Ursula Karlowski

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte zu Beginn meiner Rede einen Dank für die Arbeit an den Bürgerbeauftragten und sein Team, er macht das ja nicht alles ganz alleine, richten: Herzlichen Dank für die geleistete Arbeit im letzten Jahr – genau, Sie weisen zur Seite auf die Kolleginnen – und für die geleistete Arbeit seit Beginn Ihrer Tätigkeit als Bürgerbeauftragter. Das spreche ich als Person und auch im Namen meiner Fraktion Ihnen herzlich aus.
Im Jahresbericht für das Jahr 2015 sind aus meiner Sicht mehrere Themen beziehungsweise Aspekte besonders hervorzuheben. Das eine war auf Seite 21. Was mich sehr überrascht hat, war die Suche nach einer Begräbnisstätte durch eine Petentin, die durch die Arbeit des Bürgerbeauftragten dann feststellen konnte, der gesuchte Ort, wo der Vater beerdigt sein solle – das hatte sie erfahren von dem Pflegeheim, wo der Vater untergebracht war –, der gesuchte Ort existiert nicht, weil der Vater noch lebt.
Also das fand ich eine sehr aufklärerische und hilfreiche Arbeit des Bürgerbeauftragten und ein sehr besonderes Kapitel, auf Seite 21 nachzulesen. Das ist jetzt vielleicht ein Einzelfall und ein besonderer Fall.
Ein anderer Fall betrifft die Zweitwohnsitzsteuer in Kleingartenanlagen. Auch hier konnte der Bürgerbeauftragte mit Austausch der Informationen zum Innenministerium klarstellen, dass derartige Anlagen nach dem Bundeskleingartengesetz in der Mehrzahl der Fälle eben frei von einer Zweitwohnsitzsteuer sind, komplett und nicht nur irgendwie im Winter, sondern komplett frei.
Ich drehe hier das Pult mal ein bisschen höher, vielleicht ist es dann lauter, ich weiß es nicht.
Eine Bitte für die Zukunft meinerseits an diesen Bericht des Bürgerbeauftragten ist eine genauere Auswertung der Sachthemen. Das hatte ich auch im Ausschuss schon erwähnt, zum Beispiel bei den Zielabweichungsverfahren für Windkraftanlagen. Hier wäre wirklich eine Darstellung der Zahl der tatsächlich eingegangenen Petitionen interessant gewesen. Dass das grundsätzlich möglich ist, zeigen ja die Kapitel zu Sozialversicherungen, wo der Bürgerbeauftragte die jeweiligen Fallzahlen konkret angibt, ob das jetzt Kranken- oder Rentenversicherungsfälle sind.
Die zusammenfassende Statistik gibt zu dem Thema Windkraftanlagen keine weiteren Informationen. Das würde aber einem Thema, das so bewegend ist, dass
sich nicht nur eine Volksinitiative zu diesem Kontext, sondern auch eine Parteigründung ergeben hat, denke ich, wirklich guttun, hier mal klare Zahlen auf den Tisch zu legen, also die Fragen: Wie viele Zielabweichungsverfahren gab es im Jahr 2015? Wie viele Beschwerden gab es insgesamt an wie vielen Orten im Lande? Wie viele Personen stehen dahinter? Ich hatte es gestern auch schon gesagt, um einfach mal zu kontrastieren, spiegeln die Medienberichterstattungen, wo fast täglich etwas zu lesen ist, das tatsächliche Bild des Protestes wider, ja oder nein? Wie spiegelt sich das in dem Bericht des Bürgerbeauftragten wider? Es wird im Text erwähnt, dass es viele seien, es wird nicht quantifiziert, es wird nicht runtergebrochen auf tatsächliche Personenzahlen. Eine Petition kann ja x-beliebige Personen hinter sich verbergen. Es wird nicht runtergebrochen auf die Orte. Welche Regionen in Mecklenburg-Vorpommern sind da besonders virulent, besonders betroffen? Wie viel Widerstand gibt es an welchen Orten? Das hätte ich mir gewünscht.
Des Weiteren hatten wir in dem Petitionsausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der sich auf die Beschlussempfehlung bezieht. Diese Beschlussempfehlung sollte unserer Meinung nach geändert werden, dass eben zur Wahrnehmung der Schulwahlfreiheit eine Aufforderung an die Landesregierung hineingenommen werden soll, dass der Bürgerbeauftragte sich für eine rechtliche Neuregelung der kostenlosen Schülerbeförderung zur örtlich nicht zuständigen Schule besser einsetzt. Dieser Änderungsantrag wurde von der Mehrheit im Petitionsausschuss nicht angenommen. Und aus diesem Grunde werden wir auch der Beschlussempfehlung unsere Zustimmung nicht geben, sondern wir werden uns dazu enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Erkenntnis setzt sich durch: Die Milchkrise ist eine Milchmengenkrise. Und klar ist, dass diese Menge dringend reduziert werden muss. Die in Ihrem Antrag angesprochenen Ergebnisse der AMK sagen allerdings, wohin die Reise gehen soll, nämlich dass alle Beteiligten, ich zitiere, „letztmalig die Möglichkeit erhalten sollen, die Milchmenge eigenverantwortlich zu reduzieren“. Da fragt man sich schon, wann der geeignete Zeitpunkt gekommen sein soll, nicht mehr nur auf Freiwilligkeit zu setzen, sondern endlich zur Tat zu schreiten und beispielsweise Liquiditätshilfen an Mengenreduzierungen zu koppeln.
So stellen Sie in Ihrem Antrag fest, dass die bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht ausreichend sind, einen drastischen Strukturwandel zu verhindern, und wollen nicht ausschließen, dass es zu Insolvenzen und strukturellen Veränderungen kommen kann. Dabei sollte jedem klar sein, in diesem drastischen Strukturwandel stecken wir schon mittendrin. Während Tag für Tag bäuerliche Milchviehbetriebe für immer die Stalltüren schließen müssen – wir haben es gerade noch mal gehört –, investieren Großbetriebe allen ins Bodenlose fallenden Milchpreisen zum Trotz unverdrossen Millionenbeträge in riesige neue Stallgebäude.
In Ihrem Antrag lese ich immer noch von Russlandembargo und mangelnder Nachfrage aus China und den Öl exportierenden Staaten, wobei in den letzten beiden Fällen eh traditionell kaum Milchprodukte verzehrt wurden und werden. Ganz ehrlich, ich kann das gar nicht mehr hören.
Der Traum von einem unendlich großen Markt für Milch ist und bleibt ein Märchen und hat sich für viele mittlerweile in einen Albtraum verwandelt, meine Damen und Herren.
Was mir bei Ihrem Antrag sofort ins Auge springt, ist die eigentümliche Interpretation der Idee, eine spürbare Marktentlastung zu erreichen, indem Hilfsmaßnahmen an eine Verpflichtung zur Mengendisziplin gebunden werden.
Denn damit ist nicht etwa die unter anderem auch vom Bundesverband der Milchviehhalter geforderte einzelbetriebliche Beschränkung der Produktionsmenge gemeint oder die Einführung eines Bonus-Malus-Systems, wie es zu Jahresbeginn das Molkereiunternehmen Friesland
Campina erfolgreich eingeführt hat, nein, denn gleich im nächsten Satz wird angeregt, Milchbauern, die vermutlich ganz diszipliniert die Milchwirtschaft – und viele damit ihre bäuerliche Existenz – für immer aufgeben, sozial verträglich bei der Abwicklung ihres Betriebes zu unterstützen, meine Damen und Herren. Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen! Erst wird vor einem drastischen Strukturwandel gewarnt, um dann dafür zu werben, diesen Strukturwandel finanziell zu unterstützen, indem zusätzliche Anreize geschaffen werden, die Milchproduktion ganz einzustellen.
Man muss wohl nicht extra erwähnen...
Ich beziehe mich auf den Antrag.
Man muss wohl nicht extra erwähnen, dass damit vor allem bäuerliche Betriebe abgewickelt werden sollen, denn die großen Betriebe investieren ja munter weiter. Wir haben es jetzt gerade auch noch mal gehört. Sie, meine Damen und Herren der Koalition, scheinen sich mit dem drastischen Strukturwandel schon abgefunden zu haben und versuchen, ihm hier noch kleinen sozialen Anstrich zu geben.
Oder bedienen Sie sich hierbei einer Stellungnahme von Agrarökonomen der Universitäten Berlin, Göttingen und leider auch Rostock? Auch hier ist von einer sozialen Abfederung bei Betriebsaufgaben die Rede. Ganz unverhohlen spricht man davon, dass in einer Marktwirtschaft nun mal die am wenigsten wettbewerbsfähigen Betriebe ausscheiden. Dann sei der Markt bereinigt, die Milchkrise überwunden. Nur Landwirten, die hohe Kredite aufgenommen haben, um in größere Ställe, Technik und so weiter zu investieren, könnte man noch helfen, um den Banken die schwierige und langwierige Verwertung der Vermögensgegenstände zu ersparen. Eine neoliberale Sicht der Milchkrise, die so drastisch wirklich selten formuliert wurde!
Ich muss es einmal ganz klar sagen: Die dringend erforderliche Anpassung an die desolate Marktsituation kann nur durch die Reduzierung der Milchmenge
und nicht durch die Reduzierung der Bauernhöfe erreicht werden, meine Damen und Herren, denn die Industrialisierung der Landwirtschaft, die ja nun auch die Milchwirtschaft mit voller Wucht getroffen hat,
wird weder von den profitgierigen Landwirten noch von geizigen Verbrauchern vorangetrieben. In Wahrheit ist es dieses System des Wachsens oder Weichens,
welches dazu führt, dass entgegen jeder ökonomischen Vernunft
und losgelöst von den tatsächlichen Bedürfnissen
eine Produktion angekurbelt wird, die zu Überproduktion, zu Preiseinbrüchen und letztlich zu einem Strukturwandel führt, der nicht nur in Deutschland, Europa und den USA die Existenz bäuerlicher Betriebe zerstört,
sondern durch Exporte auch in Afrika Milchbauern in den Ruin treibt, ein System, das die Autoren der vorhin zitierten Stellungnahme offensichtlich liebend gerne zementiert sehen wollen.
Professor Onno Poppinga nimmt hierzu wiederum deutlich Stellung. „Alle“, ich zitiere, „grundlegende Bedingungen für Märkte sind bei der Beziehung zwischen Milcherzeugern und Molkereien nicht vorhanden“, es handelt sich „nicht um Markt-, sondern … um Lieferbedingungen“. Zitatende.
Ich stimme mit Ihnen darin überein – und habe das bereits mehrfach öffentlich gefordert –, dass die Vertragsbeziehungen zwischen Landwirten und Molkereien endlich so weit zu verbessern sind, dass die Landwirte als gleichwertige Partner zu sehen sind.
Erstens. Aus bündnisgrüner Sicht ist die Reduzierung der Kraftfuttergaben und damit die grundfutterbasierte Milchproduktion ein ganz wesentliches Instrument zur dauerhaften Überwindung der Milchkrise.
Zweitens. Wir müssen das System des Wachsens oder Weichens überwinden.
Drittens. Die Fokussierung auf Hochleistungskühe, die mit zugekauftem Kraftfutter immer mehr Milch geben, hat die Krise auf dem Milchmarkt mit verursacht.
Meine Damen und Herren, langjährige Studien belegen, dass grundfutterbasierte Milchproduktion die Gewinne steigen lässt. Und wie wir jüngst im Agrarausschuss bestätigt bekommen haben, kann man, ohne dass die Kühe gesundheitliche Probleme bekommen, das Kraftfutter absetzen. Jeder Landwirt, der so dazu beiträgt, dass die Milchmenge reduziert wird, muss davon angemessen profitieren können.
Ich fasse zusammen: Auch wenn ich selbstverständlich dafür bin, die Vertragsbedingungen zwischen Molkereien und Milchproduzenten deutlich zu verbessern,
lehne ich eine Milchmengenreduktion durch Betriebsstilllegungen kategorisch ab. Ihren Antrag können wir da nur aus vollem Herzen ablehnen, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Bündnisgrünen stehen seit jeher für das Verursacherprinzip, so auch im Fall der Überdüngung der Landwirtschaft durch Stickstoff, denn es ist seit Langem klar – und ich habe in etlichen Reden darauf hingewiesen –, die
Stickstoffbelastungen der Umwelt sind weiterhin zu hoch. Die reaktiven Stickstoffverbindungen belasten unsere Gewässer und damit unsere Gesundheit, sie belasten unsere Atmosphäre und damit letztlich auch das Klima und sie belasten unsere Böden zu stark.
Ein Zuviel an Nitrat im Wasser ist für Menschen gefährlich. Kleine Kinder und ältere Menschen können durch zu viel Nitrat im Trinkwasser krank werden und unsere Artenvielfalt ist bedroht. Ein Zuviel an Stickstoff bedroht gerade die selteneren Pflanzenarten, die angesichts eines Stickstoffüberschusses einfach nicht mehr existieren können.
Über Kunstdünger, vor allem aber über die Gülle aus der Schweinehaltung gerät Nitrat in die Gewässer, denn das Umweltbundesamt stellt klar, Industrie, Verkehr und Energiewirtschaft haben in letzter Zeit die Freisetzung von Stickstoff deutlich reduziert, nicht aber die Landwirtschaft. Ihr Anteil an der Stickstoffemission beträgt gut 60 Prozent. Vor allem in Regionen mit intensiver Schweinehaltung erreicht die Nitratbelastung im Grundwasser alarmierende Werte.
In Mecklenburg-Vorpommern sind 51 Prozent der Grundwasserkörper in einem schlechten Zustand. 82 Prozent der Seen, 97 Prozent der Fließgewässer und, meine Damen und Herren, alle Küstengewässer, 100 Prozent der Küstengewässer sind von diesem Problem betroffen. Der Hauptverursacher ist die Landwirtschaft, in Regierungspapieren unter der Überschrift „Stickstoff aus diffusen Quellen“ verborgen.
Das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie hat in Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum Jülich analysiert, wo in unserem Bundesland welche maximalen Stickstoffüberschüsse verträglich wären, um die Trinkwasserqualität noch gerade so einzuhalten, unter der Überschrift „Theoretisch maximal zulässige Bilanzüberschüsse für Grundwasserziel“. Die Experten vom Landesamt sagen aber auch, ich zitiere: „Die Nährstoffreduktion über die DüV-Novelle wird voraussichtlich nicht ausreichen, um die Gewässerschutzziele zu erreichen. Ergänzende Maßnahmen sind erforderlich.“
Diese Aussage ist nach wie vor zutreffend. Die wenigen bereits eingeleiteten und die angekündigten Gegenmaßnahmen sind absehbar ungeeignet, diesem Umweltproblem wirksam entgegenzutreten. Und diese Auffassung vertreten nicht nur wir, die sich bekanntermaßen für den Umweltschutz einsetzen, auch der Europäische Gerichtshof hat vor Kurzem, Ende April, gegen die Bundesrepublik Deutschland das angekündigte Vertragsverletzungsverfahren wegen Missachtung der EU-Nitratrichtlinie eröffnet. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – BDEW – spricht von einer „Ohrfeige“ für die Landwirtschaftspolitik. Es drohen Strafen in sechsstelliger Höhe pro Tag für Deutschland,
die natürlich auch auf Mecklenburg-Vorpommern runtergerechnet werden. Die EU-Kommission sieht weiterhin
eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer einschließlich der Ostsee.
Und da hilft es auch nicht, nun die Kriterien nach unten zu regulieren, wie Sie, Herr Backhaus, es unlängst für die Wasserrahmenrichtlinie vorschlugen. Hier hilft nur eins: endlich wirksam handeln und so die Umwelt und die Menschen vor den schädlichen Stickstoffeinträgen schützen. Auch die angekündigte Verlegung von Messstellen für die Grundwasserqualität lässt mindestens misstrauisch aufhorchen,
soll hier im übertragenen Sinne die versalzene Suppe so lange mit frischem Wasser verdünnt werden, bis der Messwert wieder schmeckt.
Ein Fallbeispiel aus dem Raum Grimmen: Hier ist wegen der Gülle und der Düngeflut bereits der erste Grundwasserleiter komplett nicht mehr nutzbar. Die Wasserfassung liegt in einem intensiven Landwirtschaftsgebiet mit hohen Stickstoff- und Nitrateinträgen mit teilweise aus geologischen Gründen schlecht abgedeckten Grundwasserleitern. Die Stickstoffbelastung steigt und die Trinkwasserqualität von maximal 50 Milligramm Nitrat pro Liter kann nicht mehr eingehalten werden. Durch Eisenausfällungen setzen sich die Rohre zu und hier ist dem Wasserverband bereits klar, es braucht eine Begrenzung der Düngemenge.
In Trinkwasserschutzzonen müsste ein weiser Umgang mit dem Boden stattfinden. Zum Beispiel ein gut gemachter ökologischer Landbau wäre hier angezeigt.
Daher fordern wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem heutigen Antrag auf, die Landesregierung soll sich ernsthaft dafür einsetzen, dass eine bundesweite Stickstoffüberschussabgabe geprüft und dann umgesetzt wird.
Die Idee einer Verschmutzungsabgabe in Abhängigkeit von der Verschmutzungsintensität dürfte den meisten von Ihnen ganz gut bekannt sein. So basiert doch die Kfz-Steuer für Pkw seit dem Jahr 2009 unter anderem auf dem Prinzip, höheren Schadstoffausstoß mit einer höheren Steuer zu belegen und schadstoffärmere Fahrzeuge steuerlich zu entlasten.
Eine wichtige Rolle spielen bei dem Fallbeispiel der CO2Ausstoß, der Kohlenmonoxidausstoß, die Stickoxide und die Kohlenwasserstoffe sowie der Feinstaub in Form von Rußpartikeln. Wir wollen, dass dem Problem an seiner Quelle begegnet wird, anstatt mit steigendem Aufwand eine End-of-Pipe-Lösung nach der anderen auszuprobieren. Und wir wollen nicht, dass nach und nach aus jedem Wasserwerk eine Chemiefabrik wird, um die Trinkwasserqualität weiterhin einzuhalten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe jetzt noch mal die Gelegenheit, zum Thema zu sprechen und auf einige der Aspekte, die hier genannt wurden, einzugehen.
Ich gehe erst mal auf die Rede von Minister Backhaus ein, der ja auch sagt, er schätzt die Aussagen des Sachverständigenrates für Umweltfragen, wo genau diese Stickstoffüberschussabgabe, die wir hier als Prüfauftrag in den Landtag eingebracht haben, gefordert wird als Teil von vielen anderen Forderungen.
Für mich selbst ist diese Stickstoffüberschussabgabe – übrigens auch eine Pflanzenschutzmittelabgabe – ein sehr wichtiges Thema. Deswegen haben wir das heute noch mal in dieser letzten Sitzung des Landtages auf die Tagesordnung gesetzt und ich hoffe, dass das Thema weiter bewegt werden wird, wenn es auch wahrscheinlich, so, wie es sich schon abzeichnet, heute keine Mehrheit finden wird.
Herr Backhaus, Sie setzen auf die Novelle der Düngemittelverordnung. Herr Krüger, Sie taten das, gleichzeitig wissend, dass die Sachverständigen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie jetzt schon abschätzen können, dass die Novelle, die ja auch im Bundesrat durch die GRÜNEN mitgetragen wird, so gut sie jetzt im Konsens miteinander abgestimmt ist, trotzdem das Problem nicht an der Wurzel packen und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie weiter sprengen wird.
Ich bin mir relativ sicher, aber nicht ganz sicher, selbst wenn wir der EU unsere neue Düngemittelverordnung für Deutschland vorlegen würden, würde man nicht sagen, jetzt könnt ihr euer Vertragsverletzungsverfahren einstellen. Ob das passiert, ist überhaupt noch nicht entschieden.
Es kann genauso gut passieren, dass die EU sagt, okay, jetzt haben wir eine neue Düngemittelverordnung. Gleichzeitig wissen wir, dass weiterhin weder die EUNitratrichtlinie noch die Wasserrahmenrichtlinie eingehalten werden können mit den dort gesetzten Werten. Deswegen halte ich weiterhin dieses Instrument – und das ist, wie gesagt, ein Prüfauftrag – für sehr wichtig. Eine Stickstoffüberschussabgabe, bei der alle Werte über die in der Düngemittelverordnung festgelegten Werte für Stickstoff hinausgehen, muss mit einer Steuer oder einer Abgabe belegt werden.
Dass das juristisch möglich ist, hat der Jurist Dr. Möckel vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in Leipzig gezeigt. Er hat aufgeführt, dass es Bundesverfassungsgerichtsurteile gibt, die die Zulässigkeit von lenkenden Steuern,
lenkenden Steuern und anderen Instrumenten zuverlässig beweist.
Richtig, man darf mit Steuern steuern. Das ist dort dargelegt. Man kann auch den Verbrauch von Betriebsmitteln besteuern.
Das ist zulässig nach Grundgesetz Artikel 106. Diese Gesetzgebungskompetenzen stehen der Bundesrepublik, stehen dem Bund zu.
Eine Sonderabgabe als Lenkungsabgabe ist auch gedeckt durch das Grundgesetz Artikel 74.
Meine Damen und Herren, wir Bündnisgrünen sind der Überzeugung, dass Umweltkosten wirklich internationalisiert werden müssen. Das ist das Verursacherprinzip, was ich eingangs gesagt habe. Die Wasserrahmenrichtlinienziele müssen erreicht werden, auch die Ziele der EU-Nitratrichtlinie, und die rechtlich zulässigen Ausgestaltungsva- rianten sind zum Beispiel eine Sonderabgabe auf Nährstoffüberschüsse oder auch Verbrauchssteuern auf zugekaufte Betriebsmittel. Das sind alles Instrumente, was wir jetzt aber nicht auf den Tisch gelegt haben als Vorschlag.
Sie, Herr Krüger, befürworten also die Verlagerung der Umweltkosten, die die Intensivlandwirtschaft verursacht, auf die Wasser- und Bodenverbände, die das dann wiederum den Verbrauchern aufbürden, und auf die Trinkwasserfassungen.
Sie, Herr Krüger, outen sich hier erneut als ein Vertreter eines Berufsstandes,
ohne dabei, das muss ich wirklich bedauern,
Sie outen sich aber als ein Befürworter der Aussagen eines Berufsstandes, ohne dabei das Wohl des ganzen Bundeslandes und damit aller Bürger und Bürgerinnen im Blick zu haben. Das finde ich wirklich sehr bedauerlich.
Sie haben die Beratung der Landwirte angesprochen. Ich war auch bei solchen Veranstaltungen dabei, wo bei zu hohen Nähstoffabgaben der Finger gehoben wird von der zuständigen Behörde und gesagt wird, das ist aber zu viel, was du ausgebracht hast. Das entspricht nicht der Hoftorbilanz, die eingehalten werden muss. Bitte pass im nächsten Jahr besser auf! Und wenn er das immer noch nicht tut, dann soll er ein Tagebuch führen. Und zwischen den Augen und zwischen den Zeilen zwinkernd wurde...
Ich gehe jetzt genau auf die Beratungsinitiative ein, die Sie vorhin in die Debatte eingebracht haben.
Und zwischen den Zeilen wurde klar gesagt,
eigentlich wird einfach nur,
eigentlich wird bei dieser Beratung viel zu wenig durchgegriffen und es wird überhaupt nicht sanktioniert. Es wird nur gesagt, pass ein bisschen besser auf. Also das reicht uns GRÜNEN wahrlich nicht, um diesen gravierenden Umweltproblemen angemessen entgegenzutreten.
Herr Tack ist als Einziger noch einmal auf den Antrag tatsächlich eingegangen, auf die Inhalte, die wir hier fordern.
Ich betone noch einmal, dass es uns darum geht, eine Gesamtstrategie zur Reduzierung der Stickstoffbelastung auf den Tisch zu legen und eine Prüfung durchzuführen, dass es zukünftig eine Stickstoffüberschussabgabe geben kann. Das ist unser Anliegen. Ich bitte weiterhin um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich nutze die Gelegenheit, mich für die Arbeit, die Herr Professor Tack in den vergangenen fünf Jahren als Ausschussvorsitzender geleistet hat, ganz herzlich zu bedanken. Ich habe seine Wahrnehmung dieser Rolle als Vorsitzender als fair und umsichtig erlebt.
Genau, da kann man ruhig zustimmen.
Und ich bedanke mich auch im Namen meiner Fraktion bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Agrarausschusses, des Ausschusssekretariats, für die fachlich fundierte und konstruktive Zusammenarbeit. Wir haben fünf sehr spannende und vielschichtige Jahre erlebt mit einer großen Bandbreite an Themen.
Doch kommen wir noch mal zum Waldbericht. Dieser Bericht war ja eigentlich schon für erledigt erklärt worden. Nun ist er mit unserer ausdrücklichen Zustimmung dennoch auf der Tagesordnung und durch die Teilnahme des Agrarausschusses am „Forstpolitischen Waldspaziergang“ in der vergangenen Woche am 30.06. in Sundhagen wurden für mich die Inhalte der hier zur Debatte stehenden Unterrichtung noch einmal konkreter in der Sache und präziser in der Aussage.
Natürlich werfen wir GRÜNE einen gründlichen Blick auf die ökologische Situation des Waldes in MecklenburgVorpommern. Und das sieht auf über der Hälfte der Waldflächen doch eher düster aus, denn dort herrschen Hochleistungsmonokulturen aus Kiefer, Fichte, Lärche und Douglasie vor. Die natürlicherweise hier als heimisch anzusehende Hauptbaumart Rotbuche hat gerade mal zwölf Prozent. Wir haben am 30.06. mit der Arbeitsgemeinschaft naturnahe Waldbewirtschaftung diskutiert und ich meine, das Konzept einer kahlschlagfreien Waldwirtschaft mit Naturverjüngung ist wegweisend, doch gerade die Naturverjüngung stößt beim Thema Wilddichte schnell an ihre Grenzen, wenn, wie wir vom Landesforstbeirat erfuhren, der Wildverbiss so intensiv ist, dass zum Beispiel nicht einmal ein Drittel der jungen Eichen aufwachsen kann, ohne vom Wild verbissen beziehungsweise angeknabbert zu werden.
Und schon sind wir beim Thema „Wald vor Wild“ oder „Wild vor Wald“ angelangt. Doch, meine Damen und Herren, diese Entweder-oder-Anschauung ist in meinen Augen zu kurz gegriffen.
Der hier denkbare Kompromiss heißt „Wald und Wild“. Klar ist dann aber auch, dass in vielen Fällen die derzeitige Jagd- und Hegepraxis so nicht weitergehen kann, denn eine naturgemäße Waldentwicklung mit Naturverjüngung kann nur dann funktionieren, wenn der Fraßdruck – also der Verbiss von jungen Eichen, Buchen und jungen Nadelbäumen – so niedrig ist, dass ein Aufwachsen zumindest einzelner Bäume stattfinden kann, sodass sich wieder eine geschlossene Kronendecke bilden kann.
Deswegen ein paar Worte zur Abschussplanung. Dabei greife ich auf die Vorschläge des erwähnten Forstbeirats zurück. Wenn man zum Beispiel die Jagdzeiten synchronisieren würde, dann könnten die notwendigen regulierenden Eingriffe in die zu hohen Rehbestände stattfinden und es könnte in den Schonzeiten mehr Ruhe eintreten, wenn sich die Jagdzeiten mit kompletten Schonzeiten wirklich abwechseln würden. Besonders negativ wirken sich die Fütterungen im Wald aus. Dies sollte endlich konsequent auf tatsächlich große Notzeiten beschränkt werden. Wie oft staune ich immer noch, dass in der Nähe von Hochsitzen Berge an Futter für Wildtiere ausgelegt sind, die dann im Übrigen ganz und gar unwaidmännisch erst angelockt und dann abgeschossen werden,
und das mitten im Sommer, ohne jede Notzeit.
Als sehr wirksam erachte ich daher die Kontrolle und Durchführung entsprechender Gegenmaßnahmen, um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben.
Weil sich Rothirsche, Damhirsche und Mufflons im Grunde nicht zählen lassen, ist gegenwärtig bei der Abschussplanung keine konkrete Anzahl zu schießender Tiere sinnvoll
und deswegen sollten bis zur Erreichung waldverträglicher Zahlen stattdessen Mindestabschussplanungen stattfinden, deren Überschreitung dann aber bis zu dieser Schwelle sanktionsfrei möglich wäre.
Beim „Forstpolitischen Waldspaziergang“ in der vergangenen Woche wurde deutlich angesprochen, es gibt ernste, echte und folgenschwere Nachwuchsprobleme beziehungsweise Übergangsprobleme nach der forstlichen Ausbildung. Im vorliegenden Bericht liest sich das so, ich zitiere: „Probleme in der Nachwuchssicherung“, Zitatende. Meine Damen und Herren, das ist ein Understatement, also eine echte Untertreibung sondergleichen. Ich sage, es wird sichtbar, seit einiger Zeit läuft hier eine falsche Weichenstellung in der Personalpolitik.
Meine Damen und Herren, die Waldnutzung in Mecklenburg-Vorpommern steht im Ländervergleich nicht so rosig da, wie wir es in den Vorreden gehört haben. Sie steht an drittletzter Stelle. Nur Hessen und Bayern schneiden hier noch schlechter ab. Die Hauptursache für dieses schlechte Zeugnis ist, der Holzeinschlag in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt auf viel zu hohem Niveau. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird deutlich, dass kurzfristige wirtschaftliche Interessen vor Artenschutz und vor Klimaschutz gestellt werden.
Meine Damen und Herren, da wir eine deutlich kritische Haltung zur gegenwärtigen Wald- und Forstpolitik in Mecklenburg-Vorpommern haben, werden wir der Unterrichtung mit einer Enthaltung begegnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte, bevor ich auf die Inhalte des Berichts eingehe, die Gelegenheit nutzen, meinen Dank auszusprechen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsausschusssekretariats. Die Zusammenarbeit habe ich in den Monaten, als ich meine Kollegin Frau Gerkan, die ja krankheitsbedingt ausgefallen war, vertreten habe, als sehr konstruktiv, sehr konzentriert und insgesamt sehr angenehm erleben dürfen. Dafür meinen herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen im Ausschusssekretariat!
Ich möchte auf eine Petition in der Sammelübersicht eingehen. Der Petent beschwert sich im Zusammenhang mit dem Flugplatz am Salzhaff über falsche Aussagen des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. In der Behandlung der Petition hat dann das Energieministerium eingeräumt, dass bezüglich der vom Petenten kritisierten Äußerung die Angaben des Ministeriums unrichtig waren. Des Weiteren wurde in der Behandlung der Petition festgestellt, dass die vom Petenten kritisierten Aussagen des Energieministeriums so zu werten sind, dass sich zwei verschiedene Auffassungen zum Sachverhalt gegenüberstehen. Da konnte in dem Fall letztlich in dem Ausschuss, in der Ausschussbehandlung keine Klärung herbeigeführt werden.
Im dritten Punkt in der gleichen Petition hat der Petent Aussagen des Energieministeriums kritisiert, dass die abgegebene Stellungnahme aus Sicht des Petenten nicht ausreichend auf die kritisierten Formulierungen eingegangen ist. Es wurde also ausweichend geantwortet. Auch hier hat das Energieministerium zugegeben, dass bei der Bearbeitung der kritisierten Äußerungen eine gewisse Sorgfalt gefehlt habe.
Summa summarum ist also wirklich ein mehrfaches zu kritisierendes Fehlverhalten im Energieministerium in diesem Falle festgestellt worden. Bleibt mir nur zu hoffen, dass die festgestellten Fehler auch zu gewissen Änderungen in der Zukunft führen, zu einem besseren Aussage- und Antwortverhalten und vielleicht sogar auch zu gewissen personellen Konsequenzen.
Meine zweite Anmerkung bezieht sich auf die statistische Auswertung in dem Bericht, wo verschiedene Kategorien dargestellt werden von Abfallpolitik, alphabetisch sortiert bis zum Zoll und zur Bundespolizei. In der textlichen Ausführung können wir finden, dass es 19 Eingaben im Jahr 2015 gab, die sich mit Windkraftanlagen beschäftigen. Angesichts der permanenten Präsenz dieses Themas in den Medien hätte ich es hilfreich gefunden, eine Auswertung der Zahl der Petitionen zum Thema Windkraftanlagen, Zielabweichungsverfahren, Pilotanlagen zu finden, um einschätzen zu können: Ist die Medienpräsenz dieses Themas gerechtfertigt durch die Zahl der Petitionen oder nicht? Was steckt tatsächlich an Bürgerunmut dahinter, was nicht? Wenn wir jetzt wissen, dass es im Jahr 2015 19 Eingaben zum Thema Windkraftanlagen waren, dann wissen wir aber immer noch nicht, ob die alle an einem Ort waren, wie viel Zielabweichungsverfahren dahinterstecken und wie viele Personen hinter der Zahl 19 stehen. Es sind ja mehrere Massenpetitionen dabei. All das geht aus dem Bericht nicht hervor.
Ich würde für die Zukunft anregen, dass solche Statistiken feiner aufgefächert werden, damit man die von mir aufgeworfenen Fragen beantworten kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gerade gehört, in der Ersten Lesung
unseres Gesetzentwurfes im April dieses Jahres haben wir als GRÜNE von der Fraktion DIE LINKE für weite Teile des Gesetzentwurfes Zustimmung erfahren. Auch die Reden des Ministers und des Agrarpolitischen Sprechers der SPD haben gezeigt, dass die Problemlage durchaus erkannt wurde und Handlungsbedarf gesehen wird. Doch die beantragte Behandlung in den Ausschüssen hat der Landtag dann durch die Stimmen von SPD und CDU abgelehnt und verhindert.
Heute nun haben Sie hier im Landtag erneut die Chance, eine Weichenstellung vorzunehmen, die in unseren Augen nötiger ist denn je. Die Landwirtschaft steckt in einer tiefen Krise, die noch verstärkt wird durch die ungebremst nach oben schnellenden Bodenpreise, denn die Aussage, dass mittlerweile Preise für die landwirtschaftlichen Nutzflächen verlangt werden, die kein Mensch mit den Erzeugnissen landwirtschaftlicher Produktion erzielen kann, trifft mehr denn je zu.
Sie alle haben sicherlich mittlerweile von der Milchkrise und der Krise der Erzeuger anderer landwirtschaftlicher Produktionszweige gehört. So erhöht sich der Druck auf die Betriebe, ihren Betrieb durch Landverkäufe zu retten. Manch einer gibt den ganzen Betrieb auf. Diese Verkäufe führen allerdings dazu, dass die Zahl der Ankäufe durch außerlandwirtschaftliche Investoren auch zunimmt und Boden mehr denn je zum Spekulationsobjekt wird. Eine der Folgen dieser die Landwirtschaft schädigenden Entwicklung ist die, dass es zu einer wachsenden Entfremdung zwischen den Bewirtschaftern des Bodens einerseits und den Bewohnern im ländlichen Raum andererseits kommt.
Eine weitere Folge ist die, dass Gewinne aus der Landwirtschaft vermehrt aus der Region abfließen und dann ganz woanders einkommenswirksam und vermögenswirksam werden, nämlich am Hauptsitz der außerlandwirtschaftlichen Investoren. Ich gehe jetzt mal nicht auf die Beispiele ein, die jetzt gerade durch die Presse gehen, das können wir vielleicht im Laufe der Debatte noch tun.
Laut der Studie des Braunschweiger Thünen-Institutes ist in Mecklenburg-Vorpommern der Anteil von Kapitaleigentümern, die nicht vor Ort wohnen, im Ländervergleich am höchsten. In den beiden in Mecklenburg-Vorpommern untersuchten Landkreisen – das waren die Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Rügen – werden 34 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche, die im Besitz von juristischen Personen ist, in Mehrheitseigentum, von nicht ortsansässigen Personen bewirtschaftet. Als besonders besorgniserregend ist zu beurteilen, dass mehr als die Hälfte dieser Flächen im Besitz von Investoren ist, die außerhalb der Landwirtschaft ihre Wirtschaftstätigkeit ausüben. Der Flächenerwerb oder die Anteilsübernahme an einer GmbH, Genossenschaft oder Aktiengesellschaft dient ihnen als Kapitalanlage in der Hoffnung auf Spekulationsgewinne.
Ja, meine Damen und Herren, ganz besonders Mecklenburg-Vorpommern braucht hier dringend wirksame Instrumente, um das an gesunder Agrarstruktur zu retten, was noch da ist, denn in Mecklenburg-Vorpommern findet derzeit der größte Eigentümerwechsel im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland statt.
Einen solchen Instrumentenkasten bietet unser Gesetzentwurf. Unser Gesetzentwurf fasst geltende Regeln neu zusammen und führt wirksamere Grenzen ein. Es geht um die Regeln in den Bereichen Grundstücksverkehr, Landverpachtungen und Beteiligungen. Außerdem fordert der Gesetzentwurf eine regelmäßige Berichterstattung zur Agrarstruktur. Ich verweise hier auch auf die Einbringung des Gesetzentwurfes im April 2016.
So wird der Grundstücksverkehr unter Genehmigungsvorbehalt gestellt, um die agrarstrukturell nachteilige Verteilung des Grund und Bodens zu verhindern. Das ist unter Paragraf 8 zu finden. Das Prinzip hier ist, wenn der Gegenwert in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht,
kann dem Kauf nur unter Auflagen oder Bedingungen zugestimmt werden. Ein Faktor für die Festlegung eines solchen auffälligen Missverhältnisses ist entsprechend dem Gesetzentwurf in der Regel, wenn der Kaufpreis den Wert des Grundstücks um mehr als 20 Prozent übersteigt.
Die ebenfalls durch den Gesetzentwurf zu vermeidende „marktbeherrschende Stellung“ tritt in der Regel gemäß dem Gesetzentwurf dann ein, wenn mehr als die Hälfte der landwirtschaftlich genutzten Fläche einer Stadt oder Gemeinde im Eigentum des Erwerbers ist.
Für den Erwerb durch Genossenschaften hat unser Gesetzentwurf Sonderregelungen getroffen. Landverpachtungen oder Vertragsänderungen bei Verpachtungen sind nicht nur, wie bereits jetzt üblich, anzuzeigen, sie können durch die Grundstücksverkehrsbehörde beanstandet werden, wenn die Verpachtung eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung der Bodennutzung bedeutet, wenn also die Pacht „nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ertrag steht, der bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung nachhaltig zu erzielen ist“. Eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung der Bodennutzung liegt in der Regel dann vor, „wenn die Verpachtung sozialen und ökologischen Kriterien zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht“. Das findet sich im Teil 4 des Gesetzentwurfes.
Teil 5 des Gesetzentwurfes widmet sich den Holdingstrukturen. Wir sagen hier, der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen wird unter bestimmten Voraussetzungen zustimmungsbedürftig. Ein wesentlicher Faktor ist die Prüfung, ob mit dem Erwerb „ein bestimmender Einfluss auf das Unternehmen“ entstehen würde.
Meine Damen und Herren, am Ende des Gesetzentwurfes schreibt er in Paragraf 42 einen LandesAgrarstrukturbericht vor, in dem die Landesregierung dem Landtag, also uns, alle vier Jahre über die agrarstrukturelle Entwicklung sowie die Umsetzung der Vorgaben in diesem Gesetz berichtet. Dieser Bericht enthält insbesondere eine Statistik über die Anzahl genehmigungspflichtiger und genehmigungsfreier Geschäfte. Einige andere Punkte, die im Gesetz zu finden sind, zum Beispiel die regionale Entwicklung des Kaufpreises und der Pachtpreise,
sollten dem Landtag berichtet werden und weiterhin eine Einschätzung der Stärken, der Schwächen, der Möglichkeiten und Gefahren für die agrarstrukturelle Entwicklung im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Meine Damen und Herren, zum Schluss meiner Rede erinnere ich noch einmal daran: Die zentrale Folge der dramatischen Veränderungen auf dem Bodenmarkt ist ein sich selbst verstärkender Prozess, der zu stetig wachsenden Bodenpreisen führt. Angesichts dieser Entwicklungen fordern wir ein Agrarstrukturgesetz, mit dem dieser Preisspirale endlich ein Riegel vorgeschoben werden kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ja, das war natürlich ein erwartungsgemäßer Verlauf, was hier die Positionierung der Großen Koalition angeht. Sie erkennen das Problem, ja, aber nein, Sie wollen lieber nicht regulierend eingreifen,
nein, man könnte sich ja die Finger dran verbrennen.
Es soll also nach Ihrem Willen weiterhin das Tor weit aufgehalten werden
für die Kräfte, die an Spekulationsgewinnen interessiert sind, die aber nicht an einer gesunden Agrarstruktur interessiert sind.
Es soll also weiter hingenommen werden, dass an den Regelungen des Grundstückverkehrsgesetzes vorbei die Ziele nicht erreicht werden, nämlich die Gefahren für die Agrarstruktur abzuwehren.
Die Sicherung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, die Sicherung des ländlichen Raums und der Schutz von Umwelt und Natur, das alles wollen Sie offensichtlich nicht.
Wenn wir noch einmal in die Zusammenfassung des Abschlussberichtes der Bund-Länder-AG zum Boden
markt reingucken, da wird ausdrücklich mehrheitlich empfohlen: die „Schaffung einer Versagensmöglichkeit im Hinblick auf zu hohe Eigentumskonzentration“ – das finden Sie in unserem Gesetzentwurf –, die „Einführung einer Genehmigungspflicht für die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit landwirtschaftlichem Grundbesitz“ – das finden Sie in unserem Gesetzentwurf –, die „Etablierung der Preismissbrauchsregelung als eigenständiger Versagensgrund“,
„Ausweitung des Vorkaufsrechts zugunsten der Siedlungsunternehmen“ – das finden Sie in unserem Gesetzentwurf –, um nur einige Punkte zu nennen.
Meine Damen und Herren von SPD und CDU, Sie lassen den Akteuren im Landgrabbing die Zügel los
und verweigern sich einer sachlichen Diskussion des Problems. Das bedauern wir sehr. So hoffe ich nun nur noch auf die Vernunft des kommenden Landtages
und auf den wachsenden Druck aus anderen Bundesländern.
Natürlich hätten wir das gern im Ausschuss diskutieren können. Von April bis jetzt Anfang Juli wäre Zeit dafür gewesen. Wir hätten dort eine gemeinsame Meinungsbildung, einen gemeinsamen Meinungsbildungsprozess anstrengen können
und eine angemessene Lösung finden können zu diesem Entwurf. Das ist schade. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her
ren! Wir beraten gerade die Strategie zur Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern. Unsere Fraktion begrüßt die Strategie und anders als manchmal in den anderen Fällen, wo wir etwas auf den Tisch legen und dann wenig konstruktiv damit umgegangen wird,
sind wir hier immer wieder auf dem Pfad der konstruktiven Oppositionsarbeit.
Das als Vorabbemerkung.
Wir haben in der vergangenen Woche mit dem Agrarausschuss die Firma PAL besucht und besichtigt, das war am 30.06., und wir haben dort auch einen Eindruck bekommen von dem Forschungsprojekt INAPRO innerhalb des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms – der Minister hat es erwähnt –, wo eben die Kombination aus Fischmast und Tomatenanbau stattfindet, wo also Stoffkreisläufe in wirklich sinnvoller Art und Weise, zumindest soweit es zurzeit geht, geschlossen werden. Also das Abwasser aus der Fischmast wird genutzt, um die Tomaten damit zu bewässern und gleichzeitig zu düngen. Es wird natürlich vorher gereinigt. Ebenso ist beabsichtigt, dass ein Teil des Transpirationswassers, das in dem Tomatengewächshaus anfällt, perspektivisch in die Fischproduktion wieder überführt wird. Das ist sinnvoll. So etwas finden wir super, das finden wir klasse, weil hier genau das stattfindet, nämlich ein wirklicher Stoffkreislauf, soweit es möglich ist, wird geschlossen.
Spannend fand ich auch die Antwort auf meine Frage in dem Demonstrationsvorhaben, ob denn die Fische, der Afrikanische Wels in dem Fall, dort mit Medikamenten oder ohne Medikamente wachsen. Die Antwort war sehr erfreulich, es wird überhaupt kein Medikament notwendig, weil es den Fischen dort eben – zurzeit jedenfalls – optimal gut geht, wenn man mal von Tierschutzaspekten absieht, die ein anderes Paar Schuhe sind. Aber Medikamenteneinsatz ist nicht notwendig, das ist sehr zu begrüßen.
Wir haben hier ein wunderbares Beispiel von regionaler Wertschöpfung, von regional erzeugten Lebensmitteln. Auch das finden wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ganz wunderbar und hoffen einfach, dass mit einem solchen Wirtschaftspfad zum Beispiel die Firma PAL in Zukunft auch weniger ihre Vermarktung und Herstellung von Geflügelmaststellen betreiben muss und immer mehr in Richtung Aquakultur geht. Das hielten wir für eine gute Weichenstellung, das wäre sehr erfreulich.
In der Strategie zur Aquakultur wird auch eine Website erwähnt, www.aquakultur-mv.de. Da kann ich Ihnen ans Herz legen, mal einen Blick darauf zu werfen. Die ist schön gemacht und ich finde sie auch gut, leicht verständlich und eingängig. Ich finde, das ist auch erst mal ein gelungener Aufschlag.
Was ein kleiner Wermutstropfen in dem Strategiepapier ist, ist, dass vielleicht noch ein Kapitel ergänzt werden könnte, wie denn die Erzeugung von Biofisch in einem solchen Verfahren auch stattfinden kann, neben dem jetzt favorisierten konventionellen Pfad. Es gibt auch eine EU-Durchführungsverordnung für die Produktion von
Biofisch. Dazu habe ich in dem Strategiepapier jetzt noch nichts gefunden.
Ja, ich glaube, das waren die wesentlichen Punkte. Auch die ökologischen Vorteile der Aquakultur gegenüber anderen Zweigen der Nutztierhaltung werden in dem Strategiepapier aufgezeigt, zum Beispiel ist die Flächeninanspruchnahme wirklich sehr gering, wenn man das mal auf ein Kilo Eiweiß runterrechnet, und auch der geringere Nährstoffbedarf in der Aquakultur im Vergleich zur Schweinehaltung oder Rinderhaltung und die schon erwähnte nicht stattfindende Antibiotika- oder sonstige Medikamentenverwendung werden erwähnt.
Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wir stimmen dieser Strategie gerne zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einmal davon abgesehen, dass der Begriff einer
angemessenen Vergütung äußerst dehnbar ist, wird unter marktwirtschaftlichen Bedingungen den Landwirten kein Preis für ihre Produkte gewährt, der Preis ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Um der nachhaltigen bäuerlichen Landwirtschaft eine Zukunft zu geben, fordern wir Bündnisgrünen allerdings die weitere Umschichtung der EUDirektzahlungsgelder von der ersten in die zweite Säule
und die effektivere Gestaltung und Weiterentwicklung des Greenings. Es muss einfacher umsetzbar sein und mehr zum Erhalt von Umwelt, Klima und Artenvielfalt in den Agrarlandschaften beitragen. Außerdem sind unserer Meinung nach bei angespannter Marktsituation geeignete Maßnahmen zur Entspannung zu ergreifen.
Ein gutes Beispiel dafür ist die Mengenreduktion bei der Milchproduktion, über die wir an anderer Stelle in diesem Hause noch einmal sprechen werden. Ihren Antrag lehnen wir daher ab. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch unsere Fraktion hat mit den Gewerkschaften IG BAU und mit der Landesforstanstalt Gespräche zu diesem Thema geführt, auch mehrere. Und wir haben das Problem erkannt.
Nun hat heute die Fraktion DIE LINKE einen Antrag gestellt, mit dem die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben in der Landesverwaltung insgesamt, aber ganz besonders im Bereich der Landesforstanstalt verbessert werden soll. Unsere Fraktion begrüßt diesen Antrag und wir unterstützen den in Länge und Breite und voll und ganz.
Zwar haben Anfang des Jahres 2016 die betroffenen Ministerien, also das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, das Innenministerium und das Finanzministerium die Regelungen zur Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen ergänzt, doch eine familienfreundliche Regelung sähe wirklich anders aus.
Denn unter Punkt 2 heißt es ausdrücklich, die Nutzung von Schulweganfahrten und von Kindergartenwegen ist bei der Nutzung eines Dienstkraftfahrzeuges ausgeschlossen.
Der Blick auf andere Länder ist wahrlich nicht so düster, wie das Minister Backhaus, der der Regelung eigentlich auch noch weitere Tore öffnen möchte, dies aber im Moment nicht tun kann und das auf die nächste Legislatur verschiebt, gerade dargestellt hat. Ein Beispiel aus Niedersachsen zeigt, dass dort die Dienst-Kfz im Forstbereich eine Obergrenze haben, …
Genau.
… was sie privat nutzen dürfen, 15.000 Kilometer. Dort funktioniert das gut. Die Angestellten und Beamten haben eine klare Richtlinie, was sie maximal privat nutzen dürfen. So können sie mit einer guten Sicherheit ihre Kalkulation anstellen. Warum kann das nicht auch in Mecklenburg-Vorpommern so funktionieren?
Natürlich ist es klar, es muss dann auch ein Fahrtenbuch geführt werden. Solche technischen Einzelheiten sind selbstverständlich. Man muss das in der Praxis trennen, was ist eine Dienstfahrt und was ist eine private Fahrt. Auch da könnte man moderne Lösungen andenken. Statt ein Fahrtenbuch im klassischen Sinne zu führen, was täglich mehrere Eintragungen aufnehmen müsste, könnte man auch Geräte installieren, die automatisch die Kilometer zählen, und man schaltet immer nur um auf „privat“ und auf „Dienst“. Auch das könnte es den Mitgliedern der Landesforstanstalt und nach Prüfung auch anderen Mitgliedern der Landesverwaltung einfacher machen, ihre Kenntnisse einzubringen und familienfreundliche Bedingungen in der Arbeitswelt vorzufinden.
Ein Aspekt, der jetzt noch nicht so zu Gehör gekommen ist, ist, dass diese Arbeitsplätze im ländlichen Raum liegen, und wenn diese Arbeitsplätze attraktiv sind, wird dadurch natürlich auch der ländliche Raum für hoch gebildete, gut qualifizierte, gut ausgebildete Männer und Frauen wieder attraktiver. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wir stimmen diesem Antrag zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon gehört, in den Monaten Februar und März dieses Jahres wurden 809 Petitionen durch den Ausschuss bearbeitet. Die Ihnen heute vorliegende Sammelübersicht zeigt diejenigen, die abschließend beraten wurden. Unter diesen sind erfreulicherweise auch solche, wo dem Anliegen des Petenten/der Petentin entsprochen werden konnte.
Wir haben von Herrn Dachner gerade gehört, eines dieser Beispiele betrifft die Rundfunkbeiträge. Sie haben das schon geschildert, deswegen kürze ich das hier etwas. Das wurde also im Sinne des Petenten positiv geändert. Zu bedauern ist allerdings aus Sicht unserer Fraktion, dass die Petition sich doch sehr lange hingezogen hat. Diese lange Dauer ist also wirklich ein Manko in dem ansonsten erfreulichen Verfahren. Es ging hier um den Bungalow, die halbjährliche Nutzung und die Rückzahlung der schon gezahlten Rundfunkbeiträge, die so durchgeführt werden konnte.
Dann eine andere Petition, wo es auch eine erfreuliche Entwicklung gegeben hat – darauf ist Frau FriemannJennert schon eingegangen –, hier geht es um die Vollverpflegung in den Kitas aufgrund des in Kraft getretenen KiföG. Wenn man jetzt im konkreten Fall auch eine Einigung zwischen der Einrichtung und den Eltern finden konnte – dass also nur, wenn das Kind wirklich da ist, auch Kosten für die Verpflegung anfallen –, so waren wir uns im Petitionsausschuss einhellig einig, dass diese Petition der Landesregierung und den Fraktionen als Material zur Verfügung gestellt werden solle. Der Petitionsausschuss äußert sich auch ganz klar, dass die Mitwirkungsrechte der Eltern derzeit eine bloße Teilnahme an den Verhandlungen darstellen. Das muss verbessert werden. Der Petitionsausschuss sagt, dass eine Stärkung der Elternrechte zu prüfen sei.
Dass das jetzt schon geprüft wird, ist für mich noch eine neue Information. Das wäre schön, wenn das tatsächlich
so ist. Jedenfalls ist diese Petition an die Landesregierung und an die Fraktionen weitergegeben worden, denn es muss erreicht werden, dass die Stärkung der Elternrechte dahin gehend erfolgt, eine Gleichwertigkeit zwischen den Vertragspartnern herzustellen, so unser Petitionsausschuss. Gegenwärtig ist dieser große Gestaltungsspielraum, den das Gesetz lässt, tatsächlich zu bemängeln, weil aus zahlreichen Teilen des Landes ähnliche Fälle – das ist ja nur ein Beispiel von vielen – zu uns gedrungen sind. Wir stimmen dem gerne so zu und haben das auch im Petitionsausschuss so getan.
Ein weiterer wichtiger Punkt wurde gerade von Frau Bernhardt noch angesprochen. Das ist der Bahnfahrplan, wo eben die Regionalisierungsmittel, die das Land zur Verfügung hat, ganz dringend dafür verstärkt eingesetzt werden müssen, dass die Pendler sich nicht abgehängt fühlen, die zum Beispiel – in dem konkreten Fall hier auf der Strecke Ludwigslust nach Hamburg – einen derart schlechten Fahrplan gewärtigen, dass sie sich abgehängt und vernachlässigt fühlen und kaum noch mit der Bahn hin- und herfahren können. Wie gesagt, die Regionalisierungsmittel müssen eingesetzt werden, um an dieser Situation so zu drehen, dass eine deutliche Verbesserung für die Pendler und Pendlerinnen eintritt. Um das zu erreichen, hat der Petitionsausschuss einhellig, wenn ich mich richtig erinnere, diese Petition an die Landesregierung und an die Fraktionen als Material überwiesen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und möchte von dieser Stelle noch mal meinen herzlichen Dank an das Petitionsausschusssekretariat aussprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Forschung für den Schutz der Moore hat in Mecklenburg-Vorpommern eine lange Tradition. Die Namen „Succow“, „Joosten“ und „Wilmking“ stehen für eine Moorforschung, deren Ergebnisse deutschlandweit, ja, weltweit Würdigung finden und in Form großer Moorschutzprojekte in zahlreiche Regionen Europas und der Welt ausstrahlen.
Dabei spielte schon früh der Klimaschutzaspekt eine Rolle. Die Überlegungen zur Bedeutung der Moore im Rahmen des Klimaschutzes an der Uni Greifswald führten zu bemerkenswerten Ergebnissen wie die MoorFutures, aber auch zu Überlegungen, wie Moore Teile eines weltweiten Immissionshandels sein können. Diese Arbeit hat inzwischen dazu geführt, dass auch die Bundesregierung das erkannt hat, das heißt, dass die Rolle der Moore beim Klimaschutz sichtbar geworden ist, und sie bindet das in ihr eigenes Klimaschutzkonzept mit ein.
Seit Mitte der 90er-Jahre wurde ganz zentral die Nutzung der Moore als Quelle nachwachsender Rohstoffe erforscht. Insbesondere der Anbau und die Nutzung von Schilf standen hierbei im Vordergrund. Hintergrund dieser Forschung sind die Notwendigkeit und auch die Möglichkeit, die großen Moorniederungen unseres Landes zu solchen Räumen zu entwickeln, in denen Wertschöpfung stattfinden kann.
Moore, das sind die Hotspots der Biodiversität, das sind Kohlenstoffspeicher, das sind manchmal aber auch Landschaftsräume mit einer richtig großen Produktivität – nicht immer, aber schon gut zu beobachten. Traditionelle Nutzung in diesen Arealen in anderen Ländern, wie zum Bespiel in Weißrussland, können zeigen, wie eine Nutzung auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern aussehen könnte.
Meine Damen und Herren, die energetische Nutzung der Biomasse ist dabei aber nur ein Aspekt. Weit nachhaltiger erscheint uns die stoffliche Nutzung, also die Verwendung der Biomasse für den Ersatz von Produkten, die heutzutage unter Einsatz von Erdöl energieaufwendiger hergestellt werden müssen. Zum Beispiel für Dämmstoffe wäre das ein hervorragender Anwendungsbereich oder auch für Formteile in der Automobilindustrie.
Weil wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die energetische Nutzung von Biomasse aus Mooren als Teilaspekt der Diskussion sehen, haben wir bereits im vergangenen Jahr zu Ihrem damaligen Antrag auf der Drucksache 6/4100 einen Änderungsantrag formuliert, der vom Landtag auch angenommen wurde. Mit diesem Änderungsantrag haben wir die stoffliche Nutzung und nicht nur die energetische Nutzung der Biomasse in den Blick genommen – das sehen Sie auf der Landtagsdrucksache 6/4148 –, denn uns ist wichtig, dass der Aspekt der stofflichen Nutzung bei der Nutzung der Biomasse aus Mooren überwiegt.
Die Uni Greifswald ist in Sachen Paludikulturforschung sehr aktiv und wirbt dafür Drittmittel ein, auch vom Bundesamt für Naturschutz. Die Landesregierung schreibt in ihrem Bericht, der uns im April – etwas verspätet, der sollte im Dezember schon da sein – vorgelegt wurde, das Ministerium unterstützt diese Aktivitäten im Rahmen seiner Möglichkeiten. Das klingt nicht besonders ambitioniert, das müssen Sie zugeben. Es gab allerdings vonseiten der Landesregierung unterstützende Lobbyarbeit in Form eines Parlamentarischen Abends in Berlin. Es gibt auch die Einbindung der Universität Rostock, der Hochschule Neubrandenburg und der Landesforschungsanstalt, die in irgendeiner Weise Moorforschung betreiben. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie begleitet die Forschungsarbeiten im Rahmen des Moorschutzkonzeptes und wertet die mit aus. Das alles ergibt offenbar aber noch kein schlüssiges Gesamtkonzept.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir Bündnisgrüne unterstützen alle Aktivitäten, die dazu dienen, Klimaschutz und Wertschöpfung in den ländlichen Räumen zu verbinden, doch Ihr heute vorliegender Antrag ist irgendwie so halb gar. Es fehlt auf jeden Fall eine Begründung. Es werden hier Forderungen aufgestellt, die auch in der Tiefe nicht im Ausschuss diskutiert worden sind.
Andererseits beschreibt beziehungsweise fordert der Antrag Dinge, die schon laufen. Das haben wir durch den Bericht, der uns im April vorgelegt wurde, feststellen können. In unseren Augen ist dieser Antrag mehr oder weniger doch ein Schaufensterantrag. Was uns besonders besorgt, er verlässt die bereits beschlossene Linie, die wir hier gemeinsam fraktionsübergreifend gefunden hatten, auch die stoffliche Nutzung der Moorbiomasse weiterzuentwickeln. Ich hatte bis zum Schluss noch auf eine Begründung gewartet, auf eine schriftliche Begründung, doch das war offenbar vergeblich.
Wir halten den Antrag inhaltlich daher nicht für rund, denn er hat eine Schwerpunktsetzung, die uns nicht gefällt. Wie gesagt, es geht um die stoffliche Nutzung der Biomasse und nicht nur um die energetische, denn das ist die wirklich nachhaltige Form einer Nutzung. Es ist nicht besonders einfallsreich und letztendlich auch nicht im Sinne des Klimaschutzes, Schilf einfach zu verbrennen. Sie stellen aber insbesondere mit dem einleitenden Satz und mit den Punkten 1 und 2 des Antrags erneut schwerpunktmäßig auf die Förderung der Paludikultur im Zusammenhang mit der Bioenergieerzeugung ab.
Ihr Antrag dient offenbar dazu, Mittel aus dem Exzellenzprogramm „Energieforschung“, was 5 Millionen Euro im nächsten Haushalt enthalten soll, rechtzeitig zu dirigieren zu den in dem Antrag angesprochenen Professorenstellen. Das kann durchaus eine Finanzierungsoption sein, meine Damen und Herren, aber das ist allein inhaltlich und finanziell kein tragfähiges Konzept für eine dauerhafte Moorforschung im Land. Energetische Nutzung von Biomasse kann eine Option sein, aber nicht derart zentral, wie wir es jetzt hier in diesem Antrag vergegenwärtigen.
Meine Damen und Herren, wenn wir in Greifswald nun eine dauerhafte Moorprofessur installiert bekommen, was wir durchaus begrüßen, dann erwarten wir aber ein schlüssiges Konzept, was mehr umfasst als Energieforschung. Dazu gehören Biodiversitätsforschung, Klimaschutzaspekt, dazu gehört aber auch die Nutzung der Moore, und das nicht nur in Bezug auf das Schilf.
Wir würden den Antrag überweisen in den Agrarausschuss und den Energieausschuss. Wenn das nicht erfolgt, wird unsere Fraktion sich hierzu enthalten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Glyphosat ist in aller Munde.“ Genau so fing meine Rede im November letzten Jahres an und daran hat sich nichts geändert.
Glyphosat ist eine Chemikalie, die so exzessiv auf die Äcker und Felder, auf Kleingärten, in Parks und auf Fußgängerwege gegeben wird, dass sie inzwischen in unseren Körpern dauerhaft präsent ist.
Seit mehreren Jahren wird nun innerhalb der Europäischen Union darum gerungen, ob das weltweit am meisten verwendete Pestizid, dieses Totalherbizid Glyphosat, seine Zulassung innerhalb der EU behalten soll oder nicht und, wenn ja, wie lange. Und es ist mit Sicherheit Ergebnis des unvergleichlich starken öffentlichen Druckes, dass auch jetzt vor zwei Tagen am 6. Juni die EURegierungen keine Mehrheitsentscheidung treffen konnten, wie es denn mit Glyphosat weitergehen soll.
Das Umweltbundesamt hat mittlerweile festgestellt, dass in einer Probandengruppe von 400 Studenten und Studentinnen im Jahre 2011 40 Prozent, zwei Jahre später, 2013, sogar 60 Prozent dieser Probanden Glyphosat im Körper hatten. Bedenken Sie, im Jahr 2001 waren das nur 10 Pro- zent! In Ableitung dieser Untersuchungsergebnisse sieht das Umweltbundesamt nun weiteren Forschungsbedarf. Die Behörde untersucht jetzt die Glyphosatbelastung explizit bei Kindern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen Forschungsbedarf sehen auch wir. Es gibt aus zahlreichen öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Publikationen ausreichend Hinweise, die annehmen lassen, dass Glyphosat eben nicht so harmlos ist, wie es immer wieder von Unternehmen und deren Lobbyverantwortlichen dargestellt wird.
Es besteht, abgeleitet von den frei zugänglichen Studien, ein dem Wirkstoff Glyphosat anzulastendes Krebsrisiko. Dieses Krebsrisiko haben wir auch im letzten Jahr schon diskutiert. Er ist eben als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft worden, der Stoff Glyphosat. Das bedeutet, es ist die zweitgefährlichste Stufe, die es überhaupt in dieser Kategorieneinteilung gibt.
Und, Herr Krüger, wenn Sie jetzt Wurst und andere Stoffe anführen, die gleichermaßen als gefährdend eingestuft werden, dann sage ich Ihnen: Das können Sie weglassen!
Aber können Sie darauf verzichten, Wasser zu trinken? Können Sie darauf verzichten, Brot zu essen? Es ist überall.
Das ist eine Wahl, die ich treffen kann oder eben nicht. Glyphosat ist allgegenwärtig, das kann ich nicht vermeiden, dem bin ich ausgesetzt.
Wir haben in unserem Antrag im November 2015 bereits ein Moratorium, also ein vorübergehendes Verbot für Glyphosat gefordert und wir erneuern heute und hier diese Forderung, und zwar aus einem ganz besonderen Grund: Sowohl die Landesregierung als auch die Bundesregierung können sich nicht durchringen, geschlossen ein Verbot von Glyphosat zu fordern, und sei es zunächst auch nur für den Zeitraum, den es noch braucht, um in einem transparenten und nachvollziehbaren Prüfprozess und unter der Beteiligung auch der kritisch argumentierenden Wissenschaftler die wirklichen Risiken von Glyphosat zu klären.
Dass es diese einheitliche Linie zwischen CDU/CSU und SPD in dieser Frage nicht gibt, das verwundert uns nicht, versteht sich doch insbesondere die CDU/CSU leider seit Längerem als verlängertes Sprachrohr des Deutschen Bauernverbandes, der nicht nur in puncto Milchkrise die Agrarbetriebe im Regen stehen lässt. Doch dass nicht mal innerhalb der SPD eine einheitliche Linie herrscht, zeigt doch, wie wenig man dort in Krisenzeiten auf gemeinsame Positionen und geschlossene Reihen achtet.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks von der SPD lehnt die weitere Zulassung von Glyphosat klar ab. Sie sagt in einem Zitat: „Vor dem Hintergrund nach wie vor bestehender Unsicherheiten über die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat werden die SPD-geführten Ressorts einer Verlängerung für die Zulassung von Glyphosat nicht zustimmen.“ Zitatende.
Eine solch klare Haltung vertreten Sie, Herr Minister Backhaus, in dieser Sache leider nicht. So zeigten Sie sich in Ihren Pressestatements, zum Beispiel vom 13.05. dieses Jahres, enttäuscht davon, dass es bisher nicht zu einer weiteren Zulassung von Glyphosat gekommen ist. Sie schreiben von „Chancen“ des Glyphosateinsatzes und von „mehr Umweltschutz“ durch den Einsatz dieses Pestizids. Wenn Sie aber, so wie Sie es ja gerne behaupten, wissensbasiert vorgehen, wenn Sie also wissensbasiert vorgehen, dann sollten Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass zwei Kernaussagen der Glyphosatbefürworter so einfach nicht zu halten sind: nämlich erstens, ohne Glyphosat sei eine klima- und bodenschonende Bewirtschaftung und ein vernünftiger Erosionsschutz nicht möglich, und zweitens, es gebe keine Alternative zu Glyphosat bei der Unkrautbekämpfung. Wenn beides stimmen würde, dann gäbe es überhaupt keinen ökologischen Landbau. Diese Form der Landbewirtschaftung zeigt ja, dass ohne Glyphosat die Welt nicht untergeht und sehr wohl erfolgreich Landwirtschaft betrieben werden kann, nämlich mit zahlreichen Alternativen zur chemischen Pflanzenbekämpfung.
Zudem muss man wissen, dass jene, die die angeblichen Vorteile pflugloser Bodenbearbeitung bei gleichzeitiger Anwendung von Glyphosat propagieren, eng mit Monsanto zusammenarbeiten.
Das ist die Gesellschaft für konservierende Bodenbearbeitung beziehungsweise ihre europäische Entsprechung European Conservation Agriculture Federation. Die hier
propagierte Meinung, pfluglose Bodenbearbeitung im Ackerbau würde zu einer Kohlenstoffspeicherung im Boden beitragen, kann nach verschiedenen Untersuchungen nicht wirklich belegt werden.
Zum Beispiel Professor Dr. Appel von der Technischen Hochschule Bingen
stellt genau das in Abrede, dass es zu dieser Kohlenstoffspeicherung kommt. Und auch zur Unkrautbekämpfung lässt sich sagen, in guten Ackerbausystemen werden Fruchtfolge, Zwischenfrüchte und Untersaaten so aufeinander abgestimmt, dass aufgrund der gesteuerten Vielfalt auf dem Feld Unkraut unterdrückt wird und Schädlinge eine geringere Chance haben.
Glyphosat, meine Damen und Herren, ist nicht der Weisheit letzter Schluss und die Alternativen, die Sie, Herr Backhaus, in Ihrer PM vom 20. Mai erst entwickelt sehen möchten, die gibt es bereits, und das ganz und gar wissensbasiert, meine Damen und Herren.
Ja, Herr Minister, auch das soll ehrlicherweise erwähnt werden, Sie haben die Bundesregierung darum gebeten, dafür zu sorgen, dass in bestimmten Bereichen Glyphosat nicht mehr angewandt wird, das heißt zum Beispiel in den Kleingärten, in anderen öffentlichen Bereichen und im Straßenbaubereich. Nach Redaktionsschluss zu unserem heutigen Antrag erfuhren wir jedoch über unsere GRÜNEN-Stadtfraktion hier in Schwerin, dass der Landesbetrieb für Bau und Liegenschaften das glyphosathaltige Herbizid mit Namen „Sowieso“ gleich hier um die Ecke im Schlossgarten anwenden lässt.
Ich will hier keine Firmenwerbung machen, Frau Schlupp.
Was ist denn da los bei Ihnen in der Landesregierung? Sie gehen mit Forderungen an die Bundesregierung, die Sie nicht mal im eigenen Wirkungskreis umsetzen?
Dabei gibt es doch zahlreiche chemiefreie Alternativen für die Pflege von Parkflächen: mechanische Verfahren, thermische Verfahren, die effizient Wildkräuter beseitigen. Was hindert Sie daran, diese Alternativen, so, wie es in anderen Bundesländern geschieht, offensiv in den eigenen Landesbetrieben und Kommunen zu stärken?
Unser Antrag gibt Ihnen weiterhin den Auftrag, sich gegenüber der Bundesregierung für eine einheitliche Stimme der Bundesregierung in Sachen Glyphosat und für eine Ablehnung einer weiteren Zulassung auszusprechen. Herr Backhaus, seien Sie endlich auch einmal Umweltminister und folgen Sie Ihrer Parteikollegin und Bundesumweltministerin Hendricks in dem klaren Votum gegen Glyphosat! Unsere Forderung lautet: Erst die Risiken von Glyphosat transparent und nachvollziehbar prüfen und dann entscheiden! Transparenz ist in unseren Augen allerdings so lange nicht gegeben, solange sich die Hersteller von glyphosathaltigen Totalherbiziden auf
Geheimnisschutz berufen und die von ihnen beauftragten Studien nicht zur öffentlichen Begutachtung freigeben.
Ich bitte um Unterstützung für unseren Antrag.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrte
Damen und Herren Abgeordnete!