Vera Jürs
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Auf meine Kleine Anfrage, Drucksache 16/5660, hat der Senat geantwortet, daß es im BernhardNocht-Institut Hamburg einen Anstieg der Zahl von Tuberkulose-Erkrankungen gibt. Wie viele waren es 1998, 1999 und 2000?
Zweitens: In der gleichen Drucksache spricht der Senat von Patienten, die zum Teil aus osteuropäischen und Entwicklungsländern nach Deutschland kamen. Wie viele Tuberkulose-Patienten waren im Jahr 1998, 1999 und 2000 Deutsche, wie viele aus Osteuropa und wie viele aus Entwicklungsländern?
Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete über zwei Tbc-Erkrankungen bei Obdachlosen. Um welche Form der Tuberkulose handelt es sich hierbei? Um Lungentuberkulose, Weichteil- oder Knochentuberkulose?
Dann hätte ich gern auswertbare Daten über die Durchimpfungsrate bei Schulkindern. Diese liegen nur bis 1997 vor. Ein neues Erfassungssystem ist in Vorbereitung. Wann ist mit der Einführung des neuen Erfassungssystems zu rechnen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die vorliegende Drucksache 16/5702 fragt ab, inwieweit das neue Infektionsschutzgesetz zum 1. Januar 2001 in Hamburg bereits umgesetzt wurde. Erfreulich ist, daß nicht nur in Diskussionen und Arbeitskreisen sehr viel geschehen ist, sondern auch damit, daß wir gemeinsam be
reits eine Zuständigkeitsanordnung und eine Globalrichtlinie beschlossen haben, auch wenn es Mehrarbeit für die Meldepflichtigen bedeutet.
Ich vermisse allerdings in der Fragestellung – auch in der Antwort wird nicht darauf eingegangen – die Einbeziehung der Berufsgruppe der Heilpraktiker in die Meldepflicht. Es ist eine bedeutsame Neuerung dieses Gesetzes, daß Heilpraktiker seit dem 1. Januar 2001 verpflichtet sind, den Gesundheitsämtern meldepflichtige Krankheiten aufzugeben. Warum wurde das vergessen?
Aber es gibt für mich noch eine weitere Irritation. In Anlage 1 sind verschiedene Tabellen aufgeführt. Ich spreche jetzt von der Tabelle 5: Erkrankungen und Sterbefälle an humanen spongiformen Enzephalopathien, die nicht erbliche Form von CJK. Es ist mir unverständlich, warum darin für das Jahr 1998 in Hamburg zwei Sterbefälle an CJK in Eimsbüttel angegeben werden. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 3. März 2000 sind für Hamburg dagegen null Sterbefälle an CJK vermerkt. Ich fürchte, das bestätigt den Eindruck der CDU, daß Anfragen nicht mit der nötigen Sorgfalt beantwortet werden – frei nach dem Motto „wer kann das schon nachprüfen? Hauptsache, es hört sich gut an.“ An einer Aufklärung dieser Diskrepanz wäre ich äußerst interessiert. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 19. Januar – Frau Kiausch erwähnte sie schon – bekam ich vom Senat eine sehr zurückhaltende Antwort. Man kann dort nachlesen, daß der Senat sich mit dem Thema noch nicht befaßt habe und daß auf Bundesebene noch darüber diskutiert werde.
Deshalb freue ich mich über den vorliegenden Antrag der SPD und GAL. Wir stimmen dem Ersuchen zu, daß Hamburg sich auf Bundesebene im Wege einer Bundesratsinitiative dafür einsetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für ärztlich betreute anonyme Geburten in Notlage zu schaffen.
Zur Zeit berichtet die Presse fast täglich von Frauen in Notsituationen und dem Schicksal der betroffenen Kinder. Es gibt nun einmal Frauen, die durch eine ungewollte Schwangerschaft in Ausnahmesituationen geraten, in denen ihr Leben außer Kontrolle gerät. Es ist unsere soziale Pflicht als Menschen, diese Frauen aufzufangen und ihr Leben und das Leben der Kinder zu retten. Zur Durchführung der anonymen Geburt gibt es zur Zeit zwei unterschiedliche...
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Zur Durchführung der anonymen Geburten gibt es zur Zeit zwei unterschiedliche Modelle, erstens das Moses-Modell von Frau Geis-Wittmann in Amberg und zweitens die Vorschläge von Herrn Dr. Moysich vom SterniPark e.V. Hamburg. In der aktuellen Broschüre der SterniPark e.V. stellt Herr Dr. Moysich Überlegungen zu einer gesetzlichen Regelung der anonymen Geburt dar. Dort ist ausführlich juristisch dargestellt, auf welche Weise Gesetzestexte einzufügen beziehungsweise zu verändern sind, um eine vernünftige rechtliche Absicherung von anonym Gebärenden und anonym geborenen Kindern zu gewährleisten.
Ich neige den Vorschlägen von Herrn Dr. Moysich zu, weil mir hier ein Konzept vorzuliegen scheint, das fundiert die Rechte der Frauen und Kinder berücksichtigt. Für eine umfangreiche Vor- und Nachsorge der anonymen Mütter und ihrer Babys gibt es praktikable Vorschläge, und vor allem ist hier wirkliche Anonymität möglich. Die Anonymität beim Moses-Projekt dagegen besteht ausschließlich gegenüber der Entbindungsstation. Ansonsten muß die Frau in der Schwangeren-Beratungsstelle ihre Personalien offenlegen, sonst bekommt sie keine Hilfe. Das halte ich in manchen Fällen für eine unüberwindbare Hürde.
Deshalb möchte ich den Senat bitten, bei der Umsetzung des heutigen Antrags die Hamburger Variante zu favorisieren.
In Berlin wird am 30. Mai dieses Jahres eine Anhörung von Experten vor dem Bundestag stattfinden, die das Thema der anonymen Geburt von allen Seiten beleuchtet. Die Forderung nach einem Zwischenbericht bis zum 1. Juli auch über diese Anhörung vom 30. Mai findet unsere volle Unterstützung. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits in der Aktuellen Stunde am 29. November 2000 und am 24. Januar 2001 hatte die CDU das Thema Verbraucherschutz in Hamburg angemeldet und effektives Handeln angemahnt.
Geschehen ist bisher herzlich wenig.
In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses am 27. März 2001 blieben viele Fragen offen. Frau Roth gab in keinerlei Hinsicht eine befriedigende Antwort auf unsere Fragen, wenn sie überhaupt antwortete.
Immer noch haben die BSE-Krise, MKS und die Medikamentenabgabe an Tiere und einiges mehr die Republik und Hamburg fest im Griff. Bei jeder Zusammenkunft geht es um diese Themen: Was sollen wir noch essen? Rindfleisch? Nein danke. Schweinefleisch? Nein danke. Fisch? Eventuell. Auch Fisch ist nicht ganz unproblematisch, denn hier gab es schon einmal das Wurmproblem; das ist zwar nicht gefährlich, aber ekelhaft. Ferner war bei Fisch auch der Quecksilbergehalt bereits einmal im Gespräch. Was ist mit den Hormonen im Hähnchenfleisch, in bestrahlten Tomaten aus Spanien, und wie wirken sich die gentechnisch veränderten Lebensmittel auf unsere Gesundheit aus?
Es ist auch erst wenige Jahre her, daß dieses Thema sehr hoch gehandelt wurde und deswegen in Reformhäusern Unterschriftenlisten auslagen. Wie empfinden die Verbraucher, die Landwirte und die Erzeugerbetriebe? Eins ist klar, geschützt fühlen sich alle nicht. Wenn der Verbraucher Unterschriften sammeln muß, um politisches Handeln für seine Gesundheit zu erzwingen, fühlt er sich nicht sicher, sondern verschaukelt. Auch wenn Frau Roth ständig wie
derholt, Gesundheit und Verbraucherschutz haben oberste Priorität, so wird dieser Ausspruch nicht automatisch zur Realität.
Realität dagegen ist, daß die Hamburger Verbraucher-Zentrale seit Jahren Kürzungen hinnehmen muß. Die Folge davon sind eine bleibende Verunsicherung der Verbraucher und wirtschaftliche Probleme der Erzeuger. Die Hamburger Verbraucher-Zentrale ist die älteste Deutschlands, das wurde schon gesagt, bekommt an finanzieller Unterstützung aber nur 50 Pfennig pro Jahr und Einwohner gegenüber beispielsweise Nordrhein-Westfalen, das 1 DM bekommt, und Mecklenburg-Vorpommern bekommt 1,19 DM.
Bereits am 10. März verkündete Frau Roth, sie würde ein Amt für Verbraucherschutz einrichten, was die CDU auch für dringend erforderlich hält. Frau Roth versprach damals, die auf mehrere Ämter verteilten Zuständigkeiten zusammenzuführen, um den Verbraucherschutz dann hoffentlich effektiver betreiben zu können. Ich wüßte sehr gern, wieweit diese Ankündigung bisher umgesetzt wurde. Oder war das Versprechen vielleicht wieder nur zur Beruhigung der Gemüter gedacht, und es passiert rein gar nichts?
Fakt ist, die Politik muß endlich handeln und effektiven Verbraucherschutz praktizieren. Dazu gehört eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Verbraucher-Zentrale, die Einrichtung eines Amtes für Verbraucherschutz mit dem Zugriff auf Untersuchungskapazitäten für verschiedenste Lebensmittel und kompetente Beratung für die Erzeuger, um die gewünschte Qualität der Lebensmittel von der Herstellung an zu gewährleisten. Das ist eine umfangreiche Aufgabe, die mit viel Sachverstand angegangen werden muß und ein Umdenken erfordert. Es ist ein Umdenken, das John F. Kennedy bereits am 15. März 1962 in einer Rede vor dem Kongreß der Vereinigten Staaten von Amerika als die vier Grundrechte, die die Verbraucher haben sollten, forderte:
Erstens: Das Recht auf Sicherheit.
Zweitens: Das Recht auf Information.
Drittens: Das Recht auf Wahlfreiheit.
Viertens: Das Recht, Gehör zu finden. Daraus resultiert der „World consumer-right-day“, der in den USA jedes Jahr am 15. März begangen wird.
Erst 39 Jahre später steht Verbraucherpolitik in Europa auf der politischen Tagesordnung. Deswegen nicht reden, sondern handeln. – Danke.
Aus der Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage 16/5518 geht hervor, daß das UKE innerhalb des Geländes für 7000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Drei-Schicht-Betrieb 1000 Parkplätze bereithält. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nach dem neuen Verkehrskonzept des UKE monatlich 35 DM für einen Parkplatz zahlen, ohne eine Garantie auf den Stellplatz zu haben.
Erstens: Wie ist die Auslastung der Stellplätze auf dem Gelände des UKE, nachdem eine Gebühr von 35 DM pro Parkplatz von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhoben wird?
Zweitens: Gibt es Planungen der Stadt, die Parksituation rund um das UKE zum Beispiel durch den Bau eines Parkhauses zu entspannen?
Ich möchte doch noch etwas zu den Anwohnern sagen. Für sie fehlen nach den Angaben der Antwort auf die Kleine Anfrage in den Straßen rund um das UKE 2825 Parkplätze, wenn jeder über 18 Jahre alte Anwohner ein Auto fahren würde.
Es kommen noch 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKE pro Schicht dazu. Hat der Senat für die umliegenden Anwohner eine Lösung?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Sie jetzt nicht mit einer dritten Variante quälen,
möchte aber doch das ansprechen, was ich bezüglich der Vorsorgevollmacht mit meinem Antrag bereits in der Bürgerschaftssitzung vom 30. November zur Abstimmung gebracht habe. Dieser wurde von der SPD und der GAL abgelehnt.
Wir beobachten leider nicht das erste Mal, daß es bei den anderen Fraktionen eines langen Prozesses bedarf, bis die von der CDU problematisierten Themen verstanden werden. In diesem Fall hat es immerhin nach mehr als zwei Monaten geklappt.
Im Hinblick auf dieses Thema ist es sehr erfreulich, daß auch der GAL und der SPD die Wichtigkeit der Vorsorgevollmacht und der Betreuungs- und der Patientenverfügung bewußt geworden ist und sie mit dem vorliegenden Antrag dafür sorgen wollen, daß mit diesen wichtigen Instrumenten verantwortungsvoll gearbeitet werden kann.
Bei genauer Durchsicht der Broschüre der BAGS „Ich sorge vor“ fällt mir aber auf, daß dort alle Fragen, die Sie hier ansprechen, ausführlich erläutert und erklärt sind; eine bessere Auskunft kann man eigentlich nicht geben.
In der Broschüre gibt es – das sagten Sie bereits – einen Ausweis zum Heraustrennen, den jeder mit seinen Daten ausfüllen und bei sich tragen kann. Er enthält zum Beispiel darüber Daten, ob eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung besteht und wo sie hinterlegt ist.
So gesehen erlangt Punkt 2 Ihres Antrages eine besondere Wichtigkeit im Hinblick auf die Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Pflegepersonal; er findet daher unsere volle Zustimmung.
Das Wissen und die Möglichkeiten für den Verbraucher sind als erster Schritt das Wichtigste. Da spielen die Betreuungsvereine bei der Bekanntmachung der Vorsorgevollmacht eine hervorgehobene Rolle. Ich möchte Ihren Antrag an dieser Stelle erweitern, und zwar um die besondere finanzielle Förderung der Betreuungsvereine und ihrer Arbeit.
Soweit ich informiert bin, müssen die Betreuungsvereine zunehmend um Inserenten betteln, damit sie ihr Presseorgan „Hamburger Betreuungsjournal“ in einer jährlichen einmaligen Auflage von 4000 Exemplaren herausbringen können. Nur auf diesem Wege kann man die Bevölkerung überhaupt mit den notwendigen Informationen erreichen und fördern, so daß immer mehr Menschen versorgt werden.
Ich bin froh, daß sich hier endlich etwas bewegt. Ich betone noch einmal die Wichtigkeit des Themas, denn es betrifft alle Bevölkerungsschichten und Altersgruppen und bedeutet für mich Verbraucherschutz.
Ich ersuche den Senat, den erweiterten Antrag durch entsprechende finanzielle Ausstattung zu unterstützen und schnellstens umzusetzen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Daß der Verbraucherschutz in Hamburg Vorrang haben soll, ist zumindest in der aktuellen BSE-Krise nicht deutlich geworden. Viele CDU-Kollegen haben sich seit 1986 darum bemüht, die Verbraucher vor den Folgen der Rinderseuche zu bewahren. Unzählige Anfragen beweisen das.
Forschen Sie nach! Die Antworten auf diese Anfragen sind stereotyp und unbefriedigend.
Seit 1998 habe ich mich selbst mit dem Thema der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung beschäftigt. Meine Anfragen in der Bezirksversammlung Eimsbüttel wurden ebenso unbefriedigend beantwortet wie meine Anfragen in der Bürgerschaft, wie beispielsweise die unglaubliche Antwort auf meine Anfrage, Drucksache 16/5404, warum die Hersteller von falsch deklarierten Wurst- und Fleischwaren nicht öffentlich genannt werden. Darauf antwortete der Senat mit einem Urteil des Landgerichts Stuttgart, das anläßlich der Knickeier bei der Firma Birkel ergangen ist.
Ich zitiere das Urteil:
„Weitergehende Maßnahmen (wie öffentliche Bekannt- gabe) sind in dieser Phase, wenn nicht besonders wichtige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit auf dem Spiel stehen, nicht zulässig.“
Da fragt man sich doch ernsthaft, was denn hier auf dem Spiel steht. Ist dem Senat nicht bekannt, daß, falls mit BSE infiziertes Rindfleisch in den beanstandeten Proben ist, Hamburg in ein paar Jahren Hunderte von Creutzfeldt-Jakob-Kranke haben kann? Wir reden doch hier und heute nicht von Knickeiern und Botulismus,
sondern immer noch von der unheilbaren und tödlich verlaufenden CJK.
Selbst im Jahr 2001, also 15 Jahre nach Beginn der Problematik, tut der Senat noch so, als ginge es um die Sensationslust. Er verweigert den Bürgern die Möglichkeit, sich vor der tödlichen CJ-Erkrankung zu schützen, und verniedlicht das Problem auf unerträgliche Weise. Man kann die verbalen Beteuerungen, daß der Verbraucherschutz an erster Stelle steht, nicht ernst nehmen, wenn die entsprechenden Taten ausbleiben. Dabei gab es klare Richtlinien in der Drucksache 16/5218 vom 5. Dezember 2000, wonach der Senat einen Maßnahmenkatalog, gemäß Paragraph 12, nur einzusetzen brauchte, um die
Hamburger Bürger optimal zu schützen. Aber auch hier klaffen Reden und Handeln des Senats meilenweit auseinander.
Was wir als CDU unter Verbraucherschutz verstehen
und was ich bereits am 29. November 2000 gefordert habe, ist: die Hersteller von Wurst- und Fleischwaren öffentlich bekannt zu machen, die trotz anders lautenden Etiketten Rindfleisch in ihren Produkten verarbeiten, schonungslose Strafverfolgung der Hersteller, die die Verbraucher in betrügerischer Absicht getäuscht haben, und alle geschlachteten Rinder auf BSE zu testen und kein Rind unter 30 Monaten zu schlachten, da der BSE-Test vorher zu unsicher ist.
Das interessiert mich nicht!
Die CDU fordert, die Kennzeichnungsvorschriften für Rindfleisch und daraus hergestellte Produkte sofort EU-einheitlich und aussagefähig bei der EU einzufordern und sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, daß das Importverbot für britisches Rindfleisch
sofort wieder in Kraft tritt. Es muß sich bei der EU dafür eingesetzt werden, daß das Verbot von Tiermehl in Futtermitteln auch über den 1. Juli 2001 hinaus dauerhaft bestehenbleibt.
Die Landwirte müssen in dieser schweren wirtschaftlichen Krise finanziell abgefedert werden.
Die Bundesregierung muß aufgefordert werden, dafür Sorge zu tragen, daß das Tiermehl, das in Deutschland nicht mehr verfüttert werden darf, sicher vernichtet, beispielsweise in Zementfabriken verbrannt und nicht in Drittländer exportiert wird. Ferner muß die Bundesregierung aufgefordert werden, ein Verbot von Tiermehlimport zu erlassen und auf die strengste Einhaltung des Verbots sowie besonders auf die Rotationspraktiken zu achten. Der Forschung über BSE ist höchste Priorität zu geben, und es sind entsprechende Gelder bereitzustellen. Last, but not least, ist schnellstmöglich eine Behörde Verbraucherschutz zur Überwachung der Lebens- und Futtermittelherstellung und deren Vermarktung in Hamburg zu schaffen.
Wenn also Hamburg dem Verbraucherschutz tatsächlich Vorrang gäbe, müßten diese Punkte heute nicht angemahnt werden, die Verbraucher wären nicht hoffnungslos verunsichert und Frau Roth würde nicht um das Thema herumeiern. Hören Sie also auf, Verbraucher mit Ihrem Versteckspiel zum Wahnsinn zu treiben, sondern ergreifen Sie die von mir vorgeschlagenen Maßnahmen als Sofortprogramm, dann kann der Verbraucher wieder mit Genuß und ohne Reue Fleisch essen. – Danke schön.
Ich möchte nur zu Herrn Zamory sagen, daß ich hier nicht mit Entsetzen Scherz treibe, bei Gott nicht. Ich weiß nur nicht, was ich von Ihren ständigen polemischen Angriffen auf meine Person halten soll. Sie selbst sind Mediziner, Sie wissen, was Schweigepflicht heißt. Ich gebe Ihnen aber einen Tip. Machen Sie Ihre Hausaufgaben selbst. Gehen Sie ins Bezirksamt Eimsbüttel und fragen dort nach. Zum Datum 3. April 1998 kriegen Sie dort schwarz auf weiß, wie viele Fälle es waren und wie alt die Personen waren.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Das Horrorszenario des BSE greift um sich, jeden Tag gibt es neue Schreckensmeldungen. Seit Jahren fühle ich mich wie der einsame Rufer in der Wüste.Ich bin tief betroffen, daß wir uns erst heute – 14 Jahre zu spät – Gedanken über den Schutz der Verbraucher vor BSE machen.
Man erinnert sich, daß noch am vergangenen Mittwoch Landwirtschaftsminister Funke, SPD, behauptete, „unser Fleisch ist sicher“.
Er sprach im Zusammenhang mit BSE von politischem Aktivismus und dem ökonomischen Schaden für die Landwirte und Tiermehlproduzenten.
Darüber macht man keine Witze.
Am Montag dieser Woche setzte er sich noch dafür ein, daß die Bauern ihr vorhandenes Tiermehl verfüttern sollten. Ihm danken wir es, daß die Tiermehlverfütterung nicht sofort gestoppt wurde, sondern erst ein Gesetz in Kraft treten muß, das frühestens am Montag umgesetzt werden kann. Dieser Minister ist untragbar.
An dieser Stelle sei auch noch einmal der ethische Gesichtspunkt eingebracht.
Ist es nicht Kannibalismus, wenn wir unseren Wiederkäuern Tiermehl vorsetzen? Greift da die Ansicht von Wissenschaftlern, daß die Verfütterung von Tieren an Tiere Erreger überhaupt erst so aggressiv machen und daß bedingt durch die nicht artgerechte Massentierhaltung beispielsweise BSE-Erreger sich explosionsartig unter allen Nutztieren ausbreiten?
Als im Juni dieses Jahres das Ergebnis einer Risikostudie vorlag, die die EU in Auftrag gegeben hatte, daß Deutschland ebenso wie Frankreich in die Risikogruppe 3 einzustufen sei, wurde dies von Deutschlands oberstem Veterinärbeamten, Dr. Werner Zwingmann, als rein spekulativ abgetan. Aber nicht nur im Bund, auch in Hamburg wurde die Gefahr weggeredet.
Als ich im Januar 2000 in die Bürgerschaft nachrückte, stand ich noch unter dem Schock, da ich 1995 eine Bekannte durch die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit verloren hatte. Außer ihr sollen damals in Hamburg noch weitere sechs CJK-Kranke verstorben sein.Eine meiner ersten Anfragen im Februar als Bürgerschaftsabgeordnete bezog sich darauf, wieviel CJK-Todesfälle in Hamburg in den vergangenen Jahren gemeldet wurden;CJK ist meldepflichtig. Die Antwort war erschütternd, weil schlicht unwahr.Im Zeitraum von 1994 bis 1999 gab es angeblich nur zehn Todesfälle, 1998 sollte an dieser Krankheit in Hamburg sogar niemand verstorben sein.Ich arbeite bei meinem Mann im Bestattungsinstitut;wir hatten 1998 drei Tote zu beerdigen, die an der CJK-Krankheit verstorben waren.Wie reimt sich das zusammen?
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Nun kommt also die Wahrheit ans Licht, wie es schon der französische Premierminister Lionel Jospin vermutete. Wenn man in Deutschland die Schlachtrinder mit dem Schnelltest auf BSE untersuchte, würde man auch fündig werden.
Der Schock ist perfekt. Schon unter den ersten 2000 untersuchten Rindern gab es einen positiven Befund.Und der Bauer aus Schleswig-Holstein schwört natürlich Stein und Bein, er habe als Futter nur Gras und Silage und kein Tiermehl verfüttert.
Endlich macht es sich explosionsartig in den Köpfen der SPD-Politiker breit.
Was seit 1986 nicht nur in Großbritannien schwelte und lokal vorhanden sein sollte, gibt es auch in Deutschland.
Wer war denn hier von 1988 bis 1993 Gesundheitssenator? Wer hat etwas für Hamburg getan? Wo ist Herr Runde? Das würde mich einmal interessieren?
Wieviel BSE-kranke Tiere in Deutschland unerkannt in die Nahrungskette gelangt sind, kann man sich gar nicht ausdenken. Schockierenderweise hat bereits 1992 die Amtstierärztin Margit Herbst am Schlachthof Bad Bramstedt bei 21 Rindern BSE diagnostiziert, was sie auch durch Aufnahmen belegen kann. Man möge sich das vorstellen. Die Veterinärin, die den Fall an die Öffentlichkeit bringen wollte und für die Verbraucher votierte, wurde vom Dienst suspendiert. Das Thema wurde totgeschwiegen.
Ich melde mich später noch einmal zu Wort.
Die Frage ist: Wie schützen wir die Verbraucher in Hamburg?
Zunächst möchte ich keine Schuldzuweisung machen, und Polemik sollten wir bei diesem grausamen Thema tunlichst lassen.
Dennoch möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß der Hamburger Senat zugestimmt hat – obwohl es nicht notwendig war –, daß ab 1. April 2000 britisches Rindfleisch wieder nach Deutschland eingeführt werden durfte.
Ich habe bereits am 6. November – also vor dem Bundeskanzler – mit der Drucksache 16/5019 den Senat gefragt, wie er die Verbraucher in Hamburg vor BSE schützen will.
Dazu gehört die rückhaltlose Aufklärung, daß der Verzehr von Fleisch Risiken birgt; der sofortige Einsatz des BSESchnelltests für alle geschlachteten Rinder; Hochdruck bei der Entwicklung neuer Test, die am lebenden Tier den Nachweis im Blut erlauben; der sofortige Erlaß, daß kein Rind mehr geschlachtet werden darf, bevor es 30 Monate alt ist, weil erst dann die Chance besteht, BSE-Erreger nachzuweisen;
das sofortige, absolute Verbot der Tiermehlverfütterung, der lückenlose Nachweis des Herkunftsortes und vor allem die Intensivierung der Forschung, denn – das sagten Sie schon – man kennt die Infektionswege nicht.
Alle Fraktionen sind gefordert, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und zum Wohl der Verbraucher eine optimale Lösung zu finden. Ich könnte noch lange darüber reden, aber es hat hier keinen Sinn.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag greift ein Anliegen auf, das seit dem 22. Dezember 1999 bereits Gesetz ist.
Ich fasse einmal kurz zusammen, was meine Vorredner gesagt haben. Nicht nur, daß durch die Anwendung dieser neugefaßten gesetzlichen Möglichkeiten erhebliche Einsparungen für die Krankenversicherer und damit auch Beitragssenkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, die wir alle dringend wünschen, möglich werden, das weite Feld der Diagnose wird vernetzt, und das kommt dem Patienten doppelt zugute. Es gibt nicht mehrere Blutentnahmen – nämlich in jeder Facharztpraxis wieder neu –, nicht mehrere, sich wiederholende Röntgenaufnahmen und damit Strahlenbelastung, sondern die Einwilligung des Patienten zur gemeinsamen Datennutzung der integrierten Vertragspartner. Das spart Material, die körperliche Belastung der Patienten wird vermindert, Wartezeiten fallen weg, und es spart Geld.
Im Grunde ist es bedauerlich, wenn bisher noch keine Konzepte oder Modelle im Sinne des Paragraphen 140 vorliegen sollten beziehungsweise bereits umgesetzt sind. Denn es ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit und der Schonung der Ressourcen, die integrierte Versorgung in der Praxis
anzuwenden. Deshalb stimmt die CDU-Fraktion diesem Antrag der GAL und der SPD gerne zu. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag der SPD- und der GAL-Fraktion zur Versorgung rheumakranker Kinder in Hamburg kann nur unsere volle Unterstützung finden.
Wenn man bedenkt, daß rheumakranke Kinder früher nur geringe Lebenserwartung hatten und unter großen Schmerzen verkrüppelt gestorben sind, so müssen wir heute die Möglichkeit der modernen Medizin und ihrer Erkenntnis nutzen, um rheumakranke Kinder einer angemessenen Therapie zuzuführen.
Dabei wirkte die Sprechstunde im UKE bisher sehr segensreich. Es darf nicht dazu kommen, daß dieses Angebot in der Großstadt Hamburg nicht mehr vorhanden ist und mehr als 500 Kinder ohne spezielle Versorgung ihrem Schicksal überlassen bleiben.Ihnen, die große Schmerzen leiden, zuzumuten, die Rheumaklinik in Bad Bramstedt aufzusuchen, halte ich für einen unzumutbaren Zustand.
Wir müssen im Gegenteil dafür sorgen, daß eine Ausweitung des Angebots in Hamburg erfolgt. Ich meine damit, daß zunächst einmal ein langfristig gesicherter Standort in einem Hamburger Krankenhaus eingerichtet wird und darüber hinaus verlängerte Sprechzeiten – ganztägig – an fünf Tagen in der Woche angeboten werden, so daß kein Kind mehr wie bisher bis abends 20 Uhr auf sein Bera
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tungsgespräch warten muß. Das ist eine politische Verpflichtung. Deshalb muß sich der Senat bei der KVH für die Umsetzung dieses Antrags einsetzen. – Ich danke Ihnen.
In der Antwort auf meine Anfrage vom 4. Mai bestätigt der Senat, daß es in der Hamburger Innenstadt bettelnde Kinder gibt. Ich frage: Wie beurteilt der Senat, daß immer noch Kinder in der Hamburger Innenstadt zum Betteln geschickt werden? Mit welchen Maßnahmen versucht der Senat, das Betteln von Kindern in der Hamburger Innenstadt zu verhindern?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die vorliegende Studie zur Lebenssituation von Menschen mit chronischen Krankheiten begrüße ich sehr. Die Ergebnisse haben gezeigt, daß es eine Notwendigkeit war, die Betroffenen nach ihrer Beurteilung der eigenen Situation zu befragen und dabei gleichzeitig abzurufen, wie die Angebote und die Möglichkeiten, die die Stadt Hamburg für chronisch kranke Menschen hat, die Betroffenen erreichen.
Es gibt in unserer Stadt sehr viele Hilfsmöglichkeiten, die chronisch Kranken das Leben erleichtern. Einerseits die spezielle ärztliche Versorgung – ich denke da besonders an die Schulungen für Diabetiker im AK Barmbek, die vielen an Diabetes erkrankten Menschen eine Teilnahme am normalen Leben ermöglichen –, andererseits die hervorragenden Rehabilitationseinrichtungen für Schlaganfallpatienten, die ausgereifte Rheumadiagnostik, die vielfältigen finanziellen Hilfen zu Wohnungsanpassungen oder
die Begleitung in Selbsthilfegruppen und deren finanzielle Unterstützung.
Die Studie ist sicherlich von Bedeutung und sollte aber bitte nicht, wie die meisten Gutachten, ein Schubladendokument werden. Ich hoffe und wünsche, daß diese Studie ein Beitrag dazu ist, die vielfältigen Hilfsmittel publik zu machen.Dennoch ist es – wie in anderen Lebensbereichen auch – die Massenträgheitskomponente, die überwunden werden muß, um die vielen Informations- und Hilfsangebote an die chronisch erkrankte Frau und den chronisch erkrankten Mann zu bringen.
Der seit einem Jahr aktive Arbeitskreis in Stellingen hat hier eine Barriere durchbrochen und gezeigt, daß mit Hilfe der Vernetzung aller Beteiligten, wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und so weiter, eine gezielte und umfangreiche Information über die Hilfsangebote erfolgen kann.
Weiter geht aus der Studie hervor, daß es erforderlich ist, in allen Hamburger Stadtteilen entsprechende Arbeitskreise einzurichten. Ich fordere daher die BAGS auf, ein Konzept zu erarbeiten, wie diese Idee aus Stellingen in den anderen Stadtteilen umgesetzt werden kann.
Was mich jedoch an der Studie betroffen macht, ist die Tatsache, daß die Kranken sich über die mangelnde Sicherheit in unserer Stadt beklagen. Diese Äußerung hat besonderes Gewicht und muß in der weiteren Planung Berücksichtigung finden. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Der längst überfällige Antrag der SPD-Fraktion zum „Aktionsplan Alkohol“ der Gesundheitsministerkonferenz vom 22.Dezember – man höre – 1997 findet nach wie vor unsere ungeteilte Zustimmung.
Leider sind jedoch seit dem Beschluß der Drucksache 16/212 mehr als zwei Jahre ins Land gegangen, und außer Absichtserklärungen ist nichts erfolgt. Zwar gibt es zur Zeit eine Werbung in der Hamburger U-Bahn,
die gegen den Alkoholkonsum gerichtet ist. Gleichzeitig gibt es aber eine recht aggressive Pro-Alkohol-Bier-Werbeaktion auf Hamburger Straßen – nur als Beispiel.
So etwas entspricht natürlich nicht dem Wollen und dem Abstimmungsergebnis des „Aktionsplans Alkohol“ und liegt nicht im Interesse der CDU. Es kommt jetzt wirklich darauf an, die Inhalte des „Aktionsplans Alkohol“ schrittweise und zügig umzusetzen, an die Frau und an den Mann zu bringen, so daß auch die im Gesundheitsausschuß von den Senatsvertretern angesprochene Akzeptanz in der Gesellschaft erzielt wird.
Unsere Schwerpunkte liegen nach wie vor auf gesetzlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Angebots von Alkohol, sei es in der Werbung oder in Beschränkungen beispielsweise beim Verkauf in Kantinen und Tankstellen, Verstärkung der Prävention und Intensivierung der Aufklärung über Suchtformen. – Ich danke Ihnen.