Rolf Müller (Gelnhausen)
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe Ihnen die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Arbeit
nehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg bekannt.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe den Bericht.
Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1247 in zweiter Lesung anzunehmen.
Bericht: Erstens. Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 16. Plenarsitzung am 7. Juli 2009, der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/1218, am 8. Oktober 2009 und der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/1247, am 4. November 2009 überwiesen worden.
Zweitens. Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 3. September 2009 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Drittens. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. November 2009 beraten und einstimmig die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/1247, einstimmig angenommen worden. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD,Drucks.18/1218,ist mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt worden.