Klaus Dietz
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Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Woche gab es einen Zwischenruf im „Hessenbauer“: „Rapsöl wieder preiswürdig“. – Ich sage dazu: Eine Entwarnung ist das mit Sicherheit nicht. Das Thema ist ernst. Die Verluste, die beim Umsatz entstanden sind, sind nicht rückholbar. Das muss man einfach feststellen.
Die bestehende Regelung ist starr und geht an der Beweglichkeit der Märkte – der Eckpreis ist fest, der Erdölpreis schwankt – ein Stück weit vorbei. Das ist der Zentralpunkt, an dem wir ansetzen müssen.
Wir haben in der Diskussion gemerkt, jede Fraktion sieht Sonnen- und Schattenseiten. Ich will das nicht unbedingt weiter vertiefen, sondern zwei Vorbemerkungen machen.
Erstens. Lieber Heinrich, nicht erschrecken: ein Lob für die GRÜNEN. Ich freue mich, dass die GRÜNEN heute bezüglich Raps, Rapsanbau eine Meinung an den Tag legen, die ich sehr lange bei ihnen vermisst habe. Das hat man lange Zeit ganz anders gehört. Das gilt auch für das Thema Biodiesel.
Ich will das nicht weiter vertiefen, aber da gab es heftige Widersprüche zur heutigen Meinung. Ich freue mich, dass da eine Meinungsänderung eingetreten ist.
Aber dem Lob folgt der Tadel. Der erste Satz Ihres Antrags ist schlichtweg falsch. Wenn man sich das Mineralölsteuergesetz ansieht, erkennt man, dass dort nicht von einer Steuerbefreiung die Rede ist, sondern von einer Steuerbegünstigung. Mineralöle sind bis zum 31. Dezember 2009 in gewissem Umfang steuerbegünstigt. Diese Steuerbegünstigung darf nicht zu einer Überkompensation der Mehrkosten führen.
Dann kommt der eigentliche Anstoß. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu berichten, wie sich die Situation am Markt darstellt, erstmals zum 31. März 2005. – Wenn ich mich recht erinnere, waren Herr Fischer und Herr Trittin damals noch im Amt.
Für den Fall, dass sich eine Überkompensation ergibt, soll eine Regelung vorgeschlagen werden,um eine Anpassung der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe und Bioheizstoffe entsprechend der Entwicklung der Rohstoffpreise an die Marktlage vorzunehmen.
Der gesetzliche Auftrag an die Bundesregierung stammt also noch aus der rot-grünen Zeit.
Das hilft uns in der Sache aber nicht weiter, sondern es dient nur der Klarheit und Wahrheit.
Aus der Sicht der Landwirtschaft und der Volkswirtschaft ist das Thema Biodiesel das Beispiel, die in einem unternehmerischen Lehrbuch nicht besser hätte stehen können. Es war ein langer, steiniger Weg. Er begann vor etwa 20 Jahren.
Damals haben sich Landwirte zusammengetan und ohne staatliche Hilfe eine Organisation gegründet – sie wurde vorhin schon genannt: die UFOP. Es entstand eine eigene Kriegskasse mit Einnahmen, die beim Flaschenhals Saatgut mit 1 DM pro kg abgegriffen wurden.Mit diesem Geld wurde gearbeitet, nicht mit staatlichem Geld.
Diese winzige Vereinigung hat sich mit den Konzernen an einen Tisch gesetzt, mit VW, Mercedes und Audi. Sie hat dort mit Überzeugungskraft gearbeitet. Es war immer so, dass die Techniker gesagt haben: Ja, wenn man das so und so macht, dann geht das. Die Verkäufer haben gesagt: Um Gottes willen,da müssen wir unseren ganzen Apparat umstellen, informieren; wir wollen das nicht. – Das ist bis heute so geblieben.
In Hessen hat der Durchstart so richtig in der Wetterau begonnen. Das wurde schon angesprochen. Die Zuckerrübenauflade- und Transportgemeinschaft hat 50 LKWs umgestellt und auf eigenes Risiko getestet: Pflanzenöl pur, verschiedene Mischungen, Biodiesel. Dabei hat sie festgestellt: Pflanzenöl pur ohne Änderungen am Motor führt zu Kolbenfressern – Finger weg, RME ist das Mittel der Wahl. – Ab dem Jahr 1993 wurden dann 1000 t mineralischen Diesels ersetzt – Klimaschutz schon damals, als noch niemand richtig darüber geredet hat.
Das ging dann weiter mit Tankstellen. Es waren die Genossen in Hessen, die damit angefangen haben, in Reichelsheim in der Wetterau, in Alsfeld. Dann kamen auch private Unternehmer dazu, vor allem freie Tankstellen. Später kamen Heizölhändler hinzu, die dann insbesondere Speditionen für diesen Markt erschlossen haben.
Ein mühsames, steiniges Geschäft, aber es ist nach den Regeln des Marktes abgelaufen. Die hessische Erzeugergemeinschaft hat sich in Neuss mit Eigenkapital an einer Ölmühle bzw. an einer Veresterungsanlage beteiligt, sodass sie vom Rapsanbau bis hin zum fertigen Sprit alles in der Hand hatte und auf diese Weise Wertschöpfung in der Region erzielen konnte.
Die Spediteure sind ganz, ganz wichtige Kunden geworden. Sie brauchen aber einen Preisvorteil von etwa 10 Cent, weil die Ölwechselintervalle halbiert werden müssen und weil der Energiegehalt des Biodiesels etwas geringer ist als der des mineralischen Diesels. Deshalb reagieren die Spediteure sehr empfindlich auf diese Besteuerung, sind von der Fahne gegangen oder haben sogar ei
gene Anlagen stillgelegt, um die Verluste zu minimieren. Die Besteuerung ist einfach zu hoch.
Jetzt kämpfen hinter den Kulissen die Finanzer und die Fachpolitiker. Ich will nicht aus dem Nähkästchen plaudern, aber ich denke, das ist genau der Punkt, an dem wir ansetzen müssen. Die Finanzer hatten bei dieser Regelung Eurozeichen in den Augen. Das ist klar. Wenn der Erdölpreis bei 80 $, teilweise bei 85 $ pro Barrel liegt und das über Wochen anhält,dann bestätigt sich der Eindruck, jetzt sei alles gewonnen. Dass wenige Monate später nur noch 51 $ je Barrel zu zahlen waren und jede Form der Besteuerung von Biodiesel nur schädlich sein konnte, hat keiner geahnt. Die Landwirte und die Biodieselhersteller haben das aber vorausgesagt. Es ist leider so gekommen, wie sie es beschrieben haben. Der starre Stufenplan, der beschlossen wurde, ist nicht haltbar.
Es wird darauf ankommen, eine andere Regelung mit flexiblen Formen der Anpassung zu finden. Das ist aber eigentlich kaum möglich. Soll man das tageweise machen, wochenweise, monateweise? Das ist schwierig. Vielleicht muss man jedes halbe Jahr den Steuersatz anpassen, weil sich der Markt so schnell verändert. Das Problem ist, dass es hier von Gazprom bis Teheran Probleme gibt, die wir nicht im Griff haben und die sofort sich auf die Preise auswirken.
Die Konzerne ziehen Vorteile aus der vorgeschriebenen Beimischung von Biodiesel. Das läuft alles über ihre Tankstellen. Sie beziehen Biodiesel von dort, wo sie ihn am billigsten kriegen. Hier müssen wir ebenfalls nachsteuern. Vorhin wurde es schon beschrieben: Für Palmölmethylester wird Regenwald abgehackt oder brandgerodet. Wenn man sich nur einmal die Menge an Holz betrachtet, von der Gefährdung der Artenvielfalt ganz zu schweigen: Wenn brandgerodet wird, dann wird eine Menge Kohlendioxid freigesetzt. Da müsste man zehn Jahre lang nur mit Palmölmethylester fahren, um wieder zu einer CO2-Bilanz von null zu kommen. Das kann nicht in unserem Sinne sein.Von sozialen Aspekten habe ich in diesem Zusammenhang noch gar nicht geredet.
Außerdem muss man sehen: Biodiesel wird vonseiten der Konzerne schlechtgemacht. Es wird auf BtL verwiesen. Ich sage deutlich, die Anlagen sind in der Größenordnung, wie wir sie bräuchten, noch nicht praxisreif. Es geht erst langsam los. Wenn man dann aber sieht, welche Investitionen an der Stelle erforderlich sind – 250 bis 400 Millionen c je Anlage – dann weiß man mit Sicherheit, dass die Landwirte das nicht im Griff haben werden. Deswegen kann ich mich nicht damit anfreunden, dass wir eine solche Politik mitmachen. Das können die großen Konzerne oder Kapitalgeber machen, aber die Wertschöpfung fließt nicht mehr in die Region.
Die Wetterau hat Chancen, aber – –
Ich gebe es ja zu. – Die Chancen, Wertschöpfung in der Region zu behalten, sind viel größer, wenn wir – ob Holzvergasung oder welche Methode auch immer – das Erdgasnetz nutzen, um die Kundschaft an Land zu ziehen. Das ist gesetzlich geregelt. Die Technik müssen wir aber noch weiterentwickeln. Das geht nicht alles von heute auf morgen, aber es sind wirklich Chancen gegeben, dass die Regionen, wo das Holz wächst, wo Getreide oder andere Pflanzen wachsen, selbst Wertschöpfung erzielen können.
Ich finde es sehr seltsam, das sage ich wieder in Richtung der Konzerne, dass Erdgas bis 2018 von der Mineralölsteuer befreit ist. Da ist es wichtig, zu hinterfragen, wie die Überkompensation berechnet wird, wenn eine tatsächliche Steuerbefreiung – nicht Steuerbegünstigung – in das Gesetz hineingeschrieben wird. Hier müssen wir nachjustieren.
Ich will eines in Erinnerung rufen.Alle Fraktionen in diesem Hause haben sich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie „Natura 2000“ sehr viel Zeit gelassen.Wir haben uns zehn bis 15 Jahre Zeit gelassen, bis wir sie umgesetzt haben. Man kann aber wirklich einmal hinterfragen, ob wir in vorauseilendem Gehorsam das, was aus Brüssel kommt, immer sofort umsetzen müssen, und zwar in einer sturen Art und Weise, die uns selber schadet.
Auf dem Obergefreiten-Dienstweg ist zu hören, dass es zwischen den Finanzern und den Fachpolitikern in Berlin rumort. Die Diskussion ist wahrscheinlich nicht ganz einfach,weil die einen eben Eurozeichen in den Augen haben und die anderen die Strukturwirkung in Richtung Mittelstand sehen. Die Kunst wird sein, hier eine Lösung zu finden, die gesetzliche Verpflichtungen, den Abbau der Überkompensation und die Förderung der Entwicklung eines neuen Biokraftstoffmarktes miteinander verbindet. Das eigentliche Problem liegt in der Beweglichkeit des Erdölmarktes.
Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Lassen Sie uns gemeinsam nach Lösungen suchen.
Ich frage die Landesregierung:
Gibt es nach ihrer Ansicht konkrete Anzeichen für eine bevorstehende Borkenkäferplage?
Ich frage die Landesregierung:
Ist es zutreffend, dass die EU-Kommission die deutschen CO2-Emissionen von Energiewirtschaft und Industrie im Zeitraum von 2008 bis 2012 auf jährlich 453 Millionen t begrenzen will?
Wird es demnach auch zu keiner Sonderzuteilung kommen, wenn die 17 deutschen Kernkraftwerke nach dem rot-grünen Ausstiegsszenario durch andere Kraftwerksty
pen ersetzt werden müssen, was einem CO2-Äquivalent von jährlich rund 150 Millionen t entspricht?
Herr Minister, sind der Landesregierung Pläne des Bundesumweltministeriums bekannt, wie diese Einsparung von 150 Millionen t CO2, die immerhin einem Drittel des gesamtzulässigen CO2-Ausstoßes entspricht, erbracht werden soll?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei reduzierter Redezeit wollen wir das möglichst zügig abhandeln. Es ist auch nicht gerade erquickend, bei großer Hitze beispielsweise über das Thema Abwärmenutzung zu reden.
Die Biogasanlagen, um die es in unserem Antrag geht, arbeiten in Deutschland – und anderswo – im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieträgern unter schwierigen Rahmenbedingungen. Zum einen ist der Kapitalaufwand, gemessen an dem, was hinten an Energie herauskommt, sehr, sehr hoch. Zum anderen wäre eine solche Anlage ohne das Erneuerbare-Energien-Gesetz in der Regel nicht mit Gewinn betreibbar.
Die Abwärmenutzung erbringt immerhin 60 % der vorhandenen Energie, sie muss daher sichergestellt werden. Die Transportwürdigkeit der Substrate – das, was vorne hineinkommt –, ob das Flüssigmist, Mais oder Ganzpflanzensilage ist, ist gering. Das heißt, die Anlagen müssen in der Nähe der Anbauregionen stehen. Eine Ausnahme bildet Getreide. Das könnte man um die halbe Welt transportieren, und es würde sich leider immer noch rentieren.
Beim Einsatz von Biogasanlagen gibt es schon heute einen Kampf um Flächen, weil die Wirtschaftlichkeit von Mais beim Einsatz in Biogasanlagen derzeit höher ist, als wenn man ihn in Kuhmägen steckt. Ich erwarte bzw. befürchte, wenn sich die Deckungsbeiträge für Feldfrüchte, für Getreide verändern, wenn man Getreide zur Wärmeerzeugung nutzt, wenn die Preise auf das Doppelte steigen, dass dann die vorhandenen Biogasanlagen in fünf, sechs oder sieben Jahren stehend k.o. sind, weil sich
die Betreiber die Substrate nicht mehr leisten können, da sie dann keine Gewinne mehr erzielen.
Der Betrieb dieser Anlagen ist hochkompliziert. Man muss viel über die Mikrobiologie wissen. Das weiß nicht jeder. Die Landesregierung hat reagiert und Kurse eingerichtet, damit künftige Betreiber das lernen können.
Für uns ergibt sich die Verpflichtung, aus politischer Sicht das zu tun, was möglich ist, um zum einen die Kosten zu senken und zum anderen die Erlöse zu steigern. Es gibt auf dem Eichhof einen Versuch mit einer Mikrogasturbine. Dieser „Motor“ ist preiswerter zu betreiben, er ist weniger anfällig. Er ist preiswerter in der Unterhaltung, und man wird sehen, ob der Nachteil, dass der elektrische Wirkungsgrad geringer ist, unter dem Strich Vor- oder Nachteile für die Biogasanlagen bringt.
Biogasanlagen sollten möglichst dort stehen, wo die Wärmenutzung stattfindet. Deswegen ist es wichtig, dass man das Gas dorthin bringt, wo die Wärme genutzt wird, sei es über eine eigenen Leitung oder, wie wir es uns vorstellen, über vorhandene Erdgasleitungen bzw. Bezirke einer Erdgasleitung. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass das Biogas aufbereitet und in Form eines Mischgases zur Verwendung eingesetzt wird.
Dann müssen aber auch alle angeschlossenen Verbraucher auf diese neue Qualität eingestellt werden.Da gibt es Probleme bei der Gasaufbereitung. In der Regel sind die Anlagen heute für Riesenmengen ausgelegt, aber nicht für kleine Mengen, und es gibt Probleme, die Verbraucher auf dieses Mischgas einzustellen.
Wir erwarten uns, dass bei diesem schon laufenden Pilotprojekt auf dem Eichhof Fragen zur Machbarkeit, zu den Anforderungen an die Gasleitung,zu der kostengünstigen Gasreinigung und dazu, wie Mischgas in praxisüblichen Mengen eingesetzt werden kann, geklärt werden.
Noch ein paar Worte zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Unser Dorf soll ölfrei werden“.
Ich will das ein bisschen einschränken;denn Pflanzenöl ist auch Öl.
Es ist eine Möglichkeit, mit Blockheizkraftwerken etwas für die Umwelt zu tun, für den Klimaschutz, aber auch wenn die Ölpreise weltweit steigen, Entwicklungshilfe dort zu leisten, wo die Menschen arm sind, und wenig zu beißen haben.
Das Stichwort ist hier Nahwärmenetz. Wer das Netz hat, hat die Macht. Das gilt auch für die großen Netze.Wer das Netz hat, entscheidet, was eingespeist wird. Wir möchten das nicht auf kleine oder kleinste Dörfer beschränkt sehen, sondern das lässt sich an vielen Orten beginnen. Das muss nicht von Anfang an ein Netz sein, das sofort vollständig ist, sondern dass kann auch ein Stern sein. Ich denke an die Schulen in der BIOREGIO Holz, wo schon heute Holzhackschnitzel eingesetzt werden. Von dort könnten die Nachbarn mit versorgt werden.Wenn sich ein solches Netz entwickelt, könnten noch andere Komponenten zugeschaltet werden. Ich denke, das Ziel ist klar: Kohle, Erdöl, Erdgas aus der Verwendung zu verdrängen. Dem müssen unsere Anstrengungen gelten.
An dem Beispiel Bioenergiedorf Jühnde wird deutlich: Man braucht immer eine Kernmannschaft vor Ort,die das machen will, die die Nachbarn überzeugt und die Klinken putzt. In Jühnde hat das immerhin sechs, acht Jahre gedauert. Das braucht also Zeit. Gut Ding braucht halt Weile.
Ich komme zum Schluss und stelle fest, dass wir marktkonform vorgehen müssen Die Beispiele zeigen, dass sich die Dorfbewohner selbst organisieren. Sie müssen unsere Hilfe und unsere Unterstützung zum Nutzen der Umwelt, der Verbraucher, der Land- und Forstwirtschaft erhalten. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wie beurteilt sie den jüngsten Beschluss des Koalitionsausschusses auf Bundesebene zur Besteuerung von Biokraftstoffen?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit 24-stündiger Verspätung werfen wir jetzt den Ofen für Naturpellets, für Getreide, doch noch an.
Das Thema bleibt für Anlagen bis 100 kW auf der Agenda. Dieses Thema hat eine erheblich größere Bedeutung, als uns das heute hier bewusst ist. Mehr dazu am Ende meiner Ausführungen.
Eine zweite Vorbemerkung. Inhaltlich trifft dieser FDPAntrag bei der CDU auf offene Tore.
Wir denken, die Landesregierung ist längst dabei, das umzusetzen. Aber es ist nicht einfach, die Bundesländer hier zu einem gemeinsamen Handeln zu bewegen. Auch bei der Bundesregierung gibt es auf einer Seite noch Schwierigkeiten.
Wir können in der Gesellschaft einen Wandel feststellen. Die Widerstände, insbesondere ethische Bedenken, werden inzwischen erheblich leiser geäußert, als das noch vor eineinhalb Jahren der Fall war.Auf der politischen Ebene sind die Widerstände – wenn man einmal von den GRÜNEN absieht – weitgehend verschwunden.
Aber auch bei den GRÜNEN müssen wir schon einen deutlichen Wandel feststellen. Herr Häusling hat sich heute bewegt. Sehen wir uns einmal an, welcher Sprung das war.
Im Antrag vom 18. Januar dieses Jahres heißt es, dass die Getreideverbrennung „keinerlei Sinn macht“; und in dem Dringlichen Antrag vom 16.Mai heißt es,das sei „eine von vielen Strategien“.
Das wird jetzt wiederholt. Ich denke, das ist ein großer Sprung.Ich freue mich,dass Sie sich einmal mit den GRÜNEN auf Bundesebene zusammengesetzt und dabei Fortschritte erzielt haben.
Wenn man aber das Kleingedruckte liest, stellt man fest: In Wirklichkeit steht dort sinngemäß: Eigentlich wollen wir das doch nicht haben.
Die Beschränkungen auf einen Wassergehalt von 15 % oder darauf, dass es nur in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder im Agrargewerbe eingesetzt werden soll, sind willkürlich. Ich denke, damit würde auch der Getreideverkauf von Herrn Häusling an den Nachbarn unmöglich. Das ist ein Rückzug auf Raten.
Während zumindest die Bundesgrünen auf einen fahrenden Zug aufspringen wollen, springen die GRÜNEN in Hessen mit Elan hinter den Zug.
Die Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe“ hat in einem Zwischenergebnis gezeigt, dass die Immissionen bei kleinen Anlagen technisch in den Griff zu bekommen sind.
Aber jetzt müssen wir auch die Situation der Hersteller sehen.Bevor Buderus,Viessmann,und wie sie alle heißen, in größerem Umfang Gelder für Entwicklung ausgeben, wollen sie die Gewissheit haben, dass – wenn sie die Immissionswerte einhalten – diese Anlagen auch verkauft
und befüllt werden dürfen und dort Verbrennung stattfinden darf.
Das ist derzeit verboten. Dieses Verbot muss fallen.
Wir brauchen die Definition von Getreide als Brennstoff.
Diese beiden Punkte müssen für die Anlagen bis 100 kW erfüllt werden – für die Anlagen oberhalb von 100 kW ist das ohnehin erlaubt.
Aus unserer Sicht ist die Landesregierung längst auf dem richtigen Weg. Sie hat die Argumente auf ihrer Seite. Die Überzeugungsarbeit geht weiter, das Klinkenputzen bei den Ländern und der Bundesregierung. Das ist nicht ganz einfach. Während Minister Seehofer längst überzeugt ist, habe ich die Bitte an die Kollegen von der SPD, ihre Kontakte zu Minister Gabriel zu nutzen. Ziel muss sein, dass der alleinige Maßstab die Einhaltung der Immissionswerte ist. Dann kommen wir dem Ziel sehr nah.Wenn wir das schaffen, haben wir einen allein politisch bedingten Innovationsstillstand überwunden.
Meine Damen und Herren,lassen Sie mich zum Abschluss darauf hinweisen, dass wir hier an einem großen Rad drehen, viel größer, als wir uns das heute vorstellen können. Die Wertschätzung für hochwertiges Getreide ist im Keller. Der Landwirt erlöst, wenn es hochkommt, 10 bis 12 c für 100 kg hochwertiges Brotgetreide. Wenn 100 kg Müll verbrannt werden, sind wir bei Kosten von 20 c. 20 c ist etwa der Wert, wenn Getreide wie Holzpellets eingesetzt würde. Dazwischen liegen Welten. Die Verwendung von Getreide als Energiekorn ist der Hebel, um die Wertschätzung des Getreides wieder auf ein vernünftiges Maß anzuheben – und das nicht nur bei uns in Deutschland, in Europa, sondern weltweit. Denn wir haben offene Märkte. Mit diesen Preisen von 20 bis 23 c hätten wir das Niveau erreicht, das vor dem Wegfall des EU-Außenschutzes vor 15 Jahren bestand, mit erheblichen positiven Auswirkungen für die Wertschöpfung im ländlichen Raum.
Meine Damen und Herren, wenn die Preise für Getreide steigen, werden die Biogasanlagen Getreide nicht mehr zukaufen können. Das wird dann für die Biogasanlagenbetreiber zu teuer sein – leider, aber das ist, ganz nüchtern betrachtet, der Fall.
Seit 1973 wissen wir, dass Öl eine politische Waffe ist. Seit dem vergangenen Jahr – Gazprom – wissen wir, dass auch Gas eine politische Waffe ist.
Ich sage einmal: Getreide könnte weltweit das internationale Recht fördern – wenn wir beispielsweise China dazu bringen, Menschenrechte einzuhalten, Produktpiraterie zu vermeiden usw.
Ich komme zum Schluss. – Der Nutzen ist groß. Packen wir es gemeinsam an.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Biomasseprojekte plant sie in der nächsten Zeit?
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die im Koalitionsvertrag vorgesehene Abschaffung der Mineralölsteuerbefreiung für Biokraftstoffe zugunsten einer Beimischungspflicht vor allem im Hinblick auf kaltgepresste Pflanzenöle aus dezentralen Anlagen?
Frau Präsidentin,verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich ein paar Bemerkungen zu dem machen, was Herr Kollege Häusling von sich gegeben hat. Zum einen haben Sie mir zu viel Ehre erwiesen: Die Getreideverbrennung ist Heinrich Heidels Steckenpferd. Das will ich ihm nicht streitig machen.
Ferner haben Sie hier wieder einmal eine große Staatsgläubigkeit an den Tag gelegt.In der Vergangenheit haben wir gemerkt, wie gern Sie mit der Staatsknete und auch mit dem Geld der kleinen Leute umgehen. Die Stromkunden sind überwiegend kleine Leute. Daher sollte man gut aufpassen, was mit dem Geld passiert. Im Übrigen gab es, wie gewohnt, eine Menge Polemik. Aber das ist nichts Neues.
Wieder einmal müssen wir uns hier mit einem Antrag – oder besser: einem Wunschzettel – der GRÜNEN auseinander setzen.Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob er einige sinnvolle Argumente enthielte. Bei genauerem Hinsehen müssen wir aber feststellen, dass die GRÜNEN eigentlich nur versuchen, auf einen bereits fahrenden Zug aufzuspringen.
Worum geht es? Die GRÜNEN werfen der Landesregierung vor, in Hessen den Anbau nachwachsender Rohstoffe bisher nur unzureichend gefördert zu haben. Um dies zu untermauern, haben Sie einen Zehn-Punkte-Plan erstellt, mit dem verhindert werden soll, dass noch mehr Entwicklungs- und Einkommenschancen verloren gehen und noch mehr – ich zitiere – „Zeit verstreicht“.
In diesem Zusammenhang muss ich daran erinnern, dass die GRÜNEN einmal in Hessen regiert haben und dass damals sehr viel Zeit verstrich, ohne dass wichtige Chancen genutzt wurden. Umso intelligenter ist es, von der Landesregierung zu verlangen, dass das, was man selbst jahrelang versäumt hat, nun im Eiltempo gemacht wird.
Ich erinnere an die Zeit der Wallmann-Regierung. Das war von 1987 bis 1991. Damals haben sich die Minister
Irmgard Reichhardt und Alfred Schmidt – Wirtschaftsminister von der FDP – die Bälle ein bisschen zugespielt. Ich will nur an drei Pilotprojekte erinnern.
Bei dem ersten Projekt, das in Waldeck-Frankenberg lief, ging es um schnell wachsende Hölzer. Die Technik wurde getestet. Das funktionierte alles. Das Problem war das Preisniveau.Alles musste wieder eingestellt werden, aber immerhin hatte man getestet, was zu welchen Preisen ging. Die Technik war okay.
Bei einem anderen Projekt ging es um die stoffliche Verwertung: Flachsschwinge in Altmorschen. Sie wurde – gemeinsam mit der RWZ in Kassel – ganz neu wieder aufgebaut, von der Flachsraufe über die Tauriste bis zur Verarbeitung. Die Technik funktionierte, aber das Angebot war zu groß, und die Nachfrage war zu klein, sodass alles wieder eingestellt werden musste. Aber es waren Anschübe und Anreize da, und man konnte sehen, wo vielleicht Absatzmöglichkeiten hätten erschlossen werden können.
Bei dem dritten Projekt – FAG,heute Fraport – ging es um die Holzhackschnitzelanlage. Herr Schmidt hat angeregt, diese Holzhackschnitzelanlage dort einzurichten. Die damaligen Anlagen waren, von der Technik her gesehen, weit entfernt von dem Standard, den wir heute haben. Die Anlage stand leider länger still, als dass sie Holzhackschnitzel verbrannt hat.
Ab 1991 gab es jedoch einen totalen Stillstand. Nichts lief mehr in Hessen. Es wurden noch nicht einmal die Projekte,die bereits existierten,fortgeführt,geschweige denn, dass man neue auflegte.Genau in dieser Zeit sind die Bayern an Hessen vorbeigezogen.
Ich bin mir sicher, dass Frau Reichhardt etwas wie HeRo – oder wie auch immer das dann geheißen hätte – auf die Spur gesetzt hätte. Das wurde jedoch ganz eindeutig versäumt. Sie sind dafür verantwortlich, dass wir jetzt eine Aufholjagd machen müssen. Das laute Getöse soll darüber hinwegtäuschen, dass Sie die Verursacher sind.
Sie haben keinen Zug auf die Gleise gesetzt. Mit Ihren Schlagwörtern versuchen Sie vergeblich, den Eindruck zu erwecken, Sie seien die Partei der Biomasse oder die Partei der Biogasanlagen. Das sind Sie aber nicht, Fehlanzeige.
Erstens. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, als Nachfolger des Stromeinspeisegesetzes seit 1991 von CDU und FDP auf den Weg gebracht, hat beim Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere bei der Stromerzeugung – Stichwort:Windenergie – große Erfolge gebracht.
Das wurde weiterentwickelt. Aber der – leider Gottes – jetzige Umwelt- und Landwirtschaftsminister, Herr Trittin, hat den Vorschlag gemacht, Strom aus Biomasse mit
2,5 Cent pro Kilowattstunde zu vergüten.Auf diese Weise wären keine neuen Biogasanlagen mehr ans Netz gegangen. Damit sind Sie nicht wettbewerbsfähig. Die Union hat dann über den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat 6 Cent pro Kilowattstunde durchgesetzt. Das ist noch nicht üppig, aber die betriebswirtschaftliche Situation sieht jetzt besser aus.
Jetzt nenne ich den zweiten Grund, warum gerade die GRÜNEN nicht die Partei der Biomasse sind. Sie haben jahrelang gegen den Maisanbau gestänkert und sich dabei unsachlicher Argumente bedient.
Für die Biogasanlagen, die jetzt in Betrieb gehen, reicht der Flüssigmist nicht aus.Der Mais ist,wenn man vom Getreide absieht, das Rückgrat für die Anlagen.
Es gibt noch einen anderen Weg, den Herr Prof. Scheffer vorgeschlagen hat. Er lässt Wintergetreide in der Milchreife ernten und anschließend in Mulchdirektsaat Mais anbauen, um zusätzlich im Herbst – also zweimal im Jahr – ernten zu können. Prof. Scheffer sagt klipp und klar: Eine Extensivierung ist völlig falsch. Es muss intensiv gewirtschaftet werden, damit die Energie, die die Sonne auf den Boden bringt, auch in die Pflanzen gelangt und auf diese Weise genutzt werden kann.
Die GRÜNEN bauen gerne einen Popanz auf.
Uns wurde die Ehre zuteil, als Anhänger des Getreideverbrennens angesehen zu werden. Ich habe nichts gegen die Getreideverbrennung. Aber wenn hier ein Popanz aufgebaut wird, indem man sagt, wir wollten Brot verbrennen, dann ist das scheinheilig. In Großanlagen ist das erlaubt. In Kleinanlagen soll es verboten werden. Sie wollen Effekthascherei betreiben. Nichts anderes steckt dahinter.
Sie wollen verbieten, dass sich Tüftler Gedanken machen, um dieses Problem zu lösen. Das ist es. Fragen Sie einfach einmal Frau Höhn.Sie ist jetzt nicht mehr im Amt,aber sie hat eine Firma ausgezeichnet, die das Problem gelöst hat.
Noch ein Hinweis. Wenn Sie sich einmal mit der Bundestagsfraktion zusammensetzen würden – ich erinnere Sie an das Wappen des Hessischen Bauernverbandes: Seid einig, redet miteinander –, dann fänden Sie vielleicht eine vernünftige Lösung.
Ein weiteres Schlagwort findet in diesem Antrag seinen Niederschlag: weg vom Öl, ölfreie Dörfer. Mit „erdölfreien Dörfern“ hätte ich mich einverstanden erklären können, aber zum Öl gehört auch Pflanzenöl. Rudolf Diesel hat mit Pflanzenöl angefangen, und dann kam der mineralische Diesel, weil es preiswerter war.
Die Chancen, die das Öl bietet, will ich hier einmal kurz skizzieren; zu mehr reicht die Zeit nicht. Aber ich will es wenigstens anschneiden.
Es gibt eine breite Palette der Verwendung von Pflanzenöl. Dazu gehören insbesondere Motoren – nicht noch als Schmiermittel, sondern auch als Brennstoff –, Blockheizkraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung, PKWs und LKWs, Schiffe. 80 % der weltweiten Transportleistung findet mit Dieselmotoren statt. Dorthin passt Pflanzenöl. In der verarbeiteten Form des Biodiesels findet es seine Anwendung. Das wird nicht über Jahrzehnte so weitergehen, denn die Motorenhersteller gehen andere Wege.Aber als Additiv, als Zusatz wird es auf Dauer bleiben.
Der größte Nutzen, den Pflanzenöl bringt, bringt es nicht den industrialisierten Ländern, sondern den Ärmsten der Armen, den Entwicklungsländern. Insbesondere denke ich da an die Sahel-Zone. Man muss sich dazu nur die betreffenden Pflanzen vor Augen halten: Niembaum, Purgiernuss, Jojoba-Baum. Dort wird Pflanzenöl gewinnbar sein, das zur Mobilität in diesen Ländern beitragen wird. Pflanzen liefern Viehfutter und verbessern die menschliche Ernährung. Sie schaffen Wertschöpfung und sparen Devisen, weil die Erdölimporte gesenkt werden können oder man vielleicht sogar irgendwann einmal Pflanzenöl exportieren kann. Das sind Chancen, die Pflanzenöl beinhaltet, und das sollte man hier einmal deutlich darstellen.
Wir haben die Chance, weil wir die Technik entwickelt haben – ob das der Elsbettmotor war, oder ob das umgebaute Dieselmotoren sind –, um diese Pflanzenöle unterschiedlichster Art weltweit zur Mobilität zu nutzen, zur Energiegewinnung.
Noch ein weiterer Hinweis. Vor 50 Jahren haben wir wegen des billigen Erdöls die Petrochemie bekommen, die Oleochemie wurde quasi abgeschafft. Uns fehlen 50 Jahre Entwicklungszeit, was man mit Pflanzenöl als Grundstoff für die chemische Industrie alles machen kann.
Wenn wir schon bei Kraftstoffen sind, so ist das nächste Stichwort Bioäthanol. Das kann man äußerlich anwenden, man kann es auch trinken, in Maßen genossen ist das sehr vorteilhaft.
Es gibt aber Länder, die haben hier schon große Fortschritte erzielt, etwa Brasilien. Ford bringt jetzt ein Motorsystem auf den Markt,das den Kraftstoff erkennen und das Bioäthanol, dem Benzin beigemischt, hervorragend verarbeiten kann. Das hat den Vorteil, dass man einen CO2-neutralen Kraftstoff einsetzen kann. Das sind große Chancen.
Dafür ist auch der Einsatz von Getreide oder Zuckerrüben denkbar. Man kann auch von Brasilien Äthanol kaufen. Das sind Chancen, die bei uns noch gewonnen werden müssen. Aber das hängt auch an der EU-Außenpolitik – ob ein gewisser Außenhandelsschutz aufrechterhalten wird oder nicht. Sonst sind wir außer Konkurrenz und haben keine Chance, hier mitzuhalten.
Wenn wir an Bioäthanol aus Brasilien denken, dann muss zumindest erwähnt werden: Dort gibt es weitgehend keine Sozial- oder Umweltstandards.
BtL ist schon genannt worden, Biomass to Liquid. Diese Technik reift. Das sind beispielsweise Verfahren aus Freiberg in Sachsen, aber es gibt dabei natürlich auch große Hindernisse. Es bedarf eines riesigen Kapitaleinsatzes
und riesiger Flächen. Der Vertragsanbau in diesem Umfang ist ein Stück Neuland. Der Regierungspräsident Gießen ist an diesem Thema dran, aber das ist ein Stück weit Neuland.
Meine Damen und Herren, BIOREGIO Holz ist ein Beispiel dafür, wie man es machen muss.Alles Neue muss erklärt werden.Alles Neue braucht Zeit, bis es in die Köpfe der Menschen gelangt. Ich habe es bei Biodiesel selbst erlebt, vor 16, 17 Jahren. Ich habe das im „Hessenbauer“ sehr förderlich begleitet,denn es ist einfach notwendig,etwas Neues zu erklären – damit die Menschen wissen, was da anders, was neu und besser ist.
BIOREGIO Holz: Ich brauche die Einzellösungen nicht großartig zu erklären, die Versuche laufen noch. Ob das Pellets, ob das Pflanzen-Blockheizkraftwerke sind oder Holzhackschnitzel; Scheitholz ist wieder modern geworden. Das ist überall möglich – aber jetzt kommt der eigentliche Knackpunkt, auch als Gegenbewegung zu Leuten, die Gas vertreiben und überall ihre Netze legen, in Österreich selbst in den letzten Alpentälern, und damit Bioenergie verhindern –: Die Nahwärmenetze in den Dörfern sind der Schlüssel dafür, dass der ländliche Raum erheblichen Fortschritt aus den Kraftstoffen, die im ländlichen Raum vorhanden sind, ziehen kann. Es kann damit anfangen, dass sich Nachbarn gegenseitig Warmwasser liefern. Es gibt Beispiele – Jühnde ist ein gutes Beispiel – dafür, dass ein Anfang gemacht wird.
Mittlerweile fördert die Landesregierung auch schon Machbarkeitsstudien. Das Beispiel Körle will ich kurz nennen – ein Holzhackschnitzelheizwerk für ein Nahwärmenetz im Dorf, und um dieses Nahwärmenetz gruppieren sich alle denkbaren erneuerbaren Energieträger. Ich habe es genannt.
Ich will ein weiteres Beispiel nennen: den Holzvergaser. Er ist mittlerweile in neuer Technik praxisreif geworden, Strom und Wärme unmittelbar aus Holz.
Biogasanlagen sind bekannt. Bei den Biogasanlagen würde sich beispielsweise die Karbonat-Brennstoffzelle anbieten, eine Hochtemperaturbrennstoffzelle, die das Kohlendioxid aus dem Biogas benötigt, um zu arbeiten. Sie hat den Charme, dass sie einen erheblich höheren elektrischen Wirkungsgrad hat und deswegen zwangsläufig weniger Wärmenutzung nötig würde. Aber leider ist das Ganze noch nicht praxisreif. Da nutzt auch viel Geld nichts, da müssen die Tüftler noch ein bisschen dran arbeiten.
Wie gesagt, die Förderung der Wärmenetze läuft bereits. Das ist ein Prozess. Der braucht Zeit. Das geht nicht im Hauruckverfahren.
Ihr Antrag ist einfach fadenscheinig.
Die GRÜNEN hatten selbst acht Jahre Zeit, etwas zu unternehmen.
Sie haben die Brisanz des Themas erneuerbare Energien völlig verkannt.
Sie haben nicht reagiert und werfen jetzt der Hessischen Landesregierung vor, sie würde nicht schnell genug das erreichen, womit Sie nie begonnen haben. Die GRÜNEN versuchen verzweifelt, auf einen fahrenden Zug aufzuspringen und sich Lorbeeren anzuheften, die sie sich nie verdient haben, sondern die die Landesregierung erarbeitet hat. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Ist es zutreffend, dass sich die grüne Bundestagsfraktion für die Verbrennung von Stroh und Getreide in Kleinfeuerungsanlagen ausgesprochen hat, während dies die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den bisherigen parlamentarischen Beratungen entschieden abgelehnt hat?
Herr Minister Dietzel, wären Sie bereit, zwischen GRÜNEN Bund und GRÜNEN Land zu vermitteln?
Herr Minister, wie beurteilen Sie das Abweichen der Bundesregierung von dem Grundsatz „Wer bestellt, zahlt“?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die eine politisch im Kieler Landtag,das andere im Ofen,Heide und Getreide verbrannt.Rot-Grün bekommt eingeheizt.Wir bleiben beim Thema,und die fünf Minuten reichen nicht aus, um das darzustellen, was die Landesregierung alles auf den Weg gebracht hat. Sie reichen aber vor allem nicht aus, um die Versäumnisse aufzuzeigen, die zwischen 1991 und 1999 die rot-grüne Landesregierung hingelegt hat.
Worum geht es? Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch anmerken, wenn HeRo schon genannt wird: Es ist schon seltsam, dass die GRÜNEN bei Veranstaltungen von HeRo nicht dabei sind. Ob es die Eröffnung war, ob es die Biogasfachtagung ist, Sie glänzen durch Abwesenheit.
Meine Damen und Herren, die GRÜNEN wollen das Verbrennen von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen auch „in absehbarer Zukunft“ verboten wissen und begründen dies mit technischen, ökonomischen und – da meinen Sie ja, die Spezialisten zu sein – mit ethischen Aspekten, die Sie mit einer Verbrennung in Verbindung bringen. Abgesehen davon, dass sich an dieser Stelle wieder Ihre Angst vor technischen Innovationen, hier auf dem Gebiet der Brenntechnik, offenbart, kann man die Scheinargumente Ihres Antrags auf der Grundlage des heutigen Stands der Technik Punkt für Punkt widerlegen.
Es gibt keinen Zweifel, dass bestehende Emissionsgrenzwerte auch beim Verbrennen von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen eingehalten werden müssen, wie wir das in unserem Gegenantrag deutlich machen. Ebenso zweifelsfrei ist auch, dass alte und technisch überkommene Kleinfeuerungsanlagen beim Verbrennen von Getreide einen zu hohen Schadstoffausstoß vorweisen. Nur ist die Verbrennungstechnik heute schon so weit, dass sie die Schadstoffbelastung in den Griff bekommt. Zu nennen sind hier zum einen getreidetaugliche Feuerungstechniken, die durch gezielte Maßnahmen wie den Einsatz so genannter Stokerschnecken, heiße Nachbrennphasen, zweistufige Verbrennungen und besondere Behandlung der Verbrennungsgase die Schadstoffbelastung minimieren. Zum anderen kann durch den Einsatz von speziell dazu angebautem Energiekorn eine optimale Brennleistung erreicht werden. Österreich macht mit diesem Energiekorn sehr gute Erfahrungen. Warum sollten wir das nicht auch machen?
Das leitet mich zu Ihrem nächsten Argumentationspunkt, den ethischen Bedenken. Sie selbst sind für die Nutzung von Getreide bei der Biogasgewinnung. Warum soll Getreide aber zur Biogasgewinnung genutzt und dadurch dem Nahrungskreislauf entzogen werden dürfen unter völliger gesellschaftlicher Akzeptanz, nicht aber verbrannt werden dürfen? Warum soll man Getreide, das nicht zum Verzehr geeignet ist, nicht wenigstens zur Energiegewinnung nutzen dürfen?
Wollen Sie denn, dass man solches Getreide nutzlos wegwirft? Nach deutschem Recht wird solches Getreide als Sondermüll entsorgt, einmal ganz abgesehen davon, dass Energiekorn einzig zur Energiegewinnung angebaut würde. Die Produktion von nachwachsenden Rohstoffen darf die Produktion von Getreide zwecks Energiegewinnung deshalb nicht von vornherein ausschließen.
Vor einem Jahr wollten Sie in Ihrem Antrag Drucks. 16/2061 vom 16. März wenigstens noch zulassen, dass nicht zum Verzehr geeignetes Getreide verbrannt werden darf. Heute wollen Sie selbst dieses nicht mehr zulassen. Erklären Sie mir das bitte einmal mit ethischen Gründen.
Ein weiterer Punkt. Der Preis für den Doppelzentner Getreide ist seit Jahren auf Talfahrt. Zeitweilig lag er völlig am Boden. Offensichtlich schätzt die Gesellschaft nicht den wahren Wert des Getreides, wenn Holzpellets, die aus Abfallprodukten der Holzverarbeitung gewonnen werden, doppelt so teuer sind. Nehmen Sie Heizöl, Getreide ist im Brenn- und Heizwert dem Heizöl gleichzusetzen, nur dass das Öl teurer als Getreide ist. Kommen Sie uns hier also nicht mit ökonomischen Gründen gegen ein Verbrennen von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen.
Wenden wir uns jetzt den Kleinfeuerungsanlagen genauer zu. Durch das Anpflanzen von Energiekorn auf heutigen Brachflächen würden diese aufgewertet, denn es ist besser, Pflanzen zur Energiegewinnung anzubauen als gar nichts. Es bieten sich auch neue Einkommensoptionen für die Landwirte. Diese Chancen für die hessischen Landwirte wollen Sie tatsächlich mit Ihrem unseligen und populistischen Antrag verbauen? Einmal ganz abgesehen von den heimischen Anlagenherstellern, die ebenfalls von einer Erlaubnis des Verbrennens von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen mit ihrer innovativen schadstoffarmen Technik profitieren würden. Bei offener und faktenorientierter Information ist auch die gesellschaftliche Akzeptanz für das Verbrennen von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen herzustellen. Dass es nicht gerade zu den Stärken der GRÜNEN gehört, objektiv, faktenorientiert und frei von Ideologie zu informieren, ist leider eine Tatsache.
Sie sind dabei, via Politik ganze Technik- und Forschungsbereiche aus Deutschland verbannen zu wollen. Es ist jetzt nur die SPD und nicht die GRÜNEN, die von ihren Wählern für diese Ausstiegspolitik der Bundesregierung abgestraft wird. Wie weit die Entwicklung bei der Verbrennung jetzt schon reicht, zeigt das Beispiel Agroflamm aus Overath. In mehrjähriger Entwicklungsarbeit wurde eine Feuerung konzipiert, bei der die Probleme bei der Verbrennung von Stroh, Grüngut und Getreidekorn technisch gelöst wurden, und das bei einer 40-kW-Anlage.
Ich bitte Sie, liebe GRÜNEN, folgen Sie dem Beispiel von Ministerin Bärbel Höhn,die eben diese Anlagenhersteller mit einem Preis ausgezeichnet hat.
Machen Sie den Weg frei für diese Chance, Einkommen für die hessische Landwirtschaft zu erwirtschaften.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich den vorliegenden Antrag der GRÜNEN durchliest und gleich im Anschluss daran den Bericht des Hessischen Rechnungshofes des Jahres 2003 genauer ansieht, dann muss man doch zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei diesem Antrag um einen klassischen Schaufensterantrag der GRÜNEN handelt.
Der Antrag nimmt die Anmerkungen des Rechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Hessen 2003 zur Einhaltung der bautechnischen Richtlinien zur Energieeinsparung bei Hochbauten auf. Der Rechnungshof führt aus, dass bei den geprüften Neu- und Erweiterungsbauten sowie den Umbauten, Sanierungen und Bauunterhaltungen durch Energiesparmaßnahmen jährlich insgesamt ca. 108.500 c an Heizkosten eingespart werden könnten.
Insgesamt schätzt der Rechnungshof die Einsparmöglichkeiten auf rund 22 Millionen c für die nächsten zehn Jahre.Abgesehen davon, dass die Schätzung unzutreffend ist und nicht stimmig, weil dabei keine Einzelfälle berücksichtigt werden, wie die Fachverwaltung richtig hervorhebt,wollen wir uns doch nochmals vor Augen führen,wie es überhaupt zu diesen Mehrausgaben kam.
Dann drehen wir etwas auf, damit die Energie ausreicht. – Die vom Rechnungshof angemahnte Einhaltung der Richtlinie zur Einsparung von Energie bei Baumaßnahmen des Landes ist im Jahre 1993 in Kraft getreten, folglich unter Rot-Grün. Ich weiß, Sie können es nicht mehr hören, dass Sie leider einige Jahre Regierungsverantwortung in Hessen innehatten und dass diese Landesregie
rung heute noch die Folgen Ihrer Versäumnisse ausbügeln muss.
Sie hatten sechs Jahre Zeit, um erstens die Energiesachbearbeiter verstärkt im Bereich der Energieeinsparung einzusetzen, sie von anderen Aufgaben zu entbinden und intensiver zu schulen, zweitens die vorhandenen Energieund Flächendaten systematisch als Entscheidungshilfe für Energiesparmaßnahmen auszuwerten, drittens für die Nutzer von Landesliegenschaften die finanziellen Anreize für das Einsparen von Energie zu schaffen und deren Verantwortung für die Gebäudebetriebskosten zu stärken, und viertens das Contracting-Verfahren zur verstärkten Erschließung der vorhandenen Energieeinsparpotenziale zu nutzen.
Dadurch hätten Sie die Grundlage dafür gelegt, dass die geschätzten Mehrausgaben von 22 Millionen c seit 1993 gar nicht erst in dieser Höhe angelaufen wären.
Was haben Sie für die Einhaltung der Richtlinien zur Einsparung von Energie bei Hochbauten gemacht? – Genau, ganz schön peinlich für Sie, Ihr Antrag.
Der Landesregierung werfen Sie in einer Pressemitteilung vom 22. November 2004 vor, noch nicht einmal einen Überblick über den Energiebedarf der Gebäude des Landes zu haben. – Wir hatten 1999, nachdem die rot-grüne Regierungszeit in Hessen endlich ein Ende hatte, noch nicht einmal einen Überblick über die Landesliegenschaften, weil Sie es nicht geschafft hatten, diesen Überblick zusammenzustellen.
Wie sollen wir zu dem Zeitpunkt schon einen genauen Überblick über den Energiebedarf gehabt haben? Erklären Sie mir bitte, wie man einen solchen Überblick haben soll, wenn man sich erst einmal einen generellen Überblick über die Landesliegenschaften verschaffen muss.
Mir persönlich fällt ein Beispiel aus meiner Heimatstadt Bad Nauheim ein. Da wurde in Ihrer Regierungszeit eine Landesliegenschaft mit mehreren Einzelparzellen verkauft. Als der Käufer sich die Unterlagen genauer angesehen hat, musste er feststellen, dass auf der Parzelle eine Ecke des Gebäudes, das er erwerben wollte, einfach fehlte. – Peinlich, peinlich.
Hätten Sie die Energie- und Flächendaten systematisch und korrekt für die Landesliegenschaften ausgewertet, hätten Sie die Grundlage dafür geliefert, dass der größte Teil der geschätzten Mehrausgaben bei den Energiekosten gar nicht entstanden wäre.Aber das Beispiel aus Bad Nauheim zeigt deutlich, dass Sie selbst mit der einfachen Erfassung der Landesliegenschaften völlig überfordert waren. Wie hätten Sie da noch so komplizierte Berechnungen von Energiedaten sicherstellen können?
Der Rechnungshof führt aus, dass sich bei der Beachtung der Richtlinien ein Einsparpotenzial von ca. 25 Millionen c seit 1993 ergeben hätte. Also ist ein großer Teil der hochgerechneten Mehrkosten von 22 Millionen c für den Zeitraum von 1993 bis 2002 in Ihrer Regierungszeit bis 1999 angelaufen,ohne dass Sie irgendwelche Maßnahmen getroffen hätten.
Das sind also Planungsfehler aus Ihrer Regierungszeit,die heute noch derartige Nachwirkungen haben und die diese Landesregierung jetzt behebt. Folglich knappern wir auch in diesem Bereich heute noch an Ihrem Missmanagement und Ihren Planungsfehlern.
Es tut mir Leid, dass Sie auch hier wieder mit Ihrer unredlichen Regierungsverantwortung konfrontiert werden. Aber ich darf Sie beruhigen. Lassen Sie uns einen Blick in die Zukunft wagen. Die Grundlagen für Energieeinsparung haben Sie in der Vergangenheit ohnehin – –
Ich komme zum Schluss. – Ihr Antrag ist ein rein populistischer Schaufensterantrag und wird nicht unsere Zustimmung finden.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die Forschungsarbeiten der TU Berlin zur Lagerung von CO2 in tiefen Gesteinsschichten aus Sicht des Emissionsschutzes?
Wie schätzen Sie die zu erwartenden Kosten dieses Verfahrens ein?
Herr Minister Dietzel, gibt es Ihrer Auffassung nach preiswertere Alternativen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, in Ihrem Antrag sprechen Sie von steuerrechtlichen Subventionen für den Flugverkehr, die zu einseitigen Wettbewerbsnachteilen für die Bahn führten und deshalb gesamtgesellschaftlich nicht wünschenswerte Entwicklun
gen erfolgten, und plädieren für mehr Steuergerechtigkeit im Bahn- und Flugverkehr durch eine Kerosinbesteuerung auf Inlandsflügen und eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes im Personenfernverkehr der Bahn.
Zunächst einmal zu Ihrer Forderung nach einer Kerosinbesteuerung.
Ein nationaler Alleingang zur Erhebung von Mineralölsteuer auf Flugkerosin in Deutschland hätte schwerwiegende negative Folgen auf die vom internationalen Handel und Austausch lebende deutsche Wirtschaft und die hier arbeitenden Menschen. Sie würde zur Verlagerung von Verkehr und Arbeitsplätzen ins Ausland führen. Eine Verunsicherung von Verbrauchern und Wirtschaft ist abzulehnen. Die Steuererhöhungen der letzten Jahre, die dem Standort Deutschland erheblich geschadet haben, haben gereicht.
Eine einseitige Einführung der Besteuerung von Kerosin in Deutschland würde zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Staaten führen. Flugzeuge könnten jederzeit außerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union zum Auftanken zwischenlanden und damit die Besteuerung von Flugkerosin umgehen. Letztendlich würden längere Flugstrecken von vorratbetankten Flugzeugen zu einem Zuwachs des Kerosinverbrauchs und einem Anstieg der Emissionen führen. Der durch die Einführung einer Kerosinsteuer zu erwartenden Verteuerung des Luftverkehrs stehen damit keine signifikanten ökologischen Lenkungseffekte gegenüber. Möglich wäre allenfalls eine internationale Initiative zur Belegung von Flugkerosin mit einer Mehrwertsteuer. Dies kann allenfalls langfristig erreicht werden.
Das weltweit als Grundlage des Luftverkehrs geltende Chikagoer Abkommen schreibt vor, dass für internationale Flüge keine Mineralölsteuer erhoben werden darf. Diese Maßgabe ist in allen europäischen Staaten harmonisiert umgesetzt und im EG-Recht verankert. Ebenso ist diese Verpflichtung Bestandteil aller bilateralen Luftverkehrsabkommen Deutschlands, die mit rund 130 Staaten bestehen.
Die EU-Energiesteuerrichtlinie vom März 2003 enthält in Art. 14 Abs. 2 Satz 1 eine Ermächtigung für die Mitgliedstaaten, die Steuerbefreiung auf internationale oder innergemeinschaftliche Transporte zu beschränken. Dies bedeutet, Inlandsflüge dürften grundsätzlich besteuert werden. Art. 14 Abs. 2 Satz 2 eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, innergemeinschaftliche Flüge zu besteuern, sofern die Mitgliedstaaten entsprechende bilaterale Verträge miteinander schließen.
Doch einen nationalen Alleingang lehnen wir, die Mitglieder der hessische Union, mit Nachdruck ab. Die SPD hat wiederholt versucht, so etwas durchzusetzen, und ist zuletzt im Bundesrat mit einer Initiative zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf innerdeutsche Flüge zu Recht gescheitert.
Wenigstens fordern Sie mit Ihrem Entschließungsantrag keinen nationalen Alleingang zur Kerosinbesteuerung mehr. Das forderten Vertreter Ihrer Partei noch bis vor kurzem. Wie Sie erklären auch wir in unserem Dringlichen Antrag, dass wir das Votum der jüngst in Niedernhausen stattgefundenen Umweltkonferenz teilen und für eine europaweite Besteuerung der Treibstoffe für den
Luftverkehr eintreten. Nur dann ist eine Kerosinsteuer sinnvoll.
Ich komme nun zu Ihrer Forderung, die Mehrwertsteuer für Personenfernverkehrsreisen der Bahn abzusenken. Ich darf Ihnen sagen, dass Sie mit Ihrem Entschließungsantrag da offensichtlich an die falsche Tür klopfen.
Muss ich Sie daran erinnern, dass es die von Rot-Grün geführte Bundesregierung ist, die eine solche Maßnahme auf absehbare Zeit blockiert? Durch die Erklärung der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer für Fernreisen bei der Bahn nun doch nicht zu ermäßigen, fühlen sich nicht nur die Bürger erneut hintergangen. In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung vom 16. Oktober 2002 wurde versprochen, ab dem Jahr 2005 zur weiteren Erhöhung der Attraktivität, und zwar insbesondere für Familien, den Mehrwertsteuersatz für den schienengebundenen Personenfernverkehr auf 7 % zu reduzieren.
Von dieser Vorstellung hat sich die Bundesregierung inzwischen verabschiedet. Ich denke, da wäre mit Herrn Berninger Tacheles zu reden. Ihre Parteikollegin Höhn aus Nordrhein-Westfalen hat sich hingestellt und bekundet – ich zitiere –: „Die Privilegierung der Bahn muss enden.“ Sie hat einen Gesetzentwurf eingereicht, der vorsieht, dass Fahrgästen ab 20 Minuten Verspätung im Nahverkehr eine wirksame Entschädigung zugesprochen wird,
obwohl die Bahn heute schon bei gravierenden Verspätungen so genannte Pönale an die Landesregierungen und Verkehrsverbünde zahlen muss. Was sagt Frau Höhn auf die Aussage: „Die Deutsche Bahn fürchtet, mit solchen Regeln in die Pleite getrieben zu werden“? – „Ich halte viel von politischem Druck.“
Heute, also an diesem Freitag, steht der Gesetzentwurf auf der Tagesordnung des Bundesrats. Der Gegensatz, den Sie zwischen Bahn und Flugzeug zu konstruieren versuchen, stellt doch in Wahrheit ein von Ihrer kruden Ideologie geprägtes Kunstprodukt dar. Das ist ein Kunstprodukt, das für viele Bereiche so genannter grüner Politik charakteristisch ist.
Ein Wettbewerb zwischen Bahn und Flugzeug existiert in der Form, wie Sie ihn hier darstellen, doch gar nicht. Das hängt auch gar nicht von der unterschiedlichen Besteuerung ab. Bei der Wahl der Transportmittel Bahn oder Flugzeug ist nicht die Besteuerung ausschlaggebend.Vielmehr ist es der Faktor Zeit. Wer von Frankfurt nach Berlin fährt,hat es noch gut.Wer beispielsweise von München aus reist, sieht das schon anders. Dass Sie diesen grundlegenden Zusammenhang nicht verstanden haben, dürfte mittlerweile auch den für Ideologie blinden Beobachtern aufgefallen sein.
Es gilt, den Wettbewerb der Flughäfen untereinander zu beachten,aber nicht den von Ihnen konstruierten Wettbewerb zwischen Bahn und Flugzeug. Dabei befinden wir uns hier in Hessen in einer besonderen Pflicht. Allein die Tatsache, dass Sie, die Mitglieder der GRÜNEN, die Regionalversammlung Südhessen in ihrer Sitzung im Dezember 2004 auffordern wollen, gegen den Sofortvollzug
zum Bau der A-380-Werft zu klagen, zeigt doch, dass Sie es einfach nicht verstanden haben.
Jeder Gegner des Baus dieser Werft und des Baus der notwendigen weiteren Landebahn – ich meine damit insbesondere Sie, die Vertreter des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – sollte sich der Tatsache bewusst werden, dass damit aus rein ideologischen Gründen 40.000 Arbeitsplätze in dieser Region leichtfertig auf Spiel gesetzt werden,
ganz zu schweigen von den anderen Ausbaumaßnahmen.
Hier offenbart sich auch einmal wieder der wahre Charakter Ihres Begriffs von Gerechtigkeit. Dieser findet sich auch in Ihrem Entschließungsantrag wieder. Es geht Ihnen nicht um Gerechtigkeit. Vielmehr geht es Ihnen um die Durchsetzung Ihrer ideologisch bedingten Positionen. Denn Sie haben eine Einteilung in „wünschenswert“ und „nicht wünschenswert“ vorgenommen, ohne dabei das Allgemeinwohl im Auge zu haben. Ihnen geht es mit Ihrem Entschließungsantrag also gar nicht um Gerechtigkeit, sondern nur darum, mit der Kerosinsteuer eine neue Geldquelle aufzutun. Denn Sie wissen nicht mehr weiter und haben keine Vorstellung darüber, woher das Geld kommen soll, das Sie aufgrund Ihrer konzeptlosen Finanzpolitik auf Bundesebene brauchen.
Das sieht man auch beim Thema Maut. Zunächst haben Sie im Bundesrat zugesagt, die zusätzlichen Einnahmen, die es aufgrund der Maut geben wird, zugunsten des Bundesfernstraßenbaus einzusetzen. Nur wenige Wochen später haben Sie davon wieder Abstand genommen.
Warum nehmen Ihre rot-grünen Freunde auf Bundesebene nicht endlich die entscheidende Weichenstellung vor,die dahin führen würde,dass die Bahn im Wettbewerb mit anderen Verkehrsträgern wirklich gestärkt würde, ohne dass es dabei zu neuen Subventionen oder Steuervergünstigungen auf der einen Seite oder die Einführung einer Kerosinsteuer andererseits kommen würde? Darum muss es gehen. Es muss zu einer nachhaltigen Verbesserung der Position der Bahn im Wettbewerb der verschiedenen Verkehrsträger kommen.
Anstatt die Bahn mit Bundesmitteln auszustatten,die helfen würden, die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes zu verbessern, sollen die Investitionen laut der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes nunmehr von 4 Milliarden c, die es im laufenden Jahr dafür gegeben hat, auf 2,2 Milliarden c im Jahr 2008 heruntergefahren werden. Auch das steht im Widerspruch zu der Koalitionsvereinbarung, die vor zwei Jahren abgeschlossen wurde. Damals hieß es noch, dass die Investitionen des Bundes in die Straßen, die Schienen und die Wasserstraßen auf dem erreichten hohen Niveau beschäftigungswirksam fortgesetzt werden sollten. Davon ist nichts mehr übrig geblieben.
Nicht nur das. Die Reform der Bahn muss endlich in die richtige Richtung gebracht werden. Nach zehn Jahren
„Bahnreform“ müsste die Bundesregierung nun eine umfassende Bestandsaufnahme der Reform mit externer Evaluierung durchführen. Gleichzeitig bedarf es einer eingehenden Prüfung der verkehrspolitischen und haushaltspolitischen Voraussetzungen und der Auswirkungen des Börsengangs. Dabei ist der Bundestag frühzeitig zu beteiligen. Der Bund muss zumindest mittelbar alleiniger Eigentümer des Schienennetzes der Deutschen Bahn AG bleiben. Die in der Verfassung verankerte Verantwortung für die Infrastruktur der Schiene muss gewährleistet bleiben.
Mittelfristig muss die Privatisierung des Bereichs Verkehr des Konzerns Deutsche Bahn eingeleitet werden. Der dann noch im Eigentum des Bundes verbleibende Konzern Deutsche Bahn wird auf die Infrastruktur der Schienen reduziert sein. Hinzu kommen die Einrichtungen, auf die alle Wettbewerber Zugriff haben müssen.
Der derzeitigen Bundesregierung ist es insbesondere nicht gelungen, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Eisenbahn auf dem Verkehrsmarkt einen größeren Anteil zurückgewinnen konnte. Wie bei anderen Verkehrsträgern muss auch bei der Schiene dem Prinzip Wettbewerb mehr Geltung verschafft werden.Nur ein umfassender Wettbewerb, der sich nicht nur auf kleine Marksegmente oder Nebenstrecken bezieht, kann gewährleisten, dass das gesamte Potenzial der Bahn erschlossen wird.
Insbesondere ein diskriminierungsfreier Zugang für bereits bestehende und neu auf den Markt tretende Verkehrsunternehmen, die schienengebunden arbeiten wollen, ist notwendig. Damit das erreicht werden kann, ist ein richtiges Konzept erforderlich, das den Wettbewerb auf der Schiene auch in einem größeren, einem europäischen Zusammenhang fördert. Zugleich muss es die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben hinsichtlich der Infrastruktur ermöglichen und gewährleisten.
Einfach einmal die Kerosinsteuer für Inlandflüge im nationalen Alleingang einzuführen und die Mehrwertsteuer für Bahnfahrten zu senken, stellt jedenfalls kein solches Konzept dar. Bei Ihrem Rufen nach Gerechtigkeit in der Energiefrage verlieren Sie das Wesentliche aus den Augen.Es geht nicht darum,in ideologisch geprägter Art und Weise das bestehende System umzustülpen, ohne dabei Rücksicht auf die Menschen und die Arbeitsplätze zu nehmen.
Wass dann passiert, haben Sie und Ihre Parteifreunde auf der Bundesebene bereits vorexerziert. Man muss dabei nur an die so genannte Ökosteuer oder das Pfandchaos denken. Ich will hier nur zwei Beispiele nennen.
Vielmehr gilt es,das bestehende System zu nutzen und mit neuen Techniken zu erweitern. Gerade Treibstoffe aus erneuerbaren Energieträgern können hier einen wesentlichen Beitrag leisten, und zwar innerhalb des bestehenden Systems. Damit Biokraftstoffe überhaupt eine Chance haben, aus eigener Kraft im Wettbewerb mit herkömmlichen Kraftstoffen zu bestehen, plädieren wir in unserem Dringlichen Antrag dafür, die steuerlichen Vergünstigungen für Biokraftstoffe so lange fortzuführen, bis diese mit herkömmlichen Kraftstoffen gleichziehen können.
Dazu gehören auch einheitliche Steuersätze für fossile Kraftstoffe auf europäischer Ebene. Gleichzeitig muss die unterschiedliche Besteuerung dieser Art der Kraftstoffe enden. Das würde nicht nur die Umwelt schonen und die Reserven,die wir an fossilen Kraftstoffen haben,erhalten, es würde vielmehr auch neue Arbeitsplätze im ländlichen Raum schaffen. Damit würden für Menschen neue Perspektiven geschaffen,die Sie mit Ihrer durch Ideologie getränkten Politik völlig aus den Augen verloren zu haben scheinen.
Im Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde die Biomasse völlig vernachlässigt. Dessen Berücksichtigung konnte erst durch die CDU und die CSU gegen den Widerstand von Rot-Grün durchgesetzt werden.
Was sollen wir also mit Ihrem Entschließungsantrag anfangen? Richtig, wir fangen damit gar nichts an.
Ihr Entschließungsantrag ist also abzulehnen. Stattdessen ist unser Dringlicher Antrag, der wirklich zukunftsweisend ist, anzunehmen.
Zum Schluss meiner Rede möchte ich noch einen Satz zum Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP sagen.Wir betrachten seinen Inhalt mit Wohlwollen. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Impulse gehen von der jüngsten Klimakonferenz in Bonn auf die hessische Energiepolitik aus?