Cornelia Wiedemeyer
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich begrüße es außerordentlich, dass es uns noch gelingt, dieses Thema in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode zu behandeln, obwohl ich mir durchaus gewünscht hätte, dass wir zu diesem Tagesordnungspunkt eine andere Überschrift hätten, aber dazu komme ich gleich.
Die SPD setzt sich für rechtliche Gleichstellung und gesellschaftliche Akzeptanz von gleichgeschlechtlich lebenden Personen ein. Durch die Weiterentwicklung des Lebenspartnerschaftsgesetzes des Bundes, durch das Gleichbehandlungsgesetz und die erforderlichen Anpassungen des Landesrechts hat es in den letzten Jahren erhebliche Verbesserungen bei der Gleichstellung von gleichgeschlechtlich lebenden Menschen gegeben. Die gesetzgeberischen Möglichkeiten sind jedoch noch nicht ausgeschöpft, um eine selbstbestimmte Lebensgestaltung zu garantieren. Wir sehen Handlungsbedarf bei der Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, zum Beispiel im Beamtenrecht sowie im Hinterbliebenen- und Steuerrecht.
Es gibt das Lebenspartnerschaftsgesetz seit 2001. Es sind verschiedene Rechte und vor allen Dingen Pflichten darin formuliert worden. Folgende Rechte und Pflichten gibt es zurzeit: Wunsch gemeinsamer Familienname, Verpflichtung gemeinsame Lebensführung, Verpflichtung gegenseitiger Unterhalt, kleines Sorgerecht, Erbrecht bezogen auf das Pflichtteil, allerdings nicht bei der Erbschaftssteuer, Verwandtschaftsverhältnis zu anderen Familienmitgliedern, Witwenrente, Gleichstellung von Lebenspartnern zu Ehepartnern im Sozialrecht, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Sozialversicherung.
Es hat im Bundestag eine Diskussion gegeben, es hat den Wunsch noch der rot-grünen Koalition gegeben, Änderungen herbeizuführen, allerdings ist die Legislaturperiode vorzeitig beendet worden, und es hat dann noch einmal eine Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes gegeben, die 2005 in Kraft getreten ist. Hier allerdings nur jene Änderungen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedurften!
Die Diskussion auch im Bundestag entzweit sich vor allem an der Frage der Adoption, aber auch an der Frage der Gleichstellung im Beamtenrecht. Hier geht es teilweise auch durch die verschiedenen Frak
tionen. Es gab zum Beispiel im Bundestag durchaus zustimmende Signale einer Rednerin der CDU, das wurde allerdings dann wieder eingeholt, weil die CSU das ganz anders gesehen hat.
Es haben sich mittlerweile zumindest alle in ihrem Wahlprogramm doch deutlich bewegt. Wir haben, bevor der Antrag von den Grünen hier im Parlament eingegangen ist, unserem Koalitionspartner einen Antrag vorgelegt. Wir haben nämlich gesagt, das Land Bremen hat bereits mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz vom Juni 2006 die Gleichstellung festgestellt, allerdings ist sie bei der Beihilfe und im Beamtengesetz nicht erfolgt, weil das noch in der Kompetenz des Bundes lag. Die Gleichstellung ist übrigens auch nach unserer Auffassung nach der Bremer Verfassung geboten, demnach darf hier keiner wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.
Die Gleichstellung ließe sich am einfachsten erreichen, wenn wir das Beamtengesetz ändern würden. Wir haben uns erlaubt, so einen schlichten Antrag unserem Koalitionspartner mit auf den Weg zu geben. Wir hätten es eigentlich gut gefunden, wenn es gelungen wäre, diese Lücke, die es in der Gleichstellung gibt, noch in dieser Legislaturperiode zu schließen. Warum soll das nicht auch im Beamtenrecht gelten, was für Angestellte gilt, was in der Sozialversicherung gilt und so weiter?
Ganz zuversichtlich bin ich dann gewesen, als die CDU ihren Entwurf des Regierungsprogramms herausgebracht hat. Dann hieß es, die machen das nicht mit, dann habe ich geschaut, was in der Endfassung steht, und ich zitiere: „CDU-Wahlprogramm“, irgendwo unter dem Buchstaben c, weil christlich verpflichtet: „Im Übrigen akzeptieren wir die Lebensqualitäten und stehen zu dem seit Januar 2005 geltenden Lebenspartnerschaftsrecht, das Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung gleiche Chancen bietet. In Übereinstimmung mit der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion stehen wir für weitere Schritte zur rechtlichen Stärkung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.“
Das finde ich absolut unterstützenswert.
Die Chance, diese weiteren Schritte zu unternehmen, haben Sie heute. Sie hätten sie gehabt, um konkret das Beamtenbesoldungsgesetz zu ändern, es ist nun nicht passiert. Sie haben aber noch die Möglichkeit – wir hatten eben ein bisschen Irritationen in der Abstimmung –, sich noch einmal in den nächsten Minuten zu überlegen, wie wir mit dem Antrag der Grünen umgehen.
Der Antrag der Grünen, der uns hier vorliegt, beschreibt nichts anderes, als dass er sagt, das ist der Sachstand, und es gibt einen Regelungsbedarf. Er ist ziemlich vorsichtig formuliert in den Anforderungen, die da an den Senat gehen. Er lautet lediglich: Der Senat wird aufgefordert, sich im Bundesrat dafür einzusetzen. Das heißt nicht, dieses Gesetz verpflichtet heute den Senat, eine eigene Initiative zu ergreifen oder sonst irgendetwas, sondern es heißt „sich einzusetzen“. Das, finde ich, steht doch eigentlich dann, wie Sie so schön geschrieben haben, in Übereinstimmung mit weiteren Schritten zur rechtlichen Stärkung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.
Es fällt uns schwer, den Antrag der Grünen hier abzulehnen. Ich sage aber deutlich, dass ich nicht heute am letzten Tag und im letzten Vorhaben, das ich hier diskutiere, mich aus der Koalition verabschieden werde und da brüchig werde. Ich bitte allerdings, überlegen Sie Ihr Abstimmungsverhalten, ein paar Minuten haben Sie noch Zeit!
Die CDU hat im Gegenzug, weil sie dann vielleicht doch gemerkt hat, dass das Thema wichtig sein könnte oder ist, uns ihrerseits einen Antrag vorgelegt. Bei diesem Antrag allerdings, muss ich sagen, stand es für uns außerhalb jeder Diskussion, dem zuzustimmen. Dieser Antrag hatte in der Begründung erst einmal keine Formulierung, in der es heißt, dass weitere Schritte erforderlich sind, sondern stellte nur fest, es gäbe da eine Diskussion. Darüber kann man noch streiten, hätte man vielleicht ja ändern können, aber das, was wir beschließen sollten, war schlichtweg unmöglich. Erstens sollten wir beschließen, der Senat möge uns doch einmal auflisten, was eigentlich jetzt in der Autonomie des Landes oder des Bundes steht. Ich glaube, das sollten wir als Gesetzgeber selbst wissen, und was die landesrechtlichen Möglichkeiten angeht, sind wir soeben schon darauf eingegangen, das ist nämlich genau dieses Beamtenbesoldungsgesetz.
Dann gab es einen weiteren Punkt, der mich tüchtig geärgert hat, nämlich die Verknüpfung dann in dieser Frage zur Situation Bremens als Haushaltnotlageland. Es könnten weitere Kosten entstehen und so weiter, und man möge doch erst einmal diese Kosten ermitteln! Ich glaube, die Frage von Gleichstellung und Antidiskriminierung und die Umsetzung von
verfassungsrechtlicher Gleichstellung kann keine Frage des Haushalts sein!
Es gibt Überlegungen im Bund, weil ja auch das Bundesbeamtengesetz geändert werden müsste. Da wird von Fachleuten festgestellt, dass die Kosten der Gleichstellung so gering sind, dass sie für den Haushalt überhaupt nicht ins Gewicht fallen dürften. Es gibt nur sehr wenige Paare, die eine Lebenspartnerschaft gegründet haben, von diesen wiederum sind nur sehr wenige Beamte. Diese Beamten haben für ihre Partner keinen Beihilfeanspruch, wenn ihre Partner nach beamtenrechtlichen oder anderen beamtenrechtlichen Vorschriften selbst beihilfeberechtigt sind, oder, und das ist das Spannende, wenn deren Einkünfte im Vorkalenderjahr, vor der Stellung des Beihilfeantrags, über 18 000 Euro gelegen haben. 18 000 Euro sind irgendwie ein ziemlich geringer Betrag.
Ich gehe davon aus, dass unser Koalitionspartner sehr gern die Wirtschaftsfachzeitschriften liest, und es gab in der letzten oder in der vorletzten „Wirtschaftswoche“ einen wunderbaren Artikel über die Dynamik von sogenannten „Pink Cities“, über die Innovationskraft, auch über die Wirtschaftskraft, die dahintersteht, und es war darin auch viel beschrieben, wie gerade in bestimmten Kreisen auch Einkommen sich gestalten. Die Befürchtung, dass es da ganz viele geben könnte, die hier nun wirklich unsere Sanierungsbemühungen im Lande Bremen über den Haufen werfen könnten, ist absolut unberechtigt, und übrigens verbietet es sich in dieser Frage!
Der dritte Aspekt ist der, es hätte schlichtweg überhaupt keine Relevanz gehabt, was wir mit diesem Antrag beschließen. Dem Senat in dieser Legislaturperiode ein paar Stunden vor Ablauf einen Berichtsauftrag zu geben, das ist nichts, das ist ein Schauspiel, um der Öffentlichkeit zu zeigen, das Thema ist uns wichtig, und wir haben darüber geredet! Jeder kann hier seine Meinung sagen, das können wir jetzt auch, weil es auch von den Grünen auf der Tagesordnung steht, aber das als Antrag, das wäre Veräppelung, mir fällt jetzt nichts anderes Parlamentarisches dazu ein.
Aber das wäre der Sache auch nicht gerecht gewesen, das geht nicht.
Wir sind der festen Überzeugung, dass hier notwendigerweise – –.
Wir sind der Meinung, dass dringend Änderungen erforderlich sind. Ich glaube, dass wir das auch in anstehenden Koalitionsverhandlungen zum Ausdruck bringen werden und dann eben die notwendigen landesrechtlichen Änderungen in der nächsten Legislaturperiode hier vornehmen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kurzintervention, kurz und knapp! Der Zusammenhang Ehe und Lebenspartnerschaft stellt sich nicht so dar, wie Sie das versucht haben, hier zu erklären, auch wenn man den Eindruck haben will, dass nach dem letzten Gerichtsurteil vom Februar auch die Gerichte das so sehen. Es gibt aber
gute Argumente dagegen. Die Benachteiligung von Lebenspartnerschaften ist eigentlich nicht zur Förderung der Ehe geeignet. Lesben und Schwule können durch Gehaltsabzüge nicht dazu gebracht werden, auf die Eingehung einer Lebenspartnerschaft zu verzichten und stattdessen eine Ehe einzugehen. Es hat überhaupt nichts miteinander zu tun!
Außerdem gibt es nur sehr wenige davon, die mittlerweile einen Partner haben und leistungsberechtigt sind. Auf der anderen Seite setzt selbst der Staat die Mittel, die er dadurch einspart, auch nicht aktiv zur Förderung der Ehe ein!
Es gibt auch kein Gerichtsurteil, das sagt, dass es keine Gleichstellung geben darf. Das letzte Gerichtsurteil aus dem Februar stellt lediglich fest –
3 Minuten! –, bei eingetragenen Lebenspartnerschaften sei
die Begünstigung der Ehe gegenüber anderen Lebensgemeinschaften mit dem Grundgesetz vereinbar. Das heißt, die Begünstigung der Ehe ist vereinbar. Es sagt aber nicht, dass es eine Schlechterstellung geben muss.
Wir können nur vollständig die Bewetung des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands teilen, die das Urteil kritisieren, die sagen, völlig unverständlich! Wer gleiche Pflichten wie Eheleute übernimmt, der muss auch die gleichen Rechte haben, alles andere ist unfair!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. So könnte die Überschrift dieses Themas lauten. Wir behandeln hier dieses komplizierte Gesetz, kurz gefasst den kommunalen Finanzausgleich zwischen dem Land und den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Dieser Finanzausgleich soll die besonderen Bedarfe der beiden Kommunen unseres Landes berücksichtigen. Er war in der Vergangenheit vor allen Dingen darauf ausgerichtet, auch strukturelle Schwächen in Bremerhaven zu begleichen. Wer heute durch Bremerhaven marschiert und einen schönen Sommerspaziergang am Deich macht, der mag das vielleicht nicht glauben, aber es gibt nach wie vor große Defizite. Auch die Zahlen, zum Beispiel der armen Kinder in Bremen und Bremerhaven, zeigen, dass es da noch einen erheblichen Nachholbedarf gibt.
Mit der letzten Änderung 1998 hat das Parlament gleichzeitig den Auftrag gegeben, einen neuen kommunalen Finanzausgleich zu erarbeiten, der bedarfsorientiert ist. Diese Bedarfsorientierung wird jetzt mit dem Entwurf des Gesetzes vorgelegt. Zukünftig werden also besondere Bedarfe mit einem Schlüsselsatz berücksichtigt, zum Beispiel die Zahl der Schüler, weil die Zahlung, die wir für die Bildung an unsere Gemeinden geben, ganz erheblich ist, die Einwohnerzahlen und die Anzahl der Haushalte, die von Sozialhilfe leben. Wir hoffen, dass wir damit den Bedarfen in den beiden Stadtgemeinden auch gerecht werden können.
Das Gesetz hat lange gedauert. Wir haben uns im Haushaltsausschuss schon einmal erlaubt, dieses vor der ersten Lesung zu beraten, und haben noch kleine Änderungen vorgenommen.
Als Erstes geht es um eine Befristung des Gesetzes. Wir haben im Parlament beschlossen, alle Gesetze zu befristen, und wir sind der Auffassung, dass dies auch für dieses Gesetz zu gelten hat.
Des Weiteren war im Gesetz oder in der Verwaltungsvorlage schon angeregt, dass man die an die Kommunen zu zahlenden Ergänzungszuweisungen zukünftig in einem Finanzzuweisungsgesetz von Auflagen abhängig machen sollte. Wir waren der Auffassung, dass wir insbesondere in Anbetracht des Klageverfahrens gut beraten sind, auch Gesetze zu machen, die diese Auflagen gleich definieren, und auch diesen Satz oder diese Passage haben wir im Haus
haltsausschuss geändert. Das war eine schwierige Diskussion, einige zeigten sich da auch recht unbeugsam, aber wir sind zum Schluss, glaube ich, doch zu einer guten Lösung gekommen.
Die weiteren technischen Ausführungen zu diesem Gesetz können wir uns, glaube ich, an dieser Stelle sparen. Wir behandeln einen Antrag „Kommunaler Finanzausgleich“. Wir müssen feststellen, dass wir in den letzten Veränderungen oder Novellierungen des Finanzzuweisungsgesetzes eine Entschuldung der Stadt Bremerhaven vorgenommen haben. Einer der Indikatoren war immer auch die Pro-Kopf-Verschuldung pro Einwohner. Hier ist in Bremerhaven eine Herabstufung durch Entschuldung vorgenommen worden. Mittlerweile stellen wir fest, dass es ein eklatantes Missverhältnis zuungunsten der Stadt Bremen gibt. Das hat auch etwas mit der Sanierungspolitik zu tun, insbesondere der ersten Phase der Sanierung. Hier sind vermehrt, aber bewusst in der Stadt Bremen Schulden angehäuft worden, um den Landeshaushalt da etwas sauberer zu halten.
Wir fordern den Senat auf, nach der Diskussion in der Föderalismusreform, die hoffentlich erfolgreich verläuft, aber auch nach dem Klageverfahren, Vorschläge zu unterbreiten, wie wir das Ziel, die Gleichstellung der Bürgerinnen und Bürger auch unter finanziellen Gesichtspunkten, erreichen können. Das derzeitige Missverhältnis führt dazu, dass die Stadt Bremen jährlich zusätzlich mit circa 65 bis 70 Millionen Euro konsumtiven Zahlungen durch die Zinslast belastet ist.
Wir hoffen, dass wir da Erfolge verbuchen können, dass uns Berlin nicht einen Pleitegeier schickt, der hier über dem Land kreist, sondern dass dann auch die Kommunen an den Erfolgen beteiligt werden können. Wir haben während der ganzen Sanierungsphase als Kommunen auch besondere Lasten tragen müssen, die andere Kommunen in diesem Land nicht haben.
Das kommunale Finanzausgleichsgesetz bezieht sich ausdrücklich nur auf die konsumtiven Ausgaben. Es gibt eine Ausnahme, und das sind die Investitionsmittel der Polizei, die zukünftig sukzessive steigend auch der Stadt Bremerhaven gegeben werden sollen. Das resultiert daher, dass wir in Bremerhaven eine Ortspolizei haben und hier in Bremen nur noch eine Landespolizei. Es ist immer ein bisschen schwierig, das mit dem Haushalt auseinanderzurechnen, aber ich glaube, das ist gerecht.
Wichtig finde ich, auch wenn es hier in der Stadt Bremen eine umstrittene Geschichte war, die Frage der Gewerbesteuer. Ich denke, es ist richtig, und es ist ein ganz wichtiges psychologisches Moment, gerade für Bremerhaven, den geschätzten Anteil des Gewerbesteueraufkommens aus den stadtbremischen Überseehäfen der Stadt Bremerhaven zukünftig im kommunalen Finanzausgleich vorweg zur Verfügung
zu stellen, das heißt, Bremerhaven werden dann die Steuern zugerechnet, die von den Menschen dort vor Ort auch erbracht werden. Nicht berührt sind die Investitionen. Ich gehe davon aus, dass auch in der nächsten Legislaturperiode den besonderen Anforderungen an den Strukturwandel in Bremerhaven Rechnung getragen wird.
Wir haben derzeit ein Investitionsvolumen von 25 Prozent, und zwar nicht nur beim Investitionssonderprogramm oder AIP, sondern auch, wer sich die Listen anschaut, im Grundinvestitionsprogramm. Ich glaube, das ist gut so.
Wir haben auch viele gesamtstaatliche Aufgaben, die wir mit dem Standort Bremerhaven in Verbindung zu bringen haben. Das sind die Häfen. Hier streiten wir dafür, vom Bund höhere Hafenlasten erstattet zu bekommen. Das ist aber zum Beispiel auch der Küstenschutz, den wir noch diskutieren werden. Hier sind viele Mittel erforderlich. Diese kann man nicht alleine der Kommune Bremerhaven zurechnen, sondern wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass der Standort Bremerhaven in seiner Qualität erhalten bleibt, dass nicht die Deiche brechen und wir „Land unter“ vermelden können oder der Klimawandel dafür sorgt, dass wir statt Krabben demnächst Seegurken fangen.
Damit habe ich auch die Stichpunkte meiner Fraktion für diesen Redebeitrag ordnungsgemäß abgearbeitet.
Ich freue mich außerordentlich darüber, dass der Dringlichkeitsantrag, den wir gleich hier verabschieden werden, die Unterschriften aller demokratischen Fraktionen und des Abgeordneten Herrn Wedler tragen. Das ist, glaube ich, auch ein Ausdruck dessen, wie wir im Haushalts- und Finanzausschuss zusammengearbeitet haben, und ich möchte mich recht herzlich bei allen Kollegen bedanken!
Herr Senator, können wir davon ausgehen, wenn die BIG pauschale Leistungsentgelte in prozentualer Höhe bekommt und die Projekte insgesamt günstiger werden als geplant, dass das natürlich auch zu einer Reduzierung der zustehenden Projektmittel führt?
Werden die der BIG für Projektdurchführungen zur Verfügung gestellten Entgelte noch einmal spitz abgerechnet?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Föderalismusreform, Ergänzungsschrift zum Klageverfahren und Korioth-Gutachten sind die drei Themen, auf die ich jetzt in meiner Rede eingehen werde.
Bremens Chancen zur Befreiung aus der extremen Haushaltsnotlage liegen ausschließlich in dem von Jens Böhrnsen postulierten Dreiklang „Konsolidieren – Klagen – Verhandeln“. Dieser Weg ist alterna
tivlos. Mit dem Dringlichkeitsantrag der Großen Koalition wollen wir genau diese Strategie in Bezug auf das Verhandeln unterstützen.
Bürgermeister Jens Böhrnsen hat frühzeitig Leitlinien und Grundorientierungen aus Bremer Sicht für die zweite Stufe der Föderalismusreform aufgestellt. Seine Rolle in der Kommission von Bund und Ländern schafft Chancen, Bremens Position darzustellen und für eine weitere Unterstützung zu werben. In dieser Frage gilt, dass die maßgeblichen politischen Kräfte bei aller Differenz im Detail zusammenwirken müssen, um die Handlungsfähigkeit unseres Landes zu bewahren. Herr Perschau hat uns das eben auch für unseren Koalitionspartner zugesichert, und Herr Böhrnsen hat hingewiesen auf die Bremer Initiative aller gesellschaftlichen Kräfte.
Ein Kernstück der Verhandlung zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehung wird die Frage der Verschuldung sein. Wir unterstützen Bemühungen, zu Verschuldungsobergrenzen zu kommen und durch ein entsprechendes Frühwarn- und Sanktionssystem zukünftig Haushaltsnotlagen zu verhindern. Wir sagen aber auch deutlich, dass dies nur geht, wenn gleiche Ausgangsbedingungen zur Einhaltung solcher Grenzen geschaffen werden. Hierzu gehört die Diskussion um einen möglichen Entschuldungsfonds ebenso wie die um einen angemessenen Ausgleich regionaler Sonderlasten. Es muss gelten: Wenn ein Land bundesstaatliche Aufgaben wahrnimmt, muss dem auch im Finanzausgleich Rechnung getragen werden!
Beispielsweise profitiert die Maschinenbauindustrie Baden-Württembergs davon, dass es in Deutschland und gerade in Bremen leistungsfähige Häfen gibt. Insofern ist es im Interesse aller Bundesländer, dass die Hafenstädte funktions- und zukunftsfähige Häfen vorhalten und vor allem unterhalten und ausbauen. In anderen bundesstaatlich organisierten Mitgliedsstaaten der EU wie zum Beispiel Belgien ist dies das anerkannte und gängige Verfahren.
Wie schwierig aber die Festlegung einer geeigneten Verschuldungsgrenze ist, zeigt das aktuelle Sondergutachten des Sachverständigenrats zur Begutachten der gesamtwirtschaftlichen Lage, der sogenannten Fünf Weisen. Es stellen sich bei intensiver Beschäftigung mit dieser Materie viele Fragen: Welche Verschuldung betrachtet man, die der Finanzstatistik, die der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung? Was sind eigentlich Investitionen: Zählt hier nur der Beton, sind es nicht auch die Köpfe, zählen die Brutto- oder die Nettoinvestitionen? Wie definiert man diese? Es ist an der Zeit, die politischen Sonntagsreden aller Parteien zu beenden und für einen erweiterten Investitionsbegriff zu sorgen.
Der Einsatz einer Enquete-Kommission des Bundes könnte hierfür vielleicht der erste Schritt sein. Unterschiedliche Theorien über den Zusammenhang staatlicher Verschuldung und Wachstum des Bruttoinlandsprodukts und die geforderte Einhaltung der Maastricht-Kriterien runden die Fragen um eine goldene Verschuldungsregel öffentlicher Haushalte ab.
Wir begrüßen den Ansatz, dass eine Berücksichtigung der Wirtschafts- und Finanzkraft beim Finanzausgleich stattfindet. Dabei ist die Chancengleichheit finanzärmerer Länder sicherzustellen! Das neu geschaffene Prämienmodell im Rahmen des Finanzausgleichs ist noch nicht geeignet, diese herzustellen. Das bisherige Finanzsystem trägt der Leistungsfähigkeit Bremens nicht Rechnung!
Ob eine höhere Steuerautonomie einen Beitrag dazu leisten kann, muss noch geprüft werden. Dem kann man eher skeptisch gegenüberstehen. Sollen aufgrund finanzieller Engpässe finanzschwache Länder zwangsläufig höhere und gesonderte Steuern erheben müssen, auf die die reicheren Länder verzichten können? Das ist eher fragwürdig! Nach den Erfahrungen mit der Steuergesetzgebung der Vergangenheit kann Bremen einem solchen Vorschlag nur zustimmen, wenn damit eine nachgewiesen finanziell positive Wirkung für unseren Zwei-Städte-Staat erreicht werden kann.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, um die verschiedenen Haushaltssystematiken zu vereinheitlichen! Erst eine einheitliche Datenbasis erlaubt überhaupt einen direkten Vergleich der verschiedenen Gebietskörperschaften. Dabei sind in allen Bundesländern die landeseigenen, aber auch die kommunalen Gesellschaften einzubeziehen, die hoheitliche Aufgaben und Ausgaben wahr- beziehungsweise vornehmen, um die Vergleichbarkeit herzustellen.
Bisher sind Zweifel angebracht, ob die notwendige Transparenz über die Ausgaben der Landeskonzerne tatsächlich vorliegt. Gerade in der Diskussion um die Verfassungsklage Bremens erleben wir immer wieder ungerechtfertigte Vorhaltungen, die bei näherer Betrachtung ausschließlich auf eine falsche Interpretation uneinheitlicher Daten und Haushaltssystematiken zurückzuführen sind.
Zu guter Letzt: Einen Staatskommissar oder ein Insolvenzverfahren für Haushaltsnotlageländer können wir uns nicht vorstellen, denn was soll das bringen? Die Beantwortung dieser Frage sind bisher auch alle Befürworter schuldig geblieben. Eine andere Organisationsform ändert an der strukturellen Haushaltsnotlage nichts!
Wir wissen um unsere Probleme, aber auch um unsere Stärken. Wir gehen zuversichtlich und selbstbewusst in die weitere Stufe der Föderalismusreform, die wir nutzen wollen, um für die Zukunft die Politikfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit unseres Bundeslandes zu erhalten. Wir wollen nicht, dass wesentliche Entscheidungen – sei es in der Sozialpolitik, beispielsweise über Kindergärten, in der Bildungspolitik, der Wissenschaftspolitik als dem entscheidenden innovativen Faktor unseres Strukturwandels, aber auch der Hafenpolitik als Rückgrat unserer wirtschaftlichen Entwicklung – außerhalb Bremens getroffen werden! Wir unterstützen die Landesregierung und insbesondere Bürgermeister Böhrnsen in den Anstrengungen, die Föderalismusreform II als Chance für Bremen zu nutzen.
Mit der Antragsschrift zum Klageverfahren wurde vom Senat die beschlossene Finanzplanung bis 2010 eingereicht. Damit wurde der aus Bremer Sicht bei größtmöglicher Anstrengung leistbare Eigenbeitrag zur Haushaltskonsolidierung dokumentiert. Insbesondere werden die investiven Ausgaben gesenkt mit dem Ziel, im Jahre 2011 das Niveau Hamburgs zu erreichen. Diese von Bürgermeister Jens Böhrnsen im letzten Jahr erreichte Zäsur der Sanierungspolitik war das Ergebnis harter Auseinandersetzungen mit der CDU,
aber auch im konsumtiven Bereich wird der restriktive Sparkurs fortgesetzt. In der Ergänzungsschrift wird nun eine um die Ergebnisse der Steuerschätzung aktualisierte Fassung vorgelegt.
Konsolidierungsfortschritte werden durch eine deutliche Absenkung der Primärausgaben klar erkennbar. Bremen wird seinen Sanierungskurs bis 2010 unverändert beibehalten. Der Abbau der Primärausgaben als leistbarer Eigenbeitrag in der dargestellten Größenordnung soll konsequent umgesetzt werden, obwohl zwischenzeitlich nennenswerte steuerliche Mehreinnahmen eingetreten sind. Diese werden ausschließlich zur Minderung des Finanzierungsdefizits, also der Begrenzung der Schuldenaufnahme, eingesetzt.
Im Zeitraum 2005 bis 2010 kann nach derzeitiger Prognose eine Minderung des Finanzierungsdefizits um 40 Prozent, der Abbau des konsumtiven Defizits um über 50 Prozent und eine Verbesserung des 2009 erstmals positiven jährlichen Primärsaldos um rund 770 Millionen Euro erreicht werden. Mit diesen Zahlen und dem Haushaltsgebahren muss Bremen sich nicht verstecken, damit ist aber auch die Haushaltsnotlage nicht überwunden.
Bei zwangsweise steigenden Zinslasten und Personalausgaben bedeutet der vorgelegte Finanzrahmen, dass auch für die anstehenden Haushaltsberatungen weitere schmerzhafte Kürzungen unvermeidbar sind! Die konsumtiven und investiven Ausgaben werden 2008 jeweils um 30 Millionen Euro und 2009 jeweils um rund 50 Millionen Euro gegenüber den Anschlägen 2007 abgesenkt. Dabei wissen wir nur zu gut um die bereits bestehenden Finanzierungsengpässe in den Ressorts. Gleichzeitig gibt es viele gesellschaftlich notwendige Bereiche, die einer dringenden Aufstockung der Ressourcen bedürfen. Diese Aufgabe kann nur gelöst werden, wenn sich alle ernsthaft der Diskussion um Prioritäten stellen.
Mehrausgaben müssen mit konkreten Einsparungen an anderer Stelle einhergehen. Dabei legen wir Sozialdemokraten Wert darauf, den Ressortegoismus zu überwinden. Nur wenn zunächst die rechtlich verpflichtenden, die politisch gesetzten Schwerpunkte und die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen finanziert sind, kann über weitere – alte wie neue – Ausgaben nachgedacht werden. Dem neuen Parlament steht hier eine große Aufgabe bevor.
Im derzeit geltenden Finanzausgleichssystem beträgt die Finanzausstattung Bremens insgesamt 132 Prozent der vergleichbaren Durchschnittswerte aller Flächenländer und ihrer Gemeinden, auf der Ausgabenseite jedoch wird Bremen diesen Wert deutlich unterschreiten. Derzeit beträgt er 130 Prozent, bis 2010 werden wir auf 122 Prozent des Länderdurchschnitts fallen. Das bedeutet weitere erhebliche Eigenanstrengungen Bremens zur Haushaltskonsolidierung, die allerdings nicht dauerhaft geleistet werden können. Untersuchungen zeigen, dass die kritische Untergrenze, die zu einer Gefährdung der erforderlichen Aufgabenwahrnehmung führen würde, bei 125 Prozent liegt.
Schon heute können wir feststellen, dass es Bereiche gibt, in denen weitere Sparanstrengungen nicht möglich beziehungsweise Aufstockungen notwendig sind. Das gilt insbesondere in den Bereichen, die direkt mit Menschen zu tun haben, die Besserstellung der Kinderbetreuung ist hier das beste und allseits akzeptierte Beispiel. Wir freuen uns, dass dies nun auch die CDU erkannt hat. Den Worten im Wahlprogramm müssen nun Taten folgen!
Gleichwohl besteht für Bremen als Haushaltsnotlageland die Verpflichtung, durch eine Unterschreitung dieser Rahmensetzung zu dokumentieren, dass wir bereit und in der Lage sind, weitere Eigenbeiträge zur Sanierung zu leisten. Modellrechnungen zur Haushaltsentwicklung der Flächenländer und ihrer Gemeinden ergeben, dass diese bereits 2015 Haus
haltsüberschüsse zur Schuldentilgung erwirtschaften können. Die gleiche Berechnung für Bremen zeigt, dass uns das auch bis 2020 nicht gelingen kann.
Die Zinsvorbelastungen erweisen sich als ein nicht aus eigener Kraft überwindbares Hindernis. Zinsen von derzeit 650 Millionen Euro jährlich werden bis zum Jahre 2020 auch bei einer weiterhin restriktiven Haushaltsführung auf über eine Milliarde Euro anwachsen. Damit werden die Zinslasten dann fast ein Viertel des Haushalts ausmachen. Trotz aller Anstrengungen kann Bremen ohne externe Hilfen eine sich dramatisch weiter verschlechternde Haushaltsnotlage nicht verhindern.
Nun lassen Sie mich noch auf das oft zitierte Korioth-Gutachten eingehen! Ich beginne mit einem Zitat: „Die gegenwärtige finanzielle Situation Bremens beruht auf selbstbestimmten Entscheidungen des Senats und der Bürgerschaft, die, gemessen am Handlungsmaßstab Sanierung, fehlerhaft waren. Der Zusammenhang jedenfalls zwischen eigenem Finanzgebaren und missglückter Sanierung ist offensichtlich.“ Korioth verneint den Anspruch auf weitere finanzielle Hilfen, Bremens Investitionsstrategie sei von Anfang an erkennbar verfehlt gewesen und hätte keine Erfolge erzielt.
Dem kann man entgegnen, das Sanierungsprogramm für Bremen war mit Bund und Ländern abgestimmt. Vor einer Zustimmung musste die Strategie einschließlich der Ausgestaltung des Investitionssonderprogramms vorgelegt werden. Eine umfangreiche wissenschaftliche Ex-ante-Wirkungsanalyse des ISP, basierend auf den von der Bund- und Länderarbeitsgruppe Steuerschätzung vorgegebenen Prognosezahlen, war hierfür Voraussetzung. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Sanierung wurde Bremen immer attestiert, alle Vorgaben eingehalten beziehungsweise übererfüllt zu haben. Die Sanierungsstrategie wurde nicht infrage gestellt, vielmehr hat das Saarland später den gleichen Weg eingeschlagen.
Korioth weiter: „Im Zeitraum von 1994 bis 2004 und darüber hinaus hat es Bremen praktisch völlig unterlassen, eine Haushaltssanierung in Angriff zu nehmen. Eigenanstrengungen zur Verbesserung der kritischen Haushaltssituation waren und sind nicht festzustellen.“
Entgegnung: Es ist ein Leichtes, die Eigenanstrengungen Bremens zu erkennen. Das hätte bei ordentlicher Auseinandersetzung mit Daten und Fakten gelingen müssen. Der Senat wird auf diese Vorwürfe auch in seiner Ergänzungsschrift zur Klage eingehen. Es ist nicht Bremens Versagen, wenn die vom Bund vorgegebenen Prognosezahlen der Einnahmen nicht haltbar sind. Wir erinnern uns nur zu gut an die Phasen, als mit jeder Steuerschätzung eine Revision der Einnahmeerwartung nach unten erfolgte und wir harte Gegensteuerungsmaßnahmen im konsumtiven Bereich ergreifen mussten.
Bremens zusätzliche, über die Vereinbarung hinausgehenden Anstrengungen wurden jährlich dokumentiert, als Beispiel sei nur die Höhe der Vermögensveräußerungen von circa 2,3 Milliarden Euro genannt. Diese waren nicht Bestandteil des beschlossenen Sanierungsprogramms. Dieses beachtliche Volumen allerdings reichte nicht aus, die Einnahmeausfälle vor allem aus der ersten Phase der Sanierung zu kompensieren.
Die Steigerung der Personalausgaben geht nicht auf eine Ausweitung des öffentlichen Dienstes zurück, das Gegenteil ist der Fall! Bremen hat zu einem frühen Zeitpunkt den Abbau der öffentlich Beschäftigten begonnen; ein Punkt, der uns nicht leichtgefallen ist und mittlerweile an Grenzen stößt. Andere Bundesländer unternehmen diese Schritte gerade erst.
Insgesamt beträgt die Zuwachsrate der bereinigten Gesamtausgaben Bremens über den gesamten Sanierungszeitraum nur rund 50 Prozent der der anderen Länder und Gemeinden, eine ganz beachtliche Leistung vor dem Hintergrund hoher Zinsbelastungen und sanierungsbedingter Investitionssteigerungen!
Korioth kritisiert weiterhin: „Das Sanierungsprogramm von 1992 sah vor, die durch die Sanierungsbeiträge erreichten Ersparnisse bei den Zinsausgaben werden zur Erhöhung der wirtschafts- und finanzkraftstärkenden Investitionen eingesetzt.“ Korioth unterstellt Bremen die Einschätzung, durch Ausgaben Schulden tilgen zu können. Ersparnisse könne es nur durch echte Schuldentilgungen geben, und auch das ist Quatsch!
Eine Finanzierung des ISP durch Zinseffekte einer echten Entschuldung hätte entsprechend positive Finanzierungssalden vorausgesetzt. Dann wären wir aber nicht in einer Haushaltsnotlage gewesen und bräuchten keine Sanierungszahlungen. Korioths Aussage zeigt deutlich, dass er die mit dem Bund vereinbarte Sanierungsstrategie und die vom Verfassungsgericht anerkannte Ursache unserer Haushaltsnotlage nicht verstanden hat.
Durch die Sanierungszahlungen hat Bremen die ansonsten notwendige Neuverschuldung entsprechend reduzieren können. Der daraus entstehende Zinsvorteil wurde gemäß der Sanierungsvereinbarung mit Bund und den Ländern für wirtschafts- und finanzkraftstärkende Investitionen eingesetzt. Das bedeutete jedoch, dass in Höhe der mit dem Bund verabredeten sukzessive steigenden Investitionen bei gegebenem Ausgabevolumen zusätzliche Einsparungen Bremens in anderen Bereichen erforderlich waren: die Verbesserung unserer Haushaltsstruktur!
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die seinerzeit kalkulierte Zinsersparnis zu Zeiten der Hochzinsphase so üppig ausgefallen ist, dass die Höhe des Investitionssonderprogramms deutlich über den Zinsvorteilen lag und somit weitere Eigenanstrengungen Bremens voraussetzten.
Vielleicht wäre Professor Korioth besser beraten gewesen, sich mit der Begründung des Verfassungsgerichtsurteils von 1992, den Ergebnissen der Revisionsverhandlungen 1997/1998 und den jährlichen Sanierungsberichten zur Vorbereitung seiner Stellungnahme zu beschäftigen anstatt fast ausschließlich mit Veröffentlichungen der Bremer Opposition.
Die Ausführungen des Gutachters, ohne ISP hätte es eine um 150 Millionen Euro geringere Zinsbelastung gegeben, mögen zwar rechnerisch richtig sein, zeigen aber vor allem deutlich, hier werden ökonomische Zusammenhänge vollkommen ausgeblendet. Das Stadium dieser schlichtweg platten und falschen Argumentation von Korioth haben mittlerweile sogar namhafte Ökonomieprofessoren in Bremen überwunden, die der Sanierungsstrategie durchaus kritisch gegenüberstehen.
Die Haushaltszahlen machen zudem deutlich, dass die angenommenen und nicht belegten um 150 Millionen Euro geringeren Zinsbelastungen das Problem der extremen Haushaltsnotlage nicht gelöst hätten. Was wäre denn mit einer geringeren Zinsbelastung gewonnen? Welchen Nutzen zieht Bremen aus den erfolgreichen Projekten des Investitionssonderprogramms? Wo würden wir heute stehen, wenn es nicht gelungen wäre, einen Strukturwandel herbeizuführen?
Bremen und Bremerhaven als Stadt der Wissenschaften, erfolgreichster Logistikstandort, boomende Hafenwirtschaft, Exzellenzinitiative an der Universität, wachsende Zahlen im Tourismus in Bremen und Bremerhaven, das alles und vieles mehr hätte es sicherlich so nicht gegeben. Zwar ist insgesamt der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zurückgegangen, aber was wäre denn geschehen, wenn die Investitionen nicht eingesetzt worden wären und damit zumindest dem Abbau der Arbeitskräfte entgegengewirkt hätten?
Unsere heutige Lage wäre ungleich schwieriger, und ich wage mit Recht zu behaupten, der Nutzen hieraus übertrifft die errechneten Zinsersparnisse in Höhe von 150 Millionen Euro bei Weitem!
Professor Korioth greift die Diskussion um die korrekte Zuordnung konsumtiver Ausgaben im Rahmen des ISP auf. Hier hat es mittlerweile eine entsprechende Umstellung gegeben. Allerdings muss darauf hin
gewiesen werden, dass die konsumtiven Ausgaben zum Beispiel im Wissenschaftsbereich immer Bestandteil des bei Bund und Ländern vorgelegten ISP waren und deshalb während der Sanierungsphase bis 2004 auch eine gewisse Berechtigung in der Zuordnung zu den Investitionen lag. Auch auf Bundesebene gibt es eine Diskussion über die Zuordnung der Finanzierungskosten zum Beispiel großer Bauvorhaben, hier wird nicht einheitlich verfahren.
Richtig absurd werden Korioths Ausführungen zum Primärhaushalt und hier insbesondere im Zusammenhang mit den konsumtiven Primärausgaben. Da die Zinsen nicht Gegenstand der Betrachtung sind und in Bremen teilweise zu den investiven Ausgaben gebucht wurden, kann es auch nach einer Korrektur keine Auswirkung auf die konsumtiven Primärausgaben geben. Jeder Student der Finanzwissenschaften würde mit einer solchen Betrachtung sicherlich durch die Prüfung fallen!
Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle sicherlich der sogenannte Kanzlerbrief. Bremens Zustimmung zur Steuergesetzgebung wurde davon abhängig gemacht, dass dem Land zugesichert wurde, es dürfen daraus keine Nachteile entstehen. Obendrein sollte ein Abgleiten in eine erneute extreme Haushaltsnotlage verhindert werden. Es ist müßig, darüber zu streiten, welcher Betrag angemessen gewesen wäre. Der konkrete Verlust aus der Steuergesetzgebung in Höhe von 120 Millionen Euro wurde noch von Bundeskanzler Schröder durch entsprechende Zuschüsse zu Infrastrukturinvestitionen ausgeglichen. Der darüber hinaus eingestellte Forderungsbetrag ergibt sich aus der Summe, die zur Aufstellung eines verfassungskonformen Haushalts erforderlich gewesen ist.
In erster Linie sollte hier der verfassungsrechtliche Anspruch Bremens dokumentiert werden. Nur durch diese Summe wäre ein Abgleiten in eine erneute extreme Haushaltsnotlage zu verhindern gewesen, und genau dies wurde in dem Brief zugesichert. Aus eigener Kraft war Bremen nie in der Lage, diesen Betrag zu kompensieren. Das wissen auch all jene, die den finanztechnischen Umgang mit dem Kanzlerbrief kritisieren. An dem Haushalt Bremens und der gegenwärtigen Finanzsituation hätte sich auch ohne Einstellung dieser Forderung nichts geändert.
Das Korioth-Gutachten erweist sich also bei näherem Hinsehen als ein Gefälligkeitsgutachten, das wichtige Aspekte ausblendet, Fakten ignoriert und insbesondere die nicht kritisierte Vorlage der Jahresberichte außer Acht lässt. Es sollte wohl ein politisches Kampfinstrument geschaffen werden. Das kann und wird es nicht sein, weil hier nur oberflächlich und unausgewogen geurteilt wurde, und ich denke, Herr Bürgermeister Böhrnsen und der Senat haben mit der
Beschreibung „rückwärtsgerichtete Polemik“ die richtige Bezeichnung gefunden.
Es bleibt dabei: Aus eigener Kraft kann Bremen die Haushaltsprobleme nicht lösen und ist berechtigterweise weiterhin auf die Unterstützung des Bundes und der Länder angewiesen. Der von Bürgermeister Jens Böhrnsen eingeschlagene Weg zur Überwindung der extremen Haushaltsnotlage ist alternativlos und findet unsere volle Unterstützung!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein klein wenig muss ich noch entgegnen. Ich fange aber mit Herrn Wedler an: Sollte Herr Korioth den Versuch unternehmen, einen neuen Zitatenschatz zu sammeln, dann würde er sicherlich auf Ihre Ausführungen zurückgreifen.
Ich fand Ihre letzten Versprechungen hier zur Föderalismuskommission spannend! Sie haben gesagt,
wir – FDP, denke ich einmal, meinen Sie damit – sitzen darin, um Geld für Bremen zu organisieren. Das finde ich ganz prima! Mir ist aber leider nicht bekannt, wer das dann sein soll. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns die Beteiligten nennen könnten, vielleicht könnte man dann gemeinsam an der Seite unseres Bürgermeisters für die Interessen Bremens kämpfen. Als Bremer Vertreter ist die FDP dort, glaube ich, nicht vertreten.
Sie haben gesagt, wir müssen aus dem Berlin-Urteil lernen, und es gibt besondere Anforderungen an Bremen. Sie haben gleichzeitig ausgeführt, Sie sind einer der wenigen Glücklichen, die schon die Ergänzungsschrift des Senats in der Hand haben. Hätten Sie da hineingesehen und hätten Sie das Gutachten von Hellermann studiert, dann hätte Ihnen sicherlich auffallen müssen, dass genau Bremen dies hier dokumentiert und dass die Vorhaltungen, die Berlin gemacht werden, für Bremen überhaupt nicht zutreffend sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Möhle, ich glaube, einen Eindruck, den Sie hier versucht haben zu erwecken, kann man so nicht stehen lassen. Sie haben so getan, als wenn die Erlöse aus den Stahlwerkeverkäufen irgendwo am Haushalt vorbei für irgendwelche Zwecke eingesetzt würden.
Sie haben allerdings gesagt, meistens gut eingesetzt. Ich begreife auch nicht, warum die Fraktion der Grünen inklusive der Mitglieder des Haushaltsausschusses an der Stelle auch noch so wunderbar geklatscht haben. Es gibt eine Haushaltsstelle, ich kann sie Ihnen auch nennen, das mit den Zahlen ist eher langweilig, die heißt „Entnahme aus der Sonderrück
lage ReSoSta“, und ist ganz normal im Haushalt verbucht. Es war eine politische Entscheidung an dieser Stelle, eine Zweckbindung, eine Sonderrücklage zu bilden mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu schaffen zur Kompensation der auch von dem Programm FIT zum Beispiel verlorenen Arbeitsplätze.
Gern!
Herr Möhle, aber Sie wissen auch, dass Geld keine Bänder hat. Das Geld ist ordnungsgemäß an den Haushalt zurückgeflossen. Es besteht im Prinzip kein kausaler Zusammenhang, es ist eine politische Entscheidung gewesen, zeitgleich mit dem Rückfluss dieser Mittel dieses Programm aufzulegen, um in dieser doch arg gebeulteten Region sinnvolle Maßnahmen zu machen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Änderung des Vergnügungssteuergesetzes, die Anhebung der Steuersätze, ist uns schon in den Haushaltsberatungen hier begegnet. Der Senat hat in den Haushaltsentwürfen entsprechend höhere Einnahmeanschläge angesetzt. Das Gesetz wurde zuletzt 1998 auf Betreiben der SPDFraktion geändert.
Bremen als Haushaltsnotlageland ist angehalten, alle Einnahmen, auch die Steuern, anzupassen. Der Senat hat uns einen Vorschlag unterbreitet, dies auch ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
entsprechend zu tun. Wir haben ausgiebig in den Fraktionen und im Haushaltsausschuss darüber diskutiert, und wir legen Ihnen heute zeitgleich mit diesem Gesetz einen Änderungsantrag vor.
Die Änderungen möchte ich wie folgt begründen: Es war vorgesehen, die Steuersätze Bremens an die jeweils höchsten Steuersätze in der Stadt Stuttgart anzupassen. Das hätte allerdings zu enormen Verwerfungen geführt. Sie sollten für Geräte in Spielhallen von 179 Euro auf 199 Euro angehoben werden, aber insbesondere für sogenannte Unterhaltungsspielgeräte, zu denen dann auch so etwas wie Flipper, Billardtische und so weiter zählen, sollte es eine Anhebung von 46 Euro auf 102 Euro geben. Hier waren wir im Haushaltsausschuss mehrheitlich der Meinung, weniger kann manchmal mehr sein, und haben uns daher mit diesen Steuersätzen beschäftigt. Wir schlagen Ihnen heute vor, diese Steuersätze auf das Niveau der Steuersätze anzupassen, die es hier auch im unmittelbaren Umland gibt.
Wir wissen, Steuererhöhungen sind nicht einfach. Auch in diesem Bereich hat man es mit einer großen Lobby von Vertretern zu tun, die sich dann auf einmal melden, wenn so etwas wie Vergnügungssteuersätze auf der Tagesordnung stehen. Wir haben uns allerdings nicht durch diese Gespräche beeindrucken lassen, sondern uns mit den Fakten vertraut gemacht und haben genau geschaut: Wie ist eigentlich die Entwicklung von bestimmten Automaten? Ich glaube, dass der Senat auch verkehrte Erwartungen bei den Geräten ohne Gewinnmöglichkeit hatte. Hier hat durch bundesgesetzliche Änderungen in den letzten Jahren bereits ein massiver Abbau stattgefunden.
Was an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt werden muss, ist, dass das mit dieser Vergnügungssteuer eigentlich ein zwiespältiges Geschäft ist. Wir haben gestern eine Debatte über die privaten Insolvenzen und Überschuldungen privater Haushalte geführt. Wir sind uns sicher, dass ein Großteil der Leute, die spielsüchtig sind, auch zu diesem Kreis der überschuldeten Familien gehört und dort ganz schreckliche Schicksale dahinterstecken. Wir wissen, dass es einen Wildwuchs gibt, auch im Bereich des Glücksspiels, er findet oftmals in Hinterstuben statt. Hier erwarten wir, dass der Senat alle Möglichkeiten ausschöpft, dem auch entgegenzuwirken. Ich glaube, da müssen das Finanzressort, der Senator für Inneres und auch das Bauressort – es ist oftmals auch eine ordnungsrechtliche Frage – ganz eng zusammenarbeiten, um das einzudämmen.
Glücksspiel werden wir nicht verhindern können. Wir wissen, dass das mittlerweile globalisiert ist, Internet ist ein Schlagwort. Von daher glaube ich, es ist zu vertreten, dass es unter staatlicher Obhut offizielle Spielhallen gibt, die aber dann auch mit entsprechenden Steuersätzen zu belegen sind. Wir sind als Politik gefordert, dafür zu sorgen, dass es auch Präventionsmaßnahmen gibt und wir uns auch mit
der negativen Kehrseite einer Spielsucht beschäftigen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Wir glauben, dass diese Steuersätze angemessen sind. Wir können nicht alle Automaten verdammen, die irgendwo stehen. Gerade, wenn es sich um die mit Unterhaltungsspielmöglichkeit handelt, ist es mir allemal lieber, wenn Jugendliche sich zum Beispiel gemeinsam mit Billardtischen oder Flipperautomaten beschäftigen, als dass sie ihr Geld in dubiose Automaten stecken und es dort verzocken oder sich in irgendwelchen Hinterhöfen herumtreiben und einem illegalen Glücksspiel nachgehen. Von daher bitten wir hier um Zustimmung zur Änderung des Gesetzes mit den entsprechenden Änderungsvorschlägen der Großen Koalition.
Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir den Haushalt im Haushaltsausschuss zwischen erster und zweiter Lesung beraten haben und von daher das Haushaltsrecht nicht zwingend vorschreibt, dass wir Deckungsvorschläge zu unterbreiten haben, sondern uns mit den Einnahmen und Ausgaben beschäftigen? Genau diese Einnahmeposition haben wir dort korrigiert. Ich weiß ja nicht, was Sie von Haushaltsrecht verstehen. Ich sehe dort keine Zwangsläufigkeit, dass man Deckungsvorschläge mitliefern muss, weil wir den gesamten Haushalt mit den veränderten Einnahme- und Ausgabepositionen hier beraten und beschlossen haben.
Herr Senator, stimmen Sie mit mir überein, dass die Einrichtung des Eltern-Kind-Arbeitszimmers trotz der technischen Schwierigkeiten, die es gibt, doch eine sehr hervorragende und beispielhafte Aktion ist, die von uns Parlamentariern unterstützt werden sollte und die auch eine Anregung für andere Dienststellen und senatorische Behörden sein sollte, Entsprechendes einzurichten?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Schritte unternimmt der Senat, um Jugendlichen mit Migrationshintergrund und ausländischen Jugendlichen, deren Bildungschancen deutlich unter denen muttersprachlich deutscher Jugendlicher liegen, eine Berufsausbildung zu ermöglichen?
Zweitens: Inwieweit bedient sich der Senat hierbei der von Migranten oder Ausländern gebildeten Institutionen wie Unternehmensverbände, islamische Gemeinden et cetera?
Drittens: Sieht der Senat in diesem Bereich einen besonderen Handlungsbedarf, gegebenenfalls welchen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jeder hat es gemerkt, Frau Linnert hat den Wahlkampf eröffnet: 25-MillionenHaushaltsloch, Senat ratlos! Aktuelle Stunde!
Wir haben es am Freitag im Haushaltsausschuss diskutiert. Wir haben Controllingberichte, keine Halbjahresberichte, sondern sie gingen bis zum 31. Juli 2006. Die Größenordnungen, die dort von den Ressorts vermerkt wurden, sind vom Senat beraten worden mit der Aufforderung, bis Ende September im Senat einen Beschluss herbeizuführen, wie die Durchführung des Haushaltsvollzuges, und zwar in Höhe insbesondere des Ausgabevolumens, das wir im Parlament beschlossen haben, sichergestellt werden kann.
Eines ist klar, und das haben wir auch zu den Haushaltsberatungen deutlich gesagt, von daher wundere ich mich natürlich auch ein bisschen über die Ausführungen der Pressemitteilung meines Kollegen Pflugradt: Auch die SPD hat immer deutlich gemacht, einen Nachtragshaushalt für nicht erbrachte Eigenbeiträge kann es nicht geben. Wir befinden uns in einem Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, und wir sind uns dessen durchaus bewusst.
Es gibt im Haushaltsgesetz, und auch das haben wir mit dem Haushalt verabschiedet, klare Regelungen darüber, wie der Haushaltsvollzug durchzuführen ist. Eine Regelung ist die allseits bekannte und auch unbeliebte Regelung der 95-Prozent-Quote. Die Ressorts sind gehalten sicherzustellen, dass im Oktober darüber entschieden werden kann, wie der Haushaltsvollzug durchzuführen ist oder ob noch Maßnah––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
men zur Bewirtschaftung gemacht werden müssen, und dass bis zum Oktober nicht mehr als 95 Prozent des veranschlagten Ausgabevolumens ausgegeben werden. Dieser 95-Prozent-Regelung liegt ein differenziertes Quotenmodell zugrunde, das auch bundesweit Beachtung findet.
Bremen ist in dieser Frage ziemlich weit, weil das Modell nämlich genau berücksichtigt, dass nicht jede Ausgabe gleich ist, dass es welche gibt mit gesetzlichen Verpflichtungen. Wir haben eine Differenzierung in sechs verschiedene Kategorien, das heißt, so wird versucht, möglichst gerecht an dem Bindungsgrad der Ausgaben der Ressorts orientiert zu ermitteln, welche Beiträge überhaupt einzelne Ressorts von ihrem Anschlag leisten können, wenn es darum geht, dass man zum Beispiel Umlagen bilden muss, um bestimmte Ausgaben zu tätigen, wo der Senat eine Gesamtverantwortung übernimmt.
Mit diesem Quotenmodell hat sich auch der Senat in den Ferien beschäftigt, und Sie haben eben gesagt, es hätte keine Pressekonferenz oder Mitteilung oder irgendetwas gegeben. Auch das konnte man sehr deutlich der Presse entnehmen, dass es diese Vorlage gegeben hat, sie ist vor den Controllingberichten Ende August im Senat gewesen und auch verabschiedet worden. Es hat dort eine Veränderung gegeben in dem Quotenmodell, zum Beispiel Personalkosten sind herausgerechnet worden, weil wir da eigene Kriterien haben, PEP-Quoten und so weiter, und alle Ressorts haben ihre Ausgaben daraufhin überprüft, welche Verpflichtung dem tatsächlich zugrunde liegt.
25 Millionen Euro Haushaltsloch nach Darstellung der Ressorts! Wir wissen aus der Erfahrung, dass natürlich die Ressorts auch eine gewisse Vorsicht walten lassen, wenn es darum geht, einmal nachzuhaken, wie es eigentlich mit dem jeweiligen Haushalt aussieht. Das mag auch durchaus taktische Gründe haben. Wenn man hört, dass ein Ressort des Koalitionspartners höchstwahrscheinlich mit Löchern kommt, dann sieht es am Ende irgendwie schlecht aus, wenn auf der anderen Seite nicht auch ein Ressort ist, das Bedarfe anmeldet. Das ist das übliche Spiel, das uns jedes Jahr irgendwann im Haushaltsvollzug begegnet.
Es sind einige Positionen aufgeführt, von denen man sagen kann, da muss wirklich noch einmal geschaut werden, da glauben wir, dass die Ressorts in der Lage sind, diese auch selbst darzustellen, beziehungsweise trifft es irgendwie alle Ressorts. Energiekosten sind ein solcher Punkt, hierbei ist nicht ein Ressort besonders belastet, weil es seine Räume heizen muss oder Benzin braucht, es sind alle.
Es gibt aber auch Ausgaben, und Sie haben einen Punkt angesprochen, die sind nicht von Bremen verursacht, und denen kann auch hier nur geringfügig entgegengesteuert werden, das sind die elf Millionen Euro Unterbringungskosten im Sozialhilfebereich.
Aber auch hier hat der Senat eindeutig, und ich denke, die Sozialsenatorin hat auch diese Aufgabe angenommen, gesagt, liebe Sozialsenatorin, auch du bist gefordert, in deinem Bereich zu schauen, welche Steuerungsmöglichkeiten es da gibt. Es gibt keinen Bereich wie Soziales, in dem wir so differenzierte Controllingberichte haben, die uns natürlich auch schon im ersten halben Jahr vorgelegen haben, und auch da war bereits sehr differenziert absehbar, wo es mögliche Haushaltsprobleme geben kann. Also, auch diese elf Millionen Euro sind nicht vom Himmel gefallen in den Sommerferien, sondern wer sich intensiv mit den Zahlen aus dem Sozialressort beschäftigt hat, hätte das durchaus vorher schon feststellen können.
Wir haben ein abgestuftes Verfahren, das sieht vor, dass jedes Ressort erst einmal selbst sehen muss, wie es mit den Anschlägen zurechtkommt. Dann gibt es die sogenannte Senatorenbudgetverantwortung, die nichts mit Inhalten zu tun hat, sondern mit dem Zufall, welche Ressorts gerade zu welchem Senator gehören, und am Ende steht die Gesamtverantwortung des Senats. Wir als Haushaltsgesetzgeber haben dem Senat als Kollegialorgan einen bestimmten Haushalt für seine Ressorts zur Verfügung gestellt, und wir erwarten, und das wurde uns auch zugesichert, dass wir in der nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses die Ergebnisse der Senatsberatung beraten können. Unsere Position war eindeutig, wir erwarten nicht eine Vorlage, in der steht, wie es nicht geht, sondern wir erwarten eine Vorlage, aus der deutlich wird, dass dieser Senat insgesamt den Haushaltsvollzug, die Eigenanstrengung Bremens, so wie wir sie im Parlament beschlossen haben, darstellen wird, und ich bin zuversichtlich, dass es dem Senat auch gelingen wird.
25 Millionen Haushaltsloch sind die eine Seite dieser Berichte. Es gibt auch einige Ressorts, Sie haben einige aufgeführt, die das Loch produzieren, das sind, glaube ich, vier, da gibt es aber noch einige mehr, und wenn man die Summen zusammenzieht, dann geben sie eine Jahresprognose ab, die bei zirka 18,4 Millionen Euro im Plus liegt. Man kann die beiden Zahlen erst einmal gegenüberstellen, weil wir insgesamt so etwas wie ein Finanzierungssaldo und solche Größen betrachten müssen, und dann stellt man fest, dass 25 Millionen Euro irgendwann zu sieben Millionen Euro werden. Das klingt bei vier Milliarden Euro Gesamtausgaben nicht mehr ganz so dramatisch, auch 25 Millionen Euro sind bei vier Milliarden Euro Gesamtausgaben 0,6 Prozent. Mag man dann ausrechnen, was sieben Millionen Euro sind, so dürfte es etwa bei 0,2 Prozent sein.
Das, glaube ich, ist ein Betrag, der hier nicht dazu führen sollte, dass wir im Parlament im September in Panik geraten. Wir haben klare Absprachen, es gibt eine klare Terminsetzung, das ist der Oktober, auch das steht im Haushaltsgesetz, und ich bin mir sicher, dass wir im Haushaltsausschuss notfalls entsprechende Maßnahmen einleiten werden.
Was ich auch deutlich sagen möchte, betrifft die Frage der Bewirtschaftungsmaßnahmen: Einige Ressorts haben vor den Ferien in der Presse groß verkündet, sie machten jetzt Bewirtschaftung. Toll! Ich würde mir wünschen, dass sichergestellt wird, dass das tatsächliche Handeln dann auch diesen vollmundigen Erklärungen entspricht.
Was man vor den Ferien beobachten konnte, war nicht immer unbedingt so. Wer Bewirtschaftungsmaßnahmen verhängt, der sollte auch noch einmal genau schauen, was das eigentlich bedeutet.
Wir haben Verlustvorträge, das haben Sie angesprochen, wir haben für den Bereich Arbeitsressort am Freitag beschlossen, wir akzeptieren einen weiteren Verlustvortrag in Höhe von elf Millionen Euro auf das Jahr 2007. Dieser ist rein technisch bedingt, es handelt sich hier um die Zahlungen aus der EU, die wir für unsere vielen Arbeitsmarktprogramme bekommen, und diese Mittel fließen eben erst in 2007. Da kann man nicht ernsthaft erwarten, dass Karin Röpke bei ihrem knappen Budget irgendwelche Vorfinanzierungsmöglichkeiten in ihrem Haushalt findet.
Der Kollege Pflugradt hat im Haushaltsausschuss erklärt, dass die CDU kein Quotenmodell mitmachen wird. Ich weise nur darauf hin, der Senat hat sich in den Ferien genau mit diesem beschäftigt. Warten wir ab, welche Vorschläge aus dem Gesamtsenat kommen!
Ansonsten sind wir natürlich immer offen für kreative Vorschläge, wie man gerade auch im Sozialbereich diese Einsparungen tätigen kann. Herr Kollege Schuster hat gestern darauf hingewiesen, da gäbe es noch eine Position, das wäre eine freiwillige Ausgabe, zum Beispiel die Frage der stundenmäßigen Betreuung in Kindergärten, aber ich glaube, das kann keiner von uns hier ernsthaft wollen, dass wir die Stunden, die wir dort haben, reduzieren würden, um das Haushaltsloch zum Beispiel bei den Unterkunftskosten zu stopfen. Das ist, glaube ich, Konsens hier im Haus.
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, insgesamt elf Millionen Euro haben wir allein im Arbeitsressort an Verlustvorträgen. Jetzt kann man meinen, auch das wäre eine ganz dramatische Zahl über alle Ressorts, Sie haben das als unmögliches Finanzgebaren der Großen Koalition dargestellt. Insgesamt belaufen sich die Verlustvorträge auf 39,5 Millionen Euro. Viele davon, und das wissen wir alle, sind seit Jahren angehäuft, werden immer wieder vor sich hergetragen, werden kaum reduziert.
Auf der anderen Seite haben wir Rücklagen der Ressorts, auch diese sind dem Finanzcontrollingbe
richt zu entnehmen, sie betragen 86 Millionen Euro. Wenn ich die beiden Zahlen miteinander vergleiche, habe ich immer noch eine positive Größe von 46,5 Millionen Euro. Die Entnahme von Rücklagen ist allerdings schwierig, diesen Hinweis gibt es auch im Controllingbericht, uns Haushältern ist er bekannt. Wenn wir Rücklagen verwenden wollen, um zusätzliche Ausgaben im Vollzug zur Deckung zu bringen –
ich bin gleich fertig! –, gefährdet das die Einhaltung des Primärsaldos und der geplanten Kreditaufnahme. Der einzige Weg, dies zu verhindern, ist, wenn durch Rücklagen in gleicher Höhe Reste gebildet werden am Ende des Jahres. Das sehe ich ein wenig skeptisch, wir haben es mit deutlich reduzierten Haushaltsanschlägen zu tun. Wir haben enorme Sparanstrengungen unternommen, ich bin aber zuversichtlich, dass uns der Haushaltsvollzug 2006 wie geplant gelingen wird, und ich denke, dass wir in der nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses dies auch zur Zufriedenheit aller lösen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir befinden uns heute, ich sage einmal, im letzten Stadium der Haushaltsberatungen für die Jahre 2006/2007. Wie schon in den Debatten zum Haushalt festgestellt, stand ein wichtiger Beschluss noch aus. Wir als Regierungskoalition sind gehalten, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass der von uns aufgestellte Haushalt mit dem Klageverfahren kompatibel ist und auch die Haushaltsanschläge eingehalten werden können.
Es war schon vor Aufstellung des Haushalts im letzten Jahr klar, dass es auch eine Anpassung der Besoldung der Beamten geben wird, eine Reduzierung des Weihnachtsgeldes. Der Koalitionsausschuss hat im Februar 2005 beschlossen, die Sonderzuwendungen für Beamte und Versorgungsempfänger ab 2006 durch Gesetz in 2005 der niedersächsischen Regelung anzupassen. Dieser Beschluss ist in nicht leichten Diskussionen in der SPD diskutiert worden. Er ist dann auf dem Landesparteitag im März letzten Jahres in Verantwortung für unser Land und die Haushaltssanierung abgesegnet worden.
Die Entscheidung, glaube ich, Bediensteten etwas wegzunehmen, fällt niemandem leicht. Keiner von uns hätte sich vor Jahren vorgestellt, dass wir hier stehen und solche Gesetze verabschieden müssen. Es hat dann ein längeres Gezerre gegeben. Ich erinnere daran, dass wir zu den Haushaltsberatungen auch erklärt haben, wir wären von unserer Seite her bereit gewesen, dieses Gesetz auch im Rahmen der Haushaltsberatung zu beschließen. Es wäre erfreulich gewesen, wenn wir das hätten tun können. Heute ist der letzte Zeitpunkt.
Es hat Gespräche zwischen den Senatoren der Koalitionsfraktionen gegeben, und uns liegt heute eine Einigung vor, die wir auch aufgrund des Zeitdrucks – das bedauern wir außerordentlich, aber uns bleibt nichts anderes übrig – heute hier in erster und zweiter Lesung verabschieden müssen. Über die Auswirkungen und alles andere hat sich Herr Senator Dr. Nußbaum eben schon geäußert.
Vorgesehen war die Übernahme der Regelung von Niedersachsen, das hätte 420 Euro Weihnachtsgeld für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 bedeutet. Wir begrüßen außerordentlich das Verhandlungsergebnis von Bürgermeister Böhrnsen und Finanzsenator Nußbaum auf unserer Seite, das jetzt eine soziale Staffelung vorsieht.
Es ist vorhin schon ausgeführt worden, es wird weiterhin Weihnachtsgeld geben für die Gruppen bis A 11, es wird mehr Weihnachtsgeld geben als das, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
was alle im letzten Jahr oder bis vor drei oder vier Wochen noch befürchtet haben.
Ich habe nicht gesagt, dass es von uns durchgesetzt wurde. Damit kann die CDU sich gern rühmen. Aber die Medaille hat immer zwei Seiten, darauf werde ich auch noch kommen.
Diese soziale Staffelung, glaube ich, ist gerechtfertigt. Herr Nußbaum hat vorhin auf das Finanzierungsproblem hingewiesen. In unseren Haushalt war die Regelung aus Niedersachsen eingestellt und nichts anderes. Die Finanzierung erfolgt jetzt – und auch das ist etwas, das sich in dieser Form in einem Artikelgesetz eigentlich noch nie befunden hat – durch den Zugriff auf die einprozentige Steigerung im Rahmen der Anpassung auch für Beamtenbesoldung, die wir in den Haushaltsjahren und in der Finanzplanung eingestellt haben. Wir stellen hier ausdrücklich fest, dass die Mittel für 2006/2007 damit ausgeschöpft sind. Das heißt auch, wer immer zum Beispiel im Jahr 2007 eine Anpassung möchte, der muss dann auch sagen, woher das Geld kommt, und es an anderer Stelle einsparen.
Über die Jahre 2008/2009 entscheiden wir hier heute nicht. Ich verweise allerdings auf den Finanzrahmen, der auch Gegenstand der Klage ist. Natürlich gilt dieses Weihnachtsgeldgesetz auch darüber hinaus. Von den dann kumulierten Zuwächsen, die wir unterstellt haben, wird natürlich ein Teil aufgebraucht für das dann zu zahlende Weihnachtsgeld.
Senator Nußbaum hat darauf hingewiesen, dass diese Art der Gegenfinanzierung eigentlich erst möglich ist, weil am Freitag die erste Stufe der Föderalismusreform in Kraft getreten ist, die die Kompetenzen zum Beispiel für Beamtenbesoldung auf die Länder verlagert. Ich glaube, wir werden noch einmal darüber diskutieren müssen, wie wir damit umzugehen haben. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir in zukünftigen Verhandlungen bei der Besoldungsanpassung zum Beispiel auch mehr darauf setzen, die Mittel, die wir zur Verfügung haben, für Leistungsanreize auch im Beamtenbereich anzuwenden. Wir wollen keine Gleichmacherei, wir wollen zum Beispiel nicht die billigsten Lehrer, wir wollen die besten. Wir wollen engagierte und motivierte Mitarbeiter. Wir können nur sagen, dass wir im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten alles dazu beitragen werden, dies auch umzusetzen.
Wir haben uns gestern im Haushaltsausschuss mit dieser Vorlage auseinandergesetzt, weil es um die Frage ging, ob es haushaltsrechtliche Relevanz hat. Die Mehrausgaben belaufen sich auf ungefähr 7,4 Millionen Euro. Sie sind gedeckt, und zwar bei der gemeinsamen Betrachtung der beiden Haushaltsjahre 2006/2007. Wir sind uns allerdings nach dem Vortrag des Finanzressorts gestern sicher, dass es uns gelin
gen wird, auch im Haushaltsvollzug 2006/2007 diesen entsprechenden Ausgleich so zu realisieren, dass unsere Finanzplandaten in beiden Jahren eingehalten werden können.
Dieses Gesetz beinhaltet einen weiteren Punkt: Es geht nicht nur um die Frage des Weihnachtsgeldes für Beamte, sondern es geht auch um eine Änderung des Personalvertretungsgesetzes. Auch hier hat es einen Koalitionsausschussbeschluss im letzten Jahr gegeben, der lautet, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Der Koalitionsausschuss erbittet eine Vorlage, wie die erforderlichen personalvertretungsrechtlichen Verfahren durch Straffung einer eindeutigen Klärung des Umfangs der Mitbestimmungsrechte effizienter gestaltet und die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freistellung für Personalräte erhöht werden können auf 300 Beschäftigte und weitere Staffelung wie in Niedersachsen und in anderen Ländern.“
Die Situation zu den Verhandlungen im letzten Jahr war dadurch gekennzeichnet, dass wir in unserer Koalition zwei Fraktionen haben, die durchaus unterschiedliche Auffassungen dazu haben, was Personalvertretung und Mitbestimmungsrechte angeht. Wir als Sozialdemokraten halten das Gut der Mitbestimmungsrechte hoch und haben es daher als vertretbar angesehen, um andere Angriffe auch abzuwehren, diesen Schritt mitzumachen. Auch hier hat der Landesparteitag im Nachklapp zu den Koalitionsverhandlungen ausdrücklich festgestellt, mit diesem Vorgehen bleiben die Mitbestimmungsrechte des Personals im öffentlichen Dienst unangetastet.
Ich sage allerdings auch ganz deutlich, dass wir durchaus auch Sympathie haben für das, was der DGB in seiner letzten Pressemitteilung erklärt hat: „Mit Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vom Juli 2001 erfolgte die Herabsetzung der Staffelzahlen für die Freistellung von Betriebsräten. So ist dort die notwendige Arbeitnehmerzahl zur Freistellung eines Betriebsrates von 300 auf 200 gesenkt worden.“ Genau auf die Zahl, die bis jetzt in unserem Gesetz steht!
Da wir ansonsten gern darauf schauen, wie sich denn die Wirtschaft und die Unternehmen verhalten, hätten wir uns gut vorstellen können, auch an dieser Stelle mit genau diesem Argument bei unserer Regelung zu bleiben. Das war mit dem Koalitionspartner nicht durchzusetzen. Wir finden es auch bedauerlich, dass im Rahmen der Verhandlungen zu diesem Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften an dieser Stelle der Koalitionspartner die Änderung des Personalvertretungsgesetzes hat mit einbauen lassen.
Ich glaube, wir hätten gut und gern heute zwei Vorlagen beraten können. Wir stehen zu unseren Koa
litionsbeschlüssen. Wir hätten heute auch gut und gern eine Vorlage extra zum Personalvertretungsgesetz in erster Lesung haben können, hätten das ordentlich abarbeiten können, um die zweite Lesung im September zu machen. Dem ist nicht so. Wir haben keine andere Möglichkeit, als dieses Gesetz heute in der vorliegenden Form zu beschließen. Wir werden dies auch tun. Die SPD steht zu ihrer Regierungsverantwortung und ihrer Verantwortung für den Haushalt des Landes Bremen, zu dem von Bürgermeister Böhrnsen eingeleiteten Klageverfahren und der Strategie der Eigenanstrengung. Wir werden diesem Gesetz heute in der vorliegenden Fassung zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem Dank von Frau Linnert möchte ich mich auch ausdrücklich im Namen der Sozialdemokraten anschließen. Es waren keine einfachen Beratungen, wie Sie eben dem Bericht der Berichterstatterin entnehmen konnten. Es ist uns trotzdem gelungen, sie fair und sachlich im Haushaltsausschuss zu führen dank des unermüdlichen Einsatzes auch der Mitarbeiter der Bürgerschaftsverwaltung und der Finanzverwaltung. Unser ausdrücklicher Dank hier noch einmal stellvertretend für alle an Herrn Pörksen, Herrn Block, Herrn Meyer und Herrn Mackeben.
Ich glaube, auch an dieser Stelle ist es angebracht, der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses zu danken. Es war nicht immer einfach, wir haben als große Koalition viele Tischvorlagen produziert. Ich finde, Karoline, du hast das hervorragend gemeistert, dafür recht herzlichen Dank!
Ich werde nicht mehr über den Zeitpunkt der Haushaltsberatungen reden, das hat Frau Linnert eben getan, und wir haben das auch ausführlich bei der ersten Lesung hier beraten. Deshalb konzentriere ich mich jetzt auf den vorgelegten Haushalt und die Beratungen im Haushaltsausschuss.
Das Land befindet sich trotz aller Anstrengungen und zweimaliger Unterstützung durch fortlaufende Sanierungszahlungen immer noch in einer extremen Haushaltsnotlage. Die Überschreitung der zulässigen Kreditobergrenze wird auch in den Jahren 2006 und 2007 in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro jährlich erheblich sein. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Überschreitung, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, liegen nicht vor. Die extreme Haushaltsnotlage erzwingt diese Situation.
Die Ursachen liegen nicht in mangelnden Eigenanstrengungen, Bremen hat alle Sanierungsauflagen erfüllt. Allein die Einnahmeerwartungen, die dem Sa
nierungsprogramm seit 1994 zugrunde lagen, haben sich nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir Sozialdemokraten ausdrücklich den von Bürgermeister Jens Böhrnsen eingeschlagenen Weg der Kombination von Eigenanstrengungen, der Klage auf die Bremen von der Verfassung zustehende weitere Unterstützung und die Verhandlungen im Rahmen der Föderalismusreform. Der unter diesen Rahmenbedingungen vorgelegte Haushalt zeigt deutlich: Wir werden unseren Beitrag zur Sicherung der Selbständigkeit Bremens erbringen.
Die Selbständigkeit Bremens ist kein Selbstzweck, sondern ein Gewinn für alle Bürger und Bürgerinnen in Bremen und Bremerhaven. Dies werden unsere Vertreter in den Verhandlungen mit Bund und Ländern immer wieder gut begründen müssen, um den lauter gewordenen Forderungen zur Auflösung unseres Bundeslandes vehement entgegenzuwirken. Unsere Aufgabe besteht heute darin, einen Haushalt zu verabschieden, der auf der einen Seite den an uns gestellten erhöhten Forderungen nach weiteren Einsparungen gerecht wird, auf der anderen Seite aber auch als Haushaltsnotlageland unseren Bürgern und Bürgerinnen gleichwertige Lebensverhältnisse in Bremen und Bremerhaven sichert.
Die Bewältigung dieser schwierigen Aufgabe zeigte sich im gesamten Haushaltsaufstellungsverfahren. Mit Auslaufen des beschlossenen Sanierungsprogramms und weit unter den Erwartungen liegenden Unterstützungen des Bundes im Jahr 2005 war auch die finanzielle Grundlage der besonders hohen Investitionen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft Bremens im Rahmen des Investitionssonderprogramms entzogen. Nach der Positionierung der SPD-Bürgerschaftsfraktion und des neu gewählten Präsidenten des Senats hat die Koalition sich auf einen Finanzrahmen verständigt, der auch bei den Investitionen erhebliche Einschränkungen vornehmen wird. Nur so ist es möglich, auch zukünftig Realisierungsspielräume für weiterhin notwendige wichtige Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Verbesserung der Wirtschaftsstrukturen in Bremen und Bremerhaven zu erhalten.
Oberstes Ziel des vorgelegten Finanzrahmens ist die Erreichung des ausgeglichenen Primärsaldos im Jahr 2009. Neben den Investitionen werden dabei auch konsumtive Ausgaben von weiteren Kürzungen betroffen sein. Ein unterstelltes Nullwachstum bedeutet bei einzelnen, durch externe Einflüsse steigenden Ausgabepositionen erhebliche weitere Sparanstrengungen in allen Bereichen. Unsere Aufgabe als Politik besteht darin, die vorhandenen Ressourcen sozial ausgewogen zu verteilen. Diese Arbeit ist für uns
nicht mit den Beschlüssen zum Haushalt heute getan. Die in Zahlen gegossene Politik ist im Vollzug der beiden Haushaltsjahre mit Leben zu füllen. Ich bin mir sicher, wir werden dabei noch viele Diskussionen über den richtigen Weg führen müssen.
Nicht jede Entscheidung heute fällt uns leicht, zum Beispiel die zu den Personalhaushalten. Die Eigenanstrengungen eines Landes zur Haushaltskonsolidierung werden auch daran gemessen, in welchem Umfang es gelingt, die Anzahl der öffentlich Bediensteten zu reduzieren. Da ist Bremen Spitze in den letzten zehn Jahren. Gleichzeitig wissen wir, dass diese Arbeitsplätze verloren gehen und nur in geringem Umfang durch die private Wirtschaft kompensiert werden. In Anbetracht der Arbeitslosigkeit in Bremen und Bremerhaven eine fast unerträgliche Entscheidung! In manchen Bereichen stoßen wir auch an Grenzen der Personalreduzierung, dort droht durch eine weitere Reduktion die Nichterfüllung staatlicher Aufgaben.
Wir Sozialdemokraten begrüßen das Angebot von ver.di, mit dem Senat in weitere Verhandlungen zur Tarifgestaltung in Bremen einzutreten. Vor zu hohen Erwartungen muss allerdings zu Recht gewarnt werden. Für uns Sozialdemokraten bedeutet die Forderung nach gleichwertigen Lebensverhältnissen für Bremen und Bremerhaven, dass dies auch für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten muss. Gerade wir benötigen gut qualifizierte und hoch motivierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, um mit ihnen gemeinsam die vor uns liegenden Aufgaben der nächsten Jahre bewältigen zu können.
Frau Linnert hat eben angesprochen, dass eine Grundannahme des vorliegenden Haushalts ist, dass es eine Veränderung beim Besoldungsgesetz der Beamten geben wird. Dies hat die Koalition letztes Jahr im Frühjahr verabredet, dies hat der Senat so beschlossen und auch ausdrücklich in seiner Klage als Grundannahme so dargestellt.
Der Finanzsenator hat gestern noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Änderung des Gesetzes kommen muss, dass erhebliche Einsparungen gegenüber der bisherigen Situation im Haushalt eingestellt sind. Dieser Finanzrahmen muss eingehalten werden, wir werden uns keinen Nachtragshaushalt leisten können. Ich gehe daher davon aus, dass alle, die hier als Haushaltsgesetzgeber die Hand für den Haushalt heben, auch wissen, in welcher Verantwortung sie stehen, weil sie es als Gesetzgeber in der Hand haben, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass dieser Haushalt tragfähig ist.
Bereits im Aufstellungsverfahren zeigte sich, dass ein lineares Kürzen von Haushaltsanschlägen nicht mehr tragfähig ist. Im Dezember haben wir daher eindeutige Schwerpunktsetzungen vorgenommen.
Nicht realistische Haushaltsanschläge wurden korrigiert, Beispiel Justiz und Soziales, die JVA wird saniert, die Ausbildung im öffentlichen Dienst, unseren Gesellschaften und Eigenbetrieben bleibt mit über 500 Auszubildenden auf überdurchschnittlich hohem Niveau.
Trotz Auslaufen der Bundesfinanzierung wird der Ausbau von Ganztagsschulen in Bremen fortgesetzt,
die begonnenen Pisa-Folgemaßnahmen im Bildungsbereich zur Steigerung der Chancengleichheit werden fortgeführt, die Kindergartenbetreuung wird ausgeweitet, die Übungsleiterpauschalen der Sportvereine werden nicht gekürzt, die Stadtteilkulturarbeit wird abgesichert, und mit einer Verstärkung der Personalmittel wird sichergestellt, dass die Konsolidierung bei Finanz nicht zu unerwünschten Einnahmeausfällen im Steuerbereich führt.
An dieser Stelle möchte ich für uns Sozialdemokraten ausdrücklich erwähnen, dass wir auch eine Stellenerhöhung der vorhandenen Betriebsprüfer gefordert haben. Diese würde nach Ergebnissen einer fraktionsinternen Arbeitsgruppe, aber auch von externen Fachleuten zu einer weiteren Einnahmeerhöhung auch unter Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs führen. Leider konnten wir unseren Koalitionspartner nicht von der Notwendigkeit überzeugen. Dieses Thema ist damit für uns nicht vom Tisch, wir werden uns auch weiter um Einnahmeverbesserungen bemühen.
Mit einer verstärkten Ausbildung in diesem Bereich jedoch wird ein Schritt in die richtige Richtung getan.
Mit den Haushalten beraten wir auch über die parlamentarischen Änderungsanträge. Anders als in den vergangenen Beratungen war dieses Mal klar, jede zusätzliche Ausgabe muss durch eine solide Gegenfinanzierung gedeckt sein. Daran haben wir uns strikt gehalten, die Zahl der Änderungsanträge hält sich im überschaubaren Rahmen.
Mit unseren Anträgen werden wir die vom Senat vorgeschlagene Kürzung der Pflegeinvestitionen über einen längeren Zeitraum strecken, um soziale Härten zu verhindern. Bereits in diesem Sommer wird es den Einstieg in eine Ferienbetreuung geben. Die Kürzungen der Verbraucherzentrale werden zurückgenommen. Die Anschläge für die integrative Beschulung werden erhöht. Die Jugendverbandsarbeit wird in der bisherigen Form auch 2006 und 2007 abgesichert.
Leider war es uns nicht möglich, die Änderungsvorschläge der Grünen in den Haushaltsberatungen ausführlich zu diskutieren, der Antrag lag uns leider erst zu unserer Abschlusssitzung vor. Deshalb werde ich jetzt auf den Antrag eingehen.
Beginnend mit dem ersten Absatz Ihres Antrags stelle ich fest, eine Verkürzung auf die finanziellen Perspektiven der Sanierung ist kein politischer Weg! Die Forderung nach bleibender Schuldenlast bedeutet keine Neuverschuldung und ist somit illusorisch! Ich hoffe, Sie wollen die Zukunft nicht nur auf Erfahrungen der Vergangenheit gestalten. Aus Fehlern lernen ja, aber den Mut zu Neuem, den wollen wir uns doch bewahren!
Zum Artikel 131 a der Landesverfassung mag es eine unterschiedliche Rechtsauffassung geben, in einem Punkt aber irren Sie gewaltig. Wie bereits ausgeführt, geht es eben gerade nicht um eine Begründung zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Im Übrigen hat es bisher keine konkrete Kritik der Grünen zu diesem umfangreichen Werk gegeben.
Die Kritik an der Aufteilung der Finanzierung von Investitionsvorhaben ist so nicht zutreffend. Es ist zugegebenermaßen schwierig, aber alle Kreditermächtigungen sind im Haushaltsgesetz ausgewiesen. Dabei haben wir auch in den Haushaltsberatungen gemeinsam Verbesserungen erzielt und werden weiter daran arbeiten. Das Sondervermögen an sich ist nichts Verwerfliches, es soll Transparenz aller Aufwendungen und Erlöse projektbezogen auch über mehrere Jahre sicherstellen, das ist mit einer rein kameralen Betrachtung nicht möglich.
Die Prioritätensetzung zu Investitionen erfolgt über Beschlussfassung zu Projekten und Programmen, nicht über die Finanzierungsart. Allerdings hat ein Sonderinvestitionsprogramm zukünftig seine Berechtigung nur für besonders bedeutende Projekte, nicht aber als Instrument ungezügelter Zugriffe auf die Zukunft. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Entscheidung des Senats zu einer Positivliste der notwendigen Investitionen in den beiden Haushaltsjahren.
Nach der Beschlussfassung über den Haushalt ist es gemeinsame Aufgabe aller politisch Verantwortlichen, im Zusammenhang mit dem Klageverfahren ein längerfristiges, nachhaltiges Sanierungskonzept für die Sicherung der Selbständigkeit Bremens zu erstellen. Die eingeleitete Kehrtwende in der Finanzierung von Zukunftsinvestitionen, der Verzicht auf Vorgriffe in die Zukunft sind erste wichtige Schritte, die inhaltliche Anpassung aller Förderprogramme
muss folgen. Der neue Hochschulgesamtplan wird für den Sommer erwartet.
Von den Grünen haben wir bisher wenig Konkretes zu einer nachhaltigen Sanierungskonzeption gehört. Die Forderung einer weiteren Reduktion der Vorverpflichtungen allein verkennt wegen der hohen Verpflichtungsgrade schlichtweg die Realität.
(Abg. Frau S t a h m a n n (Bündnis 90/Die Grünen]: Den habt ihr ja gemacht!)
Der vorgelegte Finanzrahmen genügt den gesetzlichen Anforderungen. Der Senat hat eine entsprechende Erklärung im Haushalts- und Finanzausschuss abgegeben. Wir Sozialdemokraten unterstützen nachhaltig die Forderung nach einer Finanzplanung, die auch in der mittelfristigen Perspektive Schwerpunkte bremischer Politik nach Politikfeldern aufzeigt. Was die Grünen dabei eigentlich mit Strukturveränderungen meinen, das ist mir schleierhaft.
Mit den Vorwürfen zur Verletzung des Artikels 132 liegen sie schlichtweg falsch. Kreditermächtigungen des Kapitaldienstfonds sind im Haushaltsgesetz und damit Bestandteil parlamentarischer Beschlüsse, ebenso die Zuweisungen an Gesellschaften, deren Aufträge in der Beleihung durch das Parlament beschlossen und vom Gericht bestätigt wurden, wie die Grünen eigentlich wissen müssten.
Wir Sozialdemokraten sind klar positioniert, was die Frage der Überprüfung der Gesellschaften anbelangt. Hier müssen eventuell nicht effiziente Strukturen wieder verändert werden. Erste Schritte sind unternommen, Beispiel BIG, die Überprüfung des Liegenschaftswesens wird folgen. Das kann auch bedeuten, Gesellschaftstätigkeit wieder zu den Ressorts zu bringen. Die gesetzliche Regelung für mehr parlamentarische Kontrolle wird auch von uns gefordert, die Notwendigkeit aber leider nicht von unserem Koalitionspartner gesehen.
An dieser Stelle frage ich allerdings auch, warum der parlamentarische Beteiligungsausschuss seit längerem nicht mehr getagt und sich mit diesen Fragen beschäftigt hat. Vorsitzender und damit Einlader ist der Vertreter der Grünen! Wir werden auch in diesen Fragen weiter Druck machen.
Bürgerbeteiligung in Haushaltsfragen einzufordern klingt erst einmal gut. Sie muss aber so organisiert werden, dass auch wirklich alle gesellschaftlichen Gruppen partizipieren können. Populistische Forderungen nach einer „Scheinbeteiligung“ oder einseitige Klientelbefriedigung helfen da nicht weiter. Wir sollten uns gemeinsam inhaltlich mit möglichen Beteiligungsformen wie zum Beispiel dem Internethaushalt in Hamburg auseinander setzen.
Das populistische Gegeneinanderstellen von Ausgaben seitens der Grünen mag als Opposition legitim sein, hilft in unserer Situation aber nicht wirklich weiter. Öffentliche Förderung erfolgt auf Grundlage geltender parlamentarisch beschlossener Förderprogramme. Die Hotelförderung in der Stadt Bremen wird auf Drängen der SPD noch in diesem Jahr eingestellt werden!