Elisabeth Müller-Witt
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Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, gab es Lieferungen anderer Produkte, zum Beispiel Handschuhe, anderer Hersteller, bei denen ebenfalls Qualitätsprobleme vorlagen, und wie sind Sie damit umgegangen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Einzelplan 02, der Einzelplan für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten, weist einen deutlichen Ausgabenzuwachs in Höhe von 27,5 Millionen Euro auf. Der Hauptausschuss ist beim Einzelplan 02 neben dem Haushalt für die Staatskanzlei auch für den Bereich der Antisemitismusbeauftragten sowie für die Mittel für das bürgerschaftliche Engagement, die Kirchen, die Religionsgemeinschaften und die Weltanschauungsvereinigungen zuständig.
Allein der Aufwuchs beim Ministerpräsidenten beträgt 11,5 % bei einem Anteil am Einzelplan von 26,2 %. Begründet werden die Mehrausgaben mit der Geschäftsführung und Durchführung der MPK, aber auch mit steigenden Ausgaben für die Informationsvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit.
Unser besonderes Augenmerk gilt zunächst dem erneuten Aufwuchs der Ausgaben für Presse-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit um knapp 36 %.
Von besonderem Interesse sind die Ausgaben für das Kommunikationsmanagement. Hier gönnt sich die Staatskanzlei erneut einen Zuwachs von 13 %.
Die Debatte im Hauptausschuss hat gezeigt, dass der Aufwuchs mit der derzeitigen besonderen Lage begründet wird. Da stellt sich aber die Frage, welchen Anteil an der Öffentlichkeitsarbeit die Fachministerien, also das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, aber auch das Familienministerium, das Schulministerium oder das Wirtschaftsministerium, in Zeiten der Pandemie übernehmen, was auch in deren Einzelplänen wiederum etatisiert wird, und was aus dem Etat der Staatskanzlei tatsächlich auf die pandemische Lage zurückzuführen ist.
Es ist auffällig, dass der Ministerpräsident und damit die Staatskanzlei anscheinend von Jahr zu Jahr ein wachsendes Kommunikationsbedürfnis hat. Es wird wahrscheinlich umso größer, je näher die nächste Wahl rückt. Daher kann es nicht verwundern, dass wir angesichts der anstehenden beiden Wahlen in den kommenden Monaten mit Akribie die Verwendung der Mittel verfolgen werden.
Den auffälligsten Aufwuchs kann man aber im Bereich „Ehrenamt zivilgesellschaftliches Engagement“ in der Titelgruppe 67 feststellen,
nämlich um ganze 250 %. Begründet wird dieser mit der Engagementstrategie, die allerdings bis zum heutigen Tag nicht vorliegt. Wir haben in den zurückliegenden Monaten mit großem Interesse den Einsatz von Frau Staatssekretärin Milz zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements begleitet. Allerdings kann es nicht sein, dass nun, ohne dass dem Parlament die lang angekündigte Strategie vorliegt, derart detailliert Haushaltsmittel für selbige veranschlagt werden. Hier wird der zweite vor dem ersten Schritt getan.
Abschließend noch kurz zur wertvollen Arbeit der Antisemitismusbeauftragten, eine Funktion, die durch Frau Leutheusser-Schnarrenberger zwar ehrenamtlich ausgeübt wird; gleichwohl sind sowohl ein zahlenmäßig ausreichendes Team zur Bewältigung der stetig wachsenden Aufgaben wie auch genügend Sachmittel zwingend erforderlich. Nicht zuletzt die jüngsten antisemitischen Vorfälle und Anschläge zeigen, dass die Schaffung der Stelle der Antisemitismusbeauftragten mehr als überfällig war.
Es ist aber notwendig, dass alle staatlichen Gewalten und Ebenen für antisemitische Anzeichen und Vorfälle sensibilisiert werden. Dazu bedarf es zum einen ausreichender Mittel, aber zum anderen auch der verpflichtenden Curricula in Aus- und Fortbildung. Und hier ist noch sehr viel zu tun.
Ich komme zum Schluss. Den Einzelplan 02 im Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses lehnen
wir wegen des einseitigen Aufwuchses, der intransparenten Ausgaben sowie der detaillierten Etatisierung der bis heute nicht dem Parlament vorliegenden Ehrenamtsstrategie und damit wegen der fehlenden Haushaltsklarheit und -wahrheit ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der späte Abend ist wahrscheinlich dafür verantwortlich, dass ich meine Maske nicht sofort abgenommen habe.
Als im April dieses Jahres das Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkung einer Pandemie verabschiedet wurde, ging das Parlament berechtigterweise davon aus, dass es nur so lange Bestand haben muss, wie die zugrunde liegenden Annahmen Bestand haben. Deshalb wurden an zahlreichen Stellen konkrete Befristungen beschlossen.
Am 30. Oktober war es unwidersprochener Konsens der demokratischen Fraktionen dieses Hauses, die festgestellte epidemische Lage von landesweiter Tragweite erneut für einen weiteren Monat festzustellen. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Infektionszahlen ist nicht davon auszugehen, dass sich bis zum Ende des Jahres die aktuelle Situation wesentlich verändert haben wird, also die im Frühjahr vorgenommenen Anpassungen des Landesrechts obsolet werden könnten.
Im heute vorliegenden Artikelgesetz werden aus dem Artikelgesetz des Frühjahrs einzelne Gesetze zur Fristverlängerung vorgelegt. Aus diesem Grund ist es nun erforderlich – da im Frühjahr bei den in Rede stehenden Gesetzen und Verordnungen mehrfach mit Befristungen bis zum 31.12.2020 gearbeitet wurde –, diese Befristungen über den 31.12.2020 hinaus festzulegen.
Eine Evaluierung des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes soll bis zum 31.12. eigentlich erfolgen, wobei das Gesetz bisher nur noch bis zum 31.03.2021 befristet ist. Voraussichtlich muss unter dem vorläufigen Verzicht auf diese Evaluierung eine Verlängerung der Fristen im Parlament beschlossen werden, damit das Schutzziel erreicht und aufrechterhalten werden kann.
Die fehlende einheitliche Linie der regierungstragenden Fraktion und ihres Gesetzes wird an den unterschiedlichen Befristungen deutlich. Während das
Infektionsschutz- und Befugnisgesetz wie angesprochen beispielsweise bis zum 31.03.2021 befristet ist, soll das hier auch zur Debatte stehende Landesrichter- und Staatsanwältegesetz bis zum 30.06.2021 befristet werden. Sofern die Einzelgesetze alle mit der Begründung der COVID-19-Pandemie befristet werden, wäre eine einheitliche Fristsetzung nur logisch gewesen.
Hier mangelt es nicht nur an entsprechenden Begründungen für die heterogenen Befristungen. Die offensichtlich unterschiedlichen Bewertungen tragen auch zur Verunsicherung der Bevölkerung bei, wobei die eigentliche Ursache in der fehlenden konsistenten Gesamtstrategie der Landesregierung im Umgang mit der Pandemie liegt.
Es ist eine klare Linie gefragt, die vorrangig den Schutz der Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Die uneinheitlichen, aber eben auch unsystematischen Befristungen im vorliegenden Gesetz zeigen, dass genau das fehlt.
Kurz zum Änderungsantrag von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Auch wir kritisieren die beabsichtigten, in Art. 7 vorgesehenen Veränderungen im Bestattungsgesetz. Während die Begründung der Landesregierung nachvollziehbar ist, schießt der Weg weit über das Ziel hinaus. Man hätte durch Fortschreibung der bestehenden Audits bei gleichzeitiger Nichtzulassung neuer Produzenten, die noch kein Audit durchlaufen haben, das Ziel der Regelungen im Bestattungsgesetz weitgehend erhalten können, statt sie wie vorgesehen vorübergehend völlig außer Kraft zu setzen.
Deshalb stimmen wir dem Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen zu und lehnen den Gesetzentwurf von CDU und FDP ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die jetzt vorliegende Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags, der Glücksspielstaatsvertrag 2021, hat bereits im Vorfeld für Debatten gesorgt, zumal man ohne Frage von einem Paradigmenwechsel sprechen kann.
Standen bislang vor allem die in § 1 aufgezählten Ziele wie die Verhinderung der Entstehung von Spiel- und Wettsucht, die wirksame Suchtbekämpfung, Jugend- und Spielerschutz sowie die Abwehr der mit Glücksspiel verbundenen Folge- und Begleitkriminalität im Fokus, so vermittelt der nun vorliegende Entwurf den Eindruck, dass man jetzt eher den Anbieterinteressen entgegenkommen möchte.
Was mit der Veräußerung von WestSpiel und der Abgabe der Spielcasinos in private Hände begann, wird hier nahtlos fortgesetzt. Dass die vorliegende Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags eine weitere umfassende Marktöffnung darstellt, kann man auch den Zuschriften von Befürwortern und Gegnern des neuen Staatsvertrags entnehmen. Während er den einen nicht weit genug geht, stellen die anderen besorgt fest, dass hier Dämme eingerissen werden sollen und dass die möglichen Folgen Schlimmes befürchten lassen. Insofern sehen wir mit großem Interesse der Anhörung entgegen, die dieser Staatsvertrag dringend erforderlich macht.
Aus diesem Grund will ich in der heutigen ersten Lesung nur einige wenige Punkte aus dem Vertrag und vor allem auch aus dem dazugehörigen Umlaufbeschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 8. September betrachten. Ja, wir haben es ohne Zweifel mit einem Paradigmenwechsel zu tun. Entgegen aller Bekundungen zu den in § 1 genannten Zielen werden zukünftig Sportwetten in vielfältiger Weise legitimiert,
erweitern Onlinecasinos die Angebotspalette und sollen bislang verbotene Spiele schon vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 übergangsweise legitimiert werden.
Bezüglich der Spielanbieter scheint es keine Zweifel an der Zuverlässigkeit zu geben. Es grenzt schon an Weißwaschen, wenn Anbieter noch bis zum 15. Oktober 2020 illegale Spiele auf den Markt bringen konnten, ohne dass ihnen in der Folge die Teilnahme am künftig legalen Markt untersagt oder zumindest deutlich erschwert wird. Die jetzt vorgesehene genaue Beobachtung dieser Anbieter kommt den schon heute gesetzestreuen Anbietern deshalb vermutlich wie Hohn vor.
Auch die vorzeitige Wirksamkeit des neuen Staatsvertrags vor Errichtung der ihn umsetzenden und kontrollierenden neuen länderübergreifenden Behörde macht deutlich, dass es hier primär um die Öffnung bestehender Schranken geht. Wie ist es sonst zu erklären, dass eine umfassende Liberalisierung des Marktes vorschnell rechtswirksam wird, während die Kontrollbehörde noch gar nicht existiert? Außerdem werden auch die besten Kontrollmechanismen nichts nützen, wenn Fachkunde und ausreichende Anzahl der kontrollierenden Personen nicht sichergestellt sind.
Ohne heute schon im Detail auf das vorliegende Vertragswerk einzugehen, möchte ich einen weiteren Punkt ansprechen: Im bereits erwähnten Umlaufbeschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 8. September dieses Jahres wird nicht nur die Zeit bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 geregelt, sondern auch, dass diese Übergangsregelungen so lange Bestand haben sollen, bis die gemeinsame länderübergreifende Behörde endlich ihre Arbeit aufgenommen hat.
Offensichtlich besteht also mit der Schaffung dieser Behörde, die in Zukunft auf die rechtmäßige Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages achten soll, überhaupt keine Eile. Es ist daher nicht erstaunlich, dass von den Stellen, die sich tagtäglich mit Glücksspielsucht befassen, große Bedenken zum Vertragsentwurf geäußert werden.
Wir teilen diese Bedenken ausdrücklich, und zwar sowohl wegen des zu schwachen Spielerschutzes und der mangelnden Bekämpfung von Spielsucht als auch wegen der finanziellen Folgen, die die gesamte Gesellschaft zu tragen haben wird. Wir haben es hier mit Gütern zu tun, deren insgesamt verursachte Kosten die Einnahmen überschreiten, die durch Steuern und Konzessionsabgaben in die Staatskasse gespült werden. Die diesbezügliche Ansicht meines Kollegen Dr. Optendrenk teile ich überhaupt nicht. Auch deshalb sollte Ihnen der vorliegende Staatsvertrag sehr zu denken geben.
Wir werden der Überweisung zustimmen und sehen den weiteren Beratungen mit großem Interesse entgegen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es etwas bedauerlich, dass die Kollegen Lürbke und Dr. Katzidis so wenig souverän an das Thema herangingen. Umso erfrischender war die Rede des Herrn Ministers, der
erfasst hat, welche Chance hier in dieser Debatte um ein neues Versammlungsgesetz liegt.
Die Versammlungsfreiheit als geschütztes Grundrecht sollte nur ausnahmsweise und aus sehr guten Gründen eingeschränkt werden. Die in § 13 Abs. 4 des Versammlungsfreiheitsgesetzes genannten Gedenktage erfüllen genau diese Anforderungen. Ich hoffe, ich muss nicht besonders betonen, dass mit dem § 13 Abs. 4 der Vorlage eine Regelung formuliert wurde, die wegen der den Nationalsozialismus verherrlichenden Demonstrationen der vergangenen Jahre mehr als überfällig war. Und ich möchte dazusagen: Die Erfassung auch noch von Orten würde unserer Meinung nach über die Möglichkeiten eines Gesetzes fast hinausgehen, weil die Anzahl der Orte groß ist und ständig wächst.
Der 9. November 1938 steht für den Beginn offener, massiver Übergriffe auf unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Ja, es begann schon deutlich früher. Wie ein schleichendes Gift fraß sich die menschenverachtende Ideologie durch die Bevölkerung, und die Menschen jüdischen Glaubens fühlten sich schon länger nicht mehr sicher in Deutschland und verließen ihre Heimat. Aber in der Reichspogromnacht und den folgenden Tagen entlud sich der geballte Hass. Synagogen wurden zerstört, in Brand gesetzt, Wohnungen zerstört, Geschäfte geplündert und vor allem zahlreiche jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger misshandelt, gefoltert und ermordet. Dieses Datum als Anlass für rechtsextreme Fackelzüge zu wählen und damit zum Beispiel einer betagten Holocaustleugnerin Respekt zu erweisen, beschmutzt das Andenken an die Opfer.
Gleiches gilt für den 27. Januar 1945. Am 27. Januar eines jeden Jahres erinnern wir uns an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Armee der Sowjetunion. Am 27. Januar 1945 wurde das Vernichtungslager befreit. Das Datum steht stellvertretend für die Befreiung aller Lager der nationalsozialistischen Vernichtungsmaschinerie. Es ist der Tag, an dem wir an unfassbares Grauen erinnern und die ungeheure Schuld, die unser Volk auf sich geladen hat. Er ist ebenso wie der 9. November ein Tag des stillen Gedenkens an die Opfer.
Die Verherrlichung oder Leugnung der Verbrechen der nationalistischen Terrorherrschaft ist grundsätzlich strafbar. Trotzdem gab und gibt es immer wieder Versuche, mit symbolträchtigen Versammlungen oder Aufmärschen, wie zum Beispiel Fackelzügen, gerade an diesen Tagen die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gutzuheißen und damit die Opfer zu verhöhnen. Aus diesem Grunde haben wir uns entschieden, es anderen Bundesländern gleichzutun und ein Versammlungsgesetz zu schaffen und dort eine Regelung vorzusehen, die solche
Versammlungen oder Aufmärsche an diesen bedeutenden Tagen des Gedenkens untersagt. Wir sind es den Millionen Opfern, den Überlebenden und ihren Nachkommen schuldig.
Deshalb laden wir alle Demokraten in diesem Hohen Hause ein, mit uns über ein Gesetz zu diskutieren und es zu verabschieden, das es untersagt, an den benannten Gedenktagen Aufmärsche oder Versammlungen abzuhalten, die damit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ihre Ehre erweisen wollen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben mitgeteilt, dass die drei betroffenen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Videos mit islam- bzw. fremdenfeindlicher Konnotation verschickt hatten. Was wurde auf diesen Videos gezeigt, und wer waren die Empfänger dieser Videos?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Reul, ich schließe direkt an diesem Themenkomplex an. Inwiefern hatten die vier verdächtigen Mitarbeiter des Innenministeriums Zugang zu vertraulichen Informationen?
Wenn dem so war: Können Sie derzeit mit Sicherheit ausschließen, dass vertrauliche Informationen von diesen Personen an Unbefugte weitergegeben wurden?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern beging der Zentralrat der Juden sein 70-jähriges Jubiläum. Beim Festakt sprach der Vorsitzende des Zentralrats, Josef Schuster, von einem Vertrauensvorschuss, den Juden diesem heutigen Deutschland gäben. Wie wahr! Er stellte auch fest, die Mehrheit der Deutschen stehe zur jüdischen Gemeinschaft.
Dies gilt es am heutigen Tage erneut zu zeigen. Die Antisemitismusbeauftragte des Landes NordrheinWestfalen, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, hat im Juni ihren ersten Antisemitismusbericht im Hauptausschuss vorgestellt. Nach der Schaffung dieser neuen Funktion stellt dieser ein erstes Resümee ihrer Arbeit dar.
Bereits die von Frau Leutheusser-Schnarrenberger im vergangenen Jahr in Auftrag gegebene Problembeschreibung unter Mitwirkung verschiedener Institutionen bzw. Vereine, wie zum Beispiel SABRA, Bagrut e. V. oder der Kölnischen Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, hatte einen Einblick in die aktuelle Lage gegeben.
Durch den Kontakt der genannten Institutionen mit den Betroffenen konnte ein deutlich weiteres Spektrum an Vorkommnissen erfasst werden und etwas Licht auf das Dunkelfeld geworfen werden. Es wurden nicht nur weit mehr Vorfälle erfasst, sondern es wurde auch das subjektive Erleben verdeutlicht. Damit ist die Problembeschreibung neben dem Antisemitismusbericht und der Kriminalstatistik eine wichtige Ergänzung.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger begründete ihr Vorgehen damit, dass die dort erfassten Daten die Grundlage für eine einzurichtende Meldestelle bilden sollten. Sie führte im Ausschuss aus, diese Meldestelle solle zuständig sein für strafrechtlich relevantes Verhalten, aber auch für strafrechtlich nicht relevantes Verhalten – also für das, was sich im täglichen Umgang in Pöbeleien, in Beschimpfungen ergibt, aber nicht von Straftatbeständen erfasst wird; das, was auf Schulhöfen, aber auch in sportlichen Kontexten passiert und als Vorfall gemeldet werden kann.
Als Vorbild – das wurde schon erwähnt – dienen dabei Bundesländer wie Bayern, Berlin, Schleswig-Holstein oder Brandenburg, die bereits über eine RIASMeldestelle verfügen. Deshalb begrüßen wir den von CDU und FDP vorgelegten Antrag mit der Forderung nach einer Meldestelle und werden ihm – ebenso wie dem Änderungsantrag – zustimmen.
Allein, der Antrag ist uns ein wenig zu kurz geraten, und ihm fehlt aus unserer Sicht die nötige Entschlossenheit. Deshalb legen wir heute – obwohl wir zustimmen – ergänzend einen Entschließungsantrag vor, der den Antrag der regierungstragenden Fraktionen in einen größeren Kontext einordnet und ihn sowohl im Forderungs- als auch im Feststellungsteil ergänzt.
So ist ein gemeinsames Bekenntnis aller demokratischen Fraktionen im Landtag zu einer demokratischen, weltoffenen und toleranten Gesellschaft und gegen jede Form von Antisemitismus eine wesentliche Voraussetzung für alle in Betracht zu ziehenden Forderungen. Darüber hinaus müssen alle gesellschaftlichen Akteure einbezogen und in Verantwortung genommen werden, um eine erfolgreiche Arbeit der künftigen Recherche- und Informationsstelle zu ermöglichen.
Nach der umfangreichen Vorarbeit ist es jetzt an der Zeit, die im ersten Antisemitismusbericht vorgeschlagene Meldestelle einzurichten. Hier unterscheidet sich unser Antrag von dem der regierungstragenden Fraktionen. Wir sind der Überzeugung, dass gehandelt und nicht nur geprüft werden muss.
Über Jahrhunderte hinweg ist es nicht gelungen, unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger dauerhaft vor Vorurteilen, Hass und Verfolgung zu schützen. Jetzt ist es Aufgabe von Politik und Gesellschaft, den stereotypen Projektionen auf die Angehörigen des jüdischen Glaubens endlich ein Ende zu setzen. Beginnend bei denjenigen, die mit Bildung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen betraut sind, über alle im Staatsdienst Stehenden bis hin zu den gesellschaftlich relevanten Gruppen muss es unsere gemeinsame Aufgabe sein, jegliche Form von Antisemitismus aufzudecken und zu ächten.
Die Einrichtung einer Recherche- und Informationsstelle ist eine Voraussetzung, damit gezielt und planmäßig gegen Antisemitismus gearbeitet werden
kann. Beschließen wir sie noch heute. Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag bitte zu.
Dem Entschließungsantrag der AfD können wir hingegen nicht zustimmen. Sie bestreiten die Ergebnisse der PMK-Statistik und anderer Statistiken. Sie sehen Antisemitismus schwerpunktmäßig im muslimischen, linken oder türkisch-nationalistischen Umfeld
und bagatellisieren eindeutig den vorherrschenden rechten Antisemitismus.
Auch die Forderung der Angliederung an eine jüdische Gemeinde widerspricht dem, was gerade die Landesverbände jüdischer Gemeinden in NordrheinWestfalen wünschen. Deshalb können wir dem auf gar keinen Fall zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, wie viele Personen aus wie vielen Haushalten haben jeweils an einem Tisch gesessen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der AfD zur Situation der Reisebüros spricht unbestreitbar vorhandene existenzbedrohende Probleme einer ganzen Branche an.
Dabei sind es insbesondere die Reisebüros, die sich aufgrund ihrer Sandwichposition zwischen den Reiseanbietern einerseits und den Kunden andererseits momentan in einer kritischen Situation befinden. Während die Reiseanbieter sich sowohl gegenüber den Erbringern der Dienstleistungen, also Airlines, Hoteliers und Weiteren, als auch gegenüber den mit ihnen kooperierenden Reisebüros abgesichert haben, gehen ihre Geschäftspartner oft leer aus.
Bereits vor kompletter Vertragserfüllung entsteht in den Reisebüros ein nachweisbarer Verwaltungsaufwand. Bei Stornierung der Reisen wird dieser nachträglich durch Rückforderung der kompletten Provisionszahlungen nicht im Geringsten honoriert – ein Unding. Die Tätigkeit der Reisebüros geht also vollständig auf eigenes Risiko.
Die Kosten der Reisebüros sind nun zum Teil auch bei den Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung berücksichtigt worden. So ist auch im 130-MilliardenEuro-Konjunkturpaket ein Teil der Betriebskosten von Reisebüros berücksichtigt worden. Auch mit dem Programm der Überbrückungshilfe soll die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen gesichert werden. Sie erhalten einen nicht rückzahlbaren Betriebskostenzuschuss.
Damit wird aber nur ein Teil der Lasten von den Reisebüros genommen. Die große Summe der Rückforderungen der Provisionszahlungen der Reiseanbieter steht nach wie vor als nicht zu bewältigende Herausforderung im Raum. Hier muss dringend eine Lösung gefunden werden; denn es sind diese Forderungen, die vielen Unternehmen den Garaus zu machen drohen.
Andererseits fordern und erhalten große Reiseanbieter staatliche Unterstützung. Diese Reiseanbieter sichern sich so mehrfach ab: einerseits durch Staatshilfe, andererseits durch Rückabwicklung der Provisionsforderungen.
Deshalb ist ein fairer Ausgleich zwischen Reisebüros und Reiseanbietern dringend erforderlich. So weit wäre gegen den vorliegenden Antrag auch nichts einzuwenden.
Aber Sie wären ja nicht die AfD, wenn Sie nicht versuchen würden, die schwierige Situation der Reisebüros für eigene Zwecke zu nutzen. Sie behaupten, dass die Bürger durch die Coronamaßnahmen der Regierung massiv verunsichert würden. Also besser keine Maßnahmen ergreifen? Corona, und alles laufen lassen? Es ist das Muster, das Sie schon seit Beginn der Pandemie zeigen bzw. nachdem Ihre Umfragewerte sanken und Sie im Kreise der Kritiker des Lockdowns Zuspruch gewinnen wollten.
Selbstverständlich musste und muss eine Regierung informieren, und zwar differenziert nach Ländern und Regionen. Das war auf den entsprechenden Seiten der Behörden und des Auswärtigen Amtes nachzulesen; Sie konnten es überall im Internet nachlesen. Es wurde mitnichten, wie Sie behaupten, bei den Reisebüros abgeladen.
Sie werfen der Regierung weiterhin vor, wegen Reiseempfehlungen oder Reisewarnungen sei es den Reisebüros aktuell kaum möglich, Neugeschäfte zu akquirieren. Das ist schon ein starkes Stück. Es ist die Pflicht einer Regierung, hier entsprechende Warnungen auszusprechen. Im Zweifelsfall geht es immer zuerst um die Gesundheit.
Sie haben in Ihrem Antrag die berechtigten Anliegen der Reisebüros missbraucht, um Ihrer Kritik an der Handhabung der Coronapandemie Nachdruck zu verleihen. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen, obwohl wir der Überzeugung sind, dass den Reisebüros geholfen werden muss und es nicht sein darf, dass große Reiseanbieter sich nach allen Seiten absichern können, während diejenigen, die ihre Produkte an den Kunden bringen sollen, das Nachsehen haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Loose, wenn wir Sie nicht so gut kennen würden, würden wir natürlich, wie bei anderen Fraktionen auch, über solche Vorschläge nachdenken. Da wir uns aber nicht zuletzt gerade in einer der letzten Debatten Ihre wahre Gesinnung anhören konnten, glauben wir nicht, dass es sinnvoll ist, auf diesen Vorschlag einzugehen. Denn das, was Sie in diesen Antrag hineingeschrieben haben – zum Teil zwischen den Zeilen, zum Teil auch sehr offen –, können wir wahrhaftig nicht mittragen. Wir wollen Ihnen hier auch nicht dabei helfen, das Ganze noch reinzuwaschen. – Vielen Dank.
Herr Minister, ich würde gerne auf den Virentransfer zwischen Nordrhein-Westfalen, Rumänien und Bulgarien zurückkommen. Kann die Landesregierung ausschließen, dass möglicherweise durch die Infizierten aus der Fleischerei Tönnies das Virus von Nordrhein-Westfalen nach Rumänien und Bulgarien getragen wurde?
Herr Minister, ich komme auf die Finanzierung dieser Studie zurück.
Ja, das ist eine never ending story, aber es gibt da ja auch eine enge Verbundenheit zwischen der CDU und einem Finanzier, nämlich der Firma Gries Deco Company. Diese hat sich genau wie das Land finanziell an der Studie beteiligt. Auf der anderen Seite beteiligt sich ja offensichtlich der CEO dieser Firma auch daran, die CDU zu unterstützen – so im Wahljahr 2017 mit 50.000 Euro.
Uns würde – jetzt sind seit der letzten Fragestunde ja ein paar Wochen ins Land gegangen – interessieren, ob es in den vergangenen Wochen direkten Kontakt zwischen Herrn Laschet und Herrn Gries gab.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben gesagt, dass Sie in den meisten Häusern die Regelungen so wie vorgefunden übernommen und auch nicht verändert haben.
Wir kennen aber nicht die Regelungen aller Häuser aus der Vergangenheit auswendig. Deswegen ist es für mich von Interesse, zu erfahren, ob Sie Ihrer Liste auch anfügen könnten, welche Hausverfügungen bzw. Regelungen es zur Nutzung dienstlicher Geräte zu privaten Zwecken und umgekehrt zur Nutzung privater Geräte zu dienstlichen Zwecken im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gibt. Wir wissen ja nicht, was dort für eine Regelung herrschte.
Herzlichen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. Sie haben gerade davon gesprochen, dass die Landesregierung eine so intelligente Strategie auflege.
Gestern hat das DIW eine Studie zu den erneuerbaren Energien, ihrer Akzeptanz und ihrer Umsetzung veröffentlicht. Darin ist Nordrhein-Westfalen von Platz 13 auf Platz 16 gefallen. Können Sie mir den Zusammenhang zwischen der intelligenten Strategie und Platz 16 erklären?
Herr Präsident! Meine Damen und Herrn! Es ist Aufgabe des Hauptausschusses, sich kritisch unter anderem mit dem Haushalt des Ministerpräsidenten zu befassen.
Neben dem Haushalt der Staatskanzlei im engeren Sinne gehören dazu auch der Bereich der Antisemitismusbeauftragten wie auch die im Einzelplan 02
budgetierten besonderen Bewilligungen für die Mittel für das bürgerschaftliche Engagement sowie die Mittel für die Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen. Ich möchte deshalb versuchen, nach Aufgabenschwerpunkten zu differenzieren.
Es ist auffällig, dass der Ministerpräsident und damit die Staatskanzlei anscheinend ein von Jahr zu Jahr proportional wachsendes Kommunikationsbedürfnis hat, und zwar je näher die nächste Landtagswahl rückt – oder vielleicht die Bundestagswahl? Dies drückt sich in den exponentiell wachsenden Ausgaben für Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit einerseits und dem diesbezüglichen personellen Aufwuchs andererseits aus – offensichtlich ganz nach dem Motto „be prepared“.
Ministerpräsident Laschet hat in seiner ersten Regierungserklärung „Maß und Mitte“ zum Motto seiner Amtszeit erhoben. Nehmen wir ihn beim Wort und bewerten den vorgelegten Haushaltsplanentwurf anhand seiner eigenen Messlatte: Zusätzlich 17 Stellen und ein Aufgabenaufwuchs im Einzelplan 02 in Höhe von 60,7 Millionen Euro sprechen für sich.
Gleichzeitig stellen wir fest, dass der Wunsch des Ministerpräsidenten nach repräsentativen Räumlichkeiten immer noch nicht zufriedengestellt wurde. Anders ist es nämlich nicht zu erklären, dass einerseits die Staatskanzlei mit einer beträchtlichen Summe hergerichtet werden soll und andererseits im Behrensbau, der für das neue Museum der Landesgeschichte genutzt werden soll, ebenfalls zusätzliche repräsentative Räumlichkeiten für den Ministerpräsidenten geplant sind. Diese weiteren Begehrlichkeiten tauchen allerdings nicht im Einzelplan 02 auf, da dort der BLB NRW nicht abgebildet wird. Aber: Ist das Maß und Mitte?
Zumindest eine Beschränkung im Bereich der ausufernden Ausgaben für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit könnte und sollte dazu führen, dass die Mittel an anderer Stelle für sinnvolle zusätzliche Aufgaben verwendet werden.
Seit dem vergangenen Jahr verfügt das Land Nordrhein-Westfalen über eine Antisemitismusbeauftragte, eine Funktion, die ehrenamtlich durch Frau Leutheusser-Schnarrenberger ausgeübt wird. Gleichwohl sind ein zahlenmäßig ausreichendes Team zur Bewältigung der stetig wachsenden Aufgaben wie auch genügend Sachmittel zwingend nötig.
Hier ist ein Vergleich mit anderen Beauftragten dieses Landes angebracht. So werden für den vom Kultusministerium bezahlten Vertriebenenbeauftragten und sein Team deutlich mehr Mittel bereitgestellt. Nicht zuletzt der antisemitistische Anschlag von Halle müsste auch den Letzten wachgerüttelt haben,
um einzusehen, dass die Stelle der Antisemitismusbeauftragten leider eine bedeutende Stärkung erfahren muss.
Die SPD-Fraktion hat deshalb entsprechende Anträge vorgelegt. Wenn die Regierungsfraktionen nun inzwischen auch zu der Erkenntnis gelangt sein sollten, dass hier eine Ertüchtigung notwendig ist, dann begrüßen wir das außerordentlich.
Bedauerlicherweise zeichnet sich der vorgelegte Haushaltsentwurf wiederholt durch Intransparenz aus. Unter dem Titel „Ruhr-Konferenz“ wird eine Vielzahl von Projekten und Veranstaltungen subsumiert. In der Ergänzungsvorlage zum Haushalt werden 60,8 Millionen Euro für Projekte der Ruhr-Konferenz angemeldet. Erst auf Berichtsanfrage der SPDFraktion bekam auch die Opposition offiziell Gelegenheit, zu erfahren, für welche Projekte welche Summen in 2020 vorgesehen sind. Die Projektliste ist auch abschließend betrachtet kleinteilig und, wie mein geschätzter Fraktionsvorsitzender treffend festgestellt hat, lediglich ein Resultat ministerieller Ausflüge ins Ruhrgebiet. Schade!
Den Einzelplan 02, den Zuständigkeitsbereich des Hauptausschusses betreffend, lehnen wir wegen des einseitigen Aufwuchses, der intransparenten Ausgaben sowie der unzureichenden Finanzierung der Antisemitismusbeauftragten ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das jetzt vorgelegte Umsetzungsgesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages in NordrheinWestfalen möchte ich heute in der abschließenden Beratung getrennt nach seinen drei Artikeln einordnen und bewerten.
Zunächst zu Art. 1: Dieser enthält die Bekanntmachung des Dritten Glücksspielstaatsvertrages, welcher die aktuelle Rechtsprechung nachvollzieht. Damit ist Art. 1 aus Sicht der SPD-Fraktion zustimmungsfähig.
Dagegen ist Art. 2 – und damit das Ausführungsgesetz zum vorgenannten Staatsvertrag an sich – wesentlich detaillierter und damit differenzierter zu betrachten.
Die Ablösung der bisherigen Experimentierklausel führt durch eine zeitlich befristete Neuregelung des Sportwettenmarktes und eine damit verbundene Aufhebung der bisherigen Beschränkung der Anzahl der Konzessionen zu neuen Herausforderungen, insbesondere für den Vollzug.
Regelungsrelevant sind beispielsweise Abstandsregelungen von Wettannahmestellen in den Kommunen. Es ist gut, dass nun zwischen Wettvermittlungsstellen ein Abstand von 350 m Luftlinie nicht unterschritten und diese nicht in räumlicher Nähe zu Schulen und Jugendhäusern betrieben werden sollen, ähnlich der Regelung für Spielhallen.
Allerdings wird kein Mindestabstand zwischen Spielhallen und Annahmestellen vorgegeben. Das halten wir für falsch. Die Abstandsregelungen sind also nicht vollständig kohärent, und die Umsetzung bleibt letztendlich an den Kommunen hängen.
Auch die Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht sieht an dieser Stelle eindeutigen Nachbesserungsbedarf. Außerdem ist durch die Möglichkeit begründeter Ausnahmen bereits wieder eine Hintertür geöffnet. Auch hier liegt der Schwarze Peter beim Vollzug, ein Problem, das generell beim terrestrischen Glücksspiel auftritt.
So ist es Aufgabe der lokalen Ordnungsbehörden, zu prüfen, ob fachlich geschultes Personal in den Spielhallen zum Einsatz kommt und ob, wenn es vorhanden ist, diese Fachkenntnis tatsächlich zur Sicherung des Jugend- und des Spielerschutzes beiträgt. Die Aufgaben der Ordnungsbehörden wachsen also weiter, auch weil künftig Sportwetten in einer nicht limitierten Anzahl von Anbietern möglich sind inklusive sogenannter eigeschränkter Livewetten auf Spielergebnisse.
Nun wollen die Regierungsfraktionen mit ihrem in allerletzter Minute vorgelegten Änderungsantrag die Übertragung der Überwachung nach dem Geldwäschegesetz auf die Kommunen, die ursprünglich von der Landesregierung vorgesehen war, wieder zurücknehmen. Damit wird leider nur einem Teil der Einwendungen gegen den Gesetzentwurf entsprochen.
Schon heute – das zeigte die Anhörung – können sich die kommunalen Ordnungsbehörden über zu wenig Arbeit bei der Umsetzung von Vorschriften rund um das Thema „Glücksspiel“ nicht beklagen. Natürlich muss die Frage erlaubt sein, ob der angestrebte Kanalisierungsanspruch durch die Öffnung im Bereich Sportwetten tatsächlich realisiert werden kann.
Auch die jüngsten Ermittlungen gegen den Anbieter Tipico lassen an der Sinnhaftigkeit der vorgesehenen Regelungen für Sportwetten zweifeln. Gleiches gilt für den konsequenten Schutz gefährdeter Personen durch die Möglichkeit der Spielersperre, die derzeit noch viel Luft nach oben lässt.
Es bleiben also zahlreiche Fragen offen. Aus diesem Grunde können wir Art. 2 des vorgelegten Umsetzungsgesetzes nicht zustimmen. Wir hoffen, dass im Laufe der weiteren Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag der Spielerschutz eine stärkere Rolle spielen wird, als es sich bislang andeutet.
Den Art. 3 des Gesetzes, der das Inkrafttreten regelt, lehnen wir folgerichtig auch ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD reiht sich ein in eine Reihe von Anträgen, die aus meiner Sicht allein ein Ziel verfolgen: die generelle Diskriminierung und Diskreditierung einer Religionsgruppe, nämlich des Islams.
Dabei wird nach dem bewährten Muster vorgegangen: Von einzelnen Gruppen wird auf die Gesamtheit geschlossen, völlig ohne Berücksichtigung ihres tatsächlichen Verhältnisses untereinander.
Man erinnere sich nur an die Aktuelle Stunde im Juli 2018, als bereits der Versuch unternommen wurde, den ZMD in Gänze als Gesprächs- und Verhandlungspartner in Abrede zu stellen.
Der vorliegende Antrag befasst sich nun erneut mit dem Zentralrat der Muslime in Deutschland. Obwohl gleich zu Anfang interessanterweise festgestellt wird, dass die Liste der aktuellen Mitglieder des ZMD dem Antragsteller nicht bekannt sei, wird gleichwohl anhand von einzelnen, den zuständigen Gremien sehr wohl bekannten Mitgliedern auf den Gesamtverband geschlossen.
Daraus werden Forderungen an die Landesregierung abgeleitet, eine bei AfD-Anträgen häufig vorzufindende Vorgehensweise, die zur Verfestigung des gewünschten Weltbildes dienen soll und in die Kategorie von Agitation und Propaganda gehört.
Bemerkenswert sind aber die im Folgenden aufgeführten Behauptungen, es handle sich um möglicherweise mehr als vier problematische Mitgliedsorganisationen im ZMD.
Sie konstruieren hier Zusammenhänge, die uns weismachen sollen, es stünden deutlich mehr Mitglieder des ZMD unter Beobachtung des Verfassungsschutzes oder sollten Ihres Erachtens stehen.
Mehr noch: Wider besseres Wissen wird einfach behauptet, dass die Landesregierung keinen Einblick in die Mitgliederliste hätte. Dabei sind auch der AfD die dafür zuständigen Gremien bekannt, ebenso wie Ihnen bekannt ist, dass einige Berichte aus taktischen Gründen der Vertraulichkeit unterliegen, um eine effektive Beobachtung und dadurch den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Vorsicht! Mit der Äußerung wäre ich vorsichtig.
Daraus aber den Schluss zu ziehen, dass hier im Trüben gefischt wird, ist schlichtweg falsch. Das wissen Sie.
Letztlich münden dann die abschließenden Forderungen in der vorübergehenden Aufkündigung jeglicher Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem ZMD, ergänzt durch Bedingungen, unter denen die Zusammenarbeit wieder aufgenommen werden könnte.
Dieses geforderte Vorgehen basiert nicht nur auf Unterstellungen, sondern es ist aus Sicht der SPDFraktion schlichtweg falsch.
Es ist uns bewusst, dass es in NRW ein großes Spektrum von islamischen Vereinigungen und Vereinen gibt, deren Auslegung der sie verbindenden Religion, des Islams, sehr unterschiedlich ist und die auch unterschiedlich in unserer Gesellschaft und unserem Wertesystem verankert sind. Ja, es gibt es im ZMD Organisationen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, und das ist auch richtig.
Umso wichtiger und notwendiger ist es aber, auf keinen Fall den Gesprächsfaden abreißen zu lassen. Nur im Dialog können wir Überzeugungsarbeit für unsere Werte leisten und Vertrauen gewinnen. Wenn wir das Gespräch verweigern, wird die Ausgrenzung endgültig vollzogen, und eine jegliche Einwirkung ist nicht mehr möglich.
Wir sind sicher: Unser Rechtsstaat funktioniert, wo es erforderlich ist. Er erfordert aber auch gleichzeitig vertrauensbildende Maßnahmen, und dazu dient eben dieser Dialog.
Eines kann ich Ihnen zum Schluss – genauso wie mein Kollege Blondin – nicht ersparen. Es ist schon sehr interessant, dass gerade die AfD, die Partei, von der Teile unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, diese Forderung erhebt.
Distanzieren Sie sich endlich vom Flügel und von Ihrer Jungen Alternative.
Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Danke. – Ich werde jetzt nicht auf weitere Äußerungen eingehen, die nichts mit dem Thema zu tun haben.
Ach, Herr Seifen, beurteilen Sie bitte mal an anderer Stelle etwas, aber nicht hier.
Wenn Sie mir die Gelegenheit geben, die anderthalb Minuten auch zu reden und nicht selber reden, kann ich Ihnen antworten.
Der Vorwurf, den ich Ihnen mache, ist, dass Sie immer wieder nach dem gleichen Muster vorgehen. Sie picken sich einzelne Dinge heraus, die einmal kritisch zu beäugen durchaus berechtigt ist. Sie schließen daraus aber auf die Gesamtorganisation; ansonsten würden Sie nicht den gesamten ZMD dazu verurteilen, in nächster Zeit auf Distanz zu gehen.
Ich finde, es ist richtig, dass wir im Gespräch bleiben und dadurch auch Einfluss auf den ZMD nehmen, damit dieser wiederum auf seine Mitgliedsgruppierungen Einfluss nimmt. Es ist die einzige Chance, im Gespräch zu bleiben.
Wenn wir uns komplett distanzieren, werden wir auch den Kontakt zu diesen Gruppierungen nie mehr bekommen – es sei denn aus der Sicht des Verfassungsschutzes. Das ist vielleicht aus Ihrer Sicht der mögliche Weg; ich halte ihn für falsch.
Ich halte für richtig, dass wir über Gespräche vertrauensbildende Maßnahmen schaffen, um dann auf die Betroffenen weiter einwirken zu können. Vielleicht werden sie auf längere Sicht auch über den ZMD auf die Mitgliedsorganisationen Einfluss nehmen; …
… aber ich glaube nicht, dass Ausgrenzen die probate Lösung ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem heute zum ersten Mal debattierten Antrag möchten wir einen wichtigen, aber oft unterschlagenen Zusammenhang zwischen Sozialpolitik einerseits und Wirtschaftspolitik/Wirtschaftsentwicklung andererseits in Erinnerung rufen.
Gute Sozialpolitik kostet nicht nur Geld, sondern gute Sozialpolitik setzt zugleich auch Nachfrageimpulse und sorgt damit für Wachstumsimpulse im klassischen keynesianischen Sinne – nur, dass im Gegensatz zu den berühmten Löchern, die bei Keynes gegraben und wieder zugeschüttet werden, sozialpolitische Maßnahmen gerade nicht sinnfrei sind.
Im Gegenteil: Impulse wie das Familienentlastungsgesetz, eine staatlich garantierte Grundrente oder das Gute-KiTa-Gesetz sind sozialpolitisch erwünscht und schaffen mehr Chancen für Familien, Alleinerziehende sowie für gegenwärtige und künftige Rentner.
Deshalb stellt das niedersächsische Wirtschaftsministerium zu Recht fest – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident –:
„Leider wurden in der Vergangenheit Sozial- und Wirtschaftspolitik vielfach eher als Gegensatz betrachtet. Richtig ist heute: Ohne gute Wirtschaftspolitik kann man auch keine gute Sozialpolitik machen. Und gute Sozialpolitik ist genauso wie gute Bildungspolitik heutzutage längst auch Wirtschaftspolitik.“
„Mit guter Sozialpolitik steigen die Chancen, dass wir jungen Menschen eine bessere Perspektive für einen guten Bildungsabschluss geben können. Diese jungen Menschen sind die zukünftigen Fachkräfte, die wir brauchen, um die Wirtschaft in unserem Land weiter zu stärken und damit den Wohlstand zu sichern.“
Kein Land ist reich genug, um sich materielle, aber auch immaterielle Armut auf Dauer leisten zu können. Es ist ein Irrglaube, dass sich Einsparungen bei den Sozialausgaben volkswirtschaftlich auf Dauer rechnen. Im Gegenteil – jeder Euro, der für sozialpolitische Maßnahmen ausgegeben wird, spart nicht
nur Folgekosten, sondern schlägt sich nachweislich in erhöhten konsumtiven Ausgaben nieder.
Auch deshalb fordern wir heute noch einmal die Landesregierung auf, den Impuls, der durch die Verabschiedung des Gute-KiTa-Gesetzes gegeben wurde, durch eine vollständige Abschaffung der Elternbeiträge bei Kitas zu verstärken.
Aber auch mittelbar kann die Landesregierung durch Unterstützung sozialpolitischer Maßnahmen dazu beitragen, Impulse für die Wirtschaft zu setzen.
Mit der Einführung einer staatlich garantierten Grundrente erfahren zahlreiche Rentnerinnen und Rentner eine Anerkennung, die sich unmittelbar in deren Konsumausgaben niederschlagen wird. Gleiches gilt für die zügige, sukzessive Abschaffung des Solidaritätszuschlags, der eine Belebung der Nachfrage zur Folge hätte.
Auch der BDI stellt fest – Herr Präsident, ich zitiere erneut –:
„Für die Wirtschaft ist gut, was die Kaufkraft stärkt. Deswegen ist gerechte Sozialpolitik auch gute Wirtschaftspolitik und stärkt das Wachstum.“
Im Bundestag wurden in den vergangenen Monaten Vorhaben auf den Weg gebracht, die diesen Weg stützen. Ob mehr Kindergeld, höhere Renten, weniger Steuern und Abgaben für geringe und mittlere Einkommen – damit wird dafür gesorgt, dass Familien, Beschäftigte sowie Rentnerinnen und Rentner mehr Geld in der Tasche haben.
Diese Maßnahmen stützen insbesondere das anhaltend hohe Niveau des privaten Konsums, der den Aufschwung stärkt. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute haben berechnet, dass der private Konsum zusammen mit den Investitionen ein Wirtschaftswachstum von 0,5 % erzeugt. Das Wirtschaftswachstum 2019 liegt voraussichtlich zwischen 0,5 % und 0,9 %.
Das bedeutet, dass auch die sozialpolitischen Maßnahmen dafür sorgen, dass die Wirtschaft nicht stagniert. Sozialpolitische Maßnahmen haben eine bedeutende Auswirkung auf den Konsum und geben Impulse, die es zu verstetigen gilt. Nun ist es an den Ländern, den eingeschlagenen Weg des Bundes sowohl mittelbar als auch unmittelbar zu unterstützen, etwa beim Gute-KiTa-Gesetz.
Für einen dauerhaft wirksamen Hebeleffekt bedarf es der gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich für die Einführung einer staatlich garantierten Grundrente einzusetzen, die Abschaffung des Soli
darzuschlags für 90 % der Steuerzahler zu unterstützen und den Impuls des Gute-KiTa-Gesetzes aufzugreifen und die Elternbeiträge bei Kitas gänzlich abzuschaffen. Das wäre ein wirksames Konjunkturprogramm. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ist der Dialog da vorne beendet? – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Seifen, was Sie da eben abgeliefert haben, das zeigt ganz eindeutig, dass Ihr Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, lediglich ein Feigenblatt war. Sie haben soeben Ihre Maske vom Gesicht gerissen und Ihr wahres Gesicht gezeigt.
Ich möchte mich gar nicht mit Ihren kruden Theorien zur Geschichte auseinandersetzen. Ich möchte nur eine Sache erwähnen: Wir haben vor einiger Zeit unser 150-jähriges Jubiläum gefeiert; hoffentlich werden Sie das nie feiern.
Aus diesem Anlass hat Bundespräsident Gauck den Sozialdemokraten gratuliert, weil sie nicht dem Ermächtigungsgesetz zugestimmt haben, und er hat ihnen dafür gedankt, dass sie so die Ehre der Parlamente erhalten haben.
Das, was Sie soeben von sich gegeben haben, war an Schamlosigkeit kaum zu überbieten. Da kann man nur mit Otto Wels kontern: Freiheit und Leben kann man uns nehmen, aber nicht die Ehre.
Das sagte Otto Wels anlässlich …
Ich würde vorschlagen, Sie hören einfach mal zu. Diese Tugend werden auch Sie vielleicht noch lernen.
Ihre Schuhgröße möchte ich gar nicht erst haben.
Ja, es ist richtig und wichtig in diesen Tagen, in Feierstunden, in Parlamenten, in den Medien, in Ausstellungen dem 70. Jahrestag des Inkrafttretens unseres Grundgesetzes zu gedenken. Ich hoffe, das findet woanders etwas würdevoller statt als hier, wo Sie ausrasten und uns beleidigen.
Warum ist das so wichtig? Wie schon ausgeführt, ist das …
Mein Gott, hören Sie doch einmal im Leben zu!
Wie schon ausgeführt, ist das Grundgesetz auf der Grundlage der Erfahrungen aus der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus entstanden. Und auch deshalb ist es bis heute eine der modernsten Verfassungen überhaupt. Darauf können und dürfen wir uns nicht ausruhen; man hat es soeben wieder gesehen.
Hinter dem Grundgesetz steht das Bild eines aufgeklärten Menschen, der bereit ist, einerseits die ihm bzw. ihr eingeräumte Teilhabe und die eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten aktiv wahrzunehmen, andererseits diese Teilhabe – hören Sie gut zu! – auch jedem Mitmenschen zuzugestehen.
Darüber hinaus legt das Grundgesetz klar fest, dass die Grundrechte für alle Menschen gleichermaßen und auf Dauer gelten. Es ist Aufgabe aller hier lebenden Menschen, daran mitzuwirken, dass die im Grundgesetz kodifizierten Grundrechte auch Wirkung entfalten. Dazu bedarf es eines permanenten Prozesses der Einübung, der Demokratiebildung.
Dieser Prozess beginnt bereits im frühesten Kindesalter, wo Toleranz und Achtsamkeit gelernt werden. Nur mit diesen Grundtugenden oder Werten kann
das Leben in Gemeinschaft friedlich und gleichberechtigt gestaltet werden. Genau an diesem Punkt ist unsere Demokratie verwundbar – verwundbar dadurch, dass nicht alle die Grundwerte unserer Verfassung annehmen und leben. Beispiele dafür haben wir gerade erlebt.
Was sich viele nicht vorstellen konnten, ist in diesen Tagen wieder traurige Realität: Parteien und Bewegungen versuchen, Grundwerte zu relativieren, sie gar infrage zu stellen oder sie nur einem bestimmten Teil der Bewohner und Bewohnerinnen unseres Staatsgebiets zuzubilligen, andere aber auszugrenzen.
Da sind sie wieder, die längst überwunden geglaubten, diskriminierenden Ideologien. Den rechten Scharfmachern muss sich nicht nur unsere Generation entgegenstellen,
sondern das müssen auch die zukünftigen Generationen tun.
Gerade deshalb ist es so wichtig, dass an einem solchen Jahrestag auch über die Aufgabe der Demokratiebildung gesprochen wird. Demokratie muss von Generation zu Generation neu erlernt und gepflegt werden, und politische Bildung gibt dazu ein gutes Rüstzeug.
Folgerichtig fordern wir gemeinsam mit CDU, Grünen und FDP, dass die Landeszentrale für politische Bildung gestärkt wird, neue, zeitgemäße Formate der politischen Bildung entwickelt werden und insbesondere nah an den Menschen sozialraumorientierte Konzepte entwickelt werden. Dabei muss die Vergangenheit stets im Blick gehalten werden. Die zahlreichen Mahn- und Gedenkstätten in unserem Land sind Orte gegen das Vergessen und somit Orte des Lernens.
Schließlich fordern wir gemeinsam einen jährlichen Demokratiebericht, damit sich auch der Landtag regelmäßig mit politischer Bildung befasst und, wenn erforderlich, rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Wir sind überzeugt, dass Rechtspopulismus und Rechtsextremismus weder in Nordrhein-Westfalen noch in Deutschland noch in Europa Platz haben dürfen.
Es ist unsere Aufgabe, dass die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass unsere demokratische Gesellschaft gestärkt wird und dass – ich zi
tiere aus unserem Antrag zum Grundgesetzjubiläum – „die Förderung von demokratischen Werten, Haltungen und Handlungskompetenzen im Zentrum demokratischer Bildungspraxis“ steht.
Zum Schluss noch ein Wort. Frau Ministerin: Ich hätte mir gewünscht, dass Sie nach diesem Eklat von soeben ein paar klare Worte dazu gesagt hätten. Die habe ich vermisst.
Also, auf Ihre Geschichtsdebatte und Ihre Alternativen, die ich hier wählen soll, möchte ich nur insofern eingehen, dass ich Ihnen sagen möchte: Es ist noch ein gewaltiger Unterschied, ob ich aus einer demokratisch gewählten Regierung ausscheide, oder ob ich eine undemokratische Regierung aufbaue. Das ist ein großer Unterschied.
Zu Ihren immer wieder erhobenen Vorwürfen bezüglich unserer Pressebeteiligung sehe ich keinen Anlass, Ihnen gegenüber in irgendeiner Form Stellung zu nehmen.
Und ich finde …
Das sagt der Richtige, das sagt der Richtige! Hier oben wird permanent gefilmt, und dann wird zurechtgeschnitten, und was Ihnen passt, wird dann ins Netz gestellt. Das ist undemokratisch. – Danke!
Herr Kollege, ich weiß nicht, in welchem Jahrzehnt Sie auf die Website in Erkrath gegangen sind. Ich kenne mich in diesem Kreis auch sehr gut aus. In Erkrath gibt es sehr wohl eine Schuldnerberatung, nämlich vom SKFM.
Herr Minister, werfen wir einmal einen Blick in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums. Dort sind insgesamt acht Personen zur Auswertung diverser Medien und drei Personen zur Herausgabe tagesaktueller Medienspiegel angegeben. Ist das auch vor der Neustrukturierung der Medienschau schon so gewesen?
Herr Minister, ich vermute, dass Sie auch da etwas nachliefern müssen. Ich hätte die Frage: Wie oft und zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Themen sind bisher Beiträge von Fraktionen in die Medienschau eingeführt worden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag auf Änderung der Landesverfassung durch Einführung des Wahlrechts ab 16 Jahren bei Landtagswahlen greifen wir erneut ein Anliegen auf, das bereits in der vergangenen Wahlperiode von uns im Rahmen der Verfassungskommission eingebracht wurde.
Es hat für uns, die SPD, nicht erst der beeindruckenden „Fridays-for-Future“-Demonstrationen der Schülerinnen und Schüler gebraucht, um zu der Überzeu
gung zu kommen, dass auf Landesebene das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte. Nein, die Zeichen der Zeit haben wir im Gegensatz zur CDU schon früh erkannt.
Die Erlaubnis zur Teilnahme am Wahlakt bringt zum Ausdruck, dass der Landesgesetzgeber davon überzeugt ist, dass junge Menschen ab dem Alter von 16 Jahren zur politischen Willensbildung und zur Artikulation in der Lage und bereit sind, ihre Zukunft mitzugestalten.
Gerade die junge Generation muss am längsten die Folgen dessen tragen, was Wählerinnen und Wähler entscheiden und anschließend Politikerinnen und Politiker umsetzen, so sie denn zuhören. Deshalb besteht unseres Erachtens zu Recht ihr Anspruch auf Teilhabe am Entscheidungsprozess.
Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt fest – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin –:
„Ein häufig vorgebrachter Einwand gegen das Wahlrecht mit 16 Jahren ist, dass Jüngere nicht genug an Politik interessiert sind, um kompetent wählen zu können. Doch wer wählen darf, beschäftigt sich mehr mit und informiert sich intensiver über Politik als nicht Wahlberechtigte. Bei einem Vergleich der gerade 16 Jahre alten Jugendlichen mit noch 15 Jahre alten zeigt sich, dass die Wahlberechtigten auch politisch interessierter sind: die bereits 16 Jahre alten interessieren sich stärker für den Wahlkampf, verfügen über ein größeres politisches Wissen und nutzen häufiger Angebote wie den Wahl-O-Mat.“
Weiterhin weist die Bundeszentrale nach, dass sich das politische Interesse nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt entwickelt, sondern durch Beteiligungsmöglichkeiten entfacht und gesteigert wird.
Wenn es noch eines Belegs bedürft hätte, so zeigten und zeigen die zahlreichen Demonstrationen der Schülerinnen und Schüler, dass ihnen Politik und ihre Zukunft, die zukünftige Entwicklung unserer Umwelt, des Klimas und damit des Planeten, der Erde, nicht egal sind. Für sie heißt die Bedrohung: vor uns die Sintflut. – Genau diese Perspektive hat sie motiviert, auf die Straße zu gehen.
Die Standardargumente lauten zum Beispiel: „Das Wahlalter ist zu Recht erst mit der Volljährigkeit erreicht“ oder – pauschaler -“Die jungen Menschen sind noch nicht entscheidungsfähig“. Es ist ein Unterschied, ob ich die Volljährigkeit und damit die volle Geschäftsfähigkeit habe, oder ob ich an der politischen Willensbildung teilhaben darf.
Für die politische Willensbildung, die durch die Partizipation am Entscheidungsprozess in eine Teilnahme übergeht, ist gerade ein frühes und sukzessives Einbinden wichtig.
Die Österreicher haben dies bereits verwirklicht. Sie haben schon 2007 als erstes Land in Europa beschlossen, dass 16-Jährige an der Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalwahl teilnehmen dürfen. Wie erste Studien zeigen, haben die Österreicher damit nur gute Erfahrungen gemacht. Auch in der Bundesrepublik geben Brandenburg, Schleswig-Holstein und Bremen den jungen Menschen schon mit 16 Jahren die Möglichkeit zur Teilnahme an Landtagswahlen.
Auch die nordrhein-westfälische FDP scheint hier auf einem guten Weg zu sein. Bei ihrem Landesparteitag 2018 hat sie die Absenkung des Wahlalters beschlossen. Kollege Körner von der FDP war zum Beispiel vehementer Fürsprecher, der in einer Pressemitteilung der Jungen Liberalen im Nachgang zum Parteitag mit nachfolgenden Sätzen zitiert wird:
„Wer die Politik ‚enkelfit‘ machen will, der muss auch mehr Enkel an die Wahlurne bringen.“
„Durch die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16 stärken wir nicht nur die Interessen der jüngeren Generation, sondern langfristig auch die politische Partizipation und bekämpfen Politikverdrossenheit.“
Stimmen Sie nun auch im Landtag für eine Absenkung des Wahlalters! Das wäre konsequent. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.