Hans Jürgen Noss
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Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nach den staatsrechtlichen Ausführungen des Herrn Dr. Martin erlaube ich mir, mich streng an das zu halten, was hier tatsächlich der Fall ist.
Bereits im September war das heutige Thema Gegenstand einer Aktuellen Debatte im Landtag, in der die CDU-Fraktion die Rüge des OVG Rheinland-Pfalz bezüglich der Beförderungspraxis für Beamtinnen und Beamte im Umweltministerium thematisierte.
Es bleibt in diesem Zusammenhang festzustellen, dass zweifelsfrei über einen längeren Zeitraum Fehler im Beförderungsverfahren gemacht wurden.
Die fehlerhafte Beförderungspraxis in dem Ministerium wurde von dem zuständigen Staatssekretär Thomas Griese eingeräumt. Dieser entschuldigte sich für diese Fehler.
Ja, entschuldigen Sie, Herr Baldauf, Sie machen Fehler und entschuldigen sich nicht. Das ist der große Unterschied.
Er machte deutlich, dass er den Beschluss des OVG – was selbstverständlich ist – akzeptiert,
was auch dadurch verdeutlicht wurde, dass er bereits vor Beginn der öffentlichen Debatte das vom OVG gerügte Beförderungsverfahren geändert hatte.
So gilt jetzt im Umweltministerium: Beförderungsstellen werden intern ausgeschrieben. Für alle Bewerber werden formalisierte Beurteilungen nach der Dienstvereinbarung 2015 erstellt. Zudem wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums über das zukünftige Beförderungsverfahren informiert, was aus Sicht der innerbetrieblichen Transparenz zu begrüßen ist. Anlassbezogene Beförderungen sind zukünftig dem Amtschef vorzulegen.
Staatssekretär Thomas Griese stellte weiterhin fest, dass das Ministerium in künftigen Beförderungsverfahren die gerichtlichen Vorgaben aus dem Beschluss des OVG selbstverständlich als zwingende Grundlage des Verfahrens einhalten wird.
Dies bedeutet im Klartext, dass sämtliche Beförderungsstellen ausgeschrieben werden. Das komprimierte Verfahren, bei dem auf eine Anlassbeurteilung verzichtet wurde, wenn keine Konkurrenzsituation bei einer Beförderung vorlag, also keine Auswahlentscheidung erforderlich war und getroffen wurde, wird nicht mehr angewandt.
Die im September zu Recht kritisierten Punkte wie auch das komprimierte Verfahren sind im Ministerium zwischenzeitlich Vergangenheit. Die SPD-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass das Ministerium die durch das OVG festgestellten Regelverstöße aufgegriffen und Abhilfe geschaffen hat. Auf Basis der neuen Bestimmungen des Beurteilungsund Beförderungsverfahrens geht die SPD-Fraktion davon aus, dass das Beurteilungs- und Beförderungsverfahren nunmehr entsprechend der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich glaube, es geht hier nicht um Schönrederei.
Dass Sie dazwischenlabern, ist mir klar. Sie haben allen Grund dazu, so zu reden. Es geht darum, dass wir diesen Vorfall, wie er nun einmal war, versuchen einzuordnen, wie es sich gehört. Es ist festgestellt worden – das hat nichts mit Schönrednerei zu tun – – –
Herr Junge, unabhängig davon, es gibt einen Bibelspruch. Wissen Sie, wie der lautet? Wer ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein. Daher sollten Sie sich selbst überdenken.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz sind gut ausgerüstet. Die Feuerwehrangehörigen wie auch die übrigen Mitglieder der Blaulichtfamilie verrichten hochmotiviert einen ganz tollen Job für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, und dies zu jeder Tages- und Nachtzeit, im Sommer genauso wie im Winter. Hierfür möchte ich mich zunächst einmal für die SPD-Fraktion ganz herzlich bedanken.
Grundlage für die Arbeit der Blaulichtfamilie und der Feuerwehren ist das Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes. Es soll jetzt insbesondere auch auf Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, des Landesfeuerwehrverbands und der Hilfsorganisationen in einigen Bereichen weiterentwickelt werden. Ja, die Waldbrände werden für uns ein großes Problem sein, sodass wir sicherlich in der Zukunft, wenn sich die Klimaentwicklung so fortsetzt, wie sie zurzeit dargestellt wird, in einigen Bereichen nachrüsten müssen.
Die einzelnen Punkte sind durch unseren Innenminister bereits weitgehend dargestellt worden. Dennoch möchte ich das eine oder andere noch sagen. Das Ehrenamt und die individuellen beruflichen Anforderungen – ich nenne hier einmal die Familie und die Arbeitgeber, die mitziehen müssen – müssen in Einklang gebracht werden; denn nur so wird der Feuerwehrdienst künftig für viele Menschen überhaupt noch leistbar sein.
Zur Förderung einer guten partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den Betrieben soll daher ausdrücklich der Abschluss öffentlich-rechtlicher Partnerschaftsvereinbarungen zwischen den kommunalen Aufgabenträgern und den Betrieben zugelassen werden. In diesen Vereinbarungen soll das beidseitige Miteinander geregelt werden. Durch die Eingrenzung der Freistellung der Feuerwehrangehörigen auf die Kernaufgaben der
Feuerwehr sollen die Belastungen für die Arbeitgeber in zumutbaren Grenzen gehalten werden. Die Feuerwehrangehörigen sollen nur noch bei Feuerwehreinsätzen, aber nicht mehr für feuerwehrfremde Aufgaben freigestellt werden. Ich weiß, dass die Feuerwehren in vielen Ortsgemeinden vieles machen, was mit Feuerwehraufgaben im Prinzip nichts zu tun hat, aber ohne die Feuerwehr geht es meist nicht.
Ebenso kann geregelt werden, welche Feuerwehrangehörigen aus wichtigen betrieblichen Gründen nicht oder nur zu bestimmten Zeiten freigestellt werden können. Auch das ist ein Entgegenkommen an die Arbeitgeber.
Die demografische Entwicklung macht deutlich, dass wir insbesondere der weiteren Förderung von Kinder- und Jugendfeuerwehren große Aufmerksamkeit zukommen lassen müssen; denn auch wir werden irgendwann an Grenzen gelangen, wenn wir Feuerwehrleute brauchen.
Bei Bedarf können die Gemeinden die Altersgrenze für die aktiven Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung vom 63. Lebensjahr bis zum 67. Lebensjahr erweitern, was einem Wunsch der Feuerwehren entspricht. Ich weiß, dass sehr viele Feuerwehrangehörige mit Leib und Seele dabei sind. Wenn sie 63 Jahre alt sind, möchten sie gerne weitermachen. Es gibt aber auch viele, die sagen, mit 63 Jahren ist Schluss. Ich glaube, dass diese Regelung, wie sie jetzt getroffen wurde, die genau richtige Regelung ist. Jeder kann, wenn er die entsprechenden gesundheitlichen Voraussetzungen mitbringt, aber keiner muss bis zum 67. Lebensjahr in der Feuerwehr mitarbeiten.
Darüber hinaus können auch Angehörige der Alters- und Ehrenabteilung unter Berücksichtigung ihres Gesundheitszustands auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst noch bestimmte feuerwehrdienstliche Tätigkeiten wahrnehmen.
In Ausnahmefällen kann es erforderlich werden, ehrenamtliche Feuerwehrangehörige aus wichtigem Grund zu entpflichten. Mit diesem Gesetz werden die Entpflichtungstatbestände konkretisiert, und es wird damit mehr Rechtssicherheit geschaffen. Dabei gelten für Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte der Feuerwehr nicht mehr die Vorschriften des Landesdisziplinargesetzes, sondern wie bei anderen Feuerwehrangehörigen auch die speziellen Bestimmungen des LBKG.
Der Wehrleiter, der oft sehr stark beansprucht ist, hat künftig die Möglichkeit, nicht nur einen Stellvertreter zu haben, sondern zwei. Das heißt, die Führungsaufgaben können auf mehr Köpfe verteilt werden. Ein Ansatz, der ebenfalls hervorragend und geeignet ist, das niemand überlastet wird.
Die kommunale Einsatzleitung darf bei Gefahr im Verzug anstelle der Polizei die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen selbst treffen. Dies erfordert im Interesse einer wirksa
men Gefahrenabwehr ein schnelles Handeln. Deshalb wird in diesem Gesetz auch festgelegt, dass Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen unaufschiebbare Anordnungen der Einsatzleitung keinerlei aufschiebende Wirkung haben.
Die Einsatzmöglichkeiten bei schwerwiegenden Industrieunfällen, Unfällen in Kraftwerken, bei Versorgungskrisen, bei Evakuierung usw. sollen deutlich verbessert werden. Ich glaube, das ist auch dringend erforderlich.
Einige Worte noch.
Im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes soll das Verursacherprinzip bei der Kostenerhebung stärker berücksichtigt werden.
Weitere Kostentatbestände werden eingeführt. Die Kommunen sollen künftig wichtige Daten bezüglich der Feuerwehr,
die ihnen sowieso vorliegen, an das Land senden.
Der Katastrophenschutz wird im Gesetz ebenso wie die Feuerwehren auf den heutigen Stand, der erforderlich ist, gebracht.
Ein Satz.
Ich glaube, der Bedarfsplan ist möglich, muss aber nicht gemacht werden.
Das entspricht einem Wunsch der Feuerwehr.
Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seit etwa einem Jahr hat die AfD-Fraktion das Thema „Thüga und Nebentätigkeiten von Wahlbeamten“ in starkem Umfang thematisiert.
Insbesondere Herr Paul gefällt sich dabei in der Rolle des Oberaufklärers, wobei er weiß Gott doch genügend Gründe hätte, zunächst einmal vor der eigenen Haustür zu kehren und dann erst entsprechend Aufklärung zu betreiben. Da fehlt es nämlich völlig.
Das Thema „Thüga“ wurde seit September 2019 in zwei Sitzungen des Landtags, in einer Sitzung des Innenausschusses und in Großen bzw. Kleinen Anfragen behandelt.
Bei all den sich bei diesen Terminen ergebenden Fragestellungen und Diskussionen wurde von Minister Lewentz und Staatssekretär Stich stets offen und en detail informiert, und das, obwohl im Verlaufe der verschiedenen Sitzungen etliche Fragen fast wortwörtlich wiederholt wurden. Das war auch heute festzustellen.
In der letzten Debatte des Landtags zu diesem Thema stellte Staatssekretär Stich daher zu Recht fest, dass der Themenkomplex Nebentätigkeit kommunaler Wahlbeamter für Gremien der Thüga im parlamentarischen Raum wahrlich schon mehrfach erörtert wurde. Ich erspare es Ihnen und mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, daher nochmals alle Einzelheiten des Themas anzusprechen, da dies schon zur Genüge erfolgte.
Bereits in der ersten Sitzung des Innenausschusses am 4. September 2019 wurde ausgiebig über die bei der ADD laufenden Verwaltungsverfahren berichtet. Ebenso wurden auch ausgiebig die rechtlichen Grundlagen des Nebentätigkeitsrechts erläutert, insbesondere wurde klargestellt, wer für was zuständig ist, welche Behörde, welches Amt.
Minister Lewentz hat in dieser Sitzung zugesagt, die Mitglieder des Innenausschusses über die weiteren Entwicklungen in diesem Verfahren fortlaufend zu unterrichten. Dieser Zusage ist der Minister umfassend nachgekommen.
Von daher frage ich mich, was dieses permanente Nachfassen und Nachfragen soll. Sachliche Aufklärung, die wir alle wollen, sieht anders aus. Ihnen geht es dabei nämlich nur um den Versuch der Skandalisierung.
Neben den kommunalen Aufsichtsbehörden steht die Landesregierung im Hinblick auf das Nebentätigkeitsrecht auch mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verbindung. Über die Ergebnisse dieser Gespräche wird die Landesregierung zu gegebener Zeit berichten.
Vor Beendigung der laufenden Überprüfung der Sach- und Rechtslage kann natürlich über den Inhalt einer eventuellen Gesetzesvorlage oder eines Verordnungsentwurfs keine Aussage getroffen werden. Das ist auch richtig so. Wir möchten nämlich nicht, wie Sie es tun, Herr Paul, einfach aus der Hüfte schießen, ähnlich wie John Wayne,
sondern auf der Basis von Gesprächen, von vernünftigen Sachentscheidungen, von Darlegungen Entscheidungen treffen.
Sie brauchen auch nicht, wie Sie es vorhin sagten, der Regierung auf die Sprünge zu helfen. Aus all dem Gesagten können Sie unschwer schließen, dass wir den Antrag der AfD ablehnen werden.
Danke schön.
Also Herr Paul, eines ist klar: Bezüglich der Qualität Ihres Antrags sind wir verschiedener Meinung. Sie halten ihn für gut, wir halten ihn für grottenschlecht. Das ist der erste Punkt.
Gleicher Meinung sind wir, wenn es um die Person John Wayne geht. Er ist eine tolle Gestalt, der auch geschossen und vieles Gute getan hat, aber das sei nur am Rande erwähnt.
Darüber hinaus wurden Ihnen zu fast allen Fragen, die gestellt wurden, Antworten erteilt, auch bezüglich der Verjährungsfristen, aber jetzt, bevor wir ein endgültiges sachfestes und justiziables Ergebnis aus den Besprechungen haben, macht es keinen Sinn, wenn wir jetzt, wie gesagt, aus der Hüfte schießen.
Der Anspruch verjährt nicht. Wir werden versuchen, dort ebenfalls nach Möglichkeiten zu suchen. Das kann darin bestehen, dass wir Rechte oder Gesetze oder auch Verordnungen ändern, das kann aber auch in anderen Dingen geschehen. Wir aber wollen das vernünftig machen, und das werden wir auch tun. Da lassen wir uns auch nicht treiben.
.......... 6827 Abg. Dirk Herber, CDU:............. 6827 Abg. Monika Becker, FDP:............ 6828 Abg. Heribert Friedmann, AfD:......... 6828 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 6829 Randolf Stich, Staatssekretär:......... 6829
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/11171 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung... 6829
Landesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E- Rechnungs-Gesetz Rheinland-Pfalz – ERech- GRP) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11476 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/11886 –........... 6829
.......... 6830 Abg. Heribert Friedmann, AfD:......... 6830 Abg. Matthias Lammert, CDU:......... 6830 Abg. Monika Becker, FDP:............ 6831 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 6831 Randolf Stich, Staatssekretär:......... 6832
Einstimmige Annahme der Beschlussempfehlung – Drucksache 17/11886 –......... 6832
Jeweils einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/11476 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung – Drucksache 17/11886 –.... 6832
Landesgesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (AGPflBG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11725 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Bildung – Drucksache 17/11887 –........... 6832
.......... 6841 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........... 6841 Abg. Alexander Licht, CDU:........... 6841 Abg. Monika Becker, FDP:............ 6842 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 6842 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:....................... 6843
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/11730 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung... 6843
Landesgesetz über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Neitersen und Obernau Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11740 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/11891 –........... 6843
.......... 6845 Abg. Monika Becker, FDP:............ 6846 Abg. Damian Lohr, AfD:............. 6846 Abg. Gordon Schnieder, CDU:......... 6846 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 6847 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:....................... 6847
Einstimmige Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/11894 –............ 6848
Jeweils einstimmige Annahme des Antrags – Drucksache 17/11761 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/11894 –........ 6848
Landesgesetz zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten und zur Änderung des Landesgesetzes über das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11838 – Erste Beratung.................. 6848
.......... 6855 Abg. Monika Becker, FDP:............ 6856 Abg. Damian Lohr, AfD:............. 6856 Abg. Alexander Licht, CDU:........... 6856 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:........................ 6857 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:....................... 6857
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/11883 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 6857
Entlastung der Landesregierung RheinlandPfalz für das Haushaltsjahr 2018
Antrag der Landesregierung – Drucksache 17/10919 –........... 6858
Entlastung des Rechnungshofs RheinlandPfalz für das Haushaltsjahr 2018 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 17/10960 –........... 6858
Jahresbericht 2020 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 17/11300 –........... 6858
Überweisung – Drucksachen 17/10919/ 10960/11300/11850 – an den Haushaltsund Finanzausschuss zur Beratung durch die Rechnungsprüfungskommission........ 6858
Änderung der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz (Erweiterung der Mög- lichkeit zur Durchführung von Ausschusssit- zungen per Videokonferenz) Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11881 –........... 6858
Einstimmige Annahme des Antrags – Drucksache 17/11881 –.................. 6858
Präsidium:
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Hans-Josef Bracht.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD, Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU, Abg. Johannes Zehfuß, CDU; Dr. Christiane Rohleder, Staatssekretärin.
102. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 27. Mai 2020
Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz trat vor rund 60 Jahren in Kraft und hat sich seither in der Praxis bewährt. Es gilt für die Vollstreckung von Verwaltungsakten der Behörden des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Auf seiner Grundlage werden vornehmlich öffentlichrechtliche Geldleistungs- und sonstige Handlungspflichten
sowie Duldungs- und Unterlassungspflichten zwangsweise durchgesetzt.
Seit seinem Inkrafttreten ist das Gesetz kontinuierlich fortentwickelt worden. Diesem Ziel gilt auch der vorliegende Gesetzentwurf. Die vorgesehenen Neuregelungen betreffen in erster Linie die Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird, aber auch Verwaltungsakte, mit denen grundstücksbezogene Handlungen gefordert werden.
Lassen Sie mich einige wenige Änderungen kurz skizzieren. Durch den neu gefassten § 19 Abs. 4 wird nunmehr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kommunale Gebietskörperschaften untereinander, aber auch mit anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts nach den Bestimmungen des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit eine gemeinsame Vollstreckungsbehörde bestimmen können.
Für grundstücksbezogene Kosten einer Ersatzvornahme wird bestimmt, dass diese als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. Die Vollstreckungsbehörde hat die Befugnis gegenüber dem Vollstreckungsschuldner, die Vollstreckung vor deren Beginn schriftlich anzukündigen. Hierfür kann, was bisher gesetzlich nicht geregelt war, eine Gebühr erhoben werden.
Die Niederschrift über dieses Handeln ist eine öffentliche Urkunde und hat auch die Beweiskraft solcher Urkunden. Mit dem neuen § 12 Abs. 4 wird ausdrücklich klargestellt, dass Niederschriften, die über Vollstreckungshandlungen aufgenommen werden, auch in elektronischer Form erstellt werden können.
Der zur Deckung der Kosten für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren zu zahlende Beitrag wird erhöht.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit der Richtlinie vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen sollen die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert und bestehende Marktzutrittschancen ausgebaut werden, indem in den EU-Mitgliedstaaten einheitliche Systeme und Standards eingeführt werden.
Wesentlicher Regelungskern der Richtlinie ist daher die Verpflichtung aller öffentlichen Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die einer europäischen Norm für elektronische Rechnungen entsprechen, anzunehmen und weiter zu bearbeiten.
Die Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben bedürfen der nationalen Umsetzung, was mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes geschehen soll. Einfach gesagt, durch das Gesetz wird es Auftragnehmern öffentlicher und kommunaler Aufträge möglich, ihre Rechnungen wahlweise auch elektronisch einzureichen. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltung sowie eine Vereinfachung für die Wirtschaft.
Um die aus dem Gesetzentwurf resultierenden Verpflichtungen erfüllen zu können, entwickelt das Land einen Zentralen Elektronischen Rechnungseingang, abgekürzt ZRE. Hierfür entstehen einmalige Kosten in der Gesamthöhe von ca. 900.000 Euro sowie jährliche Betriebskosten von ca. 240.000 Euro ab dem Jahr 2020. Hinzu kommen noch jährliche Kosten im Umfang eines Vollzeitäquivalents für den Betrieb einer Clearingstelle. Den Auftraggebern können eventuell auch noch Kosten für die erforderlichen Anpassungen ihrer IT-Strukturen entstehen.
Der ZRE wird den Kommunen kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Es können allerdings lokal gleichfalls noch Kosten für eine eventuelle Anpassung der IT entstehen.
Auch den Auftraggebern der Kommunen eröffnet der ZRE erhebliche Einsparpotenziale.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Landeswahlgesetz hat sich bei den Wahlen zum Landtag bewährt. Von daher gesehen ergibt sich nur ein ganz geringer Änderungsbedarf.
Die wesentlichen Ziele dieses Gesetzes sind Anpassungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlrechtsausschlüssen sowie an aktuelle Änderungen des Kommunalwahlgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 29. Januar 2019, dass die damals geltenden Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter nicht im Einklang mit dem Grundgesetz standen.
Daher soll die Regelung des Stimmrechtsausschlusses für in allen Angelegenheiten Betreute ersatzlos gestrichen werden. Ebenso sollen die betroffenen Personen das passive Wahlrecht erhalten. Ferner ist beabsichtigt, den geltenden Ausschluss der Wählbarkeit von Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, aufzuheben.
Mit diesen Änderungen erfolgt eine Angleichung an das Kommunalwahlgesetz, das zeitlich unmittelbar vor den Kommunalwahlen 2019 entsprechend geändert wurde. Weiterhin wird klargestellt, dass im Zusammenhang mit der Aufhebung der Stimmrechtsausschlüsse die Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter/eine Vertreterin anstelle des Stimmberechtigten unzulässig ist.
Der Gesetzentwurf enthält unter anderem folgende Anpassungen an aktuelle Änderungen des Kommunalwahlgesetzes:
Verbot der Verhüllung des Gesichts für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen,
auch nicht stimmberechtigte Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung können als Beisitzer in die Wahlvorstände berufen werden,
Abschaffung der amtlichen Stimmzettelumschläge bei der Urnenwahl,
Stimmzettelumschläge sind nur noch bei der Briefwahl zu verwenden,
gesetzliche Klarstellung des Ausscheidens eines Nachfolgers, Bewerbers oder Ersatzbewerbers als Ersatzper
son für die Mitgliedschaft im Landtag beim Verlust der Wählbarkeit nach dem Wahltag,
Schaffung von Verordnungsermächtigungen zur Information zum Datenschutz sowie zur gleichzeitigen Durchführung von der Wahl zum Landtag und Bürgerentscheiden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion haben in der letzten Sitzung des Landtags den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht.
Gerade die aktuelle Situation stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Wichtige Entscheidungen müssen getroffen werden. Gleichzeitig sollen aber auch die erforderlichen und bekannten Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden, was oft besondere organisatorische Probleme bereitet.
Beschlüsse der kommunalen Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse können derzeit nur in Präsenzsitzungen gefasst werden. Zwar können Bürgermeister und Landräte unter Umständen Eilentscheidung treffen, diese Option sollte allerdings nur in besonders begründeten Ausnahmefällen angewendet werden.
Mit diesem Gesetz soll den Kommunen nun auch in besonderen Krisen- und Ausnahmesituationen, wie wir sie beispielsweise gerade jetzt erleben, die Möglichkeit eingeräumt werden, Beschlüsse der Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse im Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen zu fassen.
In § 35 der Gemeindeordnung wird ein Absatz 3 angefügt, der die hierfür erforderlichen gesetzlichen Regelungen enthält. Analog erfolgen diese Änderungen natürlich auch in der Landkreisordnung und in der Bezirksordnung.
Wir haben sehr intensiv die Punkte diskutiert, uns letztendlich zusammengefunden und schlagen Folgendes vor: Bei Naturkatastrophen oder sofern andere außergewöhnliche Notsituationen dies erfordern, dürfen Beschlüsse in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen gefasst werden, wenn bei Umlaufverfahren kein Ratsmitglied einem solchen Verfahren widerspricht und bei Video- oder Telefonkonferenzen zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder einem solchen Verfahren zustimmen.
Die Aufsichtsbehörde der Kommune muss die Feststellung einer solchen Ausnahmesituation treffen und dem Erfordernis einer Beschlussfassung außerhalb einer Präsenzsitzung zustimmen. Der Gemeinderat ruft in seiner nächsten Prä
senzsitzung die im Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse auf und kann diese aufheben, sofern nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.
Ich möchte dann noch erwähnen, was vorhin schon gesagt wurde: Zu diesem Gesetz gibt es einen Änderungsantrag, den wir ebenfalls eingebracht haben.
Danke.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Man versteht mich doch sowieso nicht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mehrere Kommunalwahlen, die in den Monaten April bis Juni dieses Jahres stattfinden sollten, wurden wegen der Corona-Krise auf unbestimmte Zeit verschoben. Diese Wahlen, bei denen es sich hauptsächlich um Wahlen hauptamtlicher und ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister handelt, sollen möglichst bald nachgeholt werden.
Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass eine Nachholung einzelner Wahlen innerhalb der gesetzlichen Frist nicht möglich sein wird. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Regelungen zu schaffen, die die Festsetzung eines neuen Wahltermins außerhalb der gesetzlichen Fristen erlauben. Derzeit gibt es im Kommunalwahlrecht keine spezielle Rechtsgrundlage für Wahlabsagen wegen Naturkatastrophen oder anderer außergewöhnlicher Notsituationen.
Für die Wahl der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sind die Fristen in § 53 Abs. 5 der Gemeindeordnung geregelt. Für die Wahl des Landrats gilt der § 46 Abs. 4 der Landkreisordnung. In beiden Gesetzen wird festgelegt, dass die in den Sätzen 1 und 2 bestehenden Fristen für die Durchführung einer Wahl nicht für Wiederholungs- und nachzuholende Wahlen gelten.
Mittels dieses Gesetzes wird nach § 65 Kommunalwahlgesetz mit dem neuen § 65 a eine spezielle Rechtsgrundlage für die Absage der Wahl eines Bürgermeisters oder Landrats sowie eines Ortsvorstehers geschaffen. Demnach kann die Aufsichtsbehörde im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen die Wahl absagen, wenn eine ordnungsgemäße Vorbereitung oder Durchführung der Wahl nicht möglich ist und weniger schwerwiegende Mittel oder Maßnahmen nicht in Betracht kommen. Die Aufsichtsbehörde bestimmt unverzüglich den neuen Tag der Wahl. Die Wahl wird als Neuwahl nachgeholt.
Bereits vorhandene Wahlvorschläge sollten allerdings unserer Auffassung nach beibehalten werden können, da die Aufstellung eines Bewerbers oder einer Beweberin in der Regel für eine bestimmte Wahl unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Wahl erfolgte.
Vielen Dank.
.......... 6753 Abg. Gordon Schnieder, CDU:......... 6754
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Beratung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der vorsieht, dass künftig für den Straßenausbau grundsätzlich nur noch wiederkehrende Beiträge erhoben werden, was heute bei knapp der Hälfte der Kommunen ohnehin der Fall ist.
Der Gemeinde- und Städtebund sowie der Städtetag begrüßen den Gesetzentwurf und betonen, dass man ein bewährtes System nicht ohne Not wegwerfen, sondern fortentwickeln sollte und die Beibehaltung wiederkehrender Beiträge sozial gerecht sei und finanzielle Sicherheit biete. Recht haben sie.
In den Expertenanhörungen im Innenausschuss haben die eingeladenen Experten den Ansatz der Koalitionsfraktionen weit überwiegend begrüßt und für gut befunden.
So unter anderem der Mainzer Oberbürgermeister, der betonte, dass die Stadt Mainz bereits seit 1989 wiederkehrende Beiträge erhebe, wobei die jährlich erhobenen Beiträge verhältnismäßig gering seien und es in den letzten Jahren dazu kein einziges Verfahren vor Gericht gegeben habe. Der Präsident des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts berichtete weiterhin, dass es keine Häufung der Fälle zu diesem Thema bei den Verwaltungsgerichten gebe.
Als Resümee bleibt mir nur die Feststellung, dass wir mit
der Beibehaltung von Straßenausbaubeiträgen in der Form von wiederkehrenden Beiträgen den richtigen Weg gewählt haben.
Sie, meine Damen und Herren der CDU, wollen die Ausbaubeiträge abschaffen, wobei Sie sich mindestens dreimal in Ihrer eigenen Argumentation fundamental und auch entlarvend widersprochen haben.
Ich erinnere an die Rede Ihres geschätzten Kollegen Christof Reichert vom 24. August 2018 – ich tue das jedes Mal immer wieder gerne –, in der dieser ausführte – ich zitiere –:
„Für die CDU wäre der Verzicht auf Straßenausbaubeiträge das absolut falsche Signal.“
Sowie: „Die Forderung nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist hingegen reiner Populismus.“ Der Protokollant verzeichnet Beifall der CDU. Man könnte also glauben, klare Linie bei der CDU – aber na ja.
Herr Schnieder hat seinerzeit die Ablehnung des Antrags der AfD auf Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter anderem damit begründet, dass der Antrag nur geschätzte Angaben zu den Kosten beinhalte. Kurz darauf hat er mit dem CDU-Antrag denselben Weg gewählt. Es erwächst durchaus der Eindruck, dass das Umdenken der CDU wohl in erster Linie wahltaktischen Überlegungen und nicht der Praxisrealität geschuldet ist.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Hauptkritikpunkte an den Einmalbeiträgen beseitigt. In aller Regel gestalten sich wiederkehrende Beiträge für die Grundstückseigentümer sozialverträglicher als Einmalbeiträge, da die entstehenden Ausbaukosten innerhalb der Abrechnungseinheiten nicht auf einmal in einer größeren Summe, sondern in jährlichen geringeren Teilbeträgen zu zahlen sind.
Die oft zitierten Fälle extrem hoher Beitragszahlungen können so weitestgehend vermieden werden. Anlieger an klassifizierten Straßen wie die Anlieger an Ortsstraßen zahlen zukünftig die gleichen Beiträge. Darüber hinaus behalten die Kommunen bei Beibehaltung der Ausbaubeiträge ihre Planungshoheit bezüglich des Straßenausbaus.
Ausbaubeiträge können im Gegensatz zu Steuern vom Vermieter nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden. Bei der Umstellung von Einmalbeiträgen auf wiederkeh
rende Beiträgen erhalten die Kommunen finanzielle und fachliche Unterstützung.
Ich möchte es damit bewenden lassen; denn die einzelnen Argumente sind zwischenzeitlich wohl hinreichend ausgetauscht worden. Mit dem heute eingebrachten Änderungsantrag schärfen wir den Entwurf an einigen Stellen nach und greifen Anregungen aus den Anhörungen und der Praxis auf.
Unter anderem soll die rechtssichere Bildung von Abrechnungseinheiten erleichtert werden. Zudem können für Maßnahmen, die vor dem 31. Dezember 2023 begonnen wurden, wahlweise noch Einmalbeiträge behoben werden.
Die Opposition sollte aufhören, den Menschen zu erzählen, bei Abschaffung der Straßenausbaubeiträge müssten sie künftig keine Kosten mehr für den Ausbau der Straßen bezahlen. Vordergründig natürlich ein gut ankommendes Argument – wer zahlt schon gerne.
Dass dieses allerdings meist nicht zutreffend ist, lässt sich häufig an den Regelungen in den von Ihnen immer wieder genannten Ländern feststellen.
Dort erhalten Kommunen oft – sehr oft – zu wenig Geld vom Land, was dann durch Steuererhöhungen ausgeglichen wird.
Um abschließend nochmals Herrn Reichert zu zitieren: „Letztendlich – und das muss jedem klar sein – werden auch zukünftig die Bürgerinnen und Bürger die Straßen finanzieren, egal nach welchem Weg.“
Vielen Dank.
...... 6647 Abg. Gordon Schnieder, CDU:...... 6648, 6649 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........ 6650, 6655 Abg. Monika Becker, FDP:........ 6651 Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 6653 Randolf Stich, Staatssekretär:...... 6654
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/11094 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 6655
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11100 – Erste Beratung................ 6655
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf der drei Koalitionsfraktionen wird die zukünftige Erhebung von Straßenausbaubeiträgen neu geregelt: ein Thema, das in den letzten beiden Jahren im Landtag mehrfach Gegenstand von Diskussionen war.
Vorweg hierzu eine kleine Chronologie: Der erste Aufschlag gelang der CDU und speziell deren Abgeordnetem Reichert, der in der Plenarsitzung am 24. August 2018 ausführte:
„Für die CDU wäre der Verzicht auf Straßenausbaubeiträge das falsche Signal.“ Weiter: „Die Forderung nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist reiner Populismus.“
Recht hat Herr Reichert. Das Protokoll verzeichnet an dieser Stelle übrigens „Beifall der CDU“.
Der Aufschlag erfolgte durch die AfD – jetzt kommen Sie –, die in der Plenarsitzung im Dezember 2018 einen Gesetzentwurf einbrachte, demzufolge die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden sollten und durch vom Land zu zahlende pauschalierte Zuweisungen an die Gemeinden ersetzt werden.
Da keine zuverlässige Schätzung bezüglich der erforderlichen Mittel möglich sei, sollten aber 50 Millionen Euro pro Jahr wohl ausreichen, so die AfD. Dieser Gesetzentwurf wurde von allen anderen Parteien des Landtags auch aufgrund etlicher handwerklicher Fehler abgelehnt.
Der dritte Aufschlag erfolgte nur rund ein halbes Jahr nach den erhellenden Ausführungen des Kollegen Reichert wieder durch die CDU, die in der Plenarsitzung am 29. März 2019 einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßen
ausbaubeiträge einbrachte: ein Sinneswandel der CDU, der wohl durch die anstehenden Kommunal- und Europawahlen bedingt war.
Bemerkenswert ist aber auch, dass die CDU die anfallenden Kosten bei Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit 75 Millionen Euro nur schätzen konnte.
Sollte aber dieser geschätzte Beitrag, den das Land wohl aufwenden müsse, nicht ausreichen, so die CDU, müsste im Haushalt nachgesteuert werden: einfacher Weg, aber meine Kolleginnen und Kollegen bei der CDU, so sieht keine nachvollziehbare und seriöse Haushaltspolitik aus.
Dass dieser Gesetzentwurf von den Koalitionsparteien auch unter Berücksichtigung der erfolgten Expertenanhörung im Innenausschuss abgelehnt wurde, ist nachvollziehbar und folgerichtig.
Aber vergessen wir die Vergangenheit und wenden uns der Zukunft zu.
Mit dem Einbringen des vorliegenden Gesetzentwurfs dokumentiert die Regierungskoalition ihre Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit und hat eine Regelung vorgeschlagen, welche für die Grundstückseigentümer eine finanziell deutlich verbesserte und sozialverträgliche Lösung bei der Erhebung der Beiträge bedeutet.
Nachdem heute schon mehr als 40 % der Gemeinden wiederkehrende Beiträge erheben, soll dies ab dem Jahr 2024 generell für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gelten.
Unterstützt werden wir in unserer Meinung vom Gemeindeund Städtebund,
der bezüglich der Straßenausbaubeiträge betonte, man solle ein bewährtes System nicht ohne Not wegwerfen, sondern fortentwickeln. Der Städtetag begrüßt die Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien ausdrücklich und betonte, dass wiederkehrende Beiträge sozial gerecht sind und den Städten finanzielle Sicherheit bieten.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Kommunen, deren Satzungen nach dem 1. Februar 2020 verfasst wurden, wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands für die Systemumstellung eine finanzielle Unterstützung von einmalig fünf Euro je Einwohner der Abrechnungseinheit zu zahlen.
Die Satzungen müssen spätestens bis zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kommunen in Rheinland-Pfalz nur noch wiederkehrende Beiträge erheben. Diese fallen für die Anlieger in aller Regel erheblich geringer aus, als dies bei Einmalbeiträgen der Fall wäre, und vermindern so Härtefälle.
Dem Gemeinde- und Städtebund wird in den Jahren 2021 und 2023 für die Beratung und Unterstützung der Kommunen bei der Erstellung der Beitragssatzungen insgesamt ein Betrag bis zu 600.000 Euro ausgezahlt. Bei kleinen Ortschaften, bei denen es keinen Unterschied macht, ob einmalige oder wiederkehrende Beiträge Anwendung finden, können weiterhin einmalige Beiträge erhoben werden.
Die bisherige Verschonungsregel von bis zu 20 Jahren für Grundstücke, die vor der Systemänderung mit Einmalbeiträgen belastet wurden, gilt weiter.
Es wäre sicherlich noch mehr aufzuführen, aber ich freue mich bereits jetzt auf die Diskussion im Innenausschuss und bei der zweiten Lesung. Es würde mich aber unwahrscheinlich interessieren, ob es vielleicht irgendwo eine Aufstellung gibt,
in der alle finanziellen Forderungen der CDU und der AfD nach Geld für mehr Polizisten, Lehrer, Straßen, Brücken, Schulen, Kindergärten und vieles mehr aufgeführt wird.
Ich glaube, wir bräuchten uns nicht zu überlegen, wie viel wir im Überschuss haben, sondern wir hätten wahrscheinlich Etliches mehr.
Von daher machen Sie weiter so. Sie werden es schon irgendwie schaffen, dort an die Grenze zu kommen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst einmal möchte ich vorab sagen, eine Partnerschaft zwischen Kommunen und dem Land besteht nach wie vor. Wenn Sie ab und zu einmal die Jahreshauptversammlungen besuchen würden, würden Sie das selbst merken und könnten es auch entsprechend konstatieren, anstatt hier so etwas zu erzählen.
Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion reflektiert in weiten Kreisen den Kommunalbericht 2019, wobei die AfD allerdings – was zu erwarten war – nur die negativen Aspekte darstellt, die Verbesserungen aber völlig ausblendet.
Die Finanzsituation von einigen Gemeinden ist nach wie vor angespannt, was den Rechnungshof dazu veranlasst festzustellen, dass Licht und Schatten auch in diesem Jahr die kommunale Finanzlage prägen.
Es bleibt aber festzustellen, dass sich die Finanzlage der rheinland-pfälzischen Kommunen im letzten Jahr erheblich verbessert hat.
Ich muss noch einmal ein paar Zahlen wiederholen, damit Sie es endlich verinnerlichen. Erstmals seit 1990 konnten die Kommunen in 2015 einen Überschuss erzielen. Nach 431 Millionen Euro im ersten Jahr erreichte der Über
schuss im Jahr 2018 mit 441 Millionen Euro ein neues Rekordergebnis.
Verantwortlich hierfür sind nach den Feststellungen des Rechnungshofs neben der guten Konjunktur
besonders die stark gestiegenen Landeszuweisungen an die Kommunen. – Das steht so in dem Bericht, das haben Sie vielleicht nicht gelesen.
So ist der kommunale Finanzausgleich verglichen mit dem Landeshaushalt seit der Reform im Jahr 2014 überproportional von 2,0 Milliarden Euro auf 2,9 Milliarden Euro angestiegen. Diese Zahlen machen deutlich, dass der Vorwurf der AfD, dass es das Land versäumt habe, eine strukturelle Verbesserung der kommunalen Finanzen vorzunehmen, völlig ins Leere geht. Trotz dieser Verbesserungen im Jahr 2018 war es etlichen Kommunen nicht möglich, ihren Haushalt auszugleichen, wobei diese insgesamt ein Defizit von zusammen 325 Millionen Euro verzeichnen. 766 Millionen Euro konnten die Kommunen verzeichnen, die ein positives Rechnungsergebnis hatten. Dies zeigt, dass wir, was die Finanzkraft unserer Kommunen betrifft, ein sehr heterogenes Bild in Rheinland-Pfalz vorfinden. Neben den reichen haben wir auch arme Kommunen, und das völlig unabhängig von der jeweiligen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gebietskörperschaftsgruppe.
Die Liquiditätskredite in Rheinland-Pfalz konnten in den beiden letzten Jahren um mehr als 450 Millionen Euro abgebaut werden. – 450 Millionen Euro, das ist schon ein stolzer Betrag. Trotzdem sind diese nach wie vor mit einem Gesamtvolumen von 6,1 Milliarden Euro unbestritten zu hoch.
Rund 61 % der Liquiditätskredite entfallen auf die kreisfreien Städte. Dies macht noch einmal deutlich, dass es richtig war, die Schlüsselzuweisung C 3 einzuführen, die in erster Linie den Kommunen, die besonders hohe Soziallasten zu tragen haben, zugutekommt.
Unbestritten ist es erforderlich, einen Weg zu suchen, wie die hohen Liquiditätskredite reduziert werden können. Dies ist besonders für die Kommunen, die in absehbarer Zeit trotz der deutlichen finanziellen Verbesserungen nicht in der Lage sein werden, ihren Haushalt auszugleichen, von ganz großer Bedeutung.
Nachdem lange Zeit die Forderung nach einer Bundesbeteiligung und einem kommunalen Schuldenschnitt nicht von Erfolg gekrönt war, gibt es inzwischen Zeichen aus Berlin, dass die Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ insbesondere beim Thema der kommunalen Altschulden umgesetzt werden sollen. Die Bereitschaft des Bundes, den Ländern und Kommunen beim Schuldenabbau zu helfen, ist das Ergeb
nis intensiver Gespräche. Den Vorsitz in einer Kommission oder Arbeitsgruppe Altschulden hat im Übrigen unser Finanzstaatssekretär Dr. Weinberg, dem ich an dieser Stelle ganz herzlich für seine Bemühungen danke und ihm viel Erfolg wünsche.
Insgesamt ist es nicht zu empfehlen, zum jetzigen Zeitpunkt eigene Wege beim Altschuldenabbau zu gehen. Es dürfte vielmehr Sinn ergeben, die Ergebnisse der weiteren Gespräche auf Bundesebene abzuwarten. Meine Damen und Herren der AfD, bezüglich der sogenannten Hessenkasse, die von Ihnen immer so gelobt wird, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich diese einmal genau anzusehen. Rund 80 % der Hessenkasse ist von den Kommunen selbst zu zahlen, wobei insbesondere Bundesmittel, die für die Kommunen bestimmt waren, herangezogen werden.
Die Kommunen zahlen pro Jahr einen direkten Anteil an der Hessenkasse in Höhe von 25 Euro je Einwohner. Um diesen Anteil aufzubringen, müssen viele Kommunen ihre Hebesätze erhöhen. Dies geht mit einer wesentlich verschärften Kommunalaufsicht einher. Erheblich gestiegene Hebesätze für die kommunalen Steuern machen dies deutlich. So hat unter anderem beispielsweise Rüsselsheim seine Grundsteuer B auf 800 % und Offenbach auf 995 % erhöht. Das ist die sogenannte Hessenkasse, die angeblich für die Kommunen so sinnvoll sein soll.