Jürgen Frömmrich

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Herr Präsident, vielen Dank. – Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/8201 – und damit in der aus der Anlage zu Drucks. 16/8213 ersichtlichen Fassung – in dritter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag waren dem Innenausschuss in der 145. Plenarsitzung am 13. November 2007 nach der zweiten Lesung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 13. November 2007 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/8201 mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen worden.
Herr Präsident,unter Zeugen übergebe ich Ihnen jetzt die Beschlussempfehlung und den Zweiten Bericht.
Frau Präsidentin, vielen Dank! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 16/7932, und damit in geänderter Fassung, in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 139. Plenarsitzung am 4. September 2007 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Änderungsantrag wurde dem Innenausschuss am 1. November 2007 direkt vom Präsidenten überwiesen.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf und zu dem Dringlichen Entschließungsantrag Drucks. 16/7715 am 31. Oktober 2007 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 7. November 2007 beraten und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenhaltung der FDP die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor war der Änderungsantrag Drucks. 16/7932 mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen worden.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7799, und damit in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 127. Plenarsitzung am 27.März 2007 und der Änderungsantrag der Fraktion der CDU,Drucks.16/7799,am 18.September 2007 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 29.August 2007 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19. September 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/7799, einstimmig angenommen worden.
Herr Präsident! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 123. Plenarsitzung am 1. Februar 2007 überwiesen worden. Der Änderungsantrag Drucks. 16/7433 war dem Innenausschuss am 12. Juni 2007 und der Änderungsantrag Drucks. 16/7454 am 18. Juni 2007 vom Präsidenten überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 19. Juni 2007 mit dem Gesetzentwurf befasst und einstimmig bei Enthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor waren der Änderungsantrag Drucks. 16/7433 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und der Änderungsantrag Drucks. 16/7454 mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP bei Enthaltung der SPD abgelehnt worden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Der Untersuchungsausschuss 16/2 wurde in der 69. Plenarsitzung der 16. Wahlperiode des Hessischen Landtags am 28.04.2005 auf den Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Art. 92 Hessische Verfassung in Verbindung mit § 54 GOHLT – Drucks. 16/3930 – vom 22.04.2005 sowie auf den Dringlichen Antrag der Fraktion der CDU betreffend Erweiterung zu dem Antrag der Fraktion der SPD – Drucks. 16/3941 – vom 27.04.2005 hin eingesetzt.
Gegenstand der Untersuchung des Untersuchungsausschusses war die Gestaltung und Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht im Geschäftsbereich des Hessischen Ministers des Innern und für Sport. Ein früherer Mitarbeiter des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV), einer dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nachgeordneten Behörde, beging Straftaten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beim PTLV.Wegen dieser Straftaten wurde er durch Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 11.11.2004 wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen und Unterschlagung in 20 Fällen sowie durch Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 28.11.2005 wegen Betrugs in besonders schwerem Fall in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Urkundenfälschung sowie wegen Untreue rechtskräftig verurteilt.
Danke schön, Frau Präsidentin. Ich bin eigentlich der Berichterstatter für das Parlament. Daher denke ich, dass man mir vielleicht auch zuhören könnte.
Der Untersuchungsausschuss hatte zu klären, ob die Begehung der Straftaten und ein daraus resultierender Schaden für das Land Hessen auf Mängel der Dienst- und Fachaufsicht im Ministerium des Innern und für Sport, im Landespolizeipräsidium bzw. im Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung zurückzuführen sind.
Der Untersuchungsausschuss hat seit Mai 2005 in 34 Sitzungen etwa 80 Stunden lang getagt.Aufgrund von 21 Beweisanträgen wurden mehr als 90 Aktenordner beigezogen und ausgewertet sowie 61 Zeugen vernommen. Die Protokolle der Sitzungen des Ausschusses umfassen annähernd 1.900 Seiten.
Zum Ausschussvorsitzenden wurde Herr Kollege Axel Wintermeyer gewählt. In der 5. Sitzung wurde der Abg. Peter Beuth zum Vorsitzenden gewählt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden ist der Kollege Dr. Michael Reuter, zum Berichterstatter der Abg. Jürgen Frömmrich gewählt worden.
Obleute der Fraktionen waren Frau Kollegin ZeimetzLorz für die CDU-Fraktion,Herr Kollege Rudolph für die SPD-Fraktion, der Abg. Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hahn für die Fraktion der FDP.
Der Untersuchungsausschuss hat in seiner 34. Sitzung am 21.03.2007 mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP einen Ausschussbericht beschlossen, in dem festgestellt wurde, dass Mängel der Dienstund Fachaufsicht nicht vorlagen und die Straftaten des früheren Mitarbeiters des PTLV durch Mittel der Dienstund Fachaufsicht nicht zu erkennen und zu verhindern gewesen seien. Seitens der Mitglieder der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde ein abweichender Bericht eingebracht. In diesem Bericht wurde festgestellt,dass es dem H.nur aufgrund erheblicher Män
gel der Fach- und Dienstaufsicht im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport und dessen Fachabteilung, dem Landespolizeipräsidium sowie dem HPVA bzw. PTLV möglich gewesen sei, fortgesetzt Straftaten zu begehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den Ergebnissen der Untersuchungen im Einzelnen werden die Obleute des Ausschusses im Anschluss Stellung nehmen. Jetzt bleibt mir, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung des Hessischen Landtags zu danken, insbesondere Frau Thaumüller, die sich mit sehr viel Protokollarbeit zu beschäftigen hatte.
Außerdem ist es für einen solchen Ausschuss immer wichtig, dass die Protokolle möglichst schnell vorliegen. Dafür einen herzlichen Dank an Frau Thaumüller. Mein Dank gilt auch dem Mitarbeiter des Ausschusses, Herrn Dr. Böhmer, der uns bei unserer Arbeit unterstützt hat. Unser Dank gilt auch der Hausdruckerei; denn ein solcher Bericht muss auch gedruckt und vorgelegt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Druckerei haben aus diesem Anlass eine Sonderschicht eingelegt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, wenn Sie gestatten, übernehme ich die Berichterstattung.
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung des mündlich eingebrachten Änderungsantrags der Antragsteller in zweiter Lesung abzulehnen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 84. Plenarsitzung am 23. November 2005 zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat nach der schriftlichen Anhörung am 22. März 2006 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 6.September 2006 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die zuvor genannte Beschlussempfehlung gefasst. Zuvor hat der Innenausschuss mit dem gleichen Stimmenverhältnis den mündlich eingebrachten Änderungsantrag abgelehnt.
Herr Präsident, so viel zur Berichterstattung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 86. Plenarsitzung am 13. Dezember 2005 zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18. Januar 2006 mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP die genannte Beschlussempfehlung gefasst.
Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/4954, mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der FDP abgelehnt worden.