Hans-Josef Bracht
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Vielen Dank, Frau Willius-Senzer. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Dr. Braun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen im Rahmen der ersten Beratung des Landeshaushaltsgesetzes 2021 liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Ich schließe deshalb die Aussprache und schlage Ihnen vor, dass wir den Gesetzentwurf zur vertieften Beratung an den Haushaltsund Finanzausschuss unter Beteiligung der Fachausschüsse überweisen. – Es ist kein Widerspruch erkennbar. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe dann Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz – NVG –) Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 17/13130 – Erste Beratung
dazu: Gesetzesfolgenabschätzung zum Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz – NVG –) Antrag der Fraktion der CDU auf Ersuchen an die Landesregierung nach § 53 Abs. 4 Satz 1 GOLT – Drucksache 17/13279 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf zunächst einem Vertreter der Landesregierung zur Begründung des Gesetzentwurfs das Wort erteilen. – Herr Staatsminister Dr. Wissing, Sie haben das Wort.
Ich eröffne die Aussprache und darf dem Abgeordneten Dr. Martin für die Fraktion der CDU das Wort erteilen.
Nächster Redner ist Abgeordneter Oster für die Fraktion der SPD.
Nächster Redner ist für die Fraktion der AfD Dr. Bollinger.
Ich erteile dem Abgeordneten Wink für die Fraktion der FDP das Wort.
Herr Abgeordneter Wink, Sie haben das Wort.
Nächste Rednerin ist Abgeordnete Blatzheim-Roegler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Bevor ich der Abgeordneten Bublies-Leifert, fraktionslos, das Wort erteile, will ich darüber informieren, dass alle
Fraktionen außer der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN aufgrund der Länge der Redezeit der Landesregierung noch zwischen 2 und 3 Minuten Redezeit zur Verfügung haben.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Beratung dieses Gesetzentwurfs in erster Lesung.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU, Gesetzesfolgenabschätzung zum Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrs- gesetz – NVG –) betreffend. Über diesen muss heute abgestimmt werden. Wer dem Antrag – Drucksache 17/13279 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesre
gierung – Drucksache 17/13130 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Innenausschuss und den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13197 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf zunächst einem Mitglied der Landesregierung das Wort zur Begründung erteilen. Frau Staatsministerin Spiegel, Sie haben das Wort.
Zur Aussprache erteile ich das Wort der Abgeordneten Simon von der Fraktion der SPD.
Nächster Redner ist der Abgeordnete Lerch für die Fraktion der CDU.
Nun erteile ich das Wort dem Abgeordneten Frisch für die Fraktion der AfD.
Nächster Redner ist der Abgeordnete Roth für die Fraktion der FDP.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun der Abgeordnete Köbler.
Nun erteile ich der fraktionslosen Abgeordneten Frau Lerch das Wort.
Nächste Rednerin ist die fraktionslose Abgeordnete Frau Bublies-Leifert.
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Beratung dieses Gesetzentwurfs in erster Lesung.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir den Gesetzentwurf zur vertieften Erörterung an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überweisen. Kein Widerspruch? – Damit ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
...tes Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13196 – Erste Beratung
Auch hier haben die Fraktionen eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.
Ich darf zur Begründung des Gesetzentwurfs Herrn Staatsminister Lewentz als Vertreter der Landesregierung das Wort erteilen.
Nächster Redner ist für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Schäffner.
Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Paul für die Fraktion der AfD das Wort.
Nun erteile ich dem Abgeordneten Wink für die Fraktion der FDP das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Wink hat das Wort.
Der nächste Redner ist der Abgeordnete Dr. Braun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Für eine Kurzintervention auf die Ausführungen des Abgeordneten Dr. Braun erteile ich dem Abgeordneten Paul das Wort.
Nun erteile ich der fraktionslosen Abgeordneten BubliesLeifert das Wort.
Frau Kollegin, bitte kommen Sie zum Ende. Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Debatte zu diesem Gesetzentwurf angelangt, den wir in erster Lesung beraten haben.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/13220 – an den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Tagesordnung der heutigen Sitzung. Ich lade Sie zur 111. Plenarsitzung am morgigen Donnerstag, dem 8. Oktober, um 9.30 Uhr an diesem Ort ein und wünsche Ihnen einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen.
Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Wäschenbach.
Nächste Rednerin ist Frau Dr. Groß für die Fraktion der AfD.
Ich erteile nun dem Abgeordneten Wink für die Fraktion der FDP das Wort.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Binz das Wort.
Nun hat die fraktionslose Abgeordnete Bublies-Leifert das Wort.
Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler das Wort.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Ar
beit, Gesundheit und Demografie:
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landesregierung und auch mir ganz persönlich ist es ein Herzensanliegen, dass die Versorgung mit Blutpräparaten sichergestellt ist, und mir selbst war es in den letzten Monaten gerade auch vor dem Hintergrund der CoronaPandemie immer wichtig, an die Bürgerinnen und Bürger zu appellieren: Gehen Sie zur Blutspende; denn es kommt auf jede einzelne Spende an.
In Rheinland-Pfalz ist die Versorgung mit Blutpräparaten aktuell sichergestellt. Aber auch wir stehen vor der Herausforderung, den Bedarf für die Zukunft, insbesondere auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, zu sichern. Dabei kommt es darauf an, möglichst zwei Dinge in Einklang zu bringen: die Sicherheit der Blutpräparate als oberstes Ziel einerseits, aber eben auch den diskriminierungsfreien Zugang zur Blutspende andererseits.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Landtag hat sich in dieser und auch in der vergangenen Legislaturperiode mit der Blutspende und auch mit diesem Spannungsfeld beschäftigt, unter anderem in einer sehr intensiven Expertenanhörung im Jahr 2012. Die Expertinnen und Experten haben damals den Konsens vertreten, dass die Sicherheit der Empfängerinnen und Empfänger der Blutprodukte oberste Priorität hat. So sieht das Transfusionsgesetz auch vor, dass die Spendentauglichkeit der potenziellen Spenderinnen oder Spender durch eine ärztliche Person festgestellt wurde.
In der Richtlinie Hämotherapie ist daher festgeschrieben, dass bestimmte Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe von der Blutspende zurückgestellt bzw. ausgeschlossen werden. Hierzu zählen – wir haben es schon gehört – unter anderem heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, aber auch Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, ohne weitere Differenzierung ihres Risikoverhaltens, also alle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die rheinland-pfälzische Landesregierung ist der Auffassung, dass sämtliche Regelungen im Blutspendebereich so gestaltet werden müssen, dass sie nicht diskriminierend gegenüber bestimmten Personengruppen sind. Es war deshalb ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung, dass im Rahmen der Gesamtnovelle der Richtlinie Hämotherapie im Jahr 2017 der bis dato gültige Dauerausschluss für Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt, aufgehoben und in eine zeitlich befristete Rückstellung von zwölf Monaten umgewandelt wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das reicht aber nicht; denn tatsächlich ist es immer noch ein verklausulierter Dauerausschluss, und er entspricht in der Tat weder der Lebenswirklichkeit noch wird er, wie gesagt, dem Risikoverhalten gerecht. Von daher begrüße ich es, dass sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder auf der 93. Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die am
30. September und 1. Oktober in Berlin stattfinden wird, erneut mit diesem Thema der Blutspende und dem Spannungsfeld befassen werden.
Unter anderem sollen die Regelungen der bestehenden Richtlinie nochmals überprüft werden. Ziel dieser erneuten Prüfung muss sein – darin sind wir uns als Ländergesundheitsminister einig –, die geltenden Anforderungen diskriminierungsfrei zu formulieren und hinsichtlich des Risikoverhaltens – darauf kommt es an – der potenziellen Spenderinnen und Spender weiter zu differenzieren, vor allem im Hinblick auf die zeitliche Rückstellung von zwölf Monaten für Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, und andere Personengruppen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden in RheinlandPfalz die weitere Entwicklung im Rahmen der Erfolgskontrolle der GMK aktiv begleiten. Wir sind schon sehr gespannt auf die Stellungnahme des Bundesgesundheitsministers, und wir bekräftigen unsere Position, dass sämtliche Regelungen so gestaltet werden müssen, dass alle Menschen in Rheinland-Pfalz selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben können.
Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr vor. Wir können damit zur Abstimmung über den Antrag schreiten. Ich stelle also den Antrag – Drucksache 17/12974 – in der Sache zur Abstimmung. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Für Enthaltungen ist kein Raum. Damit stelle ich fest, dass der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen wurde.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Stärkung des Deutschunterrichts in der Grundschule Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13001 –
dazu: Individuell fördern – Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik weiterentwickeln Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13050 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.
Ich darf zunächst der antragstellenden Fraktion das Wort zur Begründung erteilen. Frau Abgeordnete Beilstein, bitte
schön.
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Brück für die Fraktion der SPD.
Nächster Redner ist der Abgeordnete Paul für die Fraktion der AfD.
Als Nächster erteile ich Frau Abgeordneter Willius-Senzer von der Fraktion der FDP das Wort.
Nun erteile ich das Wort dem Abgeordneten Köbler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Dr. Hubig.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht mehr. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag und den Alternativantrag. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13001 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltung? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag. Wer dem Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/13050 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen.
Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Ausbau der erneuerbaren Energien für ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 17/12368/12762/12915 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich erteile dem Abgeordneten Hartenfels das Wort.
Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Rahm für die SPD-Fraktion das Wort.
Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Lohr.
Zu den Ausführungen der Abgeordneten Lohr hat sich der Abgeordnete Hartenfels zu einer Kurzintervention gemeldet. Er hat das Wort.
Zur Erwiderung hat Frau Abgeordnete Lohr das Wort.
Nächster Redner ist der Abgeordnete Köbler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Für die Landesregierung spricht nun Herr Staatssekretär Becht.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13002 – mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt wurde.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Geschichte als Argument – Wissen nachhaltig vermitteln Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13003 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich darf zunächst einem Vertreter der antragstellenden Fraktion der CDU das Wort erteilen. Der Abgeordnete Dr. Weiland hat das Wort. Bitte schön.
Nächster Redner ist für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Fuhr.
Als nächstes erteile ich dem Abgeordneten Frisch für die Fraktion der AfD das Wort.
Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen des Abgeordneten Frisch hat sich der Abgeordnete Dr. Weiland gemeldet. Er hat das Wort.
Der Abgeordnete Dr. Weiland hat das Wort.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Abgeordneter Dr. Weiland hat das Wort.
Zur Erwiderung hat der Abgeordnete Frisch das Wort.
Der Abgeordnete Frisch ist jetzt am Rednerpult.
Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Willius-Senzer für die Fraktion der FDP.
Wenn ich es richtig sehe, möchte der Abgeordnete Daniel Köbler jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen.
Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen des Abgeordneten Köbler hat sich der Abgeordnete Joa gemeldet. Er hat das Wort.
Zur Erwiderung erteile ich das Wort dem Abgeordneten Köbler.
Nun hat die fraktionslose Abgeordnete Lerch das Wort.
Für die Landesregierung spricht nun Staatsministerin Dr. Hubig.
Zu einer weiteren Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Dr. Weiland gemeldet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Beratung dieses Antrags. Ich habe der Diskussion entnommen, dass Ausschussüberweisung gewünscht ist. Ich schlage Ihnen deshalb vor, diesen Antrag federführend an den Ausschuss für Bildung und mitberatend an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe nun Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Jodprophylaxe und staatliche Kontrolle der Lebensmitteljodierung und ihre Auswirkungen Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierungauf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 17/8085/8301/12975 –
Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.
Für die antragstellende Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Dr. Böhme das Wort.
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Klein von der Fraktion der CDU das Wort. Mir wurde signalisiert, dass er für alle übrigen Fraktionen des Parlaments redet.
Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen des Abgeordneten Klein hat sich der Abgeordnete Dr. Böhme gemeldet.
Zur Erwiderung hat der Abgeordnete Klein das Wort.
Für die Landesregierung spricht nun Frau Staatsministerin Höfken.
Auf die Ausführungen von Frau Staatsministerin Höfken hat sich Herr Dr. Böhme zu einer weiteren Kurzintervention gemeldet.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit ist die Besprechung der Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der AfD erledigt.
Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 17/11315/11668/12976 –
Auch hier ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.
Für die antragstellende Fraktion hat der Abgeordnete Joa das Wort.
Nächster Redner ist für die Koalitionsfraktionen der Abgeordnete Wink.
Für die CDU-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Wagner.
Für die Landesregierung spricht nun Frau Staatsministerin Ahnen.
Zu den Ausführungen von Frau Staatsministerin Ahnen hat sich Herr Abgeordneter Joa zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit hat die Besprechung der Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung ihre Erledigung gefunden.
Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung, den letzten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung, auf:
30 Jahre Wiedervereinigung – Verhältnis der Landesregierung zu Opfern des SED-Unrechtsstaates und fortwirkenden linksextremen Strukturen Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksachen 17/11735/12405/12977 –
Auch hier ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.
Der Abgeordnete Schmidt spricht für die antragstellende Fraktion.
Für die Regierungsfraktionen spricht nun die Abgeordnete Klinkel.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die Plenarsitzung. Ich wünsche Ihnen einen guten Abend. Kommen Sie gut nach Hause.
Die nächste Plenarsitzung findet am 7. Oktober 2020 statt.
Ende der Sitzung: 21.08 Uhr
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach den Ausführungen des Ministers stünde den Fraktionen noch Redezeit zu. Ich sehe aber keine Wortmeldungen mehr. Deshalb sind wir am Ende der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt, den wir in zweiter Beratung erörtert haben. Wir kommen zur Abstimmung.
Ich stelle zunächst den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12986 – zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/13058 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/12072 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der mit dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossenen Änderungen. Wer diesem Gesetzentwurf unter dieser Bedingung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der
AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der AfD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen worden.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes und des Personalausweisgesetzes, des Landesbesoldungsgesetzes und des Landesreisekostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12265 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/12973 –
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln. Ich möchte aber kurz über das Ausschussverfahren berichten: Die erste Beratung des Gesetzentwurfs erfolgte in der 105. Plenarsitzung am 26. August 2020. Anschließend erfolgte eine Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle den Gesetzentwurf – Drucksache 17/12265 – in zweiter Beratung zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.
Ich darf zur Begründung Frau Staatsministerin BätzingLichtenthäler für die Landesregierung das Wort erteilen. Bitte schön.
Frau Ministerin, vielen Dank für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Rommelfanger für die Fraktion der SPD das Wort.
Nun erteile ich dem Abgeordneten Wäschenbach für die Fraktion der CDU das Wort.
Nun erteile ich dem Abgeordneten Dr. Böhme für die Fraktion der AfD das Wort.
Nun erteile ich dem Abgeordneten Wink für die Fraktion der FDP das Wort.
Nun erteile ich dem Abgeordneten Köbler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Frage der Ausschussüberweisung. Wenn ich die CDU-Fraktion richtig verstanden habe, wird beantragt, den Gesetzentwurf mitberatend auch an den Innenausschuss und den Bildungsausschuss zu überweisen. – Dem ist so. Dann schlägt Ihnen das Präsidium vor, den Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und mitberatend an den Innenausschuss, den Bildungsausschuss und den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Rheinland-Pfalz (E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz – EGovGRP) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12960 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.
Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretär Stich für die Begründung des Gesetzentwurfs das Wort.
Wir kommen zur Aussprache. Ich erteile dem Abgeordneten Guth für die Fraktion der SPD das Wort.
Nächster Redner ist der Abgeordnete Schnieder für die Fraktion der CDU.
Nun hat Abgeordneter Dr. Bollinger für die Fraktion der AfD das Wort.
Nun erteile ich der Abgeordneten Becker für die Fraktion der FDP das Wort.
Nun hat Abgeordnete Schellhammer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Ende der ersten Beratung des Gesetzentwurfs. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf zur vertieften Erörterung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. –
Dem wird nicht widersprochen. Damit ist es so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Landesgesetz zur Änderung des Landesjustizvollzugsgesetzes, des Landessicherungsverwahrungvollzugsgesetzes, des Landesjugendarrestvollzugsgesetzes, des Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetzes und der Schiedsamtsordnung Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12927 – Erste Beratung
Auch hier haben die Fraktionen eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.
Ich darf zunächst einem Mitglied der regierungstragenden Fraktionen das Wort zur Begründung erteilen. Das soll Abgeordneter Denninghoff von der Fraktion der SPD sein. Bitte schön.
Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU Abgeordneter Henter.
Nun hat Abgeordneter Friedmann für die Fraktion der AfD das Wort.
Nun hat Abgeordneter Roth für die Fraktion der FDP das Wort.
Das ging ratzfatz. Jetzt hat Abgeordnete Schellhammer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Danke schön. Für die Landesregierung darf ich Staatsminister Mertin das Wort erteilen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Gesetzentwurf nicht mehr vor. Wir beenden damit die erste Beratung. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf zur vertieften Erörterung an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist das so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich darf die Sitzung schließen und Sie zur 109. Plenarsitzung am morgigen 17. September 2020 um 9.30 Uhr am gleichen Ort einladen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und eine gute Nacht. Bis morgen früh.
Ende der Sitzung: 18.58 Uhr
Ich darf dem Abgeordneten Herber von der CDU-Fraktion das Wort erteilen.
Für die Landesregierung erteilte ich Staatsminister Lewentz das Wort.
Zu einer Kurzintervention auf die Ausführungen von Staatsminister Lewentz hat der Abgeordnete Junge das Wort.
Zur Erwiderung erteile ich Staatsminister Lewentz das Wort.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. – Herr Abgeordneter Junge, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie die Überweisung an den Innenausschuss beantragt.
Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/12771 – an den Innenausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Damit ist die beantragte Überweisung an den Innenausschuss mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/12771 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen – Stimmenhaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Ich rufe Punkt 28 der Tagesordnung auf:
Sicherheit geht vor – Stehplätze in Schulbussen dauerhaft reduzieren
Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/12775 –
dazu: Starke Unterstützung für unsere Kommunen – 250 zusätzliche Busse für die Schülerbeförderung in Zeiten von Corona Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12844 –
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich erteile dem Abgeordneten Weiner das Wort.
Meine Damen und Herren von der SPD, ich bitte um etwas Aufmerksamkeit. Sie haben alle Gelegenheit, hier zu sprechen.
Meine Damen und Herren, zu den Ausführungen des Abgeordneten Weiner liegen mir vier Kurzinterventionen vor. Ich denke, ich rufe Sie nacheinander auf. Danach hat der Kollege Weiner die Möglichkeit zu erwidern.
Für die erste Kurzintervention erteile ich dem Abgeordneten Stein das Wort.
Entschuldigung, es gibt vier Kurzinterventionen. Es ist üblich, dass gemeinsam geantwortet werden kann. Die nächste Kurzintervention kommt vom Abgeordneten Wansch.
Bisher praktizieren wir es so, dass wir es zusammen ma
chen. Wenn der besondere Wunsch nach einzeln besteht, geht es auch einzeln. Ist der Wunsch, einzeln zu antworten? – Dann machen wir das.
Abgeordneter Wansch, Kollege Weiner möchte einzeln auf die Kurzinterventionen antworten. Diese Möglichkeit sieht die Geschäftsordnung vor.
Wir kommen zur zweiten Kurzintervention des Abgeordneten Wansch. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Ich bitte um Aufmerksamkeit.