Sabine Bätzing-Lichtenthäler

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf schlägt für zu Hause gepflegte Personen ein sogenanntes Landespflegegeld vor. Dieses Landespflegegeld soll an den Bezug des Pflegegelds der Pflegeversicherung gebunden sein. So werden für Menschen, die Pflegegeld in voller Höhe beziehen, wohl Ausgaben von 45 Millionen Euro jährlich erwartet.
Mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits an dieser Kostenschätzung bestehen doch erhebliche Zweifel, die Sie leider nicht ausräumen können, weil Sie die Gesamtkosten in Ihrem Gesetzesentwurf nicht beziffert haben.
Es gibt aber noch weitere, gewichtigere Gründe, abgesehen von den fiskalischen Erwägungen, die gegen diesen Gesetzentwurf und das dort vorgeschlagene Landespflegegeld sprechen.
Zum einen: Das Landespflegegeld setzt eindeutig falsche Anreize; denn um das Landespflegegeld zu erhalten, ist es erforderlich, ausschließlich Pflegegeld zu beziehen. Damit wird der Anreiz gesetzt, beispielsweise auf die Unterstützung von ambulanten Pflegediensten bei der Versorgung der zu Pflegenden zu verzichten.
Diese Auswirkung ist fatal; denn dies könnte zum einen zulasten der Versorgungsqualität gehen, und zum anderen benötigen doch gerade die Angehörigen, die pflegenden Angehörigen, eine Entlastung und Unterstützung. Auf diese würden sie nun verzichten müssen, weil ihnen ansonsten das Landespflegegeld durch die Lappen ginge.
Zweitens: Es werden aber nicht nur Fehlanreize gesetzt, sondern dieses von der AfD vorgeschlagene Landespflegegeld verfehlt auch seine Wirkung; denn die häusliche Pflege würde durch das vorgesehene Landespflegegeld eben nicht spürbar beeinflusst. Nur um sich dies einmal an den Beträgen zu vergegenwärtigen: Für den Pflegegrad 2 erhielte man 33 Euro pro Monat, und 50 Euro im Monat für den Pflegegrad 3.
Der dritte Grund, der gegen dieses Landespflegegeld spricht, ist, dass damit eine Zerfaserung des bestehen
den Systems droht, wenn wir uns hier in einen Wettlauf der Länder um das großzügigste Pflegegeld begeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Pflegegeld hat auf Bundesebene seinen festen Platz im Leistungsgefüge der Pflegeversicherung, und dort sollten wir es auch belassen. Im Übrigen soll im Rahmen der nächsten Pflegereform – auch das wurde schon angesprochen – im Pflegeversicherungsrecht eine regelmäßige und auch stärker regelgebundene Anpassung festgelegt werden. Dazu gibt es schon erste Diskussionen.
Meine Damen und Herren, unser Ziel ist eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und vor allen Dingen aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung. Hier sind wir in Rheinland-Pfalz durch viele gute Initiativen – seien es die Pflegeberatung, die vereinfachte Anerkennung der Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung im Alter, die Demenznetzwerke, ehrenamtliche Initiativen und viele mehr – Vorreiter.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Weg werden wir weitergehen. Den Gesetzesentwurf der AfD braucht es dazu nicht.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sorgen und Nöte der Unternehmen des Einzelhandels und der Beschäftigten nehmen wir in der Landesregierung sehr ernst und sehen diese auch mit großer Sorge. Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU ist allerdings kein Beitrag zur Verbesserung der Rechtssicherheit für die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Im Gegenteil, im Falle einer Verabschiedung würde der Entwurf nur zu weiteren Rechtsunsicherheiten bei verkaufsoffenen Sonntagen führen und zusätzliche Rechtsstreitigkeiten produzieren.
Die Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss hat gezeigt, die CDU-Initiative stößt bei wichtigen Partnern wie Gewerkschaften und Kirchen auf Unverständnis. In der Anhörung wurde neben der theologischen Bedeutung des Sonntagsschutzes darauf verwiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ein Regel-Ausnahme-Verhältnis gelte. Das heißt, in der Regel habe die Erwerbsarbeit an Sonn- und Feiertagen zu ruhen; nur zum Schutz höherer, gleichwertiger oder sonstiger gewichtiger Rechtsgüter ist eine Ausnahme hiervon möglich. Ein bloßes wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber sei nicht ausreichend, so das Bundesverfassungsgericht.
Eine solche rechtlich gebotene Interessensabwägung muss bei einer Freigabeentscheidung durch die zuständigen Gemeinden für die verkaufsoffenen Sonntage tatsächlich vorgenommen werden. Das lässt sich nicht einfach vermuten. Aber genau das berücksichtigt der Gesetzentwurf nicht.
In diesem Zusammenhang, liebe Kolleginnen und Kollegen, will ich auch darauf verweisen, dass anders als in anderen Ländern im Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz bei wörtlicher Auslegung die Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen durch die zuständige Gemeinde gerade nicht an bestimmte Anlässe wie zum Beispiel Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen geknüpft ist. Jedoch muss aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung, und zwar der vielfachen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte, unter Bezugnahme auf das Grundgesetz und die rheinland-pfälzische Verfassung auf eine verfassungskonforme Auslegung des Ladenöffnungsgesetzes Wert gelegt werden. Ein bestimmter Sachgrund für den Eingriff in den Sonntagsschutz muss vorliegen, und es ist eine ausreichende Interessensabwägung mit dem Sonntagsschutz im Einzelfall durch die zuständige Gemeinde durchzuführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ohne tragfähige Anlässe gibt es keine rechtssichere Freigabe. Im Falle einer Verabschiedung des CDU-Entwurfs befürchte ich insofern nur weitere Rechtsstreitigkeiten aufgrund der dann im Vertrauen auf den Inhalt des Gesetzentwurfs unterlassenen Interessensabwägung bei Freigabeentscheidungen verkaufsoffener Sonntage durch die Gemeinden.
Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt auch der Blick auf andere Bundesländer, dass sich das Verfassungsrecht auch dort nicht durch eine einfache Rechtsänderung im Landesrecht aufweichen lässt. Das belegen zahlreiche Urteile zu landesrechtlichen Vorgaben aus verschiedenen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Berlin, und die Regelung im Nachbarland Hessen wurde nach einer Klageandrohung der „Allianz für den freien Sonntag“ sogar aufgehoben. Darüber hinaus, meine sehr geehrten Damen und Herren, verweise ich als Arbeitsministerin auf die gewichtigen Bedenken der Gewerkschaften gegen eine zu großzügige Aufweichung des Sonntagsschutzes aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund ziehen wir als Landesregierung als Resümee der Anhörung, dass die Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen ohne bestimmte Anlässe durch eine Gesetzesänderung als rechtlich äußerst problematisch zu sehen ist. Wie ich aber eingangs gesagt habe, sehen wir die Situation der Kommunen und des Einzelhandels mit Sorge und werden daher als Arbeitsministerium gemeinsam mit der ADD und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung Handlungsempfehlungen erarbeiten, um dem Handel und den Kommunen in den kommenden Monaten Möglichkeiten für verkaufsoffene Sonntage aufzuzeigen.
Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der nunmehr vorgelegte Sechste Armuts- und Reichtumsbericht bildet für die Landesregierung neben dem Abschlussbericht zum Beteiligungsprozess „Armut begegnen – gemeinsam handeln“ die Datengrundlage für unsere Politik zur Reduzierung von Armut und Armutsbekämpfung.
Liebe Kollegin Thelen, ja, wir haben in diesem Jahr ein anderes Format des Armuts- und Reichtumsberichts, ein Format, das sich vor allem auf die Daten- und Faktenlage beschränkt. Das ist ein Format, das ausdrücklich von den Gewerkschaften und den Verbänden der Wohlfahrt so gewünscht wurde, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Wir werden parallel dazu einen ausführlichen Bericht zum Beteiligungsprozess und Ende dieses Jahres unser Aktionsprogramm zur Armut auflegen.
Deshalb komme ich jetzt zu den Daten und Fakten, die sich im Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht befinden. Wir sehen, Rheinland-Pfalz konnte seine gute Position bei
den maßgeblichen Indikatoren zur Armutsgefährdung ausbauen. Wir liegen bei den Kennzahlen zur Arbeitslosigkeit und zum Leistungsbezug weiterhin an dritter Stelle mit den wirtschaftsstarken Ländern wie Bayern und BadenWürttemberg.
Das gilt auch für die Mindestsicherungsquote und den Leistungsbezug von Kindern. Auch hier haben wir zusammen mit den genannten Ländern die niedrigsten Quoten in Deutschland. Uns allen ist aber bewusst, dass Armut differenziert betrachtet werden muss. Folgerichtig werden in diesem Bericht die Probleme und die Herausforderungen der Bekämpfung von Armut in der Gesellschaft genannt.
Liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, die Armutsrisikoquote als Punkt anzuführen, ist allerdings zu kurz gesprungen, zumindest wenn man sie nicht erläutert. Ich habe es im Sozialpolitischen Ausschuss schon einmal getan, um es wirklich ins Verhältnis zu setzen. Ich tue es gern noch einmal.
Wonach definiert sich die Armutsrisikoquote? Wir haben den Fakt, dass das Durchschnittseinkommen im Süden von Rheinland-Pfalz gestiegen ist, beispielsweise in der Stadt Neustadt mit 45 % und in der Stadt Speyer mit 49,2 %. Also ist es eine sehr positive Nachricht. Das Einkommen ist dort gestiegen. Gleichzeitig ist aber in denselben Regionen das Einkommen im Niedriglohnsektor nicht mit gestiegen, weil es beispielsweise dort weniger Facharbeiter gibt.
Nun definiert sich das Armutsrisiko aber als 60 % des Median-Einkommens. Damit werden nunmehr Menschen als arm definiert, die es vorher nicht waren. Das ist die Paradoxie, wenn es um die Armutsrisikoquote geht. Ich finde, man muss es zumindest ins Verhältnis setzen und den Zusammenhang erklären, damit man sieht, welche Auswirkungen das vor Ort hat.
Lassen Sie mich aber auch die Probleme und Herausforderungen, die bestehen, benennen. Ja, ich nenne den Zusammenhang von Qualifikation und Armut. Ich nenne die Betroffenheit von Menschen mit Migrationshintergrund, die Betroffenheit von Haushalten mit mehreren Kindern und die Betroffenheit von Alleinerziehenden. Hinsichtlich Letztgenannten beträgt der Anteil der Kinder von Alleinerziehenden im SGB-II-Bezug in Deutschland 45,2 %. Auch wenn Rheinland-Pfalz beim SGB-II-Bezug von Kindern mit 42,8 % einen der geringsten Werte im Bundesvergleich aufweist, bleibt angesichts dieser viel zu hohen Werte weiterhin ein bundesweiter Handlungsbedarf, dem wir uns gemeinsam stellen müssen.
Deswegen spricht sich auch die Landesregierung für die Einführung einer Kindergrundsicherung aus, die viele der im Bericht beschriebenen Probleme dauerhaft lösen könnte.
Gemeinsam mit den sozialen Akteuren im Land arbeiten wir an der kontinuierlichen Verbesserung der Lebenssitua
tion der Betroffenen. In den Bereichen, die wir als Landesebene unmittelbar beeinflussen können, stellt RheinlandPfalz beispielsweise mit den guten Zugängen zur frühkindlichen und schulischen Bildung, wie Beitragsfreiheit ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr und schulischen Ganztagsangeboten, die richtigen und wichtigen Weichen, um Armut nach Möglichkeit vorzubeugen.
Auch unsere Maßnahmen der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik sind darauf ausgerichtet, Armutsrisiken zu minimieren. Ich nenne gern wieder das Bedarfsgemeinschaftscoaching. Allerdings ist die Entwicklung von Armut und Ungleichheit von vielen Faktoren bestimmt, auf die das Land keinen oder nur mittelbaren Einfluss hat. Das gehört auch dazu. So kann sich Rheinland-Pfalz vielen bundesweiten Trends bei der Entwicklung von Armut und Reichtum nicht entziehen.
Die bundesweit überdurchschnittliche Betroffenheit von Armut bei Alleinerziehenden habe ich schon genannt. Auch mit Blick auf die Altersarmut müssen wir die Weichen in erster Linie auf Bundesebene stellen. Daher bin ich sehr dankbar, dass wir mit der Einführung der Grundrente schon einmal wesentliche Weichen gestellt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte gar nicht nur nach Berlin schauen. Auch das Land übernimmt Verantwortung. Wir sind in der Armutsbekämpfung sehr aktiv. Wir sind vor allem mutig, neue Wege zu gehen. Wir sind damit sehr erfolgreich.
Ich nenne unseren Beteiligungsprozess „Armut begegnen – gemeinsam handeln“, der einen wirklich breiten Prozess beschritten hat. Wir konnten 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreichen, und wir haben über 150 Lösungsvorschläge in den örtlichen Beteiligungsforen erarbeitet. Diese Vorschläge werden, auch mit den Fakten und Daten aus dem jetzt vorliegenden Bericht, in unseren künftigen Aktionsplan der Landesregierung gegen Armut und Ausgrenzung mit einfließen.
Meine Damen und Herren, es kommt darauf an, dass wir uns gemeinsam dieser Herausforderung stellen. Wir tun dies mit vielen Partnerinnen und Partnern. Es ist wichtig, dass wir den Zusammenhalt leben, der in Rheinland-Pfalz so ausgeprägt wie in fast keinem anderen Bundesland ist. Das ist in einer aktuellen Studie noch einmal bescheinigt worden.
Herzlichen Dank.
7311 Abg. Lothar Rommelfanger, SPD:....... 7311 Abg. Michael Wäschenbach, CDU:....... 7312 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........... 7314 Abg. Steven Wink, FDP:............. 7314 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7315
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12959 – an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss, den Bildungsausschuss und den Rechtsausschuss................. 7316
Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz (E- Government-Gesetz Rheinland-Pfalz – EGov- GRP) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12960 – Erste Beratung.................. 7316
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns, dass zum 1. September dieses Jahres das Pilotprojekt „Telemedizinische Assistenz RheinlandPfalz“ an den Start gegangen ist. Liebe Frau Kollegin Thelen, ich freue mich auch, dass Sie die Auftaktveranstaltung mitverfolgt und unsere Pressemitteilungen aufmerksam gelesen haben.
Schade ist nur, dass Sie diese scheinbar nicht verstanden haben; denn von „Heilsbringern“ war in dieser Pressemit
teilung nie die Rede.
Davon war nie die Rede.
Wir haben hier schon so häufig über das Thema „Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung“ diskutiert.
Das ist der Landesregierung ein Herzensanliegen. Wir haben aber auch schon häufig darüber diskutiert, dass dies nur mit einem Bündel von Maßnahmen zu erreichen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Bündel von Maßnahmen
befinden sich Maßnahmen, die kurzfristig, mittelfristig und langfristig wirken.
Das sind Maßnahmen, die dazu dienen, mehr Studierende für die Allgemeinmedizin zu interessieren und mehr Studierende und Ärztinnen und Ärzte aufs Land zu bringen, und Maßnahmen,
die der Entlastung von Ärztinnen und Ärzten durch die Delegation dienen.
Genau an diesem letzten Punkt – an einem Punkt dieser vielen Maßnahmen und dieses Bündels – setzt das Pilotprojekt „Telemedizinische Assistenz Rheinland-Pfalz“ an; denn im Auftrag der Hausärztinnen und Hausärzte besuchen die nicht ärztlichen Praxisassistenten die Patientinnen und Patienten, ausgestattet mit dem Technikrucksack, um vor Ort qualitativ hochwertige Untersuchungen mit dem Tablet durchzuführen – ich will Sie nicht mit Technikdetails langweilen,
aber dies erfolgt mit einem Tablet, das mit einer MultiSIM-Karte eingerichtet ist und sich deswegen immer den bestmöglichen Empfang sucht –
und den direkten Weg zur Praxis zu finden, sodass es dem Arzt immer möglich ist, per Videotelefonie mit dem Patienten in Kontakt zu treten.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ersetzt das TMAProjekt nicht den Arzt – das war nie die Absicht –, sondern es ergänzt die Versorgung durch Telemedizin.
Das TMA-Projekt ist ein Win-win-Projekt im klassischen Sinne: Es entlastet die Ärzte, und es wertet die nicht ärztlichen Praxisassistentinnen in ihrer Tätigkeit auf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist doch unser aller Anliegen. Es entlastet auch die Patientinnen und Patienten, weil die TMA mit Zeit zu ihnen nach Hause kommt und sich um sie kümmert.
Es ist ein Projekt, das man vielleicht im Rahmen von Telemedizin in dem einen oder anderen Bundesland schon einmal ungefähr so aufgesetzt hat – das will ich Ihnen gar nicht absprechen –, aber dieses Projekt ist bundesweit einzigartig. Ein solches Projekt gibt es in keinem anderen Bundesland.
Erstens haben wir es ausschließlich auf die allgemeinmedizinischen Praxen im ländlichen Raum ausgerichtet.
Zweitens werden wir von allen Partnerinnen und Partnern unterstützt, insbesondere vom Hausärzteverband und der Kassenärztlichen Vereinigung.
Wir sind den Wünschen dieser Partnerinnen und Partner im Übrigen im Projekt entgegengekommen. Deswegen hat sich der Starttermin wegen Corona noch einmal um sechs Monate verzögert. Es bringt doch nichts, wenn wir mit diesem Projekt mitten in der Hochzeit der Corona-Pandemie starten, sondern wir sollten dann damit starten, wenn die Ärztinnen und Ärzte, die sich an diesem Projekt beteiligen, dazu bereit sind. Deswegen sind wir auf den Wunsch des Hausärzteverbands eingegangen.
Drittens ist es ein Projekt, das von allen Krankenkassen unterstützt wird. Das finden Sie in keinem anderen Bundesland. Das war uns sehr wichtig. Deswegen war es erforderlich, intensiv mit den Krankenkassen zu sprechen; denn wir wollten nicht, dass ein Patient in der Praxis gefragt wird, bei welcher Krankenkasse er versichert ist, um dann zu entscheiden, ob er Besuch von der TMA bekommt oder nicht. Wir wollten, dass alle Patientinnen und Patienten von der TMA besucht werden können und gut versorgt sind.
Viertes Alleinstellungsmerkmal:
Die Krankenkassen sind alle dabei, genau!
Die Krankenkassen haben mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Honorierung verhandelt, damit die Hausärztinnen und Hausärzte nicht nur Digitalisierung ins Land tragen, sondern sie auch ordentlich vergütet werden und sie dafür ein Honorar bekommen. Auch das suchen Sie in anderen Bundesländern in dieser Form vergeblich.
Das Technikpaket, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist individuell auf die Bedürfnisse der Ärztinnen und Ärzte zugeschnitten. Wir haben die E-Mobilität zusätzlich eingeführt und werden dieses Projekt wissenschaftlich evaluieren. Wir sind davon überzeugt und wollen es in die Regelversorgung überführen. Deswegen setzen wir die Evaluation hier an.
Die Gründe, die dieses Projekt so einzigartig machen, sind die Gründe, warum sich von 40 Praxen über 60 % zu diesem Modellprojekt angemeldet haben. Das ist eine Beteiligungsquote, die ihresgleichen sucht. Über 60 % haben gesagt: Jawohl, wir sind dabei; bis zum 31. August 2022 sind wir in diesem Projekt.
Meine Damen und Herren, wir nutzen in Rheinland-Pfalz die Chancen der Telemedizin, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit zu sichern, die Ärzte zu entlasten, Versorgungen zu ergänzen und damit eine Digitalisierung auf den Weg zu bringen, die den Menschen dient.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung bringt mit dem Entwurf des Landesinklusionsgesetzes ein zeitgemäßes, modernes Gesetz in den Landtag ein, um Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz weiter voranzubringen. Es soll das bisherige Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ablösen.
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bundesgleichstellungsgesetzes ist es unser Ziel, die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit noch mehr Leben zu erfüllen und Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz vollständig in die Gesellschaft zu integrieren. Damit die Umsetzung dieser Ziele auf Landesebene gut gelingt, war es uns von Beginn an ein wichtiges Anliegen, die Betroffenen frühzeitig aktiv einzubinden und an der Erstellung des Gesetzentwurfs intensiv zu beteiligen, ganz nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns!“.
Wir haben daher eine Vielzahl von Gesprächen mit dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen sowie Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern geführt; denn sie sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache. Daher sind in diesen Gesetzentwurf viele Ideen und Anregungen von Menschen mit Behinderungen eingeflossen.
Ich möchte an dieser Stelle einige Punkte des Gesetzentwurfs erwähnen: Der Entwurf unseres Inklusionsgesetzes sieht vor, dass die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt wird. Auch lautsprachbegleitende Gebärden sollen als Kommunikationsform der deutschen Sprache anerkannt werden. Eine neue Regelung gibt Menschen mit Hör- oder Sprachbehinderung nun das Recht, mit öffentlichen Stellen in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder anderen geeigneten Hilfen zu kommunizieren. Diese öffentlichen Stellen haben künftig den Betroffenen die geeigneten Kommunikationshilfen auf Verlangen kostenfrei zur Verfügung zu stellen oder die notwendigen Aufwendungen zu tragen.
Auch in Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege soll nach unserer Vorstellung das Recht gelten, in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere Kommunikationsformen zu kommunizieren.
Die Verwendung der Leichten Sprache ist im Inklusionsgesetz ebenfalls neu geregelt. Menschen mit Behinderungen können verlangen, Bescheide oder Verfügungen kostenfrei verständlich erläutert oder bei Bedarf in Leichte Sprache übersetzt zu bekommen.
Darüber hinaus wollen wir mit dem Inklusionsgesetz bestehende Barrieren weiter abbauen, um wirkliche Barrierefreiheit zu erreichen. Öffentliche Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sollen grundsätzlich barrierefrei gestaltet werden. Eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit soll künftig als zentrale Anlaufstelle für öffentliche Stellen, Unternehmen,
Verbände und Personen der Zivilgesellschaft für die Erstberatung zur Barrierefreiheit in Rheinland-Pfalz dienen.
Außerdem wird die Stellung des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen durch den Gesetzentwurf erheblich gestärkt. Grundsätzlich soll er unabhängig, weisungsungebunden und ressortübergreifend tätig sein. Er erfüllt eine Ombudsfunktion und dient in Streitfällen künftig als Schlichtungsstelle.
Neu ist auch, dass wir durch das Gesetz die Grundlage für eine Kommission schaffen, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, angegliederte Förder- und Betreuungsbereiche und andere Einrichtungen besuchen darf. Diese Kommission soll überprüfen, ob den Menschen dort eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung möglich ist, und dabei ein besonderes Augenmerk auf Gewaltprävention und Gewaltschutz legen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die zeitgemäße Grundlage für die Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz. Ich freue mich jetzt schon auf die parlamentarischen Beratungen.
Herzlichen Dank.
7084 Abg. Lothar Rommelfanger, SPD:....... 7085 Abg. Michael Wäschenbach, CDU:....... 7086 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:............ 7087 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 7088 Abg. Steven Wink, FDP:............. 7088
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/12716 – an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie – federführend – und an den Rechtsausschuss.......... 7089
...tes Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12737 – Erste Beratung.................. 7089
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die COVID-19-Pandemie bestimmt auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Zwar liegt Rheinland-Pfalz nach wie vor im bundesweiten Ranking auf Rang 3, aber ja, dennoch ist die Arbeitslosigkeit auch in Rheinland-Pfalz seit März dieses Jahres stark angestiegen, und im Juli lag die Quote bei 5,7 %.
Gleichwohl sehen wir aber nun erste Anzeichen einer Erholung, die aller Voraussicht nach regional unterschiedlich voranschreiten wird. Ein entscheidender Grund für unsere aktuell vergleichsweise gute Lage bei Arbeit und Beschäftigung ist, dass Bund und Länder auf die Auswir
kungen von COVID-19 auf den Arbeitsmarkt sehr kurzfristig und zugleich sehr umfassend reagiert haben. Vor allem der massive Einsatz von Kurzarbeit hat stärkere Anstiege der Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsverluste verhindert, und deswegen war es richtig und wichtig, dass auch beim Bezug des Kurzarbeitergelds die Hinzuverdienstgrenzen angehoben wurden. Deswegen war es richtig und wichtig, das Kurzarbeitergeld aufzustocken.
Auch der Arbeitslosengeldbezug wurde um drei Monate verlängert. Mit den Sozialschutzpaketen wurde der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht, Verdienstausfälle bei Kinderbetreuung wurden entschädigt, und die Unternehmen werden durch Soforthilfen von Bund und Ländern sowie auch bei uns in Rheinland-Pfalz geschützt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Arbeitsmarktzahlen belegen, dass diese Maßnahmen wirken. Genau deshalb ist der Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Regelungen des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate zu verlängern und dies vor allen Dingen auch an die Qualifizierung zu koppeln, so wichtig wie vorausschauend, weil damit nämlich einerseits die Folgen für den Arbeitsmarkt abgemildert werden und andererseits auch die Beschäftigten für die kommenden Transformationsprozesse fit gemacht werden.
Vor allen Dingen sind sie wichtig und vorausschauend, weil sie ganz konkret den Menschen helfen, die aktuell in Sorge um ihren Arbeitsplatz sind. Die Landesregierung unterstützt diesen Weg. Wir sind in einem ständigen Austausch mit unseren Partnerinnen und Partnern auch auf der Bundesebene, und ich freue mich nun über die im Koalitionsausschuss getroffene Einigung.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese aktuelle Herausforderung führt uns deutlich vor Augen, neben der Bundespolitik ist eine eigenständige Landesarbeitsmarktpolitik unverzichtbar; denn sie gibt uns die Möglichkeit, kurzfristig und vor allen Dingen auch angepasst an die rheinland-pfälzischen Gegebenheiten eigene Maßnahmen und Projekte aufzulegen.
Liebe Frau Weller, gerne nenne ich Ihnen diese noch einmal, damit Sie sehen, was in dieser kurzen Zeit in RheinlandPfalz auf den Weg gebracht wurde. So haben wir bereits im März sichergestellt, dass die arbeitsmarktpolitischen ESFund Landesprojekte trotz der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sicher fortgeführt werden konnten. Das war deswegen so wichtig, weil wir damit wichtige arbeitsmarktpolitische Strukturen gefestigt und einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Fachkräften geleistet haben.
Wir sind darüber hinaus seit Beginn dieser Pandemie in einem engen und dauernden Austausch mit den Partnerinnen und Partnern auf der Arbeitgeber- wie auch auf der Arbeitnehmerseite. Dabei ist mir besonders der Austausch mit den Gewerkschaften und die Stärkung der Mitbestimmung gerade auch in der Krise ein ganz wichtiges Anliegen.
Ich möchte an dieser Stelle ganz herzlich der TBS gGmbH für ihre sehr wertvolle Arbeit in diesem Bereich danken.
Um noch ein weiteres Beispiel zu nennen, haben wir mit unserem QualiScheck die Möglichkeiten zur OnlineWeiterbildung in dieser Corona-Pandemie gestärkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind nur einige wenige Beispiele, was wir im Land kurzfristig auf den Weg gebracht haben, um Beschäftigung zu sichern. Es wird noch weiterer, großer Anstrengungen bedürfen, und dabei müssen wir uns insbesondere um diejenigen kümmern, die besonders hart von der COVID-19-Pandemie betroffen sind.
Wie können wir Jugendliche unterstützen, bei denen aufgrund der Pandemie die Berufsorientierung zu kurz gekommen ist? Unser Ziel ist es hier, geeignete Angebote für ausbildungsreife Jugendliche zu schaffen.
Was ist mit denjenigen, die sich in Kurzarbeit befinden und die Zeit für eine Qualifizierung nutzen können? Unser Ziel ist es hier, die Beschäftigten auf die Herausforderung der Transformation vorzubereiten und durch ganz gezielte Ansprache auch in dieser Zeit zur Weiterbildung zu bewegen.
Wie können wir aufgrund der Erfahrung aus dieser Krise den Arbeitsschutz stärken? Unser Ziel ist ein effektiver Arbeitsschutz, der auch für die Zukunft wirklich pandemiefest ist.
Sie sehen, wir richten den Fokus auf eine Vielzahl von Ansätzen, um die in der Krise ganz besonders betroffenen Gruppen gezielt zu unterstützen. Dazu wollen und haben wir passgenaue Angebote der Beratung und Unterstützung auf den Weg gebracht, die die Bundesinstrumente – auch die der Bundesagentur für Arbeit – flankieren und begleiten.
Wir werden gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern noch in diesem Herbst eine breite Initiative auflegen, die den Herausforderungen begegnet, vor die Corona den Arbeitsmarkt aktuell stellt; denn ich bin davon überzeugt, mit Blick auf die kommenden Monate, mit Blick auf den weiteren Verlauf der Pandemie wird es darauf ankommen, den bisherigen erfolgreichen Weg in der Beschäftigungspolitik durch einen ganzen Strauß von weiteren Maßnahmen zu ergänzen. Deswegen befinden wir uns im Gespräch und Austausch mit den Sozialpartnern
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Miteinander zeichnet Rheinland-Pfalz aus, und dieses Miteinander macht uns stark, stark auch in dieser Krise.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen heute den Entwurf eines Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen vorzustellen.
Mit der Novellierung setzen wir ein Ziel des Koalitionsvertrags um. Nach fast einem Vierteljahrhundert bedarf das Psychisch-Kranken-Gesetz einer grundsätzlichen Revision und Anpassung an zwischenzeitlich erfolgte rechtliche und materielle Veränderungen in der Behandlung und Unterbringung psychisch erkrankter Menschen.
Darüber hinaus besteht auch aktueller Änderungsbedarf aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Fixierungen vom 24. Juli 2018.
Aufgrund der Vielzahl an vorzunehmenden Änderungen und einzuführenden Neuerungen wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit das Gesetz in etlichen Teilen neu formuliert, teilweise neu gegliedert und als Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen neu gefasst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Das seit dem Jahr 1995 geltende rheinland-pfälzische Psychisch-Kranken-Gesetz hat sich gut bewährt. Es ist noch immer ein fortschrittliches Gesetz. Es stellt die Hilfe für Menschen mit psychischer Krankheit oder seelischer Behinderung an den Anfang und in den Mittelpunkt. Es betont die Rechte psychisch kranker Menschen. Schließlich hat es auch im Rahmen der Umsetzung der Psychiatriereform zu einer Verbesserung der Versorgung und Unterstützung psychisch kranker Menschen in Rheinland-Pfalz beigetragen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen fortschrittlichen rheinland-pfälzischen Weg werden wir weiter beschreiten. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, Hilfen, Schutzmaßnahmen und die Durchführung der Unterbringung für psychisch erkrankte Personen weiter zu verbessern. Hierfür sind zum einen eine Weiterentwicklung
der Gemeindepsychiatrie und eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im gemeindepsychiatrischen Verbund im Gesetzentwurf vorgesehen, unter anderem durch finanzielle Anreize für den Ausbau der Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.
Außerdem sollen die Landkreise und kreisfreien Städte darauf hinwirken, dass die Leistungserbringer im gemeindepsychiatrischen Verbund eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel abschließen, in ihrem Bereich eine Versorgungsverpflichtung für eine möglichst wohnortnahe Versorgung und Unterstützung insbesondere chronisch psychisch erkrankter Personen zu übernehmen.
Meine Damen und Herren, das Gesetz wird vor allem – das ist mir ein ganz besonderes Anliegen – die Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechte der untergebrachten Patientinnen und Patienten weiter stärken. Hierzu dienen eine ganze Vielzahl von Neuregelungen, unter anderem die verfassungsrechtlich gebotene Neuregelung der Anforderung an die Genehmigung und Durchführung von Fixierungen, die Stärkung der kommunalen Besuchskommission und der Fachaufsicht als Aufsichtsgremien, die Präzisierung der Voraussetzung der Anordnung sonstiger besonderer Sicherungsmaßnahmen, die Betonung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Eingriffen in die Rechte psychisch kranker Personen und die Verpflichtung der Einrichtung zur aktiven Förderung von Behandlungsvereinbarungen durch die jeweilige Einrichtung.
Weiterhin wird durch den Gesetzentwurf eine wichtige Rolle der Angehörigen gestärkt. Unser Ziel ist es, dass die Kliniken Angehörige und andere den Untergebrachten nahestehenden Bezugspersonen als Partner im Genesungsprozess betrachten, sie in die Behandlung einbeziehen und sich aktiv um die hierfür erforderlichen Einwilligungen der untergebrachten Personen bemühen.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir unseren fortschrittlichen Weg weiter, den Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren in der Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen geht. Zugleich schafft der Gesetzentwurf einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Interessen der psychisch erkrankten Personen auf der einen Seite und den berechtigten Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit auf der anderen Seite.
Ich freue mich auf die parlamentarische Diskussion und Auseinandersetzung zu unserem Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die aktuelle pandemische Lage stellt uns vor große Herausforderungen. Ja, wir spüren Auswirkungen in Bereichen, die man vielleicht auf den ersten Blick nicht so offensichtlich vor Augen hatte. So normiert in der Tat das Heilberufsgesetz, dass die Kammerorgane der Heilberufskammern an Amtszeiten von fünf Jahren gebunden sind. Diese Amtszeiten können, so ist die aktuelle Rechtslage, maximal drei Monate überschritten werden.
Unter normalen Bedingungen gewährt diese Regelung den Kammern ausreichend Spielraum und ausreichend Flexibilität, um ihre Wahlen, ihre Konstituierung etc. durchzuführen. Sofern das Ende der Amtszeit eines Kammerorgans aber gerade in eine Krisenzeit wie jetzt diese aktuelle Corona-Krise fällt, kann zumindest die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl davon beeinträchtigt werden. Dies kann man zumindest befürchten.
Der nun vorliegende fraktionsübergreifende Gesetzentwurf von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass sich die Amtszeit der betroffenen Kammerorgane von Gesetzes wegen bis Ende 2021 verlängert, sofern der Ablauf der Amtszeit auf einen Zeitpunkt vor dem 30. April 2021 fällt. Damit bietet der Gesetzentwurf in dieser Corona-Krise den Kammern die Möglichkeit, flexibel auf die aktuelle Lage zu reagieren. Ich finde, auch das ist sehr wichtig: Gleichzeitig stellt er aber die grundsätzliche Regelung zur Amtszeit nicht infrage, weil diese Ausnahmeregelung nur zeitlich befristet sein soll.
Es werden also interessante parlamentarische Beratungen werden, die mein Ministerium konstruktiv begleiten wird.
Herzlichen Dank.
7025 Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD....... 7025
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor nicht einmal einem halben Jahr hatte niemand etwas von COVID-19 gehört. Heute, ein gutes halbes Jahr später, hält dieses Virus die Welt in Atem.
Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat seit dem Ausbruch der Corona-Infektion klar und umsichtig gehandelt,
und dies, meine Damen und Herren, in Abstimmung mit allen Akteuren. Das gilt sowohl für die Schritte in den Lockdown als auch für den Exit, der aufgrund eines klaren Stufenplans in Rheinland-Pfalz erfolgt.
Unser Ziel war und ist es, den Gesundheitsschutz und die Gesundheitsversorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten und das Infektionsgeschehen zu begrenzen. Von daher hatten wir bei allen Entscheidungen, die getroffen wurden, das Infektionsgeschehen aktuell im Blick.
Es war daher auch unsere zentrale Aufgabe, unsere gut aufgestellten Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz krisenfest zu machen, und so haben wir bereits im März eine Allianz der Krankenhäuser geschmiedet und mit der Bildung von regionalen Versorgungsnetzwerken die bestmögliche Versorgung in Rheinland-Pfalz gewährleistet und insbesondere die kleinen Kliniken gestärkt.
Wir haben in Rheinland-Pfalz die Intensivkapazitäten verdoppelt und die Beatmungskapazitäten um 50 % auf aktuell 1.155 Betten in gemeinsamer Kraftanstrengung mit unseren rheinland-pfälzischen Krankenhäusern erhöht.
Eine zweite zentrale Aufgabe waren der Ankauf und die Verteilung von Schutzausrüstung. Ja, es war im März/April eine schwierige Situation auf dem Weltmarkt. Diese Erfahrung haben auch andere Länder und der Bund machen müssen, aber, meine Damen und Herren, wir haben es in Rheinland-Pfalz geschafft, zum einen kurzfristig persönliche Schutzausrüstungen den Einrichtungen im Gesundheitsbereich und der Pflege zur Verfügung zu stellen und zum anderen aus der Notversorgung heraus bereits am 16. April in die Regelversorgung überzugehen.
Insgesamt wurden drei große Verteilaktionen durchgeführt. Um Ihnen nur einmal ein paar Positionen zu benennen: In Rheinland-Pfalz wurden 1,8 Millionen FFP2-Masken ver
teilt, 8,2 Millionen Mund-Nasen-Schutz und über 42.000 l Desinfektionsmittel, die durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung verteilt wurden.
Jetzt haben wir schon die Einlagerung im Blick, um für weitere Pandemiegeschehen gewappnet zu sein.
Diese aktuellen Infektionsgeschehen haben wir stets im Blick, und das gilt auch für die Erlasse unserer CoronaBekämpfungsverordnungen. Heute tritt die Zehnte CoronaBekämpfungsverordnung in Kraft, und es war und ist richtig und wichtig, dass wir aufgrund der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens stets mit angepassten Maßnahmen agiert haben; denn damit war es möglich, das Geschehen zu kontrollieren.
Deswegen sind wir auch insbesondere bei den Lockerungen, bei der Aufhebung der einschränkenden Maßnahmen, schrittweise vorgegangen und immer auch in Abstimmung mit den Akteuren, und hier insbesondere mit den Kommunen. Wir haben gemeinsam mit den Akteuren Hygienepläne erarbeitet, die von diesen auch eingefordert wurden, um vor Ort eine Richtschnur für das Handeln zu haben.
Wenn es aus der Praxis oder auch der Wissenschaft Rückmeldungen gab, dann liegt es in der Natur des dynamischen Prozesses, dass man hier auch Neubewertungen und Anpassungen vornimmt. Lieber Herr Schreiner, fragen Sie einmal den Bundesgesundheitsminister. Diese Erfahrung im Bereich der Neubewertungen hat auch er machen müssen. Nennen Sie ihm als Stichworte nur „Testungen“ und „Masken“, dann werden Sie erleben, dass auch der Bundesgesundheitsminister hier durchaus seine Meinung schon einmal anpassen musste.
Für uns ist dieses Orientieren am aktuellen Infektionsgeschehen und das enge Abstimmen mit den Akteuren Ausdruck von verantwortungsbewusstem Regierungshandeln.
Mit diesem verantwortungsbewussten Regierungshandeln, meine sehr geehrten Damen und Herren – dies gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern, und ich will hier ausdrücklich den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Gesundheitsämter vor Ort nennen –, ist es uns gelungen, die Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz stabil auf niedrigem Niveau zu halten.
Dazu trägt auch unsere Teststrategie bei; denn unser rheinland-pfälzischer Weg der anlassbezogenen Populationstestung ist effektiv, und er führt dazu, dass die Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden. RheinlandPfalz war auch hier Vorreiter; denn nun empfiehlt auch der Bund, was wir in Rheinland-Pfalz schon seit Wochen tun, nämlich wir testen dort, wo Neuinfektionen auftreten, sogar das breite Umfeld.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen noch darüber hinaus. Beginnend in der kommenden Woche werden wir Reihentestungen in sechs Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben mit Sammelunterkünften durchführen. Bei diesen Testungen unterscheiden wir nicht zwischen reinen Schlacht, Zerlege- oder fleischverarbeitenden Betrieben.
Neben zwei großen Betrieben mit mehreren Hundert Beschäftigten gibt es in Rheinland-Pfalz vier weitere Betriebe der Fleischbranche mit zwischen 20 und 100 Mitarbeitern, auch mit Gemeinschaftsunterkünften. Auch diese Betriebe werden durchgetestet. Wir sind hier schon in Kontakt mit den Gesundheitsämtern und den Landräten, sodass diese Testungen in der nächsten Woche für alle Mitarbeiter dort beginnen werden.
Sie sehen, meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz hat die erste Phase gemeinsam mit vielen Partnerinnen und Partnern gut bewältigt, und wir werden weitere Schlüsse für mögliche weitere Entwicklungen aus diesen gemachten Erfahrungen ziehen. So handeln wir auch weiterhin klar, umsichtig und zielgerichtet.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fachkräftesicherung in den Gesundheitsfachberufen ist ein Schwerpunkt der Landesregierung. Dafür sind auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Der vorliegende Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften im Bereich der Gesundheitsfachberufe soll mehreren Anliegen im Recht der Gesundheitsberufe Rechnung tragen.
Die Europäische Kommission forderte Deutschland im Jahr 2019 auf, diese rechtsmäßige Berufsausübung nicht auf den Niederlassungsmitgliedstaat zu beschränken. Dieser Rechtsauffassung wird mit der Neuformulierung im Landesgesetz gefolgt. Auch in neueren bundesrechtlich geregelten Berufsgesetzen in den Gesundheitsfachberufen wird diese Formulierung verwendet.
Zum anderen sind die bundesrechtlich geregelten Berufsgesetze in Landesrecht umzusetzen. Dazu zählt, die Schulbehörde, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, als für die Berufsgesetze zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz zu benennen. Das Notfallsanitätergesetz und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wurden in die Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gesundheitsfachberufe aufgenommen.
Abschließend wird durch eine Änderung im Landesgesetz
über die Gesundheitsfachberufe die Rechtsgrundlage für landesrechtliche Regelungen geschaffen, um Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Das Führen einer Berufsbezeichnung – beispielsweise in der Krankenpflegehilfe – ohne Erlaubnis ist, wie bereits bisher für die Berufsbezeichnung nach dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz, eine Ordnungswidrigkeit und bußgeldbewehrt.
Die Regelungen des Gesetzentwurfs tragen dazu bei, den wegen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung steigenden Bedarf an Fachkräften in den Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege zu decken und die dazu erforderlichen Rahmenbedingungen für eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung zu schaffen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einzelhandel ist zweifelsohne eine der Branchen, die besonders von dem Corona-bedingten Lockdown betroffen sind und darunter leiden. Ich verstehe daher sehr gut die Sorgen und Nöte der Unternehmen und vor allem auch die Sorgen und Nöte der Beschäftigten.
Aber diese Sorgen löst der Gesetzentwurf der CDU nicht auf; denn Fakt ist – das haben wir jetzt hinreichend gehört –, dass das Zulassen der Sonn- und Feiertagsöffnung nur in engen Grenzen möglich ist.
Neben dem grundgesetzlichen Schutz der Sonn- und Feiertage ist für den Landesgesetzgeber Artikel 47 unserer Landesverfassung bestimmend, wonach die Sonntage als Tage der religiösen Erbauung, der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe geschützt sind. Artikel 57 der Landesverfassung legt weiter fest, dass die Sonntage arbeitsfrei und Ausnahmen nur möglich sind, wenn das Gemeinwohl dies erfordert.
Das heißt also, dieses Verfassungsrecht ist nicht ohne Wei
teres durch eine einfache Rechtsänderung im Landesrecht aufzuweichen. Das ist durch zahlreiche Urteile zu landesrechtlichen Vorgaben aus verschiedenen Bundesländern belegt, beispielsweise eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen.
Herr Kollege Dr. Martin hat gesagt, dass ihm und den Kolleginnen und Kollegen von der CDU dieser Zusammenhang und die Rechtsprechung dazu durchaus bekannt sind. Nur, vor dem Hintergrund werden uns diese verfassungsrechtlichen Bedenken und diese höchstrichterliche Entscheidung in Ihrem Gesetzentwurf zu wenig gewürdigt, und es wird zu wenig darauf eingegangen.
Der zweite Fakt ist, dass, wenn man Ihrem Vorschlag aus dem Gesetzentwurf folgt, eine punktuelle Öffnung in einzelnen Gemeinden zu ermöglichen, dann im Herbst und Winter zahlreiche großveranstaltungsähnliche Anlässe für Menschenansammlungen geschaffen würden. Ich finde, dass kann doch in der Infektionslage nicht Ihr erklärtes Ziel sein.
Dritter Fakt – das möchte ich noch einmal ganz besonders betonen –: Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der über die Köpfe der Beteiligten hinweg eingebracht worden ist.
Deswegen ist es auch nicht wenig verwunderlich, dass der Gesetzentwurf auf großes Unverständnis bei Kirchen und Gewerkschaften stößt. Für die Freigaben der verkaufsoffenen Sonntage ist meiner Meinung nach stets eine Abstimmung mit Kirchen und Gewerkschaften notwendig. Auch hier verweise ich auf ein Urteil vom 6. Mai, in dem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, dass beispielsweise die Evangelische Kirche in Sachsen bei Sonderregelungen zur Sonntagsarbeit zu beteiligen ist.
Nicht umsonst schreibt das rheinland-pfälzische Landesgesetz vor, dass die Gemeinden vor einer Freigabe die Gewerkschaften, die Arbeitgeberverbände, die Kammern und die Kirchen anzuhören haben.
Diese Notwendigkeit kommt bei Ihrem Gesetzentwurf aber nur sehr unzureichend zum Ausdruck. Sie haben das vorhin auch in Ihrem Redebeitrag noch einmal unterstrichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie gehen den Weg der CDU. Sie bringen einen unabgestimmten Gesetzentwurf, der sogar im Eilverfahren durch den Landtag gebracht werden sollte, ein und stoßen damit den Partnern vor den Kopf.
Die Landesregierung geht dagegen einen rheinlandpfälzischen Weg des Miteinanders. Wir führen seit einiger Zeit bilaterale Gespräche mit den Kammern, dem Handel, den Gewerkschaften und mit den Kirchen. Genau das, das Miteinanderreden, die Suche nach dem Konsens, hat uns in Rheinland-Pfalz bisher im Vergleich mit anderen Bundesländern relativ wenige Rechtsstreitigkeiten zu verkaufsoffenen Sonntagen beschert. Diesen Konsens dürfen wir jetzt nicht aufgeben.
Deshalb sind erweiterte Sonntagsöffnungszeiten, selbst unter dem Eindruck der Corona-Pandemie, für uns nur im großen gesellschaftlichen Konsens möglich. Ihr unabgestimmter Gesetzentwurf, der von allen Seiten Kritik erntet und im Eilverfahren hier durchgepeitscht werden sollte, ist für uns der falsche Weg.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Sinnhaftigkeit einer so breiten Prävalenzstudie zum jetzigen Zeitpunkt – und ich will das auch so betonen – haben der Kollege Dr. Gensch und die Kollegin Binz alles noch einmal dargelegt: dass sie zum jetzigen Zeitpunkt bei dieser epidemiologischen Lage, die wir in Rheinland-Pfalz haben, keine Erkenntnisse bringen würde, die uns an dieser Stelle weiterführen würden.
Deswegen lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um noch einmal deutlich zu machen, dass wir mit unserer Teststrategie, die wir am 13. Mai vorgestellt haben, zum einen die heute Abend schon häufig genannte anlassbezogene Populationstestung vorsehen. Herr Frisch, ich möchte das noch einmal ergänzen: anlassbezogene Populationstestung auch von asymptomatischen Personen. Es ist mir ganz wichtig, das zu betonen.
Diese Teststrategie sieht zum anderen auch eine landesweite Querschnittsuntersuchung zur Surveillance, also zur Überwachung des Infektionsgeschehens, vor. Das ist ein Punkt, den Sie fordern: eine Überwachung, eine Surveillance dieses Geschehens.
Grundlage für dieses Testkonzept ist eben unsere epidemiologische Lage, wie wir sie derzeit in Rheinland-Pfalz vorfinden. Diese ist eben geprägt von einer niedrigen und stabilen Zahl von Neuinfektionen.
Das heißt, wir müssten bei dieser aktuellen Lage mehr als
4.000 Testungen durchführen, um einen Infizierten aufzuspüren.
Das ist der Grund, warum unsere diagnostischen Testungen vor allem in Gruppen sinnvoll erscheinen, in denen die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion erhöht ist. Deswegen stellt sich diese anlassbezogene Populationstestung zum jetzigen Zeitpunkt als sicherste und vor allen Dingen – daran müssen wir doch auch ein Interesse haben – als die effizienteste Methode dar, um erstens: Neuinfizierte frühzeitig zu entdecken, zweitens: diese Neuinfizierten zu quarantänisieren und drittens: diese Infektionsketten so früh wie möglich zu durchbrechen.
Das muss unser Ziel sein, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Das heißt, sobald ein einziger Fall in einer Senioreneinrichtung oder in einer Kita oder in einer Schule auftritt – ein einziger positiver Fall –, dann erfolgt die Testung auch asymptomatischer Personen in diesem Bereich.
Vor dem Hintergrund der jetzt geplanten weiteren Öffnung von Bildungseinrichtungen und der Tatsache, dass wir in den Sommerferien auch erhöhte Reisetätigkeiten zu erwarten haben, aber auch vor dem Hintergrund, dass Kinder eher seltener Symptome entwickeln als Erwachsene, haben wir – das hat Kollegin Dr. Hubig gerade eben noch einmal dargestellt – die jetzt schon in unserem Testkonzept verankerte Querschnittsuntersuchung zur Surveillance des Infektionsgeschehens als repräsentative Stichprobe initiiert.
Das heißt, wir haben im Einklang mit unserem Testkonzept beschlossen, 30 bis 35 Schulen und Kitas mit je 40 Kindern und zehn Erwachsenen zu testen. Zunächst – wie gesagt – bei 1.500 Personen einmal vor und einmal nach den Sommerferien. Natürlich erfolgt die Teilnahme freiwillig.
Wir werden dann anschließend weitere Testungen in dieser Kohorte durchführen, in den Zeitabständen, wie sie bei der dann aktuellen epidemiologischen Lage als sinnvoll erscheinen. Wir wollen damit das Virusvorkommen bei Kindern regelmäßig erfassen, um einen Trend oder eine erneute Ausbreitung frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von daher werden wir mit unserem Testkonzept und der anlassbezogenen Populationstestung zum einen die Infektionsketten frühzeitig durchbrechen und zum anderen mit der landesweiten Querschnittsuntersuchung Trends und Entwicklungen frühzeitig erkennen.
Mit unserer Teststrategie sind wir breit und effizient aufgestellt. Prävalenzstudien, die kein Ergebnis bringen, brauchen wir in Rheinland-Pfalz zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Vielen Dank.
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Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/11117 –............... 6683
Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache 17/11149 –........... 6683
Opfer des Nationalsozialismus: Gedenken aufrechterhalten – Verantwortung leben – Homosexuellenverfolgung weiter aufarbeiten Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11116 –.......... 6683
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Michael Wäschenbach und Hedi Thelen beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Allgemein von einem Rückgang der Absolventenzahlen zu sprechen, verallgemeinert die differenzierte Situation.
So gibt es mit Blick auf die Schülerzahlen bei den Pflegeberufen wie auch in anderen Ausbildungsberufen jährliche Schwankungen.
Auch wenn die Absolventenzahlen in der Gesundheits- und Krankenpflege und in der Altenpflege seit dem Jahr 2018 gesunken sind, gibt es gleichzeitig auch positive Entwicklungen. In der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist im Jahr 2019 ein Anstieg der Absolventenzahlen in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen. Auch in der Krankenpflegehilfe sind sowohl die Schüler- als auch die Absolventenzahlen gestiegen.
Die Ursachen für das Sinken der Absolventenzahlen gestalten sich vielschichtig. Ein Anstieg der nicht bestandenen Prüfungen und steigende Abbruchquoten führen zu sinkenden Absolventenzahlen.
Ergebnisse einer Studie des Instituts für sozialökonomische Strukturanalysen aus Berlin beleuchten die Gründe detailliert. Es sind vor allem die Arbeitsbelastung, eine Überforderung mit dem Lehrstoff und andere Berufsvorstellungen, die zu einem Abbruch führen. Das bestätigen auch unsere vielen Gespräche mit der Praxis im Rahmen der Umsetzung der Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative.
Die Landesregierung hat diese Entwicklung bereits frühzeitig erkannt. Im Rahmen der Fachkräfteinitiative gibt es ein Teilhandlungsfeld „Senkung von Abbruch- und Berufsausstiegsquoten“. Hier erarbeitet die Landesarbeitsgemeinschaft der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe Rheinland-Pfalz zum einen ein Modellprojekt „Stresslevel Auszubildende“. Mittels Präventivmaßnahmen sollen Ausbildungsabbrüche rechtzeitig erkannt und soll ihnen entgegengesteuert werden.
Zum anderen hat die Landesregierung ein Konzept für das Modellprojekt „Assistierte Ausbildung für die Krankenpflegehilfe“ erarbeitet, um die Abbruchquoten in der Krankenpflegehilfe zu reduzieren. Das Projekt richtet sich an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit einem besonderen Förderbedarf.
Darüber hinaus ist die Praxisanleitung im Pflegeberufegesetz des Bundes neu geregelt worden. 10 % der Praxiszeit ist nun Anleitung. Durch mehr Weiterbildungszeit der Praxisanleiter ist in der Generalistik die Qualität der Praxisanleiter verbessert worden. So gibt es künftig 300 Stunden Grundweiterbildung und 24 Stunden Fortbildung pro Jahr.
Darüber hinaus werden wir gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit prüfen, inwieweit die bestehenden Instrumente zur Berufsorientierung und zur Ausbildungsbegleitung im Bereich der Pflege noch weiter gestärkt werden können. Fakt ist auch, dass den gesunkenen Absolventenzahlen für das Jahr 2019 wieder steigende Schülerzahlen gegenüberstehen. Das ist eine gute Nachricht, die uns anspornt, unsere Arbeit in der Fachkräfteinitiative intensiv fortzuführen.
Die vorliegenden Absolventenzahlen zeigen uns aber auch, dass wir in der Ausbildung das Hauptaugenmerk stärker als zuvor auf die ausbildungsbegleitende Unterstützung der Pflegeschüler richten müssen.
Zu Frage 2: Wir erwarten keinen Rückgang der Schülerzahlen. Die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes schreitet voran. Wir arbeiten an der Umsetzung der generalistischen Ausbildung in den Pflegeschulen und gehen zudem davon aus, dass die neue Pflegeausbildung zu einer Steigerung der Ausbildungszahlen führt.
Angesichts der insgesamt steigenden Nachfrage an Pflegekräften ist es Aufgabe der Landesregierung, die Rahmenbedingungen für die Ausbildung in der Pflege zu schaffen, um den steigenden Fachkräftebedarf zu decken. Das haben wir getan. Im Mai 2019 wurde der Ausbildungsstättenplan 2019 – 2022 verabschiedet.
Die Zahl der Ausbildungsplätze in den Pflegefachberufen soll bis zum Schuljahr 2021/2022 deutlich von insgesamt 6.760 im Schuljahr 2016/2017 um mehr als 1.030 auf mindestens 7.790 erhöht werden. Die Landesregierung führt ihr Landesprojekt „Nachwuchssicherung in den Pflegeberufen“ fort. Eine Öffentlichkeitskampagne zur generalistischen Ausbildung ist darüber hinaus aktuell in der Planung.
Zu Frage 3: Die Fachkräftesituation zeigt eine positive Entwicklung. Laut der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit arbeiteten im Juni 2019 45.714 Personen in der Gesundheits- und Krankenpflege und 25.169 Per
sonen in der Altenpflege in Rheinland-Pfalz. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von 356 Beschäftigten in der Krankenpflege und 942 Beschäftigten in der Altenpflege. Die vielfältigen Maßnahmen zeigen Wirkung. Wir werden auch weiterhin gezielt daran arbeiten, dass es in Rheinland-Pfalz ausreichend und gut ausgebildete Pflegefachkräfte gibt.
Zu Frage 4: Die Vorausberechnung zukünftiger Entwicklungen auf den regionalen Arbeitsmärkten wird über das Arbeitsmarktinstrument „Branchenmonitoring“ gesteuert. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurden der Ausbildungsstättenplan berechnet und die Ausbildungsplatzkapazitäten bedarfsgerecht von 6.760 auf 7.790 über alle Pflegeberufe hinweg erhöht. Das bedeutet ein Plus von ca. 15 %. Der Fokus liegt hier auf der Erhöhung der Ausbildungszahlen, damit die Zahl der Absolventen wieder steigt.
Vielen Dank.
Vielen Dank für die Frage, Herr Wäschenbach. Uns war es sehr wichtig, gerade den Ausbildungsstättenplan an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Eine der aktuellen Herausforderungen ist natürlich der demografische Wandel und darüber hinaus die Arbeitsbelastung in den Krankenhäuser, in den Altenpflegeeinrichtungen, in der Pflege insgesamt, zu der wir uns gemeinsam dafür eingesetzt haben, dass es Pflegepersonaluntergrenzen gibt und künftig noch mehr Personal in der Pflege eingesetzt wird, damit die Belastung für die Kolleginnen und Kollegen geringer wird, wodurch der Beruf wieder mehr an Attraktivität gewinnt. Daher ist auch dies mit berücksichtigt worden.
Es ist unser Ziel, diesen Ausbildungsstättenplan so deutlich mit dieser erhöhten Kapazität auszuweisen, dass es jetzt darum gehen muss, diese Ausbildungsplätze tatsächlich zu besetzen und es vor allen Dingen mit den von mir aufgeführten Maßnahmen gelingt, dass die Schüler, die ihre Ausbildung beginnen, nachher erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen sind.