Jürgen Frömmrich

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Hahn, wir haben deshalb eine dritte Lesung beantragt, weil wir nach dem Motto „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ der CDU-Fraktion in diesem Hause die Möglichkeit geben wollten, noch einmal darüber nachzudenken, wie sie Personalpolitik, Tarifpolitik betreibt und ob es richtig ist, die Einkommensentwicklung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Gesetz festzusetzen.
Der zweite Grund war,dass die CDU-Fraktion bei diesem Gesetzentwurf so sehr gemurkst hat. Zuerst musste sie
eine Regelung für die Waldarbeiter nachreichen, dann musste sie eine Regelung für die Auszubildenden in der Forstwirtschaft nachreichen. Von daher gesehen war eine dritte Lesung geboten.
Ich kann, auch nach der Beratung im Innenausschuss, nur feststellen, dass die CDU-Fraktion genauso weitermacht wie bisher. Sie sind beratungsresistent. Anhörungen stören Sie nicht, die Meinungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stören Sie nicht, und auch die Auffassungen der Opposition sind ohne Belang. Sie machen Personalpolitik nach Gutsherrenart – Augen zu und durch. Das haben wir schon mehrfach erlebt. Das haben wir bei den Beamten erlebt. Jetzt erleben wir es bei den Angestellten. Nach dem gebrochenen Versprechen des Ministerpräsidenten, es werde kein Sonderopfer der Beamtinnen und Beamte geben, haben wir jetzt das gebrochene Versprechen des Innenministers, dass es für Angestellte keine solche Regelung geben wird wie für Beamte. Ich habe das schon in der zweiten Lesung zitiert und erspare es mir jetzt.Aber der Umgang der Landesregierung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spottet jeder Beschreibung.
Sie setzen nicht auf Kommunikation, sie setzen nicht auf Ausgleich, sondern Sie setzen auf Konfrontation und fahren damit vor die Wand.
Sie stehen vor dem zweiten Systemwechsel, den Sie in der Personalpolitik vornehmen. Zum ersten Systemwechsel kam es bei den Beamten, da Sie nur mit einem Verband geredet haben und nicht der alten Prämisse gefolgt sind, dass die Regelung für die Beamten der Regelung für den Tarifbereich folgt. Den zweiten Systemwechsel wollen Sie jetzt vornehmen,indem Sie die Einkommensverbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tarifbereich per Gesetz festschreiben.
Das ist keine Petitesse in der Landespolitik. Das, was Sie hier machen, ist ein Generalangriff dieser Landesregierung auf die organisierte Arbeitnehmerschaft im öffentlichen Dienst.
Die Gewerkschaften sind Ihnen einfach ein Gräuel. Das haben wir schon vielfach erlebt. Zuletzt haben wir es erlebt, als der Innenminister die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die gegen diese Personalpolitik öffentlich demonstriert haben, als „Krawallmacher“ bezeichnet hat. Auch das ist ein einmaliger Vorgang in diesem Land.
Sie werden den Gesetzentwurf mit Mehrheit annehmen. Das ist in der Tat ein Angriff auf die Tarifautonomie. Das ist ein Angriff auf Art. 9 des Grundgesetzes, der die Tarifautonomie garantiert. Das haben wir in den Anhörungen im Innenausschuss gehört. Ich möchte Ihnen nur ein Zitat aus der Anhörung vortragen. Der Juristen Prof. Dr. Wieland von der Universität Frankfurt sagte:
Eine gesetzliche Regelung des Arbeitsentgelts greift in die grundgesetzlich geschützte Rechtsstellung der Arbeitnehmer ein, weil ihnen der Staat nicht mehr allein als Arbeitgeber gegenübertritt, sondern einen Kerngehalt der tarifvertraglich zu re
gelnden Beziehungen einseitig hoheitlich bestimmt.
Ich kann Sie nur auffordern, zu einer anderen Politik im Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurückzukehren.Wir wollen eine andere Form des Umgangs mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir werden das nach der Landtagswahl am 27. Januar auch tun. Wir wollen, dass dieses Land wieder in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehrt. Wir wollen wieder mit den Gewerkschaften verhandeln und diskutieren.
Auch wir wissen, dass sich die Interessen des Landes als Arbeitgeber und der Gewerkschaften unterscheiden,aber Tarifverhandlungen waren noch nie vergnügungsteuerpflichtige Veranstaltungen.Dass muss auch so sein,weil es eben unterschiedliche Interessen gibt. Wir sind für einen fairen Ausgleich. Wir sind gegen Konfrontation und für Kommunikation. Das, was Sie gemacht haben, verehrte Damen und Herren von der CDU, ist Personalpolitik, die in den letzten viereinhalb Jahren vor die Wand gefahren ist.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute Morgen, wie ich finde, ein Schauspiel erlebt, das man Revue passieren lassen müsste. Ich habe dem Ministerpräsidenten bei seinem Vortrag gelauscht, den er hier 85 Minuten lang gehalten hat.
Er ist auch auf die Bereiche der Innenpolitik eingegangen. Er hat diesen Innenminister gelobt. Er hat die Arbeit gelobt, die Kriminalitätsstatistik, die Aufklärungsquote. Er ist sehr dezidiert darauf eingegangen.
Dann habe ich den Ausführungen des Kollegen Dr. Wagner gelauscht,der den Innenminister auch in den höchsten Tönen gelobt hat. Eben ist es mir noch einmal gegenwär
tig geworden durch den Kollegen Beuth. Es ist klar, dass in der Staatskanzlei mit dem Regierungssprecher Metz jemand sitzt, der von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und von Propaganda sehr viel Ahnung hat. Aber es wird gefährlich.
Es wird an einem ganz speziellen Punkt gefährlich, nämlich wenn Sie das glauben, was Herr Metz in seine öffentlichen Erklärungen hineinschreibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie anfangen, das zu glauben, dann wird es ganz gefährlich; denn dann vergessen Sie, wie die Realitäten in diesem Lande aussehen.
Hier kann man schlaglichtartig deutlich machen, wie die Überschriften bei Ihnen aussehen, Herr Bouffier. In den letzten fünf Jahren – das kann man auch tun, weil es der letzte Haushalt ist, den Sie als Innenminister beim Einzelplan 03 verantworten werden – muss es in der Überschrift heißen: „Pleiten, Pannen und Skandale“. So haben Sie in den letzten fünf Jahren Politik gemacht.
Ich will es kurz Revue passieren lassen, damit es als Schlaglicht klar wird. Wir haben Skandale gehabt, etwa Knöllchenbetrug bei der Polizei in Frankfurt. Wir haben Überstundenabrechnungsbetrug gehabt. Wir haben die Panne bei der sogenannten Islamistenrazzia im Bahnhofsviertel in Frankfurt gehabt. Wir haben Korruption und Betrug beim Präsidium für Technik, Logistik, und Verwaltung gehabt.Wir haben den Skandal um die Personenschützer von Michel Friedman gehabt. Wir haben aktuell zum zweiten Mal einen Skandal, wo es um die Datenübermittlung bei der hessischen Polizei geht. Einmal haben Sie es bezüglich Internet in Darmstadt gehabt.Jetzt ging es um Faxgeräte, auch beim PP Darmstadt.
So sieht die Realität der inneren Sicherheit bei Ihnen aus, Herr Innenminister.
Mit Ihnen bleibt auch der Umgang mit dem Personal im Lande Hessen verbunden, Herr Innenminister, wie Sie mit Tarifbeschäftigten umgehen, wie Sie mit den Beamten umgehen, wie Sie ihnen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gestrichen bzw. gekürzt haben, wie Sie die 42-StundenWoche eingeführt haben. Das sind Einkommensverluste. Für einen Polizeibeamten, Oberkommissar, 42 Jahre, verheiratet, zwei Kinder, sind es 4.700 c Einnahmeverlust. Das ist die Realität im Lande Hessen. Das haben Sie zu verantworten, und das bleibt unabdingbar mit Ihrem Namen verbunden, Herr Bouffier.
Das ist etwas,was man immer wieder feststellen muss,und beim Umgang mit den Stellen fangen Sie an, nervös zu werden. Sie können sich wenden, wie Sie wollen. Sie haben in den letzten Jahren 1.600 Stellen bei der hessischen Polizei, bei der Vollzugspolizei, weniger im Haushaltsplan stehen. Sie haben 1.600 Stellen abgebaut, da beißt die Maus keinen Faden ab. Herr Innenminister, bei den Angestellten haben Sie 600 Stellen gekürzt. Das heißt, bei uns ist wieder Realität, dass gut ausgebildete Polizeibeamte die Dienstpost herumfahren. Das ist die Realität unter Ihrer Verantwortung, Herr Innenminister.
Wer sich gegen diese Politik wehrt und dagegen protestiert, wie Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte das getan haben, der wird von Ihnen als Krawallmacher bezeichnet. Das ist in der Tat ein einmaliger Vorgang. Es hat im Lande Hessen noch nie einen Innenminister gegeben, der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte als Krawallmacher bezeichnet hat. Das ist die Realität in diesem Lande, Herr Innenminister.
Ich will noch kurz auf die Kriminalstatistik eingehen, weil der Innenminister das nachher wieder sagen wird. Der Kollege Beuth hat es angesprochen und der Ministerpräsident auch.
Sie können sich wenden, wie Sie wollen, Sie müssen die Realitäten zur Kenntnis nehmen. Sie haben bei der Kriminalitätsstatistik von 2002 bis 2004 eine Zunahme um 12,5 % zu verantworten. Sie haben von 2005 bis 2006 ein Minus von 7,7 %.
Unter dem Strich haben Sie eine Zunahme von 4,8 %.
Ich komme sofort zum Schluss, Frau Präsidentin. – Das sieht bei der Aufklärungsquote genauso aus. Da liegen Sie bei 55,1 %. Das ist kein Spitzenplatz, sondern das ist zusammen mit dem Saarland der Platz 10. Gute Länder liegen bei 65,9 % wie Bayern, 63,7 % wie Thüringen oder 60,1 % wie Baden-Württemberg.
Herr Innenminister, Sie sollten in die Realität in diesem Lande zurückkehren und nicht verklärt die Innenpolitik darstellen,die Sie zu verantworten haben.Nehmen Sie die Realität in diesem Lande endlich wahr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Ich weiß ja, dass es spät ist, aber vielleicht können wir es noch in einigermaßen zivilisierter Art abhandeln. Das wäre dem Thema auch angemessen.
Herr Kollege Klein,Sie vertun mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs eine Chance. Es geht gar nicht darum, dass hier am Einzelfall Eichenlaub (CDU) das Thema disku
tiert wird.Wir haben eine ganze Menge solcher Vorgänge gehabt.Bei den direkt Gewählten haben wir den Fall Härtel gehabt, ebenso den Fall Mutz. Es ist kein Problem einer Partei, es handelt sich um ein generelles Problem. Herr Kollege Klein,es ist kein Problem der Wahlbeamten, sondern es ist ein Problem der direkt Gewählten.
Ich lese Ihnen gleich ein Zitat eines Regierungspräsidenten vor, nämlich aus Kassel, er gehört der CDU an. Dann werden Sie das auch gleich durchschauen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs gesagt, dass es nach dem Fall Eichenlaub Regelungsbedarf gibt. Als wir das diskutiert haben, war es auch eindeutig, dass es an verschiedenen Stellen, nicht nur an der Stelle Sonderurlaub, Justierungsbedarf gibt. Das, was wir als beamtenrechtliche Regelungen haben, ist mit dem Prinzip der Direktwahl nicht mehr in Einklang zu bringen.
Ein Punkt,der aus dem Fall Eichenlaub klar geworden ist, ist die Frage der Abgeschlossenheit der Versorgungsansprüche, die man erwirbt. Das ist ein Problem, das man lösen muss. Dies hat der Ministerpräsident damals im Fall Härtel auch als eines der Probleme genannt.
Ich habe in der ersten Lesung auch schon gesagt, bezüglich der Frage des Eintritts in die Versorgung haben andere Länder andere Regelungen.Wir haben in Hessen bei direkt Gewählten schon nach sechs Jahren einen Versorgungsanspruch mit einer Mindestversorgung von 35 %. Das muss man sich einmal in der Tabelle ansehen, das ist nicht wenig. Dieser Anspruch besteht nicht erst ab dem 55.Lebensjahr,sondern der Versorgungsanspruch beginnt an dem Tag, an dem derjenige in Ruhestand geht.Auch da gibt es Nachjustierungsbedarf.
Wir haben auch bei der Versorgung insgesamt Handlungsbedarf, auch bei der Höhe der Versorgung. Wir sollten uns dabei auch anschauen, wie das bei den kommunalen Wahlbeamten ist. Auch hier gibt es Nachjustierungsbedarf.
An einem anderen Punkt gibt es Nachjustierungsbedarf, das ist die Ungleichbehandlung von Menschen, die in Direktwahlämter kommen. Hier besteht ein Unterschied zwischen denen, die aus dem Beamtentum kommen, und denen, die aus einem Angestellenverhältnis kommen. Die Beamten scheiden aus dem Amt mit dem höchsten Versorgungsanspruch aus, während die Angestellten nur die Mindestversorgung erwerben. Der Rest ist ein Anspruch aus der BfA. Das ist in der Tat eine Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten. Auch hier gibt es Regelungsbedarf.
Damit auch Herr Kollege Klein sieht, dass es als Problem benannt ist, will ich aus der Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel zitieren:
Es schadet dem Ansehen des Amts, stößt in der Bevölkerung auf vollkommenes Unverständnis, trägt infolge der Ignorierung des Wählerwillens zur Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit bei. Der Bürger kann erwarten, dass der von ihm gewählte kommunale Wahlbeamte sein Amt mit voller Hingabe und für die gesamte Wahldauer erfüllt. Tut er dies nicht, führt dies zum Nachteil des Kreises und seiner Bürger, zumal während der gesamten restlichen Wahlzeit kein neuer Landrat gewählt werden kann.
Sie sehen also, dass der Regierungspräsident des Regierungspräsidiums Kassel das genauso sieht. Herr Kollege Klein, er gehört auch der CDU an. Man sollte in solchen Fällen vielleicht nicht das Gehirn abstellen, sondern ein bisschen weiterdenken.
Ich nehme das zurück.– Man sollte in einem solchen Fall etwas weiterdenken. Wenn sich die Probleme ergeben, sollte man den Regelungsbedarf erkennen. – Herzlichen Dank.
Herr Minister,wenn das Jugendherbergswerk definitiv sagen würde, dass es diese Herberge nicht mehr betreiben will, würden Sie dann unter Umständen zu Ihrer Zusage stehen, die für den Fall gelten soll, dass der Landkreis und die Gemeinde möglicherweise einen Dritten finden würden, der diese Herberge weiterbetreiben würde? Eine Idee, die im politischen Raum schon einmal diskutiert wurde, war die, dass der Weiterbetrieb über die Beschäftigungsgesellschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg erfolgen könnte.
Herr Staatsminister Dietzel, Sie haben hier ausgeführt, die Landesregierung schaut immer wieder nach, ob Gesetze nachgebessert werden müssen. Heißt das nach diesem Gerichtsurteil, dass Sie zu den Fehlern, die Sie in den Gesetzen machen, auch offensiv stehen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Möller, Sie haben sehr viel über Landschaftsästhetik und darüber, wie Windkraftanlagen in die Landschaft passen, geredet. Sie sind aber an vielen Punkten etwas schuldig geblieben. Ich habe das auch während kommunalpolitischer Debatten immer wieder erlebt, dass Sie sich drücken und dass Sie, statt über die Windenergie zu sprechen, anfangen, über Landschaftsästhetik zu reden.
Niemals sprechen Sie im Zusammenhang mit Hochspannungsleitungen über Landschaftsästhetik. Bei keiner Straße und keiner Brücke, die Sie bauen, reden Sie über
Landschaftsästhetik. Herr Kollege Möller, das Stichwort Landschaftsästhetik fällt Ihnen lediglich im Zusammenhang mit Windkraftanlagen ein. Deshalb ist Ihre Argumentation unehrlich.
Herr Kollege Möller, fragen Sie unseren geschätzten Herrn Ministerpräsidenten, wo er sein Atomkraftwerk hinbauen will, dessen Bau er angekündigt hat. Er hat gesagt, er wolle, dass zusätzliche Atomkraftwerke gebaut würden.
Wenn Sie fragen, wo die Windkraftanlagen hinsollen, dann frage ich Sie:Wo sollen die zusätzlichen Atomkraftwerke hin, die Sie permanent in diese Debatte bringen? Darauf geben Sie keine Antwort.
Herr Kollege Möller, wenn es beispielsweise darum geht, wo neue Kohlekraftwerke ans Netz gehen sollen, geben Sie auch bezüglich Landschaftsästhetik keine Antwort. Wenn Sie sich vergegenwärtigen, dass der Kühlturm des Kraftwerks Staudinger 180 m hoch werden soll, dann hätte ich von Ihnen gern gehört, dass Sie auch in diesem Zusammenhang über Landschaftsästhetik diskutieren.
Daher ist das, was Sie im Zusammenhang mit Windkraftanlagen sowie zur Landschaftsästhetik vortragen,sehr unehrlich. Herr Kollege, Sie sollten dies lieber lassen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Man erkennt hier die neuen parlamentarischen Sitten. Erst vergessen Sie die Waldarbeiter im Gesetz. Dann vergessen Sie die auszubildenden Waldarbeiter im Gesetz und müssen nachbessern. Dann vergisst der Kollege Beuth bei seinem Vortrag überhaupt, den Änderungsantrag zum Änderungsantrag zum Gesetzentwurf einzubringen.
Herr Kollege Beuth, was Sie hier veranstalten, ist wirklich Murks hoch drei. Ich hatte Ihnen schon im Innenausschuss vorgeschlagen, den Gesetzentwurf einfach zurückzuziehen und mit den Arbeitnehmervertreterinnen und vertretern in ordentliche Tarifverhandlungen einzutreten. Das wäre in der Tat der beste Weg nach dem Murks, den Sie hier vorgelegt haben.
Es wäre im Übrigen auch der beste Weg, diese personalpolitische Geisterfahrt von Ministerpräsident Koch und Innenminister Bouffier zu beenden. Die Landesregierung und die Mehrheit in diesem Hause sind an einem Punkt angekommen, der nur noch als fortgesetzte Beratungsresistenz bezeichnet werden kann.
Wer nach der für Sie vernichtenden Anhörung zu diesem Gesetzentwurf nach dem Motto „Augen zu und durch“ weitermacht, ist von allen guten Geistern verlassen.
Sie stellen wieder einmal die Interessen Ihrer eigenen Partei über die Interessen dieses Landes. Ihr kleinkariertes parteipolitisches Interesse ist doch, dass vor der Landtagswahl schnell noch eine Einmalzahlung auf dem Konto der Tarifbeschäftigten gutgeschrieben wird, um von Ihrer Personalpolitik nach Gutsherrenart in den letzten viereinhalb Jahren abzulenken.
Dass dieser Gesetzentwurf in erster Linie Wahlkampfmanöver ist, zeigt im Übrigen auch wieder einmal der Umgang dieser Regierung mit dem Parlament, mit dem Verfassungsorgan Landtag. Wir diskutieren hier in zweiter Lesung, und der Innenminister hat schon einen Durchführungserlass zu einem Gesetzentwurf einer Fraktion – wohlgemerkt, einer Fraktion – an die Landesbehörden herausgegeben. Dieser Erlass trägt wiederum das Datum 31.10.2007. Das ist genau der Tag, an dem der Innenausschuss des Hessischen Landtags seine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur der Umgang mit dem Personal, auch der Umgang mit diesem Parlament und damit mit dem Verfassungsorgan Landtag spottet jeder Beschreibung.
Ich will nur erwähnen, dass darin auch verkehrte Sachverhalte genannt sind. Sie machen einen Runderlass vom 31.10. Dann gibt es einen Aushang im Regierungspräsidium Gießen. Darin heißt es: „Im Zusammenhang mit der von der Hessischen Landesregierung durch Gesetz beabsichtigten Einkommensverbesserung...“ Sie müssen sich überlegen, wer das macht. Meines Wissens ist es ein Gesetzentwurf einer Fraktion. Dann sollten Sie es auch so benennen. Es ist schon ein einmaliger Vorgang, dass zu einem Gesetzentwurf einer Fraktion ein Durchführungserlass in Vorgriff durch den hessischen Innenminister gemacht wird. Das muss hier erwähnt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte Ihre Beratungsresistenz bereits angesprochen.
Wenn Sie es gerne haben möchten.
Das ist auf Anfrage geschehen. Normalerweise wird einem das hier weggenommen. Aber der Innenminister weiß, was sich gehört.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte über die Beratungsresistenz gesprochen.Alle bis auf einen der Anzuhörenden haben den Gesetzentwurf als problematisch und im Konflikt mit der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz bezeichnet. Ich will Ihnen ein paar Kostproben geben, weil offensichtlich der Kollege Beuth zwar anwesend war, aber nicht richtig zugehört hat. Eine Kostprobe kommt von Herrn Dr. Greiner vom Institut für Wirtschaftsrecht in Köln. Er sagt:
Diese Institution der Tarifautonomie erfordert es, dass die Entgeltfindung als solche Aufgabe der Tarifpartner bleibt und der Staat sich hier eigener Regelungen grundsätzlich enthält.
Das hat er gesagt. Er sagte weiterhin:
Der Gesetzentwurf dagegen bestimmt letztlich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung neu, und damit bestimmt er Kernmaterien der tarifautonomen Gestaltung. Er nimmt sozusagen das Ergebnis vorweg, das am Ende von Tarifverhandlungen stehen könnte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen also, dass der juristische Sachverstand sehr wohl die Fragen bewertet hat, die sich im Zusammenhang mit Art. 9 Grundgesetz ergeben. Außer dem von Ihnen benannten Sachverständigen gab es keinen, der sich dafür ausgesprochen hat.
Wenn diese Form der Einkommensverbesserung Schule machen würde, dann würde dies auch eine andere bedeutende Konsequenz haben, nämlich eine Schwächung der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst. Dass dies gewollt und von Ihnen beabsichtigt ist, kann man ganz klar nachvollziehen. Sie wollen die Schwächung der organisierten Arbeitnehmerschaft. Das ist eines Ihrer Ziele. Die Gewerkschaften sind Ihnen im Grunde genommen ein Gräuel. Deswegen haben Sie diesen Gesetzentwurf gemacht.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das gebrochene Versprechen des Ministerpräsidenten, der den Beamten gesagt hat, es werde für sie kein Sonderopfer geben. Nachdem er dann die Regierungsgeschäfte wieder übernommen hatte, war das vergessen. Ich erinnere daran, dass Sie aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgetreten sind. Ich erinnere daran, dass Sie die Rechte der Personalvertretung in diesem Land in einer Art und Weise beschnitten haben, dass das Personalvertretungsrecht nicht mehr erkennbar ist.
Verhandlungen für die Beamten werden nur mit genehmen Beamten geführt, aber nicht mit den Gewerkschaften. Sie werden auch nicht mit denjenigen geführt, die eigentlich mehr organisierte Beamte vertreten als diejenigen, mit denen Sie geredet haben.
Jetzt soll die Einkommensverbesserung im Tarifbereich per Gesetz kommen. Ich erinnere den Minister auch an sein Versprechen, das er am 13. September 2006 gegeben hat. Das ist etwas, wozu er auch noch Stellung nehmen sollte. Damals hat der Innenminister vor diesem Haus gesagt – ich zitiere –:
Ich werde für die Angestellten jetzt ganz sicherlich keine gesetzliche Regelung herbeiführen, die durch Tarifvertrag entsprechend zu regeln ist. Wir haben immer gesagt, wir sind bereit, mit den Gewerkschaften auch für die Tarifbeschäftigten eine Vereinbarung zu treffen. Sie muss den Interessen des Landes dienen. Wir haben ein großes Interesse daran, dass wir auch wieder Partner haben.
Herr Innenminister, auch dieses Versprechen haben Sie gebrochen. Das haben Sie vor etwas über einem Jahr vor diesem Haus abgegeben.
Herr Dr. Greiner hat auch zu dem Teil Stellung genommen, bei dem es um die Schwächung der Gewerkschaften geht.Auch das ist ja eines Ihrer Ziele.Ich will das hier deshalb kurz zitieren, damit Sie es auch nachher im Protokoll nachlesen können. Ich zitiere:
Letztlich führt dieser Gesetzentwurf also zu einer Schwächung der gewerkschaftlichen Verhandlungsposition. Wenn man das zuspitzt und sich vorstellt, dass das zu einer gängigen Praxis im öffentlichen Dienst würde, dann würde in der Tat die Funktionslosigkeit der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst drohen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, letzten Endes ist es genau das, was Sie hiermit beabsichtigen.Aber auch Prof. Weiss von der Universität Frankfurt kommt zu diesem Schluss. Er sagt ganz frank und frei – ich zitiere von Seite 10 –:
Das, was hier geplant ist, ist nach meiner Einschätzung nicht verfassungsgemäß.
Er führte dann die einschlägigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts weit aus. Ich will Ihnen das ersparen. Sie sollten das aber noch einmal nachlesen, damit Sie einfach einmal sehen, dass das, was Sie hier machen wollen, in der Tat ein Angriff auf Art. 9 Grundgesetz ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen also: Wohlwollend ausgedrückt ist der Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, verfassungsrechtlich problematisch. – Herr Prof.Weiss hat sogar gesagt, er sei nicht verfassungsgemäß.
Aber das ist Ihnen und der Mehrheit in diesem Hause vollkommen egal. Sie verfahren wieder nach dem Motto: Mehrheit ist Wahrheit.Was stören mich die Aussagen aus der Anhörung, was stören mich die Aussagen der Abgeordneten der Opposition, und was stören mich der Aufschrei und die Argumente der Gewerkschaften? – Im Übrigen gilt das auch für die Tarifunion. Sie scheren sich um das, was die öffentliche Meinung in diesem Lande sagt, nicht. Sie verfahren wieder einmal nach dem Motto: Mehrheit ist Wahrheit.– Ich kann nur hoffen,dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 27. Januar 2008 auch ganz deutlich über diese Personalpolitik abstimmen und Ihnen dafür eine deutliche Quittung erteilen.
Herr Innenminister, aber auch das, was Sie materiell anbieten, bleibt weit hinter dem zurück, was die Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit den Gewerkschaften vereinbart hat. Ich habe das während der ersten Lesung des Gesetzentwurfs schon ausgeführt. Das gilt sowohl für den linearen Teil als auch für die Einmalzahlung. Sie blei
ben da hinter den Vereinbarungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zurück.
Es ist schon, so ich will es einmal sagen, einigermaßen frech, dass Sie in der Begründung zu § 2 – ich glaube, er ist es, bei dem es um die Einmalzahlung geht – schreiben:
Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekommen im Dezember 2007 eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 500 c, die ihre „Mehrarbeit“ anerkennen und zu deren finanziellen Ausgleich beitragen soll.
Das muss man sich in der Tat einmal auf der Zunge zergehen lassen. Sie wollen einen Anreiz und einen finanziellen Ausgleich schaffen. Das liegt aber in der Größenordnung von 2,35 c netto. Herr Innenminister, was ist das für eine Anerkennung?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spottet in der Tat jeder Beschreibung. Sie sind auch nach der Anhörung vollkommen beratungsresistent. Sie ziehen das durch. Sie haben mit der „Operation düstere Zukunft“, mit der Kürzung des Weihnachts- und Urlaubsgelds, mit der Mehrarbeit,die Sie organisiert haben,in diesem Land in einer Art und Weise Personalpolitik gemacht, von der man sagen muss, das ist einfach unbeschreiblich.
Sie werden diesen Gesetzentwurf heute wahrscheinlich beschließen. Ich kann Ihnen sagen: Wir werden diese Art der Personalpolitik nicht mitmachen. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Wir tauschen ganz kollegial die Unterlagen aus. Bei anderen werden die einfach genommen.
Herr Innenminister, ich will auf zwei Fragen eingehen, die Sie in diesem Zusammenhang gestellt haben. Erster Punkt: die Frage des Verfassungsorgans Hessischer Land
tag. Mit Sicherheit könnte man so argumentieren. Es ist eine Praxis, die man durchaus leisten kann, wenn ein Gesetz der Landesregierung eingebracht worden ist und dann sozusagen die Landesregierung im Vorgriff darüber informiert und damit in die Landesverwaltung hinein kommuniziert.
Aber es ist schon ein einmaliger Vorgang – Sie müssten einmal schauen, ob Sie einen Vorgang in gleicher Art finden, der schon einmal passiert ist – für ein Gesetzgebungsverfahren einer Landtagsfraktion. Diese Landtagsfraktion bringt ein Gesetz ein, und Sie machen als hessischer Minister des Innern einen Runderlass, indem Sie schon diesen Gesetzentwurf bewerten und die Regelungen hineinschreiben. Es ist im Prinzip schon etwas anderes, ob Sie das als Landtagsfraktion oder als Landesregierung machen.
Wenn Sie weiter gelesen haben, was das Regierungspräsidium in Gießen geschrieben hat: Da wird einwandfrei schon kommentiert. Da wird nicht kommentiert, was im Gesetzentwurf steht, sondern wie sich andere – also Oppositionsfraktionen – zu diesem Gesetzentwurf verhalten. Da steht z. B., der eingebrachte Gesetzentwurf werde insbesondere politisch bzw. gewerkschaftlich heftig und kontrovers diskutiert, und deswegen müsse man erklären, worum es eigentlich geht.
Herr Innenminister, es ist ein einmaliger Vorgang, dass Sie, bevor ein Gesetz beschlossen ist, einen Gesetzesentwurf einer Landtagsfraktion schon in die Landesverwaltung hinein kommunizieren und gleichzeitig die Kommentare dafür liefern,wie argumentiert werden kann.Das ist einmalig.
Zweiter Punkt: die gesetzliche Regelung, dass Sie gesagt haben,es sei im Prinzip nicht verfassungsrelevant,dass Sie eine gesetzliche Regelung treffen. Herr Innenminister, da wäre es gut gewesen, wenn Sie der durchaus interessanten Anhörung des Innenausschusses gefolgt wären, und zwar wenn Sie nicht nur den Punkten, die dort vorgetragen worden sind, zugehört hätten, sondern sich vielleicht auch die schriftlich eingereichten Stellungnahmen durchgelesen hätten. Da sagt z. B. ein durchaus angesehener Verfassungsrechtler, nämlich Prof. Dr. Wieland, Universität Frankfurt, dazu:
Eine gesetzliche Regelung des Arbeitsentgelts greift in die grundgesetzlich geschützte Rechtsstellung der Arbeitnehmer ein, weil ihnen der Staat nicht mehr länger allein als Arbeitgeber gegenübertritt,sondern einen Kernbereich der tarifvertraglich zu regelnden Beziehungen einseitig hoheitlich bestimmt.
Das ist der Punkt, auf den wir uns beziehen. Und das ist der Punkt, weswegen das, was Sie hier vortragen, nicht richtig ist. Deswegen glaube ich, dass es in der Tat so ist – da sollten Sie wirklich einmal in die Stellungnahmen hineinschauen –, dass die, die hier vortragen, es verstoße gegen Art. 9 Abs. 3 GG, richtig liegen. Herr Innenminister, Sie sollten vielleicht diese Punkte einmal durchlesen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich am Anfang an den Kollegen Beuth gerichtet sagen:Wenn sich jemand hierhin stellt und sozusagen beschreibt, auf welcher sicherheitspolitischen Amokfahrt er sich befindet, muss man wirklich den Kopf schütteln. Gerade die Verhaftungen im Sauerland haben doch gezeigt, dass das Zusammenspiel der verschiedenen Ebenen der Ermittlungsbehörden, was den Verfassungsschutz, den Staatsschutz und unsere Polizei angeht, klappt und dass unsere Sicherheitsarchitektur funktioniert. Sie brauchen also nicht permanent neue Vorschläge zu machen.
Auch die Äußerungen, die in den vergangenen Tagen und Wochen von Innenminister Schäuble und Dr. Jung gekommen sind, sind kein Beitrag zur inneren Sicherheit in unserem Land. Diese Vorschläge verunsichern die Menschen. Sie schüren Angst und Hysterie.
Das ist genau das Gegenteil dessen, was wir unter innerer Sicherheit verstehen. Man muss sich nur die Schlagzeilen anschauen. So heißt es z. B. in „Spiegel online“: „Schäuble hält Atomanschlag für eine Frage der Zeit“. Aber eine Woche später erklärt er im Parlament: Ich warne vor Hysterie. – Das spottet jeder Beschreibung. Sie verunsichern die Bevölkerung: jeden Tag ein neuer Vorschlag, jede Woche ein neues Schreckensszenario. Dann erklärt der Herr Innenminister: Ich warne vor Hysterie. – Diese Art und
Weise des Umgangs mit der inneren Sicherheit ist geradezu absurd.
Das machen Sie derzeit aus dem Grund, die SPD bei den Online-Durchsuchungen unter Druck zu setzen. Es gibt heute schon eine Überwachung des E-Mail-Verkehrs. Es gibt heute schon eine Überwachung des Internets. Man kann heute schon Computer beschlagnahmen.
Es geht aber nicht – das ist eine ernste, auch verfassungsrechtliche Frage –, dass sich der Staat als Hacker betätigt, also unbemerkt Trojaner an einen fremden Computer verschickt, um diesen Computer auszuforschen. Das ist nicht mit dem Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung vereinbar. Das sagt das Bundesverfassungsgericht.
Wir rufen Sie ausdrücklich zur Verfassungstreue auf. Wir rufen Sie dazu auf, dass Sie endlich die Urteile des Bundesverfassungsgerichts akzeptieren.
Es ist natürlich die Aufgabe der Innenminister, sich Gedanken über die Verbesserung der Sicherheit zu machen. Auch wir wollen für die Menschen ein Höchstmaß an Sicherheit bereitstellen. Aber wir wollen das tun, ohne dabei die Grund- und Freiheitsrechte über Bord zu werfen. Man kann eine freie und offene Gesellschaft nicht verteidigen,indem man die Grund- und Freiheitsrechte zur Disposition stellt.
Ein Mitglied dieser Landesregierung, der verehrte Herr Justizminister Banzer, sieht das im Übrigen genauso. Er erklärte am 25.10.2006 in einer Pressemitteilung:
Im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit darf die Sicherheit nicht zulasten der freien,offenen und demokratischen Gesellschaft gehen.
Recht hat dieser Justizminister.
Was wir in der letzten Zeit von unserem Bundesverteidigungsminister erfahren müssen, spottet jeder Beschreibung. Der Bundesverteidigungsminister ist auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, auf das Grundgesetz, vereidigt. Dieser Verteidigungsminister schlägt nun vor, bei Terrorangriffen Passagierflugzeuge notfalls abzuschießen. Er kündigt dies an, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Abwägung von Leben gegen Leben verboten hat, da es sich um einen Verstoß gegen das Grundgesetz handelt. Aus Sicht der Verfassungsrichter sind die Menschenwürde und das Recht auf Leben verletzt, wenn von einem Abschuss auch Passagiere und Besatzungsmitglieder betroffen sind.
Mit seiner Ankündigung eines Verfassungsbruchs – trotz seines Wissens um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts – stellt sich dieser Bundesverteidigungsminister über die Verfassung. Deswegen fordern wir die Bundeskanzlerin auf, diesen Verteidigungsminister endlich auszumustern.
Herr Dr. Jung stellt sich nicht nur über die Verfassung, sondern er bringt auch die Soldatinnen und Soldaten in Gewissenskonflikte.
Hören Sie sich einmal an, was der Bundeswehrverband dazu sagt.Vom Bundeswehrverband heißt es, dass ein solcher Befehl verweigert werden müsste. Hören Sie sich an, was der Deutsche Richterbund dazu sagt. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, sagt:
Ich halte es für sehr bedenklich, wenn sich ein Minister über den Spruch des Verfassungsgerichts hinwegsetzt …
Zu diesen Vorschlägen des Bundesverteidigungsministers sage ich Ihnen: Es spottet geradezu jeder Beschreibung, dass hier ein offener Verfassungsbruch angekündigt wird. Man kann eigentlich nur fordern,dass ein solcher Bundesverteidigungsminister endlich aus dem Verkehr gezogen wird. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, die Kollegin Dörr, hat hier umfangreich zu dem Stellung genommen, was wir Ihnen hier als Bericht des Petitionsausschusses für diesen Zeitraum vorlegen. Es ist zu beobachten, dass die Zahl der Ausländerpetitionen zurückgegangen ist. Wir müssen auch feststellen, dass durch die Bleiberechtsregelung – das sage ich durchaus positiv – viele Petitionen positiv erledigt werden konnten, weil die Bleiberechtsregelung für diesen Personenkreis Anwendung finden konnte.
Frau Kollegin Dörr hat es schon angesprochen und dem Minister dafür gedankt, dass diese Bleiberechtsregelung so gekommen ist.
Ich will insofern ein bisschen Wasser in den Wein schütten, als es natürlich nicht das alleinige Verdienst dieses Ministers ist, sondern das Verdienst derer, die sich über viele Jahre dafür eingesetzt haben, dass eine solche Bleiberechtsregelung kommen wird. Das waren insbesondere die Kirchen. Das waren die Wohlfahrtsverbände. Das waren die Flüchtlingsorganisationen, die über Jahre den Druck aufgebaut und gesagt haben, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland ein humanitäres Problem haben,das dringend einer Lösung zugeführt werden muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe die Zahlen vorliegen.Wir haben bei der Bleiberechtsregelung insgesamt 7.578 Anträge gehabt. Wir haben mittlerweile 2.259 erteilte Aufenthaltserlaubnisse, 3.747 erteilte Duldungen und 524 abgelehnte Anträge. Sie sehen an den Zahlen, dass sich bei der Bleiberechtsregelung, auch was den Aufenthalt angeht, einiges getan hat. Ich hoffe, dass die Fälle, die zurzeit noch nicht positiv erledigt worden sind, in Zukunft positiv beschieden werden können.
Ich sage dazu aber auch, dass ich glaube, dass wir mit dieser Bleiberechtsregelung wieder – das war in der Diskussion auch eines der Argumente der Regierungsseite – natürlich immer wieder Ungerechtigkeiten schaffen, weil eine Stichtagsregelung dazu führt, dass gewisse Personen und Personenkreise nicht in den Genuss einer Bleiberechtsregelung kommen können. Deswegen brauchen wir in diesem Bereich einen Umdenkprozess. Was den Umgang mit Ausländerinnen und Ausländern und was Aufenthaltserlaubnisse anbelangt, müssen wir viel mehr die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kinder, die hier geboren und aufgewachsen sind, die hier zur Schule oder zum Kindergarten gegangen sind, deren Aufenthalt kann man nicht von einem Stichtag abhängig machen, an dem deren Eltern in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Ich glaube, dass wir diese Kinder, die hier aufgewachsen sind, als Bestandteil dieser Gesellschaft anerkennen und sie integrieren müssen.Wir diskutieren allenthalben über Integration und Zuwanderung, selbst diese Bundesregierung, selbst dieser Innenminister. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat neulich noch einmal gesagt, dass wir Zuwanderung brauchen. Da ist es geradezu absurd, dass man Menschen, die hier aufgewachsen sind, die hier in die Schule gegangen sind, die hier sozialisiert worden sind, auffordert, wieder in die Heimatländer der Eltern zu reisen, die die Kinder oft nicht kennen.
Von daher sage ich, wir müssen noch einmal darüber nachdenken, Herr Innenminister. Ich glaube auch, dass wir trotz der Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz und der Bleiberechtsregelung, die jetzt gesetzlich kommt und die den Zeitraum verlängert, in dem man Arbeit aufnehmen kann bzw. nachweisen muss, dass man Arbeit aufgenommen hat, überlegen müssen, wie wir die humanitären Probleme lösen können.
Wir haben außer den Fällen, die ich gerade im Rahmen der Bleiberechtsregelung angesprochen habe, immer noch Fälle, in denen wir aus humanitären Gründen entscheiden müssen. Das betrifft insbesondere alte Menschen, die hier seit langem ihren Aufenthalt haben. Das betrifft Behinderte, und das betrifft Personen, die psychisch krank sind. Ich glaube, dass wir da mit den Ausschlusskriterien nicht weiterkommen, die wir für die Anerkennung beim Bleiberecht, aber auch bei der Härtefallkommission haben. Ich glaube, dass wir solche Fälle auch aus humanitären Gründen entscheiden und in vollem Bewusstsein sagen müssen, dass wir die Sozialleistungen für diesen Personenkreis erbringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Ihre Aufmerksamkeit noch auf einen Punkt lenken, den die Frau Kollegin Waschke schon angesprochen hat. Wir müssen gewisse Zielstaaten besonders in den Blick nehmen. Dazu zählt der Umgang mit Flüchtlingen aus dem Kongo. Dort hat sich die humanitäre Situation geändert. Es gibt zurzeit vom Auswärtigen Amt Berichte, die einige Jahre alt sind und nicht die momentane Situation im Kongo widerspiegeln. Deswegen haben wir gebeten, dass das Innenministerium im Petitionsausschuss über die Situation im Kongo berichtet. Ich glaube, dass wir derzeit nicht in den Kongo zurückführen können. Das gilt aber auch für den Personenkreis der Afghanen. Die Sicherheitslage in Afghanistan ist so,wie sie ist.Jeder,der zurzeit die Presse verfolgt, weiß, dass es in diesem Land sehr gefährlich ist. Ich glaube, dass wir auch dorthin nicht abschieben können.
Frau Kollegin Waschke hat das schon angesprochen. Deswegen hat sich zurzeit der Umgang mit den Afghanistanpetitionen eingeübt, dass wir über diese Petitionen getrennt abstimmen müssen. Ich glaube, dass wir auch ein besonderes Augenmerk auf die Ausreise von Irakern haben sollten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch einmal sagen, dass wir im Petitionsausschuss ein gutes Klima haben. Die Zusammenarbeit im Petitionsausschuss ist sehr gut. Ich möchte ausdrücklich unserer Vorsitzenden, der Kollegin Dörr, für die geleistete Arbeit im Petitionsausschuss danken. Sie haben es nicht immer leicht mit uns gehabt. Wir haben es manchmal nicht leicht mit Ihnen gehabt. Von daher sage ich, dass sich unter dem Strich ein ausgeglichenes Bild widerspiegelt. Aber ich habe Sie als sehr engagierte Frau für diesen Bereich erlebt. Ich danke Ihnen ausdrücklich für die geleistete Arbeit.
Bei allem gutem Klima, das wir im Petitionsausschuss haben, kommt es doch vor – wir haben es gestern Abend erlebt –, dass man in Sachfragen und in Einzelfällen kontrovers diskutieren muss. Insbesondere mit Blick auf die Diskussion gestern Abend sage ich: Der Petitionsausschuss nimmt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahr. Ich glaube, dass wir in Richtung der Mehrheiten darüber nachdenken müssen, dass wir nicht das vollziehen, was die Regierung als Stellungnahme abgibt. Als Petitionsausschuss und als Parlament müssen wir uns das Recht herausnehmen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger an uns wenden, zu sagen, egal welcher Partei wir angehören: Liebe Landesregierung, so kann es nicht gehen, und in diesen Punkten muss eine Änderung herbeigeführt wer
den. – Ich glaube, das ist das Recht des Petitionsausschusses, und das erwarten die Bürgerinnen und Bürger vom Petitionsausschuss des Hessischen Landtags.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will das ansprechen, was Frau Kollegin Dörr als Ausblick genannt hat, z. B. die Bürgersprechstunde. Ich glaube, es läuft ganz gut, dass wir uns als Petitionsausschuss in den Regionen zeigen. Wir müssen natürlich auch die modernen Informationstechnologien wie das Internet nutzen.Wir überlegen,Online-Petitionen zu ermöglichen.Ich sage dazu aber auch, dass damit Schwierigkeiten verbunden sind. Wir wissen, dass es sogenannte Massenpetitionen gibt und damit denen das Geschäft erleichtert wird, die sich sozusagen mit einem Knopfdruck an den Petitionsausschuss wenden. Ich sage dazu: Das muss man bedenken, wenn man es einführt. Im Grundsatz halte ich es aber für eine richtige Idee.Wenn man es mit vernünftigen Systemen implementiert, dann ist es auch machbar.
Ich glaube auch, dass das Selbstbefassungsrecht ein Thema ist, mit dem wir uns beschäftigen sollten. Ich weiß nicht, inwieweit die Mehrheitsfraktion das schon mit der Regierung abgesprochen hat. Aber ich fände es interessant, wenn der Petitionsausschuss sich damit befassen könnte, wenn er auf Missstände in diesem Land aufmerksam wird, dass er die Regierung um Stellungnahme bittet und wir das im Plenum des Hessischen Landtags diskutieren.
Die Arbeit im Petitionsausschuss ist sehr zeitintensiv.Wir werden in der nächsten Legislaturperiode sehen, wie die einzelnen Fraktionen die Auswahl derer treffen, die sie in den Petitionsausschuss schicken.Aber ich glaube,dass der Ausschuss etwas ganz Wichtiges mit sich bringt: Man bekommt einen Überblick über das Landesrecht in Hessen; denn das geht von Ausländerpetitionen über Baurecht bis zu Schulangelegenheiten. Man bekommt einen sehr guten Einblick in das hessische Landesrecht, und man beschäftigt sich mit sehr vielen Themen.
Zum Schluss möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsausschusses Dank sagen. Ohne ihre Arbeit und ihre Unterstützung ist die Arbeit im Ausschuss nicht möglich. Insbesondere Frau Bachmann als Chefin des Petitionsdienstes herzlichen Dank. Ich sehe, Frau Brink sitzt auch auf der Tribüne.Herzlichen Dank für Ihre Arbeit.
Ich sage das aber auch in Richtung der Mitarbeiter des Innenministeriums. Mit uns haben Sie es nicht immer leicht. Wir haben es aber auch manchmal nicht leicht mit Ihnen. Das eine oder andere Mal streiten wir uns in diesem Ausschuss ziemlich um Sachfragen. Ich habe es aber bisher immer so erlebt, dass wir mit Ihrer Unterstützung rechnen konnten,wenn es galt,in dem einen oder anderen Fall etwas zu erreichen und eine Klärung herbeizuführen. Dafür sage ich ausdrücklich Danke. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Ich würde gerne auf zwei Dinge eingehen, die der Minister angeführt hat. Ich glaube, dass wir uns da gar nicht unterscheiden. Wenn ich die praktische Arbeit im Petitionsausschuss Revue passieren lasse, ist dem auch so. Herr Innenminister, uns geht es nicht um die Fälle, die Sie gerade angesprochen haben. Es geht nicht um den Hassprediger oder irgendwelche Leute, die mit Heroin handeln, oder um Menschen, die sonst wie straffällig geworden sind.
Da gibt es bei uns im Petitionsausschuss eine sehr einhellige und klare Vorgehensweise, wie wir mit solchen Fällen umgehen. Darum geht es nicht. Ich glaube, alle Kolleginnen und Kollegen, die im Ausschuss sind, können Ihnen eine solche Akte ziehen, und dann schauen wir uns die einmal gemeinsam an. Wir haben auch die Fälle, wo die Stichtagsregelung nicht greift und wir trotzdem Kinder haben, die hier gut integriert, hier aufgewachsen sind.
Da gibt es die Familie mit Kindern, die Abitur gemacht haben, da hängt es an zehn Tagen. Das sind Fälle, wo ich glaube, dass man auf der einen Seite sagen kann:Wir wollen auch qualitative Zuwanderer. – Aber gleichzeitig sagen wir denen, weil der Stichtag nicht wirkt: Ihr müsst nach Hause in ein Land ausreisen, das die Kinder nicht oder nur vom Hörensagen durch ihre Eltern kennen. – Für die ist Deutschland die Heimat. Die sind hier aufgewachsen. Die sind hier sozialisiert. Um diese Fälle geht es uns.
Dafür – das sage ich ganz eindeutig – brauchen wir humanitäre Lösungen.Dafür brauchen wir auch eine Regelung, die nach der Bleiberechtsregelung und nach der Stichtagsregelung folgt. Das ist das Petitum, das wir haben.
Wenn Sie sich mit den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses aus Ihrer Fraktion unterhalten, dann wird Ihnen das auffallen. Wenn Sie sich nur einmal Teile der Verwaltungspraxis in verschiedenen Ausländerbehörden anschauen, dann wird Ihnen auffallen, dass das Ermessen sehr unterschiedlich ausgeübt wird. Es gibt Ausländerbehörden, die sehr gute Arbeit machen, die die Menschen beraten, den Weg aufzeigen und sie unterstützen.
Es gibt aber auch Ausländerbehörden – ich könnte Ihnen welche nennen,andere wissen,welche ich meine –,die den Menschen das Leben schwer machen und eine Hürde nach der anderen aufbauen. Darunter müssen wir einen Strich machen und können nicht immer sagen:Wir halten an der Bleiberechtsregelung und dem Stichtag fest. – Ich glaube, da müssen wir andere Regelungen finden. Da gilt es, humanitäre Gesichtspunkte ins Feld zu führen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Gesetzentwurf umfassend erörtert. Ich will hier nur noch wenige Anmerkungen machen.
Ich habe das auch schon in den vergangenen Lesungen gesagt. Der Umgang dieser Regierung mit dem Personal ist unter aller – – bleibt hinter jeder Beschreibung zurück;ich will es einmal so sagen. Der Ministerpräsident hatte vor der letzten Wahl versprochen, es werde keine Sonderopfer für Beamtinnen und Beamte geben.Nach der Wahl geschah genau das Gegenteil.Sie haben die „Operation düstere Zukunft“ durchgeführt. Sie haben die 42-StundenWoche eingeführt. Sie haben das Urlaubsgeld gestrichen. Sie haben das Weihnachtsgeld gestrichen. Das waren Einkommensverluste für die Beamtinnen und Beamten in der Größenordnung von 12,5 %.
Jetzt kommen Sie an, kurz vor der Wahl, kündigen an und beschließen auch, die Versorgungsempfänger und die Beamtinnen und Beamten an der Einkommensentwicklung zu beteiligen,
und zwar in einer Größenordnung von 2,4 %. Das bleibt hinter dem zurück, was die Tarifgemeinschaft beschlossen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher sage ich: Dieser Umgang mit dem Personal ist für uns weiterhin kritikwürdig.
Ich will einen Punkt aufgreifen. Herr Kollege Wagner, das darf erlaubt sein, selbst wenn es schon spät ist. Ich glaube schon, hier geht es um eine wichtige Thematik. Man sollte auch in einer dritten Lesung deutlich machen, wie Sie hier mit dem Personal umgehen.
Ich will auf einen Punkt eingehen, den der Innenminister in der zweiten Lesung hier angeführt hat, nämlich auf das Thema Familienkomponente.Er hat meine Ausführungen dazu kritisiert.
Herr Innenminister, natürlich ist es so, dass Sie jetzt mit der Familienkomponente etwas umsetzen, das Ihnen das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat. Ich habe gesagt,dafür brauchen Sie sich nicht auch noch ausdrücklich zu loben.
Ich sage Ihnen einmal, was Sie in der „Operation düstere Zukunft“ den Familien alles genommen haben. Sie haben durch die Streichung des Urlaubsgeldes den Beamtinnen und Beamten in A 10 255 c genommen.
Sie haben durch die Kürzung des Weihnachtsgeldes z. B. einem Beamten in Besoldungsgruppe A 10 725,90 c genommen. Insgesamt sind das 980,90 c. Dabei sind die 42 Stunden pro Wochen gar nicht eingerechnet, die einen weiteren Einkommensverlust darstellen.
Jetzt wollen Sie sich für 50 c mehr im Monat feiern lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das spottet jeder Beschreibung.
Gleichwohl werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Wagner, ich weiß ja nicht, was Sie in der Zwischenzeit draußen getan haben, aber vielleicht sollten Sie doch dieser Debatte folgen.
Vielleicht hätten Sie während der ersten und der zweiten Lesung zumindest geistig anwesend sein sollen; dann könnten Sie das auch verstehen.
Damit ich mich nicht nachher noch einmal melden muss, erkläre ich hier ausdrücklich für meine Fraktion zur Abstimmung: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt diesem Gesetzentwurf zu, damit die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger wenigstens teilweise an der Einkommensentwicklung teilnehmen können, obwohl
dieses Gesetz nicht das erreicht, was den Beamtinnen und Beamten berechtigterweise zusteht.
Nach dem Wortbruch des Ministerpräsidenten Koch, der vor der letzten Landtagswahl noch versprach, keine Sonderopfer für Beamtinnen und Beamte zu verlangen, sie aber ein halbes Jahr nach der Wahl mit der „Operation düstere Zukunft“ überzog,
fordert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Rückkehr zu einer Tarif- und Besoldungspolitik, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gewerkschaften und Interessenvertreter als Partner und nicht als Untertanen begreift.
Dazu gehört eine Rückkehr in die Tarifgemeinschaft der Länder und damit die Geltung des TV-L mit dem dazugehörigen modernen Tarifrecht und der dort vereinbarten Tariferhöhung und in der Folge die Übernahme für die Beamtinnen und Beamten.Diese Übernahme würde auch bedeuten, dass die 42-Stunden-Woche für Beamtinnen und Beamten der Vergangenheit angehören würde.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kultusministerin, bei dem, was Sie hier gesagt und wie Sie es vorgetragen haben, muss man ganz eindeutig sehen, dass Herr Dr. Jürgens Sie in einem Fall offensichtlich für Ihre Politik erwischt hat und dass Sie deswegen so reagieren.
Fakt ist doch auch, dass der Förderbedarf festgestellt worden ist und dass Sie diese Förderung nicht zur Verfügung stellen, Frau Kultusministerin. Herr Dr. Jürgens hat auch zu Recht klargestellt, dass im Schuljahr 1999/2000 552 Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung standen und dass im Schuljahr 2006/2007 nur noch 522 zur Verfügung stehen. Das sind die Tatsachen in diesem Land. Frau Kultusministerin, nehmen Sie die endlich zur Kenntnis, und hören Sie auf, in Parallelwelten zu leben.
Das sage ich jetzt in allem Ernst, Herr Kollege Rentsch, weil ich glaube, das geht so wirklich nicht.
Ich glaube, dass wir im Petitionsausschuss an vielen Punkten inhaltlich sehr gut zusammenarbeiten.Wir kennen alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Ausschuss, und wir wissen, wie sie ihre Arbeit machen. Dass Sie sich hier vorn hinstellen und vom Kollegen Dr. Jürgens sagen, er würde Menschen diskriminieren,ist geradezu absurd.Es ist wirklich eine Unverschämtheit.
Herr Kollege Rentsch, das ist eine Unverschämtheit. Ich kann Sie wirklich nur auffordern, sich hier vorn hinzustellen und sich dafür zu entschuldigen, denn das geht wirklich zu weit.
Ich kann ganz gut einstecken, Herr Kollege Wintermeyer. Ich erlebe aber gerade das Gegenteil: dass Sie, wenn Sie angegriffen werden, wie eine Mimose reagieren. Jetzt hören Sie sich das einmal an.
Der zweite Punkt geht an Sie, Herr Kollege Schork. Dass Sie sich hier vorn hinstellen und dem Kollegen Dr. Jürgens vorwerfen, dass er die Unwahrheit sagen würde, ist auch geradezu eine Unverschämtheit. Das weise ich ausdrücklich zurück.
Der Kollege Dr. Jürgens hat am Anfang seiner Ausführungen gesagt – –
Vielen Dank. – Der Kollege Dr. Jürgens hat am Anfang seiner Rede gesagt, dass er das hier in fünf Minuten nur sehr kurz darstellen kann und dass er nicht den gesamten Umfang der Petition darstellen kann.
Er hat das aber,wie ich gehört habe,im Petitionsausschuss sehr umfänglich und ausführlich getan. Von daher finde ich es geradezu eine Unverschämtheit, Herr Kollege Schork, was Sie dem Kollegen Dr. Jürgens unterstellen.
Ich weiß aus den vergangenen viereinhalb Jahren im Petitionsausschuss, wie sorgfältig und inhaltlich der Kollege Dr. Jürgens an solchen Fällen arbeitet. Das müssten auch Sie in der Vergangenheit zur Kenntnis genommen haben. Wenn alle Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss so sorgfältig arbeiten würden, dann wären wir in dem einen oder anderen Fall ein Stück weiter.
Ich sage ausdrücklich – –
Ich sage hier ausdrücklich, und das sollten Sie sich auch einmal zu Gemüte führen, dass sich von dem Engagement des Kollegen Dr. Jürgens, was den Bereich Antidiskriminierung und Behindertenpolitik angeht, der eine oder andere von uns im Landtag eine Scheibe abschneiden könnte. Sich hier vorn hinzustellen und zu behaupten, Herr Dr. Jürgens würde diskriminieren, Herr Dr. Jürgens würde die Unwahrheit sagen, das weise ich für meine Fraktion auf das Allerschärfste zurück.
In Richtung der Kultusministerin – ich habe mir das aufgeschrieben, weil ich gedacht habe, dass es nicht wahr sein kann –: Frau Kultusministerin, da geht es um einen Einzelfall, und ich finde, das sollte man auch als Kultusministerin inhaltlich bewerten. Sie haben selbst gesagt, es geht um zehn Stunden.Dann sagen Sie zu Dr.Jürgens,von fünf Sätzen hätte er drei Unwahrheiten und zwei Halbwahrheiten gesagt.
Dass Sie das als Mitglied dieses Kabinetts hier vortragen, halte ich für eine Frechheit. Dafür sollten Sie sich entschuldigen.
Ich frage die Landesregierung:
Wie rechtfertigt sie die Ablehnung der Umwandlung der bestehenden kooperativen Gesamtschule Edertal (Giflitz) in eine integrierte Gesamtschule vor dem von ihr propagierten Prinzip der Wahlfreiheit der Schulform in Verbindung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen in Hessen und in Verbindung mit dem einstimmigen Beschluss der Gemeindevertretung, der Eltern, Lehrer und Schüler sowie des Kreistages des Landkreises Waldeck-Frankenberg?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es mutet schon einigermaßen komisch an, dass sich Herr Kollege Beuth hier vorne hingestellt und von konstruktiven Gesprächen gesprochen hat. Er sprach auch davon, dass wir motivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen. Herr Kollege Beuth, Sie haben in den letzten viereinhalb Jahren genau das Gegenteil von dem gemacht, was die Motivation und das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert. Sie haben genau das Gegenteil davon gemacht.
Konstruktiv war diese Diskussion auch nicht. Denn Sie haben sich sehr einseitig nur mit einem Verband unterhalten. Die anderen haben Sie vollkommen ausgeblendet. Von daher war es nicht konstruktiv, was Sie während dieses Prozesses gemacht haben.
Vor der Klammer will ich aber noch Folgendes sagen:Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, damit auch Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wieder an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilnehmen, obwohl mit diesem Gesetzesvorhaben nicht das erreicht wird, was den Beamtinnen und Beamten berechtigterweise zustehen würde.
Herr Kollege Rudolph hat es schon gesagt. Ich will das noch einmal unterstreichen. Vier Monate vor der Wahl fällt Ihnen auf einmal ein, dass Sie einen Gesetzentwurf einbringen müssen, mit dem Sie die Einmalzahlung und die Steigerung der Entlohnung der Beamtinnen und Beamten regeln wollen.Viereinhalb Jahre lang haben Sie genau das Gegenteil davon gemacht. Jetzt versuchen Sie kurz vor der Wahl, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder gut Wetter zu machen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen wir z. B. bei öffentlichen Podiumsdiskussionen gesprochen haben, durchschauen dieses Manöver ganz eindeutig. Sie halten das für ein Wahlkampfmanöver der CDU.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erinnern sich noch sehr genau daran, was dieser Ministerpräsident vor der letzten Landtagswahl versprochen hat.Der Ministerpräsident hat den Beamtinnen und Beamten versprochen, dass es kein Sonderopfer für Beamtinnen und Beamte geben werde.
Kurz nach der Wahl hat er das ganz anders gesehen und mit der „Operation düstere Zukunft“ eine wirklich einmalige und noch nie da gewesene Kürzungsorgie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes vorgenommen. Das wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern langfristig in Erinnerung bleiben.
Auch die Art und Weise, wie Sie die Diskussionsprozesse organisiert haben, ist schon erstaunlich. Sie nehmen eine Interessenvertretung – den Beamtenbund –, verhandeln mit ihr und unterschreiben dann Vereinbarungen. Sie beteiligen nicht die anderen großen Verbände, in denen wesentlich mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Be
amte organisiert sind, z. B. die GEW, die Gewerkschaft der Polizei oder auch ver.di.
Diese Gewerkschaften vertreten immerhin 90 % der Beamtinnen und Beamten im Lande Hessen. Die blenden Sie einfach aus.Mit denen reden Sie gar nicht,sondern der Innenminister geht sogar noch weiter. Wenn diese Gewerkschaften öffentlich gegen die Tarifpolitik Stellung beziehen und demonstrieren, werden sie vom Innenminister dieses Landes wie die Polizeibeamten als Krawallmacher bezeichnet.
Ich glaube, dass man dem System an sich keinen Gefallen tut. Wir haben bei dem Zustandekommen von Löhnen und Gehältern ein System gehabt, das sich bewährt hat. Dieses System, wie bei uns Löhne und im Anschluss die Gehälter der Beamten zustande kommen, hat sich bewährt und über Jahrzehnte in Deutschland den sozialen Frieden bewahrt.
Dieses System wird von Ihnen aus parteipolitischen Gründen nicht mehr beachtet, und es wird mit einem Verband allein diskutiert.Wenn Sie als CDU heute einen Antrag vorlegen, den Sie mit „Tarifautonomie muss erhalten bleiben“ überschreiben, spottet das geradezu jeder Beschreibung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das, was Sie vereinbart haben, bleibt hinter dem zurück, was im Zusammenhang mit der TdL vereinbart worden ist. Sie bieten 2,4 % zum 01.04.2008 an. Bei der TdL sind 2,9 % zum 01.01.2008 vereinbart.Die Einmalzahlungen sind wesentlich differenzierter und besser als das, was Sie vereinbart haben, Herr Innenminister.
Auch beim Familienzuschlag, den Sie immer wieder nach vorne stellen, muss noch einmal ganz eindeutig gesagt werden, dass das ein Auftrag des Bundesverfassungsgerichts – und zwar aus dem Jahre 1998 – ist. Es ist geradezu absurd, sich hierfür noch feiern zu wollen, dass Sie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss.
Das, was Sie vereinbart haben, bleibt hinter dem zurück, was die TdL vereinbart hat. Sie haben über die „Operation düstere Zukunft“ den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter dem Strich 12,5 % genommen. Jetzt bieten Sie ihnen über eine Vereinbarung 2,4 % zum 01.04.2008 an.
Das Manöver wird nicht aufgehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landes, die Beamtinnen und Beamten werden den Umgang dieser Landesregierung mit ihnen sehr wohl in Erinnerung behalten.Abrechnungstag – letzter Satz – ist der 27. Januar.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon einigermaßen erstaunlich, dass sich ausgerechnet Herr Wintermeyer hierhin stellt und sich über Kultur im Zusammenhang mit Politik unterhält. Sie als Nachfolger von Franz Josef Jung können und brauchen uns nicht über politische Kultur zu belehren, Herr Kollege.
Es ist schon einigermaßen erstaunlich, was der Kollege und Europaminister Hoff erklärt hat. Herr Europaminister Hoff, Sie haben gesagt – ich habe es mitgeschrieben –, aus Achtung vor der Staatsanwaltschaft werden Sie erst gegenüber der Staatsanwaltschaft Aussagen treffen. Ich sage Ihnen, das, was Herr Kollege Kahl hier vorgetragen hat und was ich gleich anführen werde, sind zwei Sachen. Da gilt es, die Achtung gegenüber diesem Parlament und gegenüber der Öffentlichkeit wiederherzustellen,
hinsichtlich der Fragen, wo es um Ihre Aussagen im Zusammenhang mit Bestof My World AG geht und um die Aussagen im Zusammenhang mit der Firma und der Abmeldung der Firma in Österreich. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht hier nicht um Kleinigkeiten. Es geht hier um einen Finanzskandal in der Größenordnung von 52 Millionen c, wovon 10 Millionen c über die ehemalige Firma dieses Europaministers abgewickelt worden sein sollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da stellt sich z. B. schon die Frage, die in der Öffentlichkeit gestellt wird:Warum ist erst gegen beide ermittelt worden? Dann ist das Verfahren gegen beide eingestellt worden. Dann ist das Verfahren nur gegen einen Geschäftsführer wieder eröffnet worden. – Das sind viele Fragen, die in der Öffentlichkeit gestellt werden.
Herr Wintermeyer, seien Sie doch nicht so aufgeregt. – Ich sage zu diesen Fragen, die dort gestellt worden sind: Das ist Sache der Wiesbadener Staatsanwaltschaft.
Es gibt zwar Fragen, die ich gerne geklärt sehen würde, aber das ist Sache der Wiesbadener Staatsanwaltschaft.
Der Minister Hoff hat aber im Zusammenhang mit einer Firma, die ebenfalls in diesen Skandal verstrickt ist, die Firma Bestof My World, am 26. Februar 2007 gegenüber dem „Wiesbadener Kurier“ Folgendes erklärt:
An wen meine Mutter vermietet, ist deren Sache. Ich habe mit der Bestof My World nichts zu tun.