Gert Kekstadt

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute die Novellierung des Hamburgischen Krebsregistergesetzes beschließen, dann wird Hamburg das erste Bundesland sein, das ein Gesetz auf der Grundlage des im letzten Jahr in Kraft getretenen Krebsfrüherkennungsregistergesetzes des Bundes verabschiedet hat.
Hamburg übernähme damit die Vorreiterrolle in diesem Bereich. Wir leisten so einen wichtigen Beitrag, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen zu verbessern und national wie international vergleichbares Datenmaterial im Kampf gegen die Geißel Krebs zu erarbeiten. Darauf können wir alle in diesem Hause gemeinsam stolz sein.
Die in meinem letzten Debattenbeitrag geäußerte Hoffnung, dass dieses wichtige Thema in bewährter Tradition zielorientiert im Sinne der betroffenen Menschen einvernehmlich in den Ausschüssen diskutiert werden würde, hat sich erfüllt. Dafür möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei den anderen Fraktionen ausdrücklich bedanken.
Auch dem Senat, insbesondere unserer Gesundheitssenatorin und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ist zu danken,
dass die Diskussion so lösungsorientiert geführt worden ist.
Die Ausschussberatungen zu der vorliegenden Drucksache haben zwei wichtige Änderungen im Petitum ergeben. Zum einen wird der Paragraf 2 Absatz 7 Satz 2 um den Halbsatz "einschließlich der Verarbeitung personenbezogener Daten" erweitert. Diese Ergänzung dient der Klarstellung und somit der Verfahrenssicherheit. Zum anderen, und das ist nicht unwichtig, wird die Bürgerschaft über den Haushaltsansatz für den Betrieb des Hamburgischen Krebsregisters in Höhe von 620 000 Euro für 2014 beschließen.
Zur Nachhaltigkeit der Stellenausstattung bei der Datenerfassung ist von der Gesundheitsbehörde zugesichert worden, dass eine Mitarbeiteraufstockung erfolgen wird. Darüber hinaus wird sich die SPD-Fraktion dafür einsetzen, dass eine Absicherung über die Haushaltspläne 2015 und 2016 erfolgt, so wie im Anhang 3 der vorliegenden Drucksache vorgesehen. Damit greifen wir auch die Bedenken auf, die der Kollege Stemmann in der letzten Debatte zum Thema angebracht hat. In der vorliegenden Drucksache gehen wir bei den Finanzierungskosten sogar über die von dem werten Kollegen erwähnte Faustformel 1 Euro pro Einwohner und Jahr hinaus, indem wir von Gesamtbetriebskosten von 2,4 Millionen Euro ausgehen. Davon werden 90 Prozent von den Trägern der Krankenkassen getragen und 10 Prozent, also 240 000 Euro, von der Stadt. Damit ist festzustellen, dass der Senat und die SPD-Fraktion in weiser Voraussicht ausreichende Finanzmittel zum Start des Hamburger Krebsregisters bereitstellen.
Auch das Thema der Finanzierungsgerechtigkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung darf nicht unerwähnt bleiben; Frau Artus wird bestimmt darauf eingehen.
Aber auch hier können wir feststellen, dass die PKV ihren Teil zur Finanzierung beitragen und ihre Versicherten nicht im Regen stehen lassen wird. Hier geht es nach meiner Einschätzung nicht mehr um das Ob, sondern um das Wie. Im Übrigen erlauben Sie mir den Hinweis zum Schluss meiner Rede, dass wir mit einer Bürgerversicherung über diesen Aspekt der Finanzierungsgerechtigkeit gar nicht mehr hätten diskutieren müssen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! In der Wissenschaft, in der Fachwelt und damit insbesondere auch bei den Krankenkassen besteht mittlerweile Konsens darüber, dass zwischen Langzeitarbeitslosigkeit beziehungsweise prekärer Beschäftigung und gesundheitlichen Einschränkungen eine Korrelation besteht. Darüber hinaus ist im Februar 2012 auf Bundesebene die Empfehlung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der gesetzlichen Krankenversicherung zum Thema Arbeitslosigkeit und Gesundheit verabschiedet worden. Darin heißt es unter anderem, dass neben weiteren Ursachen wie mangelnder Qualifikation die gesundheitliche Leistungsfähigkeit von Arbeitslosen eine bedeutsame Ursache für das Scheitern von Integrationsbemühungen und den Verbleib der Menschen in den sozialen Sicherungssystemen sei. Aktuellen Untersuchungen zufolge weisen circa 35 Prozent der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gesundheitliche Einschränkungen auf.
Auch wenn die Bundesagentur für Arbeit und die gesetzlichen Krankenversicherungen in dieser Aufgabe ein wichtiges Handlungsfeld sehen, so ist es nach meinem Kenntnisstand auf Bundesebene bisher nur in wenigen Ausnahmefällen zu einer systematischen Umsetzung der Verknüpfung von Arbeitsmarktpolitik und gesundheitsfördernden Angeboten gekommen. Ein solches Beispiel befindet sich in Köln. Dort wurde eine sogenannte Kölner Lösung in Form einer Rahmenvereinbarung mit einigen Krankenkassen zum Modellprojekt Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen im Sommer 2012 abgeschlossen. Beteiligte Partner sind neben einem zentralen Träger insbesondere vier Krankenkassen: AOK Rheinland/Hamburg, Barmer, BKK und IKK und das dortige Job-Center. Das Kölner Konzept besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen: individuelle Gesundheitsberatung und Präventionskurse. Dieses Konzept soll arbeitslosen Menschen einen niedrigschwelligen Zugang und Angebote insbesondere im Rahmen der Primärprävention ermöglichen.
Auch wenn dieser Projektansatz nicht 1:1 auf Hamburg zu übertragen ist – so fehlen hier zum Beispiel die Kammern und die Gewerkschaften in der Kooperation –, stellt dieser Ansatz gleichwohl ein Beispiel einer gelungenen Kooperation zwischen Krankenkassen dar.
Daher soll dieser Ansatz eine Grundlage für das Modellprojekt in Hamburg sein. Vor diesem Hintergrund möchte die SPD-Fraktion mit ihrem Antrag einen Beitrag für eine unterstützende Gesundheitspolitik leisten, um die negativen Zusammenhänge zwischen Arbeitslosigkeit und Krankheit im Rahmen eines Setting und individuellen Ansatzes zu mildern.
Den Überweisungsantrag der FDP lehnen wir ab.
Die inhaltliche Zielrichtung dieses Antrags ist richtig und unstreitig, und eine zusätzliche Belastung – das ist nicht unwichtig – des Haushalts ist nicht erforderlich.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch eine abschließende Anmerkung. Neben der unbestrittenen Korrelation von Langzeitarbeitslosigkeit beziehungsweise Armut und der gesundheitlichen Situation der Menschen lässt sich feststellen, dass zwischen sozial benachteiligten Stadtteilen gemäß dem Sozialmonitoring der Stadtentwicklungsbehörde und der bestehenden medizinischen Versorgung in den Stadtteilen gleichfalls eine Korrelation besteht. Daher könnte ein Ergebnis dieses Modellprojekts auch sein frei nach dem Motto: Wenn der Prophet in weiß nicht zum Berg kommt, muss der Berg zum Propheten kommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eine Krebsdiagnose gestellt zu bekommen, ist auch heute noch ein Schicksalsschlag für jeden Menschen. Gleichwohl wird diese Diagnose jeden Tag an vielen Orten dieser Republik den Menschen gestellt. Krebs stellt die zweithäufigste Todesursache in der Bundesrepublik dar. Daher möchte ich Sie zu einer fraktionsübergreifenden Allianz im Kampf gegen den Krebs aufrufen. Um diesen positiven Beginn meiner Rede zu untermauern, werde ich dem Antrag der CDU am Ende sozusagen noch etwas Aufmerksamkeit schenken.
Gewiss haben sich in den vergangenen Jahrzehnten durch den medizinischen Fortschritt und damit einhergehende neue Therapieansätze die Überlebensraten bei bestimmten Krebserkrankungen erhöht. Sieht man aber einmal von Teilerfolgen in der Krebsbekämpfung ab, muss man gleichwohl registrieren, dass der Wissenschaft noch kein umfassender und genereller Durchbruch in der Bekämpfung von Krebserkrankungen gelungen ist. Weitere Teilschritte im Kampf gegen den Krebs sind daher erforderlich.
Abgesehen von der Tatsache, dass der Hamburger Senat schon 1926 weltweit das erste epidemiologische Krebsregister als Instrument zur Überwachung der Ausbreitung von Krebserkrankungen und zur Steuerung der Nachsorge erkrankter Patienten schuf, gab es auch in der Bundesrepublik auf Länderebene entsprechende Bestrebungen, durch einschlägige Datenerhebungen die Häufigkeit von Krebserkrankungen und die Krebssterblichkeit bei Bewohnern eines definierten Gebiets bevölkerungsbezogen zu erfassen.
Das Hamburger Krebsregister, aktualisiert in 2007, wurde dazu 1984 erlassen. 1995 verpflichtete erstmals ein bis 1999 gültiges Bundeskrebsregister alle Bundesländer, flächendeckend ein Krebsregister einzurichten. Das Bundeskrebsregisterdatengesetz vom 10. August 2009 regelt nunmehr die bundesweite Zusammenführung und Auswertung der Daten in einem neu einzurichtenden Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert-Koch-Institut.
Doch mit diesen Datenerhebungen und Krebsregistern waren keine Aussagen über den Erfolg der qualitativen Versorgung oder den Nutzen von Behandlungsmethoden und Therapieverläufen und damit über die unterschiedlichen Ergebnisse an den jeweiligen Behandlungsorten möglich. Das Datum, das jetzt kommt, ist wichtig. Deshalb hatte der Hamburger Senat bereits 2011 in seinem Arbeitsprogramm den Aufbau eines klinischen Krebsregisters angekündigt. Danach soll die onkologische Versorgungsqualität krebskranker Menschen in Hamburg erhöht werden. Dies soll auf Basis eines erweiterten Hamburger Krebsregisters erfolgen.
In Übereinstimmung mit den Bestrebungen unserer Gesundheitssenatorin schafft ein erweitertes Krebsregister mehr Transparenz für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken. Aus den Erfahrungen von anderen Behandlungsansätzen können neue Behandlungsstrategien entwickelt und die bisherigen optimiert werden. Selbstverständlich darf man bei dieser Datenerfassung den Datenschutz nicht vergessen. Ein klinisches Krebsregister wird zur Verbesserung der Behandlungsstrategien und damit zur qualitativen Patientenversorgung beitragen.
Meine Damen und Herren! Ich nenne noch ein weiteres wichtiges Datum. Im Dezember 2012 haben wir im Haushalt 500 000 Euro für den Aufbau eines klinischen Krebsregisters verabschiedet. Daher wird mit dem vorliegenden Antrag der Senat ersucht, auf Basis des am 1. März 2013 im Bundesrat beschlossenen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister die im Gesetz definierten Möglichkeiten rasch umzusetzen, die angekündigte Schaffung eines klinischen Krebsregisters in Hamburg weiterhin intensiv voranzutreiben und bis zum 30. November 2013 die Bürgerschaft über den Sachstand zu informieren. Im Interesse des Kampfes gegen den Krebs bitte ich auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, diesen Antrag zu unterstützen.
Nun hat uns vor Kurzem der Antrag der CDU erreicht. In der Prosa steht: Ankündigungspolitik des Senats. Ich habe gerade drei Daten dargestellt, 2011, 2012 und 2013. Wenn das von Ankündigungspolitik zeugt, dann verstehe ich das eigentlich nicht. Der Senat hat sofort gehandelt, als das Bundesgesetz als Basis vorlag.
Nun zum Thema, dass eine dauerhafte Finanzierung vorliegen müsse. Wir haben im Haushaltsplan für die beiden Haushaltsjahre 2013/2014 500 000 Euro hinterlegt. Das ist Haushaltspolitik und muss in der Bürgerschaft für den nächsten Haushaltsplan neu beantragt und besprochen wer
den. Da aber, wenn man die Historie des Krebsregisters in Hamburg betrachtet, dieser Bereich in diesem Haus immer recht einvernehmlich beschlossen worden ist, haben wir uns entschlossen, Ihren Antrag auch zu befürworten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Steffen, Respekt. Ihr Antrag hat Charme. Ihren Antrag konnten Sie sogar in den Medien platzieren. Wer kennt den Hochbetrieb an der Alster bei schönem Wetter nicht. Da kann es aufgrund der vielfältigen Nutzungen eng werden. Spaziergänger mit und ohne Hund, Jogger, Skater und Radfahrer müssen sich teilweise auf sehr schmalen Uferabschnitten die gleichen Verkehrswege teilen.
Aber muss man diesen Antrag nicht unter dem Kapitel des blanken Populismus abspeichern?
Und weiter ist zu fragen, welchem Besucher der Alster die asphaltierten Straßenflächen zuzumuten sind?
Ist nicht der Weg direkt am Uferbereich das Ziel, welches von den Besuchern gewünscht und gewollt ist? Welcher Läufer und Radfahrer bevorzugt schon den Asphalt direkt neben dem weiterhin fließenden Verkehr, wenn es doch das Wegenetz am Ufer der Alster gibt? Ich sehe schon die extra für die Alster neu geschaffenen Gebots- und Verbotsschilder, die die Radfahrer und Skater von den Spaziergängern zu trennen versuchen.
Der knappe Personalbestand von Polizei und Ordnungsdienst lässt grüßen.
Auf die hohe Bedeutung der Hauptverkehrsstraßen und die Folgen entlang der Straße möchte ich hier und heute gar nicht erst eingehen.
Das Thema Generalkonsulat erwähne ich nur nebenbei, es könnte die Stadt nämlich Millionen Euro
kosten. Das ist der Punkt, der uns an diesem Antrag stört. Das eigentliche Problem, das wir von Ihrem Senat geerbt haben, sind nun einmal leere Kassen. Hierzu ist Ihrem Antrag nichts zu entnehmen. Tolle Anträge sind kein Problem, die kann ich auch stellen, aber bitte doch mit einem Finanzierungsvorschlag.
Und gerade diesen Finanzierungsvorschlag vermisse ich hier. Bei allem Respekt: Im Sinne der von unserem Bürgermeister Olaf Scholz proklamierten ordentlichen Politik, die eine Sanierung des Haushalts und damit des Stadtsäckels Hamburg zum Ziel hat, können wir Ihrem Antrag derzeit nicht im Ansatz folgen. Es ist für uns nicht erkennbar, wie bei den zurzeit knappen Ressourcen die für Ihr Vorhaben notwendigen Sach- und Personalmittel finanziert werden sollen.
Unter diesen Umständen können wir Ihrem Antrag einschließlich der gewünschten Prüfaufträge nicht folgen und werden ihn daher ablehnen. Den Zusatzantrag der FDP werden wir auch ablehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit.