Sibylle Winther
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch für die CDUFraktion hat der Tierschutz eine hohe Bedeutung, und das haben mehrere meiner Kollegen hier immer wieder kundgetan. Herr Perschau hat in vielen Reden den hohen Stellenwert des Tierschutzes hier dargestellt,
Frau Tuczek hat Ihnen in einzelnen Details immer wieder erklärt, wie wir den Tierschutz in Bremen sehen, welche Maßnahmen wir ergriffen haben, in welcher Weise auch wir dazu gestanden haben, dass der Tierschutz Verfassungsrang in Bremen bekommt.
Nun liegt uns heute ein Bürgerantrag vor, und dies am Ende einer Legislaturperiode und in der letzten Sitzung der Bürgerschaft in dieser Legislaturperiode. Deswegen haben wir uns die Frage gestellt, wie
wir angemessen mit diesem Antrag umgehen. Wir schlagen Ihnen vor, den Antrag an den Rechtsausschuss zu überweisen. Ich will gern auch dafür sorgen, dass sich der Rechtsausschuss noch in dieser Legislaturperiode mit diesem Thema beschäftigt.
Ja, Frau Linnert, lachen Sie nicht, es gibt auch Fristen! Schauen Sie einmal in das Gesetz hinein, wie wir formal richtig damit umgehen müssen! An dieses Gesetz werden wir uns auch sehr genau halten und das Verfahren einhalten. Den Grund für eine Überweisung sehe ich im Folgenden: Die Koalition ist im Rechtsausschuss zu der Auffassung gekommen, dass eine Verbandsklage als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Landesebene rechtlich nicht zulässig ist. Herr Grotheer, das haben Sie auch so immer im Rechtsausschuss mit vertreten.
Der Bund hat nach unserer Auffassung den Tierschutz umfassend geregelt, sodass im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung keine Landeszuständigkeit gegeben ist. Es bleibt aber zu klären, ob diese Aussage auch für das Recht der Feststellungsklage gilt. Wir haben in der Koalition hier möglicherweise einen Dissens, und daher halte ich es gerade für notwendig, dass wir uns im Rechtsausschuss mit dieser Frage noch einmal beschäftigen und vor allen Dingen Experten hinzuziehen, die die Rechtslage noch einmal beleuchten. Bisher haben wir zu diesem Thema keine Gutachten in Auftrag gegeben, also auch keine übergeordneten Erkenntnisse gehabt. Wir sollten aber diese Expertenmeinungen einholen, um die Zulässigkeit einer Feststellungsklage juristisch zu klären.
Frau Emigholz, ich möchte nur einmal der Klarheit wegen sagen, wir haben hier keine gemeinschaftliche Initiative, sondern wir überweisen den Bürgerantrag an den Rechtsausschuss. Ich sage dies, weil es zwischendurch bei Ihnen doch etwas anders klang. Ich möchte bei der Gelegenheit auch darauf hinweisen, ich glaube, Frau Dr. Mathes hatte es angesprochen, dass der Rechtsausschuss abschließend zu der Antragsverpflichtungs- oder Anfechtungsklage auch deswegen noch nicht abschließend hat Stellung nehmen können, weil uns Voten aus den Bereichen Gesundheitsdeputation und Wissenschaftsdeputation nicht vorlagen. Das war aber Voraussetzung, damit der Rechtsausschuss abschließend einen Bericht abgeben kann, und beide Ressorts, glaube ich, stehen unter der Federführung von SPD-Senatoren.
Es gab auch die Diskussionen um eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel einer Verbandsklage. Auch dazu darf ich noch einmal darauf hinweisen, dass Schleswig-Holstein, das eine solche Initiative eingebracht hat, gescheitert ist, und zwar deswegen, weil der Bund selbst erklärt hat, dass das Tierschutzrecht auf Bundesebene abschließend geregelt und auch eine hohe Beteiligung der Tierschutzverbände an allen Verfahren gegeben sei und er deswegen nicht tätig werden wolle. Sehr geehrte Frau Dr. Mathes, dieser schleswig-holsteinische Antrag ist zu rot-grünen Zei
ten in Berlin eingegangen, hatte aber auch keine Folgen, und auch in anderen Bundesländern hat es keine entsprechenden Gesetze gegeben.
Nun haben Sie das Thema Primatenversuche hier eingebracht, Frau Dr. Mathes, und ich kann nur dazu sagen: Es ist richtig, die CDU geht davon aus, dass die Affenversuche nach Ende der laufenden Versuche beendet werden. Das ist ein ganz klares politisches Bekenntnis, um unnötige Leiden der Primaten zu vermeiden, aber dieses Thema steht auf einem ganz anderen Blatt als das der Tierschutzverbandsklage. Die Gesundheitssenatorin hat Affenversuche genehmigt, und zwar nach dem Bundestierschutzgesetz, da Professor Kreiter alle Auflagen erfüllt und es keinen formalen Widerspruch gab.
Im Übrigen wäre durch eine Verbandsklage nur zu prüfen, ob das Bundestierschutzgesetz eingehalten wird, und nicht, ob invasive Affenversuche sinnvoll, unersetzlich und zielführend sind. Diese Frage aber haben wir uns gestellt. Deswegen hat es ja auch in der letzten Bürgerschaft eine Debatte hierzu gegeben. Wir haben eine Kommission dazu eingerichtet, und wir warten den Bericht dieser Kommission ab. Diese Kommission soll uns aufzeigen, welche Wege zum Ausstieg möglich und gangbar sind.
Ich darf abschließend sagen, dass der CDU-Fraktion viel daran liegt, aus den Versuchen auszusteigen, auch wenn es um ein besonderes Know-how der Bremer Wissenschaftler, des Wirtschaftsstandortes, des Wissenschaftsstandortes und der Perspektiven für kranke Menschen geht. Ich möchte noch einmal auf meine Eingangsworte zurückkommen: Wir halten es für richtig, heute einen Bürgerantrag an den Rechtsausschuss zu überweisen und heute keine vorschnellen und möglicherweise anfechtbaren Beschlüsse zu einer Feststellungsklage zu treffen, denn das würde dem Tierschutz auch nicht helfen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Tittmann, ich weiß, dass Sie familiär betroffen sind, aber dennoch brauchen wir Ihren Antrag nicht. Wir brauchen ihn deswegen nicht, weil ein Großteil der Themen, die Sie angesprochen haben, im Erwachsenenstrafrecht geregelt ist und was die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeht, aktuell in Bezug auf die Sicherungsverwahrung bei jugendlichen Straftätern, ein Gesetzgebungsverfahren läuft, das auch in Kürze abgeschlossen sein wird.
Wir nehmen das Thema Prävention vor Sexualstraftaten sehr ernst. Wir haben in diesem Hause dieses Thema breit debattiert, wir haben uns im Rechtsausschuss mehrfach mit diesem Thema beschäftigt, und ich möchte Ihnen ganz kurz darstellen, wie gerade die Gesetzgebung in Berlin weitergegangen ist. Daraus wird sich ergeben, dass wir auf Ihren Antrag so nicht reagieren dürfen und können.
Die Koalitionäre in Berlin hatten sich zu diesem Thema geäußert und Vorschläge gemacht. Aktuell wird eine Verschärfung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen vorgenommen, und zwar ganz besonders bei den ganz schweren Jugendstraftaten, bei Verbrechen gegen das Leben, gegen körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung, bei Raubverbrechen mit Todesfolgen und Ähnlichem mehr.
Es wird zusätzlich eingeführt, dass auch dann, wenn während des Vollzugs erkennbar ist, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich sein könnte, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Im Übrigen kann neuerdings auch eine Gesamtwürdigung der Prognose ausreichen. Wenn es eine hohe Wahrscheinlichkeit gibt, dass ein Täter zu weiteren Straftaten neigt, kann auch dann eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet werden.
Sie haben diesen tragischen Fall in Leipzig angesprochen. Es gab in der Tat eine Regelungslücke beim Übergang des Bundesrechts auf die neuen Bundesländer. Diese Lücke ist jetzt gerade geschlossen worden, und zwar können jetzt auch Altdaten herangezogen werden aus alten Vorverurteilungen, auch in den neuen Bundesländern. Dieses Thema hat der Bundesrat Ende März behandelt. Das neue Gesetz, das diesen Fall und ähnliche Fälle regelt, wird in Kürze in Kraft treten.
Ich darf aber auch noch darauf hinweisen, dass dies nicht die ersten Schritte sind, um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu etablieren. Es gibt dieses Instrument schon lange. Seit 2002 kann dieses Instrument im Urteil ausgesprochen werden. Neu ist seit dem Sommer 2004, dass auch nach Verurteilung, also nach Ausspruch des Urteils, während der Strafe eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Erwachsenen ausgesprochen werden kann, wenn sich herausstellt, dass ein Täter gefährlich ist und er zuvor zu einer Haft von über 5 Jahren verurteilt worden ist. Es gibt einen weiteren Punkt, das ist die Reform der Führungsaufsicht. Das heißt, man kann mit dieser Führungsaufsicht nach Abbüßung der Strafe Verurteilte überwachen und betreuen. Es kann zum Beispiel ein strafbewährtes Kontaktverbot ausgesprochen werden, es kann ein Entlassener angewiesen werden, sich zu melden, und tut er dies nicht, folgt er den Auflagen nicht, dann kann er mit Strafe belegt werden. Ich sage, wir haben im Rechtsausschuss mehrfach über dieses Thema debattiert. Wir werden uns auch in Zukunft sehr viele Gedanken machen, wo noch Verbesserungen stattfinden können, wo noch mehr Prävention eingeführt werden kann. Wir werden auch in der nächsten Legislaturperiode, wer auch immer, dieses Thema wieder aufgreifen, und wir werden ihm engagiert nachgehen. – Danke!
Druck: Hans Krohn · Bremen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben es bereits gesagt: Die Belastung der Länder durch die Prozesskostenhilfe hat erheblich zugenommen, und auch die Zahlen für Bremen sind bereits benannt worden. In den vergangenen drei Jahren hatten wir hier einen Anstieg um 17 Prozent zu verzeichnen. Angesichts unserer Haushaltsnotlage werden wir uns sicherlich der Diskussion nicht verschließen können, ob es Einsparmöglichkeiten gibt. Sechs Bundesländer haben einen entsprechenden Antrag in Berlin eingebracht, und wir werden prüfen müssen, ob wir denkbare Entlastungen befürworten können oder nicht. Ich werde dazu, in welcher Form man das machen kann, gleich etwas sagen.
Zum Gesetzentwurf, Frau Wargalla, ist noch keine Entscheidung getroffen worden. Der Entwurf des Bundesrats aus dem Mai des vergangenen Jahres befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, und aktuell wird darüber diskutiert, welche Veränderungen sozialpolitisch und auch verfassungsrechtlich möglich und nötig sind und welche nicht gehen, weil wir uns sicher darin einig sind, dass wir das Grundrecht einer Prozesskostenhilfe absichern wollen.
Auch die CDU-Fraktion ist dafür, dass der Rechtsschutz durch die Gerichte auch für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen gesichert werden muss. Einig sind wir uns auch sicherlich darin, dass eine missbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe verhindert werden muss. Das heißt, wenn abzusehen ist, dass ein Prozess nicht zu gewinnen ist, weil jemand mutwillig einen Prozess anstrengt – auch das passiert – oder mit falschen Informationen die Prozesskostenhilfe erlangt, dann kann auch keine Prozesskostenhilfe gewährt werden. Insofern finden wir es richtig, dass der Begriff der Mutwilligkeit neu und klarer definiert wird. Ich denke, das ist ein Punkt, in dem wir uns alle immer noch einig sind.
Was die übrigen Neuerungen im Gesetzentwurf angeht – Sie, Herr Grotheer und Frau Wargalla, haben ja schon einige genannt –, sind das eher sozialpolitische Debatten, und es geht zum Beispiel um die Frage: Ist eine Bearbeitungsgebühr vertretbar, oder muss es eine einheitliche Definition des Existenzminimums geben?
Für die CDU-Fraktion möchte ich sagen, dass wir es für richtig halten, dass für die Prozesskostenhilfe grundsätzlich die gleichen Maßstäbe gelten sollen wie für die Sozialhilfe. Das heißt, welche Freibeträge zu
grunde gelegt werden dürfen, kann im gerichtlichen Verfahren nicht anders zu bewerten sein als bei den sozialhilferechtlichen Bedarfssätzen. Das Existenzminimum sollte also im Gerichtsverfahren dem Sozialrecht angeglichen werden.
Sie haben beide auch dargelegt, welche weiteren Fragen Sie stellen, zum Beispiel die Bewilligung der Prozesskostenhilfe als Darlehen für Menschen, die am Rande des Existenzminimums leben, oder auch den Vorschlag, das im Rechtsstreit Erlangte für die Kosten des Prozesses auch bei den Armen einzusetzen. Zu allen Punkten gibt es bisher keinen endgültig abgestimmten Vorschlag des Bundes. Wichtig ist dabei in unseren Augen, dass die Änderungsvorschläge in ihrer Gesamtheit, also alle zusammen, dem verfassungsrechtlichen Grundsatz entsprechen, dass niemand davon ausgeschlossen werden darf, sein Recht geltend zu machen, auch nicht diejenigen Menschen, die am Rande des Existenzminimums leben. Es muss also ein Konzept erarbeitet werden, das unnütze Prozesse vermeidet, eine Beteiligung an den Kosten nur dann vorsieht, wenn sie leistbar sind, und wirklich arme Leute nicht schlechter stellt als alle anderen.
Ich denke, in diesem Sinne sollten wir dieses Gesetz weiter aufmerksam, aber auch kritisch begleiten, und ich glaube, wir sollten uns, wenn wir denn einen Entwurf zu diesem Gesetz haben, hier oder auch im Rechtsausschuss diesem Thema wieder widmen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich noch einmal zu Wort melden, dieses Mal aber nicht als Berichterstatterin. Ich finde es hochinteressant, welchen Spagat Sie hinlegen, sehr geehrte Frau Wargalla. Einer
seits wollen Sie dieses Gesetz mitbeschließen, andererseits haben Sie erhebliche Kritik angemeldet, immerhin an 3 wichtigen Punkten in diesem Gesetz. Das Vehikel, das Sie für diesen Spagat nutzen, das haben Sie eben gesagt, Sie haben das Gesetz als Rahmengesetz bezeichnet. Dem kann ich nun überhaupt nicht folgen.
Wir beschließen ein Gesetz, das nicht einen Rahmen für weitere Ausführungen gibt, es sei denn in Verwaltungsvorschriften, das auch eine ausführliche Begründung gefunden hat und in vielen Paragrafen detailgetreue Erläuterungen beinhaltet. Hier zu tun, als hätten wir einen Rahmen, den wir im Rechtsausschuss oder im Parlament noch ändern könnten, das ist Augenwischerei. Ändern können wir das Gesetz natürlich, wenn wir im Parlament der Meinung sind, wir müssten ein Gesetz ändern, dann können wir das per Antrag tun. Aber dieses Gesetz ist ein komplettes Gesetz, das über 100 Paragrafen beinhaltet, und kann somit nicht als Rahmengesetz bezeichnet werden.
Zu der Anmerkung, dass der kriminalpolitische Arbeitskreis nicht angemessen gehört worden sei, möchte ich darauf hinweisen, dass es 2 Hearings zu diesem Thema gegeben hat. In beiden Hearings waren meiner Erinnerung nach die beiden Herren Professor Dr. Feest und Dr. Pollähne anwesend, haben sich auch in die Diskussionen eingebracht. Die Punkte, die sie dort angemerkt haben, sind in die Beratung eingegangen. Der Justizsenator hat sie in einer Gesamtdarstellung geschildert, in der er beschreibt, welches Ergebnis diese beiden Hearings hatten. Insofern kann ich überhaupt nicht feststellen, dass irgendjemand in der Debatte mit seiner Meinung zu kurz gekommen sein könnte.
Ich möchte nur für die CDU-Fraktion sagen, dass wir dieses Gesetz in zweiter Lesung beschließen und den Antrag der Grünen ablehnen werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern ist vom Holter Feld der erste Ryanair-Flieger nach London gestartet. Das ist ein Riesenerfolg für den Flughafen,
und das ist auch gleichzeitig ein ganz tolles Signal für den Tourismus in Bremen, aber auch für den Wirtschaftsstandort Bremen. Auch die Arbeiten rund um die A 281, diese neuesten Entwicklungen haben uns veranlasst, noch einmal nach dem Sachstand der Airport-Stadt zu fragen.
Die Airport-Stadt ist insgesamt ein Paradebeispiel dafür, wie es gelingen kann, einen Strukturwandel einzuläuten und welchen Nutzen Investitionen in Gewerbeflächen bringen, nämlich eine Vielzahl von neuen Unternehmen und auch eine Vielzahl von neuen Arbeitsplätzen.
In den Bürogebäuden, in die dort investiert worden ist, arbeiten viele Tausend Menschen, und es haben sich viele neue Unternehmen angesiedelt. Langsam gelang es, über 100 Unternehmen nach Bremen zu holen oder hier zu sichern; sicherlich Unternehmen, die wir möglicherweise nach Niedersachen verloren hätten, wenn wir nicht ein so attraktives Flächenangebot rund um den Flughafen hätten anbieten können.
Wenn man alle indirekten und direkten Arbeitsplatzeffekte summiert, sind mit den Investitionen in der Airport-Stadt bisher über 10 000 Arbeitsplätze verbunden. Das ist ein großer Erfolg für einen Standort, der noch Anfang der Neunzigerjahre weder ein Image noch Konturen hatte. Rund 130 Millionen öffentliches Invest haben 175 Millionen privates Invest nach sich gezogen, nicht gerechnet all die Investitionen der alteingesessenen Unternehmen in den Bestand. Ich erwähne nur die Halle für den 400 M und Ähnliches mehr.
Aber auch die Perspektiven sind hervorragend: Die Nähe zum Flughafen, eine hervorragende Verkehrsanbindung am Ende dieses Jahres mit der A 281, moderne Architektur, internationale Unternehmen, die wir im Übrigen auch mit Forschungsförderung erheblich unterstützen, das sind Eigenschaften, die von Investoren hochgeschätzt werden. Dass sie so hochgeschätzt werden, kann man auch daran ablesen, dass in der Airport-Stadtmitte alle Grundstücke verkauft sind. Weitere Erschließungsmaßnahmen, wie wir sie in den Ausschüssen beschlossen haben, sind also dringend notwendig ebenso wie die geplanten und schon beschlossenen Verbesserungen der Verkehrsanbindung. Das einzige Manko ist, dass wir nur eine begrenzte Infrastruktur in Form von Gaststätten und Läden für den täglichen Bedarf haben. Ich gehe aber davon aus, dass mit neuen Bewegungen am Flughafen auch hier eine Verbesserung eintritt.
Lassen Sie mich noch einmal auf Ryanair und den Flughafen zurückkommen! Ryanair ist ein Highlight für Bremen und sichert einerseits die Zukunft des Flughafens in Bremen ab, ist aber andererseits natürlich auch ein Highlight für den Tourismus und für den Wirtschaftsstandort. Wir rücken mit dieser Investition des irischen Low-Cost-Carriers näher an die europäischen Zentren heran, und der Airport hat damit die Chance, nach den schwierigen Zeiten im bremischen Luftfluggeschäft wieder eine Verkehrsdrehscheibe zu werden. Allerdings, das sage ich auch, müssen wir aufpassen, dass die Linienflüge der großen Airlines nicht weiter reduziert werden. Dennoch ist diese Ansiedlung eines der Hubs eines Low-CostCarriers ein Riesenerfolg für Bremen.
Den Nutzen haben nicht nur die bremischen Unternehmen, die sich natürlich auch angewöhnt haben, billig zu fliegen, um in ihre Büros in anderen Orten oder zu ihren Partnern zu kommen, aber es ist natürlich auch der Tourismus, der profitiert. Mehr als 2 Millionen Passagiere werden in diesem Jahr in Bremen erwartet. Zunächst werden 11 neue Destinationen angeflogen, das ist eine herausragende Möglichkeit für den Tourismus, die Attraktivität Bremens im Ausland zu verkaufen und die Übernachtungszahlen noch weiter zu erhöhen als im letzten Jahr.
Das wird aber nicht von allein gehen, sondern benötigt ein gutes Marketing. Das Land Bremen, aber auch Ryanair selbst haben hierfür Extramittel zur Verfügung gestellt, und die dadurch ermöglichten Marketingaktivitäten werden dem Standort Bremen insgesamt helfen, international noch bekannter zu werden und auf sich aufmerksam zu machen. Schließlich sind mit der Ansiedlung von Ryanair 1000 neue Arbeitsplätze verbunden, wenn dann alle Linien etabliert sind.
Angesichts der 5 Minuten Redezeit kann ich abschließend nur zusammenfassen: Die Airport-Stadt hat sich dank des Engagements und der Investitionen Bremens in den letzten 10 Jahren zu einem ganz
herausragenden Wirtschaftsstandort entwickelt, der sowohl Know-how, Innovation, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in Bremen sichert. Ich glaube, dass wir mit diesen Flugverbindungen und hoffentlich vielen incoming guests auch ganz neue Chancen für den Tourismus in Bremen haben, auch dies ist Teil der Flughafen-Stadt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion gibt es eine Grundsatzfrage: Ist es mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gelungen, den Jugendstrafvollzug effektiv, erzieherisch und sicher zu gestalten? Diese Frage beantworten wir mit Ja, auch wenn wir noch nicht endgültig im Rechtsausschuss darüber beraten haben. Aber der Entwurf bemüht sich ausgewogen um Erziehung und Sicherheit.
Sehr geehrter Herr Ehmke, der Entwurf von Frau Zypries sah doch in Nuancen ein wenig anders aus. Der Schwerpunkt lag damals auf Fördern und Fordern, aber nicht so sehr auf der Erziehung und der Sicherung der Bevölkerung.
Nun gibt es bundesweit zwei Wege, um das Bundesverfassungsgerichtsurteil auf den Weg zu bringen, zum einen als eigenständiges Gesetz, zum anderen als Teil eines insgesamt reformierten Vollzugsgesetzes für Erwachsene, für U-Häftlinge und für Jugendliche. Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen sind diesen Weg gegangen, und ich räume ein, dass auch die CDU-Fraktion gern ein einheitliches Gesetz gesehen hätte. Wir haben Kontaktstellen mit Niedersachsen, wir nutzen Plätze in Niedersachen, es gibt eine Zusammenarbeit, und von daher wäre es sinnvoll gewesen, ein gleiches Gesetz zu haben, aber daran soll unsere Zustimmung zu dem Gesetz heute nicht scheitern.
Inhaltlich allerdings unterscheiden sich die bundesweit vorgelegten Entwürfe auch gerade aus Bayern, Niedersachsen und Bremen kaum. Die Grundphilosophie setzt darauf, jugendliche Gefangene zu
rück in ein Leben mit sozialer Verantwortung zu führen und gleichzeitig, und das ist wichtig, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Darin sind sich fast alle Entwürfe einig, dieses Ziel kann nur mit der erzieherischen Gestaltung des Vollzugs erreicht werden.
Ich darf einige Punkte herausgreifen, die der CDU besonders wichtig sind. Das ist zum einen die Verpflichtung der jugendlichen Gefangenen, bei der Erfüllung des Erziehungsziels und des Erziehungsauftrags mitzuwirken. Das ist eine Besonderheit im Jugendstrafvollzug, und sie ist geeignet, den Jugendlichen das Unrecht ihrer Tat zu verdeutlichen und mit ihnen gemeinsam aufzuarbeiten, um so zu lernen, Probleme in den Griff zu bekommen. Oftmals leben junge Strafgefangene in der Haft zum ersten Mal mit klaren Tagesstrukturen und geregelten Abläufen. Sie gemeinsam mit den Jugendlichen zu gestalten, birgt die Hoffnung, dass sie sie auch in der Freiheit später nutzen.
Damit sie in Zukunft in Straffreiheit leben, müssen wir sie aber auch dazu anhalten, eine vernünftige schulische und berufliche Ausbildung zu absolvieren. Dieses Thema ist bis jetzt zu kurz gekommen in den Debatten. Das bremische Gesetz will hierzu Perspektiven geben, und dazu gehört natürlich in erster Linie, die Befähigung zu einer geregelten Arbeit zu lernen. Die Ausbildungssituation ist in den meisten Fällen mangelhaft, und daher sieht das vorgelegte Gesetz ein Bündel von Maßnahmen für die Aus- und Weiterbildung, aber auch für eine geregelte Arbeit im Vollzug vor. Wir finden es gut, dass dies ein Schwerpunkt im neuen Gesetz ist.
Sinnvoll ist auch die Zusammenarbeit des Jugendvollzugs mit externen Organisationen und Personen – auch das hat bisher in den Debatten noch keine Rolle gespielt –, einerseits, um das Vollzugsziel zu erreichen, und andererseits, um eine dringend notwendige Nachsorge zu gewährleisten. Viele Gefangene haben draußen keine Bezugsperson, ein sicheres, soziales Netzwerk ist aber für das Leben draußen ungeheuer wichtig, und dabei müssen wir ihnen helfen.
Das Jugendvollzugsgesetz bietet insgesamt viel Flexibilität, um auf die Situation des einzelnen Gefangenen einzugehen, zum Beispiel den Vollzug zu lockern, wenn es angebracht ist, Urlaub zu gewähren, soziale Bindungen nicht abbrechen zu lassen oder aber auch sehr weitgehende Besuchszeitregelungen. Das Gesetz lässt dabei auch die Sicherheit und den Schutz der Bürger nicht außer Acht. Herr Ehmke, das Bonussystem ist auch nicht neu, Bayern hat diesen Punkt auch in seinem Gesetz verankert.
Meine sehr geehrten Grünen, ich möchte noch etwas zu Ihrem Antrag sagen. Sie fordern die Eigenständigkeit des Jugendstrafvollzugs. Ich hoffe, Sie haben sich dann auch über die Konsequenzen Gedanken gemacht, das würde nämlich bedeuten, dass wir eine eigene Anstalt für junge Frauen und Männer einrichten müssten mit allen Kosten, was die Räume und auch das Personal anbetrifft. Ich denke, die Einrichtung einer Teilanstalt, wie das im Gesetz vorgesehen ist, mit einer klar zugeordneten personellen Verantwortung ist ein gut geeigneter und gangbarer Weg.
Sie fordern den Wohngruppenvollzug als Regelvollzug. Das Gesetz legt sich klar auf diese Vollzugsart fest, allerdings mit der Ausnahme für Gefangene, die nicht gruppenfähig sind, also dem Erziehungsziel in der Gruppe schaden würden. Nach meiner Ansicht braucht es nicht mehr Erläuterung, als im Gesetz, aber auch in der Begründung enthalten ist. Der Gesetzentwurf sieht beides vor, den offenen Vollzug, wenn keine Gefahr besteht, dass die Freiheit zu Straftaten missbraucht wird, alle anderen werden im geschlossen Vollzug untergebracht.
Sehr geehrte Frau Wargalla, Sie erinnern sich sicherlich an die Jugendbande, die im Sommer mehrfach Tankstellen und Apotheken überfallen hat und die Angestellten mit Waffen bedroht hat. Wollen Sie denn wirklich, dass diese stadtbekannten, hochkriminellen Jugendlichen tagsüber wieder die Gelegenheit zu Überfällen haben? Wir wollen das nicht und denken, dass in diesen Fällen der geschlossenen Vollzug angebracht ist, allerdings, das sage ich dazu, solange eine Resozialisierung nicht absehbar ist.
Zusammenfassend darf ich Ihnen sagen, Frau Wargalla, der Jugendvollzug ist eine schwierige und ernste Sache, und er ist kein Feriencamp. Uns ist allerdings wichtig, dass die Jugendlichen nicht nur verwahrt werden, sondern dass intensiv mit ihnen gearbeitet wird, um sie wieder sozial zu integrieren. Das hat aber nichts mit Sozialromantik zu tun, sondern mit Erziehung, Therapie, Lernen und Arbeit. Nur ein straffes individuelles Programm kann zu einer Resozialisierung führen, und nur sie bietet die Sicherheit für die Bevölkerung.
Sehr geehrte Grünen, auch wenn ich hier schon meine Meinung gesagt habe, Sie haben natürlich das Recht, im Rechtsausschuss diese Fragen zu debattieren und auch Informationen zu erhalten. Deswegen werden wir Ihren Antrag in den Rechtsausschuss überweisen. Insgesamt, darf ich für die CDU-Fraktion sagen, halten wir den Entwurf, wie ich eingangs sagte, für einen guten Weg, effektiv, erzieherisch und si
cher, um jugendliche Straftäter wieder auf den rechten Weg zu bringen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Wargalla, ich glaube, ich muss Ihnen doch noch einmal den Paragrafen 13 des Gesetzes vorlesen. „Die Gefangenen werden im geschlossenen oder offenen Vollzug untergebracht. Sie sollen im offenen Vollzug unterge
bracht werden, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen, insbesondere verantwortet werden kann zu erproben, dass sie sich dem Vollzug nicht entziehen und die Möglichkeiten des offenen Vollzugs nicht zur Begehung von Straftaten missbraucht werden.“ Sie werden also immer dann, wenn sie sich als einsichtsfähig zeigen und wenn keine Gefahr von ihnen ausgeht, im offenen Vollzug untergebracht.
Dass man, wie Sie beantragt haben, differenziert nach Straftatbeständen entscheidet, ist der falsche Weg. Ich denke, man muss sich daran orientieren, sind diese jungen Straftäter resozialisierbar, sind sie einsichtsfähig. Dann kann man überlegen, wie man sie unterbringt, und nicht sortiert nach Straftatbeständen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute Morgen über einen neuen Jugendstrafvollzug gesprochen und lange über eine neue Strafanstalt diskutiert. Wir haben vor zwei Monaten das Thema Sexualstraftäter und Prävention behandelt. Ich denke, es ist gut und richtig, dass wir bei all diesen Diskussionen auch an die Opfer denken und den Opferschutz nicht aus den Augen verlieren, denn die Aufgabe eines sozialen Rechtsstaates ist es nicht allein, die Schuld eines Täters in einem ordentlichen Gerichtsverfahren festzustellen, sondern wir müssen gleichermaßen auch die Rechte der Opfer wahren! Die Opfer sind in diesen Verfahren großen Belastungen ausgesetzt: Sie treffen auf die Täter, müssen sich erneut mit der Tat auseinandersetzen und ihre oft sehr traumatischen Erinnerungen bewältigen. In diesem Sinne hat das Opferrechtsreformgesetz von 2004 manche Erleichterung für die Opfer im Verfahren gebracht. Ob dieses Gesetz nun unsere Erwartungen voll erfüllen wird, das wird gegenwärtig überprüft und bewertet, und nach Abschluss dieser Bewertung werden wir zu entscheiden haben, ob die Justizministerin gefordert ist nachzuarbeiten.
In jedem Fall unzureichend war der Opferschutz im Jugendstrafverfahren. Ich denke, das war Anlass genug, dass wir uns in der Großen Koalition noch einmal für die Rechte im Jugendstrafverfahren einsetzen. Nun war allerdings der Bundesgesetzgeber schneller, als wir es erwartet haben, und hat im zweiten Justizmodernisierungsgesetz, das am 31. Dezember des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, die meisten unserer Fragen beantwortet und auch geregelt.
Herr Grotheer, vielleicht waren Sie etwas skeptisch, ob das alles so gut und schnell gehen könnte, aber ich glaube, diese Skepsis war in diesem Fall nicht angebracht. Die einzelnen Verbesserungen, die Sie vorgetragen haben, haben unsere volle Unterstützung, und ich will sie auch im Einzelnen nicht alle wiederholen.
Ich möchte nur auf einen Punkt eingehen: Ich begrüße sehr, dass die Koalition in Berlin einen Vorschlag des Bundesrats aufgegriffen und die Nebenklage im Jugendstrafverfahren eingeführt hat. Dies war auch ein zentrales Anliegen der Opferschutzverbände und des Deutschen Juristentages im Jahr 2002 und garantiert dem Opfer im Verfahren gesetzlich verankerte und umfassende Rechte, die jetzt weitergehend sind, als dies im Entwurf der Ministerin vorgesehen war. Insgesamt, denke ich, sind die Verfahren für die Verletzten mit den neuen Regelungen erheblich erleichtert worden und entlasten die Opfer.
Im Anschluss an die Diskussion von heute Morgen, liebe Frau Wargalla, darf ich noch einmal daran erinnern, vielleicht überdenken Sie das mit dem offenen Vollzug als Regelvollzug noch einmal, denn gerade ein ausgewogenes Verhältnis oder ein Nebeneinander von offenem und geschlossenem Vollzug ist natürlich auch ein Opferschutz.
Die CDU-Fraktion, darauf möchte ich bei dieser Gelegenheit hinweisen, hat sich auch in ganz anderen Bereichen für den Schutz der Betroffenen eingesetzt. Auf Initiative der CDU zum Beispiel ist der strafrechtliche Schutz von Stalking-Opfern eingeführt worden und aktuell beraten wir, auch auf unsere Initiative hin, im Rechtsausschuss, wie man die Prävention vor Sexualstraftaten, -straftätern in Bremen verbessern kann, auch dies soll natürlich dem Opferschutz dienen.
Ich darf bei der Gelegenheit auch an Verbände und Organisationen erinnern, die sich in ganz besonderer Weise um die Opfer kümmern und die unsere Unterstützung und Anerkennung noch mehr brauchen, als wir es bisher vielleicht getan haben. Ich darf in diesem Zusammenhang beispielhaft den Verein Schattenriss nennen, der sich um Frauen und Mädchen kümmert, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind. Schattenriss mag exemplarisch stehen für viele andere gleich wichtige und gleich gut funktionierende Organisationen.
Trotz all dieser Bemühungen, da gebe ich allen hier im Hause recht, die das mittragen, werden wir den Opferschutz auch in der Zukunft nicht aus den Augen verlieren. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD hat mir heute die Ehre zukommen lassen, an erster Stelle zu reden, weil es ein langjähriges Anliegen der CDU gewesen ist, die Reglementierung im Einzelhandel abzuschaffen. Das allerdings stimmt. In der Tat freuen wir uns, dass die Arbeitssenatorin nun einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der voll unseren Vorstellungen entspricht. Obwohl oft in diesem Hause debattiert, wiederhole ich diese Vorstellungen noch einmal kurz.
Statt bürokratischer Einschränkungen möchten wir dem Einzelhandel die Möglichkeit geben, auf gesellschaftliche Veränderungen und die Wünsche der Kunden einzugehen, also dann zu öffnen, wenn der Markt dies als sinnvoll erscheinen lässt. Sie alle wissen, wir stehen für eine Freigabe der Ladenöffnungszeiten an allen Werktagen rund um die Uhr, aber auch für einen strengen Schutz des Sonntags. In diesem Sinne ist der Gesetzentwurf konzipiert worden. Wir gehen also heute den Weg, den viele andere Bundesländer bereits gegangen sind, und schaffen den Ladenschluss an Werktagen ab. Wir hätten deshalb das neue Gesetz auch gern Ladenöffnungszeit- statt Ladenschlussgesetz genannt, aber daran soll letztendlich der heutige Beschluss nichts ändern.
Wir gehen diesen Schritt in Absprache mit Niedersachsen, wie der Senat und auch die Arbeitsdeputation das beschlossen haben, um Wettbewerbsverzerrungen mit dem Umland zu vermeiden. Ich sage aber auch, wir sind eine Metropolregion, und wir sollten das Bewusstsein haben, auch eigenständig ohne die Abhängigkeit zu Niedersachsen zu entscheiden. Wir sehen in dem neuen Gesetz die Chance für den Einzelhandel, den Bedarf vor Ort besser nutzen zu können. Wir sehen die Chance darin, unsere touristischen Gebiete attraktiver machen und Nischen besetzen zu können und Ungereimtheiten wie zum Beispiel an den Tankstellen zu beenden, und letztendlich schließen wir uns internationalen Gepflogenheiten an.
Im Vorfeld zu diesem Gesetz sind viele Organisationen, Verbände und Personen gehört worden. Alle Beteiligten auf der wirtschaftlichen Seite begrüßen die neuen Ladenöffnungszeiten, genauso auch die Kunden. Aber, das weiß ich auch, naturgemäß gibt es auch Ängste bei den Angestellten im Einzelhandel, die sich fragen, was denn die neuen Öffnungszeiten für sie bedeuten könnten, insbesondere die Öffnungsmöglichkeit, mehr ist es ja nicht, an den Samstagen in den Abendstunden. Im großflächigen Einzelhandel in Bremen und im Umland hat bereits vor Wochen eine Diskussion angefangen, wie diese neuen Möglichkeiten genutzt werden sollen. Es kristallisiert
sich heraus, dass die Großen im Umland und in Bremen insbesondere am Samstag bis 19 oder bis 20 Uhr öffnen wollen. Es scheint daher nicht realistisch, dass die Arbeitnehmer mit langen Arbeitszeiten an den Samstagen belastet werden.
Wie gesagt, es ist ein Angebot an den Einzelhandel und keine Öffnungsverpflichtung. Soweit aber dennoch samstags oder an anderen Wochentagen abends lange geöffnet werden sollte, sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Schutzmaßnahmen vor. Arbeitnehmer zum Beispiel mit gesundheitlichen Problemen, mit Kindern unter 12 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause sollen, wenn nötig, auf Tagesplätze umgesetzt werden. Im Übrigen, das haben wir auch im Gesetz verankert, gilt das normale Arbeitszeitgesetz des Bundes.
Ich darf darauf hinweisen, dass andere Bundesländer in ihren Gesetzen den Angestellten weniger Schutz bieten, so zum Beispiel Berlin. Berlin hat neben den vier anlassbezogenen Sonntagen auch die vier Adventssonntage zur Öffnung freigegeben, und Berlin hat im Übrigen keine besonderen Regelungen für die eben genannten Personen mit Kindern, Pflegebedürftigen und Ähnlichem, und das immerhin in einer rot-roten Koalition. Ich glaube also, dass wir mit dem Schutz für Arbeitnehmer in Paragraf 13 des Ladenschlussgesetzes gut aufgestellt sind. Ich erinnere noch einmal daran, dass der Sonntag nicht angetastet werden soll, sondern als Tag für die Familie und als Tag zur Erholung erhalten bleiben soll.
Wir haben Ihnen allerdings einen Antrag vorgelegt, der Anregungen gibt, welche weiteren Schutzmaßnahmen denkbar wären, wie man zum Beispiel auch das Bundesarbeitszeitgesetz an die veränderten Arbeitszeiten anpassen könnte. Natürlich wäre es gut, wenn es passende KiTa-Zeiten und ein passendes ÖPNV-Angebot für die Nachtarbeitszeiten gäbe, und natürlich, wir haben dies heute Morgen in der Fragestunde bereits besprochen, müssen wir die Betriebe anhalten, ganz besonders nachts, alle Sicherheitsrichtlinien einzuhalten. Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass viele Geschäfte von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, nachts zu öffnen beziehungsweise ein Mitternachtsshopping am Samstag anzubieten.
Wir haben allerdings den Senat gebeten, über diese Prüfungsergebnisse zu berichten, und ich denke, wir warten diesen Bericht ab, um dann zu entscheiden, ob wir hier noch weiteren Regelungsbedarf haben. Ich möchte aber davor warnen, nun wieder ein neues Bürokratiemonster einzuführen, welches wir gerade abschaffen wollen, und damit das zu konterkarieren, was wir an Chancen durch die Ladenöffnungszeiten erwarten.
Nun zu Ihrem Antrag, Herr Wedler! Die Arbeitssenatorin hat einen breit abgestimmten und gut ausgefeilten Gesetzentwurf vorgelegt. Sie haben das letzte Mal in der Debatte die Änderung des Sonn
tagsgesetzes vorgeschlagen, und jetzt legen Sie uns praktisch eine Kurzfassung, eine sehr kurze Kurzfassung, des Ladenschlussgesetzes vor. Diese Kurzfassung springt auch erheblich zu kurz. Sie haben keine besonderen Regelungen für den Arbeitsschutz mit aufgenommen, Sie haben auch diesmal nicht gesagt, wie Sie nun wirklich mit dem Sonntag umgehen wollen, und Sie sagen auch nichts zu den Ausflugsorten, den touristischen Gebieten, die für uns hier wichtig sind. Daher müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin froh darüber, dass wir nun auch in Bremen die Liberalisierung des Ladenschlusses beschließen und uns damit an die Entwicklungen in Hamburg und in Niedersachsen anschließen. Ich denke, es wäre fatal für unseren Einzelhandel, wenn wir in Norddeutschland eine Insellage hätten, nicht flexibel reagieren könnten auf die Öffnung im Umland und auf die Kundenwünsche. Ich denke, das hätte am Ende Arbeitsplätze gekostet. So haben wir die Möglichkeit, unsere beiden Städte attraktiv für die Bürger, aber auch für die Touristen zu machen. Hierin, denke ich, liegt die Chance, auch und gerade neue Arbeitsplätze dazu zu gewinnen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herrn! Das Projekt TeenCourt ist ein Anliegen gewesen, das meine Vorgängerin Catrin Hannken schon vor drei Jahren verfolgt hatte. Leider ist eine entsprechende Initiative damals nicht zu einen gewesen, und umso erfreuter bin ich daher, dass unser Koalitionspartner nun diese Initiative auf den Weg gebracht hat nach dem Motto lieber spät als nie.
Aber nun zum Inhalt unseres nunmehr gemeinsamen Anliegens! Jugendkriminalität nimmt leider ständig zu, und umso wichtiger wird natürlich auch die Bekämpfung des Fehlverhaltens von Jugendlichen. Dort, wo die Familien keinen geeigneten Einfluss auf ihre Kinder nehmen, sind wir gefordert, nach neuen Ebenen zu suchen, um der Jugendkriminalität zu begegnen. Es ist hier schon diskutiert worden, erster Ansprechpartner ist bei dieser Gelegenheit die Schule. Der Senat gibt eine ausführliche Antwort auf die Frage, welche Initiativen die Schulen auf den Weg gebracht haben, um Kinder stark zu machen und um sie nicht auf die schiefe Bahn geraten zu lassen.
Es gibt eine Vielzahl von Projekten, und, sehr geehrter Herr Crueger, es gibt gerade auch Lehrerfortbildungsmaßnahmen in umfangreichem Maße, es gibt Sozialtraining, es gibt Mediation und das Lions-QuestProgramm „Erwachsen werden“. All diese Projekte sind gut und sinnvoll, und ich danke bei dieser Gelegenheit allen Akteuren, die sich dieses Themas sehr engagiert angenommen haben. Herr Grotheer hat dazu ausführlich berichtet, dem ist nichts hinzuzufügen.
Ich möchte mich daher heute und hier auf das Thema Teen-Courts beschränken, und, sehr geehrter Herr Crueger, es wundert mich nicht, dass Sie heute auf der Seite des Senats kämpfen. Der Wahlkampf hat ja nun irgendwie begonnen. Ich habe das Gefühl, früher hätten Sie eher auf unserer Seite gestanden, auch wenn ich mir Ihre Argumente hier eben angehört habe. Es scheint eine Grundsatzfrage bei Ihnen zu sein.
Die Idee Projekt „Teen Court“ ist, das wurde schon gesagt, in anderen Bundesländern bereits umgesetzt
worden, und zwar in vier Städten in Bayern, aber genauso auch in Wiesbaden und in Siegen und seit letztem Jahr auch in Hamburg. Geplant ist dies in Frankfurt und in Bielefeld. Bei dieser breiten Palette von Interessenten, die dieses Projekt umsetzen wollen, habe ich die ablehnende Haltung in der Antwort des Senats auch nicht verstanden. Es wäre also gut, wenn der Senat sich damit beschäftigen würde, dass dieses Projekt inzwischen weit über Bayern hinausgeht.
Wie dieses Konzept funktionieren soll, hat Herr Grotheer eingangs dargestellt. Es ist ein Projekt, das natürlich auf die Beziehungen anspricht, die Jugendliche untereinander haben, und es ist auch an ganz klare Vorgaben gebunden. Gibt es keine Einigung in diesem Teen-Court, ist die Staatsanwaltschaft wieder am Zug, und sie kann nach Paragraf 45 Jugendgerichtsgesetz entweder von der Strafverfolgung absehen oder aber das Verfahren weiterverfolgen. Insofern sind die Instrumente ziemlich klar.
Es ist natürlich schon eine spannende Frage, ob es gelingt, Jugendliche eher auf einen guten und rechtmäßigen Weg wieder zurückzubringen, wenn altersgleiche junge Leute mit ihnen reden, ihnen auch das Unrecht ihrer Tat versuchen klarzumachen. Nun sagt uns der Senat, und, Herr Crueger, Sie sagten das eben auch, die Opfer würden nicht mit einbezogen. Ich sage Ihnen dazu, erstens sollen die Jugendlichen ja gerade Wiedergutmachung lernen und leisten, und zweitens könnte man ja darüber nachdenken, ob man nicht auch eine bremische Lösung konzipieren könnte, bei der die Opfer mit einbezogen werden, und drittens, denke ich, nützt es den Opfern, wenn es gelingen sollte, Jugendliche wieder auf den rechten Weg zu bringen und damit von weiteren Taten abzuhalten.
Die ersten Erkenntnisse aus den eben genannten Städten signalisieren eine geringere Rückfallquote im Rahmen einer Teen-Court-Entscheidung als bei den herkömmlichen Strafverfahren. Entsprechendes ist auch aus den USA zu hören, obwohl dort das Verfahren etwas anders aussieht. Der Justizsenator begründet seine ablehnende Haltung auch damit, dass es genügend präventive Maßnahmen gebe. Das TeenCourt-Projekt ist kein oder nur am Rande ein präventives Projekt, sondern es soll eingehen auf gerade schon geschehene Straftaten, also auf Delinquenten. Ich glaube, ein solches Projekt, das Jugendliche wieder auf den rechten Weg versucht zurückzuholen, wenn sie eine Straftat begangen haben, gibt es bisher so nicht.
Der Justizsenator sieht auch rechtspolitische Probleme. Diese Probleme scheinen in anderen Städten Teen-Courts nicht aufgehalten zu haben. Schließlich kommt die Kostenfrage. In Aschaffenburg zum Beispiel hängt das Projekt an dem Verein Hilfe zur Selbsthilfe, und andere Städte gehen ähnliche Wege. Ich denke, dass man auch in Bremen keinen neuen Träger und auch keine neuen Einrichtungen für einen TeenCourt braucht, und man könnte Kosten sparen, indem man auch hier diesen Weg geht, eine andere
Gesellschaft als Träger zu benutzen. Der Täter-Opfer-Ausgleich hat sich bereits angeboten.
Immerhin hat der Senat signalisiert, prüfen zu wollen, ob weitere neue Diversionskonzepte erforderlich sind, und ich würde mich freuen, wenn dieser Überprüfung dann ein Bericht im Rechtsausschuss folgen würde. Ich möchte für die CDU-Fraktion dafür werben, dass in diese Prüfung die vorhandenen Konzeptionen der Teen-Court-Entwicklung, insbesondere in Hamburg, einbezogen werden. Ich darf die Hamburger Schulsenatorin mit Genehmigung des Präsidenten zum Teen-Court zitieren: „Kriminalität an Schulen ist kein Grund zum Resignieren, sondern zum Handeln. Genau das machen wir mit dem neuen Projekt, es flankiert unsere Streitschlichterprojekte an den Schulen.“ Und der Justizsenator: „Unser Ziel ist es, kriminelle Karrieren frühzeitig zu unterbinden. Mit den Teen-Courts wollen wir den direkten Draht nutzen, den Jugendliche zu ihren Altersgenossen haben. Eine Missbilligung durch Schulkameraden kann mehr bewirken als der erhobene Zeigefinger eines Erwachsenen.“
In diesem Sinne hoffe ich, dass wir im Rechtsausschuss mehr Positives zu diesem Projekt hören. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat hat vergangene Woche beschlossen, sich über die BIG mit rund 30 Millionen Euro an EADS zu beteiligen. Das ist ein großes Engagement für ein kleines Bundesland und ist für die CDU-Fraktion Anlass genug, diese Entscheidung in einer Aktuellen Stunde zum Thema „Aktive Industriepolitik zur Sicherung von Arbeitsplätzen“ zu bewerten.
Bremen ist der zweitgrößte deutsche Airbus-Standort mit rund 5100 Beschäftigten allein auf dem Airbus-Gelände. Airbus ist nach Daimler-Chrysler und Arcelor das drittgrößte Unternehmen in der Hansestadt. Neben Hamburg ist Bremen der einzige Airbus-Standort in Deutschland mit einer F- und E-Abteilung. Die Bedeutung der Luftfahrt ist für Bremen also groß, nicht nur aus traditionellen Gründen. Daher hat der Senat auch jede Unterstützung der CDUFraktion, wenn es darum geht, den Flugzeugbau in Bremen zu fördern und damit Arbeitsplätze zu sichern.
Bremen hat in den vergangen Jahren rund 40 Millionen Euro in die Infrastruktur und die Forschung und Entwicklung im Bereich Airbus investiert und hat so dazu beigetragen, dass das Unternehmen seinerseits 100 Millionen Euro investiert hat. Damit wurden rund 1000 neue Arbeitsplätze geschaffen und wichtige Forschungskapazitäten in Bremen gefestigt. Das ist ein Beispiel für eine Industriepolitik, die un
ternehmerische Kompetenz und Arbeitsplätze in Bremen stärkt.
Nun hat Airbus, wie Sie alle wissen, in Zusammenhang mit dem A 380 für viele Schlagzeilen gesorgt. Trotz einer Rekordproduktion, enorm hohen Verkaufszahlen und einem Rekordauftragsbestand im vergangenen Jahr gab es einen Gewinneinbruch durch die Probleme bei der Produktion des A 380. Die Folge ist das Sanierungsprogramm Power 8 mit einem Einsparvolumen von rund 2 Milliarden Euro pro Jahr. Es wird nun unsere Aufgabe in Bund und in den Ländern sein, dafür zu sorgen, dass das Sanierungsprogramm Power 8 nicht übermäßig zu Lasten Deutschlands geht und damit auch nicht zu Lasten Bremens. Aber Sie alle kennen die Industriepolitik der Franzosen. Zur Sicherung unserer deutschen Arbeitsplätze, unseres Know-hows, ist es daher besonders wichtig, ein industriepolitisches Gleichgewicht zwischen Deutschland und Frankreich herzustellen. Dies soll die Übernahme des Daimler-Chrysler-Aktienpakets von rund 7,5 Prozent durch Bund, Länder und Private sichern.
Die Kernfrage für Bremen war, ob wir uns mit einem Eigenanteil von 2 Prozent, sprich 0,15 Prozent am Gesamtpart, neben Bayern, neben Baden-Württemberg, neben Hamburg und Niedersachsen an dieser nationalen Aufgabe beteiligen. Die CDU-Fraktion ist davon überzeugt, dass eine Beteiligung für unseren Standort, unsere Arbeitsplätze, unsere Forschung alternativlos ist. Nur eine eigene Beteiligung sichert uns eigene Rechte wie zum Beispiel die Möglichkeit der Veräußerung der Anteile nach Ende der Bindungsfrist.
Zugegebenermaßen sollten wir unseren industriepolitischen Einfluss nicht überschätzen, und es ist auch nicht zu leugnen, dass es Risiken gibt, aber eine eigene Beteiligung bringt uns auf gleiche Augenhöhe mit Bayern, Baden-Württemberg, mit Hamburg und Niedersachsen. Sie macht uns zum mitspracheberechtigten Partner auf der politischen Bühne im Bund und sichert uns gleiche Informationen. Nicht zuletzt hat dieses Engagement auch einen hohen Symbolgehalt für Airbus Bremen. So sieht auch die Führung von Airbus Bremen unser Engagement als sehr positiv an, denn sie verhandelt lieber mit Bremen als mit anderen Bundesländern.
Meine Damen und Herren, die Beteiligung Bremens an EADS ist ein industriepolitisches Bekenntnis zum Standort. Auch wenn gerade die CDU dafür ist, aktive Industriebeteiligungen vorsichtig einzusetzen, in diesem Fall müssen wir im Sinne Bremens mit anderen Standorten gleichziehen. Ich habe Ihnen eingangs geschildert, mit welchem Engagement und welchem arbeitsmarktpolitischen Erfolg Wirtschaftspolitik die Luftfahrt fördert. Auch dieses Beispiel hat dazu beigetragen, dass Bremen wieder einen deutlichen Zuwachs an Erwerbstätigen hat. 1,2 Prozent betrug dieser Zuwachs im vergangenen Jahr, und er
war damit um 0,5 Prozent höher als der Bundesdurchschnitt. Die Industrie hat nach wie vor einen großen Anteil an den Arbeitsplätzen in Bremen, deswegen begrüßen wir das Engagement des Senats. Es ist ein positives Signal für Bremen, aber auch für die 10 000 Arbeitsplätze in der Luftfahrt in der Region. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihr Antrag, sehr geehrter Herr Dr. Güldner, ist keineswegs rechtlich so abgesichert, wie Sie es hier vorgetragen haben. Insofern hat Herr Kleen völlig recht, und das, was Sie hier machen, ist ein Taschenspielertrick.
Gestern ein Gesetz zu beschließen und es heute zu ändern, gegen so ein Verfahren haben wir erhebliche verfassungsrechtliche, politische und auch organisatorische Bedenken.
Ich kann nur wiederholen: Wir haben gestern hier das Bürgerbegehren Punkt für Punkt beschlossen,
in diesem Volksbegehren steht die Frist von 15 Monaten. Diese 15 Monate ergeben sich aus Paragraf 19 Absatz 3 des Wahlgesetzes, und diese Frist wollen Sie hier indirekt ändern. So geht das nicht! Sie können auch die Verfassung nicht mit einem AlleManns-Manöver verändern.
Natürlich! Sie haben eben von einem Alle-MannsManöver geredet, wie man einen Weg finden sollte, aber auch ein Alle-Manns-Manöver an der Verfassung vorbei, das kann es ja wohl nicht sein, und ich werde Ihnen auch sagen, warum!
In Artikel 70 Absatz 2 der Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 21 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid muss der Gesetzentwurf binnen 2 Monaten unverändert angenommen werden, das heißt, auch unverändert im Gesetzblatt erscheinen, ansonsten kommt es eben zu einem Volksentscheid. Durch den heutigen Gesetzentwurf der Grünen würde aber das gestern angenommene Gesetz de facto wieder außer Kraft gesetzt, und es ist ein reines Wortspiel, hier zu sagen, das gestern beschlossene Gesetz träte ja unverändert in Kraft, wenn heute ein Gesetz beschlossen wird, das dem gestrigen inhaltlich widerspricht.
Ja sicher inhaltlich, wenn Sie Fristen ändern! Das ist ein ganz durchsichtiger Versuch,
die Vorgaben der Landesverfassung zu umgehen.
Sämtliche großen Parteien haben ihre Listenaufstellungen zur Bürgerschaftswahl 2007 bereits abgeschlossen. Das neue Wahlrecht hätte aber Ausstrahlungswirkungen auf die Zusammensetzung der Listen, und es ist – da gebe ich Herrn Kleen recht – verfassungsrechtlich bedenklich, nachträglich, rückwirkend in die gewählten Listen einzugreifen. Wir würden eine Anfechtungsklage riskieren, und die können wir uns nicht leisten. Stellen Sie sich vor, was das für Folgen hätte für das Ansehen Bremens, aber auch die rein praktischen bei der Haushaltsaufstellung zum Beispiel!
Lieber Herr Dr. Güldner, ich bin immer davon ausgegangen, dass Sie die Landesverfassung kennen. Ich will Ihnen nicht unterstellen, dass Sie sie nicht verstanden haben, aber das, was Sie hier machen, ist blanker Populismus. Wir nehmen unsere Verfassung ernst und wollen deswegen auch in Ruhe die Umsetzung des Volksbegehrens auf den Weg bringen.
Organisatorisch gibt es eine Vielzahl von Fragen zu bewältigen. Es sind umfassende organisatorische Maßnahmen nötig, und diese sind gerade im Interesse der Bürger. Sie müssen einerseits ausreichend Zeit haben, um sich mit diesem veränderten und komplizierten Wahlmodus auseinandersetzen zu können, um dessen Möglichkeiten auch ausschöpfen zu können, ohne Gefahr zu laufen, dass wir eine Vielzahl
von ungültigen Stimmzetteln bekommen. Aber auch rein praktisch haben wir ein Riesenproblem zu bewältigen, denn wenn Sie sich einmal ausrechnen, wie viele Felder auf so einem Stimmzettel mit dem neuen Wahlmodus entstehen können, dann kann ich Ihnen sagen, es sind 1280. Das heißt, wir müssen ein ganzes Wahlbuch konzipieren, und mit diesem dann auch noch umzugehen, ist sicherlich nicht ganz einfach, ein Wahlzettel soll dennoch so ausfallen, dass man ihn auch überschauen und entsprechend wählen kann.
Herr Kleen, Sie sind auf das Schreiben von Herrn Dr. Steinbrück und auf die Frage der Behinderten eingegangen. Ein großes Problem ist auch, die Wahlzettel in der Länge so zu konzipieren, dass auch Behinderte an der Wahl teilnehmen können, ohne vor besonderen Hürden zu stehen. Aus dem Grund müssen wir uns sehr wohl Gedanken machen, wie das mit Wahlschablonen für Blinde gehen kann und wie wir Menschen mit Lernschwierigkeiten helfen können, für die wir bisher auch Hilfen hatten.
Wir wollen all diesen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Wahl auch unter dem veränderten System ermöglichen. Die hierfür notwendigen Vorbereitungen brauchen einfach Zeit. Wir wollen die Einführung des neuen Wahlsystems aus rein populistischen Gründen nicht auf Kosten dieser Menschen überstürzen. Das heißt, wir wollen kein Gesetz, das mit heißer Nadel genäht ist und am Ende anfechtbar ist. Wir wollen, dass alle Menschen gleichermaßen beteiligt werden können, und deswegen lehnen wir den Antrag der Grünen ab.
Noch ein Wort, Herr Wedler und auch Herr Dr. Güldner, zu den Unterstellungen, die Sie hier hervorgebracht haben! Ich finde, Herr Kleen hat sich da eindeutig und sehr gut positioniert. Ich kann mich diesen Worten nur anschließen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben am Fuchsberg einen Frauen-Strafvollzug, um den uns andere Bundesländer beneiden. Die Frauen wohnen in Pavillons, sie haben Aufenthaltsräume, sie haben eine Küche, sie haben Sporttrainingsgeräte, und insgesamt entsteht dort eine Situation, die sich weit vom Männervollzug absetzt, das hat Herr Grotheer schon geschildert. Eher, glaube ich, muss man befürchten, dass wir hier mehr eine Hotelsituation haben als eine Vollzugssituation.
Es ist gut, dass wir diesen Schritt in der Koalition, den Frauen-Strafvollzug in Bremen zu halten, gemacht haben. Es ist deswegen gut, weil die Frauen auf diese Weise in Bremen bleiben können und näher an ihren Familien und Kindern sind. Deswegen haben wir ja auch diese Maßnahme unterstützt.
Es gibt zwei Punkte, auf die ich im Rahmen dieser Kurzdebatte noch eingehen möchte, und zwar ist das einerseits die Ausbildungssituation der Frauen im Vollzug und zweitens das Thema Nachsorge nach der Strafverbüßung und damit auch die Nachsorge zur Vermeidung von Rückfällen.
Zur Bildungssituation ist hier schon kurz etwas gesagt worden. Das Hauptproblem ist: Die Ausbildung von straffälligen Frauen ist in aller Regel ganz besonders schlecht, und die verhängten Strafzeiten reichen auch in aller Regel nicht aus, um die Frauen mit Schul- und Ausbildungsabschlüssen zu qualifizieren. Oft sind sie nur ein halbes Jahr dort und werden auch in aller Regel früher entlassen, sodass die Zeit, in der man ihnen Ausbildung zukommen lassen könnte, äußerst beschränkt ist. Insofern ist das, was dort im Moment an Elementarunterricht, EDV-Weiterbildung und schlicht auch Kochen und Nähen angeboten wird, gut und richtig und muss auch weiter unterstützt werden.
Herr Köhler, ich kann nun nicht verstehen, dass, wenn es europäische Projekte gibt, mit deren Hilfe man die Qualifizierung von Frauen unterstützen kann, Sie sich dann gegen diese Finanzierung über europäische Quellen ausgesprochen haben. Ich glaube vielmehr, dass wir auch für die nächsten Jahre die Finanzierung dieser Kurse absichern müssen auch über ESF-Mittel, damit diese Fortbildungsangebote nicht der Haushaltsmisere hier in Bremen zum Opfer fallen. Oftmals sind die Kurse, die dort angeboten werden, die ersten Momente, in denen Frauen in Strukturen leben, feste Verpflichtungen und einen geordneten Tagesablauf haben, und deswegen sind sie so immens wichtig.
Wir haben bekanntermaßen das Problem, dass Straffällige, natürlich auch straffällige Frauen, nach dem Vollzug möglicherweise nicht in stabile Verhältnisse kommen. Unsere Aufgabe muss es sein, dafür zu
sorgen, dass eine Integration nach dem Vollzug stattfindet, damit Rückfälle vermieden werden und damit unter dem Strich auch Kosten gespart werden. Auf diesem Wege wäre ein Projekt von ganz großer Hilfe, das zurzeit unter dem Stichwort Kompetenzzentrum in der Entwicklung ist.
Dieses Projekt verfolgt das Ziel, Strafgefangene direkt nach der Entlassung durch das Angebot von Trainings- und Arbeitsmaßnahmen aufzufangen. Die Vorbereitungen der Strafgefangenen auf die Zeit draußen und die konsequente Betreuung in der Freiheit sollen gewährleistet werden durch ein Expertenteam aus Arbeitsmarktexperten, Ärzten, Psychologen, Bewährungshelfern und den heutigen Netzwerken, das in einem solchen Kompetenzzentrum zusammengefasst werden soll. Ich bin überzeugt davon, dass ein solches Zentrum mit der Vorbereitung schon während der Strafverbüßung und der Nachsorge nach der Entlassung ein hervorragendes Integrationsinstrument ist. Für dieses Projekt möchte ich mich sehr offensiv einsetzen.
Zu der nachlaufenden Betreuung gehört natürlich auch die Methadonsubstitution. Wir haben das hier breit diskutiert. Wir wissen, dass die Netzwerke verbessert werden müssen, und wir wissen, dass wir eine verpflichtende Nachsorge organisieren müssen. Es gibt in diesem Zusammenhang noch ein weiteres Thema. Es gibt eine Reihe von HIV-positiven Frauen in der Vollzugsanstalt, und auch für diese Frauen müssen wir sowohl in der Anstalt dafür sorgen, dass sie eine weibliche Betreuung, eine weibliche Expertin und Ansprechpartnerin, haben, als auch auf die Zeit nach der Entlassung vorbereitet werden, denn zum Teil handelt es sich dort bei den Insassen um Prostituierte.
Abschließend, es scheint richtig, den Frauen-Strafvollzug in Bremen behalten zu haben. Die betroffenen Frauen sind oftmals sowieso schon sehr isoliert, weil die Männer sie verlassen haben, die Kinder in andere Familien gekommen sind. Es bleibt ja auch nichts anderes übrig. Auf diese Weise können dann diesen Frauen wenigstens die Kontakte zu ihren Kindern und ihren Familien gewährleistet werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig, wir haben dieses Thema in diesem Hause schon öfter diskutiert, und wir haben auch jedesmal die Position der CDU hier dargestellt. Ich darf dies sicherheitshalber noch einmal tun, denn wir werden nachher noch einmal auf den Sonntag zu sprechen kommen. Unser Petitum ist eine Freigabe der Ladenöffnungszeit von montags bis samstags sechsmal 24 Stunden, aber der weitgehende Schutz des Sonntags als ein Tag der Ruhe und ein Tag für die Familie.
Nun scheint es so, als würde das, was lange währt, nun endlich gut. Dank der Möglichkeiten im Rahmen der Föderalismusreform haben bereits einige Bundesländer die nun schon Jahre alte Forderung der CDU umgesetzt und eine der größten Bürokratiehürden abgeschafft und damit dem Einzelhandel ermöglicht, auf die Wünsche der Konsumenten und auf Konsumgewohnheiten einzugehen. Auch Niedersachsen wird zum 1. April 2007 den Ladenschluss freigeben, und es ist unerlässlich, dass Bremen mit Niedersachsen gleichzieht, um nicht den bremischen Einzelhandel unnötig in ein Wettbewerbsabseits zu schieben.
Ich gebe zu, ich hätte mir sehr gewünscht, dass wir wie andere Länder längere Öffnungszeiten schon für das Weihnachtsgeschäft, gerade auch im Sinne unseres Winterweihnachtsmarkts-Tourismus, hätten anbieten können. Was andere Arbeitsministerien konnten, wäre sicher auch in Bremen möglich gewesen, aber nun werden wir uns mit dem Fahrplan zufrieden geben müssen, den der Senat gestern im Rahmen der Fragestunde hier vorgestellt hat, und ich hoffe sehr, dass die notwendigen Anhörungen und Beteiligungen nicht zu weiteren Verzögerungen führen.
Der mehr oder weniger inoffiziell vorliegende Entwurf des Arbeitsressorts hat noch die eine oder andere Stolperstelle. Ich will nur ein Thema bei dieser Gelegenheit ansprechen: Niedersachsen will die vier Sonntage, an denen geöffnet werden darf, nicht mehr an einen besonderen Anlass koppeln. Man kann sich gut ausrechnen, was das für Bremen bedeuten könnte, wenn um uns herum mit guten Absprachen der großflächige Einzelhandel dann über viele Sonntage hinweg einer nach dem anderen öffnen würde, und welches Wettbewerbsproblem das mit sich brächte. Wir sind daher dafür, dass wir auch in Bremen über die Anlassbezogenheit der Öffnung der Sonntage noch einmal nachdenken.
Sehr geehrter Herr Wedler, nun zu Ihrem Antrag! Ihrem Antrag können wir nicht folgen, auch wenn er in der ganz groben Richtung richtig ist, und zwar aus den folgenden Gründen:
Erstens: Für den gesamten Bereich Arbeitsschutz verweisen Sie auf das Arbeitszeitgesetz des Bundes. Damit aber gewähren Sie den Mitarbeitern des Einzelhandels, insbesondere für die Arbeit am Sonntag, überhaupt keinen Schutz, weil, und das ist herrschende Rechtsmeinung, das alte Ladenschlussgesetz des
Bundes eine lex specialis ist. Es ist nicht abgeschafft, es gilt nach wie vor, und es hebelt das Arbeitszeitgesetz aus, es geht ihm also vor. Also muss der Arbeitsschutz, wenn man denn von der Ladenschlussregelungskompetenz im Land Gebrauch macht, auf Landesebene geregelt werden, und deswegen ist er auch in allen Entwürfen aller Länder mit in diesem Gesetz enthalten, so auch in dem Entwurf in Bremen.
Zweitens: Sie drücken sich vor einer klaren Aussage, was denn eigentlich mit den Sonntagen passieren soll. Sie haben uns hier alles Mögliche geschildert, was wir alles können, wie flexibel wir sein können, und bei all dieser Flexibilität erinnere ich zum Beispiel an die Aussage Herrn Hirches. Es gab in Niedersachsen in der dortigen Koalition eine heftige Debatte darüber, ob denn nicht alle Sonntag freigegeben werden sollten, wie Herr Hirche das gewollt hatte. Also stelle ich hier auch noch einmal klar die Frage, was Ihre Position dazu ist.
Sie schlagen vor, das könne man, wie Sie in Ihrem Entwurf sagen, per Satzung regeln. Sehr geehrter Herr Wedler, solche Satzungen gibt es in Bremen nicht, wir regeln diese Fragen über Ortsgesetze. Dieses Beispiel zeigt mir im Übrigen auch, dass wir hier eine Vorlage präsentiert bekommen haben, die wahrscheinlich bundesweit in allen Bundesländern so von der FDP vorgelegt wird.
Wir sind der Meinung, dass wir, weil wir doch eine Vielzahl von Fragen zu regeln haben, dies nicht in dem Sonn- und Feiertagsgesetz tun wollen, sondern dass wir hierfür eine eigenständige Regelung brauchen, ein Entwurf, wie gesagt, liegt vor. Wir hatte vor einiger Zeit einen Entwurf der CDU der SPD zur Abstimmung gegeben, aber er hat sich mit dem Entwurf aus dem Arbeitsressort überschnitten, und wir sind froh, wenn wir, wie der Fahrplan von Senatorin Rosenkötter es vorsieht, nun am 1. April eine Regelung bekommen. Ich hoffe, dass dieser Termin steht. Ihren Antrag lehnen wir leider ab. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wann wird der Senat der Bürgerschaft den angekündigten Gesetzentwurf zur Freigabe der Ladenöffnungszeiten im Bundesland Bremen vorlegen?
Zweitens: Wann tritt die angekündigte Freigabe der Ladenöffnungszeiten nach den Planungen des Senats in Kraft?
Drittens: Mit welchen Institutionen und Verbänden wird der Gesetzentwurf abgestimmt?
Sie haben gerade gesagt, nach den derzeitigen Planungen könnte das Gesetz zum 1. April in Kraft treten. Ihnen ist ja bekannt, dass Niedersachsen zum 1. April die Ladenöffnung freigeben wird, und Ihnen ist sicher aus Gesprächen auch bekannt, dass der Einzelhandel eine gewisse Vorlaufzeit braucht, um sich auf neue Öffnungszeiten einzurichten. Ist der Zeitplan, den Sie hier vorgetragen haben, verbindlich? Kann der Einzelhandel sich definitiv auf das Datum 1. April einstellen?
Ich verstehe es jetzt so, dass Ihre Arbeiten so terminiert sind, dass wir im Januar die erste Lesung haben und das Gesetz dann laufen kann.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bürgerschaft ist heute aufgefordert, über die Annahme des Volksbegehrens zu entscheiden und damit über die grundsätzliche Frage, wie ein größerer Einfluss der Wähler auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments gewährleistet werden kann. Dahinter steht die uns alle betreffende Frage, wie kann Politik transparenter, verständlicher werden und wie kann es uns gelingen, die zunehmende Wahlmüdigkeit aufzuhalten. In diesem Sinne steht die CDU-Fraktion dem Volksbegehren aufgeschlossen gegenüber.
Nicht gegen, sondern gegenüber!
Lassen Sie mich ganz kurz zur besseren Verständlichkeit für alle diejenigen, die uns hier zuhören, sagen, um was es bei „Mehr Demokratie e. V.“ geht! Vielleicht muss man auch ganz kurz erklären, was eigentlich Kumulieren und Panaschieren ist. Das ursprüngliche Ziel war, durch Einführung von Wahlkreisen und Kumulieren und Panaschieren den eingangs genannten Konflikt zu lösen. Kumulieren heißt, man kann bis zu 5 Stimmen für eine Person und bis zu 5 Stimmen für Bewerber aus unterschiedlichen Listen ankreuzen.
Die Einführung von Wahlkreisen ist verfassungsrechtlich in Bremen nicht möglich. So blieb dann unter dem Strich das Ziel der Wahlrechtsinitiative das Einführen von Kumulieren und Panaschieren. Diesem Wunsch der 65 000 Bürgerinnen und Bürger nach einem größeren Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente wollen wir heute zustimmen. Wir tun dies in der Hoffnung, dass damit demokratische Wahlen direkter, offener und verständlicher werden. Herr Kleen hat bereits eine ganze Reihe von Problemen angesprochen. Ich kann nicht umhin, auch von unserer Seite noch einmal auf die Fragen einzugehen, die sich stellen, wenn man dann ein solches Wahlsystem einführt, wie wir es dann heute beschließen.
Der neue Wahlmodus wird deutlich komplizierter werden. Die Wahlzettel werden extrem groß werden, und es besteht die Gefahr der Unübersichtlichkeit. Diese Unübersichtlichkeit kann auch einen abschreckenden Effekt haben. Es ist auch zweifelhaft, ob mit diesem Verfahren ein Zurückgewinn politikmüder oder misstrauischer Wähler erreicht werden kann. Dies zeigen uns zum Beispiel Erfahrungen in Hessen und Baden-Württemberg, in denen das System teilweise auf Kommunalebene eingeführt worden ist, was aber keine besonderen Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung hatte.
Herr Kleen hat auch schon dargelegt, dass der Einstieg für Neulinge nicht unbedingt erleichtert wird, denn dieses neue Wahlsystem setzt Popularität des Kandidaten voraus. Was das heißen kann, wurde auch schon geschildert, zum Beispiel, wie mit der Presse umgegangen wird, um sich darzustellen. Ich denke also, es gibt eine ganze Reihe von Problemen, wenn jüngere Kandidatinnen, Kandidaten und Seiteneinsteiger sich präsentieren wollen und wie sie ihre Chancen denen der Alteingesessenen anpassen können.
Zudem fehlt den meisten Wählern die erforderliche persönliche Kenntnis der Kandidaten, um deren politische Qualifikation wirklich beurteilen zu können. Diese Kenntnis ist gerade im System Bremen, wo es eben keine Wahlkreise gibt, auch sehr schwer zu erlangen, denn wie soll ein Wähler aus BremenNord einen Kandidaten aus Huchtingen kennen und umgekehrt und wie soll er so seine politische Kompetenz beurteilen können!
Durch Kumulieren und Panaschieren ist theoretisch ein größerer Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Parlamente möglich. Im Mittelpunkt aber sollten Parteien, ihre Inhalte und Programme stehen und nicht der einzelne Kandidat. Wir Abgeordneten sind gefordert, unsere Politik verständlich zu machen und zu vermitteln, den Kontakt zu den Bürgern zu halten und ihre Probleme im politischen Alltagsgeschäft nicht aus den Augen zu verlieren.
Es gibt aber auch ganz praktische Hürden. Inhaltlich muss die Umsetzung dieser Änderung sehr gründlich vorbereitet werden, und zwar rechtlich als auch
rein praktisch, damit das neue Wahlrecht auch wirklich zu mehr Demokratie führen kann. Das heißt zum Beispiel, dass organisiert werden muss, wie die riesigen neuen Wahlbögen aussehen und konzipiert werden. Dazu bedarf es einer umfassenden Vorbereitung, und dazu bedarf es auch Zeit.
Das Problem der Fünfprozentklausel wurde hier bereits angesprochen, und ich darf noch einige Aspekte aus Sicht der CDU-Fraktion hinzufügen! Es ist richtig, es ist noch nicht abschließend geklärt, wie wir mit der Fünfprozentklausel für die Wahl der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung umgehen. Wir werden heute das Volksbegehren annehmen, aber wir werden uns Gedanken machen müssen, wie dieses Problem zu behandeln ist. Grundsätzlich ist beides möglich: Streichen plus Beibehalten der Fünfprozentklausel.
Es gibt aber neben den genannten Problemen auch sicherlich noch andere Gefahren. Ich erinnere an die historischen Erfahrungen, die wir zum Beispiel in der Weimarer Zeit gemacht haben, und ich erinnere damit an die Gefahr der Zersplitterung, mit der sinnvolle und wichtige Mehrheitsbildungen nachhaltig erschwert werden können. Gruppierungen wie die DVU hätten wesentlich einfachere Chancen, in die Parlamente einzuziehen.
Damit ist die Gefahr der Radikalisierung der Parlamente durch Gruppen, die nicht den demokratischen Willen des Volkes widerspiegeln, nicht auszuschließen. Das, sehr geehrter Herr Dr. Güldner, kann nicht das Ziel von mehr Demokratie sein! Daher muss im Zeitraum bis zur erstmaligen Anwendung des neuen Wahlrechts sorgfältig überprüft werden, wie mit diesem Element des Gesetzentwurfs umzugehen ist.
Lassen Sie mich abschließend noch einmal zusammenfassen! Wir stimmen heute dem Gesetzentwurf zu, weil wir uns dem Wunsch nach mehr Demokratie nicht verschließen wollen. Die genaue inhaltliche und praktische Ausgestaltung muss sorgfältig vorbereitet werden, und auch der Wähler muss Zeit haben, sich über sämtliche Konsequenzen des neuen Wahlrechts umfassend zu informieren, um die damit verbundenen und erhofften Effekte und Möglichkeiten, nämlich mehr Demokratie, auch wirklich ausschöpfen zu können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf nur das Abstimmungsverhalten der Fraktion der CDU hier erläutern. Die Abgeordneten aus Bremerhaven werden dem Teil Fünfprozentklausel nicht zustimmen. Im Übrigen stimmen wir dem Gesetz zu.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie häufig kam es in den vergangenen 4 Jahren zur versuchten oder vollendeten Flucht beziehungsweise zum Ausbruch von Strafgefangenen, die sich in der Obhut der Bremer Justiz befanden?
Zweitens: Was waren die Ursachen für die erfolgreiche Flucht beziehungsweise den erfolgreichen Ausbruch der Strafgefangenen?
Drittens: Wie bewertet der Senat diese Ausbruchzahlen und Ursachen auch im Vergleich zu anderen Bundesländern?
Ich habe gerade verstanden, dass es 2005 keine Entweichungen gab. Das widerspricht aber der Darstellung in der Antwort auf die Große Anfrage „Strafvollzug“. In dieser Antwort sagen Sie, dass es 2005 60 Nicht- oder verspätete Rückkehrer aus der Lockerung gab. Wie können Sie diesen Widerspruch erklären?
Ich möchte dennoch fragen: Wie viele von diesen 60 Personen, die nicht oder verspätet aus der Lockerung zurückgekehrt sind, sind denn nicht zurückgekehrt?
Da wir nach versuchten Entweichungen gefragt hatten, läge es auf der Hand, hier auch eine Antwort dazu zu geben!
Die Situation der Ausbrüche ist uns bekannt, deswegen ja auch die Sanierungsmaßnahmen! Ich hatte nach den übrigen Entweichungen aus der Lockerung gefragt, aber okay! Dann lassen Sie mich wenigstens noch fragen: Was bedeutet denn verspätete Rückkehr? Ist das eine halbe Stunde, eine Stunde, sind das Tage? Haben Sie Erkenntnisse, was in dieser Zeit geschehen ist? Sind dort weitere Straftaten verübt worden?
Bei 60 Verspätungen bin ich mir nicht ganz sicher, ob das 99 Prozent sind!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sexualstraftaten sind ganz besonders abscheulich, und wir müs
sen alles dafür tun, um sie, soweit es uns gelingt, zu verhindern. Herr Grotheer, Sie haben ausführlich dargestellt, was die Politik in den vergangenen Jahren bereits getan hat. Das ist richtig, auch wir begrüßen das sehr. Ich muss allerdings sagen, dass bis heute ein Entwurf der Bundesministerin zu einer Reform des Sexualstrafrechts nicht vorliegt. Ich hoffe, dass dieser Entwurf nun auch zügig auf den Weg gebracht wird.
Lassen Sie mich einen Teil bei der Positivliste ergänzen! Auch die Polizeibehörden haben reagiert. Sie haben zum Beispiel das Erfassungssystem ISAWeb installiert ebenso wie die DNA-Analysedatei und andere Netzwerke. Insbesondere in Bremen werden Sexualstraftäter jetzt auch in die Lichtbildvorzeigedatei aufgenommen, um so schnell wie möglich Wiederholungstäter identifizieren zu können. Das nur zur Ergänzung!
Unsere Große Anfrage stand in erster Linie unter der Überschrift „Vermeidung von Wiederholungstaten“. Insofern möchte ich auf die aktuellen Fälle Mario M. und Jochen S. – Jochen S. ist derjenige, der in Bayreuth kurz nach seiner Entlassung eine Krankenschwester umgebracht hatte – eingehen, denn diese beiden Beispiele zeigen uns, wie ungenügend der Schutz vor Wiederholungstätern nach wie vor ist.
Beide Fälle sind Fälle einer vorzeitigen Entlassung, und zwar aufgrund von positiven Gutachten. Man muss sich also fragen: Wann ist eine vorzeitige Entlassung zu rechtfertigen, und wie zuverlässig sind auch die Gutachter? Diese Frage stellt sich nicht nur in Bayern oder in Sachsen, sondern diese Frage stellt sich auch hier in Bremen, denn immerhin sind bei uns 35 Sexualstraftäter inhaftiert, und 11 befinden sich in der U-Haft.
Das bayerische Kabinett hat gerade gestern erst Eckpunkte zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftaten beschlossen. Ich denke, wir sollten diese Punkte auch hier in Bremen diskutieren. Deswegen darf ich sie Ihnen im Folgenden kurz vorstellen: Erstens, das Kabinett in Bayern bemüht sich über eine Bundesratsinitiative darum, die Voraussetzungen für eine vorzeitige Haftentlassung von Sexualstraftätern zu verschärfen. Ziel ist es, die volle Strafverbüßung bei Sexualstraftätern und Gewalttätern zum Regelfall und die vorzeitige Entlassung zur Bewährung zur Ausnahme zu machen. Damit gingen die Unsicherheiten in der Prognose nicht zulasten der Allgemeinheit, sondern mehr zulasten der Täter, als es bisher der Fall ist. Zweitens, bei Sexualstraftätern, die mehr als 4 Jahre zu verbüßen haben, müssen für eine vorzeitige Haftentlassung zwei Gutachter eingeschaltet werden. Drittens, in Zukunft sollen über eine vorzeitige Haftentlassung 3 Richter entscheiden.
Ich schlage daher vor, diese bayerische Bundesratsinitiative auch in Bremen zu prüfen und uns even
tuell anzuschließen, damit wir auch wirklich unsererseits alles tun, um den Bürgern eine bestmögliche Sicherheit zu geben.
Schließlich will Bayern auf Landesebene die Anforderungen an Sachverständige und Gutachter als Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung verschärfen. Leider sagt die Antwort des Senats uns nichts über die Erfahrungen mit Gutachtern in Bremen. Fehleinschätzungen sind aber lebensgefährlich. Ich meine daher, dass wir uns in Bremen diesen Überlegungen nicht verschließen und uns im Rechtsausschuss auch mit der Frage beschäftigen sollten, ob das Gutachtermanagement in Bremen bestmöglich aufgestellt ist, denn wir sind uns sicher einig, dass wir auch in diesem Bereich dafür sorgen müssen, dass die Bremer bestmögliche Sicherheit haben.
Das können wir zum Beispiel durch bessere Qualifizierung der Gutachter und Fortbildungsveranstaltungen auch für Richter, Staatsanwälte und alle Entscheider im Strafvollzug erreichen.
Auf Landesebene ist es aber auch wichtig, sich noch einmal die Verfahrensabläufe anzusehen. Wenn Verfahren vor den Gerichten zum Teil 5 bis 6 Jahre dauern, so ist auch dies nicht hinzunehmen. Notwendig ist auch, dass wir engmaschig überprüfen, ob alle Auflagen nach der Entlassung oder bei Bewährungsstrafen durchgeführt werden. In vielen Fällen der Bewährungsstrafen, so sagen mir Juristen in Bremen, werden Auflagen von den Gerichten nicht ausgesprochen, weil es kein passendes Angebot gibt. Auch dies kann so nicht bleiben. Ich denke also, Herr Grotheer, trotz Ihres großen Lobes, wir haben einiges zu tun, und wir sollten uns im Rechtsausschuss diesem Thema sehr intensiv widmen.
Ich möchte aber auch noch etwas zu einem Thema sagen, das Sie auch angesprochen haben, nämlich zu dem Gefährdungspotenzial in Bremen. Sie haben es bereits gesagt, Herr Grotheer, wir haben jedes Jahr in Bremen mehr als 700 angezeigte Sexualstraftaten, 500 Opfer und 400 Tatverdächtige zu beklagen. Es landen aber nur 140 Verfahren vor den Gerichten, 260 dieser angezeigten Sexualstraftaten werden also nicht weiter verfolgt. Diese Zahl passt auch zu der Erkenntnis, dass von 100 Missbräuchen nur einer zu einer Verurteilung zur Haftstrafe führt. Ich kann nur vermuten, dass hinter diesen 260 Fällen Fälle stecken, die nicht nachweisbar sind, die zu geringfügig sind oder die in anderen Straftaten mit aufgegangen sind. Diese Zahl ist aber dennoch alarmierend, denn sie birgt ein hohes Gefährdungspotenzial.
Herr Grotheer, Sie haben recht, es gibt in Bremen eine ganze Reihe von Beratungsstellen, Notfalltele
fonen, Arbeitskreisen und auch Projekte, um Kinder stark zu machen. In der Papierform sieht das alles recht gut aus. Wenn man sich die Szene aber genau anschaut, so tut sich trotz des großen Engagements einzelner Menschen und Initiativen ein erhebliches Defizit auf, und ich will Ihnen diese Defizite auch nennen: Es gibt leider auch viele Frauen, die Sexualstraftaten begehen oder auffällig werden. Täterinnen werden zum Beispiel mit dem bestehenden Beratungsangebot nicht erreicht, sie machen aber 20 Prozent aller Fälle aus.
Spiegelbildlich muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass jeder achte bis zwölfte Junge Opfer wird. Auch für sie gibt es keine Hilfsmaßnahmen. Sie sind aber dringend notwendig, denn ein Drittel aller Opfer wird auch Täter, so sagen uns die Fachleute. Das heißt in der Konsequenz, dass es geschlechterspezifisch unterschiedliche Beratungsangebote geben muss. Ich kann also den Justizsenator und die Gesundheitssenatorin nur dringend auffordern, sich dieser Probleme anzunehmen.
Kein Angebot im öffentlichen Raum, also jenseits der privaten psychologischen Therapie, gibt es für Menschen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Täter werden, also insbesondere bei möglichen Sexualdelikten gegen Kinder. Es muss aber gerade unser größtes Anliegen sein, alles zu tun, um im Vorfeld Fehlverhalten zu erkennen und zu behandeln, damit es gar nicht erst zu Straftaten kommt. Ich möchte daher auf ein Projekt aus Berlin aufmerksam machen mit dem Namen „Kein Täter werden“. Es richtet sich mit Therapieangeboten an Menschen, die, so heißt es, Kinder mehr lieben, als ihnen lieb ist.
Dieses Projekt ist von Fachleuten als hervorragendes Modell vorgestellt und empfohlen worden. Es ist in Berlin von einer breiten PR-Kampagne begleitet worden und hat entgegen meinen Befürchtungen einen enormen Zulauf. Angesichts von 20 000 Kindern bundesweit, die jährlich Opfer von Sexualstraftaten werden – die Dunkelziffer liegt mit Sicherheit noch sehr viel höher –, möchte ich auch in diesem Fall den Justizsenator dringend bitten, sich um dieses Projekt zu kümmern und zu prüfen, inwieweit es in Bremen umsetzbar ist. Ein Ansatzpunkt wäre zum Beispiel die Fachstelle für Gewaltprävention in Bremen, die dieses Projekt betreuen könnte.
Herr Grotheer, die Große Anfrage stand unter dem Motto „Prävention“. Alles, was präventiv möglich und nötig ist, wird die CDU-Fraktion unterstützen.
Hier muss in Bremen, wie ich gesagt habe, noch einiges aufgearbeitet werden. Ich denke also, es wäre richtig und wichtig, dass wir uns dem Thema Sexualstraftäter und Prävention im Rechtsausschuss widmen, um nicht nur darüber zu reden, sondern auch zu handeln, denn Sexualstraftaten sind zu schreck
lich, um sie nur als Debattenpunkt zu benutzen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Grotheer, ich bedanke mich für die ausführliche Darstellung unserer Beratung im Rechtsausschuss. Wir haben dort in der Tat die juristische Seite zu prüfen gehabt. Die Diskussion, das darf ich hier anmerken, über die pädagogischen Maßnahmen und Sinnhaftigkeit der Inhalte dieses Gesetzes hatte in den Deputationen und im Übrigen auch bei der Debatte zur ersten Lesung hier im Hause stattgefunden. Es ist richtig, was Herr Grotheer dargestellt hat. Ich möchte aber dennoch ein paar allgemeine Anmerkungen zu dem Hauptstreitpunkt, dem Thema Schulen – Bannmeile und Ordnungswidrigkeit – machen. Wir sind uns hier alle einig, Rauchen an Schulen und Kindergärten und Krankenhäusern soll zum Schutz der Nichtraucher verhindert werden. Insofern haben wir sicher keinen Dissens.
Wir müssen allerdings zur Kenntnis nehmen, dass an den Schulen in den vergangenen Jahren pädagogische Maßnahmen allein nicht gegriffen haben, um das Rauchen zu unterbinden. Diese Erfahrungen haben auch die meisten anderen Bundesländer gemacht, mit denen wir uns auch beschäftigt haben. Fast alle suchen nach neuen Wegen, wie verhindert werden kann, dass sich das Rauchen auf das Gelände vor der Schule verlagert, weil es in der Schule verboten ist.
Es ist in der Tat so, dass Bremen mit der sogenannten Bannmeile einen neuen Weg geht, der bundesweit mit großem Interesse verfolgt wird. Ich gebe gern zu, dass dieser neue Weg gerade auch in der CDUFraktion einigen Kopfschmerzen verursacht hat, denn es drängt sich natürlich die Frage auf, ob man auf öffentlichem Grund in einer von der Schule auszulegenden Umgebung des Schulgeländes rauchende Schüler und Lehrer mit einem Bußgeld belegen kann.
Nun haben uns alle beteiligten Juristen aus dem Justizressort, dem Jugendressort, der Bildungsbehörde und der Bürgerschaft signalisiert oder auch deutlich gesagt, dass es keine juristischen Bedenken gegen diese Regelung gibt, wenn wir die vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen übernehmen. Diesen Argumenten der geballten Kompetenz der Juristen hier in Bremen haben wir uns dann letztendlich angeschlossen. In der Sache verhindern wir damit das Rauchen am Schulzaun und hoffen, dass damit wenigstens rauchende Schüler und Lehrer kein schlechtes Vorbild für die Jugendlichen im Umkreis ihrer Schule mehr abgeben. Letztlich dient diese Maßnahme auch den Anwohnern und der Sauberkeit auf der Straße.
Die Belegung bei Verstößen mit einer Ordnungswidrigkeit ist, auch das sehen wir so, eine rigide Maßnahme, aber ich denke, es ist sicherlich so gemeint, dieses Mittel als letzte Maßnahme anzuwenden und zuvor alle pädagogischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die die Schulen haben. Insofern interpretiere ich diese Maßnahme so, dass diese Ordnungswidrigkeit eine abschreckende Wirkung hat und damit dazu anhält, dass dieses Verbot auch wirklich durchgehalten wird. Wir machen mit dieser Regelung auch deutlich, dass es für uns eine hohe Bedeutung hat, dass Schüler und auch Lehrer nicht mehr rauchen, und hoffen, dass diese Vorsorge auch so bei den Schülern ankommt.
Das Thema Rauchen ist in aller Munde, auch bundesweit. Insofern denke ich, dass wir uns in Zukunft auch häufiger mit diesem Thema beschäftigen werden und dass auch die allgemeine Einsicht wächst, dass auch im Umfeld von Schulen Erwachsene, für die wir nun keinen Erziehungsauftrag haben, nicht mehr rauchen und somit auch kein schlechtes Vorbild mehr abgeben.
Aber, sehr geehrter Herr Köhler, was Sie nun hier dargestellt haben, gar nicht zur juristischen, sondern zur pädagogischen Seite – ich bin kein Pädagoge, aber
ich muss trotzdem in irgendeiner Form darauf eingehen –, scheint mir doch nicht besonders klar. Ich glaube, Sie haben sich da etwas verstrickt. Sie sagen, Sie wollen kein Verbot, Sie wollen mit pädagogischen Maßnahmen und der Einsichtsfähigkeit der Kinder das Problem, nicht zu rauchen, lösen.
Andererseits sagen Sie aber gerade, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten aus dem „Bremer Anzeiger“ von gestern: „Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern haben gezeigt, die meisten Menschen halten sich an Verbote.“ Das ist Ihr O-Ton! Dann müssen Sie aber auch erst einmal ein Verbot haben!
Sie haben sich aber eben etwas anders geäußert! Sie haben sich im Übrigen auch im „Bremer Anzeiger“ gestern anders geäußert. Ich zitiere noch einmal mit Genehmigung des Präsidenten einen Satz aus dem „Bremer Anzeiger“ von gestern: „Verbote würden bei Jugendlichen oft zu der genauen Gegenreaktion führen.“ Also sind Sie doch gegen Verbote, oder wie muss ich das verstehen? Mir scheint das nicht besonders klar zu sein.
Sehr geehrte Frau Linnert, Sie haben sich in der letzten Debatte auch sehr deutlich geäußert, und ich darf Sie so weit auch zitieren. Sie haben in der Debatte im März gesagt, dass für Sie ein „konsequenter, auch strafbewährter Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit und in allen öffentlichen Einrichtungen nicht zur Debatte steht“. So weit Ihr O-Ton aus der letzten Debatte zu diesem Thema! Sie haben also auch die Strafbewährung mit einbezogen.
Ich kann es ja verstehen, dass Sie sich mit den Ordnungswidrigkeitstatbeständen im Umfeld von Schulen auseinandergesetzt haben. Wenn Sie aber jetzt den Paragraphen 6 komplett ablehnen, lehnen Sie damit auch die Strafbewehrung für das Rauchen in Krankenhäusern und das Rauchen in Kindertagesheimen ab. Das widerspricht sich. Sie müssen also einmal intern klären, was genau Sie denn nun eigentlich wollen!