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Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion wird sich auch bei dieser erneuten Debatte des Themas Moratorium der Forderung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht anschließen. Frau Kollegin Sorge, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen ist ein ganz normaler verwaltungsrechtlicher Vorgang, und zwar in einem Eilverfahren.
Eines Moratoriums bedarf es dann nicht, denn sollte der Staatsgerichtshof, auf den es letztendlich im Hauptsacheverfahren, das hier anhängig ist, ankommt, das Beitragsgesetz der CDU für verfassungswidrig halten,erhalten die betroffenen Studierenden ihr Geld zurück.
Zudem muss ich sagen, finde ich die Argumentation seitens der SPD mehr als scheinheilig, denn gerade die SPD hätte bei ihrer Klage vor dem Staatsgerichtshof die Möglichkeit gehabt,den Weg des Eilverfahrens zu beschreiten. Sie hätte nach § 26 Staatsgerichtshofgesetz eine einstweilige Anordnung gegen die Vollziehung des Gesetzes beantragen können.
Sie sind diesen Weg nicht gegangen. Hier jetzt politisch ein entsprechendes Moratorium zu fordern, wenn Sie die juristischen Möglichkeiten, solch eines herzustellen, nicht genutzt haben,
kann nur als scheinheilig bezeichnet werden, Herr Kollege Schmitt.
Frau Kollegin Sorge, ich möchte auf einen wichtigen Unterschied hinweisen, den Sie erneut durcheinander gebracht haben. Gerade die von Ihnen zitierte Frau Sacksofsky hat als Landesanwältin hier ganz deutlich mit den Sätzen, die Sie zitiert haben, belegt, dass es einen Unterschied gibt, ob die Frage Studiengebühren verfassungswidrig ist. Das ist sie nicht. Frau Sacksofsky hat in ihrem Schriftsatz selbst aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen Studiengebühren möglich sind
Herr Kollege Siebel –, nämlich dann, wenn es entsprechende soziale Befreiungstatbestände gibt. Die Frage, die wir in der Diskussion um den Entwurf eines CDU-Gesetzes hatten, ist, ob das CDU-Gesetz verfassungswidrig ist, und nicht, ob Studiengebühren in diesem Lande verfassungswidrig sind.
Meine Damen und Herren,das ist ein wesentlicher Unterschied.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir als FDP-Fraktion diesem Hause ein Alternativmodell vorgelegt haben, dass es den Hochschulen überlassen hätte, ob sie Studiengebühren, für welchen Studiengang sie Studiengebühren und in welcher Höhe sie Studiengebühren einführen. Dieser Gesetzentwurf war mit einer großen Anzahl sozialer Befreiungstatbestände kombiniert, die verhindert hätten, dass jemand in irgendeiner sozialen Notlage befindlich verpflichtet gewesen wäre, Studiengebühren zu bezahlen.
Dementsprechend hatte dieses Haus die Möglichkeit, einen verfassungskonformen Gesetzentwurf zum Thema Studiengebühren zu beschließen. Dieses Haus hat mit seiner CDU-Mehrheit einen anderen Beschluss gefasst. Das wissen wir alle miteinander. Aber das ist in der Hinsicht wichtig, um festzustellen, dass es mitnichten so ist, dass in Hessen Studiengebühren allgemein verfassungswidrig seien, wie Sie es behauptet haben, Frau Kollegin Sorge. Es kommt darauf an, ein verfassungskonformes Gesetz zu machen, das gerade die Situation weniger Begüterter entsprechend berücksichtigt.
Herr Kollege Siebel, lassen Sie mich zudem bei der Gelegenheit noch kurz darauf hinweisen, weil Sie offensichtlich schon wieder von starken Kopfschmerzen geplagt sind, dass es doch bemerkenswert ist, dass unserer Tage die Zeitungen entgegen den von Ihnen groß als Gefahr an die Wand gemalten Tatsachen titeln: Keine Massenflucht aus Hörsälen. – Die Zahlen der Erstsemestler und auch der Fachsemestler sind entgegen Ihrer Vorhersagen angestiegen, d. h., die Studierenden entscheiden sich offensichtlich doch auf der Grundlage der sich mittlerweile schon abzeichnenden Studienbedingungsverbesserungen.
Wenn ich einmal sehe, dass an unseren Hochschulen inzwischen große Beiträge in zusätzliches Lehrpersonal sowohl für Professoren, aber auch für Tutorien investiert und damit die Betreuungsrelation Studierende zu Lehrende verbessert wird,dass überschlägig 44 Millionen c in unsere Bibliotheken investiert werden, dann kann ich auch verstehen, warum die Studierenden davon absehen, wie Sie es ihnen angeraten haben, das Studium nicht aufzunehmen, sondern weiter in Hessen studieren.
Unsere Hochschulen machen eine gute Arbeit. Ob das CDU-Gesetz ein gutes, will heißen: ein verfassungskonformes ist, wird der Staatsgerichtshof entscheiden. Das FDP-Gesetz wäre es gewesen. Es wäre auch ein besseres gewesen. Wir werden bei der Landtagswahl und in der neuen Legislaturperiode dafür kämpfen, dass diese Freiheit auch im Hinblick auf Studiengebühren den Hochschulen und Studierenden gewährt wird. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Justizminister,seitens der FDP-Fraktion kann ich Ihnen zunächst einmal bescheinigen, dass Sie das Justizressort seit Ihrer Amtsübernahme in sehr ruhigem Fahrwasser halten. Das liegt meiner Meinung nach an zwei wesentlichen Punkten, zum einen daran, dass Sie es sehr geschickt und geschmeidig verstehen, mit allen Bereichen im Justizressort umzugehen und dort zu agieren, zum anderen aber auch daran, dass Sie aufgrund der gemeinsamen Regierungspolitik in den Jahren 1999 bis 2003 in allen Bereichen eine sehr solide Grundlage vorgefunden haben.
Nichtsdestotrotz ist es unserer Meinung nach sinnvoll und auch notwendig, in der neuen Legislaturperiode wieder einen verstärkten Schwung auch in den Justizbereich hineinzubringen. Wir als FDP-Fraktion möchten das Justizressort, die Justiz und die Justizverwaltung noch viel stärker als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger ausgestalten. Gute Grundlage ist hier sicherlich der gemeinsam begonnene Modernisierungsprozess, den Sie weitergeführt haben, der auch im Haushalt für das Jahr 2008 einen großen Raum einnimmt, was die finanzielle Ausgestaltung betrifft. Es ist wichtig, die Arbeitsabläufe fortlaufend weiter elektronisch auszugestalten. Wir sind auch
froh, dass wir uns mit unserer Forderung durchsetzen konnten, eine elektronische Schuldnerkartei einzurichten. Das alleine reicht uns aber nicht. Wir sind der Meinung, dass hier noch fortgefahren werden muss im Hinblick auf ein voll elektronisches Grundbuch oder ein elektronisches Baulastenverzeichnis.
Diese Projekte werden es ermöglichen, effektive Justizverwaltung vorzunehmen, die Prozesslaufzeiten zu verkürzen und letztendlich den Bürgern auch im Justizbereich eine bessere Dienstleistung anzubieten.
Des Weiteren möchten wir gerne auch die Qualität der Justiz weiter steigern. Das fängt bei der Ausbildung an. Wir sind der Meinung, dass es Zeit ist, über eine Reform der Ausbildung in der Justiz nachzudenken, Stichwort: Drei-Sparten-Aufspaltung, aber auch im Hinblick auf die an den verschiedenen Ausbildungsstationen stattfindende Referendarausbildung.Hierzu habe ich in den letzten Debatten detaillierte Ausführungen gemacht.
Die Rechtspfleger verdienen sicher unser besonderes Augenmerk, haben sie doch in den vergangenen Jahren eine große Last auch im Zusammenhang mit der neuen Verwaltungssteuerung zu tragen gehabt. Die Vorschläge, die seitens der Rechtspfleger im Hinblick auf weitere Kompetenzverlagerungen aus dem richterlichen Bereich auf die Rechtspfleger, aber auch von den Rechtspflegern auf den mittleren Dienst gemacht werden – ich füge hinzu: auch auf den privaten Bereich –, sind sicherlich welche, die in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden müssen.
Zu einer weiteren Verbesserung im Justizbereich kämen wir unserer Meinung nach, wenn wir die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens endlich angehen würden. Dies würde nicht nur eine attraktive Ausgestaltung des Berufsbildes und damit eine Lösung unseres Nachwuchsproblems mit sich bringen, sondern auch die Wartezeiten der Gläubiger erheblich verkürzen. Zudem hätte eine solche Privatisierung den doch nicht von der Hand zu weisenden Charme, dass wir eine Entlastung des Landeshaushalts im Umfang von ca.20 Millionen c herbeiführen könnten – Geld, das wir an anderen Stellen, auch im Justizbereich, sehr sinnvoll investieren können.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt anbringen, durch den wir die Schlagkraft des Justizressorts verstärken könnten, Frau Kollegin Faeser. Die FDP-Fraktion wird auch in der nächsten Legislaturperiode die Forderung aufrechterhalten, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität einzurichten. Ich glaube, es kann nicht nur darum gehen, die – in Anführungszeichen – kleinen Diebe zu verfolgen, sondern wir müssen auch bei der sogenannten Weiße-Kragen-Kriminalität ein effektives Schwert in der Hand der Justiz haben.Herr Minister,hierfür sind die Staatsanwaltschaften nicht ausreichend ausgestattet.
Auch Ihre Einsatzreserve kann hier kein Ersatz für eine fundiert ausgebildete besondere Organisation sein,vor allem mit einer entsprechenden Anzahl an Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.
Wir wollen das schon von der Ausbildung im staatsanwaltschaftlichen Dienst bis hin zu der Verfolgung entsprechender Prozesse. Ich glaube, wir kämen nicht nur dazu, dass wir auch öffentlichkeitswirksam derartige, zugegebenermaßen sehr komplizierte Verfahren zu einem schnelleren Abschluss bringen würden, sondern wir würden auch hier wiederum ein finanziell positives Geschäft für den Landeshaushalt machen, indem wir nämlich bei der Vermögensabschöpfung, aber auch bei den Geldauflagen und Geldbußen wesentlich mehr für den Justizhaushalt herausholen könnten.
Lassen Sie mich nun zum Strafvollzug kommen. Hier sind wir als FDP-Fraktion der ganz eindeutigen Meinung, dass die Resozialisierung dem Schutz der Bevölkerung dient. Daher muss Resozialisierung auf der einen Seite – die Ermöglichung eines straffreien Lebens nach der Inhaftierung – ebenso wie auf der anderen Seite die Sicherheit der Bevölkerung, der Schutz der Bevölkerung sowohl im objektiven als auch im subjektiven Sinne, unser Anliegen sein.Hier werden wir ein sehr genaues Augenmerk darauf haben,wie die Umsetzung des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes, das wir in dieser Legislaturperiode noch endgültig beschließen werden, aussieht, gerade auch was den Behandlungsvollzug betrifft, Herr Minister.
Wir hatten sicherlich verschiedene Vorstellungen zu der Vorlage der CDU. Allerdings muss ich schon sagen, Frau Kollegin Faeser, dass sich die Gesetzesform, die nun beschlossen wird, mit unseren Vorstellungen weit mehr deckt, gerade im Hinblick auf die Stringenz des Behandlungsvollzugs, als das mit Ihrem Vorschlag und bei Ihren Ausführungen hier der Fall gewesen wäre.
Wir glauben allerdings, dass es diesen Bereich um eine evaluierende Begleitforschung zu ergänzen gilt. Denn bei allem guten Willen, den auch die CDU an dieser Stelle zeigt, müssen wir sehr genau überprüfen, ob die einzelnen angebotenen Hilfen wirklich effektiv sind, ob sie einen entsprechenden Erfolg zeitigen, um eventuell nachsteuern zu können.
Lassen Sie mich letztendlich noch den Opferschutz ansprechen. Herr Minister, wir haben mit positiver Haltung Ihr Engagement im Hinblick auf den Opferanwalt gesehen.Wir glauben aber, dass wir nach wie vor in Hessen einen Bedarf an der Einrichtung einer sogenannten Opferschutzstiftung haben. Wir wissen, es gibt bereits verschiedene Möglichkeiten für Opfer, sich nicht nur Hilfe und Unterstützung, sondern auch finanziellen Ausgleich für den erlittenen Schaden zu holen.Aber Sie wissen genauso gut wie wir, dass diese Regelungen sehr zersplittert und vor allem sehr lückenhaft sind. Wir glauben, dass wir in der Zusammenführung in einer Opferschutzstiftung die Ergänzung des Täter-Opfer-Ausgleichs vornehmen können, eine materielle Unterstützung der Opfer sowie eine Opfer- und Zeugenschutzbetreuung anbieten können, in Zusammenarbeit mit den in diesem Bereich schon tätigen Organisationen wie dem Weißen Ring. Ich glaube, dass wir dadurch den Opferschutz maßgeblich verbessern könnten.Wir werden dafür kämpfen, um nach dem 27. Januar die von mir angesprochenen Punkte im Justizbereich umzusetzen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Statt wie der Kollege Siebel hier fünf Jahre Revue passieren zu lassen, wie wir das schon häufiger in den einzelnen Debatten dieses Plenums diskutiert haben, möchte ich für die FDP-Fraktion lieber das Augenmerk auf die zukünftige Legislaturperiode richten.
Man muss dazu sagen, dass für uns im Einzelplan 15 die Bereiche Wissenschaft, Forschung, Bildung und Kultur ganz wichtige, wenn nicht die wichtigsten Grundlagen für die Selbstentfaltung sowohl jedes Einzelnen als auch unserer Gesellschaft insgesamt sind.
Exzellente Leistungen in der Kultur, der Forschung, der Bildung und auch der Entwicklung sind die Basis der Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft und damit auch eine Zukunftssicherung für Hessen.
Deswegen ist uns dieser Bereich so wichtig und ein Schwerpunkt für Investitionen. Es ist ein wichtiger Standortfaktor. Gerade angesichts der Rohstoffarmut in unserem Bundesland sind wir darauf angewiesen,in diesen Bereichen die Innovationskraft unserer Gesellschaft und un
seres Bundeslandes zu stärken, um als Gesellschaft wettbewerbsfähig zu bleiben.
Herr Minister Corts, allerdings muss man leider feststellen, dass die CDU-Alleinregierung viele Chancen auf diesem Gebiet verpasst hat und vor allem auch sehr viel Vertrauen sowohl in den Hochschulen als auch in den Forschungs- und Kultureinrichtungen verspielt hat. Es reicht nicht aus, eine Politik der Hochglanzbroschüren zu machen. Hessen braucht ein Gesamtkonzept.
Für die FDP in diesem Land gehört zu diesem Gesamtkonzept zum einen, dass wir die Autonomie unserer Hochschulen viel weiter und schneller voranbringen müssen. Wir möchten eine Hochschulautonomie, die für alle Hochschulen, nicht nur für einzelne ausgewählte Einrichtungen, neben der Bauherreneigenschaft auch die volle Personalhoheit vorsieht, ebenso eine Flexibilität beim Einsatz des Lehrpersonals – Stichwort: Lehrdeputate frei verteilbar – wie auch bei den Studiengebühren.
Wir sind der festen Überzeugung,dass dazu auch eine verlässliche leistungsorientierte Mittelzuweisung gehört. Der Kollege Siebel hat schon die Rückschritte in dieser Legislaturperiode in diesem Bereich angesprochen.Wir wollen vom jetzigen CDU-Verteilungsmodell nach Kassenlage zurück zu einem echten Preismodell, wie es in der vorangegangenen Legislaturperiode schon einmal bestanden hat.
Zu solch einer Fortentwicklung unserer Hochschullandschaft gehört auch, dass der ZVS-Staatsvertrag dringend, zum nächstmöglichen Termin, gekündigt werden muss.
Die Studentenlandverschickung à la ZVS muss ein Ende haben.Es muss ein volles Auswahlrecht,sowohl für Hochschulen als auch für Studierende, bestehen. Herr Minister, deswegen brauchen wir dringend ein neues Kapazitätsrecht, das auf Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie dem hessischen Landeshaushalt basiert. Es ist mir schleierhaft, warum Sie an dieser Stelle nicht genug Mut aufgebracht haben, das schon in dieser Legislaturperiode zu regeln.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ferner müssen wir die Ausbildungskapazitäten unserer Hochschulen ausweiten. Dazu brauchen wir mehr als nur den Hochschulpakt 2020. Vor allem brauchen wir ein anderes Finanzierungsmodell, und zwar nach dem System „Geld folgt Studierenden“ – Sie können es auch gern, wie wir, Bildungsgutscheine nennen –, ein Finanzierungsmodell, das auch die privaten Hochschulen einbezieht.
Herr Kollege Corts, ich halte es für eine absolute Fahrlässigkeit, dass Sie diesen jetzt sehr stark boomenden Bereich als eine Marginalie im Hinblick auf die Ausbildungskapazität begreifen. Wir als FDP stehen hinter den privaten Hochschulen als gleichberechtigten Partnern einer Wissenschaftslandschaft. Wir glauben nicht nur, dass wir hier sehr gut existierende Institute haben, sondern wir glauben,dass diese auch noch Potenzial haben – Stichwort etwa EBS und die Law-School hier in Wiesbaden –, einen Ausbau vorzunehmen, auf privates Risiko und mit geeigneten Qualitätsstandards, die auch diese Hochschulen für sich in Anspruch nehmen können.
Ferner gehört für uns zu einer zukunftsfähigen Strategie für das Bundesland Hessen,dass die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in diesem Land in künftigen Haushalten Priorität haben müssen.
Frau Kollegin Kühne-Hörmann, es ist ja richtig, dass Sie inzwischen mit dem neuen Programm LOEWE erkannt haben, dass Sie in den letzten Jahren hier Defizite hatten. Leider ist dieses Programm LOEWE aber nicht in ein Gesamtkonzept eingebaut. Denn wenn Sie ein solches Gesamtkonzept vorlegen würden, wäre dazu unabdingbar, dass es – ähnlich wie beim Hochschulpakt – auch für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen einen entsprechenden Forschungspakt gäbe, der – gebunden an Ziel- und Leistungsvereinbarungen – eine finanzielle Planungssicherheit vorsehen würde.
Genauso notwendig wäre es, eine zielgerichtete Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses vorzunehmen, damit endlich die Abwanderung der begabtesten Kräfte aus diesem Land gestoppt wird und wir wieder die hellsten Köpfe in unsere Forschungsgruppen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen locken würden.
Natürlich brauchen wir einen weit stärker professionalisierten Wissens- und Technologietransfer in diesem Land, der eine systematische Verwertung der in diesem Land sowohl an Forschungseinrichtungen als auch an Hochschulen geleisteten Patente und Erfindungen umsetzt. Wir müssen hier entlang der gesamten Wertschöpfungskette investieren. Dazu gehört, dass man das TTN völlig neu aufstellt, den Technologiebeirat viel schlagkräftiger macht.Vor allem brauchen wir entsprechendes Risikokapital, das auch gerade kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung gestellt wird.
Herr Minister Corts, es ist schön, dass Sie die entsprechenden Forderungen im FDP-Wahlprogramm abgelesen und versucht haben, hier mit neuen 4 Millionen c etwas auf die Beine zu stellen.Aber das ist zu wenig.Wenn man sich einmal mit den betreffenden Einrichtungen unterhält, erfährt man, dass man dort ungefähr 2 Millionen c pro Projekt investieren muss. Sie können also im kommenden Haushaltsjahr gerade zwei solche Projekte finanzieren.Das ist zu wenig,und das missachtet vor allem auch die Dimension der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Denn die haben eine hohe Forschungsleistung, häufig aber Schwierigkeiten bei der Darlehensgewährung hinsichtlich der Besicherung von Patenten und Lizenzen. Hier wird die FDP in der nächsten Legislaturperiode helfen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Kulturbereich. Hier muss man feststellen, auch der Kulturbereich wurde in den letzten Jahren eher verwaltet als befruchtet.
Herr Kollege Reif, leider scheint es seitens der CDUFraktion an der Einsicht zu fehlen, welche Chancen eine nachhaltige und vor allem in die Fläche wirkende Kulturpolitik für dieses Land haben kann – von der Selbstentfaltung des Einzelnen über die Frage der sozialen Identitätsfindung bis hin zur Triebfeder für gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. Das sind wichtige Einflüsse, sowohl im Hinblick auf die Wirtschaftskraft – Herr Kollege Reif – als auch für die Standortqualität unseres Landes.
Herr Kollege Corts, ein ganz gutes Beispiel dafür, wie Sie aus parteipolitischer Kurzsichtigkeit solche Chancen für unser Bundesland vergeben,ist Ihr Umgang mit der Internationalen Bauausstellung Metropolitana.
Die Idee einer Landschaftsstadt hat das Potenzial, die Entwicklung einer ganzen Region unter eine sinnstiftende Klammer zu stellen und damit qualitativ zu verbessern – und zudem auch noch identitätsbildend zu wirken. Herr Kollege Siebel hat es bereits erwähnt: Sie setzen lieber auf einzelne Highlights, auf den Glamoureffekt.Aber ich bin der festen Überzeugung, eine einzelne glamouröse Filmpreisverleihung macht noch kein Kulturland Hessen.
Es reicht nicht, einige Schaufenster hell auszuleuchten, es sollte auch noch Geld dafür übrig bleiben, um in diesen Schaufenstern etwas Inhaltliches zu präsentieren.
Deswegen sage ich Ihnen,wir als FDP-Fraktion werden in der neuen Legislaturperiode vor allem die Nachwuchsförderung betonen, denn sie ist die Grundlage des kulturellen Verständnisses unseres Bundeslandes.
Wir wollen hier einen Neuaufbruch, beispielsweise durch eine Neupositionierung der Landesmusikakademie, die derzeit mit erhöhten Zuschüssen nur noch soeben über Wasser gehalten wird, aber nicht in das Nachwuchsförderungskonzept unseres Bundeslandes integriert ist.
Wir wollen eine Neuregelung der Welterbestättekonzeption.
Hier wird nebeneinander hergearbeitet statt miteinander. Wir werden unsere Welterbestätten über eine unabhängige Dachstiftung bündeln, besser positionieren und vor allem auch besser vermarkten. – Mit diesem Stichwort sind wir beim Kulturtourismus. Er ist leider in diesem Land Not leidend, genauso wie die Kulturwirtschaft.
Die FDP wird diese Potenziale heben und unser Bundesland besser im Konzert der anderen Bundesländer, aber auch international aufstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU hat sich in den vergangenen fünf Jahren mit einzelnen Bausteinen beschäftigt. Zum Teil waren die gar nicht einmal so falsch. Herr Minister Corts, das Problem aber ist das fehlende Gesamtkonzept. Die FDP wird die einzelnen Bausteine und die weiteren Ideen, die ich geschildert habe, in ein stimmiges Gesamtbild bringen, zum Wohle von Wissenschaft und Kultur in diesem Land, zum Wohle unseres Bundeslandes. – Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kaufmann, wir sind uns darin einig, dass die Bundesregelung – über die diskutieren wir hier nicht mit unserem Gesetzentwurf – nicht verfassungswidrig ist. Aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat auch nicht ausgesagt, dass sie verfassungsrechtlich geboten wäre.Von daher sind wir in Hessen frei,
eine andere, in unseren Augen politisch oder auch verfassungsrechtlich gebotenere Regelung zu treffen.
Ich bin sehr froh, dass Sie heute hier zum ersten Mal ein bisschen die Beweggründe der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgeführt haben, weswegen Sie diesen Gesetzentwurf einbringen. Denn wenn man nach Ihrem Vorblatt geht, dann kommt dort mit Referenz auf die Namen Laurenz Meyer und die SPD-Abgeordneten aus Niedersachsen, die hier Probleme hatten, nämlich nur der
Punkt der gegenleistungslosen Alimentierung. Aber genau diesen Punkt, nämlich den der gegenleistungslosen Alimentierung, greifen Sie in Ihrem Gesetzentwurf selbst nicht auf.
Das brauchen Sie auch nicht, weil er in Hessen schon seit Jahren geregelt ist, sowohl in § 4a Abs. 2 Nr. 4 des Abgeordnetengesetzes als auch in Punkt 5 unserer Verhaltensregeln. Deswegen war es etwas erstaunlich, dass das der einzige Begründungspunkt in Ihrem Gesetzentwurf war, mit dem Sie diesen Gesetzentwurf hier eingebracht haben.
Heute haben Sie zum ersten Mal ausgeführt, dass Ihre Fraktion dadurch motiviert worden ist, dass sie glaubt, solch einen Gesetzentwurf zu benötigen, um eine eventuelle Vernachlässigung des Mandats durch einen Abgeordneten aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit oder sonstiger Nebentätigkeit offenzulegen.
Herr Kaufmann, da kann ich Ihnen nur entgegenhalten, dass die Summe der Einnahmen wirklich kaum Rückschlüsse ziehen lässt auf das zeitliche Engagement,das ein Abgeordneter für diese Einnahmen aufgebracht hat.
Das kann man ganz deutlich gerade für Freiberufler sagen. Ich weiß selbst als Anwältin, dass mir Fälle, die zum Regelstreitwert im öffentlichen Recht abgerechnet wurden – Herr Kollege Dr. Jürgens wird das wissen –, weit mehr Arbeit und Ärger bereitet haben, sodass unter dem Strich letztlich nichts übrig geblieben ist,
als ein interessanter Fall aus dem Immobilienrecht, wo es alleine aufgrund des Werts der Immobilie zu angemessenen Streitwerten und damit auch zu einem interessanten Honorar kommt. Der zeitliche Einsatz und die ausgezahlten Einkünfte aus diesem Bereich korrelieren also nicht miteinander. Von daher sind ein solcher Gesetzentwurf und damit auch Ihre Begründung an dieser Stelle untauglich.
Sehr geehrter Herr Kollege Kaufmann, es kann uns doch nur darum gehen, potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen, und zwar in einer Art und Weise, die keine Datenwüste irgendwo im Internet ablegt – Herr Kollege Wintermeyer hat die Beispiele aus dem Deutschen Bundestag erläutert –, die keinen inhaltlichen Nährwert für den einzelnen Bürger hat, der sich das anschaut, sondern es geht um Angaben, die das Brennglas auf die Tätigkeiten eines Abgeordneten außerhalb seines Mandats legen, die mit einem entsprechenden Interessenkonflikt zwischen wirtschaftlicher Betätigung und politischer Betätigung im Rahmen des Mandats einhergehen können. Genau diesen Versuch unternehmen FDP und CDU mit ihrem Gesetzentwurf.
Herr Kollege Kahl, dann ist es so – das ist anders, als Sie den Gesetzentwurf verstanden haben –:Es ist egal,zu welchem Zeitpunkt dieser Beruf aufgenommen worden ist. Es geht nach der Formulierung unseres Gesetzentwurfs darum, dass der Beruf, der im Handbuch angegeben ist –
durch die Internetveröffentlichung ist das eine tagesaktuelle Angabe –, ausgenommen ist, dass die Nebentätigkeiten, weil sie konfliktbeladener sind, in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt werden,es sei denn – da kommen wir zu dem Beispiel Kirch und zu anderen, die ich hier angeben kann –, es wird eine Tätigkeit für oder gegen das Land Hessen ausgeübt.Da müssen Sie auch zu dem Beruf, der im Handbuch angegeben ist, entsprechende Veröffentlichungen machen.
Da ist es mit Blick auf den potenziellen Interessenkonflikt ein Unterschied, Herr Kollege Kaufmann, ob die Beratung von Herrn Kirch oder irgendeines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit in Hessen steht oder nicht. Ich sage als Beispiel: Wenn ein Abgeordneter ein Energieunternehmen über eine Strategie der Einführung von Kraftwerken im asiatischen Bereich berät, dann hat das mit der Tätigkeit in Hessen als Mandatsträger überhaupt nichts zu tun.Würde er aber dasselbe Energieunternehmen in Hinblick auf die Errichtung eines neuen Kraftwerks in Hessen beraten,
was die Genehmigungstätigkeit gegenüber der Landesbehörde betrifft oder auch das Thema, das hier schon angesprochen worden ist im Hinblick auf einen Gesetzentwurf zur Erdverkabelung, dann müsste er dies angeben, weil es offensichtlich ist, dass ein potenzieller Interessenkonflikt gegeben ist. Diese Information wäre für Bürgerinnen und Bürger auch wesentlich wertvoller, weil genau auf diesen potenziellen Interessenkonflikt fokussiert wird.
Sie wäre auch wertvoller, weil in Euro und Cent eine Angabe gemacht werden müsste und nicht in irgendwelchen nivellierenden und im Endeffekt aussagelosen Gehaltsstufen. Sie wäre für den Bürger auch wesentlich wichtiger – das ist sogar von den GRÜNEN zugestanden worden –, weil eine entsprechende Sanktionierung durch den Landtagspräsidenten möglich gewesen wäre.
Einen Punkt lassen Sie mich noch zum Abschluss aufführen, weil das vom Kollegen Kaufmann quasi als Argumentation gegen den Gesetzentwurf von FDP und CDU in den Raum gestellt worden ist. Sie haben gesagt, das sei nichts weiter als Freiberuflerschutzgesetz.
Herr Kollege Kaufmann, da rufe ich Ihnen zu: Es geht auch um den Schutz solcher Berufsgruppen im Hessischen Landtag. Es ist natürlich klar, dass jemand, der vorher Richter war und diesen Richterberuf aufgrund des Beamtenverhältnisses während seiner Mandatstätigkeit nicht ausüben kann, mit einem Gesetzentwurf, wie auch immer er gestrickt ist, überhaupt keine Probleme hat. Aber ich möchte, dass zukünftig auch noch Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmer in diesem Landtag sitzen, weil sie unsere Arbeit, unsere Beratungen, unsere Diskussionen bereichern.
Ich möchte nicht, dass diese Leute gezwungen werden, sämtliche Einkünfte zu entblättern, die entsprechend Rückschlüsse auf ihre Geschäftspartner und die Anteilseigner zulassen würden,sodass sie eventuell Abstand nehmen von einer Tätigkeit als Abgeordnete dieses Landes.
Da würde uns sehr viel intelligentes Potenzial verloren gehen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kürzer machen und auch weniger aufgeregt.
Die FDP-Fraktion hat mit den meisten der Regelungen, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen hat, keine Probleme, sondern sieht darin notwendigen Anpassungsbedarf im Hinblick auf die eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Herr Kollege Dr. Jürgens, allerdings kann die Fraktion insgesamt Ihren Vorschlägen zu den Art. 1 bis 3 nicht folgen, wo es um den Bereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts geht. Deswegen beantrage ich für die FDPFraktion, dass diese ersten drei Artikel getrennt von dem Rest des Gesetzes abgestimmt werden, weil wir den Teil ablehnen werden. Dem größten Teil der von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen stimmen wir aber zu. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erstens ist es richtig: Es ist sinnvoll, Rechtsbereinigung zu betreiben und unsere Gesetze und Verordnungen immer wieder daraufhin durchzuschauen, inwiefern sie überflüssig geworden sind,um nicht unnötige Gesetzesmaterialien
und Regelungen beizubehalten und den Menschen die Freiräume einzuschränken.
Aber zweitens sind wir uns wohl auch darüber einig, dass der hier vorliegende Gesetzentwurf in den wenigsten Fällen Rechtsregeln wirklich abschafft, sondern bei der Mehrzahl der 142 Rechtsvorschriften, die hier angesprochen werden, geht es um die Aufhebung eines Aufhebungsgesetzes. In diesem Zusammenhang hat die Anhörung ganz eindeutig ergeben – Herr Prof. von Zezschwitz ist hier schon zitiert worden –, dass wir dann auf der sicheren Seite wären, wenn wir einen zusätzlichen Paragrafen in das Gesetz aufnehmen würden, der bestimmt, dass die mit dem Rechtsbereinigungsgesetz verabschiedete Aufhebung der Änderungsgesetze
den Wortlaut der in der Vergangenheit geänderten Vorschriften für deren jeweiligen Geltungszeitraum unberührt lassen sollte.
Nun hat die CDU-Fraktion – für meine Fraktion sage ich ausdrücklich: leider – den Weg gewählt, einen derartigen Hinweis nur in die Begründung des Gesetzes aufnehmen zu wollen, statt sie in die betreffenden Paragrafen einzufügen. Herr Kollege Wagner, das veranlasst uns letztendlich dazu, diesem Gesetzentwurf nicht mehr zuzustimmen, sondern deswegen werden wir uns in der Abstimmung der Stimme enthalten.
Zudem fehlt in diesem Gesetzentwurf nach wie vor eine Außerkrafttretensregelung für dieses neu zu beschließende Gesetz. Das führt letztendlich zu der irrwitzigen Tatsache, dass wir zu dem Gesetz, das die Aufhebung von Aufhebungsgesetzen beschließt, irgendwann wieder ein Aufhebungsgesetz werden verabschieden müssen. Da führt sich diese Verfahrensweise allmählich ad absurdum. Daher wird sich die FDP-Fraktion hier enthalten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Dr. Wagner, erst hat die SPDFraktion nicht beantragt, was sie eigentlich beantragen wollte. Jetzt hat sie etwas beantragt, was sonst keiner will. Insbesondere die TU Darmstadt möchte es nicht.Von daher lehnen wir es ab.
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen hat sie die Stellen für den bilingualen Unterricht von 0,5 auf 0,3 Stellen reduziert, sodass den Schulen mit bilingualen Zweigen anstatt bisher 13 Stunden nur noch 8 Stunden zur Versorgung des bilingualen Unterrichts zur Verfügung stehen?
Frau Ministerin,die bilingual arbeitenden Schulen berichten aber, dass das bestehende zweisprachige Bildungsangebot dadurch gefährdet sei und dass der Aufbau neuer Bildungsangebote damit empfindlich erschwert werde. Deswegen meine Frage: Finden Sie nicht, dass das auch vor dem Hintergrund des Zusammenwachsens in Europa etwas ist, was weiter ausgebaut werden müsste? Wie wollen Sie verhindern, dass der Aufbau weiterer bilingualer Züge empfindlich erschwert wird?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die FDP unterstützt die Umwandlung der Frankfurter Universität in eine Stiftungsuniversität voll und ganz. Die hierdurch gewährte Autonomie für die Johann Wolfgang Goethe-Universität ist die völlig logische Fortsetzung der Autonomiepolitik, die unter der Hochschulministerin Ruth Wagner begonnen wurde.
Frau Kollegin Sorge, ich muss sagen, gerade auch nachdem der Präsident der Universität Frankfurt allen Fraktionen den Entwurf seiner Grundordnung für die Stiftungsuniversität zur Verfügung gestellt hat, kann ich viele der Bedenken, die Sie hier heute noch einmal wiederholt haben, nicht mehr nachvollziehen.
Denn auch wenn es bei dem einen oder anderen Punkt nicht gelungen ist, die CDU davon zu überzeugen, dies im Gesetz zu verankern, so sieht man doch in diesem Diskussionsprozess, den Herr Präsident Steinberg und sein Präsidium innerhalb der Hochschule geführt hat, und auch innerhalb der Arbeit des Senats der Johann Wolfgang Goethe-Universität insgesamt sehr deutlich, dass sie eine ausgewogene Konstellation der Gremien haben möchten und deshalb eine Stärkung des Senats im Verhältnis zum Hochschulrat in ihrer Grundordnung vornehmen wollen.
Seitens der FDP-Fraktion also: uneingeschränkte Unterstützung für eine Stiftungsuniversität in Frankfurt.
Allerdings möchten wir – ganz anders als das die CDUFraktion mit ihrer Vierten Novelle zum Hessischen Hochschulgesetz vorgelegt hat – Autonomie für alle Hochschulen.Denn eine Schwalbe macht noch keinen Sommer,und eine autonome Universität in Frankfurt macht noch keine Hochschulreform.
Leider hat die Landesregierung die sinnvolle Umwandlung der Frankfurter Universität in eine Stiftungsuniversität in ein Gesamtpaket einer Art Hochschulreform light verpackt. Das führt dazu, dass wir als FDP-Fraktion dieser Hochschulnovelle nicht zustimmen können, denn sie kann bestenfalls als TUD light bezeichnet werden.Die anderen elf Hochschulen bringt sie in puncto Autonomie nicht wirklich voran.
Um dennoch unsere Unterstützung für die Stiftungsuniversität Frankfurt zu signalisieren, haben wir einen eigenen Gesetzentwurf für ein Stiftungshochschulgesetz in den Hessischen Landtag eingebracht. Er wird heute, zusammen mit dem Novellenvorschlag der CDU, behandelt.
Sehr geehrte Kollegin Kühne-Hörmann, ich muss sagen, ich bin nach wie vor enttäuscht darüber, dass es nach den wochenlangen Gesprächen, die wir miteinander und mit dem Minister geführt haben, nicht möglich geworden ist, auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs – der sich nun wahrlich nur in einigen Punkten von der Vorlage, die Sie heute dem Plenum präsentieren, unterscheidet – wenigstens zu einem Gespräch zu kommen.
Ich glaube, auch die Stiftungsuniversität Frankfurt hätte es verdient, dass wir einen ähnlichen Prozess wie bei der Technischen Universität Darmstadt gestartet hätten, in dem man wenigstens den ernsthaften Versuch unternimmt, auf eine Gesprächsbasis zwischen den Fraktionen zu kommen. Wenn diese Gesprächsbasis dann nicht zustande gekommen wäre, oder wenn es nur so weit gekommen wäre, dass sich meinetwegen nicht alle vier Fraktionen auf einen Gesetzentwurf hätten einigen können, sondern nur zwei oder drei Fraktionen, dann wären wir meines Erachtens dennoch einen erheblichen Schritt weiter gekommen.
Dies wäre auch ohne Weiteres möglich gewesen, wenn Sie als CDU darauf verzichtet hätten, den unterstützenswerten Schritt zur Umwandlung der Frankfurter Universität in eine Stiftungsuniversität mit Ihrem Versuch einer Hochschulreform zu koppeln, von dem in der Anhörung ganz klar deutlich geworden ist, dass er gescheitert ist.
Frau Kollegin Kühne-Hörmann, ich glaube, es hätte durchaus noch Gedanken gegeben, die es wert gewesen wären, sie in den Gesetzentwurf zur Umwandlung der Johann Wolfgang Goethe-Universität in eine Stiftungsuniversität einzuarbeiten.
So haben wir z. B. in unserem Gesetzentwurf vorgesehen, den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und -wahrheit stärker Rechnung zu tragen, als Sie das bislang in Ihrem Entwurf vorhaben.
Immerhin bleibt das Land Hessen – darauf wird seitens der CDU, aber auch seitens des Präsidenten der Universität immer wieder hingewiesen – weiterhin Gewährträ
ger der künftigen Stiftungsuniversität. Deswegen halten wir es für absolut notwendig, dass der Landtag nicht nur genaue Auskunft über die geplanten Übertragungen von Landesvermögen auf die Stiftung erhält, sondern dass er letztendlich auch der Übertragung dieser detailliert aufgeführten bewerteten Vermögenswerte zustimmen muss.
Ferner hatten wir vorgesehen, dass der Präsident gegenüber dem Hessischen Landtag regelmäßig einen Bericht über die Entwicklung seiner Hochschule, insbesondere auch über die Entwicklung des Stiftungsvermögens und seine Verwendung, zu erstatten hat. Außerdem möchten wir, dass die Einbindung des Landesrechnungshofs an dieser Stelle klarer formuliert wird.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDUFraktion, ich muss sagen, ich fand es sehr bezeichnend, dass es am Dienstag nach meiner mündlichen Frage an den Wissenschaftsminister nicht möglich war, zum jetzigen Zeitpunkt, also noch in dieser Plenarwoche, zu formulieren, welche umfangreichen Vermögenswerte wir zum heutigen Tage mit diesem Stiftungsgesetzentwurf der CDU auf die Universität Frankfurt übertragen sollen.Der Minister war nicht dazu in der Lage und hat es auch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachgeholt, diese Vermögenswerte, die – so darf man vermuten – im dreistelligen Millionenbereich liegen werden, im Einzelnen aufzulisten und vor allem entsprechend bewerten zu lassen.
Ich muss mich doch wundern, wenn die Mehrheit der Abgeordneten dieses Hauses heute die Hand für eine gesetzliche Übertragung von Vermögenswerten hebt, ohne als Landeshaushaltsgesetzgeber selbst genau zu wissen, wie viele Vermögenswerte hier aus dem Eigentum des Landes Hessen abgegeben werden.
Frau Kollegin Kühne-Hörmann, von daher denke ich, es wäre den Schweiß der Edlen oder wenigstens eine Sitzung der Obleute wert gewesen, diese Frage miteinander zu diskutieren. Dass dies entgegen Ihren immer wiederholten Behauptungen die Beratung des Gesetzentwurfes und damit auch die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität nicht verzögert hätte, zeigt die Tatsache, dass unser Gesetzentwurf abschließend heute zum selben Zeitpunkt beraten wird wie die Novelle, die Sie als Landesregierung und die Sie als CDU heute hier vorgelegt haben.
Strich drunter. Es ist leider nicht gelungen. Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass die Universität Frankfurt auch als Stiftungsuniversität mit der vollen Unterstützung der FDP-Fraktion rechnen konnte, rechnen kann und weiterhin rechnen können wird.
Frau Kollegin Kühne-Hörmann, anders ist dies im Hinblick auf das, was ich wirklich nur als den TUD-light-Teil Ihres Gesetzeswerkes bezeichnen kann.Denn das,was Sie hier als Hochschulreform verkaufen wollen, ist für uns Liberale völlig unzureichend. Wir Liberale wollen eine so weitgehende Autonomie,wie sie die Universität Frankfurt jetzt bekommt, nicht nur für eine unserer Hochschulen, sondern wir wollen die verschiedenen Aspekte von Autonomie allen zwölf Hochschulen in diesem Land ermöglichen.
Dazu gehört für uns, dass alle zwölf Hochschulen die Möglichkeit haben sollen, ihre Rechtsform selbst zu wählen. Wir wollen die volle Übertragung der Dienstherrnund der Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen. Letztendlich – Sie werden wissen, was jetzt kommt – wollen
wir auch ein Ende der Studentenlandverschickung durch die ZVS.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir meinen, dass es an der Zeit ist, endlich das volle Auswahlrecht der Studierenden in Bezug auf ihre Hochschule und der Hochschule in Bezug auf ihre Studierenden in Hessen einzuführen. Wir hätten nach der Föderalismusreform diese Möglichkeit, ein völlig neues Kapazitätsrecht in Hessen aufzulegen, das über Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie den Landeshaushalt gesteuert wird.
Sehr geehrter Herr Minister, es wäre deswegen sinnvoll gewesen, an dieser Stelle eine umfangreichere Reform des Hessischen Hochschulgesetzes vorzunehmen. Ich muss sagen, ich bin relativ erstaunt, um nicht zu sagen: sehr enttäuscht, dass Sie an dieser Stelle offensichtlich der Mut verlassen hat. Denn wenn wir einmal zurückblicken, stellen wir fest, dass die FDP-Fraktion in diesem Hause vor über anderthalb Jahren eine parlamentarische Initiative gestartet hat,eine weitere Modellhochschule,nämlich eine Modell-Fachhochschule, die Fachhochschule Gießen-Friedberg, in weitere Autonomie zu entlassen. Sie haben damals diese parlamentarische Initiative von oben herab belächelt und mit dem Argument abgewiesen,es sei eine vollumfängliche Hochschulreform in Arbeit und Sie würden diese in kürzester Zeit vorlegen.
Ich komme zum Ende. – Nun haben wir es auf dem Tisch. Es ist ein Optionsmodell mit weniger Kompetenzen, als sie die Technische Universität Darmstadt hat. Herr Minister, es sollte Ihnen zu denken geben, dass keiner der Präsidenten unserer hessischen Hochschulen Interesse daran geäußert hat, dieses TUD-light-Modell zu wählen. Die FDP-Fraktion steht für eine umfängliche Reform des hessischen Hochschulrechtes. Wir werden dies in der neuen Legislaturperiode als eines unserer ersten Projekte entsprechend angehen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich kann es kurz machen,indem ich mich im Wesentlichen auf die Ausführungen des Kollegen Rentsch in der Lesung am Dienstag beziehe.
Herr Kollege Spies, wenn der Änderungsantrag der FDPFraktion angenommen wäre,dann hätte das nicht nur eine Basis sein können, sondern das Gesetz wäre besser geworden. Wir hätten eine Abdeckung in der Fläche, die aber effektiver organisiert und damit kostengünstiger gewesen wäre.
Daher bedauern wir es natürlich,dass Sie es in 48 Stunden intellektuell nicht geschafft haben, das einzusehen und dem zuzustimmen. Aber wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht in diesem Sinne geändert wird, können wir ihm leider nicht zustimmen und bleiben bei unserer Ablehnung.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Aber nicht deswegen, Herr Kollege Dr. Jürgens, weil eine generelle Befristung von Gesetzen unsinnig wäre – wir kämpfen nach wie vor dafür, dass dies auch in den nächsten Jahren beibehalten wird –,
sondern weil eine Befristung von Gesetzen natürlich nur dann Sinn hat, wenn eine entsprechende Evaluation möglichst im Detail durchgeführt wird. Da gebe ich Ihnen recht.
Diese Evaluation wurde nicht durchgeführt. Dass man, wenn man diese Evaluation durchgeführt hätte, zu einem anderen Ergebnis hätte kommen müssen, zeigt sich unserer Meinung nach sehr deutlich beim Bannmeilengesetz. Denn, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist in der juristischen Fachliteratur, sogar in der polizeirechtlichen Fachliteratur unumstritten, dass eine konsequente Anwendung der einschlägigen Vorschriften im Strafrecht, im Versammlungsrecht und im Polizeirecht völlig ausreicht, um den geordneten Ablauf der Parlamentssitzungen zu gewährleisten. Ich glaube, es hätte kein plastische
res Beispiel für die praktische Umsetzung dieser Tatsache geben können als die Demonstrationen, die wir gestern und heute in absoluter Nähe des heutigen Tagungsortes erlebt haben. Das Dernsche Gelände, auf dem man die Demonstranten durch das Fenster im Vorraum schön hat beobachten können, liegt in unmittelbarer Nähe zum hiesigen Gebäude. Ich glaube, es ist keiner in irgendeiner Form gehindert gewesen, hier einen ordnungsgemäßen Sitzungsverlauf durchzuführen.
Wo kommt der eigentliche Druck der Straße her? 1848 war der Schutz der Nationalversammlung in der Paulskirche der Anlass, diese Bannmeilengesetzgebung in Deutschland überhaupt einzuführen. Woher kommt der Druck der Straße? Er kommt in unseren heutigen Zeiten nicht mehr durch körperlich vorhandene Demonstranten zustande, sondern es ist letztlich ein Druck, der weit mehr über die Medien, über Lobbyisten und entsprechend interessierte Berichte in Presse, Funk und Fernsehen verbreitet wird.Das heißt,der Druck kommt mittlerweile aus einer ganz anderen Richtung.
Wir als FDP-Fraktion sind der Meinung, dass man, wenn man ein bisschen über den Tellerrand der hessischen Landesgrenzen hinausschaut,sehen kann,dass in anderen Teilen unserer Welt, auch in anderen Teilen dieses Landes, sehr erfolgreich Parlamentarismus, Demokratie ohne ein Bannmeilengesetz praktiziert wird, Frau Kollegin Hofmann.
Die meisten neuen Bundesländer haben kein Bannmeilengesetz, Frau Kollegin Hofmann. Der Deutsche Bundestag hat kein Bannmeilengesetz, sondern praktiziert seit 1999 sehr erfolgreich eine Gesetzgebung mit einem befriedeten Bezirk, der ein Anrecht auf Demonstrationsmöglichkeiten unter bestimmten Auflagen auch in der Nähe des Reichstags und der sonstigen Verfassungsorgane gewährleistet. Die Geltungsdauer dieses Gesetzes ist 2003 nach entsprechender Evaluierung um fünf Jahre verlängert worden.
Von daher kann man nicht sagen, nur das Bannmeilengesetz sichere den ordnungsgemäßen Ablauf des Parlamentarismus, und nur, weil wir das Bannmeilengesetz haben, kämen wir hier überhaupt dazu, gemeinsam diese Plenarwoche durchzuführen.
Auch international, in England, in Frankreich und den USA gibt es keine Bannmeilengesetzgebung. Vor dem Hintergrund kann man sich nicht wirklich ernsthaft zu der Aussage versteigen, dass es ein Ausdruck der wehrhaften Demokratie sei, ein Bannmeilengesetz zu haben. Ich habe die Demokratien in Frankreich, England und den USA bislang nicht als weniger wehrhaft empfunden als die deutsche Demokratie.
Auch die Demokratien in den neuen Bundesländern sind nicht weniger wehrhaft als die in Hessen. Von daher glaube ich, dass eine wirkliche Evaluation zu diesem Thema zeigt,dass wir eine Bannmeilengesetzgebung nicht mehr brauchen.
Frau Kollegin Hofmann, es war mitnichten so, dass die Anhörung ergeben hätte, dass wir solch ein Bannmeilengesetz bräuchten. Vielmehr waren es gerade CDU und
SPD, die eine zusätzliche Beratung dieses Gesetzes im Ältestenrat beantragt hatten,weil sie sich unsicher waren,ob Erweiterungen des Bannmeilengesetzes wegen des bevorstehenden Umzugs vom Rathaus in den Neubau nötig sind. Sie haben sich entgegen der Stellungnahme des Polizeipräsidiums Westhessen dazu entschlossen, keine Erweiterung vorzunehmen. Alleine die Haltung von CDU und SPD im Ältestenrat zeigt, dass Sie dem Polizeipräsidium und seinen Bedenken in diesem Punkt nicht gefolgt sind, dass also auch hier diese Sache völlig überflüssig ist.
Ich kann zum Schluss kommen; denn ich glaube, es ist deutlich geworden: Das Bannmeilengesetz ist ein überholtes Relikt aus vergangenen Zeiten. Die FDP sieht sich weiterhin als wehrhafte Parlamentarier, mit oder ohne Bannmeile.Aber ohne Bannmeile wäre es kein Eingriff in die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger. – Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zur vertraglichen Regelung der Finanzierung der kommenden Stiftungsuniversität Frankfurt nach § 100c Abs. 7 der beabsichtigten Neuregelung des Hessischen Hochschulgesetzes sowie der Grundstücksübertragung nach § 100c Abs. 4, 5 der beabsichtigten Neuregelung?
Herr Minister, haben Sie mittlerweile einen Überblick, welcher Gesamtwert an Vermögen mit diesen verschiedenen Vertragsregelungen per Gesetz auf die Frankfurter Universität übertragen werden soll, und können Sie ihn uns mitteilen?
Könnten Sie das den Fraktionen baldmöglichst zur Verfügung stellen?
Herr Staatsminister Grüttner, nun wissen Sie selbst auch, dass Sie mit dieser Kontingentierung nur einen kleinen Bruchteil der ehrenamtlich Engagierten in unserer Gesellschaft, auch bei den Studierenden, erfassen. Was hat Sie bewogen, solche Kontingentierungen vorzunehmen, statt es der Autonomie der Hochschulen zu überlassen, welches die in ihren Augen am meisten ehrenamtlich engagierten Studierenden sind?
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die Rechtsstaatspartei FDP gilt in Bezug auf Herrn Hoff die Unschuldsvermutung, solange es keinen konkreten Verdacht der Staatsanwaltschaft gibt. Das Festhalten an der Unschuldsvermutung scheint in diesem Hause nicht mehr allgemeiner Konsens zu sein.
Da man das eben auch bei der Rede des Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der hier vorne wieder einmal reichlich verwirrt vorgetragen hat, zur Kenntnis nehmen musste, stelle ich noch einmal fest, dass trotz der Ermittlungen, die bereits seit einem Jahr von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden geführt werden, bislang noch nicht einmal ein Anfangsverdacht gegen Herrn Hoff in dem Verfahren um veruntreute Millionenbeträge im Zusammenhang mit Herrn Ruzicka oder dem früheren Geschäftspartner Zoffel besteht. Solange noch nicht einmal ein Anfangsverdacht besteht, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN, muss umso mehr die Unschuldsvermutung gelten. Das gilt selbstverständlich auch für einen Minister, in diesem Fall für Europaminister Volker Hoff.
Ich betone in diesem Zusammenhang,dass die FDP-Fraktion,möglicherweise im Gegensatz zu den beiden anderen Oppositionsfraktionen in diesem Hause, fest davon ausgeht, dass die Staatsanwaltschaft objektiv ermittelt und nach allen Seiten vorurteilsfrei allen wichtigen Fragen nachgeht. Wir begrüßen es deswegen, dass sich Minister Hoff in dem Ermittlungsverfahren gegen andere Beschuldigte als Zeuge zur Verfügung stellt, aber wir setzen auch darauf, dass Sie, Herr Minister Hoff, in diesem Zusammenhang aufgetretene Ungereimtheiten aufklären.
Die ganze Aufregung heute hier im Hause und auch in der Presse in der vergangenen Woche ist nur dadurch zu erklären – dieses Problem liegt auf einer anderen Ebene als der juristischen –,dass man der CDU in der Öffentlichkeit seit der Sternsinger-Lüge quasi alles zutraut.
Ich komme zur juristischen Ebene zurück. Wenn die Staatsanwaltschaft erklärt, sie könne Herrn Hoff genauso wie jedem anderen vor Abschluss der weiteren Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt keinen „Persilschein“ – so wurde es in der Zeitung zitiert – ausstellen, dann kann man dazu nur sagen, dass es gilt, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in aller Ruhe abzuwarten. Solange es aber keinen konkreten Verdacht gibt, gilt die Unschuldsvermutung.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir folgen den Ausführungen des Innenministers, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist. Der ist zwar nicht dramatisch, aber es muss an dieser Stelle gehandelt werden.
Die Kollegin Erfurth hat schon ein paar Fragestellungen aufgeworfen. Diese werden wir im Rahmen einer schriftlichen Anhörung beraten können.Dann werden wir in der Auswertung feststellen,ob hier Änderungsbedarf besteht.
Frau Kollegin Erfurth,ich kann allerdings nachvollziehen, dass in dem Regierungsentwurf die Notwendigkeit der Einführung von Zugangskontrollen in modernerer Form gesehen wird. Wenn wir den Landesdatenschutzbeauftragten in die Anhörung einbeziehen und gegebenenfalls aufgrund seiner Ausführungen Änderungen vornehmen, dann sind wir hier auf der richtigeren Seite. Es geht zwar auch um eine Maßnahme der Suchtprävention – das ist ein wichtiger Punkt, Kollege Rudolph hat es schon angesprochen –, aber es geht sicherlich in erster Linie darum, nachvollziehen zu können, ob Spielbanken zur Geldwäsche benutzt werden. Deshalb sollten wir eine Möglichkeit haben, über den Tag hinaus nachvollziehen zu können, wer sich wann in einer Spielbank aufgehalten hat. Gerade im Zusammenhang mit dem, was dieser Tage an kriminellen Handlungen vereitelt werden konnte, wissen wir alle, dass in vielen Kreisen Versuche unternommen werden, Gelder zu waschen. Solchen Bestrebungen sollten wir mithilfe der Regelungen dieses Gesetzes einen Riegel vorschieben.
Wir stehen dem Gesetzentwurf offen und positiv-konstruktiv gegenüber.Wir werden sehen, was die schriftliche Anhörung erbringt und ob dann noch Änderungsbedarf besteht.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist bereits durchgeklungen: Der Gesetzentwurf ist wenig streitbehaftet.Ich glaube,jeder von uns,der diesen Berufsweg gegangen ist, hätte sich gefreut, wenn zumindest theoretisch diese Möglichkeit bestanden hätte, wobei ich sagen muss, dass ich die doch durchaus nervenaufreibende Prüfungszeit nicht unbedingt noch einmal wiederholen möchte.
Nichtsdestoweniger lassen Sie mich noch zwei Gedankengänge mit anfügen, die im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf stehen.
Ich frage mich auch bei der Betrachtung der jetzigen Ausbildungsstation im Referendariat und der Art und Weise, wie sie in der Praxis durchgeführt werden – gerade auch
nach Gesprächen mit Referendargruppen –, ob wir nicht zusätzlich zu dem, was wir jetzt mit unserem Gesetzentwurf machen,noch mehr Augenmerk darauf legen sollten, wie die Ausbildung unserer Referendarinnen und Referendare in der Praxis stattfindet.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Mir aber wird von Referendargruppen und auch bei meinen Besuchen immer wieder vorgetragen, welche Unzulänglichkeiten es von den Ausbildungslehrgängen bis hin in die Stationen gibt. Es ist im Grunde genommen dem Zufall überlassen, ob man auf einen engagierten und guten Ausbilder trifft oder auf jemanden, der das gezwungenermaßen mitlaufen lässt. Danach unterscheidet sich die Qualität der Ausbildung sehr stark.
Wir sollten vielleicht auch noch einmal darüber nachdenken, in welcher Art und Weise gerade auch die Lehrgänge konzipiert sind.Wir haben eine Umgestaltung vorgenommen. Herr Minister, da wäre es vielleicht an der Zeit, auch einmal eine gründliche Evaluation vorzunehmen, wenn sich solche Auskünfte von Referendaren häufen. Das, was man vorher in eine gute Ausbildung gesteckt hat, kann man vielleicht nachher bei einer Wiederholungsprüfung einsparen, denn wenn vorher Qualität hineinkommt, braucht man nachher auch keine Wiederholungsprüfung, um die Note aufzubessern. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist folgender. Sie werden mir nachsehen müssen, dass ich das gerade als Liberale an dieser Stelle anbringen muss. Es ist meines Erachtens weitergehend an der Zeit, darüber nachzudenken, ob wir es bei diesem einheitlichen Referendardienst für alle belassen. Sie wissen, dass die FDP das sogenannte Dreispartenmodell verfolgt. Wir sind der Meinung, dass in Zukunft nicht mehr alle mit erstem Staatsexamen durch die Einheitsausbildung geschleust werden sollten, sondern dass wir sie auf drei Säulen aufteilen sollten: die Richterschaft, die Anwaltschaft und die Verwaltungsjuristen. Ich glaube, dass das den Vorteil hätte, dass die so ausgebildeten Juristinnen und Juristen eine große Ahnung vom großen Ganzen, aber vor allem eine sehr spezialisierte Ahnung von dem jeweiligen Fachgebiet hätten, in dem sie ausgebildet werden und in dem sie dann auch zukünftig beruflich tätig werden wollen.
Wenn wir uns einmal anschauen, wie die Situation nach dem zweiten Staatsexamen ist, dann sehen wir, dass es doch so ist, dass sich hier die Aufsplittung sehr stark vollzieht. In Gesprächen mit Referendarinnen und Referendaren ist mir immer wieder vorgetragen worden, dass es eine reine Fiktion sei, auf allen Ausbildungsgebieten entsprechend vorbereitet und geschult zu sein, die nachher im Examen erwartet werden. Ich glaube, dass wir hier realistisch genug sein sollten, darüber nachzudenken, ob es Sinn macht, an dieser Form des Referendariats festzuhalten, oder ob es nicht von Vorteil sein könnte, hier eine stärkere Spezialisierung schon in diese Ausbildungsphase mit einzubauen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es an dieser Stelle auch relativ kurz machen, da es an das anknüpft, was wir bereits in der ersten Lesung und auch im Ausschuss ausgeführt haben. Wir kritisieren nach wie vor, dass der Gesetzentwurf auch in der durch die CDU geänderten Fassung nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Wenn man die sehr deutliche Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten liest, Frau Kollegin Kühne-Hörmann, so
glaube ich nicht, dass diese wenig konturierte Fassung, die Sie durch Ihren Änderungsantrag vorgenommen haben, den Vorstellungen des Landesdatenschutzbeauftragten entspricht.
Das Gesetz wäre nur dann verfassungskonform, wenn durch diesen Änderungsantrag ein konkretes Abbruchgebot in das Gesetz gekommen wäre. Wir haben diese Diskussion schon bei den von uns beantragten Änderungen zum HSOG ausführlich geführt. Auch hier haben wir Ihnen nachweisen können, dass das HSOG so, wie es momentan in Kraft ist, nicht mehr verfassungsgemäß ist, weil auch hier diese Abhörmaßnahmen ohne entsprechende Abbruchgebote vorgesehen sind. Aber auch dort haben Sie sich nicht überzeugen lassen. Von daher wundert es mich überhaupt nicht, dass wir diese Diskussion an dieser Stelle erneut führen und das bei Ihnen erneut nicht auf fruchtbaren Boden fällt.
Das Gleiche gilt für den Mangel einer expliziten Regelung zum Schutz der Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO. Auch dies ist für uns Grund genug, den Gesetzentwurf hier an dieser Stelle trotz der veränderten Form abzulehnen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt uns einen bunten Strauß an Vorschlägen vor, mit dem sie hofft, der Politikverdrossenheit, die allenthalben diskutiert wird, zu begegnen und die Teilnahme am politischen Leben in den einzelnen Kommunen, aber auch im Landkreis – das ist sehr deutlich geworden – etwas zu stärken. Grundsätzlich ist das ein lobenswerter Vorsatz. Frau Kollegin Erfurth, es ist ja schon darauf eingegangen worden: Ich hätte mir gewünscht, dass Sie mit einem so umfangreichen Paket, das meines Erachtens auch sehr intensiv in seinen Details diskutiert werden muss, etwas früher gekommen wären.
Sie wissen, Sie haben es auch erwähnt, dass wir als FDPFraktion bereits vor einem Jahr eine Initiative ergriffen haben, die ich nach wie vor für nicht obsolet halte. Frau Kollegin Erfurth, sie hätte auch die Gelegenheit geboten, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihre heute präsentierten Vorschläge zu diesem Zeitpunkt, so sie denn damals schon bestanden haben, mit hätte einbringen können.
Die FDP-Fraktion wollte gerade auch Hürden niedriger hängen, was den Bürgern, die zwar grundsätzliches Interesse am öffentlichen Leben haben, die aber nicht so weit gehen möchten, sich in eine Bürgerfragestunde zu begeben oder gar einen Antrag in einem Gemeindeparlament zu stellen, die Möglichkeit eröffnet hätte, sich stärker zu beteiligen.
Zum einen war unser Vorschlag, die Möglichkeit für Online-Wahlen zu eröffnen und dies wenigstens probeweise in bestimmten Bereichen einmal auszuprobieren. Sie wissen, dass es bereits Länder gibt, in denen Wahlen, gerade auch Kommunalwahlen, per Internet oder wie in der Schweiz auch schon per SMS und Mobiltelefon durchgeführt werden. Genauso hätten wir es für ein – bei den GRÜNEN heißt es immer „niederschwelliges“ – Angebot gehalten, beispielsweise die Kommunalwahlstimmzettel, die aufgrund des Kumulierens und Panaschierens sehr großvolumig geworden sind, nach Hause zu verschicken, um sie dort in Ruhe ausfüllen zu können.
Wir glauben auch, dass es ein Beitrag zur Vermeidung von Politikverdrossenheit gewesen wäre, wenn man in der HGO und der Landkreisordnung das Problem der sogenannten Scheinkandidaturen von hauptamtlichen Mandatsträgern ausgeschlossen hätte.
Nichtsdestotrotz kommen Sie mit Ihrem Vorschlag erst jetzt zu vorgerückter Stunde im Hinblick auf den Ablauf der Legislaturperiode. Wir sind sicherlich bereit, uns mit den einzelnen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Die Zustimmungsfähigkeit hinsichtlich Ihrer einzelnen Vorschläge ist jedoch sehr unterschiedlich.
Es ist klar, dass wir als FDP-Fraktion z. B. keine Probleme damit hätten – anders, als Herr Möller das für seine Fraktion vorgetragen hat –, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auch auf Landkreisebene eingeführt werden.
Herr Kollege Möller, ich kann dazu nur sagen, so wie Sie heute hier geredet haben, habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie an und für sich grundsätzlich die Existenz von Landkreisen bestritten haben. Sie haben ausgeführt,es gebe a) keine Landkreisidentität und b) auch kein landkreisübergreifendes Thema. Ich frage mich, wie lange es noch dauert, bis die CDU-Fraktion der Abschaffung von Landkreisen grundsätzlicher Art zustimmt.
Zweiter Punkt: die Absenkung von Quoren für Bürgerbegehren. Auch da haben Sie grundsätzlich unsere Zustimmung. Man wird nachher über die entsprechenden Prozenthürden sprechen müssen. Herr Kollege Möller, Sie haben hier tunlichst übersehen, dass die GRÜNEN auf das System des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids eingehen. Diese beiden Begrifflichkeiten sind streng auseinanderzuhalten.
Wir als FDP-Fraktion sind der Meinung, dass man bei den Bürgerbegehren,also dem Einleitungsverfahren für einen Bürgerentscheid, die Quoren senken sollte.
Gleichwohl ist es notwendig, strenge Hürden für den anschließenden Bürgerbescheid vorzusehen, weil es hier wiederum notwendig ist, dass wirklich auch eine ausreichende Teilnahme und darunter eine ausreichende Zustimmung der stimmberechtigten Einwohner einer Gemeinde eingeführten werden. Klar ist auch, dass bei der Schaffung des Rederechts in den Ausschusssitzungen – Herr Kollege Möller, es geht nicht um mehr – dieses nur für einzelne Stadtverordnete, Gemeindevertreter gelten sollte.
Frau Kollegin Erfurth, aber wir werden uns sicherlich – da werde ich deutlich – Ihrem Vorschlag, die Entfristung vorzusehen, entgegenstellen, weil wir grundsätzlich der Meinung sind, dass die Befristung eine sehr segenreiche Entwicklung in unserem Gesetzgebungsverfahren ist.
Wir werden sicherlich auch nicht mit Ihnen darin übereinstimmen, wenn es um die Frage der Absenkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre geht. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass dann, wenn wir eine entsprechende Geschäftsfähigkeit haben, dazu auch das Wahlrecht gehört – aber eben nicht in einem vorgerückten Stadium. Wenn Sie das Rauchen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verbieten wollen, aber meinen, dass man mit 16 Jahren schon entsprechende Ämter und Mandate mitbestimmen sollte, dann ist in meinen Augen da doch ein gewisser Widerspruch zu sehen.
Andere Vorschläge – so meine ich – sind es wert, in der Diskussion während der Anhörung sehr umfangreich abgewogen zu werden. Ich habe kein Problem damit, dass Sie die Bürgerversammlung auf eine Einwohnerversammlung erweitern wollen, da ich es auch aus der Praxis so kenne, dass diese an und für sich so stattfindet. Dies wäre lediglich eine Angleichung – ich sage einmal – der Möglichkeitsversion dahin, dass dies grundsätzlich der Fall sein soll.
In Bezug auf die Einführung eines Einwohnerantrages, und zwar für Einwohner ab 14 Jahren, frage ich mich schon, ob hiermit gerade den Kindern und Jugendlichen, die Sie ansprechen wollen, wirklich gedient ist. Denn Sie führen im Hinblick auf die Sammlung von Unterschriften ein Quorum ein – es müssen bis zu 2.000 Stimmberechtigte aufgetrieben werden, die dem Anliegen zustimmen –, obwohl es bislang in unserer Gemeindeordnung für die Vertreter von Kinder- und Jugendinitiativen Möglichkeiten gibt, in den Gremien der Kommunen und der Stadt grundsätzlich entsprechend zu reden und Vorschläge vorzubringen. Das sind zwar Jugendliche, die durchaus jünger sein können als 14 Jahre und die eben keine 2.000 Unterschriften mitbringen müssen, doch sage ich Ihnen für meine Fraktion, dass wir große Zweifel daran haben, dass man den Kindern und Jugendlichen genau diese Möglichkeiten nehmen sollte, wie es Ihr Gesetzentwurf leider tut.
Ich frage mich ebenfalls,ob die Schaffung eines Rechts für Ortsbeiräte auf Antragstellung in der Gemeindevertretung den Ortsbeiräten mehr gibt, als es ihnen nachher nimmt. Ich weiß, dass sich viele Ortsbeiräte – da ist die Lage in Frankfurt wahrscheinlich genau dieselbe wie in anderen Kommunen – häufig durch die Stadtverordnetenversammlungen in einer gewissen Art und Weise negiert fühlen.Allerdings ist es doch so, dass sie zu den Vorschlägen, die sie jeweils gegenüber der Stadtverordneten
versammlung einreichen können, wenigstens eine Art Bescheidung bekommen,indem nämlich die Stadt,die Stadtverordnetenversammlung, der Magistrat zu diesen Vorschlägen Stellung nahmen müssen.Wenn sie nun als Ortsbeiräte in der Stadtverordnetenversammlung Anträge stellen, dann wird dies vielfach so laufen, dass diese Anträge – so wäre es zumindest in Frankfurt – unter Tagesordnungspunkt 2, und zwar ohne Aussprache, beschieden würden, ohne dass die Vertreter der Ortsbeiräte auch nur eine Idee davon hätten, weswegen der Antrag negativ, positiv oder wie auch immer beschieden worden ist. Ich glaube, dass den Kollegen in den Ortsbeiräten an dieser Stelle Steine statt Brot gegeben ist. Sie sehen aber, dass dies etwas ist, wo die Geschichten intensiv mit Licht und Schatten zu diskutieren wären.
Daher stelle ich fest: Es ist, wie gesagt, ein bunter Strauß, jedoch überwiegt bei uns als FDP-Fraktion insgesamt die Skepsis darüber, dass die Mehrheit der Vorschläge, die Sie hier eingebracht haben, wirklich zielführend ist. Es wäre – wie bereits gesagt worden ist – schön gewesen, wenn dies zu einem früheren Zeitpunkt möglich gewesen wäre. Ich glaube, dass gerade anhand des Umfangs deutlich geworden ist, dass wir im Ausschuss noch eine längere Diskussion, gerade auch mit den Kommunen und den Kommunalen Spitzenverbänden, werden führen müssen. – Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele Studienbewerber, die nicht durch das Abitur bzw. Fachabitur, sondern durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, wurden jeweils in den Jahren seit 2004 an hessischen Hochschulen zum Studium aufgenommen?
Herr Minister, die Zahlen sind doch relativ überschaubar, auch wenn es erfreulich ist, dass sie an den meisten Hochschulen leicht angestiegen sind. Wie erklären Sie sich die sehr verhaltene Inanspruchnahme dieses Mittels, obwohl sehr für diese Zugangsmöglichkeit gestritten wurde, und könnte es im Zusammenhang damit stehen, dass bislang keine BAföG-Berechtigung für derartige Studierende besteht?
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP-Fraktion legt Ihnen heute in erster Lesung einen eigenständigen Gesetzentwurf zum Thema Stiftungshochschule vor.Wir sind diesen Weg aus zwei Gründen gegangen. Der erste Grund ist: Wir wollen als FDP-Fraktion deutlich machen, dass wir den Weg, den die Universität Frankfurt eingeschlagen hat – hin zur Umwandlung in eine Stiftungsuniversität –, voll und ganz unterstützen.
Der zweite Grund ist – und das ist der Grund, warum es a) eines eigenständigen Gesetzentwurfs bedarf und b) nicht möglich ist, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen,selbst nicht in geänderter Form –,dass der Teil des Gesetzentwurfs der Landesregierung, der für die anderen elf Hochschulen mehr Autonomie vorgaukelt, diese nicht gibt,
jedenfalls nicht in ausreichendem Maße.
Herr Minister, deshalb ist der Gesetzentwurf der Landesregierung für die Fraktion der FDP nicht zustimmungsfähig. Ich glaube, es ist auch in der Anhörung, die wir zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung durchgeführt haben, ganz deutlich geworden, dass genau dieser Teil der Hochschulgesetzesnovelle, wie ihn die CDU vorgelegt hat, durchgefallen ist. Die Übertragungsmöglichkeiten, das TUD-Gesetz in einer „Light-Version“ – es wird nicht vollständig zur Übernahme zur Verfügung gestellt – zu wählen, das ist den Hochschulen und den Angehörten in der Anhörung insgesamt zu wenig gewesen.
Herr Minister, ich glaube, es reichen schon einige wenige Zitate der Anhörung aus, um genau dies deutlich zu machen:
Herr Prof. Hormuth spricht für seine Hochschule davon, dass die jetzige Lösung – also „TUD light“ – ein Rückschritt sei, und zwar gegenüber der Arbeit der Arbeitsgruppe, die zwischen der Konferenz der Universitäten und der der Fachhochschulpräsidien sowie Vertretern des Ministeriums über mehrere Monate hinweg getagt habe. Herr Hormuth sagte während der Anhörung auch, dass die Arbeitsgruppe eine wesentlich gründlichere Herangehensweise an das Thema Autonomie gehabt habe.
Frau Overbeck-Larisch von der Hochschule Darmstadt ergänzte,dass genau vor diesem Hintergrund einer gründlichen Herangehensweise der Arbeitsgruppe es eine Enttäuschung gewesen sei, was die CDU-Landesregierung nun in ihrer Gesetzesnovelle vorgelegt habe.
Herr Prof. Danne von der Fachhochschule Gießen-Friedberg wies für sein Präsidium darauf hin, dass Autonomie mehr sei als die Übernahme des TUD-Gesetzes.
Herr Minister, wir finden dies als FDP-Fraktion auch insofern hochgradig enttäuschend, als wir auch im nationalen Wettbewerb um das fortschrittlichste Hochschulgesetz mit solch einer Novelle zurückfallen werden. Es kann aber nicht deutlicher ausgedrückt werden als durch Herrn
Dr. Stratmann vom Hochschul-Informations-System, der in einer vergleichenden Betrachtung darstellte, dass das Freiheitsgesetz aus Nordrhein-Westfalen ein Gesetz aus einem Guss sei, wohingegen die jetzt vorgelegte CDUNovelle in Hessen lediglich – ich zitiere – „eine kleine Baustelle“ darstelle.
Herr Minister, letztendlich muss es doch als bezeichnend angesehen werden, dass sich in der Anhörung kein einziger – ich betone dies: kein einziger – Hochschulpräsident vorstellen konnte, dass seine Hochschule von der Möglichkeit Gebrauch machen werde, dieses „TUD-light-Gesetz“ als Version für seine Hochschule zu wählen.
Herr Minister, die Zitate, die ich soeben aufgeführt habe, zeigen überdeutlich, dass die Hochschulen kein Problem damit haben, dass Sie ihnen zu viel Autonomie zumuten. Das Gegenteil ist der Fall. Die Hochschulen wollen ein Mehr an Autonomie, und zwar auf einer gesicherten finanziellen Planungsgrundlage.Aber genau dies bietet Ihr Gesetzentwurf,wie er hier vorgelegt wurde,bzw.in der geänderten Fassung der CDU-Fraktion, leider eben nicht.
Ich finde es ausgesprochen schade, dass Sie, Herr Minister Corts, in den eineinhalb Jahren, die wir jetzt über diese umfassende Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes reden – wie gesagt, andere Länder wie NordrheinWestfalen sind hier bereits weit vorangeschritten –, offensichtlich der Mut verlassen hat, eine umfängliche Reform hin zu mehr Autonomie bei Personal- und Bauangelegenheiten durchzuführen.
Deswegen sage ich für die FDP-Fraktion, dass es uns gerade dieser Punkt unmöglich macht,Ihrem Gesetzentwurf zuzustimmen. Denn es ist an der Zeit, keine kleinen Trippelschritte zu gehen, sondern eine umfängliche Reform vorzunehmen – hin zur Dienstherrnfähigkeit aller Hochschulen, zur Bauherrnfähigkeit, zu einem selbstständigen Zulassungsrecht für Studierende und Hochschulen, einer völligen Neuordnung des Kapazitätsrechts auf der Grundlage von Ziel- und Leistungsvereinbarungen und vor allen Dingen auch hin zur Rechtsformwahl für alle Hochschulen, nicht nur für die Johann Wolfgang GoetheUniversität in Frankfurt. Genau dies ist während der Anhörung deutlich geworden, und zwar als Herr Prof. Wörner oder Herr Prof. Danne davon gesprochen haben, dass es gut wäre, den Stiftungsgedanken für alle Hochschulen und nicht nur für die Frankfurter zu öffnen.
Ich glaube, dass es Sinn macht, jetzt keine Trippelschritte zu gehen, sondern nach der bevorstehenden Landtagswahl Anfang der nächsten Legislaturperiode auf der Basis der Evaluation des TUD-Gesetzes und vor allem der Ergebnisse der bereits zitierten Arbeitsgruppe eine umfängliche Reform vorzunehmen. Damit würden auch die Hochschulen nicht ständig mit kleinen Änderungen drangsaliert, sondern hätten eine gesicherte Basis für ihre Arbeit, hin zu mehr Autonomie und einer freiheitlicheren Entscheidung.
Da wir aber trotzdem – das betone ich – die Stiftungsuniversität Frankfurt auf ihrem neuen Wege zu mehr Autonomie unterstützen wollen, haben wir den hier vorgelegten Gesetzentwurf eingebracht, um deutlich zu machen, dass sie diese Unterstützung verdient hat. Ich würde mir wünschen, dass wir dies so, wie wir es auch bei dem TUDGesetz geschafft haben, in einem Prozess hinbekämen, und zwar zwischen der ersten und zweiten Lesung unseres
Gesetzentwurfs sowie der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion, um hier einen gemeinsamen Weg aller Fraktionen dieses Hauses zu finden.
Wir haben als FDP-Fraktion mit unserem Gesetzentwurf eine Diskussionsgrundlage vorgelegt, die separiert ist von sonstigen Änderungen des Hessischen Hochschulgesetzes, die hier im Hause im Streite stehen. Es ist ein Gesetzentwurf, der auch die Ergebnisse der Anhörung aus unserer Sicht aufnimmt.
Lassen Sie mich an dieser Stelle nur drei Punkte herausgreifen, die mir besonders wichtig erscheinen. In dem Gesetzentwurf ist eine ganze Reihe Punkte explizit aufgeführt.
Wir haben in der Anhörung eine sehr umfangreiche Diskussion darüber gehabt, wie es zur Benennung der Kandidaten für das Amt des Präsidenten kommen soll.Als Ausfluss dieser Anhörung schlagen wir, die Mitglieder der FDP-Fraktion, Ihnen vor, eine paritätisch besetzte Findungskommission einzurichten. Sie wird von Senat und Hochschulrat paritätisch besetzt. Wir glauben, dass dies die einzige Möglichkeit ist, eine Lösung zu verhindern, wie sie in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung vorgesehen war. Demnach sollte der Hochschulrat,dessen Mitglieder wiederum vom Präsidenten vorgeschlagen werden, das alleinige Vorschlagsrecht für das Amt des Präsidenten haben.
Dass auch die CDU-Fraktion in diese Richtung nachdenkt, kann man an dem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung sehen. Ich glaube, dass wir auf dieser Grundlage auch mit den beiden anderen Fraktionen, nämlich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD, reden können.
Zweiter Punkt. Wir schlagen Ihnen vor, dass wir im Gegenzug zu der Aufgabe der Kontrollmöglichkeiten des Landes eine stärkere Berichtspflicht der dann autonomen Hochschule gegenüber dem Landtag einführen. Wir wollen explizit eine Berichtspflicht des Präsidenten über die Entwicklung der Hochschule und hier insbesondere über die Entwicklung des Vermögens, das der Hochschule übertragen wird. Außerdem soll es auch entsprechende Kontrollrechte des Landesrechnungshofs geben.
Dritter Punkt. Ich denke, auch das ist etwas, worüber wir hier Einigkeit erzielen können. Im Sinne von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit wollen wir,dass nicht einfach Vermögen ohne Wissen des Hessischen Landtags, ohne eine umfängliche Bewertung und diesbezügliche Stellungnahme durch den Rechnungshof auf die Hochschulen übertragen werden kann.
Ich habe dies bereits während der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung angesprochen. Ich halte es für ein großes Manko dieses Gesetzentwurfs, dass er vorsieht, dass eine Übertragung des Vermögens vorgenommen werden kann, ohne dass uns parallel dazu eine Bewertung des Vermögens, das zur Übertragung ansteht, vorgelegt wird. Die dazu gestellten Fragen konnten in der Anhörung nicht beantwortet werden. Wir alle miteinander wissen nur, dass da von einem großen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag gesprochen wird.
Wenn wir als Landeshaushaltsgesetzgeber Vermögen auf eine separate juristische Person übertragen, für deren Schulden wir gegebenenfalls sogar noch geradestehen, dann ist es,so glaube ich,das Mindeste,dass es zu einer or