Heike Raab
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......... 7497 Abg. Anke Beilstein, CDU:............ 7498 Abg. Daniel Schäffner, SPD:.......... 7499 Abg. Joachim Paul, AfD:............. 7500, 7503 Abg. Steven Wink, FDP:............. 7501, 7502 Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..................... 7502 Abg. Gabriele Bublies-Leifert, fraktionslos:. 7504, 7505
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/13220 – an den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – federführend – sowie an den Rechtsausschuss... 7505
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsident Hans-Josef Bracht, Vizepräsidentin Astrid Schmitt.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Heike Raab, Staatssekretärin.
Entschuldigt:
Abg. Simone Huth-Haage, CDU, Abg. Matthias Joa, AfD, Abg. Arnold Schmitt, CDU; Dr. Alexander Wilhelm, Staatssekretär.
110. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 07. Oktober 2020
Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Während der Medienstaatsvertrag jetzt in der Ratifizierung auf der Zielgeraden ist, legen wir heute als Landesregierung und Vorsitzland der Rundfunkkommission bereits den ersten Medienänderungsstaatsvertrag und das entsprechende Landesgesetz vor.
Mit dem vorliegenden Staatsvertrag geht es um die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die uns alle zwei Jahre einen Bericht vorlegt. Im Zentrum dieses Staatsvertrags stehen drei wichtige Änderungen. Die erste wichtige Änderung ist, der Rundfunkbeitrag soll seit elf Jahren erstmals wieder moderat von 17,50 Euro auf 18,36 Euro angehoben werden.
Die zweite Änderung betrifft die finanziellen Anteile zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio, die nach Ansicht der KEF neu sortiert werden sollen.
Die dritte Änderung betrifft den ARD-Finanzausgleich an sich, der insbesondere wegen der kleineren ARDRundfunkanstalten, Radio Bremen und Saarländischem Rundfunk, in den Blick zu nehmen ist. Hier soll der ARDFinanzausgleich von 1,6 % in Schritten auf 1,7 % und 1,8 % angehoben werden.
Ich bin froh, dass wir heute darüber im rheinlandpfälzischen Landtag wie auch in den anderen 15 Landtagen debattieren können; denn nach meiner Auffassung und auch nach Auffassung der Landesregierung ist der öffentliche Diskurs, insbesondere die parlamentarische Befassung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und mit dem dualen Mediensystem von großer Bedeutung für die Demokratie, für den Meinungspluralismus und für das duale Mediensystem an sich.
Wir haben gerade in dieser Pandemiezeit festgestellt, dass die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, einen erhöhten Informationsbedarf haben. Die höhere lineare Nutzung ist eindeutig messbar, und das trotz der vielen digitalen Angebote in den sozialen Netzwerken.
Wenn wir heute über den Rundfunkbeitrag sprechen, dann tun wir das auch nach einem sehr, sehr langen Prozess, den wir seitens der Ländergemeinschaft im Jahr 2016, vor vier Jahren, angestoßen haben, als wir damals eine Rücklage von dem Beitrag bildeten und einen intensiven Reformprozess eingeläutet haben: ein Reformprozess, der die digitale Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks genauso wie die Stärkung des Qualitätsjournalismus, der auf gut ausgebildete Journalistinnen und Journalisten und
Redakteure, die in das Tarifsystem eingebunden sind, rekurriert, in den Blick nimmt.
Wir haben aber auch Reformschritte auf den Weg gebracht, die Doppelstrukturen abbauen sollten und bei denen personaleffizienteres und sparsames Wirtschaften in den Blick genommen worden sind.
Ich kann heute sagen und wir Länder können sagen, das ist gelungen; denn die Beitragsanpassung, die die KEF empfohlen hat, ist – anders als noch vor vier Jahren prognostiziert – nicht bei zwei Euro, sondern nur bei 86 Cent gelandet. Das ist eine moderate und angemessene Anpassung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Beitragsanpassung ist nicht nur trotz, sondern gerade wegen der Corona-Pandemie jetzt erforderlich. Der Staatsvertrag soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die CoronaPandemie hat Auswirkungen auf uns alle, aber natürlich auch auf die Medienhäuser. Werbeeinnahmen sind eingebrochen, und die negative Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt wird möglicherweise auch die Beitragseinnahmen negativ beeinflussen.
Deshalb müssen die Herausforderungen auch gestemmt werden. Produktionen müssen vorangetrieben und Verpflichtungen erfüllt werden. Stillgelegte Betriebe und Befreiungen aus sozialen Gründen reduzieren möglicherweise auch die Anzahl der Beitragspflichtigen.
Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, deshalb bitte ich heute in erster Lesung darum, dass der rheinlandpfälzische Landtag mit großer Mehrheit die Beitragsempfehlung umsetzt; denn wir haben eine verfassungsmäßige Verpflichtung.
Die Beitragsempfehlung und diese moderate Beitragssteigerung werden den weiteren Reformkurs notwendig machen. ARD, ZDF und Deutschlandradio kommen ohne diese Reformen bei dieser moderaten Anpassung nicht weiter. Wir müssen den Medienstandort Rheinland-Pfalz, das Informations- und Unterhaltungsangebot für Bürgerinnen und Bürger, den Meinungspluralismus und die Demokratie aber auch im Blick behalten.
In diesem Sinne hoffe ich, dass dieses Landesgesetz dazu einen wichtigen Beitrag leisten kann.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich für die Landesregierung um Zustimmung zum Medienstaatsvertrag und zum entsprechenden Landesgesetz werben möchte – Sie haben das schon signalisiert, und der Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik hat das auch schon zum Ausdruck gebracht –, sage ich Dank für die Würdigung und Anerkennung, die seitens des Landtags und des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik der
Landesregierung und auch mir entgegengebracht worden ist.
Sie haben gewürdigt, dass es ein langer, mehrjähriger Prozess war, an dem allein ich fast fünf Jahre beteiligt war. Ich danke für die vielen guten Gespräche und das Interesse an der Onlinebefragung, die wir durchgeführt haben.
Es ist insgesamt ein medienpolitischer Meilenstein für Deutschland und Europa, der, glaube ich, auch das Medienland Rheinland-Pfalz in ein gewisses Scheinwerferlicht rücken konnte, da wir diesen Prozess koordiniert haben.
Es ist ein Staatsvertrag für mehr Medienvielfalt und Meinungsvielfalt, für mehr kommunikative Chancengleichheit, für mehr sichtbaren Qualitätsjournalismus und Sorgfaltspflichten, aber eben auch für eine gestärkte Eigenverantwortung für die Netzcommunity. Auch das war uns ganz besonders wichtig.
Wenn Bernhard Braun zum Ausdruck bringt, dass das lange dauert und das Netz uns überholt, dann stehen wir jetzt am Ende dieses Medienstaatsvertrags quasi schon wieder vor dem nächsten Änderungsstaatsvertrag, da wir uns in einer Protokollerklärung neue Aufgaben gegeben haben, wie die Barrierefreiheit im Netz noch weiter zu stärken, uns das Medienkonzentrationsrecht anzuschauen und weitere Dinge.
Ich bin aber auch dankbar dafür, dass Sie es so sehen, dass wir erstmals die US-Medienplattformen in den Blick nehmen können; denn sie sind die Gatekeeper in der digitalen Welt. Das hat sich jetzt in der Corona-Pandemiezeit ganz besonders gezeigt.
Wenn Sie über das Thema „Auffindbarkeit“, Herr Abgeordneter Paul, und über all diese Fragestellungen reden, dann sage ich, genau dieser Medienstaatsvertrag macht nämlich etwas sehr Sinnvolles. Bevor er in Kraft getreten ist, haben die Anbieter wie Google oder Twitter bereits unbestreitbar gesellschaftliche Verantwortung übernommen, indem sie Tweets und Posts mit wissentlichen Fake News – auch einige Ihrer Bemerkungen hätte man in diesen Bereich einordnen können – gesperrt und deren Weiterverbreitung unterbunden haben.
Deshalb ist manchmal der Weg ein wichtiger Meilenstein, den man hier genommen hat; denn in der CoronaPandemiezeit – ich zitiere aus einer Studie der Ofcom, das ist die britische Medienaufsichtsbehörde, weil Sie den deutschen manchmal nicht so Glauben schenken – hat sich gezeigt, dass sich die Menschen manchmal weniger in den sozialen Netzwerken als im Fernsehen – gerade im öffentlich-rechtlichen, aber auch im privaten Radio und Fernsehen – informieren wollten, welche Informationen in der Pandemie wichtig waren.
Deshalb – Herr Kollege Dötsch, Sie haben das private Radio angesprochen – war es für uns ein wichtiges Momentum,
dass wir die Nothilfe für den privaten Hörfunk, bei dem die Werbeeinnahmen eingebrochen sind, auf den Weg bringen konnten. Das war eine Initiative, die wir aus dem Länderkreis vorgebracht haben und die vom Bund dankenswerterweise im Konjunkturpaket aufgegriffen worden ist.
Wir haben aber jetzt schon neben dem Thema „Posts und große Plattformen“ auch andere Dinge auf den Weg bringen können, nämlich die allgemeingültigen rechtlichen Leitplanken, die bisher freiwillig waren und die wir jetzt in einen rechtlichen Rahmen setzen. Wir haben auch bei YouTube einiges verändert. Sie haben das Bewusstsein der Landesmedienanstalten geschärft. Diese werden jetzt eine neue Rolle bekommen. Sicherlich freut es die Landesmedienanstalt, auch wenn sie irgendwann nicht mehr den komplizierten Namen tragen wird, wenn der Landtag das auf den Weg bringt.
Ich möchte aber ein weiteres Beispiel aus der Kommission für Jugendmedienschutz nennen. Der neue Vorsitzende ist der Direktor unserer Landesmedienanstalt, Dr. Marc Jan Eumann. Hier setzt man sich bereits jetzt erfolgreich gegen eine ganze Reihe von Anbietern im Ausland wegen Verstößen gegen den Jugendmedienschutz ein. Hier geht es um die Access-Provider, um pornografische Inhalte. Deshalb bin ich froh, dass wir hier einen Impuls geben, dass wir Motor bei der Veränderung sind, dass wir die digitale Welt in den Blick nehmen. Dieser Staatsvertrag ist ein Motor auch für eine größere gesellschaftliche Debatte.
Ich danke sehr herzlich für die Zustimmung in diesem Hohen Hause.
...... 6410 Abg. Heijo Höfer, SPD:.......... 6411 Abg. Thomas Barth, CDU:........ 6412 Abg. Damian Lohr, AfD:.......... 6413, 6416 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 6414 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6415, 6417
Tagesordnungspunkt mit Besprechung erledigt. 6417
Grundwasser schützen und Pflanzen richtig ernähren Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/10758 –
dazu: Gewässer in Rheinland-Pfalz schützen – Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft sichern – Gemeinsam mit der Landwirtschaft Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/10817 –.......... 6417
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich sage zunächst einmal herzlichen Dank für die Gelegenheit, dass wir hier heute schon über den Medienstaatsvertrag diskutieren können, haben wir ihn doch gestern Abend erst auf unserer Homepage rundfunkkommission.rlp.de hochgeladen, diesen Mantelvertrag bzw. Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland.
Aber, liebe Frau Becker, wir haben uns genauso wie Sie gewundert, weil wir uns auch die Überschrift der Aktuellen Debatte angeschaut haben. Die Vorunterrichtung in den 16 Länderparlamenten startet jetzt nach der Ministerpräsidentenkonferenz, in der Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Konsens erwirken konnte. Nun gehen wir durch alle 16 Landtage. Wir mussten aber gestern diesen förmlichen
Akt des Hochladens noch erfüllen. Wir haben uns bei dieser Überschrift gewundert.
Wir haben uns auch gewundert, was die Tonlage angeht. Wir haben aber dann hinter der Überschrift ein Fragezeichen gesehen. Offensichtlich stellt man die Frage, die genannt worden ist, ob etwas eingeschränkt wird, selbst infrage.
Die Zeit reicht heute in der Aktuellen Debatte nur aus, um ein paar Eckpfeiler des Medienstaatsvertrags darzustellen. Das möchte ich gerne tun. Wir nehmen nämlich europaweit eine Vorreiterrolle ein, indem wir die sogenannte Audiovisuelle Mediendienstrichtlinie, kurz AVMD, umsetzen. Damit ist Deutschland Vorreiter, „Germany in the Forecast“, so hieß es beim Brüsseler Mediengespräch Mitte November; denn wir schaffen es, dass wir in der neuen Medienwelt mit dem neuen Mediennutzungsverhalten auch die neuen Gatekeeper und Akteure in den Blick nehmen, die Suchmaschinen, die Smart-TV, die Sprachassistenten, die App-Stores, die Sozialen Medien.
Alle werden jetzt einer zeitgemäßen medienspezifischen Regulierung unterliegen. Dabei geht es uns um das Gebot der Transparenz und das Verbot der systemischen Diskriminierung. Das ist wichtig, um Meinungsfreiheit und kommunikative Chancengleichheit im demokratischen Europa zu sichern.
Es geht uns aber weiter um barrierefreie Angebote, und zwar in Richtung aller Medienanbieter, egal, ob öffentlichrechtlich oder privat organisiert. Es geht weiterhin auch um Anpassungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Wir nehmen nämlich auch die Video-Sharing-Plattformen mit in den Blick. Herr Paul, Sie haben eben selbst von den nutzergenerierten Inhalten gesprochen. User Generated Content muss auch Werten und Standards unterliegen; denn diese Dienste wie YouTube müssen ihre Anbieterverantwortung übernehmen. Sie sind längst nicht mehr nur technische Dienstleister.
Weil wir hier nicht haltmachen, sind wir darüber hinaus auch mit dem Bund in Gesprächen über eine noch umfassendere Reform des Jugendmedienschutzes. Wir verbinden diese Gespräche mit der Hoffnung, auch im Jugendschutzgesetz des Bundes eine kohärente Lösung mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag hinzubekommen.
Aber gerade das Thema der nutzergenerierten Inhalte ist uns wichtig; denn wir schaffen eine Lösung für die vielen Kreativen. Deshalb möchte ich noch einmal sagen – es ist auch ein paarmal von Herrn Schäffner und Frau Becker erwähnt worden –, dass wir ein besonderes Verfahren gewählt haben. Für die vielen neuen Medienschaffenden, die Kreativen, die Influencer, die YouTuber, die Let’s Player und die Gamer, für die allermeisten von ihnen schaffen wir die Zulassungspflicht ab. Aber klar ist auch, Regulierung wird somit wieder fokussiert auf die Bereiche, die sinnvoll und notwendig sind.
Wir stärken dabei gleichzeitig die Eigenverantwortung der neuen Anbieter im Netz. Wir schaffen die Möglichkeit,
sich zu Selbstkontrolleinrichtungen zusammenzuschließen; denn wir wollen, dass unseren demokratischen und europäischen Standards auch im Netz mehr Rechnung getragen wird als bei den übermächtigen kommerziellen sogenannten Community Standards der US-amerikanisch dominierten Plattformen und Suchmaschinen.
Wir schaffen somit für Kreativität und Netzcommunity auch zeitgemäße Regelungen. Deshalb haben wir dieses interaktive, partizipative Verfahren gewählt.
Herzlichen Dank dafür. – Ich glaube, ich habe in den letzten zwei Jahren neben diesen Onlineeingaben mit Google, Facebook, ANGA, Bitkom, den Behindertenverbänden, ZVEI, der Filmwirtschaft, den Gamern, Jugendschutzeinrichtungen, Journalistenverbänden, Gesundheitseinrichtungen und vielen Bürgerinnen und Bürgern gesprochen. Der Medienstaatsvertrag ist ein gelungenes Beispiel moderner Gesetzgebung.
Er hat eine große Presseresonanz gefunden. Wir freuen uns darüber mit dem Team in der Staatskanzlei. Wenn man von taz bis F.A.Z., von VAUNET bis Netzcommunity eine positive Rückmeldung bekommt, dann darf man sich auch einmal freuen.
Wir wehren uns gegen die Falschbehauptungen, die Sie heute aufgestellt haben.
Vizepräsidentin Astrid Schmitt.
Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Paul.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir heute über den Ausschuss der Regionen, den AdR, berichten dürfen, dann geht es nicht nur um die letzten zwei Jahre, die im Berichtszeitraum liegen, sondern auch um das Ende einer Legislaturperiode und den Ausblick auf die nächste Mandatsperiode; denn die letzte Sitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen hat in der letzten Woche stattgefunden, und nun bereiten wir uns auf die siebte Mandatsperiode vor.
Rheinland-Pfalz wird mit den gleichen Mitgliedern vertreten sein. Ich freue mich sehr, dass Heike Scharfenberger weiterhin meine Stellvertreterin sein wird, und ich freue mich auch, dass als stellvertretendes Mitglied des Städte- und Gemeindebunds, der eine gute Präsenz von RheinlandPfalz gewährleistet, Heijo Höfer mit dabei sein wird. Wir sind dort in vielen Ausschüssen in dem Ausschuss der Regionen Europas vertreten, und das sind ein paar mehr Menschen als hier. Wir sind 350, aus allen Mitgliedsländern. Dort stehen die europäischen Regionen im Vordergrund.
Wie ich bei uns in der Abteilung oft sage, das ist Europa in 3-D. Da geht es um das Europa der 100.000 Gemeinden, der 300 Regionen. Und das ist eben die dritte Dimension, das sind die demokratischen Eckpfeiler, an denen wir unser Europa gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern neu ausrichten. Der Wert des AdR liegt nämlich eben genau in dem Regionalen des Europäischen, weil hier die Anliegen der Regionen und der Städte in den Vordergrund gestellt werden.
Der Ausschuss der Regionen war in den letzten zwei Jahren intensiv geprägt vom Präsidenten Karl-Heinz Lambertz. Sie alle kennen unseren engagierten Nachbarn aus der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Er war quasi „Mister Europa“ neben dem Europäischen Parlament und hat unser Gremium sehr, sehr gut vertreten.
Er hat es besonders vertreten bei einigen wichtigen Themen, die ich kurz nennen möchte. Da ging es um die Cohesion Alliance, die Kohäsionspolitik der EU. Mittlerweile haben sich 8.000 Unterzeichner angeschlossen, nicht nur das Land Rheinland-Pfalz, mit dabei sind auch die Union der Europäischen Fußballverbände, die Europäische
Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe und das Europäische Patientenforum.
Natürlich ging es bei uns auch um wichtige Themen wie den mittelfristigen Finanzrahmen oder das Thema der Subsidiarität. Wir haben uns in 152 Stellungnahmen und Entschließungen den verschiedensten Themen gewidmet.
Für uns in Rheinland-Pfalz stand ganz besonders die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Kohäsionspolitik im Mittelpunkt, aber auch die Zukunft der EU, der Klimaschutz und die Werte und Grundrechte der EU. Wenn heute Wahltag in Großbritannien ist, dürfen wir ein Thema nicht vergessen, nämlich den Brexit, der uns immer wieder beschäftigt hat.
Wir in Rheinland-Pfalz als aktuelles Vorsitzland der Europaministerkonferenz (EMK) arbeiten aktiv mit an dem Programm der bevorstehenden Ratspräsidentschaft unter unserem Motto „Zusammen sind wir Europa“. Wir konnten beispielsweise für Rheinland-Pfalz rückwirkend einen guten Beschluss zu den EUROPE DIRECT Informationszentren (EDIC) erreichen, wie wir sie in Koblenz und Kaiserslautern haben.
Wir wollen uns aber auch neu ausrichten. Es geht in Europa nicht nur um Zeitumstellung, sondern auch um Neuausrichtung. Wir haben das wichtige Thema der Europäischen Säule der sozialen Rechte. Viele Menschen in Europa leben an der Armutsgrenze. Das Thema der Jugendarbeitslosigkeit ist gerade in den südlichen Staaten entscheidend.
Wir bringen aber auch Europa nach Mainz, so zuletzt die Fachkommission, in der ich mitwirken darf, die Fachkommission für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur (SEDEC), die ich im Oktober nach Mainz einladen konnte. Wir haben uns hier erfolgreich Medienschutzprojekte angeschaut.
Deshalb sage ich herzlichen Dank, dass ich für RheinlandPfalz mit meinen Mitstreitern dort mitwirken durfte. Wir freuen uns schon darauf, dass wir dies auch in der kommenden Periode machen dürfen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, es ist gut, dass man zehn Tage vor einer so wichtigen Wahl wie der Europawahl eine solche Debattengelegenheit hat. Indem heute die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Plenum ausgesprochen wird, werden sehr unterschiedliche Positionen zu Europa deutlich, und es wird klar, wer für dieses großartige demokratische Projekt von Frieden und Wohlstand wirklich einsteht, das so viele Menschen vereint, das beispielgebend ist auf der Welt und das uns momentan auch in die Lage versetzt, dass wir uns als Deutsche in der Europäischen Gemeinschaft auch im internationalen Handel eindeutig besser positionieren können.
Ich möchte aber zunächst einmal mit ein paar Punkten aufräumen, die Sie soeben genannt haben. Herr Lohr, Sie sind häufig Gast, wenn wir verschiedene europäische Themen in der Staatskanzlei in den Mittelpunkt stellen. Wir haben alle Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags zu dem Konzert gestern Abend eingeladen, möglicherweise ist dann vielleicht irgendetwas nicht gesehen worden. Aber ich verwahre mich dagegen, dass hier Behauptungen aufgestellt werden, und das muss auch im Protokoll richtiggestellt werden. Alle Fraktionen hatten eine Einladung.
In der Debatte ist auch deutlich geworden – dies haben Frau Scharfenberger, Herr Hartenfels, Herr Roth und viele andere aufgegriffen –, wenn etwas schief läuft, dann ist es immer Europa gewesen. Wenn wir etwas gut gemacht haben, dann war es immer die Errungenschaft der Bundesrepublik Deutschland allein. Ich glaube, wir tun gut daran,
wenn wir deutlich machen, woran es liegt.
In der Großen Anfrage, die wir beantwortet haben, wird gerade deutlich, wie durch und durch europäisch RheinlandPfalz ist. Wir haben unglaublich viele Bereiche. Herr Hartenfels, Sie haben schon das Exportland genannt. Dies hat gestern auch in der Aktuellen Debatte eine Rolle gespielt. 40 Milliarden Euro, zwei Drittel aller Exporte, fließen ins EU-Ausland.
Wir haben aber auch die Bereiche des Arbeitsmarkts, die grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung EURES, und dieser Bereich trägt Früchte. Ich möchte auch ausdrücklich den Bereich Schule, Studium und Ausbildung nennen.
In dieser Woche hatten wir ein zweitägiges Seminar in Ingelheim mit dem Titel „Austausch macht Schule“. Frau Bildungsministerin Dr. Hubig und wir von der Staatskanzlei durften es begleiten. Dies ist das Motto der Landesregierung. Wir haben nicht nur die 64 Europaschulen und das Europahaus, sondern wir haben dort viele Lehrkräfte erlebt, die sich einbringen, fortbilden, um europäische Bildung zu vermitteln.
Wir haben allein insgesamt 1.129 Luxemburger, die in Rheinland-Pfalz studieren. Wir haben 1.400 Auszubildende aus den europäischen Mitgliedstaaten, die in RheinlandPfalz eine duale Ausbildung absolvieren. Dies sind großartige Zahlen.
Frau Schneider, das Thema „Bilingualität“ ist für uns sehr wichtig. Sie haben auch die Kitas angesprochen. Dies sind Programme, die alle fortgeführt werden können. Das ist auch gewünscht und ausdrücklich so gesagt worden.
Es gibt aber auch viele andere Bereiche, beispielsweise die kommunale Förderung. Allein in den Förderprogrammen von 2014 bis 2020 konnten 595 Millionen Euro – ohne die Agrarförderung – in Rheinland-Pfalz verausgabt werden, in kommunale Projekte gesteckt werden.
Wir werden uns jetzt als Land Rheinland-Pfalz für den mehrjährigen Finanzrahmen einsetzen, damit diese Mittel weiterlaufen, damit gerade auch unsere ländlichen Regionen, aber auch die Städte – Kaiserslautern allein hat 10 Millionen Euro aus Fördertöpfen erhalten – profitieren können.
Es geht aber weiterhin um die Innere Sicherheit. Wir haben ein gemeinsames Zentrum Polizei und Zoll in Luxemburg. Wir haben im Bereich Umwelt und Klimapolitik eine ganze Reihe von Projekten, die zeigen, wie wichtig es ist. Allein im Vertragsnaturschutz konnten im letzten Jahr 6 Millionen Euro verausgabt werden.
Lassen Sie mich aber auch kurz den Blick in die Zukunft werfen; denn die Bilanz ist da. Rheinland-Pfalz wird am 1. Juli den Vorsitz in der Europaministerkonferenz übernehmen. Wir werden das Thema des mehrjährigen Finanzrahmens und viele andere Themen wie Umwelt, Klima, aber auch das soziale Europa in den Mittelpunkt stellen und werden dann gemeinsam einen Beitrag mit der Länderge
meinschaft leisten. Darüber hinaus wollen wir den Blick auf die deutsche Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 richten, die unter dem tollen Motto „Für ein solidarisches, starkes und soziales Europa“ steht.
Vielen Dank.
...... 5062 Abg. Thomas Barth, CDU:........ 5063 Abg. Heijo Höfer, SPD:.......... 5064 Abg. Damian Lohr, AfD:.......... 5065 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 5066 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 5066
Tagesordnungspunkt mit Besprechung erledigt. 5067
Sechster Opferschutzbericht der Landesregierung Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 17/8001) auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8577 –........... 5067
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, dass wir
heute über die Arbeit und Arbeitsergebnisse des Ausschusses der Regionen (AdR) sprechen. Doch wenn wir das heute, Ende März 2019, über den Zeitraum der Jahre 2016 und 2017 tun, mutet das auf den ersten Blick etwas merkwürdig an; denn seitdem ist eine ganze Menge passiert.
Europa mit all seinen Gremien steht vier Wochen vor einer absolut wichtigen Europawahl vor noch größeren Herausforderungen. Deshalb möchte ich ganz aktuell erwähnen, dass wir gestern und heute Morgen auf der Europaministerkonferenz in Dortmund einen gemeinsamen, auch überparteilichen Wahlaufruf zur Europawahl mit vielen Jugendlichen verabschiedet haben. Wir haben dies gemeinsam getan. Ich freue mich sehr darüber, weil Rheinland-Pfalz jetzt den Vorsitz der Europaministerkonferenz übernehmen wird.
Neben den heute brandaktuellen Themen war in den Jahren 2016 und 2017 schon eine ganze Reihe von Themen aktuell: der Brexit, der Welthandel, das Thema der Strafzölle noch nicht, aber Digitalisierung, Migration und Integration. Einige dieser Themen hatten in dem genannten Zeitraum aber deutlich weniger Brisanz.
Neben sich verändernden Themen und Prioritäten gab es auch personelle Wechsel. Heute heißt der Präsident des AdR Karl-Heinz Lambertz. Der überzeugte Europäer aus der deutschsprachigen Nachbargemeinschaft Belgiens hat den finnischen Christdemokraten Markku Markkula im Oktober 2017 abgelöst.
Die 350 Mitglieder des AdR haben in den Plenartagungen – in diesem Zeitraum acht an der Zahl – 84 Stellungnahmen abgegeben, 15 Resolutionen, eine ganze Bandbreite zur Kommission.
Ich will fünf Themengebiete nennen, mit denen wir uns schwerpunktmäßig beschäftigt haben: zum einen mit dem Brexit in vielen Runden mit Michel Barnier und anderen Verantwortlichen, auch des Europäischen Parlaments, wie Guy Verhofstadt, Jo Leinen und vielen anderen. Das große Thema der Finanzen der EU hängt eng mit dem Brexit zusammen; denn wir wissen alle – meine Damen und Herren Abgeordnete, Sie wissen das ganz besonders –, der Finanzgürtel muss enger geschnürt werden, wenn Großbritannien die EU verlässt.
Das Thema des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und der Kohäsionspolitik hat nicht nur in den Gesprächen mit dem Haushaltskommissar Günther Oettinger, sondern auch mit vielen anderen Gesprächspartnern eine sehr große Rolle eingenommen. Das Thema des MFR, das wahrscheinlich in dieser Legislatur nicht mehr abgeschlossen werden kann, wird uns im kommenden Jahr beschäftigen, wenn Deutschland in der zweiten Jahreshälfte die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt.
Die Cohesion Alliance war ein besonderes Thema. Rheinland-Pfalz ist Mitglied dieser Allianz geworden. Es geht um die Zusammenarbeit der europäischen Vereinigungen der Städte und Regionen und des europäischen Ausschusses der Regionen. Es geht darum, Kohäsionspo
litik stärker, effizienter, sichtbarer und verfügbarer zu machen. Wir haben dort den Oberbegriff „weniger ist mehr“: weniger an Bürokratie, und es soll mehr bei den Menschen und den Projekten ankommen.
Der Weißbuchprozess, den Jean-Claude Juncker angestoßen hat, und damit einhergehend die Frage der Subsidiarität waren ein sehr großes Thema. Bei den Überlegungen und Szenarien spielte immer die Zukunft der EU eine ganz große Rolle.
Die Taskforce Subsidiarität, die ihren Abschlussbericht im Jahr 2018 vorgelegt hat, hat eine neue Arbeitsweise in Bezug auf Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit unter die Lupe genommen. Hier standen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Fokus: wie ihre Arbeit und ihre Überlegungen stärker in die nationalen Parlamente eingebunden werden können und wie wir Entscheidungswege aufzeigen können, damit das, was sich Bürgerinnen und Bürger von der EU wünschen, gehört werden kann.
Da ich im Ausschuss für Europafragen und Eine Welt im Landtag regelmäßig berichten kann und darf, will ich an dieser Stelle schließen. Sie haben den Gesamtbericht vor sich liegen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns in der Medienpolitik für Dinge einsetzen, dann ist es immer Meinungsvielfalt und Meinungspluralismus. Meinungsvielfalt ist auch ein Zeichen für Demokratie.
Aber diesen vorliegenden Antrag kann ich nur als einen Vielfaltsbeitrag bezeichnen. Es ist alles Mögliche zusammengestoppelt worden.
Herr Abgeordneter Weiland hat eben einige richtige Anmerkungen dazu gemacht.
Sie haben meinen Kollegen Robra, mit dem es gelungen ist, in vielen Verhandlungen den Telemedienauftrag zu reformieren, unlauter zitiert. Aber ich will mich deshalb nicht auf die Einzelheiten, sondern auf Ihre drei in der Überschrift genannten Punkte beziehen: Staatsverträge kündigen, Debatte über Strukturreform einleiten, schlankem Heimatfernsehen den Weg ebnen.
Die Landesregierung setzt sich zur Weiterentwicklung der Rundfunkstaatsverträge und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein, und wir werden keine Staatsverträge kündigen. Ich werde das aufnehmen, was eben Herr Schäffner und Herr Weiland gesagt haben. Wir setzen uns gerne mit den Abgeordneten des Landtages auseinander, wie die Reform über den Auftrag und die Strukturen aussehen soll.
Debatte über Strukturreform einleiten: Ich berichte regelmäßig in Medienausschuss. Ich berichte vor den Rundfunksitzungen, ich berichte danach.
Ich berichte jetzt gerne danach; denn es ist uns letzte Wo
che ein entscheidender Schritt in drei Punkten gelungen, nicht nur was den digitalen Auftritt anbelangt, nein, es ist uns auch gelungen, gemeinsam mit den Zeitungsverlegern eine Lösung hinzubekommen, die die Entwicklung der dualen Medienlandschaft in Deutschland auch in Zukunft garantiert.
Wir werden und haben auch Reformvorschläge diskutiert.
Wir haben von den Anstalten – das wissen Sie genau – im September Papiere vorgelegt bekommen. Die haben wir als ersten Schritt bewertet. Wir haben nunmehr sehr konkrete Vorschläge vorliegen, die die zukunftsfähige Ausgestaltung des gesamten Auftrags und eine funktionsgerechte Finanzierung der Anstalten mit Kostendämpfungsmodellen beinhalten. Aber dabei geht es uns ganz bestimmt um eines, wir wollen den öffentlich-rechtlichen Markenkern, nämlich Information, Bildung und Kultur, betonen, und wir wollen eine Profilschärfung. Das wird uns mit einer Flexibilisierung des Auftrags gelingen.
Wir haben hier konkrete Modelle. Wir wollen eine Mediathek für alle. Wir wollen die Auffindbarkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Netz gegenüber den USamerikanischen Plattformen verbessern. Das ist auch dringend notwendig, meine Damen und Herren Abgeordnete. Das ist deshalb dringend notwendig, weil wir Datenskandale wie Facebook und Cambridge Analytica, weil wir die Macht der Googles, Amazons, Apples und Facebooks eben haben, und weil sie eine große Wirkmacht entfalten.
Deshalb bin ich mir auch sicher, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk, wenn er sich auf diesen Weg macht, eine gute Chance hat. Ich bin mir nicht nur deshalb sicher, weil wir uns da selbst bemühen, sondern Sie haben eben Wissenschaftler zitiert. Ich hatte eben auf der Fahrt vom Gipfel der Großregion hierher die Gelegenheit, hierzu noch einmal eine wissenschaftliche Repräsentativbefragung von Bürgerinnen und Bürgern zu lesen, welche Medien sie in dieser undurchsichtigen Zeit für glaubwürdig halten. Es sind 83 % der Gesamtbevölkerung, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – das gilt auch für die Tageszeitungen – für unverzichtbar halten. Es sind lediglich 15 % der Menschen, die befragt worden sind, die sagen, für mich wäre das etwas anderes.
Dennoch müssen wir uns darüber unterhalten, wie es in Zukunft weitergehen kann; denn auch die Beitragshöhe ist ein Teil der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die solidarische Finanzierung steht für uns aber dabei außer Frage. Das haben wir auch bei der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht vor drei Wochen deutlich gemacht. Wir gehen auch davon aus, dass der Beitrag natürlich als verfassungsgemäß anerkannt wird.
Ich will aber auch den letzten Punkt, den mit dem schlanken Heimatfunk, aufgreifen. Wir haben heute vielfältige Heimatmedien. Ich bin Herrn Abgeordneten Alexander Schweitzer sehr, sehr dankbar, weil er sich in dieser Woche in einem Interview mit dem Heimatbegriff noch einmal auseinandergesetzt hat. Wir in der Landesvertretung in Berlin nennen seit Jahren unser Sommerfest „Heimat“. Heimat, das ist ein Begriff, der gehört zu Rheinland-Pfalz.
Den Begriff „Heimatmedien“ hat mein Vater schon immer verwendet, wenn morgens die Rhein-Zeitung auf dem Frühstückstisch lag. Das war unsere Heimatzeitung.
Das ist auch gut so. Das geht den Menschen in Trier mit dem TV, in der Pfalz mit der RHEINPFALZ oder in Mainz mit der AZ genauso.
Eben hat Adi Weiland auch noch einmal ein paar Formate genannt. Das ist nicht nur „Hannes und der Bürgermeister“. Das ist von der „Landesart“ bis zum „Flutlicht“ alles. Ich bin auch froh, dass es jetzt ein neues Projekt gibt, das gerade auch an die jungen Leute herangeht. Das heißt „SWR Heimat“. Da geht es darum, „SWR Heimat“ auf Instagram, Facebook und Youtube zu erzählen, damit gerade die jungen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer porträtiert werden,
damit sie da Raum haben, wo sie sich aufhalten, nämlich überwiegend im Netz. Ich bin sehr dankbar, dass wir ein so gutes Heimatmedium hier in Rheinland-Pfalz haben.
Vielen Dank.
Ich will nur etwas klarstellen: Wenn wir Profilschärfung meinen, dann meinen wir, den Markenkern des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu stärken, nämlich Information, Bildung, Kultur, und es gehört auch ein Stück weit Unterhaltung dazu.
Wenn ich sage, dass wir über Strukturreformen nachdenken, dann denken wir über den Auftrag nach, wie wir ihn flexibel gestalten können. Nur wenn man über den Auftrag nachdenkt, kann man auch am Ende die Finanzierungsgrundlagen bestimmen. Das ist einfach so.
Wir haben einen klaren Fahrplan. Das habe ich eben vergessen zu sagen. Wir werden im Dezember den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einen Vorschlag vorlegen. Wir haben jetzt schon eine gemeinsame Synopse, die Bayern und Rheinland-Pfalz ausgearbeitet haben, hinter die sich die Länder stellen. Wir haben einen klaren Fahrplan. Gerne berichte ich im Medienausschuss noch einmal über Details.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke ausdrücklich für diese fundierte Debatte zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die von den Fraktionen hier eingebracht worden ist. Ich danke dafür, dass ich wahrgenommen habe, die Mehrheit der Fraktionen in diesem Landtag möchte dem Rundfunkstaatsvertrag in der Form, in der er vorliegt, zustimmen.
Es ist immer eine lange Arbeitsphase, die diesen Staatsverträgen vorausgeht. Herr Dr. Weiland hat dies auch zum Ausdruck gebracht. Währenddessen arbeiten wir schon am Zweiundzwanzigsten und sogar schon am Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag. Es ist ein langer Prozess, der dann den Höhepunkt erreicht, wenn in 16 Landtagen in Deutschland beraten wird.
Wenn wir an das Thema Datenschutz-Grundverordnung denken, dann fällt uns heute vielleicht zuerst der Datenskandal bei Facebook und Cambridge Analytica ein. Dann wissen wir auch, dass die Datenschutz-Grundverordnung unsere europäischen Werte selbstbewusst und selbstbestimmt verteidigt und einen hohen Datenschutzstandard gewährleistet.
Auf der anderen Seite enthält aber diese Verordnung trotz ihres Charakters eine Reihe von verpflichtenden Handlungsaufträgen an die Mitgliedstaaten, die eine zwingende Ausgestaltung im nationalen Datenschutzrecht erforderlich machen, so ganz besonders der Bereich Medien. Vielfach angeklungen ist, dass hier durch Rechtsvorschriften das Recht auf Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in Einklang zu bringen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ganz wichtig; denn freie Medien sind für die öffentliche Meinungsbildung und die Meinungsvielfalt in einem demokratischen System unerlässlich. Sie haben eine absolut wichtige Kontrollaufgabe.
Ich will das ausdrücklich sagen, weil von der Fraktion der AfD angeklungen ist, dass ein System aufgebaut worden wäre, welches zur Versorgung von Posten geeignet sein könnte. Ich will dem ausdrücklich widersprechen; denn es ist ausdrücklich Grund dessen, dass es bei der Einwilligung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und investigativem Journalismus möglich sein muss, dass Kontrollfunktionen wahrgenommen werden.
Ich verweise darauf, weil wir es schon in vielen anderen Diskussionen hatten, der Fernsehrat, der Rundfunkrat und Verwaltungsräte sind pluralistisch besetzt, und dort ist die Breite der im demokratischen System repräsentierten Verantwortlichen vertreten. Dass hier, ich glaube, eine unangemessene Wortwahl bezüglich deutschen Gerichten, die angeblich närrische Dinge tun würden, gewählt wird, kommt hinzu. Ich glaube, wir müssen unseren Institutionen im demokratischen System eine Wertschätzung entgegenbringen, die sie verdienen.
Bei der Datenschutz-Grundverordnung und beim Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es also um einen angemessenen Ausgleich. Deshalb freuen wir uns und ich danke für die Zustimmung zum Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und den notwendigen Folgeänderungen, die notwendigerweise auch das Landesmediengesetz betreffen müssen; denn nur durch ein einheitliches, angemessenes und ausgewogenes Datenschutzniveau kann im Medienbereich der konvergenten Medienwelt Rechnung getragen werden.
Dass wir es dann mit diesem Rundfunkstaatsvertrag noch ermöglichen können, dass wir mit dieser sogenannten Betrauungsnorm verpflichtende Kooperationen zwischen den Anstalten ermöglichen können, hilft, dazu beizutragen, dass Beitragsstabilität durch das Schaffen von Synergien und den Abbau von Doppelstrukturen in den Blick genommen werden kann und wir die Reformdebatte der öffentlichrechtlichen Anstalten in Deutschland angemessen fortführen können und auf ein rechtssicheres Fundament stellen.
Insofern herzlichen Dank für die Beratungen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation wurde in der Sitzung am 4. Dezember Dr. Marc Jan Eumann vorgeschlagen und zum neuen Direktor in geheimer Wahl
gewählt und Herr Harald Zehe in seiner Funktion als stellvertretender Direktor der LMK bestätigt.
Aufgrund des verfassungsrechtlichen Gebots der Staatsferne unterliegt sie nur einer eingeschränkten staatlichen Kontrolle. Ich will darauf hinweisen, dass gerade RheinlandPfalz als Vorsitzland der Rundfunkkommission der Länder sich stets auch in anderen Staatsverträgen dafür eingesetzt hat.
Die Tätigkeit der LMK kann nur auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch die Landesregierung überprüft werden. Ein Vertreter der Landesregierung kann lediglich beratend an den Sitzungen der Versammlung teilnehmen.
Der Direktor bzw. die Direktorin oder die Stellvertretung der LMK werden in Rheinland-Pfalz – das ist in der Debatte schon mehrmals angeklungen – durch die 42-köpfige pluralistisch und staatsfern zusammengesetzte Versammlung, wie in anderen Ländern auch, auf der Grundlage des Landesmediengesetzes gewählt. Der besagte § 44 ist ebenfalls schon mehrfach zitiert worden.
Das Wahlverfahren ist, wie in den meisten anderen Ländern, nicht gesetzlich vorgeschrieben. Meist finden sich dort in den Landesmediengesetzen Formulierungen wie, man solle sich geeigneter Auswahlverfahren bedienen. Ich möchte darauf verweisen, dass es sich um ein demokratisches Wahlverfahren handelt, das durch ein, wie gerade ausführlich dargestellt, pluralistisch zusammengesetztes Gremium durchgeführt wurde.
Herr Dötsch hat eben angesprochen, dass – ich möchte Sie an dieser einen Stelle korrigieren – nur fünf von 16 Ländern dazu speziellere Verfahren normiert haben. In Bayern beispielsweise wird der Präsident auf Vorschlag aus der Mitte des Medienrates gewählt. Dafür sind nur mindestens fünf Unterstützungen notwendig.
Die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze ist aus Sicht der Landesregierung selbstverständlich. Die Versammlung hat sich dazu eines geeigneten Verfahrens bedient. Die Bildung einer Findungskommission ist ein durchaus übliches Verfahren zur Vorbereitung einer Wahl und als solches nicht zu beanstanden.
Die LMK-Versammlung beschloss am 4. September 2017, diese Findungskommission unter Vorsitz des Versammlungsvorsitzenden Albrecht Bähr zu bilden. Dies wurde einen Tag später, am 5. September, in einer Pressemitteilung der LMK veröffentlicht. Darin hieß es, dass es die Aufgabe der Kommission sei, voraussichtlich für die Sitzung am 4. Dezember 2017 Vorschläge für die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers einzubringen. Das heißt, es bestand auch für andere Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, ihre Bewerbungen einzureichen.
Es war klar, die Amtszeit der Direktorin endet am 31. März 2017. Auch mit einer Pressemitteilung von heute hat die LKM über den aktuellen Sachstand informiert.
In der Findungskommission – ihr gehörten sechs Mitglieder der Versammlung an – und ebenso in der Versammlung waren unterschiedliche gesellschaftliche und politische Strömungen vertreten. Neben dem Vorsitzenden waren dies nach Presseinformationen auch Mitglieder des Hauptausschusses.
Kommen wir zu den Anforderungen an den Direktor oder die Direktorin einer Landesmedienanstalt. Sie sind in den Ländern sehr unterschiedlich ausgestaltet.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, das hängt auch damit zusammen, dass die Tätigkeitsschwerpunkte der jeweiligen Landesmedienanstalten sehr unterschiedlich gelagert sind. In den vergangenen Jahrzehnten haben die Direktoren Renate Pepper, Manfred Helmes und Dr. Reiner Hochstein insbesondere den Jugendmedienschutz und die Medienkompetenz in den Mittelpunkt gestellt. Ich sage auch mit Stolz: Das ist gut so.
Das bundesweite Engagement der Kommission für den Jugendmedienschutz oder europäische Projekte wie Klicksafe, die regionalen Medienkompetenznetzwerke oder die zahlreichen offenen Kanäle, die mit einem Bürgerfernsehen, dem OK-TV, einen unglaublich wichtigen Vielfaltsbeitrag auch in der Medienlandschaft Rheinland-Pfalz leisten und für die lokale und regionale Kommunikation in Rheinland-Pfalz bedeutend sind, sind nur Schlaglichter der Aktivitäten der LMK.
Herr Dr. Marc Jan Eumann als gewählter Direktor ist seit Jahren Kenner der Medienbranche, der Medienpolitik und auch des Medienrechts. Er arbeitete als Journalist unter anderem für den WDR, das Deutschlandradio und den Kölner Stadtanzeiger. Seine Publikationsliste ist anschaulich. Ein Grund, an seiner fachlichen Qualifikation zu zweifeln, ist keinesfalls erkennbar, im Gegenteil.
...... 2055 Abg. Ellen Demuth, CDU:......... 2057
Erfolgreiche CDU-Verfassungsklage zwingt Landesregierung zu Kehrtwende beim Pensionsfonds auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3321 –........... 2058
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin dankbar, dass wir heute wieder eine so differenzierte Debatte zu dem Umgang mit Hasskommentaren in den sozialen Netzwerken führen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Hassbotschaften nehmen im Internet immer mehr zu. Das war auch der Grund dafür, warum die Polizei zu Beginn der Woche bundesweite Razzien durchführte. Anlass war der bundesweite Aktionstag gegen Hassbotschaften.
Meines Erachtens ist das ein ganz wichtiges Signal; denn Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt.
Deshalb möchte ich betonen, die Zielrichtung des vorgelegten Entwurfs zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist richtig. Strafrechtlich relevante Inhalte müssen verlässlich aus dem Netz entfernt werden, und die großen Sozialen Netzwerke und Plattformanbieter müssen hierbei in die Pflicht genommen werden.
Die am 1. Juni von der EU-Kommission vorgestellten Ergebnisse eines EU-Monitorings zeigen – nachdem der Code of Conduct ein Jahr in Kraft war – zwar gewisse Fortschritte. Im Durchschnitt haben 59 % aller Meldungen von Hassbotschaften dazu geführt, dass der entsprechende Inhalt entfernt wurde. Damit liegt der Prozentsatz zwar deutlich höher als noch vor sechs Monaten, als jugendschutz.net ein deutschlandweites Monitoring durchführte, aber er ist bei Weitem noch nicht hoch genug.
Auch dass YouTube höhere Löschquoten aufweist als beispielsweise Facebook, zeigt, es geht mehr. Daher formuliere ich erneut, dass die Landesregierung das Ziel des Gesetzentwurfs, die Verbesserung des Löschverhaltens der Unternehmen, ausdrücklich unterstützt.
Ferner greift der Gesetzentwurf auch Berichtspflichten, ein fundiertes Beschwerdemanagement der Unternehmen und einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten auf. Sind empfangsberechtigte Personen nur irgendwo in den USA oder sonst wo auf der Welt in einer Briefkastenfirma zu Hause, laufen Beschwerden und Klagen ins Leere.
Wir Länder haben uns seitens der Justizministerkonferenz – die aktuell in Deidesheim tagt – und seitens der Rundfunkkommission aktiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und im Bundesrat Stellung bezogen.
Nach den guten Erfahrungen mit dem Staatsvertrag zum Schutz der Menschenwürde und zum Jugendschutz setzen wir uns für das Ziel ein, eine Balance zwischen der konsequenten Bekämpfung von Hassbotschaften bei Wahrung der Meinungsfreiheit herzustellen. Wir haben im Jugendschutz ein staatsfernes und ein fein ausziseliertes System geschaffen. Das kann auch bei Hassbotschaften, wo ähnliche Mechanismen greifen müssen, über eine koregulierte
Selbstkontrolle erfolgen. Auch die EU-Kommission hat in ihrem Monitoring-Bericht die Selbstregulierung als effizientes Mittel im Kampf gegen Hate Speech hervorgehoben. Der von Ihnen zitierte UN-Sonderberichterstatter verweist genau darauf.
Wir haben ein mehrstufiges Verfahren mit staatlich anerkannten Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle und dennoch staatsfern. Wir haben bereits vier solcher Einrichtungen. Dieses System garantiert schon seit vielen Jahren das verfassungsrechtlich gebotene Gleichgewicht zwischen rechtlichen Eingriffen in die Meinungsfreiheit und den größtmöglichen Schutz derselben.
Längst haben wir – das wissen wir aus zahlreichen Gesprächen mit dem Bundesjustizminister und den Mitgliedern des Deutschen Bundestags – erfahren, dass Änderungsvorschläge noch in dieser Legislatur – Frau Schellhammer – mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgegriffen werden sollen. Auch liegt der Gesetzentwurf bereits in Brüssel zur Notifizierung vor.
Insbesondere Änderungsvorschläge wie die Thematik der Selbstregulierung oder die Flexibilisierung der starren Fristen würden wir seitens der Länder sehr begrüßen.
Wir brauchen wie beim Umgang mit jugendgefährdenden Inhalten im Vorfeld einer strafrechtlichen Bewertung durch die Gerichte eine objektive Überprüfung anhand von klaren Bewertungskriterien. Und dies leistet zum Beispiel jugendschutz.net ganz hervorragend. jugendschutz.net hat seit 30 Jahren den Sitz in Mainz. Gemeinsam mit Ministerin Spiegel konnte ich es erst kürzlich besuchen und mich auch von den Erfolgen überzeugen lassen. Wir brauchen Verfahrensordnungen der Selbstkontrolleinrichtungen, und diese könnten über Beiträge der Plattformanbieter finanziert werden.
Aber auch wenn die Selbstkontrolleinrichtungen ein wichtiger Bestandteil im System sein sollen, um die Vielzahl der Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in Zusammenarbeit mit den Unternehmen abzuarbeiten, möchte ich abschließend betonen, welch wichtige Rolle auch die Polizei – wie bei der gestrigen Razzia – und die Gerichte bei „Hate Speech“ spielen.
Einige Urteile aus jüngster Zeit belegen das. Ich möchte das Amtsgericht Traunstein nennen. Dabei ging es um Volksverletzung und Beleidigung der Moderatorin Dunja Hayali, wobei ein Mann zu 2.200 Euro Strafe verurteilt wurde. Am Amtsgericht Cochem hier in Rheinland-Pfalz wurde im Mai ein Mann wegen Volksverhetzung auch zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese Urteile zeigen, das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Recht muss gegen Hassredner gerichtlich durchgesetzt werden. Wir brauchen aber auch Bürgerinnen und Bürger mit „Digitalcourage“, wie unsere Ministerpräsidentin es treffend formuliert, dass Hassrede im Internet zur Anzeige gebracht und Recht gesprochen werden kann.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute Morgen schon über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz diskutiert. Ich muss an einer Stelle Ihnen absolut widersprechen, Herr Paul. Es sind schlicht Fake News, wenn Sie behaupten, dass das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat nicht Stellung bezogen hat.
Bei den 90 Tagesordnungspunkten bei der Sitzung am2. Juni war dies ein Punkt. Das Gesetz ist im ersten Durchgang nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag, wo es am 19. Mai aufgerufen worden ist, in allen Ausschüssen auch des Bundesrates besprochen worden. Die Koordinierung dieser Stellungnahmen im Ausschuss für Kultur und Medien hat das Land Rheinland-Pfalz übernommen. Wir haben eine geeinte Position von 16 Ländern zum Ausdruck gebracht, die wir in der Rundfunkkommission der Länder, in der Rheinland-Pfalz den Vorsitz führt, miteinander abgestimmt haben. Wir haben dort deutlich gemacht, dass die Zielsetzung dieses Gesetzes für uns richtig ist. Ich will mich nicht wiederholen und die Worte nochmals
ausführen, die ich heute Morgen sagen durfte.
Wir haben das in vielen Gesprächen deutlich gemacht, beispielsweise auf der Konferenz der Justizminister. Herr Mertin ist momentan Vorsitzender der Justizministerkonferenz, die gegenwärtig in Deidesheim tagt. Herr Bundesjustizminister Heiko Maas ist heute dort zugegen. Wir haben seitens der Rundfunkkommission diese Position auch bei den Anhörungen eingebracht, die im Deutschen Bundestag stattgefunden haben.
Jetzt sind Änderungen in einem Gesetz aufgenommen worden, das wichtig ist und bei dem es Abstimmungsbedarf gab. Das hat Frau Klöckner heute Morgen ausgeführt. Wir betreten Neuland.
Deshalb muss man an solchen Stellen neu diskutieren. Änderungsvorschläge, die jetzt aufgenommen werden, gehen maßgeblich auf das Land Rheinland-Pfalz zurück.
Vielen Dank. Ich hoffe, es wird greifen.
...... 1721 Abg. Daniel Schäffner, SPD:....... 1721 Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU:....... 1722 Abg. Joachim Paul, AfD:......... 1723 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 1724 Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 1725
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/2883 – an den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss..... 1726
Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung bei Kriminellen zum Schutz der Bürger Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/2905 –........... 1726
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich heute nach den langen Beratungen in der Rundfunkkommission der Länder, deren Vorsitz Rheinland-Pfalz innehat, den Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und das Landesgesetz in den Landtag einbringen darf.
Der vorliegende Staatsvertrag hat zwei wesentliche Inhalte, erstens den Staatsvertrag zum Deutschlandradio und zweitens das Thema der Beitragsstabilität nach dem 20. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten.
Zum ersten Punkt dieses Staatsvertrages, dem Deutschlandradio: In seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag hat das Bundesverfassungsgericht wesentliche Grundsätze zur verfassungskonformen Zusammensetzung der Gremien im gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk formuliert. Nachdem diese Vorgaben bereits für den ZDF- und den SWR-Staatsvertrag umgesetzt wurden, kommt dies nunmehr auch für das Deutschlandradio.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt für die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dabei insbesondere auch für die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien das Gebot der Staatsferne. Der Einfluss staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien ist konsequent auf ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder zu begrenzen. Dies haben wir beim Deutschlandradio sowohl bei der Zusammensetzung des Hörfunkrates als auch des Verwaltungsrates umfassend umgesetzt. Nunmehr werden neun staatsferne Vertreter aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen einen weiteren Beitrag im Hörfunkrat leisten. Gleichzeitig haben wir die sogenannte Staatsbank reduziert, sowohl auf der Landesals auch auf der Bundesseite.
Auch die bereits für das ZDF geltenden strengen Inkompatibilitätsregelungen für staatliche oder staatsnahe Vertreter sowie die Transparenzregelungen etwa zur Gehaltsstruktur haben wir umgesetzt.
Weiterhin enthält der vorliegende Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch den Umgang mit dem 20. KEFBericht. Das wichtige Thema ist hier der Rundfunkbeitrag. Er bleibt gleich für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Er wird gesenkt für die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nämlich auf 17,20 Euro. Die prognostizierten Mehreinnahmen werden auf Sperrkonten mit dem Ziel geparkt, in der übernächsten Beitragsperiode erwartete
Mehrbelastungen nicht auf die Verbraucher abzuwälzen, sondern ein Polster zu bilden und einen Jo-Jo-Effekt zu verhindern.
Ziel ist es, auch im Interesse der Beitragszahler und Beitragszahlerinnen eine möglichst relative Beitragsstabilität zu erhalten. Das ist neben dem Qualitätsjournalismus entscheidend für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in Deutschland, glaube ich, eines der besten und vielfältigsten Mediensysteme auch im europäischen, wenn nicht sogar im weltweiten Raum. Das duale Mediensystem sorgt dafür. Es ist auch eine wichtige Säule der Demokratie.
Glaubwürdigkeit und Akzeptanz sind für die Arbeit der Medien gerade in diesen Zeiten essenziell. Dem öffentlichrechtlichen Rundfunk kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit den Entscheidungen, die wir im Rahmen des Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages getroffen haben, einen wertvollen Beitrag leisten.
Wir freuen uns über die weiteren Beratungen in diesem Parlament und hoffen auf Zustimmung zu diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles Wichtige und Richtige ist schon gesagt worden. Lassen Sie mich aber in einigen wenigen Worten die Haltung der Landesregierung zum Thema Sprachenvielfalt und Sprachengerechtigkeit ausführen.
Rheinland-Pfalz ist ein Land im Herzen Europas mit Außengrenzen nach Frankreich, Luxemburg und Belgien. Insofern ist das für uns ein wichtiges Thema. Ich darf aber hinzufügen: Persönlich als Mitglied im Ausschuss der Regionen und Teil der Europaministerkonferenz und auch für die Landesregierung sage ich, wir lösen gerne Probleme, wo Probleme gelöst werden müssen, aber mir scheint – das ist auch schon ausgeführt worden –, beim Thema Sprachenvielfalt und Sprachengerechtigkeit ist dies nicht
der Fall.
Der Ministerrat und der Europaausschuss konnten sich vergangene Woche auch wieder bei ihrem Aufenthalt in Brüssel davon überzeugen, dass Sitzungen des Europäischen Parlaments, der Kommission, des Gerichtshofs, des Ausschusses der Regionen, des europäischen Wirtschaftsund Sozialausschusses oder des Rats der Ständigen Vertreter, wie Frau Lemke schon ausführte, in die 24 Amtssprachen der Mitgliedstaaten und in Deutsch auch simultan übersetzt werden.
Deutsch gehört zum engeren Kreis der institutionellen Amtssprachen. Ich darf auch sagen, es gewinnt aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und der geografischen Lage Deutschlands innerhalb der EU zunehmend an Bedeutung und weltweit an Gewicht.
Im Antrag gehen Sie besonders auf den EuGH in Luxemburg ein. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal feststellen, Deutsch ist wie alle anderen Amtssprachen der EU hier Verfahrenssprache. Die Verfahrensordnung des EuGH stellt sicher, dass ein Verfahren in einer Sprache geführt wird, die den Parteien den Zugang zum Gerichtshof ohne sprachliche Hürden garantiert. Kläger oder Klägerin wählen die Verfahrenssprache selbst aus. Klagt die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland oder legt ein deutsches Gericht dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung vor, ist Deutsch automatisch Verfahrenssprache.