Roland von Hunnius

Sitzungen

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir führen hier eine ganz wichtige Debatte. Leider wird sie aber keinerlei Einfluss auf die Fakten des täglichen Lebens haben. Denn die Einnahmen sind vereinnahmt, die Ausgaben sind getätigt – egal, was wir heute beschließen werden. Deshalb möchte ich mich auf ganz wenige Anmerkungen beschränken.
Eine Anmerkung gilt dem Änderungsantrag betreffend Rückstellungen oder aber Rücklagen – das wird bei Ihnen immer ein bisschen vermengt. Lassen Sie uns einmal ganz kurz überlegen, ob es wirklich sinnvoll oder gar erforderlich ist, dort eine Position einzusetzen.
Keine Frage, es besteht ein Prozessrisiko. Dieses Risiko kann man unterschiedlich hoch einschätzen. Das ist die Grundfeststellung.
Zweitens. Wenn eine solche Zahlung tatsächlich erfolgen sollte,muss das im Landeshaushalt abgebildet sein.Das ist ebenfalls klar.
Jetzt bitte ich Sie aber, zwischen Rückstellung und Rücklage zu unterscheiden. Das eine ist die bilanzielle Position – Rückstellung –, die im Hinblick auf eine möglicherweise in der Zukunft anstehende Zahlung erfolgt, deren Abschätzung aber noch nicht genau möglich ist. Die Rückstellung ist in der Bilanz zu bilden.Die haben wir noch gar nicht erstellt. Eine Bilanz also, die voraussichtlich am 01.01.2009 kommen wird, müsste gegebenenfalls diese Rückstellung enthalten, wenn der Prozess bis dahin nicht abgeschlossen ist. Das ist die eine Sache.
Das Zweite aber ist die Frage, ob ich diese Rückstellung mit echtem Geld unterlege, mit einer Rücklage im Haushalt.Wenn ich eine solche bilden will, muss ich dafür mehr Schulden aufnehmen, denn wir sind jetzt schon verschuldet.Anders geht es nicht.
Dann ist die ökonomische Frage: Macht es Sinn, heute Schulden aufzunehmen und in eine Rücklage einzustellen,oder ist es nicht sinnvoll,in dem Augenblick die Schulden zu machen, wenn das Geld wirklich gezahlt werden muss? Ich meine, Letzteres. Deshalb ist der Antrag aus sachlichen Gründen abzulehnen.
Zum Länderfinanzausgleich. Wir sind uns alle einig, dass der Länderfinanzausgleich in vielen, vielen Punkten korrekturbedürftig ist. Das haben wir, glaube ich, über alle Fraktionen hinweg immer wieder festgestellt. Der Finanzminister wird nicht müde, das immer wieder zu betonen.
Herr Finanzminister, aber ich muss wirklich sagen – die Kollegin Erfurth hat es auch schon angedeutet –: Dann kommen Sie doch auch bitte her, und sagen Sie, was die
Landesregierung wann zu tun gedenkt, um diesen Zustand zu beenden. Es hat keinen Sinn, dass Sie ununterbrochen jammern und sagen: „Der böse, böse LFA!“ Das hören wir schon viele Jahre.Wir haben ihn ein bisschen zu ändern vermocht, aber nicht grundsätzlich.
Wenn wir ihn wirklich ändern wollen, muss doch ein Ansatz entwickelt werden, aus dem wir ersehen können, was da passieren soll, bis zu welchem Zeitpunkt welche Aktionen erfolgen sollen, wer unsere Kombattanten bei der ganzen Angelegenheit sind und ab wann wir damit rechnen können, dass Hessen wie entlastet wird. Das wären die Aussagen, die hier erforderlich sind.
Die Beschlussfassung,die wir heute treffen,hat mehr oder weniger notariellen Charakter. Wir beurkunden die Einnahmen und Ausgaben.Herr Minister,ich gehe einmal davon aus, dass wir wieder eine Punktlandung bekommen werden.Am 13. Dezember ist es nicht ganz so schwer, für den 31. Dezember zu überlegen, was noch kommen kann. Deshalb ist das, was wir heute beschließen, mehr ein Akt der Meinungsbildung, mehr ein Symbol. Aber die Meinungsbildung soll immerhin erfolgen. Die FDP-Fraktion stellt heute – wie schon an vorangegangener Stelle – fest:
Erstens ist der Nachtragshaushalt nicht nachhaltig. Zweitens widerspricht er dem Gebot der Klarheit und drittens dem der Wahrheit. Deswegen können wir diesem Haushalt nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann, ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Würdigung,die ich sehr zu schätzen weiß. Die Koalitionsangebote bitte ich beim Fraktionsvorsitzenden abzuliefern. Ich weiß nicht, ob sie auf fruchtbaren Boden fallen werden.Aber das muss er entscheiden.
„Wer allen alles stets verspricht, ist nur auf unser Geld erpicht!“ Dieser Spruch stand auf einem Wahlplakat der FDP, das ich mit Duldung des Herrn Präsidenten hochhalten darf.
Dieses Plakat stammt aus den Sechzigerjahren. Das ist nicht mehr ganz unsere Sprache. Das macht nichts.
Schlimmer ist, dass wir diese Erkenntnis nicht mehr in dem Maße verinnerlicht haben, wie es damals der Fall war.Ich erinnere an die Zeiten des Finanzministers Schäffer und des Finanzministers Etzel. Auch Finanzminister Möller nenne ich sehr gern. Wir würden uns wünschen, dass heute jemand aus dem Grund zurücktritt, aus dem er es tat.
Die Erkenntnis, die hier zum Ausdruck kommt, hat eigentlich eine ganz einfache Grundlage. Sie stammt aus dem 19. Jahrhundert. Hans Barbier hat sie in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zitiert. Sie lautet: „You get nothing for nothing.”
Es gibt nichts für nichts. – Diese ganz einfache Weisheit müssen wir uns vergegenwärtigen, wenn wir Haushaltspolitik machen. Das heißt: Für jede einzelne Leistung, die der Staat gewährt, müssen die Bürger bezahlen. – Der Staat kann dabei lediglich Folgendes entscheiden.
Erstens. Soll er die Leistung überhaupt gewähren, oder soll er darauf vertrauen, dass die Bürger sie besser selbst erbringen? Das ist eine sehr ernsthafte Frage.
Zweitens.Wenn er die Leistung erbringt, soll er die Finanzierung der Leistung in dieser Periode verlangen? Das hieße, die Steuern müssten erhöht werden.
Drittens. Soll er die Finanzierung erst in der nächsten Periode vornehmen? Das heißt, er müsste Schulden aufnehmen. Dann würden die Steuern später steigen.
Das sind alle Entscheidungen, die der Staat zu treffen hat. Finanzpolitik ist also in weiten Teilen eine Frage der Generationengerechtigkeit.
Die immer wiederholte Behauptung, mit den Schulden von heute würde nur finanziert, was langfristig Bestand habe und von künftigen Generationen genutzt werde – deshalb sei es gerechtfertigt, diese Generation dafür bezahlen zu lassen –, ist – ich müsste jetzt eigentlich einen unparlamentarischen Begriff verwenden – eine Lüge. Aber ich korrigiere mich und sage: Das ist eine Schutzbehauptung.
Dieser Schutzbehauptung haben wir 1,6 Billionen c Schulden aller staatlichen Haushalte in Deutschland zu „verdanken“. Allein das Land Hessen „verdankt“ ihr einen Schuldenstand von 33 Milliarden c.
Es handelt sich um eine Schutzbehauptung, die in Verbindung mit einer Charakterschwäche der Politik steht.Denn die Politik trifft nicht die Entscheidung, neue Prioritäten zu wählen. Damit müsste Altes abgebaut werden. Diese Auswahlentscheidung wird aber nicht getroffen. Der Einfachheit halber wird immer mehr draufgepackt. Das hat die Folge, dass das Geld nicht reicht und Verschuldung in Kauf genommen werden muss.
Damit werden die Handlungsmöglichkeiten künftiger Generationen in doppelter Weise eingeschränkt. Zum einen werden sie eingeschränkt, weil die Verschuldung insgesamt steigt.
Es kommt aber, zweitens, noch etwas anderes hinzu. Da wird mich Frau Kollegin Wagner lebhaft unterstützen.Ge
mäß der demografischen Entwicklung sinkt die Bevölkerungszahl.Wir haben es hier also mit einem doppelten Beschleunigungsfaktor zu tun, aufgrund dessen die Belastung pro Kopf der Bevölkerung steigt.
Es mag viele, darunter auch gute, Gründe geben, weshalb das alles so gekommen ist. Aber es gibt viel bessere Gründe, mit dieser Entwicklung Schluss zu machen. Das sollte so schnell wie möglich erfolgen.
Ich will gleich dazu sagen: Schuld sind wir im Grunde genommen alle. Es ist nicht sinnvoll, die Schuld zuzuordnen. Denn jeder, der in der Politik tätig ist, hat hier Fehler gemacht. In der Bibel steht: „Wir sind allzumal Sünder.“
Wir sind alle Sünder. Das einzusehen ist das eine. Daraus Konsequenzen zu ziehen ist das Zweite.
Schuld ist zum einen die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger, die dem Motto folgt: Wenn ich schon so viele Steuern bezahle, dann will ich dafür auch etwas haben. – Diese Haltung haben wir alle gemeinsam geweckt. Die Tendenz ist da bedauerlicherweise steigend.
Zweitens ist der Irrglaube der Politik schuld, der Staat könne und müsse jedes halbwegs identifizierbare Problem lösen.
Drittens betrifft das die Unfähigkeit oder den Unwillen, politisch zu entscheiden. Der Einfachheit halber wird gesagt: Jawohl, ihr, die Mitglieder der Interessengruppe, habt recht, ihr bekommt 30.000 c. – Dann sind sie zufrieden. Eigentlich müsste aber eine Auswahlentscheidung getroffen werden.
Viertens ist das natürlich auch der Angst vor dem nächsten Wahltermin und der damit verbundenen Notwendigkeit geschuldet, Dinge erklären zu müssen. Der Erklärungsnotstand für gute Politik ist offenbar größer als der für schlechte Politik.
Wenn das alles so ist, stellen sich zwei Fragen.
Ich hoffe, diese beiden Fragen stellen sich auch Herr Kollege Wintermeyer und der Generalsekretär der CDU Hessen.
Die erste Frage lautet: Sind mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2008 – er ist Gegenstand der heutigen Debatte – die Weichen für eine Umkehr gestellt?
Die zweite Frage lautet: Was muss geschehen, damit die Politik nicht aus Angst und Ideenlosigkeit mit der Selbstbedienung aus den Taschen unserer Kinder und Enkel weitermacht? – Das sind die beiden Fragen, an denen wir den Haushaltsplanentwurf zu messen haben.
Zunächst einmal: Es stimmt, die Nettoneuverschuldung wird im Jahre 2008 „nur noch“ 547,7 Millionen c betragen. – Das Dumme daran ist: Das sind 547,7 Millionen c zu viel.
Unter dem Protest des Finanzministers habe ich das schon einmal gesagt. Bedauerlicherweise muss ich das aber heute wiederholen. Weder die Mitglieder der Fraktionen der CDU noch der SPD, noch der GRÜNEN haben die Zeichen der Zeit verstanden. Ich will das anhand einiger Änderungsanträge belegen, die zum Haushaltsplanentwurf eingereicht wurden.
Ich möchte das zunächst für die CDU-Fraktion belegen. Im Einzelplan 15 beantragt die CDU-Fraktion, die Leistungstransfers, also den Aufwand, um 30.000 c zu erhöhen. Als Begründung gibt es eine etwas gewundene Erklärung. Im Kern geht es wohl darum, dass das Projekt „Theater und Schule“ fortgeführt oder ausgebaut werden soll. Das ist sicherlich ein gutes Projekt. Das ist gar keine Frage. Das Geld ist gut angelegt. Nur frage ich mich, ob es nicht bei einer Gesamtsumme der Leistungstransfers in diesen Bereich von 41,3 Millionen c möglich sein müsste, eine Summe von 30.000 c umzuschichten.
Das zweite Beispiel betrifft den Einzelplan 09. Das ist der Einzelplan des Umweltministeriums. Hier geht es darum, dass ein zusätzlicher Betrag von 20.000 c mit dem Argument eingeplant werden soll, die Verbraucher müssten verstärkt darüber aufgeklärt werden, wie sie ihren Stromanbieter auswählen sollen. Das ist sicherlich ein guter Zweck. Aber es sind bereits 86,2 Millionen c als Leistungstransfers vorgesehen. Da fragen wir uns: Ist es angesichts von 86,2 Millionen c nicht möglich, 20.000 c umzuwidmen? Das muss doch, verdammt noch einmal, gehen.
Das ist es, was ich meine, wenn ich sage: Das ist die Angst des Politikers vor dem Wähler. Er hat einfach Angst, irgendeine Position infrage zu stellen,weil irgendein Wähler sagen könnte: Sorry, das hätte mir gutgetan.
Das macht mir Sorge.Wenn die Politik nicht den Mut besitzt, Mittel für eine Position in Höhe von 20.000 c umzuschichten, wie soll sie es dann schaffen, ein strukturelles Defizit in Höhe von 1 bis 1,5 Milliarden c im Haushalt zu beseitigen? Verglichen mit den 20.000 c ist diese Aufgabe unlösbar groß. Da muss ich mich dann schon fragen:Wird die Politik das schaffen können?
Herr Kollege Kaufmann, ich will aber auch gern auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingehen. Sie haben gesagt, Ihre Änderungsanträge würden dazu beitragen, die Einnahmen zu steigern. Diese Einnahmensteigerungen sind aber leider nur virtueller Natur. Ein Änderungsantrag Ihrer Fraktion sieht Steuermehreinnahmen von 175 Millionen c vor.
Erstens unterstellen Sie, dass der Umsatzsteuerbetrug wirksam bekämpft werden kann. Das soll dann auch zum 1. Januar 2008 losgehen. Zweitens müssen Steuerprüfer erstens vorhanden und zweitens ausgebildet sein.Drittens müssen sie zum 1. Januar 2008 bereits zur Verfügung stehen. Viertens muss das dazu führen, dass es zu Mehreinnahmen in Höhe von 35 Millionen c kommt.
Das ist keine seriöse Finanzpolitik.
Wir hätten als FDP-Fraktion Dutzende solcher Änderungsanträge stellen können.Wir haben es Gott sei Dank nicht getan.
Ähnlich verhält es sich hinsichtlich der die Einnahmen erhöhenden Maßnahme, die die GRÜNEN und die SPD unter dem Stichwort Grundwasserabgabe oder Gewässerschutzabgabe einplanen. Es ist ziemlich egal, wie man das nennt.
Wenn man schon keinen Mut hat, eine Prioritätenentscheidung zu treffen, obwohl man feststellt, das Geld reicht nicht aus, und auch keinen Mut hat, die Schulden zu vermehren, dann greift man zum Notnagel und sucht eine neue Einnahmequelle. Das ist der einfachste, aber auch der schlechteste Weg, weil man damit neue Begehrlichkeiten weckt und das Problem nicht löst.
Meine Damen und Herren von der SPD und den GRÜNEN, wenn es zutrifft, dass die Schulden von heute die Steuern von morgen sind, dann kann die Lösung nicht darin bestehen, diese Steuern schon heute zu verlangen, sondern dann muss die Lösung darin bestehen, eine wirkliche Haushaltssanierung durchzuführen und die Ausgaben real – nicht virtuell und auch nicht nur prozentual – zu senken. Das ist die einzige Möglichkeit, die zu Nachhaltigkeit führen kann.
Angesichts dieser Schwierigkeiten frage ich mich natürlich: Müssen wir uns als Realpolitiker damit zufriedengeben, dass ohnehin nichts zu ändern ist? – Es sieht ganz so aus. Dann könnten wir die ganze Politik und uns selbst aufgeben. Das sollten wir aber nicht tun.Wenn die Bürger nicht einsehen, dass ihnen mittelfristig mehr damit geholfen ist, weniger Steuern zu zahlen und weniger Schulden tilgen zu müssen, als kurzfristig eine Einnahme zu haben, dann ist es die Pflicht der Politik,ihnen das klarzumachen. Dann haben wir eine Kommunikationsaufgabe zu lösen und dürfen davor nicht kapitulieren.
Die Bertelsmann-Stiftung hat ein Symposion unter dem Titel „Langfristige Nachhaltigkeit der Fiskalpolitik in Deutschland“ abgehalten. Der Titel ist eigentlich in englischer Sprache abgefasst, aber ich möchte ihn mit Rücksicht auf die Zuhörerinnen und Zuhörer auf Deutsch wiedergeben. In der Dokumentation über dieses Symposion wird dargestellt, mit welchen Mitteln Unternehmen saniert werden. Da die Sanierung eines Unternehmens der Sanierung des Konzerns Hessen nicht unvergleichbar ist, müssen wir uns einmal anschauen, wie ein Unternehmen saniert wird.
Hierfür gelten fünf Punkte. Erstens muss eine Transparenz der Realität hergestellt werden. Wir müssen wissen, worum es überhaupt geht, wie die Lage wirklich ist. Zweitens ist ein klares Ziel zu formulieren. Drittens müssen wenige Prioritäten gesetzt und konstant verfolgt werden. Viertens brauchen wir Fortschrittsindikatoren. Fünftens: Kommunikation, Kommunikation, Kommunikation.
Ich erspare es mir, das am Beispiel des hessischen Landeshaushalts und der Finanzpolitik durchzudeklinieren. Ich meine aber, dass alle diese Punkte wichtige Aufgaben wären, die die Landespolitik zu erledigen hätte.
Damit es nicht ganz so düster aussieht,müssen wir uns fragen, ob es ein Bundesland gibt, das uns als Vorbild dienen könnte. Ich zögere fast, ein Beispiel zu nennen, Herr Mi
nister Hoff, denn das Beispiel heißt Sachsen. Ich weiß, dass Sachsen im Länderfinanzausgleich ein Empfängerland ist.
Die Sachsen-LB ist ein anderes Kapitel, Herr Kollege Schmitt. Ich meine den sächsischen Landeshaushalt. – Sachsen hat die Weichen dafür gestellt, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Geld des Bundes nicht mehr fließt, eine vernünftige Politik weiterführen zu können. Was wir von Sachsen lernen können, ist nicht, wie man eine Landesbank führt – da gebe ich Ihnen recht –, sondern wie Haushalte aufgestellt werden sollten, nämlich nicht mehr nach der Additionsmethode.
Die Additionsmethode bedeutet, jeder einzelne Bereich erstellt seinen Haushaltsvoranschlag,man addiert alles und schaut, was dabei herauskommt. Kommt zu viel heraus, dann wird gekürzt und der Rest über Schulden finanziert.
Anders ist es in Sachsen – zumindest vorgeblich –: Hier wird nach der Subtraktionsmethode gearbeitet.Das heißt, man definiert zunächst das Ergebnis, nämlich die Fremdfinanzierungsquote, und geht von diesem Ergebnis aus. Man sagt: „Das können wir uns leisten“, und stellt erst dann den Haushalt auf. Das ist, Sachsen hin, Sachsen her, Milbradt hin, Milbradt her, eine gute Methode, die sicherlich geeignet wäre, hier weiterzukommen. Wir habe doch gelernt, dass wir mit dem Überrollen von Haushaltsansätzen nicht erfolgreich sind. Das müssen wir konstatieren.
Ich fasse zusammen. Wir wissen, dass die Finanzpolitik nicht im alten Trott fortgeführt werden darf. Das ist keine Feststellung, die allein auf eine bestimmte Partei oder Regierung bezogen ist – auch nicht allein auf die jetzige –, und wir wissen, dass es anders geht. Wenn wir diese Feststellungen getroffen haben, dann müssen wir es künftig anders machen.Alles andere wäre unverantwortlich.
Wir haben nicht das Recht, uns darauf zu verlassen, dass bessere Zeiten kommen werden. Das aber ist der Kern der gesamten Finanzplanung, die hier vorgelegt worden ist. Weil im Wesentlichen auf bessere Zeiten spekuliert wird und weil das Steuerungssystem in Hessen nicht umgestellt worden ist, ist dieser Haushaltsentwurf von der FDP-Fraktion abzulehnen.
Herr Präsident, ich bitte darum, eine Schlussbemerkung machen zu dürfen.Ich sage auch zu,künftig nie wieder die Redezeit zu überziehen.
Ich bin zwölf Jahre lang Mitglied des Hessischen Landtags gewesen. Ich möchte mich bei Ihnen für die Langmut bedanken, mit der Sie mich ertragen haben. Die Mahnungen eines Ökonomen sind nie bequem und steigern seine Beliebtheit nicht. Manche meinen, Ökonom zu sein sei kein Beruf, sondern ein Charakterfehler.
Ich bekenne mich zu diesem Charakterfehler. – Herr Minister Grüttner, würden viel mehr Leute unter diesem Charakterfehler leiden, dann würde man es anders und besser ansehen.
Als Demokrat war ich stolz, für den ranghöchsten Arbeitgeber tätig zu sein, nämlich das hessische Volk. Ich war auch ein bisschen stolz,für eine Partei zu arbeiten,die sich zu Persönlichkeiten wie Friedrich August von Hayek,Karl Popper, Ludwig Erhard und Ralf Dahrendorf bekennt. Das waren bzw. sind Liberale, auch wenn sie, wie Erhard, nicht alle der FDP angehörten.
Wenn ich jemanden verletzt habe,dann war das keine Absicht. Ich habe zwar alles, was ich gesagt habe, ernst gemeint, aber nie persönlich.
Ich wünsche Ihnen alles, alles Gute und überreiche zum Schluss dieses FDP-Plakat dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Hahn, mit der Bitte, es an meinen Nachfolger als ständige Mahnung weiterzureichen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben sehr viele Tagesordnungspunkte, über die wir reden könnten. Wir können über die Einzelpläne 06, 17 und 18 reden.Wir können über den Antrag zur LUSD reden. Wir können über die Große Anfrage der GRÜNEN und die Antwort der Landesregierung sprechen. Man kann von hier vorn aus also fast alles erzählen. Wir müssen das bündeln.
Ich beginne deswegen mit der Rede der Frau Kollegin Erfurth, die gesagt hat, es sei gut, dass die Landesregierung den GRÜNEN nicht folge, deshalb könnten die GRÜNEN ihre Politik bald allein machen. Dazu muss ich sagen: Die Landesregierung ist gut beraten, den GRÜNEN nicht zu folgen.
Ich schaue mir einmal die „berühmten“ etwa 100 Änderungsanträge der GRÜNEN an, die rechtzeitig vor der dritten Lesung gestellt wurden.
Herr Kollege, ich komme gleich darauf zurück. – Wenn ich mir diese Änderungsanträge ansehe, dann erkenne ich, dass es sich dabei um verschiedene Typen handelt. Zum einen soll eine neue Steuer eingeführt werden. Das ist eine „prachtvolle“ Idee. Es soll also eine neue Steuer geben. Hessens Bürger zahlen zu wenig Steuern, das ist die Botschaft der GRÜNEN.
Ich komme zu der zweiten Art der Anträge. Die GRÜNEN erhöhen die nach der Steuerschätzung zu erwartenden Einnahmen, damit sie mehr Geld zum Spielen haben. Das ist eine tolle Idee. Wir schätzen, dass wir mehr Steuern einnehmen, dann haben wir mehr Geld zum Ausgeben.
Ich komme zum dritten Typ der Änderungsanträge. Sie wurden sehr zahlreich gestellt.
Herr Kollege, doch, lesen Sie das einmal nach.
Da ist hier ein Programm und dort ein Programm vorgesehen. Das ist ein Volksbeglückungssystem sondergleichen. Die GRÜNEN wollen eine große Umverteilungsmaschine anleiern. Sie wollen das mit der Bevormundung der Bürger durch den allwissenden Staat kombinieren.
Die Bürger sollen hier und da etwas machen. Dafür bekämen sie dann Geld.
Was wären davon die Folgen? Natürlich würde das in den kommenden Jahren zu Folgekosten und zu weiteren Erwartungen der Bürger führen, dass ihnen der gnädige Staat Geld für einen Zweck geben möge, den der Staat vorschreibt.
Wenn das Ihre Politik sein soll, dann muss ich sagen: Ca. 100 Änderungsanträge sind dann zu viel. Herr Kollege Frömmrich, manchmal ist es besser, einen einzigen, aber guten Antrag zu stellen, als 100 Anträge.
Der Antrag der FDP umfasst 13 Punkte. Wir hätten auch 13 Anträge stellen können, wenn Ihnen das lieber gewesen wäre. In unserem Antrag geht es uns um zwei Grundrichtungen. Erstens geht es darum, welche Ziele der Haushalt haben soll, welchen Grundsätzen er folgen soll und welche Eckpunkte er haben soll. Darauf wollen wir uns festlegen, und daran wollen wir uns, sollten wir in Zukunft mitregieren dürfen, nach der Wahl messen lassen.
Die zweite Grundrichtung betrifft die neue Verwaltungssteuerung. Mehr können wir nicht machen. Es hat überhaupt keinen Sinn,jetzt mit zusätzlichen Anträgen zu brillieren – von denen man weiß, das sie nicht mehr zum Tragen kommen –, nur um zu sagen, man habe allen Gruppen, die man kennt, etwas Gutes getan, um sich auf jeden Fall feiern zu lassen. Das machen wir nicht.Wir haben nur einen einzigen Antrag gestellt. Das haben Sie richtig erkannt, Herr Kollege.
Lassen Sie uns zur neuen Verwaltungssteuerung kommen. Der Begriff neue Verwaltungssteuerung enthält drei Versprechen: Es ist etwas Neues, es wird gesteuert, und zwar die Verwaltung. – Das Versprechen, dass es sich um etwas Neues handelt, ist eindeutig erfüllt. Bei den beiden anderen Versprechen, dass nämlich gesteuert wird und dass die Verwaltung gesteuert wird, wird es mit der Erfüllung ein bisschen schwieriger.
Man kann nicht steuern, ohne einen Kompass zu haben. Ein solcher Kompass wären z. B. stimmige Produkte, ein nachvollziehbares Kennzahlensystem, ein landesweites Benchmarking, eine Eröffnungsbilanz, die Wahrung der Grundsätze einer Erfolgsbeteiligung, eine Finanz- und Entwicklungsplanung und inhaltliche, nicht rein finanztechnische Berichte über den Vollzug des Haushalts.
Das habe ich nicht erfunden;all das war Gegenstand eines gemeinsamen Antrags der vier Fraktionen in diesem Hause. Der Antrag ist einstimmig angenommen worden. Bedauerlicherweise wird er von der Landesregierung aus
gesessen, und er wird verfristen. Wir können nur hoffen, dass diese Beschlussfassung in der nächsten Legislaturperiode erneuert wird. Unser Beschluss ist schlicht und ergreifend nicht ausgeführt worden.
Es ist bei einem Versprechen geblieben. Keiner der beschlossenen Punkte ist ausgeführt worden. Wir haben viele, viele Informationen bekommen – das ist durchaus zu würdigen –, aber in die Entscheidungsfindung waren wir als Parlament nicht einbezogen. Deshalb müssen wir leider sagen: Der Haushalt ist zwar komplett umgestellt worden. Er ist doppisch, er entspricht der NVS, aber die Informationen, die wir brauchen, sind nicht bereitgestellt worden, sodass wir im Augenblick eine große Mängelliste vor uns haben.
Die Verwaltung wird zurzeit nicht von der Politik gesteuert, sondern die Verwaltung steuert sich praktisch selbst, denn es gibt keine vernünftigen Kennzahlen. Lassen Sie mich das an einem Beispiel darstellen. Ich nehme den Einzelplan 06, Hessisches Immobilienmanagement, Produkt Nr. 2: „Schlösser und Gärten sowie andere Liegenschaften des historischen Erbes“. Ich zähle Ihnen einmal auf, was wir hierzu an Informationen bekommen; dann können Sie selbst entscheiden,ob wir hier steuern können oder nicht. Zählgröße Anzahl der Objekte: 28; Produktabgeltung: 3,9 Millionen c; Kennzahlen zur Leistungswirkung: keine; Kennzahlen zur Prozessqualität: keine; Kennzahlen zur Kundenzufriedenheit: keine; Kennzahlen zu quantitativen und qualitativen Leistungsmerkmalen: 79 im Eigentum verwaltete Objekte, 28 betreute Objekte. Hier sehen wir, die Kennzahl ist mit der Zählgröße identisch.Das ist keine besonders gut geeignete Kennzahl.Wir können außerdem feststellen, dass der Quotient aus der gesamten Abgeltung für die 28 Objekte 38.000 c pro Objekt beträgt.
Das ist der Umfang der Steuerung, die wir betreiben können. Das ist mitnichten zufriedenstellend.
Man könnte einwenden: Ihr könnt ja Fragen stellen; fragt, was ihr wissen wollt. – Das ist im Rahmen der kursorischen Lesung geschehen. Es wurden viele, viele Fragen gestellt. Es haperte aber mit den Antworten. Im Protokoll der kursorischen Lesung wurde zunächst auf Anlagen verwiesen, die nicht beigelegt waren. Die Anlagen kamen, nachdem alle Haushaltsklausuren abgeschlossen waren. Angesichts dieser Tatsachen ist es nicht ganz einfach, von „Steuerung“ zu sprechen.Wie soll hier gesteuert werden? Steuern kann sich in diesem Beispiel das HI nur selbst. Das ist ein gravierender Vorgang, weil die Verwaltung im Grunde genommen in großem Umfang autonom handelt.
Das ist – das will ich durchaus einräumen – ein Übergangszustand, der schon Jahre währt und noch Jahre währen wird. Während dieses Übergangszustandes brauchen wir eine Kompensation für das Parlament, die „mehr Informationen“ heißt. Wir fordern ein Verschlechterungsverbot. Es kann nicht sein, dass wir trotz des neuen Systems weniger Informationen haben und schlechter steuern können als vorher.
Darum wird man sich in der neuen Legislaturperiode kümmern müssen. Die jetzige Periode ist in dieser Hinsicht gelaufen. Es ist schade, dass es nicht zu besseren Ansätzen gekommen ist.
Ich will zum Einzelplan 17 noch ein paar Worte sagen.Der Länderfinanzausgleich, der immer wieder angesprochen wird, ist, gelinde gesagt, verbesserungsbedürftig. Das ist keine Frage. Frau Kollegin Erfurth, ich kann der Landesregierung nicht vorwerfen, dass sie nichts getan habe. Es gab einen bundesweiten Mechanismus: die Föderalismuskommission I und die Föderalismuskommission II. Das will ich der Landesregierung nicht vorwerfen. Aber solange wir den Länderfinanzausgleich haben, ist es nicht zulässig,ihn als Ausrede für das Verfehlen des finanziellen Gleichgewichts zu missbrauchen. Er ist für uns ein Datum, wir müssen uns an ihn halten.Wir müssen den Haushalt auch mit Blick auf den LFA ausgleichen. Eine Alternative gibt es nicht. Wir können gemeinsam daran arbeiten, den LFA zu verbessern – da wünschen ich uns allen viel Erfolg –, aber solange es ihn gibt, müssen wir einen ausgeglichen Haushalt auch angesichts des LFA hinbekommen.
Es war eigentlich zugesagt worden,den KFA im Laufe der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode zu reformieren. Dieses Vorhaben ist auf die nächste Periode verschoben worden. Es handelt sich um ein sehr umfangreiches Projekt. Das ist keine Frage. Unstrittig ist aber doch, dass der KFA ähnliche Strukturfehler hat wie der LFA.Auch er ist leistungsfeindlich, nicht durchschaubar, nicht nachvollziehbar usw. Er führt ganz eigenartige Belohnungen herbei, die nicht gewollt sind.
Man hätte aber schon jetzt etwas bei den „goldenen Zügeln“ ändern können.Wir waren stolz darauf, dass wir die Investitionspauschale gemeinsam wieder eingeführt haben. Jetzt erkennen wir die Tendenz, dass die Landesregierung durch das Erfinden cleverer Programme unter Abwesenheit entsprechenden Geldes den Kommunen in die Tasche greift, ein paar Millionen aus Landesmitteln draufpackt, sich selbst für die prachtvolle Idee loben lässt und die Kommungen zwingt, sich konform zu verhalten. Das ist nicht unser Verständnis von kommunaler Autonomie, um es ganz deutlich zu sagen.
Dem kann man auch nicht entgegenhalten, die Kommunen hätten mehr Geld bekommen. Herr Kollege Milde, bei steigenden Steuereinnahmen müssen die Kommunen natürlich auch mehr Geld bekommen. Das darf aber nicht dazu führen, dass ich den Kommunen das Geld wieder wegnehme, um mich mit Programmen zu profilieren.Was erreiche ich denn in der Konsequenz? Wenn das Schule macht, dann erreiche ich dadurch doch nur, dass die Kommunen auch nicht erforderliche Programme durchführen, um Knete vom Land zu bekommen. Jede Kommune wird doch angehalten werden, das Geld des Landes mitzunehmen.Also werden sich die Kommunen konform verhalten und das machen, was sie gar nicht machen müssten. Das kann nicht gewollt sein.
Hessen lebt, das haben wir gestern schon festgestellt, von der Hand in den Mund. Ich will gern auf das Beispiel Sachsen-Anhalt zurückkommen, das der Kollege Kahl gestern schon genannt hat. Ich weiß, dass der dortige Finanzminister ein Parteifreund von Ihnen ist. Der Vorgänger war ein Liberaler, aber ich erwähne gern auch einen sozialdemokratischen Minister.
Ich vermisse eine bestimmte Position im Einzelplan 17, nämlich die Position, die „Ausgleichsrücklage für Steuereinnahmen“ oder „Steuerausgleichsrücklage“ oder so ähnlich heißen könnte. Die müssten wir haben. Dann hätten wir eine Reserve im Falle schwankender Steuereinnahmen. Wenn die Einnahmen steigen, hätten wir nicht mehr den quasi eingebauten Mechanismus, mehr Geld auszugeben, sondern wir würden das Geld in die Schwankungsreserve hineingeben, und wenn wir in schwere Zeiten hineinkommen, was nicht von der Hand zu weisen ist, was irgendwann einmal kommen wird, dann könnten wir aus der Reserve nicht abweisbare Ausgaben finanzieren.
Ich habe mit dem Kollegen Heidel vereinbart, dass ich ein paar seiner Minuten dazubekomme.Herr Präsident,wenn das in Ihrem Sinne ist, wird sich das in der Summe ausgleichen.
Lassen Sie mich noch auf einige Punkte aus der Antwort auf die Große Anfrage der GRÜNEN eingehen.Die erste Feststellung lautet: Es wird ersichtlich, dass das Abschmelzen der Neuverschuldung im Jahr 2006 gegenüber den Vorjahren nur der guten Einnahmesituation zu verdanken ist, bedauerlicherweise nicht einer Senkung der Ausgaben. Das kann man aus der Antwort deutlich ablesen.
Zweite Feststellung.Von 2003 bis 2005 hat sich der Schuldenstand trotz steigenden Bruttoinlandsprodukts ebenfalls erhöht. Das läuft also parallel und nicht, wie ein Laie meinen könnte, so, dass die Regierung versucht, hier auszugleichen.
Dritte Feststellung. Seit 2004 steigen die Steuereinnahmen jährlich, und es ist dem Finanzminister nicht gelungen, sie für die Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts einzusetzen. So wuchsen die Steuereinnahmen von 2004 bis 2006 um 2,1 Milliarden c. Die Neuverschuldung stieg im gleichen Zeitraum um 3 Milliarden c.
Vierte Feststellung. Aus all dem resultiert, dass von einer strukturellen Sanierung des Haushalts nicht gesprochen werden kann.
Der Landeshalt 2008 ist zwar formal ein neuer Haushalt, aber er ist inhaltlich nichts anderes als der überrollte Haushalt für 2007. Das heißt, es sind alte Ansätze überrollt, also fortgeführt worden. Hier und da wurde etwas erhöht, hier und da etwas gesenkt, aber es ist in den seltensten Fällen das Ob eines Ansatzes infrage gestellt worden. Von einem Aufbruch zu einem schuldenfreien Wirtschaften ist bedauerlicherweise nichts festzustellen, auch nicht von einer neuen Kultur der Nachhaltigkeit.
Lassen Sie mich zum Abschluss auf einen gemeinsamen Antrag der SPD, vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP eingehen. Ich will in der gebotenen Kürze und Zurückhaltung, weil wir uns in Angelegenheiten des Rechnungshofs immer bewusst jeder Polemik enthalten, nur erwähnen: Es geht darum, den Rechnungshof gemeinsam zu bitten, dass er den Beschaffungsvorgang der Lehrer- und Schüler-Datenbank, LUSD, überprüft. Ich
wäre sehr dankbar, wenn sich die CDU-Fraktion einen Ruck geben könnte, diesem Antrag beizutreten.
Ja,aber Sie haben sich im Ausschuss sehr geziert.Das ist, glaube ich, noch sehr schonend ausgedrückt, Herr Kollege.
Lassen Sie es einmal auf sich beruhen, Herr Kollege. Wenn Sie dem beitreten, wäre ich sehr zufrieden, wenn wir aus dem Dreierantrag eine harmonische Viererangelegenheit bekommen könnten,
in der wir den Rechnungshof gemeinsam bitten, hier im Sinne des Haushaltsgesetzgebers tätig zu werden, der im Augenblick schlechte Zeiten durchlebt, weil er mehr und mehr seiner Rechte entkleidet wird. Das wäre ein sehr hoffnungsfrohes Zeichen für uns alle. – Herzlichen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen hat sie in diesem Jahr noch keine Anträge aus dem Programm „Naturnahe Gewässer“ bewilligt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss Sie leider gleich zu Beginn meiner Rede in zwei Punkten enttäuschen. Erstens. Ich werde mich auf den Nachtragshaushalt konzentrieren und alle blumigen Zukunftsgemälde weglassen, die hier aufgezeigt worden sind. Zweitens. Ich habe auch keine anderen Zahlen als meine Vorredner.Das tut mir leid,ich kann nichts anderes präsentieren. Das ist vielleicht enttäuschend an diesem frühen Abend, aber es ist so.
Ich komme zum Nachtragshaushalt. Auf den Nachtragshaushalt hatten wir uns bei der FDP und hatte ich mich als finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion schon sehr gefreut. Wir dachten uns: Wir haben mehr Steuereinnahmen. Mehr Steuereinnahmen bei den gleichen Ausgaben führt nach Adam Riese dazu, dass wir weniger Schulden aufnehmen müssen. Das wäre schön gewesen.
Vielleicht – so war unsere Vermutung; Herr Abg. Kaufmann hatte sie offenbar auch – hätten wir sogar ohne neue Schulden auskommen können.
Aber jetzt liegen die Zahlen vor – aus der Traum. Die Realität der Haushaltsführung der CDU-Landesregierung und ihrer Parlamentsmehrheit hat uns wieder. Die Steuereinnahmen nach Abführung in den Länderfinanzausgleich – nur davon spreche ich; bitte komme mir keiner mit dem Länderfinanzausgleich, wir sprechen von 755 Millionen c nach Abführung in den Länderfinanzausgleich –
haben nicht dazu geführt, dass nur ein einziger Cent weniger Schulden aufgenommen wird.
Allein diese Feststellung ist ein einziger Skandal.
Das ist der finanzpolitische Worst Case, den man sich vorstellen kann: Eine Dreiviertelmilliarde Mehreinnahmen netto im Lande Hessen,und wir schaffen es gerade einmal mit Mühe und Not und mit dem Anzapfen von Rücklagen in Höhe von 50 Millionen c, nicht auch noch mehr Schulden zu machen.
Diese Feststellung provoziert mich in der Tat zu der Frage: Wie viel mehr Steuern braucht Hessen eigentlich, damit es in der Kasse klingelt, 1 Milliarde, 2 Milliarden, 3 Milliarden, 4 Milliarden? Wann fängt es denn an, sich zu lohnen?
Der Herr Minister hat gesagt, er habe den Haushaltsausgleich fest im Blick. Was er nicht erwähnt hat, ist, dass er am Teleskop steht; denn sonst könnte er den Haushaltsausgleich nicht im Blick haben.
Das offiziell von der Landesregierung verkündete Ziel,im Jahr 2011 netto keine neuen Schulden mehr aufzunehmen,ist bei Fortsetzung dieser Finanzpolitik keinesfalls zu erreichen.
Wer es mit einer Dreiviertelmilliarde netto Mehreinnahmen nicht schafft,auch nur 50 Millionen c weniger Schulden aufzunehmen, der schafft es auch nicht bei 1 Milliarde.
Was wäre eigentlich geschehen, wenn die Steuereinnahmen nicht über das geplante Maß hinaus gestiegen wären? Die erste Antwort lautet, die Nettoneuverschuldung läge ceteris paribus bei 1,6 Milliarden c.
Das ist fast das Doppelte des Planwertes. Erinnern Sie sich noch an das stolze Wort „Trendwende“? Von Trendwende kann hier wirklich nicht die Rede sein.
Dagegen laufen, das will ich sofort konzedieren, Ausgaben bzw. Mindereinnahmen, die nicht vorhersehbar waren oder die freiwillig geleistet wurden. Erwähnt worden ist bereits die vorgezogene Spitzabrechnung im Kommunalen Finanzausgleich von 238 Millionen c.Erwähnt worden ist auch die Verschiebung der Immobilienverkäufe im Rahmen von Leo III von 400 Millionen c.Auch wenn ich die beiden Positionen herausrechne, komme ich immer noch auf eine höhere Neuverschuldung, die hätte geplant werden müssen, wenn der Haushalt 2007 ehrlich aufgestellt worden wäre. In der Tat ist es doch so, dass die höheren Steuereinnahmen die Planungsfehler und die
Schönfärberei im Haushaltsplan jetzt teilweise überdecken. Das ist das, was wir hier feststellen.
Meine Damen und Herren, gehen wir doch einmal von dem Haushaltsansatz für die Neuverschuldung für das Jahr 2007 aus und überlegen, was sich daran geändert hat. Wesentliche Verschlechterungen des Haushalts waren entweder schon im Jahr 2006 absehbar oder sind durch die Landesregierung selbst veranlasst. Ich nehme zum einen den Punkt Einkommensverbesserungen für Landesbedienstete, 105 Millionen c. Der Kollege Hahn hat heute darüber gesprochen. Nun kann keiner sagen, das kam unerwartet, weil es ein CDU-Gesetzentwurf war. Das ist sicherlich kein Argument dafür.
Ich nehme die Unterrichtsgarantie plus, 33,5 Millionen c, oder Versorgungslasten für Lehrer, 20 Millionen c. Herr Kollege Williges, es geht dabei um Ausgaben, nicht um die Bildung von Rücklagen. Ausgaben sind ein Zahlungsvorgang und haben nichts mit der Bildung der Versorgungsrücklage zu tun – das nur zur Information.
Wenn ich 20 Millionen c mehr brauche als geplant, habe ich mich um 20 Millionen c verrechnet. Das ist die Wahrheit.
Es gibt einen Mehrbedarf im Justizbereich von 43,5 Millionen c. Auch dieser kann ernsthaft niemanden überrascht haben. Polizeiliegenschaften: 7 Millionen c Mehrbedarf.Wo ist hier die Überraschung? Katastergebühren: Mindereinnahmen.Alle diese Positionen waren entweder bei vernünftiger Planung vorhersehbar oder aber sind auf direkte Entscheidungen der Landesregierung zurückzuführen.
Wenn ich diese Belastungen zusammennehme und zu der ausgewiesenen Verschuldung addiere, dann komme ich zu einem theoretischen Betrag von 1,2 Milliarden c. Mit anderen Worten, der Haushaltsplan für 2007 hätte bei realistischer Einschätzung der Ausgaben und unter Berücksichtigung dessen, was die Landesregierung selbst plant, mit einer Neuverschuldung von 1,2 Milliarden c gefahren werden müssen.
Dass dies nicht der Fall war, verdanken wir allein dem erfreulichen Umstand höherer Steuereinnahmen. Da sind die Steuereinnahmen geblieben.
Meine Damen und Herren, bei dieser Rechnung lasse ich unberücksichtigt, dass eine Reihe von Entlastungsfaktoren, die von der Landesregierung geltend gemacht werden,keineswegs auf das Handeln der Landesregierung zurückzuführen ist.Ich nenne als Beispiel den Minderbedarf bei Wohngeld und Städtebauförderung.
Es ist sehr schwer, gegen die Regierung anzusprechen. Gegen das Parlament, das kann ich, aber bei der Regierung ist es noch besonders laut.
Ich nenne rückläufigen Bedarf für Flüchtlinge und Spätaussiedler – kein Effekt der Landesregierung. Gewinnabführung von Fraport – da kann man vielleicht sagen, der Aufsichtsratsvorsitzende war daran beteiligt.
Ich glaube, der Chef des Beteiligungsausschusses war ebenso daran beteiligt. Ich glaube nicht, dass man sagen kann, die Landesregierung hat durch ihr Handeln die Gewinnabführung vergrößert. Ausgleichszahlungen des Bundes für Kfz-Steuerausfälle – all das lasse ich bei dieser Angelegenheit einmal außen vor.
Die FDP-Fraktion war gut beraten, den Haushaltsplan 2007 abzulehnen. Er wurde entweder unter dem Aspekt aufgestellt, ohne Rücksicht auf die tatsächlich zu erwartende Ausgabenentwicklung eine Senkung der Nettoneuverschuldung auszuweisen – das wäre schon schlecht –, oder aber, das vermute ich fast, der Minister ging heimlich von überplanmäßig steigenden Steuereinnahmen aus, die im Nachhinein die Ausgabenmisere übertünchen würden. Genau das war letztlich der Fall. Die Ausgabenmisere wäre eingetreten, ist aber übertüncht worden, weil erfreulicherweise stärkere Steuereinnahmen hereingekommen sind.
Beides ist gleich schlimm, weil es gegen das Transparenzgebot verstößt und das verfassungsmäßige Budgetrecht des Parlaments untergräbt. Herr Kollege Milde, deshalb vergleiche ich nicht Äpfel mit Birnen, wenn ich einen Haushaltsplan mit dem Istergebnis vergleiche, sondern ich messe die Pläne an der Realität.
Herr Kollege Milde, das allein Maßgebliche ist, was zum Jahresende realisiert worden ist, und das steht allein für 2006 fest. Bei 2007 haben wir gesehen, der Plan war nichts wert. Das haben wir festgestellt.
Herr Kollege Milde, wenn irgendwo Äpfel und Birnen verglichen werden, dann in dem Fall, wenn jemand die Schulden mit dem Länderfinanzausgleich vergleicht. Das sind Äpfel und Birnen.
Allerdings hat der vorgelegte Nachtragshaushaltsentwurf auch etwas Gutes, und zwar zweierlei. Erstens. Der Haushaltsentwurf entlarvt den ursprünglichen Haushalt schonungslos als Luftschloss. Das merkt man hier.
Der zweite positive Punkt. Der Haushalt wird – das müsste doch mit allen zusätzlichen Aktualisierungen zu schaffen sein – bis Mitte Dezember nach Schluss der Landeskasse die voraussichtlich zu erwartenden Einnahmen des Jahres 2007 einigermaßen genau enthalten.Das ist immerhin auch schon erfreulich. Mitte Dezember wissen wir es. Das ist dann eine wichtige Information, wenngleich mitnichten eine echte Punktlandung. Das Wort hat heute noch gefehlt.
Die Landesregierung verkündet ihren Willen, ab 2011 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen.Was sie tut, ist aber das genaue Gegenteil davon. Sie plant zusätzliche Ausgaben und hofft, von unerwarteten Mehreinnahmen überrascht zu werden. Das hat im Jahr 2007 bei einem Steuerfluss von einer Dreiviertelmilliarde Euro netto mit Hängen und Würgen und mit einer kräftigen Entnahme aus der Rücklage gerade noch einmal geklappt. Eine mittelfristig ausgerichtete finanzpolitische Konzeption ist aber weit und breit nicht erkennbar.
Meine Damen und Herren, der Nachtragshaushalt ist ein Haushalt des „Weiter so“. Er müsste aber endlich ein Haushalt der Neubesinnung und der Nachhaltigkeit sein. Da, muss ich sagen, ist das, was vorgelegt worden ist, ein bisschen wenig – auf jeden Fall zu wenig,als dass die FDPFraktion zustimmen könnte. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann, ich möchte nicht darüber spekulieren, wer was wann wie sieht oder nicht, sondern Ihnen sagen, wie die FDP-Fraktion den Gesetzentwurf sieht.
Im Kern geht es um die Frage, wann und wie das Parlament Kenntnis von Prüfungsergebnissen erhält und in welchem Zustand sie sie erhält. Zum einen ist klar, dass wir die Berichte bekommen, wenn der Kommentar des Geprüften vorliegt und das Thema wichtig genug ist. Das ist unstrittig.
Das Begehren der SPD-Fraktion ist jetzt,schon vorher Informationen zu bekommen. Die kann man entweder anfordern, dann muss man aber die laufende Prüfungstätigkeit des Hofes kennen, und das setzt wiederum Informationen voraus, die der Landtag nicht hat, oder der Geprüfte muss es dem Landtag sagen. Das ist eine sehr abenteuerliche Konstruktion. Das hat der Kollege Kaufmann überzeugend dargelegt. Deshalb ist es richtig – das spricht auch für die Unabhängigkeit des Hofes,auf die wir großen Wert legen –, dass es dem Hof überlassen bleibt, zu entscheiden, in welchen Fällen er eine Sache für so wichtig hält, dass er bereits vor dem Vorliegen der Stellungnahme des Geprüften das Parlament informiert.
Dahin geht die Formulierung, die vorgeschlagen worden ist. Es sollte heißen: „Der Hof kann das Prüfungsergebnis auch anderen Stellen und dem Haushaltsausschuss des Landtags mitteilen, soweit er dies aus besonderen Gründen, insbesondere zur Durchsetzung eines Anspruchs, für erforderlich hält.“ Diese Formulierung wäre aus unserer Sicht sinnvoll, weil dann der Hof entscheidet. Der Landtag hat ein Recht, Informationen zu bekommen, aber er wäre nicht in einen Mechanismus eingebunden, der nach einer Weisung aussehen könnte.
Diese Lösung hätten wir gerne mitgetragen. Sie war von dem Herrn Präsidenten mit den einzelnen Fraktionen diskutiert worden.Da es nicht zu einer Übereinstimmung gekommen ist, meine ich, es ist das Beste, wir bleiben bei der jetzigen Regelung.Was später kommen wird und mag, das soll man entscheiden, wenn es so weit ist.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann, es ist keinesfalls so, dass die FDP-Fraktion nicht reden möchte. Nur, die Reihenfolge der Redner ist die Angelegenheit der Präsidentin.Da wollen wir nicht hineinpfuschen. Das ist ihre autonome Angelegenheit.
Zwei Gesetzentwürfe wurden dem Hohen Haus vorgelegt, einer von CDU und SPD und ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion. Wir haben darüber mehrere Male diskutiert. Es gab eine erste kurze Diskussion im Haushaltsausschuss.Es gab dann die Einführung von beiden Entwürfen in einer ersten Lesung, eine schriftliche Anhörung und dann die Aussprache im Haushaltsausschuss.
Nach all diesen Diskussionen und dem Informationsinput – die Anhörung war schriftlich – kann ich feststellen, dass die verschiedensten Organisationsmodelle von Rechnungshöfen in Deutschland möglich sind und gehandhabt werden. Es gibt keine Organisation, die sich sozusagen als natürliche Lösung aufdrängt, sondern es bleibt eine politische Entscheidung.
Die zweite Feststellung ist die – das muss man einfach ohne jede Kritik so sagen –,dass CDU- und SPD-Fraktion nicht in der Lage waren, darzulegen, weshalb die von ihnen mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Neuregelung jetzt dringend beschlossen werden muss, wenn sich die alte Situation über Jahrzehnte bewährt hat. Zu sagen, binnen 14 Tagen muss neu geregelt werden, was wir 30 Jahre anders gemacht haben, ist nicht richtig begründet.
Das ist keine Begründung, Herr Kollege, sondern nur der Wunsch, es anders zu machen. Aber die Begründung wurde nicht geliefert. Der Sachverständige Dr. Brink hat wie folgt ausgeführt:
Vorliegend weist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD vom 29.Mai 2007 keine konsistente und nachprüfbare Begründung auf.
Er ergänzt:
Eine nachprüfbare Tatsachenbehauptung für diese Annahme
es geht um die mangelnde Bewährung des Dreierausschusses –
etwa eine Darlegung von Fehlentscheidungen, gravierenden Verspätungen oder anderen funktionsbeeinträchtigenden Missständen findet sich jedoch an keiner Stelle. Insoweit fehlt es... an einer Begründung.
Es ist eine formale Begründung vorhanden, aber es ist keine inhaltliche; genau das hat er gesagt, Herr Kollege. Sie mögen die Meinung von Dr. Brink nicht teilen. Das ist Ihnen unbenommen. Ich habe Dr. Brink zitiert.
Auch im Haushaltsausschuss wurde eine Begründung nicht nachgeliefert. Es wurde theoretisch gesagt, wie Abstimmungsprozesse laufen könnten.Und die Begründung, es würde Bürokratie eingespart, wenn eine Ebene eingespart würde, vermag nicht recht zu überzeugen, weil dieses Gremium maximal ein- bis zweimal im Jahr tagt. Das ist keine Verwaltungsebene, sondern das Zusammenset
zen von Leuten im Dreiergremium. Das ist nicht besonders bürokratisch. Von daher fehlt die Begründung noch.
Die anderen Fraktionen haben für Einzelteile unseres Gesetzentwurfs Sympathie geäußert, eben wieder, insbesondere für eine andere Art der Wahl der Direktoren des Rechnungshofs. Darüber wird zu sprechen sein.
Zusammengefasst muss ich leider sagen: Nichts und niemand zwingt uns, den Hessischen Rechnungshof jetzt neu zu organisieren.Es ist weder inhaltlich gesagt worden,warum, noch warum es dringlich ist.
Wenn schon die anderen Fraktionen sagen, wir könnten uns in anderen Punkten Änderungen vorstellen, den Rechnungshof näher an den Landtag heranzuführen oder sei es, die Äquidistanz zu verstärken, sei es, sie herzustellen, mag man das sehen, wie man will. Da würde es nahe liegen, das in einem einzigen Gesetzentwurf zu machen, den man dann aber sorgfältig diskutiert.
Insofern tut es mir sehr leid, dass es nicht zu dieser Entschleunigung gekommen ist. Für eine Beschleunigung gab es keinen rechten Grund.
Ich bleibe dabei, für die FDP-Fraktion um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf zu werben. Ich kündige an, dass wir den Gesetzentwurf von CDU und SPD ablehnen werden. Den Änderungsantrag der GRÜNEN könnten wir mittragen. Aber das ergibt keinen Sinn, da wir den gesamten Gesetzentwurf ablehnen. Also enthalten wir uns bei der Abstimmung über den Änderungsantrag der GRÜNEN der Stimme und werden den Gesetzentwurf von CDU und SPD ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sozusagen der amtierende Beamtenrechtssprecher der Fraktion, denn Kollege Hahn ist nicht da. Ich darf auf Lob und Tadel verweisen, die wir zu diesem Gesetzentwurf in erster und zweiter Lesung schon verteilt haben.
Loben können wir, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der kinderreichen Beamten umgesetzt worden ist. Das ist sehr positiv. Zweiter Pluspunkt ist natürlich, dass wir den Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen eine Besoldungserhöhung gönnen. Die haben sie sich redlich verdient.
Das sind die beiden Pluspunkte. Sie werden uns dazu veranlassen, diesen Gesetzentwurf nicht abzulehnen, sondern uns der Stimme zu enthalten. Kritisieren müssen wir, wie schon in den ersten beiden Lesungen, das gewählte
Verfahren. Man hat sich eine Gewerkschaft herausgesucht und sich mit der geeinigt. Das ist aber keine Basis für eine vernünftige Regelung.
Natürlich müssen wir die Behauptung in einer CDU-Presseinformation ablehnen, das sei der Auftakt zu einer umfassenden Dienstrechtsreform. Das ist es mitnichten. Es handelt sich um eine Einzellösung, bei der keinerlei Gesamtkonzeption des Beamtenrechts zu erkennen ist.
Unser Abstimmungsverhalten habe ich angekündigt. Damit können wir von mir aus weitermachen.– Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr viel Richtiges und Salbungsvolles gesagt worden, und dem ist nichts hinzuzufügen. Ich darf mich für die Fraktion der FDP beim Hessischen Rechnungshof für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bedanken,die es uns in der Tat ermöglicht hat,besser zu werden. Aber nicht wir sind besser geworden, sondern die Vorarbeit.Gott sei Dank haben wir aus dieser Vorarbeit im Ausschuss auch etwas gemacht.
Ich möchte darauf verzichten, meine Stellungnahmen zur Finanzpolitik zu wiederholen. Diese sind noch allen im Ohr, und sie muss ich heute um 20.30 Uhr nicht erneut vortragen. Das wäre auch inhaltsgleich mit dem, was ich bereits gesagt habe.
Wir sind mithilfe des Rechnungshofs schneller und konkreter geworden; und wir werden der Landesregierung hoffentlich immer ein bisschen lästiger. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei Herrn Finanzminister Weimar ausdrücklich bedanken, der während der gesamten Zeit eigentlich niemals die Rolle des Regierungsmitglieds gespielt hat, sondern immer die des Kontrolleurs sowie die Rolle dessen, der uns geholfen hat, Dinge umzusetzen.
Wir werden lästiger. Das heißt aber auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung gehalten sind, Dinge, die aufgedeckt werden, auch zu bearbeiten. An dieser Stelle gibt es einen Nachholbedarf – das muss zu dieser Stunde gesagt werden. Ich möchte aber nicht den ganzen Casus darstellen, wie das Frau Kollegin Gottschalck gemacht hat. Ich möchte lediglich zur Bemerkungsnummer 11 zum Jahre 2005 sagen: Schauen Sie sich an, wie dies gelaufen ist. Schauen Sie, wie lange es gedauert hat, bis jemand reagiert hat, und wie diese Reaktion aussah.
Wenn der Rechnungshof eine Unrichtigkeit aufdeckt und seinen Finger auf einen wunden Punkt legt und das Parlament sich diese Kritik zu eigen macht,was es in 99,9 % der Fälle tut, dann stelle ich fest, dass es die gottverdammte Pflicht und Schuldigkeit der Regierung ist, sich auch danach zu richten.
Daher kann ich keine Stellungnahmen gelten lassen, in denen es heißt, eine Regelung mache keinen Sinn, denn wenn sie keinen Sinn macht, dann muss sie von der Politik geändert werden. Solange sie aber existiert, ist sie auch zu exekutieren.
Dies darf in einem Rechtsstaat keinem Zweifel unterliegen. Daher kann ich mich nicht damit zufrieden geben, dass jemand sagt, man könnte es überprüfen, doch die Unterlagen seien schon viele Jahre alt, sodass man sie erst komplettieren müsste. Ich stelle fest: Das ist wirklich kein Argument.
Ich danke noch einmal dem Rechnungshof, der Vorsitzenden, die zum Ende der Wahlperiode ausscheidet, der stellvertretenden Vorsitzenden, den Kolleginnen und Kollegen und allen. Dennoch fordere ich die Landesregierung auf, das, was hier entwickelt wird, ernst zu nehmen und umzusetzen. Das kommt allen zugute, so auch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern; und es hilft – das ist ein Mosaiksteinchen von vielen –, künftig weniger, oder gar eines Tages gar keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich widerstehe der Versuchung, die gesamte Geschichte noch einmal aufzurollen.
Der Kreistag Bergstraße hat am 30.10.2006 entschieden. Er hat also eine klare Meinung zu dem Verkauf.
Nun kann man davon abweichen, keine Frage.Aber ich empfehle es nicht.– Es geht nun um die Frage,wie sich das Land verhält.Wir haben die ganze Angelegenheit erstens im Ausschuss besprochen und zweitens bereits im Plenum diskutiert, haben daraufhin den Verkauf beschlossen. Der Kreisausschuss des Kreises Bergstraße hat mit Rücksicht auf das Petitionsverfahren davon abgesehen, erstens den Pachtvertrag zu kündigen und zweitens den Verkauf zu protokollieren. Das finde ich ausgesprochen fair und sachgerecht. Die gegenläufige Quittung ist jetzt, dass bedauerlicherweise der Käufer sein Kaufpreisgebot nicht mehr aufrechterhält.
Deshalb muss jetzt neu entschieden werden. Wir sollten aus den Gründen, die wir dort diskutiert haben, genauso entscheiden, uns also mit dem Verkauf zu dem reduzierten Preis von 2,2 Millionen c einverstanden erklären, von denen 1,1 Millionen c an das Land Hessen fließen, ebenfalls ein winzig kleiner Beitrag, um die Verschuldung ein bisschen geringer zu halten. Das ist zwar kein großer, aber immerhin ein winzig kleiner Beitrag, Herr Minister.
Herr Kollege Schmitt, wenn Sie die Bedarfssituation an solchen Heimplätzen erwähnen, darf ich darauf hinweisen, dass die Diakonie im Augenblick in Rimbach ein Heim „plattmacht“, wie Sie es ausdrücken,
und im Rahmen einer Neuorganisation des Immobilienportfolios dort Wohngebäude errichtet.Das lässt nicht auf einen wahnsinnig großen Bedarf an Heimplätzen schließen, vorsichtig gesagt.
Wie auch immer, ich empfehle nach wie vor, dem Antrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kaufmann hat so viele Zitate gebracht. Ich war zwar nicht auf einer hessischen Gesamtschule, sondern auf einem niedersächsischen Gymnasium. Aber das ist auch nicht ganz schlecht. Ich möchte auch ein kleines Zitat bringen, das natürlich nicht so gebildet wie das Ihrige ist, aber, wie ich glaube, sachlich nicht ganz unzutreffend:
Vor diesem Hintergrund sowie zur Absicherung der bis 2011 angestrebten Konsolidierungsziele ist es unabdingbar, dass das derzeit günstige gesamtwirtschaftliche Umfeld für eine weitere Konsolidierung der öffentlichen Haushalte genutzt wird. Dies ist auch deshalb alternativlos, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die derzeit vergleichsweise günstigen mittelfristigen Einnahmenperspektiven aufgrund einer Vielzahl von Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung – wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt haben – als optimistisch erweisen können.
Dieses Zitat hätte eigentlich, wenn es von der CDU trotz des Lärms gehört worden wäre, zu Applaus führen müssen.Denn das steht im Finanzplan.Der Minister kennt das wahrscheinlich. Er wird ihn formuliert haben. Das steht im Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2007 bis 2011.
Ich muss sagen, dass das, was mit diesen Worten im Finanzplan steht, exakt das ist, was wir uns auch vorstellen.
Mal ist es das Licht, mal ist es der Lärm. – Wenn man einmal in den Finanzplan hineinschaut und sieht, wie sich diese Worte dort widerspiegeln, dann stellt man fest, dass in den Zahlen exakt das Gegenteil von dem zu sehen ist, was hier ausgeführt worden ist.
Der Haushalt 2008 ist von einer achtstelligen Ziffernfolge gekennzeichnet.Die Ziffern lauten:27 01 2008.Das ist der Wahltag für die nächste Landtagswahl. Deshalb ist dieser Haushalt ein Wahlkampfhaushalt. Herr Minister, es gibt keinen besseren Ausdruck dafür. Es ist und bleibt ein Wahlkampfhaushalt.
Der Vergleich des Jahres 2008 mit dem Haushalt 2007 ist allerdings unzulässig, denn der Haushalt 2007 ist faktisch schon jetzt Makulatur. Sie wissen selbst, dass in wenigen Wochen ein Nachtrag vorgelegt werden wird. Also ist alles, was auf 2007 basiert, von den absoluten Veränderungen und auch von den Steigerungsraten her völlig falsch. Deshalb ist aus unserer Sicht der einzige realistische Vergleich, der jetzt angestellt werden kann, der mit dem Jahr 2006, dem letzten abgeschlossen Jahr. Denn wir wissen: Der Haushalt 2007 wird im Nachtrag vermutlich höhere Steuereinnahmen und eine wesentlich geringere Verschuldung beinhalten.Also ist es unredlich, sich darauf zu beziehen, wenn man weiß, dass das nicht mehr Fakt werden wird.
Wenn ich aber den Vergleich des Haushalts 2008 mit dem Istwert des Jahres 2006 anstelle, dann sehen wir, dass die Nettoneuverschuldung von 582 Millionen c im Jahr 2006 um fast 100 Millionen c auf 681,5 Millionen c im Jahr 2008 steigt. Lässt man die 300 Millionen c Rücklageentnahme weg, dann wären es sogar 400 Millionen c, aber ausgewiesenermaßen sind es allein 100 Millionen c mehr an neuen Schulden. Wir senken also nicht die Neuverschuldung, sondern wir steigern die Neuverschuldung im Jahr 2008 im Vergleich zum Jahr 2006. Das sind die Fakten. Wenn man sich allein diese Zahl ansieht, staunt man natürlich. Denn von ernsthaften Konsolidierungsbemühungen kann keine Rede sein. Dieser Landeshaushalt ist nicht solide, und er wird, folgt man dem Finanzplan, auch bis 2011 nicht solide werden.
Dieser Finanzplan, der etwas mehr aussagen sollte, als der Haushalt, der ein reiner Wahlkampfhaushalt ist, ist auf Sand gebaut. „Null Neuverschuldung im Jahr 2011“ liest sich toll.Auch unser Ziel ist es, das zu erreichen. Das steht außer Frage. Wenn man sich aber ansieht, unter welche Bedingungen die Null-Neuverschuldung gestellt wird, und wenn man liest, was der Finanzplan dazu aussagt, dann ist das Ganze nicht mehr ganz so toll. Denn hier steht zu lesen:
Allerdings steht das beschriebene Szenario unter den Vorbehalten einer weiter günstigen konjunkturellen Entwicklung sowie keiner weiteren Belastungen des Landeshaushalts durch bundespolitisch motivierte Maßnahmen.
Im Klartext heißt das doch nichts anderes als Folgendes: Die Landesregierung verzichtet darauf, den Haushalt strukturell durch Ausgabensenkung in Ordnung zu bringen. Sie vertraut auf weiter steigende Steuereinnahmen. Sie vertraut darauf, dass die Konjunktur ihren jetzigen Stand fortführen wird, was extrem unwahrscheinlich ist; sie vertraut damit auf ein Faktum, auf das wir alle hoffen. Aber auf Hoffnung allein kann man nicht aufbauen.Diese Finanzpolitik ist mehr als fahrlässig und schon gar nicht als solide zu bezeichnen.