Christian Grascha
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Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat irritierend, dass diese Entschuldigung in der letzten Woche noch nicht vorgelegen hat. Aber das ist jetzt eben so, okay. Zumindest hätten wir jedoch im Ältestenrat diese Entschuldigung bekommen müssen. Dort hätte dargelegt werden müssen, warum es im Landesinteresse ist, dass bei der Veranstaltung eine Ministerin erscheint und nicht vielleicht jemand anderes von der Landesregierung.
Genau so muss es auch hier laufen. Das heißt, Frau Niewisch-Lennartz, Frau Ministerin, wir erwarten von Ihnen, dass Sie hier erklären, warum es von Landesinteresse ist, dass Sie nicht zum Plenum kommen, sondern zu dieser Veranstaltung gehen und dort ein Grußwort halten, und warum das niemand anderes machen kann. Das ist die simple Information, die wir benötigen.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte noch einmal zurückkommen auf die Abordnungen. Frau Ministerin, ich frage Sie: Wie viele Lehrkräfte von denen, die jetzt abgeordnet wurden, haben gegen ihre Abordnung Widerspruch eingelegt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst auch von meiner Seite, lieber Heinz Rolfes, ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren im Haushaltsausschuss. Sie war stets konstruktiv und freundschaftlich. Vor allem bestand Dein Job ja darin, den Kollegen Hilbers an der einen oder anderen Stelle ein bisschen zu bremsen und zu beruhigen.
Das muss in Zukunft jemand anderes machen. Wie gesagt, lieber Heinz: Herzlichen Dank für die sehr freundschaftliche Zusammenarbeit.
Zurück zum schnöden Mammon dieses Gesetzes, nämlich zur Besoldungserhöhung: Dazu ist alles gesagt worden, insbesondere von der Kollegin Geuter, die hier noch einmal dargestellt hat, worum es dabei geht. Auch meine Fraktion unterstützt das Gesetz natürlich.
Ich freue mich, dass wir das Gesetz jetzt - obwohl wir uns in dieser Zwischenphase befinden - gemeinsam auf den Weg bringen können und es am Ende auch einstimmig beschließen werden. Insbesondere - das ist auch vom Kollegen Heere noch einmal dargestellt worden - wird mit diesem Gesetz den unteren Besoldungsgruppen geholfen. Hier sehen auch wir als Freie Demokraten die Priorität, weil es natürlich darum geht, auch die Wettbewerbsfähigkeit des Landes als Arbeitgeber bei der Fachkräftegewinnung zu steigern. Da werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode sicherlich noch nacharbeiten müssen.
Hinsichtlich der OFD - das ist auch angesprochen worden - gibt es eine Differenz. Sicherlich muss zunächst einmal die Exekutive handeln, aber wir haben schon bei der Umsetzung, beim Beschluss der Landesregierung kritisiert, dass wir diese Aufspaltung für unausgegoren halten. Deswegen muss man uns jetzt meines Erachtens auch die Möglichkeit geben, dem hier nicht zuzustimmen. Deswegen haben wir das im Haushaltsausschuss mit unserem Änderungsantrag auch entsprechend herausgenommen, weshalb wir heute nur über die Besoldungserhöhung abstimmen - und das einstimmig, und das freut uns.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die namentliche Abstimmung ist in der Tat Ihr gutes Recht; das ist ja auch in Ordnung. Trotzdem halte ich das an dieser Stelle nicht für angemessen. Aber wenn Sie darauf bestehen, dann müssen wir das wohl machen.
Aus den zahlreichen Beiträgen ist noch einmal deutlich geworden, dass die mobilen Hühnerställe hier im Plenum tatsächlich unstrittig sind. Da Sie
dies aber im Ausschuss mit dem barrierefreien Wohnen gekoppelt haben, kommt es nicht in der Form, wie es möglich gewesen wäre. Deswegen hätten Sie im Ausschuss den Weg für die mobilen Hühnerställe freimachen können. Der Ball liegt also bei Ihnen, meine Damen und Herren.
Es bleibt dabei: Meine Fraktion war von Anfang an, nach Bekanntwerden des Verlustes der Mehrheit von Rot-Grün und erst recht nach der Auflösung des Landtages, der Auffassung, dass wir keine eigenen politischen Initiativen ergreifen, um auf einer umstrittenen Basis eigene Punkte zu setzen. Deswegen, meine Damen und Herren, werden wir uns bei diesem Punkt enthalten, weil wir inhaltlich bei den Hühnerställen der Auffassung sind, dass wir sie brauchen.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion hat sich in dieser Legislaturperiode schon mehrmals mit dem Thema Digitalisierung auseinandergesetzt. Jetzt haben wir in Form dieser Anfrage und der Antworten der Landesregierung noch einmal eine gute Grundlage, um heute über dieses Thema zu sprechen.
Das ist in der Tat ein Schlüsselthema für die Zukunft unseres Landes. Vielfach gehen diese grundsätzlichen Schlüsselthemen in der Tagespolitik ein Stück weit unter, wenn wir über VW, über Integration, über Hochwasser und alle anderen ebenfalls wichtigen Fragen diskutieren. Aber diese Schlüsselthemen zu diskutieren und hierbei die Weichen richtig zu stellen, ist aus unserer Sicht elementar.
Denn uns stehen fundamentale Veränderungen bevor, fundamentale Veränderungen für unser Leben, fundamentale Veränderungen für das Wirtschaften in diesem Land, auch z. B. durch den 1Die Antworten zu den Anfragen 2 bis 53, die nicht in der 136. Sitzung des Landtages am 17. August 2017 behandelt und daher zu Protokoll gegeben wurden, sind in der Drucksache 17/8595 abgedruckt.
Einsatz von künstlicher Intelligenz. Vielfach sind die Änderungen heute noch gar nicht absehbar. Insbesondere im Dienstleistungssektor wird das tiefgreifend sein.
Aber nicht die Digitalisierung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist die Wohlstandsgefahr, sondern das Verschlafen dieser Entwicklung ist eine Wohlstandsgefahr für unser Land. Hier müssen wir schon heute die Weichen richtig stellen.
Die Digitalisierung, die unserem Land bevorsteht, ist nach der Industrialisierung die größte Veränderung. Deswegen ist es entscheidend, heute schon konkrete Schritte zu gehen und das Land fit zu machen und ein Update durchzuführen.
Ich nenne nur zwei Fakten bezüglich der Ausgangslage.
Stichwort „Schule“: 9 % der Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland - nur 9 %! - geben heute an, dass sie täglich ihren PC einsetzen. In den Niederlanden beispielsweise sind es 70 %.
Ein anderes Beispiel: die Verwaltung. Heute werden Millionen von Stunden dafür verplempert, dass Bürger ein Zettelchen ziehen, sich in die Reihe stellen und auf ihren Termin warten müssen. Die Zeit ist sichervoll mit anderem sinnvoller eingesetzt, als sich in eine Warteschlange zu stellen. Deswegen besteht auch dort Handlungsbedarf und gibt es Chancen durch die Digitalisierung.
Wir haben die Frage gestellt: Verpasst die Landesregierung bei der Digitalisierung den Anschluss? Nachdem wir die Antwort zur Kenntnis genommen haben, müssen wir leider sagen: Ja, Chancen werden eindeutig verpasst. Die Antwort ist ernüchternd.
Die Landesregierung entwickelt in dieser Antwort keine Vision für unser Land. Es geht immer nur darum, was wir in den nächsten ein, zwei, drei Jahren, maximal bis 2020 machen.
Aber wie entwickelt sich das Land in 10, 20, 30 Jahren? Hierzu ist nichts Konkretes zu lesen. Es
gibt keine Vision für unser Land, und das ist für eine Landesregierung sicher schlecht.
Dabei geht es vor allem um den eigenen Zuständigkeitsbereich. Hier muss doch die Landesregierung auch über Jahre hinaus konkrete Schritte definieren können. Es geht nicht darum, immer mit dem Finger nach Berlin zu zeigen und zu sagen, da muss Geld herkommen, da müssen Entscheidungen getroffen werden, sondern es geht darum, im eigenen Zuständigkeitsbereich, also beispielsweise in den Schulen, in der Verwaltung Entscheidungen zu treffen. Dazu gibt es in der Antwort der Landesregierung aber keinerlei konkrete Antworten.
Es gibt leider tatsächlich kraft- und mutloses Verwalten statt konkreter Entscheidungen, konkreten Handelns. Dafür ist der Digitalrat ein gutes Beispiel. Bei der Einrichtung des Digitalrats wurde damals gesagt: Na ja, wir haben jetzt erst einmal den Rat geschaffen. Jetzt wollen wir einmal herausfinden, wo Handlungsbedarf ist. - Meine Damen und Herren, wir können Ihnen schon heute sagen, wo der Handlungsbedarf ist. Dafür brauchen wir diesen Rat nicht. Wir sind doch nicht dafür gewählt, Selbstbeschäftigungsgremien zu entwickeln, sondern wir sind gewählt, um konkrete Entscheidungen zu treffen, meine Damen und Herren.
Eine konkrete Entscheidung wäre beispielsweise die Entwicklung einer Behörden-App, damit man seinen Reisepass zukünftig per App beantragen kann. Das wäre einmal eine konkrete Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger.
Das Handeln der Landesregierung ist eine Mischung aus Stückwerk, Mittelmäßigkeit und Nichtzuständigkeit. Das reicht für dieses Thema definitiv nicht aus. Die Landesregierung braucht eine einheitliche Strategie. Da hilft auch die Zersplitterung zwischen den Ministerien überhaupt nicht weiter; denn wir brauchen eine einheitliche Strategie.
Deswegen fordern wir Freien Demokraten ja auch ein Digitalisierungsministerium.
Ich gehe einmal die einzelnen Themen durch, die aus unserer Sicht besondere Relevanz haben.
Stichwort „Breitbandversorgung“: Eine Verbesserung der Breitbandversorgung ist die Chance für den ländlichen Raum. Wir reden ja viel über demografische Entwicklung, darüber, dass die Menschen eher in die Zentren ziehen, dass sie eher dem Arbeitsplatz hinterherziehen. Diese Probleme wären alle durch die Digitalisierung und durch eine bessere Breitbandversorgung zu lösen. Deswegen ist die Breitbandversorgung die Chance für den ländlichen Raum.
Die Landesregierung legt allerdings die Latte, die vom Bund mit 50 Mbit/s auf 2018 gelegt wurde, noch tiefer, nämlich auf 2020. Sie geht also noch unambitionierter an die Sache heran.
Der Landkreistag hat ja jetzt gesagt, das Ziel von 50 Mbit/s im Jahre 2018 ist irreal. Dem hat der Wirtschaftsminister zugestimmt. Deswegen hat man hier im Land das Ziel 2020 definiert. Aber es ist höchst zweifelhaft, ob wir dieses Ziel überhaupt erreichen, und das ist ja nun wirklich das absolute Minimum, meine Damen und Herren.
Es geht aber noch weiter. Was passiert eigentlich nach 2020? Das ist doch die entscheidende Frage. Was passiert eigentlich, wenn wir heute schon wissen, dass 50 Mbit/s nicht ausreichen werden? Das ist die Frage, mit der wir uns heute beschäftigen müssen; denn das, was wir heute noch als Datenautobahn definieren, wird im nächsten Jahrhundert ein Feldweg sein, meine Damen und Herren.
Aber da ist die Landesregierung offensichtlich völlig ahnungslos. Man weiß zum Beispiel noch nicht einmal, wie viel Finanzmittel überhaupt zur Erreichung des Ziels 50 Mbit/s benötigt werden. Man weiß auch nicht, wie ein größeres Ziel für 2020, wenn wir ein solches definieren, überhaupt realisierbar ist und welche Finanzmittel dafür gebraucht werden. Vielleicht ist es auch ganz gut so, dass das nicht nachvollziehbar ist, weil man sich offen
sichtlich nicht damit auseinandersetzt, dass man in Zukunft hier noch Entscheidungen treffen wird.
Aber, meine Damen und Herren - und das ist doch die Herausforderung, vor der wir stehen -, wir müssen ins Gigazeitalter kommen. Flächendeckend Glasfaserverkabelung bis zu jeder Haustür, das muss in den nächsten fünf Jahren erreicht werden. An diesem Ziel werden wir Freien Demokraten arbeiten. Wir werden es Schritt für Schritt in den nächsten fünf Jahren erreichen.
Es ist auch wichtig, dass wir uns mit mobilem Internet beschäftigen. Das muss überall erreichbar sein. Bis zum letzten Bauernhof in diesem Land muss mobiles Internet verfügbar sein, um tatsächlich in jeder Branche die Chancen nutzen zu können, die diese Entwicklung bietet.
Dann schauen wir einmal in die Finanzverwaltung! Aus meiner Sicht muss es da die Vision geben, dass der Einkommensteuerbescheid digital in zehn Minuten auf dem Rechner des Steuerzahlers ist. Das ist doch einmal ein Ziel, das man sich vornehmen sollte und das eine echte Vision ist.
Ich gebe zu, hier gibt es Fortschritte. Hier gibt es durchaus Entscheidungen, die in die richtige Richtung gehen. Wenn man sich aber anschaut, wie das umgesetzt wird, wie also die IT-Unterstützungen in den Finanzämtern sind, dann muss man sagen, das bringt schon eine Menge Probleme mit sich. Die Steuer-Gewerkschaft spricht von skandalösen Zuständen. Es ist so, dass es laut einem Medienbericht aus dem Rundblick von März 2017 bei der Umsetzung von KONSENS jeden Tag zu 150 Störmeldungen kommt. Das zeigt letztlich, dass der Föderalismus hier eindeutig nicht funktioniert. Daher brauchen wir hier einheitliche Regelungen. An dieser Stelle brauchen wir eine einheitliche Benutzeroberfläche, damit diese Störungen abgestellt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern müssen auch durch ITFachkräfte unterstützt werden, damit es tatsächlich umgesetzt werden kann. Hieran fehlt es eindeutig noch.
Beim Thema Schule ist die Situation ja ziemlich eindeutig. Die überwiegende Mehrheit der Schulen
hat überhaupt keinen Breitbandanschluss. Wie will man überhaupt über Digitalisierung reden, wenn da gar kein Breitbandanschluss vorhanden ist?
Beim Thema „Welche Vorstellung hat die Landesregierung überhaupt davon, wie eine digitale Schule aussehen soll? Was für Vorgaben gibt es gegebenenfalls?“ befindet sich die Landesregierung, Frau Kultusministerin, offensichtlich im absoluten Blindflug, und das ist verantwortungslos, meine Damen und Herren.
Über 80 000 Lehrer beschäftigt das Land. Dem gegenüber stehen 18 Berater für das Lernen mit digitalen Medien und 60 medienpädagogische Betreuer, meine Damen und Herren. Wie wollen wir denn so die Digitalisierung umsetzen? Frau Ministerin, Sie zeigen nach Berlin auf Frau Wanka und weisen darauf hin, dass die Investitionsmittel nicht kommen. Dabei haben Sie hier die Hausaufgaben überhaupt noch nicht gemacht. Die Kritik ist zwar berechtigt, aber Sie müssen Ihre Hausaufgaben hier im Land machen.
Mehr Investitionen sind hier notwendig. Wir haben als Freie Demokraten auf Bundesebene schon vorgeschlagen, ein Programm, mitfinanziert durch den Bund, aufzulegen, das 1 000 Euro pro Schüler vorsieht, damit die notwendigen Investitionen getätigt werden können. Dabei ist es heute ja nicht so wie früher. Das erlebe ich ja, wenn ich mal vor Ort eine Schule besuche. Ein Tablet z. B. muss Teil des Unterrichts sein, muss Teil einer jeden Unterrichtsstunde sein. Digitalisierung heißt heute nicht mehr, dass man da einen Computerraum hat, wo man einmal in der Woche für eine Schulstunde hingeht; vielmehr muss die Landesregierung die Initiative ergreifen und in Technik investieren, um das tatsächlich in die Konzeption des Unterrichts einbeziehen zu können. Das kann man nicht den Schulträgern oder den einzelnen Schulen überlassen, sondern hier muss das Land Verantwortung übernehmen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.
Stichwort: Einzelhandel. Das ist ja in der Antwort auch erwähnt. Man ist sich der Konkurrenz zwi
schen dem Onlinehandel und dem stationären Handel durchaus bewusst. Es ist ja schon mal gut, wenn einem das bewusst ist. Aber eine Antwort gibt die Landesregierung nicht. Es wird nicht mit einem modernen Ladenschlussgesetz geantwortet; denn die Läden sollten nicht dann öffnen, wenn der Gesetzgeber es will, sondern dann, wenn der Kunde es will. Das wären Ladungsöffnungszeiten, die dem stationären Handel im Wettbewerb zu Online-Angeboten tatsächlich helfen. Da müssen wir hinkommen. Da kneifen Sie aber und haben nicht den Mumm, ein solches Gesetz in dieser Legislaturperiode noch zu verabschieden. Das schwächt eindeutig den stationären Einzelhandel, meine Damen und Herren.
Ich komme zum Schluss. Bei der Digitalisierung muss die Politik in vielen Bereichen neu denken. Da muss die Politik neue Konzepte entwickeln; denn die Digitalisierung ist kein Selbstläufer. Wir werden das nicht automatisch umgesetzt bekommen, sondern die Politik muss eine aktive Rolle übernehmen. Ein Verschlafen dieser Entwicklung würde tatsächlich zu einer Gefahr für den Wohlstand. Davon hängen der Wohlstand und viele Arbeitsplätze in unserem Land ab. International liegen wir heute schon vielfach zurück. Wir haben aber kein Erkenntnisproblem. Deswegen kritisieren wir auch so massiv die Einrichtung von Gremien, in denen noch Handlungsbedarf definiert werden soll. Wir haben kein Erkenntnisproblem, sondern wir haben ein Umsetzungsproblem. Aber da hat sich diese Landesregierung offensichtlich schon aufgegeben.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Nachrichten, die Unterrichtungen und die Informationen, die wir in den letzten Wochen zur Medizinischen Hochschule Hannover bekommen haben, sind durchaus besorgniserregend. Wenn man sich überlegt, dass in diese Hochschule in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Milliardenbeträge investiert werden sollen, und sich dann fragt, wie das wohl aussehen könnte, wenn die Fehler, die im Moment gemacht werden, nicht zügig abgestellt werden, kann einem angst und bange werden, meine Damen und Herren.
Zum einen geht es um die unterschiedlichen Maßnahmen am Bau selbst. Zum anderen hat der Landesrechnungshof in den letzten Tagen aber auch
Missstände im Bereich der Betriebsausgaben offenkundig gemacht. Bei der MHH sind Stellen besetzt worden, die es gar nicht gab, wodurch ein Schaden von 23 Millionen Euro entstanden ist. Außerdem sind Leistungszulagen in der Größenordnung von 6,2 Millionen Euro ausgezahlt worden, die eigentlich nicht hätten ausgezahlt werden dürfen. Das alles stellt eine verantwortungslose Haushaltsführung da. Ich weiß nicht, ob es Dreistigkeit ist. Ich weiß nicht, ob es Missmanagement ist. Ich weiß auch nicht, ob das strafrechtlich relevant ist. Insgesamt aber muss man sagen: Das ist eine schwierige Situation, ein Desaster für die Situation der MHH.
Meine Fraktion hat in diesem Haus schon eine Initiative dahin gehend ergriffen, die Haushaltsuntreue als neuen Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Das würde uns in der Tat helfen, hier auch strafrechtlich relevante Dinge entsprechend zu prüfen. Aber das ist der Teil, der auf der Seite der Medizinischen Hochschule ist. Das ist schon besorgniserregend genug.
Auf der anderen Seite - dann wird es nicht besser - kommen wir zur Aufsicht, nämlich zum Ministerium für Wissenschaft und Kultur und zu Frau Ministerin Heinen-Kljajić.
Der Landesrechnungshof hat eine wirklich deutliche Kritik in der letzten Woche ausgesprochen. Dort hieß es: Man ist nicht rechtzeitig und auch nicht im erforderlichen Maße tätig geworden.
Diese Aufsicht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unter dieser Ministerin hat versagt und ist in dieser Situation überfordert.
Hochschulfreiheit kann doch nicht bedeuten, dass jeder mit dem Geld machen kann, was er will, sondern Hochschulfreiheit heißt, dass man sich im Rahmen der gesetzlichen Gegebenheiten so ausrichtet und so engagiert, dass man in der MHH die entsprechende Möglichkeit optimal nutzt. Das passiert hier aber nicht, sondern man hat ganz klar gesetzliche Dinge überschritten, und das ist ja jetzt auch offenkundig geworden.
Es muss deutlich werden - das muss die Aufsicht deutlich machen -, dass auch für die MHH die
Landeshaushaltsordnung gilt. Da greift allerdings diese Ministerin nicht ein. Wir haben eher den Eindruck, sie schläft den Schlaf der Gerechten. Sie müssen aufwachen, Frau Ministerin, und Sie müssen bei der MHH endlich eingreifen!
Dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen - Frau Wernstedt hat das eben schon versucht -, gibt es ja immer den Vorwurf: Ja, das sind teilweise Vorgänge, die auch schon unter der Vorgängerregierung passiert sind.
Meine Damen und Herren, dahinter können Sie sich halt nicht verstecken. Sie regieren dieses Land seit viereinhalb Jahren. Es sind Ihre Fehler, es sind aktuelle Missstände, und dafür sind Sie verantwortlich.
Wir sprechen, diskutieren und tauschen uns über aktuelle Politik aus, über aktuelle Missstände. Das hier ist keine Geschichtsstunde im Landtag, meine Damen und Herren.
Also, ganz klar: Wir fordern, dass die Ministerin schnell handelt, dass sie endlich durchgreifend ihre Aufsicht tatsächlich wahrnimmt, dass strukturelle Schwächen abgestellt werden, und zwar vor allem deshalb, weil Milliardeninvestitionen in den nächsten Jahren anstehen. Deswegen ist es erforderlich, dass die strukturellen Schwächen abgestellt werden;
denn die MHH darf nicht vom Millionengrab zum Milliardengrab werden.
Vielen Dank.
Herr Kollege Bode, herzlichen Dank, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. - Wie würden Sie es bewerten, dass der zuständige Fachminister an dieser Debatte nicht teilnimmt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht in der Tat um den verfassungsmäßigen Auftrag, die Unabhängigkeit der Abgeordneten über die Festlegung der Grundentschädigung zu sichern. Genau das tun wir heute.
Die Indexlösung, die wir hier seit einigen Jahren praktizieren, ist in der Tat ein objektiver Gradmesser für die Festlegung der Grundentschädigung für Abgeordnete. Der Kollege Limburg hat ja leichte Kritik geäußert oder die Möglichkeit angesprochen, am Ende in Einzelfällen doch noch zu anderen Entscheidungen zu kommen. Letztendlich muss man ja eine objektive Grundlage haben. Ein Index, der sowohl die Einkommensentwicklung als auch die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land widerspiegelt, ist natürlich ein guter Maßstab, um diese Entscheidung zu fällen.
Insofern habe ich im Prinzip auch gar kein Problem damit, wenn wir dazu jedes Jahr auch hier eine Aussprache führen. Allerdings schließe ich mich im Grundtenor den kritischen Anmerkungen des Kollegen Nacke an. Denn das darf natürlich nicht zum Ritual verkommen. Das Mehr an Transparenz, das dadurch scheinbar hergestellt wird, darf ja nicht dadurch entwertet werden, dass jedes Mal am Ende erstens die gleichen Entscheidungen herauskommen und zweitens auch ähnliche Wortbeiträge geliefert werden. Insofern darf das Ganze keinen ritualhaften Charakter haben.
Ansonsten würden wir das Ansinnen, das der Kollege Nacke für die CDU-Fraktion hier vorgetragen
hat, in der nächsten Legislaturperiode auch unterstützen. Heute stimmen wir selbstverständlich zu.
Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Vor dem Hintergrund unserer Frage 3, weitere Auftragsvergaben, hat ja der Ministerpräsident - ich glaube, am Dienstag war es - seinen Vorschlag zu einem Einkommensteuertarif vorgestellt - ein Gutachten des ifo Instituts.
Ich frage die Landesregierung: Gab es hier eine Ausschreibung, und gab es vor dieser Ausschreibung, wenn es eine gegeben hat, zum ifo Institut Kontakt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion fühlt sich hier unzureichend informiert und in den Parlamentsrechten beschränkt,
und zwar aus zwei Gründen.
Der Staatsgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrmals über die Parlamentsrechte geurteilt. Dabei ging es u. a. darum, dass das Wissen, das bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung da ist, hier auch vorgetragen werden muss. Und da kann man nicht darauf warten, dass ein abgerundetes Bild da ist und man erst einmal alles in einen Kontext stellt, sondern das Wissen, was da ist, muss sich der Minister auch zu eigen machen, und deswegen muss das hier vorgetragen werden. Das bezieht sich auf die Frage des Gutachtens zu dem Kinospot. - Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Ich komme noch einmal auf meine Frage zum ifo Institut zurück. Das Gutachten zum Vorschlag des Landes Niedersachsen für eine Einkommensteuerreform wurde hier vor zwei
Tagen präsentiert, Herr Ministerpräsident Weil. Dann muss es doch möglich sein, heute zu beantworten, ob es eine Ausschreibung gab oder ob man mit dem ifo Institut vorher darüber gesprochen hat. Wenn Sie es nicht wissen - was ich schon enttäuschend und absolut inakzeptabel fände -, dann muss es doch zumindest irgendein Mitarbeiter aus dem Finanzministerium wissen. Deswegen wollen wir hier und heute dazu eine Antwort haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der 70. Jahrestag des Zusammentretens des ersten frei gewählten Niedersächsischen Landtags bietet sicherlich eine gute Gelegenheit, um hier eine sehr grundsätzliche Debatte zu führen.
Frau Kollegin Wernstedt, ich darf für meine Fraktion sagen: Ihre Rede gefiel uns viel besser als der Antrag, der heute hier auf dem Tisch liegt.
Es geht aus unserer Sicht aber vor allem zunächst einmal darum, über die Bedeutung dieses Hohen Hauses, des Landtages, zu sprechen. Dazu heißt es im Antrag nämlich relativ lapidar:
„Der Landtag war und ist Ort großer Debatten und Beschlüsse.“
Das greift unserer Ansicht nach viel zu kurz. Ich darf daran erinnern, was dazu in der Niedersächsischen Verfassung steht:
„Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Seine Aufgaben sind es insbesondere, die gesetzgebende Gewalt auszuüben, über den Landeshaushalt zu beschließen, die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten zu wählen, an der Regierungsbildung mitzuwirken und die vollziehende Gewalt nach Maßgabe dieser Verfassung zu überwachen.“
Das geht eindeutig tiefer als die Beschreibung, die wir im Entschließungsantrag finden. Bei der parlamentarischen Demokratie geht es im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung insbesondere darum, Macht zu begrenzen, Kontrolle auszuüben, Freiheit und Gleichheit zu sichern. Das ist die Kernaufgabe des Parlamentarismus. Gerade be
züglich der Machtbegrenzung und der Frage, welche Rechte dieses Haus insgesamt gegenüber der Exekutive hat - dafür haben wir in dieser Legislaturperiode schon einige Beispiele erlebt, auch in den Legislaturperioden davor, insbesondere aber in dieser Legislaturperiode -, wurden die Rechte durch den Staatsgerichtshof bestätigt und mussten von diesem Haus immer wieder erkämpft werden.
Das ist eine Bedeutung, die aus unserer Sicht in diesem Antrag definitiv zu kurz kommt.
Ich möchte noch auf ein paar Punkte eingehen, die sich ebenfalls im Antrag finden, von denen ich aber meine, dass der Kern nicht getroffen wird.
So heißt es in dem Antrag, dass Beschimpfungen und Bedrohungen von Abgeordneten eine gefährliche Sache sind. Ich habe vor Beschimpfungen keine Angst; das sage ich ganz offen. Es ist unsere Aufgabe, uns auch dieser Auseinandersetzung mit dem entsprechenden Teil der Bevölkerung zu stellen. Darum geht es, glaube ich, auch gar nicht.
Eine gefährliche Entwicklung ist es, wenn ein Teil der Bürgerinnen und Bürger die parlamentarische Demokratie grundsätzlich infrage stellt und grundsätzlich Misstrauen gegenüber dieser Staatsform hegt. Das ist, glaube ich, das eigentliche Problem - nicht aber, dass wir uns auf Facebook oder in persönlichen Gesprächen mit persönlichen Beschimpfungen auseinandersetzen müssen. Da greift der Antrag ebenfalls eindeutig zu kurz.
Ferner tauchen in diesem Antrag aneinandergereiht verschiedene tagespolitische Ereignisse auf, die aus meiner Sicht nicht prägend für das gesamte Land sind. Der Kollege Nacke hat schon auf diverse Ereignisse hingewiesen: ob das nun die Ankunft der Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg war - jeder Vierte in Niedersachsen hat entsprechende Wurzeln -, ob es die innerdeutsche Grenze war, ob es die deutsche Einheit war. Das sind tatsächlich prägende Ereignisse. Ob die Debatte um die Kernenergie für das Land insgesamt prägend ist, wage ich mal zu bezweifeln. Ich glaube, das war eher für eine Fraktion in diesem Haus tatsächlich ein prägendes Ereignis.
Ich möchte am Ende meiner Rede zu einer eher subjektiven Einschätzung kommen. In diesem Text schwingt doch eine Menge Pessimismus mit. Wir Freie Demokraten wollen aber eine optimistische
Aussicht auf die Zukunft unseres Landes nehmen. Wir glauben, dass wir die Aufgaben der Zukunft in der Staatsform, in der wir uns befinden - in der parlamentarischen Demokratie mit einer verfassungsmäßig garantierten Gewaltenteilung -, meistern können. Wir sind der festen Überzeugung, dass die besten Tage für unser Land und die Bürgerinnen und Bürger noch vor uns liegen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, als ich den Titel Ihrer Regierungserklärung gesehen habe, in dem ja die Wörter „Haushaltskonsolidierung“ und „nachhaltige Haushaltspolitik“ auftauchen, war ich schon gespannt, was Sie dem Hohen Haus hier heute sagen werden.
Ganz ehrlich: Zu diesen beiden Begriffen haben Sie gar nichts gesagt.
Aber dazu konnten Sie ehrlicherweise auch nichts sagen, meine Damen und Herren, weil da nämlich nichts ist - keine Haushaltskonsolidierung!
Und dann haben Sie in Ihrer Regierungserklärung auch noch Humor bewiesen, als Sie Herrn Schneider als den erfolgreichsten Finanzminister des Landes bezeichnet haben.
Meine Damen und Herren, dieser Finanzminister hat in dieser Legislaturperiode noch nicht einen einzigen Euro eingespart. Er ist nicht der erfolgreichste Finanzminister, er ist der beliebteste Finanzminister, und zwar bei seinen Kabinettskollegen, weil er ihnen jeden Wunsch von den Lippen abliest.
Wie sieht die rot-grüne Realität hier im Land aus? - Sie haben seit Regierungsübernahme über 400 neue Stellen in der Verwaltung geschaffen. Sie haben hoch bezahlte Landesbeauftragte geschaffen und damit die Bezirksregierungen durch die Hintertür wieder eingeführt. Sie haben teure ideologisch motivierte Förderprogramme z. B. für den Klimaschutz geschaffen. Und Sie haben keine Aufgabenkritik gemacht, wie es am Anfang von Ihnen angekündigt worden war.
Haushaltskonsolidierung findet in diesem Land nicht statt. Da haben Sie versagt, und zwar auf ganzer Linie.
Man kann sich jetzt natürlich die Frage stellen: Warum konnten Sie dann den Haushalt im Jahr 2016 ausgleichen? Warum war das möglich?
Da kann man Ihnen nur sagen: Das hat der Steuerzahler in diesem Land zu verantworten. Seit 2012 haben Sie über 5 Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen.
Aber nicht nur der Steuerzahler beschert Ihnen dieses Geschenk, sondern auch die niedersächsischen Sparerinnen und Sparer. Die verzichten nämlich auf Zinsen, von denen Sie wiederum profitieren. Seit 2012 sparen Sie über eine halbe Milliarde Euro Zinsausgaben, meine Damen und Herren. Sie konnten diesen ausgeglichenen Haushalt gar nicht verhindern mit Ihrer Politik. Das ist doch die Wahrheit.
Diese schwarze Null im Haushalt ist nicht wegen rot-grüner Politik geschafft worden, sondern trotz rot-grüner Politik.
Ganz ehrlich: Sie bereiten den Haushalt auch überhaupt nicht auf die Zukunft vor. Sie stellen den Landeshaushalt überhaupt nicht auf die Situation ab, dass wir irgendwann einmal wieder ein steigendes Zinsniveau haben werden. Allein ein Prozentpunkt Steigerung des Leitzinses bedeutet auf die gesamte Schuldenlast des Landes 600 Millionen Euro Zinsmehrausgaben pro Jahr. Und deswegen gibt es diesen Gegensatz zwischen Schuldenabbau und mehr Investitionen überhaupt nicht. Wir müssen beides machen, meine Damen und Herren.
Aber in Ihrer Regierungserklärung ging es ja um Zukunftsinvestitionen, um Investitionen in Infrastruktur und in Gebäude. Was ich bei Ihrer Regie
rungserklärung allerdings vermisst habe - und das ist die zentrale Frage der Infrastruktur -, ist die digitale Infrastruktur. Dazu haben Sie überhaupt kein Wort gesagt.
Wir werden doch die Zukunftsfähigkeit des Landes nicht sicherstellen können, die Wettbewerbsfähigkeit des Landes nicht sicherstellen, indem wir in die energetische Sanierung von Finanzämtern investieren, meine Damen und Herren.
Die Schlüsselaufgabe des Landes wird doch sein, eine digitale Infrastruktur zu schaffen, in die Digitalisierung zu investieren. Da entscheidet sich doch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Dazu haben Sie aber kein Wort gesagt.
Ich möchte drei Punkte, drei Beispiele nennen, die für uns dabei besonders wichtig sind.
Erstens. Wir brauchen einen massiven Ausbau der digitalen Infrastruktur. Ein Ausbauziel von 50 MBit/s wird in der Zukunft bei Weitem nicht ausreichen. Im nächsten Jahrzehnt werden diese Datenautobahnen Schotterpisten sein, meine Damen und Herren. Der Aufgabe, der wir uns stellen müssen, ist doch, dafür zu sorgen, dass dies nicht der Fall sein wird.
Zweitens. Wir müssen in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen investieren. Wir müssen die Verwaltungen damit effizienter und bürgerfreundlicher machen. Das wäre eine Zukunftsinvestition, die sich tatsächlich lohnt.
Drittens. Wir müssen die Chance der Digitalisierung in unseren Schulen nutzen. Das Digitalste in unseren Schulen dürfen nicht die Pausen sein, meine Damen und Herren.
Die Braunschweiger Zeitung hat heute sehr zutreffend die Haushalts- und Finanzpolitik dieser Landesregierung beschrieben und auf den hohen Schuldenstand, die geringe Investitionsquote und darauf verwiesen, dass es sich eigentlich gar nicht lohnt, zu dem Thema zu reden. Michael Ahlers schreibt in seinem Kommentar:
„Durchwursteln heißt das Konzept in der Finanzpolitik, verpackt als heroischer Akt.“
„Zudem wird immer deutlicher, wie schlampig und unkoordiniert SPD und Grüne Niedersachsen oft regieren, zuletzt in einer Ausschreibungsaffäre im Wirtschaftsministerium.“
„Ihr Motto ‚Gute Arbeit‘ sollte die SPD vielleicht mal ernst nehmen.“
Meine Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen. Sie hätten heute bei dieser Regierungserklärung lieber schweigen sollen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer soll etwas gegen Investitionen in die Universitätsmedizin haben? - Ich glaube, das ist niemand hier im Raum. Und natürlich sind auch wir dafür, und natürlich sehen wir auch den Investitionsbedarf, der bei der MHH und bei der Universitätsmedizin in Göttingen besteht.
Trotzdem muss man hier die Art und Weise, wie wir zu dem Sondervermögen gekommen sind, noch einmal recht deutlich beleuchten: Die 750 Millionen Euro stammen aus dem Jahr 2016, aus dem Haushalt 2016. Und dieses Sondervermögen ist jetzt gegründet worden, obwohl es noch keine konkrete Planung für diese Baumaßnahme gibt, obwohl es noch keinen konkreten Finanzierungsbedarf gibt, geschweige denn ein Finanzierungskonzept, meine Damen und Herren.
Und deswegen ist es falsch, den letzten Schritt, nämlich das Sondervermögen zu gründen, zuerst zu gehen - man hätte erst einmal die anderen Schritte gehen müssen.
Deswegen muss man nach der Motivlage fragen: Warum ist dieses Sondervermögen eigentlich gegründet worden? - Die Darstellung des Finanzministeriums im Haushaltsausschuss ist recht eindeutig gewesen, in dem von „Geldsammelstelle“ gesprochen wurde.
In Wahrheit geht es doch darum, dass der Überschuss aus dem Jahr 2016 vor diesen beiden Fraktionen, nämlich vor der grünen Fraktion und der roten Fraktion, in Sicherheit gebracht werden muss,
damit sie nicht auf irgendwelche Finanzierungsfantasien kommen, um das Geld für andere Dinge entsprechend auszugeben.
Und das ist die eigentliche Motivation für dieses Sondervermögen.
Die Angst des Finanzministers kann ich da durchaus verstehen und nachvollziehen. Sie zeigt aber, nebenbei gesagt, die schwache Stellung, die er in dieser Landesregierung tatsächlich hat.
Es gab in den Ausschussberatungen aber noch andere kritische Punkte. Es gab andere Kritikpunkte zum Beispiel vom Landesrechnungshof. Der Landesrechnungshof hat - wie ich finde - sehr richtig kritisiert, dass dort nicht nur 600 Millionen Euro für die Universitätsmedizin in das Sondervermögen mit aufgenommen werden, sondern auch noch 150 Millionen Euro für allgemeine Finanzierungsmaßnahmen oder Baumaßnahmen an den Hochschulen.
Die Finanzierung über ein Sondervermögen - das ist vom Landesrechnungshof noch einmal sehr klar dargestellt worden - ist ein Ausnahmefall; damit sollen Ausnahmefälle, Ausnahmesituationen finanziert werden. Der Hochschulbau, die Hochschulfinanzierung aber ist der Regelfall. Deswegen haben diese 150 Millionen Euro nichts in dem Sondervermögen zu suchen.
Ferner ist das kritisiert worden, was möglicherweise am Horizont droht, nämlich eine über 20, 25 Jahre laufende Baumaßnahme im Bestand. Auch daran hat der Landesrechnungshof seine Kritik angebracht. Das ist ja noch nicht entschieden; insofern kann diese Kritik vielleicht noch aufgenommen werden.
Aus unserer Sicht - und damit möchte ich schließen - wäre zumindest ein teilweiser Schuldenabbau sinnvoller gewesen. Ich teile die Aussage, die hier vorhin bei der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsidenten gemacht wurde, genauso wenig wie die Aussage von Herrn Heere, die er hier gerade gemacht hat, dass nämlich Schuldenabbau in einen Gegensatz zu Investitionen gestellt wird. Das ist einfach falsch; denn wir müssen den Haus
halt ja heute bei einem Schuldenberg von 60 Milliarden Euro darauf einstellen,
dass die Zinsen irgendwann wieder einmal steigen. Deswegen wäre ein teilweiser Schuldenabbau sinnvoller gewesen. Es wäre auch sinnvoll gewesen, jetzt erst einmal Schritt für Schritt vorzugehen, erst einmal eine Planung aufzustellen, erst einmal eine Konzeption zu entwickeln, dann ein Finanzierungskonzept zu erstellen und erst dann über die Art und Weise der Durchführung - beispielsweise mit einem Sondervermögen - zu sprechen. Das wäre der sinnvolle Weg. Deswegen sagen wir Ja zu den Investitionen in der Universitätsmedizin, aber Nein zu diesem Gesetz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Heere, ich kann Ihnen relativ kurz und simpel antworten: Die Punkte, die Sie gerade an meinem Beitrag kritisiert haben, waren exakt die Punkte, die der Landesrechnungshof in den Ausschussberatungen kritisiert hat.
Dass Sie die nicht ernst nehmen, das zeigt Ihr Politikverständnis. Aber die Punkte halte ich trotzdem für gerechtfertigt, die Kritik halte ich für gerechtfertigt. Und deswegen sollten Sie die bei den weiteren Beratungen auch ernst nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Geuter,
ich finde es schon merkwürdig, wie Sie hier mit aus Ihrer Sicht unerwünschter Kritik umgehen. Die FDP-Fraktion und auch die CDU-Fraktion haben in diesem Haus die Aufgabe, die Oppositionsrechte wahrzunehmen und einen kritischen Blick auf genau solche Vorgänge zu richten. Das ist unsere Aufgabe, meine Damen und Herren. Ich verstehe meine Aufgabe als Abgeordneter jedenfalls nicht so, dass ich quasi nur als Staffage für den Finanzminister im Haushaltsausschuss sitze und immer Beifall klatsche, wenn er etwas tut.
Es ist doch völlig unstrittig, meine Damen und Herren, dass die Schiffskrise nicht durch die jetzige Landesregierung, nicht durch die Vorgängerregierung und auch nicht durch die NORD/LB ausgelöst wurde. Das ist doch völlig klar.
Klar ist für mich auch, dass die NORD/LB als Bank die Schiffskrise durchaus meistern könnte, weil es dort ein sehr kluges und intelligentes Management gibt.
Klar ist auf der anderen Seite aber auch, dass die Übernahme der Bremer Landesbank mindestens zu den falschen Bedingungen erfolgt ist.
Es gab ein Missmanagement vonseiten der Bremer. Die Bremer Landesbank war eigentlich pleite, und die NORD/LB musste sie retten. Dann gab es eine alternativlose Verhandlung darüber, dass die Bremer Landesbank komplett von der NORD/LB übernommen werden sollte. Diese Verhandlungsstrategie, die ich damals schon kritisiert habe und die wir auch heute kritisieren, führte dazu, dass wir - so sind wir ja auch im Ausschuss unterrichtet worden - zu einem überteuerten Preis gekauft haben. Das muss man einfach mal feststellen.
Zum Zeitpunkt der Übernahme lag der Verlust der Bremer Landesbank bei 1 Milliarde Euro. Wir haben das damals schon kritisiert und davor gewarnt, dass in dieser Bank weitere Risiken schlummern. Tatsächlich ist es im Nachgang ja auch so gekommen; der Verlust hat sich dann auf 1,4 Milliarden Euro erhöht.
Und dafür wurden die Bremer Kollegen dann noch mit einem Aufsichtsratsposten belohnt, meine Damen und Herren.
Ich möchte noch einen Satz zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hier in Hannover sagen. Eben gerade ist ja nur von den Standorten Bremen und Oldenburg gesprochen worden. Ich habe gestern dem Vorstandsvorsitzenden der Norddeutschen Landesbank bei „Hallo Niedersachsen“ aufmerksam zugehört. Er hat davon gesprochen, dass es Synergieeffekte gibt, die auch in Hannover umgesetzt werden. - Das kann es natürlich nicht sein: dass unsere Mitarbeiter in Hannover am Ende unter dem Missmanagement in Bremen zu leiden haben! Das werden wir nicht mitmachen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wird in diesen Tagen ja viel über Gerechtigkeit diskutiert. Dabei werden aus meiner Sicht auch viele richtige Fragen gestellt. Die Antworten teile ich nicht. Aber das ist der Zusammenhang, aus dem heraus meine Fraktion dieses Thema zur Aktuellen Stunde angemeldet hat. Aus unserer Sicht ist es nämlich auch eine Frage der Gerechtigkeit, wenn ein Bürgermeister fünf Jahre in seinem Amt war und nach seinem Ausscheiden unabhängig vom Alter lebenslang eine Sofortrente erhält.
Schauen wir uns einmal die Lebenswirklichkeit der Menschen an. Ich habe neulich mit einem Bekannten bei mir vor Ort gesprochen. Er arbeitet als Geselle in einem Handwerksbetrieb und verdient dort ungefähr 2 000 Euro netto. Er ist verheiratet, seine Frau arbeitet in Teilzeit, und die Familie hat zwei Kinder. Dem Handwerksbetrieb droht die Insolvenz und die Betriebsschließung. Der Bekannte muss sich nun fragen: Was geschieht, wenn der Betrieb tatsächlich pleitegeht? Was ist, wenn ich meinen Arbeitsplatz verliere? Kann ich dann meine Baufinanzierung weiter tragen? Wie ernähre ich meine Kinder? Wie bekomme ich einen neuen Job?
Wie wird sich dieser Bekannte wohl fühlen, wenn er von der Debatte hört, die heute und in den vergangenen Tagen öffentlich geführt wurde?
An diesem Beispiel merkt man, dass die Altersversorgung der Bürgermeister und Landräte aus der Zeit gefallen ist. Hier gibt es dringenden Reformbedarf, meine Damen und Herren.
Sie ist deshalb aus der Zeit gefallen, weil die Erwerbsbiografien in unserem Land mittlerweile ganz andere sind. Brüche in den Erwerbsbiografien sind heutzutage eher die Regel als die Ausnahme. Es
ist selbstverständlich, dass sich Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer fort- und weiterbilden und im Laufe ihrer Erwerbstätigkeit gegebenenfalls auch mehrere Jobs haben. Vor diesem Hintergrund ist die Frage berechtigt, warum dieses individuelle Risiko bei Bürgermeistern und Landräten auf den Steuerzahler übertragen werden soll, während Bürgerinnen und Bürger es selbst tragen müssen.
Meine Fraktion hat dazu eine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Es war etwas holperig, bis wir dann zu den Antworten kamen, aber immerhin, diesmal hat es geklappt. Vorher hatten wir ein wenig im Nebel gestochert, da uns nicht klar war, welches Ausmaß diese Versorgungssituation im Lande hat.
Von der Landesregierung wurde immer gesagt, das seien nur Einzelfälle, die wir hier nicht zu diskutieren brauchen.
In Wahrheit ist es aber so, dass es insgesamt 650 Ruhegehaltsempfänger im Land gibt. Von diesen 650 Wahlbeamten in der B-Besoldung, die entsprechend ihr Ruhegehalt beziehen, sind immerhin 80 % vor dem 65. Lebensjahr in den Ruhestand getreten, 50 % vor dem 60. Lebensjahr, und einige sind sogar unter 40 in den Genuss des Ruhegehaltes gekommen.
Diese Überversorgung, meine Damen und Herren, kostet den Steuerzahler insgesamt über 200 Millionen Euro. Deswegen müssen wir diese Debatte nicht nur unter Gerechtigkeitsaspekten führen, sondern auch unter finanziellen Aspekten. Eine Reform der Altersversorgung bei den Wahlbeamten ist dringend erforderlich.
Meine Fraktion hat den Vorschlag gemacht, die Bürgermeister genauso zu behandeln wie die Landtagsabgeordneten. Das heißt: Ein Übergangsgeld - z. B. für die Dauer eines halben Jahres - soll den Übergang in eine Tätigkeit auf dem normalen Arbeitsmarkt ermöglichen.
Nun kommt immer gleich das Gegenargument, dann würden wir keine guten Leute mehr gewinnen. Aber da, meine Damen und Herren, stelle ich
die Gegenfrage: Schaffen wir es eigentlich, gute Leute für diesen Landtag zu gewinnen?
Oder befinden sich hier im Raum Personen, die sich für nicht qualifiziert halten? - Die können sich jetzt ja melden.
Die Antwort fällt erwartungsgemäß aus. Das heißt, das kann nicht das Problem sein. Wir müssen also an anderer Stelle daran arbeiten, die Ämter der Bürgermeister und der Landräte wieder attraktiver zu machen, meine Damen und Herren.
Jeder kennt solche Beispiele aus seinem Umfeld. Deswegen möchte ich ein anonymes Beispiel vortragen: Ein 48-Jähriger, der Bürgermeister einer Gemeinde mit 16 000 Einwohnern und nach B 3 besoldet war und der nach fünf Jahren aus seinem Amt ausscheidet, bekommt lebenslang ein Ruhegehalt von monatlich 2 500 Euro. Das heißt: Bis zum 67. Lebensjahr, 19 Jahre lang, bekommt er diese Sofortrente. Das sind insgesamt 550 000 Euro, meine Damen und Herren.
Dass der Steuerzahlerbund hier von einem Lottogewinn spricht, kann ich nur allzu gut verstehen. Dass allerdings einer Partei wie den Sozialdemokraten, die ja über eine Deckelung der Managergehälter spricht und Gerechtigkeitsfragen in den Vordergrund stellen will, angesichts dieser Zahl nicht das Herz blutet, wundert mich tatsächlich, meine Damen und Herren.
Es ist doch so: Wir haben in Niedersachsen eine sehr großzügige Regelung, die großzügigste Regelung unter allen Bundesländern. Hier besteht dringender Reformbedarf. Das ist nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage, sondern das ist auch eine finanzielle Frage. Deshalb muss dieser Reformbedarf dringend gedeckt werden.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesrepublik Deutschland ist traditionell eher eine Mieternation. Die Eigentumsquote in unserem Land liegt bei lediglich 45 %. Das ist im OECD-Vergleich ein relativ geringer Wert. Nur die Schweiz lassen wir unter den vergleichbaren Ländern noch hinter uns.
Diese Quote stagniert bedauerlicherweise seit 2010, obwohl wir ein wirtschaftliches Umfeld mit vielen sicheren Arbeitsplätzen und zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen haben und aufgrund der Niedrigzinsphase das Baugeld so günstig ist wie nie.
Trotz dieser traumhaften Rahmenbedingungen für mehr Eigentum stagniert die Quote seit 2010. Gerade für einkommensschwächere Gruppen sehen die Zahlen noch schlechter aus. Seit 1990 geht die Zahl der Eigentümer bei der einkommensschwächeren Gruppe sogar zurück. Um 8 % ist die Anzahl der Eigentümer seit 1990 gesunken.
Auch in Niedersachsen ist die Situation so, dass wir hier über mangelnden Wohnraum diskutieren müssen. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat sich am 23. Februar in der HAZ wie folgt eingelassen: Es fehlen zusätzliche Wohnungen, es fehlt zusätzlicher Wohnraum, gerade für Menschen mit kleinen Einkommen. Der Bedarf wird hier auf 40 000 Wohnungen geschätzt.
Deswegen ist das Ziel unserer Fraktion, dass jeder hier in diesem Land die Möglichkeit haben muss, Eigentum zu erwerben, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Das ist es ein wichtiger Baustein. Gerade mit Blick auf die Altersvorsorge ist es ein politisches Ziel, es nicht nur Spitzenverdienern zu ermöglichen, in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Es muss auch jungen Familien mit geringerem Einkommen möglich sein, in den eigenen vier Wänden zu leben.
Es stellt sich die Frage: Woran liegt das eigentlich? - Es liegt daran, dass ein relativ hoher Kapitalbedarf besteht. Die Banken setzen entsprechende Quoten für benötigtes Eigenkapitel fest, und dazu kommen Nebenkosten, die das Ganze noch schwieriger machen. Der Notar muss bezahlt werden, der Makler muss bezahlt werden, und der Staat greift hier auch noch zu - die Grunderwerbsteuer muss bezahlt werden.
Um einen internationalen Vergleich zu bringen: Beim Erwerb einer Immobilie im Wert von 250 000 Euro betragen die Nebenkosten z. B. in unserem
Nachbarland der Niederlande 6 500 Euro. In Deutschland betragen die Nebenkosten 29 000 Euro. Sie sind also deutlich höher als in den Niederlanden. Diese 29 000 Euro müssen zusätzlich zum Eigenkapitel, das sowieso zur Verfügung stehen muss, gezahlt werden.
Das ist für viele, insbesondere junge Familien, eine massive Hürde. Diese Hürde muss gesenkt werden, und die Möglichkeiten zur Eigentumsbildung müssen verbessert werden.
Die Grunderwerbsteuer ist hierbei ein massiver Kostentreiber. Die Entwicklung der Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer seit 2005 ist massiv Von 2005 bis heute gibt es bundesweit eine 160-prozentige Steigerung der Grunderwerbsteuereinnahmen: von 4,8 Milliarden Euro auf 12,4 Milliarden Euro. Deswegen muss, so fordern wir, ein Teil dieser Steuermehreinnahmen an die Mitte der Gesellschaft zurückgegeben werden, damit Eigentumsbildung erleichtert wird.
Die Grunderwerbsteuer ist - das wird durch diese Zahlen deutlich - tatsächlich nur eine fiskalische Einnahmequelle für den Staat. Normalerweise sollen Steuern auch eine Lenkungswirkung haben, bzw. es soll das Leistungsfähigkeitsprinzip gelten. Das alles spielt bei der Grunderwerbsteuer aber keine Rolle; denn sie ist, jedenfalls in dieser Höhe, weder gerecht noch gerechtfertigt. Der einzige Grund ihrer Erhebung ist, Einnahmen für den Staat zu generieren, also ein ausschließlich fiskalischer Grund.
Deswegen schlagen wir eine zielgerichtete Förderung vor, und zwar einen Freibetrag in Höhe von 500 000 Euro für die erste privat genutzte Immobilie einzuführen. Das würde die Eigentumsbildung erleichtern. Wir als Freie Demokraten wollen kein Volkseigentum, sondern wir wollen ein Volk von Eigentümern.
Die FDP-Fraktionen in den Landtagen haben deswegen eine Studie beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Auftrag gegeben. Darin werden verschiedene Möglichkeiten aufgeführt, wie die Eigentumsbildung durch Veränderungen bei der Grunderwerbsteuer verbessert werden kann. Die favorisierte Variante ist, wie gesagt, der Freibetrag in einer Größenordnung von 500 000 Euro.
Um das Steuererhöhungsrisiko möglichst zu minimieren - denn wenn ein Freibetrag eingeführt wür
de, könnte das die Bundesländer ja motivieren, an der Steuerschraube zu drehen -, schlagen wir eine bundeseinheitliche Regelung vor. Es muss ein bundeseinheitlicher Freibetrag eingeführt werden, und der Bund muss sich an den Minderausgaben in der Größenordnung von den ursprünglichen 3,5 % beteiligen. Das würde das Risiko weiterer Steuererhöhungen deutlich reduzieren.
Jetzt stellt sich die Frage, wie andere unseren Vorschlag bewerten. Und da erfahren wir doch eine breite Zustimmung: Haus & Grund im Bund, aber auch in Niedersachsen unterstützt den Vorschlag der FDP-Fraktion. Der Bund der Steuerzahler begrüßt unsere Initiative, die Belastungen von Familien beim Grunderwerb zu reduzieren und die Eigentumsbildung zu vereinfachen. Und wenn ich es richtig gelesen habe, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dann steht auch in Ihrem Programmentwurf, dass zumindest in Erwägung gezogen wird - das befindet sich ja in den Parteien noch in der Diskussion -, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einzuführen.
Das alles sind positive Signale, deswegen sind wir fest davon überzeugt, dass unsere Initiative tatsächlich die Chance bietet, ein breites Votum hier im Haus zu finden, um die Eigentumsbildung zu erleichtern.
Ich will das abschließend anhand eines persönlichen Beispiels deutlich machen. Ich hatte vor Kurzem Kontakt mit einer Familie aus dem Landkreis Northeim, die sich in einer relativ klassischen Situation befand: Es handelt sich um eine vierköpfige Familie. Der Mann arbeitet in der Industrie. Die Frau ist zurzeit in Elternzeit. Die Tochter ist vier Monate alt, und der Sohn ist vier Jahre alt.
Diese Familie wollte sich ein Einfamilienhaus für 200 000 Euro kaufen. Sie ist zu ihrer Bank gegangen, die gesagt hat: Sie brauchen ungefähr 40 000 Euro Eigenkapital. - Dann haben sie ausgerechnet, dass zusätzlich zu dem Eigenkapital, das die Bank fordert, noch Nebenkosten dazukommen, und zwar in einer Größenordnung von ungefähr 20 000 Euro. Das heißt, sie brauchten Eigenkapitel in einer Höhe von insgesamt 60 000 Euro.
Diese Familie hat sich in den letzten Jahren sehr mühsam, auch mit der Unterstützung der Eltern, Eigenkapital in einer Größenordnung von 50 000 Euro angespart. Für diese Familie war es aber zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, Eigentum zu erwerben.
Für genau diese Menschen haben wir diese Initiative ergriffen. Wir wollen es auch diesen Menschen ermöglichen, in den eigenen vier Wänden zu leben.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihre Rede, Herr Henning, hat gezeigt, wie weit Sie eigentlich von den Menschen weg sind.
Sie reden hier mit Blick auf die Einführung des Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde davon, dass sich die Menschen damit Vermögen bilden könnten. Soll ich Ihnen einmal sagen, wie viel Bruttoeinkommen eine Tätigkeit zum Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde erbringt?
Das ergibt ein Bruttoeinkommen in Höhe von 1 360 Euro.
Wie soll man damit Vermögen bilden, geschweige denn Eigentum erwerben? - Das ist doch so weit weg von den Menschen! Das ist die ehemalige Arbeiterpartei SPD!
Aber ich habe mich noch aus einem anderen Grund zu Wort gemeldet. Wir haben nämlich eine Studie beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Auftrag gegeben.
Darin ist uns der Vorschlag gemacht worden, dass ein Freibetrag für Käufe in einer Größenordnung von 500 000 Euro eingeführt werden könnte.
Ihrer Argumentation nach ist es möglich, über einen Freibetrag in einer Größenordnung von 200 000 Euro oder 300 000 Euro zu sprechen. Damit sind wir sofort einverstanden. Wenn das die einzige Kritik ist, die Sie an unserem Antrag haben, können wir sofort einen gemeinsamen Antrag beschließen.
Irgendwo muss man eine Grenze ziehen. Aber Ihre Vorwürfe, dass es um Luxuswohnungen geht, laufen komplett ins Leere. Uns geht es um die Mitte der Gesellschaft, um den ganz normalen Menschen, der morgens aufsteht, zur Arbeit geht und abends seine Kinder ins Bett bringt. Ihm soll es ermöglicht werden, in den eigenen vier Wänden zu leben.
Aber Sie sind offensichtlich so weit weg von den Menschen, dass man es gar nicht mehr beschreiben kann.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Heere, dass Sie die Zwischenfrage möglich machen.