Helga Weise

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Im Zuge der Reform der Zivilprozeßordnung haben die Bundesländer in einer fünfjährigen Experimentierphase die Möglichkeit, Berufungen bei den
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Oberlandesgerichten zu konzentrieren. Mit einer Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes ist für den 22. Juni 2001 zu rechnen.
Darf ich fragen, welche Vorteile für rechtsuchende Hamburger Bürger der dreistufige Gerichtsaufbau bringen würde, wenn er denn so möglich wäre.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Argumente des REGENBOGEN überzeugen mich nicht.
Auch ich – wie so viele andere Postkunden – finde Wahlwerbung von rechtsextremen Parteien abscheulich und rege mich auch richtig darüber auf. Aber es gibt verschiedene Wege, damit umzugehen. Zum einen kann man verweigern, daß die Adresse überhaupt weitergegeben wird – das ist im Gesetz von uns so vorgesehen –, zum anderen kann man die Post ungelesen wegwerfen. Das ist der bequemste Weg.
Darf ich noch einmal meine Empfehlung an die Bürger, die sich darüber aufregen, hier vollenden. Die Postsendungen können Sie einfach ungelesen wegwerfen. Damit kostet es den Rechtsparteien Geld, das sie anderweitig nicht mehr ausgeben können. Man kann noch darüber nachdenken, ob das denn nun Altpapier oder Restmüll oder vielleicht sogar Sondermüll ist. Sie können aber auch, wenn Sie diese Post nicht lesen wollen, schlicht die Annahme verweigern und die Briefe zurück an den Absender schicken. Sie sehen, man macht es hier genauso wie mit anderen unerwünschten Werbesendungen, die man auch in den Papierkorb wirft.
Wenn Sie jetzt vorschlagen, man sollte das Gesetz ändern, damit keine unerwünschte Wahlwerbung mehr ins Haus flattert, dann gibt es die Möglichkeit, sich bei kommerziellen Anbietern Adressen zu kaufen, und schon hat man das Gesetz umgangen. Man kann auch bei der Post Hauswurfsendungen per Tagespost verteilen lassen. Das war auch, was Sie vorhin ansprachen, daß die Postboten sich
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geweigert hätten, diese Umschläge zu verteilen. Das war nicht der Verkauf von Adressen aus dem Einwohnermeldeamt.
Meine Damen und Herren! Für mich stellt sich die grundsätzliche Frage, wohin das führen soll, wenn wir das Gesetz mit der Begründung ändern wollen, es nütze Rechtsaußen. Müssen wir Demokraten uns deswegen in unseren Rechten einschränken lassen? Eine ähnliche Diskussion wird auch immer im Zusammenhang mit dem Demonstrationsrecht angestellt. Ich denke, die Demokratie muß das aushalten, und sie kann das auch aushalten.
Sosehr wir auch mit Zähneknirschen zusehen müssen, wie sich extreme Gruppen...
Ich gestatte die Zwischenfrage, wenn ich zu Ende geredet habe. Dann können wir uns auf dem Flur darüber unterhalten.
Auch wenn wir mit Zähneknirschen zusehen müssen, wie sich extreme Gruppen demokratischer Mittel bedienen, so sehr müssen wir die Demokratie schützen und beibehalten, denn sonst geben wir denen nach, die die Demokratie bekämpfen. Freiheit ist immer nur die Freiheit des Andersdenkenden. Der vorliegende Antrag wäre nur ein symbolischer Akt. Ich kann dessen Intention natürlich verstehen. Gegen die Rechtsextremen hilft aber nur die inhaltliche Bekämpfung ihrer Ziele. Sie erwecken hier die falsche Hoffnung, man könne mit diesen administrativen Mitteln der dumpfen Torheit Einhalt gebieten.
Ich glaube eher an die Wirksamkeit von Aussteigerprogrammen. Wir sollten auch nicht verhehlen, daß die demokratischen Parteien selber auch ein Interesse an den Adressen haben, denn es wird für die demokratischen Parteien zunehmend schwieriger, an die Bürgerinnen und Bürger heranzukommen. Wahlversammlungen werden wenig besucht, den Passanten ist kein Umweg zu weit, damit sie bloß unbeschadet an unseren Info-Ständen vorbeikommen. Die gehen eher auf die andere Straßenseite, als daß sie sich ein Faltblatt in die Hand drücken lassen.
Das sind nur zwei Beispiele.
Ich hätte gar nichts dagegen, wenn sich die Wahlmanager unserer Parteien einmal zusammensetzten und zum Beispiel über eine Begrenzung der Anzahl der Wahlplakate oder Anzeigen oder über den Verzicht von Radio- und Fernsehspots sprechen würden.
Meine Damen und Herren! Trotz meiner grundsätzlichen Skepsis zu diesem Antrag des REGENBOGENS können wir gerne im Innenausschuß weiter darüber sprechen, wie sich das bisherige Meldegesetz bewährt hat und ob man
es vielleicht an bestimmten Stellen verfeinern sollte. Daher beantragen wir die Überweisung an den Innenausschuß.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hätte es nicht verstanden, wenn die CDU dieses Thema heute nicht angemeldet hätte.
Es ist das Recht der Opposition, daß sie die Regierung anprangert, und es ist auch ihre Pflicht und legitim, daß die Menschen sich für ihr Arbeitsfeld stark machen.
Besonders viel Spaß macht es – ich grüße Sie als ebenso Weisen –, aus der Opposition heraus Forderungen zu stellen, ohne Rücksicht auf Haushaltsdeckung.
Alle finden es gut, wenn gespart wird, abstrakt, konkret soll aber immer beim anderen gespart werden.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, daß die CDU massiven Stellenabbau im öffentlichen Dienst vorgeschlagen hatte.
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Uns Regierungsfraktionen wundert es immer, daß so wenig gesehen wird, welche Reformen in der Justiz bereits verwirklicht wurden und welche noch kommen werden. Für die SPD besteht kein Zweifel: Die dritte Gewalt soll ihre Bedeutung behalten.
Seit Jahren arbeitet die SPD an der Modernisierung der Justiz.
Der Reformstau auf Bundesebene wird jetzt von einer tatkräftigen Justizministerin aufgelöst.
Als Stichworte dazu nenne ich einmal die ZPO-Reform, die Sanktionenreform, die Schuldrechtsmodernisierung und die StPO-Reform. Das Schreckensbild der CDU stimmt nicht. Der Zusammenbruch der Rechtspflege droht nicht. Unstreitig ist, daß es Schwierigkeiten in der Strafjustiz gibt. Die Zivilrechtspflege, die den überwiegenden Teil des Aufkommens ausmacht, läuft im Rahmen bundesweit üblicher Bearbeitungszeiten.
Es ist unbestritten, daß viele der in Hamburg vom Konsolidierungskurs Betroffenen einen schweren Job machen, und dazu gehören auch die im Justizbereich Tätigen. Die CDU steht nicht in der Verantwortung und kann munter drauflosfordern, ohne sich über die Finanzierung ihrer Vorschläge Gedanken machen zu müssen. Ich glaube, der Hamburger Haushalt wäre schon lange zusammengebrochen, wenn alle CDU-Vorschläge tatsächlich umgesetzt worden wären.
Berlin läßt grüßen!
Hamburgs Justiz ist gut. In der letzten Woche war ich auf einer justizpolitischen Konferenz der SPD.
Hamburg wurde viele Male als gutes Beispiel genannt; und das ist auch klar, denn hier wurde vieles geschaffen. Das Projekt Justiz 2000 ist gerade abgeschlossen worden, und darüber wurde umfangreich berichtet. Wir haben einen Gerichtsmanager. Das neue Justizforum-Ost führt verschiedene Fachgerichte räumlich zusammen. Besonders neidisch waren die anderen Politiker auf das Finanzgericht in Hamburg, in dem der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden ist. Prozesse per E-Mail gibt es nirgendwo in der Bundesrepublik, und darauf können wir stolz sein.
Das zeigt: Hamburgs Justiz ist modern und leistungsfähig. Ich bin sicher, daß wir in Zusammenarbeit mit den Richterinnen und Richtern gemeinsam einen Weg finden werden, damit Hamburgs Justiz weiterhin verläßlich arbeiten kann. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt in der Justiz auch andere Berufszweige – zum Beispiel Krankenpfleger, Pädagogen, Vollzugsbeamte –, die sich auch für Große Anfrage anbieten würden. Ich empfehle, daß Sie aufgrund des Umgangs mit Frau PeschelGutzeit über diese Berufszweige weitere Anfragen stellen.
Insgesamt danken wir der Opposition und auch dem Senat für diese Große Anfrage. Denn wir haben dadurch einen Überblick über die Situation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Hamburg erhalten, die sich für mich wie folgt darstellt: Der Beruf des Rechtspflegers ist prima. Die Ausbildung ist fundiert, und die Tätigkeit ist interessant. Sie wickeln zum Beispiel die verschiedenen Registerverfahren in Grundbuch-, Handels-, Vereins- und Schiffsregisterangelegenheiten ab; sie arbeiten in Nachlaßverfahren und leiten Zwangsversteigerungen.
Als wichtige Tätigkeit sind die Kostenfestsetzungen anzusehen, bei denen zum Beispiel nach Verkündung eines zivilen Urteils die Kosten des Verfahrens im Vollstreckungstitel festgesetzt werden. Viele Rechtspfleger steigen beispielsweise als Amtsanwalt oder als Geschäftsstellenleiter auf.
Ich möchte meine Rede an einem solchen Tag mit einem literarischen Zitat schmücken:
Siegfried Lenz habe ich mir auch herausgesucht, aber leider hat er sich hierzu nicht geäußert.
Ich habe leider kein Zitat gefunden. Dieses Feld ist offenbar noch nicht genügend schriftstellerisch beackert worden. Das ist eigentlich sehr schade, denn der Stoff bietet sich an. Ich habe mir einige Büchertitel überlegt, die noch zu schreiben wären:
„Als ich noch Rechtspfleger war“, oder „Der Zwangsvollstrecker“,
„Neues aus dem Schiffsregister“.
Als ich diese Anfrage durcharbeitete – das wird außer den vier Personen, die sich dazu äußern, kaum jemand gemacht haben, was ich auch nicht übelnehmen kann –,
habe ich mich gefragt, was diese Anfrage eigentlich soll. Meistens wird doch außer einem bestimmten Informationsinteresse mit einer Anfrage auch noch eine politische Intention verknüpft. Bei der Lektüre ist es mir nicht deutlich geworden. Zwar hat die vorherige Rede dieses in einer bestimmten Weise pointiert, aber die Anfrage hat nichts herausgeschält, was – wie es mein Vorredner getan hat – gebrandmarkt werden müßte.
Die CDU prangert an, daß es zuwenig Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger geben würde. Das stimmt nicht, denn seit 1990 ist die Tendenz steigend. Außerdem wurde bemängelt, daß sie sich zuwenig in Führungspositionen befänden. Das stimmt auch nicht, denn die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten in Gerichten als Geschäftsstellenleiter, Dezernatsleiter, Abteilungsleiter und als Bezirksrevisoren sowie auch als Amtsanwälte, die auch als Juniorstaatsanwälte bezeichnet werden können.
Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden im Rahmen der Managementfortbildung für den gehobenen Justizdienst auch in Schulungsmaßnahmen zur weiteren Qualifizierung entsandt. Sie sagen, der Aufstieg in den höheren Dienst sei schwierig. Natürlich geht das mit einem Universitätsstudium besser; das weiß der Bewerber bei Beginn seiner Ausbildung selbst.
Volljuristen bewerben sich auf Amtsanwaltsstellen. Ich kann es verstehen, wenn sich eine Volljuristin oder ein Volljurist auf eine der 21 Stellen bewirbt, denn die andere Option bedeutet, keine Arbeitsstelle zu erhalten. Diese Personen haben den Vorteil, daß sie ohne Zusatzausbildung sofort einsetzbar sind.
Ich möchte noch einige Anmerkungen zu den Fortbildungsmöglichkeiten machen. Ich habe in der Vorbereitung dieser Debatte mit einer Rechtspflegerin gesprochen und sie gefragt, ob sie mit dem Angebot zufrieden sei. Sie wies mich sofort darauf hin, daß das jeder für sich selbst tun müsse. Sie hat recht, denn der Job ist so hoch qualifiziert und verantwortungsvoll, daß man erwarten kann, daß die Betreffenden von sich aus dafür sorgen, auf dem neuesten Stand zu sein.
Trotzdem muß der Arbeitgeber auch ausreichende Angebote vorhalten.
Mein Fazit: Der Beruf der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers ist die Tür für weitere Ausbildungen und Aufstiege. Der Blick in das Rechtspflegergesetz macht deutlich, wie vielseitig die Aufgabenbereiche sind.
Meine Damen und Herren! Wenn der eine oder andere von Ihnen auf den Geschmack gekommen ist: Die Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn zur Rechtspflegerin oder zum Rechtspfleger zum 1. Oktober dieses Jahres werden ab 1. April 2001 angenommen. – Vielen Dank.
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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die heute vorliegende Antwort des Senats auf die Große Anfrage der GAL-Fraktion betreffend die Wirtschafts- und Umweltkriminalität in Hamburg liefert uns jede Menge Fakten zu allgemeinen und speziellen Fragen rund um beide Themenfelder. Das können wir beim Umfang der Drucksache mit bloßem Auge erkennen. Ob und inwieweit sich hieraus politische Rückschlüsse und Forderungen ableiten lassen, bleibt aber aus meiner Sicht offen. Das Auflisten der verschiedenen Stellenkegel und inhaltlichen Zuständigkeiten ist zwar interessant, aber viel mehr läßt sich daraus nicht ableiten. Darüber hinaus mußten viele Fragen nach statistischen Zusammenhängen – im übrigen für beide abgefragten Bereiche – offenbleiben, weil es die entsprechenden Statistiken nicht gibt. Eine Einschätzung, wie gut die verschiedenen Bereiche von Wirtschaftsstraftaten tatsächlich bekämpft werden und wieviel im Dunkeln bleibt, ist daher nur begrenzt möglich.
In diesem Zusammenhang möchte ich eine Bemerkung zum vorhandenen Datenmaterial machen. Die Fallzahlen sind bei einigen der im Anhang aufgeführten Statistiken gering und lassen statistische Aussagen über Zunahmen oder Verringerungen von bestimmten Straftaten über die Jahre hinweg gar nicht zu.Wenn zum Beispiel bei der Abfall-Einund -Ausfuhr zwischen 1998 und 1999 eine prozentuale Zunahme um 400 Prozent zu verzeichnen ist, klingt das besorgniserregend. Tatsächlich wurden aus einem Fall im nächsten Jahr fünf. Andererseits gab es bei Vermögensdelikten, beim Betrug und beim Kapitalanlagebetrug im Jahre 1997 Fallzahlen von mehr als 18 000 beziehungsweise 19 000. In allen übrigen Jahren des Berichtszeitraums lagen die Zahlen im zwei- oder dreistelligen Bereich.
Hier ist klar, daß es sich im wesentlichen um die Aufdeckung einer einzigen großen Betrugsaktion gehandelt hat, nämlich um die Vernichtung von 300 Millionen DM von rund 25 000 Anlegern, die durch die Hanseatische AG – man erinnert sich vielleicht noch an diesen Namen – geschädigt wurden. Darüber hinaus sind natürlich auch Hamburger Bürger – wahrscheinlich in nicht geringem Umfang – Opfer von Wirtschaftskriminalität außerhalb Hamburgs geworden. Ich erinnere an die großen Fälle von Wirtschaftskriminalität der vergangenen Jahre wie „Balsam“ – Sportbodenbelag – oder „Flowtex“, die in den Statistiken nicht genannt werden.
Positiv ist in jedem Fall der Hinweis, daß Hamburg bei der Fortbildung für Wirtschaftskriminalisten bundesweit hochanerkannt ist und darüber hinaus zahlreiche Möglichkeiten für entsprechende Fortbildung auch gemeinsam mit außerhamburgischen Institutionen und Einrichtungen sowohl im
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polizeilichen als auch im juristischen Arbeitsfeld anbietet. Was hier zu tun ist, wird also getan.
Ich habe meinen politischen Schwerpunkt in der Umweltpolitik und werde deshalb im folgenden in erster Linie auf die die Umweltkriminalität betreffenden Ergebnisse der Großen Anfrage eingehen.
Zunächst läßt sich der Eindruck gewinnen, die Umweltkriminalität in Hamburg sei im Vergleich zur Wirtschaftskriminalität deutlich geringer. Das wird aus den Tabellen im Anhang deutlich. Sowohl bei den insgesamt bekannt gewordenen Straftaten als auch hinsichtlich der verschiedenen Deliktsgruppen im Umweltbereich bleiben die Fallzahlen sehr weit hinter denen bei den wirtschaftskriminellen Straftaten zurück.Oft liegen sie über die Jahre sogar nur im einstelligen Bereich.
Deutlich an der Spitze der Umweltstraftaten liegt der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen, gefolgt von Straftaten betreffend die Verunreinigung eines Gewässers. So nennt der Senat in seiner Antwort die Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit illegaler Abfall- und Abwasserbeseitigung als die wesentlichen im abgefragten Zeitraum. Trotz allem ist Hamburg bei den Straftaten im Zusammenhang mit unerlaubter Abfallbeseitigung im bundesweiten Vergleich eher unterdurchschnittlich betroffen. Während bundesdurchschnittlich 74 Prozent der Umweltstraftaten hierunter fallen, liegt der Anteil in Hamburg nur bei 48 Prozent.Weil Hamburg aber mit Sicherheit kein geringeres Abfallproblem als andere Länder und Kommunen hat, könnte eine der Ursachen für diese Tendenz zum Beispiel in der Einrichtung einer speziellen Dienststelle bei der Polizei – konkret bei der Wasserschutzpolizei – liegen. Deren Schwerpunkt liegt bei der Verfolgung von Umweltstraftaten, die beim Betrieb von Unternehmen durch deren Beschäftigte begangen werden.
Positiv zu vermerken ist im übrigen auch, daß das Umweltstrafrecht insoweit verschärft wurde, daß die sogenannten abstrakten Gefährdungsdelikte eingeführt worden sind. Das bedeutet: Wer beispielsweise genehmigungsbedürftige Anlagen in der Kerntechnik betreibt, für die keine Genehmigungen vorliegen, kann bereits allein aufgrund der potentiell hiervon ausgehenden Gefährdung empfindlich bestraft werden und nicht erst dann, wenn bereits ein Störfall aufgetreten ist. Probleme bleiben natürlich trotz allem, und nicht alle Fragen sind zur Zufriedenheit gelöst. Zum Beispiel ist es bisher nicht gelungen, bundeseinheitlich den Abfallbegriff und die Ausgestaltung der Produktverantwortung zu regeln. So versucht die natürlich überregional agierende Abfallwirtschaft immer wieder, aus Kostenersparnisgründen billigere und oft ökologisch fragwürdige Verwertungswege zu beschreiten, um sich der aufwendigen Beseitigung in ökologisch hochanspruchsvollen Entsorgungsanlagen zu entziehen. Hier werden beispielsweise im Rahmen von Bundesratsinitiativen weitere Anstrengungen notwendig sein, um solchem Verhalten künftig einen Riegel vorzuschieben.
Viele Tabellen, viele Zahlen.
Die Umweltkriminalität spiegelt sich als eher geringes Problem wider. Ist mit der Umwelt alles in Ordnung? Das, was uns als Großstadtbewohner als Umweltverschmutzung ärgert und von uns manchmal nur unbewußt wahrgenommen wird, liegt unterhalb der Schwelle des Strafgesetzbuches: zum Beispiel auf die Straße geworfene Getränkedosen,
Pappteller, Bonbonpapiere, Zigarettenstummel, Kaugummiplacken oder beschmierte Wände oder auch klingelnde Handys.Das beste Umweltstrafrecht hilft nicht weiter, wenn der Gesellschaft die notwendige Sensibilität für unerlaubte Abfallbeseitigung verlorengeht.
Hier sind wir alle gefordert, unseren Teil hin zu einer ökologischeren und sauberen Umwelt zu leisten. – Vielen Dank.