Horst Isola
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat sich mit dem Antrag der Fraktion der Grünen, Gesetz zur Änderung des Bremischen Richtergesetzes, hier ging es konkret um die Reform des Richterwahlausschusses, sehr ausgiebig befasst. Über ein Jahr lang haben wir uns mit dieser Materie beschäftigt. Der Ausschuss ist auch zu einem Ergebnis gekommen, allerdings zu keiner Lösung. Das Ergebnis ist, dass die Reform schlicht gescheitert ist. Des Weiteren ist das Ergebnis, dass in der nächsten Legislaturperiode diese Reform noch einmal angepackt werden soll.
Ganz kurz noch einmal zur Erinnerung! Zugrunde lag, wie gesagt, ein Gesetzentwurf der Grünen, der in drei Punkten folgende Änderungen begehrte: Zunächst einmal sollte, erstens, der Zuständigkeitsbereich des Richterwahlausschusses geändert werden. Sie wissen, dass der Richterwahlausschuss bislang nur für die Berufung von Richtern auf Lebenszeit zuständig ist. Diese Zuständigkeit sollte um den Bereich der Beförderungen und Versetzungen erweitert werden. Zweitens sollen die Präsidenten eines Landesgerichts künftig auf Vorschlag des Senats und des Richterwahlausschusses gewählt werden. Drittens sollte die Zusammensetzung des Richterwahlausschusses geändert werden, nämlich die Zahl der Senatoren von jetzt drei sollte ebenfalls herabgesetzt werden durch das zuständige Mitglied des Senats.
Zunächst einmal hatten wir Schwierigkeiten, die Materie insofern zu beraten, als das Justizressort einwandte, es gibt schlicht rechtliche Hindernisse, den Antrag der Grünen umzusetzen. Dem konnte dann abgeholfen werden, indem der Rechtsausschuss ein Gutachten eingeholt hat. Gutachter war der ehemalige Präsident des Staatsgerichtshofs, Professor Dr. Pottschmidt, der dem Ausschuss überzeugend dargelegt hat, dass es rechtlich keine Hindernisse gibt, die von den Grünen begehrten Änderungen, insbesondere in Bezug auf den Zuständigkeitsbereich, in dem Gesetz zu verankern. Allerdings, das war aber schon während der ersten Lesung klar, geht das alles nur im Rahmen einer Änderung des entsprechenden Artikels der Landesverfassung.
In den weiteren Beratungen hatte sich das Ressort dennoch nicht imstande gesehen, einer umfassenden Reform zuzustimmen. Die SPD-Fraktion wäre dazu bereit gewesen, sich in etwa auf den Vorschlag ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
der Grünen einzulassen, im Prinzip auch die CDUFraktion. Hier hat es allerdings zum Schluss noch Differenzen hinsichtlich der Besetzung des Richterwahlausschusses gegeben, aber diese Frage wurde nicht mehr ausdiskutiert, weil, und das ist dann objektiv so, wenn so lange beraten wird, in der Tat dann die Zeit zu eng wurde. Wir haben dann auch alle gesagt, man soll Verfassungsänderungen nicht noch durchpeitschen, sondern es ist in der Tat besser, für diese Legislaturperiode das Projekt aufzugeben, um es dann in der nächsten Legislaturperiode wieder aufzugreifen.
Die SPD hat die Änderung des Richtergesetzes in ihrem Wahlprogramm verankert, sie hat sich das vorgenommen. Ich kann den Kollegen in der nächsten Legislaturperiode nur Glück wünschen, dass dann eine vernünftige Reform des Richterwahlausschusses stattfindet. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen heute mit der zweiten Lesung die Beratungen über den Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und Bremen über ein gemeinsames Landessozialgericht fort und beraten gleichzeitig die Änderung des Gesetzes über die Sozialgerichtsbarkeit in diesem Zusammenhang. Der Rechtsausschuss hat, denke ich, eine sehr aufwendige Beratung betrieben, er hat praktisch alle Verbände, die mit dieser Sachmaterie zu tun haben, angehört, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihre Position vorzutragen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Es haben im Wesentlichen drei oder vier Gesichtspunkte dazu beigetragen, dass die Mehrheit im Ausschuss sich für diesen Staatsvertrag ausgesprochen hat. Zunächst einmal, kann man sagen, was übrigens auch in der Präambel des Staatsvertrages zum Ausdruck kommt, setzt Bremen damit eine Tradition der Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ländern fort. Sie wird ja bereits seit Jahrzehnten betrieben, insbesondere auf dem Gebiet des Strafvollzugs, aber auch auf dem Gebiet der Fortbildung und Ausbildung der Strafvollzugsbediensteten und darüber hinaus auch jetzt im Bereich moderner Technologien. Ich darf einmal so sagen, auch in Richtung des Kollegen Dr. Kuhn, der auch europapolitischer Sprecher seiner Fraktion ist: Europa wächst zusammen, damit auch Bremen und Niedersachsen! Global denken, lokal handeln, das haben wir hier realisiert.
Wir dachten, Niedersachsen und Bremen gehören zu Europa, und dann werden wir das auch ein bisschen näher zusammenbringen. Es ist auch klug, nicht nur in diesem Bereich, sondern in anderen Bereichen, die vorhandenen Ressourcen des Oberzentrums Bremen und des regionalen Umfeldes zu nutzen. Ich denke einmal, das wird nicht der letzte Schritt gewesen sein, wo es solche Beispiele geben wird, dass Bremen und Niedersachsen hier eng kooperieren. In diesem Fall, und das war maßgebend für die Zustimmung von SPD und CDU, haben folgende Gesichtspunkte eine Rolle gespielt.
Es wird also zunächst einmal die Bildung eines gemeinsamen Landessozialgerichts angestrebt, allerdings mit dem Wermutstropfen, dass es künftig keinen Präsidenten eines Landessozialgerichtes in Bremen mehr gibt, weil es ein solches ja nicht mehr geben wird, sondern die Zweigstelle in Bremen sein wird, und der Präsident beziehungsweise die Präsidentin in Celle. Diese Zweigstelle wird für den nordwestlichen Bereich Niedersachsens zuständig sein – es handelt sich hier um die drei Sozialgerichtsbezirke Aurich, Oldenburg, Stade – und für Bremen. Damit wird ein Stück Bürgernähe erreicht, insbesondere für die rechtsuchenden Bürger dieser niedersächsischen Bezirke, die bislang nach Celle fahren mussten.
Der zweite Gesichtspunkt! Der bremische Standort wird aber keineswegs durch diese Maßnahme personell geschwächt, sondern im Gegenteil, ja, man kann sagen, personell verdoppelt. Es sind bisher zwei Senate in Bremen mit sechs Richtern, hier werden jetzt vier Senate geschaffen, und das Personal wird um 15 neue Arbeitsplätze aufgestockt.
Der dritte Punkt, der, das sage ich gleich, weil ich nachher noch einmal darauf eingehen werde, ein rechtspolitischer Grund ist und der uns insbesondere bewogen hat, auch als Sozialdemokraten diesem
Vertrag zuzustimmen, ist, dass mit einer erweiterten Richterbank und der Erweiterung der Senate in der Tat künftig eine bessere Spezialisierung, wie sie bei größeren Gerichten an sich auch üblich ist, aber bei der Kleinheit Bremens einfach objektiv nicht durchführbar war, möglich ist. Ich möchte schon vorbeugen, damit ist keineswegs hier eine Kritik an der bisherigen Rechtsprechung des Bremer Landessozialgerichts verbunden, aber auch eine gute Rechtsprechung ist immer steigerungsfähig, und das ist auch von Fachleuten bestätigt worden.
Ich darf in diesem Zusammenhang die Präsidentin, die übrigens vorher Präsidentin des Bremer Landessozialgerichts war und jetzt Präsidentin des gemeinsamen Landessozialgerichts werden wird, Frau Paulat, zitieren, die hatten wir in den Ausschuss als Sachverständige neben den anderen Verbänden eingeladen. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich aus dem Protokoll des Rechtsausschusses, der öffentlich getagt hat, kurz zitieren:
„Frau Paulat trägt vor, der Gedanke einer Fusion des Landessozialgerichts Bremens mit Niedersachsen sei bereits vier Jahre alt. Die niedersächsische Gerichtsbarkeit sei zum größten Teil im östlichen Teil von Niedersachsen angesiedelt und konzentriere sich um die Landeshauptstadt Hannover. Diese Benachteiligung der Bevölkerung im Nordwesten solle mit einem zweiten Standort des Landessozialgerichts zumindest teilweise beseitigt werden.
Aus ihrer dreijährigen Tätigkeit als Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Bremen seien ihr die Probleme bekannt, die durch die Aufteilung der Gesamtheit des Sozialversicherungsrechts auf zwei Spruchkörper entständen. Zwar seien diese Probleme zu lösen, aber es sei deutlich geworden, dass es sehr mühsam sei, sich in der Hälfte der Fachgebiete auf dem aktuellen Stand zu halten, um eine qualitativ gute Rechtssprechung anbieten zu können.
Hinzu komme, dass es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gesehen ein Missverhältnis zwischen der Größe des Sozialgerichts Bremen als Unterinstanz und der Größe des Sozialgerichts gäbe. Während in Niedersachsen das Verhältnis ungefähr ein Drittel zu zwei Drittel ausmache, betrage dies in Bremen, was die Anzahl der Richter betreffe, ungefähr eins zu eins. Dieses Verhältnis zu verändern scheine ihr aus Bremer Sicht nicht unvorteilhaft.“
Ich denke einmal, dass diese sachverständige Äußerung der künftigen Präsidentin des gemeinsamen Landessozialgerichts doch überzeugend ist, zumindest nachvollziehbar, so dass die beiden Koalitionsfraktionen sich dem angeschlossen haben.
Es gab erhebliche Kritik seitens der Verbände. Es darf nicht verschwiegen werden, das ist auch in der
Drucksache im Einzelnen aufgelistet worden. Der Richterrat und der Personalrat des Landessozialgerichts befürchten eine zusätzliche Belastung des Personals, Reibungsverluste und zusätzlichen Arbeitsaufwand. Insbesondere wird befürchtet, dass Rechtsgebiete, die für Bremer bisher auch schneller erreichbar waren, aus Bremen abwandern, so dass Bremer nun fahren müssen.
Zum Letzteren muss ich sagen, auch darüber haben wir mit Frau Paulat ganz offen gesprochen, allerdings auch mit der gebotenen Zurückhaltung, wie es einem politischen Gremium geziemt, das sind Geschäftsverteilungsfragen, die im Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt sind und einer richterlichen Entscheidung zugeordnet sind, nämlich dem richterlichen Präsidium des künftigen Landessozialgerichts. Da können auch keine politischen Vorgaben im Staatsvertrag getroffen werden. Aber Frau Paulat, und das war doch ganz interessant, sagte uns, dass natürlich der Geist dieses Vertrags, nämlich mehr Bürgernähe und nicht zusätzliche Erschwernisse, gerade auch für Schwerbehinderte, zu erzeugen, auch bei einer Geschäftsverteilungsdiskussion im Präsidium zu berücksichtigen sei.
Der Vertreter vom Bündnis 90/Die Grünen, Herr Kuhn wird sich ja dazu noch einmal melden, hat sich gegen die Zusammenlegung der Landessozialgerichte ausgesprochen. Er hat das insbesondere auch mit dem Kostenargument begründet. In der Tat werden mehr Kosten entstehen, einmalige Kosten durch den Umzug, dann aber auch laufende, aber die Summen halten sich in Grenzen. Sie belaufen sich auf etwa 20 000 bis 25 000 Euro, glaube ich, beim Umzug, in etwa doppelter Höhe bei den laufenden Kosten, so dass dies vertretbar ist.
Insgesamt bittet der Ausschuss mehrheitlich das Parlament um Zustimmung zu dem Staatsvertrag und zu den notwendigen Änderungen des Gesetzes zur Sozialgerichtsbarkeit. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erstatte zunächst Bericht für den Ausschuss, und dann behalte ich mir natürlich vor, eventuell noch einmal das Wort für die Fraktion zu ergreifen.
Meine Damen und Herren, es ist schon gesagt worden, dass nach der ersten Lesung des genannten Gesetzentwurfs sowohl der Rechtsausschuss als auch die Deputation für Wissenschaft diesen Entwurf beraten haben. Der Rechtsausschuss hat einen eigenen Vorschlag auf der Grundlage des Entwurfs des Senats entwickelt, und diesem Vorschlag hat sich die Wissenschaftsdeputation angeschlossen. In beiden Fällen waren es allerdings nur mehrheitliche Beschlüsse, das heißt jeweils von den Koalitionsfraktionen getragene Beschlüsse. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dagegen gestimmt.
Sie brauchen gar nicht unruhig zu werden, meine Damen und Herren von den Grünen! Ich berichte gerade von dem erfreulichen Umstand, dass wir in dieser Angelegenheit zwei übereinstimmende Beschlüsse gegen Ihre Stimmen gefasst haben. Das ist Ihnen völlig neu!
Meine Damen und Herren, der Rechtsausschuss sah sich in der Ausgangsposition vor die Frage gestellt, wie er zweierlei Anliegen gerecht wird. Einerseits ist dies die im Grunde genommen von nie––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
mandem bestrittene Notwendigkeit, die Juristenausbildung in Bremen zu verbessern, nachdem doch von allen Seiten eine Klausurenschwäche anerkannt worden ist, und zwar auch vom Fachbereich des Studiengangs. Die Frage ist gewesen, welche Änderungsvorschläge hierfür am besten zu treffen sind. Andererseits ist es die Frage, wie wir gleichzeitig dem wissenschaftlichen Anspruch, der in Bremen besonders durch die Schwerpunktausbildung dargestellt wird, weiterhin gerecht werden können.
Der Rechtsausschuss hat, wie wir das seinerzeit schon angekündigt haben, den Entwurf des Senats in einer Anhörung am 22. Juni dieses Jahres zusammen mit Sachverständigen erörtert. An dieser Anhörung haben unter anderen der Präsident des Oberlandesgerichts und Präsident des Justizprüfungsamts, der Dekan des Studiengangs Juristenausbildung der Bremer Universität, der Studiendekanvertreter der Studentenschaft und der Referendare teilgenommen. Es hat sich in dieser Anhörung herausgestellt, dass von allen Seiten die Notwendigkeit einer Reform gesehen wird.
Um gleich einmal mit dem ersten Block anzufangen: Klausurenthema! Hier ist von allen Seiten der Anzuhörenden anerkannt worden, dass Veränderungen in der Weise vorzunehmen sind, dass man die Zahl der Klausuren erhöhen sollte. Die Übereinstimmung war damit dann allerdings schon als erledigt anzusehen, denn danach gingen doch die Auffassungen auseinander. Insbesondere stieß der Vorschlag des Senats, bei den vier Klausuren, die nach seinem Vorschlag zu schreiben sind, eine Bestehensregelung einzuführen, nach der zumindest im bürgerlichen Recht die Klausur bestanden werden muss, auf Widerstand und Widerspruch seitens der Universität.
Die Koalitionsfraktionen haben dazu dann einen eigenen Vorschlag entwickelt und vorgeschlagen — er liegt Ihnen jetzt vor —, fünf Klausuren zu schreiben, und zwar ausgehend von der Überlegung, je mehr Klausuren man schreibt, desto höher sind die Chancen für die Prüflinge, den Klausurenbereich zu überstehen, weil man dann natürlich die Trefferquote beziehungsweise die Quote, die danebengeht, entsprechend auch erhöhen kann.
Wir haben fünf Klausuren vorgeschlagen, davon in den Bereichen bürgerliches Recht und öffentliches Recht je zwei und eine Klausur im Strafrecht. Dieser Vorschlag trägt dem Umstand Rechnung, dass die Juristenausbildung im Wesentlichen ja darauf zielt, dass später der juristische Beruf des Rechtsanwalts ausgeübt werden wird, im geringsten Umfang im staatlichen Bereich der des Richters oder des Staatsanwalts, etwas mehr schon in der öffentlichen Verwaltung. Vor allen Dingen der Beruf des Rechtsanwalts umfasst fundierte Kenntnisse im bürgerlichen Recht, aber auch im öffentlichen Recht und natürlich auch im Strafrecht, aber nicht in diesem Umfang.
Deswegen haben wir gesagt, an den beiden Kernfachbereichen öffentliches Recht und bürgerliches Recht ist die Bestehensregelung festzumachen. In diesen Bereichen muss jeweils eine Klausur bestanden werden mit gerade noch ausreichend, wobei man an dieser Stelle auch sagen muss, bei den Prüfungsregelungen, die besagen, eine Klausur muss mit ausreichend bestanden werden, ist das immer der untere Teil der Note. Die Note besteht aus drei Teilen. Bei Ausreichend ist es die Note vier, fünf und sechs sind die Punkte, die vergeben werden. Fünf Punkte sind ein glattes Ausreichend, sechs Punkte ein gutes Ausreichend, aber vier Punkte sind ein noch gerade Ausreichend.
Nach unserer Auffassung, so ist es allerdings auch in anderen Prüfungsordnungen, kann es ausreichen, wenn zwei Klausuren mit noch ausreichend geschrieben werden, aber abhängig von den beiden Kernfachbereichen, nämlich bürgerliches Recht und öffentliches Recht. Der Notendurchschnitt soll 3,5 Punkte betragen.
Als zweite Alternative haben wir vorgeschlagen, abweichend auch von dem Senatsvorschlag, es nicht abhängig zu machen von bestimmten Fächern, stattdessen schlicht zu sagen, die Mehrheit der Klausuren muss ausreichend bestanden werden, das heißt drei Klausuren, egal, aus welchem Fach. Das heißt, es wäre dann möglich, im Strafrecht ein noch Ausreichend zu schreiben, und dann je nach dem im öffentlichen Recht oder auch im bürgerlichen Recht zwei weitere Klausuren mit einem Notendurchschnitt, den wir dann nach langen Diskussionen auf 3,0 abgesenkt haben.
Ich denke, damit haben wir einen Vorschlag entwickelt, der sich im Konzert derjenigen Prüfungsregelungen bewegt, die es in anderen Ländern gibt, so dass wir uns da nicht etwa an die Spitze derjenigen setzen, die hier die schärfsten Regelungen erlassen, uns aber aus dem Kreis derjenigen fortbewegen, die im Grunde doch ein sehr niedriges Anforderungsprofil des Prüfungsbereichs hatten.
Der zweite Schwerpunkt unserer Überlegungen war die Frage der Hausarbeit bei den Juristen, die in Bremen nach wie vor eine Rolle spielt. In acht Bundesländern wird keine Hausarbeit mehr geschrieben, in acht wird noch geschrieben, allerdings mit der Tendenz, die Hausarbeit abzubauen. Wir standen hier auch vor der Ausgangslage, dass die Forderung des Justizprüfungsamts dahin geht, die Hausarbeit in Bremen völlig abzuschaffen. Es sind verschiedene Gründe vorgetragen worden, insbesondere derjenige, dass der Nachweis, wie weit man sich eigentlich als Jurist durch das Studium befähigt hat, die entsprechenden Kenntnisse erworben zu haben, durch die Hausarbeit nur bedingt möglich ist, weil die Hausarbeit, wie der Name schon sagt, eben auch zu Hause geschrieben wird, bislang über die Dauer von sechs Wochen. Wir haben übrigens eine Zeitverkürzung auf vier Wochen vorgeschla
gen. Weil es nicht auszuschließen ist, dass es sich nicht in jedem Fall um eine Arbeit des Prüflings allein handelt, sondern auch durchaus andere mitwirken — das weiß man, das kann man hier auch ganz offen sagen —, ist die Wertigkeit dieser Hausarbeit doch nicht so anzusetzen wie bei Klausuren. Das hat im Übrigen dazu geführt, dass die Hälfte der Länder die Hausarbeit gar nicht mehr kennt.
Entscheidend war aber dann folgende Auseinandersetzung: Der Senat hatte vorgeschlagen, Hausarbeiten nur noch für so genannte Fallaufgaben vorzusehen, nach einem Aktenfall eine Hausarbeit schreiben zu lassen, während es bislang so ist, dass auch nach einem allgemein formulierten Thema eine Hausarbeit geschrieben werden kann. Hiergegen hatte sich insbesondere der Studiengang Juristenausbildung gewandt und gesagt, schafft uns bitte nicht die so genannte Themenhausarbeit ab. Sie ist einfach auch im Rahmen unserer Schwerpunktausbildung unverzichtbar.
Der Rechtsausschuss hat diesen Überlegungen Rechnung getragen. Wir haben im Gegensatz zum Senatsentwurf die Themenhausarbeit wieder aufgenommen, so dass es also so bleibt, wie es gewesen ist. Die Hausarbeit ist nach wie vor für beide Bereiche zulässig, eine Fallhausarbeit und eine Themenhausarbeit, allerdings mit der Einschränkung, dass nicht wie bisher der Student das Recht hat, die Art der Hausarbeit auszusuchen, sondern dass dieses Wahlrecht auf das Justizprüfungsamt übergegangen ist. Dort wird entschieden, welche Art der Hausarbeit gewählt wird. Uns ist auch in der Anhörung dazu gesagt worden, damit könne man leben, weil nämlich erfahrungsgemäß solche Gespräche auch vorbereitet werden mit der Universität im Hinblick auf den jeweiligen Prüfling und man da sicherlich zu vernünftigen Vorschlägen kommen wird.
An dieser Stelle darf ich sagen, es hat keine einheitliche Stellungnahme der Universität zu diesem Bereich gegeben. Die Professoren haben eine sehr unterschiedliche Auffassung zum gesamten Prüfungskomplex. Mehrheitlich lehnen sie unsere Vorschläge ab. Aber es gibt einen großen Teil der Professoren, die nicht zufälligerweise aus dem Zivilrecht kommen, die sagen, hier müssen entsprechende Verschärfungen vorgenommen werden.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal sagen, uns war daran gelegen, die Hausarbeit hinsichtlich ihrer beiden Möglichkeiten voll zu erhalten, um dem Vorwurf zu entgehen, wir würden das Schwerpunktstudium in Bremen gefährden. Überhaupt, denke ich, erhält unser Vorschlag nach wie vor die Schwerpunktausbildung, so wie wir sie bisher kennen.
Das wird auch daran deutlich, dass nach bisherigem Recht der Schwerpunkt mit 44 Prozent an der Prüfung beteiligt ist, die Hausarbeit wird bislang mit 33 Prozent gewertet, und wenn man den entsprechenden Anteil aus der mündlichen Prüfung dazu
zählt, ergeben sich daraus 44 Prozent. Nach unserem Vorschlag ist der Schwerpunkt in der Prüfung immer noch mit 38 Prozent beteiligt.
Damit, meine ich, haben wir im Grunde genommen auch dem Gutachten der Universität Rechnung getragen, das übrigens auch sagt, der Schwerpunkt sei übergewichtet, an dieser Stelle müsse eine Korrektur vorgenommen werden. Wir haben eine Korrektur von etwa sechs Prozent vorgenommen. Ich denke, das ist zu akzeptieren, und bei objektiver Betrachtungsweise ist damit auch allen Seiten Rechnung getragen.
Wir haben uns im Übrigen dem Vorschlag des Senats im Hinblick auf die Gewichtung der drei Bereiche Klausuren, Hausarbeit und mündliche Prüfung angeschlossen. Bislang werden die Klausuren mit einem Drittel gewertet, die Hausarbeit mit einem Drittel und die mündliche Prüfung mit einem Drittel. Hier haben wir uns dem Vorschlag in der Weise angeschlossen, dass wir, weil wir ja nun mehr Gewicht auf die Klausuren legen wollen, die Klausuren entsprechend des Vorschlags des Senats mit einer fünfundvierzigprozentigen Bewertung in der Gesamtnote, die Hausarbeit mit 30 Prozent und die mündliche Prüfung mit 25 Prozent bewerten.
Damit liegt Bremen, das sage ich noch einmal an dieser Stelle, bei der Bewertung der Hausarbeit immer noch im oberen Bereich in Bezug auf die Bewertung der Hausarbeit an der Gesamtnote. Es wird, glaube ich, nur noch in Nordrhein-Westfalen die Hausarbeit mit 30 Prozent bewertet. Sonst bewerten die Länder, die überhaupt noch die Hausarbeit haben, diese in der Gesamtnote mit 20 Prozent über 24 Prozent und, ich glaube, noch irgendwo mit 26 Prozent.
Nach wie vor, denke ich, haben wir dem besonderen Charakter der bremischen Juristenausbildung Rechnung getragen. Ich weise daher auch im Namen der Ausschussmehrheit Vorwürfe zurück, diese Reform würde die Bremer Juristenausbildung in ihrer Substanz, insbesondere der Schwerpunktausbildung, gefährden. Dies ist schlicht falsch!
Ich denke, das waren die wesentlichen Momente, die die Ausschussmehrheit dazu bewogen haben, diesen Beschluss zu fassen. Die Grünen haben, ich hatte das eingangs schon gesagt, diesem Beschluss nicht zugestimmt.
Sie haben im Wesentlichen vorgetragen, dass sie das geltende Recht für richtig halten und dass an sich eine Reform nicht notwendig ist, insbesondere, was die Klausuren anbelangt, auch im Hinblick auf die Hausarbeit. Das haben wir ja später korrigiert. Sie haben dann allerdings noch Vorschläge gemacht, die teilweise ins Einzelne gehen, beispielsweise Handkommentare einzuführen, aber auch darüber hinausgehend, die Abschichtung der Klausurenprüfung einzuführen. In beiden Fällen hat sich der
Rechtsausschuss nicht in der Lage gesehen, die Vorschläge zu übernehmen.
Ich sagte schon, die Wissenschaftsdeputation hat sich nach ausführlicher Diskussion unseren Vorschlägen mit Punkt und Komma angeschlossen, so dass beide Bereiche, Justiz und Wissenschaft, hinter diesem Vorschlag stehen. Ich bitte Sie daher auch, unserem Antrag zuzustimmen!