren, nicht nur im Wissenschaftsausschuss, sondern auch im Haushaltsausschuss, am besten in einer gemeinsamen Sitzung. Dafür plädieren wir in unserem Antrag. Den anderen Dringlichkeitsanträgen stimmen wir natürlich auch zu.
Die FREIEN WÄHLER – das rechne ich ihnen hoch an – haben das haushaltspolitisch sehr genau aufgedröselt. Die SPD hat auch nach den Hintergründen gefragt. Personelle Verflechtungen, die man aufklären muss, spielen hier natürlich auch eine Rolle.
Ich finde, wir sollten alle diesen Dringlichkeitsanträgen zustimmen, weil es einfach unsere oberste Pflicht als Landtag, als haushaltspolitischer Souverän ist, uns umfassend informieren zu lassen. Wir stimmen auch dem Antrag der CSU zu, auch wenn ich sagen muss: Den Ausführungen kann ich folgen. Es ist aber natürlich ziemlich läppisch zu formulieren "… weiterhin umfassend zu informieren…", weil wir wissen, wie umfassend die Information bisher war. Aber auch da sind wir nicht so. Lassen Sie uns das alles gemeinsam aufklären.
Ich muss sagen: Ich finde es sehr schade, Herr Spaenle, dass Sie jetzt ins Rennen geschickt werden. Bisher waren Sie hier nämlich noch nicht an vorderster Front zu sehen. Aber ich bin sehr gespannt auf Ihre Ausführungen. Danke schön.
Herr Freller, ich stimme Ihnen zu und bin auch der Meinung, dass Franken seit Jahrhunderten benachteiligt wird. Diese Meinung teilen fast alle in meiner Region. Das ist eine gewisse Grundtendenz. Ich freue mich immer, wenn etwas nach Nürnberg kommt, und hätte gerne mehr davon. Wir müssen natürlich auch sehen: Wir haben in Bayern noch andere Regionen, denen es ähnlich geht. Nichtsdestoweniger ist das Deutsche Museum in Nürnberg eine schöne Idee. Es muss aber auch finanziert werden. Wenn ich mich in meiner Region umhöre und Zeitungsartikel lese, finde ich Bemerkungen wie: Nicht im Ernst! Was? Jetzt ist es so teuer! Wie viel Miete ist denn das? – Das ist also auch bei uns vom gesamten Ablauf her nicht verständlich zu machen. Ich hätte mir einfach gewünscht, dass man von Anfang an Klarheit und Wahrheit walten lässt und einfach sagt, dass ein Museum etwas kostet und wie viel man dafür aufbringt, und dies dann vernünftig durchplant. Dann hätte es keinerlei Nachfragen und Probleme gegeben. Natürlich hätte man trotzdem entsprechende Berichte und saubere Vorlagen erwartet. Ich meine, dies ist an dieser Stelle ganz selbstverständlich.
Mich würde interessieren, wie Sie zu einigen Äußerungen stehen, die ich vorhin gehört habe und denen ich aufgrund meiner Ortskenntnis widersprechen muss. Beispielsweise ist bei Quelle und AEG eine UBahn vor der Tür; dieses Gelände ist mit dem ÖPNV bestens erreichbar, was man vom Hauptmarkt nicht unbedingt behaupten kann, da die Menschen von der Lorenzkirche aus dort hinlaufen müssen. Der Standort in der Innenstadt ist sicherlich spannend. Wir wissen aber auch, dass er 20 Jahre lang mehr oder weniger als Parkplatz genutzt worden ist, weil er in verschiedenster Hinsicht verbrannt war. Ich meine schon, dass viele froh sind, dass es für dieses Baugrundstück endlich eine Verwendung gibt und dass es dann sozusagen aufgeräumt ist. Man hätte rein museumsfachlich auch viele andere Standorte in Betracht ziehen können.
Das alles liegt uns nicht vor. Angeblich ist dies geschehen. Wir wissen es nicht. Insofern besteht für mich immer noch der Verdacht, dass irgendetwas freihändig vergeben worden ist. Diesen Verdacht müssen
doch gerade wir als Nürnberger oder Schwabacher ausräumen.
Herr Präsident, Kollegin nen und Kollegen! Zuerst einmal kann ich mich an schließen: Ich freue mich über die Diskussion. Ich freue mich, dass das Thema ITSicherheit auch end lich im staatlichen Handeln angekommen ist. 2015 war die ITSicherheit in BAYERN DIGITAL I, der über greifenden Strategie, die damals präsentiert wurde, noch nicht enthalten. Dafür Geld aufzuwenden, eine neue Behörde zu schaffen und die Aufgaben zu bün deln, halten wir für richtig. So weit sind wir d'accord.