Hans-Detlef Roock
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn Sie noch einen Augenblick ruhig sind, kommen wir relativ schnell zum Ende. Ich werde mich in der gebotenen Kürze fassen...
Danke schön, Herr Präsident. Lassen Sie mich zu Beginn meiner Ausführungen darauf hinweisen, daß die CDU-Fraktion die anstehende Realisierung des Projektes Arena nach jahrzehntelanger Standortdiskussion außerordentlich begrüßt. Wir haben im
Plenum und in den Fachausschüssen immer wieder deutlich gemacht, daß wir die Arena wollen, weil sie für Hamburg wichtig und richtig ist.
Allerdings haben wir auch immer wieder die notwendigen Rahmenbedingungen, ein schlüssiges Finanzierungs- und Betreiberkonzept sowie ein tragfähiges Verkehrskonzept eingefordert. Letzteres, das vom Senat vorgesehene Verkehrskonzept, ist für uns und die betroffene Bevölkerung völlig unzureichend.
Es gibt hinsichtlich des Verkehrskonzeptes bekanntlich große Akzeptanzprobleme bei den Bürgern. Dies gilt insbesondere für die Anwohner in Bahrenfeld, Lurup, Stellingen und Eidelstedt. Das muß Ihnen, Herr Schmidt, und dem Wirtschaftssenator auf Ihrer Parteiveranstaltung am 25. Juni 2001 im Volksparkstadion doch auch deutlich geworden sein.
Wesentliche Kritikpunkte sind nach wie vor die mangelnde Anbindung an den ÖPNV, zu wenig Stellplätze, ein fehlendes Parkhaus, eine fehlende Anbindung des Parkplatzes Rot über den Vorhornweg und der in diesem Zusammenhang geforderte vierspurige Ausbau der Elbgaustraße.
Diese Forderungen sind bereits seit 1997 von den Bürgern vor Ort in einer Anhörung erhoben worden. Herr Schmidt, Sie wissen das, und nach meiner Kenntnis waren Sie damals auch zugegen. Eingang in das Verkehrskonzept haben diese Forderungen der Bürger jedoch nicht gefunden. Die Anwohner im Umfeld des Stadions ertragen seit vielen Jahren die Belästigungen durch Verkehr, Lärm, Dreck und zugeparkte Grundstücke. Daher ist eine bessere Anbindung des ÖPNV und die Ausweisung von ausreichenden Stellplätzen längst überfällig.
Es müßte eigentlich für jeden erkennbar sein, daß sich die Probleme vor Ort durch den Bau der Arena noch verstärken werden. Schaut man sich die Senatsdrucksache an, ist festzustellen, daß circa 6000 Stellplätze fehlen, die baurechtlich hergestellt werden müßten. Die Folge wird ein vermehrter Parkdruck in den umliegenden Wohngebieten sein und somit weitere Einschränkungen und Belästigungen für die Anwohner bedeuten.
Wir haben zuletzt im Mai 2000 einen Antrag in diesem Hause beschlossen mit dem Ziel, den ÖPNV-Anteil beim Besuch des Stadions und der Arena zu erhöhen. Diese Forderung findet im Verkehrskonzept keine Beachtung. Die Haltestellen von Bus und Bahn sind circa eineinhalb Kilometer bis einen Kilometer vom Stadion und der Arena entfernt und somit auch wenig attraktiv.
Daher ist eine – ich betone das ausdrücklich – eine unserer Forderungen, die Zuwegung von dem einzigen auf Massenbetrieb ausgelegten S-Bahnhof Stellingen attraktiver zu gestalten. Die Lösung, die wir vorschlagen, ist ein Transportmittel, der sogenannte Skywalk – für die Bezeichnung selbst kann ich nichts, denn ich habe sie nicht erfunden –, der Besuchermassen von ausreichender Kapazität vom S-Bahnhof Stellingen zu den Veranstaltungsorten und zurück transportieren kann. Wer sich überzeugen möchte, daß so etwas funktioniert, der besuche die Hannover-Messe. Dort gibt es zwei Varianten. Die eine führt vom Messebahnhof-Laatzen auf das Messegelände, und die andere bindet die Parkplätze an. Die Vorteile einer besseren Anbindung des S-Bahnhofs Stellingen liegen auf der Hand: Entlastung der Bewohner im Umfeld des Stadions und der Arena durch Reduzierung des Parkdrucks,
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Umweltgesichtspunkte, Besucher gelangen trockenen Fußes in die Arena und das Stadion und ein zeitlich überschaubares Planverfahren, weil die Anbindung ausschließlich über öffentlichen Grund verläuft.
Nein.
Sie wäre kurzfristig machbar und mit 75 Prozent Bundesmitteln finanzierbar. Hamburg müßte also nur 25 Prozent der Kosten tragen. Ein weiterer Vorteil wäre die großräumige Entlastung des Straßennetzes und eine städtebauliche Aufwertung, die einer Metropole tatsächlich gerecht wird.
Im Zusammenhang mit der von mir genannten städtebaulichen Aufwertung zitiere ich Ihren Ersten Bürgermeister, der bei der Grundsteinlegung der Arena folgendes sagte:
„Mit der Arena wird schon in gut einem Jahr ein dem internationalen Standard entsprechender Veranstaltungsort in Hamburg zur Verfügung stehen.“
Wenn ich mir dann aber den S-Bahnhof Stellingen, das nähere Umfeld, den schlimmen Zustand im Tunnel und der Zuwegung zum Stadion ansehe, ist das alles andere als internationaler Standard. Besucher, die dort ankommen, gewinnen den Eindruck, auf irgendeinem Provinzbahnhof gelandet zu sein. Insofern ist eine städtebauliche Aufwertung im Hinblick auf nationale und internationale Veranstaltungen dringend geboten. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, daß wir im Jahr 2006 in Deutschland die Fußballweltmeisterschaft haben werden.
Wir haben ein Super-Fußballstadion, bekommen eine tolle Arena, aber die Anbindung über den S-Bahnhof Stellingen ist für internationale Veranstaltungen eine Zumutung und keine wirkliche Vorzeigeadresse Hamburgs.
Wir werden den Senat, insbesondere im Hinblick auf das Verkehrskonzept, nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Es reicht uns auch nicht aus, die Bürgerproteste durch den Planungsausschuß des Bezirks abzuwettern, während der Senat abtaucht. Daher werden wir den Senat immer wieder auffordern, das Verkehrskonzept im Interesse der Anwohner und Hamburgs nachzubessern. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Ich möchte noch einmal auf den Zugriff unter Verzicht des Einsatzes des MEK zurückkommen. Ist es richtig, daß Peter H. als sehr gefährlich eingestuft wurde und daher auch die Beamten, die beim G-Move für allgemeine, Alkohol- und Drogenkontrollen eingesetzt wurden, vor Peter H. gewarnt wurden?
Eine weitere Frage in bezug auf die Gefährlichkeit. Ist es nicht vielmehr so, daß sich die beteiligten Polizeibeamten mit dieser Situation überfordert gefühlt haben und man zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutze der Frau und der Kinder das MEK hätte einsetzen müssen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Senator Wagner, ich habe Ihnen vor einiger Zeit schon einmal
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gesagt, daß Sie sich trotz Ihrer traurigen Verkehrspolitik immer noch einer gewissen Sympathie erfreuen können. Aber Sympathie und platte Sprüche, wie Sie sie eben gebracht haben, reichen nicht aus, um die Probleme dieser Stadt zu regeln.
Herr Reinert hat sehr eindrucksvoll deutlich gemacht, daß Sie den Verfall des Hamburger Straßennetzes zu verantworten haben. Im Jahr 2001 werden maximal zwei Straßenkilometer grundinstandgesetzt – mehr nicht. Das ist ja geradezu lächerlich, Herr Senator.
Was Sie und Ihre Ablenkungs- und Schönredner, Herr Dr. Schmidt und Herr Polle, dazu kundgetan haben, war mehr als dürftig. Sie – und kein anderer – haben den täglichen Stauwahnsinn zu verantworten. Die Frustration der Verkehrsteilnehmer hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, welches nicht nur nach meiner Ansicht Auswirkungen auf den 23. September haben wird. Sie haben in der Vergangenheit nichts, aber auch gar nichts geregelt. Vielmehr durften sich die Grünen in ihrem Ressort austoben mit fatalen Auswirkungen für den Hamburger Mittelstand. Ich nenne nur das Beispiel Grindelhof.
Insofern ist Ihre Politik seit vielen Jahren eine Belastung für diese Stadt.
Sie haben nicht nur in der Frage der Instandsetzung des Straßennetzes versagt, sondern unter anderem auch bei der zügigen Abwicklung der Baumaßnahmen sowie bei der Koordinierung der Baustellen. Das ist hier auch schon angesprochen worden.
Vielfache Beschwerden in dieser Stadt belegen das, Herr Senator. Dauerbaustellen, auf denen oftmals keine Aktivitäten zu verzeichnen waren, drangsalierten Anlieger, Gewerbetreibende und natürlich auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Ich möchte an dieser Stelle von den vielen Beispielen in dieser Stadt nur die Dauerbaustelle Bornkampsweg anführen: acht Monate Baustelle für ein kurzes Stück Straße, meine Damen und Herren. Die dort ansässigen Betriebe haben wirtschaftliche Einbrüche hinnehmen müssen, die zu Umsatzeinbußen von 40 Prozent, bis hin zur Pleite geführt haben. Die Gewerbebetriebe wurden immer wieder von Ihrer Behörde vertröstet; im Vertrauen darauf haben sie zu spät Alarm geschlagen. Über die vertraglichen Ausführungsdaten, die Sie mir genannt haben – vom 23. Oktober 2000 bis zum 30. Juni 2001 –, sind die Anlieger nicht informiert worden. Vielmehr ist ihnen in einem offiziellen Schreiben der Baubehörde der Abschluß der Baumaßnahmen für den 31. März in Aussicht gestellt worden. Die Baustelle war allerdings erst am 11. Mai zu Ende, also eineinhalb Monate später, Herr Senator. Fakt ist, daß dort zumindest ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen mußte. Dabei gehen zwölf Arbeitsplätze verloren. Besonders schlimm ist unter anderem, daß dieses Jungunternehmen mit Wirtschaftsfördermitteln unterstützt wurde, das heißt wieder linke Tasche, rechte Tasche.
Weiterhin stellt sich in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Frage nach der Koordinierung der Baustelle
mit der notwendigen Verkehrsleitung. Ihnen war sicherlich im Vorfeld bekannt, daß bei den Bauarbeiten für die vierte Elbtunnelröhre die Autobahnzufahrt Othmarschen im gleichen Zeitraum gesperrt werden mußte. Durch diese Sperrung des Bornkampswegs war insofern die einzige alternative Autobahnzufahrt Volkspark zur Auffahrt Bahrenfeld auf Umwegen nur schlecht zu erreichen. Hinzu kommt eine schlechte Verkehrsleitung mit der Folge, daß es entsprechende Dauerstaus vor der Autobahnzufahrt Bahrenfeld auf der B431 in der Von-Sauer-Straße
und im Osdorfer Weg sowie in allen Nebenstraßen gab. Auch das haben Sie zu verantworten, Herr Senator.
Ich frage mich, wie lange die Bürger Ihre traurige Politik noch aushalten. Das, was Sie tun, ist für eine Metropole zu wenig, und die Ausführungen in vielen Bereichen sind dilettantisch. Zusammenfassend kann ich nur feststellen: Sie haben auf ganzer Linie versagt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach Artikel 71 der Hamburger Verfassung kann ein Fünftel der Mitglieder der Bürgerschaft eine Prüfung des Rechnungshofs beantragen. Ich bitte um Klarstellung, wie eine Ablehnung hier zu interpretieren ist, wenn das nach Artikel 71 der Hamburger Verfassung so vorgesehen ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Abschaffung der 1. Klasse in der SBahn im November letzten Jahres hat nicht nur ungeteilte Freude bei den HVV-Kunden hervorgerufen. Zur Verärgerung haben unter anderem auch die langen Warteschlangen im Kundenzentrum der Hochbahn geführt. Es war keine organisatorische Meisterleistung und insofern ein schlechter Service für die Abonnenten, die ihr Abo ändern mußten.
Hauptkritikpunkt bei den Abonnenten und CC-Karten-Inhabern war und ist jedoch das verminderte Qualitätsangebot, zum Beispiel der Wegfall der Sitzplatzgarantie, und das bei gleichbleibendem Tarif. Diese verdeckte Preiserhöhung hat selbst der HVV öffentlich zugegeben. An eine Änderung wird jedoch nicht gedacht. Hinzu kommt, daß das Qualitätsmerkmal der Sitzplatzgarantie durch den vermehrten Einsatz von Kurzzügen weiter zurückgefahren wird. Das ist für uns Anlaß genug, eine tarifliche Nachbesserung einzufordern.
Die von mir angesprochene Neuregelung benachteiligt CC-Karten-Inhaber und insbesondere die Berufspendler, die zu Hauptverkehrszeiten auf den Schnellbus und die
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S-Bahn angewiesen sind. Die Ungerechtigkeiten möchte ich Ihnen an folgendem Beispiel erläutern. Die Schnellbuslinie 39 als einzige Zubringerlinie im Hamburger Westen – im Bereich Osdorf-Nienstedten zur S1, S11 zum Bahnhof Hochkamp – kann als Verkehrsmittel zur Innenstadt nur in geringem Umfang, also nur für eine kurze Fahrstrecke, genutzt werden. Der Bus hat zudem einen unattraktiven 20-Minuten-Takt, oftmals Verspätungen und insofern eine schlechte Abstimmung auf die S-Bahn-Fahrzeiten der Linie S1 und S11.
Demzufolge müssen die HVV-Kunden dort häufig lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Eine direkte Anbindung des 39er Schnellbusses an die Innenstadt, ohne umzusteigen, ist ebenfalls nicht gegeben. Daher verwundert mich die Aussage des Senats – nachzulesen in der Drucksache 16/4759 –, der in diesem Zusammenhang die direkte Anbindung an die Innenstadt als Komfortmerkmal bezeichnet und damit versucht, die unveränderte Höhe der Zuschlagspflicht zu rechtfertigen. Die Begründung des Senats ist nicht stichhaltig und trifft zumindest für den 39er Schnellbus nicht zu.
Hier wird versucht, einen Zuschlag für ein Verkehrsmittel in voller Höhe aufrechtzuerhalten, das dem schienengebundenen Verkehr in bezug auf Pünktlichkeit, Schnelligkeit, Platzangebot und Fahrkomfort haushoch unterlegen ist.
Zusammenfassend kann ich nur feststellen, daß der Senat dem Ersuchen der Bürgerschaft, zu prüfen, ob die 1. Klasse der Hamburger S-Bahn sowie die erhöhten Fahrpreise für die Schnellbuslinien ohne beträchtliche Einbußen an Fahrgästen und Einnahmen abgeschafft werden können, nur teilweise nachgekommen ist.
Sinn und Zweck des bürgerschaftlichen Ersuchens war es, den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten, mehr Kunden zu gewinnen und dadurch die Innenstadt vom Individualverkehr zu entlasten. Dieses Ziel ist nicht erreicht worden, und die vielen Proteste der HVV-Kunden unterstreichen das. Insofern ist eine Tarifanpassung für alle Tarifbereiche dringend erforderlich. Daher bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Herr Senator, die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 1./2. März 2000 den Senat ersucht, die Abschaffung der 1. Klasse bei der Hamburger S-Bahn und die Abschaffung der Schnellbus-Zuschläge vor dem Hintergrund finanzieller Bedingungen zu prüfen. Inzwischen hat sich der Senat für die Abschaffung der 1. Klasse bei der S-Bahn zum nächsten Fahrplanwechsel am 5. November entschieden.
Ich frage Sie erstens:In Ihrer Stellungnahme erwähnen Sie als Grundlage Ihrer Entscheidung unter anderem eine Befragung. Wieviel Personen wurden wann und von wem befragt? Wo sind die Fragen und Ergebnisse einsehbar?
Halten Sie Annahmen, Einschätzungen und Erwartungen des HVV und der S-Bahn für eine geeignete Entscheidungsbasis?
Welche Reaktionen der Fahrgäste hat es nach Bekanntwerden der Entscheidung gegeben?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Diese Anfrage reiht sich nahtlos ein in die vielen anderen Großen und Kleinen Anfragen, die in dieser Legislaturperiode vom Senat falsch, halb oder gar nicht beantwortet wurden. Die Respektlosigkeit des Senats vor der Verfassung und vor der Bürgerschaft ist in den vergange
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nen Monaten häufig in der Presse behandelt worden. Neben uns als Opposition übten selbst die Bürgerschaftspräsidentin und die Regierungsfraktionen massive Kritik am Umgang des Senats mit der Bürgerschaft. Ich kann nur feststellen, daß sich bislang nichts geändert hat und insofern das Parlament aufgefordert ist, seine Rechte mit Nachdruck einzuklagen. Im Bundesland Sachsen gibt es einschlägige Beispiele dafür.
In meiner Großen Anfrage werden dreist und frech, Herr Senator Wagner, sieben Fragen mit drei Sätzen abgefertigt. Im ersten Satz werden pauschal der Wohnungsbestand und nicht die hinterfragten größeren Wohnanlagen mit Standort genannt.Im zweiten Satz erklären Sie, daß solche Daten bei den stadteigenen Wohnungsunternehmen SAGA und GWG nicht vorliegen.
Es ist geradezu lächerlich, daß SAGA und GWG nicht wissen, wo ihre Wohnanlagen ab einer bestimmten Größe liegen.Wenn das aber tatsächlich stimmen sollte, dann frage ich mich, wie die Wohnungen verwaltet und instand gesetzt werden sollen.Insofern kann ich nur daraus schließen, daß die Beschwerden der Mieter, wie mangelnde Substanzerhaltung der Wohnanlagen und mangelnde Beseitigung angezeigter Schäden, gerechtfertigt sind, weil SAGA und GWG schlicht und ergreifend nicht wissen, wo ihre Wohnanlagen sind.
Das ist richtig.
Im dritten Satz ziehen Sie sich zurück auf betriebsinterne Vorgänge, über die keine Auskunft erteilt werden kann. Eine billige Ausrede, die dem Grundsatz, Fragen nach bestem Wissen und vollständig zu beantworten, eklatant widerspricht. Diese Handlungsweise steht zusätzlich im Widerspruch zu der besonderen parlamentarischen Bedeutung der Auskunftspflicht des Senats gegenüber dieser Bürgerschaft.
Wenn Sie schon mit Hinweis auf betriebsinterne Vorgänge die Beantwortung von Fragen pauschal verweigern, so haben Sie die von Ihnen als maßgeblich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte bei der Verweigerung darzulegen, damit Ihre Ablehnung auch nachvollziehbar wird, Herr Senator.
Ansonsten müssen Sie sich nicht wundern, wenn Sie damit Spekulationen Tür und Tor öffnen. Als Abgeordnete gehen wir natürlich den Beschwerden der Bürger über Mißstände in dieser Stadt nach, vor allen Dingen insbesondere dann, wenn sie durch politisches Handeln oder Nichthandeln entstanden sein sollen.
Aus der Antwort der Frage 6 geht hervor, daß allein die SAGA von 1990 bis 1998 1,1 Milliarden DM an Instandsetzungspauschale von den Mietern eingenommen hat und ihr zusätzlich aus dem Haushalt 205 Millionen DM – siehe Frage 8 – im wesentlichen für Instandhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wurden.
Es ist schon ein starkes Stück, daß der Senat dem Parlament, welches die zusätzlichen Haushaltsmittel bewilligt hat, unter Berufung auf betriebsinterne Vorgänge keine Auskunft über Verwendung der Mittel erteilt.
Insgesamt 1,3 Milliarden DM standen allein der SAGA von 1990 bis 1998 für Instandhaltungsmaßnahmen zur Verfügung.Eine gigantische Summe, meine Damen und Herren,
die die Frage aufwirft, warum heute noch so viele Wohnanlagen in einem erbärmlichen Zustand sind. Ich verweise in diesem Zusammenhang aktuell auf die verfallenen Altenwohnungen in Sülldorf/Iserbrook, deren desolater Zustand in den letzten Tagen in der Presse beschrieben wurde.
Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg hat uns als Opposition mit Artikel 23a einen besonderen Auftrag gegeben. Als politische Alternative zur Regierungsmehrheit haben wir die ständige Aufgabe, Kritik am Regierungsprogramm im Grundsatz und im Einzelfall zu vertreten. Wenn Sie aber, Herr Senator, Daten, Fakten und Zahlen nicht herausgeben, also dem Verfassungsauftrag nicht nachkommen, dann müssen Sie sich fragen lassen, ob Sie bei diesem Demokratieverständnis in diesem Senat noch tragbar sind.
Arroganz und Ignoranz – wir haben das in der Fragestunde wieder erlebt – zeugen vom schlechten politischen Stil. Sie haben, Herr Senator Wagner, als Aufsichtsratsvorsitzender der stadteigenen SAGA und GWG nicht nur gegenüber diesen Unternehmen eine besondere Verantwortung, sondern Sie sollten sich auch endlich einmal ihrer sozialen Verantwortung gegenüber den Mietern bewußt werden.
Die Mieter nehmen es sehr wohl zur Kenntnis, wenn Sie versuchen, Mißstände, die offensichtlich vorhanden sind, dadurch zu kaschieren, indem Sie dem Parlament Informationen vorenthalten. Sie nehmen es auch sehr wohl zur Kenntnis, daß Sie in vielen Bereichen versagt haben und nicht bereit sind, erkennbare Defizite auf unterschiedlichen Politikfeldern Problemlösungen zuzuführen.– Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man muß sich hier schon zusammennehmen, um bei Ihren Beiträgen ruhig zu bleiben, Herr Senator Wagner.
Wenn Sie behaupten, wir betrieben Rufschädigung der SAGA, dann ist das ein starkes Stück; das läßt ausdrücklich wieder Ihre Arroganz durchscheinen. Wir versuchen hier, die Probleme der SAGA-Mieter aufzuarbeiten, und Sie geben uns keine vernünftigen Antworten.
Lockere und witzige Sprüche eignen sich nur für Erheiterungen am Stammtisch, dem Parlament gegenüber sind sie völlig fehl am Platze.
Sie müssen sich nicht wundern, daß Sie nach der neuesten Umfrage mit 4,1 Prozent ganz hinten in der Kompetenzskala liegen.
Von mir würden Sie trotz aller Sympathie die Note 5,0 bekommen, und das als Schulnote, nicht als Wertung im Eiskunstlauf.
Herr Lange und Frau Franken, ich glaube, Sie haben meinen Beitrag nicht verstanden und überhaupt nicht zugehört, welches Problem ich hier angesprochen habe. Von daher bin ich, da Sie sich im Vorfeld ganz anders geäußert haben, wirklich enttäuscht über Ihre Beiträge in der Frage des Umgangs des Senats mit der Bürgerschaft. Nach dem, wie Sie sich in der Vergangenheit geäußert haben, hätte ich von Ihnen mehr Schützenhilfe erwartet.
Sie haben sich im wesentlichen wieder auf die Aufgabe des Schönredens beschränkt.
Ich möchte noch einmal verdeutlichen – das insbesondere auch für Sie, Herr Senator Wagner –, warum wir Anfragen an die Regierung unserer Stadt stellen.
Wir haben als Opposition – ich habe eingangs darauf hingewiesen – einen klaren Auftrag zur wirksamen Kontrolle dieser Regierung. Das in der Verfassung verankerte Fragerecht dient dazu, den Mitgliedern dieser Bürgerschaft die Informationen zu beschaffen, die sie für eine wirksame Kontrolle von Regierung und Verwaltung benötigen.Wir fragen doch nicht aus Jux und Tollerei, sondern wollen mit diesen Fragen Problemschwerpunkte herausarbeiten, bei denen es gilt, mit neuen Lösungsansätzen zu reagieren.
Wenn Sie sich in diesem Zusammenhang allein die Frage 13 meiner Anfrage anschauen, ist festzustellen, daß der Senat schlicht und ergreifend schlampig und nicht im Sinne der Fragestellung geantwortet hat. Wir fragen nach Mietausfällen aufgrund von Mietminderungsansprüchen, und Sie geben uns pauschale Antworten auf Mietrückstände insgesamt.Die Antwort geht völlig an der Fragestellung vorbei und läßt vernünftige Handlungsansätze ins Leere laufen.
Insofern bleibt uns nur die Schlußfolgerung, daß die Mieter in den vielen SAGA- und GWG-Wohnungen mit ihren Klagen hinsichtlich mangelnder Substanzerhaltung recht haben – Sie bestärken das ja geradezu mit der Nichtbeantwortung der Fragen – und sie zu Recht Mietminderungsansprüche geltend gemacht haben.
Ich bezweifle, daß dem Senat bewußt ist, welche Sprengsätze er durch die mangelnde Kompetenz auf vielen Politikfeldern, die diesen Themenbereich berühren, wie zum Beispiel Fehlbelegungsabgabe, Mietdoppelzahlung für Sozialhilfeempfänger und mangelnde Instandhaltungen in Großsiedlungen, legt.Wie wollen Sie eigentlich dem Mieter, der pünktlich seine Miete zahlt und große eigene Geldbeträge für eine angemessene Wohnqualität in seine heruntergekommene Wohnung gesteckt hat, klarmachen, weiterhin Fehlbelegungsabgabe zu entrichten? Das insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit, wenn sein benachbarter Sozialhilfeempfänger keine Miete zahlt und das Sozialamt auch noch zusätzlich für die doppelte Mietzahlung einspringt. Alle Initiativen für mehr Gerechtigkeit sind von Ihnen – hier spreche ich wiederum die beiden Regierungsfraktionen an – in der Vergangenheit abgelehnt worden. Insofern tragen Sie zusammen mit dem Senat die Verantwortung für die soziale Unausgewogenheit in dieser Stadt.
Ich gehe sehr wohl davon aus, daß die Bürger dies erkannt haben und im nächsten Jahr auch entsprechend reagieren werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Aktuelle Beispiele in unserer Stadt geben erneut Anlaß, sich mit dem Thema Stellplatzablöse zu befassen.
Beispiel eins: Für ein Bauvorhaben am Berliner Tor mit etwa 90 000 Quadratmetern Bruttogeschoßfläche fordert die Hamburger Bauordnung die Herstellung von 1200 Stell
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plätzen. Aufgrund bestehender Vorschriften dürfen jedoch nur 600 Parkplätze gebaut werden. Für die übrigen 600 ist ein Ablösebetrag von insgesamt 10,2 Millionen DM in die Staatskasse zu zahlen.
Beispiel zwei: Für ein Bauvorhaben an den Deichtorhallen müssen eigentlich 250 Parkplätze errichtet werden, gebaut werden dürfen allerdings nur 62. Die restlichen Stellplätze sind mit 6 Millionen DM abzulösen. Für diese zwei Bauvorhaben kassiert die Baubehörde also rund 16 Millionen DM. So haben sich im Laufe der Jahre rund 133 Millionen DM angesammelt. Besonders kritisch ist anzumerken, daß diese Gelder nicht zweckgebunden verwendet werden.
Daher ist es zumindest aus meiner Sicht verfassungsrechtlich bedenklich, wenn damit unter anderem Radwege finanziert werden und sich diese Parkplatzablöse somit zu einer Art Sondersteuer entwickelt hat.
In der Großen Anfrage, Drucksache 16/4295, wird diese sachfremde Verwendung bestätigt.Von 1995 bis 1999 wurden von den insgesamt 17 Millionen DM ausgegebenen Stellplatzablösebeträgen fast die Hälfte, circa 8 Millionen DM, für Velo-Routen und Förderung des Radverkehrs ausgegeben.
Dazu möchte ich nur bemerken, meine Damen und Herren, daß die CDU-Fraktion andere Schwerpunkte als Rotgrün in der Verkehrspolitik hat.
Sie kennen das mangelnde Stellplatzangebot in der Innenstadt, und seit geraumer Zeit wird beklagt, daß die Innenstadt zu veröden droht. Ein Grund ist mit Sicherheit der mangelnde und teure Parkraum.
Ein weiteres Problem liegt in der Höhe der Bemessungswerte für die unterschiedlichen Branchen in den sogenannten Abminderungsgebieten. Ich will Ihnen die Ungerechtigkeiten, die ich bereits 1998 hier angesprochen habe, nochmals anhand eines Beispiels zwischen einem normalen Ladengeschäft und einer Gaststätte deutlich machen.
Gibt beispielsweise ein Ladengeschäft in der Innenstadt auf und will sich dort eine Gaststätte etablieren, so ist nach heutigem Stand davon auszugehen, daß der Gaststättenbetreiber je nach Anzahl seiner Sitzplätze im Lokal eine Ablösegebühr von circa 120 000 DM bis 200 000 DM zu zahlen hat. Das ist eine Strafsteuer, die dem Betreiber dieser Gaststätte außer einer großen finanziellen Belastung überhaupt nichts bringt und daher nur zentrumsfeindlich wirkt.
Zentrumsfeindlich und investitionshemmend wirkt diese Abgabe auch für andere Investoren, weil der Grund und Boden in der City ohnehin schon teuer genug ist. Wenn dann auch noch diese teure Stellplatzabgabe hinzu kommt, wird mancher Investor von vornherein abgeschreckt. Um das Gesagte noch einmal zu untermauern, nenne ich die aktuellen Zahlen: In den Abminderungsgebieten innerhalb des Wallringes muß für jeden nicht gebauten Stellplatz 32 300 DM bezahlt werden. Außerhalb des Wallringes sind es immerhin noch 17600 DM Ablösegebühr. Damit nimmt Hamburg hinsichtlich der Ablösesummen bundesweit eine traurige Spitzenposition ein.
Die Stadt Berlin ist mit gutem Beispiel vorangegangen und hat die Stellplatzablöse abgeschafft.Der Hamburger Senat sollte diesem guten Beispiel folgen. Er sollte den Investoren aus den genannten Gründen nicht einerseits vorschreiben, wieviel Stellplätze sie zu bauen haben, ihnen andererseits aber gleichzeitig verbieten, sie zu bauen, und als Strafe anschließend auch noch bei ihnen abkassieren. Das kann so nicht richtig sein, und daher gilt es, diese Regelung abzuschaffen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Polle, es ist nichts Neues, daß Sie unbedingt an einer Stellplatzabgabe festhalten wollen, um damit zu verkaufen, welche vermeintlich tollen Leistungen Sie in dieser Stadt vollbracht haben. Im übrigen hinken Ihre Vergleiche in bezug auf Flächen- und Stadtstaat doch erheblich; das müssen Sie selbst zugeben.
Bei genauer Betrachtung ist festzustellen, daß der Schwerpunkt rotgrüner Politik nur auf die Förderung des Fahrradverkehrs und auf den öffentlichen Personennahverkehr ausgerichtet ist. Wir haben mit Sicherheit nichts gegen die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs, aber man darf dabei den Wirtschafts- und Individualverkehr nicht vergessen. Bei Ihrer Politik, Herr Senator, fehlt mir die Ausgewogenheit. Sie nehmen Veränderungen in dieser Stadt schlicht und ergreifend nicht wahr. Insofern sollten Sie zur Kenntnis nehmen, daß sich Hamburg zu einer modernen Dienstleistungsmetropole entwickelt hat.
Es kann doch nicht richtig sein, daß einem Investor nach den Bauvorschriften auferlegt wird, für vier Arbeitsplätze einen Stellplatz herzurichten, von dem er letztlich in den Abminderungsgebieten nur 25 Prozent erstellen darf. Das bedeutet doch im Ergebnis, daß in einer Dienstleistungsmetropole wie Hamburg ein Stellplatz für zwölf Arbeitplätze vorzusehen ist. Mindestens drei Mitarbeiter müssen davon aber mobil sein und ihr Geld im Außendienst verdienen. Meinen Sie vielleicht, daß diese Mitarbeiter ihre Werkzeuge, Ersatzteile, Computer et cetera unter den Arm klemmen und mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu den Kunden fahren? Wie stellen Sie sich das vor?
Die Probleme der Dienstleistungsbetriebe liegen doch auf der Hand. Zum einen werden die Ablösebeträge auf die Miete umgelegt und verursachen dadurch höhere Kosten. Zum anderen sind für die im Außendienst tätigen Mitarbeiter Parkplätze Mangelware. In der Konsequenz bedeutet dies, daß die modernen Dienstleistungsbetriebe ihre Standortentscheidung von diesen Rahmenbedingungen abhängig machen und möglicherweise Hamburg verlassen beziehungsweise gar nicht erst hierherkommen.
Man hört immer wieder, daß Bausenator Wagner sehr sympathisch sei,
er wird als politisches Urgestein bezeichnet.Alles das kann ich auch unterschreiben, aber Sympathie reicht allein nicht aus, um in dieser Stadt die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Herr Senator, Ihr Image als politisches Urgestein erhalten Sie unter anderem dadurch, daß Sie die Mittel Ihres lange gehorteten Ablösetopfes sehr geschickt rechtzeitig vor der Wahl einsetzen. Sie haben dies auch freimütig im Verkehrsausschuß bestätigt.
Sie machen gerade – Herr Polle hat darauf hingewiesen – 65 Millionen DM für die schwerpunktmäßige Förderung des Fahrradverkehrs und die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs locker.Sie sind aber mit Rücksicht auf die Grünen nicht in der Lage, in dieser Stadt einen ganzheitlichen Ansatz für die Verkehrspolitik durchzusetzen, der den Anforderungen einer modernen Dienstleistungsmetropole gerecht wird.
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Um einer modernen Dienstleistungsmetropole gerecht zu werden, Herr Dr. Schmidt, müßten Sie unter anderem unsinnige investitionshemmende Vorschriften abschaffen.Bereits vor zwei Jahren haben Sie, Herr Polle, mit Hinweis auf Ihre Koalitionsvereinbarung erklärt, eine Revision der Stellplatzverordnung durchzuführen. Bisher ist nichts passiert, und der Bausenator sitzt weiterhin seine Probleme hartnäckig aus. Er befindet sich mit seinem Kollegen Bundeskanzler in guter Gesellschaft: Stichwort Ökosteuer.
Im übrigen sollten Sie unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit privaten Investoren einmal erklären, warum die Speicherstadt von der Stellplatzabgabe befreit ist.
Hängt es vielleicht damit zusammen, daß es sich hier um städtisches Eigentum handelt? Haben Sie sich vielleicht schon gefragt, wie sich das auf den freien Wettbewerb auswirkt?
Einen letzten Punkt. Herr Senator, Sie haben sich in der Vergangenheit im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Parkplatzablöse bequem zurückgelehnt und gesagt, daß Sie einer Klage gelassen entgegensehen würden. Im Grunde seien die Gründe dafür sehr weit hergeholt, es würde sich niemand finden, der ein solches Verfahren anstrengt. Nach meiner Kenntnis ist ein Verfahren in Vorbereitung.
Sollte im Sinne des Klägers entschieden werden, würde dies ein weiteres Armutszeugnis Ihrer Politik bedeuten.
Zusammenfassend kann ich nur feststellen, daß die Stellplatzabgabe antiquarisch ist und in einer modernen Dienstleistungsmetropole nichts zu suchen hat. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am Anfang der Debatte möchte ich folgendes deutlich herausstellen: Die Anwohner und Nachbarn des Pavillondorfes am Hemmingstedter Weg haben in den vergangenen zehn Jahren ihre soziale Kompetenz bewiesen. Sie haben großartige Leistungen für die Integration von Aus- und Übersiedlern erbracht. Sie waren offen und tolerant, sie haben persönliche Kontakte gepflegt, sie haben Arbeitsplätze vermittelt und finanzielle Unterstützung geleistet. Schwierigkeiten wurden gemeinsam gelöst, und es wurde mit großem Engagement an sozialverträglichen Lösungen gearbeitet. Das hat insbesondere deshalb so gut funktioniert, weil die Anwohner und Nachbarn in die Versprechen des Senats Vertrauen setzten. Sie sind davon ausgegangen, daß diese provisorische Lösung zeitlich begrenzt bleiben sollte und somit auch die von ihnen hinzunehmenden Nachteile ein Ende haben würden. Ich sage das, meine Damen und Herren, weil Offenheit und Toleranz seitens der Politik und Verwaltung – ganz vorsichtig ausge
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drückt – zu großen Teilen nicht erkennbar waren. Oftmals wurde polemisiert, mit Halbwahrheiten gearbeitet, oder es wurden Versprechen schlicht und ergreifend nicht gehalten. Vieles ist anhand von schriftlichen Dokumenten nachzuvollziehen, und ich könnte noch eine ganze Menge mehr dazu sagen. Ich will das zunächst aber nicht tun, sondern vielmehr unseren Antrag sachlich begründen.
Die Fläche des Pavillondorfes liegt im Landschaftsschutzgebiet und ist seit sehr vielen Jahren als Erweiterungsfläche für den Botanischen Garten vorgesehen. Sie wird insgesamt als wichtiger Baustein des Grünsystems bezeichnet, und eine dauerhafte bauliche Nutzung stünde daher im krassen Widerspruch zu den langfristigen Zielplanungen der Umweltbehörde. Das eben Gesagte können Sie in einem Brief des ehemaligen Staatsrats und späteren Umweltsenators Dr. Vahrenholt, SPD, nachlesen, den er Ende 1990 geschrieben hat.Insofern ist die Einlassung der Umweltbehörde vom Februar dieses Jahres, den bestehenden Landschaftsschutz für die dauerhafte Absicherung des Pavillondorfes ohne Wenn und Aber aufzuheben, nicht nachzuvollziehen. Die Aufhebung des Landschaftsschutzes ist nicht zwingend erforderlich. Im Gegenteil. Das Bestehenlassen des Landschaftsschutzes dient vielmehr der besonderen Einflußnahme auf bauliche Anlagen im Schutzgebiet.
Diese Linie wurde im übrigen auch immer von der Umweltbehörde vertreten. Deshalb ist ihr Kurswechsel, den Landschaftsschutz in diesem Falle auf Dauer aufzuheben, sehr bemerkenswert. Hier drängt sich der Verdacht auf, daß die Fläche des Pavillondorfes nach Wegfall des Bedarfes nicht wieder nach den Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hergestellt beziehungsweise neu gestaltet werden soll.Es läßt eher darauf schließen, eine bauliche Anschlußnutzung – welcher Art auch immer – auf Dauer sicherzustellen. Hinzu kommt die fragwürdige Begründung der Behörde in bezug auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich für die vorübergehende Nutzung der Fläche als Übergangswohnungen. Hier wird seitens des Amtes vorgetragen, daß das Provisorium Bestandsschutz habe und insofern ein Ausgleich nicht erforderlich sei. Von einem Provisorium Bestandsschutz abzuleiten, erscheint besonders fragwürdig.
Jedem privaten Investor werden Auflagen ohne Ende erteilt, wenn er nur einen Grashalm verbiegt. Wo werden da gleiche Maßstäbe für private und öffentliche Bauvorhaben angelegt? Wir fordern deshalb für die Dauer der Nutzung als Übergangswohnungen einen naturschutzrechtlichen Ausgleich, und zwar nicht irgendwo in der Feldmark, sondern im näheren Umfeld.
Im Vorspann unseres Antrags haben wir klar formuliert, was der Senat mit der Aufhebung des Landschaftsschutzes bei den Anwohnern und den Nachbarn sowie insgesamt für den Natur- und den Landschaftsschutz bewirken wird. Der Senat – angefangen beim Ersten Bürgermeister, der in der Vergangenheit in dieser Thematik auch unrühmlich involviert war und heute wahrscheinlich wieder abgetaucht ist –
verliert den letzten Funken, Frau Duden, an politischer Glaubwürdigkeit, wenn er mit der dauerhaften Aufhebung
des Landschaftsschutzes deutlich macht, den Naturschutz nicht ernst zu nehmen, und wenn er durch die dauerhafte Aufhebung des Landschaftsschutzes den Anwohnern und Nachbarn des Pavillondorfes die letzte Hoffnung für den Rückbau der provisorischen Unterkünfte nimmt.
Daher fordere ich Sie dringend auf, den Natur- und Landschaftsschutz und vor allen Dingen die berechtigten Belange der dortigen Bürger ernst zu nehmen und unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schaut man sich die endlose Geschichte der Wortbrüche von Senat und Verwaltung an,
dann ist man nicht mehr verwundert über den Eiertanz, den die Regierungsparteien heute aufgeführt haben.
Ein Eiertanz war das hochgradig.
Ich bin auch verwundert über die Stellungnahme der REGENBOGEN-Gruppe. Politische Glaubwürdigkeit scheint keine Rolle mehr zu spielen, es ist hochgradig beschämend. Es wird weiterhin mit Halb- und Unwahrheiten gearbeitet, und ich kann den Frust, die Enttäuschung und die Empörung der Bürger sehr wohl verstehen. Darum will ich das eine oder andere noch einmal mit der notwendigen Klarheit ansprechen.
Es ist von Ihnen, Frau Duden, angesprochen worden, daß der Landschaftsschutz aus bauplanungs- und naturschutzrechtlichen Gründen aufgehoben werden muß. Wer soll das glauben, wenn bei Bauprojekten an anderen Stellen in dieser Stadt die Aufhebung des Landschaftsschutzes offensichtlich nicht erforderlich war? Als Beispiele seien hier genannt die A7 nördlich vor dem Tunnel und das Hotel Jacob. Unzweifelhaft Bauwerke, die ganz oder teilweise im Landschaftsschutzgebiet liegen. Es geht also auch mit Ausnahmegenehmigung für eine Bebauung ohne Aufhebungsbeschluß. Ich habe vorhin bereits darauf hingewiesen, daß das Instrument des Landschaftsschutzes als Faustpfand dazu dienen kann, besonderen Einfluß in Schutzgebieten hinsichtlich Größe und Gestaltung zu nehmen. Allein schon deshalb sollte man mit dem Landschaftsschutz nicht leichtfertig umgehen.
Ich bin immer wieder erstaunt, Frau Möller, wie locker die GAL, seitdem sie in Regierungsverantwortung steht, ihre Grundsatzpositionen verrät.
Landschafts- und Naturschutz werden so wie hier oder an anderer Stelle – zum Beispiel Mühlenberger Loch, Elbvertiefung – nicht mehr ernst genommen.
Schön angepaßt kleben Sie an Ihrem Sessel und an der Beteiligung der Macht.
Wofür stehen die Grünen eigentlich noch, Frau Möller? Ich denke insbesondere an Garzweiler, NRW-Verkehr und Atomausstieg. Diese Themen haben wir gestern gerade gehabt.
Jeder Grüne müßte eigentlich – das nicht nur im übertragenen Sinne – mit hochrotem Kopf durch die Gegend laufen.
Zusammengefaßt ist festzustellen, daß weder SPD noch GAL sachlichen Argumenten zugänglich sind und wiederum fahrlässig politisches Vertrauen bei den Bürgern verspielen. Gegebene Zusagen werden ignoriert oder aus der Erinnerung gelöscht. Deshalb will ich ausdrücklich Ihr Gedächtnis auffrischen, meine Damen und Herren. Darauf warten Sie ja förmlich, besonders die SPD: Angefangen beim damaligen Ersten Bürgermeister Voscherau, über den jetzigen Ersten Bürgermeister Runde und den ehemaligen Umweltsenator Vahrenholt waren die Spitzen Ihrer Senatsriege in die Zusagen involviert. Die erste Zusage war eine Befristung des Provisoriums auf fünf Jahre, die zweite eine Nutzung ausschließlich für Aus- und Übersiedler.Beide Zusagen wurden nicht eingehalten. Es wurde zum einen eine Verlängerung der Nutzung auf zehn Jahre und zum anderen eine Nutzungsänderung – sprich: Mischbelegung mit Asylbewerbern – vom Senat durchgesetzt.
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Der dritte Wortbruch steht nunmehr mit der dauerhaften Absicherung des Pavillondorfes ins Haus. Den Anwohnern wird mit der Herausnahme des Landschaftsschutzes jegliche Option für den Rückbau des Pavillondorfs genommen. Hieraus läßt sich deutlich ableiten, daß der Senat – angefangen beim Ersten Bürgermeister – und die Regierungsfraktionen offensichtlich an kollektivem Gedächtnisschwund hinsichtlich ihrer gegebenen Zusagen leiden. Diese Verschaukelung und Verhöhnung der Bürger machen wir als Opposition nicht mit.
Wir werden daher immer wieder jede Gelegenheit nutzen, bei Ihnen für eine Gedächtnisauffrischung zu sorgen.– Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte ist nicht ganz neu in diesem Hause.Wir haben im Februar 1999 bereits einen Antrag der CDU-Fraktion debattiert, der einheitliche Kriterien gefordert hat.
Damals hatten Sie keine vernünftigen Argumente und erweckten lediglich den Eindruck, den Antrag nicht gelesen zu haben. Insofern kann ich auch heute wiederum nur feststellen, daß sich beim Senat – Herrn Lange nehme ich ausdrücklich aus, weil sein Beitrag wirklich sachlich war –, bei der GAL und der REGENBOGEN-Gruppe in der Wahrnehmung nichts verändert hat.
Daher mache ich noch einmal den Versuch, Ihnen unser Hauptanliegen darzustellen in der Hoffnung, daß Sie nun endlich begreifen,
was wir wollen. Um Letzteres zu unterstreichen, nenne ich das Zitat eines unserer Nationalspieler:
„Und die Hoffnung stirbt zuletzt.“
Meine Damen und Herren, der Kollege Hesse hat, wenn Sie richtig zugehört hätten, ausgeführt, daß es uns ausschließlich um Verkehrssicherheit geht. Daher können Sie ihre permanenten unterschwelligen Unterstellungen, die CDU sei für freie Fahrt für freie Bürger, Frau Sudmann, endlich zu den Akten legen.
Wir wollen keine rechtsfreien Räume für Raser. Bei rechtsfreien Räumen fallen mir in dieser Stadt eigentlich nur die Stichworte Hafenstraße, Rote Flora und Bauwagen ein.
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Insofern, Herr Senator Wrocklage, sollte Ihr Pressesprecher wirklich etwas vorsichtiger formulieren.
Wir wollen eine durchdachte Verkehrspolitik, die von den einzelnen Verkehrsteilnehmern Vernunft und Verantwortungsbewußtsein fordert.Dazu gehört, daß die veranlaßten Maßnahmen für die Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar und einsehbar sind. Ich habe diese Forderung bereits im Februar 1999 gestellt. In diesem Bereich ist entgegen anderen Behauptungen außer globalen Appellen des Innensenators nichts geschehen. Diese Appelle sind ja auch nach seiner eigenen Einlassung weitgehend verpufft. Insofern hat der Senator auch immer noch nicht verstanden, was wir eigentlich wollen.Wir wollen keine Appelle, sondern aktives Handeln auf der Straße.
Der Autofahrer muß unmittelbar auf sein Fehlverhalten angesprochen werden. Nur eine direkte Konfrontation hat Aussicht auf Erfolg.
Nehmen Sie bitte endlich zur Kenntnis, daß für uns allein die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht
und nicht die wirtschaftlichen Gesichtspunkte. – Vielen Dank.
Herr Senator, würden Sie dann dem Bundesverkehrsminister überhaupt abraten, den Transrapid in Deutschland zu bauen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hohe Mietrückstände mit steigender Tendenz und demzufolge auch eine steigende Zahl bei den Zwangsräumungen erfordern nach Auffassung der CDU-Fraktion ein sofortiges Handeln. Allein die Summe der Mietrückstände bei den stadteigenen Wohnungsgesellschaften SAGA und GWG ist in diesem Ausmaß nicht mehr zu vertreten. Ich möchte nur die Zahlen von 1998 und 1999 nennen: Im Jahre 1998 betrugen die Mietrückstände aus den ausgelaufenen Verträgen für beide Gesellschaften 46,5 Millionen DM und 1999 bis zum 30. Juni 49,3 Millionen DM. Insgesamt bedeuten das Mietrückstände für 1999 von hochgerechnet annähernd 100 Millionen DM.
Mietrückstände aus bestehenden Verträgen beider Gesellschaften betrugen 1998 16,2 Millionen DM und 1999 bis zum 30. Juni 17,5 Millionen DM, so daß hochgerechnet für das Jahr 1999 35 Millionen DM zustande kommen werden. Addiert man die genannten Summen aus 1998 – 62,7 Millionen DM – und aus 1999 – 135 Millionen DM –, sind für beide Jahre bei der SAGA und der GWG Mietrückstände von insgesamt circa 200 Millionen DM festzustellen. Das ist ein gigantischer Betrag, der den stadteigenen Wohnungsgesellschaften für Investitionen nicht zur Verfügung stand. Leidtragende sind insbesondere Mieter, die seit Jahrzehnten in sanierungsbedürftigen Wohnungen leben müssen und treu und brav ihre Miete zahlen. Was tut man diesen Mietern unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit eigentlich an?
Gerade für die Sanierungen solcher Wohnanlagen wären Investitionen bitter nötig. Hinzu kommt, daß 1999 circa 10,8 Millionen DM an Beihilfen und Darlehen für Mietschulden gemäß Paragraph 15a Bundessozialhilfegesetz gewährt wurden. Welcher Betrag in diesem Zusammenhang für Mietdoppelzahlungen anzusetzen ist, konnte mir der Senat in meiner Anfrage nicht beantworten. Er räumte lediglich ein, daß zur Vermeidung von Obdachlosigkeit eine derartige Unterstützung gewährleistet wird. Es ist davon auszugehen, daß die von mir genannte Summe von
10,8 Millionen DM für Beihilfen, Darlehen und Mietdoppelzahlungen in diesem Jahr nicht wesentlich geringer sein wird.
Ein weiteres gravierendes Problem ist die hohe Anzahl der Räumungsklagen. 1998 waren in der Stadt über 4500 und 1999 über 5700 Räumungsklagen anhängig. Das ist eine deutliche Steigerung von etwa 27 Prozent. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang ebenfalls die hohe Anzahl der Zwangsräumungen von Wohnungen der SAGA und GWG. Allein im Jahre 1999 waren 1144 Fälle zu verzeichnen. Durch die Verfahrenskosten werden die Wohnungsgesellschaften und die öffentliche Hand zusätzlich belastet. Für die Betroffenen, insbesondere für Familien mit Kindern, ist die Zwangsräumung ein deprimierendes und unwürdiges Ereignis.
Unser Antrag verfolgt das Ziel: Erstens sollen die hohen Mietrückstände reduziert werden. Zweitens soll dadurch den Wohnungsgesellschaften ein höherer finanzieller Spielraum zum Beispiel für sanierungsbedürftige Wohnanlagen gegeben werden. Drittens sollen gleichzeitig die Sozialhilfeempfänger nicht der Gefahr einer Zwangsräumung ausgesetzt werden. Viertens sollen der öffentlichen Hand und den Wohnungsgesellschaften Verfahrenskosten erspart werden. Fünftens sollen Mietdoppelzahlungen aus Steuergeldern vermieden werden.
Meine Damen und Herren, mit den genannten Fakten habe ich deutlich gemacht, daß dringender Handlungsbedarf besteht. Von daher bitte ich im Interesse einer ausgewogenen und gerechten Sozialpolitik um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Debatte sehr sorgfältig verfolgt und feststellen müssen, daß weder die SPD noch die GAL sowie die Gruppe REGENBOGEN das Problem aufgenommen haben oder einfach stur nicht begreifen wollen.
Meine Vermutung, daß Sie in dieser Debatte auf den Paragraphen 1 Bundessozialhilfegesetz abheben, hat sich ebenfalls bestätigt.
Ich kenne die Interpretation des Senats, die im Grundsatz darauf abzielt, daß direkte Abrechnungen von Mieten und Nebenkosten zwischen Vermietern und den Sozialämtern nur in begründeten Einzelfällen oder auf Wunsch der Hilfeempfänger vorgenommen werden können. Ich halte diese Interpretation für falsch. Wenn wir gemeinsam etwas ändern wollen, dann können wir das auch.
Diese Interpretation widerspricht im übrigen auch der gängigen Praxis privater Wohnungsgesellschaften. Jeder neue Mieter, der Sozialhilfe empfängt, muß dort eine Abtretungserklärung unterschreiben, die die Sozialbehörde ermächtigt, die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen. Ansonsten bekommt der Sozialhilfeempfänger schlicht und ergreifend die Wohnung nicht.
Die Probleme der privaten Wohnungsunternehmen liegen insbesondere bei den bestehenden Mietverhältnissen, denn dort haben sie logischerweise das analoge Steuerungselement der Neuverträge nicht. Es bleibt den privaten Wohnungsgesellschaften bei Mietschulden also nur der Klageweg offen; auch hier verweise ich noch einmal auf die enormen Kosten, die dem Wohnungsunternehmen und dem Staat zufallen. Deshalb ist es auch sinnvoll, die Miete von den Sozialämtern direkt an die Vermieter zu überweisen, um volkswirtschaftlichen Schaden zu vermeiden.
Weiterhin wurden die Bezirksstellen zur Wohnungssicherung angesprochen. Dazu möchte ich bemerken, daß nach meinen Informationen diese Bezirksstellen hoffnungslos überfordert sind und erst tätig werden, wenn die Räumungsklage vorliegt; der Justizapparat ist dann also bereits in Gang gesetzt. Der Argumentation, Frau Bestmann und Frau Franken, daß Sozialhilfeempfänger nicht entmündigt werden und ihr Leben mit der Sozialhilfe selbst gestalten sollen, kann ich nur schwer folgen. Ich fühle mich auch nicht entmündigt, wenn mein Arbeitgeber meine Steuer einbehält und dem Finanzamt direkt überweist;
ich empfinde es auch nicht als unanständig. Mit den abgeführten Steuern leistet im übrigen jeder Arbeitnehmer seinen Solidaritätsbeitrag für die sozial Schwachen in unserer Gesellschaft.
Das Recht auf sichere Unterkunft – sprich eigene Wohnung – ist ein elementares Menschenrecht. Bei drohender Obdachlosigkeit ist deshalb die Fürsorgepflicht des Staates gefordert. Insofern ist der Ansatzpunkt richtig, die Miete der Sozialhilfeempfänger von den Sozialdienststellen direkt an den Vermieter zu überweisen, um drohende Obdachlosigkeit abzuwenden. Sie helfen damit den Menschen.
Ich habe in meinem ersten Beitrag insbesondere die deprimierenden und unwürdigen Umstände bei Familien mit Kin
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dern angesprochen. Was tut man eigentlich den betroffenen Kindern an? Sie werden durch ein solches Ereignis ihr Leben lang traumatisiert sein. Hinzu kommt, daß aufgrund solcher Umstände möglicherweise Kinder von Eltern getrennt werden und ins Heim müssen. Insofern, meine Damen und Herren von der SPD, der GAL und der Gruppe REGENBOGEN, setzen Sie bitte Ihre ideologische Brille ab und stimmen Sie unserem Antrag zu.
Herr Senator! Im Hinblick auf die Frage 1 der REGENBOGEN-Gruppe frage ich Sie: Vorausgesetzt die Strecke wird nicht gebaut, entsteht der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich der Planungen beziehungsweise Planungshilfen ein Schaden, und wie hoch ist der?