Rolf Harlinghausen
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Last Statements
Herr Staatsrat! Es ist bekannt, daß auch in anderen Bundesländern solche Modelle durchgeführt werden. Es ist auch bekannt, daß in Hamburg bei sonst gleicher Leistung 10 Prozent Mehrarbeitszeit zu erbringen ist. Soll in Zukunft diese höhere Belastung der Hamburger Beamten beibehalten werden, oder ist eine Absenkung auf das Niveau anderer Bundesländer angedacht?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Böwer, wenn ich Sie so höre, „wir werden“, „wir wollen“, „wir versprechen“, das kennen wir schon seit vielen Jahren, dann frage ich mich, warum Sie das haben soweit kommen lassen, daß Eltern und Kinder aufschreien und unzufrieden sind? Da muß doch irgend etwas nicht stimmen. Darüber sollten Sie nachdenken. Ich wäre gern bereit, das familienpolitische Konzept der CDU mit Ihnen durchzusprechen.
Ich habe aber nicht viel Vertrauen, daß Sie das schnell verstehen werden, und schon gar nicht, daß Sie das umsetzen werden. Allerdings haben Sie dazu auch gar keine Chance mehr, und das ist gut.
Es ist hellseherisch und bis zu einem gewissen Grade geradezu sympathisch, wenn die REGENBOGEN-Gruppe mit diesem Antrag für die nächste Legislaturperiode dem dann von Ole von Beust geführten Senat Empfehlungen für die dringend erforderlichen Verbesserungen der Kindertagesbetreuungssituation mit auf den Weg geben möchte.
Es drückt wohl auch ein gut Teil Hoffnung aus, den selbst der REGENBOGEN in den kommenden Regierungswechsel legt. Auch das ist gut.
Seit langer Zeit plädiert die CDU dafür, die Kindertagesbetreuung zukunftsorientiert zu optimieren. Sie hat dazu – das habe ich schon mehrfach erwähnt – eine Vielzahl von konstruktiven Anträgen eingebracht. REGENBOGEN und CDU stimmen zumindest darin überein, daß der Bereich der Kinderbetreuung in keiner Weise zur Konsolidierung des Haushalts geeignet, aber eine Absicherung von Qualitätsstandards zwingend ist.
Gute Reformen sind immer mit einem Paradigmenwechsel verbunden. Im Zentrum einer Reform sollte aber nicht nur eine theoretische Optimierung, sondern zuletzt auch die Realisierbarkeit stehen. Bei allem Wohlwollen für die geäußerten Zielsetzungen des vorliegenden Antrags, den Ausbau des Halb- und Ganztagesangebots, Verbesserung der Betreuung durch gut ausgebildetes Fachpersonal sowie Entlastung der Familie – wobei mir diese Forderungen sehr bekannt vorkommen –, schlägt beim REGENBOGENAntrag leider ein Aspekt durch, der eine Zustimmung leider unmöglich macht. Schon bei den letzten Haushaltsberatungen gab es eine Kette von REGENBOGEN-Anträgen, die hübsch und verlockend aussahen, aber typisch für Politiker sind, die sicher sein können, an einer Umsetzung nicht verantwortlich beteiligt zu sein,
oder auch die Umsetzung gar nicht ernsthaft vorhaben. Spätestens alle vier Jahre ist eine – besonders auch für die SPD – typische Erscheinung zu verzeichnen. Nein, ich meine nicht „Eugen mit dem Spaten“. Es bricht eine operative Hektik aus.
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Anträge werden gestellt und Erklärungen abgegeben, Herr Dr. Schmidt, die ohne Rücksicht auf Kosten das Blaue vom Himmel herunterfordern oder versprechen.
Durchsichtige Last-minute-Politik nenne ich das.
Ich weiß, das tut weh, die Wahrheit ist schwer zu ertragen, Herr Scheurell.
SPD und GAL finden plötzlich trotz der bekannten Haushaltslage – fragen Sie einmal die Finanzsenatorin – über 150 Millionen DM mehr für die Kindertagesbetreuung. Wie Sie das gegenfinanzieren wollen, Herr Böwer, haben Sie bis jetzt auch nur wischiwaschi umschrieben, nachdem aber vorher in den letzten Jahren kräftig und in zweistelliger Millionenhöhe – einige sprechen von bis zu 40 Millionen DM – auf dem gleichen Feld zusammengestrichen wurde und eigentlich von Ihnen alles schon hätte viel früher geregelt werden können. Wer trägt seit Jahrzehnten die politische Verantwortung für die Betreuungsdefizite?
Der REGENBOGEN will sogar 820 Millionen DM zusätzlich ausgeben, wobei dort auch aus unserer Sicht eine etwas abenteuerliche Deckung angeboten wird. Es soll einmal wieder kräftig an der Steuerschraube gedreht und es sollen Investitionen in die wirtschaftliche Standardsicherung gekappt werden, die auch etwas mit der Lebensqualität für die nächste Generation zu tun haben. Ein solches Vorgehen ist nicht seriös, fördert auch nicht die Glaubwürdigkeit der Politik bei den Bürgern und ist kontraproduktiv für das Vertrauen der politischen Aussagen.
Politik – nicht zuletzt im Kinder- und Jugendbereich – muß immer dem Anspruch einer ehrlichen Umsetzbarkeit genügen, Frau Sudmann.
Seriös und glaubwürdig wäre es, am Anfang eine objektive und ideologiefreie Bestandsaufnahme vorzunehmen, alle Bereiche der Politik für junge Menschen auf den Prüfstand zu stellen, unabdingbare Qualitätsstandards und Vereinbarungen darüber zu ermitteln und festzusetzen und nach einem allgemeinen Kassensturz ein Konzept zur Umsetzung von Reformvorhaben unter Einbindung aller Betroffenen zu finden. Eine hohe Akzeptanz wäre die Folge.
Ein wichtiger Punkt ist hierbei sicher auch eine andere Kostenbeitragsstruktur, die sich am Niveau vieler vergleichbarer Großstädte orientiert. Warum soll das, was woanders in bezug auf Qualität und Kosten Normalität ist, ausgerechnet in Hamburg nicht erreichbar sein? Hieran wird die CDU konkret und mit Nachdruck arbeiten, um das zu erreichen.
Damit wäre auch vielen Kindern und deren Eltern, besonders Berufstätigen und/oder Alleinerziehenden, mehr geholfen als mit äußerst durchsichtigen Versprechungen auf paradiesische Zustände bei der Kindertagesbetreuung. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Böwer, so viele Worte für so wenig Inhalt. Das kenne ich von Ihnen.
Ich möchte Ihnen nur ein paar Fakten sagen. Ich habe das Gefühl, Sie wollen gar keine Fakten hören, aber erst fordern Sie sie.
Wenn Sie zu dem Kostenniveau, das Eltern aufzubringen haben, so vollmundig Vergleichszahlen liefern, dann sollten Sie dort ehrlich sein. Sie wissen ganz genau, daß in Frankfurt, in Stuttgart, in Leipzig und in München – Sie haben Einzelbeispiele herausgepickt – das Kostenniveau zwei- bis dreimal niedriger ist als in Hamburg. Sie bringen immer Ihren Stormarn-Vergleich. Da haben Sie wahrscheinlich einmal einen Zahlendreher gesehen, den Sie immer wiederholen, weil der Ihnen so gefallen hat.
Aus Ihren Worten spricht die Angst vor dem 23. September. Das sehen wir natürlich mit Genugtuung. Wir werden die gesamte Kinder- und Jugendpolitik auf den Prüfstand stellen.
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Das kommt mir so vor wie in der Grundschule. Da schreien die Kinder auch auf, wenn ihnen etwas gefällt, und hören dann nicht mehr weiter zu.
Wir werden uns mit den Beteiligten – mit den Organisationen, mit den Verbänden, mit den Trägern, mit den Eltern – zusammensetzen, und zwar vorher.
Sie teilen nur mit, was gefälligst nachzuvollziehen ist. Wir werden ein System finden, das zu mehr Beitragsgerechtigkeit, wie es in anderen Städten ist, führen wird.
Wir werden dafür sorgen, daß die Qualitätsstandards sicher sind. Das geht nur in Absprache mit den Betroffenen,
das heißt mit denen, die auf Kindertagesbetreuung angewiesen sind.
Ich mußte Herrn Böwer schon so oft ertragen. Ersparen Sie mir das hier ein paar Minuten.
Ich kann Ihnen versichern, daß wir mit den Fachleuten sprechen werden, die Sie immer erst hören, wenn Sie Ihre Konzepte beschlossen haben. Ich weise nur auf Ihre hochgelobte Kita-Card hin. Dieses Modell, das keine schlechte Idee ist, wurde in der Ausgangslage von uns mitgetragen. Aber, was Sie daraus gemacht haben, hat zu einem Aufschrei in allen Fachbereichen geführt. Sie fragen die Beteiligten immer erst hinterher. Wenn überhaupt, laufen Sie mit der Fragedose herum und nehmen noch irgend etwas auf, weil Sie Angst haben, daß die Beschwerden zu groß werden. Gehen Sie in die Kindertageseinrichtungen und fragen Sie die Eltern, wie sehr sie belastet sind. Abmeldungen werden Ihnen von den Bezirksämtern bestätigt. Ich habe sie Ihnen gezeigt, Herr Böwer, Sie wollten darauf gar nicht eingehen.
Um darauf zurückzukommen, was werden wir tun? Wir werden dann, wenn wir die Verantwortung tragen, nicht 40 Jahre lang darüber reden, sondern wir werden uns mit den Betroffenen zusammensetzen und auf einer soliden finanziellen Grundlage umgehend die Kindertagesbetreuung, die die Eltern und Kinder in dieser Stadt verdient haben, gewährleisten. Darauf können Sie sich verlassen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kahlbohm, Sie haben allerdings in den letzten Jahren sehr viel Papier produziert.
Seit 1992 ist die innerbehördliche Arbeits- und Lenkungsgruppe „Kinder-Leben in Hamburg“ darum bemüht, die
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Belange von Kindern und Jugendlichen in der Stadtentwicklung zu berücksichtigen. Es gibt seit 1993 das Konzept „Spielraum Stadt“, seit 1994 den Arbeitskreis zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, seit 1995 Hamburgs Forum „Spielräume“, seit 1996 die Aktion „Körbe für Kids“, die Steuerungsgruppe „Große Bauvorhaben“ und noch viele andere Gruppierungen, die sich formal mit den Wünschen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen in dieser Stadt beschäftigen. Arbeitskreise und Runde Tische soweit das Auge reicht. Und immer wieder konstituieren sich neue Diskussionsplattformen, auf denen so lange geredet wird, bis auch das letzte Kind, das von etwaigen Maßnahmen profitieren könnte, längst erwachsen ist, denn der vorliegende Antrag signalisiert nur wieder, was wir schon längst alle wissen. Passiert ist im vergangenen Jahrzehnt seit Beginn der Konstituierungswelle von behördenübergreifenden Arbeitsgruppen so gut wie gar nichts. Trotz all der Mühen, zahlreicher Studien und Untersuchungen sind es bis jetzt eben nur formale Bemühungen gewesen. Der Senat mußte eingestehen, daß noch immer nicht alle Stadtteile mit ausreichend Spiel- und Freizeitflächen versorgt sind. Drei Jahre nach Konstituierung der innerbehördlichen Arbeitsgruppe lag das Verhältnis zwischen Einwohnern und Spielplatzhaus sowie Jugendclub noch immer bei 15 000 zu 1. In Neubaugebieten, wie beispielsweise Neu Allermöhe-West, ergab sich bereits in der Planungsphase, daß Kinder- und Jugendeinrichtungen mit erheblicher Verzögerung fertiggestellt werden würden, nämlich erst nach Schaffung von Wohnungsraum und Gewerbeflächen, also wieder einmal als letztes. Interessenvertretungen für Kinder finden nur unzureichend statt. Die Vorgaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau sehen für Kinder gerade einmal acht Quadratmeter Wohnfläche vor, weniger als einem Auto zugestanden wird.
Die CDU weist schon lange auf diese konzeptionelle und miserable Prioritätenverlagerung des Senats hin. Noch immer liegt kein normiertes Verfahren für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel in städtebaulichen Entscheidungsprozessen, vor und ist – so liest man immer wieder in den Antworten des Senats – auch gar nicht vorgesehen.
Die Fachbehörden arbeiten nicht mit dem Nachwuchs zusammen – siehe Drucksache 16/863. Auf bezirklicher Ebene sind Kooperationen zwar erwünscht, werden aber nicht umgesetzt. Gerade in den Bereichen Verkehrs- und Stadtplanung fehlen geregelte Verfahren, wie sich die Betonherren in dieser Stadt mit den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen auseinanderzusetzen haben und wie sie sie darüber hinaus möglicherweise auch noch beteiligen.
Die CDU forderte eine Effizienzsteigerung der Jugendarbeit – siehe Drucksache 15/1793 – durch selbständige Verwaltung in Teilbereichen durch Jugendliche selbst, sprach sich für die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in der Bedarfsplanung von Häusern für Jugendliche aus – siehe Drucksache 16/1221 – und sah auch das eigenverantwortliche Arbeiten der Jugendlichen selbst vor. Die Anträge wurden allesamt abgelehnt, bis auf einen, und der läßt seit über zwei Jahren auf seine Beantwortung warten, nämlich die Drucksache 16/2058.
Schon lange forderte die CDU die generelle Miteinbeziehung von Kinderbelangen in die Planung unter Einbindung eines sogenannten Jugendvorstandes, und zwar nicht nur bei der Entwicklung neuer Stadtviertel an sozialen Brenn
punkten, sondern in einem engmaschigen Raster für den gesamten Großraum Hamburg. Eine der Forderungen der CDU zielte auf die Einrichtung von Jugendräumen im Leerbestand von Wohnungsbaugesellschaften. Dieser Antrag wurde ebenfalls abgelehnt.
Heute findet sich eine Vielzahl der von der CDU formulierten Forderungen fein aufgelistet in dem vorliegenden Antrag wieder. Diese Fleißarbeit, Herr Kahlbohm, muß belohnt werden. Inhaltlich treten SPD und GAL mit diesem Antrag dem Senat auf die Füße. Auch die Koalitionsfraktionen halten die Darstellungen in der Senatsmitteilung über die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für so schlecht, daß sie den Senat mit einem Antrag politisch in die Pflicht nehmen wollen. Wir unterstützen das Bemühen von SPD und GAL, ihrem Senat eine politische Vorgabe zu machen, auch wenn zu den einzelnen Antragspunkten noch so manches zu sagen wäre. Den Zusatzantrag vom REGENBOGEN unterstützen wir ohne Einschränkung. Er greift das auf, was damals bei der AG KJHG schon sehr bemängelt wurde und sich nun als dringender Handlungsbedarf erwiesen hat. Zu hoffen ist, daß auch die Regierungsfraktionen diese Einsicht und den Mut zeigen, gleich und ohne Verzögerung zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was wir heute debattieren, hat die Präsidentin eben genannt. Wie war die Ausgangslage? Die Finanzierung des bereitgestellten Angebots ging in zu vielen Fällen an den Bedürfnissen der Eltern vorbei. Kitas hatten Plätze für eine ganztägige Betreuung, die die Eltern nicht beanspruchten. Die Stadt verschwendete allein in 1999 mehr als 5 Millionen DM an Steuergeldern für Ganztagsplätze, die in diesem Umfang niemand haben wollte. So mußte der Senat eingestehen, daß ein Viertel aller Kinder auf sogenannten Ganztagsplätzen schon ab 14 Uhr nicht mehr betreut wurden.
Wie sieht es mit der Kooperation mit Verbänden und Trägern von Kitas aus? Der Senat wurde aufgefordert, mit ihnen die konzeptionellen und systematischen Mißstände in der Kinderbetreuung zu beheben. Im September 1999 wurde das Konzept Kita-Card der Bürgerschaft vorgelegt. Doch von einem gemeinsam entwickelten Konzept konnte keine Rede sein, wie in 1999 die Stellungnahmen der Verbände und Träger bewiesen. Ein einziges Mal konnte der Senat einen echten Konsens mit den Verbänden und Trägern über die Kita-Card erzielen, nämlich als die Einführung der Kita-Card auf das Jahr 2003 verschoben wurde.
Daß die Trägerverbände an der Entwicklung der Kita-Card beteiligt gewesen seien, stellte sich als Täuschungsmanöver dar.
Nach der Lektüre über den aktuellen Stand der Beratungen wird klar, daß außer abstrakten und im Grundsätzlichen liegenden Gemeinsamkeiten noch immer kein Konsens in den zentralen, die Träger und Kitas betreffenden Bereichen vorliegt. Es besteht kein Einvernehmen über die Leistungsvereinbarungen wie zum Beispiel den Personalschlüssel mit Erzieherinnen und Leitungskräften und darüber, welche Auswirkungen im einzelnen die sogenannten Zeitschichtmodelle haben werden. Die Behörde will hier weiter Gutachten vergeben. Wieso müssen in Hamburg Gutachter als neutrale Schiedsrichter herhalten? Gibt es keine gemeinsamen Gesprächsgrundlagen zwischen Behörde und Trägerverbänden? Es besteht ebenfalls über die Frage, wie zwischen der Behörde und den Trägern abgerechnet werden soll, kein Einvernehmen. Welche Kostenanteile für alle Einrichtungen mit einer Pauschale gehalten werden und welche nicht, ist weiter offen.
Die Verhandlungen über Fragen der Qualität wurden sogar ganz ausgesetzt. Weitere Verhandlungen zwischen Behörde und Trägerverbänden sind über die Bewilligungskriterien erforderlich. Auch über die Bestimmung der bezirklichen Budgets und die Berechnungen ihrer Höhe muß
weiter verhandelt werden. Noch nicht einmal eine Globalrichtlinie wurde entwickelt, die ein einheitliches Vorgehen in den Bezirken bewirken soll. Was hat die Behörde eigentlich seit dem September 1999 gemacht? Alle wichtigen konkreten Fragen sind weiter unbeantwortet.
Lassen Sie mich nur zwei Fragen stellen, die mir hier einfallen. Was geschieht eigentlich, wenn eine Kita belegt ist und 20 weitere Kinder angemeldet werden, weil das pädagogische Konzept dieser Kita die Eltern überzeugt hat? Und dürfen künftig Betriebs-Kitas die Kita-Card entgegennehmen und mit der Behörde, wie die anderen Träger auch, abrechnen?
Kommen wir zur Umsetzung des Konsolidierungsprogramms der Jahre 1999 bis 2001. In 1998 wurden von der SPD und der GAL im Bereich der Kinderbetreuung für diese Jahre Einsparungen in Höhe von 27 Millionen DM beschlossen.
Die negativen Auswirkungen auf die Qualität der Kinderbetreuung und die zusätzlichen Belastungen der Erzieherinnen und Erzieher haben wir im Ausschuß besprochen. Mich interessiert die Frage, wie in diesem Jahr der noch nicht eingesparte Betrag in Höhe von 12,27 Millionen DM umgesetzt werden soll. Denn bislang wurden in den beiden Vorjahren insgesamt erst 14,73 Millionen DM erbracht, das sind circa 55 Prozent des von Ihnen beschlossenen Betrages.
Der Senat verkündet – und die ihn tragenden Fraktionen werden nicht müde, es zu wiederholen –, die Nachfragemacht der Eltern würde mit der Kita-Card gestärkt. Eltern könnten zwischen den Trägern auswählen und nach ihrem Bedarf eine maßgeschneiderte Betreuung erhalten.
Der Senat will – ich zitiere –:
„... eine elternfreundliche Nachfrageorientierung bei der Entwicklung des Leistungsangebots“.
Was heißt Nachfrageorientierung? Eltern entscheiden, wo und wie lange sie ihr Kind betreut haben wollen. Diese Entscheidung treffen sie nach ihrem Betreuungsbedarf, den Kosten und dem Angebot der Kitas. In Hamburg entscheidet die Bewilligungsbehörde den Bedarf der Eltern.
Am Ende steht ein Bewilligungsschein, auf dem die Eltern ablesen können, welcher Bedarf ihnen zusteht und vor allem wie teuer dies wird. Hinter jeder Bewilligung steht schließlich auch, ob es sich um das Teilbudget I oder Teilbudget II handelt. Je nach den zur Verfügung stehenden Mitteln wird ein Bedarf bestimmt. Den Eltern wird vollmundig versprochen, daß es künftig nur noch auf ihre Nachfragemacht ankomme. Aber weder Senat noch Fraktionen von SPD und GAL sind gewillt, dieses Versprechen zu halten. Es wäre redlicher, von einer behördlichen Bewilligungsmacht zu sprechen, die über den Bedarf der Eltern entscheidet.
Nicht einmal die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat bei diesem Senat eine Priorität. Schrittweise will der Senat die Betreuung von Kindern berufstätiger Eltern sichern. Kein Wunder, daß Behördenmitarbeiter den Eltern in Hamburg empfehlen müssen, ihre Berufstätigkeit einzustellen, da für ihr Kind kein Platz zur Verfügung steht. Was bleibt diesen Mitarbeitern anderes übrig, wenn die politisch Verantwortlichen dieser Stadt untätig sind? Wie konnte auch Frau Sager als Gleichstellungssenatorin diese Senatsmit
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teilung mitbeschließen? Damit wird doch allen ihren Verlautbarungen, was die Vereinbarkeit von Familie anbelangt, hohngesprochen.
Nun zu dem, was die Eltern in Hamburg am meisten beschäftigt. Das haben wir gestern erst wieder gesehen. Parallel mit der Kita-Card legte der Senat den Gesetzentwurf über die neuen Elternbeiträge für die Kinderbetreuung vor, der auf den Namen „Kindertagesbetreuungsförderungsgesetz“ hört. Der Senat wollte den Eindruck erwecken, daß diese Neuregelung der Elternbeiträge eine Vorbereitung auf die Kita-Card sei.
Mit den Begriffen der Beitragsgerechtigkeit, dem Äquivalenzprinzip, dem Zukauf von Leistungen und ähnlichem schien auf den ersten Blick der Entwurf der Kita-Card zu den neuen Elternbeiträgen zu passen. Sehr bald erhoben sich aber Zweifel. Die neuen Elternbeiträge wurden – trotz des erheblichen Protestes von Eltern, Trägern und von der CDU – von den Sozialdemokraten und den Grünen durchgepaukt.
Die Verbände und Träger wurden – wie vom Senat inzwischen wiederholt bestätigt – weder an der Entwicklung der Kita-Card noch an den neuen Elternbeiträgen beteiligt. Der rotgrüne Senat legt bei der Berechnung der Elternbeiträge den Einkommensbegriff aus dem Sozialhilfegesetz zugrunde. Das Sozialhilfegesetz gewährleistet den persönlichen Rechtsanspruch auf Sicherstellung des Existenzminimums. Wie in diese Systematik die Kindertagesbetreuung paßt, bleibt ein Geheimnis des Senats.
Kinderbetreuung ist eben keine Leistung zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben die Einrichtungen den Auftrag, Kinder zu betreuen, zu erziehen und zu bilden. Es ist unverständlich, wieso die Eltern in Hamburg nicht – je nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – an den KitaKosten beteiligt werden.
Die rotgrüne Koalition läßt das Kindergeld anrechnen. Auch der Senat weiß, daß das Kindergeld nicht die Funktion hat, die den Eltern entstehenden Kosten zu decken. Hierfür reicht es auch gar nicht. Das ist Konsens. Statt dessen bedient sich der Senat schamlos am Kindergeld.
Sollte die rotgrüne Bundesregierung das Kindergeld erhöhen, so wird in Hamburg nur der Senat, Frau Dr. Hilgers, einen Nutzen haben.
In Hamburg werden die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder bestraft. Kinderreiche Familien werden von der Wohnungsbaukreditanstalt bei der Schaffung von Eigentum mit der Eigenheimzulage unterstützt. Für die SPD und GAL gilt die Eigenheimzulage als Einkommen und wird angerechnet. Daher steht Familien nur noch ein Teil für den eigentlichen Förderzweck zur Verfügung, der andere Teil geht zurück in eine andere Tasche des Senats. Mein Kollege Henning Tants wird einen Antrag einbringen, um dieses künftig abzustellen.
Auf die Frage, wie hoch die Summe der Elternbeiträge im ersten und zweiten Halbjahr 2000 je Betreuungsumfang und Trägergruppe war, antwortete der Senat – ich zitiere –:
„Für das Jahr 2000 können keine Gesamtwerte angegeben werden, weil die Abrechnung des zweiten Halbjahres noch nicht abgeschlossen ist.“
Wieso beantwortet der Senat zumindest nicht die erste Frage nach der Summe aufgrund der Neuberechnung der Elternbeiträge des ersten Halbjahres? Damals behauptete der Senat, mit Mehreinnahmen in Höhe von circa 300 000 DM rechnen zu können. Er hatte laut Pressemitteilung vom 24. September 1999 auch kein Interesse daran, Mehreinnahmen zu erzielen. Die Senatorin verkündete dann aber Mehreinnahmen von 16 Millionen DM.
Wir sind seit 1998 dem von uns allen getragenen Ziel der Optimierung der Kinderbetreuung kaum nähergekommen.
Eine große Chance ist durch die rotgrüne Familienpolitik vertan worden. Wir werden auch in den nächsten Monaten außer Absichtserklärungen und Wahlversprechen kaum etwas hören, so daß die einzige Chance für die Betroffenen die neue, andere Regierung Ende dieses Jahres ist. – Ich danke Ihnen.
Herr Böwer, Sie sagen, daß es keine Wartezeiten gibt. Ist Ihnen bekannt, daß aus der Großen Anfrage hervorgeht, daß bei den von Ihnen so hochgelobten Kita-Plätzen allein im Bezirk Eimsbüttel 609 auf der Warteliste für einen Krippen
platz stehen und im Elementarbereich 593 Kinder, in Hamburg-Mitte für einen Krippenplatz 400 und 493 Kinder im Elementarbereich und in Altona 200 Kinder? Andere Bezirke haben keine Angaben gemacht. Ist das nur Zufall, sind es nur Einzelfälle, oder wie beurteilen Sie das?
Frau Senatorin, bekanntlich hat die ISKA-Studie circa 150 000 DM gekostet. Vom Senat verlautete, daß die Aussagekraft der Studie nicht sehr hoch und nicht sehr repräsentativ sei.
Ich frage Sie erstens: Entspricht die Qualität der Studie aus Sicht des Senats der bei der Auftragserteilung erhofften?
Zweitens: Ist der Auftrag so formuliert worden, daß die vorliegende Studie keine andere Darstellung erbringen konnte?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein erfreulicher Aspekt bei der Hamburger Polizei ist der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegene Anteil von Frauen im Vollzugsdienst.
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Derzeit beträgt der Gesamtanteil 14 Prozent. In der Ausbildung befinden sich momentan 756 Beamte, wovon 254 weiblich sind. Bemerkenswert ist jedoch der weit geringere Anteil bei höheren Dienstgraden. In einigen Bereichen verzeichnen wir nur einen Beamtinnenanteil von zwischen 1 und 5 Prozent. Das heißt, dort, wo eine spezielle Aus- und Fortbildung zugrunde gelegt wird, die in hohem Maße auch an der Polizeischule erfolgt, scheinen die Rahmenbedingungen für weibliche Teilnehmer noch nicht optimal zu sein.
Wir wissen alle, daß Frauen ihren männlichen Kollegen – das gilt selbstverständlich auch für die Polizei – nicht nachstehen. „Der Spiegel“ will sogar herausgefunden haben, daß Frauen ihre Ausbildung häufiger mit besseren Noten abschließen als die Männer. Woran mag es liegen, wenn diejenigen, die in der Ausbildung so positiv auffallen, später nicht oder nur in eingeschränkter Zahl in Toppositionen zu finden sind? Ein wichtiger Grund mag sein, daß die Frauen nicht nur die Karriere im Kopf haben, sondern irgendwann auch einer eigenen Familie große Bedeutung beimessen.
Es läßt sich nicht bestreiten, daß nach wie vor die Frauen die Kinder gebären und der Löwenanteil der Erziehung und Betreuung von den Müttern geleistet wird. Kommt nun noch ein Beruf mit wechselnden Arbeitszeiten und Fortbildungen hinzu, ist dies alles nur zu schaffen, wenn man auf ein feingestricktes Netz helfender Hände zurückgreifen kann.
In Zeiten, in denen die Großeltern nur noch selten um die Ecke wohnen und eine zunehmende Zahl von Familien nur noch aus einem Erwachsenen und Kindern besteht, wird es gerade für Frauen immer schwieriger, den Beruf der Polizeibeamtin mit einem Familienleben unter einen Hut zu bringen. Weil es der Wunsch vieler Betroffenen ist, ist in dieser Stadt schon mehrfach darüber nachgedacht worden, speziell für Kinder von Polizeibeamtinnen und -beamten eine Betreuung einzurichten. Aber mehrfach ist dies verworfen worden.
Wenn die vom Senat erklärte Einstellungspolitik ernst gemeint ist, liegt hier doch nichts näher als eine solche familienpolitische Maßnahme. Eine vernünftige Politik kann nicht bei der bloßen Einstellung von Frauen aufhören, sondern muß von entsprechenden familienpolitischen Maßnahmen begleitet werden.
Wer über 30 Prozent junge Frauen ausbildet, muß nicht nur eine frauenfreundliche Umgebung schaffen, sondern muß auch eine Antwort darauf haben, was geschehen soll, wenn sich zumindest ein Teil der Frauen entschließt, eine Familie zu gründen. Wie sollen außerdem die durch die Kinderbetreuung bedingten Fehlzeiten bei den eventuell schon unterbesetzten Revierwachen aufgefangen werden? Wer auf diese drängenden Fragen keine Antworten hat, läuft Gefahr, daß mit seiner Politik genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was ursprünglich beabsichtigt war. Mehrarbeit für ohnehin schon hoffungslos überlastete Kollegen provoziert eher ein frauenfeindliches als frauenfreundliches Klima.
Aber auch weitere Aspekte spielen eine Rolle. Die Polizeigewerkschaft hat schon seit Jahren betriebliche Kindertagesstätten für Polizistinnen und Polizisten sowie Kinderhotels gefordert. Aufgrund von Sonder- und Alarmeinsätzen müssen Beamtinnen und Beamte auch kurzfristig eine Betreuung ihrer Kinder sicherstellen. Dies gelingt auch oft, aber eben nicht immer.
Wenn beispielsweise an einem bestimmten Tag mehrere größere Veranstaltungen stattfinden, kann die Polizei nur darauf reagieren, dieses aber nicht steuern. In der Regel erfahren die Betroffenen diese Ankündigungen erst 48 Stunden vor Dienstantritt, in besonderen Fällen erfolgen sie auch noch kurzfristiger.
Aufgrund der Personalknappheit müssen Polizistinnen und Polizisten als Krankheits-, Urlaubs- und Lehrgangsvertretung unmittelbar einspringen können. Oft kommt es hier ebenfalls zu nicht vorhersehbaren Abweichungen von planbaren Einsätzen. Die Probleme bei der Kinderbetreuung liegen als Folge auf der Hand.
Unterstützen wir also junge Polizistinnen und natürlich auch Polizisten, die Tag für Tag für uns auf Hamburgs Straßen im Einsatz sind. Schaffen wir Voraussetzungen, die es ihnen ermöglichen, ihrem schweren Beruf nachzugehen, ohne sich weitestgehend Sorgen um die Betreuung ihrer Kinder machen zu müssen. Prüfen wir ernsthaft, ob es machbar ist, für diese Berufsgruppe etwas einzurichten, was in anderen Städten, wie zum Beispiel Köln, Düsseldorf, Bonn oder Wuppertal, schon seit langen Jahren gang und gäbe ist: einen Betriebskindergarten für die flexible Betreuung der Kinder von Polizeibeamtinnen und -beamten. Wagen wir einen Modellversuch an der Landespolizeischule in Kooperation mit der Fachhochschule für Sozialpädagogik, eine Betreuung für Kinder von Lehrgangsteilnehmern anzubieten.
Die CDU ist voller Zuversicht, daß die Zielrichtung unseres Antrages von allen getragen und auch umgesetzt werden kann. Ich möchte Sie um Ihre Zustimmung bitten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im letzten Jahr erlebten wir in Hamburg eine Reform des Systems der Elternbeiträge bei der Kinderbetreuung. Das Reformpaket wurde als kostenneutral und unter dem Motto „Mehr Gerechtigkeit statt mehr Einnahmen“ verkauft.
In der Tat wurden bei der Neuregelung ein paar Ungereimtheiten ausgeräumt. Der Anspruch der Gerechtigkeit war allerdings nicht besonders ausgeprägt. Dem Senat ist es nicht gelungen, einen direkten Zusammenhang zwischen der in Anspruch genommenen Leistung und den dafür zu entrichtenden Beiträgen herzustellen.
Ich nenne hier nur zwei von vielen möglichen Beispielen. Beim Einkommen einer dreiköpfigen Familie von 5900 DM ist für eine fünfstündige Betreuung 340 DM und für eine sechsstündige Betreuung 600 DM zu zahlen. Eine Stunde Betreuung kostet hier 260 DM.
Für alle Eltern, die ihre Kinder vier Stunden betreuen lassen, gab es aufgrund der Übernahme des Einkommensbegriffes aus dem Sozialhilfegesetz eine veränderte Berechnungsgrundlage bei der Bestimmung des Einkommens. Seitdem wird auch das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Der Senat hat dafür gesorgt, daß schon bei einem vergleichbar unterdurchschnittlichen Familieneinkommen das gesamte Kindergeld für eine Kindergartenbetreuung als Eigenbeitrag draufgeht. Ohne Hemmungen kassiert der rotgrüne Senat die als familienpolitische Wohltat der eigenen Parteifreunde in Berlin verkaufte Kindergelderhöhung wieder ein.
Kindergeld wird allgemein zur Förderung von Familien gezahlt und nicht, um die verfehlte Haushaltspolitik des Senats zu finanzieren.
Das Ergebnis der Neuregelung der Elternbeiträge hatte für die meisten Eltern zur Folge, daß für die gleichen Leistun
gen bei konstantem Einkommen mehr zu zahlen war. Viele Kinder wurden ab- oder gar nicht erst angemeldet. Dies wird vom Senat trotz besserer Erkenntnis nach wie vor bestritten. Dazu möchte ich nur die Antwort auf eine in einem Bezirk vor wenigen Wochen gestellte Kleine Anfrage zitieren. Auf die Frage nach Abmeldungen von Plätzen aufgrund der neuen Berechnungen antwortete das Jugendamt:
„Abmeldungen und Kündigungen erfolgen regelhaft in der Kita, nicht im Jugendamt. Aus einzelnen Elterngesprächen und Rückmeldungen der Kitas ist abzuleiten, daß es im Kitabereich auffällig zu vermehrten Abmeldungen gekommen ist. Ferner werden die älteren Schulkinder durch die Anhebung im Höchstsatz tendenziell früher abgemeldet, als es mit den früheren Beiträgen der Fall gewesen wäre.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Für den Senat erwies sich die neue Beitragsregelung – die ja so kostenneutral sein sollte – als Bombengeschäft. Mindestens 16 Millionen DM Mehreinnahmen, bezahlt von den Eltern, kamen dabei in kurzer Zeit heraus. Dies gelangte auch erst durch Nachforschungen von Trägern ans Licht. Von selbst hätte die Behörde vermutlich noch lange nichts darüber dargestellt.
Noch im September behauptete der Senat, daß im Bereich der Kindergärten mit Mindereinnahmen von rund 4,7 Millionen DM zu rechnen sei. Und in den Ausschußberatungen, Ende letzten Jahres, wurde noch eine aufkommensneutrale Umstrukturierung beteuert. Mit Planung, Übersicht und Kompetenz hat das wirklich nichts zu tun, meine Damen und Herren.
16 Millionen DM mehr haben die Eltern gezahlt. Wie würden Mieter reagieren, wenn sie 20 Prozent zuviel an Betriebskosten gezahlt und der Vermieter nichts erstattet hätte, sondern den Beitrag gleich hoch lassen wollte, um vom Gewinn ein paar andere Wohnungen zu bauen?
Die Mietervereine würden auf die Barrikaden gehen und ein solches Verhalten „Abkassieren“ nennen.
Hamburger Eltern müssen schon seit Jahren die deutschlandweit höchsten Beiträge für die Kindertagesbetreuung aufbringen. Das neue System brachte, wie erwähnt, eine nochmalige Erhöhung. Der Senat bedient sich bei den Eltern, die auf die Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind.
Für das Verständnis von rotgrüner Familienpolitik ist es entlarvend, wenn mit dem Geld ein neues Angebot geschaffen werden soll, obwohl bisher immer behauptet wurde: Das Angebot sei mehr als ausreichend, und die Versorgung in Hamburg sei bundesweit vorbildlich. Was gilt denn nun? Der Senat und die Regierungsfraktionen wissen es nicht. Die Familien hingegen wissen es ganz genau. Frau Senatorin Pape, geben Sie den Familien das zuviel gezahlte Geld zurück, machen Sie Schluß mit dem Abkassieren, senken Sie die Elternbeiträge auf das Niveau vergleichbarer Großstädte oder, wenn Sie das alles nicht wollen, verrechnen Sie die Summe zum Teil mit den geplanten Einsparungen.
Senken Sie zum Beispiel den Eigenanteil der Kirchen, damit deren Betreuungseinrichtungen erhalten bleiben kön
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nen, und nutzen Sie den Überschuß zur Verbesserung in den bestehenden Einrichtungen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
„Kinder sind in unserer Gesellschaft besonders schwache und schutzbedürftige Mitglieder. Sie können sich weder organisieren noch sonst ihre Bedürfnisse zur Geltung bringen, sondern sind darauf angewiesen, daß die Eltern und die politischen Gremien ihre Interessen berücksichtigen.“
Ich habe diese Aussage der Kinderkommission bewußt an den Anfang gestellt, um die Verantwortung zu unterstreichen, in der wir alle hier im Hause stehen.
Der Umgang mit Kindern und Eltern und die aktuelle Spardiskussion sind zwei Paar Schuhe. Wie kindgerecht diese Stadt sein wird, ist zunächst eine Frage des Wollens und dann des Geldes. Wie seinerzeit in der Umweltfrage denken viele Politiker erst dann daran, wenn sie die drohenden Signale nicht mehr ignorieren können.
Haushaltspläne werden häufig als Schicksalsbücher der Nation bezeichnet. So weit möchte ich bei diesem Entwurf des Haushaltsplans 3.1 für Jugend nicht gehen. Aber er gibt schon, auch im Vergleich zu Vorgängern, Auskunft über den Umgang mit unserer Zukunft, wie wir die Jugend gern nennen. Kinderfreundlichkeit sollte man deutlich sehen, wenn man durch die Stadt fährt und geht. Schauen Sie sich um, wie wenig diese Stadt unserem Nachwuchs bietet. Schön, es gibt zum Beispiel Kinderspielplätze, aber prüfen Sie einmal den Zustand vieler Einrichtungen: Der Sand verdreckt, manchmal mit Spritzen verziert, die Schaukeln zerbissen, Spielgeräte beschmiert. Würden Sie dort als Kind glücklich sein?
Zum Stichwort Kinderbetreuung: Die Zeitungen sind gerade in letzter Zeit wieder voll mit Schlagzeilen, wie „Muß Hamburg denn ausgerechnet an seinen Kindern sparen?“ oder „Kitas bald Luxus?“. Was ist aus dem Vorschlag geworden, gemeinsam ein neues nachfrageorientiertes und flexibles System zu erstellen unter weitestgehender Einbindung aller Beteiligten und einer für die Akzeptanz und den Erfolg angemessenen Vorbereitungszeit? Was hat Rotgrün aus einem in der Sache guten Ansatz gemacht?
Um des schnellen politischen Erfolges wegen wurde dieses Projekt mit heißer Nadel genäht, von Anfang an unsachgemäß auf den Weg gebracht, und nun haben wir den Salat. Völlig verunsicherte und verärgerte Eltern, überforderte Mitarbeiter in den Bewilligungsstellen, ein katastrophales Finanzierungssystem, das nachweislich zu erschreckenden Abmeldezahlen führt. Allein im Bereich Nord bestätigte eine Befragung in mehr als 100 Häusern überall kostenbedingte Abmeldungen. Zwei krasse Fälle finden wir im „Hamburger Abendblatt“ vom 18. November. Bei gleichem Einkommen sollten statt bisher 80 DM 300 DM gezahlt werden. Das Kind bleibt zu Hause. Alles noch im rotgrünen Bereich?
Das Amt für Jugend hat offiziell keine Ahnung von derartigen Entscheidungen. Man ist aber bereit, Anfang 2001 eine Untersuchung in Auftrag zu geben. Wie toll für die Eltern! Was nützt der Anspruch auf einen Kindergartenplatz, wenn viele Eltern die Betreuung nicht mehr bezahlen können?
Die von Amts wegen geäußerte Unterstellung, daß viele Eltern bei der früheren Selbsteinschätzung „lauter kleine Betrüger“ waren, halte ich für zynisch. Zahlreiche Protestveranstaltungen, die wahrlich nicht von der CDU initiiert worden sind, sind kaum als Zustimmung zur rotgrünen Kinderbetreuungspolitik zu deuten. Mir ist noch im Ohr, was eine empörte Mutter äußerte:
„Vier Monate sollen wir auf die Bewilligung warten, aber daß es teurer wird, das steht schon fest. Die da oben sagen sich, besser absahnen als zubuttern.“
Es war von Anfang an utopisch anzunehmen, daß ein neues, nachfrageorientiertes System nicht nur kostenneutral, sondern auch noch mit gewaltigen Einsparungen über 27 Millionen DM zu fahren wäre. Die zweite ISKA-Studie hat einen deutlichen Hinweis darauf geliefert, wenn auch nicht 100 000 DM hätten ausgegeben werden müssen, um die Fehleinschätzung der Behörde zu erkennen.
Von der CDU weiterhin unbestritten ist, daß die Betreuung und der Bildungsauftrag zur Zeit aus nachvollziehbaren Gründen nicht zum Nulltarif erfolgen kann. Andererseits darf die Kinderbetreuung für breite Schichten aber auch nicht zur unerschwinglichen Wunschvorstellung werden.
Jetzt haben wir wieder Vorbereitungszeit für neue Modelle. Nicht aufgrund rotgrüner Einsicht, sondern weil die Karre an die Wand gefahren wurde und vielleicht auch nicht zuletzt aus wahltaktischem Kalkül. Wie auch immer, nutzen wir die Zeit, um eine breite Akzeptanz zu erreichen und das Vertrauen wieder zu gewinnen.
Zu meinem nächsten Schwerpunktsbereich. Wer den Begriff der Kultur des Aufwachsens für junge Menschen ernst nimmt und mit Inhalt füllen will, kommt nicht umhin, die Bedeutung der Familie zu erkennen. Funktionierende Familienstrukturen zu erreichen und zu erhalten, muß ein vorrangiges Ziel von Kinder- und Jugendpolitik sein. Wenn die Familie ihre Aufgabe erfüllt, hat dies unmittelbare positive Auswirkungen auf eine Vielzahl von Bereichen. Daher fordert die CDU immer wieder, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken und Schwächen möglichst früh aufzufangen. Deshalb sind vorhandene Ressourcen vorrangig bei derartigen Hilfsangeboten einzusetzen. Der Senat will hier 2 Millionen DM streichen.
Wir müssen uns mit Nachdruck um die 95 Prozent der jungen Menschen kümmern, die nicht problematisch sind und
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das Rückgrat unserer Gesellschaft für morgen bilden. Für sie haben wir angemessene Angebote vorzuhalten, nicht allein, aber auch nicht zuletzt im Sinne von Prävention.
Fakt ist, daß es in Hamburg seit Jahren nicht ausreichend gelingt, Kindern und Jugendlichen angemessene, akzeptierte und zukunftsorientierte Angebote zu schaffen, die den Ansprüchen einer Kultur des Aufwachsens genügen, obwohl wir sehr viel Geld dafür ausgeben. Geschlossene oder überfüllte Einrichtungen, verödete Bolzplätze oder triste Provisorien sind etwas, auf das wir nicht stolz sein können. Was wir brauchen, sind vor allen Dingen mehr offene Angebote.
Voraussetzung zur Besserung der Situation, ohne gleich nach mehr Geld zu schreien, wäre unter anderem, endlich die Versäulung in der Jugendarbeit aufzulösen. Jugendhilfe zum Beispiel muß aus einem Guß geschehen und setzt Deckungsfähigkeit und Zusammenarbeit vieler unterschiedlicher Bereiche voraus. Querschnittsaufgabe heißt das bekannte Stichwort.
Fachbehörden, Ämter, Bezirke müssen zusammen und nicht nacheinander arbeiten. Unser Antrag: Zentrum des Jugendrechts, geht in diese Richtung. Zusätzlich weist er auf Synergieeffekte hin, die sich positiv auf die Ausgaben auswirken werden.
Wenn es mir auch keine Freude bereitet, meine Damen und Herren, muß ich dennoch ein paar Worte zum Komplex Hilfen zur Erziehung und hier besonders zu den Vorgängen um den Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung verlieren, weil sie symptomatisch sind.
Abgesehen davon, daß wir alle Jahre wieder um die Auskömmlichkeit der Mittel rätseln, gab es ein Lehrstück über den Umgang des Senats mit gesetzlich vorgeschriebener Chancengleichheit und Prioritätensetzung. Die defizitäre und katastrophale Lage des LEB ist seit langem kein Geheimnis. Nach dem Willen des Senats sollte das Unternehmen durch einen Wechsel in der Geschäftsführung Aufschwung erhalten und die Motivation der Mitarbeiter gestärkt werden. Die Übernahme der Leitung durch einen Mitarbeiter aus dem Amt für Jugend sei:
„... ein Beitrag zur Realisierung der Optimierungsprozesse und zur Entwicklung von Angeboten des LEB, die eine Steigerung der Nachfrage bewirken.“
Wer hatte eigentlich die Aufsicht über den LEB? Die Mitglieder sollen sich wahnsinnig über den neuen Chef gefreut haben, besonders die, die umgehend in die Bezirke abgeordnet wurden.
Bei der erhofften Steigerung der Nachfrage verließ man sich aber keineswegs auf das akquirierende Lächeln des neuen Chefs. In den Bezirken gab es vielmehr eindeutige, zum Teil sogar „fahrlässigerweise“ schriftliche Anweisungen, den LEB bei der Vergabe eindeutig zu bevorzugen. Wen scheren schon gesetzliche Bestimmungen, die eine vorrangige Inanspruchnahme Freier Träger vorschreiben? Aber damit nicht genug. Dem LEB werden im vorliegenden Haushaltsplan noch mindestens 2 Millionen DM „Genesungsgeld“ gewährt, damit das Lächeln des neuen Chefs und der politisch Verantwortlichen erhalten bleibt. Viele Freie Träger würden bei wesentlich geringeren Summen schon in Jubel ausbrechen. Hier muß der Steuerzahler wieder einmal für politische und Managementfehler des Senats aufkommen, zu Lasten vieler junger Menschen in unserer Stadt.
Ein Wort noch zu den vorliegenden Anträgen. Wie gut die CDU-Anträge sind, erleben wir immer wieder, wenn diese
trotz spontaner Ablehnung später wieder in einem anderen Gewand auftauchen. Sie können sich die Mühe und Arbeit des Umschreibens ersparen, wenn Sie gleich heute zustimmen. Mal sehen, ob Sie den Mut dazu finden. Wir lehnen nicht grundsätzlich alle Ihre Anträge ab. Den im Schnittstellenantrag enthaltenen Hinweis an den Senat, endlich die ihm von der Bürgerschaft auferlegten Hausaufgaben zu machen, können wir voll unterstützen. Wir haben dem Anliegen auch vorher schon inhaltlich zugestimmt.
Ihrem Kita-Card-Antrag, in dem der Senat aufgefordert wird, erneut zu berichten, wie er sich das alles vorstellt, kann man hingegen beim besten Willen nicht zustimmen. Weniger wegen der lyrischen Beschreibung der Anlaufphase oder des Eigenlobs oder der Entschuldigungsversuche, sondern weil er einfach zu dünn ist und nicht auf notwendige Fortschritte abzielt.
Mit der Drucksache zum Thema Elternbeiträge soll ein bißchen Statistik abgefragt werden. Das könnte man auch mit einer Kleinen Anfrage. Weiter wollten Sie wissen, ob die demographische Entwicklung von Dezember bis März Auswirkungen auf die Ressourcen hat. Die Frage macht nur Sinn, wenn sich vorher keiner um dieses Feld gekümmert hat. Und dann sind Sie noch neugierig, ob die 100 000 DM teure ISKA-Studie recht hat. Sie wird im März Thema im Ausschuß sein. Ich bin gespannt, ob Sie diesem Antrag wirklich zustimmen werden.
Die REGENBOGEN-Anträge sind typische Anträge, die man stellt, wenn man sicher sein kann, sie nicht selbst umsetzen zu müssen.
Sie enthalten kleine Wahrheiten, nicht ungeschickt, Frau Sudmann, aber die Finanzierungsvorstellungen zeugen nicht von einer Gesamtverantwortung für unsere Stadt. Sie sind einfach nicht seriös.
Gerade weil wir nicht das Geld haben, auf Kosten nachfolgender Generationen zu leben, müssen wir sorgfältig darauf achten, Programme für Wachstum und Beschäftigung in unserer Stadt nicht durch falschen Mittelabzug zu gefährden. Wir alle stehen in der Verantwortung für die Jugend, und das nicht nur bis zu den nächsten Wahlen, meine Damen und Herren.
Diesen Haushalt lehnen wir ab, weil er kein Garant ist für das, was Kinder und Jugendliche in dieser Stadt erwarten. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erwachsene können täglich aus einem breitgefächerten Kulturangebot wählen, Kinder haben es nicht so gut. Allzu oft gibt es für sie nur das Vorabend-Programm des Fernsehens. Aber die Sinne brauchen komplexere Genüsse, um sich entwickeln zu können. Ohren und Augen müssen Muskeln kriegen und sich an Ungewohntem und Ungewöhnlichem ausprobieren. So wird der Blick auf die Welt reicher, lernen wir, sie auch aus anderen Perspektiven zu betrachten, können wir Phantasie entwickeln.
Dieses Zitat aus einer Darstellung des Vereins „KinderKinder e.V.“ beschreibt exakt die Verantwortung, die uns im Hinblick auf die Förderung der Kinder- und Jugendkultur auferlegt ist. Nicht ohne Grund ist die Förderung von Kultur gleich zu Beginn des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als wichtiges jugendpolitisches Ziel formuliert. Die vorliegende Drucksache wurde schon im Vorwege an den Kulturausschuß überwiesen. Es scheint sehr sinnvoll, das Papier auch im Schul- und Jugendausschuß eingehend zu beraten. Ich hoffe, Sie stimmen unseren Überweisungsanträgen zu.
In der Kürze der bisher zur Verfügung stehenden Zeit war eine angemessene Befassung in den Arbeitsgruppen beim besten Willen nicht realisierbar. Warum die GAL sie zu diesem Zeitpunkt debattieren wollte, kann man sich denken. Das hat jedoch mit einer sachgerechten und angemessenen Befassung nichts zu tun.
Die Stellungnahme des Senats gibt einen Überblick über die Hamburger Kulturlandschaft. Wenn sich die Autoren auch vielerorts zu viel des Weichzeichners bedient haben, so rosig, wie es in diesem Papier dargestellt wird, sieht die gegenwärtige Situation nun wahrlich nicht aus. Wenn man
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sich in Erinnerung ruft, mit welchen immensen Schwierigkeiten zahllose Einrichtungen zu kämpfen hatten und haben, ist die Darstellung einer geradezu paradiesischen Kinder- und Jugendkulturszenerie alles andere als hilfreich. Vorhandene Defizite werden nur in Nebensätzen erwähnt, wie zum Beispiel im Abschnitt Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendtheaterförderung oder hinsichtlich der Nichtwiederbesetzung einer Professur mit der Ausrichtung auf Kunst- und Kulturpädagogik.
In Wirklichkeit haben wir es mit drastischen Einsparungen, aber auch mit eklatanten Versäumnissen und ideologischen Ausrichtungen zu tun. Hin und wieder kann man den Geist der 68er in dem Papier deutlich erkennen. Frau Steffen hatte auf diese Versäumnisse schon hingewiesen, dafür danke ich ihr. Am deutlichsten wird dies sicher im Bereich Schule. Schule hat den Auftrag, sinnliche Wahrnehmung und kreative Ausdrucksformen zu entwickeln; das ist auch ihr Bildungs- und Erziehungsauftrag. Diesem werden die Schulen in Hamburg jedoch immer weniger gerecht. Die geschilderten Projekte vom Schulorchester bis zur Big Band beruhen in erster Linie auf dem großen Engagement der Lehrerinnen und Lehrer, die bereit sind, einen nicht unerheblichen Teil ihrer Freizeit zu opfern, um gemeinsam mit den Schülern etwas auf die Beine zu stellen.
Diese Einsatzbereitschaft liegt weit über dem, was normale Dienstzeit ist, und geht weit über den Lehrplan hinaus. Das wird vom Senat in dem Papier mit keinem Wort gewürdigt. Vielmehr wird das, was dort fernab von Bürokratie und heute auch im zähen Ringen mit ihr erreicht wird, als Senatsleistung vereinnahmt. Eine fachlich qualifizierte Kulturarbeit erfordert eine qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die jeweiligen Angebote müssen diesen besonderen Anforderungen Rechnung tragen.
Kulturarbeit mit und für Kinder und Jugendliche erfordert zum Teil anderes Hintergrundwissen und andere Vermittlungskompetenzen als die Kulturarbeit mit Erwachsenen. Mich würde interessieren, welches Gewicht die Kulturarbeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrer, Erzieher und Sozialpädagogen hat. Und selbst wenn sie ausreichend vermittelt würde, bliebe immer noch die Frage, wie mit vielen zu großen Gruppen in Kindertagesstätten, zu großen Klassen in Schulen und zu wenig Personal in den Jugendeinrichtungen eine qualifizierte Kulturarbeit erfolgen soll. Um so angespannter die Lage in den staatlichen Einrichtungen ist, um so höher ist die Bedeutung der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit, der Sportvereine und anderer Träger.
Sehr detailliert geht die Drucksache auf die Bedeutung der Häuser der Jugend, der Jugendzentren, der Jugendclubs und Mädchentreffs ein. Es wäre schön, wenn die Öffnungszeiten sowie die personelle und Sachausstattung de facto auch diesem Anspruch entsprechen würden.
Ähnliches gilt für die Schulen. Auch hier tun sich zwischen den sprachgewaltigen Schilderungen des Anspruchs und der Wirklichkeit, die sich eher minimalistisch ausnimmt, vielerorts Gräben auf.
Nehmen wir weiterhin die Öffentlichen Bücherhallen, deren Bedeutung der Senat mit Nachdruck herausgestellt hat. Wir hingegen erinnern uns noch schmerzhaft an die Reduzierung oder gar Schließung gerade in den sogenannten sozial benachteiligten Stadtteilen. Es war eben nicht die Partei, die sich so gerne zum Anwalt der Schwachen und Entrechteten macht, die den Menschen vor Ort zur Seite
stand. Es war die CDU, die mit großem Engagement gegen die Einsparungen in diesem Bereich gekämpft hat.
Die Ankündigung, allen Grundschulen ein Angebot zu machen, das sogenannte HÖB-Programm 2001, wird wohl kaum ohne Mehrkosten zu erreichen sein; gleiches gilt für den Ausbau des Angebots zur Internetnutzung.
Lassen Sie mich zum Abschluß noch auf den Bereich der Stadtplanung kommen. In der Drucksache erfahren wir, daß sich Kinder schon früh an Bauten, zunächst vor allem solchen in ihrer unmittelbaren Umgebung, orientieren. Das heißt, sie würden ihren Wohnort von Gebäuden geprägt erleben und sich mit ihm identifizieren. Wenn man auf der anderen Seite von der hohen Bedeutung der ästhetischen Bildung und der geschmacklichen Orientierung liest, so stellt sich unweigerlich die Frage, wo jene ihr ästhetisches Empfinden geschult haben, die sich seinerzeit an den gigantischen Wohnsiedlungen in unserer Stadt versündigt haben – Beispiele muß ich Ihnen wohl nicht nennen.
Doch damit nicht genug. Auch in den sogenannten besseren Wohngegenden, die sich vor allem durch ihren Bestand an Gebäuden aus der Zeit der Jahrhundertwende auszeichnen, fällt diese Identifizierung teilweise schwer. Darüber, ob so manch ein neues Gebäude dieser Stadt zu seiner Umgebung paßt, läßt sich mit Sicherheit vortrefflich streiten. Auch wundert man sich, weshalb einige Bauvorhaben an den schönsten Orten unserer Stadt erstaunliche Ausmaße in Höhe und Breite einnehmen.
Mich beschäftigt jedoch vor allem die Frage, wie es mit dem Erhalt von architektonisch wertvollen Bauten für die kommenden Generationen steht. An der Fontenay und der Alster gab es ein Ensemble von Bauten aus verschiedenen Epochen, das, ohne mit der Wimper zu zucken, auf dem Altar von Koalitionszugeständnissen geopfert wurde. In einer Zeit leerer Kassen sollten wir uns auf die wesentlichen Dinge konzentrieren.
Das werde ich gerne tun. – Die beste Jugendkulturpolitik ist immer noch die Sicherung menschenwürdiger Bedingungen des Aufwachsens und dafür Sorge zu tragen, daß auch und gerade ökonomisch und sozial benachteiligte Kinder ihr Menschenrecht auf kulturelle Bildung realisieren können. Hierzu gehört die Weiterentwicklung eines vielfältigen kulturellen Bildungsangebots ebenso wie die Sicherung einer pluralen Trägerinfrastruktur; hier stehen wir alle in der Pflicht.
Herr Dr. Lange, wenn Sie so das Hohelied der SAGA singen, wie beurteilen Sie dann die Tatsache, daß gestern der Mieterverein zu Hamburg aus aktuellem Anlaß in das SPD-Büro Grindelberg eingeladen hat, um über Beschwerden über die Anlagen, über die Betriebskostenabrechnung und über das Rattenproblem zu beraten?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Jugendgerichtsgesetz kennt zwei jugendstrafrechtliche Sanktionen, die mit Freiheitsentzug verbunden sind, den Jugendarrest und die Jugendstrafe.
Gut, daß Sie schon ein bißchen älter sind, Herr Dr. Schmidt!
Der Jugendarrest, auf den unser Antrag abhebt, gehört zu den erzieherischen Maßnahmen, die in Hamburg kaum zur Anwendung kommen.Während sein Anteil in anderen Bundesländern durchschnittlich bei 18,1 Prozent liegt, kommt er in Hamburg lediglich bei sieben von 100 Verurteilungen zur Anwendung.
Dies verwundert vor allem deshalb, weil mit dieser Maßnahme in anderen Bundesländern beachtliche Erfolge erzielt werden. Auf der Palette der Sanktionen, die zur Ahndung von Straftaten zur Verfügung stehen, nimmt der Jugendarrest quasi eine Mittelstellung ein. Er macht dem Jugendlichen die Ernsthaftigkeit seines Vergehens deutlich, ohne ihn mit der schärfsten Form der Sanktionen, der Jugendstrafe, zu konfrontieren. Gleichwohl kann sich der Jugendliche ein Bild davon machen, welche Konsequenzen ein weiteres Fehlverhalten haben könnte.
Richtig eingesetzt kann der Arrest als eine erzieherische Maßnahme verstanden werden, die für den Jugendlichen – auch wenn er natürlich kein Allheilmittel ist – eine wertvolle Erfahrung sein kann. Es ist die „gelbe Karte“, eine letzte Chance, eine kriminelle Laufbahn doch noch abzubrechen. Insofern kann eine funktionierende Repression gleichzeitig als Prävention verstanden werden.
In diesem Zusammenhang sollte auch darauf hingewiesen werden, daß die jugendstrafliche Praxis unterschiedliche Formen des Jugendarrestes kennt. Er kann als Freizeitarrest verwendet werden, als Kurz- oder Dauerarrest. Freizeitarrest wird über bis zu zwei Freizeiten verhängt, wobei eine Freizeit von Sonnabendmorgen 8 Uhr bis Montagmorgen 7 Uhr reicht. Der Dauerarrest erstreckt sich über einen Zeitraum von einer bis zu vier Wochen.
Wurde der Jugendarrest bis in die siebziger Jahre noch mehr oder weniger als Schocktherapie verstanden, wird heute vor allem auf die erzieherische Ausgestaltung Wert gelegt. Die Jugendlichen sind nicht mehr in einer Verwahranstalt auf sich allein gestellt, sondern werden in dieser Zeit von Pädagogen begleitet. Das bedeutet, daß sie nicht einfach weggeschlossen werden, um ein paar Tage hinter Gittern zu verbringen, sondern daß ihr Aufenthalt genutzt wird, um mit ihnen über eine neue Lebensperspektive nachzudenken.
Um diese sinnvolle Arbeit überhaupt möglich zu machen, sollte unserer Ansicht nach auch eine zwangsweise Vorführung stattfinden. Denn welcher Jugendliche nimmt schon eine Auflage ernst, bei der eine Nichteinhaltung keine spürbaren Folgen nach sich zieht. Die Einhaltung einer vom Staat verhängten Maßnahme darf nicht in den Bereich der Beliebigkeit gestellt werden, sondern muß für jedermann verpflichtend sein.
Dieses Prinzip in Frage zu stellen, würde zum Beispiel im Bereich des Verkehrsrechts bedeuten, es dem ertappten Falschparker zu überlassen, ob er den von ihm verlangten Obolus bei der Bußgeldstelle entrichtet.Da zu erwarten ist, daß Autofahrer unter diesen Umständen davon absehen werden, könnte man dann die Bußgeldstelle auch gleich schließen.
Einsparungen im Bereich des Jugendarrestes haben dazu geführt, daß eine sinnvolle Arbeit mit den Jugendlichen kaum mehr möglich ist. Überdies erlaubt es die katastrophale Personalsituation nicht mehr, einen verhängten Arrest in sinnvoller Weise durchzuführen. Die Jugendlichen werden beispielsweise am Freitagabend nach Hause geschickt und müssen sich am Sonntag wieder einfinden.
Vielleicht ist dies auch ein Grund dafür, daß die Zahlen der jugendlichen Arrestanten in Hamburg kontinuierlich zurückgegangen sind. Es gibt wohl kaum einen umsichtigen Jugendrichter, der eine Maßnahme verhängt, deren Durchführung nur bedingt sichergestellt ist.
Die Justiz wird damit jedoch eines wichtigen Mittels in ihrem Maßnahmenkatalog beraubt.Sie wird fast gezwungen, sich zwischen einem mehr oder weniger beeindruckenden „du, du, laß das sein“ und der Verhängung einer Jugendstrafe zu entscheiden.
Wie wir alle wissen, kann jedoch nicht jede Übeltat mit einem versöhnlichen Handschlag oder einer Wiedergutmachungsleistung aus der Welt geschafft werden. Ebenso scheint es nicht angebracht, kleinste Vergehen mit rigoroser Härte anzugehen. Wir müssen umdenken, um der Jugendkriminalität in dieser Stadt erfolgreich zu begegnen. Die CDU hat ein solches Umdenken schon seit langem gefordert. Inzwischen sind auch auf SPD-Parteitagen ganz andere Töne zu hören gewesen.Gleiche Ergebnisse finden sich auch im Abschlußbericht der Enquete-Kommission.
Meine Damen und Herren, die Grenzen des Erlaubten müssen für junge Menschen deutlich und vor allem rechtzeitig gezogen werden.Das betonen mittlerweile Experten, gleich welcher Couleur.Wenn wir dieser Überzeugung sind, so stellt sich die Frage, warum wir keine ausreichenden Möglichkeiten schaffen.
Was wir mit unserem Antrag fordern, ist keine massive Verschärfung des Jugendstrafrechts. Vielmehr geht es uns darum, eine Situation zu schaffen, die es ermöglicht, alle vorhandenen Maßnahmen auszuschöpfen. Darüber hinaus fordern wir, daß eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe mit einem Jugendarrest gekoppelt werden kann. Es sind vor allem erzieherische Gründe, die für eine solche Neuerung sprechen. Gerade Gewalttäter betrachten eine Strafaussetzung zur Bewährung häufig als einen Freispruch zweiter Klasse. Die Anordnung eines Jugendarrestes macht ihnen die Gewichtigkeit ihres Handelns deutlich und eröffnet zugleich die Chance, ihr Leben wieder in richtige Bahnen zu lenken.
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Meine Damen und Herren, besonders von der SPD, wenn Sie es mit Ihren Parteitagsbeschlüssen ernst meinen und es sich nicht nur um Fensterreden handelt, können Sie unserem Antrag eigentlich nur zustimmen, und dazu möchte ich Sie auffordern. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat ist heute Weltkindertag, und eine Kindheit in Hamburg, so wissen wir nach der Lektüre der vorliegenden Senatsmitteilung und auch nach den Worten von Herrn Kahlbohm, ist das Paradies auf Erden.
Zu verdanken haben wir dieses natürlich dem beispiellosen Engagement des Senats und der Behörden.
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