Stefan Grüttner
Sitzungen
16/1
16/5
16/6
16/8
16/9
16/10
16/12
16/20
16/22
16/23
16/24
16/26
16/31
16/44
16/52
16/54
16/55
16/59
16/62
16/63
16/69
16/70
16/73
16/75
16/78
16/79
16/83
16/88
16/95
16/96
16/98
16/110
16/112
16/134
16/136
16/138
16/139
16/142
16/143
Letzte Beiträge
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Hessische Landesstatistikgesetz steht nicht gerade im Fokus des parlamentarischen Gesetzgebers.
Es ist vor ziemlich genau 20 Jahren, am 22. Mai 1987, Herr Kollege Kahl, in Kraft getreten und seitdem lediglich zweimal geändert worden. Dennoch, auch wenn es nicht im Fokus der Betrachtung steht, ist es von seiner Bedeutung her nicht zu unterschätzen. Es gilt für alle Bundes-, Landes- und Kommunalstatistiken sowie für Statistiken, die auf den Rechtsakten der Europäischen Union basieren.Insoweit hat sich das Gesetz als allgemeines Rahmenund Organisationsgesetz bewährt. Wir haben eine Evaluierung durchgeführt und festgestellt, dass vor allem die technische Entwicklung auf dem Gebiet der Informationstechnologie Anpassungen erforderlich macht. Außerdem haben wir festgestellt, dass im Interesse der Verschlankung von Gremien auf den Statistischen Koordinierungsausschuss verzichtet werden kann und eine Anpassung des Bußgeldrahmens erfolgen muss.
Dies waren die wesentlichen Änderungen. Die übrigen Änderungen dienen in organisatorischer und verfahrenstechnischer Hinsicht, Herr Kollege Hahn, lediglich der Klarstellung. Dies gilt auch für die Regelung über die Schulstatistik in § 85 des Schulgesetzes, wo bislang die Zuständigkeiten für die statistischen Erhebungen nicht präzise beschrieben wurden und die statistischen Zwecke genauer umschrieben werden müssen.
Meine Damen und Herren,lassen Sie mich zwei Punkte in aller Kürze besonders betonen. Erstens. Die Durchführung von Statistiken setzt eine enge Kooperation der beteiligten Behörden voraus. Im Rahmen der Bestrebungen zum Bürokratieabbau sowie der Messungen der Kostenbelastungen der Wirtschaft durch Informationspflichten – hier das Thema Implementation des Standardkostenmodells in Deutschland – gerät immer wieder die Statistik in den Blickpunkt. Insofern müssen wir in Zukunft nicht nur uns die Frage stellen, welche Statistiken notwendig und im Interesse der Allgemeinheit und auch des Erkenntnisfortschritts sinnvollerweise zu erheben sind, sondern wir müssen uns auch über die Fragestellung Gedanken machen, inwiefern wir eine Weiterentwicklung vornehmen müssen und letztendlich Daten erheben, die sowohl für die konjunkturelle Situation und die Beobachtung der Konjunktur, aber auch zur Entwicklung der demografischen Entwicklung in Deutschland und in unserem Bundesland notwendig sind. Insofern glaube ich, dass wir an der Stelle auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen ersten Schritt in diese Richtung gehen, der zum jetzigen Zeitpunkt zu gehen ist. Weitere werden sicherlich noch folgen.
Der zweite Punkt, der mir wichtig ist: Das Statistische Landesamt ist keine Aufsichtsbehörde, sondern hat nur eine koordinierende Funktion.Diesbezüglich sollten auch keine Missverständnisse entstehen. Es wird dafür Sorge getragen, dass für alle Beteiligten kein unverhältnismäßiger Aufwand bei der Festlegung der Standards für Daten
übermittlung entsteht. Insofern denke ich, dass dieser Gesetzentwurf die Zustimmung des Landtags finden kann. Um diese Zustimmung bitte ich.
Frau Abg. Sorge, die Hessische Landesregierung fördert das Ehrenamt auf vielfältige Art und Weise, seit 1999 aus
gesprochen erfolgreich, zuletzt mit der Einführung der Ehrenamtskarte. Die gibt es nicht nur im Lande Hessen, sondern darüber hinaus. Thüringen hat sich ein Beispiel am Lande Hessen genommen. Ein weiteres Bundesland wird folgen.
Deswegen ist die zum Wintersemester 2007/08 einsetzende Stipendienregelung für ehrenamtlich Tätige ein weiterer Schritt auf diesem seit 1999 konsequent beschrittenen Weg. Auch diese Art der Förderung unterliegt dem von der Landesregierung in allen Politikbereichen durchgehaltenen Prinzip der Evaluation. Diese wird für das Stipendienprogramm schon zum nächsten Semester erfolgen.
Bei der Stipendienregelung hat sich die Hessische Landesregierung zunächst auf das bürgerschaftliche Engagement in den Jugendverbänden konzentriert, die in großer Zahl im Hessischen Jugendring vertreten sind. Dort engagierte Studentinnen und Studenten nehmen unverzichtbare Aufgaben für unser Gemeinwesen wahr. Das gilt auch für das Engagement in den Kirchen, im Sport, bei den Feuerwehren, beim Katastrophenschutz und den Hilfsorganisationen, die ebenfalls von der Stipendienregelung erfasst werden. Aber, wie schon gesagt, es erfolgt eine Evaluation bereits zum nächsten Semester, um sich dann über die Ergebnisse dieser Evaluation Gedanken machen zu können und möglicherweise zu einer Veränderung der Stipendienregelung zu kommen, wenn die Ergebnisse dies nahelegen.
Frau Abg. Sorge, ich gehe davon aus, dass Sie selbst wissen, dass es keine Reaktion auf Ihre Mündliche Frage gewesen ist, sondern die Stipendienregelung Gegenstand eines Antrags der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag gewesen ist. Seit dieser Zeit sind die Gedanken und die konzeptionellen Arbeiten an dieser Stelle vorangetrieben worden. Aus diesem Grunde ist auch über die Kenntnis der ehrenamtlichen Tätigkeit in den einzelnen Verbänden eine entsprechende Zuteilung in Form von Kontingenten, die aber untereinander verschiebbar sind, vorgenommen worden.
Frau Abg. Beer, ich habe in der Antwort auf die Frage von Frau Kollegin Sorge gesagt, dass wir diese Stipendienregelung schon zum nächsten Semester evaluieren werden. Wenn es Vorschläge aus dem Hessischen Landtag gibt,die für die Evaluation wichtig sind, werden wir sie gerne entgegennehmen.
Frau Abg. Sorge, wichtig ist bürgerschaftliches Engagement über einen spezifischen, regional begrenzten Teil hinaus,also auch im Landesinteresse.Die Kriterien,die an dieser Stelle zugrunde gelegt werden,sind erst einmal Kriterien, die die Verbände selbst für sich bestimmen können. Aber auch diese werden Gegenstand einer schon zum nächsten Semester erfolgenden Evaluation sein.
Herr Abg. Siebel, nach Eingang dieser Frage habe ich selbstverständlich sofort eine Prüfung über den Verbleib der Antwort veranlasst. Die Prüfung des Vorgangs kam zu dem Ergebnis, dass die Drucksache niemals in der Staatskanzlei angekommen ist. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Kleine Anfrage vor nunmehr zwei Jahren gestellt worden ist, bitte ich um Auskunft, ob jetzt noch eine Antwort gewünscht ist. Dann werde ich umgehend die Beantwortung veranlassen, wenn die Anfrage bei uns eingegangen ist.
Allerdings hat die Überprüfung der Kontrollmechanismen, z. B. der Erinnerung an eine ausstehende Antwort, ergeben, dass bei uns nie nachgefragt worden ist.Wir können es uns nicht erklären. Diese Anfrage ist bei uns nicht eingegangen, sonst hätten wir selbstverständlich versucht, sie fristgerecht zu beantworten.
Aber wenn Sie jetzt, nachdem aufgefallen ist, dass die Kleine Anfrage von vor zwei Jahren nicht beantwortet worden ist, Wert darauf legen, werden wir sie umgehend beantworten.
Herr Abg.Kaufmann,wenn wir das wüssten,hätten wir sie auch.Wir gehen davon aus, dass sie nach dem Ausgang im Landtag verschwunden ist, weil sie bei der Staatskanzlei nie ankam.
Frau Abgeordnete, die Hessische Landesregierung steht in Kontakt mit Organisationen innerhalb des Landes, sowohl aus dem Bereich der Fürsorge als auch aus anderen ehrenamtlichen Bereichen sowie mit Organisationen des Sports, um eine entsprechende Möglichkeit für Stipendien ab dem Wintersemester zu eröffnen.
Nein.
Frau Abg. Sorge, ich habe eben bereits ausgeführt, dass dies zum Wintersemester umgesetzt werden wird.Die Gespräche gehen einen guten Weg. In Kürze werden wir die
Einzelheiten bekannt geben. Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir noch in den Gesprächen.
Die Landesregierung hält nach wie vor an der Auffassung fest, dass Studienbeiträge keineswegs jemanden vom Studium abhalten. Insofern sind wir der Überzeugung – und alle Gespräche mit den Organisationen zeigen dies auch –, dass dies als eine Anerkennung gesehen wird, nicht etwa als eine Finanzierung der Studienbeiträge. Vielmehr liegt der Schwerpunkt auf der Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements.
In Kürze, so, dass es zum Wintersemester in Kraft treten kann.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich teile uneingeschränkt die Auffassung, die Frau Kollegin Wagner eben dargelegt hat. Der Abschlussbericht sollte nicht nur für die Abgeordneten der kommenden Legislaturperiode,sondern auch für die der laufenden Legislaturperiode eine Pflichtlektüre sein. Er sollte auch eine Pflichtlektüre für diejenigen sein, die sich auf kommunaler Ebene politisch engagieren.
Ich denke, mit der Vorlage dieses Berichts ist deutlich geworden, dass die Gestaltung des demografischen Wandels wahrscheinlich die wichtigste Aufgabe ist, die wir in Zukunft zu bewältigen haben. Deshalb will ich an dieser Stelle den Vertreterinnen und Vertretern der Enquetekommission ein herzliches Dankeschön dafür sagen, dass sie sich dieser großen Aufgabe unterzogen und eine solch umfassende Bestandsaufnahme des demografischen Wandels und seiner Konsequenzen vorgenommen haben. Auf dieser Basis haben sie auch Empfehlungen erarbeitet, wie man dieser Herausforderung begegnen kann.
Ich kann für die Landesregierung sagen – darin bin ich sehr sicher –, dass wir diese Empfehlungen und Handlungsvorschläge ernsthaft prüfen und in die administrative Arbeit einbeziehen werden. Die Befürchtung, die der Vorsitzende der Enquetekommission, Herr Dr. Müller, geäußert hat, dass der Abschlussbericht mit einer Drucksachennummer versehen im Archiv verschwindet, wird sich insofern nicht bewahrheiten.
Frau Schulz-Asche,die Landesregierung hat nicht allein, was die physische Präsenz in den Sitzungen der Enquetekommission betraf, sondern auch durch die inhaltliche Zuarbeit deutlich zu machen versucht, mit welcher Ernsthaftigkeit sie ihre Arbeit begleitet und sie darin unterstützt hat.
Der Hessische Landtag war nämlich das erste Landesparlament – das ist etwas,was man mit Stolz sagen kann –,das sich dieser Fragestellung angenommen hat. Das war lange,bevor die Bücher,die zu diesem Thema geschrieben wurden, auf den Bestsellerlisten gelandet sind. Schon damals sind diese Fragen hier aufgeworfen worden.
Dass die Arbeit in den vielen Sitzungen – ich denke an die Anhörungen – sehr komplex war, zeigt sich auch an den Ergebnissen. Viele Facetten dieses Themas wurden beleuchtet.
Es ist insbesondere schade – darin stimme ich Ihnen zu –, dass sich die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände nicht so intensiv an der Arbeit beteiligt haben; denn dort werden die Herausforderungen zuerst deutlich. Aber wenn die Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände in dieser Diskussion jetzt auf Mitglieder der Enquetekommission zurückgreifen, haben sie Experten vor sich. Ich denke, diese vier Jahre währende Arbeit haben die Mitglieder der Enquetekommission zu echten Experten werden lassen.
Für die Hessische Landesregierung möchte ich die Überzeugung zum Ausdruck bringen, dass der Wert dieses Berichts einerseits darin liegt, dass er die Lage in Hessen genau analysiert und damit zunächst einmal eine wertvolle Informationsgrundlage für landespolitisches Handeln bildet.Andererseits bringt er auch viele Beispiele für Lösungen, die auf den verschiedensten Ebenen zum Tragen kommen, sei es bei der Entwicklung des innerörtlichen Wohnraums oder beim Ehrenamt. Damit ist dieser Abschlussbericht in der Tat eine wahre Fundgrube für denjenigen, der nach Lösungsansätzen sucht.
Wichtig ist, dass es sich um keine ausgefeilten Politikkonzepte handelt,die bis ins Letzte durchgerechnet sind.Vielmehr findet man hier unglaublich viele Denkanstöße und Ideen. Gerade auch die Freiheit, zu abweichenden und kontroversen Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen zu kommen, zeigt, welch innovatives Potenzial in diesem Bericht vorhanden ist. Dies hat man auch an den unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen der Rednerinnen und Redner der Fraktionen gemerkt. Man kann viel daraus lernen. Einiges will ich exemplarisch vorstellen.
Der Bericht zeigt uns, dass es für die Gestaltung des demografischen Wandels, gerade weil es ein komplexes Thema ist, nicht eine einzige Lösung gibt. Das hängt auch damit zusammen, dass der demografische Wandel nicht aus einem Problem allein besteht. Bei näherem Hinsehen stellt man fest, dass er sich in mehrere Aspekte aufspaltet, die sich mit dem bekannten Dreisatz: „Wir werden weniger, älter und bunter“, beschreiben lassen.
Diese Vielfältigkeit des Themas mit ihren Implikationen bringt es mit sich, dass die politische Antwort aus vielen Einzellösungen bestehen muss: großen und kleinen, auf den verschiedensten Ebenen und in den verschiedenen Politikfeldern.
Der Bericht macht auch deutlich, dass wir, wenn wir den gesellschaftlichen Wandel steuern wollen, die verschiedenen Politikfelder nicht mehr sektoral betrachten können, sondern vielerorts zu einem integrierten Ansatz kommen müssen. Das wird bereits heute daran sichtbar, dass die Familienpolitik längst aus ihrer sozialpolitischen Verankerung herausgelöst worden ist und auch ein hartes standort- und bildungspolitisches Thema geworden ist. Das zeigt sich auch in der Stadt- und Regionalentwicklung, in der Infrastrukturentwicklung, Wohnraumplanung, Integrations- und Wirtschaftspolitik und viele andere Felder ineinandergreifen müssen, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.
Nachhaltigkeit ist übrigens das große Thema, das die gesamte Arbeit der Kommission durchzieht, auch da, wo es nicht explizit genannt wird.
Das stößt uns auf eine weitere Lehre aus diesem Bericht: Nachhaltig können wir nur dann handeln, wenn wir gemeinsam handeln. Den demografischen Wandel zu steu
ern, ist dementsprechend eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dieser Befund scheint auch an jeder Stelle des Berichts durch.
Eine familienfreundliche Lebens- und Arbeitswelt ist ohne die Wirtschaft nicht zu schaffen. Die bessere Integration von Migrantinnen und Migranten ist nicht ohne ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger denkbar, der Erhalt unserer Leistungs- und Innovationsfähigkeit nicht ohne den Willen zur stetigen Aktualisierung und Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten jedes Arbeitnehmers und eine zukunftsfähige Entwicklung unserer Kommunen nicht ohne den Willen aller Verantwortungsträger, miteinander zu kooperieren, anstatt gegeneinander zu konkurrieren. Diese Liste ließe sich noch fortsetzen.
Dieser Bericht zeigt allerdings auch, wo die Politik gezwungen sein wird, andere Ansätze zu wählen, als es die Experten dargestellt haben. So kann die Analyse der Bevölkerungsentwicklung in Nord- und Südhessen einen Experten durchaus zu dem Schluss führen, dass die Landesregierung für die nördlichen Gebiete Hessens in Zukunft eine schrumpfungsorientierte Planung, für Südhessen hingegen eine wachstumsorientierte Planung in den Vordergrund zu stellen habe. Ich denke, das kann kein Politikansatz sein, sondern die Politik muss versuchen, Chancen auch dort aufzuzeigen und zu ermöglichen, wo die Bedingungen gerade nicht optimal sind. Daher setzen wir uns auch für eine Stärkung und Stabilisierung der Regionen in Hessen ein, insbesondere dort, wo die Prognose nicht so günstig ist.
Ich will an dieser Stelle auch sagen: Es sind Prognosen, es sind Statistiken. Wir haben die Chance, wenn wir es vernünftig angehen, diese Prognosen nicht Wirklichkeit werden und diese Statistiken eben nicht Realität werden zu lassen. Deswegen ist es unser aller Aufgabe, die Menschen dort nicht alleine zu lassen, sondern ihnen Mut zu machen, an die Zukunft ihrer Region zu glauben, die schließlich Heimat und nicht nur eine Ansammlung ökonomischer Zahlen und Fakten ist. Hier hat der Bericht der Enquetekommission seinen Wert wiederum darin, dass er an vielen Stellen aufzeigt, wo wir aus den Risikoszenarien tatsächlich Chancen machen können. Das wird deutlich in dem Umbau der kommunalen Infrastruktur, dem Umbau unserer Ver- und Entsorgungssysteme, zu dem uns die demografische Entwicklung vielerorts zwingt. Das birgt gleichzeitig die Chance zu technologischen Neuentwicklungen und zu Neuerungen. Hier haben wir in Hessen mit unseren Kompetenzen jede Menge zu bieten.
Der Bericht – damit will ich schließen – lehrt nicht zuletzt, dass wir auch als Landesregierung – das sage ich sehr bescheiden – auf dem richtigen Wege sind, indem wir mithilfe einer ressortübergreifenden Vernetzung und Bündelung des Themas in der Staatskanzlei das sektorale Denken überwunden haben, indem wir mit unserer Strategie einer demografischen Trendwende für Hessen einen integrierten Ansatz gewählt haben, indem wir aus vielen verschiedenen Lösungen mutig und zuversichtlich den gesellschaftlichen Wandel gestalten.
Herr Kollege Kaufmann, wenn Sie wollten, könnte ich Ihnen das an jeder Stelle dieses Berichtes aufzeigen. Sie können an jeder Stelle dieses Berichtes feststellen, dass die Beantwortung,die Ihnen die Landesregierung auf um
fangreiche Fragenkataloge bis zu den letzten Tagen gegeben hat, nicht etwa unter dem Gesichtspunkt einer ressortmäßigen Abarbeitung von Fragen geschehen ist, sondern es ist unter dem Gesichtspunkt einer intensiven Beschäftigung mit diesen Fragekomplexen und einem integrierten Ansatz nicht nur zur Beantwortung, sondern auch zum Aufzeigen von Lösungsansätzen versucht worden, der Enquetekommission zuzuarbeiten.
Ich kann gerne versuchen, Ihnen das an jedem Politikfeld aufzuzeigen. Vorhin kam schon einmal ein Zwischenruf, hier solle keine Politik gemacht werden. Ich finde, es ist das gute Recht des Kollegen Spies, zu sagen, nach seiner Auffassung sind Studienbeiträge ein falscher Weg, genauso wie es das Recht von Frau Wagner ist, zu sagen, wie es nach ihrer Auffassung mit einem Steuersystem aussieht. Genauso könnte ich Ihnen dies an jeder Stelle auch aus Sicht der Landesregierung darlegen. Ich denke allerdings, dass dieser Bericht heute nicht da ist, weil es in diesem Bericht so gut gelungen ist, unterschiedliche Lösungsansätze und Stellungnahmen darzulegen. Man sollte in dem Bericht einen Gesamtbericht sehen und sollte ihn nicht bewerten, indem man sagt: „Das machen wir“, oder: „Das machen wir nicht“, sondern darauf achten, welche Lehren man daraus zieht. Sie scheinen aus der Diskussion zu diesem Bericht nicht die Lehre gezogen zu haben, hier zu einem integrierten Ansatz und zu einer übergreifenden Betrachtung dieser Probleme zu kommen, sondern Sie sind wieder dem alten Lagerdenken verhaftet, von dem ich glaube, dass es die Arbeit der Enquetekommission nicht verdient hat, dass man sie so bewertet.
Deswegen ist es auch keine Worthülse seitens der Landesregierung, sondern es ist der Ausdruck des Respekts vor der gesamten Arbeit der Enquetekommission,
die vier Jahre lang gute Arbeit gemacht hat. Ich freue mich darauf, dass wir mit der Mehrheit die Ansätze, die dort dargelegt werden, in der nächsten Legislaturperiode umsetzen können. Ich gehe auch davon aus, dass Sie nicht die Chance haben werden, jenseits dieser kritischen Äußerungen, die Sie eben angebracht haben, auch nur einen Schritt zur Verbesserung der Verhältnisse in Hessen verantwortlich mit zu leisten, wenn Sie sich mit einer solchen Einstellung mit einem solchen Bericht auseinandersetzen.
Herr Abgeordneter, der Kreis Bergstraße hat am 01.11.2006 angefragt, ob der Hessische Ministerpräsident an der Verleihung des Carnegie-Awards am 14.06.2007 teilnehmen könne. Da dies dem Ministerpräsidenten nicht möglich war, setzte sich daraufhin der Landkreis direkt – und ohne Wunsch einer zentralen Terminkoordination durch die Landesregierung – mit verschiedenen Vertretern der Landesregierung in Verbindung.
Schließlich konnte am 26.01.2007 Herr Staatssekretär Dr. Schäfer dem Kreis Bergstraße seine Teilnahme zusagen. Herr Staatssekretär Dr. Schäfer plante ursprünglich, seinen Rückflug von einer Urlaubsreise so zu legen,dass ihm eine Teilnahme an der Verleihung des Carnegie-Awards möglich gewesen wäre.
Bedauerlicherweise ergab es sich aber später, dass diese von Herrn Staatssekretär Dr. Schäfer beabsichtigte frühere Urlaubsrückkehr nicht möglich war. Aus diesem Grunde sagte er – wiederum direkt – einige Wochen vor der Veranstaltung dem Kreis Bergstraße ab.
Sowohl das Justizministerium als auch unterstützend die Hessische Staatskanzlei versuchten, der nach der sehr kurzfristig – nämlich zwei Tage vorher – erfolgten Absage von Herrn Dr. Schäfer geäußerten Bitte des Landkreises nach Vertretung der Landesregierung nachzukommen. Bedauerlicherweise ist dies nicht gelungen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Einzige, was ich aus dem Redebeitrag von Herrn Siebel teile, ist: Ich kann es nachvollziehen, dass Menschen – ich zitiere – scharf darauf sind, nach Offenbach zu kommen.
Jetzt hatte ich eigentlich Applaus des Abg. Al-Wazir erwartet, allerdings muss er sich eher seines Kollegen erwehren, der das etwas anders definiert. – Damit hören schon viele der Gemeinsamkeiten auf, übrigens auch mit den Beiträgen der anderen Oppositionsfraktionen.
Ich möchte an ein paar Stellen rekapitulieren,was Gegenstand der Kritik gewesen ist und wie sich die Realität darstellt. Es wird von dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung, von den offenen Kanälen und von den NKLs gesprochen. Legen wir einmal die Ausgaben der LPR aus dem Jahr 2006 zugrunde. Danach hat die LPR Einnahmen von 7,1 Millionen c, davon sind allein 2,3 Millionen c für Zulassungen und Aufsichtsfunktionen ausgegeben worden. Entsprechend der Haushaltsübersicht von 2006 sind für offene Kanäle 1,8 Millionen c und für den nicht kommerziellen und lokalen Rundfunk 0,7 Millionen c vorgesehen gewesen.1,8 Millionen c plus 0,7 Millionen c macht 2,5 Millionen c für offene Kanäle und den nicht kommerziellen und lokalen Rundfunk.
Eine Aufteilung abzüglich der 50 : 50-Regelung, die die Landesregierung vorgeschlagen hat,hätte 2,4 Millionen c von 2,5 Millionen c für diesen Themenbereich beinhaltet. Wer hier von einer drastischen Abschmelzung redet, will ganz bewusst an dieser Stelle nicht wahrhaben, dass die Landesanstalt für privaten Rundfunk, auch mit der Zustimmung der sie beaufsichtigenden Versammlung,an den verschiedensten Stellen nicht mit offenen Karten spielt. Insofern wird eine ganze Reihe von Aufgaben, die seitens der Landesanstalt für privaten Rundfunk im allgemeinen
Haushalt wahrgenommen werden, tatsächlich den offenen Kanälen, den NKLs zuzurechnen sein.
Vor dem Hintergrund akzeptiert die Landesregierung den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu den Veränderungen der Quoten, damit möglicherweise eine größere Sicherheit festgestellt wird, aber gleichzeitig ein Druck – so habe ich auch die antragstellende Fraktion verstanden – aufgebaut wird, sich neuen Inhalten und neuen Verbreitungswegen zu öffnen.
Ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu.
Die Fragestellung, die der Abg. Posch aufgeworfen hat, ist in der Tat spannend, inwiefern über die Begrenztheit von Kabelbelegungsplätzen zukünftig Medienkompetenzvermittlung auch über das Internet möglich ist. Insofern ist es in Ordnung, dass ein entsprechender Druck aufgebaut wird. Wer hier von „plattmachen“ redet und gleichzeitig davon spricht, wie der Abg. Jürgens, ob man „noch ganz bei Trost“ sei, in Zukunft den offenen Kanälen und den NKLs Geld wegzunehmen,um es Unternehmen zu geben, weiß wirklich nicht, wovon er redet.
Es geht nicht um die Schaffung neuer Beihilfetatbeständen, sondern es geht um den Aufbau von Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen, in denen sich private Unternehmen, weil die Marktchancen nicht vorhanden sind, nicht in der Lage sind, sich zu engagieren.Wir wollen nicht, dass in Flächengebieten Menschen von neueren technischen Entwicklungen abgeschnitten sind. Genau diese Entwicklungen werden mit der Förderung technischer Infrastruktur vorangetrieben und ermöglicht.
Es ist doch die LPR, die mit der Initiative Nordic – ich gehe davon aus, dass die Mitglieder der Verbandsversammlung der LPR dieses auch abgesegnet haben – genau auf diesem Weg jetzt schon vorangeht.
Herr Dr. Jürgens, es reicht eben nicht, was die LPR bisher an finanziellen Mitteln zur Verfügung hatte. Deswegen ist es notwendig, die Landesanstalt auch in die Lage zu versetzen, für strukturschwache Räume Möglichkeiten zu ergreifen, damit die Menschen, die dort leben, nicht von technischen Neuerungen abgeschnitten sind.
Dafür braucht die Landesanstalt für privaten Rundfunk Mittel. In einer solchen Situation, wenn wir möglicherweise auf das Internet zurückgreifen, sollen auch diejenigen, die im Werra-Meißner-Kreis leben, von der Medienkompetenz der Angebote der Landesanstalt für privaten Rundfunk profitieren können. Das ist genau das Ziel, das wir an dieser Stelle erreichen wollen.
Noch ein Punkt,der sich wie ein roter Faden durchzieht,z. B. bei ALZUS. Es ist Aufgabe der Aufsicht innerhalb der Gremien der Landesanstalt für privaten Rundfunk, solchen Fragestellungen zu begegnen und sie abzuschaffen. Es ist Aufgabe der Verbandsversammlung, darauf zu achten, wie die Mittel entsprechend eingesetzt werden.
Es ist beispielsweise Aufgabe der Verbandsversammlung, zu überprüfen, ob Bescheide zur Lizenzierung eines Radiosenders, das sich „Main FM“ nennt, vorgelegen haben. Dieser Radiosender hat in den ersten sechs Wochen 24 Stunden lang Musik gespielt. Es hat keine rechtsaufsichtlichen Eingriffsmöglichkeiten gegeben.Es ist Aufgabe der Vertreter der Verbandsversammlung, dafür zu sorgen, dass so etwas nicht passiert.
Vertreter der Verbandsversammlung sagen: Was ihr nicht wollt, regelt doch bitte gesetzlich, damit wir keine Notwendigkeiten mehr haben, unsere Aufgaben wahrzunehmen. – Gleichzeitig handelt es sich um diejenigen, insbesondere aus der Fraktion der GRÜNEN, die sagen, man müsse alles freigeben, man müsse alles in die Selbstverwaltung geben.
Insofern ist dieser Gesetzentwurf mit den Änderungen eine klare Stärkung der Mitglieder der Verbandsversammlung der Landesanstalt für privaten Rundfunk, mit dem die Verantwortung besser wahrgenommen werden kann. Damit kann besser kontrolliert und können Richtlinien vorgegeben werden, wie sich die Landesanstalt für privaten Rundfunk zusätzlich einlassen kann.
Mit diesen Verbesserungen ist die Intention des Gesetzes, das Hessische Privatrundfunkgesetz fit für die Zukunft zu machen, die Landesanstalt für privaten Rundfunk auch im Hinblick auf neue Technologien und Telemedien in eine entsprechende Verantwortung zu bekommen und gleichzeitig Medienentwicklungen in Hessen voranzubringen, umgesetzt worden.
Wir werden mit diesem Gesetz nicht aufheben können, was unter rot-grüner Regierungsverantwortung in den Neunzigerjahren in Sachen Medienstandort Hessen versäumt worden ist. Das ist die berühmte Banane, die um Hessen herumgegangen ist.
Sie ist 1987 unterbrochen worden mit den ersten Möglichkeiten, und heute versuchen wir nach wie vor, gerade was Medienfragen anbelangt, Hessen ein wenig in die Richtung zu bekommen, den Anschluss an Bundesländer wie Bayern und Nordrhein-Westfalen zu bekommen.Dieser Gesetzentwurf wird, wenn er Gesetz wird, seinen Beitrag dazu leisten. – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter,zunächst einmal ist festzustellen,dass es nicht Aufgabe der Hessischen Landesregierung ist,Veröffentlichungen von Landtagsfraktionen zu kommentieren.
Ich erlaube mir jedoch den Hinweis, dass sich der Fragesteller bei der Beschäftigung mit einem solchen Rechenschaftsbericht nicht allein auf die Betrachtung der Bilder beschränken sollte. Ich empfehle ihm eine sorgfältige Lektüre der textlichen Erläuterungen, um sich unter den Herausforderungen des demografischen Wandels weiterbildende Inhalte zu erschließen und auch persönlich die Notwendigkeit einer demografischen Trendwende über das Storchenstadium hinaus zu begreifen. Hier passt das Sprichwort: Geburt ist etwas, Bildung ist mehr.
Nach wie vor scheint mir die Beschäftigung mit dem Inhalt der Broschüre nicht ausreichend zu sein, sonst wäre es zu einer solchen Zusatzfrage wahrscheinlich auch nicht gekommen. Allerdings verstehe ich die intensive Auseinandersetzung mit diesen Fragestellungen dahin gehend, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder aber der Abg. Kaufmann die lang anhaltende und hinhaltende Abwehr gegen jegliche Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen – sei es im Norden, im Süden, im Westen oder im Osten unseres Landes – offensichtlich endgültig aufgibt, weil Sie festgestellt haben, dass wirtschaftliche Entwicklungen und Verkehrsinfrastrukturentwicklungen unzweifelhaft mit einer demografischen Entwicklung in unserem Lande verbunden sind. Insofern sind wir auf dem richtigen Weg, deutlich zu machen, dass mit allen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen auch eine demografische Trendwende in Hessen eingeleitet werden kann.
Nach wie vor scheint sich Herrn Abg. Kaufmann dieses Bild nicht hinreichend erschließen zu können. Insofern verweise ich nochmals auf meine eingangs gemachte Ausführung im Hinblick auf ein Sprichwort,das in diesem Zusammenhang wirklich gut passt: Geburt ist etwas, Bildung ist mehr.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist gut, dass die FDP-Fraktion dieses Thema zu einem Setzpunkt in der heutigen Debatte gemacht hat. Denn damit besteht die Möglichkeit, sich damit sachlich auseinanderzusetzen. Denn damit kann den Falschinformationen, die in der Vergangenheit und auch in den vergangenen Tagen und Wochen eine Rolle gespielt haben, ein wenig Aufklärung und Sachliches entgegengesetzt werden. Ich gestatte mir dabei, das eine oder andere zu korrigieren, was in den Debattenbeiträgen hier eben dargelegt wurde und von der Sache her nicht richtig ist.
Zur Grundvoraussetzung muss man wahrscheinlich eines sagen: Die Rundfunkgebühr ist sicherlich nicht das Lieblingskind der Deutschen. Das trifft auch auf viele andere Gebühren zu. Die GEZ wird in der Beliebtheitsskala der Deutschen sicherlich keinen hohen Rang einnehmen.
Man kann sich in Internetforen anschauen, wie die GEZ dort bewertet wird. Dort erkennt man, dass sie noch deutlich hinter den Finanzämtern liegt.
Das ist schon eine Besonderheit.
Bestimmte Aktionen, die tatsächlich wahr sind, haben auch nicht zu größerer Beliebtheit geführt. Da hat ein sogenannter GEZ-Mitarbeiter an einer Haustür geklingelt. Eine junge Dame hat geöffnet. Der GEZ-Mitarbeiter hat dann gesagt, er würde gerne Herrn Balou wegen der Gebühren, die zu bezahlen sind, sprechen. Die junge Dame stellt dann Herrn Balou vor. Es handelt sich dabei um einen stattlichen Neufundländer, der Balou heißt. Danach kam der Mann, der die Gebühren für die GEZ eintreiben soll,nie mehr wieder.– Eine solche Geschichte entstammt nicht irgendeinem Märchenbuch, sondern ist wahr. Das zeugt aber auch davon, wie emotional diese Frage im Grunde genommen diskutiert wird.
Bei den Rundfunkgebühren verläuft die Diskussion immer unter dem Motto: Ich bin dagegen. Worum geht es denn eigentlich?
Ich glaube, es ist deswegen sinnvoll, dieser Tage zu verdeutlichen, welche Bedeutung das Thema Rundfunkgebühren eigentlich hat, über das wir jetzt reden. In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, ob Gebühren auf internetfähige PCs zu erheben sind.
Dabei muss eines klar sein:Ohne die Erhebung der Rundfunkgebühren wäre sehr schnell mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Schluss.
Man kann sagen, dass man das will.
Dann muss man das aber auch deutlich sagen und darf das nicht verklausulieren, indem man eine Debatte über die Rundfunkgebühren führt.
Wenn es keine Rundfunkgebühren mehr gibt, dann wird irgendwann mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Schluss sein.Mit einer solchen Entwicklung wird man sich dann auseinandersetzen müssen.
Das Zweite ist Folgendes:Man muss schon etwas weiter in die Geschichte des Moratoriums für die Erhebung der Gebühren für internetfähige PCs zurückgehen, als es Herr Al-Wazir getan hat, als er das entsprechende Papier angesprochen hat. Ich dachte, er würde noch weiter in der Geschichte zurückgehen.Aber das war nicht der Fall.
Das Gebührenmoratorium, um dessen Aufhebung es jetzt geht, wurde erstmals mit dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Jahre 1999 beschlossen. Dem Zustimmungsgesetz, das dem Landtag vorlag, haben die Fraktionen der CDU und der FDP zugestimmt, die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD haben dagegen gestimmt. Damals war die FDP dafür, dass nach dem Auslaufen des Moratoriums Gebühren erhoben werden.
Herr Kollege Hahn,Sie haben alle Gelegenheit,Ihre Position hier darzulegen.
In dem damals mit Ihren Stimmen verabschiedeten Rundfunkänderungsstaatsvertrags stand – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
Bis zum 31. Dezember 2003 sind für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, Gebühren nicht zu entrichten.
Im Umkehrschluss heißt das: Ab dem 1. Januar 2004 sind Gebühren zu entrichten.
Mit dem nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde dieses Moratorium verlängert. Damit wurde die Einführung der Gebührenpflicht um ein weiteres Jahr hinausgeschoben. Das wurde im Hessischen Landtag damals einstimmig so angenommen.
Über den nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde ein Jahr später befunden.Auch hier wurde einstimmig beschlossen.
Zuletzt erfolgte eine Änderung mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Damals wurde das mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen der FDP und der GRÜNEN entschieden.
Es wurde immer über den gleichen Tatbestand befunden, nämlich den, dass es da den Umkehrschluss gibt, dass das Auslaufen des Moratoriums bedeutet, dass danach eine Pflicht zur Erhebung der Gebühr besteht.
Schon zum damaligen Zeitpunkt war klar, was dies bedeuten würde.Trotzdem denke ich, dass in der Diskussion schlicht und einfach immer noch nicht in allen Teilen klar geworden ist, was die einzelnen Regelungen tatsächlich bedeuten würden. Ich möchte das noch einmal darstellen. Dazu bedarf es aber, so glaube ich, einer grundsätzlichen Erörterung, was eine Rundfunkgebühr ist.
Die Rundfunkgebühr dient der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie deckt zu einem wesentlichen Teil die Kosten des Angebots der Dienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Darüber hinaus fließt ein Teil der Rundfunkgebühr den Landesmedienanstalten zu. Darüber werden wir uns heute noch einmal unterhalten, wenn wir den übernächsten Tagesordnungspunkt behandeln. Die Landesmedienanstalten haben die Aufgabe, die privaten Rundfunkanstalten zu beaufsichtigen.
Man kann daraus also ersehen – daran kann gar kein Zweifel bestehen –, dass die Rundfunkgebühr zunächst einmal unserer Gemeinschaft insgesamt zugutekommt. Das hat sowohl für die Privaten als auch für die Wirtschaft einen Nutzen.
Die Rundfunkgebühr kann nur dann einen erträglichen Rahmen haben, wenn die Basis für deren Erhebung breit bleibt und nicht verengt wird.Wenn für den Empfang des Rundfunks immer mehr neue Geräte auf den Markt kommen, muss man, um die Höhe der Rundfunkgebühr erträglich zu halten, die Breite, also die Basis der Geräte, für die man erheben will, berücksichtigen.
Ich will an dieser Stelle nicht auf die Zahlen eingehen, die Herr Siebel richtig dargelegt und kommentiert hat und die aus einer Erhebung der BITKOM stammen. Ich könnte das noch ergänzen, indem ich sage, dass vorhergesagt wird, dass im Jahr 2010 europaweit 32 Millionen internetfähige PCs als Rundfunkempfangsgeräte genutzt werden sollen. Wenn man das auf Deutschland herunterbricht, kommt man zu dem Ergebnis, dass es sich um eine Zahl handelt, die nicht vernachlässigt werden kann.Wenn man das nicht berücksichtigen würde – über die Wege, über die man das berücksichtigt, kann man sich streiten –, würde das zu einer Verengung der Basis der Erhebung der Gebühr und damit zu einer Verteuerung der Gebühr für diejenigen, die übrig bleiben, führen. Das gilt unter der Voraussetzung, dass man das duale System aufrechterhalten will.
Die Verlängerung des Moratoriums ist also überhaupt nicht sinnvoll. Vielmehr muss man sich jetzt darüber Gedanken machen, welchen Weg man einschlagen will, um zukünftig eine breite Basis der Erhebung aufrechterhalten zu können.
Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag,der die Aufhebung des Gebührenmoratoriums zum 1.Januar des nächsten Januars vorsieht, spricht von einer Rundfunkgebühr. Aufgrund der Definition als Rundfunkgebühr ist die Empfehlung folgerichtig, die die Intendanten der ARD abgegeben haben. Sie haben gesagt: Die Rundfunkgebühr be
trifft das, was über den Hörfunk empfangen werden kann, sie betrifft aber nicht das Fernsehen.
Sie geben auch eine Begründung dafür. Mit internetfähigen PCs kann über das Internet zwar das volle Hörfunkprogramm empfangen werden, Programme des Fernsehens können aber nur aufgearbeitet und in Teilbereichen empfangen werden. Sie kamen deswegen zu dem Schluss, dass nach dieser Definition eine Gebühr von 5,52 c angemessen ist. Dabei wird nur die Gebühr für den Hörfunk berücksichtigt.
Das ist eine Empfehlung, mit der man sich auf der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien auseinandersetzen wird, die in der nächsten Woche stattfinden wird und die der Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz dienen wird, die im Oktober 2006 stattfinden wird.
Meiner Auffassung nach ist das ein gangbarer Weg,um zumindest einmal die Basis zu verdeutlichen, die wir brauchen, um einerseits zukünftig die Rundfunkgebühr erträglich zu halten, andererseits die Entwicklung zu anderen als herkömmlichen Empfangsgeräten offen zu halten.
Im Privatbereich ändert sich durch das Ablaufen des Moratoriums in der Regel erst einmal überhaupt nichts. Es bleibt hier bei der Gebührenpflicht für das Erstgerät,egal, ob es sich um ein Radio oder um einen Fernseher handelt. Jedes weitere Empfangsgerät ist gebührenfrei, damit auch der internetfähige PC der Privatperson. Erst wenn in einem Privathaushalt überhaupt kein klassisches Empfangssystem vorhanden ist, sei es ein Radio oder ein Fernseher, dann wird für einen internetfähigen PC eine Grundgebühr fällig; alle weiteren Gebühren sind frei.
Schätzungen der GEZ sagen, 98 % der Privathaushalte unterliegen einer solchen Regelung und werden zukünftig nicht noch einmal herangezogen.Wichtig ist die Frage,wie es mit den gewerblichen Nutzern aussieht. Herr Posch hat von einer weltweit einmaligen Gebühr gesprochen und eine Zahl in den Raum gestellt, in welcher Größenordnung hier eine Belastung für mittelständische Unternehmen, für das Handwerk und Freiberufler zu sehen ist.
Ja, für den Mittelstand. Für den Freiberufler haben Sie von 500.000 zukünftigen neuen Gebührenzahlern gesprochen und das Volumen der Gebühren, die zu bezahlen sind, auf über 100 Millionen c per anno beziffert. Das waren die Zahlen, die Sie hier genannt haben. Sie können sie gerne korrigieren, wenn ich sie falsch aufgeschrieben habe.Aber das waren die Zahlen, die Sie hier genannt haben.
Das war ein Zitat, das Sie sich zu eigen gemacht haben, um die Belastung der Wirtschaft deutlich zu machen.
Nein, um auf die Belastung der Wirtschaft aufmerksam zu machen. Ob Sie damit auf das Problem hingewiesen haben, weiß ich noch nicht einmal.
Zum gewerblichen Bereich. Solange in einem Unternehmen ein klassisches Rundfunkgerät bereitgehalten wird, wird in Zukunft jedes weitere Gerät gebührenfrei sein,sofern es sich nicht um ein klassisches Gerät, sondern um einen internetfähigen PC handelt. Hat das Unternehmen weitere klassische Rundfunkgeräte dort stehen, so wird es
auch, wie in der Vergangenheit, für jedes weitere Gerät eine Gebühr entrichten müssen. Für das Gewerbe gibt es die Zweitgerätefreiheit nicht. Sie gab es auch nie. Das ist überhaupt keine Neuigkeit. Sie wird, analog zum privaten Bereich, jetzt zur Entlastung der Wirtschaft eingeführt.
Das bedeutet: Hat ein Unternehmen ein klassisches Gerät, sind alle weiteren Geräte gebührenfrei. Kein klassisches Gerät in einem Unternehmen bedeutet, es fallen Gebühren für einen internetfähigen PC an, in welcher Höhe auch immer.Anschließend gibt es die Zweitgerätefreiheit auch im gewerblichen Bereich für internetfähige PCs. In diesem Zusammenhang ist vollkommen klar: Wenn sich ein Unternehmen auf einem zusammenhängenden Grundstück befindet,wie beispielsweise eine Universität, ist eine Gebühr fällig. Gibt es verschiedene Betriebsstätten auf verschiedenen Grundstücken, fällt überall eine Gebühr an. Man muss in der Sache nur wissen, worüber man redet. Fakten sind etwas besser darstellbar und leichter zu verdauen als der Versuch, hier mit Papieroder Wattebäuschlein zu werfen.
Herr Weinmeister hat es berichtet: In diesem Zusammenhang schreckte die Öffentlichkeit durch ein Horrorgemälde der Universitäten in Sachsen auf, sie müssten 700.000 c Gebühren nachzahlen und zukünftig 1,1 Millionen c Gebühren entrichten. Das stimmt nicht, die Regelung gilt auch für Universitäten. Diese Universitäten hatten bisher vergessen, überhaupt eine Gebühr für Rundfunk- oder Fernsehgeräte zu zahlen. Dann werden eben auch Nachforderungen gestellt. Das kennen wir von vielen Petitionen, wenn Leute keine Rundfunkgebühren bezahlt haben. Es gibt keine Änderungen für die Hochschulen durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Aufhebung des Gebührenmoratoriums.
Jetzt kommen wir zu dieser „Spiegel-Online“-Zahl von 163 Millionen c, die im Jahr anfallen, respektive der Fragestellung von Herrn Posch, der die Zahlen wiedergegeben hat, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Damit sagt er auch, was für ein Handlungsbedarf besteht: Es sind 500.000 Freiberufler und Handwerksbetriebe und 100 Millionen c Gebühren per anno, die anfallen. – Dies ist nach jeglicher fachlichen Darstellung nicht nachvollziehbar und schlicht und einfach falsch. Wir können uns auf die GEZ-Zahlen beziehen. Hier werden ungefähr 50.000 nicht angemeldete Geräte zum jetzigen Zeitpunkt genannt, wo kein klassisches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist, aber ein internetfähiger PC. Sollte dies wirklich so sein,bedeutet das in einem Endausbau ein Gebührenvolumen von 10 Millionen c per anno.Wer glaubt, dass dies zur Finanzierung der Rundfunkanstalten einen wesentlichen Beitrag leistet, der irrt. Zu einem jährlichen Gebührenvolumen von rund 7 Milliarden c muss man diese 10 Millionen c in Relation setzen.
Die Entwicklungsrichtung zeigt, es gibt schlicht und einfach auch den Unehrlichen, der erst nach und nach entdeckt wird, und deswegen geht man erst einmal von 2 Millionen c im ersten Jahr aus. Dies bei einer Gebühr von hochgerechnet 17 c.Wenn wir 5 c annehmen, reden wir von einer Größenordnung von 250.000 bis 300.000 c per anno, die GEZ-Zahlen unterstellt.
Wenn ich die Schreiben der IHKs, der Handwerkskammern und von den Freiberuflern sehe, macht es Sinn, an dieser Stelle deutlich zu machen, wie das aussieht. Ich bin gefragt worden, wie es mit dem Landtag und dem Abgeordnetenzimmer aussieht.Das hat in den Reden auch eine Rolle gespielt. Gehen Sie davon aus, dass ich unterstelle, dass der Landtag als Betriebsstätte mindestens einmal für einen Fernseher – und sei es der, der im Restaurant steht und uns ab und zu unterhält, wenn Fußballspiele sind – eine Rundfunkgebühr bezahlt.
Hoffen wir es. – Wenn er die Gebühr bezahlt, sind die internetfähigen PCs im Landtag gebührenfrei.
Sie fallen unter die Zweitgerätefreiheit. Die Abgeordneten-Notebooks, die über den Landtag inventarisiert sind, gehören dann zur Betriebsstätte und unterfallen damit der Zweitgerätefreiheit.Insofern braucht man sich an dieser Stelle keine Gedanken zu machen.
Was ist mit dem berühmten Mann, der ein Privathaus hat, im Dachgeschoss ein Büro als Freiberufler betreibt, dazu für seine Umsatzsteuermeldung auch den internetfähigen PC hat, der verheiratet ist und dessen Frau im Souterrain als Freiberuflerin ein eigenes Geschäft betreibt? Was macht er jetzt? Welches Problem hat er? – Er hat ein Problem, wenn er beispielsweise keinen Dienstwagen hat, in dem ein Autoradio ist.Als Freiberufler, vermute ich, wird er ihn haben. Das Radio dieses Dienstautos muss er angemeldet haben.Das gehört zur Gebührenpflicht.Mit dieser Gebührenpflicht ist sein dienstlich genutzter PC, mit dem er die Umsatzsteuerzahlen ans Finanzamt übermittelt, gebührenfrei.Das Gleiche gilt auch für seine Frau.Hat seine Frau keinen Dienstwagen – –
Ich sage Ihnen das in aller Deutlichkeit, um dort einmal Sachlichkeit hineinzubekommen. Das sind die Horrorgemälde, die wir alle kennen. Sie kennen doch die Schreiben, die uns erreichen. Herr Al-Wazir hat die heutige Tageszeitung sehr intensiv gelesen, deswegen weiß er, auf welches Beispiel ich mich beziehe.
Hat die Frau, die selbstständig im Souterrain tätig ist, dort ein Radio stehen, muss sie für den PC, mit dem sie die Umsatzsteuer meldet, auch keine Gebühren entrichten – immer unter der Annahme, dass sie ihr Gerät angemeldet hat.
Mir wird immer wieder verdeutlicht, wie schlimm das für den Teleheimarbeiter ist, der mit einer zusätzlichen Gebührenpflicht belastet würde, wenn er einen internetfähigen PC hat. Wenn der Teleheimarbeiter nicht im klassischen Sinne freiberuflich oder gewerblich tätig ist, sondern weil er im Rahmen der Familienphase freigestellt ist oder eben Telearbeit macht, ist er selbstverständlich von der Gebührenpflicht freigestellt.
Unter diesen Gesichtspunkten ist all das, was an Zahlen genannt wird, grundfalsch. Wir reden letztendlich über eine relativ marginale Summe, aber über einen wichtigen Fakt, der in der Frage der Verbreiterung der Basis für zukünftige Entwicklungen wichtig ist. In Zukunft werden wir unter dem Gesichtspunkt Triple-Play in der Situation sein, dass immer mehr Fernseher dazu genutzt werden,
das Internet aufzurufen, E-Mails zu versehen, aber auch als klassisches Empfangsgerät.
Vollkommen falsch ist der Ansatz, sich auf eine Medienabgabe zu beziehen. Jetzt brauche ich mich gar nicht über den ökonomischen Ansatz einer Abgabe zu unterhalten, dem ein genaues Äquivalent entgegenstehen muss. Ich wüsste nicht, wie ich das beim Rundfunk darstellen sollte. Mit einer Abgabe würden die Dualität des Rundfunksystems und auch das Gebot des Bundesverfassungsgerichts der Staatsferne nicht beachtet werden.Ich denke,wir werden einen vernünftigen Weg finden, den zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen und im Hinblick auf die Verbreiterung der Basis zu einer Lösung zu kommen, ohne dass Handwerk, Freiberufler, gewerbliche Wirtschaft oder Unternehmen über Gebühr belastet werden. Es wird sich letztendlich um Beträge und Belastungen handeln, die von jedem ohne Probleme zu verkraften sind.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe für die Hessische Landesregierung den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes und des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk ein, der dazu dienen soll, das Gesetz an geänderte rechtliche, wirtschaftliche und medienpolitische Rahmenbedingungen anzupassen. Ursprünglich war geplant, dies gemeinsam mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu tun. Dabei gibt es noch vielfältigen Abstimmungsbedarf in anderen Ländern, sodass es hierbei einer zeitlichen Verschiebung bedarf. Deswegen sollte die Einbringung dieses Gesetzentwurfs aber nicht auf sich warten lassen.
Ich darf auf ein paar Änderungen, die mit diesem Gesetzentwurf vorgesehen sind, besonders hinweisen. Die Frequenzzuordnungsregelung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes wird geändert und in mehreren Punkten aktualisiert. So wird mit § 3 Abs. 5 ein Impuls dahin gehend gesetzt, dass sich die Bedarfsträger der Frequenzen – diese sind der Hessische Rundfunk, das ZDF, das Deutschlandradio und die Landesanstalt für privaten Rundfunk – über eine möglichst ökonomische Frequenznutzung, insbesondere durch den Abbau von Doppelversorgungen, verständigen. Wir alle wissen, dass das UKWFrequenzband inzwischen sehr dicht belegt ist, sodass Spielräume für die Vergabe weiterer Frequenzen immer enger werden. Deshalb ist vorgesehen, dass neben der Frage von Doppelversorgungen auch bei nicht genutzten Frequenzen ein Rückfallrecht an die Staatskanzlei vorgesehen werden kann, damit die Frequenzen neu vergeben werden können. Das bezieht sich auf die Widerrufsmöglichkeiten, die in § 3 Abs. 10 dargelegt sind.
Die Landesregierung ist nicht den Weg gegangen, eine Änderung dergestalt vorzunehmen, wie sie mehrfach diskutiert worden ist, nämlich es dem landesweiten Veranstalter eines privaten Rundfunks neben zwei Plusprogrammen zu ermöglichen, weitere Plusprogramme im analogen Bereich zu veranstalten, sondern es bleibt bei dem Status quo. Es ist aber Vorsorge getroffen worden für die Frage der digitalen Welt, in der es mehr Möglichkeiten gibt. Insofern können im digitalen Bereich weitere Programmangebote vorgenommen werden.
Ebenso präzisiert dieser Gesetzentwurf die Vorgaben für das Hörfunkspartenprogramm Wirtschaftsberichterstattung. Es wird festgelegt, dass die Berichterstattung in dem Programm werktäglich in der Zeit von 7 bis 9 Uhr das wesentliche Gepräge geben muss und dass dabei Werbung außer Betracht bleibt. Gleichzeitig wird in dem Gesetzentwurf dargestellt, dass eine bereits erteilte, möglicherweise etwas liberalere Lizenz bis zum Auslaufen dieser Lizenz bestehen bleibt, weil keine Möglichkeit des Eingriffs in bestehende Lizenzen gegeben ist. Im Anschluss daran wird eine entsprechende Präzisierung eines Hörfunkspartenprogramms mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsberichterstattung vorgenommen.
Die Regelungen zur analogen und digitalen Kanalbelegung werden dahin gehend modifiziert, dass im analogen Bereich die Belegungsspielräume des Kabelanlagenbetreibers vergrößert werden. Künftig kann er über bis zu fünf Kanäle im Rahmen der allgemeinen Gesetzgebung frei entscheiden. Zugleich wird in das Gesetz eine Regelung integriert, die der Landesanstalt eine moderierende Funktion beim Umstellungsprozess von der analogen auf die digitale Übertragungstechnik zuweist.
Zwei Punkte sind von besonderem politischen Interesse und sind intensiv diskutiert worden. Dies betrifft zum einen die Fragestellung der Beibehaltung oder Abschaffung des Werberegionalisierungsverbots.Zunächst zur Begründung, weshalb sich die Hessische Landesregierung für die Beibehaltung des Werberegionalisierungsverbots ausgesprochen hat. Es ist hinlänglich bekannt, dass im vorbereiteten Referentenentwurf, den die Staatskanzlei den betroffenen Institutionen, Organisationen und Rundfunkveranstaltern zur Stellungnahme zugeleitet hat, zunächst die Aufhebung vorgesehen war.
Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen haben allerdings sehr stark überrascht. Allein ein privater Hörfunkveranstalter, nämlich Sky-Radio mit Sitz in Kassel, hat die Streichung dieser Vorschrift begrüßt. Der landesweite Hörfunkveranstalter Hitradio FFH, der Hessische Rundfunk und der Verband Hessischer Zeitungsverleger haben sich nachdrücklich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ausgesprochen. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation, die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und die sonstigen in Hessen zugelassenen privaten Hörfunkveranstalter haben sich zu diesem Thema überhaupt nicht geäußert.
Die hessischen Zeitungsverleger haben in ihrer Stellungnahme geltend gemacht, die Streichung des Werberegionalisierungsverbots führe zu Erlösverlusten für regionale Abonnementzeitungen in Hessen zwischen 6,5 und 9,7 Millionen c. Hierdurch werde der wirtschaftliche Druck auf Zeitungshäuser weiter anwachsen, sodass die Gefahr bestehe, dass insbesondere kleinere regionale Ausgaben von Zeitungen, die stark zur regionalen und kulturellen Identität beitragen können, eingestellt werden müssten.
Mit Blick auf den überraschenden Befund, dass diejenigen, zu deren Vorteil die Streichung des Werberegionalisierungsverbots dienen sollte, dieser Änderung größtenteils leidenschaftslos gegenüberstanden, hat die Landesregierung darauf verzichtet, diese Streichung vorzuschlagen.
Mit der Digitalisierung der Übertragungswege und der Verschlüsselung von Programmen wird es demnächst möglich sein, z. B. Werbebotschaften in Programmen auf einen Nutzer hin konkret zu adressieren.Spätestens dann, wenn solche Techniken konkrete Gestalt annehmen, wird über die Regelung des § 32 Abs. 2 erneut zu diskutieren sein. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht die Landesregierung jedoch keinen Änderungsbedarf.
Der zweite sicherlich kontrovers zu diskutierende Bereich betrifft die Veränderung der Regelungen über die Aufgaben der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk. Dies wird in § 57 Abs. 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs normiert.
Es bleibt bei der Mittelzuweisung an die Landesanstalt für privaten Rundfunk und den Hessischen Rundfunk im Verhältnis von 62,5 : 37,5 %. Der Landesanstalt für privaten Rundfunk wird eine neue Aufgabe zugewiesen, nämlich zur Förderung des Medienstandorts Hessen medienbezogenen Veranstaltungen auszurichten und sich an medienbezogenen Veranstaltungen und Projekten Dritter zu beteiligen.
Der Gesetzentwurf verzichtet darauf, die bisher vorgesehene Fixierung der Mittel für Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen mit 25 % einerseits und die Vorgabe, für andere Aufgaben 37,5 % der Mittel zu verwenden, fortzusetzen. Für die Zulassungs- und Aufsichtsfunktion entfallen jegliche quotalen Vorgaben. Nach Auffassung der
Hessischen Landesregierung sind sie stets vor die Klammer gezogen als Kardinalaufgabe der Landesanstalt für privaten Rundfunk vorab zu finanzieren, und zwar in dem Umfang, in dem Mittel bereitgestellt werden.
Damit es zu einer Aufgabenverschiebung innerhalb der Landesanstalt bei der Wahrnehmung der Aufgaben kommen kann, wird vorgegeben, dass der Bereich Medienkompetenz – unter „Medienkompetenz“ wird all das gefasst, was bisher seitens der LPR als Medienkompetenz dargestellt worden ist, nämlich offene Kanäle, nicht kommerzielle lokale Hörfunkveranstaltungen und die Medienkompetenzfördermaßnahmen im engeren Sinne – in einem Punkt zusammengefasst wird und in der Summe dafür nicht mehr Mittel verwandt werden als für Aufgaben entsprechend den in den Punkten A, B und D vorgesehenen Förderzwecken.
Die LPR weist in ihren Stellungnahmen darauf hin, das sei hier nicht verhehlt, dass dies zu drastischen Einsparungen führen müsste, ohne dass die Gesamtsumme der Mittel gekürzt wird, was in der Aufgabenwahrnehmung aber möglicherweise die Folge hat, dass zwei offene Kanäle und nicht kommerzieller lokaler Rundfunk in Hessen daraus nicht mehr finanziert werden könnten.
Ich kann und will an dieser Stelle die Aussage der LPR nicht kommentieren. Es erscheint mir allerdings durchaus überlegenswert, im Zusammenhang mit dem Selbstverständnis, das die Versammlung hat, unter Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktion der LPR, die außer Frage steht, Überlegungen anzustellen, wie ökonomisch und wie – an dieser Stelle – zielgerichtet auch die Medienkompetenz in Zukunft gefördert werden kann und möglicherweise in dem Umfang wie bisher offene Kanäle, NKLs, andere Medienbausteine oder die Medienkompetenzförderung im engeren Sinne nicht mehr betrieben werden können.
Das ist mit diesem Gesetzentwurf intendiert. Es bleibt aber auch der Landesanstalt für privaten Rundfunk selbst überlassen, an dieser Stelle eigene Schwerpunkte zu setzen oder durch eine Schwerpunktverschiebung die Chance zu haben, dass dieser Förderzweck auch in Zukunft in diesem Maße weitergeführt werden kann.
Ich weiß, dass dies politisch kontrovers diskutiert werden wird. Deshalb spreche ich das bei der Einbringung des Gesetzentwurfs an, für den ich um gute Beratung und um Zustimmung bitte.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da der Ältestenrat des Landtags die Überweisung dieses Antrags an den Hauptausschuss beschlossen hat, gestatte ich mir, einige Ausführungen zu machen. Ich möchte damit beginnen, dass ich sage: Diejenigen, die mit dem Finger auf andere zeigen, müssen sich immer der Gefahr bewusst sein, dass einige Finger auf sie zurückzeigen.
Wenn hier vom Kollegen Holzapfel gesagt wird, dass es zum Selbstbewusstsein auch der Deutschen gehöre, sich der eigenen Sprache zu bedienen, wäre es sehr schön gewesen, wenn der EU-Kommissar Verheugen bei einer Veranstaltung in der Hessischen Landesvertretung in Brüssel seine Ansprache in Deutsch gehalten und nicht darauf bestanden hätte, in Englisch zu referieren und die Übersetzung simultan ins Französische vornehmen zu lassen.
Als weitere Beispiele nenne ich, dass der SPD-Bezirk Hessen-Süd am 10. März zu einer Fachtagung „Best Practice“ eingeladen hat, dass die Grüne Jugend zu einer Veranstaltung zu „Graffiti Artists“ und „Job-Killern“ eingeladen hat,
dass man selbstverständlich auch über die Fragestellung E-Beihilfe spricht und dass eine Einladung der SPD zu „Global Compact”, zu „Corporate Social Responsibility“ vorliegt.
Wenn wir mit einer solchen Diskussion anfangen, dann trifft sie nicht den Kern dessen, was mit diesem Antrag tatsächlich intendiert ist.
Denn es geht nicht darum, deutlich zu machen, dass wir mit Anglizismen, zum Teil auch mit überflüssigen Anglizismen arbeiten. Es geht nicht darum, dass wir alle wissen, dass wir uns als weltmännisch verstehen, wenn wir von einem Handy sprechen, weil wir meinen, es wäre ein englischer Ausdruck. Kein Mensch im englischsprachigen Raum weiß, was damit gemeint ist, weil es dort eben Mobile oder Cell Phone heißt, aber mit Sicherheit nicht Handy. Deshalb ist es nicht eine Fragestellung, dass wir uns darüber auseinander setzen müssen, was wir an Selbstbewusstsein für die deutsche Sprache empfinden und was wir mit deutscher Sprache tatsächlich bewirken wollen.
Auf der anderen Seite müssen wir Formen für Ansprechpartner finden, um erst einmal zu einem Zugang zu denen zu gelangen, denen wir verdeutlichen wollen, was es eigentlich mit der deutschen Sprache auf sich hat. Dann bin ich schnell bei einem Ansatz von Lessing, der einmal – das unterstreicht das, was der Grundsatz der Diskussion um diesen Antrag eigentlich ausmachen wollte – über eine, ich sage ganz bewusst: alte Dame, die ein sehr schlechtes Deutsch redete, sagte: Solange Sie mich nicht ansprach, sprach Sie mich an. Als Sie mich dann aber ansprach, sprach Sie mich nicht mehr an.
Im Antrag der CDU-Fraktion wird in der hier gebotenen Kürze besonders deutlich, dass es eine ideelle Grundlage unseres Politikverständnisses gibt, in dem ein Bekenntnis zur deutschen Sprache ein wesentlicher Bestandteil unserer nationalen Identität sein muss.
Genau dieser Ansatz einer nationalen Identität fehlt beispielsweise in dem Antrag der GRÜNEN, der vorliegt, vollständig
und ist nach meiner Auffassung im Antrag der FDP-Fraktion leider unzureichend formuliert.
Nationale Identität ist durch gemeinsame Geschichte, Kultur und nicht zuletzt durch die gemeinsame Muttersprache geprägt.
Als demokratische Nation tragen wir alle die Verantwortung für diese Grundlagen unseres Zusammenlebens und damit auch für die Gestaltung der Zukunft.Wir Deutsche haben auf der Basis der europäischen Zivilisation im Laufe der Geschichte unsere nationale Identität und Kultur entwickelt, zu der auch unsere Gesellschaft gehört. Die ganzheitliche Förderung der deutschen Sprache steht im Zentrum des Antrages der CDU-Fraktion, der die Landesregierung auffordert, an dieser Stelle ihren klaren Kurs in diesem Politikfeld zu wahren und fortzuführen.
Das werden wir tun, indem wir die deutsche Sprache auch in ihren mundartlichen Erscheinungsformen im In- und Ausland fördern und schützen. Dieses positive Bekenntnis zur deutschen Sprache als Teil der Identität unseres Volkes hebt sich deutlich von einem eher chauvinistischen Ansatz ab, der die eigene Nation über andere stellt. Respekt, Toleranz und auch Empathie gegenüber anderen Völkern und Sprachen sind ebenfalls Bestandteil unseres nationalen Selbstverständnisses und unserer Politik für unser Land. Deshalb ist die Förderung der deutschen Sprache im Hinblick auf die europäischen Perspektiven von besonderer Bedeutung und auch Bestandteil der europäischen Kultur. Sie hat Gewicht, denn sie ist das Kommunikationsmittel der größten Sprachgemeinschaft der Europäischen Union.
Ein Bonner Sprachwissenschaftler hat erst unlängst darauf hingewiesen,dass Deutsch die Sprache ist,die im Zentrum Europas die größte Verbreitung hat und vielfache Verflechtungen mit ihren Nachbarstaaten aufweist. Sie ist damit bei offenen Grenzen wesentliches Mittel zur Herstellung von Sprachkontakten menschlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Art. Deswegen ist der Förderung der deutschen Sprache auch ein europäischer Auftrag immanent, der sich bei uns in Hessen niederschlagen muss. Deshalb heißt es in dem CDU-Antrag,
dass das Erlernen der deutschen Sprache eine wesentliche Voraussetzung für die politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Integration zugewanderter Menschen ist oder, um es mit Simon Dach zum Ausdruck zu bringen: „Die Red’ ist uns gegeben, damit wir nicht allein für uns nur sollen leben und fern von Leuten sein.“
Daher muss man über den Antrag der GRÜNEN hinausdenken, der inhaltlich überhaupt nicht begründet worden ist,der sich lediglich auf eine gesellschaftliche Mitwirkung der hier lebenden Menschen bezieht und damit keinerlei Differenzierung des diffus verwendeten Gesellschaftsbegriffs beinhaltet.Deshalb können wir als Landesregierung einem solchen Antrag nur distanziert gegenüberstehen.
Man kann nicht von der Hand weisen, dass das Beherrschen der deutschen Sprache der maßgebliche Schlüssel für alle in Deutschland lebenden Menschen bezüglich ihrer jeweiligen persönlichen Zukunft besonders unter beruflichen Gesichtspunkten ist. Dies betrifft ganz besonders unsere Mitmenschen mit Migrationshintergrund. Deshalb – das will ich an dieser Stelle nicht ausführlich
darstellen – hat die Landesregierung im Rahmen ihrer erfolgreichen und weithin anerkannten Politik der Integration auch auf die frühzeitige und konsequente Förderung der deutschen Sprache Wert gelegt und diese damit in den Mittelpunkt ihres Handelns gerückt. Ich erinnere hierbei an Vorlaufkurse, an das Erlernen von Deutsch, an die Sprachtests, aber auch die Funktion von Sprache zur beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die an dieser Stelle ihre Probleme haben.
Dies ist auch im Konzert der Bundesländer anerkannt worden, denn als Folge unserer Politik hat die Kultusministerkonferenz schon im Herbst 2005 das Land Hessen mit der Federführung im Bereich der Migrantenförderung in allen 16 Ländern betraut, was die deutschlandweit vorbildliche Arbeit unseres Landes deutlich macht und nachhaltig zum Ausdruck bringt.In diesem Sinne sage ich, dass die Maßnahmen, mit denen die Hessische Landesregierung die Förderung der deutschen Sprache in den Fokus der Bildungs-, aber auch der Integrationspolitik gelegt hat, das Ziel haben,
dass alle Menschen in Hessen auf der Basis einer gemeinsamen Sprache, besonders jedoch in Bildungseinrichtungen des Landes,miteinander kommunizieren müssen.Ziel ist dabei auch, um es mit John Locke zu sagen: „Viele Trugschlüsse und Irrtümer... gehen auf Kosten der Wörter und ihrer unsicheren oder missverstandenen Bedeutung.“
In diesem Sinne erhält die Beherrschung der deutschen Sprache für alle in Deutschland lebenden Menschen eine Frieden stiftende und erhaltende Funktion in unserer Gesellschaft.Dies hat auch zur Folge,dass langfristig gesehen der Pflege und verständlichen Anwendung der deutschen Sprache ein höherer Stellenwert in der Öffentlichkeit zukommt. Die allgemeine Stärkung der deutschen Sprache und des Sprachbewusstseins als das zentrale Kommunikationsmittel in Deutschland trägt damit schließlich auch zur gesellschaftlichen Integration und dem friedvollen und friedlichen Zusammenleben in unserem Land bei.
Aus den genannten Gründen unterstützt die Hessische Landesregierung den vorliegenden Antrag der CDUFraktion. Die Hessische Landesregierung wird ihre Politik der Förderung der deutschen Sprache konsequent weitergehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, man kann an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass die Föderalismusdiskussion und die Entflechtung von Bundes- und Länderaufgaben eine Initiative gewesen ist, die von den Ländern ausgegangen ist. Der Prozess dauert mittlerweile mehr als zwei Jahre. Wir gehen davon aus, dass er mit dem Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens im Frühjahr dieses Jahres zu einem guten Abschluss kommt.
Die Föderalismusdiskussion hat das Ziel, Bundes- und Landeskompetenzen zu entflechten, aber insbesondere auch Gestaltungsspielräume für die Landespolitik, insbesondere die Landesgesetzgebung zu erhalten. Deswegen war es auch ein klares Ziel der Hessischen Landesregierung, an dieser Stelle verantwortlich mitzuarbeiten und den Versuch zu unternehmen, genau diese Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder zu bekommen. Deswegen wird die Landesregierung den Reformgesetzen im Bundesrat uneingeschränkt zustimmen. Wir gehen davon aus, dass auch die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestages diesen Reformgesetzen zustimmen.
Kritik, insbesondere an den Positionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,ist auch heute wieder von dieser Stelle zu äußern, denn letztendlich sind ausschließlich wieder Anregungen im Hinblick auf mehr Zentralismus gemacht worden,
zentralistische Positionen bei der Umweltgesetzgebung und zentralistische Positionen im Verbraucherschutz, in Angelegenheiten der Europäischen Union und der Bildungspolitik. Gegenstand dieser Reformbemühungen ist aber ein anderer Ansatzpunkt gewesen, nämlich die Entflechtung der Kompetenzen von Bund und Ländern in der Bundesgesetzgebung auf der Grundlage der Neuzuordnung von Sachmaterien von Bund und Ländern, nicht aber lediglich eine Erweiterung der Kompetenzen der Bundesgesetzgebung. Es ist daher auch kein Zufall, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine wesentlichen Chancen für die Landespolitik sieht, die sich aus der Föderalismusreform ergeben.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, die größte Chance, die sich Ihnen bietet, besteht darin, dass Sie mit Erfolg auf die lähmende Inflexibilität der Gesetzgebung der letzten Jahre
nein, ich habe Ihnen schon zugehört, Frau Sorge, ich komme auch noch darauf – die Grundstrukturen unseres Gemeinwesens auf eine politische Agenda gesetzt haben. – Ich komme schon noch darauf.
Die Föderalismusreform ist in dem Sinne nicht abgeschlossen, sondern sie ist ein weiter gehender Prozess. Dem ersten Schritt müssen weitere folgen. Wir müssen nämlich wieder die Fähigkeit gewinnen, in eigener Verantwortung zu entscheiden, mit welchen Schwerpunkten, aber auch mit welchen Methoden wir das Land nach vorne bringen und zukunftsfähig gestalten können. Deswegen bieten auch die jetzt verabredeten Reformgesetze vielfältige Chancen für die Landespolitik.Wir werden mit dem Föderalismusgrundsatz Ernst machen, dass ein Land selbst bestimmen können muss,wie beispielsweise sein öffentlicher Dienst modern und leistungsgerecht geordnet und auch finanziert wird.
Die Landesregierung wird alle Entwicklungspotenziale im Bereich von Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungspolitik nutzen.
Ich will an der Stelle auch auf den Justizvollzug eingehen.
Ich glaube, dass der Kollege Hahn das richtig gesagt hat. Föderalismus und die Zuordnung von eigenen Kompetenzen bedeutet auch die Übernahme von eigenen, neuen Verantwortlichkeiten.
Man darf keine Angst vor diesen Verantwortlichkeiten haben,sondern man muss die Chancen,die sich aus diesen neuen Verantwortlichkeiten ergeben, intensiv nutzen, um mehr Eigenständigkeit und mehr Autonomie, mehr Möglichkeiten der Gestaltung auf Landesebene zu erreichen.
Man darf nicht dann, wenn man Verantwortlichkeiten bekommt,den Kopf in den Sand stecken oder aber nach dem Bund rufen, weil man sich diesen Verantwortlichkeiten entziehen will. Das ist der entscheidende Punkt im Rahmen der Föderalismusdiskussion.
Deswegen werden wir die Wiederherstellung der Eigenständigkeit der Länder bei Verwaltungsverfahren und Behördenorganisation bei der Ausübung von Bundesrecht nutzen, und wir werden auch den bundesgesetzlichen Bestand kritisch zu durchforsten haben, um auf den Abbau bürokratischer Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren zu drängen. Das bedarf dann keiner Bundesratsinitiative mehr, soweit das Land im Wege der neuen Abweichungsgesetzgebung selbst neues Recht erlassen kann.
Die konkreten Auswirkungen der Föderalismusreform werden sich, da bin ich sicher, erst in einigen Jahren zeigen. Gleichwohl ist die Landesregierung zuversichtlich, dass die Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten der Länder und die Entflechtung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern der richtige Weg ist, politischen Innovationen Raum zu geben und damit auch die
notwendige Modernisierung unseres Landes voranzubringen. – Vielen Dank.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! In der Tat versteht sich die Landesregierung in den Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts so, dass es eine Querschnittsaufgabe ist, die alle Bereiche der Landespolitik umfasst. Insofern ist es richtig, dass das Thema in der Staatskanzlei angesiedelt ist.
Ich nehme gleich vorweg, dass es sehr ernsthaft zu diskutieren ist,was in dem Antrag der GRÜNEN steht,nämlich die Frage der Herabsetzung des Alters im Hinblick auf die Verleihung der Ehrenamts-Card. Hierüber führen wir bereits Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Das kam aus der Ecke heraus auch an uns heran.Jetzt versuchen wir,Überzeugungsarbeit zu leisten,damit das auch einen anderen Weg geht, weil es natürlich nicht nur eine gewisse Alterschicht angeht, sondern darüber hinaus das Ehrenamt in Hessen eine besondere Bedeutung hat.
Deswegen finde ich die Rede von Frau Hartmann ausgesprochen enttäuschend. Frau Hartmann, wer so wie Sie an das Thema Ehrenamt herangeht, hat nicht verstanden, um was es in diesem Land bei dieser Fragestellung geht.
Wer an dieser Stelle nicht die Größe hat, zu sagen, dass es gut ist, dass es Ehrenamt in Hessen gibt, dass es hervorragend ist, dass seit dem Jahr 1999 ein Schwerpunkt darauf gelegt wird, der verwirkt, sich ernsthaft mit diesem Thema auseinander setzen zu können.
Das will ich Ihnen an einem Beispiel belegen. Sie stellen sich hierhin und machen die Berücksichtigung von Frauen im Landesehrenbrief zum Thema und zur Kritik. Wissen Sie überhaupt, wer den Landesehrenbrief verleiht oder eine Verleihung vorschlägt? – Die Oberbürgermeister und die Landräte.Aber auch Abgeordnete der SPD-Fraktion können entsprechende Vorschläge machen. Sie müssen mit Ihren kommunalen Amtsträgern sprechen, dann bekommen Sie das hin. Das können Sie doch nicht verordnen.
An der Stelle sage ich:Wer eine Förderung des Ehrenamtes in Hessen unter dem Gesichtspunkt darzustellen versucht, das sei ausschließlich das Kaschieren eines irgendwie gearteten, ominösen sozialen Kahlschlags, der versteht nicht, dass 80, 90 oder 95 % – ich würde fast sagen: 100 % – der ehrenamtlich Tätigen ihre Arbeit aus innerer Überzeugung, aus Spaß tun. Sie tun das nicht etwa deswegen, weil sie dazu verpflichtet wären.
Ich finde, es ist ausgesprochen erfreulich, dass wir sagen können: In Hessen gibt es über 2 Millionen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren.Wir freuen uns, dass in den letzten Jahren insbesondere der Anteil engagierter hessischer Frauen sehr deutlich gestiegen ist, und zwar von 31 auf 37 %. Wir liegen damit sehr deutlich über dem Bundesdurchschnitt.Es ist natürlich ebenfalls sehr erfreulich, wenn man sieht, dass unter den hessischen Senioren ab 65 Jahren ein wahrhaft imposanter Anstieg in der ehrenamtlichen Tätigkeit zu verzeichnen ist. Selbst in den städtischen Kerngebieten, die traditionell einen geringeren Engagementgrad aufweisen als beispielsweise die ländlichen Gebiete, findet in Hessen deutlich mehr ehrenamtliches Engagement statt als im Bundesvergleich.
Jüngste Untersuchungen haben Ergebnisse erbracht, die in besonderer Weise zeigen, dass wir eine besondere Ausprägung der Bereitschaft zur Übernahme von Ehrenämtern in unserem Land haben. Das ist eine über Jahre und Jahrzehnte in Hessen gewachsene Struktur, die sich zu einer tragenden Säule unserer Gesellschaft entwickelt hat.
Die ehrenamtlich Tätigen sind Vorbilder und müssen als solche ernst genommen werden. Deshalb reicht es nicht, den ehrenamtlich Tätigen nach eine Rede, die ausschließlich in eine Diskreditierung von Ehrenamtlichen und den Versuch, an ihnen Kritik zu üben, gemündet hat, zum Schluss einen Dank auszusprechen.Wir haben in unserem Land Vorbilder. Es sind die unzähligen, in den großen und kleinen Hilfsorganisationen, in den Beratungsstellen, in den Selbsthilfegruppen, in den Sportvereinen, in den Kultureinrichtungen und in vielen weiteren Initiativen ehrenamtlich Tätigen, die einen großen Teil ihrer Freizeit dafür verwenden, uns allen – ich sage ganz bewusst: uns allen – das Leben zu erleichtern und facettenreicher zu gestalten.
Wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass ehrenamtliches Engagement keine unbegrenzt zur Verfügung stehende Ressource ist. Deswegen hat sich die Landesregierung entschlossen, ganz gezielt zu unterstützen und zu fördern. Wir tun dies seit 1999 mit der Ehrenamtskampagne „Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen“, die von dieser Landesregierung ins Lebens gerufen worden ist, um Stolpersteine auf dem Weg zum ehrenamt
lichen Engagement beiseite zu räumen und möglichst förderliche Rahmenbedingungen für den freiwilligen Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen.
Außerdem haben wir eine interministerielle Steuerungsgruppe eingerichtet – von Anfang an unter Federführung der Staatskanzlei –, die versucht, sämtliche Maßnahmen im Bereich des Ehrenamtes auf Landesebene zu koordinieren. Alleine schon die im Bundesvergleich keineswegs übliche unmittelbare Steuerung der Engagementförderung durch die Staatskanzlei zeigt die besondere Bedeutung, die wir als Landesregierung diesem Thema beimessen.
Die Förderung des Ehrenamts muss dort ansetzen,wo das Engagement geleistet wird. Das geschieht in den meisten Fällen im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen. Das ist in den Kommunen der Fall. Um die kommunalen Unterstützungs- und Förderstrukturen in Hessen auszubauen und die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement vor Ort zu verbessern, haben wir im Jahre 2001 unsere bundesweit einmalige Landesehrenamtsagentur eingerichtet.
Die Landesehrenamtsagentur ist ein hoch effizient arbeitender Zwei-Personen-Betrieb. Er unterstützt als Servicestelle Aktivitäten in den hessischen Städten und Gemeinden, betreut lokale Engagements und betreut ehrenamtliche Projekte vor Ort. Die Landesehrenamtsagentur ist auch als Impulsgeber tätig und versucht, über innovative Ansätze den Ausbau eines immer weiter verzweigten Wissensnetzwerkes in Hessen über ehrenamtliches Engagement voranzubringen und damit eine Chance zu geben, dass der eine von dem anderen weiß, dass das Rad nicht immer wieder neu erfunden werden muss und der eine von den Erfahrungen des anderen profitieren kann. Wir haben damit eine ganz wesentliche Voraussetzung geschaffen, und die Erfolge der Landesehrenamtsagentur sind auf dem Weg, den sie gegangen ist, hoch beachtlich. In den letzten Jahren sind mit Unterstützung der Landesehrenamtsagentur, aber auch aufgrund der Anschubfinanzierung des Landes in ganz Hessen zahlreiche Anlaufstellen für freiwillig Engagierte und solche, die es werden wollen, entstanden.
Sie können der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen, wie die Fragestellung von Freiwilligenzentren aussieht. Diese arbeiten sehr erfolgreich, weil es immer mehr Menschen gibt, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, aber bisher nicht wissen, wo und wie ihre Hilfe gebraucht wird, und dort ihre Anlaufstationen finden.
Solche Anlaufstellen gibt es in Hessen in der Zwischenzeit auch „auf zwei Beinen“, denn in einem bundesweit einmaligen Modellprojekt haben wir an sieben Standorten, über ganz Hessen verteilt, rund 50 erfahrene Ehrenamtliche zu so genannten Engagementlotsen ausgebildet. Sie stehen nun Engagierten mit Rat und Tat zur Seite, stoßen neue Initiativen an und zeigen engagementbereiten Menschen den Weg ins Ehrenamt. Der Satz: „Ich würde gerne etwas für andere tun, weiß aber nicht, an wen ich mich wenden kann“, hat in Hessen keine Gültigkeit mehr.