Luisa Fiedler

Sitzungen

18/5 18/12 18/13 18/24 18/25 18/28 18/29 18/32 18/35 18/49 18/56 18/57 18/60 18/62 18/72 18/73 18/76 18/78 18/87

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD-Fraktion begrüßt im Integrationskonzept des Senats durchaus die Erkenntnis, dass die Forderung interkultureller Kompetenzen und der Muttersprache wichtige Instrumente der Integration sind.
Der Senat kann sich gern damit schmücken. Es sind schließlich alte Forderungen des rotgrünen Senats, die hier ein Revival erleben, denn es ist in der Tat so, dass die Gewinnung von Lehrkräften mit Migrationshintergrund zwar als Ziel formuliert wird, es bis jetzt aber bei einem Prüfungsauftrag belassen worden ist. Eine gezielte Einstellungsstrategie ist auch für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, für Erzieherinnen und Erzieher noch lange nicht in Sicht.
Der Antrag der GAL-Fraktion will den Anteil von Migrantinnen und Migranten in Bildungsberufen verbessern. Dieses Ziel begrüßt meine Fraktion ausdrücklich, zumal es den Forderungen entspricht, die wir fraktionsübergreifend im vergangenen Jahr in der Enquete-Kommission "Schule" formuliert hatten und die von allen Mitgliedern der Kommission unterstützt wurden.
Ausgehend von der Tatsache, dass heute bereits die Hälfte der unter Sechsjährigen einen Migrationshintergrund hat, ist die interkulturelle Bildung von Pädagogen eine Grundkompetenz. Interkulturelles Lernen ist heute in erster Linie ein Bildungsprinzip. Die Adressaten sind alle in einer multikulturellen Gesellschaft zusammenlebenden Ethnien.
Es ist an der Zeit, dass wesentliche Aspekte im Leben der Migrantenkinder, die früher ignoriert oder negativ bewertet wurden, was beispielsweise das Recht auf muttersprachlichen Unterricht, das Vorhandensein von Differenzen oder die Eigenwertigkeit ihrer Sozialisation betraf, heute positiv bewertet und berücksichtigt werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist auch an der Zeit, die Vielfältigkeit und die Verschiedenheit der Kulturen als Chancen für unsere Gesellschaft zu begreifen.
Natürlich bringen die Einwandererkinder ihre Ansichten über Religion und Sprache, über Lebensgewohnheiten und Gesellschaftsordnung, über kulturelle Tradition, künstlerische Ausdrucksformen, zwischenmenschliche Beziehungen mit. Das heißt, sie kommen mit einem vollen Koffer voller Schätze. Das alles anzuerkennen und wertzuschätzen, ist ein Gebot der Teilhabe und der Gerechtigkeit.
Das gilt ganz besonders für den Bildungsbereich. Daher muss sich in Kitas und Schulen sowohl in Bildungsinhalten, als auch beim pädagogischen Personal widerspiegeln, dass Deutschland ein Zuwanderungsland geworden ist.
Wir wissen, dass wesentliche Integrationsprozesse durch Bildung erfolgen und hierfür benötigen wir erfolgreiche Vorbilder aus unterschiedlichen Lebenswelten.
Junge Menschen aus Zuwandererfamilien brauchen Beispiele dafür, dass es möglich ist, als Migrantin und Migrant einen guten Platz in der Gesellschaft zu erreichen und diese Gesellschaft auch aktiv und konstruktiv voranzubringen. Jede Erzieherin und jeder Lehrer mit Migrationshintergrund sendet die Botschaft aus: Das ist unser Land. Genau das brauchen wir, wenn unsere
A C
B D
Gesellschaft ein Ganzes werden und sein soll und kein Stückwert von auseinanderdriftenden Teilkulturen.
Meine Fraktion unterstützt daher den Antrag der GALFraktion. Wir bedauern es, dass die CDU diesen wichtigen Antrag nicht in den Sozial- und Jugendausschuss überweisen möchte.
Wir sind uns aber hier in diesem Hause alle einig, dass der Antrag der GAL in die richtige Richtung geht, weshalb meine Fraktion ihm im Wesentlichen zustimmen wird. Allerdings werden wir uns bei dem zweiten Petitum enthalten, weil es aus unserer Sicht schwer vorstellbar ist, einen Automatismus für die Einstellung von Migrantinnen und Migranten einzubauen. Vielmehr könnten wir uns vorstellen, bei gleicher Qualifikation Migrantinnen und Migranten bevorzugt einzustellen.
In der Ausschussberatung - sie findet leider nicht statt - hätten wir einiges auch in Richtung Senat besprechen können, denn Lippenbekenntnisse als bloße Zustimmung werden der Notwendigkeit nicht gerecht, dass wir dringend in Kitas und Schulen mehr Erzieherinnen und Erzieher sowie mehr Lehrpersonal mit Migrationshintergrund benötigen. Hier reicht ein Prüfauftrag nicht mehr aus. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Meyer-Kainer, was nützt uns das beste Konzept zur Sprachförderung, wenn die Umsetzung nicht stimmt. Letztendlich ist es wichtig, was bei den Kindern ankommt. Es ist nicht so, dass die Antworten des Senates auf unsere Große Anfrage sich als eine Erfolgsgeschichte präsentieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir sicherstellen wollen, dass Kinder rechtzeitig die deutsche Sprache lernen, dann müssen wir unbedingt dafür sorgen, dass alle in für diese Aufgabe qualifizierte Einrichtungen kommen, seien es Vorschulen oder Kitas. Darüber sind wir uns alle einig. Aber gerade hierbei ist eine Negativentwicklung zu beobachten. Dies möchte ich mit einigen Zahlen belegen.
Wir haben seit der Einführung der Vorschulgebühren vor zwei Jahren bis heute einen Rückgang von 485 Kindern nichtdeutscher Muttersprache in Vorschulen. Das ist immerhin ein Minus von 22 Prozent. Erfreulicherweise steigt die Zahl der Kinder in der Vorschule im kommenden Schuljahr wieder. Wir sprechen von rund 6 Prozent mehr als vor der Einführung der Vorschulgebühren. Dann ist immer noch ein Minus von 16 Prozent vorhanden. Meine Damen und Herren von der CDU, das ist die überfällige Korrektur Ihrer eigenen Fehlentscheidung, die Vorschulgebühren einzuführen.
Erst vor wenigen Tagen erklärte der Senat auf eine Anfrage von mir und meiner Kollegin Dr. Hilgers, dass ihm die Zahl der Kinder mit Sprachförderbedarf und jetzt ohne Gebührenverpflichtung in den neuen Vorschulklassen bisher nicht bekannt sei. Das ist einfach nicht nachvollziehbar, nachdem der Senat die Anmeldezahlen bereits öffentlich gefeiert hatte. Da frage ich mich, wie man von Erfolg sprechen kann, wenn Ihnen die Zahlen nicht einmal bekannt sind.
Grund zur Zufriedenheit besteht beileibe auch nicht in den Kitas. Zwar konnte der Anteil der Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache in den Kitas im letzten Jahr gehalten werden, er hätte aber deutlich steigen müssen, um dem Ziel besserer Sprachförderung gerechter zu werden, als es bis jetzt der Fall ist. Denn 48 Prozent der unter sechs Jahre alten Kinder haben einen Migrationshintergrund. Genau für diese Kinder ist der Zugang zu einer Kita immer noch keine Selbstverständlichkeit und das, obwohl aus allen Ecken das heilige Wort "Priorität Sprachförderung" erschallt. Es war und bleibt ein Irrtum, das Kriterium Sprachförderbedarf in das Kita-Gutscheinsystem nicht einzubeziehen.
Eine andere Blackbox sind die additiven Kurse - Frau Meyer-Kainer hat schon davon gesprochen -, die die Bildungssenatorin sehr laut propagiert hat. Auch hierbei tappen wir weiterhin im Dunkeln, was den sprachlichen Zuwachs anbelangt, der in den vier Wochenstunden Nachmittagsunterricht erreicht worden ist. Wir wissen, dass diese Kinder da sind, aber wir haben überhaupt keine Vorstellung, wie der sprachliche Zuwachs tatsächlich aussieht. Die Einführung der Vorschulpflicht für Kinder mit Sprachförderbedarf zeigt ebenfalls, dass dieses Experiment nach nicht einmal zwei Jahren auf jeden Fall stark infrage steht. Ich möchte nicht behaupten, dass es gescheitert sei, aber man könnte das auch so nennen.
Kommen wir auf die Schulen zu sprechen. Hier heißt es, bessere Sprachförderung solle durch Optimierung von Diagnose und Förderinstrumenten, koordinierte Förderung in allen Unterrichtsfächern und verbesserte Erfolgskontrollen erreicht werden. So weit, so gut. Wenn man aber konkrete Resultate wissen will, stellt man vor allem fest, dass der Senat wenig über die Umsetzung seines Konzeptes weiß, im Positiven wie im Negativen. Dabei gibt es eine Berichtspflicht der Schulen über die Umsetzung des Sprachförderkonzeptes. Die Schulen sollen Daten zu fünf Informationsbereichen liefern, von der Sprachstandsdiagnose über eingeleitete Förderpläne bis hin zu Ressourceneinsatz und Ergebnissen. Das macht auch Sinn. Wir wollen verbindliche Förderstandards und wir wollen Qualitätssicherung. Das Problem ist nur, dass viele Schulen im Schuljahr 2005/2006 der Berichtspflicht nur eingeschränkt nachgekommen sind. Ich behaupte, dass dies sicherlich nicht aus reiner Willkür, Desinteresse oder gar Faulheit geschieht, sondern weil die Schulen bei der Dauerbombardierung mit immer neuen Aufgaben bei bestenfalls gleichen Ressourcen einfach nicht mehr mitkommen.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Hilferuf der Schulleiter von Gymnasien, der neulich in der Presse zu finden war und den Sie alle sicherlich gelesen haben. Ich denke, dass die Aufgabenfülle in anderen Schulformen bestimmt nicht geringer ist. Ich denke, dass das ein Grund dafür ist, dass man auch bei solchen Vorhaben keine gesicherte Evaluation herstellen kann. Die Folge ist, dass das Sprachförderkonzept nicht so umgesetzt
werden kann wie es sollte. 17,2 Prozent der Schulen konnten keine Informationen über individuelle Förderpläne vorlegen. Die Behörde weiß also nicht, was dort wirklich passiert. Nimmt man die Schulen, die nur in drei von fünf Kategorien berichtet haben,
dann sind es sogar fast 20 Prozent der Schulen, von denen der BBS in wesentlichem Umfang Informationen über die Sprachförderung fehlen. Auch wenn das Monitoring noch neu ist, muss man doch sagen, dass das für ein verpflichtendes Berichtswesen auf jeden Fall erklärungsbedürftig ist.
Die Bildungssenatorin hat im letzten Schuljahr Ziel- und Leistungsvereinbarungen über die Umsetzung des Sprachförderkonzepts mit allen Schulen abschließen lassen. Unsere Frage, wie viele Schulen die Ziele nicht erreicht haben, hat der Senat nicht beantworten können. Es geht hier nicht darum, mit der Sanktionskeule über den Senat herzufallen. Eines ist klar: Entgegen dem proklamierten Anspruch lässt sich die erfolgreiche Umsetzung des Sprachförderkonzepts bisher offenbar nicht belegen.
Woran könnte es liegen? Meine Fraktion hat von Anfang an die Unterfinanzierung des Sprachförderkonzepts kritisiert. Wir reden nach wie vor von 160 Lehrerstellen für Sprachförderung, die nicht etwa neu verteilt wurden, sondern die die Senatorin einfach zweckentfremdet hat. Das könnte eine der Gründe sein, dass die Schule nicht diagnostizierbare Ergebnisse abliefert. Aber der Senat behauptet unverdrossen, dass die Sprachförderung optimal ausgestattet sei.
Meine Damen und Herren! Das Sprachförderkonzept klingt wie ein hehres Versprechen. Was die Sprachförderung in den Schulen angeht, weiß der Senat in Wahrheit gar nicht so genau, wie der Stand der Dinge ist. Er kann es nicht wissen, weil sein Berichtswesen mangelhaft ist. Warum das jetzt und hier als ultimativer Erfolg gefeiert wird, bleibt Ihr Geheimnis. - Vielen Dank.
Herr Präsident, Herr Staatsrat Dr. Voges! Auf meine Anfrage vom 12. Februar erklärte der Senat, dass er nicht genau sagen könne, aus welchen Gründen wie viele Kinder in diesem Schuljahr trotz
A C
B D
besonderen Sprachförderbedarfs keine vorschulische Sprachfördermaßnahmen erhalten.
Ich frage den Senat erstens: Warum werden diese Daten nicht erhoben?
Zweitens: Warum ist es nicht möglich, innerhalb einer Woche zu ermitteln, wie viele Kinder im Vorschulalter mit sonderpädagogischem Förderbedarf keine additive Sprachförderung, sondern andere sprachheilpädagogische Förderungen erhalten?
Herr Staatsrat Dr. Voges! Am 11. Oktober letzten Jahres erklärte Senatorin DingesDierig in diesem Hause wörtlich:
"Genau diese verbindliche Koordination und Zusammenarbeit, das schnelle Auswerten und Überprüfen von vorliegenden Daten erlaubt das zentrale Schülerregister."
Ist es richtig, dass alle schulpflichtig werdenden Kinder spätestens nach der Erstvorstellung im zentralen Schülerregister erfasst sein sollten?
Meine zweite Frage: Warum ist es ausgerechnet bei Kindern mit festgestelltem Förderbedarf nicht möglich zu erfassen, ob und in welcher Weise eine Förderung in staatlichen vorschulischen Maßnahmen erfolgt?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist leider richtig, dass das Thema Mobbing in den letzten Jahren auch die Schulen mit der gesamten Palette seiner Brutalität erreicht hat. Mobbing ist für eine nicht unbeträchtliche Zahl von Jungen und Mädchen, aber auch für Lehrerinnen und Lehrer oft ein Grund für Angst und Panik vor der Schule.
A C
B D
Umgekehrt lassen sich immer mehr Menschen in Mobbingaktivitäten verstricken, als ob Mobbing der neue, moderne gesellschaftliche Bazillus wäre. Da sich das Phänomen heimtückisch und subtil manifestiert, ist es einerseits nicht so leicht, es zu erkennen beziehungsweise Schutz für die Opfer oder wirksame Maßnahmen zu entwickeln. Doch andererseits, und das ist positiv, gibt es seit einigen Jahren ein wachsendes Bewusstsein und eine öffentliche Diskussion über die Schwere dieser Problematik. Mobbing wird als das erkannt, was es ist, nämlich als eine hundsgemeine Form der Gewalt.
Seit einigen Jahren gibt es bundesweit Überlegungen zu Mobbingprävention auch in Schulen. Die Handreichung des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung aus den letzten Jahren ist in diesem Sinne eine gute erste Maßnahme, aber es ist zutreffend, Frau Strasburger, dass weitere Maßnahmen unbedingt folgen müssen. Die SPD-Fraktion unterstützt deswegen den Antrag für ein Anti-Mobbing-Projekt in Hamburger Schulen ohne Wenn und Aber. Ich sehe verschiedene Ansatzpunkte, um das Thema Mobbingprävention in Hamburgs Schulen zu integrieren, wobei es grundsätzlich unter zwei Aspekten aufgegriffen werden sollte.
Erstens muss es unser Ziel sein, dass Schule für alle ein Lebensort der persönlichen Entfaltung sein sollte, wo Angst und Gewalt nichts zu suchen haben. Es geht also auch unmittelbar um die Entwicklung einer adäquaten sozialen Kompetenz und um den Schutz aller, die an Schule teilhaben, Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrerinnen und Lehrer. Seit einigen Jahren werden mit beachtlichen Erfolgen Schülerstreitschlichterprogramme in unseren Schulen durchgeführt. Es ist naheliegend, diese Programme mit Blick auf das Ziel Mobbingprävention und -abwehr weiterzuentwickeln und auszubauen.
Es gibt einen zweiten Aspekt, warum das Thema Mobbing in der Schule uns Gedanken machen muss. Ich will ihn mit einem Zitat aus der Hessischen Lehrerzeitung der GEW umreißen:
"Die Schule stellt das gruppendynamische Übungs- feld …"
sozusagen eine Art Zukunftswerkstatt –
"… für das spätere Mobbing am Arbeitsplatz … und … auch für die Diskriminierung von Minderheiten in der Gesellschaft dar."
Es muss also darum gehen, Schülerinnen und Schüler für ihr weiteres Leben gegen Mobbing zu sensibilisieren und Werte zu vermitteln. Die Opfer müssen Strategien entwickeln und Gegenwehr erlernen. Sie müssen lernen, Stopp zu sagen. Es ist wichtig, dass Kinder lernen, die Grenzen des Erträglichen und Zulässigen zu erkennen und zu verbalisieren. Wir wollen die Schule nicht nur als gewaltfreie Insel, sondern wir wollen die Gesellschaft insgesamt als eine Gesellschaft, in der keine Gewalt herrscht und wo die Werte der Achtung und der Toleranz gelebt werden können.
Wenn dieser Antrag, liebe Frau Kollegin Strasburger, mithilft, in diese Richtung zu gehen, dann können wir das nur begrüßen und unterstützen. – Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Antworten des Senats auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion finden sich die Aussagen, dass die Erstvorstellung eine wesentliche Unterstützung für das Ziel sei, möglichst alle Kinder im Jahr vor der Einschulung optimal zu fördern. Das betrifft sowohl die Sprachförderung als auch den Förderbedarf in den Bereichen der körperlichen, motorischen und seelischen Entwicklung des Kindes sowie die besonderen Begabungen.
Es wird hier heute sehr viel über Sprachförderung gesprochen, aber Sprachförderung ist immer nur ein Teil der Problematik. Uns geht es um die gesamte Entwicklung des Kindes.
Dieser Aussage stimmt die SPD-Fraktion uneingeschränkt zu. Es ist ausdrücklich anzuerkennen, dass die Schulen mit Unterstützung von REBUS und der Rechtsabteilung der Bildungsbehörde bei der zurückliegenden
Erstvorstellung eine Erfassung von fast 100 Prozent geleistet haben.
Andererseits lässt die Anfrage der CDU einige wesentliche Punkte offen. Die Erstvorstellung ist der erste Schritt. Entscheidend ist, was danach folgt. Es muss gewährleistet sein, dass Kinder mit erkanntem Förderbedarf im zweiten Schritt tatsächlich eine Förderung im erforderlichen Umfang erhalten. Der Senat liefert dazu Zahlen, die nicht stimmig sind: Er schreibt, von 15 000 vorgestellten Kindern hätten 12,3 Prozent besonderen Sprachförderbedarf. Dies erfahren wir in den Fragen acht und neun. 12,3 Prozent von 15 000 sind 1845.
Der Senat führt weiter aus, dass 1408 Kinder eine entsprechende vorschulische Maßnahme erhielten. Dass sind aber nur 9,4 Prozent. Was ist mit den übrigen 437 Kindern, immerhin knapp einem Viertel aller Kinder mit besonderem Förderbedarf? Die Antwort auf diese Frage bleibt offen. Wir wissen nicht, was mit diesen 437 Kindern geschieht.
Neben den Kindern mit besonderem Förderbedarf, für die eine Förderung ein Jahr vor der Einschulung vorgesehen ist, gibt es Kinder, die zwar keinen besonders ausgeprägten Förderbedarf haben, die aber gleichwohl in ihrer Entwicklung verzögert sind. Hierzu werden keine Zahlen vorgelegt. Stattdessen erklärt der Senat auf die Frage nach eingeleiteten Maßnahmen, dass der Besuch einer vorschulischen Einrichtung empfohlen werde.
Soweit, so gut, nur steht dort noch immer die Einführung von Vorschulgebühren. Das wird sich ändern, aber noch steht es da. Auch sieht das Kita-System Sprachförderbedarf nicht als Anspruchskriterium für einen Ganztagsplatz vor. Das steht natürlich in einem gewissen Spannungsverhältnis zu dieser Empfehlung. Es ist ja bekannt, dass die Zahl der sozial benachteiligten Kinder mit KitaGanztagsplatz gravierend zurückgegangen ist. Im letzten Sommer musste der Senat auf eine große Anfrage meiner Kollegin, Frau Dr. Hilgers, einräumen, dass in Stadtteilen mit sozialen Problemen seit 2002 der Anteil der Kita-Ganztagskinder von 80 Prozent auf nur noch 54 Prozent gesunken sei. Das ist dramatisch. Natürlich sind besonders Kinder mit Migrationshintergrund betroffen. Hier geht wertvolle Zeit für Sprachförderung, aber auch für die allgemeine Entwicklung des Kindes verloren.
Wenn immerhin die Vorschulgebühren für Kinder mit Sprachförderbedarf wieder abgeschafft werden sollten, zeigt dies nur, dass Sie der Stadt diesen Fehler von vorn herein hätten ersparen können. Warnungen gab es wirklich genug.
Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich die Verhältnisse in den Quartieren deutlich unterscheiden. Es wäre also auch wichtig zu wissen, wie sich der Förderbedarf auf die einzelnen Stadtteile verteilt. Wer wirklich benachteiligte Stadtteile unterstützen will, muss genau hinsehen beziehungsweise fragen. Das hat die CDU-Fraktion leider mit dieser Anfrage versäumt.
In der Vergangenheit hat der Senat auf unsere diversen Kleinen und Großen Anfragen immer wieder erklärt, es sei ihm nicht bekannt, wie viele Kinder, bei denen ein Förderbedarf festgestellt worden sei, auch tatsächlich
A C
B D
eine Förderung erhielten und in welchem Umfang dies geschehe. Mehrfach hat der Senat zu Protokoll gegeben, dies sei mit vertretbarem Aufwand nicht zu ermitteln. Ich habe stark den Verdacht, dass der Senat dies gar nicht ermitteln will. Mir scheint es nicht recht erklärlich, wie man mit Priorität frühe Sprachförderung betreiben will, ohne exakt zu wissen, wie viele Kinder mit Förderbedarf de facto erreicht werden sollen. Dabei finde ich es bedauerlich, dass die Antworten auf die Große Anfrage hierzu keine neuen Erkenntnisse bereitstellen.
Die SPD-Fraktion möchte hier natürlich Genaueres erfahren. Deshalb werden wir in den nächsten Tagen eine eigene Anfrage zum Thema Sprachförderung einbringen, mit der wir den offen gebliebenen Fragen weiter nachgehen werden, denn wenn die guten Absichten durch die Folgen unausgewogener Gebührenregelungen konterkariert werden, besteht für uns Handlungsbedarf. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Welche Maßnahmen wird die Behörde in Zukunft ergreifen, um die Eingangsfrequenzen zu senken?
Ich hätte noch eine Zusatzfrage. Und zwar, ist es Ihnen bekannt, wie viele der ersten Klassen mit 27 oder mehr Kindern nach den Kriterien des KESS-4-Belastungsindex in einem sozial besonders belasteten Gebiet vorliegen?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Was wir hier von der Regierungsfraktion, von der Senatorin gehört haben, ist schon etwas bizarr. Es klingt so, als seien die schlechten Bildungsbedingungen in dieser Stadt einfach vom Himmel gefallen, als sei es nicht die Senatorin gewesen, die die Schulen auf 27 plus 3 Kinder verpflichtet hat und für das Wirrwarr in der Sprachförderung gesorgt hat und als hätte die CDU all das nicht gewusst und mitgetragen, meine Damen und Herren. Das ist doch blanker Hohn.
Leider sind die überfüllten Klassen nicht das einzige Problem der Bildungsmisere in dieser Stadt. Die Benachteiligung von Kindern gerade in den armen Stadtteilen zieht sich wie ein roter Faden durch die Politik dieses Bildungssenates, meine Damen und Herren. Frau Senatorin, hören Sie richtig zu, denn ich erzähle Ihnen jetzt die Wahrheit. Ich möchte in der Kürze der Zeit auf die beiden Anträge meiner Fraktion zur angemessenen Finanzierung der Sprachförderung und für die Rücknahme der Kürzungen an den Ganztagsgrundschulen eingehen.
Frau Senatorin, das Sprachförderprogramm an sich ist gut, aber die Umsetzung liegt im Argen, weil die erforderlichen Mittel nicht annähernd zur Verfügung stehen. Das ist die Wahrheit. Kein Wunder angesichts der Kürzungen um 20 Prozent seit dem Jahre 2001. Wenn man etwas will, dann muss man schon das nötige Geld in die Hand nehmen.
Die Bildungsbehörde – Ihre Behörde, Frau Senatorin – hat zum neuen Schuljahr ein gewaltiges Umverteilungskarussell in Gang gesetzt, um Schulen mit Sprachförderressourcen auszustatten, und zwar auf Kosten von rund 175 Schulen, bei denen die Sprachförderung innerhalb eines Schuljahres teilweise drastisch reduziert wurde. Über 80 Schulen müssen Kürzungen von mehr als 25 Prozent ihres Sprachförderetats abgeben. Das ist angesichts des immensen Bedarfes eine gewaltige Ohrfeige. Ich finde es wirklich zynisch, wenn Sie, Frau Senatorin, diese Kürzungen sogar als Gebot der Gerechtigkeit hinstellen.
Sie sprechen davon, erst einmal die soziale Lage der Schulen zu berücksichtigen. Sie behaupten, die angebliche frühere Gießkannenpolitik zu beenden. Fakt ist aber, dass der Senat auf Anfrage nicht eine einzige Schule nennen kann, die aufgrund dieser so genannten Gießkannenförderung zu viele Sprachförderressourcen erhalten hätte.
A C
B D
Das ist das Ergebnis von einer Kleinen Anfrage, Frau Senatorin.
Fakt ist auch, dass Sprachfördermittel schon seit Jahren nach dem Sozialindex zugewiesen werden. Das ist nichts Neues, das haben Sie auch nicht erfunden. Die Zuweisungskriterien dieses Jahres galten schon im letzten Jahr. Von daher stehen wir wirklich vor einem großen Rätsel, was Sie mit diesem Wechsel gemacht haben.
Warum die jetzt zusätzlich ausgestatteten Schulen nicht bereits im letzten Jahr berücksichtigt wurden, kann die Behörde auch nicht sagen. Die Antwort drängt sich deshalb auf, dass die Mittel anderswo verwendet worden sind. Wer die Verlautbarungen der BBS zur Sprachförderung für bare Münze nimmt, muss denken, dass die Senatorin selber nicht weiß, welche Schule nach welchen Kriterien wie viele Sprachförderressourcen für wie viele Förderfälle bekommt. Das ist die Wahrheit.
In Wahrheit sollen die Verlautbarungen über das Ende der Gießkannenförderung nur vernebeln, dass der Senat die Umsetzbarkeit des eigenen Sprachförderkonzeptes durch Unterfinanzierung sehenden Auges torpediert. Wenn reihenweise Schulen in sozialen Brennpunkten – wie zum Beispiel auf der Veddel oder in Wilhelmsburg – Ressourcen abgeben müssen, ohne dass sich die Lage dort gebessert hätte, dann kann etwas nicht stimmen, Herr Heinemann, auch wenn Sie hier sehr polemisch vor sich her geredet haben. Der Senat reißt Löcher auf, damit anderswo Löcher gestopft werden können. So sieht es aus. Das nenne ich nicht Gerechtigkeit, Herr Heinemann, sondern Verantwortungslosigkeit.
Ich nenne es Chaos auf Kosten der am stärksten Benachteiligten.
Ich beziehe mich auf Zahlen, auf Kleine Anfragen, die ich im Laufe der letzten Zeit gestellt habe. Im Gegensatz zu Ihnen versuche ich, ziemlich sachlich vorzugehen.
Das Flickwerk dieses Senates muss, meine Damen und Herren, endlich ein Ende haben. Deswegen fordern wir als SPD-Fraktion eine angemessene Finanzierung der Sprachförderung. Wir fordern, dass der Senat den tatsächlichen Sprachförderbedarf der Schulen und den Ressourcenbedarf, der sich daraus ergibt, endlich offen legt.
Heute haben wir die absurde Situation, dass im Grunde niemand nachvollziehen kann, wie viele Mittel welche Schule für welchen Förderbedarf bekommt. Klar ist nur, dass der Senat die Sprachförderung erst einmal kräftig zusammengestrichen hat. Da helfen auch die diagnostischen Errungenschaften Ihrer Regierung nicht, denn die Schulen müssen dann auch die Möglichkeit haben zu handeln. Deswegen ist es wichtig, dass ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Aber was hier
geschieht, ist ein echter Schildbürgerstreich und nichts anderes.
Meine Damen und Herren! Löcher aufzureißen, um Löcher zu stopfen, das scheint überhaupt das Prinzip der CDU-Schulpolitik zu sein, denn genauso stellt es sich auch bei den Ganztagsschulen dar. Der Senat hat im Rahmen der Erweiterung des Ganztagsschulangebots, was hauptsächlich die Gymnasien betraf, die Ausstattungsstandards der bestehenden Ganztagsschulen kräftig abgesenkt.
Hören Sie doch auf, rumzukrakeelen. Kommen Sie doch hierher.
Das Rahmenkonzept Ganztagsschule sieht bei bestehenden Ganztagsschulen Kürzungen der Zuweisung für Ganztagsangebote um insgesamt 60 Prozent vor. Mit Beginn dieses Schuljahres sind die Standards wieder um 15 Prozent gekürzt worden. Diese Einschnitte führen zu brutalen Reduzierungen von Angeboten und zur deutlichen Absenkung der pädagogischen Qualität, gerade an Schulen, wo das am nötigsten gefragt wäre. Von den Kürzungen sind wieder einmal überwiegend Schulen in sozialen Brennpunkten betroffen. Nach einer Anfrage, die ich gestellt habe, sind nach Auskunft des Senats von den 19 Ganztagsgrundschulen zwölf – so wörtlich – sozial stark belastet. Konsequenzen für die Mittelausstattung sind trotzdem nicht vorgesehen, weil das Ganztagsschulkonzept des Senats die soziale Lage in den Quartieren völlig außer Acht lässt. Das ist die Wahrheit.
Für die Schulen – und das heißt vor allem für die Kinder – bedeutet das weniger pädagogische Angebote am Nachmittag, weniger Zuwendung und weniger Förderung. Für sie bedeutet das schlicht und einfach kaum Zukunftschancen. Hier gilt es für uns, ganz energisch gegenzusteuern. Meine Fraktion beantragt daher die Ausstattungsstandards der bestehenden Ganztagsschulen nicht abzusenken. Für die Ganztagsgrundschulen halten wir eine Anhebung der Ressourcen auf das bis 2003 geltende Niveau der Personal- und Sachmittelausstattung für unabdingbar,
insbesondere bei Schulen, die der Senat selbst als stark sozial belastet bezeichnet hat. Dies gilt es im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2007/2008 dauerhaft auszufinanzieren.
Eines kann man jedenfalls nicht machen: Einerseits bei den Klassengrößen die Quartiere gegeneinander auszuspielen auf Kosten der individuellen Förderung, auf die alle Kinder, egal wo, einen Anspruch haben.
Andererseits geht es auch nicht, die Ganztagsschulen so zu rupfen, dass pädagogisch notwendige und sozial stabilisierende Arbeit in Brennpunktschulen nicht mehr stattfinden kann und wir dort dann nur noch von einer Betreuung sprechen können. Aber das Wort Bildung wäre an dieser Stelle falsch angebracht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU! Wir haben in den letzten Monaten bei verschiedenen Gelegenheiten gehört, dass auch bei Ihnen der Wille besteht, durchaus das soziale Profil der Stadt zu stärken. Lassen Sie diesen Bekenntnissen konkrete Taten folgen. Wir machen das schon durch unsere menschliche Metropole.
Folgen Sie uns, indem Sie unseren Anträgen Ihre Zustimmung geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Im Februar hat der Senat auf meine Kleine Anfrage erklärt, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung zum Umzug der Zentralbücherei der HÖB an den Domplatz, deren Fehlen der Rechnungshof bereits im Jahresbericht 2005 moniert hatte, zur Jahresmitte vorliegen soll.
Meine zweite Frage: Wird der Senat der Bürgerschaft die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu gegebener Zeit zugänglich machen?
Auf welcher Informationsgrundlage wurde die Festlegung des Domplatzprojekts, im Wesentlichen unverändert realisiert zu werden, getroffen?
Auf welcher Informationsgrundlage wurde die Festlegung getroffen, das Domplatzprojekt im Wesentlichen unverändert realisieren zu wollen?
Auf welcher Informationsgrundlage?
Der Senat.
Frau Präsidentin, Herr Staatsrat Dr. Voges! Der Senat beabsichtigt, die jährlichen Ausgaben für Schulbau und Schulunterhaltung lediglich im Bereich Hamburg-Süd um bis zu 8 Millionen Euro zu erhöhen. Kann man also davon ausgehen, dass der Mehrbetrag für das ganze Hamburger Gebiet auf eine Größenordnung von 50 Millionen Euro zulaufen wird?
Frau Präsidentin! Der Datenschutzbeauftragte geht seit letztem Juli von gravierenden und noch nicht behobenen Datenschutzmängeln beim Büchergeld aus. Betroffen sollen insbesondere Sozialdaten bei Befreiungsanträgen sein.
Daher frage ich den Senat, Herrn Staatsrat Dr. Voges: Welche Maßnahmen wurden inzwischen zur Behebung der gerügten Mängel unternommen?
Meine zweite Frage: Hat die zuständige Behörde einen Überblick darüber, an welchen Schulen entsprechende Mängel bestehen und wo sie zwischenzeitlich abgestellt wurden?
Sie haben die Fragen sehr ausführlich beantwortet.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Metropole Hamburg ist nicht nur dort, wo die großen Schiffe anlegen und die Leuchttürme leuchten, sondern die Stadt ist für uns vor allem da, wo die meisten Menschen wohnen. Auf ihrer Geschichte und ihren Geschichten gründet ihr historischer und kultureller Reichtum. Es ist für mich daher eine wahre patriotische Aufgabe, wenn sich Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in Geschichtswerkstätten und Stadtteilarchiven der Geschichten ihres Stadtteils annehmen und widmen.
In jahrelangen akribischen Recherchen erforschen, dokumentieren und bewahren sie die Geschichte der Quartiere, indem sie eine Fülle an Material und mündlicher Überlieferung zusammentragen und dadurch das Vergessene und Vergangene wieder erstehen lassen. Die Lateiner sagten dazu: per aspera ad lucem, von unten nach oben ans Licht. Diese Geschichten sind zwar keine Heldengeschichten, sie erzählen vielmehr vom Leben der einfachen Menschen, aber gerade das Unspektakuläre, das Verborgene, das Gewöhnliche macht diese Stadt unverwechselbar.
Heute ist dank dieser Arbeit unser Bild von Hamburg, von seinen Menschen und ihrer Geschichte differenzierter und vielfältiger denn je. In der Großen Anfrage "Erinnern statt vergessen", 60 Jahre nach Kriegsende, wird auf eindrucksvolle Weise ihr Beitrag zur Erinnerungskultur dieser Stadt dokumentiert. Gerade diese Ergebnisse machen es für Schulen unverzichtbar, vor Ort auf historische Quellen zurückgreifen zu können.
Ich möchte deswegen an dieser Stelle ein paar Beispiele nennen, stellvertretend natürlich für alle 14 Geschichtswerkstätten in dieser Stadt. Ich nenne die eindrucksvolle Ausstellung zum Feuersturm 1943, die die Geschichtswerkstatt Hamm erarbeitet hat und die auch in diesem Hause gezeigt worden ist. Ich nenne eine ganze Reihe von Buchveröffentlichungen der Galerie Morgenland in Eimsbüttel, die Maßstäbe der Sozialgeschichtsschreibung des Dritten Reiches und der Nachkriegszeit gesetzt hat. Ich nenne Migrationsgeschichte, die in Wilhelmsburg mit dem Projekt "Wilhelmsburg – Williamsburg" aufgearbeitet wurde. Bei diesem Projekt wurden Theater und Literatur als Mittel der historischen Aufarbeitung genutzt. Daraus wurde schließlich in Kooperation mit dem Gymnasium Kirchdorf/Wilhelmsburg ein Theaterstück erarbeitet, dessen Aufführung sowohl auf der Veddel als auch in New York – auf Einladung der dortigen deutschen Gemeinde – Furore gemacht hat. Hier zeigt sich, wie Erinnerungskultur eine Quelle der Auseinandersetzung mit unserer Gegenwart sein kann. Es zeigt aber auch, wie wichtig Geschichtswerkstätten als außerschulische Kooperationspartner und Orte des Lernens sind.
Unser Antrag hat heute zum Ziel, diese wertvollen Hamburger Institutionen zu erhalten, und zwar in vollem Umfang. Der erste Senat unter Bürgermeister von Beust hat die Zuwendungen für die Geschichtswerkstätten um 139 000 Euro gekürzt und das ist ein Minus von 25 Prozent. Der Senat hatte sogar einen totalen Kahlschlag beschlossen. Wir wissen alle in diesem Haus, wie sehr diese Stadt aufgestanden ist,
wie massiv diese Proteste von allen Seiten gekommen sind, auch von Ihrer Seite, aus allen Verbänden und deswegen ist uns dieser Kahlschlag erspart geblieben. Nach dem Motto "Vogel friss oder stirb" haben die Geschichtswerkstätten die Kürzungen als Herausforderung annehmen müssen und angenommen und mit großem Engagement versucht, die drastischen Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen zu kompensieren.
Der Bestand der Geschichtswerkstätten ist jedoch strukturell nicht gesichert. Viele Vorhaben mussten zeitlich gestreckt, neue Projekte verschoben oder aufgegeben werden, weil einfach keine Kapazitäten vorhanden sind. Wir hatten im Kulturausschuss dazu eine Anhörung. Im Protokoll ist nachzulesen, dass die Vertreter der Behörde von Stellenreduzierungen, Entlassungen, demotivierten Ehrenamtlichen und kürzeren Öffnungszeiten berichten mussten. Das bedeutet, weniger Kultur für die Stadtteile in dieser Stadt, weniger Kultur für die Menschen vor Ort.
Aufgrund der drastischen Kürzungen mussten die Kooperationen mit Schulen, zum Beispiel in Ottensen, aufgege
A C
B D
ben werden und das ist schon skandalös, wenn wir die ganze Zeit darüber diskutieren, wie wir bessere Schulen schaffen können, wie wir uns vernetzen können mit den Einrichtungen in den Stadtteilen und dann haben wir so eine wunderbare Geschichtswerkstatt und diese muss geschlossen werden, weil die Kapazitäten nicht ausreichen.
Es reichen auch keine Wunderformeln wie die Optimierung der Zusammenarbeit mit Schulen, die der Senat einforderte, was wir im Ausschuss gehört haben und im Protokoll zu lesen war. Ohne zusätzliche Ressourcen, Frau Senatorin, wird es wohl nicht gehen. Schließlich können sich Stadtteile wie Wilhelmsburg oder Bramfeld, in denen eine chronische Unterversorgung der kulturellen Institution vorhanden ist, wie Sie alle wissen, weniger auf die so genannten Synergieeffekte berufen, denn wo nichts ist, kann auch nicht fusioniert werden. Also gilt auch dieser Aspekt Fusionierung der Synergieeffekte nur für Stadtteile, in denen mehrere kulturelle Einrichtungen vorhanden sind.
Meine Damen und Herren! Wir beantragen deswegen für das laufende Jahr, die Kürzungen von 139 000 Euro rückgängig zu machen und dafür nicht verwendete Mittel aus den Töpfen für Kinder- und Jugendkultur sowie besondere Kulturförderung zu verwenden. Natürlich reicht es nicht, nur zu sagen, es soll mehr Geld regnen. Die Kultursenatorin verweist oft – ich finde auch zu Recht – auf erfolgreiche Projekte privater Kulturförderung, auf die so genannten Sponsoren. Unser Antrag enthält daher als zweites Petitum das Ersuchen, einen Leitfaden für kleinere Kultureinrichtungen in den Stadtteilen zu entwickeln, für kleine Oasen, für kleine Bausteine der menschlichen Qualität vor Ort. Dieser Leitfaden soll eine Art Lotse für das Akquirieren von Sponsoren werden. Statt die Geschichtswerkstätten mit Lippenbekenntnissen abzuspeisen, sollte ihnen jetzt und heute geholfen werden. Vollkommen unverständlich ist jedenfalls, dass die Regierungsfraktion trotz der Fülle an positiven Fakten nicht einmal im Ausschuss darüber reden will, wie denn den Geschichtswerkstätten substanziell, und zwar mit Ressourcen, geholfen werden kann. Das finde ich in Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um eine richtige Hamburgensie handelt, wirklich schade. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Mit dem Abbau und gleichzeitiger Einführung der Gebührenpflicht für Vorschulplätze hat der Senat bewirkt, dass die Zahl der Kinder nicht-deutscher Erstsprache in Vorschulklassen von 2037 auf 1755 zurückgegangen ist, sodass sich die Frage stellt, wo diese Kinder in diesem Schuljahr Sprachförderung erhalten.
Die zweite Frage. Was tut der Senat, um zum kommenden Schuljahr Rückstellungen wegen Sprachdefiziten zu vermeiden?
Ist es der zuständigen Behörde gelungen, mit den Trägern von Kitas eine Vereinbarung über die Begleitung von Kindern zu den Sprachkursen zu treffen?
Wie sollen die Kinder, die einen Ganztagsplatz haben, nach Auffassung der zuständigen Behörde dann zu den Kursen kommen, zumal bei 44 Standorten teilweise erhebliche Wegstrecken zu bewältigen sind?
Herr Präsident, Herr Staatsrat! In meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 16. Juni hatte ich gefragt, wie die BBS bei den jetzt anstehenden Ermessensentscheidungen im Härtefallverfahren eine einheitliche Praxis gewährleisten wird. Nachdem die Antwort lautete:
"Das Vorliegen einer besonderen Härte kann nur von Fall zu Fall entschieden werden. Diese Härtefallprüfung ist Einzelfällen vorbehalten.",
möchte ich wissen, ob der Senat demnach keine einheitliche Entscheidungspraxis der Schulleitungen anstrebt und wenn doch, welches sind die Kriterien für die sich auf das Büchergeld bezogenen Feststellungen eines Härtefalls?
Vielen Dank, Herr Präsident! Teilt die BBS die Feststellung, wenn im Infobrief 5 vom 8. Juni den Schulleitern eine Härtefallprüfung übertragen wird, dies dann aber im Infobrief 6 vom 21. Juni, also circa eine Woche vor Unterrichtsende, zum Beispiel durch Einschränkungen bei Waisenrenten wieder relativiert wird?
Herr Präsident! Wie der Senat auf meine Anfrage vom 12. Mai darstellte, erfolgte die Teilnahme einer Hamburger Schülerin an einem Pressetermin der CDU-Bürgerschaftsfraktion am 3. Mai auf Vorschlag einer Lehrerin ihrer Schule. Zugleich allerdings erklärte der Senat, dass Lehrer in Hamburger Schulen gar nicht für die Teilnahme an Partei- oder Fraktionsterminen werben dürfen.
Was unternimmt die zuständige Behörde allgemein und im konkreten Fall, wenn Lehrer in
_____________________
siehe Anlage 2 Seite 1657.
der Schule in unzulässiger Weise für die Teilnahme an parteipolitischen Veranstaltungen werben?
Ich frage jetzt ganz konkret bezogen auf die Schule Sinstorf. War es dann Ihrer Meinung nach zulässig, dass die Lehrerin eine Schülerin für die Teilnahme an einer Pressekonferenz, an einer Presseveranstaltung der CDU angeworben hat?
Nach welchen allgemeinen Kriterien ist zu beurteilen, ob und wann Lehrer in der Schule Schüler parteipolitisch beeinflussen dürfen.
Herr Präsident! Die neu eingeführten Anmeldeverbünde der Grundschulen sollen laut Senatsbegründung die Elternwahl stärken. Presseberichten war allerdings zu entnehmen, dass die Schülerzuweisung in den Anmeldekonferenzen in erheblichem Umfang nicht dem Elternwunsch entsprach.
Ich stelle noch eine zweite Frage.
Wie viele Grundschulen liegen auch nach den Beschlüssen der Anmeldekonferenzen vom 6. April unter der neuen Mindestzügigkeit?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Blick nach München beginnen. Dort hat Ende letzter Woche der Rat für deutsche Rechtschreibung getagt. Herausgekommen ist die Ankündigung einer weiteren Reform der Rechtschreibreform. Das wiederum hätte zur Folge, dass alle Schulbücher überarbeitet werden müssten. Damit komme ich zur Schulgesetznovelle, genauer gesagt, zur Abschaffung der Lernmittelfreiheit.
Wenn keines der bisher vorgebrachten Argumente verfangen hat, so gibt die offene Situation um die endgültige Festlegung der Orthographie dringend Anlass, die Einführung des Büchergeldes wenigstens zu verschieben.
Meine Damen und Herren von der CDU, muten Sie den Eltern nicht auch noch zu, dass sie heute für Bücher bezahlen müssen, die morgen überholt sein werden.
Aber nicht nur in diesem Punkt steht die jetzige Eile in bedenklichem Gegensatz zu der Nachlässigkeit, mit der die Schulsenatorin das Gesetz vorbereitet hat. So musste die Neuregelung der Anmeldung zur Grundschule nachträglich vom Senat in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. Erst mit dieser Änderung werden die neuen Anmeldeverbünde überhaupt rechtlich möglich.
A C
B D
Anders als in der Drucksache ausgeführt, wird die Neuregelung der Einschulung mitnichten die Position der Eltern stärken. Das ist das, was Sie, Herr Heinemann, immer erzählen. Vielmehr werden Eltern und ihre Kinder zum Spielball einer launischen Schulentwicklungsplanung.
Fakt ist – und es gelten hier die Fakten –, der Senat hat allgemein keine Antwort auf die Ursachen der Abwanderung von bestimmten Schulen. Deutliche Warnsignale geben die diesbezüglichen Anmeldezahlen für die Haupt- und Realschulen. Sie haben nämlich einen historischen Tiefstand erreicht. Nach drei Jahren Beust-Senat, der sich die Stärkung der Hauptschule auf die Regierungsfahne geschrieben hat, wurde das Gegenteil bewirkt. Das belegt, dieser Senat hat die falschen Rezepte für eine zukunftsfähige Schulentwicklungspolitik. Das ist die Wahrheit, das sind die Fakten.
Herr Heinemann, man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass wir im Grundschulbereich mit den neu eingeführten Anmeldeverbünden Ähnliches erleben werden.
Der Senat stärkt nicht die Schulen, sondern die soziale Segregation. Hauptbetroffene werden die Schulen in unterprivilegierten Stadtteilen sein. Die Folgen für diese Stadtteile sind vielen in diesem Hause in den letzten Monaten hinlänglich beschrieben worden.
Anmeldeverbünde und Mindestgrößen im Verbund mit Personalverknappung beschleunigen die Entwicklung prall voller Grundschulklassen. Das ist nicht das, was die Eltern sich unter einer stärkeren Berücksichtigung ihrer Interessen vorstellen. Auch von einer Stärkung der Elternrechte kann keine Rede sein. Der Gesetzentwurf sieht wörtlich vor, dass Eltern in Zukunft einen Anmeldewunsch haben dürfen, und man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass das etwas anderes ist als ein Rechtsanspruch.
Der Senat versucht aber, die Schulwahlentscheidung der Eltern als Pseudoplebiszit über die Abwicklung von Schulen zu verkaufen. Es sind aber die politischen Vorgaben, die in die Sackgasse führen. Eine pädagogisch begründete Mindestzügigkeit ist eine Fiktion, die durch die aktuellen Schulleistungsstudien mindestens infrage gestellt werden kann. Wenn die pädagogische Leistungsfähigkeit kleiner Schulen gefährdet ist, dann durch die drastische Verschlechterung der Lehrerversorgung, die die Schullandschaft seit drei Jahren Zug um Zug zu verkraften hat.
Das ist des Pudels Kern, Ihre Schulentwicklungskonzeption, und es besteht wahrlich keine Eile, sie in Gesetzesform zu gießen. Im Gegenteil. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Das Motto dieser Senatsdrucksache
ist geradezu verheißungsvoll: Zweistufige Schulstandortplanung, breite Beteiligung von Anfang an. Sie haben heute mit Selbstlob nicht gerade gegeizt.
Was ist das für ein Euphemismus? Die Schulstandortplanung ist schlicht und einfach zum Überlebenskampf von Schulen in unterprivilegierten Stadtteilen degeneriert. Für Sie zählt allein, wer in der nächsten Anmelderunde die erhöhte Mindestzügigkeit erreicht. Es geht doch nicht um Qualität, es geht doch nicht um Profil, es geht einzig und allein um nackte Zahlen.
Was der Senat hier Beteiligung nennt, hat Dauerproteste einer aufgebrachten Schulöffentlichkeit hervorgerufen und so wird es auch weiterhin sein. Das, aber nicht die Nebelkerzen, die Sie heute geworfen haben, ist die Wahrheit.
Wer sich in diesem Haus das parlamentarische Suchen in Erinnerung ruft, kann über das Produkt, das der Senat vorgelegt hat, nicht begeistert, sondern muss geradezu entgeistert sein. Ich zitiere aus Ihrer Drucksache.
Erstens:
"Und viele Probleme lassen sich mit den jährlichen Organisationsmaßnahmen nicht lösen, …"
Eben. Dieses Problem verschärft der Senat mit den Mindestzügigkeiten, die die Senatorin heute verankern möchte. Damit hat sie den Auftrag verfehlt.
Zweitens:
"Bei der Aufstellung des Schulentwicklungsplanes sollten das Wissen und die Ideen der Schulen … einbezogen werden, um von der Kompetenz vor Ort zu profitieren … und einen breiten Konsens in der Stadt herzustellen."
Auch hier hat sie ihren Auftrag verfehlt.
Der Senat hat der Bürgerschaft keine Standortplanung vorgelegt, die bis zum Jahre 2015 auf der Basis einer gegengeprüften Ist-Analyse Bestand haben wird, sondern es ist eine echte Planungsruine. Um es deutlicher zu formulieren: Dieses zweihundertseitige Werk ist und bleibt Makulatur.
Wo können Sie in diesem Druckwerk nachlesen, dass die Anmeldung für die Grundschulen in 58 Anmeldeverbünden erfolgen soll? Sagen Sie das!
In der Pressemitteilung vom 17. Dezember 2004 war noch von zwei Verbünden die Rede. Die Deputation hat diese zwei Verbünde beschlossen, nicht einen mehr.
Wenige Tage später war aus der Zeitung zu erfahren, dass es nicht zwei, sondern 58 Verbünde werden sollen. Der Senat behauptet, damit die Wahlfreiheit stärken zu
A C
B D
wollen. De facto nimmt er die offenkundige Gefahr von mehr sozialer, mehr ethnischer Segregation in Grundschulen ohne Bedenken in Kauf. Das ist ebenfalls kein Zeichen für eine verantwortungsvolle Schulentwicklungsplanung. Dieser Wankelmut, diese Sprunghaftigkeit in einem Planungsprozess, der die Grundlage für die Schulentwicklung bis zum Jahre 2015 schaffen soll, ist einfach beispiellos.
Und als wäre das nicht genug: Die BBS toppt sich selbst mit dem Vorhaben, genau das zur Planungsgrundlage zu machen, was sich dafür am wenigsten eignet, nämlich die von Jahr zu Jahr aus vielfältigen Gründen schwankenden Anmeldezahlen. Das ist einfach programmiertes Chaos und sonst gar nichts.
Wer die Drucksache, die heute beraten wird, für wahr nimmt, sieht sich abermals enttäuscht, wenn nicht getäuscht, denn darin wird abschließend die Aufgabe von elf Schulstandorten festgestellt. Davon kann nach den jüngsten Entwicklungen nicht mehr die Rede sein.
Neues Spiel, neues Glück, so scheint der Leitgedanke der Bildungsbehörde zu lauten. Das macht sich bei den Grundschulen auf traurige Weise besonders bemerkbar.
Meine Damen und Herren! Das Parlament hat dem Senat einen Auftrag erteilt. Wir können heute feststellen, dass dieser Auftrag im Wesentlichen nicht erfüllt worden ist. Der so genannte Schulentwicklungsplan kann in der vorliegenden Form nicht abgenommen werden. Darum richte ich die Aufforderung an den Präsidenten des Senats: Ziehen Sie bitte diese Vorlage zurück. Verschieben Sie das Vorhaben um ein Jahr. Nutzen Sie die Zeit, einen Plan zu entwickeln, der diesen Namen verdient. Nehmen Sie einfach unseren Antrag als Grundlage, denn Hamburg braucht die Stärkung der Grundschule mit flächendeckender Entwicklung von Förderzentren, die Stärkung von Langformangeboten für Schüler der 1. bis 10. Klassen, die Stärkung innovativer pädagogischer Modelle, die Stärkung von Quartiersschulen, die Stärkung von Schulpolitik und keine Erhöhung der Klassenfrequenzen. Kurzum: Orientieren Sie sich an den Grundsätzen pädagogischer Qualität, nehmen Sie unseren Antrag als Leitfaden, denn er nennt die zentralen Aspekte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Auf meine Anfrage hat der Senat erklärt, dass bei 50 von insgesamt 58 Anmeldeverbünden mindestens eine Grundschule unter der Mindestzügigkeit liegt. Demzufolge würde eine erhebliche Zahl an Schulen vor dem Aus stehen, wenn die Mindestgröße für Grundschulen mit der 5. Schulgesetznovelle auf zwei Parallelklassen festgesetzt wird. Ich frage den Senat:
Welche Standorte liegen im Einzelnen im laufenden ersten Schuljahr unter der neu einzuführenden Mindestzügigkeit?
Ja, ich möchte es.
Eine Nachfrage. Es ist schon eine eindrucksvolle Liste. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Auch für weitere Schulformen soll es Veränderungen bei der Mindestzügigkeit geben. Daher frage ich, wie viele Schulen in anderen Schulformen derzeit die neue Mindestzügigkeit nicht erfüllen.
Nachdem Herr Luckow in der letzten Woche auch auf die Möglichkeit von Ausnahmen bei der Mindestgröße hingewiesen hat, können Sie uns anhand der gerade aufgezählten Schulen Beispiele für sinnvolle Ausnahmen nennen?
Es ist die Frage, warum können Sie uns …
Gut. In welchen Anmeldeverbünden liegen mehrere Standorte unter der Mindestzügigkeit?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Presseberichten über den ereignisreichen ChinaBesuch des Ersten Bürgermeisters ist zu entnehmen, dass Hamburg der Partnerstadt Shanghai ein Grundstück hinter dem Museum für Völkerkunde für die Errichtung eines Teepavillons zur Verfügung stellen wird.
Welche Vereinbarungen gibt es mit den bisherigen Nutzern des Grundstücks und mit dem Museum für Völkerkunde über die geplante Neunutzung?
Wer soll nach derzeitiger Planung Eigentümer des zu errichtenden Teepavillons werden und welche Nutzungen sind für das immerhin 3500 Quadratmeter große Grundstück vorgesehen?
Wie wurde bei den Planungen berücksichtigt, dass das Grundstück in der OlympiaKonzeption für das olympische Tennisturnier vorgesehen war?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sprachförderung vor der Schule ist bekanntlich der Schlüssel zum Erfolg für die gesamte Schullaufbahn. Deswegen wollen wir, dass Kinder mit einem diagnostizierten Sprachförderbedarf tatsächlich auch eine pädagogisch hochwertige Förderung bekommen. Dabei ist es unabdingbar, dass ein schlüssiges Gesamtkonzept formuliert wird, um die Sprachförderung im Vorschulalter in Kitas und Grundschulen miteinander zu vernetzen, zu verbinden.
Zur Weiterentwicklung gehören natürlich auch eine Qualifizierungsoffensive für Erzieherinnen und Lehrerinnen sowie eine größere Durchlässigkeit, die durch Kommunikation auch zwischen den Einrichtungen herzustellen ist, denn wenn heute ein Kind in die Grundschule kommt, wissen die Lehrer oft nicht, in welchem Rahmen und ob überhaupt Spracherwerb und Sprachförderung stattgefunden haben. Deswegen fordern wir einen verbindlichen
A C
B D
Bericht der Kitas und Vorschulen an die Grundschulen über jedes einzelne Kind.
Anlass für unseren Antrag ist die erstmalige Vorstellung der viereinhalbjährigen Kinder in der Schule. Der Senat nimmt ganz offensichtlich die Erkenntnisse aus dieser Früherfassung nicht so ernst. Dies wird traurigerweise durch unsere Große Anfrage dokumentiert. Wir wollten wissen, ob es eine Weiterentwicklung und Ausweitung der Förderangebote sowie eine Erfolgskontrolle der Vorstellungsrunde 2004 geben würde. Dazu verkündete der Senat, sich damit nicht befasst zu haben.
Meine Damen und Herren! Wenn hier aber von einer Überprüfung des Sprachstandes vor der Schule die Rede ist, dann kann man sich doch nicht zur Erfolgskontrolle und Weiterentwicklung der Angebote einfach nicht befassen, denn wir brauchen doch für die meisten keine Sprachstandserhebung, sondern vor allem eine Sprachförderung für alle.
Doch die Ressourcen dafür sind sehr knapp bemessen, man kann auch sagen, sehr dürr besiedelt. Kinder, die bereits einen Vier-Stunden-Kita-Platz haben, bekommen trotz hohem Sprachförderbedarf keinen Sechs- bis AchtStunden-Platz. Ist das versprochene Förderkonzept oder Förderangebot des Senats nur ein Lippenbekenntnis? Das ist einfach widersinnig, meine Damen und Herren, genauso wie die vom Senat geplante Einführung von Gebühren für die Vorschule, die gerade auf bildungsferne Familienhäuser wie eine Strafsteuer für Bildung wirken muss.
Statt bei der Frühförderung einen Schwerpunkt zu setzen, sparen die beiden Senatorinnen Dinges-Dierig und Schnieber-Jastram um die Wette. Allein in diesem Schuljahr, meine Damen und Herren, entfallen 140 Lehrerstellen für die Sprachförderung. Begründet wird dieser Kahlschlag mit einem nicht zweckgerechten Mitteleinsatz der Schulen. Dafür gibt es allerdings keine Belege oder die Informationen, die wir haben wollten, sind immer noch unter Verschluss. Deshalb wollen wir endlich die Ergebnisse erfahren, die eine Erhebung in den Schulen zur Verwendung der Sprachförderressourcen im Jahre 2003 erbracht hat.
Es ergibt wenig Sinn, 15 000 Eltern vorzuladen. Das ist ein unglaublicher Aufwand, bei ihren Kindern Förderbedarfe festzustellen, um dann Ressourcen Zug um Zug einfach wegzuhauen. Wir stehen schon heute vor einem Torso im Bereich der Sprachförderung. Für die Kitas und Vorschulen kann von erfolgreichen Lernstrategien gar nicht mehr die Rede sein, da wir mit einer massiven Standardabsenkung konfrontiert sind. Wenn das die Sprache Ihrer Politik ist, dann gute Nacht. – Danke schön.
Einem Bericht des "Hamburger Abendblattes" vom 30. April zufolge soll in der Senatskanzlei wegen der seit längerer Zeit nicht ausreichend fließenden Sponsorengelder zur Realisierung des Auswanderermuseums ein so genannter Krisengipfel stattgefunden haben.
Erstens: Trifft es zu, dass es ein solches Gespräch gab und dass sich inzwischen sowohl die Wirtschaftsbehörde als auch die Senatskanzlei mit der Frage des Auswanderermuseums befasst haben?
Zweitens: Wer hat zwischenzeitlich die Aufgabe der Gewinnung von Sponsoren übernommen, für die laut Senatssprecher Schnee – zitiert im "Hamburger Abendblatt" vom 19. März 2004 – seinerzeit Staatsrat Behlmer verantwortlich gewesen ist?
Welche eigenständige Aufgabe hinsichtlich der Auswandererhallen hat zwischenzeitlich die Kulturbehörde neben Wirtschaftsbehörde und Senatskanzlei?