Ingrid Cords
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was soll man nun dazu sagen?
Die Bundeswehr hat kein Know-how aufgegeben, wenn ein Standort geschlossen wird, und die Bundeswehr bleibt trotzdem bestehen. Der Weltuntergang ist also nicht beschlossen.
Die Entscheidung über den Bundeswehrstandort Fischbek ist zwar nicht so ausgefallen, wie Hamburg es sich gewünscht hat, aber Hamburg ist mit einem blauen Auge davongekommen. Die Fortsetzung einer Bundeswehrstrukturreform, die nach dem Fall der Mauer und der veränderten Sicherheitslage in Europa in den letzten Jahren restriktive Auswirkungen auf viele Standorte in den alten und neuen Bundesländern gebracht hat, beinhaltet für Hamburg zwei wichtige Aspekte. Zum einen handelt es sich um die Schließung der Röttiger-Kaserne in HamburgFischbek, aber zum anderen um die Zusage, daß in der Hansestadt wesentliche Einrichtungen der Bundeswehr, die überregionale Bedeutung haben, verbleiben werden. Das sind – ich will das noch einmal wiederholen –: die Bundeswehr-Universität und das Bundeswehrkrankenhaus in Wandsbek sowie die Führungsakademie der Bundeswehr in Blankenese. In diesen verbleibenden Einrichtungen haben 2800 Bedienstete ihren ständigen Arbeitsplatz. Hinzu kommt eine mindestens ebenso große Anzahl von Lehrgangsteilnehmern, Gästen und Patienten aus dem In- und Ausland. Hamburg ist damit weiterhin ein wichtiger Standort für die Bundeswehr.
Die jetzt eingeleitete Entwicklung ist zu bedauern. Dazu haben sich in den letzten Wochen viele Personen und Gremien in der Öffentlichkeit geäußert. Ich will das hier nicht wiederholen. Allen Unkenrufen und Erhaltensbemühungen zum Trotz wird das Bedauern leiser, und die Stimmung in der Öffentlichkeit scheint sich umzukehren. Es hat sich herumgesprochen, daß allen zivilen Bediensteten des Standorts in den verbleibenden Hamburger Bundeswehreinrichtungen sichere Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden können.
Eine Tatsache ist auch, daß Zeitsoldaten sich verpflichten, einer Versetzung – wenn sie notwendig wird – zuzustimmen. Außerdem befindet sich eine große Zahl Soldaten der Panzergrenadierbrigade, die zum SFOR-Kontingent gehört, ständig im Kosovo. Deren Versorgung aus der Region hat sich schon in den letzten Jahren reduziert.
Am meisten zum Stimmungsumschwung haben aber der Vorschlag des Bürgermeisters und die Zusage des Verteidigungsministers geführt, auf dem aufzugebenden Gelände am Rande der Fischbeker Heide Wohnen und Arbeiten möglich zu machen. Die SPD unterstützt diese Perspektive für die Süderelbe-Region ausdrücklich.
Aus heutiger Sicht wird das Gelände erst im Jahre 2004 zur Verfügung stehen. Weil aber mit Sicherheit viele sondierende Gespräche zwischen Bund und Hansestadt notwendig sein werden, sollte die Zeit jetzt schon planerisch genutzt werden, um über die Rahmenbedingungen Klarheit zu gewinnen.
Die Chance zur Entwicklung einer neuen Identität und Nutzung dieser landschaftlich reizvollen und wertvollen Fläche in der Süderelbe-Region sollte schon vor dem Jahre 2004 begonnen werden. Planungssicherheit und Zukunftsperspektiven für interessierte Wohnungs- und Gewerbe
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flächensuchende sind eine positive Entwicklungschance für Hamburg. Unseriöse Spekulationen über die Nutzungsmöglichkeiten des Geländes südlich und nördlich der B73 treiben jetzt schon Blüten und Träume.
So ist unsere Nachbargemeinde auf niedersächsischem Gebiet schon jetzt sehr daran interessiert, die Flächen des Schieß- und Übungsplatzes in der Fischbeker Heide – natürlich ein Naturschutzgebiet – zu überplanen. Ab heute haben sie sogar die Gewerbesteuer um 20 Punkte gesenkt, um Anreize zu schaffen.
Zum Schluß noch eine Einschätzung zum Stellenwert der Bundeswehr bei möglichen Katastrophenfällen. Die Katastropheneinsatzpläne für gefährdete Hamburger Gebiete sehen nicht automatisch den Einsatz von Bundeswehreinheiten vor. Das ist also auch ein Trugschluß.
Katastrophenszenarien, die im Rahmen regelmäßiger Übungen durchgespielt werden, konnten immer mit den Hamburger Einsatzkräften bewältigt werden. Nun wünscht sich kein Mensch in dieser Stadt, daß alles viel schlimmer kommt, als je vorhersehbar wäre. Wenn sich aber dieser sogenannte Worst case abzeichnen würde, steht außer Frage, daß die Bundeswehr – von welchem Standort aus auch immer – eingreifen wird. Dieses Eingebundensein in Hamburger Katastrophenabwehrpläne ist durch die Bundeswehr garantiert. Sie hat einen ständigen Vertreter beim zentralen Katastrophenstab der Innenbehörde. Im übrigen lehnt die SPD den CDU-Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist schon ein bißchen spät, und deshalb habe ich mir gedacht, ich gehe diese Moorburg-Story einmal von der ganz anderen Seite an.
Wir befinden uns im Jahre 2000 nach Christus. Ein großer Teil des Stadtgebietes wird als Hafen genutzt. Für eine Erweiterung des Hafens haben der Senat und die Bürger seit langem Vorsorge getroffen. Damit sind die Stadt und seine Bürger hoch zufrieden. Die ganze Stadt? Nein. Ein von unbeugsamen Bürgern und Bauern bewohntes Dorf am Rande des Hafens hört nicht auf, gegen die Pläne Widerstand zu leisten. Diese Situation macht den Regierenden das Leben nicht leichter, sie sind in Bedrängnis, weil sie nämlich nicht genau sagen können, ab wann das kleine Dorf für den Hafenausbau in Anspruch genommen wird, und so weiter.
Meine Damen und Herren, Sie ahnen es inzwischen längst, es geht um Moorburg, ein fast noch intaktes Dorf im Hafenerweiterungsgebiet unserer Stadt. Zu berichten ist heute über eine Stellungnahme des Senats zur Drucksache 16/3567.
Ich darf einige Details zur Historie ergänzen, Frau Möller hat schon davon berichtet. Ich sehe hier nicht so viele Abgeordnete, die diese Historie aktiv begleitet haben.Es muß im Senat und in den Gremien, die das Hafenentwicklungsgebiet Moorburg damals mit verfolgt haben, sehr heftig zugegangen sein.
1982 wurde mit dem Gesetz zur Hafenentwicklung die Inanspruchnahme und Räumung von Moorburg für die Hafenerweiterung endgültig beschlossen. Noch 1981 ging der Senat davon aus, daß eine Inanspruchnahme von Moorburg-Mitte in absehbarer Zeit notwendig sein würde.
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Detailliert wurden Regularien und Maßnahmen verabredet und beschlossen. Als eine der Maßnahmen wurde unter anderem nur eine kleine Translokation der aus dem Mittelalter stammenden Moorburger Kirche aufgeführt sowie die Verlagerung weiterer bedeutender und erhaltenswürdiger Bauwerke. Ich sehe, daß sich nur einige Kollegen aus der damaligen Legislaturperiode – es war die 81er – an die umfangreichen Beratungen in kommunalen und bürgerschaftlichen Gremien erinnern.Als Anhang zu dieser Drucksache gibt es übrigens sehr interessante Protokolle nachzulesen.
Heute, im Jahre 2000, sind die zeitlichen und wirtschaftlichen Perspektiven für die Hafenerweiterung nicht, wie damals angenommen, eingetreten. Der Senat hat dieser – das möchte ich jetzt in Klammern setzen und mit einem Fragezeichen versehen – voraussehbaren Situation seit 1981 mit neuen Fristsetzungen zur Nichtinanspruchnahme von Moorburg Rechnung getragen. Er hat damit keine Bestandsgarantie ausgesprochen, sondern eine Zusage für Regreßansprüche und Abfindungen für den Fall einer vorzeitigen Inanspruchnahme für Hafenzwecke gegeben. Diese Fristverlängerungen erfolgten im Februar 1986 bis 2005, November 1994 bis 2015 und 1997 bis 2035. Mit der letzten Fristverlängerung, also einem Ergebnis des SPD/ GAL-Koalitionsvertrages, wurden erstmals für Moorburg Investitionen zum Erhalt der sozialen Infrastruktur verbindlich beschrieben. Damit sind für Moorburg Maßnahmen möglich geworden, die aufgrund des Status Hafenentwicklungsgebiet seit 1981 nicht möglich waren; Frau Möller hat es beschrieben.
Ich möchte aber noch etwas zu dem Ergebnis und zur Beurteilung dieser Drucksache, die wir heute als Bericht vom Senat bekommen haben, sagen.Ich folge den Gesprächen der Bürger vor Ort im ständigen Gesprächskreis Moorburg – ein Ergebnis dieser Koalitionsvereinbarung – und kann Ihnen dazu berichten: Mit aller Moorburger Leidenschaft wird dort gestritten, um die jeweils beste machbarste Lösung gerungen, und – siehe Drucksache, ich will das hier nicht ausführen – man kommt zu Ergebnissen; natürlich im Sinne von Kompromissen.
Des weiteren möchte ich noch eine Bemerkung in Klammern machen. Vielleicht liegt der Erfolg auch darin, daß dort nicht am Runden Tisch gestritten wird; es ist ein ständiger Gesprächskreis; man achte auf die feinen Unterschiede.
Die SPD dankt den Vertretern aus Fachämtern und den beteiligten Bürgern des ständigen Moorburger Gesprächskreises für ihren zum Teil ehrenamtlichen, engagierten und konstruktiven Einsatz. Im Sinne des historischen Vorbildes wünsche ich den Moorburgern immer wieder Jagdglück und den Fang eines kapitalen Wildschweins.
Ich möchte noch einen Nachsatz aus dem Hafenentwicklungsgesetz verlesen, der im Vorwort steht.Darin steht eine Zusage des Senats – ich zitiere –:
„Der Senat wird in Abständen von etwa fünf Jahren darlegen, wie er die Tendenzen der Hafenentwicklung im Hafennutzungsgebiet und im Hafenerweiterungsgebiet beurteilt und welcher Flächenbedarf nur durch Maßnahmen im Hafenerweiterungsgebiet gedeckt werden kann.“
Wir fänden es gut, wenn wir dazu eine zusammenhängende Darstellung bekämen, an der man sich orientieren könnte. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das war die soundsovielte Pflichtübung der CDU. Ich wundere mich nur, was sie dazu veranlaßt hat.
Zwischen Lesen und Verstehen gibt es einen Unterschied. Deshalb wäre es seriöser gewesen, Sie hätten die Chance ergriffen, dieses Thema im Ausschuß ausführlich zu diskutieren. Dann hätten Sie das vielleicht auch verstanden. Als Sie das Thema angemeldet haben, war mir schon klar, daß sie es sowieso grundsätzlich ablehnen. Also hätten Sie sich Ihren Beitrag ganz sparen können. Ich bin gespannt, was Herr Tants noch dazu sagen wird.
Ich möchte aus Sicht des Haushaltsausschusses etwas dazu sagen, damit alle ein bißchen mitkoppeln können.Der Senat hat der Bürgerschaft mit Drucksache 16/4403 – um die geht es nämlich – die aktualisierten Förderkriterien für das Alternative Bauprogramm vorgelegt.
Die Bürgerschaft hat die Fortschreibung der Förderkriterien zuletzt im Rahmen der Haushaltsberatung zum Haushalt 2000 dringlich angemahnt. Um der Sache Nachdruck zu verleihen, hat sie eine Haushaltssperre verfügt. Das machen wir nicht umsonst.
Mit Vorlage der Drucksache 16/4403 ist den Forderungen der Bürgerschaft jetzt Rechnung getragen worden. Der Haushaltsausschuß hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2000 gegen die Stimmen der CDU empfohlen, die Haushaltssperre für diesen Titel aufzuheben.
Einige Anmerkungen zum Hintergrund des Ablaufs: Schon 1995 wurde das ABB-Programm vom Rechnungshof kri
tisch geprüft und eine Überarbeitung beziehungsweise Anpassung der Programminhalte an geänderte gesellschaftspolitische Ausgangsformen für die Stadtentwicklung gefordert. Parallel hat die Stadtentwicklungsbehörde 1995 auch ein Gutachten zur Evaluation des ABB-Programms in Auftrag gegeben. Dieses Gutachterergebnis liegt seit 1997 vor. Es ist zwar kein umfangreiches Gutachten, aber eine interessante Lektüre. Herr Schulz hat schon etwas daraus vorgetragen, aber er hat sich nur das herausgepickt, was er lesen wollte. Einige Details am Rande: Von Bayern über das Saarland bis Berlin – also über die ganze Bundesrepublik – werden alternative Wohnprojekte aus unterschiedlichen Landesfördertöpfen finanziert. Die Aufregung der CDU ist für Hamburg unerklärlich, das Programm ist nämlich keine Hamburger Erfindung. Aber nur Hamburg und Berlin haben umfassende Förderkriterien festgelegt, denn diese können eine transparente Begleitung der alternativen Baubetreuungsprojekte ermöglichen. Darum geht es auch der SPD.
Daß erst heute die aktualisierten Förderkriterien durch die federführende Fachbehörde vorgelegt werden, sagt etwas über die inhaltlich kleinteiligen, sensiblen und zu verzahnenden Faktoren aus, die zwischen mehreren Fachbehörden verhandelt und festgelegt werden mußten. Der Stadtentwicklungsausschuß wird sich nach dem Haushaltsbeschluß noch im einzelnen mit den neuen Rahmenbedingungen des ABB-Programms befassen.
Aus Sicht des Haushaltsausschusses ist für die SPD schon heute folgendes anzumerken: Mit diesen neuen Förderrichtlinien für das ABB-Programm kann Controlling im besten Sinne stattfinden.Das heißt unter anderem, eine ständige Evaluation wird das ABB-Programm begleiten. Eine behördenübergreifende Koordinierungsrunde soll gegebenenfalls Ergebnisse und damit die Förderrichtlinien fortschreiben.Weiter ist vorzumerken, daß das Programm zum Haushalt 2003 wieder auf dem Prüfstand steht. Ein Senatsbericht an die Bürgerschaft ist zugesagt. Für das Parlament ist damit noch mehr Transparenz über die Gestaltung und die Ergebnisse des ABB-Programms möglich.Die Instrumente sind für die neuen Förderrichtlinien installiert; an uns, dem Parlament, ist es, sie zu benutzen.– Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.