Sebastian Lechner

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Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Höntsch, man muss sich schon wirklich der Realität verweigern, wenn man hier sagt, dass linksextremistische Gewalt in Niedersachsen keine prioritäre Rolle spielt.
Ihr eigener Innenminister hat hier am 27. Oktober aufgrund eines LKA-Berichts - ich lese daraus vor - vorgetragen, dass linksextremistische Gewalt in Niedersachsen steigt. 147 Gewalttaten 2015, 194 Gewalttaten 2016 - ein Anstieg um 30 %.
Das hier zu negieren, ist wirklich eine Unverschämtheit.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank. Ich will noch einige Anmerkungen zum Thema Hochbauten anbringen, wozu Sie sich gestern in der Plenarsitzung sehr abgefeiert haben. Hierzu habe ich drei Anmerkungen:
Erstens zur energetischen Sanierung. Herr Heere, herzlichen Glückwunsch, dass Sie hier 20 Millionen Euro für 2017 und 2018 einstellen. Ich hätte fast gedacht, wir erleben die erste rot-grüne Regierung, die zwar groß darin ist, Privatleuten vorzuschreiben, energetische Maßnahmen durchzuführen, aber in den Jahren bisher selbst kaum etwas erreicht hat.
Ihnen ist aber schon klar, dass das viel zu wenig ist! Man kann nach Auskunft von Instituten für Heizungsersatz, Dämmung und kontrollierte Lüftung bei einer energetischen Sanierung mit Kosten in Höhe von 300 Euro/m² Nettogrundfläche rechnen. Wir haben 552 000 m² Nettogrundfläche in den Landesgebäuden. Wir sprechen also über Kosten von 150 Millionen Euro. Bei einer Sanierung im Altbestand sind es also vielleicht sogar 200 Millionen Euro. Sie bräuchten also Jahrzehnte, wenn Sie in diesem Tempo weitergehen. Deswegen frage ich Sie - wir hätten uns gefreut, Herr Heere, wenn Sie mit neuen Mitteln gekommen wären -: Wo ist der Ansatz für Energiecontracting? Wo ist der Ansatz für Wärmecontracting? Wo sind öffentlich-private Partnerschaften?
Das alles sparen Sie sich, weil das für Sie ja Teufelszeug ist.
Zweite Anmerkung: Sie schreiben in Ihrem Landesliegenschaftsbericht so schön:
„Die Erstellung wirtschaftlicher Unterbringungskonzepte ist eine der zentralen Aufgaben“.
Weiter schreiben Sie:
„Die gemeinsame Unterbringung von mehreren Landesdienststellen an einem Standort kann eine besonders wirtschaftliche Form darstellen.“
Im gleichen Landesliegenschaftsbericht - nur drei Absätze weiter - schreiben Sie, dass die Zahl der Behördenstandorte wieder angewachsen ist.
Sie haben den Umzug der LGLN von Hannover nach Hildesheim zu verantworten, dessen Sinn bis heute nicht ergründet worden ist.
Sie haben es momentan mit dem Finanzamt in Oldenburg mit einem anderen Thema zu tun, bei dem Sie viel zu lange an einer Sanierung festgehalten haben. Jetzt hat Ihnen jemand erzählt, dass wahrscheinlich bald die Decke auf den Kopf fällt. Jetzt wollen Sie Container hinstellen, dann das Gebäude abreißen lassen und wahrscheinlich ein neues Gebäude errichten lassen.
Das sind alles andere als wirtschaftliche Konzepte! Das ist organisiertes Chaos!
Lassen Sie uns deswegen definieren, wie viel Landesverwaltungsflächen wir brauchen! Lassen Sie uns definieren, was wir kaufen oder mieten sollen! Vielleicht können wir da in einer öffentlichprivaten Partnerschaft sanieren. Aber dafür sind Sie nicht offen, dafür haben Sie kein Gehör.
Die letzte Anmerkung geht in die Richtung des Finanzministers. Verehrter Herr Finanzminister, Sie haben uns gestern von hier aus wieder eine Lehrstunde erteilt. Das ist anscheinend eine Unart dieser Regierung. Der Innenminister hat letztens im PUA auf der Basis von Wikipedia-Wissen ein einstündiges Seminar über Islamismus abgehalten,
und Sie haben uns gestern gesagt, dass wir das bei den Baumaßnahmen alles falsch sehen. Diese laufen über fünf Jahre, haben Sie gesagt. Deswegen werden im ersten Jahr nur die Planungskosten eingestellt. Das Weitere ist über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert. Die Mittel laufen dann die nächsten vier Jahre weiter. - Das waren Ihre Aussagen.
Ich lese Ihnen aber einmal Ihre eigene Pressemitteilung vom 20. Juni 2016 vor, in der Sie in Bezug auf die NABK schreiben:
„Für die Erweiterung und den Neubau der Ausbildungsstätten der NABK werden für einen zweiten Bauabschnitt im Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro“
- jetzt kommt es -
„bereitgestellt.“
Da steht nicht „veranschlagt“, da steht nicht „verausgabt“, sondern da steht „bereitgestellt“.
Herr Minister, wir sind uns wohl einig: Bereitgestellt sind nur 100 000 Euro, aber keine 20 Millionen Euro. - Das ist Öffentlichkeitstäuschung!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wollen wir es ein wenig konkreter machen! Ich frage die Landesregierung: Wie viele Projektgruppen mit wie vielen Beschäftigten - Beamten und Angestellten - haben Sie in den Ressorts zu welchen Themen bis zum heutigen Stichtag in Bezug auf Aufgabenkritik eingesetzt?
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor anderthalb Jahren haben wir - - -
Herr Präsident, vielen Dank.
Vor anderthalb Jahren haben wir als CDU einen Antrag zur Weiterentwicklung der öffentlich-privaten Partnerschaften vorgelegt. Wir fordern in diesem Antrag, dass wir Kommunen besser über die Möglichkeiten von ÖPP informieren, die Beratungs- und Unterstützungsleistungen von kommunalen Entscheidungsträgern ausbauen und der Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Geldgebern in Infrastrukturgesellschaften den Vorrang einräumen. Ein nachahmungsfähiges Beispiel für uns wäre etwa eine ÖPP Niedersachsen AG -
so wie die ÖPP Deutschland AG -, die die kommunalen Entscheidungsträger in Niedersachsen beraten und finanziell fördern könnte.
Wir fordern in unserem Antrag aber nicht ÖPPModelle um jeden Preis. Wir wollen, dass sie zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Wir wollen, dass dieses Instrument insbesondere auf kommunaler Ebene stärker genutzt wird; denn das kann die Investitionsquote erhöhen, und das ist zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen.
Was kann man also gegen einen solchen Antrag haben?
Sie haben anderthalb Jahre gebraucht, um in 77 Zeilen zu sagen, was Sie wollen. Das ist grandios: eine Zeile pro Woche. Wer Ihren Antrag liest, der fragt sich, warum Sie sich überhaupt so viel Zeit gelassen haben; denn den Kern kann man mit einem Satz zusammenfassen: Der Antrag, den Sie vorgelegt haben, ist ein ÖPP-Verbotsantrag und nichts anderes. Sie sagen damit, dass Sie ÖPP in Niedersachsen nicht wollen.
Herr Grascha!
Herr Grascha, vielen Dank. Sie haben auf etwas Wichtiges hingewiesen. Dass es anderthalb Jahre
dauert, bis der Antrag behandelt wird, dass die Beratung zweimal verschoben wurde und dass zudem der Finanzminister nicht anwesend ist, zeigt, welchen Stellenwert dieses Thema bei der aktuellen Landesregierung genießt - nämlich keinen. Und das ist sehr, sehr schade.
Das zeigt auch die Beschlussempfehlung: Aus allen Zeilen spricht Skepsis. Der Rundblick hat es heute so treffend formuliert: Bloß keinen Pakt mit dem Kapital! Das ist das, was Sie befürchten.
Ich gebe Ihnen einmal drei Beispiele:
Erstens. ÖPP-Modelle können viele Vorteile haben. Man braucht das Risiko nicht allein zu tragen. Private bauen effizienter, wodurch Kosten gespart werden können. Der Vertragspartner hat von Anfang an eine Kalkulation über den gesamten Lebenszyklus. Man kann das Fachwissen und die Kompetenz von Privaten nutzen. Man kann neben dem normalen Kreditmarkt eine zusätzliche Refinanzierungsquelle heben. - Alles wunderbar dargestellt in der Pro-Rubrik des Rundblicks.
Natürlich gibt es auch Nachteile. Wenn ÖPPModelle falsch gemacht werden, kann ÖPP auch zu finanziellen Nachteilen führen. Und ÖPP bedarf einer effektiven Kontrolle.
Die Nachteile, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, zitieren Sie in Ihrer Beschlussempfehlung vollumfänglich. Es findet sich aber kein einziges Wort zu den Vorteilen von ÖPP. Das zeigt, in welchem Geist Sie diese Beschlussempfehlung geschrieben haben.
Zweitens. In dem Expertenbericht des Bundeswirtschaftsministers - seines Zeichen SPD-Mitglied - wird klar empfohlen, dass Bund und Länder Infrastrukturgesellschaften schaffen sollen. Diese sollen den Kommunen helfen, von verschiedenen Projekt- und Beschaffungsvarianten die für sie beste und wirtschaftlichste Alternative auszuwählen und den Planungs- und Umsetzungsprozess zu stärken. Damit sollen sie genau das bewirken, was wir in unserem Antrag fordern, eben auch in Richtung ÖPP beraten und Unterstützung leisten. In einer Pressemitteilung zu dieser Expertenkommission fordert der Bundeswirtschaftsminister, Infrastrukturgesellschaften zu schaffen und einen Teil der öffentlichen Infrastruktur wie Straßen, Schulen und Brücken über ÖPP-Projekte zu finanzieren.
Liebe Rot-Grüne, Herr Gabriel hat recht, aber Ihre Position in Ihrem Antrag heute steht dem diametral entgegen.
Drittens. Das ist für mich schon fast ein wenig unverschämt. Sie wollen, dass der Landtag feststellt, dass - ich zitiere aus Ihrem ÖPP-Antrag -:
„ÖPP eingedenk der Erfahrungen auch in Niedersachsen als Instrument allerdings zu risikoreich und daher häufig ungeeignet zur Finanzierung staatlicher Aufgaben sind.“
In der Begründung führen Sie dann für diese These genau ein Beispiel aus Niedersachsen an, die JVA Bremervörde.
Der niedersächsische Rechnungshof hat schon in der Ausschusssitzung gesagt, dass es zur Wirtschaftlichkeit dieses ÖPP-Vorhabens noch gar kein Ergebnis gibt. Jetzt frage ich Sie ganz ehrlich: Sonst gibt es für Sie in Niedersachsen nichts wirklich Erwähnenswertes? Ich helfe Ihnen einmal auf die Sprünge: Kita und Familienzentrum Langenhagen - Effizienzvorteil 8 %, Freizeitbad Seelze - Effizienzvorteil 20 %, Erweiterung Gymnasium Twistringen - Effizienzvorteil 13,5 %, Gymnasium Nordheim - Effizienzvorteil 8 % und - jetzt hören Sie zu, Herr Schmidt - Feuerwehrhauptwache Celle - Effizienzvorteil 18 %. Das Beste ist, der Erfolg dieser Projekte wird in einer Antwort Ihrer Landesregierung
auf eine Anfrage der FDP zu ÖPP sogar noch bestätigt. Ich zitiere, Herr Schmidt, in Bezug auf Ihre Heimatstadt und auf die Feuerwehrhauptwache: „Der abschließend ermittelte Barwertvorteil lag bei 18,11 %.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz ehrlich, man muss die Augen schon wirklich ganz stark zudrücken, damit man diese Vorteile von ÖPP in Niedersachsen nicht findet. Das ist reine Verweigerungshaltung, die Sie an den Tag legen.
Sie reihen hier in Ihrem Antrag Voraussetzung an Voraussetzung und erhöhen damit die Hürden für ÖPP-Projekte. Ich weiß, Sie werden gleich sagen:
Alles falsch! Nein, wir wollen ÖPP nicht verbieten. - Aber im Grunde verhalten Sie sich genauso, als wenn Sie sich hier hinstellen und sagen würden: Ja, ein 400-m-Hürdenlauf ist weiterhin zulässig, aber leider sind die Hürden jetzt 3,50 m hoch.
Sie legen vielen Initiativen unnötig Knüppel in den Weg. Und warum? - Weil Sie ÖPP im Grunde Ihres Herzens ablehnen. Das ist der Unterschied. Wir trauen unseren Unternehmern und unserem Mittelstand, wir glauben, dass wir mit ihnen zum Wohle aller unserer Menschen im Land gemeinsam über ÖPP etwas bewegen können. Wir hätten uns eine konstruktive Debatte gewünscht; konstruktiv wie der Beitrag heute im Rundblick. Wir hätten vielleicht sogar gemeinsam einen guten Antrag schaffen können, aber dazu sind Sie nicht bereit. Das ist schade. Deshalb lehnen wir die Beschlussempfehlung ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Herr Kollege Schmidt, erstens wäre es schön, wenn Sie nicht jede Rede hier im Niedersächsischen Landtag damit beginnen würden, einen Kollegen hier im Landtag persönlich anzugreifen. Das ist kein besonders spannendes rhetorisches Stilmittel.
- Mich! Das kann ich Ihnen zeigen. Gleich der erste Satz enthielt einen rhetorischen persönlichen und diffamierenden Angriff auf mich.
Zweitens. Wir haben ganz klar gemacht, dass wir uns eine sachliche Debatte gewünscht haben. Wir haben einen Antrag vorgelegt, der keine besonders schlimmen Forderungen umfasste. Es geht nur um die Stärkung der kommunalen Beratung und um die Unterstützung der kommunalen Entscheidungsträger. Sie gehörten zu denjenigen, die darauf mit einer Replik reagiert haben, was mit den ganzen Hürden an sich einem Verbot entspricht. Wir haben damit nicht angefangen. Wir hätten uns heute durchaus ein sachliches Ergebnis vorstellen können.
Drittens, Herr Schmidt - jetzt wird es ganz obskur -, sprachen Sie von geschönten Zahlen. Ich wiederhole: Die Zahlen, die ich in meiner Rede vorgelesen habe, stammen aus einer Antwort Ihrer Landesregierung auf eine Anfrage der FDP. Sie haben hier also gerade Ihrer eigenen Landesregierung vorgeworfen, dass sie Zahlen schönt.
Das zeigt, wie verwirrt Sie in dieser Debatte mittlerweile sind.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute
die Antwort auf unsere Große Anfrage „Entlastungen niedersächsischer Kommunen durch den Bund und Entlastungen des Landes Niedersachsen durch den Bund“. Das Ergebnis kann man wie folgt zusammenfassen:
Erstens. Deutschland hat die kommunalfreundlichste Bundesregierung in der Geschichte des Landes.
Allein die niedersächsischen Kommunen werden 2013 bis 2019 durch den Bund mit 13,4 Milliarden Euro entlastet. Das sind 1,9 Milliarden Euro jährlich.
Zweitens. Die niedersächsischen Kommunen können froh sein, dass die CDU-geführte Bundesregierung so handelt; denn wenn sie sich allein auf die Landesregierung verlassen müssten, dann wären sie ziemlich verlassen.
Die Antwort auf unsere Große Anfrage zeigt: Der Bund greift wirklich tief in die Taschen.
Die größte Entlastung der niedersächsischen Kommunen stellt dabei die vollständige Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter dar. Die damalige Bundesregierung von Rot-Grün hat die Grundsicherung im Alter zwar eingeführt, aber leider nicht die nötige Finanzausstattung bereitgestellt, sodass Städte, Gemeinden und Landkreise auf den Kosten hängenblieben. Die Bundesregierung von CDU und FDP hat im Winter 2011 die schrittweise Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter beschlossen, und seit 2014 werden die Kosten komplett vom Bund übernommen. Damit gab es eine der größten Entlastungen der niedersächsischen Kommunen in der Geschichte des Landes.
Rot-Grün hat belastet - CDU und FDP haben entlastet!
Die zweite große Entlastung stellt die Beteiligung an den Kosten für die Unterkunft und die Heizung von Arbeitssuchenden dar. Diese Beteiligung weitet der Bund in den nächsten Jahren sogar noch aus. Schon jetzt beträgt die Entlastung der niedersächsischen Kommunen laut der Antwort der Landesregierung 447 Millionen Euro jährlich. Und wie Sie wissen, wird der Bund auch noch die Kosten für die Flüchtlinge mit übernehmen.
Die dritte große Entlastung stellt die Beteiligung an den Betriebskosten für die Krippenplätze dar. 80 Millionen Euro! Das ist ein großer Teil der gesamten Betriebskostenzuschüsse, die Sie an die Kommunen zahlen.
Auch mit den Investitionsmitteln für den qualitativen und quantitativen Ausbau von Krippen entlastet der Bund die niedersächsischen Kommunen mit rund 20 Millionen jährlich.
Und dann ist da noch das Kommunalinvestitionsfördergesetz: 47 Millionen Euro jährlich für finanzschwache Kommunen, 90-prozentige Übernahme der förderfähigen Kosten!
Allein diese fünf Maßnahmen führen zu einer Entlastung der niedersächsischen Kommunen um jährlich 1,3 Milliarden Euro.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Entlastungsmaßnahmen. Ich nenne nur die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, die Regionalisierungsmittel und, nicht zu vergessen, die Unterstützung des Bundes bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise.
Ich will das hier ganz klar sagen: Das ist ein Riesenbeitrag des Bundes. Dafür bedanken wir uns bei Finanzminister Schäuble, der das über verschiedene Regierungen überhaupt erst möglich gemacht hat.
Und, meine Damen und Herren: Die Entlastungen wirken! Wenn Sie sich die Entwicklung der niedersächsischen Kommunalfinanzen anschauen, sehen sie, dass seit dem Jahr 2011 der Finanzierungssaldo positiv ist - und zwar seit dem Zeitpunkt, als CDU und FDP beschlossen haben, die Kosten für die Grundsicherung im Alter zu übernehmen. 2012 und 2013 betrug der Finanzierungssaldo 1 Milliarde Euro - positiv! -, und jetzt beträgt er 495 Millionen - positiv!
Würden wir die jährliche Entlastung durch den Bund aus dem Finanzierungssaldo herausrechnen, dann wäre er tiefrot. Deswegen gilt: Für die gute finanzielle Verfassung des Landes Niedersachsen, für die sich der Herr Ministerpräsident gestern so gerne hat feiern lassen, ist vor allem - wie gestern schon richtig gesagt wurde - die gute finanzielle Verfassung der Kommunen verantwortlich. Und für die gute Verfassung der Kommunen ist neben den
guten Steuereinnahmen und den niedrigen Zinsausgabe ganz maßgeblich der Bund verantwortlich.
Zu den guten Steuereinnahmen, Herr Ministerpräsident, haben Sie nichts beigetragen. Zu den Zinsminderausgaben ebenfalls nichts. Die Entlastung kommt von einer CDU-geführten Bundesregierung. Deshalb: Ich weiß gar nicht, wofür Sie sich gestern haben feiern lassen! Sie haben mit der finanziellen Verfassung des Landes Niedersachsen nur ganz wenig zu tun. Ganz wenig!
Aber diese Große Anfrage bietet ja auch einmal einen guten Anlass, zu fragen, was eigentlich Ihr Verdienst bei der Entlastung der Kommunen ist, Herr Ministerpräsident.
Hauptpunkt Ihrer gestrigen Regierungserklärung waren die Mittel zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Es ist richtig: Sie geben im Nachtragshaushalt 2016 1,9 Milliarden Euro aus. Ein großer Teil davon, nämlich 1,1 Milliarden Euro, wird an die Kommunen weitergegeben.
Wahr ist aber auch: Der Bund trägt von diesen 1,1 Milliarden Euro fast 50 %. Sie haben sich in den beiden letzten Jahren massiv dagegen gewehrt, hier adäquat tätig zu werden. Sie haben sich durch viele Landtagsdebatten hindurch wortreich dagegen gewehrt, einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Wir wollten ihn noch im Juli; aber Sie haben das abgelehnt.
Im Übrigen: Wenn man sich bereiterklärt, den Kommunen dafür, dass sie eine Aufgabe des Landes erledigen, eine adäquate Finanzausstattung zur Verfügung zu stellen, dann ist das keine kommunale Entlastung, sondern das ist Ihre Pflicht und Schuldigkeit!
Ich fahre fort. Sie wollten nach Ihrem Regierungsprogramm 100 Millionen Euro zusätzlich in den kommunalen Finanzausgleich geben. Die Steuerverbundquote ist aber gleich geblieben. Ausweislich Ihrer Antwort auf Frage 44 planen Sie keine weiteren Veränderungen. Was ist also passiert? - Nichts!
Was ist mit dem Zukunftsvertrag für die Kommunen oder einem Entschuldungsprogramm, wie von
Ihnen angekündigt? - Sie schreiben in Ihrer Antwort auf Frage 46, dass „die Landesregierung gewissen Bedarf“ sieht, „einzelne Kommunen in problematischer Lage zu unterstützen.“ „Der Gutachter empfiehlt in diesen Fällen konkrete individuelle Hilfen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs.“ Aber was ist passiert? - Nichts!
Was ist mit den kommunalen Investitionen? - Die Investitionsquote Ihres Haushalts ist historisch niedrig. Die Antwort auf die Anfrage zeigt sogar, Herr Heere, dass Sie bei den GRW-Mitteln, die für wirtschaftsnahe kommunale Investitionen eingesetzt werden, bis 2019 42 Millionen Euro verfallen lassen, weil Sie sie nicht gegenfinanzieren wollen. Was ist also passiert? - Nichts!
Das Stufenkonzept für die Einführung der dritten Kraft in den niedersächsischen Kindertagesstättengruppen - übrigens ein sehr gutes Konzept; das haben Sie von uns kopiert -
kostet im Jahr 2015 43,5 Millionen Euro. Im Jahr 2019 wird es 102 Millionen Euro kosten.
Aber wer jetzt denkt, dass Sie das aus Landesmitteln finanzieren, wird wieder enttäuscht. Sie nehmen die Bundesentlastung im Bereich der BAFöGMittel für die Gegenfinanzierung. Kommunale Entlastung durch die Landesregierung? - Wieder nichts!
Und es wird noch schlimmer. Sie haben die Mittel für den kommunalen Straßenbau gestrichen. Es ist nicht nur so, dass Sie da nichts getan haben, Sie haben die Mittel für den kommunalen Straßenbau
sogar gestrichen und in den ÖPNV-Bereich umgeschichtet.
Wo, Herr Heere, waren diese Fakten in der gestrigen Regierungserklärung des Ministerpräsidenten? - Ich muss ganz ehrlich sagen: Herr Ministerpräsident, Sie haben da eine ganz schön traurige Bilanz vorgelegt.
Aber warum das so ist, kann man verstehen, wenn man die geistige Haltung mit einbezieht, vor der Sie hier Politik machen. Diese geistige Haltung wird auch in der Einleitung zur Antwort auf unsere Anfrage deutlich. In der Vorbemerkung schreiben Sie einen längeren Absatz, dass es ein komplexes System der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen gibt und dass insbesondere dann, wenn die einheitliche Erfüllung von gesamtstaatlichen Aufgaben wichtig ist, der Bund gefordert ist. Außerdem schreiben Sie, dass die Finanzströme, die zwischen Bund und Land sowie zwischen Land und Kommunen fließen, Ausdruck eines solidarischen, kooperativen Bundesstaates sind.
Was Sie uns damit sagen wollen, ist doch klar: Es ist die solidarische Pflicht des Bundes, die Länder zu unterstützen - eben eine reine Selbstverständlichkeit. Dieses Mantra tragen Sie hier schon die ganze Zeit vor: „Der Bund ist in der Pflicht! Der Bund ist in der Pflicht! Der Bund ist in der Pflicht!“
Und dieser Akt endet regelmäßig damit, dass sich der Ministerpräsident vor den Landtag stellt - das haben wir gerade gestern wieder erlebt - und mit staatstragender Miene verkündet, dass er nach schwerem Ringen mit dem Bund ein gutes Ergebnis für die Kommunen erzielt hat. Die Botschaft soll sein: Die Landesregierung als Anwalt der Kommunen hat dem Bund mal wieder Mittel abgerungen.
Herr Ministerpräsident, Herr Finanzminister, liebe Rote und Grüne, vielleicht öffnen Sie sich einmal für den Gedanken, dass sich eine von der Kommunalpartei Nummer eins geführte Bundesregierung ihrer Verantwortung für die Kommunen bewusst ist und diese Hilfen auch gerne gewährt!
Vielleicht öffnen Sie sich mal für den Gedanken, dass in einem solidarischen Bundesstaat, in dem die Kommunen Teil der Länder sind, auch die Länder eine Verantwortung haben, ihren originären Beitrag zu leisten!
Die Antwort auf die Anfrage zeigt: Der Bund liefert - Sie tun es nicht!
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Landesregierung stiehlt sich aber nicht nur aus der Verantwortung für die Kommunen. Die Antwort auf unsere Anfrage zeigt, dass sie sogar selbst massiv von den Entlastungen durch den Bund profitiert, und zwar noch über den Betrag hinaus, den sie aus eigenen Landesmitteln an die Kommunen weitergibt.
Ab 2016 profitiert das Land Niedersachsen von der Übernahme der BAFöG-Leistungen mit 80 Millionen Euro, über die Regionalisierungsmittel mit 467 Millionen Euro und über die Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit 101 Millionen Euro, also mit insgesamt 630 Millionen Euro jährlich.
Hinzu kommen die 320 Millionen Euro jährliche Entlastung bei den Flüchtlingskosten durch den Bund. Damit sind wir schon fast bei 1 Milliarde Euro.
Außerdem, Herr Finanzminister, kommt noch eine Entlastung hinzu, die wir nach der Antwort auf diese Anfrage aber leider nicht beziffern können; denn Sie weisen sie nicht aus, obwohl wir explizit danach gefragt haben.
Wir fragen Sie in Frage 2, in welcher Höhe der Bund das Land, also den überörtlichen Träger der Sozialhilfe, durch die Übernahme der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter entlastet, und wie hoch die Entlastung für die Kommunen, also die örtlichen Träger der Sozialhilfe ist. Sie stellen uns eine Tabelle mit den Beträgen von 2013 bis 2019 dar.
In Frage 3 fragen wir Sie explizit, wie hoch die Entlastung nur für die Kommunen, also für den örtlichen Träger ist. Auch hierzu stellen Sie uns
eine Tabelle mit den Beträgen von 2013 bis 2019 dar.
Aber: Diese Tabellen als Antwort auf diese beiden präzisen Fragen sind gleich!
Sie sind exakt gleich!
Aber wie, Herr Minister, kann das sein? - Sie schreiben doch in der Vorbemerkung extra:
„Das Land hat die Bundesbeteiligung bis zum Jahr 2013 in vollem Umfang an die örtlichen Träger der Sozialhilfe weitergeleitet; dies galt auch für den auf das Land entfallenden Anteil. Nach der seit 2014 geltenden Rechtslage in Niedersachsen werden sowohl den örtlichen Trägern der Sozialhilfe als auch dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe die ihnen jeweils in eigener sachlicher Zuständigkeit entstandenen Nettoausgaben in vollem Umfang erstattet.“
Wenn das so ist, Herr Minister, dann können die Beträge in den Antworten auf die Fragen 2 und 3 nicht gleich sein. Das ist schlichte Logik.
Deswegen gibt es nur zwei Möglichkeiten, Herr Minister. Entweder wissen Sie nicht, wie hoch die Entlastung beim Land ist - was ich mir kaum vorstellen kann; denn das Jahr 2014 ist ja schon abgerechnet -, oder Sie wollen sie uns nicht sagen.
Das, Herr Minister, ist genau der Stil, der Sie schon siebenmal vor den Staatsgerichtshof geführt hat. Wir erwarten, dass Sie uns hier und heute die genauen Zahlen nennen und dass Sie uns hier und heute sagen, wie viel Mittel Sie den Kommunen vorenthalten.
Wenn wir nun einmal davon ausgehen, dass der Bund 20 % der Kosten für die Grundsicherung im Alter trägt, dann wären das noch einmal 125 Millionen. Damit sind wir dann schon bei weit über 1 Milliarde Euro Entlastung durch den Bund.
Und wenn man sich dann anschaut, was Sie im Zusammenhang mit den Flüchtlingskosten tun, nur für die Kommunen, dann ist das ein ganz ähnlicher Betrag. Das bedeutet im Grunde genommen, dass Sie wieder nichts tun.
Die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises Hameln-Pyrmont haben eine Resolution formuliert,
wonach das Land die Kommunen endlich adäquat mit Finanzmitteln ausstatten soll. Im Rat der Stadt Bad Pyrmont hat sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Uli Watermann, zusammen mit der Ratsfraktion der SPD bei der Abstimmung über diese Resolution enthalten. Lieber Uli Watermann, das ist konsequent, aber falsch! Es zeigt genau das, was wir meinen: Sie wollen einfach nicht, dass die Kommunen eine adäquate Finanzausstattung bekommen, und Sie stehlen sich aus der Verantwortung.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Antwort auf unsere Anfrage zeigt: Die Kommunen brauchen eine Landesregierung, die ihrer Verantwortung gerecht wird. Wir brauchen eine Landesregierung, die den Kommunen wieder Priorität in der Haushaltspolitik einräumt. Wir brauchen einen Entschuldungspakt. Wir brauchen einen Weg, wie wir kommunale Investitionen fördern. Und wir brauchen Anregungen, wie wir die Finanzen der Kommunen stabilisieren.
Es reicht einfach nicht, immer nur nach dem Bund zu rufen und sich die Lorbeeren des Bundes ans Revers zu heften. Der Bund liefert - Sie tun es nicht!
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kultusministerin hat in der 87. Plenarsitzung am 22. Januar ausgeführt - ich zitiere wörtlich -:
„Wir haben von den ausgeschriebenen Stellen zum 1. Februar 1 440 besetzt. … Sie wissen, dass es Einstellungstermine gibt. Wir haben deshalb die Ermächtigungen aus dem 2. Nachtragshaushalt gerne genutzt. Sonst hätten wir diese 400 Stellen überhaupt nicht zusätzlich ausschreiben können.“
Ergänzend erläuterte sie auf die Nachfrage des Kollegen Dürr:
„Hätten wir diese Stellen nicht im Nachtragshaushalt etatisiert, hätte ich sie nicht ausschreiben können.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche Rechtsgrundlage stützt die Behauptung der Kultusministerin, dass nur eine Etatisie
rung im zweiten Nachtragshaushalt sie befähigt hätte, diese 400 Stellen zum 1. Februar 2016 auszuschreiben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vor dem Hinter
grund, dass auch eine Etatisierung im Haushaltsplan 2016 mit einer Vorwegfreigabe im Haushaltsausschuss ausgereicht hätte, um die 400 Stellen zum 1. Februar 2016 freizugeben, frage ich Sie, ob Sie uns in der Plenarsitzung am 22. Januar und auch heute falsch informiert haben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um eine Eingabe, die sich gegen die Niedersächsische Verordnung über die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen wendet und sich insbesondere auf Regelungen, die etwas mit Callcentern zu tun haben, bezieht. Die niedersächsische Verordnung ist in wesentlichen Teilen - ich zitiere aus der Stellungnahme des Ministeriums - inhaltsgleich mit Regelungen des Landes Hessen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bezüglich dieser Regelungen in Hessen festgestellt, dass diese Punkte für nichtig zu erklären sind.
Insofern richtet sich die Petition gegen Regelungen, die offensichtlich rechtlich nichtig sind. Selbst in der eigenen Erklärung des Ministeriums wird festgestellt: Sollte in einem Normenkontrollverfahren die niedersächsische Regelung überprüft werden, ist wahrscheinlich, dass diese Regelung für nichtig erklärt wird.
Daher stellen wir die Frage: Wenn Sie nicht einmal offensichtlich rechtswidrige Regelungen abändern wollen, was wollen Sie eigentlich sonst in diesem Land berücksichtigen?
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abgeltungssteuer wurde 2009 vor allem deshalb eingeführt, weil der begründete Verdacht bestand, dass bei der Angabe von Kapitaleinkünften, die nach dem alten Recht notwendig war, zumindest ab und zu etwas vergessen wurde, und weil der Staat, wie er damals aufgestellt war, nur wenige Handlungsmöglichkeiten hatte, um dies zu ermitteln und zu überprüfen, was insbesondere daran lag, dass die Datenlage und insbesondere auch die Möglichkeiten, die Datenlage zu erweitern, sehr beschränkt waren, weil ein Zugriff auf internationale Steuerdaten nicht möglich war.
Vor diesem Hintergrund war es nicht nur eine Notlösung, sondern ein völlig richtiger Schritt, eine Quellensteuer einzuführen. Die Abgeltungssteuer ist ja eine Quellensteuer. Das hat funktioniert und dazu geführt, dass wir seit 2008 über 5 Milliarden Euro mehr eingenommen haben. Das war also ein völlig richtiger Beschluss.
Es stimmt: Wir haben jetzt Fortschritte gemacht, was die Datenlage und die Zugriffsmöglichkeiten der Finanzbehörden auf die Daten angeht. Das Abkommen über den automatischen internationalen Steuerdatenaustausch tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Dieses Abkommen wird ein Meilenstein im Kampf für internationale Steuergerechtigkeit sein. Ich möchte hier einmal betonen, dass dies ein
großer Erfolg der seit zehn Jahren von der CDU und von Frau Merkel geführten Bundesregierung ist. Wir hatten wechselnde Koalitionspartner, aber an diesem Thema sind wir drangeblieben, und wir haben hier wirklich einen guten Erfolg erzielt.
Ich finde es legitim, dass Finanzminister Schäuble zumindest einmal die Frage stellt, ob die Geschäftsgrundlage für eine Abgeltungssteuer heute noch ausreichend ist. Aber, Herr Grascha, das gehört zur Wahrheit dazu: Der Finanzminister hat auch klargemacht, dass dies in dieser Legislaturperiode kein Thema ist. Wissen Sie, warum? - Wir haben den Bürgern versprochen, dass wir in dieser Legislaturperiode keine Steuererhöhungen vornehmen werden. Auch die Abschaffung der Abgeltungssteuer wäre für manche Bürger eine Steuererhöhung. Insofern werden wir das in dieser Legislaturperiode nicht beschließen, womit wir Wort halten.
Selbst wenn wir darüber nachdenken, ist es noch eine komplexe Debatte. Herr Heymann, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie das eben in Ihrer Rede erwähnt haben. Der Beschluss, den Sie heute fassen, wird diesen Aussagen aber nicht gerecht. Sie lehnen den FDP-Antrag heute ohne weitere Begründung in Gänze ab. Der FDP-Antrag fordert aber nur: Die Abgeltungssteuer soll erhalten bleiben. - Wenn Sie diesen Antrag ablehnen, beschließen Sie schon heute, dass Sie die Abgeltungssteuer abschaffen wollen. Das aber ist mit uns nicht zu machen.
Denn wie Sie festgestellt haben, ist es ein komplexes Thema.
Wir sollten zunächst einmal abwarten, Frau Geuter, wie der internationale Steuerdatenaustausch funktioniert. Zwar haben 70 Staaten das entsprechende Abkommen ratifiziert. Wir müssen nun aber schauen, ob der Austausch nur auf dem Papier steht oder ob er tatsächlich funktioniert. Wir müssen prüfen und evaluieren, inwiefern wir wichtige Erkenntnisse für die Steuerverfolgung erlan
gen können und inwiefern wir dadurch mehr Steuergerechtigkeit bekommen.
Fakt ist nach wie vor - und das zu sagen wird immer wieder gern vermieden -, dass Kapital heute viel mobiler ist als Arbeit. Insofern müssen wir vermeiden, dass es durch eine Abschaffung der Abgeltungssteuer zu einer Kapitalflucht aus Deutschland kommt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ein vorschneller Entschluss könnte dramatische Folgen für unseren Standort haben.
Es gibt noch weitere bedenkenswerte Aspekte, die Herr Grascha angesprochen hat. Was ist mit den Sparern? - Selbstverständlich bedeutet das eine Benachteiligung der Sparer. Herr Heymann, ganz ehrlich: 53 000 Euro bedeuten in Deutschland nicht Reichtum. Reichtum ist definiert: 200 % des durchschnittlichen Einkommens. Da sind wir bei 100 000 Euro und mehr. Diejenigen, die hier getroffen werden, sind die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Das ist die Mittelschicht. Und es sind eben nicht nur die Reichen. Ich bitte, auch dies ernsthaft und ehrlich zu bedenken.
Wenn Sie die Abgeltungssteuer heute einfach abschaffen, dann wird sie höchstwahrscheinlich durch die Einkommensteuer ersetzt. Sie müssen einmal überlegen: Wenn ein Unternehmen auf einen entstandenen Gewinn auf GmbH-Ebene 15 % Gewerbesteuer, 15 % Körperschaftsteuer und maximal 42 % Einkommensteuer bezahlen muss, dann ist das bei weit über 60 % Einkommensteuer. Deshalb haben Sie selbst bemerkt, dass wir dann wahrscheinlich wieder auf Halbeinkünfteverfahren und Teileinkünfteverfahren zurückgreifen müssen. Es ist heute und war auch damals schon klar: Halbeinkünfteverfahren benachteiligen Steuerpflichtige mit einem Steuersatz von unter 40 %, nicht aber solche mit einem Steuersatz von über 40%. Damit wird die Mittelschicht benachteiligt, nicht aber die Reichen.
Das alles sind ungeklärte Fragestellungen. Deshalb ist es einfach zu simpel, heute zu beschließen, die Abgeltungssteuer abschaffen zu wollen. Wir brauchen eine umfassende Steuerreform, die den Nachteilen gerecht wird, die dafür sorgt, dass die Belastungen für den Mittelstand abgepuffert
werden, die Finanzierungsneutralität herstellt und die auch Kapitalflucht vermeidet. Insofern: Die Abgeltungssteuer hat für uns keine Ewigkeitsgarantie. Aber den Schnellschuss, den Sie vorhaben, werden wir heute nicht mitmachen.
Herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aktuelle Stunde gestern hat ja schon gezeigt, dass wir uns alle miteinander im Ziel einig sind: Wir wollen die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ermöglichen. Wir wissen nach dem NBank-Report auch, dass wir insbesondere in den Ballungszentren bezahlbaren Wohnraum mit Mieten von 5 bis 8 Euro/m² benötigen.
Ich fand es gut, dass die Sozialministerin gestern in der Aktuellen Stunde klargemacht hat, dass dieses Ziel im Grunde nur zu erreichen ist, wenn man insbesondere die private Wohnungswirtschaft aktiviert und dafür gewinnen kann, diesen bezahl
baren Wohnraum zu schaffen. Genau darauf zielt unser Antrag ab.
Ich möchte dazu ein kleines Rechenbeispiel machen: Wenn Sie heute in Hannover ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohneinheiten, 73 m² pro Wohneinheit, errichten möchten, dann müssen Sie erst einmal ein Grundstück mit einer Fläche von etwa 800 m² zu einem Grundstückspreis von durchschnittlich 865 Euro/m² kaufen. Das sind die ersten 700 000 Euro. Dann müssen Sie nach dem Energiestandard EnEV 2014 für den Roh- und Ausbau des Hauses im Durchschnitt 1 400 Euro/m² Wohnfläche rechnen.
- Das ist schon günstig.
Dann müssen Sie für Keller, Aufzug, Baulogistik und Nebenkosten noch einmal 1 000 Euro/m² rechnen. Das Bauvorhaben kostet dann insgesamt ungefähr 2,1 Millionen Euro. Insgesamt müssen Sie also 2,8 Millionen Euro in die Hand nehmen, um ein solches Mehrfamilienhaus zu bauen. Wenn Sie das dann für 7,50 Euro/m² - obere Range der bezahlbaren Mieten - vermieten, haben Sie 79 000 Euro Nettokaltmiete im Jahr. Davon ziehen Sie 20 % Bewirtschaftungskosten ab; dann kommen Sie auf ungefähr 64 000 Euro. Das macht am Ende bei einem Investment von 2,8 Millionen Euro eine Nettorendite - vor Finanzierungskosten und Steuern - von 2,2 %. Ich frage Sie alle im Landtag: Wer ist bereit, 2,8 Millionen Euro in die Hand zu nehmen und ein Risiko einzugehen für 2,2 % Rendite?
- Niemand.
Genau das ist das Kernproblem des Wohnungsmarktes. Wir müssen an die Renditeerwartung der Investoren heran. Wenn wir das nicht machen, werden wir das Problem nicht lösen.
Unser Problem ist, dass Ihre Maßnahmen in diesem Bereich zu kurz greifen. Sie haben sich in der Aktuellen Stunde wieder lobpreisend dafür geschätzt, dass Sie 400 Millionen Euro Darlehen an Investoren ausgeben und 80 Millionen Euro Bundesmittel weiterreichen. - Geschenkt! Dass das die
ersten 20 Jahre zinsfrei ist, ist sicherlich ein kleiner Beitrag. Aber Sie müssen auch wissen, dass 0,5 % Verwaltungskosten und ein Bearbeitungsentgelt entstehen. Insofern müssen Investoren nach den Konditionen des NBank-Förderprogramms 0,6 % jährlich bezahlen. Sie zahlen heute schon 1,5 % Zinsen für gleiche Darlehen am Kapitalmarkt. Das heißt, der Unterschied beträgt gerade einmal 0,5 %.
Dafür müssen Investoren aber jede Menge mehr Bürokratie in Kauf nehmen. Sie müssen ein Risiko in Kauf nehmen, weil sie sich mit Belegungsrechten verpflichten. Man weiß aber nicht, ob sich der Wohnungsmarkt in zehn Jahren nicht vielleicht entspannt. Und vor allen Dingen: Nach 20 Jahren ist eine marktübliche Verzinsung angesagt. Wenn Sie heute für 2 % abschreiben dürfen, dann haben Sie nach 20 Jahren immer noch 60 % des Darlehens offen. Wenn dann Zinserhöhungen drohen, ist von 2,2 % Nettorendite nicht mehr viel übrig. Das ist der Grund, warum Ihr Fonds ins Leere läuft.
Herr Finanzminister, absurd wird es dann, wenn sich die Sozialministerin hier hinstellt und für die 480 Millionen Euro lobpreist, aber Sie gleichzeitig, in demselben Atemzug, darüber nachdenken, die Grunderwerbsteuer zu erhöhen.
Was bedeutet denn das? - Sie leihen den Investoren und Grundstückskäufern 400 Millionen Euro und geben 80 Millionen Euro Bundesmittel weiter und sammeln in demselben Atemzug mit einer Grunderwerbsteuererhöhung 100 Millionen Euro und mehr pro Jahr wieder ein. Was ist das denn für eine Politik? Wir können die auf keinen Fall verstehen.
Grunderwerbsteuererhöhungen senken die Renditeerwartungen und sind somit völlig kontraproduktiv. Wir brauchen sinnvolle Instrumente. Ein sinnvolles Instrument kann eine Sonderabschreibungsregel für den Bau von preiswertem Wohnraum sein. Denn dann können Investoren z. B. einen
Großteil ihrer Baukosten in den ersten drei Jahren abschreiben. Damit können sie mehr tilgen. Damit senken sie ihr Risiko auf die Laufzeit der Darlehen und erhöhen ihre Renditeerwartung. Das funktioniert. Das haben wir in den 90er-Jahren schon erlebt. Insofern ist das ein sinnvolles Instrument. Das hat Frau Hendricks, Ihre Bundesbauministerin, im Übrigen schon eingesehen.
Sie hat sich gestern mit Herrn Schäuble darauf geeinigt, dass man in den ersten drei Jahren im Wege einer Sonderabschreibung 35 % der Baukosten abschreiben können soll.
Sie wollen dieses Ergebnis jetzt mit dem Bund verhandeln.
Bei diesen Gesprächen kam auch heraus: Die zu erwartenden Steuerausfälle taxieren sich in den Jahren 2016, 2017 und 2018 auf 1 Milliarde Euro für Bund, Länder und Kommunen. Bei 42,5 % Einkommensteueranteil für die Länder sind das 425 Millionen Euro. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfallen 10 % davon auf Niedersachsen; das sind 42,5 Millionen Euro. Geteilt durch drei Jahre sind das nicht einmal 15 Millionen Euro im Jahr.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schmidt, lieber Herr Heere, 800 000 Wohnungen in Deutschland mal 150 000 Euro sind insgesamt ungefähr 120 Milliarden Euro Investitionsvolumen. Sie wissen ganz genau, dass wir die private Wohnungswirtschaft dazu benötigen.
Nun kommen Sie mit folgender Logik, die Sie mir vorgeworfen haben: Die private Wohnungswirtschaft soll die Risiken übernehmen, sie soll bauen, aber verdienen darf sie nicht. - Das ist typische SPD- und Grünen-Logik. Damit werden Sie am Ende scheitern.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schmidt, nur mal zur Erinnerung: In unserem Antrag steht, dass wir preiswerte Mietwohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten mit erhöhten Abschreibungssätzen ermöglichen müssen. Das ist genau die Zielrichtung, die auch Sie beobachten. Das hat mit Luxuswohnungen, die Sie uns vorwerfen, nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Das, was uns irritiert, ist, dass Sie sich hier hinstellen - gestern und heute - und so tun, als ob Sie für den Wohnraum in Niedersachsen, insbesondere für bezahlbaren Wohnraum, so viel tun und so viel
ermöglichen. Man muss aber feststellen: Die 400 Millionen Euro Darlehen sind kein Landesgeld. Die 80 Millionen Euro vom Bund sind kein Landesgeld. Bisher haben Sie keinen einzigen Cent Landesgeld ausgegeben. Jetzt weigern Sie sich sogar, 15 Millionen Euro jährlich einzustellen. Das ist reine Heuchelei, sonst nichts!
Ich nehme das Wort „Heuchelei“ zurück und sage „irritierend“.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Erkan, wissen Sie, was ich gerne machen würde? - Ich würde von
dem, was Sie hier gerade erzählt haben, gerne einen Video-Auszug an Ihren Bundeswirtschaftsminister schicken.
Der tritt auf Bundesebene nämlich dafür ein, einen Fonds mit sogar 500 Millionen Euro einzurichten, um Gründungen zu unterstützen.
Der will mit den Venture-Kapitalisten, also mit denen, die Sie gerade als neoliberale Ausbeuter beschimpft haben,
ein Gesetz verabschieden, bei dem es darum geht, Investitionen in neue Gründungen steuerlich zu erleichtern, um so die Gründungskultur anzuheizen.
Davon haben Sie nichts verstanden, aber tun hier so, als ob wir den Gründern etwas Böses tun wollten.
Ich freue mich auf die Replik von Herrn Gabriel. Das hier heute war jedenfalls hochnotpeinlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Naturpark Steinhuder Meer ist eines der wichtigsten Naherholungsgebiete in Niedersachsen. Er ist ein Zentrum des Wassersports, ein wichtiger touristischer Ankerpunkt, er bietet eine faszinierende Flora und Fauna, und es lohnt sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für Sie, dort einmal Urlaub zu machen.
Aber wir vor Ort machen uns mittlerweile Sorgen. Bisher galt bei uns die ungeschriebene Regel, dass wir einen Ausgleich zwischen berechtigten touristischen Interessen, landwirtschaftliche Aspekten und dem Naturschutz finden. Wir sehen, dass diese ungeschriebene Regel mittlerweile durch das Handeln der Region Hannover in Gefahr gerät.
Der Naturpark Steinhuder Meer besteht schon heute zu 70 % aus Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Nun plant die Region Hannover die erneute Ausweisung eines Naturschutzgebiets, mit erheblichen Folgen für die Landwirtschaft, die touristischen und wirtschaftlichen Interessen. Die Region Hannover begründet das mit Anforderungen der EU; denn fast die gesamte Wasserfläche sowie die westlichen und östlichen Uferbereiche sind Natura-2000- bzw. Vogelschutzgebiete. Sie argumentiert, dass die EU diese Maßnahme fordere, um den Erhaltungszielen des EU-Rechts gerecht zu werden.
Auch der CDU-Fraktion sind der Naturschutz und der Erhalt der faszinierenden Vogelwelt am Steinhuder Meer sehr wichtig; aber aus unserer Sicht sind die FFH-Richtlinie, die Vogelschutzrichtlinie, die Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung absolut ausreichend, um EU-Recht 1 : 1 umzusetzen. Es bedarf zwar immer eines hoheitlichen Schutzes, aber alle EU-Flächen sind entweder Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet, und man kann, wenn es notwendig ist, durch die Aktualisierung der Verordnung, durch Vertragsna
turschutz, Flächenerwerb und Bewirtschaftungsprogramme eingreifen.
Der Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes bedarf es nicht.
Große Teile des Toten Moores nördlich von Großenheidorn, die nicht einmal Natura-2000Gebiet und nicht einmal Vogelschutzgebiet sind, werden unter Schutz gestellt. Es werden weitere Wasserflächen mit Ankerplätzen, die touristisch wertvoll sind, einbezogen, und das Naturschutzgebiet wird bis vor den Polder in Großenheidorn gezogen, sodass die Entschlammung in Zukunft schwieriger wird.
Das alles führt vor Ort zu einer Vertrauenskrise gegenüber der Region Hannover, und aus unserer Sicht sind auch Landesinteressen berührt; denn die Anzahl der Wasserfahrzeuge auf dem Steinhuder Meer hat sich in den letzten Jahren halbiert, und wir haben die Pflicht und Schuldigkeit, dem Steinhuder Meer eine Zukunftsperspektive zu bieten.
Deswegen, Herr Minister, bietet Ihnen unser Antrag die Möglichkeit, heute für diese Region Verantwortung zu übernehmen.
Und was wollen Sie machen, Herr Minister? - Nichts! Als obere Naturschutzbehörde haben Sie die Fachaufsicht, Sie können raumordnerisch tätig werden, Sie können das Management für ein integriertes Flächenkonzept übernehmen, Sie können sogar die Trägerschaft für den Naturpark Steinhuder Meer übernehmen, aber in der Anhörung mussten wir von Ihrem Ministerium hören, dass Sie keinerlei Anlass sehen, als Fachaufsicht tätig zu werden, dass die Region Hannover das alles schon ganz gut mache, dass sie sich mit den umliegenden Kreisen abspreche, dass es einen Naturplan geben solle und dass es auch ein nachhaltiges Konzept für die Entschlammung gebe.
Das Konzept für die Entschlammung am Steinhuder Meer besteht aus folgenden Eckpunkten: Auf dem Moordorfer Feld dürfen wir nicht mehr entschlammen, weil das in Zukunft Naturschutzgebiet wird, obwohl die Moorflächen dort bis auf den Sand abgetorft sind, aber es ist ein grünes Heiligtum.
Im Süden gibt es nur einen einzigen Polder, den wir in Zukunft nicht erweitern können, weil Sie das Naturschutzgebiet bis dahin vorziehen. Sie wollen im Norden einen neuen Polder bauen, wobei wir noch nicht einmal wissen, wann und wie es Flächen dafür geben soll. Das führt am Ende dazu, dass wir, wie wir es letztes Jahr gemacht haben, Hunderte von Tonnen Schlamm durch unsere Dörfer von einem Ende des Steinhuder Meeres zum andern fahren. Das ist kein Konzept, Herr Minister, das ist völlig konzeptlos!
Deswegen frage ich Sie: Was soll das? Die Menschen vor Ort wollen, dass wir dort Verantwortung übernehmen. Die Region Hannover schafft dies nicht, und sie übergewichtet Naturschutzbelange.
Deswegen fordern wir, dass das Land ein integriertes Flächennutzungskonzept unter seinem Management entwickelt. Wir fordern, dass Sie sich mit der EU-Kommission auseinandersetzen, um endlich einen verlässlichen Kompromiss zu finden, der uns - auch für ein Flächennutzungskonzept - Planungssicherheit gibt. Wir fordern, dass Sie die Region auffordern, nicht durch eine viel zu große Ausweitung eines Naturschutzgebiets Fakten zu schaffen, und wir fordern ein tragfähiges Konzept für eine Entschlammung. Das alles ist essentiell für das Steinhuder Meer.
Aber Herr Minister, ich gebe auch zu: Es ist vielleicht vermessen, einen grünen Umweltminister aufzufordern, gegen einen grünen Regionsdezernenten anzugehen, um ihn davon abzuhalten, Naturschutzaspekte über Belang zu gewichten.
Deswegen, Herr Ministerpräsident: Das Steinhuder Meer ist der größte Binnensee Niedersachsens. Sie als ehemaliger Oberbürgermeister wissen, welche Bedeutung es als Naherholungsgebiet für die Stadt Hannover hat.
- Sie sagen, Sie waren nur für den Maschsee zuständig. Das ist natürlich auch eine Auffassung zu der Verantwortlichkeit in diesem Lande.
- Ja, genau. Das hat sich leider bis heute nicht geändert.
Ich möchte Sie auffordern: Machen Sie das Steinhuder Meer zu einer Landessache. Lassen Sie es nicht die Region verwalten! Es ist unsere Verantwortung. Es ist eines der größten Naherholungsgebiete. Wir stehen dort in der Pflicht. Stimmen Sie deshalb heute unserem Antrag zu!
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! SPD und Grüne machen sich Sorgen um die Situation der Wirtschaftskriminalität in Deutschland.