Stefan Wenzel

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bäumer, selbstverständlich werden die Akten ordentlich geführt.
Wenn Sie Hinweise darauf haben, dass es hier ein Versäumnis gibt, bin ich für einen Hinweis dankbar. Im Übrigen haben Sie nachgefragt, wo man in den vorgelegten Akten die eine oder andere Akte
findet. Daraufhin haben wir Ihnen einen Hinweis gegeben, wo der Fundort sein könnte.
- Ja? Das höre ich jetzt zum ersten Mal.
Wir haben Ihnen mit dem Bericht jedenfalls eine umfangreiche Auswertung an die Hand gegeben und haben ja auch im Fazit die fünf schwerstwiegenden Fehler aufgeführt, die hier in den Jahren 1998, 2003 und 2012 passiert sind. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben ein hohes Interesse daran, dass dieser Fall vollständig aufgeklärt wird.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bäumer, unsere Experten haben diese Frage sehr sorgfältig geprüft. Sie haben dabei alle Annahmen, alle uns vorliegenden Daten, alle uns aus unseren Akten vorliegenden Informationen geprüft, und wir sind zu der Auffassung gelangt, dass es sich nicht um einen Störfallbetrieb gehandelt hat.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Alten Land an Este und Lühe stellen die mit Häusern überbauten, gewidmeten Deiche vielfach ein prägendes Element der Kulturlandschaft dar. Ich denke, das ist unstrittig. Darauf haben auch verschiedene Vorredner hingewiesen.
Ich möchte noch einmal an etwas erinnern, was, glaube ich, ein ganz wesentlicher Punkt und am Ende für die Einigung zwischen den Fraktionen von großer Bedeutung war: Die Sturmflut von 1962 und das Deichgesetz, das kurz danach die Erfahrungen aufgegriffen hat, die man bei dieser ver
heerenden Sturmflut gemacht hat, hat uns gelehrt, dass bauliche Anlagen innerhalb des Deichkörpers immer einen Angriffspunkt für eine Schädigung des Deiches und in der Folge auch ein Ansatzpunkt für einen Deichbruch mit nachfolgender Überflutung des Binnenlandes sein können. Außerdem muss ein Deich jederzeit zugänglich sein, und es muss auch ausreichend Platz für gegebenenfalls später erforderlich werdende Deichverstärkungen und die Deichverteidigung zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für die Hauptdeiche, aber auch für die Deiche im Binnenland.
Das Niedersächsische Deichgesetz, das nach den eben genannten Erfahrungen entstanden ist, fordert daher den Betroffenen Grundstücksbesitzern zum Wohle der Allgemeinheit einiges ab - das ist mir sehr wohl bewusst -, indem z. B. das Bauen auf dem Deich und direkt binnenseitig davor grundsätzlich nicht zulässig bzw. streng reguliert ist. Allerdings kann die Deichbehörde in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von diesem Verbot genehmigen.
Diese Regelungen sind auch heute fachlich notwendig. Die Landesregierung hat daher eine generelle Aufweichung der genannten deichrechtlichen Bestimmungen abgelehnt. Ich freue mich, dass es auch in den Beratungen im Landtag gelungen ist, hier zu einer einmütigen Auffassung zu kommen. Es gab ja unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten, die auch in den Beratungen im Umweltausschuss sehr intensiv erwogen und abgewogen wurden.
Ich glaube aber auch, dass es gerade bei den Themen Deichsicherheit und Küstensicherheit wirklich ein besonderer Wert ist, wenn der Landtag in diesen Fragen einmütig entscheidet. Mir persönlich ist das ein ganz besonderes Anliegen. Ich glaube, jede und jeder, die oder der von der Küste kommt oder einmal länger an der Küste gelebt hat, weiß, dass Deichsicherheit ein ganz besonderes Thema ist und dass jeder, der hinter dem Deich wohnt, mit Argusaugen darauf schaut, wenn das Wetter stürmisch wird.
Eine Änderung des Deichgesetzes ist daher nicht notwendig. Ich bin froh, dass der Landtag sich jetzt auf diese Lösung verständigt hat. Ich kann Ihnen auch versichern, dass die zuständigen Stellen vor Ort sehr verantwortungsvoll mit den Regelungen umgehen.
Ungeachtet dessen werden wir den rechtlichen Rahmen und die fachlichen Anforderungen noch einmal in einem Erlass klarstellen, um allen Betei
ligten Rechtssicherheit bezüglich der Anwendung des Deichrechtes unter besonderer Berücksichtigung der Situation im Alten Land zu geben, wie dies nun auch in der Nr. 1 des gemeinsamen Entschließungsantrages vorgesehen ist.
Ich bin wirklich sehr froh, dass der Landtag gemeinsam mit den betroffenen Kommunen, den Verbänden sowie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort - die zum Teil auch hier an der Sitzung teilnehmen - diesen Weg eingeschlagen hat, um den Belangen der Deichsicherheit auf der einen Seite und dem Erhalt der gewachsenen Kulturlandschaft im Alten Land auf der anderen Seite Rechnung zu tragen und diese unterschiedlichen Aspekte in Einklang zu bringen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz etwas zu den anderen Aspekten sagen, die im Entschließungsantrag angesprochen sind und die Maßnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes betreffen: Auch ich bin der festen Überzeugung, dass die Zusammenarbeit entlang der Flussgebietsgemeinschaft, die Zusammenarbeit zwischen Oberliegern und Unterliegern, die Sicherstellung, dass sich nicht der eine auf Kosten des anderen vom Wasser befreit, ein elementarer Bestandteil unserer Hochwasservorsorge ist. Der NLWKN, unsere Fachbehörde, wird die zuständigen Kommunen weiterhin nach besten Kräften dabei unterstützen.
Ich danke Ihnen herzlich fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Oesterhelweg, Herr Dürr, ich habe mich gefragt, in welchem Land Sie eigentlich unterwegs waren. Mit Ihrer Politik hätten wir heute in Cuxhaven jedenfalls keinen Standort eines Siemens-Werkes, in dem Offshoretechnologie für morgen und für den Export gebaut wird.
Mit Ihrer Politik hätten wir heute in Niedersachsen nicht zwei Drittel Stromverbrauch aus erneuerbaren Energien. Und auch das Projekt enera, bei dem Digitalisierung und Energiewende zusammengebracht werden, hätte es mit Ihnen höchstwahrscheinlich nicht gegeben.
Meine Damen und Herren, in den nächsten Jahren, in der nächsten Legislaturperiode wird es entscheidend darauf ankommen, Herr Birkner, wer die Herausforderungen angeht, vor denen wir stehen - Klimawandel, Artenvielfalt, Umbau der Energieversorgung -, bei denen wir uns im Rahmen des Klimaabkommens von Paris im Geleitzug von vielen Nationen dieser Erde bewegen.
Aber auch die Digitalisierung, die Frage, wie wir Zusammenhalt und Zusammenarbeit nicht nur hier bei uns im Land, sondern in Europa insgesamt organisieren, und letztlich der Wettbewerbsdruck, der im globalen Kontext auf unseren Unternehmen lastet, sind entscheidende Fragestellungen. Da, Herr Dürr, mache ich mir Sorgen, wenn dort wieder der Versuch gestartet wird: Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln!
Mit seiner Wirtschaftspolitik hat Ihr ehemaliger Wirtschaftsminister die Solarindustrie in Deutschland zu guten Teilen auf dem Gewissen.
Vieles davon ist ins Ausland gewandert. Das wollen wir nicht, meine Damen und Herren. Wir wollen, dass zukunftsfähige Produkte in Deutschland, hier in Niedersachsen hergestellt werden und auch die Arbeitsplätze hier bleiben.
Nein, ich möchte zu Ende ausführen.
Meine Damen und Herren, dass wir heute über die Frage reden, wo Power to Gas, wo Power to X, wo ein modernes Kraftwerk zur Produktion von Solarwasserstoff errichtet werden kann und was wir mit diesen Produkten im industriellen Sektor und im Bereich der Mobilität machen können, ist auch das Verdienst dieser Landesregierung.
Das ist immer hart verteidigt worden auch gegen Versuche der Bundesregierung, die Energiewende wieder auszubremsen und die Kohle auf ewig weiterzubetreiben.
- Ja, Herr Dürr, Herr Bode, das ist die Wahrheit.
Die Rohstoffe der alten Welt waren Uran, Kohle, Dieselöl, Kupfer. Das war die alte Welt. Die entscheidende Frage jetzt ist aber: Wie gelingt der Übergang, wie gelingt die Innovation in Richtung Sonne, Wind, Elektronen, Wasserstoff und Glasfaserversorgung? - Das sind die entscheidenden Fragen Richtung Innovation in einer globalisierten Welt und in einer Volkswirtschaft.
Niedersachsen ist im Bundeskontext ein relativ großes Land, aber bestimmt nicht allein die Welt. Von entscheidender Bedeutung ist, wer dafür sorgt, dass hier die richtigen Impulse kommen, meine Damen und Herren.
Da spielen die Energiewende, verlässliche Rahmenbedingungen sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung eine entscheidende Rolle.
Da war es immer wieder wichtig, dass wir gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium und mit dem Wirtschaftsministerium an einem Strang gezogen haben, um die Innovationen auch in Niedersachsen voranzubringen, meine Damen und Herren.
- Ja, auch beim Thema Naturschutz, weil ein Drittel unserer Nahrungsmittelversorgung davon abhängt,
dass bei uns auch die Insekten eine Überlebenschance haben!
Nun zur Mobilitätswirtschaft, Herr Birkner. Auf dem Hybridmarkt ist ein Land wie Japan mit einem sehr hohen Marktanteil unterwegs. Ein Land wie China ist dabei, seine ganze Volkswirtschaft auf Elektro umzustellen. Da kommen wichtige Treiber aus Kalifornien. Von entscheidender Bedeutung wird es sein, wer es schafft, auch die Mobilitätswirtschaft hier in Niedersachsen auf die neue Welt vorzubereiten. Das wird viel schneller gehen als bis zum Datum 2030, das immer diskutiert wird.
Ich rechne damit, dass in China schon in wenigen Jahren Quoten eingeführt werden, die sich gewaschen haben. Dann wird sich die Frage stellen: Wer wird in der Lage sein zu liefern? Wer wird in der Lage sein, die zukunftsfähigen Fahrzeuge zu liefern? - Das, meine Damen und Herren, waren in der Vergangenheit weder CDU noch FDP. Dafür haben wir viel zu oft gesehen, was Sie in Berlin gemacht haben. Sie hatten die letzten fünf Jahre keine Chance, noch mehr kaputtzumachen. Es hat mir aber schon gereicht, was die Große Koalition - vor allem der schwarze Koalitionspartner - da angerichtet hat. Jetzt geht es um die Zukunft, meine Damen und Herren. Und die gestalten wir.
Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Respekt, meine Damen und Herren von der Opposition! Sie sind auf der Höhe der Zeit: Montagmorgen die Zeitung aufgeschlagen, flugs die erste Schlagzeile genommen, und fertig war die Aktuelle Stunde.
Mich hat allerdings gewundert, dass es keinen Antrag von Ihnen gibt, Herr Dr. Hocker. Sie hatten doch sechs oder sieben Anträge ins Plenum eingebracht. Jetzt haben Sie die Mehrheit und hätten doch etwas zur Beschlussfassung vorlegen können. Aber offensichtlich haben Sie sich nicht einigen können. Das ist dann schon überraschend.
Deswegen, Herr Dr. Hocker, müssen Sie jetzt einmal kurz die Luft anhalten und zuhören.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Weil Sie sich nicht auf eine Linie verständigen konnten, sehr geehrter Herr Dr. Hocker, haben sich die Wahlkampfzentralen etwas anderes ausgedacht.
Der Herausforderer - außerhalb des Hauses - hat dann seine Schattenministerin präsentiert. Was wollte die? - Den Wolf abschießen! Zwei Wochen später dann der neue „Schatten“: Der wollte auch den Wolf abschießen. Herr Oesterhelweg, das war ein Doppelschlag. - Meine Herren, das war wirklich nicht überraschend.
Nein, ich will zu Ende ausführen.
Meine Damen und Herren, interessant ist, wenn man noch einmal einen Blick in Ihr Wahlprogramm von 2013 wirft. Da stellt man fest: Sie sind stolz auf Ihre Artenschutzerfolge. Unter anderem schreiben Sie dort: Wir, die CDU, haben den Wolf in Niedersachsen wieder angesiedelt.
Das steht da drin. Herzlichen Glückwunsch für diese klare Ansage, Herr Oesterhelweg!
Aber die ist eigentlich etwas schräg, weil der Wolf nach dem Fall der Mauer von allein gekommen ist - und nicht, weil Sie ihn wieder angesiedelt haben.
Und dann, meine Damen und Herren, sind Sie dem Image des Wolfes entgegengetreten.
- Jetzt hören Sie doch bitte einmal zu!
Herr Dammann-Tamke und Herr Sander haben uns mitgeteilt, dass der Wolf im Grunde lieb sei, dass er kein böser Wolf sei und dass er nur ganz selten Schafe reißt.
Und nun wundern wir uns doch sehr, meine Damen und Herren, dass Sie diese Vaterschaftsanerkennung von 2013 plötzlich in Abrede stellen. Sie haben nämlich gemerkt, dass die Veranstaltung nicht so kuschelig ist, wie Sie gedacht haben.
Deswegen haben wir in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von sehr konsequenten Maßnahmen vorgenommen, um die Weidehalter tatsächlich zu unterstützen,
um sie finanziell zu unterstützen, um sie bei der Vorsorge zu unterstützen, um sie in den entsprechenden Situationen, wenn es zum Rissereignis kommt, zu unterstützen. Und wir sind auch dabei, ein Herdenschutzteam weiter auszubauen.
Meine Damen und Herren, zum Thema Cuxhaven: Wir haben längst über die Situation in Cuxhaven berichtet, wir haben der DBBW einen detaillierten Bericht vorgelegt, und wir sind gespannt auf das Gespräch mit den Experten vor Ort, dem Landkreis, wo es vielfältige Zuständigkeiten im übertragenen Wirkungskreis über die Frage gibt, was man im Einzelnen tun kann, um z. B. auch sicherzustellen, dass die Vorgaben der Nutztierhalterverord
nung eingehalten werden, aber im Zweifel auch, um weitergehende Maßnahmen zu treffen.
Herr Dr. Birkner, es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen unseren und Ihren Vorschlägen: Bei uns geht es nach Recht und Gesetz,
und bei uns geht es auch nach Bundesrecht. Sie wissen sehr genau, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Deswegen ist das Schweigen im Walde, in Berlin, Herr Oesterhelweg, doch schon etwas laut, finde ich.
Wenn Sie immer nur hier in Niedersachsen Forderungen stellen, aber Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin nicht zu vernehmen sind und wenn auch nicht zu hören ist, was Ihre dortigen Regierungsvertreter zu diesem Thema sagen, dann drängt sich leider der Verdacht auf, dass das hier in Niedersachsen viel mit Wahlkampf zu tun hat, aber wenig mit Substanz und wenig mit einem Rechtsverständnis -
zum Schutz der Weidetierhalter, zum Schutz all derjenigen, die hier handeln müssen - so wie wir es in einem Fall auch gemacht haben, als wir, bisher als einzige in Deutschland, entschieden haben, aus Vorsorgegründen ein Tier abzuschießen.
In dieser Situation, Herr Hillmer, müssen Sie auch sicherstellen, dass derjenige, der das tut, auf rechtssicherem Boden steht. Aber das verweigern Sie.
Wir werden das im Zweifel wieder tun, wenn es notwendig ist, aber nicht, weil Wahlkampf ist, sondern wenn es aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.
Dann werden wir das auch nach Recht und Gesetz sauber und ordentlich begründen.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was Feuerwehr, THW, viele Nachbarn, die sich engagiert haben, aber auch die Kommunen und Unterhaltungsverbände in den letzten Tagen und Wochen geleistet haben, ist wirklich ganz toll gewesen.
Die direkte Hilfe vor Ort und der Katastrophenschutz, der mit den Einsatzstäben auch dafür sorgt, dass das lokale Know-how zum Einsatz kommt, tragen in solchen Fällen dazu bei, viele Schäden zu verhindern oder zu mildern. Trotzdem sind die Schäden, die eingetreten sind, erheblich.
Die Einigkeit des Landtages und die schnelle Entscheidung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro über einen Nachtragshaushalt sind sehr zu begrüßen, vor allen Dingen auch die große Einigkeit an dieser Stelle hier im Haus. Im Angesicht von Naturgewalten sollte das politische Klein-Klein keinen Platz haben. Ich glaube, alle Beteiligten haben gezeigt, dass sie hier an einem Strang ziehen.
Ich würde mich freuen, wenn wir die maßgeblichen Herausforderungen auch in Zukunft gemeinsam anpacken könnten.
Nach erster Erhebung sind ca. 7 000 Haushalte mit ca. 20 000 Personen vom Juli-Hochwasser betroffen. Die Soforthilfe der erste Stufe soll vor allem schnell helfen. Die Betroffen sollen notwendigste Dinge wie Hausrat oder Anforderungen an Unterkunft schnell wiederbeschaffen können. Nicht jeder ist finanziell in der Lage, das aus eigenen Mitteln zu bewerkstelligen. An der erweiterten Soforthilfe, an den Voraussetzungen und einer sorgfältigen Abwägung und Balance sowie an den mit den Verhandlungen mit den Versicherungen verbundenen Fragen arbeiten die Ressorts mit Hochdruck. Ich hoffe, dass wir auch diese erweiterte Hilfe schnell anbieten können.
Klar ist aber auch: Es handelt sich der Natur nach um Hilfen und nicht um Schadenersatz. Den kann nur eine Versicherung leisten. Elementarschadenversicherungen werden künftig unverzichtbar sein, meine Damen und Herren.
Ich bin sehr dankbar, dass dieser Antrag Gelegenheit gibt, die Erfahrungen auszuwerten und die Defizite, die es ohne Zweifel noch in vielen Bereichen gibt, genauer zu analysieren. Jedes Hochwasser ist immer auch notwendiger Anlass zur Prüfung von Ursachen und von Defiziten. Wir können das gleich bei der Mündlichen Anfrage sicher noch vertiefen.
Ihre Vorschläge im Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen viele der ohnehin bereits laufenden Aktivitäten bei Kommunen und Land noch einmal vor. Da gibt es sehr viele Schnittmengen, sehr vieles, was vor Ort schon umgesetzt wird.
Was in dem Antrag aber fehlt, ist eine zusammenfassende Analyse. Nur daraus können am Ende zukunftsgerechte Antworten entwickelt werden. Daher gilt bei der Analyse der Ursachen auch: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, um sicherzustellen, dass die notwendigen Konsequenzen angesichts der erheblichen finanziellen Anforderungen, aber auch die vorausschauende Analyse eines offensichtlich dynamischen Entwicklungsprozesses hinsichtlich der Schwere von Wetterereignissen richtig gesteuert werden.
In den letzten Jahren hat sich das Bewusstsein für die Gefahren durch Hochwasser und andere Extremwetterereignisse sehr stark weiterentwickelt. Die Elbehochwasser haben z. B. die Zusammenarbeit der Länder untereinander unglaublich vorangebracht. Ein Nationaler Hochwasserschutzplan, der hier entstanden ist, hat insbesondere dazu geführt, dass die länderübergreifende Zusammenarbeit, z. B. mit Mecklenburg-Vorpommern oder mit Brandenburg, sehr stark intensiviert wurde und wir dort jetzt gemeinsame Polder planen. Meine Staatssekretärin, Herr Oesterhelweg, ist auch in ständigem Kontakt mit dem Staatssekretär in Sachsen-Anhalt über genau solche Fragen.
Auch die Hochwasservorhersage wurde ganz deutlich verbessert. Ich glaube, die meisten der Helferinnen und Helfer hatten in den letzten Tagen und Wochen die kleine Hochwasser-App auf ihrem Smartphone; denn da kann man sozusagen in Echtzeit sehen: Wie entwickelt sich ein bestimmter Pegel? Steigt das Hochwasser noch? Ist der Scheitel erreicht, oder zu welchem Zeitpunkt ist der Scheitel zu erwarten? - Das sind bei der Planung und Vorsorge ganz wichtige Hilfen.
Wir müssen aber feststellen, dass die Kommunen im Harzvorland auf Ereignisse in diesem Umfang
nur zum Teil vorbereitet sind. „Die Kommunen“, schreiben Sie, „[sind] aufgrund ihrer zentralen Zuständigkeit bei der Umsetzung dieser Maßnahmen einzubinden.“ So steht es in Ihrem Antrag, Herr Oesterhelweg. Das ist aber zu wenig. Hochwasserschutz ist Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Kommunen, und das Land unterstützt sie da nach besten Kräften. Allerdings zeigen die letzten Hochwasser auch, dass eine stärkere Zusammenarbeit der örtlichen Akteure unerlässlich ist, um wirkungsvolle gemeinsame überregionale Vorsorgepläne zu entwickeln. Die Rolle der Kommunen beim örtlichen Hochwasserschutz hat sich sehr bewährt.
Es sind klar Erfolge der vom Land bei der Hochwasservorsorge eingesetzten Instrumente und der Arbeit der Kommunen sichtbar. Dazu gehören die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, die Erarbeitung von Hochwasserschutzplänen und die Unterstützung der Kommunen bei der Aufstellung von Hochwasserschutzkonzeptionen an kleinen Gewässern ebenso wie die Bereitstellung von Informationen in Form von Gefahren- und Risikokarten oder Stellungnahmen des Gewässerkundlichen Landesdienstes nach § 29 des Niedersächsischen Wassergesetzes.
Das Land unterstützt die Kommunen und Verbände zudem durch die freiwillige Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland. Das Bau- und Finanzierungsprogramm „Hochwasserschutz im Binnenland“ umfasst in diesem und im nächsten Jahr etwa 23 Millionen Euro. Auch in Südniedersachsen beispielsweise wurden erhebliche Mittel bereitgestellt. Der Landkreis Hildesheim, den ich hier beispielhaft nenne, wurde seit 2013 mit acht Maßnahmen und insgesamt 2,3 Millionen Euro gefördert. Die Gesamtkosten lagen bei 3,3 Millionen Euro.
Neben technischen Maßnahmen, meine Damen und Herren, werden seit 2016 aber erstmals auch einzugsgebietsbezogene Konzeptionen entwickelt. Hier nenne ich z. B. das Projekt „Kommunale InfoBörse Hochwasservorsorge“ (hib) bei der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. Dort wird gezielt auf die Kooperation zwischen Unterlieger und Oberlieger gesetzt. Vorbild war ein Projekt im Nordharz, das wir hier schon einmal diskutiert haben.
Trotz der eingetretenen erheblichen Schäden müssen wir für die zukünftigen Planungen bedenken: Diesmal hatten wir bei dem Starkregenereig
nis wegen der zuvor lange anhaltenden Trockenphase sogar noch Glück. Herr Oesterhelweg hatte darauf hingewiesen. Die Harztalsperren konnten durch die geringen Pegelstände im Vorfeld in ihren Gebieten noch nahezu den gesamten Abfluss im Harz oberhalb der Talsperren aufnehmen. Trotzdem gab es Ausuferungen im Harzvorland, und es ist sehr genau zu prüfen, wo und wie in Zukunft noch mehr Rückhalt möglich und erforderlich ist, auch bei der Talsperrensteuerung. Jede Möglichkeit der Rückhaltung muss auf ihre Wirksamkeit und natürlich auf das jeweilige Kosten-NutzenVerhältnis hin geprüft werden. Wo erreichen wir mit welcher Maßnahme die größte Wirkung?
Meine Damen und Herren, Klimaforscher sagen, Starkregen und Sommerhochwässer werden auch bei uns in Niedersachsen häufiger. Einen Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und Hochwässern hat jetzt eine Studie der TU Wien untersucht. Erstmals wurden dabei in einem Umfang, der 50 Jahre umfasst, 38 Länder und 4 000 Pegel untersucht. Ergebnis der Österreicher war, aktuell publiziert im Fachjournal Science: Der Klimawandel hat nachweislich einen deutlichen Einfluss auf Hochwasserereignisse, nicht immer der Höhe nach, sondern auch der zeitlichen Eintrittswahrscheinlichkeit nach. Es sind sehr unterschiedliche Dinge, die man sich da angucken muss.
Es ist aber auch eine interessante Studie, um z. B. abzugrenzen: Was ist möglicherweise durch stärkeren Niederschlag bedingt, und was ist möglicherweise durch verstärkte Versiegelung oder Verrohrung von Bächen oder Eingrenzung von Flüssen bedingt? - Auch diese unterschiedlichen Wirkungen kann man untersuchen.
Wir müssen in unsere Präventionsplanungen einbeziehen, je nach den Ambitionen, die wir haben, welche Wirkungen hier auch künftig der Klimaschutz erreichen kann. Wir haben mit dem Pariser Klimaabkommen eine wirklich herausragende Beschlusslage auf globaler Ebene. Aber Sie wissen alle, wir haben auch einige Länder, die plötzlich anfangen, zentrale Bestandteile infrage zu stellen. Deswegen wird es in Zukunft auch ganz maßgeblich davon abhängen, wie wir hier vorankommen. Was können wir sozusagen an künftigen möglichen Ereignissen durch einen konsequenten und wirkungsvollen Klimaschutz abmildern? - Das wird in all den Überlegungen zu berücksichtigen sein.
Ich will Ihnen daher einen ersten Ausblick auf die in Kürze vorliegende wissenschaftliche Bewertung
der Wirkungen des globalen Klimawandels auf die Entwicklung der Hochwasserabflüsse in Niedersachsen geben. Die Ergebnisse werden noch in diesem Herbst vorliegen. Ausgewertet wird dabei die Hochwasserkennung von 143 niedersächsischen Pegeln. Anhand von zwei Klimawandelszenarien wird geprüft, welche Auswirkungen sich für die Hochwasservorsorge und die Anpassung an künftige klimatische Entwicklungen ergeben.
Ich will dem Ergebnis, das in wenigen Wochen vorliegen wird, heute nicht vorgreifen. Aber ich kann Ihnen schon sagen, dass wir bei der Berechnung von Hochwasserschutzeinrichtungen, bei Bauwerken, bei Überschwemmungsflächen, bei der Planung der Kanalisation bis hin zum Katastrophenschutz und in vielen anderen Bereichen einen erheblichen Aufschlag einplanen müssen. Die Größenordnung wird noch genauer zu bestimmen sein.
Wir reden da über Zeiträume z. B. ab 2050 oder auch ab 2070. Was die Vorsorge angeht, die man treffen muss, so muss ein Bauwerk, das man heute errichtet, möglicherweise 50 oder 100 Jahre Bestand haben. Bei Deichen, Talsperren oder Rückhaltebecken sind erfahrungsgemäß Bauwerke geplant, die nicht nur über einige Jahre oder Jahrzehnte ihre Leistung bringen sollen, sondern über viel längere Zeiträume. Ich kann Ihnen sagen, dass die Folgen mittel- bis langfristig, auch finanziell, sehr herausfordernd sein werden. Darauf müssen wir uns bei allen Planungen einstellen.
Ein Kollege hat hier eben darauf hingewiesen, dass nicht jede Elementarschadenversicherung z. B. Schäden abdeckt, die durch Wasser entstehen, das von unten durch die Kanalisation hochgedrückt wird. Es wird z. B. eine ganz entscheidende Frage sein: Welche Leistungsfähigkeit hat unsere Kanalisation? - Man muss sich klarmachen: Das ist die teuerste Infrastruktur, auch historisch gewachsen, die wir in Deutschland haben. Deshalb wird das sehr genau zu untersuchen sein. Dafür werden wir im Herbst, glaube ich, wichtige Hilfestellungen bekommen.
Meine Damen und Herren, es gilt der Satz, dass Klimaschutz und Hochwasserschutz zwei Seiten einer Medaille sind. Wirkungsvoller Klimaschutz ist mittel- und langfristig auch Hochwasserschutz und natürlich Küstenschutz.
Darüber können wir streiten, Herr Dr. Hocker.
Oh!
Meine Damen und Herren, die Worst-Case-Szenarien des Klimawandels dürfen nicht eintreten. Das würde unsere Welt wahrscheinlich fundamentaler verändern, als wir es uns bislang in unseren schlimmsten Träumen vorgestellt haben.
Ich sage bei allem, was wir tun, aber auch: Ein 100-prozentiger Hochwasserschutz ist nicht möglich. Wir rechnen immer mit dem Schlimmsten und versuchen, das Schlimmste zu verhindern, aber eine 100-prozentige Sicherheit gibt es hier wie in vielen anderen Lebensbereichen nicht.
Ich würde mich freuen, wenn wir künftig auch das Projekt Elementarschadenversicherung auf Basis der Bund-Länder-Verständigung vorantreiben.
Das haben wir damals aus ComplianceGesichtspunkten zurückgestellt.
- Herr Birkner, die UMK, die Justizministerkonferenz und auch die Ministerpräsidentenkonferenz haben sich mit der Frage beschäftigt, ob beispielsweise eine Pflichtversicherung möglich wäre oder ob Mindeststandards denkbar wären, mit denen verhindert werden kann, dass jemand eine Versicherung abschließt und im Schadensfall merkt, dass bestimmte Fälle, die man sich in der Fantasie gar nicht vorstellen kann, gar nicht mitversichert wurden. Auch das ist ein Punkt, bei dem Verbraucherschutz wichtig ist.
Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Birkner, in der Sache gibt es überhaupt keinen Dissens. Gerade weil es aus historischen Gründen Bundesländer gibt, in denen der Anteil der versicherten Personen deutlich höher ist - beispielsweise in den östlichen Bundesländern; auch Baden-Württemberg hat einen deutlich höheren Anteil an Versicherten -, haben wir schon 2013 nach dem Elbehochwasser gesagt: Wir dürfen nicht darauf bauen, dass der Bund nach einem Hochwasser einen Entschädigungsfonds auflegt. Denn die anderen Bundesländer, die einen höheren Versicherungsgrad haben, werden immer sagen: Warum findet denn keine Eigenversicherung statt?
Deswegen haben wir die ganze Zeit auch für eine Elementarschadenversicherung geworben, aber gleichzeitig auf Bundesebene in vielen verschiedenen Sitzungen versucht, durchzusetzen, dass es hier Mindeststandards oder möglicherweise sogar
eine Pflichtversicherung gibt. Da können wir gerne weiter an einem Strang ziehen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst einige Vorbemerkungen machen.
Das Tief „Alfred“ hat ab Montag, dem 24. Juli 2017, in einer Kombination aus Höhen- und Bodentief bis zum 26. Juli 2017 ergiebigen Dauerregen im südlichen Niedersachsen sowie im Harz und Harzvorland gebracht. Innerhalb von 48 Stunden sind Niederschlagsmengen von zum Teil über 150 mm registriert worden. An einigen Messstationen wurde mehr als das Doppelte, zum Teil sogar das Dreifache des durchschnittlichen Monatsmittels für den Monat Juli verzeichnet.
Als Folge dieser Niederschläge kam es in den Flusseinzugsgebieten der Aller mit dem Nebenfluss Oker und zugehörigen Okernebenflüssen im nördlichen Harzvorland sowie der Leine mit Innerste und zugehörigen Nebenflüssen im westlichen und nördlichen Harzvorland und in einigen Nebengewässern der Weser zu teilweise großflächigen Überflutungen.
Darüber hinaus haben die Niederschlagsmengen teilweise zur Überlastung der Kanalisationssysteme geführt, was ebenfalls zu Überflutungen in Siedlungsbereichen geführt hat. Hier kam es zum Teil zu erheblichen Schäden sowohl an privaten Gebäuden als auch der öffentlichen Infrastruktur und auf landwirtschaftlichen Produktionsflächen.
Die Regenereignisse des Juli 2017 fügen sich aus Sicht der Landesregierung in eine Reihe von Extremwetterlagen ein, die in Niedersachsen in den vergangenen Jahren beobachtet werden konnten. Auch wenn es in der Vergangenheit immer schon einzelne Extremereignisse gegeben hat - soweit es sich um Einzelereignisse handelt, können sie nicht direkt dem Klimawandel zugerechnet werden -, zeigt sich: In der Summe nehmen solche Ereignisse zu. Und die Klimawissenschaft ist sich einig: In Zukunft werden wir mit einem weiteren Anstieg der Häufigkeit und der Intensität von Extremwetterereignissen rechnen müssen.
Auch in Niedersachsen sind heute schon klimatische Änderungen messbar und die daraus resultierenden Folgen für Mensch und Umwelt spürbar. Neben dem Klimaschutz ist daher die Anpassung an die Folgen des Klimawandels die zweite zentrale Säule der Klimapolitik des Landes.
Zu Ihren Fragen:
Zu Frage 1: Die intensiven und lange andauernden Niederschläge führten insbesondere in Steillagen des Harzes wie im Bereich von Radau, Wintertalbach und Gose zu Sturzfluten und zum Ausufern kleiner Gewässer - z. B. die Abzucht in Goslar - und zu unmittelbaren Überflutungen von Harzrandstädten. Auch im Einzugsgebiet des Weserberglands und des Harzvorlandes konnten die Gewässer und Hochwasserschutzeinrichtungen die Niederschlagsmengen nicht dauerhaft aufnehmen. Zum Beispiel hatte der Einstau des Hochwasserrückhaltebeckens Nette - darüber hatten wir heute Vormittag schon kurz gesprochen - für die Ortslage Rhüden nur kurzzeitig - d. h. über einen Zeitraum von acht Stunden - zu einer Entlastung geführt; durch den sehr hohen Zufluss der Schildau wurden dort Rekordwasserstände gemessen.
Im weiteren Verlauf der Flüsse stiegen die Pegel schnell an und erreichten trotz größtmöglichen Rückhalts der Harztalsperren vielerorts Rekordwasserstände: Nette, Oker mit den Pegeln Schladen und Ohrum, Innerste mit dem Pegel Heinde.
Genauere Aussagen zur Einordung des Ereignisses sind erst nach Auswertung der Pegel und der Statistiken möglich. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz und Naturschutz arbeitet mit Hochdruck an der Auswertung des Ereignisses.
Durch die Hochwasserwellen in Leine, Oker und Aller sind auch in den Städten Hannover, Braunschweig und Celle bis zum 4. August zwar auch sehr hohe Wasserstände eingetreten. Anfängliche Befürchtungen, dass kritische Marken überschritten werden, haben sich jedoch nicht bestätigt.
Die Harztalsperren konnten dank eines extrem niedrigen Füllstandes insgesamt 41,5 Millionen m³ zurückhalten, davon allein im Innerste-GraneOker-System ca. 30 Millionen m³. Wären größere Anteile dieses Oberharzabflusses nicht zurückgehalten worden, wäre die Situation im Harzvorland erheblich kritischer verlaufen.
Insgesamt hat das Julihochwasser gezeigt, dass die Kommunen im Harzvorland für Ereignisse in diesem Umfang nur zum Teil vorbereitet sind.
Anders als z. B. bei der Elbeflut 2013, bei der vorhandene Hochwasserschutzeinrichtungen nahezu durchgehend eine Überflutung von Siedlungsgebieten verhindert haben, waren bei dem jetzigen Ereignis erhebliche Siedlungsflächen von der Aus
uferung der Gewässer und Überflutungen aus der Siedlungsentwässerung betroffen. Zu nennen sind vor allem Siedlungsbereiche in Stadt und Landkreis Hildesheim, in Stadt und Landkreis Goslar, sowie in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel. Daneben sind in den Flussniederungen in größerem Maße landwirtschaftliche Flächen mit erntereifen Früchten eingestaut worden.
Die Folgen eines Hochwassers für Mensch, Umwelt und Sachgüter können nur begrenzt werden, wenn sich alle Betroffenen und für den Hochwasserschutz zuständigen Akteure der Risiken eines Hochwassers bewusst sind und geeignete Vorsorgemaßnahmen zur Minderung dieses Risikos treffen.
Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und auch im Niedersächsischen Wassergesetz sind keine Definitionen und demzufolge auch keine gesetzlichen Regelungen zum Hochwasserschutz vorhanden. Es ist daher eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Kommunen, den Hochwasserschutz, d. h. in diesem Fall den baulichen Schutz besiedelter Gemeindegebiete, zu gewährleisten. Dies kann nur gelingen, wenn in der örtlichen Gemeinschaft Alternativen entwickelt, in den demokratisch legitimierten Gremien diskutiert, beschlossen und in der Folge realisiert werden.
In diesem Zusammenhang wird häufig vom Staat gefordert, einen flussgebietsbezogenen Hochwasserschutz zu schaffen, der den örtlichen Hochwasserschutz ersetzt. Auch für diese Forderung gibt es keine Rechtsgrundlage. Allerdings bietet das Wasserverbandsgesetz den Kommunen die Möglichkeit, gemeinde- und landkreisübergreifende Hochwasserschutzverbände zu bilden. Diese können per Satzung die Aufgabe erhalten, flussgebietsbezogene Hochwasserschutzplanungen voranzutreiben und Hochwasserschutzanlagen als Maßnahmenträger herzustellen und zu unterhalten.
Ein gelungenes Beispiel für die Erarbeitung von flusseinzugsgebietsbezogenen Hochwasserschutzplanungen ist die Hochwasserpartnerschaft „Nördliches Harzvorland“. Diese Kooperation diente als Vorlage für den neuen Fördertatbestand „Konzeptionen zum Umgang mit den Hochwasserrisiken auf der Grundlage von Zusammenschlüssen mehrerer zuständiger Kommunen und/oder Verbände“. Neben derartigen Konzeptionen werden technische Maßnahmen und als weitere Unterstützung für die Kommunen seit 2017 auch das Projekt „Kommunale InfoBörse Hochwasservorsorge“ bei der Kommunalen Umwelt-Aktion U.A.N. durch das
Land gefördert. Das Land fördert Projekte der Kommunen nach Maßgabe des Haushalts mit bis zu 70 % der berücksichtigungsfähigen Kosten.
Ausnahmsweise kann die Höhe der Zuwendung bis zu 80 % betragen. Dies kam bislang bei Kooperationsprojekten von Ober- und Unterliegern zum Tragen, die sich zusammengeschlossen haben, um Konzeptionen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes aufzustellen.
Das Land hat bei der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, die mit der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes von 2009 in nationales Recht umgesetzt wurde, einen wesentlichen Beitrag zur Hochwasservorsorge geleistet. Die in den Flussgebietseinheiten aufgestellten Hochwasserrisikomanagementpläne haben das Ziel, das Risiko hochwasserbedingter nachteiliger Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verringern. Dieses Ziel soll mit koordinierten Maßnahmen aller Beteiligten auch auf Ebene der Flussgebietseinheiten erreicht werden.
Im Rahmen eines Forschungsprojekts zur wasserwirtschaftlichen Folgenabschätzung des globalen Klimawandels für Niedersachsen wird in Kürze ein weiterer Baustein der Analyse der heutigen und künftigen Klimaentwicklung sowie deren Folgen für die Hochwasserverhältnisse vorliegen; ich hatte schon vorhin darauf hingewiesen. Schon eine dauerhaft zu erwartende Erhöhung der Niederschläge bzw. der Spitzenwerte um 10 %, 15 % oder 20 % kann massive finanzielle Folgen im Bereich der Kanalisation haben. Deshalb muss mehr denn je bei der Planung vorgesorgt werden. Infrage kommen verschiedenste Möglichkeiten zur Abflussverbesserung und zum Rückhalt im Einzugsgebiet, die im Einzelfall auf ihre Wirksamkeit geprüft werden müssen.
Wichtig ist allerdings mit Blick auf die Zukunft, weiter darauf zu dringen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Eigenvorsorge weiter ausbauen. Es müssen weit mehr als bisher die Möglichkeiten von Elementarschadenversicherungen genutzt werden. Eine Elementarschadenpflichtversicherung für Wohngebäude oder Mindeststandards vergleichbar der Kfz-Haftpflicht waren allerdings auf Bundesebene bislang nicht mehrheitsfähig. Solche Ansätze wären sowohl für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger als auch volkswirtschaftlich am günstigsten. Öffentliche Hilfen können und sollen eine Elementarschadenversicherung nicht
ersetzen. Einen absoluten Schutz vor Hochwasser wird es aber auch nicht geben.
Zu Frage 2: Zur Ermittlung der Schadensumfänge durch die fachlich betroffenen Ressorts und die Klärung der Frage, ob und wie Unterstützung geleistet werden kann, hat die Landesregierung einen ressortübergreifenden Arbeitsstab unter Federführung meines Hauses eingerichtet. Seine Funktion besteht - unter Wahrung der jeweiligen Ressortzuständigkeit - darin, die Aktivitäten in den Ressorts zur Schadensermittlung und bei der Erarbeitung von Hilfsprogrammen zu koordinieren sowie inhaltlich und zeitlich aufeinander abzustimmen.
Angestrebt werden Unterstützungsleistungen bei Schäden in Privathaushalten, in der Land- und Forstwirtschaft, bei Straßen und kommunaler Infrastruktur sowie bei Betrieben und Unternehmen.
Gegenwärtig findet eine von den zuständigen Ressorts innerhalb des Arbeitsstabes vereinbarte Schadensermittlung statt. Parallel entwickeln die Ressorts Hilfsprogramme, nach denen unter Berücksichtigung der ermittelten Schäden die über einen Nachtrag zum Haushaltsplan 2017 bereitgestellten Landesmittel vergeben werden sollen.
Die Soforthilfe für Privathaushalte kann ab dem 14. August - also seit einigen Tagen - bei den örtlich zuständigen Landkreisen, bei der Region Hannover sowie den kreisfreien und großen selbstständigen Städten beantragt werden. In einem zweiten Schritt sollen darüber hinaus zu einem späteren Zeitpunkt weitere Hilfen gewährt werden. Die hierfür erforderlichen Regelungen befinden sich noch in der Abstimmung.
Nach der gegenwärtigen Arbeitsplanung wird angestrebt, dass die Regelungen für Hilfeleistungen des Landes für alle Schadensbereiche Anfang September 2017 in Kraft treten können.
Zu Frage 3: Einzelne Wetterereignisse können nicht direkt dem Klimawandel zugerechnet werden. Um den Einfluss des Klimawandels zu erfassen, müssen immer längere Zeiträume betrachtet werden. In der Regel werden in der Klimawissenschaft Zeiträume von 30 Jahren verglichen.
Die bisher vorliegenden Daten des Deutschen Wetterdienstes deuten auf eine Zunahme der Starkregenereignisse hin. Die Zeitreihen für das Identitätsmerkmal „Starkregen“ sind allerdings noch zu kurz für eine generelle Aussage.
Eigene Analysen des Landes zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Extremwetter- und Hochwasserereignisse zeigen für die jüngere Vergangenheit keinen einheitlichen Trend in ganz Niedersachsen. Regional zeichnen sich aber, vor allem in den Sommermonaten, zunehmende Tendenzen ab, die sich in den Projektionen der Klimamodelle für die Zukunft fortsetzen.
Ein Zusammenhang zwischen dem Klimawandel und Hochwässern wird insbesondere in einer von der TU Wien geleitete Studie dargestellt. In dem internationalen Großprojekt wurden Datensätze aus 50 Jahren von über 4 000 Stationen aus 38 Ländern gesammelt und ausgewertet und im Fachjournal Science veröffentlicht. Darin zeigt sich ein deutlicher Einfluss auf Hochwasserereignisse. Erkennen lässt sich das am besten daran, dass sich das Auftreten der Hochwässer über die Jahre zeitlich verschiebt. Je nach Ursache der Hochwasserereignisse treten sie in manchen Regionen immer früher, in anderen immer später auf. Die Analyse lässt auch eine Abgrenzung zu anderen Ursachen wie Versiegelung und Verlust der Auen zu.
Hinweise auf den Zusammenhang zwischen Klimaerwärmung und Extremwetter geben auch die physikalischen Grundlagen: Wärmere Luft kann mehr Wasser aufnehmen, und es steht somit mehr Wasserdampf zur Niederschlagsbildung zur Verfügung. Die Klimawissenschaft ist sich daher weitgehend einig: In Zukunft werden wir mit einem weiteren Anstieg der Häufigkeit und der Intensität von Extremwetterereignissen rechnen müssen.
Extremwettereignisse sind dabei immer eine Auswirkung der allgemeinen klimatischen Änderungen. Diese sind schon heute in Niedersachsen nachweisbar. Messungen zeigen seit 1881 eine Temperaturzunahme um durchschnittlich etwa 1,5 °C. Besonders deutlich zeigt sich das im Winter und im Frühjahr. Auffällig ist zudem die Häufung überdurchschnittlich warmer Jahre seit Ende der 1980er-Jahre. In der Folge gibt es auch mehr Tage mit sehr hohen Temperaturen.
Seit 1881 sind die Jahresniederschlagssummen um 94 mm gestiegen. Beobachtbar ist insbesondere im Frühjahr, Herbst und Winter ein Anstieg der Zahl der Tage mit hohen Niederschlagsmengen.
Die Folgen dieser klimatischen Änderungen erstrecken sich im Grunde auf alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche des Landes. Neben dem Klimaschutz ist daher die Anpassung an die Folgen des Klimawandels die zweite zentrale Säule.
Unter anderem wurde die Klimafolgenanpassung deshalb als zentrales Ziel im Entwurf des Klimagesetzes der Landesregierung verankert. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Anpassung an den Klimawandel als zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge in das Verwaltungshandeln integriert werden muss.
Außerdem ist ein Klimakompetenznetzwerk für Niedersachsen im Aufbau. Aufgabe dieses Netzwerks wird es sein, fachliche Grundlagen zu erarbeiten, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse aufzugreifen, z. B. im Bereich der Klimamodellierungen, die Folgen des Klimawandels für die Regionen in Niedersachsen abzuschätzen und für einzelne Regionen Anpassungsmaßnahmen zu entwickeln, das Klimawissen insgesamt zu bündeln und als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Kommunen, Landwirte, Naturschutz, Unternehmen und letztlich jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger zur Verfügung zu stehen.
Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben natürlich sehr unterschiedliche Regionen, die unterschiedliche Ausprägungen aufweisen. Wir haben jetzt die besondere Belastung durch Hochwasser im Harz und im Harzvorland gesehen. Wir hatten einige Male Wetterlagen, die dazu geführt haben, dass insbesondere auch die Elbe erhöhte Wassermengen führte. Wir haben im Osten Niedersachsens, im Uelzener Raum, vermehrt mit Dürre und wenig Niederschlag zu rechnen, was dort gerade für die Landwirtschaft ein Problem sein kann. Außerdem stellt der Küstenschutz immer eine zentrale Herausforderung dar.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Heere, die U.A.N. wirkt hier als Kooperationspartner für solche flussgebietsbezogenen Kooperationsprojekte. Wir haben ein Projekt an der Aller. Insgesamt gibt es drei. Bei dem einen Projekt haben sich 30
Kommunen zusammengetan, bei dem anderen Projekt 15. Sie planen für einen Abschnitt, der möglicherweise von Hochwasser betroffen sein kann. Der Vorteil ist, dass sich Oberlieger und Unterlieger abstimmen. In der Vergangenheit hat man oft schlicht und einfach gesagt: Das Wasser muss schneller abfließen. - Wir hatten die Diskussion auch heute Morgen; Herr Oesterhelweg hatte auf die Unterhaltung der Gräben hingewiesen. Das spielt natürlich eine Rolle. Aber wir wissen heute natürlich auch: Wasser, das schnell abfließt, ist vielleicht für den Oberlieger gut, wird aber zum Problem für den Unterlieger.
Das heißt, die Tendenz geht heute dahin, zu prüfen, wie so viel Wasser wie möglich zurückgehalten werden kann. Das kann eine Aue sein, das kann eine Retentionsfläche in der Landwirtschaft oder ein Rückhaltebecken sein, das kann aber auch ein Mulden-Rigolen-System sein. Der Ansatz ist im Grunde genommen, das sozusagen über den Verlauf des Flusses hinaus im Gesamtbild zu betrachten.
Diese drei Projekte - neben dem Projekt im Harzvorland - sind auf dem Weg. Wir freuen uns auf jede andere Gruppe von Gemeinden, die sich hierbei engagiert.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wenn Sie das Diagramm 10 zu den Planzahlen ansehen - ich vermute, Sie haben dieselbe Unterlage wie ich -, dann werden Sie feststellen, dass wir für die Jahre 2018, 2019, 2020, aber auch für 2016/2017 einen kontinuierlichen Anstieg hatten
und dass wir in den Jahren 2007, 2008, 2009 und 2010 aus dem Aufbaufonds erhebliche Investitionen getätigt haben, die im Zusammenhang mit dem Elbehochwasser in Niedersachsen vorgenommen werden konnten. Dabei ging es um die Reparatur von Schäden, die im Zuge der Hochwasserereignisse zu Beginn des Jahrtausends angefallen sind.
Es gab danach bei den Istzahlen eine Senke. Aber das hängt auch immer davon ab, was vor Ort planungs- und baureif ist. Definitiv haben wir in der Haushaltsplanung die Planzahlen deutlich nach oben gesetzt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wir werden auch in Zukunft alles tun und uns alles angucken, was notwendig ist, um die Deichschäfer in ihrer Arbeit zu unterstützen. Auch ich kenne Herrn Krogmann. Ich weiß um seine Sorgen. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass uns sehr viel daran liegt, dass die Schäfer und die Schafzucht auch in Zukunft in Niedersachsen eine gute Zukunft haben.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete, im Vordergrund stand natürlich erst einmal die unmittelbare Hilfe vor Ort. Zwei Landkreise hatten Katastrophenalarm ausgerufen, um Hilfskräfte von außerhalb heranziehen zu können. Die Situation war so, dass nach den ersten zwei Tagen einige Hilfskräfte aufgrund
von Schlafmangel dringend eine Ruhepause brauchten. Deshalb ist von den Kommunen vor Ort entschieden worden, Kräfte von außerhalb hinzuzuziehen.
Darüber hinaus hat sich die Landesregierung insbesondere bemüht, eine Soforthilfe bereitzustellen, die nur deshalb so schnell kommen kann, weil der Landtag in großer Einmütigkeit dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen und damit auch Auszahlungen durch die Kommunen ermöglicht hat. Aktuell werden die Rahmenbedingungen für eine erweiterte Soforthilfe vorbereitet, um in den Bereichen, in denen es zu größeren Schäden kam, helfen zu können. Grundsätzlich aber ist die Soforthilfe, auch die erweiterte Soforthilfe, kein Schadenersatz. Das können am Ende nur Versicherungen leisten. Von daher werben wir sehr für den Abschluss einer Elementarschadenversicherung nicht nur für das Wohngebäude, sondern auch für den Hausrat.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Regel hat jedes Wohngebäude eine Brandschutzversicherung. Jedenfalls verlangen in der Regel Banken eine solche Versicherung, wenn man ein Haus finanziert oder kauft. Traditionell ist in den Wohngebäudeversicherungen mit Brandschutz aber nicht der Schaden durch Naturereignisse, sogenannte Elementarschäden, integriert,
teilweise auch nur für einige Schadensereignisse. Heute Morgen haben wir ein Beispiel über Fälle gehört, in denen das Hochwasser durch die Kanalisation ins Haus drückte. Diese Bereiche kann man nur dann voll abdecken, wenn man seine Wohngebäude durch eine Elementarschadenversicherung erweitert. Das ist grundsätzlich in ganz Niedersachsen möglich. In einigen wenigen Orten gibt es möglicherweise eine Eigenbeteiligung, die höher ist, oder eine Einzelfallprüfung. Aber es ist in jedem Fall ratsam, so etwas abzuschließen. Das gilt nicht nur für diejenigen, die glauben, von Hochwasser betroffen zu sein. Es kann nämlich auch andere Schäden geben, die möglicherweise große Folgen für die Substanz haben können.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich werden wir, denke ich, in Zukunft dahinkommen, dass nur derjenige, der sich nicht versichern kann, weil er beispielsweise in einem Gebiet wohnt, in dem er keinen Versicherer findet, oder dann, wenn er sich nur zu einer wirtschaftlich nicht vertretbar hohen Versicherungssumme versichern könnte, mit öffentlicher Unterstützung rechnen kann.
Die Kriterien dafür - das ist eine Bund-Länder-Verabredung - sollen bundesweit einheitlich entwickelt werden, auch damit beispielsweise Landwirte damit rechnen können, bundesweit einheitlich behandelt zu werden, und es nicht in jedem Bundesland völlig andere Regelungen gibt.
Wir sind jetzt dabei, genau abzuklären, wie wir diese Balance zwischen Eigenvorsorge, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und dem Vorsorgegedanken hinbekommen. Es darf keinesfalls eine Situation eintreten, in der jemand, der sich versichert hat, hinterher das Gefühl bekommt: Ich stehe schlechter da als derjenige, der sich nicht versichert hat. - Das wollen wir nicht.
Es muss einen ganz klaren Anreiz geben, sich selbst zu versichern.
Grundsätzlich muss man zu dem Vorsorgedanken, den Sie angesprochen haben, sagen: In den Hochwasserrisikomanagement-Richtlinien ist ganz klar vorgesehen, sich zuallererst zu informieren. Am einfachsten kann man seinen Schaden zu Hause z. B. dadurch verhindern, dass man, wenn man feststellt, dass es möglicherweise Hochwasser gibt, nachsieht, wo man sein Auto geparkt hat. Es gibt immer wieder Fälle, in denen jemand das Auto am Fluss stehen ließ und nicht damit rechnete, dass es zum Hochwasser kommt. Dann tritt ein Totalschaden ein, der absolut vermeidbar ist, wenn man sich rechtzeitig informiert.
Wenn man in einer Flussniederung lebt, kann man überlegen, wie man sicherstellen kann, dass im Zweifel der Keller so dicht ist, dass das Wasser nicht gleich hineinfließt.
Bei dem vorletzten Gewitterregen im Raum Hildesheim gab es folgenden Fall: In einem Tal sah es nicht so aus, als ab es eine Gefährdung geben könnte. In einigen Bereichen im Verlauf der Ortslage war aber ein kleiner Bach verrohrt. Das ist im Normalfall kein Problem. In dem Fall war aber das Rohr dicht, sodass das Wasser oben drüber durch Gärten und durch Gebäude geflossen ist, womit niemand je gerechnet hatte.
Das ist ein Aspekt, bei dem die Kommune vor Ort gucken muss: Haben wir möglicherweise Schwachstellen, auch auf öffentlichen Straßen oder durch Brückenquerschnitte? Vielfältige Fragen, die sich in dem Zusammenhang auftun, müssen vor Ort genau betrachtet werden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Becker, wir haben uns bei einigen Versicherern erkundigt und die Aussage erhalten: Wir versichern alle in Niedersachsen. - Das schließt aber nicht aus, dass einzelne Versicherer möglicherweise überhöhte Preise nehmen oder einzelne Versicherer möglicherweise versuchen, sogenannte schlechte Risiken loszuwerden und kündigen, wenn es zu einem Schadensfall gekommen ist.
Deshalb ist es immer wichtig, dass sich die Menschen erkundigen, ob wirklich eine besondere Betroffenheit vorliegt. Es gibt eine grundsätzliche Einteilung in vier Gefahrenklassen. Davon hängt der Preis ab, zu dem diese Versicherung abgeschlossen werden kann. Die Altstadt von Goslar z. B. galt bisher nicht als besondere Gefahrenklasse. Da kann man sich in der Regel mit einer Summe zwischen 50 Euro und 100 Euro pro Jahr versichern, so die Aussage eines Versicherers. Ich möchte auf diesen Preis nicht festgelegt werden, sondern will Ihnen hier nur eine Größenordnung geben, die diskutiert wird.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Angermann, wir kommen aus einer Tradition der 60er-/70er-Jahre, in der es eine Zeit lang üblich war, Gräben oder Entwässerungsstrukturen schnurgerade zu bauen und am Ende das Ufer noch zu befestigen.
- Ja, diese Tradition hat sich geändert.
Wir haben heute eine andere Philosophie. Im Elbbereich geht man sehr stark dazu über, wieder Auen zu schaffen, um Rückhaltemöglichkeiten zu erhöhen und Abfließgeschwindigkeiten zu vermindern. Deswegen muss man bei der Unterhaltung der Gewässer sehr genau hingucken, um die richtige Balance zwischen dem notwendigen Abfluss, der notwendigen Entwässerung, aber auch den naturräumlichen Gegebenheiten sicherzustellen. Das kann auch bedeuten, dass im Hochwasserfall eine den Abfluss vermindernde Wirkung dazu führt, dass der Unterlieger möglicherweise nicht in kürzester Zeit alles Wasser bekommt.
Früher gab es eine Kanalisation mit einem Mischsystem. Regenwasser und Abwasser flossen also in demselben Kanal in die Kläranlage. Das hat dazu geführt, dass die Kläranlage ziemlich schnell übergelaufen ist und nicht nur Regenwasser in den Bach oder in den Fluss gelangte, sondern auch Schmutzwasser. Solche Mischwasserkanäle gibt es heute immer noch. Auch Hannover hat noch solche Mischwasserkanäle.
Dann kam die zweite Stufe: der Übergang zum Trennsystem. Regenwasser und Abwasser wurden also getrennt.
In der dritten Stufe, die es bisher nur in einigen wenigen Baugebieten gibt, geht man dazu über, für Abwässer Kanäle zu nutzen, aber für Regenwasser Muldensysteme nutzt, die dazu führen, dass das Regenwasser gar nicht erst in die Kanalisation eingeleitet wird.
Es sind jahrzehntelange Prozesse, solche Infrastrukturen Stück für Stück neu oder weiterzuentwickeln. Daher muss man sich zuerst die Schwachpunkte ansehen und da zuerst reagieren. Dafür ist so ein Hochwasser wie dieses am Ende auch ein Indikator. Man kann ganz genau sehen: Wo muss man etwas tun? Wo gibt es Handlungsbedarf? Wie entwickeln sich möglicherweise die Überschwemmungsflächen? Wo hat man in der Vergangenheit gedacht, da kommt vielleicht nichts hin, während jetzt die Wirklichkeit das Gegenteil bewiesen hat?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Pieper,
es handelt sich um ein Kooperationsprojekt, eine Hochwasserpatenschaft im Einzugsgebiet der mittleren und unteren Aller. Dort haben sich 15 Kommunen zusammengetan und lassen sich durch die U.A.N. beraten, um gemeinsam zu prüfen, wie sie den Hochwasserschutz verbessern können.
- Ja.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau König, der Finanzminister hat schon gestern darauf hingewiesen, dass die endgültigen Zahlen noch nicht vorliegen. Herr Schneider hat auf das Hochwasser im Jahre 2013 hingewiesen. Dieses Beispiel zeigt, dass die Abrechnung der Schäden sich teilweise über Jahre hinzieht. Ich glaube, es gibt immer noch Fälle, die noch in der Abwicklung sind. Von daher kann man jetzt auch noch nicht sagen, wie hoch am Ende der Anteil ist, der durch Versicherungen abgedeckt ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Hocker, Sie gehen da von einer falschen Voraussetzung aus. Wenn man glaubt, man kann alle Probleme abwenden, indem man sich nur auf Hochwasserschutz konzentriert,
dann sorgt man dafür, dass unsere Nachfahren einmal sagen werden: Was haben die denn da eigentlich gemacht? Sie hatten die Informationen, sie hatten die Daten, sie hatten die Prognosen, und sie haben nicht gehandelt. - Das wird das Urteil unserer Nachfolger sein, wenn wir nicht an beide Baustellen herangehen.
Was eine Hochwasserschutzmaßnahme kostet, hängt sehr stark davon ab, was im Einzelnen geplant ist. Das sind in der Regel sehr individuelle Lösungen.
Ich kann mir nur wünschen, dass auch Sie an dieser Stelle weiter konstruktiv mitarbeiten. Ich möchte nicht eine Situation erleben, wie wir sie in den USA haben, wo man sich der Diskussion über wissenschaftliche Fakten verweigert,
wo man Know-how von der Website löscht, wo man Experten entlässt.
Ich habe da so gewisse Ahnungen.
Als Industrieland sind wir auf Wissenschaft angewiesen. Ganz viele unserer Entscheidungen bauen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen auf, die mit einer hohen Signifikanz vorliegen. Die Klimawissenschaftler sind hier an vorderster Stelle mit dabei. Auf dieser Grundlage planen wir wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Ich kann Ihnen sagen: Wer das verweigert, der wird sich an unseren Nachfahren vergehen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Bosse, ich habe mir an einem der Ereignistage die Situation vor Ort angeguckt, zusammen mit Mitarbeitern der Harzwasserwerke. Wir haben gerade auch über diesen Aspekt gesprochen.
Fakt ist, dass die Talsperren zum Glück relativ leer waren. Sie haben im Grunde den gesamten Niederschlag aufgenommen, der oberhalb des Talsperrenspiegels niedergegangen ist. Das waren aber teilweise nur 10 oder 15 % des Niederschlags im Flusseinzugsgebiet. Der Rest des Niederschlags ist eben unterhalb der Talsperre niedergegangen. Die Entlastung durch die Talsperre lag in diesem Bereich - ich meine, es im Kopf zu haben - bei etwa 13 oder 14 %. Das ist aber immer noch eine erhebliche Menge.
Die Talsperren werden insbesondere zur Trinkwassergewinnung genutzt. In solchen Situationen merkt man aber, dass sie auch eine Hochwasserschutzfunktion haben. In Zukunft soll das verstärkt in die Planungen einbezogen werden. Es soll z. B. sichergestellt werden, dass Puffer vorgehalten werden, die man im Notfall nutzen kann. Von daher wird die Integration der Steuerung unserer Talsperren in Hochwasserschutzsysteme und Hochwasserrisikoanalysen in der Zukunft noch verstärkt werden.
Die Harzwasserwerke sind sehr an einem Dialog mit den Kommunen interessiert. Aus dieser Richtung kam auch die Anregung, wissenschaftlich zu untersuchen, was sich im Harzvorland noch verbessern lässt.
Ich glaube, dass man heute sagen kann: Wir hatten großes Glück, dass wir diese Potenziale hatten. Ich hoffe, dass diese Puffer auch in Zukunft zur Verfügung stehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, seit Anfang dieser Woche kann man sich die Formulare entweder im Internet herunterladen oder auch bei der Gemeinde oder beim Landkreis abholen. Seit gestern, seit dem Beschluss des Landtages, können die Kommunen auszahlen, wenn die Anträge vorliegen.
Da es sich bei der Soforthilfe um eine sehr unbürokratische Soforthilfe handelt, gehe ich davon aus, dass das jetzt unmittelbar erfolgen kann. Die Summen sind genannt worden: 500 Euro pro erwachsener Person und 250 Euro pro Kind. - Es gibt eine Mindest- und eine Höchstsumme. Aber ich hoffe, dass das jetzt auch so zeitnah wie möglich ankommt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bäumer, doch, ich kenne die Broschüre. Keine Frage! Die Maßnahme, die hier von den Versicherern geplant und damals von Bayern und zeitweilig auch von Niedersachsen unterstützt wurde, haben wir in einer Form weitergeführt, dass wir auf der Umweltministerkonferenz dafür geworben haben, grundsätzlich die Elementarschadenversicherung zur Pflicht bei Wohngebäuden zu machen. Das hat auch eine Mehrheit in der Umweltministerkonferenz gefunden, ist allerdings in der weiteren Beratung von der Bundesregierung leider nicht aufgegriffen worden. Ansonsten hätten wir eine solche Pflichtversicherung längst haben können.
Denkbar wäre, als Alternative einen Mindeststandard festzulegen, beispielsweise festzulegen, dass bei Wohngebäuden, die z. B. aufgrund einer Anforderung von Banken versichert werden, grundsätzlich auch Elementarschäden mitzuversichern sind. Das haben wir beispielsweise bei der KfzHaftpflicht. Da ist meines Wissens eine Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden vorgesehen.
Das würde verhindern, dass sich die Versicherten am Ende immer mit der Frage auseinandersetzen müssen: Habe ich mich wirklich gegen alle möglichen Risiken versichert? Habe ich mich gegen alle Regenereignisse, gegen alle Sturmereignisse und gegen alle denkbaren anderen Schäden versichert? - Das wäre aus meiner Sicht die „richtigste“ Lösung. Daneben haben wir auch intensiv für die Elementarschadenversicherung geworben, das allerdings nicht mit dieser Broschüre.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hillmer, das Thema lässt sich nicht auf Landesebene allein lösen. Es lässt sich nur durch eine bundesgesetzliche Regelung anpacken. Deswegen haben wir auf der Umweltministerkonferenz dafür geworben, dass hier bundesrechtliche Grundlagen geschaffen werden. Aber das war am Ende nicht mehrheitsfähig.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dammann-Tamke, grundsätzlich ist - das sagen die großen Versicherungen - in Niedersachsen jeder Ort versicherbar. Ob das in jedem Einzelfall stimmt? Ich bin jedem dankbar, der mir ein Gegenbeispiel dafür liefert. Die eine Frage ist: Gibt es Fälle, in denen das nicht der Fall ist?
Die zweite Frage ist: Gibt es Fälle, in denen es wirtschaftlich nicht zumutbar ist? - Auch das würde mich interessieren. Genau das war der Grund dafür, dass wir gesagt haben, wir wollen eine Lösung nicht nur für die Menschen erreichen, die auf dem Berg oder in einer ungefährdeten Region wohnen, sondern wir wollen gerade gute Lösungen für diejenigen, die in gefährdeten Bachauen oder in Überschwemmungsgebieten leben, weil wir, historisch bedingt, Siedlungsgebiete haben, die stärker gefährdet sind als andere. Das ist der Grund dafür. Falls Sie ein Beispiel haben, bin ich insofern jederzeit offen dafür und schaue mir das an.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Angermann, die Frage dürfte sich an die Wasser- und Schifffahrtsdirektion richten. Rechtliche Grundlage ist die Wasserrahmenrichtlinie, die grundsätzlich vorsieht, dass Barrieren in den Fließgewässern abgebaut oder zurückgebaut und Fischaufstieg und Fischabstieg ermöglicht werden sollen. Was die Wasser- und Schifffahrtsdirektion im Einzelnen plant und für welche Staustufe möglicherweise eine weitere Vorhaltung notwendig oder ein Rückbau geplant ist, kann an erster Stelle der Bund beantworten. Wir könnten das allerdings auch recherchieren und Ihnen nachliefern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kortlang, ich habe bei jeder Gelegenheit, bei der ich am oder auf dem Deich oder in Gesprächen mit den Deichführern - sie kommen auch von der Küste - war, deutlich gemacht, dass ich den Küstenschutz für eine ganz, ganz elementare Frage halte. Der Küstenschutz ist zu gewährleisten. Der Küstenschutz ist auch in Zukunft bei allen nur denkbaren Szenarien zu gewährleisten. Das ist die Grundlage unserer Arbeit. Im Einzelfall ist immer abzuwägen, welche anderen betroffenen Schutzgüter es gibt. Aber aus meiner Sicht hat der Küstenschutz, hat die Deichsicherheit einen ganz hohen Rang.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Pieper! Wenn man einen Rückbau vornehmen müsste, müsste es ein Planfeststellungsverfahren geben, und dann müssten auch alle Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, weil das natürlich auch Folgen für Dritte hätte.