Helga Lerch

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Frisch, ich möchte zunächst auf einige Dinge eingehen, die Sie erwähnt haben.
Ja, wir haben in Ludwigshafen eine Brennpunktschule. Es ist die größte Grundschule in Rheinland-Pfalz, und sie ist siebenzügig. Die Zahlen, die Sie genannt haben, sind korrekt. Ich möchte noch eine Zahl ergänzen. Ich habe nämlich erfahren, dass es dort auch ein Kind gibt, das keine Sprache hat. Ich wusste gar nicht, was das ist. Das Kind ist von Lager zu Lager geschickt worden und konnte sich nicht artikulieren. Es konnte keine Sprache erlernen.
Jetzt kann man – das ist der Unterschied zu Ihnen, Herr Frisch – natürlich den Kopf in den Sand stecken und sagen, das ist alles ganz furchtbar. Aber ich habe bei meinem Besuch dort auch erfahren, dass die Staatsphilharmonie in unmittelbarer Nachbarschaft zu dieser Grundschule ist. Sie macht Kurse für Kinder an dieser Schule, um die Integration zu verstärken.
Das ist ein super Beispiel, dass Integration gelingen kann. Ich möchte dem neuen Intendanten Beat Fehlmann ausdrücklich danken, dass er diesen Ansatz verfolgt und damit auch diesen Kindern eine große Chance ermöglicht.
Ich möchte nun zum Thema der Großen Anfrage kommen. Die schulische Unterstützungskultur in RheinlandPfalz basiert auf mehreren Säulen. Dazu gehört neben der Sprachförderung – zu der ich dann noch kommen werde – zuallererst eine vertrauensvolle Schulkultur, die auf einem Wertekanon beruht. Diese Form des Umgangs, die auf einem von Toleranz geprägten Miteinander aufbaut, ist fundamental für jede Art von Förderung. Deshalb habe ich dieses Beispiel am Anfang erwähnt.
Erst wenn gewährleistet ist, dass bei aller Unterschiedlichkeit und Vielfalt unserer Schülerinnen und Schüler ein friedliches und von Verantwortung geprägtes Miteinander aller an Schule beteiligten Gruppen gepflegt wird, dann wird auch Förderung gelingen. Das ist die Voraussetzung. Darauf aufbauend hat jede Schule Förderstufen zu etablieren und insbesondere die im Schulgesetz verankerte individuelle Förderung auf der Grundlage von Förderplänen umzusetzen.
Eine weitere Form der Unterstützung ist zum Beispiel im Rahmen der Ganztagsschule möglich, um unterschiedliche Potenziale der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und auszubauen.
In besonderen Fällen – das wissen wir alle – werden auch Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen tätig. Meine Damen und Herren, all das ist schulisches Fördern. Wer dabei nur an Sprachförderung oder Sprachvermittlung denkt, der denkt zu kurz.
Gleichwohl spielt Sprache bei allen Schülerinnen und Schülern eine ganz zentrale Rolle. Es werden Unterstützungsmaßnahmen für jene Schülerinnen und Schüler angeboten, die Schwierigkeiten haben, dem Unterricht zu folgen oder sich kommunikativ zu artikulieren. Das gilt auch bereits in der Kita. Ich möchte noch einmal an das neue Kita-Gesetz erinnern, das im Jahr 2021 in Kraft treten wird. Wir haben hier ein Sozialraumbudget, das dann genau diese Förderbedarfe abdecken sollte.
Wenn wir nun unser Augenmerk auf die Schülerinnen und Schüler richten, die einen Migrationshintergrund haben, möchte ich eine Definition der KMK heranziehen. Wenn mindestens ein Merkmal erfüllt ist, geht man von einem Migrationshintergrund aus: keine deutsche Staatsangehörigkeit, nicht deutsches Geburtsland, nicht deutsche Verkehrssprache, zum Beispiel in der Familie.
Hier greifen nun mehrere Maßnahmen: die Deutsch
Intensivkurse auch schon in den Kitas, zwei- bis vierstündige Sprachfördermaßnahmen je nach Bedarf, Feriensprachkurse und Hausaufgabenhilfe. – Insgesamt hat das Land seine Mittel in den vergangenen Jahren angepasst, und für das Jahr 2020 werden es 41,5 Millionen Euro sein.
Zum Schluss möchte ich auch die Stärkung der Herkunftssprache thematisieren, die uns in diesem Plenum erst kürzlich beschäftigt hat. Ich zitiere dazu aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage – Zitat –: „(...) Mehrsprachigkeit ist eine bedeutende Ressource und bietet jungen Menschen Chancen und Vorteile in ihrer Biografie.“ Das unterstützen wir vollumfänglich.
Mein letzter Satz. Ich halte fest: Das schulische Förderkonzept für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz, auch für solche mit Migrationshintergrund,
ist vielfältig, ausgewogen und basiert auf einem Wertekonzept der Toleranz und Vielfalt.
Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Staatssekretär. Stimmen Sie mir zu, dass auch aus Ihrer Erfahrung als Lehrer gerade die singuläre Beflaggung bei den Schülern zu Neugierde führt, zu Nachfragen führt und gerade dieses Einmalige zu einer besonderen Tiefe der Nachfrage und Befassung führt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte direkt Bezug nehmen auf meinen Vorredner und feststellen, dass in Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes die Freiheit der Wissenschaft verankert ist. So wird es auch bleiben, und so ist es richtig.
Als Nächstes möchte ich jetzt nicht auf das große Potpourri, das angesprochen wurde, eingehen; denn wir haben unter Punkt 14 der Tagesordnung heute noch einmal die Qualität von Studium und Lehre zum Thema. Auch das Thema „Koblenz, Landau, Kaiserslautern“ hat uns in der Vergangenheit beschäftigt und wird uns weiter beschäftigen. Ich bin, wie auch in der Vergangenheit, optimistisch, dass wir hier zu einem sehr guten Abschluss kommen werden; denn Kollege Klomann, Sie haben völlig recht. Hier ist vieles in Bewegung, und Bewegung ist ein Zeichen, dass es weitergeht.
Ich werde deshalb auf die Überschrift Bezug nehmen. Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz befinden sich definitiv nicht in einer Schieflage.
Wir haben in Rheinland-Pfalz eine sehr vielfältige Hochschullandschaft. Wir haben fünf Universitäten, sieben Fachhochschulen, neun weitere Hochschulen, und unser Land ist Standort von renommiertesten Forschungseinrichtungen, die nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa
einen exzellenten Ruf genießen. Für die Autoren des Antrags möchte ich verdeutlichen, dass es sich hierbei um Forschungseinrichtungen wie Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren sowie Leibniz-Institute handelt. Wo ist hier Gefahr?
Nicht zuletzt möchte ich erwähnen, dass sich genau in unserem Bundesland in Kaiserslautern das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz befindet. Nach dieser Aufzählung kann jeder für sich entscheiden, in welcher Forschungslage sich unser Land befindet.
Meine Damen und Herren, der Forschungsstandort Rheinland-Pfalz ist dynamisch, innovativ und zukunftsorientiert. Unsere Universitäten und Hochschulen präsentieren eine große Bandbreite in der Forschung. Daher können unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in unterschiedlichen Disziplinen wie den Naturwissenschaften, der Medizin, den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften sowie den Ingenieurwissenschaften forschen.
Mit der Zeit hat jede Universität und jede Hochschule ein individuelles Forschungsprofil entwickelt, in dem sie im Forschungs- und Innovationsbereich glänzt. Auf der Basis der ausgearbeiteten Forschungsprofile hat sich ein langjähriges Kooperationsverhältnis mit anderen Hochschulen, mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und auch der Wirtschaft entwickelt, was man an Kaiserslautern – aktuelles Beispiel ist bekannt – aufzeigen kann.
Diese forschungsstarke Entwicklung haben wir seit Jahren auch der Forschungsinitiative zu verdanken. In diesem Rahmen stärkt das Wissenschaftsministerium die Profilbildung sowie die Wettbewerbsfähigkeit der rheinlandpfälzischen Hochschulen. Durch die finanzielle Unterstützung und Einbindung des wissenschaftlichen Nachwuchses wird die Zukunftssicherung in Rheinland-Pfalz gefördert.
Die Forschungsinitiative fördert zudem die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Damit werden neue Formen der Zusammenarbeit entwickelt, neue Arbeitsplätze geschaffen und forschungspolitische Ziele erreicht.
Ich möchte als Beispiel der erfolgreichen Zusammenarbeit das Max Planck Graduate Center in Mainz, FraunhoferInnovationszentrum in Kaiserslautern, FraunhoferAnwendungszentrum in Remagen sowie den Mainzer WissenschaftsCampus Byzanz nennen.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz ist forschungsorientiert und fördert Innovationen in jedem wissenschaftlichen Bereich. Wir schreiben eine Erfolgsgeschichte, und aufgrund unserer Leistungen stellte dieses Jahr die Deutsche Forschungsgemeinschaft der Technischen Universität Kaiserslautern sowie der Johannes GutenbergUniversität finanzielle Mittel in Höhe von 15 Millionen Euro zur Erforschung aktueller Themen zur Verfügung. Mit dieser Förderung werden wir noch einmal die Forschungsprofile der beiden Universitäten stärken.
So weit in der ersten Runde. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Politik sind für mich die Fragen entscheidend: Wie geht man Wege? Welche Mittel setzt man ein? Wie übt man Kritik?
Für mich ist wichtig, dass diese Kritik konstruktiv geübt wird, ohne überzogene Polarisierung. Keine Beschädigungen dürfen zurückbleiben. Wege muss man gehen, und Ziele muss man erreichen.
Ich schicke das vorweg, weil ich befürchte, dass Beschädigungen tatsächlich ein Resultat unserer Diskussion sein können. Ich denke an die gemeinsame Sitzung des Wissenschaftsausschusses und des Gesundheitsausschusses, in der wir das Thema der Uniklinik besprochen hatten. Obwohl alle beteuert haben, dass es sich hier um ein Leuchtturmprojekt handelt, wurde doch so stark Kritik an verschiedenen Punkten geübt, dass Beschädigungen auch für die Uniklinik eine Folge sein könnten.
Auch das, was wir heute in der Diskussion über die Hochschulen sagen und der vorliegende Antrag in der Überschrift zum Ausdruck bringt, können Beschädigungen sein, die dazu führen, dass die Hochschulen nicht mehr in dem Licht erscheinen, in dem sie erscheinen müssten. Viele Redner vor mir haben zur Genüge gesagt, wie sie erscheinen und was sie geleistet haben. Deshalb komme ich zum Schluss.
Noch einmal: konstruktiv, ohne überzogene Polarisierung Wege gehen und Ziele erreichen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Qualität von Studium und Lehre an den rheinland-pfälzischen Universitäten und Hochschulen sowie ihre kontinuierliche Entwicklung spielt für meine Fraktion eine außerordentlich wichtige Rolle; denn mit der richtigen Bildung hat man die Chance zum Aufstieg unabhängig vom sozialen Hintergrund und Elternhaus. Daher setzen wir uns als Freie Demokraten dafür ein, dass das Land in Bildung, Forschung und Entwicklung investiert.
Herr Klomann, ja, Sie haben völlig recht, dass Sie an die Genese erinnern, wie das eigentlich war. Ich erinnere mich an die Anhörung der Hochschul- und Universitätspräsidenten im Rahmen der Haushaltsanhörungen, in der mit Angst und Sorge festgestellt wurde, dass im Jahr 2020 der Hochschulpakt ausläuft. Es stand die Frage im Raum, wie es danach weitergeht. Das heißt, die Planungssicherheit der Hochschulen und Universitäten war außerordentlich wichtig.
Wir haben jetzt ein neues System, mit dem diese Unzufriedenheit ein Ende findet. Mit 20 : 60 : 20 haben wir eine ganz neue Verteilung, die letztlich auf sehr viel Zustimmung stößt.
Am 6. Juni dieses Jahres haben die Regierungen von Bund und Ländern den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ mit dem Ziel beschlossen, die Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen weitreichend und langfristig zu verbessern. Damit werden die Studienkapazitäten bei uns im Land bedarfsgerecht erhalten, und der Zukunftsvertrag verspricht bessere Studienbedingungen und auch eine höhere Lehrqualität an allen Hochschuleinrichtungen.
Es wird jetzt nicht mehr so sein wie in der Vergangenheit, dass die Anzahl der Studienanfänger für die finanziellen Auszahlungen maßgeblich ist, sondern es wird eine Regelung gefunden, mit der auch in der Mitte und am Ende des Studiums Qualitätskriterien nach dem neuen Vertrag eingeführt werden.
Im Mittelpunkt des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ steht eine dauerhafte Förderung – das kann man nach dem, was in der Vergangenheit praktiziert wurde, nicht deutlich genug sagen – von den Jahren 2021 bis 2023 in Höhe von 1,88 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2024 wird dieser Betrag dann dauerhaft jährlich auf rund 2 Milliarden Euro erhöht.
Wir haben eine Übergangsphase in den Jahren 2020 bis 2024, aber ab dem Jahr 2024 sind die Kriterien ganz klar definiert.
Bund und Länder sehen darin einen wesentlichen Bestandteil für die Stärkung der Qualität von Studium und Lehre. Dies bedeutet auch Verlässlichkeit hinsichtlich der persönlichen Lebensplanung.
Meine Damen und Herren, die Umsetzung des Zukunftsvertrags leistet einen enormen Beitrag zur Vielfalt der Hochschullandschaft im Bund und auch bei uns in Rheinland-Pfalz. Frau Schneid, ich verstehe nicht ganz, warum Sie die Bundesmittel so hervorheben. Die bekommen alle Bundesländer – das ist eine Selbstverständlichkeit – und nicht nur Rheinland-Pfalz.
Die Zahlen wurden schon genannt. 140 Millionen Euro, aufgesplittet auf Bund und Land. Ab dem Jahr 2024 sind es 175 Millionen Euro. Noch einmal ganz deutlich: 750 Stellen für Studium, Lehre, Technik und Verwaltungen werden dauerhaft entfristet. – Diese Botschaft muss man immer wieder betonen; denn das schafft Planungssicherheit und auch Zufriedenheit bei den Betroffenen.
Mit dieser Hochschulinitiative trägt das Land zu einer dauerhaften Entwicklung des Hochschulsystems bei. Wir schaffen bessere Arbeitsbedingungen, Studienbedingungen und Berufsperspektiven. Darüber hinaus stärken wir das Profil unserer Hochschulen und erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit nicht nur national, sondern natürlich auch auf internationaler Ebene.
Ich komme zum Schluss und ziehe ein Fazit: Meine Damen und Herren, mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ geben wir ein starkes Signal, dass RheinlandPfalz ein Bildungs- und Zukunftsland ist.
Vielen Dank.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Sprachbildung und -förderung im frühkindlichen Alter zu, und was wird unternommen, um diese zu stärken?
2. Wie wird Mehrsprachigkeit in Kitas gefördert? 3. Welche Anforderungen werden an Kitas bezüglich der Sprachbildung und -förderung gestellt?
4. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es für Erzieherinnen und Erzieher, um die notwendige Sprachkompetenz zu vermitteln?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der IQBBildungstrend 2018 schlägt Alarm. Dieser Alarm richtet sich an unser Schulsystem, an unsere Schulen, an unsere Schülerinnen und Schüler und an die junge Generation Deutschlands.
Der IQB-Bildungstrend 2018 hat zum zweiten Mal nach 2012 länderübergreifend die Fähigkeiten und das Fachwissen der Neuntklässlerinnen und Neuntklässler in Mathematik, Biologie, Chemie und Physik geprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung der Bildungsstandards an unseren Schulen erwiesen sich als mangelhaft. Insbesondere das Ergebnis, dass Neuntklässlerinnen und Neuntklässler im vergangenen Jahr geringere Kompetenzen als noch 2012 nachgewiesen haben, sorgt für Unmut.
Meine Damen und Herren, Deutschland gilt als das Land der Dichter und Denker. Deutschland ist aber auch die Heimat von zahlreichen Wissenschaftlern, Forschern und Nobelpreisträgern. Daher ist die Förderung der MINT-Fächer für den Wissenschaftsstandort Deutschland immens wich
tig und muss Kernaufgabe unserer Schulen werden.
Meine Damen und Herren, gute Lehrer jammern nicht über schlechte Ergebnisse. Gute Lehrer stellen sich den Tatsachen, selbst wenn sie wehtun, und suchen nach Lösungen. Aus diesem Grund möchte ich mich an dieser Stelle nicht in die Wissenslücken der Schüler vertiefen, sondern ich will Lösungen vorschlagen, die unsere Kinder voranbringen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass rheinland-pfälzische Neuntklässlerinnen und Neuntklässler viel besser sein und überdurchschnittliche Leistungen zeigen können, also das Potenzial vorhanden ist. Ich bin mir sicher, dass mit unserer Unterstützung viel mehr erreicht werden kann, als der IQB-Bildungstrend 2018 zeigt.
Daher teile ich die Meinung, dass es unsere künftige Aufgabe sein muss, intensiv am Potenzial und an den versteckten Fähigkeiten unserer Kinder zu arbeiten. Unsere Pflicht ist es, sie zu fördern und sie zu ermutigen, ihr Bestes zu geben.
Das Ergebnis des IQB-Bildungstrends 2018 zeigt nicht nur, was Schülerinnen und Schüler nicht können, sondern auch, was wir machen und wo wir uns verbessern müssen.
Als Erstes müssen unbedingt einheitliche Bildungsstandards insbesondere in den Kernfächern wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik geschaffen werden.
Als Nächstes müssen wir mit der Umsetzung der Digitalpaktschule das Ziel verfolgen, hohe Qualitätsstandards im Bildungssystem umzusetzen.
Dazu gehören auch moderne Klassenräume mit entsprechender Ausstattung, die einen Anreiz für Jugendliche bieten, wieder in den MINT-Fächern aktiv zu werden.
Außerdem müssen wir Lehrerinnen und Lehrer bei der Wissensvermittlung in den MINT-Fächern unterstützen, intensiv ausbilden und auch kontinuierlich weiterbilden. Im Vordergrund sollen immer die individuelle Förderung – das ist auch im Schulgesetz festgeschrieben – und die bessere Vermittlung von Kenntnissen stehen.
Wir müssen versuchen, die MINT-Fächer, die von manchen Kindern als besonders kompliziert betrachtet werden, mit Spaß und Leichtigkeit zu vermitteln.
Kernaufgabe von Lehrerinnen und Lehrern soll es werden, Schülerinnen und Schüler in den mathematischnaturwissenschaftlichen Fächern zu faszinieren und damit auch ihre Neugier zu wecken.
Auf dem Schulprogramm sollen neben der Vermittlung der theoretischen Grundlagen auch spannende Praxisübungen stehen. Wir müssen erste Ansätze schaffen, damit Schülerinnen und Schüler experimentieren und selbst forschen können. Wir haben MINT-Labore. Ich habe neulich eines bei der Technischen Hochschule in Bingen besucht, wo Schülerinnen sogar in den Ferien aktiv mit Forscherarbeiten beschäftigt waren.
Meine Damen und Herren, bessere Ergebnisse können wir erreichen, wenn wir den individuellen Bedürfnissen unserer Kinder entgegenkommen und ihre Begabungen stärker fördern. Nur auf diese Weise können unsere Kinder die besten Erfolgsaussichten im Bildungsbereich haben.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Temporären Unterrichtsausfall gab es schon immer und wird es auch immer geben. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass es plötzliche Erkrankungen von Lehrkräften gibt oder andere private oder dienstliche Gründe vorliegen, weshalb der Unterricht für einige Stunden, Tage oder Wochen nicht planmäßig erteilt werden kann.
Dies können neben Krankheit auch Beurlaubungen sein, die dienstrechtlich klar geregelt sind, oder aber dienstliche Abwesenheit durch Klassenfahrten, Unterrichtsgänge usw.
Im Unterschied zum strukturellen Unterrichtsausfall, der die grundsätzliche Unterrichtsversorgung schon mit Beginn eines Schuljahrs im Blick hat, ist der temporäre Ausfall unvorhersehbar. Im Bereich des strukturellen Unterrichtsausfalls strebt die Landesregierung bis 2021 eine 100 %-Versorgung an.
Dies vorausgeschickt, stellt sich somit die Frage, wie Schulen mit plötzlichem Unterrichtsausfall umgehen können.
Meine Damen und Herren, das gehört zu den schwierigsten Aufgaben der Fachkraft, die für die Regulierung dieses Ausfalls an der Schule zuständig ist; denn es geht eben nicht darum, eine plötzliche Lücke irgendwie zu schließen, sondern pädagogisch sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Wer zum Beispiel an einer verpflichtenden Ganztagsschule diesen Aufgabenbereich bearbeitet, muss sinnvolle Lösungen finden; denn Schülerinnen und Schüler dann erst zur 2. Stunde kommen zu lassen – was nebenbei gesagt im ländlichen Raum sowieso wegen der Schülerbeförderung illusorisch ist – oder früher nach Hause zu schicken, geht dort überhaupt nicht.
Ich habe noch die Worte von berufstätigen Eltern im Ohr, die klar zum Ausdruck brachten, dass sie ihr Kind nicht an einer GTS angemeldet hätten, damit es früher zu Hause ist. Das heißt, der Schulkoordinator für den Vertretungsplan muss auf pädagogische Mittel zurückgreifen.
Ich möchte dazu an erster Stelle PES nennen. Auch dabei liegt der Teufel im Detail, denn die PES-Kraft ist nicht verpflichtet, plötzlich einzuspringen, sondern kann ablehnen, wenn sie zu kurzfristig angefragt wird. Für diesen Fall greift man dann auf eine Lehrkraft zurück, die über Mehrarbeit einspringt. Sie dürfen sicher sein, dass der Personalrat genau hinschaut, dass ein – ich nenne es einmal – ausgewogener Einsatz erfolgt. Eine Klasse zu beaufsichtigen, gilt dabei nicht als Mehrarbeit.
Wovon ich überhaupt nichts halte, ist eine Regulierung des Unterrichtsausfalls über „eine Klasse mitführen“, das heißt die Aufsicht im Nebenraum. Dies kann sehr schnell dazu führen, dass die Aufsichtspflicht dann doch nicht in dem Maße wahrgenommen werden kann, wie dies notwendig wäre.
Meine Damen und Herren, in einem BGH-Urteil vom 19. Juni 1972 wird festgestellt, dass ein Schulleiter, der eine Mitbeaufsichtigung angeordnet hat, eine Amtspflichtverletzung begangen hat.
Fällt nun eine Lehrkraft längere Zeit aus, so kann die Schule auf den Vertretungspool zurückgreifen. Dies gestaltet sich dann einfach, wenn der Ausfall in Fächern erfolgt, die stark nachgefragt werden. Für Informatik, Physik, Chemie, bildende Kunst oder Musik ist der Markt leer, da hilft auch der Vertretungspool nicht. Also akzeptiert die Schule einen Vertretungslehrer, zum Beispiel im Fach Deutsch für zwölf Stunden, während die Lehrkraft, die Chemie und Deutsch an der Schule unterrichtet, ihre Deutschstunden
an den Vertretungslehrer abgibt und dafür einige Zeit Chemie unterrichtet.
Das Maulen unter den Schülern und Lehrern lässt dann nicht lange auf sich warten, weil man mitten im Schuljahr einen Lehrerwechsel mit allen pädagogischen Konsequenzen hat.
Meine Damen und Herren, ich schildere diese sehr praxisnahen Beispiele, damit deutlich wird, vor welchen Herausforderungen die Schulen tagtäglich stehen. Schulleiter und Koordinatoren für den Vertretungsplan müssen außerordentlich kreativ sein, um Lücken zu schließen. Da helfen auch die deutlich verbesserten Rahmenbedingungen, die seit einigen Jahren geschaffen worden sind, nur bedingt.
Eine Lösung wäre – das ist mein letzter Satz –, den strukturellen Ausfall so gering wie möglich zu machen. 105 %, das wäre die Idealvorstellung; denn das wirkt sich auch auf den temporären Ausfall aus.
Vielen Dank.
Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Kerosinablässe sind kein rheinland-pfälzisches Problem, sie finden in allen Bundesländern statt. Sie haben die nationale Verantwortung herausgestellt, aber sie sind natürlich auch ein internationales Problem. Meine Frage lautet: Wie gehen andere Bundesländer mit dieser Situation um?
Gibt es bereits Gespräche, vielleicht auf übernationaler oder europäischer Ebene, um das Problem umfassend in den Griff zu bekommen? Liegen Ihnen dazu Erkenntnisse vor?
Frau Ministerin, Sie haben die Rechtslage ausführlich dargestellt. Sie haben auf der anderen Seite auch deutlich gemacht, dass Schulleitungen in gewissen Bereichen autonom sind. Glauben Sie nicht, dass dadurch ein enormer Druck auf Schulleitungen aufgebaut wird? Je nach Entscheidungssituation kann das im Konsens oder Dissens stehen zu dem, was die Schulgemeinschaft möchte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP hat sehr wohl eine eigene Position. Deshalb bin ich noch einmal vorgekommen, um das deutlich zu machen. Manchmal werden abstrakte Denkmodelle klar, wenn man sie an einem Einzelfall erläutert. Ich möchte noch etwas zur verbindlichen Schullaufbahnempfehlung erzählen. Ich hatte einen Schüler, der an meine Schule kam und durch seine Noten so vorbelastet war, dass er eigentlich nicht an einem Gymnasium hätte aufgenommen werden können. Aber die Eltern haben darum gebeten, und der Junge hatte auch einen recht pfiffigen Eindruck gemacht. Ich habe ihn dann aufgenommen.
Am Ende der 5. Klasse bekam er eine Realschulempfehlung. Wir haben die Eltern gebeten, sich das zu überlegen. Die Eltern haben gesagt, wir kennen unser Kind und er geht weiter. Er ist in die 6. Klasse gekommen und ist auch dort versetzt worden, aber wir haben am Ende der 6. Klasse wieder eine Realschulempfehlung ausgesprochen. Da die Versetzung aber gegeben war, musste der Junge die Schule nicht verlassen. Das sind die Vorschriften.
Sie sind weitergegangen. Sie sind in die Mittelstufe gegangen. Immer noch haben sich die Lehrer gewundert und gesagt, das kann doch eigentlich nicht sein, er hat doch eine Realschulempfehlung. Der Junge hat sein Fachabitur gemacht, und zwar ohne besondere Mühe.
Das ist für mich ein Zeichen dafür, dass es nur eine Institution gibt, die wirklich letztendlich darüber urteilen kann, wie die Schullaufbahn eines Kindes aussieht: Das sind die Eltern.
Die Eltern tragen die Verantwortung, aber sie haben auch die Verpflichtung, ihr Kind zu begleiten. Deshalb sind alle Argumente bezüglich der verpflichtenden Schullaufbahnempfehlung falsch. Die Eltern sind die letzte Instanz. Sie kennen ihr Kind am besten, und sie sollten ihr Kind am besten kennen. Wenn sie dennoch eine falsche Entscheidung getroffen haben, bietet das System genügend Möglichkeiten, um korrigierend einzugreifen, aber die Chance steht am Anfang. Elternwille ist auch liberale Politik, mein lieber Herr Frisch.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der heute von der CDU vorgelegte Antrag zur Neuausrichtung der Universitäten Koblenz und Landau geht an der eigentlichen Aufgabenstellung vorbei.
Die Aufgabe lautet, die Universitäten Koblenz und Landau einer geordneten Trennung zuzuführen und die Eigenständigkeit beider Einrichtungen sicherzustellen. Dabei ist auch
die Verwaltung in Mainz aufzulösen, und es sind neue Verwaltungsstrukturen an beiden Standorten zu schaffen.
Das Ziel geht mit einer inhaltlichen Überprüfung der Ausrichtung einher. Dabei gilt es, offene Fragen zielgerichtet anzugehen. Die Universitäten bleiben mit dieser Aufgabe nicht allein, bei gleichzeitigem Respekt vor der universitären Selbstverwaltung.
Eine Steuerungsgruppe, die aus hochqualifizierten Experten besteht, begleitet über die nächsten zwei Jahre – gegebenenfalls auch länger – diesen Prozess. Diese Steuerungsgruppe wurde einvernehmlich zwischen den Universitäten und dem Ministerium festgelegt.
Koblenz und Landau gehen mit diesem Prozess offen und zielgerichtet um; denn der Prozess bietet Chancen, die Standorte für die zukünftigen Herausforderungen starkzumachen. Die FDP-Fraktion hat mit allen Beteiligten gesprochen, mit sehr unterschiedlichen Beteiligten, und die Antworten fielen genauso unterschiedlich aus, ermutigen uns aber, diesen eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
Was heute an dieser Stelle in dieser Stunde noch nicht möglich ist, ist die Vorlage bereits erarbeiteter neuer Strukturen. Dies verlangt nach kontinuierlicher Arbeit, die sich dann in den Arbeitsgruppen abbilden wird. In jeder Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur erhalten die Ausschussmitglieder darüber hinaus regelmäßige Informationen über den Sachstand der Neuaufstellung.
Meine Damen und Herren von der CDU, eine Machbarkeitsstudie ist der falsche Weg, weil diese einen Stillstand des am Laufen befindlichen Prozesses bedeuten würde. Ich greife die Argumentation des Kollegen Klomann auf, der zu Recht gefragt hat, wer denn diese Machbarkeitsstudie erstellen soll. Sollen das die Hochschulen sein? Soll das die Landesregierung sein? Wer soll da beteiligt sein? Soll das eine externe Gruppe sein? Wie soll das aussehen?
Wir sehen die Chancen des eingeleiteten Weges, zum Beispiel ein stärkeres Profil der einzelnen Standorte herauszubilden. So ist für uns als FDP zum Beispiel – ich habe das von dieser Stelle aus schon mehrfach gesagt – die Ausbildung von Förderschullehrkräften in Koblenz sehr wichtig und die ortsnahe Verwaltung, die nicht wie bisher im 120 km entfernten Mainz angesiedelt ist.
Meine Damen und Herren, neben dem Bildungs- und Ausbildungsaspekt spielt die Einbettung der Hochschulen in die regionale Wirtschaft eine ganz zentrale Rolle. Forschung darüber hinaus ermöglicht Kooperationen mit Unternehmen und bringt im günstigsten Fall auch Drittmittel.
Frau Schneid, einige Punkte Ihrer Rede würde ich gerne am Ende noch aufgreifen. Sie monieren das fehlende Konzept der Landesregierung. Auf der anderen Seite frage ich Sie: Was erwarten Sie? Erwarten Sie, dass die Landesre
gierung ein detailliertes Konzept vorgibt? Wo bleiben dann die Hochschulen? So kann es nicht gehen. Die Vorgabe von oben kann nicht erfolgen. Das untergräbt die Autonomie der Hochschulen.
Sie haben formuliert – ich zitiere –: „(...) sie hängen in der Luft.“ In der Luft hängt niemand, weil das Thema in Arbeitsgruppen gemeinsam angegangen wird.
Ich zitiere weiter. Sie sagen: „Man hat (...) einfach mal gesagt.“ Wer ist denn „man“? Und „einfach“ ist die Sache überhaupt nicht. Ein Hochschulzukunftsprogramm hat die Grundlagen gelegt. Wir halten den Prozess für sinnvoll und lehnen den Antrag der CDU ab.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Normalerweise wird der Begriff „Heimat“ im Singular und mit bestimmtem Artikel gebraucht. Die Heimat als Begriff suggeriert dann auch, dass jeder Mensch eine bestimmte Heimat habe. So findet sich denn auch im Duden unter dem Schlagwort „Heimat“ die Bemerkung – ich zitiere –: Plural nicht üblich.
Wenn sich nun der Kultursommer 2019 auf die Begrifflichkeit im Plural „Heimat(en)“ festlegt, soll damit etwas
impliziert werden, was sich deutlich von d e r Heimat absetzt. Der Kultursommer öffnet sich den Menschen mit vielen kulturellen Angeboten: Musik, junge Kulturen, Theater, offene Ateliers, Kino, Literatur – um nur einige Beispiele zu nennen.
Viele von uns verstehen unter Heimat einen Ort tiefen Vertrauens, der Sicherheit und Verlässlichkeit gibt und sinnvolles Handeln möglich macht. Angesichts internationaler Krisen und Globalisierung bietet Heimat eine scheinbar stabile Verortung des Einzelnen.
Der Gegensatz zu Heimat ist Heimatlosigkeit, ein Begriff, der an Auswanderung, Vertreibung und Flucht erinnert. Auch der Ausdruck „Heimweh“ suggeriert die schmerzliche Ferne von einem Ort des Vertrauens.
Politisch interessant ist, dass es in der Landesverfassung des Landes Rheinland-Pfalz in Artikel 33 heißt: „Die Schule hat die Jugend (...) zur Liebe zu Volk und Heimat (...) zu erziehen.“
Seit dem 14. März 2018 gibt es ein Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland haben wir einen Heimatminister. In den 1970er-Jahren allerdings wurde das Fach Heimatkunde an den sogenannten Volksschulen abgeschafft und durch Sachkunde ersetzt. Etwa zur gleichen Zeit begann der museale Heimatboom, und der Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ manifestierte die regionale Zugehörigkeit.
Die Leitidee des Kultursommers 2019 impliziert durch den Begriff „Heimat(en)“ die Vielfältigkeit des Begriffs und greift damit auch die aktuelle Diskussion der gesellschaftlichen Vielfalt auf. Wer Heimat sucht, findet sie in einem sozialen Raum als interaktive Daseinsform, im Rahmen von Familie, Freunden und Nachbarschaften.
Darüber hinaus schaffen sich Menschen kleine Heimaten, um Geborgenheit und Wohlbefinden zu finden, und Kultur greift diesen Wunsch und dieses Streben der Menschen auf. Der Kultursommer 2019 ist an Vielfalt und Kreativität kaum zu überbieten, vor allem im ländlichen Raum vor der eigenen Haustür.
Die Suche nach Heimat und damit auch nach Zugehörigkeit war und ist ein zutiefst menschliches Bedürfnis. Deshalb richtet das Motto des diesjährigen Kultursommers auch unseren Blick auf jene, die ihre Heimat verloren haben und auf der Suche nach neuen Identitäten sind. Hier liegt die große Chance von Kultur; denn Musik, Theater und Kunst sind internationale Sprachen und verbinden über Grenzen hinweg. Dieses Verbundensein ist dem Kultursommer 2019 mit seinem Motto gelungen.
Ich möchte am Schluss meinen Dank aussprechen an alle Kulturschaffenden, die diesen Kultursommer möglich gemacht und unterstützt haben.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich halte fest, dass mein Vorredner davon spricht, dass die Landesregierung Tricks anwendet, die Bildungspolitik eine Mogelpackung sei und ein durchsichtiges Manöver praktiziert würde. Ich halte ferner fest, dass zum wiederholten Male Themen hier auf den Tisch gelegt wurden, mit denen wir uns in diesem Plenum schon zigmal beschäftigt haben und zu denen wir Ihnen schon zigmal die Antwort gegeben haben, dass Variantenreichtum in der Grundschule letztendlich auch eine Frage des pädagogischen Einfühlungsvermögens und der Kompetenz der Lehrer ist. Es kommt mir bald an den Ohren heraus, dass Sie Schreiben nach Gehör schon wieder thematisieren.
Ihre große Anfrage bezieht sich nicht nur, wie die Überschrift suggeriert, auf die Rechtschreibung, sondern bezieht Fragestellungen, den Fremdsprachenunterricht in der Grundschule betreffend, sowie Fragen der Digitalisierung ein.
Ich möchte zunächst auf Aspekte der Rechtschreibung eingehen. In der IQB-Studie aus dem Jahr 2016, die von der AfD als Orientierungsmaßstab herangezogen wird, liegt Rheinland-Pfalz im Ländervergleich im Mittelfeld. Die Ursachen für diese Positionierung sind hinreichend bekannt und auch im Bildungsausschuss mehrfach thematisiert worden. Wir hatten im Jahr 2016 viele Neuzugänge aus dem Primarbereich von Kindern, die neu nach RheinlandPfalz kamen. Viele dieser Kinder konnten die deutsche Sprache nicht, sodass Förderbedarf bestand und auch noch besteht. Auch das haben wir gestern im Plenum diskutiert.
Auch die freie Entscheidung der Eltern, ihr Kind mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf nicht an einer Förderschule, sondern an einer Regelschule anzumelden, hat dazu beigetragen, dass sich die Zusammensetzung der Schülerschaft geändert hat.
Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Lesefähigkeit gesetzt.
Das hat naturgemäß Auswirkungen auf die Schreibfähigkeit. In der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage werden zahlreiche Programme aufgelistet, die in den Schulen zur Verbesserung der Schreibfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Anwendung finden. Ich verzichte darauf, diese alle noch einmal aufzuzählen.
Bezüglich des verbindlichen Grundwortschatzes halten wir es für angebracht, sich in einem Rahmen von 700 bis 800 Wörtern zu bewegen; denn es gibt klare Kriterien, welche Wörter für die Grundschule als Modellwörter herangezogen werden sollten.
Bezüglich der angesprochenen Diktate gilt wie bei allen Lernphänomen das Üben. Die Übungsphase ist von ganz entscheidender Bedeutung, und das Diktat zeigt dem Kind seinen Lernstand an.
Bei der Digitalisierung wird in der Tat Schreiben in Symbolen – jetzt spreche ich nicht von der Schule, sondern ich spreche vom Privatbereich der Kinder –, zum Teil ohne Beachtung von Rechtschreibregeln, zu einer Herausforderung für die Schulen und insbesondere dann natürlich für die Grundschulen. Deshalb ist dem Schreiben mit der Hand, dem Einüben einer flüssigen Handschrift, große Priorität einzuräumen. Im Januar-Plenum haben wir auch darüber ausführlich diskutiert, sodass die heute vorgebrachten Argumente wirklich nicht mehr neu sind. Auch hier heißt es, Variantenreichtum in der Grundschule in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.
Ich komme nun zum Fremdsprachenlernen in der Grundschule. Hier spielt in einigen Teilen unseres Landes die Nähe zum Nachbarland Frankreich eine Rolle. In anderen Teilen des Landes wird Englisch an den Grundschulen gelehrt. Dabei ist der Lernstand am Ende der 4. Klasse von Schule zu Schule unterschiedlich. Das hängt mit der Zahl der zu erteilenden Stunden zusammen, aber natürlich auch mit der Qualität des Unterrichts in Verbindung mit der fachlichen Qualifikation der Lehrkraft.
Deshalb beginnen alle weiterführenden Schulen quasi bei null. Ich war Englischlehrerin. Meine Kolleginnen und Kollegen von anderen Schulen haben immer wieder bei null angefangen, um allen Kindern die gleichen Startbedingungen zu geben. Gefördert wird dabei auf jeden Fall in der Grundschule die Neugier des Kinds auf eine Fremdsprache und die Freude, erste Begriffe und Redewendungen umzusetzen. Ob es Auswirkungen auf die Rechtschreibfähigkeit in der deutschen Sprache gibt, ist nicht belegt.
So weit die Ausführungen der Koalition.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Erschreckende an den Darstellungen der Kollegin Beilstein und auch von der AfD ist, hier wird ein Bild von unserer Bildungslandschaft gezeichnet, das sich in keinster Weise mit der Realität deckt.
Man merkt ganz, ganz deutlich, dass alle, die hier reden, noch nie wirklich das Innenleben von Schulen erlebt haben.
Sie sprechen nur von Versagern, von Defiziten, von Lehrern, die falsch eingesetzt werden, und von mangelnder Unterrichtsversorgung. Sie greifen in die große Kiste all der Dinge, die Schule in Wirklichkeit so nicht ausmachen.
Ich möchte den Blick auf all die lenken, die sich ganz hervorragend in diesem System bewähren, die nach der 4. Klasse in weiterführende Schulen gehen, die herausragende Noten als Abschluss in der Sekundarstufe I, in der Berufsreife oder auch im Abitur bekommen, die ihren Weg machen und in diesem System hervorragend für das vorbereitet sind, was man als Lebenswirklichkeit formuliert.
Wie viele Schülerinnen und Schüler bekommen im Rahmen des Abiturs Auszeichnungen für herausragende Leistungen in ganz bestimmten Fächern?
All diese Dinge spielen in unserer Diskussion überhaupt keine Rolle. Schauen wir doch auch endlich einmal auf die, die sich in diesem System hervorragend bewähren und ihren Weg machen.
Vielen Dank.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob solche Kooperationsvereinbarungen in anderen Bundesländern existieren, und liegen Erfahrungsberichte vor?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Sie zunächst auf eine Reise zurück in Ihren eigenen Fremdsprachenunterricht einladen.
Sie alle haben eine Fremdsprache gelernt, vielleicht sogar zwei, manche sogar drei. Herr Weiland sagt zu Recht: „Lieber nicht“. Genau darauf will ich hinaus. Sie saßen damals – wir sind fast der gleiche Jahrgang, Herr Weiland – in einer Klasse in der Mittelstufe mit, wenn es gut ging, 35 bis 40 Kindern. Der Lehrer hat, wenn es gut ging, in der Fremdsprache unterrichtet, aber oftmals nicht.
Sie können sich ausrechnen, wie oft Sie als Schüler Gelegenheit hatten, in der Fremdsprache zu reagieren. Das war pro Stunde, wenn es hoch kam, ein Satz. Aber in der Regel war es so nicht.
Jetzt kommt die ganz kritische und böse Frage: Können Sie nach sieben Jahren Fremdsprachenunterricht die Sprache fließend sprechen? Können es diejenigen, die meine Generation sind? Das „Lieber nicht“ sagt schon deutlich, oh, da gab es Probleme.
Die Frage ist, warum es Probleme gab. Der Lehrer hat möglicherweise Deutsch gesprochen. Ihre Mitschüler saßen um sie herum und haben alle Deutsch gesprochen. Der Anreiz, wirklich in der Fremdsprache zu sprechen, war gering. Folglich haben Sie die Sprache nicht gelernt.
Wir machen einmal einen Sprung und gehen ins Ausland. Wenn Sie als Deutscher oder als Deutsche ins Ausland gehen und wollen dort die Fremdsprache lernen, haben Sie Einflüsse in der Fremdsprache um sich herum. Sie erleben die Intonation. Sie erleben die Flüssigkeit der Sprache. Sie sind visuell angesprochen durch permanente Konfrontation mit der Sprache, und Sie haben in sich auch den Wunsch, das, was um Sie herum passiert, zu erlernen, und lernen so schnell.
Jetzt komme ich zum eigentlichen Problem. Wenn Sie Kinder separieren,
die kein Deutsch können, dann fehlt genau dieser Anreiz, um Deutsch zu lernen. Sie brauchen die entsprechende deutsche Umgebung. Sie brauchen die Mitschüler, die deutsch sprechen. Sie brauchen diesen inneren Antrieb, der sagt, ich will Deutsch lernen. Es gibt viele Beispiele, die belegen, dass unter diesen Umständen die Sprache
sehr viel schneller gelernt wird.
Jetzt zu einigen Anmerkungen, lieber Thomas Barth. Man sollte einmal über den bilingualen Unterricht nachdenken. In diesem wird auch in der Fremdsprache unterrichtet. Da geht es eben nicht nur um die Fremdsprache, sondern es geht um Geschichte oder um andere Fächer. Auch da funktioniert es.
Jetzt ein weiterer Punkt, der dem Kollegen eigentlich bekannt sein müsste. Die Sprachförderstunden werden gesondert im Gliederungsplan der Schule ausgewiesen. Da geht es nicht, dass die Schule von sich aus einfach hingeht und die Sprachförderkräfte einsetzt, um andere fehlende Stunden zu ersetzen. Das funktioniert so nicht.
Zum Schluss möchte ich nicht noch einmal die ganze KitaDebatte aufrollen, aber das Sozialraumbudget und die sogenannte Wundertüte funktionieren so nicht. Wir beide sind in kommunaler Verantwortung. Wir sitzen im gleichen Kreistag und möglicherweise sogar im gleichen Jugendhilfeausschuss. Wir werden schon genau schauen, wohin die Mittel gehen und was die Jugendämter machen.
Ich werde Anfragen stellen und fragen, nach welchen Kriterien das Jugendamt die Gelder vergeben hat. Wo gibt es Kitas, in denen Sprachförderbedarf vorhanden ist? Dann werden wir sehen, was herauskommt. Aber eine Wundertüte ist das nicht.
Meine Damen und Herren von der AfD, Bildungsrealismus sieht anders aus als das, was Sie beschrieben haben.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf den eigentlichen Antrag und auf meine Vorrednerin Frau Kazungu-Haß zurückkommen. Das Wort Heterogenität: Ja, es gibt keine Gesellschaft, in der es Heterogenität nicht gibt.
Sie hat die Frage gestellt: Können Sie mir eine Gesellschaft nennen, die nicht heterogen ist? – Da hatte ich eine Assoziation und dachte mir, es ist doch noch gar nicht so lange her in der deutschen Geschichte, dass versucht wurde, eine Gesellschaft homogen auszurichten.
Das Ergebnis kennen wir.
Jetzt kommen wir zu dem Punkt, an dem es um die Frage geht: Deutschunterricht separiert oder zusammen mit deutschen Kindern? Hier ist für meine Fraktion ganz klar zu sagen, wir wollen keine Parallelgesellschaften,
die in der Schule dadurch ihren Anfang nehmen, dass der Deutschunterricht nicht mit den deutschen Kindern zusammen durchgeführt wird. Das Risiko, dass die Kinder sich separieren und wir tatsächlich parallel laufende Entwicklungen haben, ist so groß, dass das definitiv der falsche Weg wäre.
Ich sage noch einmal ganz klar: Wir stehen für die Vielfalt, wir stehen für die Integration,
und wir stehen dafür, dass diese Kinder, die nichts dafür können, dass sie einen anderen Hintergrund haben, auch ein Recht haben, in der deutschen Gesellschaft zurechtzukommen. Dazu gehört auch die Sprache.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Brandl, gleich zu Beginn: Die Wiederholung ist ein Grundprinzip des Pädagogischen.
Das steht in jedem Lehrplan: Wiederholen, Üben, Wiederholen.
Ich komme zu den Fakten. Am 16. August 2019 veröffentlichten die rheinland-pfälzische Zeitungen unisono eine Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, nämlich den Bildungsmonitor. Kollegin, wir haben uns nicht abgesprochen, aber das war auch für mich ein Signal und eine Aufforderung, das heute hier zu erwähnen.
Nach diesem Bildungsmonitor hat sich Rheinland-Pfalz in den vergangenen fünf Jahren vom 10. auf den 7. Platz der Bundesländer verbessert.
Ich freue mich besonders darüber, dass Rheinland-Pfalz
in zwei Bereichen besonders gepunktet hat.
Zum einen hebt die Studie hervor, dass sich die soziale Herkunft eines Kindes nur gering auf seinen Bildungserfolg auswirke, ein ganz wichtiger Punkt, der immer wieder eingefordert wurde und noch wird.
Zum anderen werden die Fortschritte in der beruflichen Bildung erwähnt. Beide Punkte waren und sind im Fokus der rheinland-pfälzischen Bildungspolitik und auch Wirtschaftspolitik, meine Damen und Herren.
Wir sind auf dem Weg, die Gleichsetzung von akademischer und beruflicher Bildung in die Köpfe der Betroffenen zu bringen. Die Arbeitsagentur als Berater innerhalb und außerhalb der Schulen, die berufsbildenden Schulen und die Politik arbeiten dabei Hand in Hand, Herr Frisch. Das muss auch noch einmal deutlich gesagt werden. Wir sind hier auf einem Weg, noch nicht am Ziel, aber wir sind auf dem Weg.
Gleiches gilt für die Kammern und alle Träger der dualen Ausbildung. Der Fachkräftemangel unterstreicht darüber hinaus noch einmal die Notwendigkeit der Aufwertung der beruflichen Bildung.
Meine Damen und Herren, der Schuljahresanfang 2019/2020 ist gekennzeichnet durch eine fallende Zahl von Schülerinnen und Schülern, gemessen an der Gesamtzahl, aber durch steigende Zahlen im Bereich der Grundschulen und durch 170 neue Lehrerstellen, 40 davon Feuerwehrlehrer an Grundschulen.
Wir begrüßen, dass an den weiterführenden Schulen nur Lehrkräfte eingestellt wurden, die auch tatsächlich für die jeweilige Schulform eine Ausbildung haben, also Einstellung passgenau auf den Bedarf.
Ein Wermutstropfen bleiben die Grund- und Förderschulen. 30 Planstellen bleiben bis zu Beginn des zweiten Halbjahres offen, und an den Förderschulen sind es 39. Allerdings – das muss man auch dazu sagen – wird die Besetzung zum zweiten Halbjahr erfolgen. Ich begrüße sehr, dass die jeweiligen Lehrkräfte schon heute eine Vorabzusage erhalten haben und damit auch für Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen.
Die Besoldung, die wir angehoben haben, ist ein anderer Punkt, dass die Abwanderung in andere Bundesländer zurückbleibt.
Ich möchte an dieser Stelle sagen, wir begrüßen außerordentlich, dass die Grundschullehrer nun auch eine Ausbildung in Trier machen können. Mit der Neuordnung der Universität Koblenz-Landau erhoffen wir uns, dass die Ausbildung zum Förderschullehrer auch an beiden Standorten möglich sein wird.
Die heutige Aktuelle Debatte schließt auch den Digitalpakt mit ein, und die Richtlinie zur Förderung von Investitionen, kurz Umsetzung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024,
liegt als Verwaltungsvorschrift (VV) seit dem 5. Juli vor. Im Zentrum dieser VV steht für mich die Aussage, dass jede Schule, die einen Antrag stellt, ein Medienbildungskonzept, ein Ausstattungs- und Nutzungskonzept und eine Fortbildungsplanung einreichen muss. Im Amtsblatt Nr. 7 vom 26. Juli wird genau aufgelistet, welcher Träger welche Mittel erhält.
Ich greife als Beispiel meinen eigenen Landkreis heraus: 6 Millionen Euro Bundesmittel, 666.000 Euro Eigenanteil, sodass das Budget bei 6,6 Millionen Euro liegt. Das kann sich zeigen.
Jetzt liegt Klarheit vor. Ich darf für meine Fraktion erklären, dass der Start ins neue Schuljahr von uns positiv beurteilt wird.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! An die Adresse der AfD-Fraktion gerichtet: Politik und Kommunikation sind ein Feld, das heute sehr intensiv untersucht wird. Sie sprechen in diesem Zusammenhang von einer Zone.
Sie nehmen für sich immer in Anspruch, die geschichtlichen Wahrheiten und die geschichtlichen Realitäten zu
betonen.
Sie wissen ganz genau, dass der Begriff der Zone nach dem Krieg belegt war.
Wir hatten eine Bi-Zone, eine Tri-Zone, eine Ost-Zone und eine sowjetisch besetzte Zone,
und Sie gebrauchen ganz bewusst einen Begriff, der historisch belegt ist.
Sie sollten Ihre Sprache einmal genau analysieren.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfährt das alte Kita-Gesetz aus dem Jahr 1991 eine grundlegende Veränderung. Und niemand, aber niemand, auch hier im Hause, bestreitet, dass eine Überarbeitung des alten Gesetzes mehr als überfällig war und eine Anpassung an neue gesellschaftliche Rahmenbedingungen erfolgen musste.
Diese neuen Bedingungen betreffen in allererster Linie Familien und Alleinerziehende. Das Gesetz garantiert einen Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung und Bildung am Stück sowie die Sollbestimmung eines Mittagessens.
Eltern in Rheinland-Pfalz können damit weitaus flexibler ihren Alltag gestalten und organisieren, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Es verwundert daher nicht, dass der Landeselternausschuss in der vorliegenden Gesetzesnovelle – ich zitiere aus der Anhörung – deutliche Verbesserungen für die Kitas in Rheinland-Pfalz feststellt. –
Familien werden finanziell weiter entlastet, indem alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr beitragsfrei sind. Damit setzt die Landesregierung den Weg der kostenlosen Bildungskette fort, fördert Chancengleichheit schon ab dem frühen Kindesalter. Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass dies im Bundesvergleich herausragend ist.
Frau Beilstein, wenn Sie den Landeselternausschuss zitieren oder anführen,
dann sollten Sie auch weiterlesen; denn genau die Eltern haben in der Anhörung gesagt – das können Sie nachlesen –, dass man Falschmeldungen und Falschinformationen bitte nicht in Umlauf setzen sollte, um dieses Gesetz
zu schwächen. –