Renate Holznagel

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Ministerpräsident! Ich finde es sehr erfreulich, dass Sie zu diesem Tagesordnungspunkt als Erster das Wort ergreifen, und ich finde es auch sehr positiv, dass Sie das Besondere der Frauen hier dargestellt haben. Aber leider ist es dann doch eine Wahlkampfrede geworden.
Ich kann es eigentlich nur sehr schlimm empfinden, wenn Sie in dieser Art und Weise die drei „K“ diskriminierend hier verwendet haben. Ich glaube, Sie sollten mal darüber nachdenken, was die drei „K“ bedeuten! Das erste „K“ für Kirche: Die Kirche ist ein fester Punkt in unserer Gesellschaft und sollte hier auch nicht in dieser Art und Weise angeführt werden.
Das zweite „K“ für Kinder: Kinder sind die Zukunft unseres Landes,
was ganz bedeutungsvoll ist. Das dritte „K“ für Küche: Ich denke, viele Frauen kochen gerne,
und Frauen, die sich entschieden haben für Familientätigkeit und Hausarbeit, sollten nicht in dieser Art und Weise diskriminiert werden.
Das möchte ich bitte noch einmal unterstreichen. Aber vielleicht wird die SPD diese Dinge auch ganz anders sehen, wenn sie dann mal eine Bundesvorsitzende hat.
Meine Damen und Herren! Die Gleichstellung von Frau und Mann ist, wie es so schön unter Punkt I im Bericht der Landesregierung
über die Umsetzung der Konzeption der Gleichstellung von Frau und Mann heißt, eine Querschnittsaufgabe. Da sind wir uns einig.
Gerade die Ausführungen des Ministerpräsidenten machen es mir deutlich, hier auch noch einmal zu sagen, welche Aufgaben die CDU sich vorgenommen hat und was eigentlich schon in der Vergangenheit hier geleistet wurde. Wir wollen die Gleichberechtigung von Frau und Mann in einer partnerschaftlichen Gesellschaft verwirklichen. Hier möchte ich nur an Herrn Dr. Seite als Ministerpräsident erinnern, der dieses als Erster eingebracht hat.
Wir wollen...
Da fragen Sie doch bitte mal Frau Staszak, wie in der zweiten Legislaturperiode die Zusammenarbeit hier in der Staatskanzlei war.
Ich glaube, da gibt es sehr wenig Kritik.
Die nächste Geschichte ist auch unsere gemeinsame. Koalitionsverhandlungen haben zu vielen wesentlichen Dingen geführt und deswegen kann ich nur sagen, dass diese Querschnittsaufgabe eigentlich schon seit acht Jahren zu benennen ist.
Ich möchte Ihnen nur noch einmal deutlich sagen, dass die bestehenden Benachteiligungen von Frauen in Arbeitswelt, Politik und Gesellschaft zu beseitigen sind. Das ist eine wichtige Zielstellung auch der CDU.
Frauen und Männer sollen sich in Freiheit und Verantwortung so entfalten können, wie es ihrer Neigung, Begabung und ihren Wünschen entspricht. Und das, denke ich, soll man und muss man auch akzeptieren und davor muss man auch die Achtung haben.
Deshalb möchte ich noch einmal deutlich sagen, dass wir für bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit eintreten. Da kann ich nur Frau Staszak Recht geben, dass hier noch viel zu tun ist für mehr Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen während der Familienzeit und für mehr Hilfestellung beim Wiedereinstieg in das Erwerbsleben nach der Familienphase zu Hause. Und hier haben Sie eigentlich noch nie in einem Programm lesen können, dass die CDU die Frauen an den Herd schickt.
Für Chancen und Lohngleichheit sowie den Abbau von Beteiligungen im Erwerbsleben – das ist eine ganz wichtige Forderung.
Wir treten ein für die umfassende Teilhabe von Frauen an Führungsaufgaben in Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Gesellschaft.
Wenn ich mir das Kabinett jetzt angucke, hätte ich mir vielleicht hier auch mehr Frauen gewünscht.
Gleichberechtigung wird nur verwirklicht werden können, wenn das herkömmliche Rollenverständnis von Männern und Frauen überwunden wird und sich mehr Männer als bisher auch an der Familienarbeit beteiligen, die Kindererziehung als gemeinsame Aufgabe betrachten und ihren Kindern ein partnerschaftliches Miteinander vorlegen. Es muss hier auch durch den Kopf und möglichst mit den Familien verwirklicht werden.
Dieser hier vorliegende Bericht über die Tätigkeit der Landesregierung zur Gleichstellung von Frau und Mann macht deutlich, dass noch einiges zu tun ist. Sicher steht schon viel Positives darin, aber es reicht auch noch nicht aus. Das wollen wir hier auch noch einmal deutlich sagen.
So ist der Begriff Gender-Mainstreaming im allgemeinen Sprachgebrauch noch zu wenig bekannt und es wird die Politik der Chancengleichheit noch zu selten als verbindliche Querschnittsaufgabe angesehen und durchgesetzt. Lassen Sie mich nun auf einige Punkte etwas genauer eingehen.
Im Bereich der Existenzgründung ist das Darlehensprogramm, das ich sehr begrüße, ich möchte das hier noch einmal unterstreichen, aber es ist nicht mehr ausschließlich auf Frauen ausgerichtet. Das muss man auch noch einmal deutlich sagen. Ihnen wird nur noch ein Vorrangrecht eingeräumt. In der Verwaltungspraxis hat sich somit ergeben, dass das Verhältnis bei Inanspruchnahme annähernd gleich ist.
Hier hätte ich wirklich erwartet, Herr Ministerpräsident, dass Sie sich einbringen, damit dieser Vorrang wieder zu spüren ist und für Frauen deutlich wird.
Unter Punkt 3 finden sich Aussagen zum ländlichen Raum.
Hier sollte vielleicht noch stärker in die Zukunft geschaut
und es sollten Möglichkeiten der Schaffung von Arbeitsplätzen für Frauen aufgezeigt werden. Ich schlage vor, als Antwort auf eine alternde Gesellschaft, die wir hier im ländlichen Raum doch vorfinden, betreutes beziehungsweise altersgerechtes Wohnen stärker zu fördern. So wird der ländliche Raum nicht entvölkert, weil die älter werdenden Generationen in ihrer heimatlichen Umgebung ihren Lebensabend verbringen können und gleichzeitig die Jungen nicht abwandern müssen, weil sie dann einen Arbeitsplatz haben. Ich meine hier ganz speziell die Dörfer. Hier ist einiges zu tun und einiges ist sehr wichtig, denn die Menschen, die hier alt werden, müssen nicht unbedingt in die Stadt, um dann nachher im Seniorenheim oder bei betreutem Wohnen ihren Lebensabend zu verbringen.
Meine Damen und Herren! Das Thema Abwanderung müssen wir offensiv angehen und nach Lösungen suchen, sonst verlassen weiterhin junge und gut ausgebildete Menschen, und hier vor allem junge Frauen, unser Land.
Doch zu dieser Problematik finde ich in der Unterrichtung eigentlich nichts.
Auch die Ausführungen zum Arbeitsmarkt sind recht kurz gehalten worden. Und zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf können mich die Ausführungen eben auch noch nicht befriedigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jährlich werden in Deutschland mehr Stunden Haus- und Familienarbeit als Erwerbsarbeit geleistet. Diese Leistung wird überwiegend von Frauen erbracht. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Leistung stärker gesellschaftlich anerkannt wird. Die in Haus- und Familienarbeit erworbenen Kompetenzen müssen als Qualifikation bewertet und auf dem Arbeitsmarkt anerkannt werden.
Dem öffentlichen Dienst kommt hier eine Vorbildwirkung zu, denn immer noch gibt es in einigen Bereichen, insbesondere der Arbeitswelt, eine faktische Ungleichbehandlung. Ich glaube, da sind wir uns auch einig. Man muss sich nur die Führungsetagen in der Wirtschaft anschauen, aber auch in der Politik.
Ich denke, und da gebe ich Ihnen sogar Recht, Herr Ministerpräsident, ich hätte mir vielleicht auch noch mehr Frauen unter den ersten 20 gewünscht. Aber ich finde, die Zahl, die Sie genannt haben, unter den ersten 10, ist schon ein ganz gutes Ergebnis.
In diesem Zusammenhang sollte man sich doch noch mal fragen, was die Gründe sind. Warum fällt es Frauen immer noch schwer, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren?
Hierbei spielt die Situation auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt im Allgemeinen und die Situation in Mecklenburg-Vorpommern im Speziellen eine herausragende Rolle.
Aber auch in den alten Bundesländern, wo sich die gesamtwirtschaftliche Situation weitaus günstiger darstellt, finden Frauen oft nicht den Weg zurück in den Beruf. Die 30 DM Kindergelderhöhung haben hier auch nicht geholfen, die politisch Handelnden sind vielmehr die Antwort immer noch schuldig geblieben.
Die Förderung von Frauen wird daher in den nächsten Jahren von entscheidender Bedeutung sein. Mehr denn je brauchen wir in Zukunft auf dem Arbeitsmarkt die Frauen, deren Fähigkeiten leider immer noch unterschätzt werden.
Kreativität, Organisationstalent, Flexibilität und Durchhaltevermögen sind Eigenschaften,
die Mütter in ihren Beruf mitbringen. Dies muss viel stärker honoriert werden. Hier gibt es für Politik und Wirtschaft noch viel zu tun. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist daher auch eine Hauptaufgabe in den nächsten Jahren.
Hier möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen: Die CDU kämpft zur stärkeren Förderung der Familien für die Einführung eines Familiengeldes.
Hier bitte ich Sie doch alle, die darüber reden, sich das noch einmal genauestens anzuschauen. Keine Verbannung an den Herd, Herr Ministerpräsident,
aber die Chance der Wahl. Die Frauen sollen wählen können.
Die Männer genauso. Deswegen heißt es auch Familiengeld, Frau Dr. Seemann.
Denn oberstes Ziel muss es sein, dass niemand wegen der Entscheidung für Kinder von der Sozialhilfe abhängig werden darf.
Das ist der wichtigste Punkt. Wir wollen das bisherige Kindergeld und das bisherige Erziehungsgeld stufenweise durch ein neues Familiengeld ersetzen. Es ist also ein völlig neues Denken.
Damit wollen wir die Familien materiell stärken. Wir bieten damit eine einheitliche Lösung an anstelle des inzwischen unübersichtlichen Systems der Familienförderung. Dieses Familiengeld soll steuer- und abgabefrei sein. Es wird unabhängig von Erwerbsarbeit und von der Höhe des Familieneinkommens gezahlt und mit der Steuerfreistellung des Existenzminimums verbunden.
Deswegen sage ich noch einmal, das Besondere ist hier, dass wirklich Familien das erste Mal die Chance haben zu entscheiden, wie es sein kann.
Wir schaffen damit für die Familien die Freiheit der Entscheidung zwischen Erwerbs- und Familientätigkeit bei
gleichzeitiger Sicherung der notwendigen Existenzgrundlage. Und das, bitte ich, gucken Sie sich an!
Der Vorwurf, dass damit die Frauen aus dem Arbeitsleben heraus und an den Herd gedrängt werden sollen, kann somit nicht mehr aufrechterhalten werden.
Ich bitte Sie, auch in dem kommenden Wahlkampf dieses nicht zu missbrauchen.
Machen Sie sich sachkundig!
Es ist ein Umdenken. Ich denke, wir sollten vielleicht...
Sie müssen sich noch einmal insgesamt das Familiengeld anschauen, wozu es genutzt hat.
Es geht nämlich auch darum, dass mit der Inanspruchnahme des Familiengeldes man wirklich als Familie entscheiden kann, ich nehme dieses Geld in Anspruch und kann auch meine Berufstätigkeit weiterführen.
Dafür gilt auch das Familiengeld. Aber ich glaube und habe den Eindruck, wohl hier mit Recht, Sie wollen uns einfach nicht verstehen.
Aber auch, Herr Präsident und meine Damen und Herren, das freiwillige Engagement der bundesweit über 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem bürgerschaftlichen Einsatz ein Beispiel geben für uneigennützige Übernahme von Verantwortung,
auf die bei der Gestaltung der Zukunft unseres Lebens nicht verzichtet werden kann, wird immer noch nicht ausreichend gewürdigt.
Ich denke, das muss hier in diesem Haus auch mal deutlich gesagt werden. Hier sollten wir andere Möglichkeiten alle zusammen finden.
Für die CDU ist es selbstverständlich, die ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeit zu fördern und zu unterstützen, denn Freiheit und Verantwortung, Subsidiarität und Solidarität, die im freiwilligen Engagement für die Gesellschaft zum Ausdruck kommen, sind dann ein ganz wesentliches Grundverständnis der Union.
Kontraproduktiv sind hierbei insbesondere steuerliche Hürden und die Sozialpflichtigkeit von Aufwandsentschädigungen. Diese dienen vielmehr dazu, den Einsatz für die mit dem ehrenamtlichen Engagement verbundenen materiellen Ausgaben zu leisten. So könnten manchmal auch kleine Dinge hier Großes leisten. Darum bitte ich ganz einfach auch in dieser Hinsicht, die Anträge, die wir bereits gestellt haben, noch einmal zu überdenken und hier neue Möglichkeiten und Formen einzuführen.
Zum Beispiel im ersten Jahr dieser dritten Legislaturperiode wurde ein Antrag zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch die CDU-Fraktion gestellt,
der abgelehnt wurde. Darin sind aber auch noch mehrere Dinge vorgekommen, und zwar denke ich, sollte das eine ganze Menge Anregungen geben,
um hier – zum Beispiel die steuerliche Anerkennung und viele andere Dinge sind hier angesprochen worden –
wirklich noch einmal den Bürgerinnen und Bürgern die geopferte Freizeit
und eingebrachte Sachkunde so zu honorieren,
dass sie wirklich Freude haben und ihr eigenes Portemonnaie damit nicht belasten.
Wer hier die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt nicht verbessert, sondern vielmehr...
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage es jetzt noch einmal: Wer hier die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt nicht verbessert, sondern vielmehr finanzielle Löcher in den Sozial- und Steuerkassen stopfen möchte, schadet dem ehrenamtlichen und freiwilligen Engagement in unserer Gesellschaft insgesamt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein weiteres Thema ist die Gewalt gegen Frauen. Der im Bericht angesprochene Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist schließlich mit etwas Zeitverzögerung nach anderthalb Jahren fertig geworden. Er bleibt jedoch mit seinen wenig konkreten Aussagen...
Ja, lesen Sie es noch einmal!
... hinter den Erwartungen zurück.
Folglich können wir nur abwarten, wie sich ein dringend notwendiges Gesamtkonzept in der Praxis darstellen wird. Ich glaube, hier ist noch viel darüber nachzudenken, wie die einzelnen Seiten unterstützt und unterstrichen werden und wie ein Konzept dann wirklich für die Frauen greift.
Frau Dr. Seemann, wir haben bei diesem Thema sehr viele Dinge gemeinsam gestalten können. Darüber bin ich auch sehr froh. Ich denke, das sollten wir auch weiter tun, denn das ist ein sehr sensibles Thema. Ich glaube, die Frauen brauchen hier die Unterstützung aller Abgeordneten im Landtag.
Abschließend möchte ich aber doch noch meinen Dank an Frau Staszak sagen. Ich denke, es war eine sehr gute Zusammenarbeit, die wir hier hatten. Ich kann eigentlich nur sagen: Frau Staszak, Sie werden uns fehlen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es schon gehört, von BSE über MKS und Schweinepest, Chloramphenicol, Dioxin und Salmonellen bis hin zu Nitrofen – die Verbraucher in unserem Land sind verunsichert. Und dies tut weh, weil es letztendlich die Landwirtschaft trifft.
Meine Damen und Herren, das Bild von der Landwirtschaft wird oft von den Nachrichten und den Medien geprägt und nicht von der Realität oder zu spät. Hier wird kaum darüber nachgedacht, wer etwas zu verantworten hat und in welcher Art und Weise. Ich denke, dass sich unsere Bauern bei keinem der aufgezählten Skandale, also auch nicht beim Nitrofenskandal, so viel vorzuwerfen haben als Primärproduzenten. Das gilt für ökologisch wie konventionell wirtschaftende Betriebe gleichermaßen. Und doch versuchen Frau Künast und auch bestimmte selbst ernannte berufsständische „Experten“, das möchte ich hier mal in Anführungsstriche setzen, zwischen beide Produktionsweisen einen Keil zu treiben, welcher weder den ökologisch noch den konventionell produzierenden Landwirten nutzt. Und das ist der Punkt. Und hier hat keiner von der CDU-Fraktion geschmunzelt, denn es ist hier auch gar nicht angebracht. Die Bauern dürfen sich nicht auseinander dividieren lassen, das ist wichtig. Und es darf auch nichts unter den Tisch gekehrt werden, das ist auch wichtig.
Eine Politik, die die Landwirtschaft mit dem romantischen Bild von auf dem Hof scharrenden Hühnern verklärt, aber gleichzeitig selbst für den Ökolandbau europäisch und international wettbewerbsfähige Strukturen anmahnt, ist realitätsfremd
und von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die Verantwortung hierfür trägt für mich die illusionäre und damit gegenüber Verbrauchern und Bauern verfehlte Agrarpolitik der rot-grünen Bundesregierung. Anderthalb Jahre nach dem Auftreten des ersten BSE-Falles ist es nicht gelungen, ein effizientes Kontroll- und Meldewesen für staatliche Behörden aufzubauen, und zwar unter Einschluss der gesamten Produktionskette. Und das ist anzumahnen. Wenn nach dem BSE-Skandal das Angebot von ökologischen Produkten überproportional gefördert wird, ohne dafür zu sorgen, dass die notwendige Kontrolle auch bei Großstrukturen und arbeitsteiliger Vermarktung von Ökoprodukten über große Entfernungen funktioniert, dann führt das zu einer ernsten Gefahr für die nachhaltige von Bauern getragene Landwirtschaft. Das nationale Biosiegel zur Förderung der Ökoproduktion und deren Vermarktung baut auf einer veralteten EU-Verordnung auf und liegt unter den Normen der Ökoverbände. Damit entsteht bewusst eine Grauzone, die für deutsche Ökobauern existenzgefährdend sein kann. Und diese Grauzonen müssen abgebaut werden.
Meine Damen und Herren, die Bauern unseres Landes sind nicht die Verursacher des Nitrofenskandals, sie sind die Leidtragenden und müssen vielleicht gar um ihre Existenz fürchten. Scheinbar ist haftungsrechtlich alles klar: Der Verursacher haftet für den entstandenen Schaden. Aber bis der Verursacher zweifelsfrei feststeht, kann noch viel Zeit vergehen. Vielleicht gibt es auch noch Mitbeteiligte, gegen die ein Anspruch geltend gemacht werden muss. Hier stellen sich die Fragen, die uns der Landwirtschaftsminister zum Teil beantwortet hat. Es sind ganz einfache praktische Fragen: Kann der Landwirt, der seine Hühner töten und die Eier entsorgen lassen muss, weil er mit einem Handelsverbot belegt wurde, so lange warten? Oder was passiert mit den vorsorglich gesperrten und erst nach Untersuchung und Unbedenklichkeit wieder freigegebenen 335 Betrieben, die durch die Sperrung in der Zwischenzeit betriebswirtschaftliche Einbußen erlitten haben? Wer kommt dafür auf?
In welcher Art und Weise kann der Verursacher die Haftungsforderungen überhaupt alle tragen? Oder wird die Versicherung, welche Versicherung die Schadensregulierung übernehmen?
Meine Damen und Herren, das sind Fragen, die sehr rasch beantwortet werden müssen. Wir dürfen unsere Bauern hier nicht alleine lassen.
Schon die immateriellen Schäden durch Ansehensverluste sind immens, aber kaum quantifizierbar. Bei den materiellen Schäden ist auch hier das Land gefragt. So plädiere ich dafür, genau zu prüfen, welche Schäden beziehungsweise Verluste bei den jeweiligen Betrieben entstanden sind, wer der Verursacher ist und wie er zur Schadenserstattung herangezogen werden kann, welche Folgen die Verluste für den einzelnen Betrieb haben und wie das Land erforderlichenfalls finanzielle Hilfe gewähren kann. Alle warten hier, Herr Minister, auf konkrete Maßnahmen zur Hilfeleistung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Populismus hilft weder Bauern noch Verbrauchern.
Deshalb hat die CDU es auch vermieden, medienwirksame Aktionen wie zum Beispiel eine Ausschusssitzung vor Ort oder Ähnliches zu veranstalten.
Sicher haben Sie, Herr Minister, fleißig Ihre Pflicht getan. Aber, Herr Minister Backhaus, Sie haben noch vor wenigen Wochen mit dem Finger auf Bayern und BadenWürttemberg
im Zusammenhang mit fehlerhaften BSE-Untersuchungen gezeigt,
mit dem gleichzeitigen Hinweis, dass so etwas in Mecklenburg-Vorpommern nicht passieren kann.
Leider ist nun Mecklenburg-Vorpommern als Verursacher des Nitrofenskandals hier in die Schlagzeilen geraten.
Es rächt sich manchmal sehr schnell, die vermeintlichen Schwächen der anderen zu geißeln und gleichzeitig selbstdarstellerisch seine Stärken hervorzuheben.
BSE und Nitrofen lehren, es kann jeden treffen.
Und auch ein Verbraucherschutzgesetz hilft in diesem Falle nicht. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gut Ding will Weile haben. Das haben sich die Bundesregierung und die Landesregierung wohl auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf gedacht, denn nur so ist es zu verstehen, dass wir den Gesetzentwurf heute hier in Zweiter Lesung beraten.
Obwohl die UVP-Änderungsrichtlinie und die IVURichtlinie bereits im Jahre 1999 in nationales Recht umzusetzen waren, geschah dies auf Bundesebene erst am 2. August 2001 mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien. Trotz mehrerer Aufforderungen meiner Fraktion, eine zügige Umsetzung in Landesrecht vorzunehmen, geschah seitens der Landesregierung nichts. Stattdessen wurde eines der modernsten Landesnaturschutzgesetze der Bundesrepublik ohne Notwendigkeit novelliert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nur um Sanktionen der EU im Interesse des Landes auszuschließen, haben wir den Gesetzentwurf im Umweltausschuss im wahrsten Sinne des Wortes durchgepaukt.
Auf das Ansinnen der Regierungsvertreter, auf eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zu verzichten, konnten wir dann doch nicht eingehen. Hier frage ich mich, wo das Demokratieverständnis der Landesregierung bleibt, dieses überhaupt in den Ausschuss einzubringen. Aufgrund der bereits erwähnten Dringlichkeit hinsichtlich der Umsetzung europäischer Richtlinien und dem Druck der Landesregierung wollten die Koalitionäre im Rahmen der Ausschussberatungen auf eine öffentliche Anhörung verzichten. Heute können wir fraktionsübergreifend feststellen, dass es richtig war, diese öffentliche Anhörung durchzuführen, denn der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf ist weder fachlich noch ver
fassungsrechtlich – ich möchte es mal so sagen – als großer Wurf zu bezeichnen.
Stellvertretend für alle Angehörten möchte ich hier nur den Vertreter des Naturschutzbundes Deutschland zitieren. Der stellte fest: „Ausschlaggebend sei jedoch letztlich der vom Gesetzgeber beschlossene Gesetzestext, der hinreichend eindeutig formuliert sein müsse. Die Einwände des NABU seien vor allem als rechtstechnische Vorschläge zu verstehen.... Diesbezüglich habe der Gesetzeseinbringer – die Landesregierung – nicht die nötige Sorgfalt bei rechtstechnischen Überlegungen walten lassen.“ Aus diesen Sachverhalten würden die Vorschläge des NABU resultieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl die Dringlichkeit der Umsetzung der EU-Richtlinien der Landesregierung bekannt war, hat sie es bis heute nicht vermocht, grundlegende verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich des Konnexitätsprinzips zu klären.
Hier haben Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, Ihre Hausaufgaben nicht gemacht und Ihr Problem in den Landtag verschoben.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der öffentlichen Anhörung wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf keine 1:1-Umsetzung der europäischen Richtlinien vorsah. Hier, Herr Minister, haben Sie den Dissens bereits angekündigt. Vielmehr beabsichtigte die Landesregierung trotz anderslautender Bekundungen, verschärfte landesrechtliche Bestimmungen zur UVP-Vorprüfung im Gesetz zu verankern, die zu Wettbewerbsverzerrungen und zum Nachteil der Unternehmer in Mecklenburg-Vorpommern führen würden. Hierzu zählen insbesondere die in der Anlage zu Artikel 1 Paragraph 3 Absatz 1 aufgeführten Schwellenwerte des Gesetzentwurfes. Gerade hierzu gab es seitens der Anzuhörenden vielfältige Änderungsvorschläge, die in der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses ihren Niederschlag fanden. Seitens meiner Fraktion wurden fünf Änderungsanträge hinsichtlich der Änderung von Schwellenwerten gestellt, von denen leider nur zwei von den Koalitionären im Umweltausschuss mitgetragen wurden.
Ja doch, das ist okay.
Dass diese Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfes weitreichende Auswirkungen auf Investitionsvorhaben und Infrastrukturprojekte in unserem Land nach sich ziehen wird, kann man meines Erachtens auch an dem eindeutigen Votum des Wirtschaftsausschusses erkennen – ein eindeutiges Votum, das möchte ich hier noch mal betonen. So hat der Wirtschaftsausschuss dem Umweltausschuss empfohlen, die Vorschläge und Intentionen der schriftlichen Stellungnahmen ganz zu übernehmen und den Gesetzentwurf entsprechend zu ändern.
Begründet wurde dies damit, dass es aus wirtschaftlicher Sicht wünschenswert sei, dort, wo ein Ermessen des Landes bei rechtlicher Umsetzung wirtschaftsrelevanter
EU-Richtlinien bestehe, möglichst wirtschaftsfreundlich zu verfahren.
Meine Damen und Herren, genau dieser Ansatz ist richtig, denn Ökologie und Ökonomie sind zwei Seiten einer Medaille.
Und nur wenn der ökologische Aspekt in den wirtschaftlichen Aspekt einfließt, nur dann kann Nachhaltigkeit herauskommen.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass der Gesetzentwurf zu spät vorlag und gravierende Mängel aufwies. Diese Mängel konnten im Rahmen der parlamentarischen Beratung leider nur zum Teil ausgeräumt werden. Um aber Mecklenburg-Vorpommern vor Sanktionen der EU zu bewahren, haben wir uns im Umweltausschuss darauf verständigt, dem Landtag die vorliegende Beschlussempfehlung zu geben. Um aber die Kritik am Gesetz deutlich werden zu lassen, wird meine Fraktion sich der Stimme enthalten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn die Würfel vielleicht sogar gleitend gefallen sind und Erleichterung eingetreten ist, frage ich dennoch, ob es für unser Land mit all seinen Naturressourcen, die wir ja haben, das Richtige ist, denn im Jahre 1998 haben wir hier in diesem Hohen Hause eines der modernsten Naturschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Dieses Gesetz hat sich in den zurückliegenden Jahren in der Praxis bewährt, so dass eine Novellierung bisher nicht erforderlich war. Sie denken, das sagt sie ja immer, aber ich sage es wirklich auch ganz bewusst hier noch mal, denn die Praxis hat es bewiesen. Trotzdem hat es die Landesregie
rung als erforderlich angesehen, das Landesnaturschutzgesetz zu novellieren. Und hier, sage ich, war die Triebkraft sicherlich das Klagerecht. Meiner Meinung nach – und das ist auch das Votum der CDU – aus rein ideologisch motivierten Gründen sollte die Klagemöglichkeit für anerkannte Naturschutzverbände in das Landesnaturschutzgesetz aufgenommen werden.
Also ich habe jedes Mal deutlich gemacht, dass das Landesnaturschutzgesetz, dass das Landesnaturschutzgesetz, was wir 1998 beschlossen haben,
eine andere Intention hatte,
nämlich die Verbände mehr zu beteiligen. Aber dazu komme ich noch.
Der Entwurf der Landesregierung wurde offensichtlich aus diesem Grunde, denke ich, mit der heißen Nadel gestrickt, denn nur so ist es erklärlich, und da möchte ich auch noch mal auf das Kompensationsflächenkataster zurückgreifen, dass der Artikel 72 der Landesverfassung eben doch nicht so umgesetzt werden konnte, weil die Kostenfolgeabschätzung eben fehlte. Das mangelte hier. Ich hätte das sehr begrüßt, damit wir das Konnexitätsprinzip hier auch anders hätten festschreiben können.
Während sich die Landesregierung mit ihrem Gesetzentwurf selbst blockierte und so nach EU-Recht notwendige Rechtssetzungsverfahren, wie die Umsetzung der IVU- und UVP-Richtlinie, doch vernachlässigte, werden diese nun im Eiltempo durchs parlamentarische Verfahren getrieben und wir haben kaum Zeit, dies zu schaffen. Das möchte ich wirklich zu bedenken geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Begründet wurde die Einführung der Klagemöglichkeit mit der Vollzugskontrolle von Verwaltungsentscheidungen. Das heißt also, man traut der eigenen Verwaltung keine gesetzeskonformen Entscheidungen im naturschutzrelevanten Bereich zu beziehungsweise muss hier noch diese Kontrolle einziehen. Das ist für mich umso unverständlicher, da das bestehende Landesnaturschutzgesetz, welches auf der Grundlage einer intensiven fachlichen und sachlichen Erörterung zustande gekommen ist, dem von der Verfassung vorgegebenen Auftrag zum Schutz der jetzigen und künftigen Lebensgrundlagen gerecht wurde und für die Bewahrung der Schöpfung steht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDUFraktion vertrat immer die Auffassung, dass Naturschutz
nur mit den Menschen und nicht gegen die Menschen funktionieren kann.
Wenn aber der Umweltminister der Meinung ist, er könne sich auf seine Verwaltung nicht so ganz verlassen und müsse zusätzlich Kontrollorgane haben, dann erinnert mich das an die unrühmliche Vergangenheit.
Meine Damen und Herren! Den konkreten Naturschutz bringt das Vereinsklagerecht keinen Schritt weiter.
Oder hat sich in den Bundesländern mit Klagerecht die Natur besser entwickelt als in unserem Land?
Aus diesem Grunde hat sich meine Fraktion immer wieder –
und das tut sie immer noch – gegen die Verankerung restriktiver Vorgaben im Landesnaturschutzgesetz gewandt und sich sogar besonders für höhere Beteiligungsmöglichkeiten der Verbände ausgesprochen. Und das ist für uns das Wichtigste.
Herr Umweltminister, Sie haben in der letzten Rede zu diesem Thema auf den konziliaren Prozess der Kirchen in der DDR hingewiesen, was mich natürlich gefreut hat, denn es ist so: Christen haben sich, sehr geehrter Herr Umweltminister, schon zu Zeiten, als Sie und Ihre Partei das Wort „Verbandsklage“ noch nicht so kannten, für die Bewahrung der Schöpfung eingesetzt und wollten mehr pragmatischen Umweltschutz.
Dass Sie das hier würdigen, das finde ich gut. Aber ich sage Ihnen, es bringt der Natur auch heute nichts, wenn sich Behörden und ernannte Naturschützer vor Verwaltungsgerichten streiten, anstatt sich im Rahmen der Genehmigungsverfahren einzubringen.
Bereits bei der Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes haben wir darauf verwiesen, dass es äußerst kontraproduktiv sei,
in der Phase der Erarbeitung eines Bundesgesetzes das entsprechende Landesgesetz zu novellieren. So stellt doch gerade das Bundesnaturschutzgesetz gemäß Artikel 72 des Grundgesetzes eine Rahmenvorschrift dar, die die Länder umzusetzen haben. Anstatt sich aber an geeigneter Stelle für die Interessen des Landes einzubringen, legte die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf vor, der die Wirtschaft doch sehr verunsicherte.
Da hilft es auch nichts, dass sich die Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf für die Einführung der Verbandsklage in Lightversion entschieden hat. Im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf votierte der überwiegende Teil der Anzuhörenden folgerichtig gegen die Einführung der Verbandsklage. Insgesamt machte die Anhörung deutlich, dass die Verbandsklage für Mecklenburg-Vorpommern ein ungeeignetes Instrument sei und die im geltenden Gesetz sichergestellte breite Verbandsbeteiligung bereits im Vorfeld eines naturschutzrelevanten Vorhabens sinnvoller und richtiger ist. Auch wenn die Landesregierung immer wieder betonte, die Einführung der Verbandsklage steht den wirtschaftlichen Interessen des Landes nicht entgegen, sehen die Wirtschaftsverbände unseres Landes und auch meine Fraktion dieses anders,
und das muss ich und möchte ich hier auch noch einmal deutlich sagen.
Offensichtlich ging auch die Landesregierung von Einschränkungen und Verzögerungen bei der Umsetzung von bestimmten Projekten aus. Denn nur so ist es zu verstehen, dass die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit oder Projekte im bauplanungsrechtlichen Innenbereich sowie nach dem Mineralsteuergesetz vom Verbandsklagerecht ausgenommen werden sollten.
Meine Damen und Herren! Versuche der Landesregierung, Ausnahmen vom Klagerecht auch im Bundesnaturschutzgesetz festzuschreiben, scheiterten leider, wie uns allen bekannt ist, doch kläglich.
Heute ist nun sozusagen auch die Stunde der Wahrheit. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald wird beraten hinsichtlich der Errichtung der Gaskraftwerke in Lubmin. Das ist nun eine Geschichte, wo wir ganz gespannt sind, wie sie ausgehen wird.
Aber lassen Sie mich doch noch mal Folgendes bemerken: Obwohl der Umweltminister noch im Januar betonte, dass sich die Landesregierung seit langem für Ausnahmen des Vereinsklagerechtes auf Bundesebene einsetzte,
wurde ein umfängliches Klagerecht ins Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Auch hieran, meine Damen und Herren der Koalition, kann man erkennen, welches Gewicht der Aufbau Ost bei der Bundesregierung wirklich hat
und inwieweit die Landesregierung in der Lage ist, ihre Interessen durchzusetzen.
Insgesamt konnte der Umweltausschuss lediglich das Landesrecht an die Vorgaben des Bundes anpassen. Dies geschah allerdings auf Druck der Koalition so schnell, dass die Anpassung an das Bundesgesetz beinahe – und
hier muss ich schmunzeln, ich denke, Sie schmunzeln noch mit – noch vor Veröffentlichung desselben realisiert wurde.
Auch dies bleibt sicherlich ein Novum der Rechtssetzung, welches nur in diesem Landtag bisher passiert ist.
Und heute wissen wir – und das ist es eigentlich, was mich nachdenklich stimmt –, dass es gar nicht notwendig war, denn das Vereinsklagerecht wirkt direkt, wie wir alle wissen, Dank der rot-grünen Mehrheiten im Bund.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Neben der Einführung der Verbandsklage sah der Gesetzentwurf der Landesregierung weitere Änderungen vor. Die grundlegenden Argumente zum vorliegenden Gesetzentwurf wurden in der Vergangenheit hinreichend debattiert und ich möchte auch nicht alles wiederholen. Aus diesem Grunde möchte ich mich im Folgenden auf die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Einführung des Kompensationsflächenkatasters und die Regelungen zum Biosphärenreservat Schaalsee beziehen. Herr Minister, hier muss ich doch noch mal einen anderen Standpunkt sagen.
Während der Gesetzentwurf der Landesregierung die Einführung eines Kompensationsflächenkatasters vorsah, kam der Umweltausschuss zu der Auffassung, dass hinsichtlich der Einführung dieses Katasters das Konnexitätsprinzip gemäß Paragraph 72 Absatz 3 der Kommunalverfassung anzuwenden ist. Da eine Kostenfolgeabschätzung durch die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände nicht vorlag, ist im Umweltausschuss gegen die Einführung dieses Katasters votiert worden, um den – und das möchte ich hier betonen – Gesetzentwurf nicht zu gefährden. Wir hätten uns vielleicht doch die Zeit nehmen und diese Kostenfolgeabschätzung abwarten sollen,
dann hätten wir mehr erreicht.
Ja, Frau Muth, doch.
Meine Damen und Herren! Einen weiteren Schwerpunkt der Beratung stellten die Regelungen hinsichtlich des Biosphärenreservates Schaalsee im Artikel 2 des Gesetzes dar. Im Jahr 1999 haben sich das Landwirtschaftsministerium, das Umweltministerium, das Amt für das Biosphärenreservat Schaalsee und die Landkreise Ludwigslust und Nordwestmecklenburg dazu bekannt, eine einheitliche Verwaltung des Gebietes Biosphärenreservat Schaalsee zu ermöglichen. Das ist in Ordnung und darum geht es eigentlich auch gar nicht. Im Absatz 2 des Artikels 2 des Regierungsentwurfes sollte dieses umgesetzt und sollten die Flächen des Biosphärenreservates Schaalsee näher beschrieben werden.
Was dann folgte, möchte ich doch als Halbwahrheiten bezeichnen. So legten die Koalitionäre im Rahmen der Beratung des Umweltausschusses einen Änderungsantrag vor, der entgegen der bisherigen Regelung auch die
Flächen umfasst, die innerhalb der Außengrenzen des Gesamtgebietes liegen
und nicht durch die Verordnungen der Landkreise Ludwigslust und Nordwestmecklenburg über das Landschaftsschutzgebiet „Schaalsee-Landschaft“ abgedeckt sind. Das ist das Problem. Hier wurde bewusst der Versuch unternommen, das Gebiet des Biosphärenreservates Schaalsee ohne Beteiligung oder Anhörung der Betroffenen zusätzlich zu erweitern. Und das ist der Punkt, auch wenn der Umweltminister dies rigoros bestritt
und trotz Abwesenheit in der Presse aus dem Ausschuss berichtete. Ich hoffe, Herr Umweltminister, Sie sehen es ein. Das war kein guter Stil.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während der Beratungen des Umweltausschusses wurde deutlich, dass die Landesregierung die Vertreter der Koalition doch sehr stark instrumentalisierte,
um nach der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf weitergehende Forderungen ins Gesetz aufzunehmen. Dieses Verfahren spricht für wenig Demokratieverständnis der Landesregierung.
Gleichzeitig macht es aber auch deutlich, wie Sie, meine Damen und Herren der Koalition, die Interessen der Bürger unseres Landes vertreten. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich einmal vor Ort
im Biosphärenreservat Schaalsee ein Bild gemacht und mit den Bürgermeistern, Bürgern und Landwirten der Region gesprochen hätten, denn nur so kann man sich für die Interessen der Bevölkerung stark machen und das Handeln der Regierung kontrollieren.
Ja, ich denke da sehr gerne an das Arbeitsklima in den ersten Jahren, das wir auch in dem Ausschuss hatten bei der Erarbeitung von Gesetzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während der Beratungen des Umweltausschusses zum vorliegenden Gesetz brachte meine Fraktion acht Änderungsanträge ein. Alle Anträge meiner Fraktion wurden seitens der Koalitionäre aus oftmals nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt.
Heute kann man gleichlautende Gesetzestexte in anderen Gesetzentwürfen der Landesregierung wiederfinden.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion gibt Ihnen aber noch einmal die Chance, sich Ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern des Landes zu stellen
und beantragt, dass die in der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, Drucksache 3/2050 zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung
auf Drucksache 3/2042 ergänzten Regelungen im Artikel 2 gestrichen werden. Ich betone es noch mal, ergänzten Regeln.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung, aber auch die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses überflüssig sind. Sinnvolle Vorhaben, wie die Einführung des Kompensationsflächenkatasters scheiterten am Unvermögen der Landesregierung. Sogar bei der Einführung des umstrittenen Verbandsklagerechtes hat sie die Zeit – ich sage es hier jetzt einmal so – verschlafen, so dass bundesrechtliche Regelungen nun unmittelbar greifen.
Die erste Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor unnötig.
Das ist das Ergebnis, was meine Fraktion dazu zu sagen hat. Vielmehr wird sie zu weiteren Restriktionen und Hemmnissen für die wirtschaftliche Entwicklung führen. Aus diesem Grunde wird meine Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Entwicklung einzelner Regionen unseres Landes liegt auch meiner Fraktion am Herzen.
Ja.
Schließlich waren es CDU-geführte Landesregierungen, die mit der Errichtung von zwei Biosphärenreservaten und sechs Naturparks die regionale Entwicklung in Teilen unseres Landes unterstützten. Ich wollte es nur noch mal wieder gesagt haben.
Ziel der damaligen Politik war es, Regionen mit besonderer Naturausstattung die Möglichkeit einer nachhaltigen Entwicklung einzuräumen, neue Einkommensquellen zu erschließen und die Kulturlandschaft zu erhalten. Der Ausgleich von ökologischen und ökonomischen Interessen stand im Vordergrund und sicherte die notwendige Akzeptanz – und darauf möchte ich die Betonung legen – vor Ort. Dieser positive Ansatz rückte mit den Jahren allerdings immer weiter in den Hintergrund. Vielleicht liegt es auch daran, dass man meint, zum Beispiel mehr Naturschutz mit einer Vereinsklage zu erreichen. Heute leiden gerade die Biosphärenreservate und Nationalparks unseres Landes unter erheblichem Akzeptanzverlust in der Bevölkerung. Oft lässt sich diese Entwicklung an Personen oder Verwaltungsverfahren festmachen. Die Bürger fühlen sich nicht ausreichend informiert und seitens der Verwaltung gegängelt. Das ist so. Da helfen auch stillose Pressemitteilungen des Umweltministers nicht, im Gegenteil.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Koalitionsfraktionen wollen mit dem vorliegenden Antrag die Landesregierung auffordern, ein Anerkennungsverfahren für Geoparks in Mecklenburg-Vorpommern unter Einbeziehung kommunaler und touristischer Gremien bis zum 30. Juni 2002 zu regeln. Das Anerkennungsverfahren soll beispielhaft im Hinblick auf das Projekt „Geopark Mecklenburgische Eiszeitlandschaft“ als Modellvorhaben entwickelt werden. Richtig ist, dass im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland die Länder für die Ausweisung und Anerkennung von Geoparks zuständig sind. Hierfür muss allerdings sichergestellt werden, dass die Ausweisung eines Geoparks in der jeweiligen Region überhaupt gefragt ist. Nach der Einbringung durch den Abgeordneten Herrn Klostermann glaube ich, dass dieses so ist. Der Umweltminister bestätigte dies ja auch. Aber hierzu bedarf es wiederum einer klaren Definition des Begriffes „Geopark“. Mir liegen derzeit drei Definitionen für den Begriff „Geopark“ vor, wobei die Definition des Bund-Länder-Ausschusses Bodenforschung meines Erachtens den größten Ermessensspielraum zulässt. Hier heißt es: „Ein Geopark umfasst Landschaften oder Landschaftsteile mit geologischem Naturerbe, aber auch mit archäologischem, ökologischem, historischem und kulturellem Erbe von überregionaler Bedeutung. Sein Gebiet ist räumlich abgegrenzt und stellt keine eigene rechtsverbindliche Schutzkategorie dar.“ Gleichzeitig verweist der Bund-Länder-Ausschuss Bodenforschung aber darauf, dass die Erarbeitung und Umsetzung von abgestimmten Konzepten zum Tourismus und zur Ressourcennutzung für die Anerkennung eines Geoparks unerlässlich ist.
Meine Damen und Herren! Das Netzwerk Europäischer Geoparks hingegen definiert Geoparks wie folgt: „Ein europäischer Geopark ist ein Gebiet, welches ein besonderes geologisches Erbe und eine nachhaltige Strategie zur Gebietsentwicklung verfolgt, unterstützt durch ein europäisches Programm zur Förderung der Entwicklung. Grenzen und ausreichende Gebietsflächen zu einer echten ökonomischen Gebietsentwicklung müssen klar definiert sein. Ein europäischer Geopark muss eine gewisse Anzahl von geologischen Aufschlüssen oder Stätten von besonderer Wichtigkeit in Bezug auf ihre wissenschaftliche Güte, ihre Seltenheit, ihre ästhetische Wirkung oder ihren erzieherischen Wert umfassen. Die Mehrheit der Aufschlüsse/Stätten auf dem Gebiet eines europäischen Geoparks muss Teil des geologischen Erbes sein, aber ihr Anteil kann auch archäologischer, ökologischer, historischer oder kultureller Natur sein.“ So weit die Definition.
Gleichzeitig verweist das Netzwerk Europäischer Geoparks darauf, dass die Zerstörung oder der Verkauf von geologischen Objekten aus einem europäischen Geopark nicht geduldet werden kann. Der europäische Geopark muss in einer klar definierten Struktur verwaltet werden, die befähigt ist, Schutzmaßnahmen bei der Entwicklung und Entwicklungsstatiken zu erhalten, in ihrem Gebiet durchzuführen. Diese Forderungen decken sich weitgehend mit den Anforderungen der UNESCO, die den Geopark unter anderem wie folgt definiert:
„1. Ein UNESCO-Geopark muss ein hinreichend großes Wirtschaftsgebiet sein, das mehrere bedeutende, seltene und schöne geologische Besonderheiten, gegebenenfalls auch archäologische, ökologische und kulturelle Werte umfasst.
2. UNESCO-Geoparks werden von einer ernannten Behörde geleitet. Diese Behörde führt eine umfassende Bestandsaufnahme des Geoparks, eine Analyse und Mängelbeschreibung des Gesamtgebietes, eine Analyse der sozioökonomischen Entwicklungsmöglichkeiten durch und fasst die Analysen in einem Geschäftsplan zusammen. Sie begleitet die Kennzeichnung des Gebietes mit Öffentlichkeitsarbeit und informiert die UNESCO über die Entwicklung des Gebietes.“
Allein vor dem Hintergrund dieser verschiedenen Definitionen, meine Damen und Herren, können Sie schon erahnen, welche Schwierigkeiten die Anerkennung von Geoparks bereiten können.
Deswegen habe ich mir auch die Mühe gemacht, es Ihnen noch mal vorzutragen.
Während die Handlungsrichtlinien des Bund-LänderAusschusses für Bodenforschung noch relativ offen sind, gehen die Anforderungen des Netzwerkes Europäischer Geoparks unter der UNESCO bedeutend weiter und präjudizieren meines Erachtens nach einen Eingriff in die vom Grundsatz geschützten Eigentumsrechte. Und hier eröffnet sich sicher ein Problem, was zu diskutieren ist. Wenn auch seitens des Umweltministeriums immer wieder darauf verwiesen wird, dass ein Geopark keine eigene Schutzkategorie darstellt, ist doch schon heute davon auszugehen, dass zur Umsetzung der Vorgaben der UNESCO oder des Netzwerkes Europäischer Geoparks neue Schutzmaßnahmen in Betracht gezogen werden müssen, die durch Verordnungen oder vertragliche Wege durchgesetzt werden müssen. Inwieweit diese Schutzmaßnahmen bei der Gewinnung von Bodenschätzen oder in der Landwirtschaft eine zusätzliche Berücksichtigung finden müssen, wird in der aktuellen Diskussion noch nicht betrachtet.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einiges
zum Modellprojekt „Geopark Mecklenburgische Eiszeitlandschaft“ sagen. Während die Handlungsleitlinien des Bund-Länder-Ausschusses Bodenforschung unter Punkt 5 e ine Beteiligung der Gebietskörperschaften, Behörden, Vereine und Museen, Unternehmen und Private sowie Einrichtungen der Wissenschaft und Erziehung vorsehen, scheint meiner Meinung nach die Errichtung des Geoparks „Mecklenburgische Eiszeitlandschaft“ in unserem Bundesland eigentlich nur im internen Kreis stattzufinden. Ich denke, dies sollte sich ändern.
Offene Fragen nach den Kosten oder der Verwaltung werden eigentlich völlig verdrängt beziehungsweise nicht angesprochen. Insgesamt sieht meine Fraktion vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Naturparks, Nationalparks und Biosphärenreservate keinen Grund für die zusätzliche Ausweisung eines Geoparks. Sollten Regionen unseres Landes an der Ausweisung eines Geoparks interessiert sein, ist dies möglich und es gibt meines Erachtens nach ausreichend Möglichkeiten, die Erfahrungen bestehender Geoparks zu nutzen. Ich möchte es noch mal deutlich sagen: Wir lehnen den Geopark „Mecklenburgische Eiszeitlandschaft“ nicht ab,
aber Vorgaben seitens der Landesregierung führen nur dazu, dass Handlungsspielräume eingeschränkt und überflüssige Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden.
Aus diesem Grund lehnt meine Fraktion den vorliegenden Antrag ab.
Auch wenn ich das Engagement von meinem Kollegen Klostermann hier sehr schätze, vielleicht wäre es besser gewesen, über diesen Antrag vorher noch mal zu reden. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten!
Herr Minister, Sie sagten es bereits: Im Rahmen der Funktionalreform haben wir in der ersten Legislaturperiode die Zuständigkeit für Widerspruchsbescheide im Umweltbereich auf die oberste Behörde, das Umweltministerium, übertragen. Damit sollten seinerzeit die Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis, eine Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, mehr Akzeptanz des Bürgers für Widerspruchsverfahren und gleichzeitig Rechtssicherheit für den Bürger sichergestellt werden.
Heute nun legt die Landesregierung uns einen Gesetzentwurf vor, welcher die bisherige Zuständigkeitsregelung für Widersprüche im Umweltbereich neu regelt. Nach fast achteinhalb Jahren Erfahrungen mit der bisherigen Gesetzeslage ist dieser Schritt durchaus zu begrüßen, macht er doch deutlich, dass Gesetzgebung ein dynamischer Prozess ist und sich auch an der Praxis orientiert. Mit der beabsichtigten Neuregelung soll die Zweistufigkeit der Verwaltung, die in unserem Land den grundsätzlichen Verwaltungsaufbau prägt, auch im Umweltbereich durchgesetzt und der Verwaltungsaufwand gleichzeitig reduziert werden.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion begrüßt jegliche Aktivitäten, die eine Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und -strukturen nach sich ziehen. Ziel muss aber immer sein, mehr Bürgernähe und weniger Bürokratie durchzusetzen.
Aus diesem Grunde hat meine Fraktion bereits am 8. Januar dieses Jahres im Rahmen der Beratung des Landesnaturschutzgesetzes einen Änderungsantrag gestellt, der eben die im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung beabsichtigte Neuregelung vorsah. Leider haben damals die Vertreter der Koalition diesen Antrag abgelehnt, so dass ich mich über den heute fast wortgleichen Gesetzestext doch schon etwas wundere. Das, denke ich, muss ich hier noch mal deutlich machen.
So erklärte doch der Umweltminister seinerzeit: Allerdings befinde sich derzeit ein Gesetz in Vorbereitung, welches die Zuständigkeiten bei Widersprüchen im Umweltbereich regele. Der Gesetzentwurf habe bereits die Ressortabstimmung durchlaufen und befinde sich gegenwärtig im Anhörungsverfahren.
Ziel sei es, die Zuständigkeit im Umweltbereich insgesamt neu zu regeln,
um die vorgetragenen Effekte zu erzielen. Im Interesse einer einheitlichen Regelung bitte er darum, von einer Veränderung des Landesnaturschutzgesetzes in diesem Punkt aber Abstand zu nehmen. Mit dem Widerspruchszuständigkeitsgesetz könne dem Konnexitätsprinzip besser Genüge getan werden als durch einzelgesetzliche Regelungen. So weit der Minister.
Da wir aber heute die Novellierung des Naturschutzgesetzes nicht mehr auf der Tagesordnung haben, möchte ich doch noch mal appellieren, die Chance auch zu nutzen, in diesem Gesetz einfach das schon zu regeln, um dieses Naturschutzgesetz oder die Novelle anwendbarer, praktikabler zu gestalten. Meine Damen und Herren der Koalition, ich bitte Sie einfach, das noch mal zu bedenken und diese Chance zu ergreifen.
Nun noch mal zu dem vorliegenden Gesetzentwurf: Da der vorliegende Gesetzentwurf nach unserer Auffassung und auch den Worten des Umweltministers die in Artikel 72 Absatz 3 der Landesverfassung verankerte Konnexitätsregelung betrifft, plädiert meine Fraktion für die Überweisung in den federführenden Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Finanz- und in den Innenausschuss. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, schon wieder das Bundesnaturschutzgesetz. Obwohl es schon den Bundestag passiert hat und die Bundesregierung der Auffassung ist, dass eine Zustimmung des Bundesrates nicht notwendig ist, verwies der Bundesrat das Gesetz zur Neuregelung des
Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften zur Beratung in den Vermittlungsausschuss. Eigentlich liegt wohl schon eine Einigung vor, aber es ist noch nicht abgestimmt und deshalb will ich es eben doch noch mal versuchen.
Am 20. Dezember 2001, sozusagen als vorweihnachtliches Geschenk, wurde ein Prestigeprojekt der rot-grünen Bundesregierung mit der Stimme unseres Landes blockiert.
Das finde ich gut. Und sehr gut würden ich und meine Fraktion es finden, wenn Sie es auch durchhalten.
Laut Presseberichten stimmte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern der Überweisung der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes in den Vermittlungsausschuss des Bundesrates zu, da sie gravierende Einschränkungen der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land durch die Einführung von so genannten Rechtsbehelfen von Vereinen im Paragraphen 61 befürchtete. Ich zitiere: „Besonders umstritten ist ein Verbandsklagerecht, von dem Mecklenburg-Vorpommern wegen des geplanten Baus der Küstenautobahn A 20 Nachteile befürchtet.“ Diese Befürchtungen der Landesregierung teilt natürlich auch meine Fraktion. Aus diesem Grunde möchten wir die Landesregierung noch einmal darin bestärken, sich im Vermittlungsausschuss dafür einzusetzen, dass mit dem Gesetz erstens keine zusätzlichen Belastungen der Haushalte des Landes oder der Kommunen, zweitens keine zusätzlichen Belastungen der Landwirtschaft und drittens keine Gefährdung wichtiger Infrastrukturvorhaben und Investitionen einhergehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gerade die im Gesetzentwurf geplanten Regelungen zur Umweltbeobachtung und Landschaftsplanung führen zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der Kommunen und Länder. So sollen im Paragraphen 12 des Gesetzentwurfes zusätzliche Monitoringprogramme festgesetzt werden, die ein zusätzliches bürokratisches und kostenträchtiges Instrumentarium schaffen. Die in den Paragraphen 13 bis 17 vorgesehene flächendeckende Landschaftsplanung führt dazu, dass in Zukunft die gesamte Landschaft mit Verboten, Geboten, Festsetzungen, Pflege- und Entwicklungsplänen für jedermann verbindlich überplant wird. Die Kosten hierfür trägt die öffentliche Hand. Dieses Geld fehlt den Kommunen und Ländern dann wieder an anderer Stelle, so dass sie nicht einmal mehr in der Lage sind, Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.
Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung lehnt es nach wie vor ab, einen Ausgleich für Nutzungseinschränkungen zu übernehmen. Sie will diese Regelung den Ländern überlassen. Diese sind vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation nicht in der Lage, einen Ausgleich für Einschränkungen zu gewähren. Betroffen hiervon sind insbesondere die Landwirte, die per se die größten Grundeigentümer und Nutzer sind.
Mit der in Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerten Sozialpflichtigkeit des Eigentums sollen Restriktionen ohne Ausgleich durchgesetzt werden. Die Länder werden gezwungen, angesichts ihrer Haushaltslage vom Vertragsnaturschutz Abstand zu nehmen und Naturschutz per Gesetz oder Verordnung durchzusetzen. Ein wirksamer, von Akzeptanz und Verständnis geprägter Naturschutz wird so meiner Meinung nach sehr stark untergraben. Gleichzeitig werden durch gesetzliche Festlegungen Fördermittel der EU in Frage gestellt und somit wird ein Wettbewerbsnachteil der heimischen Landwirtschaft in Kauf genommen.
Meine Damen und Herren! Wenn bisher Nutzungseinschränkungen im Rahmen von Umweltprogrammen und Vertragsnaturschutz ausgeglichen wurden, so wird dies mit der Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes in diesem Maße nicht mehr möglich sein. Die auf vertraglicher Grundlage basierenden Umweltprogramme der EU greifen nur dann, wenn die Nutzungseinschränkungen nicht gesetzlich oder per Verordnung schon zwingend vorgeschrieben sind. Das ist ein Problem, was wir in den Ausschüssen, im Landwirtschafts- und Umweltausschuss, schon diskutiert haben.