Gisela Schwarz
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Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie fördert die staatliche Bremer Entwicklungszusammenarbeit das Konzept des fairen Handels?
Zweitens: Mit welchen Akteuren kooperiert Bremen in diesem Bereich?
Drittens: Wie beurteilt der Senat die Möglichkeiten, Angebote aus dem fairen Handel, zum Beispiel des öffentlichen Beschaffungswesens, zu stärken?
Meine Zusatzfrage betrifft die Antwort auf die Frage 3. Für mich ist das mehr so eine Antwort, die beinhaltet strategische Arbeitsinhalte des Senats oder einzelner Ressorts. Können Sie auch praktische Beispiele nennen, wo der Senat oder einzelne Ressorts Produkte aus dem fairen Handel eingesetzt haben, oder ist das noch gar nicht vorgekommen?
Mir ist natürlich klar, dass Sie diese letzte Antwort nicht für den gesamten Senat geben können, aber da Sie nun eine Staatsrätin de luxe sind und hoffentlich bleiben: Wie sehen Sie die Möglichkeit innerhalb des Senats, diese Anregung
weiterzugeben und eventuell in deren Bereichen Produkte aus dem fairen Handel wieder einzusetzen?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie beurteilt der Senat die immer wieder von einzelnen Verbänden aufgestellte Behauptung, dass die Erbschaftsteuer die Fortführung von kleinen und mittleren Betrieben und Unternehmen nach dem Tode des Inhabers/Alleingesellschafters gefährde?
Zweitens: Wie viele konkrete Fälle in Bremen und Bremerhaven sind dem Senat bekannt, in denen die geltenden Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes nach dem Tode des Inhabers/Gesellschafters die Fortführung des Unternehmens beziehungsweise des Betriebs gefährdet haben oder eine Insolvenz herbeigeführt haben?
Drittens: Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund die auf Bundesebene vorgelegten Vorschläge zur Reform des Erbschaftsteuerrechts, wonach in bestimmten Fällen beim Tode des Inhabers beziehungsweise Gesellschafters solcher Unternehmen beziehungsweise Betriebe keine Erbschaftsteuer anfallen soll, sofern das Unternehmen beziehungsweise der Betrieb für eine gewisse Zeit fortgeführt wird?
Der Grund für die geplante Erbschaftsteuergesetzesänderung war die Annahme, dass die zu zahlende Erbschaftsteuer die Fortführung von Betrieben gefährden könne. Nun liegen darüber gar keine Erkenntnisse vor. Im Gegenteil! Ich habe mir einmal aus der Sendung „Monitor“ einige Aussagen herausgenommen. Da ist der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages gefragt worden, ob er Beispiele kenne, ob die Erbschaftsteuer einmal die Betriebsfortführung gefährdet hätte, genauso der Generalsekretär des deutschen Handwerks und der Geschäftsführer vom BDI.
Alle 3 Herren konnten kein Beispiel nennen, dass die Zahlung von Erbschaftsteuer die Fortführung von Betrieben gefährdet hat. Weil der Grund für diese Änderung ja gar nicht mehr gegeben ist, wie ist denn Ihre Meinung zu dieser Idee, die Erbschaftsteuer zugunsten der Vererbung von großem Vermögen auszusetzen?
Ich würde gern eine Anmerkung machen! Es geht hier ja vor allen Dingen um die Vererbung großen Betriebsvermögens. Bei kleinerem Betriebsvermögen wie zum Beispiel bei Handwerksbetrieben fällt Erbschaftsteuer ja ohnehin zurzeit noch nicht an, und das soll auch so bleiben, denke ich. – Danke!
Herr Senator, eine Bemerkung vorweg: Die EU-Kommission hatte den Wunsch der Bundesregierung, das Umsatzsteuersystem zu ändern, deswegen abgelehnt, weil zunächst gefordert worden ist, größere Kontrollen durchzuführen. Darum bin ich froh, dass jetzt eine Absprache zwischen der Finanzministerkonferenz und der Bundesregierung getroffen worden ist, hier verstärkt tätig zu werden. Nun hat es das schon einmal gegeben, aber nach einem Jahr haben die Länderfinanzminister beschlossen, das abzubrechen. Meine Frage ist: Auf welchen Zeitraum bezieht sich jetzt die Planung, für ein Jahr, mehrere Jahre, und wann soll damit begonnen werden?
Das bezieht sich auch auf die Vorfrage meines Kollegen: Ich bin auch erfreut, dass die Sonderprüfungsstelle um 4 Personen verstärkt werden soll. Wissen Sie, wie die anderen Länder Ihre Planung in diesem Bereich durchführen?
Ja, bitte, eine letzte! Ist bei der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auch die Personalplanung ein Bestandteil, oder wird sie ein Bestandteil werden? Wird das auch ein Thema sein in der Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Bundesländern?
Eine Anmerkung! Es gibt leider die Vermutung, dass aufgrund der Umsatzsteuererhöhung auf 19 Prozent die Umsatzsteuerhinterziehungsbeträge noch ansteigen. Insofern ist dieser Bereich auch sehr wichtig. – Danke!
Frau Senatorin, ist Ihnen bekannt, wie viele Hartz-IV-Empfänger und Empfängerinnen, die sehr bemüht sind, einen Arbeitsplatz zu bekommen, aufgrund ihrer Situation psychisch krank werden?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat die Feststellung des Bundesrechnungshofs in seinem Bericht 2006, dass die viel zu geringe Sonderprüfungsquote in den Bundesländern bei den sogenannten Einkunftsmillionären zu erheblichen Steuerausfällen führe?
Zweitens: Wie hoch ist im Land Bremen die im Bericht des Bundesrechnungshofs als viel zu gering kritisierte Prüfungsquote bei den Einkommensmillionären?
Drittens: Wie hoch sind die durchschnittlichen Mehreinnahmen pro Sonderprüfung?
Wären es neben Gründen der Rechtsstaatlichkeit nicht auch aus Gründen der Betriebswirtschaftlichkeitsberechnung sinnvoll, hier verstärkt Betriebsprüfungen durchzuführen?
Gibt es in diesem Bereich auch die Möglichkeit, Gewinnabschöpfung vorzunehmen, und wenn ja, in welchem Umfang liegt sie vor?
Könnten Sie in diesem Zusammenhang auch Zahlen über die Gewinnabschöpfung nachliefern?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beiträge von Herrn Grotheer, Frau Winther und Herrn Köhler waren ausgesprochen kompetent. Sie waren informierend und sehr engagiert, und ich bedanke mich dafür sehr herzlich!
Mein Fraktionskollege Wolfgang Grotheer hat aus rechtspolitischer Sicht seine Stellungnahme, seine Ideen und unsere sozialdemokratischen Forderungen vorgetragen. Ich möchte meine Ausführungen darauf beschränken, wie die Sicht der Opfer in diesem schrecklichen Bereich ist. Gerade, was die Opferrolle betrifft, hat sich in unserer Gesellschaft eine Entwicklung vollzogen, die noch nicht beendet ist, die sich aber auf einem guten Weg befindet.
Sexuellen Missbrauch von Kindern hat es immer schon gegeben, aber das Schreckliche war, dass man Kindern, wenn sie davon erzählen wollten, nicht geglaubt hat, oder die Kinder waren nicht in der Lage, ihre Situation zu schildern, weil sie zu klein waren.
Auch Kinderpornografie hat es bedauerlicherweise schon immer gegeben. Für mich ist aber erschreckend, welches Ausmaß diese in der Zwischenzeit erreicht hat, weil wir neue Technologien haben, die dazu geführt haben, dass eine weltweite Internetnutzung diesen sexuellen, pornografischen Bereich ausgeweitet hat. Sexueller Missbrauch von Kindern, in welcher Form auch immer, ist so zerstörerisch für die gesamte Persönlichkeit dieser Kinder, dass diese Kinder ihr Leben lang gezeichnet sind und dass sehr häufig, nicht immer, ihre Lebensgestaltung vernichtet wird.
Frauen als Opfer von Vergewaltigung! Es liegt noch nicht sehr lange zurück, da wurde dieses Delikt in einem sehr eigentümlichen Licht betrachtet und beurteilt. Die Opfer wurden sehr häufig zumindest mit einer Teilschuld belegt, denn, so die gesellschaftliche Meinung in der Zeit, diese Frauen waren aufreizend angezogen, sie hatten Dekolleté, sie trugen hochhackige Schuhe oder/und hatten einen aufreizenden Gang – da musste ja ein Mann zum Vergewaltiger werden – oder, was beinahe noch schlimmer ist, es gab auch die Meinung, dass Frauen eigentlich vergewaltigt werden wollten. Das hat dann zu einer Verballhornung des Begriffs geführt, und ich denke, diejenigen, die in meinem Alter sind, kennen diesen Begriff noch: vergewohltätigen.
Das war nicht einfach nur eine Meinung in der Gesellschaft, das hatte schlimme Folgen, denn die Opfer waren nicht nur Opfer, und die Täter sind in gewisser Weise entschuldigt worden. Ich glaube, es war vielen auch nicht bewusst, in ähnlicher Weise wie bei den Kindern, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, hat man dieses Ausmaß noch nicht richtig erkennen können, ein Ausmaß an Handlungen, die fast immer zu einer psychischen Traumatisierung geführt haben. Das wollte man nicht erkennen, oder man konnte es nicht erkennen, und das war gerade bei Prozessen von erheblicher Bedeutung.
Die strafrechtlichen Konsequenzen waren demzufolge milde, und Präventivmaßnahmen waren in der Vergangenheit, das finde ich wichtig zu betonen, wenig oder gar nicht vorhanden. Das hat sich geändert, und ich bin erleichtert und glücklich darüber, dass wir diese gesellschaftliche Veränderung registrieren können. Es war – nicht nur, aber häufig – auch die Frauenbewegung, die zu einer Änderung dieses Prozesses geführt hat.
Meine Damen und Herren, die Entwicklung in diesem Bereich, das haben auch meine Vorredner ausgeführt, und auch meine Ausführungen belegen das, ist noch nicht abgeschlossen. Ich denke, wir alle sind aufgefordert, diese Empfindung, dass hier großes Unrecht an den Opfern passiert, zu erkennen und sensibel dafür zu sein. Das müssen wir weiterentwickeln, wir müssen es bewahren, und wir müssen es im Sinne der Prävention noch verbessern. – Ich danke Ihnen!
Herr Senator, sehen Sie eine Möglichkeit, das Steuerbeamtenausbildungsgesetz ändern zu lassen, eventuell durch Gespräche mit der Finanzministerkonferenz?
Darf ich diesen Ausführungen entnehmen, dass Sie durchaus dafür sind, diese neuen Abschlüsse auch in diesen Bereich hineinzubringen, dass Sie sich dafür einsetzen werden?
Herr Senator, mich interessiert Ihre Einstellung zu der Schaffung einer zentralen Vergabestelle. Sind Sie dafür? Sind Sie dagegen? Haben Sie noch keine Meinung?
Das ist klar, und ich kann auch nachvollziehen, dass man abwägen muss. Nichtsdestotrotz gehe ich davon aus, dass Sie sich als Wirtschaftssenator mit diesem Problem beschäftigt haben. Ich frage noch einmal: Haben Sie schon eine Meinung?
Herr Senator, ich knüpfe an die letzte Frage von Frau Ziegert an. Wie ist es bei der Fremdvergabe? Gibt es eine Bedingung, dass die dann tätigen Frauen – das sind ja zu über 99 Prozent Frauen – sich in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen befinden, oder ist das keine Bedingung?
Wie wird das überprüft?
Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Redebeiträge haben mich zum Teil sehr beeindruckt. Frau Linnert, eigentlich könnte ich Ihre Rede jetzt noch einmal wiederholen, weil ich inhaltlich in allen Bereichen fast immer Ihrer Meinung war. Herr Tittmann, wir haben das Thema Einnahmeverbesserung und nicht das Thema Ausgaben. Insofern haben Sie das Thema vollkommen verfehlt, aber das überrascht mich nicht. Frau Ahrens, wir haben über die Einnahmeseite des Haushalts zu sprechen und nicht über Ausgaben. Ich habe mich etwas gewundert, dass Sie diesem Bereich so viel Aufmerksamkeit geschenkt haben.
Ich möchte mich jetzt auf die Einnahmeseite und auf diese Große Anfrage beschränken. Diese Große Anfrage hat eine Vorgeschichte, die mich jetzt nach dem Beitrag von Frau Ahrens besonders irritiert. Wir hatten sehr früh unseren Koalitionspartner, nämlich der Fraktion der CDU, einen Antragsentwurf zugeleitet, der sich auch mit der Problematik der Einnahmeseite beschäftigen sollte. Dieser ist von der CDU abgelehnt worden, darum haben wir einen Kompromiss finden müssen. Wir haben gesagt, gut, bedauerlicherweise wird dieser Antrag von der CDU nicht akzeptiert, also entwerfen wir eine Große Anfrage, nämlich diese, die Ihnen jetzt vorliegt.
Auch diese Große Anfrage ist von der CDU nicht mitgetragen worden. Ich verstehe das nicht! Ich habe daraus geschlossen, dass die CDU an dem Thema der kontinuierlichen Haushaltseinnahmeverbesserung nicht interessiert ist. Das, meine Damen und Herren, ist etwas, das mich entsetzt, denn die Einnahmeseite in unserem Haushalt ist besonders wichtig, und dieser Teil des Hauhalts ist in der Vergangenheit sträflich vernachlässigt worden.
Wenn Sie sich überlegen, wie wichtig Haushaltseinnahmen sind und woher diese Haushaltseinnahmen kommen, die kommen zu 90 Prozent, zum größten Teil, aus Steuereinnahmen! Wir haben jetzt beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren laufen, denn wir wollen zusätzliche Gelder vom Bund haben. Wodurch werden diese Gelder denn finanziert? Auch
durch Steuereinnahmen! Dann die Zahlungen im Länderfinanzausgleich, auch sie werden durch Steuereinnahmen finanziert! Ich beschreibe das so ausführlich, weil ich Ihnen zeigen möchte, wie wichtig dieser Bereich des Haushalts ist und wie wenig manche Fraktionen, wie die CDU, diesen Teil des Haushalts bisher begleitet haben.
Steuern sind ein wichtiger Teil unserer Haushaltsund Steuerpolitik, meine Damen und Herren, ist nicht nur die unglaublich komplizierte Steuergesetzgebung, sondern auch der Vollzug der Gesetze. Der Vollzug der Steuergesetze hier im Lande Bremen ist katastrophal, das haben meine Vorredner auch zum Teil ausgeführt, und das ist zutreffend. Der Landesrechnungshof hat bei jeder Prüfung festgestellt, wie erheblich diese Vollzugsdefizite sind, und, was mir wichtig ist, es war kein schuldhaftes Verhalten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Finanzämtern, sondern das hängt mit der katastrophalen Personalsituation in den Ämtern zusammen.
Das hat natürlich viele Auswirkungen. Zum einen, das haben ja meine Vorredner auch schon ausgeführt, hat es etwas mit Steuergerechtigkeit zu tun. Wenn wir den Staat mit Gemeinwesen gleichsetzen, dann trifft diese Steuergerechtigkeit mit der Konsequenz, die hier nicht angewendet wird, jeden Bürger und jede Bürgerin unseres Landes. Das Weitere ist die Problematik der fehlenden verfassungsgemäßen Aufgabe der Steuerverwaltung, weil die Gesetze nicht mehr rechtskonform umgesetzt werden können. Auch hier ist es nicht die Unfähigkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Finanzämtern, sondern die miserable Personalausstattung.
Frau Ahrens hat schon ausgeführt, dass die Prüfungen der Rechnungshöfe gezeigt haben, dass zwischen der Höhe möglicher Steuereinnahmen und der Personalausstattung Zusammenhänge bestehen. So wäre es sogar betriebswirtschaftlich sinnvoll, wenn wir für eine ausreichende Personalausstattung sorgen würden. Im Lande Bremen ist die Personalausstattung besonders schlecht, das beweist die Personalbedarfsberechnung, die erfolgt nach REFA-Methoden und ist bundeseinheitlich. So kann man ohne Schwierigkeiten zwischen Bremen und den übrigen Bundesländern einen Quervergleich durchführen. Dieser zeigt, dass Bremen, was die Personalausstattung betrifft, an vorletzter Stelle steht, und das bei einem Land, das wegen einer Haushaltsnotsituation beim Bundesverfassungsgericht um zusätzliche Einnahmen kämpft, um diese Haushaltssituation zu verbessern.
Wir haben in vielen Bereichen das Benchmarking. Wir haben in der letzten Legislaturperiode zum Beispiel im Sozialbereich über die Kleiderpauschale gesprochen, ein Thema, das uns in der SPD-Fraktion sehr belastet hat. Wir mussten diese Kleiderpauschale aufgrund eines Benchmarkings kürzen. Wenn wir in dem Bereich Benchmarking anwenden, dann frage ich mich allerdings, warum wir das Prinzip nicht
auch bei der Personalausstattung der Finanzämter anwenden!
Das sehe ich auch so, Frau Linnert!
Es wurde zum Beispiel bei einem Finanzamt einmal eine Modellrechnung durchgeführt, nach dem Motto „Schnell arbeiten, quantitative Erledigung“ oder aber „Nach Recht und Gesetz“, ohne pingelig arbeiten zu wollen. Bei dieser Modellrechnung hat man festgestellt, dass die sorgfältigere Bearbeitung zwar mehr Zeit und dadurch mehr Personal kostet, aber netto viel Geld, nämlich Steuereinnahmen, übrig bleibt, und zwar nach Verrechnung Bund/Land, Personalkosten, Pensionsrückstellungen, Länderfinanzausgleich und so weiter. Auch betriebswirtschaftlich wäre es also sinnvoll, über eine angemessene Personalausstattung nachzudenken und das umzusetzen.
Wir haben diese Personalminderbestände ja in allen Bereichen der Finanzämter, wie bei der Steuerfahndung, ein ganz wichtiger Bereich, bei der Umsatzsteuersonderprüfung und bei der Betriebsprüfung. Ich möchte gern zwei Bereiche hier besonders betonen: als Erstes die Umsatzsteuersonderprüfungen. Herr Jägers hat schon den Betrag genannt, bundesweit liegen hier 20 Milliarden Euro Verkürzungsbeträge vor. Wenn ich jetzt den Königsteiner Schlüssel auf Bremen anwende, so bleiben für Bremen 200 Millionen Euro übrig. Für diese Hinterziehungstatbestände, für den Versuch, hier etwas zu bekämpfen, hat man zwei Mitarbeiter abgestellt. Zwei Personen für 200 Millionen Euro Umsatzsteuerhinterziehungsbeträge! Meinen Sie, das ist sinnvoll? Ich nicht!
Zweiter Bereich: Frau Ahrens hat schon den Minderbestand bei der Betriebsprüfung dargestellt. Diese Zahl stimmt. Im Jahr 2007 werden 37 Mitarbeiter fehlen, das sind 50 Prozent der benötigten Anzahl. Was ich jetzt nicht verstehe, meine Kollegin Frau Wiedemeyer hat bei den Haushaltsberatungen den Antrag gestellt, natürlich für die SPD-Fraktion, für zehn zusätzliche Betriebsprüfer und Betriebsprüferinnen Stellen zu schaffen. Man kann nun diese Personen nicht schnitzen, aber wir hätten die Möglichkeit gehabt, ausgebildetes Personal aus Berlin und Mecklenburg-Vorpommern zu bekommen. Die Refinanzierung wäre dadurch sichergestellt worden, dass aufgrund dieses Einsatzes mehr Steuereinnahmen möglich gewesen wären.
Nun verstehe ich die Welt nicht mehr! Frau Ahrens hat das eigentlich unterstützt, aber die CDU hat diesen Antrag auf Schaffung der zehn Stellen abgelehnt, und dadurch konnte das nicht Bestandteil des Haushalts werden. Das ist mir ein Rätsel, aber vielleicht kann das die CDU noch einmal aufklären!
Ich kann dieses Nein, was ja eben bei den Haushaltsberatungen vorgetragen worden ist, überhaupt nicht verstehen. Das ist doch eigentlich wie ein Dreisatz. Ich weiß nicht, können Sie keinen Dreisatz anwenden? Ich bin gern bereit, es Ihnen zu erklären! Normalerweise müssten das hier alle beherrschen, es ist ja Bestandteil des Unterrichts in den Schulen und sogar in den Grundschulen. Sollen die Staatsausgaben denn nur durch Lohnsteuer finanziert werden? Will die CDU durch unsere Republik ziehen, um Unternehmen nach Bremen mit dem Hinweis auf den maßvollen Gesetzesvollzug bei den Steuerfestsetzungen zu locken? Ich bezweifle, ob das im Sinne der hanseatisch denkenden und handelnden Unternehmen hier in Bremen ist!
Ich ziehe ein Fazit: Außendienstmitarbeiter und -mitarbeiterinnen kosten Geld, aber sie bringen mehr Geld ein. Untersuchungen von Rechnungshöfen, nicht nach dem verfassungsrechtlichen Gebot, aber über Kosten- und Leistungsrechnungen, belegen, dass auch die Innendienstmitarbeiter und -mitarbeiterinnen mit ihren Tätigkeiten wesentlich mehr Geld einbringen würden, als sie kosten.
In Zeiten knapper Kassen ist die Einnahmeverwaltung des Staates nicht zu schwächen, sondern zu stärken. Darum, meine Damen und Herren, kein Abbau von Personal in den Finanzämtern, sondern angemessener Personaleinsatz nach den Ergebnissen der Personalbedarfsberechnung und unter Berücksichtigung des Quervergleichs mit anderen Bundesländern! – Ich danke Ihnen!
Herr Senator, Sie haben ja InWEnt erwähnt, InWEnt führt mit großem Erfolg, was Sie auch eben vorgetragen haben, dieses Projekt Coastman durch. In welcher Höhe unterstützen Sie und Ihr Ressort dieses Projekt finanziell?
Herr Staatsrat, gibt es nicht die Möglichkeit, dass Kosten, die durch diese Verfahren im Justizbereich anfallen, teilweise vom Bereich Inneres mitfinanziert werden? Sie wissen ja, auch im Bereich Justiz gibt es erhebliche Schwierigkeiten, die Kosten zu finanzieren.
Die Begründung leuchtet mir nicht ein! Sie müssen selbstverständlich mit Ih
ren Haushaltsmitteln sparsam umgehen, aber Sie könnten die Haushaltsmittel dadurch erhöhen, dass Sie diese Kosten, die im Justizbereich anfallen, von denen aber Inneres profitiert, in Rechnung stellen. Ihre Begründung fehlt bisher noch!
In der Antwort heißt es ja, dass eine Mehrbelastung für die Finanzämter verbleibt trotz der geplanten Rationalisierungsanstrengungen. Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Mehrbelastungen aufzufangen?
Wie bewerten Sie die Untersuchungen verschiedener Rechnungshöfe beim Bund, in Baden-Württemberg und auch in Bremen, die sich sehr eindeutig mit der Frage der Personalausstattung im Hinblick auf mögliche Steuereinnahmen beschäftigen? Ich möchte noch darauf hinweisen, und ich denke, Sie teilen diese Meinung: Steuereinnahmen haben keinen Selbstzweck, sondern Steuereinnahmen finanzieren in Bremen zum Beispiel Feuerwehr, Polizei und Lehrer. In diesen Rechnungshofberichten heißt es ja: zu wenig Personal, zu wenig Steuereinnahmen. Wie bewerten Sie diese Untersuchungen, und welche Folgerung ziehen Sie daraus?
Ich beziehe jetzt meine Frage eigentlich hauptsächlich auf den Innendienst, nicht auf den Betriebsprüfungsdienst. Die Untersuchungen der Rechnungshöfe beziehen sich auch auf den Innendienst. Es gibt Untersuchungen in verschiedenen Finanzämtern, auch außerhalb Bremens, die nachweisen, dass zu wenig Personal zu Mindereinnahmen führt. Mehr Personal würde zu Steuermehreinnahmen führen. Ich wiederhole: Mir ist das besonders wichtig, weil diese Mehreinnahmen ja gerade in Bremen die Bereiche finanzieren könnten, die uns wichtig erscheinen, ich wiederhole noch einmal: Feuerwehr, Polizei und Lehrer! Ich beziehe mich auf den Innendienst.
Wäre es möglich, dass Sie das im Dialogverfahren noch weiter vertiefen?
Frau Senatorin, wir haben bei der letzten Bürgerschaftssitzung unter anderem über die Thematik Vereinbarkeit von Beruf und Familie diskutiert. Wenn wir jetzt über erwartete Öffnungszeiten im Einzelhandel reden, wie beurteilen Sie dann die Möglichkeit der Menschen, die im Einzelhandel tätig sind, Beruf und Familienbetreuung zu koordinieren? Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es dort eventuell?
Sehen Sie in diesem Bereich nur Erschwernisse bei den Menschen, die nicht nur Kinder, sondern eventuell auch pflegebedürftige Angehörige betreuen wollen?
Gibt es da eventuell Möglichkeiten von Gesprächen zwischen Handelskam
mer, Einzelhandelsverbänden und Politik und Gewerkschaften?
Herr Senator, gibt es Untersuchungen darüber, ob die erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen diese erworbenen Kenntnisse in ihre Berufsfelder hineinbringen konnten?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zunächst einige sehr private und persönliche Anmerkungen, die mir, was ich zugeben möchte, gerade erst eingefallen sind, mir aber doch wichtig erscheinen!
Ich bin in der Nachkriegszeit groß geworden, und ich kannte natürlich sehr viele Frauen, deren Ehemänner im Krieg umgekommen waren. Sie waren auch Mütter, und sie hatten die Aufgabe, das Einkommen der Familie durch Erwerbsarbeit zu finanzieren, und sie mussten die Kinder betreuen. Dieses Problem, die Kinderbetreuung und den Beruf zu ver
einbaren, war deren privates, persönliches Problem, und weder Politik noch die Gesellschaft allgemein haben sich verpflichtet gefühlt, sich dieses Problems anzunehmen. Darum ist für mich dieser Antrag auch eine Art Meilenstein, und ich freue mich, dass wir über diesen Antrag debattieren.
Natürlich hat dieser Antrag nicht nur Bedeutung aus meiner persönlichen Biografie heraus, sondern er hat eine grundsätzliche Bedeutung. Wir SPD-Frauen vom Gleichstellungsausschuss haben diese Wichtigkeit sehr betont, und deswegen auch dieser Antrag. Uns war aber auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich hier nicht um ein frauenpolitisches Anliegen handelt, denn es gibt viele Bereiche, die wir mit diesem Antrag berühren, zum Beispiel Arbeitsmarktpolitik, Wirtschaftspolitik und natürlich auch Familienpolitik.
Wichtig war uns auch bei diesem Vorgespräch, noch einmal darauf hinzuweisen, dass Familienpolitik natürlich nicht Frauenpolitik darstellt. Wir wissen allerdings auch, dass eine günstige und förderliche Familienpolitik Frauen fördert, und das hat nichts mit den Genen der Frauen zu tun oder mit den Genen der Männer, sondern das hat etwas mit dem tradierten Rollenverständnis zu tun und mit Gestaltungsprozessen, die sich daraus ergeben und die dazu führen, dass Frauen auch heute noch vorrangig verpflichtet werden für die Betreuung ihrer Familie. Darum ist es eben doch so, dass eine De-facto-Förderung entsteht für Frauen, wenn die Familienpolitik ergiebig und sinnvoll ist.
Ein Ziel haben wir unter anderem, dass auch Männer und Väter erkennen, dass Familienförderung auch für sie eine Förderung darstellen kann. Zurzeit gibt es einen eklatanten Mangel an Vätern, die bereit sind, Elternarbeit zu übernehmen. Vielleicht darf ich in Abwandlung eines bekannten Liedes fragen: Neue Väter braucht das Land? Oder kann ich den Ausruf tätigen: Neue Väter braucht das Land! Ich stelle anheim.
Wir alle wissen, auch die, die diesen Ausspruch eben nicht günstig und gut fanden, dass Frauen in gehobenen Positionen im Berufsleben unterrepräsentiert sind. Auch bei der Gehaltshöhe ergeben sich auch heute noch signifikante Unterschiede. Das hat mehrere Gründe, aber ein wichtiger Grund liegt darin, dass die Frauen im Berufsleben nicht so verfügbar sind, weil sie neben den beruflichen Anforderungen eben auch die Familienbetreuung als Aufgabe haben.
Für mich ist ganz wichtig aus Sicht von Unternehmen, dass in Unternehmen, in denen Frauenförderung ein Bestandteil der Firmenpolitik ist, die Anzahl an Frauen in Führungspositionen wesentlich höher ist als im Durchschnitt. Auditierung ist ein Instrument der familienfreundlichen Personalführung. Familienfreundliche Personalführung ist ein Zwischenschritt
bei unserem Ziel, Frauen und Männern die gleichen Chancen im Erwerbsleben zu bringen.
Es ist ein wichtiges Instrument und darum ein wichtiger Antrag.
Lassen Sie mich noch einige Ausführungen machen über die Notwendigkeit, warum auch die Frauen die gleiche Möglichkeit haben sollten, im Erwerbsleben tätig zu sein, wie Männer! Neben den ökonomischen Gründen, zu denen ich gleich noch komme, hat es natürlich auch etwas mit Fairness zu tun, mit Gerechtigkeitssinn und auch vielleicht mit Wertefindung, insbesondere aus Sicht der Männer.
Jetzt zu den ökonomischen Gründen! Die meisten von uns wissen sicher, dass jede dritte Ehe in der Bundesrepublik geschieden wird. Nun ist es so, dass häufig die Männer Unterhaltsverpflichtungen haben gegenüber ihrer geschiedenen Frau, natürlich auch gegenüber den Kindern. Hier habe ich häufig erlebt, dass diese geschiedenen Männer unter ihrer Unterhaltsverpflichtung stöhnen, was ich auch verstehen kann, aber sie meinen, dass hier Änderungen notwendig sind, damit sie in Zukunft wieder eine frei gestaltbare Lebens- und neue Familienplanung durchführen können. Das wäre nur möglich ohne Unterhaltsverpflichtung für die geschiedene Ehefrau.
Eines ist mir so klar, und ich verstehe manchmal nicht, warum das noch diskutiert werden muss, diese Unterhaltsverpflichtung würde doch entfallen, wenn die Ehefrau, die Mutter der Kinder, die gleiche Erwerbsbiografie wie der Mann aufweisen würde. Die Problematik der Unterhaltsverpflichtung würde also entfallen, wenn beide, Ehemann und Ehefrau, Vater und Mutter sich für die Betreuung der Kinder verpflichtet fühlten und sie auch durchführten.
Wenn noch eine gute Kinderbetreuung durch die Firmenpolitik gewährleistet wäre, was wir auch durch dieses Auditierungsverfahren erreichen wollen, dann könnten Väter und Mütter, Männer und Frauen davon profitieren.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht nur vorteilhaft für die Frauen und Männer und nicht nur für Väter und Mütter, sondern auch sehr vorteilhaft für Unternehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eingearbeitet sind, die interessiert und motiviert sind, die die Unternehmenspolitik beherrschen, sind Geld wert für Unternehmen. Familienfreundlichkeit ist nicht ein Synonym für einen Unternehmenserfolg, aber trägt wirklich wesentlich dazu bei. So ergibt eine Umfrage des Emnid-Instituts im Auftrag der Hertie-Stiftung Folgendes: Durch familienfreundliche Personalpolitik sank der Krankenstand in den befragten Unternehmen um 22 Prozent, die Mitarbeiterund Mitarbeiterinnenzufriedenheit stieg um 83 Pro
zent, die Motivation um 86 Prozent. Das sind eindeutige, aussagekräftige Informationen.
Ein weiterer wichtiger Grund für das Ziel, Beruf und Familie zu vereinbaren, liegt in der demographischen Entwicklung unseres Landes. Wir alle wissen, dass die fehlenden Strukturen bei der Bewältigung der Problematik der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein ganz wesentliches Hemmnis darstellen bei vielen Paaren, sich für Kinder zu entscheiden. Bei uns werden zu wenig Kinder geboren, das wissen wir, und für mich war die Information darüber, dass wir die höchste Kinderzahl innerhalb der EU in den Ländern Skandinaviens finden, dort, wo die Vereinbarkeit von Beruf und Familie optimal gewährleistet ist, sehr aussagekräftig.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal die Gründung der lokalen Bündnisse für Familie und Beruf erwähnen, die von der noch amtierenden Frauenministerin Renate Schmidt gestartet worden ist. Hier liegt eine wirklich beeindruckende Erfolgsgeschichte vor, und darum betrübt mich sehr, dass diese tatkräftige, gute Politikerin nicht mehr in diesem Amt bleiben wird.
Eine weitere Erfolgsgeschichte haben wir in Bremen. Das Verbundprojekt Beruf und Familie von der ZGF, initiiert von Ulrike Hauffe – vielen Dank, Frau Hauffe! –, entwickelt sich in Bremen zu einem Erfolgsmodell. Für mich war das richtig beeindruckend, als ich von Frau Hauffe erfahren habe, dass hier in diesem Bereich ein Jour fixe eingeführt worden ist, an dem sich 40 Unternehmen beteiligen. Die Unternehmen werden vertreten von Personal aus der Führungsebene und auch von Mitgliedern von Betriebsräten. Die Unternehmen, die hier vertreten sind, sind unterschiedlich groß, nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleine und mittlere, was ich sehr erwähnenswert finde. Bei diesem Jour fixe werden Probleme vorgestellt und Problemlösungen gemeinsam erarbeitet, und das finde ich ausgesprochen wichtig. Dass es Probleme gibt, wissen wir. Es wird übrigens wissenschaftlich begleitet von der Uni Bremen. Wenn jetzt unser Antrag durchkommt, und das unterstelle ich hier einmal, dann wäre es natürlich sinnvoll, wenn sich dann die Unternehmen an diesem Jour fixe beteiligen würden.
Wir haben noch eine Erfolgsmeldung aus Bremen zu berichten, denn 14 Unternehmen und Einrichtungen aus dem Land Bremen haben sich bislang erfolgreich auditieren lassen. Einige befinden sich noch im Verfahren. Es ist natürlich immer so, es gibt immer subjektive Freuden, und das ist etwas, was ich auch gern erwähne, unsere Senatorin Frau Karin Röpke hat sich mit ihrem Ressort erfolgreich zertifizieren lassen, und das ist gerade vor einigen Wochen passiert. Frau Senatorin, vielen Dank und meine Anerkennung!
Wenn unser Staat in seiner Erscheinung dieser senatorischen Behörde sich erfolgreich auditieren lassen kann, das heißt, das will ich noch einmal betonen, sich erfolgreich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einsetzen kann, dann muss es auch möglich sein für andere senatorische Bereiche und natürlich auch für die Unternehmen, an dem das Land oder die Gemeinden Bremerhaven und Bremen zu 100 Prozent oder mehrheitlich beteiligt sind.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit dem Audit als Instrument, das ist für mich ein Weg zum Ziel der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn ich meine, dass dieser Antrag ein Selbstläufer ist, geben Sie dem Antrag Ihre Unterstützung und Ihre Zustimmung! – Ich danke Ihnen!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Welche Informationen liegen dem Senat über die Sondereinheit der niedersächsischen Finanzverwaltung vor?
Zweitens: Ist ein Einsatz einer entsprechenden Sondereinheit in Bremen geplant? Wenn nein, warum nicht?
Zu Frage zwei zwei Detailfragen: Da heißt es auf Frage zwei in Ihrer Antwort, steuerliche Daten werden ausgewertet. Woher kommen diese steuerlichen Daten? Die zweite Frage dazu ist: Wer wertet diese steuerlichen Daten aus?
Bei der Task Force geht es zielgerichtet um die Aufdeckung von Steuerverkürzung und vor allem auch um Steuerhinterziehung. Sind Sie der Meinung, dass bei verkehrten Ansätzen bei der Entfernungspauschale besonders hohe Steuerhinterziehungstatbestände festzustellen sind? Sind die Bürger und Bürgerinnen, die bei der Entfernungspauschale nicht die korrekten Angaben machen, die großen Steuerbetrüger, die man unbedingt vor allen anderen aufspüren muss?
Ich bin sehr dafür, das wir uns um Steuergerechtigkeit bemühen, aber ich möchte da ganz gern Prioritäten setzen, weil ich weiß, dass bei der geringen Personalausstattung nicht alle Steuern gesetzeskonform festgesetzt werden können. Ich weise darauf hin, dass bei der Umsatzsteuer 20 Milliarden Euro bundesweit hinterzogen werden. Meinen Sie nicht auch, dass man da Prioritäten setzen und nicht unbedingt bei den kleinen Lohnsteuerzahlern anfangen sollte, Steuergerechtigkeit zu üben?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie stellt sich der Senat die Umsetzung des Beschlusses zwischen dem Bundeskanzler und den Regierungschefs der Bundesländer vom 17. Juni 2004 über die Umsetzung der Verpflichtung im Rahmen der Millenniumsagenda vor?
Zweitens: Welche Schritte hat der Senat bereits unternommen, um diese Verpflichtung zu erfüllen?
Drittens: Welche Mittel sieht der Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2006/2007 für diese Aufgaben vor?
Der Präsident des Senats hat den Beschluss der Umsetzung der Millenniumsagenda mitgetragen. Sind Sie mit mir einer Meinung, Frau Staatsrätin, dass hierdurch eine besondere Verpflichtung des gesamten Senats zur Finanzierung dieser Aufgabe besteht?
Zu Frage drei und zur Antwort drei: Mir ist natürlich klar, dass der Senat noch keine Antwort über den Haushaltsansatz für die Entwicklungszusammenarbeit geben kann. Das ist letztlich die Aufgabe von uns, des Parlaments. Meine Frage lautet deswegen auch: Welche Mittel sieht der Senat vor?
Nun sind wahrscheinlich auch in Ihrem Bereich Einsparmaßnahmen geplant und erforderlich. Wie ist denn Ihre Planung, Frau Staatsrätin, bezüglich der Aufteilung dieser Einsparmaßnahmen bezogen auf die Aufgabe Bund, auf die Aufgabe Europa und die Aufgabe Entwicklungszusammenarbeit?
Mehr eine Bitte! Vielleicht könnten wir das bei der nächsten Ausschusssitzung, die für diesen Bereich zuständig ist, noch einmal diskutieren?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mich mit diesem Thema das erste Mal beschäftigte, wurde ich aus dem Kreis meines sozialen Umfeldes etwas erstaunt angesprochen, warum ein solches Thema in einem Landtag debattiert werden soll. Ich muss gestehen, mir ging es zunächst auch so, aber dann ist mir klar geworden, die Bundesrepublik hat ein föderales System, und außerdem – und darauf komme ich noch in meinen weiteren Ausführungen –, das,
womit sich dieses Zusatzabkommen beschäftigt, taucht in allen Gruppierungen unseres gesellschaftlichen Lebens auf.
Im Dezember 2002 hat die UN-Generalversammlung das Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen angenommen. Der UN-Unterausschuss für Prävention verpflichtet die Vertragsstaaten, unabhängige und effektive innerstaatliche Besuchsmechanismen als Kontrollgremien einzurichten. Deutschland hat das Zusatzprotokoll bisher weder unterzeichnet noch als Folge, das ist klar, ratifiziert.
Nun ist es natürlich so, dass Deutschland sich nicht Anti-Folter-Maßnahmen verschließt, das ist klar. Es liegen andere Gründe vor, und zwar hängt das ausschließlich – und das ist gut so, dass es ausschließlich damit zusammenhängt – an den geforderten Kontrollgremien. Hier gibt es Bundeskompetenzen, aber hauptsächlich und vor allem Länderkompetenzen. Hierzu wird mein Kollege Grotheer noch einige ergänzende Ausführungen machen.
Für mich erhebt sich aber die Frage, ob die Gründe, die die Bundesrepublik und die Bundesländer letztlich dazu gebracht haben, nicht zu unterschreiben und nicht zu ratifizieren, ausreichend überzeugend sind. Was ich im Folgenden ausführe, ist so selbstverständlich, dass es schon beinahe banal klingt, aber leider ist es auch notwendig, darauf hinzuweisen.
Folter ist eine besonders gravierende Verletzung der Menschenrechte, und der Schutz der Menschenrechte gehört zu den Grundrechten, wie sie auch in unserer Verfassung gesichert sind. Ich zitiere, um es noch einmal ins Bewusstsein zu rufen, Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Nicht, weil dieser Schutz ein Bestandteil unseres Grundgesetzes ist, halte ich das Thema der Folterbekämpfung für besonders wichtig, ich hoffe sehr, dass das, was wir hier ausführen, keine Sonntagsreden sind, sondern dass da wirklich etwas im politischen Raum passiert.
Ich hätte mir früher nicht vorstellen können, dass das Thema Folter in Staaten mit Rechtsstaatlichkeit noch ein gewichtiges Thema darstellen kann. Lassen Sie mich aber einige Beispiele vortragen, ich denke, die werden überzeugend sein!
Nicht nur das, was auf Kuba in Guantanamo passiert, zeigt und beweist in erschreckendem Maße, dass ein Rechtsstaat oder ein Staat, der sich als Rechtsstaat bezeichnet, durchaus mit Foltermethoden Menschen quält. Denken Sie an den Skandal um die Vorfälle bei der Bundeswehr! Denken Sie an den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in diversen Einrichtungen! Die SPD-Fraktion hat eine
Kleine Anfrage vorgelegt, in der es um die präventiven Maßnahmen gegen Vernachlässigung von Kindern geht. Anlass und Grund war der tragische Todesfall eines siebenjährigen Mädchens, das nach langer andauernder Vernachlässigung an Hunger verstorben ist.
Hier stoßen wir auf Grenzerfahrungen menschlichen Handelns und in meinen Augen auch menschlicher Fantasie. Mir ist es überhaupt nicht vorstellbar, wie Elternteile sich so verhalten können, dass ein Kind so qualvoll sterben muss! Auch das ist aber Folter, und auch da müssen Mechanismen entwickelt werden, dass so etwas nicht passieren kann.
Darum war ich auch sehr froh über diese Kleine Anfrage, weil solche Schutzmechanismen da gefordert und erbeten werden.
Es gibt bereits viele Bestimmungen in internationalen und regionalen Menschenrechtspräventionen, die Folter verbieten. Das Zusatzprotokoll soll vor allem im präventiven Bereich wirken. Allein diese Forderung bedeutet, dass das Zusatzprotokoll unbedingt ratifiziert werden muss. Ich denke nicht, dass Folterbekämpfung erst dann eintreten soll, wenn es bereits geschehen ist, es ist noch viel wichtiger, im Präventivbereich Maßnahmen zu entwickeln, die jegliche Form von Folter verhindern.
Das Zusatzprotokoll fordert nicht allein die Folterverhinderung, sondern setzt sich auch mit den Bereichen der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung oder Strafe auseinander. Hier öffnet sich für mich ein weites Feld. Ich habe mich bei der Vorbereitung zu diesem Debattenbeitrag oft gefragt, ob Folter nicht auch in einer Grauzone entstehen kann, die uns unbedingt zwingt, sich dieses Themas anzunehmen. Lassen Sie mich einmal ein Beispiel nennen: Ich habe mich vor kurzem mit einer jungen Frau unterhalten, die nach einem psychischen und physischen Zusammenbruch ihren Beruf gewechselt hat. Sie war lange Zeit in einem Altenheim als Altenpflegerin tätig, und die Bedingungen für die zu pflegenden Menschen dort waren so inhuman, dass sie das als Folter für die Betroffenen empfunden hat, die sie nicht mehr ertragen konnte.
Ich möchte einige Beispiele nennen: In diesem Altenheim wurden zum Beispiel benutzte und beschmutzte Windeln wieder verwendet. Ein Tablett mit Mahlzeiten wurde den betroffenen Menschen aufs Zimmer ans Bett gebracht, nach einer gewissen Weile wieder weggenommen. Diese Menschen waren nicht in der Lage, die Mahlzeit zu sich zu nehmen, die Pfleger und Pflegerinnen waren nicht behilflich, dann wurde das Tablett weggeräumt mit dem Hinweis: „Ach, Sie hatten wohl keinen Appetit.“ Verbandswechsel
erfolgten mit rüden Methoden, für die zu Pflegenden mit Schmerzen verbunden. Druckgeschwüre, durch übermäßiges langes Liegen entstanden, wurden nicht angemessen versorgt.
Diese Einzelheiten waren für mich richtig furchtbar und sind auch für mich wirklich mit Folter zu vergleichen. Mir ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass natürlich sehr viele Pflegeheime vorhanden sind, in denen angemessen gepflegt und die Menschen ordentlich behandelt werden, aber dass es solche Auswüchse gibt und man da unbedingt Präventivmaßnahmen entwickeln muss, ist für mich überzeugend.
Das Zusatzabkommen beschäftigt sich auch mit der Thematik der erniedrigenden Behandlung. Hier liegt für mich – und das ist eindeutig – eine Verletzung der Würde vor. Auch da möchte ich das Grundgesetz zitieren, Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Bereich fängt bei mir schon in Alten- oder Pflegeheimen an, wenn hier die Pflegerinnen und Pfleger ohne anzuklopfen die Wohnungen der Bewohnerinnen und Bewohner betreten. Für mich ist es auch erniedrigend, wenn alte Menschen keine Namen mehr haben, sondern mit Oma und Opa angesprochen werden. Oder denken Sie an die Zwangsheirat! Vor einiger Zeit hat hier eine sehr ausführliche Debatte stattgefunden, auch das ist für mich mit der Würde der Frauen nicht zu vereinbaren.
Ich denke immer, es ist sehr wichtig zu überlegen, wo Folter und erniedrigende Behandlung auftauchen können, wo sie auftreten können. Die Erfahrung, die ich gemacht habe, zeigt, wenn man sich einer Problematik bewusst wird, dann kann gehandelt werden. Körperliche Unversehrtheit und die Würde der Menschen und die Verletzung dieser beiden so grundlegenden Menschenrechte sind leider auch in unserer Gesellschaft doch Bestandteil. Umso mehr ist es wichtig, dass das Zusatzprotokoll von der Bundesregierung ratifiziert wird, und das ist nur möglich, wenn die Länder dem zustimmen.
Ich möchte noch einen Grund nennen, und den habe ich sehr bewusst an das Ende der Gründe gesetzt, der im außenpolitischen Bereich zu finden ist. Wir wissen, dass es in unserer Welt Staaten gibt, in denen massiv gefoltert wird. Wenn Deutschland dieses Protokoll nicht ratifiziert, wie kann es denn diesen Staaten gegenüber glaubwürdig auftreten, wenn es selbst die Kontrollgremien nicht einsetzt?
Wichtig ist für mich auch, und das ist etwas, das Bremen leisten kann: Bremen sollte sich weiterhin bemühen, die Bundesländer, die sich gegen die Vertragsunterzeichnung wenden, zu überzeugen.
Der Senat hat in seiner Antwort ausgeführt, dass er keine Möglichkeit sieht, die Meinungsbildung in den noch nicht zustimmenden Bundesländern zu beein
flussen. Das verstehe ich nicht, das ist mir fremd. Ich denke aber, dass Herr Staatsrat Mäurer dazu vielleicht einige Ausführungen machen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hätte mir sehr gewünscht, dass wir nicht über eine Große Anfrage debattieren, sondern über einen Antrag. Leider hat unsere Koalitionspartnerin nicht mitgemacht. Ich hoffe aber sehr, dass die Debatte unser Bewusstsein über die Wichtigkeit des Zusatzprotokolls schärft, und noch mehr hoffe ich, dass die Unterzeichnung und Ratifizierung keine Utopie darstellen. – Danke!
Herr Senator, ich habe eine Frage zu Ihrer Antwort auf Frage eins. Sie sagten, es läge im Ermessen der Auftraggeber. Nun bin ich der Meinung, dass es keinen Ermessensspielraum gibt bei Befolgung von Gesetzen. Hier liegt doch ein Gesetz vor. Könnten Sie mir diese Antwort noch einmal erläutern?
Herr Senator, Sie haben in Ihrer Antwort auf Frage eins ausgeführt, dass pragmatisch mit Unternehmern in Bremen umgegangen wird. Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff pragmatisch?
Also mehr die Umgangsweise, der Umgangston?
Ich war über dieses Rankingsystem in dieser Zeitschrift etwas irritiert, und da ist mir die Frage gekommen: Es gibt in allen Berufen Menschen, die qualifiziert oder weniger qualifiziert sind, was halten Sie denn von einem ähnlichen Rankingsystem bezogen auf Steuerberater und Steuerberaterinnen?
Ich habe das auch als problematisch empfunden, aber ich fand das ganze Verfahren etwas erstaunlich, und darum auch meine nächste Frage: Welchen Wert hat denn Ihres Erachtens diese ganze Untersuchung dieser Zeitschrift gehabt? Ist das sinnvoll, ist das vernünftig, war das klug, bringt das etwas?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie hat sich das geschätzte Volumen der „Schattenwirtschaft“ im Lande Bremen im vergangenen Jahr entwickelt?
Zweitens: Wie viele Ermittlungs- und Strafverfahren wurden im vergangenen Jahr in Bremen und Bremerhaven auf der Basis des neuen Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeleitet?
Drittens: In welchem Umfang wurden in diesen Verfahren hinterzogene Steuern und hinterzogene Sozialabgaben aufgedeckt?
Ja, eine Anmerkung und eine Zusatzfrage! Wir haben auf drei Fragen eigentlich keine Antwort erhalten. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass für einen so wichtigen Bereich, der nicht nur regionalwirtschaftlich von Bedeutung ist, kein Zahlenmaterial vorliegt?
Dann können wir davon ausgehen, dass in naher oder weiterer Zukunft Daten vorliegen, die aussagekräftig sind?
Herr Senator Nußbaum, halten Sie denn Freistellung für die Personalvertretungsarbeit, Frauenbeauftragtenarbeit, Schwerbehindertenvertretinnen- und -vertreterarbeit für notwendig und angemessen?
Ich habe noch eine Ergänzungsfrage zu der Norddeutschen Partnerschaft. Ich finde es ganz klug, dass da nicht unbedingt eine Bremer Beteiligung auftaucht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass bei den Konferenzen auch Anregungen entwickelt werden, die für die Umsetzung dieser Dekade sinnvoll sind. Gibt es jetzt eine Möglichkeit, dass Sie diese Anregungen bekommen und auch irgendwie bearbeiten und gegebenenfalls weiterleiten?
Vielen Dank, das sehe ich genauso! Es geht mir nur darum, dass die Anregungen und die Ideen, die dort entwickelt werden, hier vielleicht hereingebracht werden können und in die Schulen hineingebracht werden. Ansonsten teile ich Ihre Auffassung.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie beabsichtigt der Senat, Unternehmen im Land Bremen zu motivieren, das Audit Beruf und Familie als Managementinstrument für eine familienbewusste Personalpolitik zu bewerten und sich um dessen Erlangung zu bemühen?
Zweitens: Welche Rolle können beziehungsweise sollen in diesem Zusammenhang Kooperationen mit der ZGF, der Handels- und der Handwerkskammer spielen?
Drittens: Sieht der Senat Möglichkeiten, Gesellschaften, die sich mehrheitlich im Eigentum der bremischen öffentlichen Hand, staatlich und städtisch,
befinden, zur Teilnahme an der Zertifizierung zum Audit Beruf und Familie zu verpflichten?
Was mich sehr begeistert hat, war die Antwort zu Frage zwei, aber dazu habe ich trotzdem noch eine Nachfrage. Inwiefern ist das Bremer Verbundprojekt bundesweit modellhaft?
Bei der Antwort zu Frage drei war ich nicht ganz so begeistert. Es geht nicht nur um Frauenförderung, sondern auch um andere Bereiche. Da würde ich gern wissen: Wie hat sich denn der Senat in der Vergangenheit eingesetzt, und welche Einflussmöglichkeiten will er für die Zukunft einsetzen?
Nun denke ich einmal, selbstverständlich sind Gesellschaften autonom in betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, aber gerade in Unternehmen, an denen Bremen zu 100 Prozent beteiligt ist, haben die Gesellschafterversammlungen großen Einfluss. Wie können Sie sich da die Einwirkungsmöglichkeiten auch in Top-down-Verfahren vorstellen?
Es ist ja bei diesen Auditierungsverfahren immer das Problem von Kinderbetreuung, gerade bei Kindern unter drei Jahren. Wir haben ganz interessante Projekte, aber welche Möglichkeiten sieht der Senat, noch weitere Projekte anzuschieben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Bremer Entwicklungszusammenarbeit fortführen“ war schon häufiger auf den Tagesordnungen vergangener Sitzungen und musste leider immer verschoben werden. Heute hat es eine etwas makabere Aktualität, wir haben in der Stadtbürgerschaft ausführlich über die Katastrophenhilfe, über die Aktion „Bremen hilft“ gesprochen. Ich werde daran anschließen.
Aus der Katastrophe in Südasien hat sich unser Wissen bestätigt, solche Katastrophen betreffen nicht nur die Menschen vor Ort, sondern auch andere Regionen, auch Bremen. Schon allein deswegen profitiert Bremen von dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in ganz starkem Umfang. Entwicklungszusammenarbeit beinhaltet auch wirtschaftsfördernde Maßnahmen. Wenn Sie die Antwort des Senats zu unserem Antrag gelesen haben, werden Sie feststellen, dass hierauf sehr ausführlich eingegangen worden ist. Ich werde meinen Beitrag dazu nicht vortragen. Ich weiß, unsere Kollegin Frau Akkermann wird dazu einige Ausführungen machen.
Eines ist jedenfalls klar: Entwicklungszusammenarbeit ist nichts Exotisches, das irgendwie für Regionen weit weg von Bremen wichtig ist, Entwicklungszusammenarbeit ist etwas, wovon Bremen auch profitiert. Bremen ist keine Insel, Bremen ist ein Teil unserer Welt, und wir sollten uns das wirklich immer wieder vor Augen führen und auch nie vergessen: Bremen kann nicht die Welt verändern oder beeinflussen, aber, wie wir nicht nur aus diesem Inferno in Südasien gelernt haben, Bremen kann beeinflusst werden durch das, was irgendwo in der Welt passiert. Ich wiederhole noch einmal, wir leben alle in einer Welt.
Ich begrüße es sehr, dass sich die neuen Strukturen der Entwicklungszusammenarbeit noch in der Überlegensphase befinden. Die Katastrophe in Südasien, die zu unserer Entschließung in der Sitzung der Stadtbürgerschaft geführt hat, könnte vielleicht dazu beitragen, dass die Strukturen der Entwicklungszusammenarbeit und die Inhalte auch unter Berücksichtigung der Katastrophenverhinderung und Präventivmaßnahmen neu überlegt werden.
Lassen Sie mich noch einige Aspekte besonders betonen! Bremen ist ein kleines Bundesland, und die Haushaltsnöte sind uns allen bekannt. Wir können nicht in Konkurrenz treten mit den Millionen- und Milliardenbeträgen großer Staaten, aber wir können und müssen gezielt in Einzelaktionen Hilfe leisten. Ich möchte ein Beispiel anführen, das mir sehr wichtig erscheint, auch wenn es einen Wirtschaftsfaktor beinhaltet, nämlich Coastman-Ideen von InWEnt. Ich bin leider sehr sicher, dass in diesen Katastrophengebieten in Südasien das unendliche Leid etwas vermindert gewesen wäre, wenn die Coastman-Ideen und -Überlegungen schon damals vorhanden gewesen und angewandt worden wären. Wenn ich jetzt noch einmal wieder Südasien erwähne, ist aber auch klar, dass Entwicklungszusammenarbeit sich nicht auf diesen Bereich beschränken darf. Sie wissen, „Bremen hilft“ ist eine Sonderaktion, die auch durch Spenden finanziert werden soll, zu denen alle Bremerinnen und Bremer aufgerufen werden.
Die Verpflichtung, mit Entwicklungszusammenarbeit auch Entwicklungshilfe zu leisten, da erinnere ich auch an Afrika, hier an Namibia aufgrund der historischen Verpflichtung unseres Landes, aber auch an Afrika allgemein. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, welche Geißel die Krankheit Aids in Afrika darstellt. Alle acht Minuten stirbt in Afrika ein Mensch an Aids. Ein Weg zur Armutsbekämpfung wäre zum Beispiel das Vermitteln von Bildung, und Bildung könnte auch bedeuten, dass den Menschen die Notwendigkeit von Empfängnisverhütung zugänglich gemacht wird, und, ich muss das nicht unterstreichen, Verhütungsmaßnahmen sind auch Bekämpfungsmaßnahmen gegen Aids.
Armutsbekämpfung ist aus vielen Gründen für mich ein wichtiger Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, einmal wegen der Aidsbekämpfung, die
ich schon angeführt habe, es ist aber auch Terrorismusbekämpfung. Armutsbekämpfung ist aber auch die Präventivmaßnahme zur Vermeidung von Umweltkatastrophen, und dass Krankheiten, Terroraktionen und Umweltkatastrophen Bremen erreichen können, dazu muss ich keine Ausführungen machen, ich denke, das ist uns allen klar. Das zeigt wieder einmal, wie wichtig Entwicklungszusammenarbeit auch für Bremen ist. Entwicklungszusammenarbeit kann Wege zeigen und immer wieder für einzelne Regionen Hilfeleistung bringen. Den Menschen sollen dadurch Chancen, Perspektiven und Möglichkeiten aufgezeigt werden.
Was die Verpflichtung Bremens für Entwicklungszusammenarbeit angeht, könnte man politische, humanitäre und soziale Gründe anführen, aber ich kann hier auch einmal die große Weltpolitik zitieren. Auf dem Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen im September 2000 haben sich die dort anwesenden Staats- und Regierungschefs dem Ziel verpflichtet, den Anteil der extremen Armut der Weltbevölkerung bis zum Jahr 2015 zu halbieren. 2015, das sind noch zehn Jahre, und in diesen zehn Jahren müsste viel passieren, um dieses Ziel zu erreichen.
Ich möchte eine weitere politische Sitzung erwähnen, die für uns vielleicht noch wichtiger ist. Bei einer Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Bundesländer am 17. Juni 2004 in Berlin, das ist noch nicht einmal ein Jahr her, wurde unter anderem über die Umsetzung der Verpflichtung der Millenniumsagenda gesprochen. Alle, die daran teilgenommen haben, waren sich darin einig, dass die Umsetzung der Agenda über die Entwicklungszusammenarbeit eine Verpflichtung des Bundes und der Bundesländer sein muss. Die Regierungschefs haben zwar auch betont, dass angesichts der schwierigen Haushaltslage nicht ungebremst hohe Haushaltsmittel eingesetzt werden können, aber was mir wichtig erscheint und auch wichtig ist, sie haben Ja gesagt zu der Verpflichtung der Entwicklungszusammenarbeit und der Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit auch für die Bundesländer. Damit ist für mich auch Bremen in der Pflicht. Gute Worte finden, deklarieren ist wunderbar, aber das heißt auch, dass Finanzmittel für Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt werden müssen.
Herr Perschau hat in seiner Rede in der Stadtbürgerschaft zu dem Entschließungsantrag „Bremen hilft“ das Netzwerk der Entwicklungszusammenarbeit in Bremen gelobt. Ich konnte mich und kann mich auch jetzt dem Lob nur anschließen. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch solches Netzwerk funktioniert nicht, wenn keine Geldmittel vorhanden sind. Wir müssen also diese Arbeit finanzieren.
Mir ist auch wichtig, dass wir Maßnahmen unterstützen, die dazu führen, dass Menschen in unserer Stadt und unserem Land über die Entwicklungszu
sammenarbeit, über die Art und Weise, wie sie erfolgen soll und über die Katastrophenhilfe informiert werden. Da kann ich mich besonders bei InWEnt und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dort und beim BIZ bedanken, weil die wirklich in diesem Bereich ganz hervorragende Arbeit leisten. Diese Katastrophe in Südasien ist ja für uns alle kaum vorstellbar in den Dimensionen, aber vielleicht gibt es da etwas, das positiv ist, vielleicht ist sie auch die Chance für Veränderungen, Veränderungen im Denken und im Handeln.
Vielleicht gibt es Einzelmaßnahmen, die wir hier in Bremen durchführen können, die nicht sehr arbeitsaufwendig sind und auch nicht sehr aufwendig sind, was das Geld betrifft. Es gäbe vielleicht die Möglichkeit, den fairen Handel dadurch zu unterstützen, dass wir hier in der Bürgerschaft oder im Rathaus Produkte aus diesem Bereich einsetzen. Wäre das so schwierig? Vielleicht wäre es auch möglich, dass unsere Verwaltung sich für diesen Bereich einsetzt, nämlich für die Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften der Entwicklungsländer,
nicht nur Unternehmen, sondern auch Behörden. Ich denke, es gibt viele Möglichkeiten, Entwicklungszusammenarbeit zu leisten. Man sollte Kreativität ansetzen, um neue Lösungsansätze zu entwickeln.
Entwicklungszusammenarbeit, das ist ganz wichtig, aber ich denke, das ist den meisten jetzt schon klar geworden, heißt nicht Zwangsimport unserer Werte. Entwicklungszusammenarbeit, und wir wissen, früher sprach man von Entwicklungshilfe, heißt, mit den Menschen vor Ort zu arbeiten, ihre Kultur, ihr Know-how, ihre tradierten Werte erkennen und sie achten. Sie wissen vielleicht, dass früher Entwicklungshilfe darin bestand, dass irgendwelche Unternehmen Fabriken gebaut haben, sie in irgendwelche Regionen gesetzt haben, dann haben die Fachleute auf Wiedersehen gesagt, und diese wunderbaren Fabriken wurden Industrieruinen. Das war keine Entwicklungshilfe, das war eine Hilfe für Industrieunternehmen in Europa. Das ist aber heute eigentlich Vergangenheit, und das ist sehr wichtig und sehr erfreulich.
Es gibt ein chinesisches Sprichwort, das finde ich hervorragend, und das passt auch zu dem Thema: „Gib dem Menschen einen Fisch, dann hat er einen Tag zu essen. Lehre ihn fischen, dann hat er sein ganzes Leben zu essen.“ Profan ausgedrückt, Ziel der Entwicklungszusammenarbeit sollte sein, die Menschen vor Ort in die Lage zu versetzen, ihre Zu
kunft aus eigener Kraft zu gestalten, und ich hoffe, erwarte und fordere, dass Bremen seinen Beitrag dazu leistet.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Ist dem Senat bekannt, dass in BadenWürttemberg und in Sachsen-Anhalt ein automatisiertes Besteuerungsverfahren, SESAM beziehungsweise DUNAN, für die Bearbeitung von Steuererklärungen im Einsatz ist?
Zweitens: Welche Vorteile ergeben sich für die Personen, die entsprechende Erklärungen abgeben, und für die für die Bearbeitung der Steuererklärungen zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Finanzämter?
Drittens: Wird eine Einführung und Erprobung eines automatisierten Besteuerungsverfahrens auch in Bremen zum Einsatz kommen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
Die Frage bezieht sich auf diese risikoarmen Fälle. Wie wird da gewährleistet, dass hier die Steuern nach Recht und Gesetz festgesetzt werden?
Herr Bürgermeister, ich habe mich gefreut, dass Sie die Leistungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft so anerkannt und gelobt haben, aber meine Frage bezieht sich darauf: Wie ermittelt man Leistungsbereitschaft, nach Quantität oder nach Qualität? Wenn Sie da eine Lösung gefunden haben, wie vergleichen Sie diese beiden Kriterien?
Wenn ich aber höre, mit welcher Arbeitsbelastung hier zu rechnen ist, könnte da nicht die Qualität der Arbeit unter der Quantität, die zu bewältigen ist, leiden?
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass im Land Bremen bei durchschnittlich guter Ausbildungsquote in Verwaltung und Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand Anteilsbesitz hält, einige Gesellschaften trotz nennenswerter Beschäftigtenzahlen, beispielsweise die Bremer Investitions-Gesellschaft, BIG, nicht oder nur minimal ausbilden?
Zweitens: Was beabsichtigt der Senat zu unternehmen, damit die Ausbildungsquote aller dieser Gesellschaften zum kommenden Ausbildungsjahr mindestens sechs Prozent erreicht?
Drittens: Welche Schritte hält der Senat für sinnvoll, um alle Gesellschaften, an denen die öffentliche Hand Anteilsbesitz hält, zu befähigen und zu motivieren, mehr eigene Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen und sich, soweit nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermittelt werden können, an Ausbildungsverbünden zu beteiligen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Entwicklungszusammenarbeit von 25 Jahren ist eine Erfolgsgeschichte wirklich besonderer Art und für uns von der SPD-Fraktion verbunden mit dem Namen eines
Mannes, nämlich Gunther Hilliges, der diese Arbeit mit visionären Kräften und großem Erfolg wunderbar gestaltet hat.
Das ist natürlich keine One-Man-Show, und das betont Gunther Hilliges auch in vielen Gesprächen. Er hat in dem Landesamt ein gutes Team, das die Arbeit unterstützt, fördert und auch immer mitgetragen hat.
Entwicklungszusammenarbeit ist für mich auch eine Aufgabe des Landes Bremen. Ich denke, das Prinzip des Föderalismus heißt auch, dass wichtige Aufgaben gemeinschaftlich von Bund und Ländern wahrgenommen werden müssen. Grundlegende Aufgaben wie Armutsbekämpfung als Friedenssicherung und Terrorbekämpfung muss ein Land wie Bremen, das so international geprägt ist, auf jeden Fall wahrnehmen.
Manchmal bilden diese drei Bereiche die Brücke für wirtschaftliche Beziehungen, aber es ist nur ein Ergebnis, nicht unbedingt die Motivation.
Seit 1988 wird der Bremer Solidaritätspreis vom Bremer Senat verliehen, auch das eine Idee von Gunther Hilliges. Der erste Preisträger war Nelson Mandela mit seiner damaligen Frau. Nelson Mandela ist heute eine Lichtgestalt für Freiheitskampf und Menschenrechte und auch für politischen Erfolg. 1988, als er den Preis bekam, war er nur ein Häftling. Der Kontakt durch diese Preisverleihung hat den Namen Bremen in Südafrika bekannt gemacht und eine Brücke für wirtschaftliche Beziehungen gebildet. Die Preisverleihung war nicht dazu gedacht, aber sie hat diese Brücke gebildet.
Ein weiteres Beispiel der Solidarität ist die Pflege der Beziehungen zu Namibia. Hier gibt es traurige historische Gründe für eine engagierte Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit, aber auch hieraus ist etwas entstanden, das im Vorfeld dieser aktiven Unterstützung keiner ahnen konnte. Vor einiger Zeit hat unser Bundeskanzler Schröder eine Reise durch einige afrikanische Länder durchgeführt und ist unter anderen von unserem Bürgermeister Henning Scherf begleitet worden.
Es war natürlich eine Ehre für Henning Scherf, es war eine Ehre für unser Land, aber es war auch
wieder ein Aufbau von wirtschaftsfördernden Maßnahmen.
Seit den furchtbaren Attentaten vom 11. September 2001 ist vielen bewusst geworden, dass die Bekämpfung des Terrorismus nicht nur mit militärischen Aktionen und Überwachung möglich und notwendig ist, sondern es müssen auch Initiativen ergriffen werden, um überhaupt Menschen von diesen verzweifelten terroristischen, kriminellen Handlungen abzubringen. Das ist für mich schon die Armutsbekämpfung. Ich bin nicht so naiv zu behaupten, dass Armut die einzige Ursache für Terrorismus darstellt, aber sie ist eine sehr entscheidende. Die Armutsbekämpfung, eine wichtige humanitäre, soziale Aufgabe, eine politische Aufgabe, hat sich das Landesamt für Entwicklungszusammenarbeit wirklich auf seine Fahnen geschrieben. Ich weiß, dass es viele Beispiele gibt, die hier den Erfolg belegen.
Ich habe mir als Beispiele Frauenprojekte herausgesucht, nicht weil ich frauenpolitisch engagiert bin, sondern da gibt es andere, auch handfeste Gründe. In den Ländern, über die wir jetzt sprechen, sind Frauen noch viel mehr als in Europa Trägerinnen der Familienfürsorge, der Erziehung der Kinder. Wenn Frauen gefördert werden, dann können sie dieses Wissen weitergeben. Das ist die beste und die einfachste Form von Nachhaltigkeit, was wir ja durch Entwicklungshilfe erreichen wollen.
Ich nenne hier nun ganz konkret drei Beispiele, und zwar aus den Ländern El Salvador, Chile und Indien. Hier gibt es Projekte, nämlich Alphabetisierungsangebote für Frauen, gleichzeitig verbunden mit Hilfe zur Selbsthilfe, wirtschaftliche Existenzen aufzubauen, und drittens, was ich auch für ganz wichtig halte, es werden Wissen und Fähigkeiten vermittelt, um die Frauen in die Lage zu versetzen, sich in demokratische Abläufe einzumischen und dann mitzuwirken.
Der dritte Punkt, den ich als Letztes nenne möchte, ist Coastman. Was ist Coastman? Sehr vereinfacht und verkürzt ist darunter ein Projekt zu verstehen, in dem Qualifizierungsangebote vorgelegt werden, in dem Wissen weitergegeben wird, wie nachhaltiges Küstenzonenmanagement gefördert wird. Im Bereich der Küsten, und da ist Bremen als Küstenland natürlich besonders gefordert, muss versucht werden, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen den Vorteilen der wirtschaftlichen Entwicklung und den Vorteilen und dem Wissen über den Schutz und den Erhalt der Küstengebiete.
Das Landesamt ist eingebettet in ein großes Netzwerk. Ich möchte nur zwei Institutionen beispielhaft nennen. Das sind Borda und zum anderen die ehemalige Carl-Duisberg-Gesellschaft, jetzt InWEnt. Ich nenne die beiden auch deswegen, weil sie erfolgreich mit dem Amt für Entwicklungszusammenarbeit zusammenarbeiten und weil beide in Bremen zu erreichen sind.
Die Bremer Stadtmusikanten und Gunther Hilliges zu vergleichen, hört sich vielleicht lächerlich an, aber sie haben eine wesentliche Gemeinsamkeit. Beide haben den Namen Bremen in die Welt hineingetragen, und für Ihren Beitrag, Herr Hilliges, schuldet Bremen Ihnen Dank. Diesem Dank schließe ich mich auch im Namen der SPD-Fraktion an!
Ich wünsche dem gesamten Team des Landesamtes und uns allen hier in Bremen, dass wir alle unseren Beitrag zur Verständigung der Menschen in der Welt weiter leisten können. Deswegen bitte ich Sie, den vorgelegten Anträgen der SPD und der CDU Ihre Zustimmung zu erteilen! – Ich danke Ihnen!
Wir fragen den Senat:
Erstens: In welchem Umfang sind im vergangenen Jahr im Land Bremen in im Zusammenhang mit Zwangsprostitution und Menschenhandel stehenden Strafverfahren Gewinne abgeschöpft und Vermögen beschlagnahmt worden?