Sabine Bächle-Scholz
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Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Verkauf an PSA sollte ein Weg in die Zukunft sein. Nun ist er eher von Unsicherheit geprägt. Die Opel-Beschäftigten in Rüsselsheim und an den weiteren Standorten sowie die vielen Zulieferbetriebe erwarten zu Recht von uns, dass sich PSA und die Gewerkschaften schnellstmöglich einigen, wie der weitere Weg von Opel aussehen soll, welchen Beitrag dazu die Beschäftigten leisten können und vor allem welche klare und verlässliche Zukunftsperspektive sie und das Unternehmen erhalten.
Insbesondere haben sie und ihre Familien ein Anrecht auf Klarheit über die Lohnentwicklung, über einen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen und über die Sicherung der Standorte in Deutschland. Zukunft muss für Familien planbar sein.
Die Opelaner haben schon einmal zum Erhalt des Werkes auf Lohn verzichtet, damals im Einvernehmen. Nun wird einseitig von PSA die tarifliche Vereinbarung einer Lohnerhöhung im Flächentarifvertrag ab April 2018 zuzüglich des Weihnachtsgeldes infrage gestellt. Das ist kein guter Stil. Das ist ein klarer Bruch der Vereinbarungen. Unter den gegebenen Umständen fühlen sich die Beschäftigten erpresst, wie sie mir in vielen Gesprächen erklärt haben.
Werte Kollegen, Arbeitnehmer haben Rechte. Die Verträge müssen im Rahmen des deutschen Mitbestimmungsrechts miteinander verhandelt werden. Bestehende Verträge können nur gemeinsam geändert werden. Ansonsten gilt das, was in den Verträgen vereinbart ist. Das kann Politik fordern, und das fordern wir.
Für uns ist dabei die Sicherung der Arbeitsplätze bei Opel von größter Bedeutung; denn Opel ist mit dem Werk und der Europazentrale in Rüsselsheim zentraler Bestandteil der hessischen Automobilindustrie und für meinen Wahlkreis als größter Arbeitgeber ein Herzstück.
Wir begrüßen, dass dies auch Ministerpräsident Bouffier in seinem Gespräch mit PSA-Generalsekretär Olivier deutlich gemacht hat, indem er feststellte: Die Beschäftigten müssen wissen, wohin die Reise geht.
Dies ist auch der Standpunkt der Bundesregierung. Bundeskanzlerin Merkel ist in engem Austausch mit den betroffenen Ministerpräsidenten und in die Verhandlungen eingeschaltet. So fordert auch die Bundeskanzlerin PSA auf, sich an die Zusage zu halten, die das Unternehmen im Zuge der Übernahme gegeben hat. Das ist ein Zeichen der Solidarität. Das ist ein Zeichen, das die Beschäftigten benötigen.
Die Beschäftigten, ihr Wissen und ihr Engagement sind von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Gesamtkonzerns in einem sich stark verändernden Wettbewerbsumfeld. Die derzeitige öffentliche Diskussion, insbesondere über die zukünftige Lohnstruktur und Abweichungen von den Tarifverträgen, hat in unserer Marktwirtschaft jede Berechtigung. Die Art, wie sie stellenweise geführt wird, birgt jedoch die Gefahr, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Unternehmen verlassen und sich die Situation hierdurch noch zusätzlich verschlechtert. Daher sollten beide Seiten der Tarifpartner schnell zu einer tragfähigen Lösung kommen. Dafür müssen auch die industriepolitischen Rahmenbedingungen stimmen.
Eines sollte PSA berücksichtigen. PSA hat von der Übernahme von Opel profitiert. Das zeigen die ersten Quartalszahlen. Opel und Vauxhall trugen maßgeblich zu einem Umsatzplus von 42 % auf knapp 18,2 Milliarden € bei. PSA allein hätte nur einen Umsatz von 13 Milliarden € erzielt.
Von den insgesamt über 1 Million verkauften Autos kam fast ein Viertel von den neuen Sparten in Deutschland und Großbritannien. Es ist nachvollziehbar, dass PSA, 2014 noch selbst auf Unterstützung angewiesen, diesen Erfolgskurs weiter fortsetzen möchte. Umgekehrt konnte Opel seit 1999 aus den unterschiedlichsten Gründen keinen Gewinn verzeichnen. Umso mehr sind beide Seiten jetzt in der Pflicht, aus dem Zusammengehen auch auf längere Sicht einen Erfolg zu machen.
Ich möchte noch einen kurzen Hinweis in Bezug auf eine Presseerklärung der FDP geben. Die Umweltanforderungen und Ähnliches, die Sie in Ihrer Presseerklärung als Grund für die Situation angeben, sind nicht der Grund für die Situation bei Opel.
Von diesen Anforderungen sind alle Hersteller in Deutschland und in Europa gleichermaßen betroffen. Andere erwirtschaften unter diesen Bedingungen Milliardengewinne.
Die Beschäftigten sind bereit, im Rahmen des Übergangsvertrags mitzugehen. Die Landesregierung steht an der Seite der Beschäftigten. Der 1. Mai als Tag der Arbeit ist wichtig, aber nicht erst zum 1. Mai und nicht nur am 1. Mai sollten wir alle hier im Haus über Parteigrenzen hinweg unsere Solidarität mit den Beschäftigten von Opel und der Zulieferbetriebe zeigen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zuwanderung, aber auch die Sicherung der Fachkräfte sind wichtige Themen. Wo bringt uns der Antrag der FDP hier weiter?
Zu Punkt 1 Ihres Antrags: Die Feststellung, dass es in den kommenden Jahren einen Fachkräftemangel geben wird, wird von kaum jemandem bestritten. Von kaum jemandem wird auch bestritten, dass eine der Lösungsmöglichkeiten die geregelte Zuwanderung von Fachkräften ist. Insofern hat das, was in dem Antrag der FDP-Fraktion steht, keinen neuen Erkenntniswert.
Auch die Forderung nach einem Gesetz zur Regelung der Fachkräftesicherung ist nicht neu. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag der jetzigen Koalition in Berlin. Hier heißt es:
Deshalb werden wir
also die die Bundesregierung tragenden Parteien –
ein Regelwerk zur Steuerung von Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und das damit verbundene Recht des Aufenthalts und der Rückkehr in einem Gesetzeswerk erarbeiten, das sich am Bedarf unserer Volkswirtschaft orientiert.
Weiter heißt es:
Maßgeblich zu berücksichtigen für den Zuzug nach Deutschland sind der Bedarf unserer Volkswirtschaft, Qualifikation, Alter, Sprache sowie der
Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes und die Sicherung des Lebensunterhalts.
Somit ist das, was Sie fordern, schon längst zur Grundlage des Regierungshandelns auf der Bundesebene geworden.
Ein Einwanderungsgesetz wird es geben. Einer Aufforderung vonseiten der hessischen FDP hätte es dazu nicht unbedingt bedurft.
Zu Punkt 4 Ihres Antrags: Ebenso selbstverständlich ist es, dass an der Erarbeitung eines neuen Gesetzes auf der Bundesebene die Bundesländer und die Kommunen beteiligt werden. Darüber hinaus werden sogar viele weitere mehr oder weniger Betroffene einbezogen. Ich nenne hier nur die Gewerkschaften, die Arbeitgeber oder die Bundesagentur für Arbeit.
Jetzt will ich Ihnen die Sorgen nehmen: Bevor man ein Zuwanderungsgesetz fordert, sollte man sein Augenmerk auf das richten, was bereits geleistet wird. Wie sieht es in Hessen in Bezug auf die Beschäftigung und die Zuwanderung aus? – In Hessen haben wir eine historisch niedrige Arbeitslosenquote von 4,8 %. Dass heißt im Umkehrschluss, dass in Hessen 95 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen sind. Damit liegt Hessen auf Platz 4 der Bundesländer. In keinem anderen Bundesland ist das Bruttoinlandsprodukt der Erwerbstätigen so hoch wie bei uns.
Da wir bei der Frage des Fachkräftemangels auf der Landesebene sind, möchte ich positiv hervorheben, dass sich diese Landesregierung schon seit Jahren mit dem Problem auseinandersetzt, nicht nur auf theoretischer Basis, sondern auch durch praktisches Handeln.
Dabei ist – auch das sollte betont werden – die Fachkräftesicherung originär eine Aufgabe der Wirtschaft.
Lassen Sie mich einige Beispiele für das Handeln der Landesregierung nennen: In Hessen soll kein ausbildungswilliger Jugendlicher ohne Ausbildungsplatz bleiben. Wir investieren im Jahr 2018 rund 4 Millionen € in ein Hauptschulprogramm zur Unterstützung schwer in den Arbeitsmarkt zu vermittelnder Schüler sowie in die Ausbildungsförderung direkt. Mit der Initiative ProAbschluss unterstützt die Landesregierung Beschäftigte dabei, nachträglich einen Abschluss zu erwerben.
Hierbei steht insbesondere die Integration von Flüchtlingen in unserem Fokus: in dem Programm „Wirtschaft integriert“. Über dieses Programm haben wir allein im vergangenen Jahr 200 Flüchtlinge integrieren können. Hier haben 200 Flüchtlinge mit einer Ausbildung begonnen. Das ist ein toller Erfolg für diesen hessischen Förderweg. Hier steht Hessen im Ländervergleich einzigartig da.
Beim Arbeitsmarkt legt die Landesregierung ihren Schwerpunkt darauf, ihn für alle zu öffnen und gleichzeitig Fachkräfte zu sichern. Ein wichtiger Partner dabei ist die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit. Ein Baustein der hessischen Arbeitsmarktstrategie ist das För
derprogramm „Kompetenzen entwickeln – Perspektiven eröffnen“. Ein anderer Baustein ist das ebenfalls vom Land Hessen im Mai 2014 in Kooperation mit dem Landeswohlfahrtverband gestartete Perspektivprogramm HePAS zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen.
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation, darauf zielt Ihr Antrag ja ab, ist für die Landesregierung die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt von großer Bedeutung. Um einerseits dem Fachkräftemangel entgegenzutreten und andererseits den erwachsenen Menschen ab 18 Jahren, die in unserem Land eine gute Bleibeperspektive haben, einen Übergang in Arbeit und Ausbildung zu geben, haben wir die berufsspezifische Sprach- und Arbeitsmarktförderung für Flüchtlinge innerhalb des Ausbildungsund Qualifizierungsbudgets – jetzt hören Sie genau zu – um 10,5 Millionen € aufgestockt.
Es ging um Fachkräfteanwerbung aus dem Ausland. Hessen hat mit der Region Madrid eine Kooperation. Ich verweise auf die Welcome Center.
Das sind alles Maßnahmen, die die Hessische Landesregierung gemeinsam mit ihren Gestaltungspartnern im Gesamtkonzept Fachkräftesicherung Hessen vereinbart und umsetzt. Mit der Stabsstelle Fachkräftesicherung steht ein zentraler Ansprechpartner für alle arbeitsmarktpolitischen Akteure zur Unterstützung zur Verfügung. Auch hier ist Hessen Vorreiter.
Sie können also nicht behaupten, wir würden uns der Fachkräftesicherung nicht annehmen.
Werte Kollegen von der FDP, Sie haben NRW angesprochen. Ich hatte bei der Vorbereitung das Gefühl, dass es Ihnen lediglich darum geht, Ihren Kollegen aus NordrheinWestfalen nicht nachstehen zu wollen. Der Generalsekretär der NRW-FDP, Johannes Vogel, hat vor einigen Tagen angekündigt, dass die Landesregierung ein Gesetz mit dem von Ihnen skizzierten Inhalt als Bundesratsvorlage einbringen will. Ich bin der Meinung, um dabei mitziehen zu wollen, bedarf es nicht unbedingt einer Parlamentsvorlage. Eine schlichte Pressemitteilung hätte auch ausgereicht.
Wir nehmen das Thema ernst. Wir nehmen die Zuwanderung und ein Zuwanderungsgesetz ernst. Dabei verweise ich noch einmal auf die Bundesratsvorlage.
Der Antrag der FDP-Fraktion beinhaltet durchaus Richtiges, allerdings greift er doch an wichtigen Punkten zu kurz. Aufgrund dieses Mangels haben sich die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu entschlossen, einen Antrag vorzulegen, der die wichtigen und von Ihnen nicht behandelten Punkte anspricht.
Das nehmen Sie hoffentlich zur Kenntnis und lassen es auch in die Diskussion einfließen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, zunächst herzlichen Dank, dass ich das Wort ergreifen darf. Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass heute Bettina Wiesmann, unsere Kollegin, die lange der Enquetekommission als Obfrau angehört hat, anwesend ist. Herzlich willkommen, Bettina.
Bildung begleitet uns ein Leben lang und hat zahlreiche Ebenen und Facetten. So sagt beispielsweise Robert Frost: „Bildung ist die Fähigkeit, fast alles anhören zu können, ohne die Ruhe zu verlieren oder das Selbstvertrauen.“ Das zeigte sich auch in der Enquetekommission „Bildung“. Das Selbstvertrauen hatten wir, die Ruhe war je nach Thema nicht immer gegeben.
Auf den Einsetzungsbeschluss der SPD-Fraktion nahm die Enquetekommission „Bildung“ – ich kürze sie der Einfachheit halber auch öfter mit EKB ab; denn das war unser Wortlaut – am 27. Juni 2014 ihre Arbeit auf. Fast zweieinhalb Jahre bis zum Dezember 2017 verlängerte sie freitags regelmäßig unsere Plenarwoche.
Der im Beschluss vorgegebene Zeitraum bis Ende 2015 konnte aufgrund der sehr umfangreichen 15 Themenfelder aus dem Einsetzungsbeschluss, die um noch zwei weitere Themenbereiche, nämlich Flüchtlinge und Digitalität, ergänzt wurden, nicht eingehalten werden. Ich denke aber, die Beratung hat die Notwendigkeit und die Wichtigkeit gezeigt, sich mit jedem Sachthema intensiv auseinanderzusetzen, damit man ihm auch gerecht wird.
In insgesamt zehn Redaktionssitzungen wurden die Beratungsergebnisse der einzelnen Fraktionen zusammengeführt oder in einem eigenen Fraktionsteil strittig gestellt. So entstand ein insgesamt 152 Seiten umfassendes Werk, ein insgesamt guter gemeinsamer Bericht.
Die Atmosphäre war von gegenseitiger Achtung und dem Willen, zusammenzuführen, was zusammenzuführen möglich ist, geprägt. Der Bericht wurde in der Abschlusssitzung am 14. März 2018 beschlossen.
Große Übereinstimmung gab es bei der Beschulung von Flüchtlingskindern, der Aus- und Weiterbildung von Lehrern, der Lehrerbildung und im Umgang mit sozialen Medien, Stichwort: Digitalität. Uneinigkeit – ich denke, darauf werden die Sprecher der Fraktionen noch eingehen – gab und gibt es weiterhin bei der Ausgestaltung des Schulsystems.
Lassen Sie mich einen Dank aussprechen an die Mitglieder der EKB, an die Sachverständigen der Fraktionen und ebenso an die Verbände, die sich als ständige beratende Mitglieder eingebracht haben. Nicht vergessen möchte ich die ausgeschiedenen Mitglieder der Enquetekommission: Herrn Marcus Bocklet, der zunächst den Vorsitz innehatte,
Frau Barbara Cardénas, unseren leider viel zu früh verstorbenen Kollegen Günter Schork, Hans-Jürgen Irmer und Bettina Wiesmann, die bis Ende 2017, bis zu ihrem Wechsel in den Deutschen Bundestag, die Aufgabe der Obfrau ausführte und die einzelnen Themenbereiche redaktionell in akribischer Arbeit aufbereitete und uns somit die Arbeit in den Redaktionssitzungen erleichtert hat. Ihr folgte dann Armin Schwarz als Obmann.
Dank auch an Herrn Honselmann und Herrn Welteke für die redaktionelle Begleitung und von meiner Seite im Besonderen an Frau Öftring für ihre Unterstützung und Organisation der Enquetekommission.
Das Abschlussdokument ist eine gute Grundlage für die weitere Schulpolitik in Hessen. Die Enquetekommission war ein spannendes Gremium. Ich hoffe für die Kinder, Schüler, Lehrer und die Eltern, dass mit ihr für die Zukunft etwas in Bewegung gekommen ist. Denn ich möchte mit einem Zitat von John F. Kennedy schließen: „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.“
Ich freue mich nun auf die spannende Diskussion. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gewerkschaftsvertreter! Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie von der LINKEN das Bedürfnis haben, sich heute zum Thema „Streik der IG Metall“ zu äußern und Ihre Solidarität zum Ausdruck zu bringen.
Ich möchte es aber auch einmal von einem anderen Aspekt her beleuchten. Dazu erlaube ich mir die Frage: Ist es wirklich sinnvoll, dass sich der Hessische Landtag in die laufenden Tarifverhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften einmischt?
In Hessen – wie in ganz Deutschland – gilt die Tarifautonomie, also das verfassungsrechtlich durch Art. 9 Grundgesetz geschützte Recht – hören Sie zu, dann verstehen Sie es –, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften miteinander Vereinbarungen treffen, um die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu regeln, und zwar frei von der Einflussnahme des Staates. Insofern wird sich auch die Hessische Landesregierung in diesem Verfassungsrahmen neutral verhalten. Das wollen Sie nicht wahrhaben.
Diese grundgesetzlich geschützte Übereinkunft hat im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zu unserem wirtschaftlichen Erfolg und damit auch zu unserem Wohlstand geleistet. Für uns ist die Tarifautonomie ein hohes Gut, das mit Recht Verfassungsrang besitzt. Zur Tarifautonomie gehört auch, dass die Tarifvertragsparteien die Verhandlungen führen. Jede Partei kann ihre Position darstellen und für ihre Position kämpfen. Zu diesem Kampf gehört aufseiten der Gewerkschaften auch das Mittel des Streiks, selbstverständlich im Rahmen der Gesetze.
Ich kann die Position der IG Metall und ihre Forderung nach einer Gehaltserhöhung und gleichzeitig der Möglichkeit einer individuellen und befristeten Arbeitszeitverkürzung auf 28 Stunden bei einem monatlichen Zuschuss durch den Arbeitgeber durchaus nachvollziehen.
Allerdings gehört es auch zu den Verhandlungen, dass im konkreten Fall der Arbeitgeber aufzeigt, was aus seiner Sicht geht bzw. nicht geht. Am Ende der Verhandlungen – gegebenenfalls auch nach einem Arbeitskampf, der ja begonnen hat – wird es wie immer zu einem Ergebnis und somit zu einem Tarifvertrag kommen.
Da die beiden Seiten auf Augenhöhe miteinander verhandeln, erscheint es mir nicht einsichtig – ich betone es noch einmal –, warum sich die Politik, vor allem aber der Hessische Landtag, einmischen soll bzw. müsste.
Gerade dann, wenn einzelne Personen oder Verbände in der Lage sind, ihre Probleme selbst zu lösen, tun wir als Politiker gut daran, uns nicht einzumischen. Wir tun gut daran, uns nur dann zu Wort zu melden, wenn Probleme von den Beteiligten nicht eigenständig gelöst werden können und ein Ungleichgewicht der Verhandlungspartner gegeben ist.
In Anbetracht der Stärke der IG Metall glaube ich nicht, dass sie zur Durchsetzung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Schützenhilfe seitens des Hessischen Landtags benötigt.
Da dem aber so ist, sollten wir uns – wie es gute Tradition ist – aus den Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien schlicht und einfach heraushalten und sie das Geschäft betreiben lassen, von dem sie bewiesen haben, dass sie es am besten verstehen.
Da für uns die Neutralität des Staates, also das Nichteingreifen in die Tarifautonomie, ein hohes, ein verfassungsrechtliches Gut ist, werden wir den Antrag der LINKEN heute ablehnen.
Das heißt aber nicht, dass wir nicht an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind uns einig: Schwarzarbeit schadet uns allen. Dabei rede ich nicht nur von dem Schaden, der dem Staat durch entgangene Steuereinnahmen und den Sozialversicherungen durch entgangene Beiträge entsteht. Geschädigte sind auch ganz konkret diejenigen, die schwarzarbeiten. Netto verbleibt ihnen nicht mehr in der Tasche, als wenn sie weiß arbeiten würden; denn ihre Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben geben sie meist durch einen niedrigeren Preis an den Auftraggeber weiter. Bei ihnen verbleibt aber aufgrund der nicht gezahlten Sozialabgaben der Mangel an Sozialversicherungsleistungen, wenn es darauf ankommt. Sie erhalten kein Arbeitslosengeld. Sie sind bei einem Unfall nicht versichert. Vor allen Dingen erwerben sie keine Rentenansprüche.
Ähnlich ist es beim Mindestlohn. Seit der Einführung des Mindestlohns steht jedem Beschäftigten in Hessen eine
Bruttoarbeitsvergütung von mindestens 8,50 € pro Stunde zu. Seit Januar 2017 gilt ein Mindestlohn von 8,84 €.
Wir mögen vielleicht darüber streiten, ob es sinnvoll ist, dass ein einheitlicher Mindestlohn in ganz Deutschland angestrebt wird oder ob eventuell Unterschiede in Fläche und in Branchen bestehen müssen. Wir mögen darüber diskutieren, ob es richtig ist, den Mindestlohn durch eine Mindestlohnkommission festsetzen zu lassen, oder ob es nicht besser wäre, dies den Tarifpartnern zu überlassen. Einigkeit besteht aber bei allen Fraktionen des Hauses darin, dass das geltende Gesetz einzuhalten ist.
Kein Arbeitnehmer darf, mit welchen Tricks auch immer, um seinen Lohnanspruch gebracht werden. An dieser Tatsache, dass kein Arbeitnehmer um seinen Mindestlohn gebracht werden darf, ändert auch nichts die Diskussion darüber, wie viele Arbeitnehmer auf den Mindestlohn angewiesen sind.
Im Hinblick auf die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit kann die Anzahl der Betroffenen auf ca. 133.000 Arbeitnehmer geschätzt werden. Dies sind ca. 5 % der Gesamtbeschäftigten. Insoweit kann man im Umkehrschluss deutlich sagen: Für 95 % der Beschäftigten ist der Mindestlohn kein Thema oder eines, das sie nicht direkt betrifft.
Ganz wichtig ist – der Kollege führte es aus –: Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Verstößen gegen die Mindestlohnvorschriften ist sicherlich die Kontrolle der Arbeitsstätten von Bedeutung. Ganz wesentlich kommt es aber auch darauf an, dass die Arbeitnehmer ihre Rechte wahrnehmen. Sehr viele Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer können nur so lange vom Arbeitgeber umgangen werden, solange sich der Arbeitnehmer nicht gegen die Gesetzesverstöße wehrt. Insofern ist es sicherlich Aufgabe des Staates, der Politik und der Tarifpartner, noch stärker Arbeitnehmer zu ermutigen, sich gegen Verstöße zur Wehr zu setzen. Es kann und es darf nicht sein, dass Arbeitnehmer durch nicht bezahlte Überstunden und nicht eingehaltene Arbeitsvorschriften um ihr Einkommen gebracht werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass nicht nur der Arbeitnehmer, der Staat und die Sozialversicherungen geschädigt werden, sondern auch all die Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Gerade weil sie die Bestimmungen einhalten, bekommen sie manch einen Auftrag vielleicht nicht oder können nicht den Gewinn erwirtschaften, der ihnen zustehen würde, wenn sich alle an die gesetzlichen Vorschriften halten würden.
Nun habe ich mich natürlich gefragt, welchen Fortschritt uns bei diesen Problemen die Große Anfrage der SPD bringen soll. Bei zahlreichen Fragen habe ich mich gewundert, dass sie gestellt worden sind. Sehr wahrscheinlich hätten die Fachkollegen Ihrer Fraktion oder Ihre Referenten Ihnen sofort, spätestens nach einem Blick in das Gesetzbuch oder die Verordnung sagen können, dass die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sowie aller weiteren Vorschriften des Arbeitsschutzes von den entsprechenden Dezernaten der Regierungspräsidien kontrolliert wird.
Auch ein Blick ins Internet hätte ausgereicht. Hätten Sie im Vorfeld Ihrer Anfrage Ihre Referenten gefragt, hätten diese Sie vielleicht sogar darauf hingewiesen, dass für die Fragen der Schwarzarbeit und des Mindestlohns und der hiermit verbundenen Kontrollen die Zuständigkeit nicht in Hessen, sondern beim Bund liegt.
So konnten die entsprechenden Fragen nicht vom hessischen Sozialministerium direkt, sondern nur mittels Amtshilfe seitens des Bundesministeriums der Finanzen beantwortet werden.
An der Stelle möchte ich natürlich nicht versäumen, mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesbzw. Bundesverwaltung zu bedanken, die durch ihre Arbeit die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.
Leider konnte ich Ihrer Anfrage aber nicht entnehmen, welchen innovativen Ideen Sie mit dieser Großen Anfrage Raum verschaffen oder auf welchen Missstand Sie in der Landesverwaltung gegebenenfalls hinweisen wollten.
Auch heute konnte ich Ihrem Redebeitrag nichts Derartiges entnehmen. Selbstverständlich können Sie über Schwarzarbeit und Mindestlohn diskutieren und dabei außer Acht lassen, dass hierfür – ich wiederhole es – eine Zuständigkeit des Landes Hessen nicht gegeben ist. Das bringt allerdings wenig, denn es löst die Probleme nicht.
Es bleibt das Thema Arbeitsschutz. Selbstverständlich kann man mehr Kontrollen fordern. Aber auch hier gilt: Mehr Kontrolle bringt mehr Bürokratie. Diese kann mit entsprechender krimineller Energie umgangen werden. Wir müssen aber aufpassen, dass wir die anständig arbeitenden Unternehmen – das ist die große Mehrheit der Unternehmen – nicht durch noch mehr Bürokratie erdrücken.
Wir werden vor allem dann etwas ändern können – wie ich bereits gesagt habe –, wenn Arbeitnehmer deutlich aufzeigen, wenn sie von Arbeitgebern übervorteilt werden. Ebenso wird es darauf ankommen, dass Arbeitgeber anzeigen, wenn sie weiße Arbeit bezahlen und von den Auftragnehmern nur schwarze Arbeit bekommen.
Positiv anmerken kann ich sicherlich, dass Sie die Frage der psychischen Erkrankungen in Verbindung mit dem Arbeitsschutz angesprochen haben. Aus der in der Antwort zu findenden Zahl kann man erkennen, dass in den letzten Jahren konstant 6.200 bis 6.700 Arbeitnehmer wegen psychischer Störungen und Verhaltensstörungen einer verminderten Erwerbstätigkeit nachgehen. Dem Bericht kann aber auch entnommen werden, dass die Hessische Landesregierung dieses Problem sehr wohl sieht und dass das Land in Zusammenarbeit mit anderen, z. B. dem Bund und den Unfallversicherungsträgern, dieses Problem bearbeitet.
Die Landesregierung hat schon darauf hingewiesen, dass aus der Umsetzung der Rahmenvereinbarung des Landes zum Präventionsgesetz abgestimmte Programme entwickelt werden können, welche es den Betrieben erleichtern, Maßnahmen zu koordinieren, die eine menschengerechte und gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeit mit den Mitteln der Verhaltensprävention ermöglichen. Inso
weit kann ich der Landesregierung für ihre Arbeit nur danken.
Ich hätte mir von der Opposition gewünscht, dass sie zukunftsweisende Lösungsansätze anbieten würde. Dies ist aber leider nicht erfolgt. Wenn ich diese Große Anfrage sehe, bleibt mir nur die Vermutung, dass es Ihnen darum ging, das Thema zu besetzen. Ihnen geht es also nur darum, Kritik zu üben, aber auch zum Thema Arbeitsschutz haben wir Ihnen das Entsprechende gesagt.
Ich finde, die Arbeitnehmer in Hessen haben mehr verdient. Sie haben es verdient, dass man sich um ihre Belange aktiv kümmert, wie es die von der CDU geführte Landesregierung tut.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es hat sich gezeigt, dass die Fragen zur Tarifbindung im Wesentlichen nicht durch die Landesregierung zu beantworten sind, sondern – Sie haben es auch schon festgestellt – zuständigkeitshalber durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie tragen das heute schon fast wie ein Mantra vor sich her. Sie haben selbst gesagt, dass sich das wie ein roter Faden durchzieht. Fragen der Tarifbindung und zur Allgemeinverbindlichkeit gehören zum Bundesrecht. Wenn dies so ist, dann muss dies auch immer wieder so gesagt werden.
Ich denke, inhaltlich dürften wir uns in diesem Haus, ohne auf das Einzelne einzugehen, einig sein, dass die Tarifbindung grundsätzlich eine positive und erstrebenswerte Situation ist. Soweit eine Tarifbindung besteht, hat diese Vorteile sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber. Ein Tarifvertrag verhindert, dass der Erfolg eines Unternehmens davon abhängig ist, wie gut ein Arbeitgeber seine Lohnkosten dadurch drückt, dass er seine Arbeitnehmer möglichst niedrig entlohnt.
Grundsätzlich ist allerdings zu beachten, dass der gesamte Bereich der Tarifverträge der Tarifautonomie unterfällt. Sie haben auch darauf hingewiesen, Herr Schaus. Die Tarifautonomie ist durch Art. 9 des Grundgesetzes geschützt. Die Tarifpartner entscheiden also, ob überhaupt ein Tarifvertrag geschlossen wird bzw. welchen Inhalt dieser hat. Ebenso sind sie es, die es in der Hand haben, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu beantragen.
Den Antworten ist die positive Aussage zu entnehmen, dass es in den vergangenen fünf Jahren keine Tarifverträge gab, bei denen die Allgemeinverbindlichkeit in Hessen endete.
Neben den klassischen Tarifverträgen können dabei flexible Tarifverträge, also solche mit Öffnungsklauseln, die eine Anpassung an die betriebliche Situation ermöglichen, sicherlich die Betriebsbindung steigern. Die Antwort der Landesregierung ist ganz klar ein Faktum und deutet kein Desinteresse an. In beiden Fällen ist die Antwort der Landesregierung klar und eindeutig: Sie mischt sich nicht in die Tarifautonomie ein, sondern beachtet die Rechte der Tarifpartner und sieht sogar die Öffnungsklauseln als eine mögliche Weiterentwicklung in der Tarifwelt an.
Ich möchte zwei Punkte aus den Antworten der Hessischen Landesregierung herausgreifen, die ich als besonders interessant empfunden habe. Dies betrifft erstens die Tarifbindung nach Betrieben. In Gesamtdeutschland sind 45 % aller Betriebe tarifgebunden. In Hessen sind es 49 %.
Dies betrifft zweitens die Tarifbindung nach Arbeitnehmern. In ganz Deutschland sind 46 % aller Arbeitnehmer tarifgebunden. In Hessen sind es 55 %.
Somit ist festzustellen, dass in Hessen die Tarifbindung über dem Durchschnitt der Bundesrepublik liegt. Dieses Ergebnis verändert sich auch nicht, wenn man nur das frühere Bundesgebiet betrachtet. Insoweit kann ich mit Fug und Recht feststellen, dass im wirtschaftsstarken Hessen auch die Arbeitnehmerrechte stärker sind als in anderen Teilen des Landes.
Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Aspekt der Tarifbindung zu sprechen kommen. Tarifbindung setzt voraus, dass Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband und Arbeitnehmer einer Gewerkschaft angehören. Sie fassten das vorhin zusammen unter dem Stichwort „starke Gewerkschaften“. Bei dieser Betrachtung ist festzustellen, dass immer mehr Arbeitgeber dazu neigen, keinem Arbeitgeberverband beizutreten oder sich dem Bereich zu entziehen, für welchen die Tarifbindung gilt. Das halte ich für bedauerlich.
Allerdings ist auch die Zahl der gewerkschaftlich gebundenen Arbeitnehmer zurückgegangen. Waren im Jahr 2000 noch 7,7 Millionen Mitglied in den DGB-Gewerkschaften, sind es 2017 nur noch rund 6 Millionen – dies bei gleichzeitig steigender Beschäftigung. Immer mehr Arbeitnehmer haben sich also entschieden, entweder keiner Gewerkschaft beizutreten oder sogar aus ihr auszutreten. Auch dies halte ich für bedauerlich.
Auf beiden Seiten der Tarifpartner zeigt sich ein gesamtgesellschaftliches Phänomen. Immer mehr Menschen sind nicht mehr bereit, sich in Verbänden, Vereinen oder Parteien – von temporären Sondererscheinungen abgesehen – zu binden. Das ist ein Problem, das wir bekanntermaßen alle beklagen, gegen das wir aber allesamt noch keine wirkliche Lösung gefunden haben.
Zusammenfassend kann ich feststellen: Klar ist, die Landesregierung wertet die Tarifautonomie als hohes Gut und mischt sich in keine Tarifbindung ein. Den Arbeitnehmern in Hessen geht es gut. – Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf über Anspruch auf Bildungsurlaub in zweiter Lesung. In der Anhörung wurde er von den geladenen Experten als Schritt in die richtige Richtung bewertet.
Ihre Auffassung, alles geschehe in einem Hauruckverfahren, teilen wir keineswegs. Denn der Gesetzentwurf wurde im Rahmen der allgemeinen Gesetzgebung auf den Weg gebracht. Er hat diesen durchlaufen. Ebenso sehen wir den Gesetzentwurf als ausgewogen an.
Während der Anhörung wurde nämlich auch klar, dass es mit dem Gesetzentwurf um neue Grundlagen wie z. B. die Förderung der Teilnahme der Beschäftigten kleiner und kleinster Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern geht. Es geht um die Einführung einer Experimentierklausel, mit der die Möglichkeit des Lernens mit elektronischen oder internetbasierten Methoden eröffnet werden soll.
Insbesondere soll die Flexibilität der Fortbildungstage gefördert werden. Die Veranstaltungszeit soll zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. der Pflege eines Angehörigen auf drei bis fünf Tage verkürzt werden.
Auch die Einbeziehung der Auszubildenden in die Fortbildungsangebote und die Möglichkeit der Schulung der Ehrenamtlichen wurden gelobt und hervorgehoben. Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass das Ehrenamt als Charakterzug einer sozial, am Menschen orientierten Gesellschaft gestärkt werden muss. Außerdem geht es um die Anerkennung dieses nicht immer einfachen und oftmals zeitintensiven Engagements.
Die Bildungsträger haben ganz besonders die Komprimierung der Lerninhalte auf drei Tage begrüßt. Denn damit wird der künstlichen Ausdehnung der Fortbildung entgegengewirkt werden.
Wir sind der Auffassung, dass das Gesetz mit den neuen Regelungen den Anforderungen der Arbeitswelt und der Familien angepasst werden wird. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt sich der ständigen Weiterentwicklung des Wissens und der Kompetenz der Beschäftigten. Das haben die Experten in der Anhörung bestätigt.
Bedauerlich fand ich, und mit Erstaunen vernehme ich auch heute die Aussage der Mitglieder der Opposition, dass man sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten werde, da in der Kürze der Zeit nicht die Möglichkeit bestanden habe bzw. bestehe, einen Änderungsantrag zu formulieren. Ich behaupte: Bei anderen Gesetzen und Vorlagen klappt das bei Ihnen auch. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Opel ist ein traditionsreiches hessisches Unternehmen. Für die Region, aus der ich komme, ist es noch viel mehr. Über ihre Arbeit bei Opel definieren sich bei uns die Menschen, die Familien und vielleicht sogar Städte, und das schon über Generationen. Dabei geht es nicht nur um die 14.000 direkt bei Opel Beschäftigten, sondern auch um viele weitere Menschen, unter anderem bei den Zulieferern.
Ich selbst bin da keine Ausnahme. Meine Mutter war bei Opel technische Zeichnerin. Die Tochter meines Mannes macht bei Opel gerade eine duale Ausbildung.
Jeder kann sich daher vorstellen, welche Unruhe nun über viele Jahre den Menschen in unserer Region zugemutet wurde und bei ihnen geherrscht hat. Die Frage ist: Wie geht es mit Opel weiter? Wie sicher ist mein Arbeitsplatz?
Manch einer wird sich noch daran erinnern, wie sehr sich die Landesregierung 2009 und im Frühjahr 2017 für Opel eingesetzt hat. – Vielen Dank dafür.
Bei uns haben die meisten Menschen – dies konnte ich in vielen Gesprächen mit den Beschäftigten erfahren – den Verkauf von Opel durch GM an PSA als eine Chance für die Zukunft gesehen. Trotzdem bleibt die Frage: Wie geht es weiter? Wie sicher ist mein Arbeitsplatz? Pace ist das neue Zauberwort. Durch Pace, das sogenannte Programm zur Zukunftsgestaltung von Opel, wird ein Weg eingeschlagen, der eine neue Geschichte in dem traditionsrei
chen hessischen Unternehmen einleiten kann. Mit dem klaren Bekenntnis von Opel und PSA zu dem Standort Hessen, den Beschäftigten und deren Sachverstand und Kompetenz entsteht diese neue Sicherheit. Beides, die Beschäftigten und ihr Wissen, ist von zentraler Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit des Gesamtkonzerns in einem sich stark verändernden Wettbewerbsumfeld. Gleichzeitig ist die Erklärung, dass das Forschungs- und Entwicklungszentrum zu einem globalen Kompetenzzentrum für den neuen Eigentümer werden soll, ein starkes Bekenntnis zum Standort Rüsselsheim, ein starkes Bekenntnis zu der Region und ein starkes Bekenntnis zu Hessen.
Offenkundig hat die PSA-Group den Willen, Opel zu neuen Erfolgen zu führen. Dies begrüße ich ausdrücklich, auch wenn damit noch nicht alle Probleme vom Tisch sind. Jetzt sind Betriebsrat und Gewerkschaften am Zuge, sich in die Weiterentwicklung einzubringen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Arbeitsplatzsicherheit auch im Interesse des Arbeitsgebers liegt. Es ist daher eine gute Botschaft für die Angehörigen und Familien der Beschäftigten der Opel-Standorte, dass beabsichtigt ist, auch über 2018 hinaus betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen und alle deutschen Werke zu erhalten.
Ich begrüße ausdrücklich die Bemühungen um eine langfristige Sicherung der Arbeitsplätze. Für meine Region geht es dabei nicht nur um die Arbeitsplätze der derzeit bei Opel Beschäftigten, sondern auch um die Ausbildung und die Arbeitsplätze der nächsten Generation. Mit Pace kann nun Ruhe einkehren, um die vor Opel liegenden enormen Aufgaben zu bewältigen. So ist eine Exportoffensive geplant, mit der bis 2022 rund 20 neue Märkte erschlossen werden sollen. Bereits 2020 soll Opel Vauxhall mit vier elektrifizierten Modellreihen auf dem Markt vertreten sein. Alle europäischen Pkw-Baureihen sollen bis 2024 entweder mit einem Batterieantrieb ausgestattet oder als sogenannter Plug-in-Hybrid verfügbar sein. Ebenso soll die Entwicklung von Brennstoffzellen, Assistenzsystemen und Technologien zum automatisierten Fahren vorangetrieben werden. – Das nenne ich Nachhaltigkeit.
Werte Kollegen, dadurch können sich große Wachstumschancen ergeben, die natürlich auch von der Entwicklung von PSA abhängig sind. Opel muss daher vom bislang dominanten europäischen Markt unabhängig werden – ich nenne nur China –, was mit GM nicht machbar war. Opel ist ein innovationsstarkes Unternehmen, das alle Voraussetzung für eine solch erfolgreiche Entwicklung hat.
Jetzt liegt noch eine Menge Arbeit vor der Führungsspitze und den Arbeitnehmern bei der Umsetzung des neuen Programms.
Ich bin sicher, dass gerade die Mitarbeiter in der Fertigung und Forschung in Rüsselsheim angesichts ihrer herausra
genden Leistungen der letzten Jahre mit Selbstbewusstsein und Zuversicht in die Zukunft blicken können. Ich wünsche viel Erfolg bei den Verhandlungen, Nehme Pace im engeren und wahrsten Sinne des Wortes Tempo auf. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten die Änderung des Bildungsurlaubsgesetzes. Der Gesetzgeber ist gefordert, das Bildungsurlaubsgesetz weiterzuentwickeln und an die Bedürfnisse der Zukunft und die Anforderungen der Arbeitswelt anzupassen.
Der Zeitpunkt dafür passt; denn das bestehende Gesetz ist befristet bis Ende des Jahres. Somit steht die Überarbeitung bzw. auch die Entscheidung über die weitere Gültigkeit des Gesetzes auf der Tagesordnung.
Aber auch der Inhalt passt; denn Tatsache ist, dass Bildungsurlaub nicht bedeutet, dass sich einige Menschen, die Zeit dafür haben und aus einem größeren Unternehmen kommen, für eine Woche in einem Hotel oder in einer Bildungseinrichtung treffen und im Rahmen von Frontalunterricht über neue Entwicklungen unterrichtet werden.
Ein weiterer Inhalt passt sich an: die Steigerung der Zugangsmöglichkeiten. Wir haben mitbekommen: Die Anforderungen der Arbeitswelt an die Inhalte haben sich verändert. Aber auch die Möglichkeiten, den Unterricht zu gestalten, haben sich verändert sowie die Anforderungen der Teilnehmer an die zeitliche Gestaltung von Bildungsurlaub. So viel zu dem vorhin genannten Stichwort „attraktive Weiterbildung“.
Alldem trägt die von der Landesregierung eingebrachte Vorlage Rechnung. Denn durch den von der Landesregierung vorgelegten Vorschlag besteht künftig die Möglichkeit, bildungsurlaubsfähige Angebote mit einer verkürzten Veranstaltungszeit anzubieten. Zu dem bisherigen Umfang von fünf Tagen kommt also eine weitere Möglichkeit hinzu, die drei Tage umfasst.
Somit wird ein Flexibilitätsfaktor geschaffen; denn zum einen gibt es Inhalte, die in einem bestimmten Zeitraum schlichtweg abgehandelt sind und bei denen es keinen Sinn macht, sie in die Länge zu ziehen.
Zum anderen ist das Zeitbudget der Arbeitnehmer schlicht und einfach beschränkt. Dabei geht es gar nicht so sehr um die Frage, wie lang ein Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz ist, sondern – Herr Schaus hat es auch angesprochen – um die Frage, wie lang der Arbeitnehmer nicht zu Hause ist. Das ist bedingt dadurch, dass sich in den letzten Jahren die Gestaltung des Familienlebens verändert hat – beide Partner arbeiten und sollen sich gemeinsam um die Kinder kümmern oder ein Familienmitglied pflegen.
Beide Partner wollen und müssen daher auch die Möglichkeit zur Fortbildung erhalten. Wenn wir dies wollen, müs
sen wir das Bildungsurlaubsgesetz so anpassen, dass dies möglich ist. Wenn wir es nicht tun, läuft es darauf hinaus: Ein Partner geht in den Bildungsurlaub, und der andere Partner muss sich Urlaub nehmen, um die Betreuung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen sicherzustellen. Das hat die Folge, dass Bildungsurlaub gar nicht stattfindet.
Eine andere, zeitgemäße Erweiterung des Bildungsurlaubsgesetzes ist die neu zu schaffende Experimentierklausel. Hierdurch soll es möglich werden, neue Möglichkeiten des Lernens mittels elektronischer oder internetbasierter Lernund Lehrmethoden im Rahmen des Bildungsurlaubsgesetzes einzubinden. Tatsache ist, dass sich in den letzten Jahren die Möglichkeit des elektronischen Lernens erheblich vergrößert hat. Ich nenne als Beispiel nur die Möglichkeit eines elektronischen und wirklich internetbasierten Lernens für Studenten an der Fernuni Hagen.
Solche Möglichkeiten müssen aber auch im Bereich des Bildungsurlaubs einbezogen werden können. Selbstverständlich gehört zur Schaffung solcher Möglichkeiten ein entsprechender Kontrollmechanismus.
Mehrfach wurde auch angesprochen, und für mich als Vertreterin der Arbeitnehmer ist es ein Meilenstein: Die Förderung der Teilnahme von Beschäftigten von Kleinst- und Kleinunternehmen wird ebenfalls neu geregelt.
Wir reden hier über Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten. Auch wenn schon jetzt Mitarbeiter dieser Unternehmen einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben, stellt es jedoch eine erhebliche Belastung für die Unternehmen dar. Viele Arbeitnehmer haben daher Bedenken, dass sie bei der Inanspruchnahme von Bildungsurlaubsmöglichkeiten dem Unternehmen schaden, weil sie sehr wohl die Belastung des Arbeitgebers durch den Bildungsurlaub sehen – oder auch die zusätzliche Belastung der Kollegen.
Durch die in § 9 neu vorgesehene Regelung soll ein Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50 % der jeweiligen Lohnkosten solcher Betriebe erreicht werden. Das ist eine Erleichterung für die Arbeitgeber, von der wir im Ergebnis auch hoffen, dass ein verstärkter Zuspruch von jenen Mitarbeitern an Bildungsurlaubsveranstaltungen stattfindet.
Als Letztes möchte ich noch die Möglichkeit der Ehrenamtsschulung für Auszubildende ansprechen. Wir sind uns darüber einig, dass das Ehrenamt gestärkt werden soll. Wir sind uns darüber einig, dass insbesondere – wir haben es auch schon gehört – junge Menschen für das Ehrenamt gewonnen werden müssen bzw. ehrenamtliches Engagement nachhaltig gesichert werden muss. Aber gerade wenn wir darüber sprechen, müssen wir auch so handeln. Denn es ist nicht mehr als folgerichtig, die Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes als Gegenstand einer bildungsurlaubsfähigen Veranstaltung in das Gesetz aufzunehmen.
Insofern fasse ich zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf stellt sich der ständigen Weiterentwicklung des Wissens und der Kompetenz der Beschäftigten. Er folgt dem Grundprinzip des lebensbegleitenden Lernens – unter anderem auch eine Forderung des VdK.
Lassen Sie mich noch anfügen: Die 2 Millionen €, die hierfür eingestellt werden sollen, halte ich für durchaus angemessen.
Sollte es zu einer Anhörung im Ausschuss kommen, sehe ich dieser mit Spannung entgegen, zumal meine Vorredner durchaus einiges an dieser Novellierung lobend hervorgehoben haben. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Erstes möchte ich Danke sagen – Danke an die Menschen, die mit einem sehr hohen persönlichen Einsatz im Rettungsdienst tätig sind. Menschen, die Tag und Nacht, von Montag bis Sonntag, von Neujahr bis Silvester jeden Tag dafür sorgen, dass jeder möglichst die Hilfe bekommt, die er im Notfall braucht – ganz egal, ob wir über Boden-, Berg-, Luft- oder Wasserrettung sprechen, egal, ob wir die DLRG, Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienste und viele andere Hilfs- und Rettungsorganisationen meinen. Mein ganz besonderer Dank gilt dabei den Menschen, die sich neben ihren beruflichen Pflichten noch im Ehrenamt besonders bei großen Schadensereignissen und Katastrophen engagieren.
Vergessen möchte ich auch nicht die Helfer, die meist ehrenamtlich oder gegen eine geringe Aufwandsentschädigung Veranstaltungen jeder Art betreuen. Ohne sie wären ein Ereignis wie z. B. der Hessentag, den wir jetzt erleben konnten, oder Altennachmittage und Festivals nur schwer zu bewältigen.
Lassen Sie uns aber nun einen Blick auf einige der zentralen Elemente unserer Rettungsinfrastruktur werfen. Eine fundierte und moderne Ausbildung ist Voraussetzung. Es ist unbestritten, dass Personal im Rettungsdienst optimal ausgebildet sein muss, um auch optimal helfen zu können. „Rettungsdienst“ heißt eben nicht, einen Verletzten irgendwo aufzusammeln und ihn in das nächstgelegene Krankenhaus zu bringen. Meist sind gerade die Mitarbeiter im Rettungsdienst die Ersten, die zu einem Unfallort bzw. Einsatzort kommen. Sie sind gefragt und gefordert, die notwendigen und oft auch lebensrettenden Maßnahmen einzuleiten. Sie sichern oft das Überleben oder verhindern schwerere Folgen bei einem Verletzten – eine Aufgabe, die auch immer schwerer wird, nicht zuletzt bedingt durch den demografischen Wandel.
Auch aufgrund der Anzahl pflegebedürftiger Menschen werden sich in Zukunft Anforderungen an den Rettungsdienst in quantitativer und qualitativer Hinsicht erhöhen. Das zunehmende Alter der Patientinnen und Patienten führt zu komplexer werdenden Notfallsituationen, einer Zunahme der Einsatzzahlen sowie der Veränderung von Krankheitsbildern der Hilfesuchenden.
Diesen gesteigerten Anforderungen kann nur durch ausreichend geschultes und qualifiziertes Personal begegnet wer
den. Vor diesem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen ist die Schaffung des neuen Berufsbildes des Notfallsanitäters notwendig, um dem Anspruch an ein zukunftsorientiertes, leistungsstarkes Rettungswesen gerecht zu werden.
Hessen hat als erstes Bundesland in Deutschland einen Rahmenlehrplan für die Ausbildung zur Notfallsanitäterin und zum Notfallsanitäter herausgegeben, um so möglichst schnell mit der Ausbildung in diesem neuen Berufsfeld beginnen zu können. Gleichzeitig wurde auch damit begonnen, Ergänzungsprüfungen für die Rettungsassistenten bzw. -assistentinnen anzubieten, damit diese nachweisen können, den Anforderungen des neuen Berufsbildes zu entsprechen. Allein im ersten halben Jahr nach Einführung wurde dieses Angebot in elf Prüfungen von insgesamt 127 Prüflingen wahrgenommen. Der bis jetzt ungebrochene Zulauf zu den Rettungsdienstschulen zeigt die Attraktivität der Ausbildung.
Ein weiterer Punkt der Infrastruktur ist die Hilfsfrist. Hilfe ist gut, aber schnelle Hilfe ist besser. Im hessischen Rettungsdienst gilt ein klares Ziel: Innerhalb von zehn Minuten soll ein geeignetes Rettungsmittel vor Ort sein. Hessen hat mit zehn Minuten die kürzeste Hilfsfrist aller Flächenländer.
Wenn Hessen beispielsweise eine längere Hilfsfrist von nur zwölf Minuten – wie die meisten anderen Flächenländer – hätte, wäre das Ziel der Einhaltung der Hilfsfrist in 90 % der Fälle längst erreicht. Nur, wir in Hessen wählen nicht den bequemsten Weg. Wir in Hessen stehen zu unseren Anforderungen, zehn Minuten, und wir arbeiten daran, stets das Ziel zu erfüllen.
Das ist eine Herausforderung. Andere Flächenländer haben ein solches Ziel nicht. Das fängt damit an, dass nicht, wie bei uns, die Hilfsfrist der Zeitraum zwischen dem Eingang der Meldung bei der zuständigen Leitstelle und dem Eintreffen der Hilfskräfte ist. In anderen Bundesländern werden die Dispositions- und die Ausrückzeit nicht mit eingerechnet. Oder die Zeit beträgt zwölf oder gar 15 Minuten wie z. B. in unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz.
Dann kommt noch die Frage hinzu: Wie wird dieses Ziel erreicht? Denn es ist wichtig, ein ambitioniertes Ziel zu haben. Aber noch wichtiger ist es, sich auf dieses Ziel hinzubewegen. Das machen wir.
Werte Kollegen, in den letzten Jahren haben die Rettungsdienstträger in Abstimmung mit den Hilfsorganisationen und den Krankenkassen in Hessen viel unternommen, um die Einhaltung der Hilfsfrist weiter zu optimieren. Nur als Hinweis nebenbei: In 70 % aller Fälle ist die Hilfe schon in acht Minuten vor Ort. Nur am Rande sei noch erwähnt, dass wir nicht nur die Ausbildung und die Hilfsfrist stetig verbessern. Auch die dauerhafte Qualitätssicherung ist ein wichtiger Faktor.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass Hessen als erstes Bundesland eine Verordnung über die Qualitätssicherung erlassen hat, um einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst einzuführen. Es ist uns in Hessen gelungen, ein beispielhaftes Netz zur Notfallversorgung aufzubauen. Dies gilt nicht nur für den bodengebundenen Rettungsdienst mit seinen Wachen, sondern auch für die Luftrettung. So stehen in der Bodenrettung überall soge
nannte Mehrzweckfahrzeuge zur Verfügung, die jeweils alles an Bord haben, was man für eine notwendige und optimale Versorgung braucht. Dies ist in der Bundesrepublik einzigartig.
Aber eine erfolgreiche Rettung bleibt nicht mit dem Eintreffen des Rettungsdienstes stehen. Wichtig ist, dass die Patienten nach diesem ersten Schritt zur Weiterbehandlung in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Dabei bedeutet das nicht ein x-beliebiges Krankenhaus, sondern ein für den Patienten geeignetes Krankenhaus, sodass direkt mit einer adäquaten Behandlung begonnen werden kann.
Denn – führen wir es uns vor Augen – nicht jedes Krankenhaus ist zu jeder Tageszeit für alle medizinischen Notfälle ausgerüstet. Das Krankenhaus – diese Vorgabe haben wir – soll nach 20 Minuten, in Ausnahmefällen nach 30 Minuten erreicht werden. Damit wird gewährleistet, dass innerhalb einer Stunde, in der sogenannten Golden hour, das auf die Verletzung zugeschnittene Krankenhaus erreicht wird.
Dafür wurde in Hessen als einzigem Bundesland eine Verknüpfung des Rettungsdienstplans mit der Krankenhausplanung vorgenommen. Auch hier ist Hessen Vorreiter in der Versorgung von Patienten im Notfallbereich.
Durch die Einführung des IVENA, des Interdisziplinären Versorgungsnachweises, wurde ein weiterer Schritt zur Sicherung einer guten Versorgung geleistet; denn durch den IVENA wird die überregionale Zusammenarbeit von Leitstellen und Krankenhäusern gesichert. So entsteht eine überregionale Ressourcenübersicht über die Behandlungsund Versorgungskapazitäten aller Akutkrankenhäuser in der Umgebung.
Diesem Tatbestand ging die Neuregelung für die Krankenhauseinsatzpläne, abgekürzt KHEP, bereits im Jahr 2007 voraus. Diese neue Regelung, die eng mit dem Rettungsdienst abgestimmt wurde, ist mittlerweile von Hessen aus in vielen anderen Bundesländern vorgestellt worden.
An die Stelle des bisherigen Musterplans, der die Mindestanforderungen des KHEP vorgab, trat nunmehr eine Neukonzeption von Notfallplanung und Risikomanagement. Hierdurch wird ein Informationsvorsprung erreicht, der den Patienten massiv zugutekommt.
Zusätzlich wurde durch die Landesregierung im September 2014 ein Erlass herausgegeben, in dem ein Rahmenkonzept vorgegeben ist, das eine überörtliche Einsatzplanung für einen Massenunfall von Verletzten und Erkrankten vorsieht.
Auch hier hat die Landesregierung gehandelt. – Sie sehen, wir sind im Rettungsdienst optimal aufgestellt. Hessen
handelt und ist weiter vor allen Bundesländern spitze. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zuerst lassen Sie mich darauf hinweisen, dass sich mit Polemik und dem Nachlegen eines erneuten Antrags der LINKEN keinerlei Änderung in ihrem Sinne ergeben kann und ergeben wird. Um Veränderungen zu erreichen, brauchen wir keine öffentliche Zurschaustellung eines angeblich sozialen Gewissens einer Partei.
Wir von der Landesregierung wissen, was soziale Verantwortung heißt. Wir haben das in unserem Land schon mehrfach bewiesen. In diesem Sinne zitiere ich den ehemaligen Sprecher der Deutschen Bank, Alfred Herrhausen: „Die Krankheit unserer Zeit ist Aktionismus und Hektik“.
In aktionistischer Art und Weise versuchen Sie, meine Damen und Herren von den LINKEN, sich an die Aktionen der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft anzuhängen, um sich eine Plattform zu geben. Wir haben schon einmal, vor zwei Monaten, einen ähnlichen Antrag diskutiert. Dadurch ist Ihr neuer Antrag, auch wenn er diesmal nur einen Satz umfasst, nicht unbedingt besser geworden.
Denn die Fakten bleiben. Die Entlohnung der Arbeitnehmer in den sozialen Berufen erfolgt nicht durch das Land Hessen, sondern durch die Kommunen auf örtlicher Ebene. Die Landesregierung hat den Aufruf der Erzieherinnen und Erzieher bereits in den vergangenen Jahren verstanden. Demzufolge wurde das KiföG geschaffen. Das KiföG ist eine Möglichkeit der kommunalen Träger, die Belastungen ihrer Arbeitnehmer zu mindern. Die neue Art des Betreuungsschlüssels führt dazu, dass Kindern unter drei Jahren unabhängig von der Gruppenart stets ein erhöhter Fachanteil zugutekommt. Das bedeutet Entlastung, da der Betreuungsschlüssel steigt, also mehr Fachkräfte in der Gruppe beschäftigt werden.
Auch andere Neuerungen, die es im Rahmen des KiföG gibt, wie beispielsweise der Urlaub, die Fortbildung oder der Einbezug der Krankheit der Arbeitnehmer, sind Entlastungen, die durch das KiföG gegeben sind.
Meine Damen und Herren der LINKEN, dass Sie mit der Tarifautonomie Schwierigkeiten haben, ist uns nichts Neues. Das hat Ihr Redebeitrag eben bewiesen. Ich möchte aber auf einige Punkte hinweisen.
Ich gebe Ihnen durchaus recht: Ein Ingenieur als Amtsleiter verdient mehr als ein Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge als Leiter einer Kindertageseinrichtung. – Ich wiederhole mich nur ungern: Das ist ein Tatbestand, der auf kommunaler Ebene zu regeln ist. Die Kommunen sind für die Bezahlung ihrer Angestellten verantwortlich. Denn die Eingruppierung und die Bezahlung ergeben sich aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Dieser wurde von den Gewerkschaften zusammen mit den Arbeitgebern entwickelt und wurde von ihnen unterschrieben. Auch die derzeit bestehenden Abschlüsse und Eingruppierungen wurden von den Gewerkschaften unterschrieben.
Insofern freue ich mich als jemand, der aus diesem Bereich kommt, darüber, dass nun über eine veränderte Betrachtungsweise nachgedacht wird. Ich hoffe, dass die Tarifpartner eine angemessene Lösung für diese Fragestellung finden.
Lassen Sie mich noch weitere Gedanken ausführen. Selbstverständlich steht der Mensch immer im Mittelpunkt der Arbeit der sozialen Berufe.
Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den sozialen Berufen, die den Menschen zur Seite stehen, gebühren unsere vollste Anerkennung und unser Respekt. Denn durch ihren engagierten Einsatz wird es erst möglich, für die vielen Herausforderungen im sozialen Bereich langfristige Lösungen zu schaffen und den Anforderungen unserer Bevölkerung gerecht zu werden.
Jedoch ist die Aufwertung durch die Entlohnung nur ein Aspekt. Einen anderen Aspekt können wir direkt beeinflussen. Wir haben nämlich die Möglichkeit, auf eine positive Darstellung der sozialen Berufe Einfluss zu nehmen, sei es durch den Hinweis, wo und wie die Menschen in sozialen Berufen sind, sei es durch den Hinweis, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Auszubildenden zu Erzieherinnen und Erziehern stetig gestiegen ist, sei es aber auch durch das, was wir als Land für diese Berufsgruppen erreichen – das ist z. B. die Verbesserung der Fortbildungs- und Ausbildungsbedingungen –, sei es durch die Erhöhung der Landesförderung auf 435,5 Millionen €. Eine solche Erhöhung gibt es in keinem anderen Bereich.
Das geschieht auch durch die Fortführung des Runden Tisches Kinderbetreuung in diesem Jahr.
Zusammenfassend will ich sagen: Ihrem Antrag kann ich, wie schon gesagt, nicht zustimmen. – Eines ist gewiss: Sozial verantwortliche Politik hat in Hessen eine Heimat. Diese ist eindeutig bei den Fraktionen der CDU und der GRÜNEN sowie der Landesregierung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die sozialen Berufe sind für unsere Gesellschaft von einer erheblichen Bedeutung. Die Tatsache kann und wird sicherlich niemand in diesem Haus bestreiten. Richtig ist ebenfalls, dass ihre Bedeutung in der Öffentlichkeit nicht genug gewürdigt wird.
Daher will ich für meine Fraktion und für mich, wie auch mein Vorredner, gegenüber all den Menschen, die in den sozialen Berufen tätig sind, unsere Anerkennung und unseren Respekt zum Ausdruck bringen.
Gerade ich weiß, wovon ich rede, denn ich selbst bin von Beruf her Diplomsozialpädagogin und habe im allgemeinen sozialen Dienst eines Jugendamtes gearbeitet. In dieser Zeit habe ich mit vielen Menschen, die in sozialen Berufen arbeiten, zu tun gehabt. Wenn man die sozialen Berufe aufwerten will, kann dies sicher durch eine höhere Entlohnung geschehen.
Allerdings ist dies nur ein Aspekt von einem ganzen Strauß von Möglichkeiten. Ich finde es daher schade, dass Sie in Ihrem Redebeitrag und in Ihrem Antrag, der schon in die Kreistage Einzug gehalten hat, die Anerkennung der sozia
len Berufe nur von der Frage der Entlohnung abhängig machen, zumal die Höhe der Gehälter in sozialen Berufen nicht vom Land festgelegt wird.
In Deutschland besteht die im Grundgesetz in Art. 9 Abs. 3 festgeschriebene Tarifautonomie. Zuständig sind die Tarifpartner, also auf der einen Seite die Gewerkschaften und auf der anderen Seite die Kommunen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die Kommunen erheblich dagegen wehren würden, würden wir als Land in ihren Zuständigkeitsbereich eingreifen.
Insofern sind – das müssen Sie zur Kenntnis nehmen – das Land und der Landtag an dieser Stelle nicht gefragt.
So ist auch die Frage der Finanzierungsvereinbarungen zwischen Kommunen und freien Trägern der Jugendhilfe, die in ihrem Auftrag eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, eigenverantwortlich auf der öffentlichen Ebene zu lösen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch auf einige andere Dinge aufmerksam machen, die wir sehr wohl beeinflussen können.
Wir haben zum einen die Möglichkeit zu einer positiven öffentlichen Darstellung von sozialen Berufen, und wenn es nur dadurch erfolgt, dass wir aufzeigen, wie die Menschen in sozialen Berufen für uns tätig sind. Das sind nämlich nicht nur die Kindergärten, die zurzeit im Fokus stehen. Es sind auch, wie Sie jetzt in Ihrem Antrag wohlweislich ergänzen, Krankenschwestern und Pflegerinnen in Krankenhäusern. Es sind die Erziehungsberufe in Einrichtungen. Es sind Therapeuten in Suchtberatungen.
Wir müssen uns alle die Frage stellen, wie wir diese Arbeit besser würdigen und damit auch die Anerkennung und den Respekt herstellen können, die diesen Menschen gebühren. Als Land können wir etwas tun. So sind es die Fortbildungs- und Arbeitsbedingungen, die ganz wesentlich die Ausübung eines sozialen Berufs bestimmen. Gerade in diesem Bereich hat das Land einiges bewegt.
Ich nehme nur als Beweis die Situation in den Kindergärten und in den Kindertageseinrichtungen. Das Land hat in den letzten Jahren 34.000 Fachkräfte in 2.000 Fortbildungsveranstaltungen dabei unterstützt, ihre Aufgaben noch besser wahrnehmen zu können. Und – auch das betone ich – die Kosten für diese Fortbildungen wurden vom Land getragen.
Der Bildungs- und Erziehungsplan des Landes Hessen erhält dabei bundesweit große Anerkennung. Zur Frage, wie es den Menschen in sozialen Berufen geht, trug im Bereich der Kindergärten und Kindergarteneinrichtungen auch der Runde Tisch Kinderbetreuung im Juli 2014 der Hessischen Landesregierung bei.
Es fand ein konstruktiver Austausch zwischen Trägern, Verbünden und der Politik über die wichtigen Aspekte der Betreuungssituation statt. Die Landesregierung hat deutlich gemacht, wie wichtig ihr ein enger Austausch mit den Verbänden ist.
Ein weiterer Beitrag zur positiven Gestaltung der Berufstätigkeit ist das KiföG. Man höre und staune, in Ihrem Dringlichen Antrag betonen Sie die hohe Qualität der Kinderbetreuung im Land Hessen. Zum einen hat nämlich das KiföG dazu geführt, dass die Kommunen mehr Geld in diesem Bereich zur Verfügung gestellt haben.
Die Landesmittel, die dafür zur Verfügung stehen, haben sich in der Zeit von 1999 – damals waren es knapp 60 Millionen – bis heute auf 434 Millionen € erhöht. Das ist das Siebenfache.
Ich glaube, es wird Ihnen schwerfallen, einen anderen Bereich zu finden, der eine solche Steigerung nachweisen kann.
Wir haben im KiföG die Gruppengröße klargemacht und damit gute Rahmenbedingungen geschaffen, die Sie auch fordern. Wir haben neben der Grundpauschale auch eine Qualitätspauschale eingeführt. Sie fordern, man sollte doch über den KFA weiter reden. Ich verweise dazu auf die gestrige Diskussion.
Zusammenfassend möchte ich feststellen, die Landesregierung setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die in sozialen Berufen Tätigen in den Kindertagesstätten eine hohe Anerkennung für die von ihnen erbrachte Leistung erfahren. Eines ist auch klar, dies bitte ich auch zur Kenntnis zu nehmen.
Es ist mein letzter Satz. – Die Tarifautonomie verbietet eine Einmischung des Landes. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Die Große Koalition in Berlin betrachtet die Reform der Rentensysteme unseres Landes als die große Herausforderung ihrer Regierungszeit. Ziel soll es hierbei sein, Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Insofern kann ich Ihre Krokodilstränen, Herr Rentsch, nicht mitweinen. Die geplanten Regelungen zur Einführung der Rente mit 63 Jahren und immerhin 45 Versicherungsjahren zielt nämlich genau darauf ab, Ungerechtigkeiten zu beseitigen.
Ich gebe gerne zu, dass die geplanten Regelungen die Wirtschaft vor Herausforderungen stellen werden. Adäquater Ersatz für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit so vielen Jahren Berufserfahrung fällt nicht unbedingt von den Bäumen.
Wie gesagt: Hier ist die Wirtschaft gefragt, durch die Einbindung von bisherigen Zeitarbeitern, von jungen Menschen, Arbeitslosen, aber auch durch Nachwuchsförderung.
Die deutsche und gerade die hessische Wirtschaft ist weltweit wettbewerbsfähig. Sie wird diese Aufgabe ebenso wie alle anderen Herausforderungen lösen. Und die Hessische Landesregierung – daran sei auch erinnert – steht nicht erst seit diesen Plänen an ihrer Seite, sondern unterstützt sie schon seit Jahren mit einer Fachkräftekommission. Wir sind das einzige Bundesland mit einer solchen Fachkräftekommission und insofern Vorreiter in der Bundesrepublik.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier werden Menschen begünstigt, die 45, teilweise bis zu 48 Jahre gearbeitet haben. Wie die Antragssteller in ihrem Text selbst anerkennen, geht es gerade um das Handwerk. Wir reden also über Menschen, die weit länger als die meisten anderen erwerbstätig waren und bei körperlich anstrengender Arbeit, z. B. als Maurer oder Dachdecker, bei Wind und Wetter zum Wohlstand dieser Gesellschaft beigetragen haben. Ich frage Sie: Ist eine solche Arbeit mit 67 Jahren noch ausführbar?
Diese außerordentliche Lebensleistung mit einem früheren Renteneintritt zu honorieren, ist nur gerecht. Auch wenn die FDP nur auf die Rente mit 63 abzielt, offenbart dieser Antrag ihre Haltung gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern: Alle Menschen sind wertvoll, solange sie zur Erhöhung des Bruttoinlandsprodukts beitragen; am Schluss des Arbeitslebens und danach sind sie bestenfalls noch als Konsumenten tauglich; im Großen und Ganzen zählt nur derjenige, der arbeitet, ganz gleich, ob er noch fit ist oder wegen der vielen Arbeitsjahre „auf dem Zahnfleisch geht“.
Glücklicherweise sieht die Regierungskoalition in Berlin das anders und hat sich neben der Rente mit 63 noch andere Änderungen im Rentensystem vorgenommen. Ich möchte als ein weiteres Herzstück die Mütterrente nennen.
Hier wird der Leistung besonders der Frauen gedacht, die in den schwierigen Jahren nach den Weltkriegen unter erschwerten Bedingungen Kinder, d. h. die Generation, die derzeit in Arbeit steht, großgezogen haben.
Auch die Erwerbsminderungsrente wird eine Aufwertung erfahren. Mit dieser werden Menschen bedacht, die aufgrund von Krankheit nur vermindert arbeitsfähig sind und deren Anspruch in der gesetzlichen Rente nicht ausreicht, um über die Runden zu kommen. Auch hier gleichen wir Ungerechtigkeiten aus; denn gerade diese Gruppe hat in den vergangenen Jahren erhebliche Einbußen hinnehmen müssen. Man kann insofern den Sozialverbänden zustimmen, die meinen, die nun geplante Erhöhung von durchschnittlich 40 € sei zu gering. Ich würde mir auch noch mehr wünschen; nur, ich komme nicht umhin, die Zielrichtung als Schritt zur Beseitigung sozialer Ungerechtigkeit anzuerkennen.