Hans Heinrich Jensen
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Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen.
Ich eröffne die Sitzung und rufe den ersten Tagesordnungspunkt auf. Zu Anfang weise ich auf die folgenden Regelungen hin, die ich vorlese:
In Paragraph 76 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 10. Oktober 2001 – zuletzt geändert am 28. Januar 2004 – ist geregelt, dass die Geschäfte, solange die Bürgerschaft nichts anderes beschließt, nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der vorangegangenen Bürgerschaft geführt werden.
In Paragraph 1 Absatz 2 dieser Geschäftsordnung ist festgelegt, dass in der ersten Sitzung der neu gewählten Bürgerschaft das an Lebensjahren älteste und zur Übernahme dieses Amtes bereite Mitglied als Alterspräsidentin oder Alterspräsident den Vorsitz führt, bis die neu gewählte Präsidentin oder der neu gewählte Präsident das Amt übernimmt. Diese Regelung entspricht einem alten parlamentarischen Brauch.
Ich bin am 15. August 1934 geboren. Ist unter den anwesenden Mitgliedern der neuen Bürgerschaft jemand, der älter ist als ich? – Das ist offenbar nicht der Fall.
Dann eröffne ich die konstituierende Sitzung der am 29. Februar 2004 gewählten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg in der 18. Wahlperiode. Ich darf Sie, meine Damen und Herren, alle sehr herzlich in diesem Hause begrüßen.
Besonders begrüßen möchte ich die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen, die uns heute in einem gemeinsamen Gottesdienst den Weg für die nächsten vier Jahre gewiesen und uns besinnlich auf die neue Wahlperiode eingestimmt haben.
Sehr geehrte Frau Bischöfin Jepsen, ich freue mich, dass Sie unserer Bürgerschaftssitzung beiwohnen.
Herzlich begrüße ich auch die Vertreterinnen und Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen und Hamburger Institutionen sowie die zahlreichen Gäste auf den Besucherrängen.
Nicht zuletzt heiße ich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien willkommen.
Meine Damen und Herren! In dieser ersten Sitzung kann ich auch gleich Geburtstagswünsche aussprechen. Sie gehen an unseren Kollegen Herrn Finck.
Herr Finck, im Namen des ganzen Hauses gratuliere ich Ihnen herzlich zu Ihrem Geburtstag und wünsche Ihnen für das neue Lebensjahr viel Glück und alles Gute.
Meine Damen und Herren, abweichend von der Empfehlung des Ältestenrats sind die Fraktionen übereingekommen, dass die Tagesordnung um vier Punkte ergänzt werden soll. Es handelt sich um die Drucksachen 18/19 und 18/20: Wahl eines Ersten Bürgermeisters und Bestä
tigung der vom Ersten Bürgermeister berufenen Zweiten Bürgermeisterin sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren. Diese Drucksachen wurden als Tagesordnungspunkte 8 a und 8 b nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen. Außerdem wurden als Tagesordnungspunkte 18 und 19 die Drucksachen 18/17 und 18/18 nachträglich aufgenommen. Dabei handelt es sich um Anträge zur Einsetzung des Verfassungsausschusses und des Eingabenausschusses.
Jetzt habe ich etwas bekannt zu geben, was uns der Landeswahlleiter mitgeteilt hat. Dazu heißt es hier:
„Erstens: Von der Liste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands sind die Bewerberinnen und Bewerber mit den laufenden Nummern 1 bis 63 gewählt worden. Die Bewerberinnen und Bewerber mit den laufenden Nummern 2 bis 63 haben das Mandat angenommen. Der Bewerber mit der laufenden Nummer 1 hat die Wahl nicht angenommen. Nach Paragraph 38 Absatz 1 Bürgerschaftswahlgesetz ist die in der Reihenfolge nachfolgende Person für gewählt zu erklären. Der nachfolgende Bewerber mit der laufenden Nummer 64 hat die Wahl angenommen. Nach Paragraph 39 Absatz 1 Bürgerschaftswahlgesetz ruht das Bürgerschaftsmandat der Bewerberin mit der laufenden Nummer 3. Dafür übt die nächstberufene Bewerberin mit der laufenden Nummer 65 das Mandat aus.
Zweitens: Von der Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sind die Bewerberinnen und Bewerber mit den laufenden Nummern 1 bis 41 gewählt worden. Die Bewerberinnen und Bewerber mit den laufenden Nummern 2 bis 41 haben das Mandat angenommen. Der Bewerber mit der laufenden Nummer 1 hat die Wahl nicht angenommen. Nach Paragraph 38 Absatz 1 Bürgerschaftswahlgesetz ist die in der Reihenfolge nachfolgende Person für gewählt zu erklären. Die nachfolgende Bewerberin mit der laufenden Nummer 42 hat die Wahl angenommen.
Drittens: Von der Liste BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, Landesverband Hamburg, Grün-Alternative Liste, sind die Bewerberinnen und Bewerber mit den laufenden Nummern 1 bis 17 gewählt worden. Alle Bewerberinnen und Bewerber haben das Mandat angenommen.“
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle noch einige Worte an Sie richte.
Die 17. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft endete bereits nach etwas mehr als zwei Jahren. So wählten die Hamburgerinnen und Hamburger am 29. Februar dieses Jahres erneut. Diese Wahl wird mit Sicherheit in die Geschichtsbücher eingehen. Dass eine Partei in Hamburg die absolute Mehrheit erringt, hat es zuletzt vor 20 Jahren gegeben.
Ja, wir haben es hochgerechnet.
Mit diesem Ergebnis haben die Wähler einen eindeutigen Auftrag zur Lösung der anstehenden Probleme an die Christlich-Demokratische Union erteilt. Probleme, die zu lösen sind, gibt es auch in Hamburg genug. Daher kommt es jetzt darauf an, meine Damen und Herren, mit Augenmaß und einem hohen Verantwortungsbewusstsein die richtige Strategie für die Umsetzung der geplanten Vorhaben zu finden. Ob Mehrheit oder Minderheit, ob Regie
rungsfraktion oder Opposition, eines sollten wir nicht vergessen:
„Jedermann hat die sittliche Pflicht, für das Wohl des Ganzen zu wirken.“
So lautet der Kernsatz in der Präambel der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg.
In Artikel 7 heißt es weiter:
„Die Abgeordneten sind die Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.“
Wie ist diese Forderung, für das Wohl des Ganzen zu wirken, bestmöglich zu erreichen?
Als Neuling in diesem Hause habe ich mir über die Arbeit im Parlament Gedanken gemacht. Wichtig scheint mir zu sein – und das ist es auch –, unter anderem eine gute und weitgehend detaillierte Sachkenntnis der jeweiligen Problemfelder zu haben. Das ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für optimale Lösungsansätze.
Bei dem Ringen um die besten Lösungen kann es auch Streit geben. Dieser darf jedoch nicht von übertriebenen – das heißt, über das normale Maß weit hinaus- gehenden – Hakeleien durchdrungen sein. Außerdem darf der Streit nicht zu persönlichen Verletzungen führen. Möge daher in den kommenden Jahren in diesem Hause zwar hart in der Sache, aber fair im menschlichen Umgang miteinander gerungen werden. Dieser Konsens der Demokraten sollte über alle Parteigrenzen hinweg Basis unseres Handelns sein, denn gemeinsam sind wir berufen, zum Wohle der Freien und Hansestadt Hamburg unser Mandat auszuüben und als Volksvertreter den Bürgern zu dienen.
Dies ist nicht der Augenblick für sachpolitische Stellungnahmen, dennoch liegt mir daran, auf zweierlei besonders hinzuweisen:
Erstens: Für Kinder und Jugendliche sind bessere Chancen im Hinblick auf Betreuung, Bildung und Ausbildung erforderlich.
Zweitens: Die bedrückende Arbeitslosigkeit muss in Hamburg abgebaut werden.
Hamburg ist eine liebens- und lebenswerte Stadt. Dazu haben viele Generationen von Hamburgerinnen und Hamburgern beigetragen. Hieraus leiten wir für uns als Bürgerschaftsabgeordnete die Zukunftsaufgaben ab, den Ruf unserer Stadt nicht nur zu sichern, sondern weiter zu verbessern.
Meine Damen und Herren, wünschen wir uns, dass wir am Ende der 18. Wahlperiode sagen können, wir haben Hamburg ein gutes Stück vorangebracht und die Ergebnisse unseres politischen Handelns werden von den Hamburgerinnen und Hamburgern mitgetragen. Dass es so kommt, das wünsche ich uns allen. Viel Glück und Erfolg. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 2 auf: Ernennung von zwei vorläufigen Schriftführerinnen und Schriftführern.
[Ernennung von zwei vorläufigen Schriftführerinnen oder Schriftführern]
Die Geschäftsordnung sieht vor, dass der Alterspräsident zwei Abgeordnete zu vorläufigen Schriftführerinnen oder Schriftführern ernennt, und zwar die zwei jüngsten und zur Annahme des Amtes bereiten Mitglieder der Bürgerschaft. Ich bitte die Herren Sarrazin und Hecht, hier oben Platz zu nehmen.
Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 3 auf: Namensaufruf, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Konstituierungserklärung der Bürgerschaft.
[Namensaufruf, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Konstituierungserklärung der Bürgerschaft]
Ich bitte die vorläufigen Schriftführer, den Namensaufruf vorzunehmen. Die Abgeordneten darf ich bitten, ihre Anwesenheit mit einem deutlichen Ja zu bekunden. Herr Hecht beginnt mit Nummer eins.
Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, dass 121 Abgeordnete anwesend sind und die Bürgerschaft beschlussfähig ist. Ich erkläre die Bürgerschaft für konstituiert.
Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 4 auf. Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 18/16 ein Antrag der CDU-Fraktion vor.
[Antrag der Fraktion der CDU: Geschäftsordnung der Bürgerschaft – Drucksache 18/16 –]
Über diesen Antrag lasse ich jetzt abstimmen.
Wer den Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag angenommen.
Durch die Annahme dieses Antrags ergeben sich Veränderungen bei den nun folgenden Wahlen. Neben der Ersten Vizepräsidentin oder dem Ersten Vizepräsidenten haben wir jetzt zwei weitere Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten zu wählen. In der Tagesordnung wird der Punkt 7 a „Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten“ aufgenommen. Unter Tagesordnungspunkt 8 haben wir nun drei Schriftführerinnen oder Schriftführer zu wählen.
Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl eines Präsidenten oder einer Präsidentin.
[Wahl einer Präsidentin oder eines Präsidenten der Bürgerschaft]
Von der CDU-Fraktion ist Herr Berndt Röder vorgeschlagen. Weitere Vorschläge liegen mir nicht vor. Die Wahl findet in Wahlkabinen statt.
Um das Verfahren zu beschleunigen, möchte ich zwei weitere vorläufige Schriftführerinnen oder Schriftführer um Mitwirkung bitten. Ich berufe dazu die beiden nächst-
Ergebnis siehe Seite 13
A C
B D
jüngsten Bürgerschaftsmitglieder, das sind Herr Trepoll und Frau Husen. Bitte nehmen Sie hier oben Platz.
Wir verfahren nun so, dass Herr Hecht, Herr Sarrazin und Herr Trepoll abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und von Frau Cornell den Stimmzettel entgegenzunehmen. Mit dem Zettel gehen Sie bitte in eine der Kabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Der Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Ich bitte, den Stimmzettel nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig.
Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Husen, bei der die Wahlurne steht, und stecken ihren Stimmzettel in die Wahlurne. Ich darf Herrn Hecht bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Nunmehr ist die Wahlhandlung geschlossen. Ich bitte, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Unterbrechung: 15.34 Uhr –––––––––– Wiederbeginn: 15.43 Uhr
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Es sind 121 Stimmzettel abgegeben worden, davon waren 121 Stimmen gültig. Von den gültigen Stimmzetteln waren JaStimmen 111,
Nein-Stimmen 6, Enthaltungen 4. Damit ist Herr Röder gewählt worden.
Herr Röder, ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.
(Berndt Röder CDU: Ja, Herr Präsident, ich nehme die Wahl an. Herzliche Gratulation, Herr Röder. Ich darf Sie bitten, nach oben zu kommen und den Präsidentenplatz zu übernehmen. – Danke schön. (Anhaltender Beifall im ganzen Hause)