Kordula Schulz-Asche
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Ach, Herr Hahn, jeder macht sich so lächerlich, wie er kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren verändert. Die Familienstrukturen haben sich verändert. Die Zahl der Nichtraucher hat ständig zugenommen. Die Situation in den kleinen Kneipen war so, dass seit Jahren Umsatzrückgänge zu verzeichnen waren.Trotzdem sind Kneipen nach wie vor Orte der Geselligkeit, und zwar für Raucher und Nichtraucher.
Ich bin davon überzeugt, darüber herrscht auch Einigkeit hier im Hause, dass Kneipen dies auch bleiben sollen und bleiben werden.
Wir wissen aus anderen Ländern mit einer ausgeprägten Kneipenkultur wie bei uns, dass der Nichtraucherschutz nur kurzfristig dazu geführt hat, dass der Umsatz zurückging. Der Umsatz ist dann wieder angestiegen und liegt teilweise heute weit über dem, was vor Einführung des Nichtraucherschutzes der Fall war.
Man muss sich ab und zu auch informieren und nicht nur polarisieren.
Der hessische Nichtraucherschutz ist seit dem 1. Oktober dieses Jahres in Kraft.Wir können feststellen, dass er sich in öffentlichen Gebäuden bewährt hat und in Restaurants zu einer Zunahme von Lebensqualität gekommen ist.Wir müssen aber auch feststellen, dass es in einigen Bereichen zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Das ist vor allem bei kleinen Kneipen der Fall. Es gibt tatsächlich EinRaum-Kneipen,die zufällig nicht die Raumgröße oder die Möglichkeit haben, Raucherräume einzurichten. Hier finden Wettbewerbsverzerrungen statt, weil andere kleine Kneipen, die die Möglichkeit dazu haben, davon profitieren. Das muss in Angriff genommen werden.Wir nehmen die Ängste der Gastwirte sehr, sehr ernst.
Was wir aber nicht ernst nehmen, ist, dass die FDP versucht, sich bei diesem Thema als Freiheitskämpfer hochzustilisieren.
Dann lassen Sie uns doch einmal einen Blick auf die Regierungsbeteiligung der FDP in verschiedenen Bundesländern werfen und dann das Versprechen, dass Sie hier eben gegeben haben, abwägen.
Nordrhein-Westfalen: Koalition aus CDU und FDP. Der vorliegende Entwurf entspricht dem, was in Hessen beschlossen wurde.
Baden-Württemberg: Koalition aus CDU und FDP. Der Nichtraucherschutz ist am 01.08. dieses Jahres in Kraft getreten.
Niedersachsen: Koalition aus CDU und FDP. Der Nichtraucherschutz ist am 11. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Dieses Gesetz geht noch über das hinaus, was hier in Hessen beschlossen worden ist.
Das ist das, was Sie hier verkaufen und bei dem Sie versuchen, zu polarisieren.
Daraus kann man doch nur den Schluss ziehen: Die Beschwörung der angeblichen Freiheit von Rauchern und Gastwirten endet da, wo es um Ministerposten der FDP geht.
Ich möchte Sie ganz herzlich bitten, auch im Interesse der betroffenen Gastwirte: Hören Sie mit dieser billigen Polarisierung im Wahlkampf auf.Sie tun damit den Gastwirten keinen Gefallen. Lassen Sie uns in Ruhe darüber diskutieren, wie wir den Nichtraucherschutz mit den verschiedenen ökonomischen Interessen der kleinen Kneipen in Verbindung bringen.
So, wie Sie dieses Thema im Moment fahren, polarisieren Sie die Gesellschaft.
Auch die Nichtraucher haben ein Recht auf Schutz. Das dürfen wir nicht hinten anstellen.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo sie anfängt, die Freiheit von anderen einzuschränken.Das ist der Konsens gewesen, den wir hier in großem Maß erreicht haben.Von diesem Konsens hat sich die FDP verabschiedet. Sie polarisieren in einer Situation des Wahlkampfs. Sie nutzen damit den Gastwirten überhaupt nicht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Einzelplan 08 ist das Abbild des Desinteresses der Landesregierung an der sozialen Lage der Menschen in Hessen. Der Einzelplan 08 gibt keine Antworten auf die zentralen sozialen Fragen der Zukunft. Er gibt weder Auskunft darüber, wie die Gestaltung einer sozialen und gerechten Gesellschaft in einer globalisierten Welt aussehen kann,noch darüber, wie der demografische Wandel gestaltet werden kann, noch darüber, wie der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr gestaltet werden kann.
Dieser Einzelplan gibt keine Antworten. Ich glaube, er soll auch gar keine Antworten geben.Als der Herr Ministerpräsident heute Morgen über die angebliche Mitte dieser Gesellschaft gesprochen hat, hat er vermieden, darauf hinzuweisen, dass die hessische Gesellschaft inzwischen tief gespalten ist. Diejenigen, die es wagen, darauf hinzu
weisen – wie beispielsweise die Caritas und andere Träger von sozialen Dienstleistungen im Lande –, werden als Handlanger bezeichnet und beschimpft.
Das ist die Sozialpolitik dieser Landesregierung.
Sie rühmen sich immer damit, dass Hessen in vielen Bereichen das Land Nummer eins sei.
Die Spaltung der Gesellschaft, die Sie durch die Kürzungen im Zusammenhang mit der „Operation düstere Zukunft“ weiter verschärft haben, hatte zur Folge, dass viele Menschen in Not geraten sind und auf immer weniger Angebote zurückgreifen können, die ihnen aus der Not heraushelfen. Zudem verweigern Sie sich einem Armuts- und Reichtumsbericht, der aufzeigen würde, dass Hessen in den vergangenen Jahren nicht zum sozialen Land Nummer eins, sondern zum Land der sozialen Spaltung Nummer eins aufgestiegen ist.Deshalb verweigern Sie sich diesem Bericht.
Stattdessen ist der Einzelplan von punktuellem Aktionismus geprägt, der mehr auf den Aufmerksamkeitswert in der Öffentlichkeit als auf sozialpolitische Wirkung abzielt. Das ist die Realität nach neun Jahren Regierung Koch in Hessen.
Deshalb setzen wir dem ganz bewusst eine transparente und gegenfinanzierte Infrastruktur entgegen. Unser Sozialbudget 2008 ist genau die Antwort, die die Verlässlichkeit für die Menschen in unserem Land, für die Kommunen und für die Träger sozialer Dienstleistungen schafft, damit sie sich darauf verlassen können, nicht zum Spielball kurzfristig ausgerichteter, aufmerksamkeitsheischender Aktionen der Landesregierung zu werden.
Mit Ihrer „Operation düstere Zukunft“ haben Sie der Landschaft mit einem Schlag 30 Millionen c entzogen. Tun Sie doch nicht so, als hätte das keine Auswirkungen. Wir können das überall sehen: in der Arbeit mit alten Menschen, in der Arbeit mit behinderten Menschen, in der Arbeit mit Kindern in sozialen Brennpunkten usw. Alle diese Menschen haben in den vergangenen Jahren auf Angebote verzichten müssen. Deshalb nehmen wir mit unserem Sozialbudget nicht nur diese unsozialen Kürzungen zurück, sondern wir werden es um rund 40 Millionen c aufstocken, damit endlich wieder eine soziale und gerechte Gesellschaft in Hessen in einer globalisierten Gesellschaft geschaffen werden kann.
Mit unserem Sozialbudget 2008 „An morgen denken, heute Gerechtigkeit und Teilhabe sichern, Kinder in den Mittelpunkt“ werden wir die freiwilligen Leistungen unter Schutz stellen. Wir werden sie verbindlich festschreiben, damit endlich wieder Teilhabe erreicht werden kann. Menschen, Kommunen und Träger in Hessen sind nicht
unsere Feinde, sondern unsere Partner. Das soll unser Sozialbudget zum Ausdruck bringen.
Der Ministerpräsident ist heute Morgen auf einen Punkt eingegangen, den ich gern aufgreifen möchte. Er hat über die Notwendigkeit von Integration gesprochen.
Wenn wir uns die Geburtenraten von Kindern mit Migrationshintergrund heutzutage anschauen, dann müssen wir konstatieren, dass wir nicht mehr über Ausnahmen oder Randerscheinungen, sondern über die Regel sprechen, was sozusagen in unserer Gesellschaft los ist. Ich hoffe, dass Sie endlich in dieser Gegenwart ankommen. Wir reden über Chancengleichheit für alle Kinder unterschiedlicher Herkunft. Für alle Kinder muss Chancengleichheit gelten.Deshalb muss eine soziale Gesellschaft so gestaltet werden, dass Chancengleichheit hergestellt werden kann.
Hierzu gehört auch, dass man akute Armut lindert. Wir haben in unserem Land – ich denke, dass das für ein reiches Land wie Hessen ein Skandal ist – Kinder, die aus finanziellen Gründen vom Mittagessen in Ganztagsangeboten abgemeldet werden. Deshalb schlagen wir mit unserem Sozialbudget die Schaffung eines Sozialfonds „Lernen ohne Hunger“ vor, mit dem wir mit 7,5 Millionen c die Kommunen unterstützen, Mittagessen zur Verfügung zu stellen, damit die Kinder tatsächlich in der Schule und im Kindergarten die Möglichkeit haben, am Mittagessen teilzunehmen; denn Lernen mit hungrigem Bauch geht nicht gut. Das wissen wir alle. Deshalb brauchen wir ein solches Programm.
Wir müssen vor allen Dingen endlich weg vom institutionenorientierten Denken und müssen versuchen, Angebote zielgerecht zusammenzuführen. Das wird meines Erachtens besonders deutlich im Bereich der Jugendhilfe und der Schule. Mit unserem Programm PELE, einem Programm zur besseren Kooperation von Schule und Jugendhilfe, bieten wir insbesondere benachteiligten Kindern gute Chancen, in unserem Bildungssystem besser mitzuhalten und ihre eigenen Stärken besser auszubauen.
Die Bereiche Gesundheit und Prävention dürfen auch nicht vernachlässigt werden. In diesem Zusammenhang spielt der Gesundheitszustand von Kindern eine zunehmend wichtige Rolle. Wir wissen, dass sich der Gesundheitszustand insbesondere von Kindern aus unteren sozialen Schichten immer weiter verschlechtert. Wir können auf Dauer nicht weiter zuschauen, sondern wir müssen passgenaue Angebote machen, damit wir diese Kinder und deren Eltern erreichen und die Elternkompetenz ausbauen können.
Ich komme zu einem anderen sich aufbauenden Problem. Dr. Müller wird mir sicher recht geben, dass die Fragen der Pflegebedürftigkeit, der Hilfen für ältere Menschen und der Hilfen für demenzkranke Menschen zu den größer werdenden sozialen Problemen zählen. Im Haushalt der Landesregierung findet sich jedoch zu wenig, um die Angehörigen von älteren Menschen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass man im Alter würdig und selbststän
dig leben kann. Darauf müssen wir uns jetzt vorbereiten, und dementsprechend müssen wir die Gesellschaft organisieren.
Wir brauchen außerdem – auch das ist ein Thema, das uns GRÜNEN seit Langem am Herzen liegt und bei dem die Selbstbestimmung eine sehr große Rolle spielt – eine Behindertenpolitik, die behinderte Menschen integriert und sie vor allem darin bestärkt, ihre eigenen Interessen so weit wie möglich wahrzunehmen. Hierzu benötigen sie die Unterstützung, die sie in unserem Sozialbudget finden können.
Wir wollen eine Beschäftigungspolitik, die ihren Namen verdient. Hierzu wollen wir die Vielfalt von arbeitsmarktpolitischen Programmen, die insbesondere für kleine Träger sehr unübersichtlich ist, zusammenfassen, um sie effektiver und passgenauer einsetzen. Ziel ist es doch, die Beschäftigungsfähigkeit und die Integration von Erwerbsfähigen in den Ausbildungs- und in den Arbeitsmarkt zu stärken. Hierbei gibt es noch viel zu tun, insbesondere in Hessen, das sich immer wieder versucht schönzureden.
Lassen Sie mich nun auf einen Punkt zu sprechen kommen,der auch in der Abschiedsrede von Frau Oppermann eine große Rolle gespielt hat, nämlich auf die Frage des Familienlandes Nummer eins.
In diesem Bereich wird uns immer viel vorgegaukelt. Lassen Sie uns einmal genau hinschauen, was im Einzelnen passiert ist. Wir erleben immer wieder, dass Sie sich mit Zahlen schönreden. Wird eine Studie vorgelegt, dann basiert sie auf Daten, die gerade nicht passen. Das Ergebnis, dass Sie im Mittelfeld oder am Ende liegen, passt ebenfalls nicht. Das gilt beispielsweise für den Familienatlas 2007.Dass Hessen im Mittelfeld liegt,wird fast totgeredet. Heute wurden neue Zahlen zur Inanspruchnahme des Elterngeldes durch Väter vorgelegt. Hessen belegt im Vergleich mit den westlichen Bundesländern den siebten Platz.
Ich glaube nicht, dass die Inanspruchnahme des Elterngeldes von Vätern ein sehr bedeutsamer Indikator ist. Es ist jedoch ein Indikator für die Familienfreundlichkeit und für den Glauben junger Eltern an die Verlässlichkeit von Familienpolitik. Wenn Hessen nur auf Platz 7 liegt, dann ist das ein Zeichen dafür, dass junge Menschen an die Verlässlichkeit von Familienpolitik in Hessen nicht mehr glauben.
Familienpolitik soll Kinder in den Mittelpunkt stellen. Deshalb ist es besonders wichtig, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem ersten Lebensjahr umzusetzen und zu finanzieren.Wir haben das getan.
Diese Schönrechnerei lasse ich Ihnen nicht weiter durchgehen. Die rot-grüne Regierung hat in den Neunzigerjahren 60.000 zusätzliche Kindergartenplätze finanziert. Sie wissen alle ganz genau, dass das damals prioritär war und deshalb finanziert werden musste.
Wir werfen Ihnen vor,dass Sie seit dem Jahr 1999 die Zahl der Kindergartenplätze nicht mehr erhöhen mussten, weil die 100-%-Marke fast erreicht war.Wir werfen Ihnen vor, dass Sie keine zusätzlichen Mittel in die Hand genommen haben, um die Qualität dieser Plätze zu erhöhen. Erst in den vergangenen Jahren und vor allem kurz vor der Landtagswahl haben Sie damit begonnen, in den Ausbau von Krippenplätzen zu investieren. Hören Sie auf, sich schönzurechnen. Hören Sie auf, die Errungenschaften insbesondere im Kindergartenbereich schlechtzureden. In diesem Bereich ist viel passiert. Sie hingegen haben sich aus ideologischen Gründen lange Zeit geweigert, über den Ausbau von Krippenplätzen zu diskutieren. Sie haben vielmehr über Tagesmütter gesprochen, um genau das nicht tun zu müssen.
Meine Damen und Herren, so ist das leider. Lassen Sie mich deshalb zum Schluss noch ein weiteres Thema ansprechen. Noch sind die Frauenpolitik und die Geschlechtergerechtigkeit Teil des Sozialministeriums. Aus der Erfahrung dessen, was wir selbst mit der Quote erreicht haben,um bei den GRÜNEN die Gleichstellung von Frauen zu erreichen, glaube ich mehr als früher, dass es notwendig ist, insbesondere in den entscheidenden Führungsebenen Frauen sehr viel stärker zu berücksichtigen, als dies bisher der Fall ist. Wir brauchen eine Quote für Führungsebenen, weil sich sonst – wie es bisher passiert ist – die Frauenbeauftragten unter dieser Landesregierung zunehmend zu Familienberaterinnen entwickeln. Wir brauchen wieder eine aktive Frauenpolitik für Hessen. Dafür werde ich kämpfen; denn nur durch eine Gleichstellung der Geschlechter wird eine Sozialpolitik erreicht, die alle Teile der Gesellschaft mitnimmt. Das haben Sie in den vergangenen Jahren versäumt. Sie haben die hessische Gesellschaft gespalten.Ich hoffe,dass damit am 27.Januar Schluss sein wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit gebe ich mein Redemanuskript zu Protokoll.
Es geht nicht um die Mehrheit, sondern um die Art und Weise! Gehen Sie in das Jahr 1949 zurück. Sie werden sehen, welch wichtige Entscheidungen damals mit einer Stimme Mehrheit getroffen worden sind,von denen wir alle in dieser Nachkriegsgeneration profitieren. Daran möchte ich erinnern. Wenn man dann von Arroganz der Macht spricht, dann halte ich das – ganz bescheiden gesagt – für überheblich. Es steht Ihnen nicht zu. (Beifall bei der CDU – Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie machen den Bock zum Gärtner!)
Worum geht es heute? Es geht darum, dass wir den Hochschulen in Hessen ein Optionsmodell vorschlagen, mit dem Sie den Weg der Universität Darmstadt gehen können.
Wir befreien sie hinsichtlich der Baupflichten, weil wir sagen, dass wir es zurzeit besser können. Wenn sie es aber wollen, werden wir es zulassen. Das bedeutet, die Rechte von Darmstadt werden ihnen gegeben.
Der zweite Punkt. Frau Kühne-Hörmann hat darauf hingewiesen, aus der Hochschule heraus ist diese Idee entstanden, an die Tradition der Stiftungsuniversität anzuknüpfen. Wir haben diese Idee aufgegriffen und haben den parlamentarischen Weg dafür geebnet.
Frau Kollegin Sorge, ich wundere mich auch: Sie haben beim letzten Mal immer über Zweidrittelmehrheiten des Senats usw. gesprochen. Ich habe heute ganz genau auf Ihre Ausführungen geachtet. Heute haben Sie überhaupt nicht mehr über den Senat gesprochen. Ich bitte Sie, sich noch einmal daran zu erinnern, dass die Universität Frankfurt, vertreten durch den Senat, vor ein paar Tagen mehrheitlich, bei einer Enthaltung, dafür gestimmt hat, diesen Weg zu gehen.
Sie beschimpfen mich regelmäßig und sagen, ich sei von den Hochschulen viel zu weit entfernt. Aber Sie wissen nicht, was in den Hochschulen vorgeht. Man möchte dort eine echte Autonomie sowie eine Freiheit haben, die man auch derart nennen kann – nicht das, was Sie hier vortragen. Sie predigen Autonomie, meinen aber Dirigismus – nichts anderes.
Meine Damen und Herren, es ist im Prinzip alles gesagt worden. Ich fasse es noch einmal zusammen: Die Option für das TUD-Modell, die Stiftungsuniversität und die Dinge,die Sie,Frau Beer,als „Leid“ bezeichnet haben,die aber wichtig sind, wie das Tenure-Track bei den Juniorprofessoren, die Hausberufungen, eine Verlängerung der Amtszeit der Präsidenten bis zum 68. Lebensjahr, hochschulübergreifende Fachbereiche sowie die Exmatrikulation von gewaltbereiten Studenten. Das ist ein ganz wichtiges Thema, das uns alle betrifft; denken Sie nur an West Virginia und daran, was dort passiert ist. Das ist im Übrigen auch eine Initiative, die von den Hochschulen stammt und die wir aufgegriffen haben.
Ich komme nun zum Ende. Ich kann festhalten, dass wir uns ausreichend ausgetauscht haben. Ich sage an die SPD gerichtet: Nehmen Sie mit Frau Gesine Schwan Kontakt auf, denn Sie telefonieren in letzter Zeit häufig mit ihr. Gestern oder heute hat Brandenburg bekanntgemacht, dass es dieses Mal auch in Frankfurt (Oder) eine Stiftungsuniversität geben werde. Nehmen Sie sich daran ein Beispiel,denn die SPD scheint im Osten mutiger und fortschrittlicher zu sein, als Sie es in Hessen sind. Ich bitte um die Zustimmung zu unserem Änderungsgesetz. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir werden heute in dritter Lesung über einen Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst abstimmen. Hessen ist das letzte Bundesland, das ein solches Gesetz bekommt.
Die Landesregierung hat leider die Chance vertan, einen modernen Gesetzentwurf vorzulegen. Es ist die Chance vertan worden, mit der Öffnung der Gesundheitsämter, der Koordinierung und der Zusammenfassung der vielen Initiativen, die wir vor Ort haben, tatsächlich einen Beitrag zur Gesundheit und zur Gesundheitsförderung der Menschen in Hessen zu leisten.
Es ist die Chance vertan worden, bei der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen tatsächlich Maßstäbe zu setzen und von anderen Bundesländern zu lernen. Ich hätte es deshalb auch gern gesehen, wenn hier gleichzeitig der Gesundheitsschutz von Kindern hätte geregelt werden können.
Die Landesregierung hat es versäumt, auf die besonderen Herausforderungen durch den demografischen Wandel einzugehen.Sie ist nicht auf die Frage eingegangen,wie ältere Menschen mit hohem Pflege- und Versorgungsbedarf in Zukunft betreut werden können.
Die Landesregierung hat es versäumt, dem Verbraucherschutz und den Patientenrechten den Stellenwert zu geben, den er in anderen Bundesländern glücklicherweise schon hat. Ich denke, diese Landesregierung hat hierdurch ein Zeichen gesetzt,dass sie diese Regelungen nicht
möchte und eher im Denken der Achtziger- oder Neunzigerjahre verharrt, als dass sie für morgen plant.
Das, was übrig bleibt und heute beschlossen wird, ist ein Vogelgrippenzuständigkeitsgesetz. Mit einem modernen öffentlichen Gesundheitsdienst, der an morgen denkt, hat dieses Gesetz aber leider nichts zu tun. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema „Schutz von Kindern vor Vernachlässigung,Misshandlung und Gewalt“ bewegt uns alle, denn wir wissen, dass es immer Familien geben wird, die ihre Kinder aus den verschiedensten Gründen nicht ausreichend betreuen, in ihrer Entwicklung nicht fördern und nicht unterstützen. Diese Kinder, aber auch diese Familien brauchen unsere Hilfe.
Vor einem Jahr haben wir hier im Landtag eine Anhörung durchgeführt, die sich mit dem Thema „Schutz vor Misshandlung,Gewalt und Vernachlässigung“ befasst hat.Lassen Sie mich die Ergebnisse dieser Anhörung kurz zusammenfassen.
Erstens. Die meisten Anzuhörenden gingen davon aus, das eine verbindlichere Gestaltung der vorsorgenden Gesundheitsuntersuchungen von Kindern, der sogenannten U 1 bis U 9, zu einem besseren Kinderschutz beitragen kann, dass die Folgen von Vernachlässigung und Gewalt wahrscheinlich besser erkannt und die Eltern frühzeitiger beraten werden können.
Zweitens.Ein zweites Ergebnis dieser Anhörung war,dass Gesundheitsuntersuchungen alleine nicht ausreichend sind, den Schutz der Kinder zu gewährleisten. Die zeitlichen Abstände zwischen den einzelnen Untersuchungen sind viel zu groß, um auf akute Krisen reagieren zu können. Das gilt vor allem für sehr kleine Kinder, wo manchmal wenige Tage darüber entscheiden, ob es zu Schädigungen oder gar lebensbedrohlichen Situationen kommt.
Drittens. Deswegen wurde empfohlen, nicht unbedingt zusätzliche Programme oder neue Modellprojekte zu schaffen, sondern die vorhandenen Angebote besser zu koordinieren, die Kooperation verbindlicher zu gestalten und die verschiedenen Hilfsangebote vor Ort besser miteinander zu vernetzen.
Viertens. Ein weiteres Ergebnis der Anhörung war, dass es unbedingt notwendig ist, die Menschen, die mit Kindern zusammenarbeiten, fort- und weiterzubilden. Lassen Sie mich zwei Beispiele, die in dieser Anhörung genannt wurden und die mich sehr beeindruckt haben, anführen. Die eine Erkenntnis war, dass vielen Medizinern, aber auch dem Pflegepersonal eine entsprechende Ausbildung in Forensik fehlt, sodass sie nicht erkennen können, ob einem Kind eine Verbrühung zugefügt worden ist oder ob es sich um einen Unfall handelt. Ich denke, das zeigt, wie wichtig es ist, eine verstärkte Fort- und Weiterbildung zu betreiben.Weiter haben wir von einem konkreten Fall gehört, dass ein Kind mehrfach in Krankenhäusern und Arztpraxen behandelt wurde, aber nicht erkannt wurde, dass es eine ganze Reihe verheilter älterer Verletzungen hatte. Nur weil der Vater sich selbst beim Jugendamt gemeldet hat, wurde überhaupt klar, dass hier ein Fall andauernder Kindesmisshandlung vorlag.
Beide Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, vorhandene Einrichtungen, die Jugendhilfe und die Jugendämter besser miteinander zu vernetzen sowie die dort Tätigen fortzubilden. Deshalb sind wir für verbindlichere Gesundheitsuntersuchungen, aber diese Untersuchungen sind alleine nicht ausreichend. Es besteht sogar die Gefahr, dass viele den Eindruck haben, mit einem solchen Gesetz sei genug getan, und die Gesellschaft habe sich nicht weiter mit diesem Thema zu befassen. Von daher gesehen denken wir, dass wir die Verbindlichkeit der Untersuchungen mit flächendeckender Familienunterstützung und Maßnahmen der Prävention so vernetzen müssen, dass Ver
nachlässigung und Gewalt gar nicht erst um sich greifen können. Mit unserem Änderungsantrag versuchen wir, die Gesundheitsuntersuchungen um die notwendigen präventiven Angebote zu erweitern.
Dabei gehen wir am Anfang deutlicher, als es in der Vorlage der Landesregierung der Fall ist,darauf ein,das es die Aufgabe des Staates und der Gesellschaft ist, gegenüber Kindern einen Schutzauftrag wahrzunehmen. Wir denken, dass das sehr viel deutlicher formuliert werden muss, als es bisher der Fall war. Des Weiteren wollen wir durch flächendeckende Angebote Eltern in ihrer Kompetenz, in dem Wissen stärken,was für ihr Kind gut und was schlecht ist. Elternkompetenz und Kindeswohl gehören untrennbar zusammen.
Wir wollen der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und dem öffentlichen Gesundheitsdienst keine neuen Aufgaben übertragen,da diesen bereits nach dem SGB VIII und dem SGB XII und demnächst auch nach dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Aufgaben übertragen sind. Deswegen kommen auf die örtlichen Träger, die Kommunen, keine zusätzlichen Kosen zu. Aber das Land und die Kommunen müssen gemeinsam sicherstellen, dass die Weiterentwicklung und die Vernetzung der bestehenden Instrumente der Eltern- und Familienberatung sowie des Kinderschutzes wirklich im Rahmen der Gesetze gewährleistet werden.
Wir wollen außerdem die Aufgaben der örtlichen Jugendhilfeträger und der Gesundheitsämter, die zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt beitragen können, genauer festlegen und definieren. Auch hier geht es nicht darum, neue Instrumente zu schaffen, sondern die vorhandenen Instrumente effizient einzusetzen und weiterzuentwickeln, um die Kinder in den Mittelpunkt des Interesses der verschiedenen Träger zu stellen.
Die Etablierung von Netzwerken, die den Eltern präventiv, interdisziplinär, niedrigschwellig und sanktionsfrei tatsächlich zur Verfügung stehen, bedarf eines flächendeckenden Angebots an Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen mit der Zielrichtung, die Kinder zu schützen, aber auch den Eltern Hilfe zur Verfügung zu stellen.
Die Sicherung des Kinderschutzes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen muss klar sein, dass das Land Ausbildung und Fortbildung unterstützen muss. Das ist nämlich nicht unbedingt Sache der kommunalen Träger. Die Qualifizierung und die Weiterbildung der betroffenen Berufsgruppen ist eine Notwendigkeit, und wir sind der Meinung, dass sich das Land nicht nur ideell, sondern auch finanziell beteiligen muss. Wir sind außerdem der Meinung,dass wir,ähnlich wie in anderen Bundesländern, eine Hotline brauchen, um auf akute Fälle von Misshandlung schnell reagieren zu können.
Wir wollen eine Kindergarteneingangsuntersuchung im dritten Lebensjahr einführen, denn es besteht eine Lücke von zwei Jahren zwischen der U 7 und der U 8, die endlich
geschlossen werden muss. Die Kindergarteneingangsuntersuchung, die wir in diesem Hause schon mehrfach gefordert haben, soll nicht nur Auskunft über den Gesundheits- und Entwicklungsstand eines Kindes geben, sondern soll den Eltern auch Hilfestellung dabei geben, Betreuungseinrichtungen und Fördermöglichkeiten für ihre Kinder zu finden. Die U 1 bis U 9 sind nicht ausreichend. Wir brauchen eine zusätzliche, auch auf die Qualität von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Hessen ausgerichtete Untersuchung, nämlich eine Kindergarteneingangsuntersuchung.
Wir haben in unseren Gesetzentwurf einen weiteren Punkt aufgenommen, den wir – nach Rücksprache mit dem Datenschutz – noch klären müssen. Es ist tatsächlich so, dass hier sehr umfangreiche und sensible Daten aufgenommen werden, die sowohl etwas über die Entwicklung eines Kindes als auch über die Situation der Eltern aussagen. Von daher gesehen sind wir zu Recht darauf hingewiesen worden, darauf zu achten, inwieweit die erhobenen Datenmengen tatsächlich effektiv genutzt werden und wirklich zu einem besseren Schutz von Kindern führen. Wir haben deshalb in § 10 nach unserem Vorschlag eine präzise Formulierung eingefügt, die besagt, dass die Wirksamkeit des Gesetzes evaluiert werden muss – unter dem Aspekt, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, gleiche Ergebnisse erzielen, ohne so große Datenmengen erheben zu müssen.Auf der anderen Seite war ein Ergebnis der Anhörung, dass das Kindeswohl natürlich vor Elternrecht geht und dem auch die Datenerhebung unterzuordnen ist.
Lassen Sie mich das Fazit ziehen. Wir reden hier über ein Thema, das immer dann, wenn schlimme Fälle bekannt werden,in der Öffentlichkeit aufgeregt und oft wenig zielführend diskutiert wird. Kindervernachlässigungen entstehen selten überraschend und erst in akuten Krisen. Es handelt sich meistens um einen chronischen Mangelzustand hinsichtlich der physischen, emotionalen und sozialen Versorgung eines Kindes. Die betroffenen Eltern sind oft überfordert, die alltäglichsten Dinge des Lebens zu organisieren und zu regeln. Das beginnt manchmal schon bei der täglichen Versorgung von Kleinkindern mit Nahrung, mit Kleidung, mit Sauberkeit und Pflege, und setzt sich fort in dem Fehlen von Zuwendung, Schutz oder Zärtlichkeit.
Deswegen sind neben der verpflichtenden Teilnahme an den Gesundheitsuntersuchungen die Förderung von Elternkompetenz und niedrigschwellige Angebote für Familien in Not unabdingbar. Ebenso unabdingbar sind die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit dieser Angebote. Nur in dieser Einheit wird es uns gelingen, den Kinderschutz in Hessen zu verbessern und den Kindern tatsächlich zu helfen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Oppermann, wenn man in der öffentlichen Gesundheitspolitik so weit von dem entfernt ist, was europäischer Standard ist, dann sollte man hier an die Oppositionsparteien keine Noten verteilen.
Vielleicht haben Sie nicht richtig zugehört. Ich habe mir noch einmal im Detail durchgelesen,was in der Anhörung ausgeführt worden ist. Man muss zusammenfassen, dass Sie hier einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der in der Vergangenheit hängen geblieben ist, der die Reformdebatte seit den Neunzigerjahren nicht aufgenommen hat und dazu führen wird, dass Hessen nicht nur als letztes Bundesland einen öffentlichen Gesundheitsdienst bekommen wird, der eine gesetzliche Grundlage hat, sondern dazu noch einen solchen, der sich auf Infektionsschutz konzentriert. Meine Damen und Herren, das ist wirklich nicht das, was Hessen verdient hat. Das ist nicht ein Gesetz für einen modernen öffentlichen Gesundheitsdienst.
In der Anhörung wurden – das will ich noch einmal hervorheben – die zentralen Herausforderungen, die sich heute für die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere der Kinder und der älteren Menschen, stellen, eindeutig festgestellt. Wir brauchen eine besondere Beachtung von Prävention und Gesundheitsförderung, einen umweltbezogenen Gesundheitsschutz und eine Gesundheitsberichtserstattung, die es den einzelnen Akteuren – auch auf kommunaler Ebene – ermöglicht, zusammenzuarbeiten und sich zu koordinieren.
Meine Damen und Herren, wir haben ein verändertes Krankheitsspektrum, auch bei den Kindern. Natürlich gibt es noch Infektionskrankheiten und die Gefährdung durch Infektionskrankheiten.Aber die meisten Krankheiten, unter denen Kinder und Jugendliche heute leiden, sind Zivilisationskrankheiten. Die hängen mit einer Fehlernährung, mit zu wenig Bewegung und mit einem mangelnden Selbstvertrauen zusammen. An diesen Punkten setzt die Gesundheitsförderung an. Davon findet sich in Ihrem Gesetzentwurf leider überhaupt nichts.
Meine Damen und Herren, es gibt eine weitere Herausforderung. Es wächst die Zahl älterer Menschen, die an mehreren Krankheiten gleichzeitig leiden,an chronischen Krankheiten, und die einen erhöhten Pflegebedarf haben. Wenn eine Partei wie die CDU, die noch vor Kurzem einen Kongress zur Demografie veranstaltet hat, hier ein Gesetz vorlegt, das auf die Frage nach dem Umgang mit der Pflegebedürftigkeit älterer Menschen keine Antwort gibt, ist das ein Skandal. Das zeigt, dass Sie nur mit Worten hantieren.
Sie reden auf Kongressen daher, aber konkrete Maßnahmen bleiben Sie schuldig.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass Sie nicht begriffen haben, worum es hier geht. Sonst würden Sie nicht ein solches Gesetz vorlegen. Deshalb lassen Sie mich noch Folgendes sagen. Was ist denn die Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes? Die Aufgabe ist es, Leistungen zu erbringen, die von anderen nicht erbracht werden. Vor allem aber ist es die Aufgabe, vor Ort alle Träger, alle Aktivitäten,die im Bereich Gesundheit und Gesundheitsförderung stattfinden, miteinander zu verbinden. Gerade wenn wir über die Gesundheit oder die Vernachlässigung von Kindern reden, reden wir doch nicht zuerst darüber, polizeiliche Maßnahmen einzuleiten, sondern darüber, wie wir den Kindern helfen und die Eltern unterstützen können. Dazu muss der öffentliche Gesundheitsdienst Kooperationen vor Ort organisieren. Das ist es, was heute fehlt. Uns fehlt nicht unbedingt das Geld, sondern die Zusammenarbeit der verschiedenen Menschen, die sich für die Kindergesundheit engagieren. Das ist es, was die Aufgabe eines modernen öffentlichen Gesundheitswesens ausmacht.
Mit anderen Worten:Meine Damen und Herren,zu Ihrem Gesetzentwurf kann man nicht einmal sagen: „Willkommen in der Gegenwart“. Er ist zu sehr in den Siebzigerund den Achtzigerjahren verhangen.Deswegen muss er in der Art und Weise, wie er hier eingebracht wurde, als eher kontraproduktiv bezeichnet werden.Wahrscheinlich führt er vor Ort eher noch dazu, Aktivitäten, die schon existieren, zu verhindern, als zu fördern.
Meine Damen und Herren, wir haben uns lange überlegt, ob wir das, was in den 15 anderen Bundesländern – wohlgemerkt – bereits an Erfahrungen zu einem modernen öffentlichen Gesundheitsdienst vorhanden ist, hier noch einbringen.
Das, was wir heute vorgelegt haben, haben wir uns nicht erst seit vergangenem Donnerstag oder etwa gestern Nacht ausgedacht, sondern es sind im Prinzip die Erfahrungen, die in anderen Bundesländern bereits seit den Neunzigerjahren gemacht wurden und in entsprechende Überarbeitungen inzwischen eingeflossen sind. Das Leitziel dieser Überlegungen, welches Sie in § 1 finden, ist die gesundheitliche Chancengleichheit, eine Orientierung am Patienten, dem Menschen, sowie an bestimmten Patien
tengruppen, statt der bisherigen stark anbieterorientierten Programme. Wir brauchen noch mehr Maßnahmen, die den Menschen, den Patienten tatsächlich in den Vordergrund stellen – nicht die Anbieter.
Wir brauchen – ich habe es schon gesagt – eine Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention, und zwar als Querschnittsthema sowohl in der Politik als auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen und natürlich im Gesundheitswesen selbst, wenn wir an die ambulante und stationäre Versorgung denken.
Meine Damen und Herren, wir haben das immer größer werdende Problem, dass die Chancengleichheit in Bezug auf den Zugang zu Gesundheitsleistungen abnimmt und die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Bereichen Hessens schwieriger wird. Auch das ist ein Ergebnis der Enquetekommission „Demografischer Wandel“, aber auch das findet man in Ihrem Gesetzentwurf nicht: die wachsende Anzahl älterer Menschen, wobei ebenfalls auf der Tagesordnung stehen sollte, wie gerade im ländlichen Bereich die Pflege sichergestellt werden könnte. Es fehlt natürlich die Barrierefreiheit dieser Leistungen; dies wird ebenfalls nicht berücksichtigt. Auf all diese Fragen haben Sie keine Antworten. Deswegen haben wir in unserem Änderungsantrag hierzu ausführlich Stellung genommen.
Wir stellen außerdem fest,dass eine große und wachsende Anzahl von Menschen aus sozial schwachen Schichten, auch mit einem anderen kulturellen Hintergrund, immer schlechter an den Gesundheitsleistungen teilhaben kann. Deswegen müssen wir den Teufelskreis von Krankheit, beeinträchtigten Bildungschancen, niedrigem Schulerfolg, beruflichem Risiko sowie Armut endlich durchbrechen. An dieser Stelle gibt es in Hessen einen riesigen Handlungsbedarf.Wir müssen auch hier endlich handeln.
Ein Punkt, den wir vorschlagen und bei dem wir finden, dass die Kommunen in diesem Zusammenhang finanziell nicht alleingelassen werden können, ist die Kindergarteneingangsuntersuchung. Wir sind der Meinung, dass alle Kinder, die etwa im Alter von zweieinhalb Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, eine Kindergarteneingangsuntersuchung durchlaufen sollten, die den Eltern helfen soll, zwischen geeigneten Fördermöglichkeiten für ihre Kinder auszuwählen – sei es in Bezug auf geeignete Kinderbetreuung oder die gesundheitliche Förderung.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang könnte man wirklich sehr früh dafür sorgen, dass in Hessen alle Kinder entsprechend ihren Möglichkeiten tatsächlich gefördert und betreut würden.
Wir brauchen auch deshalb einen öffentlichen Gesundheitsdienst, damit dieser in der Lage ist, auf die verschiedenen Gegebenheiten in den Kommunen zu reagieren – z. B. mit Modellprojekten, Kampagnen oder früh vernetzten Hilfen, je nachdem, welche Programme vor Ort vorhanden sind oder wie sich die Situation vor Ort darstellt.
Wir brauchen Programme für Stadtteile mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Gruppen. All dies muss ein moderner Gesundheitsdienst entwickeln können,aber auch hier bleiben Sie jegliche Antwort schuldig.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, den Verbraucher- und Patientenschutz. Wir haben tatsächlich das Problem, dass die Patienten, die versuchen, sich in unserem Gesundheitssystem zurechtzufinden, praktisch keine Orientierung mehr haben. Ein klassischer Bereich ist sicherlich auch der Verbraucherschutz sowie die Sicherstellung von Patientenrechten, was dem öffentlichen Gesundheitsdienst unterliegen würde. Hierzu haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf leider überhaupt keine Antwort gegeben. Daher haben wir dies in einem ganz eigenen Kapitel in unserem Änderungsantrag explizit aufgenommen.
Meine Damen und Herren, wir können hoffentlich – Herr Kollege Spies hat darauf schon hingewiesen – noch in dieser Legislaturperiode ein Präventionsgesetz seitens der Großen Koalition in Berlin erwarten.Auch das ist ein Projekt, das in den letzten Jahren von Hessen gern torpediert worden ist.Wir hoffen, dass sich die Große Koalition nun endlich aufschwingt und tätig wird. Aber auch in diesem Zusammenhang würden wir in Hessen einen öffentlichen Gesundheitsdienst brauchen, der auf diese Herausforderung der Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung vorbereitet ist und der sich nicht ausschließlich auf den Umgang mit der Vogelgrippe konzentriert. Das hat mit Modernität, Zukunftsfestigkeit und mit einem Anmorgen-Denken nichts zu tun.
Lassen Sie mich daher abschließend noch einmal die zentralen Punkte unseres Antrags zusammenfassen.
Ich komme zum Schluss. – Wir brauchen einen Gesundheitsdienst, der eine Gesundheitsförderung und -prävention ermöglicht, der sich der Kinder- und Jugendgesundheit annimmt,die Gesundheit älterer Menschen nicht vernachlässigt und die Patientenrechte sowie den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt stellt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen. Daher beantrage ich eine dritte Lesung dieses Gesetzentwurfs.
Das war eine echte Steilvorlage.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich,dass ich den familienpolitischen Sprecher der CDUFraktion
zunächst einmal darauf hinweisen kann, dass das Programm der Landesregierung KNIRPS heißt und nicht KNIPS, da Sie das mehrfach wiederholt haben. Es scheint so zu sein,dass die neue Wortschöpfung aus der Abteilung Schönfärberei des Sozialministeriums bei Ihnen noch nicht so ganz angekommen ist.
Oder aus der Staatskanzlei, woher auch immer.
Dass bei Ihnen in dem Wort „KNIRPS“ das „R“ verschwunden ist, hat, so glaube ich, auch seinen Grund. Denn das „R“ in „KNIRPS“ steht für „rechtzeitig“. Von rechtzeitig kann man bei dem Ausbau von Plätzen für die Betreuung von unter Dreijährigen bei Ihnen tatsächlich nicht reden.
Wenn Sie schon mir nicht glauben, dann glauben Sie vielleicht dem „Hessen-Kurier“.
Ich kann Ihnen nur die kleine Abbildung unten auf Seite 5 in dieser schönen Angie-orange-Farbe empfehlen.
Dort sehen Sie links zwei ganz kleine Stöpsel. Das ist der Ausbau der Unter-Dreijährigen-Betreuung bisher, und dann sehen Sie hier ein großes, großes, großes Teil. Das sind die Versprechen bis 2008. Links ist das, was Sie konkret gemacht haben. Rechts, das sind Wahlversprechen.
Das ist die Realität des Ausbaus in diesem Land für unter Dreijährige.
Herr Reißer, Sie haben uns gerade vorgeworfen, wir würden immer irgendetwas fordern.
Wir haben 2002 hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem wir gesagt haben, dass wir eine 20-prozentige Betreuung von unter Dreijährigen wollen, und zwar sofort.
Den haben Sie abgelehnt. Jetzt kommen Sie hier als Erweckungsfamilienpolitiker und erzählen uns etwas vom Pferd.
Es geht um Kinder,und es geht um gute Hoffnungen.Darauf können Sie am 27. Januar zählen. Sie müssen wirklich guter Hoffnung sein, wenn Sie glauben, damit noch einen Erfolg erreichen zu können.
Das, was Sie hier erzählen, zeigt doch lediglich, dass Sie endlich in der Gegenwart angekommen sind. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir lassen es nicht zu, dass Sie weiterhin Familien in diesem Land etwas versprechen und es nicht halten.Deswegen fordern wir den Rechtsanspruch auf die Unter-Dreijährigen-Betreuung, und zwar sofort. Das geht, und das können wir auch belegen.
Der offensichtlich nicht besonders gut informierte familienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion hat nicht einmal gesagt, was die Bezeichnung KNIRPS bedeutet. Deswegen mache ich das jetzt. Diese berühmte Abkürzung KNIRPS steht für „Kleinkindern nachhaltig intensiv rechtzeitig Plätze schaffen“. Die Szene, die sich in diesem Bereich auskennt, lacht darüber, denn der Bedarf besteht seit Langem. Deshalb sage ich Ihnen: KNIRPS braucht FRATZ, nämlich die zuverlässige Bereitstellung von Plätzen. FRATZ steht für „Fester Rechtsanspruch auf tatsächliche Zurverfügungstellung von Ausbauplätzen“. Das ist es, was bei Ihrem KNIRPS fehlt, nämlich die Verbindlichkeit, damit sich Familien in Hessen tatsächlich auf ausreichende Plätze verlassen können.
Ihre familienpolitische Beliebigkeit zeigt sich auch an verschiedenen Punkten, z. B. dann, wenn Sie behaupten, Sie hätten sich jetzt hier in Bereiche begeben, die vorher überhaupt niemanden interessiert hätten. Erlauben Sie mir einen kleinen Blick in die Vergangenheit. Bevor die CDU-Regierung hier die Macht übernommen hat,
waren es grüne Familienministerinnen, die den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz umgesetzt haben. Dann schauen wir uns einmal an, was mit dem Rechtsanspruch für die Drei- bis Sechsjährigen passiert ist. Dann können Sie selbst den Vergleich ziehen und sehen,wie wenig Sie in den letzten Jahren tatsächlich für die unter Dreijährigen getan haben.
In den Neunzigerjahren wurde in Hessen massiv in den Ausbau der Kindergartenbetreuung investiert, und zwar mit einem Finanzvolumen von insgesamt 665 Millionen c in den Jahren 1991 bis 1999. In dieser Zeit wurden 60.000 neue Betreuungsplätze geschaffen.
In der ersten CDU-geführten Regierung wurden diese originären Landesmittel für Kinderbetreuung von 75,6 Millionen auf 9,9 Millionen zusammengestrichen. Das ist ein Schlag in die Betreuungslandschaft in Hessen gewesen, von dem sich diese Landschaft bis heute nicht erholt hat.
Ich zeige Ihnen,dass Ihre faulen Rechentricks,die Sie hier immer wieder vorführen, nicht stimmen Ich gebe zu, dass Sie inzwischen die Landesmittel tatsächlich wieder erhöht haben, nämlich auf 23,2 Millionen c. Aber im Vergleich zu dem, was an Bedarf besteht, und im Vergleich zu dem, was bereits an Möglichkeiten der Kleinkindbetreuung unter Ihrer Regierung versäumt worden ist, sind das Zahlen, die, so denke ich, wirklich für sich allein sprechen.
Wir haben übrigens auch den Beleg dafür, dass Ihnen nicht einmal die Bundesregierung, in der Ihre Partei auch vertreten ist, noch glaubt. Ganz aktuell hat Bundesfinanzminister Steinbrück verpflichtende Zusagen der Länder eingefordert, um den Rechtsanspruch umzusetzen.
Ich denke, dass auch die Erfahrungen mit der Regierung Koch, die sehr viel Schaum schlägt, letztendlich aber die Kommunen immer nur zur Kasse bittet, ohne massiv eigene Gelder dazu zu geben, Erfahrungen sind, die bei einem Bundesfinanzminister ankommen. Deswegen fordert er zu Recht ganz konkrete Zusagen.Diese konkreten Zusagen sind Sie wieder schuldig geblieben.
Wir reden über den Rechtsanspruch, der dann auch richtig umgesetzt ab dem Jahr 2013 gelten soll.Die Kinder,die jetzt geboren sind, gehen zu diesem Zeitpunkt schon in die Grundschule. Auch daraus ergibt sich die Verpflichtung, jetzt schnell und umfassend in den Bereich zu investieren, und zwar nicht nur in die Plätze, sondern auch in die Qualität dieser Plätze.
Lassen Sie mich nur ein kleines Beispiel aus dem Bereich der Qualität nehmen. Wenn wir über die Flexibilität der Öffnungszeiten reden, dann dürfen wir nicht außer Acht lassen, wie bedeutsam diese für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind. Es ist zurzeit so, dass 41 % der Menschen am Samstag arbeiten, 14 % nachts und 15 % in Wechselschicht. Allein das zeigt, dass wir sehr viel mehr auch über die Flexibilisierung von Kinderbetreuung reden müssen, als das bisher der Fall ist.
Wenn ich über Qualität rede, lassen Sie mich noch einmal den „Hessen-Kurier“ nehmen. Auf der Seite hinter dem KNIRPS-Programm taucht der kochende Roland Koch auf, und zwar mit der Überschrift „Ossis Welt on tour spezial“. Da habe ich, auch was die Qualität der Sprachförderung in den Kindergärten unter dieser Landesregierung betrifft, große Bedenken.
Abschließend möchte ich sagen: Wir brauchen nicht länger Schaumschlägerei, sondern wir brauchen konkretes Handeln.Wir brauchen verbindliche Zusagen des Landes für die jungen Mütter und Väter auf Betreuungsplätze, auch für unter Dreijährige. Das geht nur mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Ich freue mich,dass Sie alle in der Gegenwart ankommen. Auch die Qualität von Betreuung muss jetzt tatsächlich auf die Tagesordnung. Deswegen bin ich mir sicher, dass
die Hessinnen und Hessen am 27. Januar nächsten Jahres nicht fünf weitere Jahre Versprechen hinnehmen werden. Wir GRÜNE sind die Partei, die von Anfang an gesagt hat,dass wir ein qualitatives und verlässliches Angebot für junge Familien brauchen. Ich hoffe, wir werden deshalb sehr viel stärker als dieses Mal in diesem Landtag vertreten sein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde in Berlin verboten, Kautabak auf den Boden von Straßenbahnen zu spucken. Uns ist nicht überliefert, ob die Freiheit der Kautabakkauer dadurch eingeschränkt wurde. Der Hintergrund dieses Verbots war die Gefahr der Übertragung von Tuberkulose. Das ist ein gutes Beispiel dafür,dass die Freiheit des einen dort endet, wo die Gesundheit des anderen gefährdet ist. Das gilt auch für den Tabakkonsum heute.
Herr Kollege Spies, das Umsteigen auf Ihre Zigaretten hilft nicht. Das sieht man an den Kilos, die ich zuviel draufhabe. Von daher sollte man sich bei jedem Genuss ein wenig beschränken.
Ich spreche hier und heute aber ausdrücklich nicht über mehr Gesundheit von Rauchern, schon gar nicht darüber, dass man ihnen das Rauchen verbietet. Das ist nicht Gegenstand der Diskussion, die wir hier führen. Wir führen vielmehr eine Diskussion über Freiheit und Toleranz, über gegenseitige Rücksichtnahme. Spätestens seit klar wurde, dass auch das Passivrauchen gesundheitsschädigend ist, hatten wir in Deutschland die Diskussion, wie man mit dem Rauchen in der Öffentlichkeit umgeht.
Wenn wir heute dieses Gesetz verabschieden, wird mit dessen erstem Teil ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen erlassen.Ich frage Sie:Warum hat es eigentlich so lange gedauert, bis wir uns zu der jetzt herrschenden Selbstverständlichkeit durchringen konnten, dass in öffentlichen Einrichtungen das Rauchen verboten wird? Wir glauben es vielleicht schon gar nicht mehr, aber wir haben die Diskussion sehr lang geführt, und erst heute schaffen wir es, in Hessen eine eindeutige Regelung zu erlassen.
Wir GRÜNEN haben uns umgeschaut und einen Gesetzentwurf mit Eckpunkten eingebracht, die wir in dem Entwurf der Landesregierung weitgehend wiederfinden. Einer dieser Eckpunkte ist ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen. Ausnahmen müssen natürlich geregelt werden. Man kann z. B. in den Gefängnissen nicht einfach sagen: Gehe kurz vor die Tür und rauche eine. – Es ist logisch, dass dort Ausnahmeregelungen getroffen werden müssen.
Wir haben einen weiteren Bereich,der quasi öffentlich ist, wo Menschen gemeinsam hingehen,und zwar unabhängig davon, ob es sich um Raucher oder Nichtraucher handelt: Gaststätten und Diskotheken usw. Deshalb besteht auch hier der Vorrang des Gesundheitsschutzes für die,die dem Passivrauchen ausgesetzt sind. Ich denke, dass wir hier eine vernünftige Lösung gefunden haben. Es gibt ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen. Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen,z.B.die Einrichtung von Raucherräumen.
Da wir gleich den Auftritt der selbst ernannten Freiheitskämpfer für das Rauchen erleben werden, möchte ich einen weiteren Aspekt ansprechen.
Wir haben angesichts der Ausnahmeregelungen für Gaststätten und Diskotheken nach wie vor das Problem der Gesundheitsgefährdung der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich habe es am Dienstag schon gesagt, und ich wiederhole es: Ich halte es für einen Skandal, dass der betroffene Unternehmerverband, der die Gesundheitsgefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wohl kennt, bis heute keine vernünftige Lösung auf den Tisch gelegt hat, um einen Schutz vor dem Passivrauchen zu gewährleisten. Ich halte es für einen noch größeren Skandal, dass eine Partei dieses Hauses in ihrer Argumentation die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht einmal erwähnt.
In einigen europäischen Ländern funktioniert das Rauchverbot in der Öffentlichkeit.In Spanien funktioniert es oft nicht, aber in Italien funktioniert es gut.
Lieber Herr Kollege Rentsch, Sie wissen genauso gut wie ich, dass Ihre komischen Aufkleber in Spanien dazu führen, dass es im Endeffekt kaum Nichtraucherrestaurants gibt.
Im Prinzip ist der FDP-Vorschlag eine Verlängerung unglaubwürdiger und gescheiterter freiwilliger Lösungen. Das ist der Effekt dieser Kampagne in Spanien. Lassen Sie uns lieber nach Italien schauen, wo es besser funktioniert, und zwar aufgrund der Regelungen, die denen gleichen, die in dem Gesetzentwurf ihren Niederschlag gefunden haben, über den wir heute abstimmen.
Ich glaube, dass bei der Belüftungstechnik für Raucherräume in Zukunft nachgebessert werden muss. Hier sehe ich noch Handlungsbedarf. Grundsätzlich denke ich aber, dass die Bezugnahme auf das Hausrecht ein guter Ansatz ist. Es sind also diejenigen für die Einhaltung des Rauchverbotes verantwortlich zu machen, die das Hausrecht ausüben können, weil man damit eine unbürokratische und einfache Lösung hat, um das Rauchverbot in Kneipen, in Gaststätten, aber z. B. auch in Kindertagesstätten und Krankenhäusern tatsächlich durchzusetzen.
Wir werden hier gleich einen besonderen Auftritt erleben. Ich möchte mich aber erst einmal ganz herzlich bei meiner Fraktion bedanken. Ich weiß, dass wir eine sehr ausführliche, zum Teil emotionale Diskussion über diese Frage geführt haben.
Ich denke, dass die Auseinandersetzungen, die wir alle in unseren Fraktionen geführt haben, stellvertretend für das stehen, was in der Gesellschaft diskutiert wird. Deshalb danke ich allen Fraktionen dieses Hauses ganz ausdrücklich,dass wir hier eine Regelung zustande gebracht haben, mit der nicht nur wir leben können, sondern auch die Menschen draußen im Land. Dafür danke ich Ihnen ausdrücklich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt grundsätzlich die Intention, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Die Bundestagsfraktion von uns hat eine entsprechende Initiative für das Grundgesetz laufen. Wir wissen, dass einige andere Bundesländer bereits gehandelt haben. Von daher sind wir da mit Herrn Rentsch und der FDP durchaus in der gleichen Richtung.
Vielleicht darf ich aber auch dazusagen, dass die Enquetekommission Verfassung hier schon angesprochen wurde und – ich habe mich gerade erkundigt – die Frage,die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, dort Konsens war, und zwar von allen Fraktionen geteilt. Herr Kollege Rentsch, von daher wäre es ganz gut gewesen, in der Vorbereitung auch diese Unterlagen einmal anzuschauen. Auf jeden Fall kann man nicht unterstellen, dass eine Fraktion des Hauses nicht bereit gewesen wäre, sondern in der Verfassungskommission war das Konsens.
Ich finde es ausgesprochen bedauerlich, dass es damals nicht gelungen ist, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, weil gerade bei dem Blick, wie wir Kinder heute sehen, deutlich wird, welcher Reformbedarf für eine Modernisierung der Hessischen Verfassung vorliegt. Wir haben eine Verfassung, die in den Grundzügen 1946 auch die Gedankenbilder von 1946 abbildet. Damals spielten Kinder als eigenständige Rechtssubjekte, als eigenständige Persönlichkeiten keine Rolle. Man kann niemandem einen Vorwurf machen, sondern nur konstatieren, dass sich in diesen vielen Jahrzehnten einiges geändert hat und der Blick auf Kinder anders geworden ist – zum Glück, muss man dazusagen.
In der Verfassung werden die Kinder lediglich als Objekte,in einer passiven Rolle im Bereich der Fürsorge und Erziehung beschrieben. Aber Kinder dürfen nicht Objekte des Handelns sein, sondern ihnen stehen die gleichen Menschenrechte wie auch den Erwachsenen zu. Deswegen haben sie auch Verfassungsrang, was die Menschenrechte angeht.
Sie haben ein Recht darauf, dass entwicklungsbedingte Gesichtspunkte wie Schutzbedürftigkeit und Anspruch auf Förderung in der Verfassung verankert werden. Deswegen ist unsere Intention, das in die Verfassung aufzunehmen, wichtig. Ich fände es wirklich sehr schade, wenn sich herausstellen sollte, dass es aus formalen Gründen nicht mehr möglich ist, bis zur Landtagswahl die Verfassungsänderung entsprechend einzuleiten. Das werden wir aber noch im Detail zu prüfen haben.
Die Rechte von Kindern werden auf vielen Rechtsgebieten inzwischen allgemein als Ordnungsrahmen akzeptiert, auch mit Blick auf das Kindeswohl. Die UN-Kinderrechtskonvention ist hier vorangegangen. Auch Deutschland hat diese Konvention inzwischen ratifiziert. Die Rechte von Kindern haben auch Eingang in den Entwurf für eine europäische Verfassung gefunden. Von daher stellt sich die Frage: Warum sind sie nicht Bestandteil der Hessischen Verfassung?
Die Rechte von Kindern haben einen Platz in der Verfassung. Wir müssen aber aufpassen, denn mit ihrer Aufnahme in die Verfassung ist es meines Erachtens nicht getan. Wir müssen auf allen Politikfeldern konsequenter darauf achten, welche Bedürfnisse Kinder haben und wie wir die Politik an den Bedürfnissen von Kindern ausrichten können.
Dazu gehört das Ausräumen von Barrieren in der praktischen Politik für die Kinder, die durch soziale oder kulturelle Herkunft benachteiligt sind. Hier versagt unser Bildungssystem. Das haben wir heute Morgen wieder einmal gehört. Auch andere Bereiche der Politik verfehlen diese Zielsetzung.Wir müssen z. B. in der Umweltpolitik, in der Gesundheitspolitik und bei der Sicherung materieller Bedürfnisse sehr viel stärker auf die Rechte von Kindern achten, als wir es bisher tun. Das ist nicht allein durch eine Änderung der Verfassung zu erreichen.
Das moderne Weltbild nimmt Kinder als Personen, als gleichberechtigte Subjekte mit eigenständigen Rechten und Bedürfnissen gegenüber Erwachsenen wahr. Deshalb sind wir für eine Stärkung der Rechte von Kindern, für ihre Aufnahme in die Verfassung. Ich sage aber noch einmal: Die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung alleine ändert für kein einziges Kind die Situation hier in Hessen. Daher müssen wir prüfen, welche weiteren infrastrukturellen Maßnahmen notwendig sind, damit Kinder ihre Rechte wahrnehmen können.
Kinder sind von Geburt an eigenständige Persönlichkeiten. Sie zu schützen, zu fördern und ihre persönliche Entwicklung zu unterstützen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen muss sie auch gesamtgesellschaftlich angegangen werden.
Die Eltern haben die Erziehungsverantwortung, aber auch der Staat ist gefordert, sich auf die Belange von Kindern einzustellen. Dazu gehört die Schaffung von bedarfsgerechten, hochwertigen Angeboten im Bereich von Betreuung und Bildung, dazu gehört aber auch eine auskömmliche materielle Unterstützung. Wir hören immer wieder, wie viele Kinder in unserer Gesellschaft in zuneh
mender Armut leben. Die Bekämpfung dieser Armut gehört zu den Aufgaben der Sozialpolitik. Daher ist es mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung alleine nicht getan.
Kinder haben einen Anspruch auf die Schaffung von Verhältnissen, die ihre persönliche Entwicklung fördern und ihnen möglichst optimale Perspektiven eröffnen. Deswegen müssen wir die Kinder in den Mittelpunkt der Politik stellen. Ich denke, dass gerade wir GRÜNEN als Partei dafür bekannt sind, dass wir genau dies tun, nämlich die Kinder in den Mittelpunkt von Politik zu stellen.
Kinder brauchen nicht nur ihre Eltern, sondern sie brauchen ein Gemeinwesen, das seiner Verantwortung nachkommt, die Bedingungen für das Aufwachsen der Kinder zu verbessern. Nur ein kinderfreundliches Land kann zukunftsfähig sein. Wir alle stehen in der Verantwortung – dieser Landtag, aber auch die Landesregierung.
Sie kennen das Sprichwort: Man braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind großzuziehen. – Das kann man übertragen und sagen: Man braucht ganz Hessen, um ein Kind großzuziehen. Daran sollten wir alle arbeiten.
Erlauben Sie mir deshalb, dass ich die Ebene der Verfassung verlasse, um auf konkrete Situationen einzugehen, die entsprechend gestaltet werden müssen und um die es in der Landespolitik letztendlich geht. Die Bilanz nach fünf Jahren der Regierung Koch sieht tatsächlich düster aus.Wenn wir uns die Finanzierung von Bildungs- und Betreuungsangeboten anschauen, wenn wir uns den Ausbau von Ganztagsschulangeboten ansehen, wenn wir uns die Mittel für Erziehungsberatung und Familienbildung ansehen, die in der „Operation düstere Zukunft“ auf null gesetzt wurden, und wenn wir bedenken, dass wir bis heute kein funktionierendes und koordinierendes Hilfe- und Beratungssystem, insbesondere für Risikofamilien, haben, dann sehen wir die Defizite, die wir auf der Handlungsebene der Politik haben. Deshalb müssen wir zwar auch über die Verfassung reden, aber wir müssen vor allem darüber reden,wie wir den Kindern tatsächlich Hilfen zur Verfügung stellen können.
Minister Weimar hat den Haushaltsentwurf für das Jahr 2008 vorgelegt.Auch an diesem Entwurf ist wieder einmal deutlich geworden,dass nicht geplant ist,die Mittel für die Familien- und Kinderförderung, für Betreuung, Erziehung und Bildung sowie für eine konkrete individuelle Förderung bestimmter Kinder aufzustocken. Deswegen ist es notwendig, dass wir dafür sorgen, dass wir in der Sozialpolitik wieder zu verlässlichen Formen der Beratung und der Unterstützung einzelner Kinder und Familien kommen. In diesem Zusammenhang ist natürlich auch die Unterstützung der Kommunen wichtig, wie wir sie mit dem von uns vorgeschlagenen Sozialbudget vorsehen.Wir fordern also eine langfristige Sicherung finanzieller Zusagen an die Träger, die hervorragende Arbeit leisten und seit ungefähr drei Jahren zu knapsen haben, weil die Landesmittel in diesem Bereich auf null gekürzt worden sind.
Wir brauchen mehr konkrete Handlungsansätze für Kinder in der Politik.Am Anfang dieses Jahres haben wir ein Landesprogramm betreffend Elternkompetenz und Kin
deswohl in diesem Hause eingebracht.Ich meine,dass solche Programme geschaffen werden müssen, die ganze Maßnahmenbündel und auch niedrigschwellige Hilfen nicht nur für Kinder, sondern auch für ihre Eltern umfassen, die sich zum Teil ebenfalls in einer Notlage befinden. Wir brauchen sehr viel mehr konkrete Hilfen für Kinder und Familien. Wir brauchen keine leeren Worte. Deshalb kann die Aufnahme der Rechte von Kindern in die Verfassung nur mit dem politischen Willen einhergehen, tatsächlich eine Politik für die Kinder und die Familien in unserem Land zu betreiben.
Deswegen sage ich: Die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung darf kein Feigenblatt für eine nicht vorhandene Politik sozialer Gerechtigkeit sein. Wir werden uns den Antrag der SPD-Fraktion und auch den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion noch einmal genau anschauen. Ich bin mit beiden Initiativen bislang nicht besonders glücklich, aber der Antrag der SPD-Fraktion hat wenigstens noch einmal deutlich gemacht – und Frau Eckhardt hat es gerade ausgeführt –, dass die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung kein Feigenblatt sein darf. Von daher gesehen sind Formulierungen in der Verfassung, die auf konkrete Handlungen und Erwartungen gerichtet sind, durchaus sinnvoll.
Ich teile an einem weiteren Punkt die Auffassung des Kollegen Rentsch nicht. Ich glaube nicht, dass es unwiderruflich so ist, dass die Partizipation von Kindern, das Mitreden von Kindern, das Sich-Gehör-Verschaffen immer schwieriger werden. Ich bin völlig Ihrer Auffassung, dass wir mehr Partizipationsrechte für Kinder brauchen, dass wir Jugendliche und Kinder sehr viel stärker als bisher und auch mit mehr Rechten in Entscheidungen einbeziehen sollten, die sie angehen. Hier gibt es großen Handlungsbedarf.
Obwohl wir feststellen müssen, dass die Zahl der Kinder kontinuierlich sinkt, sagt nach wie vor die überwiegende Mehrheit der jungen Menschen, dass sie Kinder haben wollen. Demnach hätten wir eine Geburtenrate von fast zwei Kindern pro Frau – das ist die statistische Größe –, aber wir müssen feststellen, dass die erforderliche Infrastruktur fehlt und dass sich deshalb viele junge Menschen nach wie vor gegen Kinder entscheiden.Auch das ist eine Entwicklung,die nicht vom Himmel fällt.Hier müssen wir handeln. Es nützt nichts, wenn das nur in der Verfassung steht. Junge Familien brauchen sehr viel mehr Unterstützung und Hilfestellungen seitens der Landesregierung, seitens der Kommunen, seitens der Politik in unserem Land.
Lassen Sie mich zum Ende kommen. Ich hatte bereits gesagt, die Stärkung der Rechte der Kinder ist die eine Sache, aber ohne eine aktive Sozialpolitik, ohne eine aktive Bildungspolitik, ohne eine Umwelt- und Wohnungspolitik bleibt das alles nur Makulatur. Hinweise auf die unzureichende Erfüllung konkreter Belange sind eigentlich überflüssig. Es gilt, endlich zu handeln. Wir brauchen keine oberflächlichen Äußerungen, mit denen wir uns gegenseitig fertigmachen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal einen Bogen zum Anfang schlagen. Wenn wir die Rechte von Kindern
in die Verfassung aufnehmen,wenn wir die Verfassung dahin gehend modernisieren, dass wir Kinder als eigenständige Persönlichkeiten sehen, wenn wir anerkennen, dass jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit anerkannt werden muss, dass jedes Kind das Recht hat, sich zu entfalten und zu entwickeln, dass es ein Recht auf die Gewährung von Schutz,auf Förderung und Partizipation hat, wenn uns das gelingt, dann ist die Aufnahme der Rechte von Kindern in die Verfassung zwar ein erster Schritt,aber er entlässt uns nicht aus unserer Verpflichtung zum Handeln. Im Gegenteil, wir sollten jetzt damit anfangen, konkrete Konzepte zu erarbeiten, um eine bessere Zukunft für die Kinder in Hessen zu gestalten.
Herr Staatsminister Grüttner, wann werden die Kriterien endgültig festgelegt, sodass sich die Studierenden darauf verlassen können bzw. darauf beziehen können?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach jahrelangem Tauziehen, nach Gezerre der Lobbyisten, nach freiwilligen Lösungen,die zum Teil ans Lächerliche grenzten, und nach einer Vielzahl von Debatten und Diskussionen, die zum Teil schon an Hysterie grenzten
ja, Herr Kollege Rentsch, meldet sich ganz passend zu Wort –, nähern wir uns endlich der Verabschiedung eines Gesetzes, das versucht, den Umgang mit gesundheitsgefährdendem Passivrauch zu regeln. Wir wissen, dass rund 3.000 Menschen pro Jahr in Deutschland an den Folgen des Passivrauchens sterben. Meine Damen und Herren, deswegen ist eine Regelung für einen konsequenten Nichtraucherschutz überfällig. Ich freue mich, dass wir jetzt so nah vor der Verabschiedung stehen.
Wenn wir uns die Reaktionen auf die Umsetzung des Nichtraucherschutzes auf Bundesebene seit dem 1. September anschauen, dann stellen wir nicht nur fest, dass die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass die Politik endlich einmal eine Entscheidung trifft, sondern auch, dass die Umsetzung relativ problemlos läuft.
Für uns GRÜNE war in dieser Debatte von Anfang an von größter Wichtigkeit, auf der einen Seite die Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen, auf der anderen Seite aber auch sicherzustellen, dass Raucherinnen und Raucher nicht diskriminiert werden. Deswegen haben wir uns europaweit umgesehen, wo schon Regelungen – die meisten Länder sind weiter als wir – getroffen worden sind, die genau diesen beiden Forderungen – Nichtraucherschutz auf der einen Seite, keine Diskriminierung auf der anderen Seite – entgegenkommen. Wir sind fündig geworden in Italien. Wir haben gesagt, wir würden gerne diese Regelungen auf uns in Deutschland, in Hessen übertragen. Meine Damen und
Herren, viele von Ihnen waren vielleicht im Winter- oder im Sommerurlaub in Italien.
Herr Rentsch begreift das mit der Hysterie einfach nicht. – Wer im Winter- oder im Sommerurlaub in Italien war, hat auch gesehen, wie locker dort damit umgegangen wird,
wie einfach, wie selbstverständlich, mit wie viel Humor und Erfindungsgeist dort mit dieser Regelung umgegangen wird.
Auch Frau Beer: Ein bisschen von dieser Lockerheit würde vielen im Hause bei diesem Thema nicht schaden.
Das italienische Modell, das wir in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, umfasst zunächst ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gaststätten. Wir sehen allerdings auch Ausnahmen wie Raucherräume vor, sowohl in den Gaststätten als auch in privat genutzten Räumen, z. B. in Altenheimen und Gefängnissen. Ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit. Auch bei der Durchsetzung des Rauchverbots haben wir uns an der italienischen Lösung orientiert: Der Träger, der Verantwortliche einer Einrichtung oder der Gastwirt ist für die Umsetzung zuständig und kann im Falle der Nichtbeachtung belangt werden.Auch hierzu hat sich in Italien gezeigt, dass es ein Erfolgsmodell ist. Letztendlich gibt es dort kaum Verstöße. Ich denke, auch hierzu hat sich gezeigt, dass man mit sehr viel mehr Lockerheit an das Thema herangehen kann.
Von daher hat es uns gefreut, dass die Landesregierung nach uns einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der unsere Eckpunkte weitgehend aufnimmt. Deswegen haben wir im Sozialpolitischen Ausschuss diesem Gesetzentwurf zustimmen können. Wir haben allerdings auch Probleme, weil wir meinen, dass einige Fragen ungelöst sind. Auf diese Fragen möchte ich jetzt noch einmal eingehen.
Meiner Meinung nach sind ein Thema – ich hatte es schon angesprochen – die Raucherräume. In dem Gesetzentwurf der Landesregierung gibt es im Gegensatz zu unserem Entwurf keine Lösung für den Arbeitsschutz des Personals.Wir müssen uns bei allem, was wir hier diskutieren, auch Gedanken darüber machen, was mit den Menschen passiert, die in diesen Bereichen arbeiten. Denn es ist nicht geklärt, wie der Gesundheitsschutz des Personals in den Raucherräumen gesichert werden kann. Untersuchungen haben gezeigt, dass das Krebsrisiko beim Rauchen am Arbeitsplatz um ca. 24 % steigt und dass in der Gastronomie das Risiko, an Krebs zu erkranken, um bis zu 50-mal höher ist als in anderen Bereichen. Meine Damen und Herren, damit ist klar, welche Bedeutung dem Rauchverbot beim Arbeitsschutz zukommt. Deswegen möchte ich hier noch einmal sagen, dass ich es für einen Skandal halte, dass eine Organisation wie die Dehoga, die Unternehmen vertritt, bisher mit keinem einzigen Wort einen Vorschlag dazu gemacht hat, wie auf diese Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie reagiert werden kann. Ich halte es für einen sozialpolitischen Skandal, dass die Dehoga hier im Hause unter dem
Schlachtruf der Freiheit Fürsprecher gefunden hat, die sich ebenfalls dazu nicht äußern.
Wir schlagen deswegen in unserem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung vor – genauso wie in Italien,wo es hervorragend funktioniert –,diese abgetrennten Räume mit Belüftungstechniken auszustatten. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass verqualmte kleine Räume auch für Raucherinnen und Raucher durchaus entwürdigend sein können.Auch diesen Aspekt sollten wir nicht ganz außer Acht lassen, wenn wir nicht Raucher diskriminieren wollen.
Wir haben in den Anhörungen erfahren, dass ein wissenschaftlicher Streit über die Belüftungstechniken ausgebrochen ist. Zum einen wird infrage gestellt, ob die bisherigen Techniken wirklich wirkungsvoll vor Passivrauchen schützen können. Der TÜV Rheinland hat aber bereits Untersuchungen über die Wirksamkeit von Belüftungstechniken angestellt. Daraus resultierend haben wir feststellen können, dass es zu einer erheblichen Reduzierung der Schadstoffe kommt und damit auch zu einem signifikanten Schutz vor Passivrauch. Ich denke daher, dass man auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits sagen kann: Ja, Belüftungstechnik ist zwar kein hundertprozentiger Schutz, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Von daher bedauere ich es, dass wir dafür im Ausschuss keine Mehrheit finden konnten.
Meine Damen und Herren, heute, im Spätsommer 2007, herrscht hier im Hause ein weitgehender Konsens darüber,
in öffentlichen Einrichtungen überhaupt nicht mehr zu rauchen. Dazu gehören Kindergärten, dazu gehören Rathäuser, dazu gehören öffentliche Räume, in denen Menschen zusammenkommen, die in den Kommunen zusammenleben. Eigentlich muss man sich fragen, wieso wir erst heute hier stehen, um solche Selbstverständlichkeiten zu beschließen,nämlich dass man auch in Kindergärten,in Schulen, in Rathäusern vor Passivrauch geschützt wird, wieso man so etwas überhaupt verabschieden muss und wieso die Durchsetzung dieser Selbstverständlichkeit so lange gedauert hat.
Deswegen bin ich mir bei der Diskussion, die wir gleich noch über den Restbereich der Gaststätten erleben werden, sicher, dass wir uns in wenigen Jahren fragen werden: Wie konnten wir damals so lange damit warten, dass wir für Restaurants, wo wir alle mit Freunden hingehen, nicht weil wir rauchen oder nicht rauchen wollen, sondern weil wir zusammen sein wollen, weil wir kommunizieren wollen, weil wir zusammen ein gemeinsames Leben führen wollen, zu einer vernünftigen Regelung gekommen sind?
Meine Damen und Herren, wir werden heute in der zweiten und am Donnerstag in der dritten Lesung konstruktiv mit der großen Mehrheit dieses Hauses einen Grundstein legen für einen konsequenten Nichtraucherschutz in Hessen ab dem 1. Oktober 2007, und darauf bin ich stolz. –
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir werden älter, weniger und bunter, das war das Motto der Enquetekommission. Dieses Motto zeigt, dass wir alle ganz fest davon überzeugt sind, dass der demografische Wandel positiv gestaltet werden kann und dass es jetzt an der Zeit ist, dass sich Politik, die Gesellschaft und die Bürgerinnen und Bürger daranmachen,die Probleme zu beseitigen und positiv in die Zukunft zu schauen.
Dafür, dass wir diese Atmosphäre hatten, möchte ich ganz herzlich meinen Kolleginnen und Kollegen in der Enquetekommission danken. Das wurde schon angesprochen: Auch ich möchte vor allem Herrn Dr. Müller danken,
der mit seiner Art der Leitung der Enquetekommission wesentlich dazu beigetragen hat, dass wir oft viel gelacht haben und dass wir über große politische Unterschiede in einer Art und Weise diskutiert haben, von der ich denke, wenn mehr Leute bei den öffentlichen Sitzungen anwesend gewesen wären, hätte das das Bild der Politik positiv beeinflusst.
Von daher ist es schade, dass das öffentliche Interesse so gering war.
Ich möchte der Landtagsverwaltung und hier insbesondere Frau Dr. Lindemann danken.
Sie hat uns während fast aller Phasen begleitet.Sie hat das Thema Geburtenrate so ernst genommen, dass sie während dieser Zeit gleich auch noch Mutter wurde.
Auch mit ihr hat es eine sehr gute Zusammenarbeit gegeben.
Ich möchte der Staatskanzlei und dem Statistischen Landesamt danken. Ich möchte aber auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Ministerien danken, die gekommen sind und an den Sitzungen teilgenommen haben. Sie haben uns zugearbeitet.
Ich möchte auch den Experten aller Fraktionen danken. Die fachlichen Inputs,die wir erhalten haben,waren meist interessant.
Zumindest für mich war die Teilnahme an dieser Enquetekommission sehr gut. Ich habe in dieser Enquetekommission sehr viel gelernt und würde die Zeit ungerne missen wollen.
Ich hatte es bereits leicht angedeutet. Ich möchte noch einmal sagen, dass ich es schade fand, dass die Kommunalen Spitzenverbände, die eigentlich Teil der Kommission waren, sehr selten an den Sitzungen der Enquetekommission teilgenommen haben.
Ich habe das jetzt vorsichtig ausgedrückt. Ich finde:Wenn wir über den demografischen Wandel in Hessen diskutieren, dann sollten wir nicht nur über das Konnexitätsprinzip diskutieren.Vor allem sollten wir auch darüber diskutieren, wie eine Kooperation in vielen gesellschaftlichen Bereichen zwischen dem Land und den Kommunen möglich und wie die interkommunale Kooperation besser wird.
Ich denke, das sind Fragen, die sehr eng mit dem demografischen Wandel zusammenhängen.