Thomas Schremmer

Sitzungen

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Starke Worte, Herr Kollege Meyer, dafür, dass Sie am Ende doch zustimmen! Vielleicht können wir das ja in der nächsten Legislaturperiode noch einmal miteinander bereden.
Ich finde, das Bundesverfassungsgericht hat dem Einwilligungsvorbehalt der Menschen, die einer Zwangsbehandlung zugeführt werden, einen guten Dienst erwiesen, indem der freie Wille dieser Menschen gestärkt wird. Das hat uns natürlich dazu veranlasst, eine solche Regelung nicht in aller Schnelle, sondern besonders gut und intensiv zu schaffen. Das ist meines Erachtens gelungen. Wir stärken den freien Willen und die Selbstbestimmung der Menschen, die von einer psychischen Krankheit betroffen sind und einer Zwangsbehandlung zugeführt werden, und wir schaffen mit dem PsychKG Klarheit auch für die Behandelnden.
Ich will, weil das meiste schon gesagt ist, in der Kürze der Redezeit noch einen Dank - insbesondere an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst - aussprechen. Wir haben ziemlich häufig mit Frau Brüggeshemke und Frau Dr. Schröder im Ausschuss zusammengesessen und uns darüber unterhalten, wie man das verfassungsrechtlich ordentlich machen kann. Ich finde, die beiden Kolleginnen aus dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst haben richtig gute Arbeit geleistet. Dafür herzlichen Dank!
Gleiches gilt für den Psychiatrieausschuss; das ist ein Ausschuss, der überwiegend mit ehrenamtlichen Expertinnen und Experten besetzt ist und wirklich außerordentlich gute Arbeit macht. Ich finde, auch die Besuchskommissionen leisten sehr gute Arbeit. Insofern gebührt auch den Menschen in diesem Ausschuss und den Besuchskommissionen unser Dank. Ich finde, sie sollten in Zukunft gestärkt werden. Besuchskommissionen sollten eigentlich überflüssig sein. Angesichts der Lage, die sie vor Ort manchmal vorfinden, kann man nur sagen: Es ist eine schwere Arbeit, und wir sollten sie weiterhin unterstützen.
Ich glaube, wir verabschieden heute ein gutes Gesetz, und ich freue mich, dass alle Fraktionen zustimmen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Matthiesen, im Grunde ist es doch ganz einfach: Sie haben schon heute die Wahl. Rot-Grün entscheidet sich heute für die Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention, Barrieren zugunsten von Menschen mit Behinderungen, von Seniorinnen und Senioren, von Pflegebedürftigen und von Familien mit Kindern abzubauen. Wenn Sie gegen unseren Antrag entscheiden, dann bleiben Sie dabei, dass das Herstellen von Barrierefreiheit Privatangelegenheit ist. Dann bleibt - völlig klar - Inklusion bei der CDU ein Lippenbekenntnis.
Es geht mitnichten um irgendwelchen Druck, den die Landesregierung bekommen hat, sondern es geht um den Druck, den Sie bekommen haben, Herr Dr. Matthiesen. Das haben Sie im Sozialausschuss eindeutig eingeräumt. Das ist eine Verbeugung vor der Immobilienwirtschaft.
Damit leisten Sie den Menschen mit Behinderungen, die übrigens draußen stehen, einen Bärendienst. Sie bitten sie nicht herein, sondern Sie lassen sie vor der Treppe stehen. Das ist alles, was ich dazu sagen kann.
In Deutschland gibt es ungefähr 800 000 barrierefreie Wohnungen. Gebraucht werden 3 Millionen, und zwar nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Pflegebedürftige, die nämlich aus ihrem vertrauten Umfeld heraus müssen, weil ihre Wohnungen nicht barrierefrei sind. Und dann fragen Sie einmal die Familien mit Kindern, was die sagen, wenn überall im Haus Hürden zu überwinden sind, oder ob es denen egal ist.
Aber man kann die Frage auch umdrehen: Was spricht eigentlich dafür, Wohnungen mit Barrieren zu bauen? - Das ist doch völlig gaga, wenn ich das mal so sagen darf.
Und erst recht gilt das für öffentliche Gebäude, für Hotels und für Gaststätten. Welchen Sinn macht es, Gebäude nur teilweise für alle Menschen erreichbar zu gestalten? Sie meinen: Für Kunden vielleicht, für andere Besucher und Lieferanten möglicherweise, für Beschäftigte sowieso nicht. - Das ist doch schlicht mittelalterlich. Sie leisten genau diesen Menschen einen Bärendienst.
Ein zweiter Punkt, und der ist entscheidend: Wir erleben aktuell einen Bauboom Wenn wir nicht jetzt für Neubauten die Konsequenzen ziehen, dann wird das hinterher viel teurer. Das sagen Ihnen alle.
Ihr einziges Argument, Kollege Matthiesen, nämlich die Kostenfrage, ist im Übrigen auch noch falsch. Der Beleg dafür ist erbracht worden. Ich habe Ihnen einmal eine Studie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom April dieses Jahres mitgebracht. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg - den kennen Sie wahrscheinlich -, hat dazu gesagt - ich zitiere -: Die vorliegende Studie belegt, dass barrierefreies Bauen keine Frage der Kosten ist.
Die Studie belegt ganz eindeutig, dass Barrierefreiheit nur gut 1 % der Gesamtkosten ausmacht. 1 %!
- Ich gebe Ihnen das gern Frau König. Sie haben das wahrscheinlich nicht gelesen, weil es Sie nicht interessiert.
Für eine 75 m² große Wohnung wären das Mehrkosten in Höhe von 21,50 Euro/m², Fenster, Türen, Balkone, Aufzüge nach DIN, Barrierefreiheit inklusive. Das können Sie alles nachlesen. Damit ist das einzige Argument, das Sie haben, entkräftet. Auf Dauer heißt das ganz einfach: Die CDU ist von gestern. Barrierefreies Bauen liefert für Nutzerinnen und Nutzer und für Investorinnen und Investoren nur Vorteile.
Wir haben heute einen Änderungsantrag vorgelegt, der nichts anderes sagt, als das, was wir in mehreren Sozialausschusssitzungen gemeinsam besprochen haben, was seit Jahren in der Musterbauordnung steht, was überall Standard ist. Aber Sie wollen das nicht. Das können Sie draußen nicht erklären, das können Sie hier drin nicht erklären. In der nächsten Legislaturperiode werden Sie jedenfalls keine Gelegenheit haben, das noch einmal abzulehnen, weil wir das mit Mehrheit verabschieden.
Damit leisten Sie den letzten Beweis, dass Inklusion bei Ihnen weder im Schulbereich noch in diesem Bereich eine Rolle spielt.
Vielen Dank.
Herr Schattenminister, Sie hätten doch einen Antrag in Ihrem Sinne in den Sozialausschuss einbringen können.
Aber davon war bis ganz zum Schluss überhaupt nicht die Rede. Im Gegenteil! In der letzten Sozialausschusssitzung, bei der wir uns vor Sitzungsbeginn noch einig waren, haben wir gehört: „Nein, nein; das gilt alles nicht mehr, weil wir gestern mit der Wohnungswirtschaft gesprochen haben“ -
und das auch noch zu einem Thema, bei dem die Wohnungswirtschaft nach dieser Studie, die ich Ihnen gleich überreichen werde, völlig falsch liegt.
Die Frage, warum Sie nichts eingebracht haben, ist also ganz einfach zu beantworten: Sie haben keinen Mumm, hier anständige Politik für Menschen mit Behinderungen zu machen.
Das ist der einzige Grund, warum Sie sich verweigern. Die einzige barrierefreie Verbeugung, die Sie machen, ist die Verbeugung vor der Wohnungswirtschaft.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Das klinische Krebsregister ist völlig unabdingbar, wenn man die Kombination mit dem epidemiologischen Krebsregister sieht. Wir haben dann wirklich die Möglichkeit, Qualitätssicherung in der Krebstherapie, in der Tumortherapie nachzuvollziehen. Das bedeutet für die betroffenen Patientinnen und Patienten mit Sicherheit einen auch wissenschaftlichen Fortschritt. Deswegen ist es richtig, das jetzt zu machen.
Ich hätte mir gewünscht, dass die CDU im Ausschuss vielleicht auch einzelne Vorschläge dazu unterbreitet hätte, wenn es ihr denn nicht schnell genug gegangen wäre oder dort eine andere Auffassung bestanden hätte. Wir wollen diesen Gesetzentwurf jedenfalls heute verabschieden. Es ist
auch bedauerlich, dass die Ärztekammer aus vermeintlich betriebswirtschaftlichen Gründen hier nicht mehr zur Verfügung steht. Insofern hat der Kollege Schwarz alles gesagt.
Obwohl es heute aller Wahrscheinlichkeit nach nicht meine letzte Rede hier im Landtag sein wird - die wird wahrscheinlich erst in fünf Jahren, nach zehn Jahren grüner Regierungsbeteiligung, kommen -, möchte ich trotzdem - weil es die letzte Rede für diesen Plenarabschnitt ist - meinen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss richten, insbesondere an den Kollegen Uwe Schwarz. Ohne ihn wäre ich mit Sicherheit in manchen Punkten nicht zurechtgekommen. Das kann ich so sagen. Ich danke auch dem Vorsitzenden Holger Ansmann und meiner Kollegen Filiz Polat, die wahrscheinlich schon in Berlin ist; sie ist jedenfalls nicht hier. Viel Glück im Haifischbecken, würde ich sagen. Danke an die sozialliberale Kollegin Sylvia Bruns, aber auch an den Kollegen Matthiesen. Er ist ja in der CDA, und heute hat er zumindest von der Lautstärke her mal wie ein Gewerkschafter geredet. Das hat mir einigermaßen imponiert.
Ich möchte mich natürlich auch bei den Kollegen Norbert Horn und Herrn Pohl bedanken, die uns im Ausschuss immer unermüdlich unterstützt haben. Und ich möchte mich ganz zum Schluss noch ganz ausdrücklich bei jemanden bedanken - ich sage das jetzt nicht pathetisch, sondern weil davon überzeugt bin -, der mit Sicherheit auch ab und zu mal zuguckt. Das ist der Kollege Norbert Böhlke, mit dem ich zwar nicht lange zusammenarbeiten durfte, der aber wirklich ein fröhlicher Sozialpolitiker war. An dieser Stelle kann man erkennen, dass Sozialpolitik zwar eine ernste Angelegenheit ist, aber man als Mensch, der Sozialpolitik macht, nicht immer nur mit einem verbissenen Gesicht herumlaufen muss.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich möchte noch einmal auf die Förderkulissen zu sprechen kommen. Ich frage die Landesregierung, welche Fördermöglichkeiten bezüglich der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum es seitens des Landwirtschaftsministeriums aus den Förderprogrammen für den ländlichen Raum gibt.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Dank gilt auch der FDP-Fraktion, insbesondere Sylvia Bruns. Der Titel des Antrags könnte auch heißen: „Männer haben Angst - Frauen sind schlauer“, mit Bindestrich, nicht mit Komma.
Da ist sicherlich was dran. Wir Männer haben ein anderes Risikoverhalten als Frauen: Wir rauchen häufiger - jedenfalls ist das die Erkenntnis. Wir fahren manchmal vielleicht auch schnelle Autos - jedenfalls einige.
Wir trinken mehr Alkohol - auch das darf man.
Der Unterschied zwischen Männern und Frauen ist aber auch der, dass Frauen viel häufiger zu Vorsorgeuntersuchungen gehen als Männer. Deswegen ist der Antrag genau richtig.
Ich will noch zwei Sachen zu den Angeboten sagen.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung setzt auf Erkenntnisse in der sogenannten Gendermedizin. Sie hat ein Online-Männergesundheitsportal. Dort werden zielgruppenspezifisch Informationen nicht nur zu Prostatakrebs, sondern auch zu vielen anderen Dingen für diejenigen zur Verfügung gestellt, die das so niedrigschwellig wie möglich machen wollen.
Es gibt aber auch sehr engagierte Selbsthilfegruppen. Dahin dürfen übrigens auch Frauen gehen. Männer scheuen sich oft davor, das zu Hause anzusprechen. Wir haben auch jemanden von der Selbsthilfegruppe in Salzgitter hier. Das ist Herr Deppe. Er sitzt dort bei den Besucherinnen und Besuchern. Herzlich willkommen!
Die Männer, die Probleme haben, können sich hinterher mit ihm treffen. Er kann ihnen etwas über diese Krankheit erzählen.
Was in diesen Selbsthilfegruppen passiert, finde ich richtig gut. Es ist ein geschützter Raum. Man kann sich offen über die Krankheit austauschen. Es gibt Folgen, mit denen wir uns ungern beschäftigen, weil sie für uns Männer persönlich sicherlich sehr gravierend sind, wie z. B. Inkontinenz und Impotenz. Das sind natürlich Tabus, über die man in solchen Selbsthilfegruppen gut reden kann. Deswegen finde ich das Angebot ganz hervorragend. Vielen Dank für diese ehrenamtliche Arbeit!
Wir haben uns im Sozialausschuss sehr gerne auf diesen gemeinsamen Antrag geeinigt und hoffen, dass die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen mit dem heutigen Tage vielleicht ein bisschen besser wird.
Wir stimmen natürlich sehr gerne zu.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie man von Herrn Jasper gehört hat, sind
wir relativ schnell: Er hat gesagt, die CDU-Fraktion habe bereits „im August 2018“ einen Gesetzentwurf angemahnt.
- Ich weiß, da hat er sich versprochen.
Insofern können wir das hier eigentlich kurz machen. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Kollege Schwarz hat gesagt, dass wir ihn so zügig wie möglich beraten.
Wir haben aber noch mehrere andere Gesetzentwürfe zu beraten. Insofern wirkt die Überschrift Ihrer Aktuellen Stunde, Herr Dr. Birkner, für mich wie eine Art Vollverschleierung; denn die eigentliche Agenda im Hintergrund ist bei der FDP - jedenfalls nach meinen Erfahrungen -: Freie Fahrt für Sonntagsshopping in den Kommunen, und zwar an jedem Sonntag. Sie haben auch nicht geklatscht, als Herr Jasper hier seine Ideen vorgetragen hat. Insofern, glaube ich, nutzen Sie das hier zu diesem Zweck.
Es gibt aber kein Grundrecht auf das Shopping am Sonntag. Das hat das Bundesverfassungsgericht übrigens bereits 2009 festgestellt. Insofern hätte man auch schon in der vorigen Legislaturperiode darauf reagieren können. Das Verfassungsgericht hat gesagt, dass das Recht auf Arbeitsruhe im Sinne des Schutzes von Familien vorrangig ist. Das ist der entscheidende Maßstab, an den wir uns halten sollten. Ich zitiere aus der Urteilsbegründung:
„Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Ladenöffnung bedeutet dies, dass die Ausnahme eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes bedarf. Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse … potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht“.
Daran haben wir uns zu halten, und daran kann man auch ohne juristisches Staatsexamen erkennen, dass eine - von wenigen geforderte - beliebig ausgeweitete Öffnung an vielen Sonntagen keinesfalls der Verfassung entspricht - im Übrigen erst recht nicht, wenn sie anlasslos zustande kommt.
- Genau. Auch dieser Punkt ist einer Beratung zuzuführen. Genau deswegen haben wir entschieden, dass wir das intensiv beraten wollen. Ich finde das richtig. Auch Sie haben deutlich gemacht, dass das richtig ist. Wir werden das am 7. September in einer öffentlichen Anhörung machen. Es gab bereits eine Verbandsbeteiligung. Die verschiedenen Stellungnahmen sind Ihnen bekannt. Ich glaube, das Grundproblem ist aber, dass wir uns darauf verständigen müssen, dass wenige Sonntage - ich sage Ihnen auch gleich meine Haltung dazu - reichen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben bei der vorherigen Aktuellen Stunde feststellen müssen, wie wenig Zeit wir den noch ungeborenen Kindern in Krankenhäusern für die natürliche Geburt und damit den Start ins Leben einräumen - und das aus rein wirtschaftlichen Gründen. Das haben wir vorhin festgestellt. Dafür soll aber rund um die Uhr innerstädtisches Shopping möglich sein.
Ich finde, man braucht weder fleißiger Kirchgänger noch aufrechter Gewerkschafter zu sein, um diesen gesellschaftlichen Widerspruch zu erkennen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gestern hat die FDP bei den Glücksspielbetreibern den Versuch unternommen, sich für Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenrechte einzusetzen. Ich bin sehr gespannt, wie das im Ausschuss sein wird, wenn wir uns um die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Einzelhandel kümmern.
Ich glaube, sie haben es verdient, dass Sie sich genauso intensiv darum kümmern, wie die Familien der im Einzelhandel Beschäftigten unter den Sonntagsöffnungszeiten leiden.
Ich bin mal sehr gespannt, wie Ihre Haltung im Ausschuss dazu sein wird.
Ich komme zum Schluss. Ich finde, das Bundesverfassungsgericht hat weise entschieden. Deswegen brauchen wir eine umfassende Anhörung. Wir werden diese mit den unterschiedlichen Interessenvertretern, den Gewerkschaften und Verbänden durchführen.
Aus meiner Sicht - das sage ich ganz deutlich - sollten wir es den Kommunen und Gerichten in der Zukunft möglichst leicht machen. Das bedeutet aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion: Vier Sonntagsöffnungen reichen im Prinzip. Die Anlässe sollten weitestgehend konkret beschrieben werden. Weitere Feiertage sind zu schützen. - Nicht mehr, und nicht weniger!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben erstens bereits in der Beratung im Ausschuss festgestellt, dass wir uns eigentlich einig sind, dass etwas passieren muss. Zweitens habe ich von Herrn Jasper gehört, dass wir uns auch einig sind, dass die Landesregierung nicht zuständig ist, aber erfolgreich handelt. Das finde ich sehr gut. Wenn wir uns drittens auch noch darauf verständigen würden, wie Frau Bruns es eben gesagt hat, dass eigentlich die CDU im Bund handeln müsste, aber nicht gehandelt hat, dann wäre ein gemeinsamer Antrag in Reichweite. Das ist hier aber offensichtlich nicht der Fall.
Fakt ist, das zeigt eine Rechnung: In Niedersachsen gibt es 102 Planungsbereiche, 2 davon sind rechnerisch unterversorgt. Es liegt auf der Hand, dass die Bedarfsplanung auch nach der Verkleinerung der Versorgungsbereiche mit Größen operiert, die mit dem realen Versorgungsbedarf nichts zu tun haben. Das ist aber eine Bundesaufgabe.
Ich will es noch einmal deutlich sagen - ich habe das schon beim letzten Mal getan; ich gehe davon aus, dass Sie mit Herrn Barjenbruch gesprochen haben -: Die Kassenärztliche Vereinigung unternimmt nicht nur einen Großteil dessen, was Sie in Ihrem Antrag fordern, sondern noch einiges mehr: Niederlassungsberatung, Umsatzgarantien, Sicherstellungszuschläge, Weiterbildungsförderung, Stipendien, Patenschaften und noch einiges mehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich glaube kaum, dass Sie wirklich glauben, dass eine Werbekampagne für das praktische Jahr in der Allgemeinmedizin die Zahl der Hausärztinnen und Hausärzte erhöhen würde. Solange wir die Versorgungsrealität nicht ordentlich in der Bedarfsplanung abbilden, werden wir immer einen Mangel haben. An dieser Stelle - das will ich jetzt noch einmal deutlich sagen - hat nicht die KV die Verantwortung, und auch die Landesregierung nicht, sondern der Bundesgesundheitsminister, Herr Gröhe. Er hat nämlich ein Versorgungsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht und hat 2015 ganz vollmundig eine Umverteilung im Jasper’schen Sinne - als Gesundheitssozialismus - für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte angekündigt,
gerade von den Ballungsgebieten in den ländlichen Raum. Schauen Sie sich das an! Bisher war das nur ganz viel heiße Luft, glaube ich, und das wird offensichtlich auch nicht viel mehr werden. Die Effekte lassen auf sich warten - genauso wie die Effekte bei den Terminservicestellen, die gesetzlich Versicherten innerhalb von vier Wochen einen Termin vermitteln sollen. Angenommen werden diese Servicestellen kaum. Die Zweiklassenmedizin wird kaum bekämpft. Wenn man nicht einen ernsthaften Versuch mit einer Bürgerversicherung unternimmt, wird das an dieser Stelle auch nichts.
Ich will auch noch etwas zu einer möglichen Landarztquote sagen, die jetzt über den Masterplan Medizinstudium ins Gespräch gebracht wird. Das wird - zumindest implizit - auch vom Kollegen Jasper immer wieder gesagt: Man müsse dort sozusagen regulierend eingreifen. Das wird diskutiert. Ich halte das für verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Ich glaube auch nicht, dass wir junge Menschen zwingen sollten, sich bereits mit 19 oder 20 Jahren zu entscheiden, wo sie nach Abschluss ihres Studiums arbeiten. Das halte ich für den falschen Weg. Außerdem birgt das die Gefahr der Kommerzialisierung der Vergabe der Studienplätze. Auch das fände ich nicht besonders schlau.
Neben der Anpassung der Bedarfsplanung sehen wir im Bund vor allen bei Änderungen im Medizinstudium und in der ärztlichen Weiterbildung Möglichkeiten. Dort ist der Bund in der Pflicht. Der Masterplan ist in der letzten Woche auf Druck der Länder allerdings - auch das muss man sagen - wieder unter Finanzierungsvorbehalt durch den Bund beschlossen worden. Das ist ein wichtiger Schritt. Aber ich glaube - letzter Satz -, die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesregierung tun hier in Niedersachsen, was sie nur können, um die Versorgung im ländlichen Raum zu verbessern. Genau das kann man vom Bundesgesundheitsminister nicht sagen. Insofern freue ich mich für den ländlichen Raum auf das Ende der Großen Koalition am 24. September.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Joumaah, Flickenteppich bleibt Flickenteppich. Sie stolpern in jedem Fall, egal, wie er aussieht. Insofern ist es unsere Aufgabe, das zu verändern.
17,36 Euro sind in dem Warenkorb für Gesundheitspflege enthalten. Davon wird einiges zu bezahlen sein. Ich habe noch keine Initiative von der CDU-Bundestagsfraktion oder von Ihnen hier gesehen, die dahin geht, dass man die SGB-IIRegelsätze erhöht oder den Warenkorb verändert. Der Warenkorb wird durch eine Verbrauchsstichprobe ermittelt, und diese bezieht sich auf die unteren Einkommensbereiche. Damit haben Sie das Problem, dass Sie immer nur bei denjenigen eine Stichprobe machen, die sowieso schon wenig haben. Aber Verhütungsmittel und andere Gesundheitsprodukte kosten für jeden gleich. Das ist aus meiner Sicht eine sehr fadenscheinige Argumentation
Sie sagen, es gibt keine validen Zahlen. Das mag sein. Deswegen macht man ja vielleicht auch mal ein Modellprojekt. In Niedersachsen werden jährlich 7 700 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Das Land bezahlt 2,8 Millionen Euro jährlich für Frauen mit niedrigem Einkommen, natürlich nicht nur für SGB-II-Leistungsempfängerinnen. Wenn man 500 Euro pro Schwangerschaftsabbruch ansetzt, dann macht das im Jahr 5 600 Abbrüche. Insgesamt sind es 7 700 in Niedersachsen. Daran können Sie sehen: 73 % aller - auch
unerwünschter - Schwangerschaftsabbrüche werden bei Frauen vorgenommen, die dafür kein Einkommen zur Verfügung haben. Daher spricht einiges dafür, dass man sagt: Lassen Sie uns das so regeln, wie wir das hier vorschlagen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nein, jetzt nicht. Ich rede jetzt zu Ende.
Wenn der Bund den Bedarf verneint - ich habe Ihnen gerade vorgerechnet, dass es den Bedarf offensichtlich gibt -, frage ich mich, wieso er dann Modellprojekte macht und wieso er nicht anschließend sagt: Aufgrund dieser Modellprojekte müssen wir nun doch in die Finanzierung einsteigen.
Das ist aus meiner Sicht fadenscheinig und zeigt - ich sage das ganz bewusst -, dass es vielleicht eine dahinter liegende andere Ideologie gibt. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass sich der Bund so verhält.
Es ist also gut, dass der Bund ein Modellprojekt durchführt, das Frauen wieder das Recht auf reproduktive Gesundheit gibt, und dass diese reproduktive Gesundheit nicht mehr vom Geldbeutel abhängt. Aber wir sagen - dazu stehen wir auch weiterhin -: Was wir brauchen, ist eine bundeseinheitliche Lösung für alle Frauen. Wir beschließen daher unseren Antrag für eine entsprechende Bundesratsinitiative. Ich bedaure sehr, dass gerade Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, unserem Antrag nicht folgen können.
Vielen Dank.
Zum ersten Punkt, zum Warenkorb bzw. zu den SGB-II-Regelsätzen, kann ich Ihnen eine einzige Antwort geben. Es gibt reihenweise Berechnungen, die viel seriöser sind als das, was der Bund im Augenblick an Berechnungen zu dieser Verbrauchsstichprobe durchführt.
Sie können einen der vielen Wohlfahrtsverbände fragen, beispielsweise den Paritätischen. Dieser und viele andere Verbände zeigen Ihnen auf, wie Warenkörbe heutzutage seriös berechnet werden können.
Ein Kollege hat es gesagt: Geschlechtsverkehr ist doch nicht vom Geldbeutel abhängig. Verhütung kostet für jeden Menschen gleich. Man hat also immer den gleichen Preis zu bezahlen.
Zweitens. Ich habe das doch eben vorgerechnet. Die 2,8 Millionen Euro werden nur für Frauen verwendet, die einen Abbruch nicht selbst finanzieren können. Das sind doch keine Millionärinnen. Das sind Frauen, die sich das nicht leisten können. Die können sich aus meiner Sicht im Vorfeld auch keine Gesundheitsleistung, also auch keine Verhütungsmittel, leisten.
Deswegen müssen diese Verhütungsmittel vom Bund bezahlt werden. Das brauchen wir und nichts anderes.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der 1. Mai naht: „Wir sind viele. Wir sind eins.“ Das ist der Tag der Arbeit und der Tag der Gewerkschaften, und es ist nicht der Tag von Martin Schulz oder von Dirk Toepffer oder von mir.
Zunächst vielleicht drei Anmerkungen zur Rede des Kollegen Toepffer:
Erstens. Nur mit Gewerkschaften gibt es aus meiner Sicht soziale Gerechtigkeit.
Zweitens. Ein wesentlicher Bestandteil des Namens Ihrer Partei ist ja das Wort Union. Das ist offensichtlich auch der einzige Teil, der Sie von der CDU mit Gewerkschaften verbindet.
Drittens. Nach dem 24. September wird es in Deutschland nur gerechter mit starken Grünen im Bundestag.
Gewerkschaften, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sind nicht ausschließlich Interessenvertretungen der Beschäftigten, sondern sie sind in Deutschland seit jeher auch ein starker Partner, der sich - insbesondere heute - klar gegen Rechts positioniert. Wir brauchen Gewerkschaften als eine gesellschaftliche Kraft, die für Solidarität, Weltoffenheit, Frieden und Gerechtigkeit eintritt - national wie international.
Wie dringend wir Gewerkschaften brauchen - Herr Kollege Toepffer mag verneinen, dass das so ist -, lässt sich an wenigen Zahlen deutlich machen. Im Dezember 2016 hat die Zahl der Leiharbeiter und -arbeiterinnen die 1-Million-Grenze geknackt. Auf Zeit und zu schlechter Bezahlung arbeiten in Deutschland so viele Menschen wie nie zuvor. Die vorgeblichen Bemühungen, die Leiharbeit zu ihrem Ursprungszweck zurückzuführen, sind allesamt gescheitert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Fast 600 000 Beschäftigte müssen ergänzend zum Lohn Hartz IV beantragen. Die Zahl prekärer Arbeitsverhältnisse nimmt zu.
Fast jeder fünfte junge Beschäftigte hangelt sich mit endlosen Kettenarbeitsverträgen durchs Leben. Das darf meines Erachtens nicht so weitergehen. Sachgrundlose Befristungen müssen abgeschafft werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Laut der neuesten Pressemitteilung des DIW ist der Anstieg der Realeinkommen auch weiterhin ungleich verteilt. Das ist die Krux an der ganzen Geschichte: Die höchsten Einkommen haben von 1991 bis 2014 um 26 % zugenommen. Das real verfügbare Einkommen der unteren 40 % dagegen sank in demselben Zeitraum. Das ist leider das Hauptergebnis - das muss ich auch sagen - einer deregulierenden Agenda-2010-Politik. Deswegen brauchen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gewerkschaften als Korrektiv in dieser Hinsicht, und ich sage Ihnen auch, warum. - Das ist nämlich genau der Punkt, über den der Kollege Toepffer aus meiner Sicht hier so hergezogen hat.
Wenn politische Interpretationen und der erlebte Alltag der Menschen immer weiter auseinanderdriften, dann wird eine Gesellschaft zunehmend instabil, und es entwickelt sich ein soziales und politisches Minenfeld, das aus meiner Sicht die Demokratie bedroht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Geschichte hat uns gezeigt, dass gerade faire Arbeitsbedingungen und gute Bezahlung vor
Rechtspopulismus schützen. Man kann es auch andersherum formulieren: Je weniger Menschen in unserem Land anständig behandelt werden und je weniger sie ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen können, desto anfälliger sind sie gegenüber den rechtspopulistischen Rattenfängern.
Gerade in diesen Zeiten, in denen Rechtspopulisten wie die AfD heuchlerisch vorgeben, sich für den sogenannten kleinen Mann - und „die kleine Frau“, füge ich hinzu - einzusetzen, was sie ja gar nicht machen, ist es mir wichtig, kurz an die Geschichte der Gewerkschaften zu erinnern. Vor 84 Jahren waren es die Nationalsozialisten, die kurz nach der Machtübernahme - ich glaube, bereits am Tag nach dem 1. Mai - die Gewerkschaften zerschlugen und sie in der Deutschen Arbeitsfront gleichgeschaltet haben. Das hat sehr viele Schmerzen hervorgerufen und dazu geführt, dass viele Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter inhaftiert worden sind.
Ich sage Ihnen: Manchmal kommt es mir heutzutage, wenn ich das alles so sehe, so vor, als wären die alten Geister wieder da. Deswegen beeindruckt es mich, dass die Gewerkschaften, allen voran Reiner Hoffmann als Vorsitzender des DGB, heute so deutlich darauf hinweisen - das machen sie auch mit diesem Motto zum 1. Mai deutlich -, dass sie als Erste ganz vorne stehen, wenn es darum geht, den Rechtspopulismus zu bekämpfen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ein gutes Beispiel dieser Gewerkschaftskraft ist vielleicht auch eines der Lieder, die hier in Niedersachsen entstanden sind - Sie kennen es alle -, nämlich das Lied der Moorsoldaten. Es ist damals in Papenburg im Konzentrationslager Börgermoor entstanden. Kurz nachdem es von Tausenden immer wieder gesungen worden ist, hat man versucht, es zu verbieten. Das ist allerdings nicht gelungen, und daran hat sich gezeigt, dass Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen eine riesige Widerstandskraft auch gegen Nazis entwickeln können. Wir sollten uns das zu eigen machen und mit ihnen gemeinsam den öffentlichen Raum wieder für uns reklamieren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Den Gewerkschaften geht es um Solidarität, um Solidarität in schwierigen Zeiten. Sie treten ein gegen Rechts; sie bekämpfen soziale und gesellschaftliche Missstände. Sie setzen sich für das Gemeinwohl ein; sie handeln international. Mit anderen Worten: Sie sind Demokratie. Deswegen bin und bleibe ich gerne Gewerkschaftsmitglied.
Ich fordere Sie alle auf: Haken Sie sich unter und kommen Sie am 1. Mai dorthin - meinetwegen auf den Trammplatz -, wo es wieder heißt: „Wir sind viele. Wir sind eins.“ Seien Sie dabei!
Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: Welchen Stellenwert haben die Gesundheitskonferenzen in den jeweiligen Gesundheitsregionen?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!
Herr Kollege Limburg, das ist keine Versammlung, es sind nur drei.
Ich mache es kurz, Herr Präsident.
Verehrte Frau Pieper, ich zeige Ihnen: Hier ist der Aktionsplan „Inklusion“.
Ihr Vortrag hat unter Beweis gestellt, dass wir den Antrag, den Sie eingebracht haben, sehr gewissenhaft beraten haben. Ihr Vortrag hat unter Beweis gestellt, dass Sie diese Beratung gewissenhaft protokollieren können. Mehr ist nicht passiert. Das war alles, was ich Ihrem Vortrag entnehmen konnte. Deswegen kann ich das relativ kurz machen. Der Kollege Schwarz hat alles gesagt. Der Aktionsplan ist beschlossen worden. Er ist für alle Behörden verbindlich.
Ich kann Ihnen gern ein paar Punkte aus diesem Aktionsplan vorlesen; denn offensichtlich haben Sie ihn gar nicht gelesen und nicht zur Kenntnis genommen.
Deswegen wissen Sie auch nicht, welche Maßnahmen in diesem Aktionsplan stehen. Ich kann gerne etwas daraus vorlesen. Auf Seite 17 heißt es beispielsweise:
„Ziel: Veranstaltungen des Landes sind barrierefrei.“
Es heißt dort „sind“ und nicht „sollen irgendwann barrierefrei sein“. Dazu heißt es:
„Öffentliche Veranstaltungen der Ministerien sind barrierefrei. Bedarfsgerecht werden Unterstützungssysteme zur Verfügung ge- stellt...“
Das nächste Ziel lautet:
„Das Ehrenamt und die Mitentscheidung von Menschen mit Behinderungen sind gestärkt.
Das Land wird Assistenzleistungen nach dem Vorbild der Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Leistungen... entwickeln.“
Ich lese Ihnen das einfach vor, weil das alles verbindliche Maßnahmen sind. Sie erwecken den Eindruck, das Gegenteil sei der Fall. Das finde ich unredlich. Deswegen sage ich es Ihnen noch einmal.
Ich werde noch einmal in der Wunde herumstochern. Das ist jetzt nämlich der nächste Punkt. Zum Landesblindengeld haben Sie ja leidlich Erfahrungen mit den Verbänden gesammelt, von denen Sie jetzt behaupten, sie seien nicht zufrieden. Kein einziger Verband hat gesagt, er sei nicht zufrieden. Nennen Sie mir einen!
Ich nenne Ihnen die nächste Maßnahme, die die Landesregierung durchführen wird:
„Das Landesblindengeld ist geändert und das Landesblindengeldgesetz angepasst.
Das Landesblindengeld wird auf der Grundlage eines zu ändernden Landesblindengeldgesetzes erhöht.“
Genau das haben wir jetzt zweimal gemacht.
Mehr ist eigentlich zu den Dingen, die Sie hier vorgebracht haben, nicht zu sagen.
Vielleicht noch eine letzte Bemerkung: Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz wird in Zukunft „Teilhabegesetz“ heißen. Auf Bundesebene haben CDU/CSU gesagt: Das Behindertengleichstellungsgesetz geht uns viel zu weit, wir nehmen nun die ganzen Maßnahmen heraus. - Sie wollen diese Maßnahmen über die Länderebene wieder einklagen. Das ist meines Erachtens auch unredlich.
Man kann eigentlich nur sagen: Dieser Antrag ist komplett überflüssig. Sie hätten ihn zurückziehen sollen. Sie haben das nicht gemacht. Also werden wir ihn heute ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Frau Kollegin Pieper, das ist möglicherweise nicht der ultimative Aktionsplan, aber es ist der Aktionsplan der Landesregierung. Das ist das, was gefordert worden ist. Das unterstützen die Verbände.
Ich kann Ihnen sagen, ich begreife sehr schnell. Deswegen habe ich auch mitbekommen, dass Sie gut protokolliert haben, was wir gemacht haben.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bruns, selbstverständlich gibt es in Hannover auch mobile Hühnerställe, z. B. Beispiel in Sorsum, in Degersen und in Uetze.
- In der Stadt natürlich eher weniger, aber es gibt in der Region Hannover auch mobile Hühnerställe.
Zum Kollegen Matthiesen: Den Ausdruck „Barrierefrauen“ fand ich witzig. Das wird vielleicht so sein, wenn der Frauenanteil auf eurer nächsten Liste 50 % beträgt, wie ihr das angekündigt habt.
Diese beiden Bemerkungen vorweg.
Ich finde auch, das ist insgesamt ein sehr technisches Gesetz. Aber sehr wichtig ist - das hat der Kollege Brunotte schon gesagt -, dass wir hinsichtlich der Ansiedlung von Gefahrstoffbetrieben eine deutlich klarere Regelung haben werden als bisher. Ich nenne nur die Stichworte Ritterhude, Eckert & Ziegler sowie Boehringer bei uns in Hannover. Wir hatten lange Diskussionen. Ich finde, das ist gut eingebracht worden. Das war auch lange überfällig.
Wenn man nach Berlin guckt - das hat der Kollege Matthiesen ja auch gemacht -, muss man allerdings ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Ich glaube schon, dass es gut ist zu sagen: Wir legen in der Baunutzungsverordnung ein urbanes Gebiet fest. Aber die Frage des Lärmschutzes spielt natürlich für die Bewohnerinnen und Bewohner eine riesengroße Rolle. Wenn jetzt die Große Koalition die Lärmschutzregelungen sozusagen hochregelt, sodass klar ist, dass dies eine Belastung an sich ist, dann ist das schwierig.
Wir wollen, dass der Flächenfraß aufhört. Auch dafür sorgt die Bundesregierung nicht, sondern sie hat auf Druck von Bayern einen FlächenfraßParagrafen in die Baurechtsnovelle eingebaut. Sie spricht damit eine Einladung zur planlosen Zersiedelung im dörflichen Bereich aus. Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir hier beabsichtigen. Das kann nicht richtig sein und ist auch nicht im Sinne der Ziele, die wir hier mit der Bauordnung verfolgen.
Um es noch einmal deutlich zu machen: Wir haben gehört und werden auch in der Anhörung im Ausschuss feststellen, dass an diese NBauO hohe Erwartungen geknüpft sind. Sie soll jetzt alles regeln, was im Baubereich zu regeln ist. Ich glaube, das überfrachtet dieses Gesetz auf jeden Fall. Man muss für den Spagat zwischen Qualität, Bürokratie, Nachhaltigkeit, Kosten und Sicherheit und auch Baugeschwindigkeit eine gute Lösung finden. Ich finde, die Landesregierung hat einen guten Entwurf vorgelegt.
Was die Barrierefreiheit angeht, zeigt z. B. die Kritik der Kommunen an diesem Entwurf, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Das kann ja nicht heißen, dass wir zu wenig machen, wie der Kollege Matthiesen gesagt hat, sondern wir machen offensichtlich sehr viel und sehr Gutes. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass wir die UNBehindertenrechtskonvention umsetzen wollen.
Hinsichtlich der Frage, ob man bei der Barrierefreiheit noch mehr hätte tun können, muss ich auch wieder nach Berlin zeigen.
Im Behindertengleichstellungsgesetz hat nämlich die Bundesregierung - ich glaube, insbesondere auf Betreiben der CSU - verhindert, dass weitergehende Regelungen zur Barrierefreiheit auch für den privaten Wohnungsbau eingezogen werden. Man muss leider sagen, dass auch diese Haltung bei der CDU/CSU zum Tragen gekommen ist.
Ich will noch etwas zu den Beratungen im Ausschuss sagen. Ich glaube schon, dass die Fragen der Genehmigungsfreistellung, also auch der Entbürokratisierung von Dingen, die im Baubereich wichtig sind, eine große Rolle spielen. Die Freistellung der mobilen Hühnerställe führt beispielsweise dazu, dass mit ihnen ordentlich gewirtschaftet werden kann. Ich finde auch, dass zum Klimaschutz die Frage gehört, wie wir die Energiewende gestalten, also auch die Frage, was wir eigentlich mit Kleinwindkraftanlagen und jenen machen, die eine Energieversorgung vor Ort realisieren wollen. Auch darüber, ob dies nicht wie in anderen Bundesländern dauerhaft freigestellt werden sollte, muss man reden. Ich glaube, wir werden noch reichlich Beratungsmöglichkeiten haben.
Zum Schluss noch Folgendes: Herr Kollege Matthiesen, es kann nicht nur das Ziel sein, die Baukosten zu senken, sondern das Ziel muss es doch auch sein, die Kosten insgesamt, also auch die Kosten derjenigen, die dann in diesen Gebäuden wohnen und arbeiten, zu senken. Dass man wieder Wasserzähler für ein ganzes Haus hat,
führt doch nur zu mehr Wasserverbrauch. Es ist auch nicht sinnvoll, die Energieeinsparverordnung zu schleifen; denn wir wissen, 60 % der Energieeffizienzgewinne kann man im Wohnungsbau und bei den Gebäuden erzielen. Das sollten wir uns immer vor Auge halten. Dazu dient dann auch die Befassung in diesem Gesetzgebungsverfahren.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es am Beispiel einer bestimmten Person einmal ein bisschen konkreter machen. Vorletzte Woche ist in der Zeitschrift Die Zeit ein Artikel von der Autorin Julia Friedrichs erschienen, die seit zehn Jahren über Kinderarmut schreibt. Ich lese nur einmal den ersten Absatz vor, der da lautet:
„Eine der Ersten“
- die sie traf -
„war Janina. Ich traf sie vor zehn Jahren in Bochum-Wattenscheid. Als ich sie kennenlernte, war sie elf Monate alt. Zwei Etagen unter ihr lebte ihr Opa. Sein Einkommen be
kam er vom Amt, genau wie ihr Papa und ihre Mama. Die beiden stritten oft, und Janina stellten sie zum Füttern in einem Autositz aufs Sofa, weil sie keinen Kinderstuhl hatten. An diesem Tag, es war der 24. Oktober, hatten Janinas Eltern noch sieben Euro auf ihrem Konto. Zu wenig, um bis zur November-Überweisung über die Runden zu kommen. Der Kühlschrank war leer, die Windeln... waren aufgebraucht, und immer wenn es an der Tür klingelte, zitterten die Eltern, aus Sorge, das Jugendamt würde kommen, um das Kind mitzunehmen und damit den einzigen Antrieb, diesen ganzen dreckigen Alltag auszuhalten.“
Das ist recherchiert und ein Originalzitat von einer Redakteurin, die sich seit zehn Jahren um Kinderarmut bemüht.
Ich finde, dieses Beispiel zeigt ganz deutlich, an welcher Stelle wir uns im Augenblick befinden. Da beißt die Maus überhaupt keinen Faden ab. Wir haben auch in der Anhörung quasi von allen Verbänden gehört, dass Kinderarmut in erster Linie Elternarmut bedeutet und dass sich der Armutsbegriff im Wesentlichen doch eher an der Existenzsicherung und nicht am Existenzminimum orientieren muss. Das heißt eben, es geht auch um solche Sachen wie mal in den Urlaub zu fahren oder um kulturelle Teilhabe und dergleichen mehr und eben nicht nur um „satt und sauber“, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen ist es richtig - ich komme dann gleich zum Hauptpunkt, warum der Antrag der CDU-Fraktion nicht weitgehend genug ist -, über eine einheitliche Kindergrundsicherung zu reden; denn die meiste Förderung aller Familienförderungen, die wir in Deutschland haben, bekommen die obersten 10 % der einkommensstärksten Familien für ihre Kinder. Das sind im Schnitt ungefähr 199 Euro. Die untersten 10 % bekommen nach einer Studie des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung nur 100 Euro für jedes Kind, das sie haben. Daran zeigt sich schon, wie ungerecht diese Leistungen hier hin Deutschland verteilt sind.
Deswegen ist unser Antrag richtig, zu sagen, wir brauchen eine einheitliche Kindergrundsicherung, die für alle Kinder gleich ist, die in diesem Land geboren werden.
Ich sage Ihnen auch gleich, wie wir das finanzieren können. Wir hatten das beim vorigen Tagesordnungspunkt: Es sind ja offensichtlich nur noch sozialdemokratische Parteien in diesem Parlament, die sich mit Forderungen nach Gebührenfreiheit usw. überbieten. Wenn man für jedes Kind in diesem Land 500 Euro Kindergrundsicherung ansetzt, dann sind das im Jahr 30 Milliarden Euro. Ich sage das im Sinne der Kollegin Julia Hamburg, die gesagt hat: Der Spitzenkandidat der SPD spricht von Umverteilung. Ich sage Ihnen, wie man das machen kann: Eine Wiedererhebung der Vermögensteuer nur bei 1 % derjenigen, die das zu bezahlen hätten, würde etwa 20 bis 30 Milliarden Euro bringen. Das wäre genau die Summe, die wir für diese Kindergrundsicherung brauchen.
Um ein bisschen wohlwollend zu sein: Ich finde, dass die Bundesregierung beim Unterhaltsvorschussgesetz einen guten Schritt gemacht hat, indem sie gesagt hat, sie will an dieser Stelle dafür sorgen, dass es nicht mehr nur 72 Monate sind und dass es auch für alle Kinder gilt, allerdings nicht für die Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher im SGB-II-Leistungsbezug. Warum auch immer: Sie sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Das versteht man natürlich nicht. Ich kann nur hoffen, dass bei dem nächsten Armuts- und Reichtumsbericht, den die Bundesregierung verfasst, nicht das gestrichen wird, was jetzt gerade bekannt wurde, nämlich die Ergebnisse, die belegen, dass die Interessen der armen Menschen in Deutschland deutlich schlechter vertreten werden als die der reichen Menschen. Das sollte nicht geschehen, sondern wir sollten uns an dieser Stelle ehrlich machen.
Ich finde, wir haben einen guten Antrag vorgelegt. Der Antrag der CDU geht nicht weit genug. Deswegen bitte ich Sie, unserem zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung, welche Maßnahmen sie seit dem letzten Jahr ergriffen hat, um den Maßregelvollzug für alle Patientinnen und Patienten - gleich welcher Herkunft - zu verbessern.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung, welche Maßnahmen sie für Patienten mit schlechter Entlassungsperspektive - gleich welcher Herkunft - ergriffen hat.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mit dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriums und an die Sozialministerin beginnen, ohne die die Erfolge der rot-grünen Regierungsarbeit sicherlich nicht so groß wären. Vielen Dank auch für die gute Zusammenarbeit im Sozialausschuss! Ich muss nicht extra betonen, dass wir im Sozialausschuss regelmäßig gut zusammenarbeiten.
Wir sehen uns mit einer wachsenden sozialen Spaltung in der Gesellschaft konfrontiert - ein Befund, für den man wahrlich kein Sozialist sein muss. Ich zitiere Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, der in der HAZ deutlich gemacht hat, woran es liegt: Zuallererst am ungleichen Zugang zur Bildung. In unserem Land seien Bildungswege der Kinder wie zementiert. Sie blieben zu häufig auf dem Niveau des Elternhauses. Zudem habe sich die Arbeitswelt in den vergangenen Jahren stark ausdifferenziert. Nur noch 50 % der Beschäftigten arbeiteten unter dem Schutz des Tarifvertrages. - Deswegen wäre es wichtig, dies an anderen Stellen zu verbessern. Und dass etwa die Vermögen in Deutschland so ungleich verteilt sind wie in keinem anderen Land Europas, ist nun einmal Fakt. Ich zitiere Marcel Fratzscher in dieser Hinsicht sehr gerne, weil ich auch glaube, dass das eine Ursache dafür ist, dass wir eine so große soziale Spaltung haben.
Eine andere Ursache, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind in erster Linie die Sozial- und Arbeitsgesetzgebung und die mangelnde Investitionsbereitschaft des Bundes, die die soziale Ungleichheit eher verstärken. Die Süddeutsche Zeitung von heute, Seite 18, kann ich empfehlen: Die Sachverständigenkommission sagt, wie man es eigentlich richtig machen sollte. Wir weisen regelmäßig darauf hin.
Aber, meine Damen und Herren, die Landesregierung beschränkt sich nicht darauf, auf Zusagen aus Berlin zu warten, sondern mit diesem Sozialhaushalt legen wir ein konkretes Programm vor, um benachteiligte Menschen zu unterstützen. Denn wir wollen ein gerechtes Niedersachsen, das Teilhabe für alle Menschen hier ermöglicht.
Nun zu einigen Punkten im Einzelnen.
Selbstverständlich liegt uns sehr viel daran, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen. Arbeit ist mehr als Geldverdienen. Arbeit ist gesellschaftliche Teilhabe und durchbricht den Armutskreislauf. Das ist nur möglich, wenn auch wir Geld in die Hand nehmen. Besser wäre es noch, der Bund würde das systematisch tun. Er macht das nicht. Es ist mir ein Rätsel, warum nicht. Vielleicht können Sie, Herr Dr. Matthiesen, sofern Sie noch Einfluss haben, an dieser Stelle etwas machen. Aber die FDP hat offensichtlich an dieser Stelle kein Interesse. Denn
die Mittel, die wir eingestellt haben, haben Sie in Ihrem Haushaltsentwurf gestrichen. Es fragt sich, warum. Sozialhaushalt und FDP - an dieser Stelle zumindest Fehlanzeige.
Zur Wohnraumförderung, liebe Kolleginnen und Kollegen: Seit der Regierungsübernahme haben wir die Wohnraumförderung deutlich aufgestockt. Herr Kollege Brunotte hat völlig recht, wenn er sagt, 400 Millionen Euro seien die richtige Herangehensweise. Wir machen Zuschussförderung. Auch diese ist offensichtlich in den nächsten Jahren nötig, damit hier Geschwindigkeit hineinkommt. Und wir wollen, dass Menschen mit geringem Einkommen besonders in Ballungszentren eine angemessene Wohnung finden.
Der CDU-Vorschlag - ich habe mir einmal angeschaut, was ihr machen wollt, lieber Kollege Matthiesen - heißt wie schon zu Zeiten von Schwarz-Gelb: Eigentumsförderung, z. B. durch Baukindergeld. - Sozialer Wohnungsbau, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht eben nur mit RotGrün!
Herr Dr. Matthiesen, sehr unglaubwürdig ist das Landesprogramm, das Sie zum Thema Wohnungslosigkeit wollen. Ich kann weder feststellen, dass Sie das in Ihrer Regierungstätigkeit thematisiert haben, noch dass irgendein aktueller Antrag vorliegt. Im Gegenteil, auf Bundesebene ist es die CDU/CSU, die erst im Februar selbst die Einführung einer Wohnungsnotfallstatistik verhindert hat. Einziges Argument: „überflüssig“. Aber wie wir ja gestern bereits gehört haben: Die einen in der CDU sagen so, die anderen so. Vielleicht ist das die neue Politik der Christdemokraten auch hier im Landtag.
Ich sage noch etwas zu zwei weiteren Punkten.
Zur Behindertenhilfe hat der Kollege Brunotte schon etwas gesagt. Auch da ist es so: Die CDU hat versucht, das Landesblindengeld abzuschaffen. Wir erhöhen es zweimal. Besser wäre natürlich ein progressives Teilhaberecht gewesen. Darin sind wir uns sicherlich einig.
In der Gesundheitsversorgung haben wir ein Sondervermögen aufgelegt. Auch da sagen die einen so und die anderen so. Der Kollege Jasper müsste
diesem Sondervermögen eigentlich zustimmen. Denn in der NOZ hat er es bejubelt wie kein Zweiter, dass für Osnabrück aus dem Sondervermögen in Krankenhäuser investiert wird. Ich bin Ihnen sehr dankbar dafür und beobachte, ob Sie diesem Haushalt zustimmen werden, Herr Jasper. Ich finde aber, dass das genau der richtige Weg ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Alle diese Projekte zeigen: Rot-Grün investiert weiter in ein gerechtes Niedersachsen, in gute Arbeit und in Hilfe für die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Ich finde ausdrücklich, dass das ein Erfolg ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber lassen Sie mich abschließend auch noch etwas Grundsätzliches sagen, weil ich genau das oft gefragt werde. Marcel Fratzschers drastischer Buchtitel heißt „Verteilungskampf“. Er sollte uns Warnung sein. Der soziale Frieden in unserem Land war und ist Voraussetzung für das Gelingen der Demokratie. Es gibt ihn eben nicht zum Nulltarif. In dieser Hinsicht bin ich ausdrücklich anderer Meinung als die FDP, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das finde ich auch gut so. Ich persönlich halte das gebetsmühlenartige Predigen einer schwarzen Null für gefährlich. Wir müssen auch zukünftig weiter in starke öffentliche Institutionen investieren. Einen schwachen Staat können sich nämlich nur wenige leisten. Ich halte das für den falschen Weg. Das sage ich ganz ehrlich.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Frau Kollegin Joumaah, weil Sie meine Zwischenfrage nicht zugelassen haben, habe ich einmal herausgesucht, was Ihr Parteikollege Laumann konkret zu Pflegekammern gesagt hat:
„Ich bin mir sicher: der Zusammenschluss zu einer Pflegekammer, die mit einer Stimme die Pflegeexpertise in die gesundheits- und berufspolitischen Entscheidungsprozesse wirksam einbringt, wird zwangsläufig dazu führen, dass die Pflege die Wertschätzung und Aufmerksamkeit erhält, die ihr zusteht.“
„Es ist auch ein wichtiger Schritt, um die Pflege als attraktiven Beruf zu stärken.“
Ich frage Sie allen Ernstes: Hat der Mann überhaupt keine Ahnung?
Denn Sie sagen genau das Gegenteil von dem, was der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte des CDU-Gesundheitsministers auf Bundesebene sagt.
Ich frage: Woher beziehen Sie Ihre Informationen? In welchem Ausschuss haben Sie gesessen? Diese Pflegekammer ist ein gutes Projekt.
Ich frage Sie allen Ernstes: Würden Sie Herrn Laumann in dieser Vehemenz widersprechen?
Was Frau Ministerin Rundt angeht, muss man ja ehrlicherweise sagen: Natürlich kann man im Laufe seines politischen Wirkens zu einer anderen Meinung kommen. Das hat sie offensichtlich getan, und das ist richtig so.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SGB-II-Regelsätze waren hier im Landtag schon häufiger Thema, auch im Rahmen von Ausschussbefassungen. Dass wir sie für zu niedrig und angesichts der Lebensrealität nicht für angemessen halten, ist, glaube ich, keine Überraschung. Auch nach der für das nächste Jahr geplanten Erhöhung auf dann 404 Euro halte ich den Regelsatz nicht für angemessen.
Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir auf ein besonderes Problem hinweisen. Ich glaube, dass insbesondere Empfängerinnen von SGB-II-Leistungen und einkommensschwache Frauen de facto keinen Zugang zu Verhütungsmitteln haben, vor allem nicht zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln. Das ist, finde ich, ein Grundsatzproblem. Wenn Sie sich angucken, dass man heutzutage 19 % Mehrwertsteuer auf diese Produkte bezahlen muss, dass es dann, wenn man sich ein Reitpferd kauft, nur 7 % sind und dass man dann, wenn man eine Kapitalanlage organisiert, überhaupt keine Umsatzsteuer bezahlt, dann finde ich allein schon diese Frage relevant.
Dass SGB-II-Leistungsempfängerinnen an dieser Stelle ausgenommen werden, halte ich für grundsätzlich verkehrt.
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf den Regelbedarf in der Gesundheitspflege - das ist selbstverständlich auch ein Gesundheitsthema - in Höhe von sage und schreibe 17 Euro im Monat. Das möchte ich gern mal sehen, wie man davon sowohl die Dinge, die man für seine Gesundheitsversorgung selber benötigt, als auch die Mittel für die Verhütung von Schwangerschaften bezahlen will. Das sollte mir mal jemand zeigen.
Also, es ist eine Tatsache - das haben auch Studien gezeigt -, dass Frauen mit geringem Einkommen aus Kostengründen auf eine sachgerechte Verhütung verzichten und dass dadurch die Zahl der ungewollten Schwangerschaften steigt. Sie haben recht, Frau Joumaah, Schwangerschaftsabbrüche werden in der Regel finanziert und be
zahlt. Aber das kann ja nicht Sinn der Sache sein. Genauso glaube ich, dass die „Pille danach“ weiterhin ein Ausnahmetatbestand ist und aus meiner Sicht deswegen ebenso finanziert gehört. - Das nur mal zu dem, was die CDU hier gesagt hat.
Im Übrigen halte ich die Nichtfinanzierung der Verhütungsmittel für zynisch. Der entscheidende Punkt ist, dass hier das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung massiv eingeschränkt wird.
Ich glaube, mit geringen Mitteln wäre die Bundesregierung in der Lage, nachdem sie das Modellprojekt, das ja auch in Wilhelmshaven läuft, evaluiert hat, jetzt zu sagen, wir übernehmen das über die Regelsätze oder meinetwegen auch in einer anderen Form.
Ich glaube, wir alle haben hier kein Erkenntnisdefizit. Alle bestätigen - ich gehe davon aus, dass das Frau Bruns hier auch gleich sagen wird -, dass es hier ein Problem gibt. Aber wir haben ein Handlungsdefizit. Wir haben in Niedersachsen einige Kommunen, die schon Lösungen anbieten, die bereits in der Finanzierung einspringen. Hier gibt es aber einen Flickenteppich, und deswegen haben wir gesagt, wir fordern jetzt einmal die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative auf. Wir finden, das ist der richtige Weg.
Dann will ich zum Schluss noch Folgendes ganz deutlich sagen. Insbesondere für die betroffenen Frauen, die im SGB-II-Bezug sind, ist im Prinzip alles das Luxus, was wir für selbstverständlich halten. Dazu zählen für mich auch kulturelle Teilhabe, ausgewogene Ernährung, viele andere Dinge, die nicht über die Regelsätze finanziert werden. Und Verhütung gehört aus meiner Sicht genauso dazu.
Diese Dinge sind gesellschaftlich notwendig, und ich finde, wir tun Richtiges, wenn wir auch an dieser Stelle sagen, der Regelsatz ist zu niedrig, und wir möchten gern, dass dies dort mitfinanziert wird.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir machen mit dem Antrag und den 14 Forderungspunkten gemeinsam deutlich, was dem Gesetz dazu verhelfen würde, seinem Namen gerecht und ein echtes Teilhabegesetz zu werden. Ich will aber auch ganz deutlich sagen: Solange das nicht eingelöst wird, lieber Kollege Matthiesen, halte ich es mit dem Twitter-Hashtag der Verbände, der da lautet „Nicht mein Gesetz“, und das meine ich so, wie ich es hier sage.
Den Optimismus, der hier in Bezug auf die letzten Befassungen verbreitet wird, teile ich nicht ganz. Das ist auch keine Überraschung, wenn man sich die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Bundesratsbefassungen durchgelesen hat. Der Kollege Matthiesen hat gesagt, es werde geprüft, ob der Entwurf des Gesetzestextes noch einmal so geändert wird, dass klar ist, dass der Personenkreis der Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt, aber auch nicht ausgeweitet wird.
Aus meiner Sicht gehört es aber zu einem ordentlichen Teilhabegesetz, dass alle Menschen, die anspruchsberechtigt sind, dann auch Leistungen erhalten, nicht aber dass irgendein Status quo sozusagen knapp erhalten wird und dann rechtliche Fragen darüber auftreten, ob jemand Leistungen bekommt oder nicht.
Die drei wesentlichen Punkte, die die Bundesregierung nach wie vor ablehnt, betreffen zum einen den Gleichrang von Pflegeversicherungsleistungen und Eingliederungshilfe. Da gibt es keine Einigung, ebenso wie bei der Frage des Wunsch- und Wahlrechts derjenigen, die entscheiden wollen, ob sie eigenständig wohnen oder ob sie in eine Einrichtung gehen. Auch das lehnt die Bundesregierung aus Kostengründen ab. Und nicht zuletzt geht es um die Grundfrage: Wer finanziert dieses Gesetz eigentlich? Auch da hat sich die Bundesregierung sozusagen davon verabschiedet, selbst Hand anzulegen, selbst Geld einzustellen. Das wird am Ende den Ländern und den Kommunen überlassen. Auch das ist etwas, bei dem ich noch kein Licht am Ende des Tunnels sehe. Die Bundesregierung hat immerhin schon einmal eingeräumt, dass sie zumindest das Gesetz evaluieren und dann feststellen will, welche Kosten es denn auslöst. Meiner Ansicht nach besteht noch sehr viel Interpretationsspielraum.
Wie geht es weiter? Am 30. November, nächste Woche, tagt der Bundesausschuss für Arbeit und Soziales. Wie ich gehört habe, wollen die Vertreter und Vertreterinnen der Großen Koalition vorher schauen, welchen Änderungsbedarf sie aus den Beratungen in dieses Gesetz einpflegen wollen. Ich bin, wie gesagt, noch nicht ganz sicher, dass wir uns im Schlussspurt zu diesem Gesetz befinden. Ich habe es am Anfang gesagt. Ich denke, der Weg ist nicht ganz vorgezeichnet. Wenn sich diese Änderungen nicht ergeben, dann muss es aus meiner Sicht eine weitere Schleife geben. Denn es kann meines Erachtens nicht unser Ziel sein, den Verbänden zuzumuten, mit einem Gesetz zu arbeiten, das weder rechtssicher ist noch den Personenkreis erreicht, den es erreichen sollte.