Christoph René Holler

Sitzungen

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Frau Präsidentin! Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss in der 141. Plenarsitzung am 6. September 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/7863 war dem Rechtsausschuss am 26. September 2007 überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seinen Sitzungen am 12. September und 31. Oktober 2007 beraten und mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/7863 mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP abgelehnt worden. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 115. Plenarsitzung am 21. November 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung und am 1.März 2007 eine mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf zuletzt in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 behandelt und ist mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN zu dem genannten Votum gelangt. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss in der 123. Plenarsitzung am 1. Februar 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Rechtsausschuss hat hierzu am 14. März 2007 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 18. April 2007 beraten und ist mit den Stimmen
von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP zu der von mir zuvor vorgetragenen Beschlussempfehlung gekommen.
Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/6335 in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 111. Plenarsitzung am 14. September 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 16. November 2006 behandelt und ist mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem eben genannten Votum gelangt. Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/6335 mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen worden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Sozialpolitischen Ausschuss in der 108. Plenarsitzung am 13. Juli 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat die Kommunalen Spitzenverbände zu diesem Gesetzentwurf schriftlich angehört.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 29. September 2006 behandelt und ist einstimmig zu dem eben genannten Votum gelangt.