Annette Karl

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema flächendeckende Mobilfunkversorgung und schnelles Internet ist das Zukunftsthema in Bayern und in Deutschland, und wir haben dieses Thema im Wirtschaftsausschuss oft bzw. öfters debattiert. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen und mich im Namen meiner gesamten Fraktion für die gute Debattenkultur im Wirtschaftsausschuss bedanken, speziell beim Ausschussvorsitzenden Erwin Huber, der maßgeblich dazu beigetragen hat, dass wir auch sehr unterschiedliche Meinungen in einer guten Form debattieren konnten. Herzlichen Dank!
Auch von meiner Seite für die Zukunft alles Gute; vielleicht trifft man sich noch einmal auf einen Kaffee.
Das Thema zeigt aber auch, dass wir schon wesentlich weiter wären, wenn viele Anträge der SPD-Fraktion angenommen worden wären. Das Thema ist für gleichwertige Lebensverhältnisse entscheidend. Es geht eben nicht nur darum, GigabitCitys zu installieren, sondern auch darum, zunächst einmal auch auf dem Lande für eine ordentliche Infrastruktur zu sorgen. Besonders entscheidend ist es für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft. 5G-Mobilfunk-Standard ist notwendig für autonomes Fahren, für Industrie 4.0, für moderne Telemedizin, für intelligente sparsame Steuerung von Energienetzen und für vieles andere mehr. Eine gute digitale Infrastruktur entscheidet damit über weiteres Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand in Bayern.
Wie sieht es jetzt mit der Mobilfunkversorgung in Bayern aus? – Ich sage: Da ist noch deutlich Luft nach oben.
Im ländlichen Raum, vor allen Dingen im Grenzgebiet, hangelt man sich von Funkloch zu Funkloch, und eine Umfrage der IHK Bayern vom Mai 2008 spricht eine deutliche Sprache. 40 % aller Firmenchefs sagen, Festnetz und Mobilfunk sind mangelhaft. 44 % äußern, dass sie ein Ende ihres Firmenwachstums befürchteten, wenn sich in den nächsten zwei Jahren nichts verbessert. 62 % sagen, der Mobilfunk sei unzuverlässig. 56 % beanstanden häufige Abbrüche beim Telefonieren, und 13 % befürchten sogar konkrete Umsatzeinbußen.
Die Folge davon ist, dass Firmen wie Siemens, Volkswagen, und BASF angekündigt haben, auf ihrem jeweiligen Firmengelände eigene 5G-Netze aufzubauen. Da frage ich mich: Was ist mit den vielen kleinen
und mittleren Unternehmen, die sich eine solche Investition nicht leisten können? – Es ist keine gute Wirtschaftspolitik, diese Betriebe und damit das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft buchstäblich im Funkloch stehen zu lassen.
Immerhin treffen Sie aber im Funkloch die vielen Bürgerinnen und Bürger aus dem ländlichen Raum. Albanien hat eine bessere Netzabdeckung als Deutschland. Ich finde, ein so tolles Land wie Bayern sollte das nicht auf sich beruhen lassen. Immerhin kommen jetzt aber kurz vor den Wahlen Aktivitäten auf – getreu dem Motto: "Am Abend werden die Faulen fleißig"
kommen die Aktivitäten. So wird mit Georg Eisenreich ein Staatsminister für Digitales und auch vieles andere mehr installiert. Allerdings hat er kein eigenes Ministerium; er hat nur koordinierende Aufgaben und kann nichts durchsetzen. Das ist kein kraftvoller Schritt in Richtung Digitalisierung, sondern bestenfalls ein halbherziges Stolpern. Wenn Sie schon Anträge abschreiben, dann in Zukunft bitte richtig.
Wie wichtig ein Kopf mit Durchsetzungsbefugnis bei diesem Zukunftsthema Digitalisierung ist, zeigt ein Beispiel. Minister Pschierer, damals noch CIO, hat als Finanzstaatssekretär mit Wirtschaft und Wissenschaft die Entwicklung einer Konzeption für digitalisierte Schulen mit datenschutzkonformen Clouds, Vernetzungsmöglichkeiten für alle Schulen und dazu passende Lernsoftware etc. vorangetrieben. Das lief unter dem Namen Digitales Bildungswerk Bayern und hat sehr gute Ergebnisse geliefert. Was ist daraus geworden außer sechs Projektschulen? – Leider nichts. Irgendwie ist das Ganze nicht im Kultusministerium angekommen. Vielleicht ist hieran auch ein Funkloch schuld.
Stattdessen gibt es jetzt Aktionismus statt Strategien. Es gibt Fördergelder für Kommunen. Das ist an sich immer gut – das möchte ich gar nicht kritisieren. Jede Kommune muss sich jetzt aber mit diesen Fördergeldern selber um die Ausstattung kümmern. Das heißt, wir werden eine Vielfalt unterschiedlicher Ausstattungen haben, keine Konzeption, wie sich Schulen untereinander über Clouds vernetzen können, und vor allen Dingen eben keine gleichwertige Ausstattung an allen Schulen. – So viel zum Thema Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Hier nimmt die Staatsregierung ihre Gestaltungsaufgabe nicht an und lädt die Probleme wie immer bei den Kommunen ab. Das glei
che gilt für den Mobilfunk; darauf komme ich gleich noch.
In seiner ersten Regierungserklärung hat Ministerpräsident Söder beim Punkt "Digitalisierung" viele Projekte vorgestellt; das war zwar keine übergreifende Strategie, aber es klang doch eindrucksvoll. Nebenbei ist mir dabei einiges aufgefallen. Wenn der Ministerpräsident Modernität und Zukunftsfähigkeit demonstrieren will, kommen ausschließlich englische Begriffe. Eine kleine Auswahl: Bavaria One, Bavarian Hub for Digital Transformation, Bavarian Research Institute for Digital Transformation und vieles mehr.
Ich halte unsere deutsche und bayerische Sprache für zukunftsfähig und bin stolz auf diese Sprache. Ich verstehe nicht, warum wir hier plötzlich Englisch reden müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen beim Thema Digitalisierung und Mobilfunkversorgung ein abgestimmtes Handeln in Bund und Land. Alle dafür zuständigen Ämter in Bund und Land liegen in CSUHand. Eigentlich hätten wir also beste Voraussetzungen. Die Realität ist aber leider eine andere. Auf der bayerischen Ebene wurde ein Mobilfunkpakt als LastMinute-Aktion der Staatsregierung verabschiedet. Die darin enthaltene Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter zum Mastenausbau ist gut. Das Förderprogramm kommt allerdings viel zu spät. Die Genehmigung der EU-Kommission lässt noch auf sich warten. Das liegt aber nicht an der "bösen" EU-Kommission, sondern daran, dass Sie viel zu spät in die Socken gekommen sind.
Die Probleme, zum Beispiel die Auseinandersetzungen mit den Bürgerinitiativen und Ähnliches, werden auch hier wieder bei den Kommunen abgegeben. Unser Vorschlag für ein abgestimmtes Handeln ist ein anderer. Unserer Meinung nach muss sich der bayerische Freistaat um die Masten kümmern. Er muss diese Masten aufstellen, genauso wie beim BOSFunk. Diese Masten werden jetzt ebenfalls für den Mobilfunk zur Verfügung gestellt. Parallel dazu muss die Bundesnetzagentur bei der Versteigerung der 5GLizenzen in die Ausbauverpflichtungen mehrere Punkte aufnehmen: Zum einen brauchen wir National Roaming, damit die neuen Masten von allen genützt werden können. Herr Kollege Huber hat richtigerweise gesagt, dass nur Masten geteilt werden könnten, die schon stünden. So könnten wir auch den Markt aktivieren. Zum anderen müssen wir bei den Ausbaukriterien zu dem 99-%-Kriterium zurückkehren, das im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. 98 % bedeu
ten, dass 15 % des Landes, also 1,5 Millionen Bürger, weiterhin in die Röhre schauen müssen. Das wurde schon gesagt.
Diese Forderungen sind auch vom Chef des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, in der letzten Woche erhoben worden. Wir befinden uns hier also in guter Gesellschaft. Da ich gerade bei diesem Thema bin: Wir brauchen endlich auch eine Einigung zwischen Deutschland und Tschechien, damit die Masten im Grenzgebiet – die stehen nämlich schon – genutzt werden können.
Wir haben also genug zu tun. Um gleich vorzubeugen: Die EU taugt nicht als Ausrede, wenn wieder einmal nichts vorangeht. Ich bitte die CSU-Kollegen, in Zukunft auch mit ihren Kollegen in Berlin zu reden; schließlich ist das immer noch die gleiche Partei. Dann können wir nach der Landtagswahl gemeinsam einen abgestimmten Ausbau für die Bürger und die Wirtschaft in Bayern umsetzen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Wasser zum Zweiten am heutigen Tag: Im Mai hat es vor allem in Nordbayern viele Gewitter und Starkregenereignisse gegeben. Manche Orte haben zweimal in einer Woche "Land unter" gemeldet, zum Beispiel Konnersreuth in der Oberpfalz und Arzberg in Oberfranken. Unser Dank gilt zunächst einmal allen Helferinnen und Helfern, die den Betroffenen über Stunden geholfen haben, Keller freizupumpen, Häuser auszuräumen und Straßen wieder befahrbar zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Starkregenereignisse waren extrem und sehr punktuell; in den Nachbarorten ist praktisch nichts passiert. Diese extremen Ereignisse sind noch sehr selten, nehmen aber wegen des Klimawandels ständig zu. Sie zeigen immer wieder die Problemlagen in den Orten auf: Da gibt es kleine Bächlein, die sich in reißende Fluten verwandeln; Kanäle, die die Wassermassen nicht mehr aufnehmen können; Böden, die nach langer Trockenheit – wie gegenwärtig – nicht genügend Wasser aufnehmen können. Wo die Vegetation keinen natürlichen Wall bilden kann, rauscht das Wasser ungehindert weiter. Hier stehen oft Äcker mit Mais, besonders in Hanglagen, im Fokus, weil dort das Wachstum hinter dem anderer Pflanzen etwas zurücksteht und dadurch große Freiräume zwischen den Pflanzen entstehen, die das Wasser einfach durchlassen. Wertvoller Humus wird dadurch von den Äckern weggeschwemmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Kampf gegen den Klimawandel werden wir hier im Landtag nicht allein bestreiten können. Wir können aber schauen, dass die Staatsregierung den Kommunen und ihren Bewohnern ausreichend Unterstützung beim Klimaschutz gewährt und damit auch ihrer Fürsorgepflicht nachkommt.
Das gilt für präventive Maßnahmen, für fachliche Beratung und Unterstützung, für Maßnahmen gegen die Erosion der Böden und für die versicherungstechnische Absicherung von Schadensfällen, insbesondere deshalb, weil die Staatsregierung beschlossen hat, ab dem 1. Juli 2019 keine finanzielle Unterstützung als Soforthilfe mehr bei solchen Schadensereignissen zu gewähren.
Nach der letzten Hochwasserkatastrophe gab es gute Ansätze, zum Beispiel das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm 2020plus. Wir sehen allerdings weitere Handlungsbedarfe. Die Wasserwirtschaftsämter brauchen mehr Personal zur Beratung. Seit 2004 sind dort 600 Stellen abgebaut worden. Bis 2022 sind 600 weitere Stellenstreichungen vorgesehen. Hier müssen wir massiv gegensteuern.
Wir brauchen Gesamtlösungen gemeinsam mit den Kommunen und der Landwirtschaft. Zum Beispiel muss das Projekt "boden:ständig" bayernweit ausgerollt werden. Die Kommunen bekommen Maßnahmen zum Hochwasserschutz gefördert; das ist gut so. Fakt
ist aber auch, dass die 50- bis maximal 75-prozentige Förderung nicht ausreicht, damit auch finanzschwache Kommunen diese teuren Maßnahmen finanzieren können.
Wir müssen uns um Menschen kümmern, die keine Elementarschadensversicherung abschließen können, entweder weil sie als Kunden abgelehnt werden oder weil die Prämien schlicht unbezahlbar sind. Wir brauchen hier intelligente, bezahlbare Versicherungsmodelle. Gleichwertige Lebensbedingungen in Bayern – das bedeutet auch, dass der Wohnort im Regenfall nicht zur finanziellen Falle werden darf.
Es gibt also genug zu tun. Die Zeit drängt – wie meine auch. Der nächste Starkregen kommt bestimmt. Deshalb haben wir diesen Berichtsantrag gestellt. Er soll eine differenzierte Bestandsaufnahme ermöglichen sowie etwaige Defizite und Verbesserungsbedarfe ermitteln; einige davon habe ich heute schon angesprochen.
Lassen Sie uns gemeinsam Verbesserungen für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu diesem Antrag.
Der Antrag der FREIEN WÄHLER enthält zwei gute Forderungen. Punkt 3 erscheint uns allerdings völlig unausgegoren. Deshalb werden wir uns zu diesem Antrag der Stimme enthalten.
Lieber Herr Kollege Stümpfig, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum einen brauchen die Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit, sich gegen Schäden zu versichern. Wir können es aber nicht akzeptieren, dass durch die Einrichtung eines aus Steuermitteln gespeisten Fonds den Versicherungen die Möglichkeit gegeben wird, sich die einfachen Fälle – Fälle ohne hohe Wahrscheinlichkeiten für Schadensfälle – herauszusuchen, während für alle anderen Fälle der Steuerzahler aufkommt. Deswegen sind wir der Meinung, dass wir gemeinsam eine Lösung finden müssen, damit die Bürgerinnen und Bürger vernünftigen Versicherungsschutz bekommen. Wir müssen auch die Versicherungen in die Pflicht neh
men, gemeinsam mit der Staatsregierung akzeptable Lösungen zu finden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir in der SPD-Landtagsfraktion denken Arbeit und Wirtschaft zusammen. Deshalb stehe heute auch ich hier. Die Grundlage dafür ist die soziale Marktwirtschaft. Soziale Marktwirtschaft bedeutet zum einen gute Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, aber auch gute Rahmenbedingungen für Unternehmer. Beides gemeinsam macht den Erfolg in der Wirtschaft in Deutschland und in Bayern seit vielen Jahrzehnten aus.
Zu guten Rahmenbedingungen gehören auch Leitplanken für einen fairen Wettbewerb bei Vergaben. Wir wollen Arbeitnehmer vor Lohndumping und sozialen Verwerfungen schützen, aber vor allen Dingen auch Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten, davor bewahren, bei Vergaben benachteiligt zu werden. Der gute Kaufmann darf nicht auch noch für sein Handeln bestraft werden.
Ein bayerisches Tariftreue- und Vergabegesetz kann auf aktuelle Entwicklungen reagieren. Wir haben zum einen eine immer geringere Tarifbindung von Unternehmen. Wir haben zum anderen einen Preiskampf bei Vergaben, vor allen Dingen über Lohndrückerei, und wir haben zunehmend die Vergabe von einzelnen Teilen der Aufträge an Unterauftragnehmer und Unterauftragnehmer von Unterauftragnehmern. Hier sind Arbeitsbedingungen und Lohnhöhe teilweise nicht mehr nachkontrollierbar und nachvollziehbar. Wir sind der Meinung, der Auftragnehmer muss hier auch in
die Verantwortung für seine Subsubsub- und Subunternehmer genommen werden.
Wir erleben die Vergabe an Subunternehmer zunehmend auch im SPNV, im Schienenpersonennahverkehr, auch und gerade im grenzüberschreitenden Verkehr. Das Drücken von Löhnen führt aber gemeinsam mit schlechten Arbeitsbedingungen auch zum Fachkräftemangel. Man muss sich einmal umsehen, wie momentan die Situation bei Lokführern ist. Es ist einfach nicht mehr attraktiv, einen solchen Beruf zu immer schlechteren Bedingungen auszuüben.
Die Regelungen im Gesetzentwurf für Unterauftragnehmer und zur Vergabe von grenzüberschreitenden Leistungen sind deshalb wichtig und richtig. Wir sehen in unserem Gesetzentwurf vor, dass bei der Vergabe auch soziale Kriterien im Zusammenhang mit der konkreten Leistung möglich sein sollen. Das ist sehr wichtig, zum Beispiel – und da bin ich wieder beim SPNV – beim Übergang des Betriebes von einem Anbieter auf den nächsten. Hier möchten wir sicherstellen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin zu den gleichen Bedingungen beschäftigt werden wie beim vorhergehenden Betreiber.
Es geht hier eben nicht um mehr Bürokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern es geht um klare Spielregeln in unserer sozialen Marktwirtschaft – um es neudeutsch zu sagen: Es ist das level playing field, wie wir es uns vorstellen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beste Energie ist die, die erst gar nicht verbraucht wird. Deshalb ist die Energieeinsparung bei Gebäuden ein ganz wichtiger Baustein für die Energiewende. Wir haben in den letzten Jahren bei den technischen Möglichkeiten der energetischen Sanierung große Fortschritte erzielt. Diese Möglichkeiten sind aber nicht umsonst zu haben, ganz im Gegenteil. Deshalb müssen wir auch den Grenznutzen dieser Maßnahmen im Auge behalten. Wir müssen uns fragen: Wann machen Vorgaben das Bauen so teuer, dass sich die Investitionen in den Wohnungsbau nicht mehr lohnen und Mieten nicht mehr bezahlt werden können? – Wir, die SPD, sind der Ansicht, dass mit der jetzigen Regelung ein gutes Gleichgewicht zwischen Energieeffizienz und Baukosten erreicht ist. Weitere Verschärfungen, besonders solche für den sozialen Wohnungsbau, halten wir
nicht für sinnvoll. Deshalb werden wir dem CSU-Antrag zustimmen.
Lassen Sie mich aber noch einige Punkte deutlich ansprechen: Diese Verschärfungen auf EU-Ebene sind bisher lediglich angedacht. Sie müssen noch durch den Trilog, also von Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten behandelt werden. Im jetzigen Entwurf ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, die erhöhten Quoten auch auf den sozialen Wohnungsbau anzuwenden. Das ist lediglich als Vorschlag formuliert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Ihr Antrag bauscht also ein mögliches Problem, das in der Zukunft auftreten könnte, auf. Der Antrag soll vor allen Dingen ablenken. Damit ist er für uns ein Vernebelungsantrag. Der Antrag soll davon ablenken, dass die Ursache für den mangelnden Wohnungsbau in Bayern eben nicht in dieser erst angedachten Richtlinienverschärfung liegt, sondern im Versagen der Staatsregierung.
Ich werde Ihnen noch ein paar Daten dazu geben: 1999 betrug die Anzahl der Sozialwohnungen in Bayern 250.000. 2014 waren es gerade noch 130.000. Wir haben heute schon gehört, dass die Wohnraumförderung letztes Jahr um 72 Millionen reduziert worden ist. Dieses Jahr wurde lediglich um 63 Millionen aufgestockt. Nicht einmal das alte Niveau ist wieder erreicht. 32.000 GBW-Wohnungen wurden ohne Not verscherbelt. Damit wurden über 80.000 Mieter massiven Preiserhöhungen ausgesetzt. Das Bayerische Wohnungsbauprogramm hat 1993 12.006 Wohnungen gefördert. 2014 waren es gerade noch 1.901 Wohnungen. Die jetzigen Versuche, im Nachtragshaushalt die Sünden der Vergangenheit zu heilen, sind halbherzig und finanziell nicht ausreichend ausgestattet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, deshalb fordern wir Sie auf, zweigleisig zu handeln: Sorgen Sie mit uns gemeinsam dafür, dass es in Europa keine zusätzliche Regulatorik gibt. Aber machen Sie zuallererst Ihre Hausaufgaben in Bayern.
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Huber, Sie haben wirklich sehr schön geplaudert, aber ich denke, wir stellen jetzt doch mal die Kuh über den Eimer, sprich wir reden über das, worum es heute
geht, nämlich über den konkreten Verordnungsentwurf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Landesentwicklungsprogramm ist nach eigener Angabe der Staatsregierung – ich zitiere – das fächerübergreifende Zukunftskonzept der Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns; sein Ziel ist der Erhalt und die Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern ist damit in Deutschland in einer wirklich einzigartigen Situation. Auf Initiative der SPD wurde dieses Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen auch in die Verfassung aufgenommen. Bayern geht damit einen positiven Sonderweg, der es von den anderen Bundesländern unterscheidet, die mehr auf passive Sanierung und ähnliche Themen setzen. Auch die Europäische Union geht leider den Weg der immer weiteren Urbanisierung und der Konzentration auf Städte, nicht der Entwicklung ländlicher Räume.
Dieses Landesentwicklungsprogramm ist ein wichtiger Baustein bei der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wir haben in der Diskussion zu diesem Verordnungsentwurf eine Anhörung gemacht. In der Anhörung ist noch einmal ganz deutlich geworden, dass es um Ausgleich zwischen strukturschwachen und strukturstarken Regionen geht, aber natürlich auch um einen Ausgleich zwischen Umweltbelangen und den Erfordernissen von wirtschaftlicher Entwicklung. Gerade den strukturschwachen Regionen muss wirtschaftliche Weiterentwicklung ermöglicht werden. Die Meinungen darüber, wie man diesen Ausgleich schaffen kann, was vor Ort geregelt werden kann und was letztendlich landesweit vorgegeben werden muss, gehen allerdings auseinander. Ich weiß, der Ausgleich zwischen Ökologie und Ökonomie ist nicht einfach und kostet Anstrengung. Aber das ist eine Anstrengung, die wir für eine gute Entwicklung Bayerns, auch für unsere Kinder und Enkel unternehmen müssen.
Herr Minister Söder, Sie haben sich dieser Anstrengung nicht unterzogen. Sie ignorieren die Nachhaltigkeitsstrategien Ihrer eigenen Staatsregierung. Sie ignorieren den fächer- und themenübergreifenden Anspruch des Landesentwicklungsprogramms, indem Sie wichtige Zukunftsherausforderungen wie die Bevölkerungsentwicklung in den Städten mit all den Auswirkungen auf Verkehr, auf Wohnraum und Umwelt vollkommen außen vor lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Landesentwicklungsprogramm setzt den rechtlichen Rahmen der Landesentwicklung und trifft klare Vorgaben im Umgang mit Raumkonkurrenzen. Die Entwicklung der Kommunen läuft dann innerhalb dieser Leitplanken. Die Idee, Regionen mit besonderem Förderungsbedarf auszuweisen und sie mit erhöhten Fördermitteln zu bedenken, ist an sich eine gute Sache. Wenn Herr Minister dann aber in einem so reichen und erfolgreichen Land – der Kollege Huber hat sehr breit ausgeführt, wie erfolgreich und wie reich Bayern ist, ich will das auch gar nicht bestreiten – über 50 % der Kommunen als besonders bedürftig tituliert, stimmt mich das bedenklich.
Wenn man dies aber macht und meint, dass über 50 % aller Kommunen in Bayern besonders bedürftig seien, dann muss sich dies auch im Haushalt des Freistaates abbilden, dann muss man die Fördermittel, die für diese Kommunen zur Verfügung gestellt werden, deutlich erhöhen; denn sonst bleibt für einzelne Kommunen einfach zu wenig übrig.
Ich kann einen Kuchen nicht auf immer mehr Esser verteilen und mich dann wundern, wenn die Kuchenstücke kleiner werden. Da muss man etwas größer backen, sprich man muss deutlich mehr in den Haushalt einstellen, als momentan geplant ist. Wir können deshalb auch dem Antrag der GRÜNEN zu den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf leider nicht zustimmen; denn – wie gesagt – wir sind der Meinung, der Kuchen muss größer werden, wenn die Esser mehr geworden sind, und nicht umgekehrt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige Experten haben in der Anhörung gefordert, im Raum mit besonderem Handlungsbedarf nochmals einen extra Raum mit ganz besonderem Handlungsbedarf auszuweisen, sprich für besonders bedürftige Kommunen, und die Fördergelder erst einmal dort zu konzentrieren. Über diese Anregung hätte man sicherlich vertieft diskutieren müssen; aber wie alle anderen Anregungen in der Anhörung ist auch diese spurlos am Ministerium und seinem Chef vorbeigezogen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben dem Änderungsantrag der CSU einstimmig zugestimmt, was Mindestabstände von Freileitungen bei Stromtrassen angeht. Ich denke, das ist eine gute Sache zum Schutz der Bevölkerung. Aber ich erwarte von den möglichen Koalitionären in Berlin schon, dass sowohl der Südostring als auch der Bayernring komplett unter
die Erde verbuddelt werden, und zwar in einem Graben. Es kann nicht sein, dass der Südostring unter der Erde und der Neubau des Bayernrings darüber liegt. Das ist planerischer Schwachsinn und nicht zu dulden.
Wenn die Staatsregierung im Auftrag des Landtags ein Gutachten zur Entwicklung der Zentralen Orte in Auftrag gibt, erwartet man eigentlich als gemeiner Parlamentarier, dass dieses Gutachten dann wenigstens gelesen wird und vielleicht auch seine Anregungen aufgenommen werden. Minister Söder hat es sich da sehr einfach gemacht. Er hat zum Beispiel am 11. Mai im Wirtschaftsausschuss gesagt, Gutachten seien nicht immer mit der Realität in Einklang zu bringen. Der Entwurf der LEP-Fortschreibung nimmt dann konsequenterweise auch keinen einzigen Vorschlag der Gutachter auch nur ansatzweise auf. Hier wird also nach dem Motto gehandelt: Trau nur dem Gutachten, das deine eigene Sicht der Dinge und deine eigenen Vorurteile bestätigt; der Rest wird ignoriert. Lieber Minister Söder, so beratungsresistent zu sein, ist aber keine Empfehlung für einen Politiker, vor allen Dingen nicht für einen so ehrgeizigen wie Sie.
In dem Gutachten – wir haben das gelesen – ging es um die Sinnhaftigkeit, die Aufgaben, die Verteilung im Land und die Funktionen der Zentralen Orte. Die Zentralen Orte sind die Knoten im Netz der Daseinsvorsorge, und der Staat entwickelt über diese Zentralen Orte das Land und sorgt dafür, dass sie ihre Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge erfüllen können. Wir als SPD-Fraktion stehen klar hinter dieser Vorstellung von Zentralen Orten, die sich in der Entwicklung Bayerns sehr bewährt hat. Leider gibt es in der Staatsregierung seit einigen Jahren eine andere Auffassung zu dem Thema der Zentralen Orte. Für sie ist ein Zentraler Ort nur noch ein Titel, den man einer Kommune gibt, die dann damit machen kann, was sie will, und die es auch bleiben lassen kann. Eine Unterstützung für die damit verbundenen Aufgaben kann sie vonseiten der Staatsregierung aber nicht mehr erwarten.
In der Konsequenz wird die Anzahl der Zentralen Orte auch massiv erhöht. Wenn selbst der Bayerische Gemeindetag in der Anhörung sagt, dass es jetzt des Guten zu viel ist, sollte man das ernst nehmen und sich überlegen, dass man erst einmal die Aufgaben vernünftig diskutiert und dann darüber nachdenkt, wie viele Zentrale Orte welcher Stufe man dafür braucht, und nicht umgekehrt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dem Gutachten wird gefordert – das ist wirklich die wichtigste Forderung –, den einzelnen Zentralen Orten eine klare Entwicklungskonzeption mitzugeben. Das ist vor allen Dingen wichtig für die neuen grenzüberschreitenden Zentralen Orte, die Sie, Kollege Huber, gar nicht erwähnt haben. Denn natürlich müssen grenzüberschreitende Zentrale Orte andere Funktionen und Aufgaben haben als die normalen Zentralen Orte. Wenn ich als Schüler in Waldsassen wohne, kann ich nicht in Eger zur Schule gehen, und wenn mir in Waldsassen mein Portemonnaie geklaut wird, kann ich nicht in Eger zur Polizei gehen, um dort den Diebstahl anzuzeigen. Also müssen wir uns erst einmal überlegen, welche Aufgaben grenzüberschreitende Zentrale Orte zu erfüllen haben. Dazu steht im kompletten Landesentwicklungsprogramm überhaupt nichts außer dem dürren Satz, die Kommunen mögen sich überlegen, was sie mit dem Titel anfangen. Nun ist es so, dass zum Beispiel Waldsassen sehr gut unterwegs ist, indem die dortigen Verantwortungsträger Konzeptionen für ihren speziellen grenzüberschreitenden Zentralen Ort entwickeln. Aber ich denke, es ist Aufgabe des Staates, sich, bevor er eine solche Kategorie einführt, einmal zu überlegen, was das eigentlich überhaupt sein soll.
Das Gleiche gilt für die neue Kategorie der Metropolen. Auch hier ist kein Konzept hinterlegt. Es ist nicht klar, wie sich die Metropolen im Verhältnis zu den Metropolregionen verhalten sollen, welche Verbindungen es gibt und was denn nun eigentlich das grundsätzlich Neue an den Metropolen ist.
Die Krönung in dem internen Wettbewerb von Staatsregierung und CSU um den schönsten Titel für einen Zentralen Ort ist der neue Titel der Regionalzentren. Er wurde nach einer Anhörung, in der wirklich niemand auch nur ansatzweise eine solche Kategorie gefordert hat, plötzlich über einen CSU-Änderungsantrag eingeführt. Das war ein Schnellschuss ohne jede Konzeption und ohne jede Aufgabenbeschreibung. Ich vermute, es gab nur das vage Gefühl, man könne doch nicht Orte wie Würzburg und Weiden in einen Topf werfen, da müsse man schon noch eine Differenzierung vornehmen. Aber so ein vages Gefühl hat nichts mit Politik zu tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im letzten Landesentwicklungsprogramm wurde die Anzahl der Zentralitätsstufen mühselig reduziert, um das System praktikabel zu halten. Jetzt ist man wieder bei der alten Anzahl, nur um, wie gesagt, Titel statt Mittel zu verteilen. Wir sind der Meinung: Geben Sie den Kommunen endlich die ausreichende Unterstützung, die sie brau
chen, sprich einen größeren Anteil am kommunalen Finanzausgleich, statt nur schön klingende Titel.
Es ist schon obskur, wenn man auf der einen Seite aus Würzburg ein Regionalzentrum macht und diesem auf der anderen Seite gegen den Rat aller Experten das Staatsarchiv klaut. Das ist keine konsistente und keine durchdachte Politik; denn gerade die Zentralität des Ortes Würzburg bedingt ja, dass dort Einrichtungen wie das Staatsarchiv angesiedelt sind.
Ich komme noch zum Anbindegebot. Zunächst einmal, lieber Kollege Huber, macht es natürlich einen Unterschied im Flächenverbrauch, ob ein Gewerbegebiet angebunden ist oder nicht, es sei denn, Sie schaffen alle Mitarbeiter und alle Materialien per Hubschrauber in das neue, nicht angebundene Gewerbegebiet. Andernfalls brauchen Sie Straßen und Versorgungsleitungen, und daraus ergibt sich natürlich ein Flächenbedarf.
Aber zum Anbindegebot. Herr Minister Söder hat gesagt, ihn interessierten da nicht die Gutachten oder die Anhörung, sondern nur die Stellungnahmen der Betroffenen, und das sind aus seiner Sicht die Bürgermeister. Ja, die Bürgermeister sind betroffen. Aber betroffen sind auch die Natur und die Landschaft. Deshalb geht es hier wieder um einen Ausgleich, um die Interessen in Einklang zu bringen. Dafür haben wir das LEP. Wir müssen den Flächenverbrauch und die Flächenversiegelung in den Griff bekommen. Regierungskunst besteht meiner Meinung nach darin, die Bedürfnisse nach Senkung des Flächenverbrauchs mit den Interessen einer wachsenden Industriegesellschaft in Einklang zu bringen. Aber, Minister Söder, Ihr Entwurf ist keine Regierungskunst. Er ist noch nicht einmal solides Regierungshandwerk. Er ist auch kein Gesellenstück, er ist einfach nur Stümperei.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Kommunen muss sichergestellt werden, das ist richtig, aber das Anbindegebot ist kein Entwicklungshindernis für Kommunen. 40 % Leerstand an Gewerbeflächen in Bayern sprechen hier eine deutliche Sprache. Um Gewerbe anzusiedeln, braucht es mehr als eine Fläche. Wir brauchen gute Standortfaktoren wie Breitbandversorgung und Verkehrsinfrastruktur, aber auch weiche Faktoren wie gute Kinderbetreuung und Nahversorgung und außerdem eine gute regionale Wirtschaftsförderung.
Es gibt sicher konkrete Problemfälle; ich habe mir letztes Jahr einen in Niederbayern angesehen. Aber für diese konkreten Problemfälle gibt es ja das Mittel
der Zielabweichung. Bei der Betrachtung solcher Fälle kann man in Einzelfällen konkrete Lösungen finden. Ich brauche dafür nicht das komplette Anbindegebot aufzuweichen. Geplant war ja, Gewerbegebiete komplett entlang von Autobahnen zuzulassen und für interkommunale Gewerbegebiete überhaupt keine Einschränkungen mehr vorzusehen. Sie können jetzt auch mitten in der Pampa angesiedelt werden, Hauptsache, zwei Kommunen sind sich einig.
Nun – und das ist durchaus positiv zu sehen – hat die Anhörung die CSU-Fraktion durchaus zum Nachdenken angeregt. Es ist gut, dass sich die CSU dort auch einmal als lernfähig erweist. Das dauert immer elendig lange, aber das sind wir ja gewohnt. So wurde im Änderungsantrag der CSU eine Einschränkung aufgenommen, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigt werden darf und dass kein alternativer Standort vorhanden sein darf. Das ist eine kleine Verbesserung – deshalb stimmen wir diesem Antrag auch zu –, aber wahrlich kein Grund zur Euphorie; denn die wesentliche Beeinträchtigung des Ortsbildes ist kein eindeutiger juristischer Begriff. Dies wird Auslegungssache der Regierungen sein und wird jede Menge gerichtlicher Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Außerdem enthält das Baugesetzbuch bereits den Passus, dass eine Verunstaltung von Orts- und Landschaftsbildern zu vermeiden ist. Dies auch im LEP ausdrücklich zu betonen, ist sicher gut, aber kein ausreichender Schutz.
Lieber Kollege Huber, wenn sich jetzt die gesamte CSU-Fraktion für ihren großen Mut gegenüber ihrem eigenen Minister gegenseitig auf die Schultern klopft, dann erinnert mich das schon ein wenig an folgendes Bild: Ein Mann sieht, wie sein Kumpel ein Haus anzündet, und schaut eine Zeit lang zu; dann holt er endlich die Feuerwehr und lässt sich dann dafür loben, dass nur der Dachstuhl abgebrannt ist und nicht das ganze Haus.
Gescheiter wäre es gewesen, Sie hätten Ihrem Kumpel die Streichhölzer gleich zu Anfang weggenommen.
Für das LEP heißt das: Die Aufweichung des Anbindegebots ist unnötig, auch in der jetzt vorliegenden Form.
Ähnliche Anmerkungen kann ich zum Bereich Tourismus machen. Sie erwecken immer den Eindruck, hier ginge es um die kleine Waldhütte irgendwo in der Idylle. Worum geht es aber im Verordnungsentwurf? – Um lärmende Freizeiteinrichtungen, sprich: zum Bei
spiel Gokart-Anlagen, die in Zukunft mitten in die Natur gebaut werden dürfen – eine Verschandelung von Heimat, wie es schlimmer nicht geht.
Kommen wir noch zum Thema Einzelhandel. Im Ausschuss hatten wir das Problem aufgegriffen, dass viele kleine Geschäfte in einem Gewerbegebiet, über das ich ein Dach ziehe, auch großflächigen Einzelhandel ausmachen. Die CSU-Fraktion ist auf diese Kritik eingegangen und hat in einem Änderungsantrag eine Klarstellung vorgenommen. Diesem Änderungsantrag hätten wir auch gerne zugestimmt. Leider wird im zweiten Teil des Antrags eine Regelung eingeführt,
dass Einzelhandelsgeschäfte bis 1.200 m2 überall gebaut werden dürfen, auch ohne Berücksichtigung der Zentralität der Nachbarorte. Das ist für uns Blödsinn, wenn man, wie wir, das System der Zentralen Orte weiterhin als Steuerungssystem empfindet. Deshalb können wir diesem Antrag leider nicht zustimmen, obwohl der erste Teil sehr sinnvoll ist.
Der Reichtum an Natur macht die Schönheit Bayerns aus. Bayern hat den größten Flächenverbrauch in Deutschland. Deshalb hat das bayerische Wirtschaftsministerium bereits vor einigen Jahren eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie aufgestellt. In dieser Nachhaltigkeitsstrategie heißt es: Wir streben eine Reduzierung des Flächenverbrauchs an bis langfristig hin zu einer Kreislaufflächenwirtschaft, sprich: Flächenverbrauch gleich null. Wir haben dann den Antrag gestellt, dieses eigene Ziel mindestens als Grundsatz ins LEP aufzunehmen. Dies hat die CSU abgelehnt. Daran sieht man: Was Sie zum Heimatschutz und Flächenverbrauch sagen, ist alles nur Blabla. Noch nicht einmal auf Ihre eigenen Ziele wollen Sie sich festlegen lassen.
Zum Thema Riedberger Horn spricht dann mein Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist wirtschaftlich sehr stark. Das ist ein Verdienst der klassischen DAX-Unternehmen, vor allen Dingen aber ein Verdienst der vielen kleinen und mittleren Unternehmen in Bayern. Sie bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft, besonders im ländlichen Raum.
Wir sind uns sicherlich alle darin einig, dass es die kleinen und mittleren Unternehmen angesichts unnötig komplizierter rechtlicher Rahmenbedingungen und überzogener Aufzeichnungspflichten teilweise schwer haben. Diese kosten Geld und Zeit und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit.
Die SPD handelt durchaus konkret. Das Bundeswirtschaftsministerium, das SPD-geführt ist, hatte im August 2016 das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz initiiert; es ist mittlerweile verabschiedet worden. Dieses Gesetz entlastet die Betriebe in Deutschland um viele Hundert Millionen Euro. Im Gegensatz zu dem Antrag der CSU werden darin ganz konkrete Forderungen aufgegriffen, zum Beispiel nach der Erhöhung der Schwellenwerte für Kleinstbetragsrechnungen, nach dem Wegfall der steuerlichen Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen, nach der Erhöhung des Schwellenwertes für das vierteljährliche Lohnsteueranmeldeverfahren und nach vielem mehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das sind wichtige Bausteine. Aber wir sind uns einig: Wir brauchen mehr. Wir brauchen vor allen Dingen eine permanente Überprüfung aller Rechtstexte auf Mittelstandstauglichkeit. All das sind Aufgaben für die Bundesebene, genauso wie die Dringlichkeitsanträge, auf die ich gleich zu sprechen komme.
Ich möchte zunächst etwas anderes festhalten: Nirgendwo wiehert der Bürokratieschimmel so laut wie in Bayern. Alle bisher unternommenen Maßnahmen der Staatsregierung hatten reine Alibifunktion. Wir haben einen Bürokratieabbaubeauftragten, der vor allen Dingen die schlechte Lage referiert. Wir haben eine Paragrafenbremse, die sich komplett zum Rohrkrepierer entwickelt hat.
Lassen Sie mich dazu die Zahlen, die die Staatsregierung selbst geliefert hat, vorlesen: Im Jahr 2016 hat die Staatsregierung 16 Gesetze geändert oder neu aufgelegt, nur vier aufgehoben. Es wurden 57 neue Verordnungen erlassen, nur 17 aufgehoben. Es wurden 123 neue Richtlinien und Vollzugshinweise geschaffen, nur vier aufgegeben. Das ist Ergebnis eines Gesetzes, das vorschreibt, für jeden neuen Paragrafen müsse ein alter wegfallen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, setzen Sie doch erst einmal das um, was Sie schon längst beschlossen haben.
Selbst die CSU-Fraktion hier im Hause scheint von der Durchschlagskraft der Arbeit der Staatsregierung nicht wirklich überzeugt zu sein. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass die CSU in ihrem Dringlichkeitsantrag sechs Punkte aus dem Kabinettsbeschluss vom 19. September 2017 praktisch wörtlich aufgreift und damit die Staatsregierung jetzt auffordert, doch bitte das, was sie als Staatsregierung selbst beschlossen hat, endlich auch zu tun. Das muss man sich einmal vorstellen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, dies wird kein Dauerzustand; denn das ist wirklich Bürokratie pur.
Ich bleibe beim CSU-Antrag. Er enthält in aller Allgemeinheit notwendige und wichtige Schritte zum Bürokratieabbau, die wir auch, bis auf einen, mittragen. Bei dem Spiegelstrich, der den Mindestlohn betrifft, segelt die CSU nämlich sozusagen unter falscher Flagge. Die ehemalige Arbeitsministerin Andrea Nahles hat zum Thema Aufzeichnungspflicht beim Mindestlohn einmal sehr treffend formuliert: Es reicht, wenn der Arbeitnehmer seine Stunden auf ein Butterbrotpapier schreibt und diese Zettel in einen Ordner packt. Das Problem beim Mindestlohn besteht nicht darin, dass die Stunden aufgeschrieben werden müssen. Das Problem besteht darin, dass durch die Aufzeichnung dieser Stunden deutlich geworden ist, dass in vielen Betrieben die täglich zulässige Höchstarbeitszeit häufig überschritten wurde. Das wird nicht mehr möglich sein, wenn die Stunden aufgeschrieben werden müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CSU will den Arbeitnehmerschutz einschränken. Sie sollte dies aber auch so sagen. Es kann nicht sein, dass Kontrollen abgeschafft werden, damit Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gedeckt werden.
Die FREIEN WÄHLER sind mit ihrem Antrag etwas ehrlicher. Sie fordern, wie die Vbw, die Umstellung auf eine Höchstgrenze bei der Wochenarbeitszeit. Die SPD-Fraktion hält von diesem Vorschlag in seiner Absolutheit nicht viel; denn hier geht es um den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, aber auch um den Schutz der Bevölkerung, gerade in sicherheitsrelevanten Bereichen. Ich möchte das einmal an einem banalen Beispiel plastisch machen: Mit einem Ober, der nach 14 Stunden Dauerarbeit einem Gast völlig übermüdet heiße Suppe in den Ausschnitt kippt, ist niemandem gedient.
Wir verschließen uns sicherlich nicht der Forderung nach einer Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes. Dieses Gesetz muss an die neuen Realitäten von Arbeit 4.0 angepasst werden. Die Anpassung an die Realität bedeutet aber nicht die Verschlechterung des Schutzes. Es gibt bereits gute Vorschläge, zum Beispiel den Vorschlag von Frau Nahles, der die Einführung einer Experimentierklausel für die Tarifverträge vorsieht. Ein weiterer Vorschlag stammt vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – IAB –, das sich für einen Pakt für Arbeitsbedingungen und Flexibilität ausspricht.
Das Arbeitszeitgesetz und dessen Anpassung an die Realitäten sind viel zu wichtig und zu komplex, um in einem Halbsatz eines Dringlichkeitsantrags hier im Bayerischen Landtag abgehandelt zu werden. Ich bitte deshalb um Unterstützung für unseren Antrag. Die beiden anderen Dringlichkeitsanträge werden wir ablehnen.
Herr Staatsminister, ich habe es immer gern konkret, wie auch Kollege Nussel. Ich nenne einmal folgendes Beispiel: Eine junge Mutter, alleinstehend, in der Gastronomie tätig, arbeitet in der Nacht zum Samstag. Sie arbeitet nicht 10 Stunden, sondern vielleicht 14 Stunden, geht danach nach Hause, kann aber nicht schlafen, weil sie ihr Kind betreuen muss, und geht am nächsten Abend wieder zur Arbeit. In dieser Situation möchte ich von Ihnen hören: Was möchten Sie als Höchstarbeitszeit? Sind es 12 Stunden, 14 Stunden oder 16 Stunden? Oder wollen Sie sich auch hier wieder der Verantwortung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entziehen und sagen: Wir wollen eine Wochenhöchstarbeitszeit, und dann ist es uns eigentlich egal, was an den einzelnen Tagen passiert?
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Meisterbrief ist das Sinnbild und das Gütesiegel der dualen Ausbildung in Deutschland. Gleichzeitig ist er der Garant für die hohe Qualität im deutschen Handwerk. Die Verbraucher fordern diese hohe Qualität zu Recht ein und sind auch bereit, dafür einen angemessenen Preis zu zahlen. Die Ausbildung und Qualität gilt es zu schützen. Deshalb weist die SPD-Fraktion jeden Versuch der EU zurück, die Meisterpflicht einzuschränken oder zu schwächen.
Die duale Ausbildung ist ein deutscher Exportschlager. Sie findet in Europa und auch in Übersee großen
Anklang und großes Interesse. Die duale Ausbildung sorgt auch dafür, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland einzigartig niedrig ist. Außerdem sichert eine fundierte Ausbildung in Berufsschule und Betrieb dem Handwerk und der gesamten Wirtschaft den notwendigen Nachwuchs.
Angesichts des demografischen Wandels muss das Handwerk schon heute um qualifizierten Nachwuchs kämpfen. Auf diese Herausforderung gibt es nur eine Antwort, nämlich mehr und besser zu qualifizieren. Es kann deshalb nicht sein, dass die hochwertige duale Ausbildung in Deutschland einerseits in ganz Europa gelobt wird, andererseits aber in Kauf genommen wird, dass ihre Standards auf einem niedrigen Niveau nivelliert werden. Deshalb setzen wir uns als SPD sowohl im Bund als auch in Bayern für eine weitere Stärkung der dualen Ausbildung ein. Wir möchten die Kostenfreiheit von Techniker- und Meisterkursen, damit wir eine Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung erreichen.
Außerdem wollen wir die Berufsschulen zu echten Zukunftswerkstätten machen; denn gute Ausbildung braucht eine gute Ausstattung der Berufsschulen. Keiner kann an Uralt-Maschinen qualifiziert lernen.
Außerdem gehört zu einer guten Ausstattung auch eine ausreichende Ausstattung mit Lehrkräften. Hier ist noch viel Luft nach oben.
Die Idee, Gewerke wieder der Meisterpflicht zu unterwerfen, wo es diese schon einmal gab, hat ihren Charme. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Qualität und Ausbildungsleistung beispielsweise im Fliesenlegerhandwerk massiv leiden.
Leider lässt sich das nicht einfach mit einem Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag beheben. Es soll eine verfassungs- und europarechtskonforme Lösung gefunden werden. Außerdem stellt sich die Frage, ob alle Berufe tatsächlich wieder zurück in die Meisterpflicht wollen. Im Dialog mit den Betroffenen soll deshalb geprüft werden, wie dies im Zuge einer Reform der Handwerksordnung erreicht werden kann.
Wir werden dem Nachzieher der CSU-Fraktion zustimmen, da er teilweise wortgleich mit einem von uns zuvor gestellten Antrag ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Wahrheit gehört aber auch, dass die CSU und die CDU im Jahr 2004 der Herausnahme der Berufe aus der Meisterpflicht zugestimmt haben. Diese Tatsache fehlt in Ihrer Begründung.
Der Antrag der FREIEN WÄHLER ist leider rückwärtsgewandt und blendet die schwierige juristische Gemengelage vollkommen aus. Deshalb werden wir uns dazu enthalten.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Die ITStrukturen werden immer komplexer und vernetzter. Wir haben mit einer ständig steigenden Zahl von Nutzern und immer mehr beweg ten Datenmengen zu tun. Mit der höheren Komplexität geht eine höhere Verwundbarkeit einher, gerade und auch in der öffentlichen Verwaltung und bei kritischen Infrastrukturen. Angriffe auf den Bundestag und auf Krankenhäuser haben gezeigt, dass solche Attacken, wenn sie erfolgreich sind, auch die Bürgerinnen und Bürger in Bayern direkt betreffen können. Allein in den staatlichen Verwaltungen sind Millionen persönlicher Datensätze gespeichert, die es zu schützen gilt. Das heißt, der wachsenden Professionalität der Angreifer muss eine stetig wachsende Professionalität in der Abwehr und der Bekämpfung folgen.
Einzelne Behörden oder Kommunen können das nicht stemmen. Sie haben dafür weder ausreichendes Fachpersonal noch die finanziellen Ressourcen. Des halb gibt es seit 2009 auf Bundesebene das Bundes amt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSI. Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf wird nun ein ähnliches Amt speziell für Bayern angestrebt. Grund sätzlich stehen wir dieser Idee positiv gegenüber. Wir stehen dieser Idee auch deshalb positiv gegenüber, weil mein Kollege Peter Paul Gantzer bereits im Sep tember 2016 einen Antrag gestellt hat, in dem er die Staatsregierung aufforderte, diese möge prüfen, ob die Koordinierung und Bündelung der Kompetenzen in diesem Bereich in einer zentralen Stelle sinnvoll sei. – Es wundert nicht, dass die CSU diesen Antrag abgelehnt hat, und zwar mit der bemerkenswerten Begründung, der Antrag wäre zu konkret. Sie haben
dann einen eigenen Antrag nachgezogen, der nur zur Prüfung aufforderte, wie man die Bekämpfung der In ternetqualität verbessern solle. Es ist, wie es immer ist: Die CSU lehnt die SPDAnträge ab, bis die Staats regierung dann genau das tut, was die SPD vorher beantragt hat. Das haben wir gestern beim G 9 gese hen und letzte Woche bei der Finanzierung des Digi talbonus. Heute haben wir es wieder.
Bei diesem Gesetzentwurf gibt es aber einige Punkte, worüber wir in den Ausschüssen noch reden müssen. Wir sehen hier nämlich konkreten Verbesserungsbe darf. Da sind zum einen das Zusammenspiel und die Aufgabenverteilung zwischen Bundes und Landes amt. Wir dürfen hier keine Parallelstrukturen schaffen, sondern wir brauchen sinnvolle Ergänzungen. Zu be achten ist auch, dass die ITVernetzung an der Län dergrenze nicht aufhört. Schon die Innenministerkon ferenz hat im Juni dieses Jahres eine bessere Koordinierung der Maßnahmen von Bund und Land zur ITSicherheit angemahnt. Dafür gibt es extra eine Arbeitsgemeinschaft der Staatssekretäre, die eine verbindliche Aufgabenteilung entwickeln soll. Im Ge setzentwurf gibt es hierzu keine Antwort. Es fehlt auch eine Konkretisierung des Mehrwerts für die Bürger im Bereich des Verbraucherschutzes. Es gibt nur einen dürftigen Satz, wonach bestimmte Warnungen veröf fentlicht werden sollen. Zwar haben Herr Söder und Herr Füracker angekündigt, dass die Beratung der Bürger durch Schulungen stattfinden solle, in der Auf gabenbeschreibung des Gesetzentwurfes steht hierzu jedoch kein Wort.
Thema Datenschutz: Dem Amt werden umfassende Möglichkeiten zur Datenauslese und Datenspeiche rung gegeben. Es fehlt aber die Einbeziehung und In formation des Datenschutzbeauftragten, wie es der Bund vorschreibt. Der Bund schreibt auch vor, dass der Innenausschuss jedes Jahr über die Anwendung der Vorschriften zum Datenschutz unterrichtet wird. Das ist in Bayern nicht vorgesehen. An dieser Stelle sehen wir Nachbesserungsbedarf.
Das Thema Konnexität müssen wir auch noch einmal prüfen. Schließlich müssen die Kommunen im Hin blick auf die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards nachrüsten. Das Argument, dass Kommunen nicht nachrüsten müssen, wenn sie sich nicht an das Be hördennetz anschließen, ist angesichts des Ziels einer umfassenden Sicherheit in Bayern recht billig. Die Tatsache, dass die Kommunen für die Unterstüt zung durch das Amt zahlen müssen, ist für uns nicht akzeptabel. Das Amt soll eine Serviceeinheit für die Bürger und Kommunen in Bayern sein und keine Ein nahmequelle des Staates.
Zum Thema Standort: Die zwei Standorte von Bay ernCERT befinden sich in Würzburg und in Neustadt an der Saale. Das sind zwei Keimzellen, die in das neue Amt einbezogen werden sollen. Hier stellt sich die Frage, ob man diese nicht auch räumlich integrie ren sollte, zumal Minister Söder ausdrücklich gesagt hat, er habe das Gebäude in Nürnberg ausgewählt, weil es den hohen Sicherheitsanforderungen entspre che. Fraglich ist, ob die Verteilung auf drei Standorte einer gehobenen Sicherheit dient oder nicht. Hierzu gibt es in den Ausschüssen noch viel zu diskutieren. Ich fasse noch einmal zusammen: ein grundsätzliches Ja, aber deutlicher Verbesserungsbedarf im Detail.
Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wenn man denkt, das Niveau geht gar nicht mehr tiefer, kommt ein CSU-Kollege daher.
Ich versuche es jetzt mal etwas sachlicher. Ich beginne mit Positivem. Herr Ministerpräsident, die Regie
rungserklärung hat gezeigt, dass das Thema Digitalisierung jetzt auch in der Chefetage der Staatsregierung angekommen ist. Es ist gut so, dass das endlich passiert ist. Wir hoffen, dass dadurch das Nebeneinanderherwursteln der verschiedenen Ministerien vielleicht endlich mal beendet und das Handeln auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtet werden kann.
Herr Ministerpräsident, ein Tipp für Sie am Anfang: Fangen Sie nicht auch an, die EU als Popanz aufzubauen, wenn es nicht so vorangeht, wie Sie sich das vorstellen. Das hat schon bei Ihrem Vertreter Herrn Zeil mit den legendären 19 Verwaltungsschritten nicht funktioniert. Das hat auch bei Minister Söder mit den 30 Mbit/s Mindeststandard nicht funktioniert. Wenn etwas nicht funktioniert, dann überprüfen Sie Ihre Maßnahmen und justieren Sie nach, aber suchen Sie nicht Sündenböcke.
Herr Ministerpräsident, Sie haben vom Fortschritt im Dienst der Menschen gesprochen. Sehr richtig. Ganz genau. Lassen Sie mich deshalb konkret werden und einige Schlaglichter auf die Situation von Menschen im Lande werfen. Das hat nichts mit Schlechtreden zu tun, Herr Blume,
sondern es geht darum, ein Gesamtbild der Realität zu zeichnen.
Erst am Samstag war im "Neuen Tag" ein Artikel über einen verzweifelten Unternehmer, der angekündigt hat, er buddele jetzt sein Glasfaserkabel selber ein. Er sitzt nämlich in einem Ort, der laut Förderprogramm bestens versorgt ist. Das stimmt auch bis zum Kabelverteiler. Alles danach ist olles, aufgemotztes Kupferkabel. Der Unternehmer sitzt am Ende dieser Leitung und kommt gerade mal auf schlappe 5 oder 6 Mbit/s,
die ihm vorne und hinten nicht reichen. Es kann nicht per Förderprogramm nachgebessert werden, weil dieser Ort laut Auskunft des Heimatministeriums wunderbar versorgt ist.
Wenn man in Dänemark mit dem Bus oder der UBahn fährt, dann braucht man nur seine ID-Karte und hält sie beim Einsteigen und beim Aussteigen vorne an den Sensor. Dann wird automatisch der beste Preis ausgerechnet. Es wird mitberechnet, ob man als Arbeitnehmer Ermäßigungen hat. Es braucht kein Pa
pier. Es braucht gar nichts. Und was ist in Bayern? – Laut "Abendzeitung" vom 27.06. musste die MVG vor das Verwaltungsgericht gehen, damit die Regierung von Oberbayern digitale Unterschriften als gültig anerkennt.
Halleluja, da kann Montgelas 3.0 noch viel arbeiten. Da wir gerade bei Montgelas 3.0 sind: Beamte haben immer noch keine Möglichkeit, Beihilfeanträge für sich und ihre Familie digital einzureichen. Genauso sieht es bei Kindergeldabfragen und Ähnlichem aus. Vielleicht sollten Sie nicht nur schöne Sprüche bringen, sondern mal konkret mit dem Arbeiten anfangen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Schweden gibt es ein flächendeckendes 5G-Mobilfunknetz bis hin zur letzten Insel, die von zwei Leuten bewohnt ist. Wir in Bayern schaffen es nicht einmal, mit Tschechien eine Einigung zu finden, damit man im Grenzgebiet überhaupt ein paar Mobilfunkmasten aufstellen darf, die senden können. Wir reden ja gar nicht von 3G oder 5G. Wir wollen überhaupt eine Mobilfunkverbindung bei uns an der Grenze haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum letzten Beispiel: Schulen. Es hängt immer noch von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen ab, ob die Schulen mit vernünftiger digitaler Ausstattung ausgerüstet sind. Es kann nicht sein, dass ich als Schüler das Glück haben muss, in einer reichen Kommune zu leben, damit die Schule ordentlich mit Tablets, Whiteboards und Ähnlichem ausgestattet ist. Das ist das Gegenteil von gleichwertigen Lebensbedingungen. Hier brauchen wir ein vernünftiges Förderprogramm mit einem dahintergelegten Digitalisierungskonzept, das auch die kurzen Erneuerungszyklen von Hardware mit einrechnet. Und wir brauchen konkrete Zeitvorgaben. Das digitale Klassenzimmer muss bis 2022 flächendeckend da sein,
die technische Ausrüstung bis spätestens 2020; sonst verpennen wir die digitale Zukunft der Kinder in unserem Land.
Zur Abrundung des Themas Bildung: Heute vermelden die Medien, dass das neue Schulverwaltungsprogramm an den Mittelschulen so fehlerhaft ist, dass die Lehrer angewiesen werden, händisch nachzukorrigieren und nachzurechnen,
ob das Programm die Noten richtig ausrechnet. Das Kultusministerium ist noch nicht mal in der Lage, eine Software bereitzustellen, die die Arbeit der Schulen wirklich einfacher macht, sondern es produziert neuen Ärger, und wir reden vom digitalen Bayern. Leute, macht erst mal eure Hausaufgaben!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage einen Satz zum Thema Digitalbonus. Das werden wir nachher noch weiter ausführen. – Herr Kollege Kreuzer, da hilft auch Geifern nicht, wenn die Realität so ist, wie sie ist. – Wir von der SPD haben damals angeschoben, dass es nach den Innovationsgutscheinen für IT-Bereiche, die abgeschafft wurden, einen Nachfolger gibt, eben den ganz hervorragenden Digitalbonus. Im Mai war das Geld alle. Wir haben umgehend einen Dringlichkeitsantrag gestellt, dafür zu sorgen, dass die Finanzierung weitergeführt wird. Was machen Sie? – Sie schreiben auf die Homepage: Tut uns leid, es gibt kein Geld mehr. Es können keine Anträge mehr gestellt werden. Pech gehabt. – Jetzt müssen Sie wieder zum Jagen getragen werden, damit Sie zumindest heute einen Dringlichkeitsantrag stellen, damit hier die Gelder wieder fließen, nachdem der Ministerpräsident gesagt hat, so gehe es nicht weiter. Wir tragen Sie gern zum Jagen; aber vielleicht machen Sie Ihre Aufgaben auch mal von alleine, ohne dass wir Sie permanent anschieben müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage einen letzten Satz zum Digitalisierungsministerium. Ich glaube schon, dass es nicht nur einen Menschen in der Staatskanzlei geben darf, der die ganzen To-do-Listen der einzelnen Ministerien zusammenfasst und, wie jetzt geschehen, nebeneinander in einem Geheft zusammentackert und das dann eine Strategie nennt, sondern wir brauchen jemanden, der alles übergeordnet miteinander verknüpfen kann. Deshalb halten auch wir ein Digitalisierungsministerium für sinnvoll.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst auf die Historie des Digitalbonus eingehen. Es fing mit der Idee einer schnellen, unbürokratischen Hilfe bei kleinen Investitionen gerade für kleine und mittlere Unternehmen an. Das damalige Ergebnis ist bis heute ein großer Erfolg: die Herausgabe der Innovationsgutscheine. Diese gab es damals auch noch für den kompletten IT-Bereich. Und wie gesagt, die Innovationsgutscheine waren und sind ein hervorragendes Instrument. Allerdings gab es dann Ende des Jahres 2014 Probleme mit der Verwendung eines Innovationsgutscheins für eine obskure Plattform. Daraufhin wurde gesagt: Es gibt keine Innovationsgutscheine für den kompletten IT-Bereich mehr. Darüber hinaus gab es die Ankündigung der Frau Ministerin, dass hierfür ein Ersatz kommen werde.
Wir haben diesen Ersatz für den IT-Bereich immer wieder angemahnt; wir haben nachgefragt und Druck gemacht. Es hat aber doch über zwei Jahre gedauert, bis am 01.01.2017 der Digitalbonus kam. Wir haben schon damals gefordert, dass dieses Instrument ausreichend ausgestattet werden muss. Dieser Digitalbonus ist von Anfang an ein voller Erfolg. Wir haben das in die Begründung unseres Antrags, den wir bereits im Mai eingereicht haben, auch hineingeschrieben. Ich zitiere: "Der Digitalbonus.Bayern … ist eine große Erfolgsgeschichte." Ich denke, darin sind wir uns alle einig.
Tatsache ist allerdings, dass es bereits ab Mai kein Geld mehr für diesen Digitalbonus gab. Auf der Homepage des Digitalbonus stand lapidar: Jahres
tranche ist bereits ausgeschöpft; neue Anträge erst ab 2018.
Wir haben daraufhin umgehend einen Antrag gestellt, weil wir der Meinung waren, es müsse gleich etwas getan werden, damit diese Förderung nicht abreißt. Wir waren enttäuscht, dass vonseiten des Ministeriums keine Vorsorge getroffen worden war, diesen absehbaren Engpass zu beseitigen.
Die SPD hat, wie gesagt, ihren Antrag im Mai unter der Drucksachennummer 17/17148 eingebracht mit dem Anliegen, die Finanzierung sicherzustellen.
Lieber Kollege Huber, in unserem Antrag steht nicht, dass dies über überplanmäßige Ausgaben geschehen sollte oder Ähnliches. Wir haben das bewusst offengelassen, um nicht in einen Konflikt mit der Haushaltssatzung zu geraten. Deshalb gibt es keinen Grund, unseren Antrag abzulehnen.
Dieser Antrag hat den Weg in den Wirtschaftsausschuss bisher nicht gefunden. Aber immerhin ist inzwischen bei CSU und Staatsregierung die Thematik angekommen. Ich begrüße deshalb ausdrücklich die Ankündigung des Ministerpräsidenten, Gelder nachzuschießen. Die CSU folgt dem jetzt mit ihrem Dringlichkeitsantrag. In diesem Sinne freuen wir uns immer, wenn wir etwas anschieben können. Ich appelliere an Sie, nun einen Weg zu finden, um die mehrmonatige Lücke nicht noch größer werden zu lassen, sondern vielmehr den Unternehmen wie bisher eine kraftvolle Unterstützung zu gewähren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der letzten Woche viel über Landesentwicklung gesprochen und dabei natürlich auch über den Engpassfaktor Grund und Boden. In dieser Anhörung ist deutlich geworden, dass es bei der Entwicklung Bayerns immer um eine Balance von Ökonomie und Ökologie geht; denn Flächen, die einmal versiegelt sind, bekommen wir nicht in der gleichen Qualität zurück, auch wenn wir die Teerdecke wieder abreißen. Versiegelte Flächen fehlen der Landwirtschaft bei der Nahrungsmittelproduktion. Wenn man Naturräume zerstört, dann sägt sich letztendlich der Tourismus den Ast ab, auf dem er selber sitzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen einen sorgsamen Umgang mit dem kostbaren Gut Boden. Deshalb hat das Bundesumweltministerium die Zielvorgabe von 30 Hektar Flächenverbrauch pro Tag in Deutschland bis 2020 vorgegeben. Das sind genau diese 4,7 Hektar pro Tag in Bayern. Die Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie von 2013 geht dabei sogar noch weiter. Sie setzt das Ziel einer Flächenkreislauf
wirtschaft, also null Flächenverbrauch auf lange Sicht. Das Programm mit dem fast längsten Namen in Bayern, nämlich das Programm "NaturVielfaltBayern – Biodiversitätsprogramm Bayern 2030" von 2014, spricht immerhin noch von einer deutlichen und dauerhaften Reduzierung des Flächenverbrauchs bis 2030. Unser Ministerpräsident hat erst im April wieder von der Bewahrung unserer wunderschönen Landschaft und Heimat geredet, die nicht beeinträchtigt werden dürfe. Sogar der Kollege Huber sorgt sich mittlerweile um die Schönheit der Landschaft an Autobahnrändern. So weit die Vorsätze, so weit die Zielvorgaben.
Die Frage ist, was die Staatsregierung jenseits von reden tut und wie wir diese Zielvorstellungen umsetzen können. Die Staatsregierung – das ist in den letzten Wochen deutlich geworden – hat keine Antwort auf die Frage, warum der größte Flächenversiegelungszuwachs gerade in den strukturschwachen Regionen stattfindet. Die Staatsregierung hat keine Antwort auf die Herausforderung des Wohnungsbaus bei steigenden Einwohnerzahlen und die damit einhergehende Flächenversiegelung. Die Staatsregierung hat auch keine Antwort auf die Frage, was wir mit den 40 % leer stehenden Gewerbeflächen auf dem Lande machen sollen. Ganz im Gegenteil: Minister Söder schleift mit dem Landesentwicklungsprogramm auch das letzte Bollwerk gegen massive Flächenversiegelung. Der BUND Naturschutz hat auf diesen Widerspruch von Reden und Handeln reagiert und angekündigt, aus dem Bündnis zum Flächensparen austreten zu wollen. Ich glaube, hier will jemand nicht mehr Feigenblatt spielen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben viele Möglichkeiten, den Flächenverbrauch auf ein gesundes Maß zu bringen. Ein Instrument dabei ist das Landesentwicklungsprogramm. Wir brauchen ein professionelles regionales Flächenmanagement. Wir brauchen den Verzicht auf die Lockerung des Anbindegebotes und die Einführung eines Grundsatzes zur Reduktion des Flächenverbrauchs gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Staatsregierung im Landesentwicklungsprogramm. Wir müssen Invest in Bavaria zu einem Unterstützungsinstrument für Kommunen mit Gewerbeflächenleerstand ausbauen. Wir müssen Programme wie "Ort schafft Mitte" oder das Städtebauförderprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden" verstärkt bewerben und uns dafür einsetzen, dass sie auch verstärkt abgerufen werden. Wir brauchen ein verpflichtendes Flächenressourcenmanagement, Rückbauverpflichtungen bei Gewerbeflächen, steuerliche Lenkungsmöglichkeiten und Entsiedelungskonzepte.
Eine Möglichkeit wäre auch der von den GRÜNEN eingebrachte Gesetzentwurf mit einer Obergrenze im Landesplanungsgesetz und einem Zertifikatehandel,
wobei die Zertifikate nach der Bevölkerungsentwicklung ausgeteilt werden sollen. Jenseits aller problematischen juristischen Fragen bei diesem Gesetzentwurf ergeben sich, so simpel und bestechend das auf den ersten Blick klingt, wie bei Medikamenten Risiken und Nebenwirkungen. Lassen Sie mich einige davon kurz ansprechen.
Erstens sind nicht alle Flächen gleichwertig. Entsteht Flächenverbrauch nur bei Bebauung, oder entsteht Flächenverbrauch auch dann, wenn man eine grüne Wiese in einen Garten in einer Siedlung umwandelt?
Zweitens. Müssen alle Zertifikate gleich sein, egal, ob es sich bei dem Grund um eine Wiese, um eine Lärmzone, um ein Seeufer oder um einen Moorboden handelt? Oder führen wir Umrechnungsfaktoren ein wie bei dem beliebten Spiel "Die Siedler"? Ich weiß nicht, wer das kennt. Dann geht es so: Ich tausche einmal Lärmzone und zweimal Moorboden gegen einmal Bauerwartungsland.
Drittens, die Zuteilung nach der Bevölkerungsentwicklung. Wir laufen Gefahr, dass wir Kommunen, die dem demografischen Wandel unterworfen und hier schon benachteiligt sind, erstens jede Entwicklungsmöglichkeit nehmen und ihnen zweitens auch noch die Möglichkeit nehmen, ihre Entwicklung gegen Geld zu verkaufen; denn sie bekommen dann maximal ein Zertifikat, das nur für eine neue Hundehütte reicht. Es kann nicht sein, dass dann aus der kommunalen Planungshoheit eine kommunale Planungshoheit nur noch für reiche Kommunen wird, die sich die Zertifikate kaufen können, die sie brauchen.
Was machen wir mit Kommunen, die nach dem Verkauf ihrer Zertifikate vor der Situation stehen, dass sie möglicherweise zusammen mit anderen Kommunen ein neues Krankenhaus oder ähnliche Infrastruktureinrichtungen der Daseinsvorsorge bauen müssen? Soll das dann nicht mehr stattfinden, weil man sie darum gebracht hat?
Insgesamt muss ich Folgendes sagen: Wir haben den Flächenversuch des Bundesumweltministeriums. Dieser Feldversuch wird im Juli beendet. Die GRÜNEN sollten ihren Gesetzentwurf bis zum Vorliegen des Ergebnisses dieses Flächenversuchs zurückstellen. Dann können wir über eine vernünftige Grundlage reden und diskutieren.
Frau Präsidentin, liebe anwesende zehn Kollegen!
Danke für den Hinweis. – Am Dienstag haben in Bayern einige Tausend Beschäftigte des Einzelhandels gestreikt. Nun liegt es der SPD-Fraktion fern, sich in Tarifauseinandersetzungen einzumischen. Aber dieser Streik wirft ein Schlaglicht auf eine Branche, die inmitten der prosperierenden Wirtschaft Bayerns mit erheblichen Problemen zu kämpfen hat. Diese Branche mit 100.000 Unternehmen und mehr als 700.000 Beschäftigten gehört zu den großen in Bayern. Trotzdem ist sie aus dem Fokus der Staatsregierung in Bayern geraten.
Die Staatsregierung kümmert sich um den Maschinenbau, um die Chemie und um die Automobilindustrie. Sie trägt diese Branchen sozusagen auf einem goldenen Tablett durch die Gegend. Die Dienstleistungsbranche und der Handel finden dagegen kaum Beachtung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle müssen uns doch Sorgen darüber machen, dass im Handel 70 % der Beschäftigten von Altersarmut bedroht sind. Wir haben heute viel über die soziale Lage in Bayern gehört. Dazu gehört aber auch ein Blick auf die soziale Lage der Menschen im Handel, vor allem der Frauen, die größtenteils teilzeitbeschäftigt sind und an die maximale Anforderungen im Hinblick auf die Flexibilität gestellt werden.
Es ist kein Einzelfall, dass Frauen in einem Supermarkt wieder weggeschickt werden, wenn morgens wenig zu tun ist, um dann am Nachmittag angerufen zu werden, weil sie in der Stoßzeit arbeiten sollen. Diese Frauen können kaum ihre Arbeitszeit planen oder ihre Kinderbetreuung organisieren. Das ist eine wahnsinnige Belastung, und das alles für eine Entlohnung, die direkt in die Altersarmut führt. Der Einzelhandel berührt jeden Tag das Leben der Menschen. Schließt der Laden im Ort, stirbt damit auch ein Stück Lebensqualität.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erleben im Einzelhandel einen gigantischen Strukturwandel. Während große Unternehmen wie Amazon ihre Umsätze und Gewinne immer mehr steigern, haben kleine und mittlere Unternehmen mit massiven Problemen zu
kämpfen. Ich nenne nur den ständig zunehmenden Online-Handel und das Ausbluten der Innenstädte. Im Dorf schließt der Lebensmittelladen, und in den Städten schießen Filialen von Konzernen wie H & M und ZARA wie Pilze aus dem Boden. Während familiengeführte Unternehmen verschwinden, werden die Innenstädte völlig austauschbar, genauso wie es das Warenangebot wird.
Es gibt vereinzelte Versuche, dem Lädensterben auf dem Lande entgegenzuwirken, zum Beispiel durch die Unterstützung von Dorfläden oder das eDorf im Stiftland im Landkreis Tirschenreuth, wo es gilt, innovative Nahversorgungskonzepte rund um den im Dorf existierenden Dorfladen zu entwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind jedoch Einzelaktionen und Stückwerk. Was fehlt, ist ein schlüssiges Konzept für diesen wichtigen Baustein für gleichwertige Lebensbedingungen.
Wir erleben im Handel einen Ausstieg aus der Tarifbindung. Nur noch 30 % der Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Betrieben. Das treibt die Lohnspirale nach unten, und zwar von einem sehr niedrigen Niveau aus. Deshalb fordern wir von der Staatsregierung, sich endlich auch für diese Branche einen Kopf zu machen. Deshalb haben wir heute diesen Berichtsantrag vorgelegt.
In diesem Dringlichkeitsantrag geht es um die Frage, wie kleine Geschäfte besser unterstützt werden können, um sich auf die technologischen Herausforderungen durch den Online-Handel einzustellen. Ist der Digitalbonus ein Instrument, das dabei helfen kann, oder brauchen wir etwas anderes? Der Digitalbonus hat das Problem, dass die Mittel dafür bereits ausgeschöpft sind, obwohl er auf vier Jahre angedacht war.
Was können wir tun, um in ganz Bayern ein hochwertiges Handelsangebot zu gewährleisten? Wie schaffen wir einen Beschäftigungspakt, bei dem Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam Lösungskonzepte für die problematische Situation der Beschäftigten erarbeiten? Wie kann die Staatsregierung eine Qualifizierungsinitiative auf den Weg bringen, die den Beschäftigten Zukunftsperspektiven bietet?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, kurzum: Kümmern wir uns um die 700.000 Beschäftigten im Handel! Geben wir ihnen und auch den vielen kleinen und mittleren Unternehmen im Einzelhandel die Wertschätzung und Unterstützung, die sie verdienen.
Herr Präsident, Herr Ministerprä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit zwei Zitaten aus der Abteilung "Anspruch und Wirklichkeit" beginnen: zunächst einmal mit einem Zitat aus der Erklärung des Bündnisses zum Flächensparen aus dem Jahr 2003, das vom damali gen Ministerium für Landesentwicklung und Umwelt fragen und vom Innenministerium initiiert wurde. Ich zitiere:
Böden sind eine zentrale Lebens und Wirt schaftsgrundlage, die … auch künftigen Generati onen erhalten bleiben muss. … Die Partner des "Bündnisses zum Flächensparen" … setzen sich für eine deutliche Reduzierung des Flächenver brauchs … ein, … (sie) fördern … das Bewusst sein für den Bodenschutz …
Das zweite Zitat stammt aus der Bayerischen Nach haltigkeitsstrategie aus dem Jahr 2013:
Der Flächenverbrauch soll deutlich reduziert wer den. Langfristig ist eine Flächenkreislaufwirt schaft ohne weiteren Flächenneuverbrauch anzu streben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit der An spruch. Die Realität schaut etwas anders aus. Zum einen nimmt Bayern beim täglichen Flächenverbrauch den absoluten Spitzenplatz in Deutschland ein. Zum anderen ist dem Landesentwicklungsministerium, kaum dass es zum Finanzministerium abgewandert war, das Bewusstsein für Bodenschutz komplett ab handengekommen. Minister Söder fällt zur Entwick lung der ländlichen Regionen nur ein, dem unge hemmten Flächenverbrauch Tür und Tor zu öffnen. Und dies wird immer mit der Mär verbunden, es müssten nur genügend Flächen für Gewerbegebiete versiegelt werden, schon stünden die Investoren post wendend auf der Matte. 40 % Leerstand bei den be reits existierenden Gewerbegebieten sprechen da aber ein ganz andere Sprache.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was brauchen wir? – Wir brauchen ganz sicher keine Sonntagsreden über null Flächenverbrauch. Wir brauchen aber auch keine unrealistischen Obergrenzen für Flächenverbrauch. Wir brauchen klare Konzepte und Handlungsstrategi en, die die Ursachen des Flächenverbrauchs an der Wurzel packen. Hier gibt es einige gute Beispiele. Ich nehme die Hofheimer Allianz heraus. Dort haben sich die Gemeinden verpflichtet, keine neuen Baugebiete auszuweisen, sondern die Bürger auch finanziell zu unterstützen, wenn sie Leerstände innerorts wieder herrichten.
Das ist ein großartiges Projekt. Es lebt vom Einsatz der Beteiligten, aber auch davon, dass diese Kommu nen finanziell gut aufgestellt sind. Wir fordern deshalb, dass die Staatsregierung einen Fonds einrichtet, um finanziell klamme Gemeinden zu unterstützen, die einen ähnlichen Weg gehen möchten.
Wir brauchen die Verpflichtung zu einem verbindli chen regionalen Flächenmanagement im Landesent wicklungsprogramm. Damit können dann sowohl der Bedarf an Bauland als auch der Bedarf an Gewerbe gebieten ermittelt werden und interkommunale Lösun gen gefunden werden. Meines Erachtens können auf dieser Ebene auch konkrete Zielvorgaben für den Flä chenverbrauch gesetzt werden.
Herr Huber, es ist schon interessant. Auf der einen Seite setzt die CSU in der Bundesregierung mit der Verabschiedung der Strategie der "Urbanen Gebiete" gerade darauf, Gewerbe, Wohnen und Handel wieder zusammenzubringen, um Flächen möglichst ökolo gisch sinnvoll zu nutzen.
Auf der anderen Seite wissen Sie in Bayern davon wieder nichts, gehen genau den anderen Weg und verlagern das Gewerbe mitten in die Natur.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle Maßnahmen müssen aber auch von einer verbesserten regionalen Wirtschaftsförderungs und Ansiedlungspolitik der Staatsregierung flankiert werden. Auch der ORH hat die mangelnde Effizienz und Zielerreichung der För derpolitik des Wirtschaftsministeriums kürzlich mo niert. Invest in Bavaria legt ihren Fokus immer noch viel zu sehr auf die Metropolen in Bayern. Hier be steht großer Handlungsbedarf, auch die anderen wichtigen Regionen mit anzupreisen. Ich sage noch einmal: Vorsorgliches Zubetonieren ist keine Förder politik für den ländlichen Raum.
Die Landesplanung, die ja Vorgaben zur Lösung von Raumkonkurrenzen machen soll, muss wieder ge stärkt werden und darf nicht – wie jetzt mit der Teilfort schreibung des Landesentwicklungsprogramms beab sichtigt – de facto plattgemacht werden. Ich denke, zu diesem Thema haben wir am Donnerstag ausrei
chend Zeit, um uns zu informieren und um zu debat tieren.
Zusammenfassend: Wir brauchen keine Sonntagsre den und leeren Versprechungen, sondern eine abge stimmte Zusammenarbeit des Umweltministeriums, des Ministeriums der Finanzen und für Landesent wicklung sowie des Wirtschaftsministeriums. Wir brauchen eine sinnvolle und gute wirtschaftliche Ent wicklung und gleichzeitig einen reduzierten Flächen verbrauch in Bayern.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Baukammerngesetzes und des Dolmetschergesetzes folgt der EURichtlinie 2013/55/EU, die umgesetzt werden muss. Dabei geht es insbesondere um Aussagen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Es soll für eine europaweit durchgängige Anerkennung gesorgt werden. Die Verfahren der Anerkennung von Gleichwertigkeit sollen erleichtert und beschleunigt werden. Wichtig ist hierfür, die hohen Qualitätsstandards in Deutschland und in Bayern zu sichern. Außerdem muss im Dolmetschergesetz geändert werden, dass man in den vergangenen zehn Jahren den Beruf nur noch ein Jahr ausgeübt haben muss, um in Deutschland als Dolmetscher gelegentlich oder vorübergehend tätig sein zu dürfen. Bisher waren dies zwei Jahre.
Ich kritisiere grundsätzlich, dass dieser Gesetzentwurf erst jetzt vorgelegt wird, nachdem die Frist zur Umsetzung der Richtlinie bereits am 18.01.2016 abgelaufen ist. Dies hat eine ungewöhnlich kurze Anhörungsfrist für die Verbände und eine sehr kurze parlamentarische Beratungszeit zur Folge. Das ist nicht ganz unbedenklich, zumal der Gesetzentwurf über das Notwendige der Umsetzung der Richtlinie weit hinausgeht. Festzustellen ist auch, dass keine Anregungen und Kritikpunkte der Kammern, sei es der Bauingenieure oder der Architekten, in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Es hat den Anschein, dass die Anhörung genauso wie beim Landesentwicklungsprogramm lediglich als demokratisches Feigenblatt dient. So sieht aber keine Politik mit dem Bürger und für den Bürger aus.
Ich nenne einige Kritikpunkte, über die es im Ausschuss noch zu reden gilt. In Zukunft soll auf eine Mehrfacheintragung der nach dem Baukammerngesetz geschützten Berufsbezeichnungen bei mehrfachem Wohn- oder Berufssitz verzichtet werden. Das entlastet zwar die Betroffenen außerhalb Bayerns, bedeutet aber für die Ingenieurekammer, dass sie im Prinzip bei 15 Länderkammern nachfragen muss, ob derjenige irgendwo in der Liste eingetragen ist. Das
ist ein unzumutbarer bürokratischer Aufwand. Der Zusatz "unter besonderer Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte" im Gesetzentwurf bei der Definition der Berufsaufgaben der Architekten ist sehr sinnvoll, sollte aber auf alle Fachrichtungen ausgedehnt werden, die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung haben.
In der Neufassung der Kammeraufsicht wird nicht mehr von Rechtsaufsicht, sondern von Aufsicht des Staatsministeriums des Innern allgemein gesprochen. An dieser Stelle muss unseres Erachtens klargestellt werden, dass es sich nur um die Rechtsaufsicht, jedoch nicht um die Fachaufsicht handelt. Das wäre ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht des Berufsstandes. Außerdem erfordert die EU-Richtlinie diese Änderungen nicht.
Herr Herrmann hat bereits angesprochen, dass auch die Studienzeiten im Sinne der Qualitätssicherung von Berufsausbildungen angepackt werden müssen. Die Architektenkammer fordert die Anhebung der Regelstudienzeit als Eintragungsvoraussetzung auf fünf Jahre sowie die Ausweitung der anschließenden Berufspraxis auf zwei Jahre. Für die Fachrichtungen Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung wird eine Anhebung auf mindestens vier Jahre gefordert.
Ich denke, mit dieser Thematik muss man sich noch ausreichend beschäftigen. Die Anforderungen einer berufspraktischen Tätigkeit sollten unseres Erachtens auch für alle Fachrichtungen gelten. Außerdem sollten berufsfördernde Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf die Zeit der berufspraktischen Tätigkeit angerechnet werden können. Bei Berufsqualifikationen, die sich stark von denen unterscheiden, die in Absatz 2 als notwendig für die Eintragung in die Liste angeführt werden, gibt es das Instrument einer Eignungsprüfung. Diese Eignungsprüfung sollte vorrangig für alle Fachrichtungen und nicht nur für Architekten festgeschrieben werden, da es in allen Fachrichtungen juristischer Kenntnisse bedarf.
Dies sind die Punkte, über die wir im Ausschuss hoffentlich noch vertieft reden werden. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es gibt kaum ein Thema, bei dem in weiten Teilen dieses Parlaments eine solche Einigkeit herrscht wie bei dem Anliegen, bewährte duale und reglementierte Berufsstrukturen zu erhalten und zu schützen. Wir werden, denke ich, auch gemeinsam weiterhin alle Versuche abwehren, der EU Hintertürchen oder Scheunentore zu öffnen. Wir stehen in der EU vor drei zentralen Herausforderungen: Das ist zum einen die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, zum anderen die Sicherung der globalen Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands sowie die Generierung von Wirtschaftswachstum. Die Frage ist: Welche Maßnahmen fördern die Bewältigung dieser Herausforderungen, und welche tun dies nicht? Dabei ist zu sagen, dass gerade das duale Ausbildungs- und Qualifizierungsmodell ein Garant für niedrige Jugendarbeitslosigkeit ist.
Es ist der Grund dafür, dass Deutschland die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in Europa hat. Alle beneiden uns um dieses System. Die Güte dieser Berufsqualifikation ist auch maßgeblich für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Die duale Ausbildung sichert den Nachwuchs in der gewerblichen Wirtschaft und bietet attraktive Möglichkeiten der Weiterqualifizierung. Gerade in der Meisterfortbildung werden fachliche Qualifikationen, pädagogische Kompetenzen und gesellschaftliche Verantwortung vermittelt. Nur so ist ein Meister dann auch in der Lage, Menschen gut auszubilden. Außerdem wird durch die Meisterqualifikation das Rüstzeug für Selbstständigkeit und Unternehmertum vermittelt. Das ist für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und Wirtschaftswachstum auch nötig; denn jemand, der ein Geschäft eröffnet, aber die Grundlagen der Buchhaltung nicht beherrscht, wird schnell an das Ende seiner Selbstständigkeit kommen. Deshalb gilt auch weiterhin: In unserer Volkswirtschaft brauchen wir Master und Meister.
Diese Qualifikationsanforderungen an Handwerksberufe beeinträchtigen unserer Meinung nach gerade nicht die Mobilität von Selbstständigen und Beschäf
tigten im europäischen Binnenmarkt; denn diese ist durch die Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen bereits geregelt. Bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen gilt schon jetzt überwiegend der Grundsatz der automatischen Anerkennung.
Ähnliches gilt bei den Qualifikationsanforderungen in reglementierten Berufen wie bei Ingenieuren oder Architekten. Es gibt deshalb unserer Meinung nach keinen Grund, in den Bereichen Ausbildung und Bildung in die Souveränität der Mitgliedstaaten einzugreifen und hier neue Regelungen einzufordern. Die bestehenden Regelungen auf EU-Ebene sind ausreichend. Wir werden beiden Anträgen zustimmen.
Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn kurz referieren, wie alles begann mit dem schnellen Internet in Bayern. Es begann – ich kann es Ihnen nicht ersparen, lieber Herr Kollege Huber – mit Ihrem Ausspruch im Jahr 2006: Der Markt regelt das schon alles.
2008 kam dann die Kehrtwende mit Minister Zeil. Es wurde ein erstes Breitbandförderprogramm aufgelegt. Dieses Breitbandförderprogramm war zwar ein Bürokratiemonster und auch nicht ausreichend mit Geld unterlegt, aber es hat einen Richtungswechsel markiert; denn der Freistaat Bayern hat sich das erste Mal zu seiner Verantwortung bekannt, beim Aufbau des schnellen Internets selbst aktiv zu werden.
Ich muss der Staatsregierung aber auch sagen: Sie haben für diese Erkenntnis wesentlich länger gebraucht als die SPD-Fraktion. Wir haben diese Notwendigkeit bereits 2006 deutlich gemacht.
Lieber Herr Staatsminister, es ist immer das Gleiche: Die SPD schlägt etwas vor, die CSU und die Staatsregierung lehnen es ab, Jahre später ziehen Sie dann nach und greifen unsere Vorschläge auf.
Es ist angeblich auch immer die EU schuld, wenn etwas nicht vernünftig vorangeht. Die 19 Verfahrensschritte hatte angeblich auch die EU vorgeschrieben. Kaum war die Landtagswahl vorbei, war die EU kein Problem mehr. Herr Kollege Blume, ich sage Ihnen voraus, dass auch das Thema mit den 30 Mbit/s in einiger Zeit, wenn Ihr Denkprozess weiter fortgeschritten ist, bei der EU kein Problem mehr sein wird.
Hören Sie doch endlich auf, die EU vorzuschieben, wenn Sie nicht vorankommen.
Wir haben jetzt in Bayern ein gut dotiertes Förderprogramm, und der Ausbau kommt in Schwung. Das ist sehr gut. Allerdings gibt es beim schnellen Internet noch viel zu tun. Das Internet der Dinge ist nicht nur ein geflügeltes Wort, sondern längst Realität. Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet immer weiter voran. Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland werden in naher Zukunft bis zu zehn Geräte haben, die Daten liefern – das Smartphone, die Fitnessuhr, der Fernseher, der Kühlschrank, das Auto, auch in Kleidung eingebaute Sensoren und vieles mehr. Alle diese Daten müssen gesammelt, verarbeitet und genutzt werden. Ich glaube, die Größe der Herausforderungen, die das an die Netze stellt, ist vielen noch gar nicht bewusst.
In den Städten in Bayern haben wir mit dem schnellen Internet kein Problem. Das liegt an den dort oft sehr aktiven Stadtwerken. Ich verweise nur auf die Stadtwerke München, die den Ausbau seit vielen Jahren massiv vorantreiben. Wir müssen schauen, dass wir auch in den ländlichen Regionen noch weiter vorankommen. Wir können uns deshalb nicht auf dem Breitbandförderprogramm ausruhen, sondern müssen auch ein starkes Augenmerk auf den Mobilfunk legen.
Ich komme noch einmal zu dem Förderprogramm. Das Förderprogramm ist so zugeschnitten, dass viele Kommunen möglichst schnell teilnehmen konnten. Das ist auch gelungen. 97 % der Kommunen sind im Förderverfahren. Die jetzt auftretenden Probleme, dass einige Firmen beim Ausbau nicht nachkommen, müssen natürlich behoben werden. Ich denke, dass hier die Ämter für Digitalisierung gefragt sind, gemeinsam mit den Kommunen und den Anbietern Lösungen zu finden.
Allerdings besteht, was die Zukunftsfähigkeit des Programms angeht, noch ein großer Aufholbedarf. Die Mindestgeschwindigkeit von 30 Mbit/s ist zu niedrig. Sie fördert Lösungen, die in einigen Jahren technische Steinzeit sein werden, und verstärkt damit die digitale Spaltung in Bayern zwischen Stadt und Land.
Auch die CSU-Fraktion hat dies endlich erkannt und in ihrem Banz-Papier niedergelegt, dass Gewerbegebiete in Zukunft mit mindestens 100 Mbit/s angeschlossen werden sollen.
Das Programm ist auch so gestaltet, dass Kommunen nach Ablauf der sieben Jahre Förderfrist nicht Eigentümer des Netzes sein werden, sondern die Kommunen stehen dann mit einem Anbieter da, der natürlich die Wirtschaftlichkeitslücke weiterhin bezahlt haben will, ohne dass diese Kommunen dann eine Möglichkeit haben, selbst zu agieren; denn ihnen gehört ja das Netz nicht. Sie können diese Förderlücke letztendlich nur selbst füllen oder müssen auf das schnelle Internet verzichten.