Gero Storjohann
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selten hatten wir so viel Stimmung am Freitagnachmittag. Ich möchte auch gern vorweg schicken, dass ich hoffe, dass wir keine Übereinstimmung bei den Redenschreibern haben, dass wir also jeder einen eigenen Redenschreiber haben und nicht so viele gleiche Formulierungen darin sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Entwicklung des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ behandeln wir heute nicht zum ersten Mal. Dennoch ist jetzt der Zeitpunkt, wie ich meine, nach einer vierjährigen Phase des Ausprobierens gekommen, über die Sinnhaftigkeit dieses Mitteleinsatzes zu sprechen. Das Programm „Soziale Stadt“ ist in Wahrheit ein Programm, das von drei Ebenen finanziert wird. Es ist nicht nur Bund-Länder-Programm, sondern auch die Kommunen sind mit einem Drittel an diesem Programm beteiligt, und das sollten wir auch immer nach außen hin deutlich machen.
Es geht hier um die Problematik überforderter Nachbarschaften. Diesen Begriff hat unser Altbundespräsident Roman Herzog formuliert und kreiert.
Dieser Bericht gibt auch eindeutig wieder: Die geringe finanzielle Ausstattung, die Bindung an investive Maßnahmen und die schwierige Verknüpfung von mehreren Förderprogrammen erschweren es sehr, hier kurzfristig Erfolge feststellen zu können. Da es sich hierbei um Städtebaumittel handelt - die Anfangsfi
nanzierung ist ja aus Städtebaumitteln abgezwackt worden -,
plädiere ich im Interesse der Bauwirtschaft auch weiterhin dafür, dass Investitionen gefördert werden.
Wer mehr möchte, muss dann auch frisches Geld zur Verfügung stellen
und nicht aus den Mitteln für Investitionen umschichten.
Die hoffnungslose finanzielle Lage unserer Kommunen erschwert es zunehmend, die Kofinanzierung sicherzustellen - ein Grund mehr, unseren Kommunen in der Zukunft wieder finanziellen Spielraum einzuräumen.
Der Bericht spricht auch Widerstände durch die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern an. Während Sie, Herr Minister, in Ihrem Bericht von innovativen Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten sprechen, ist die mittelständische Wirtschaft zu Recht der Auffassung, dass hierdurch Aufträge und Kunden dem ersten Arbeitsmarkt entzogen werden.
Wie wirksam ist das Programm denn nun wirklich? - Auf Seite neun sprechen Sie selbst davon, dass eine konkrete Aussage zur Wirksamkeit noch nicht möglich ist.
Trotzdem gehen Sie von einer positiven Anlaufphase aus.
Dennoch wird in einer Arbeitsgruppe überlegt, Nachbesserungen und Verbesserungen vorzunehmen. Was bleibt, ist die positive Aufbruchstimmung. Wichtige Impulse werden gesetzt, und erste Schritte für den Aufbau einer längerfristigen, tragfähigen Infrastruktur sind unternommen worden. Das klingt alles sehr blumig, und es ist wenig konkret. Eine entsprechende Formulierung lautet etwa: … obwohl konkrete Ver
besserungen aufgrund der Kürze der Zeit nur in sehr begrenztem Umfang erreicht werden konnten.
Was sagt uns nun dieser Bericht? - Wir haben in manchen Stadtteilen erhebliche Probleme. Bau- und Planungssünden der Vergangenheit rächen sich bitter. Stadterneuerung ist nötig und muss politisch begleitet werden. Ich möchte unterstreichen, was auch Frau Gröpel hier angesprochen hat: Wir müssen die Bereitschaft für Ehrenamt und Engagement wecken und müssen die gesunden Strukturen, die wir jetzt haben, pflegen und erhalten. Auch diese Botschaft können wir aus den vorgelegten Ergebnissen herauslesen.
Aber bei der derzeitigen finanziellen Ausstattung - das besagt dieser Bericht - werden wir keine Probleme anpacken können, sondern nur ein paar Tropfen auf den heißen Stein geben, sodass wir das Problem der überforderten Nachbarschaften nur zum Teil werden angehen können.
Bislang waren Städtebau und Wohnungsbau das Sparschwein der rot-grünen Bundesregierung. Die aktuellen Meldungen deuten darauf hin, dass sich das nicht ändern wird, dass also fiskalische Argumente bestimmend für die Wohnungspolitik sind und nicht Sachargumente.
Das macht mir Sorgen.
Ich will die positiven Ansätze dieses Programms gern aufgreifen. Aber wir brauchen mehr Geld, damit wir in diesem Bereich auch erfolgreich sein können.
Einer Ausschussüberweisung an den Innen- und Rechtsausschuss stimmen wir gern zu. Als neue wohnungspolitische Sprecherin wird sich Monika Schwalm sicherlich gern damit beschäftigen.
Wenn es bis zum nächsten Donnerstag keine Sondersitzung geben wird, wird das heute mein letzter Tag hier in diesem Parlament gewesen sein. Ich bin am 22. September in den Bundestag gewählt worden und werde dieses Mandat annehmen.
Ich bedanke mich recht herzlich für die vielen Glückwünsche, die mich aus dem Parlament, aus dem Freundeskreis und vonseiten der Regierung erreicht haben. Ich habe mich darüber sehr gefreut. Ich habe
mich in den acht Jahren, in denen ich hier mit dabei sein durfte, über das kollegiale Miteinander gefreut, auch wenn wir in der Sache manchmal hart gestritten haben. Es war eine Bereicherung, für die ich mich recht herzlich bedanke.
Mein besonderer Dank gilt natürlich meinen Kolleginnen und Kollegen in der CDU-Fraktion. Ihnen wünsche ich Kraft, sodass wir im Jahre 2005 gute Ergebnisse erzielen können.
Ich wünsche dem Land Schleswig-Holstein „Glück auf!“ und allen eine gute Hand bei ihrer zukünftigen Arbeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jugendhilfe und Schule vernetzen - das ist der Ansatz und die FDP greift hier ein kleines, aber wichtiges Thema auf. Ich möchte die Ministerpräsidentin aus einem Finanzbericht über die Übersicht der geleisteten Mittel an Schleswig-Holstein zitieren; über 340 Millionen € sind 2001 nach SchleswigHolstein geflossen. Die Ministerpräsidentin wörtlich:
„Für mich ist es besonders überzeugend, dass wir die ganze Bandbreite der Fördermöglichkeiten der EU nutzen.“
Heute stellt sich heraus, dass wir die ganze Bandbreite der Fördermöglichkeiten nicht nutzen, dass wir durch unsere Verwaltungsregelungen und Verordnungen Ausschlussmöglichkeiten eröffnen. Deswegen ist es gut, dass die SPD-Fraktion Signale sendet, dass wir hier vorankommen.
Der Antrag der FDP, Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds auch für Schleswig-Holstein zu nutzen, findet deshalb die volle Unterstützung der CDUFraktion und macht zugleich deutlich, dass sich in dieser Landesregierung bisher keiner um die Finanzierungsmöglichkeiten so richtig gekümmert hat. Es wird auch deutlich, dass sich die unterschiedlichen Häuser nicht konkret abgestimmt haben.
Frühförderprojekte sollen nach unserer Auffassung durch sozialpräventive Maßnahmen bereits von den unteren Hauptschuljahrgängen an verhindern, dass Jugendliche aus einem problembehafteten sozialen und familiären Umfeld die Hauptschule vor dem Abschluss abbrechen.
Es ist hier gesagt worden: Ergebnis der PISA-Studie ist auch, dass wir uns früher als bisher um die Förderung und die Forderungen junger Menschen kümmern müssen. Deshalb macht es Sinn, bereits ab der fünften Klasse zu beginnen, denn langfristige Verhaltensänderungen erreicht man nicht bei Schülern der Klasse acht, zumal auch an Hauptschulen diese Schüler erst einmal Klasse acht erreichen müssen. Denn wir haben ja auch Abbrecher im Bereich der siebenten Klassen.
Das Pforzheimer Modell ist von dieser Landesregierung bisher nicht gewollt worden. Lange Zeit schien es sogar, dass die Zielsetzung dieses Modells nicht richtig verstanden wurde. Eine Änderung der Förderrichtlinien in Schleswig-Holstein ist möglich und sinnvoll. Wir sind jetzt auf dem parlamentarischen Weg, das herbeizuführen.
Wenn wir heute zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, müssten wir der Ministerin vorhalten, dass sie aufpassen muss, keine Namensänderung zu bekommen. Bei uns im Kreis Segeberg bei den KarlMay-Festspielen werden jedes Jahr blumige Namen für Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, meistens Politiker, vergeben. Die Ministerin hätte sonst den Anspruch auf den Titel nicht „ruhige Hand“, sondern „eingeschlafene Hand“.
Ich hoffe, wir kommen heute auf einen gemeinsamen Weg, um Ihnen diesen Titel nicht verpassen zu müssen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ministerin hat in ihrem Beitrag selbst davon gesprochen, dass wir von dem Gängelband des Kultusministeriums befreit werden. Das möchten wir gern positiv begleiten. Die zentrale Personalverwaltung für Schulen wurde mit dem Modellprojekt „Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich/Delegation der Lehrerpersonalverwaltung“ aufgelockert. Der heute vorliegende Bericht gibt einen überwiegend positiven Gesamteindruck von diesem Schritt in Richtung Personalverantwortung vor Ort.
Im Bereich der berufsbildenden Schulen wurde die Personalverwaltung in Schleswig-Holstein vor Ort inzwischen flächendeckend umgesetzt. Wir - auch als CDU-Fraktion - erfahren aus dem Umfeld der Berufs
schulen überwiegend positive Signale über die zusätzlichen Personalauswahlmöglichkeiten vor Ort.
Der Vorteil für die Schule liegt auf der Hand: Es ist eine gezielte Personalauswahl möglich. Der Vorteil für das Personal selbst: Es ist eine größere Berufszufriedenheit auf Dauer festzustellen.
Jetzt ist für 2002/2003 vorgesehen, die Dezentralisierung auf das ganze Schulsystem zu übertragen.
Der Bericht weist auf Seite 4 darauf hin, dass das dezentrale Besetzungsverfahren nicht vollständig anstelle der zentralen Vergabepraxis treten kann. Dies wird im reduzierten Umfang auch weiterhin erforderlich sein - das alles ist von meinen Vorrednern sehr schön vorgetragen worden -, allerdings weise ich auf eine Problematik hin. Wir marschieren auf eine eklatanten Lehrermangel in der Zukunft zu. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit diesem neuen System etwas haben, dass auch den Anforderungen der Zukunft gerecht wird.
Wird es den benachteiligten Randstandorten in Schleswig-Holstein auch eine ausreichende Lehrerversorgung garantieren? - Das ist die Frage. Hierzu fehlt mir noch eine Konkretisierung im Bericht. Hier erwarten wir von der CDU im Ausschuss eine detailliertere Konzeptbeschreibung, damit wir das besser nachvollziehen können.
Zukünftig werden auch die Schulämter mehr Verantwortung bekommen, und zwar die Durchführung des Planstellenbemessungsverfahrens in eigener Zuständigkeit, die Zuteilung von dezentral zu besetzenden Stellen an den Schulen und die notwendige Koordination und Zeitplanung. Damit verlagert er das Ministerium vor dem Hintergrund des absehbaren Lehrermangels die Mangelverwaltung auf die untere Ebene. Das müssen wir so feststellen.
Unklar werden die Formulierungen in dem Bericht, wenn sie die Zielzahl der dezentral zu besetzenden Planstellen beschreiben.
Welchen Stellenwert hat das verfassungsrechtliche Gebot der Bestenauslese? Wie ist es sinnvoll vereinbar mit dem Gewicht der schulspezifischen Kriterien im Rahmen der Profilbildung der einzelnen Schulen? Das gilt es gegeneinander abzuwägen. Da brauchen wir noch konkretere Antworten von Ihnen, Frau Ministerin.
Auf Seite 8 sprechen Sie von dem nachvollziehbaren Wunsch der Bewerberinnen und Bewerber nach einem konkreten Schulstandort. Dies streichen Sie - vielleicht sogar zu Recht - als Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Bundesländern heraus. Nur, wenn alle Bun
desländer das gleich machen, ist es auch kein Vorteil mehr; dann ist es ein notwendiges Nachklappen.
Allerdings bleibt das Grundproblem bei der Dezentralisierung bestehen: Bei Lehrermangel sehe ich erhebliche Probleme bei der Verteilung über das ganze Land.
Unser Ziel muss es doch sein, Standortnachteile auszugleichen, um eine gleichmäßige Lehrerversorgung im gesamten Land zu erreichen.
Im Grundsatz stimmen wir Ihnen zu, in der Detailplanung sind Sie noch in der Berichtspflicht im Bildungsausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fehlbelegungsabgabe in SchleswigHolstein hat sich zu einem großen Ärgernis für viele Menschen in unserem Land entwickelt. Wir haben uns nach intensiven Beratungen innerhalb der Fraktion, auch nach einer Anhörung in der Fraktion und der Beurteilung einer völlig veränderten Wohnungsmarktsituation seit Anfang der 90er-Jahre dazu durchgerungen, einen Antrag auf völlige Abschaffung des bishe
rigen Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung vorzulegen.
Die unverhältnismäßig hohen Kosten von 4 Millionen DM, um die Fehlbeleger letztlich zu ermitteln, waren hierfür ausschlaggebend; denn sie stehen in keinem Verhältnis zu dem Ertrag, der abgeschöpft wird. Im Haushaltsjahr 2001 werden 10,9 Millionen DM an Bruttoeinnahmen erwartet. Insofern verbleiben netto lediglich 7 Millionen DM.
Vor dem Hintergrund der sinkenden Zahl von Sozialwohnungen, die zur Fehlbelegungsabgabe herangezogen werden können, ist absehbar, dass es sich irgendwann nicht mehr rentiert, die Fehlbelegungsabgabe überhaupt zu erheben. Deswegen heute unser Antrag auf vollständige Aufhebung des Gesetzes.
Auch haben sich seit 1992, seit der Einführung, die wir hier im Landtag einvernehmlich beschlossen haben, die Kosten entgegen der damaligen Ankündigung nicht entscheidend verändert.
Es sind viele Versuche unternommen worden und immer sind wir gescheitert. Es war ja eine Frage, ob wir rechtlich überhaupt in der Lage sind, die Fehlbelegungsabgabe aufzuheben. Da hat uns das Bundesverfassungsgericht mit einer Entscheidung aus dem Jahre 1988 geholfen, in der damals festgestellt wurde, dass eine Herausnahme von Fehlbelegern aus der Abgabepflicht in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz Bestand haben kann, wenn der erforderliche Verwaltungsaufwand in einem unangemessenen Verhältnis zum erwartbaren Ertrag der Abgabe steht. Das ist dann der Fall, wenn die Verwaltungskosten den durchschnittlichen Anteil von 10 bis 15 % erheblich übersteigen. In Schleswig-Holstein haben wir bei den Verwaltungskosten einen Anteil von über 35 %. Deswegen stellen wir heute diesen Antrag auch zur Abstimmung.
Die Situation am Wohnungsmarkt und die sozial unausgewogene Entwicklung vieler Nachbarschaften des sozialen Wohnungsbaus - das kennen wir aus unseren Städten - erfordern die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe. Sie ein Mittel, sie ist nicht das Mittel, sie ist ein wichtiges Mittel, auf das wir als Politiker Einfluss haben.
Andere Länder haben das bereits erkannt und auch Beschlüsse herbeigeführt - und sei es, dass sie die Fehlbelegungsabgabe nicht in dieser Schärfe erheben. Baden-Württemberg verzichtet zu einem erheblichen Teil darauf, Hamburg wird gänzlich darauf verzichten.
Besonders nachteilig wirkt sich aber die soziale Schieflage aus. Die seit Jahren eingefrorenen Einkommensgrenzen nach § 25 des II. Wohnungsbaugesetzes bewirken, dass zurzeit nur Bezieher von Sozialhilfe oder von anderen Transfereinkommen bei der Neubelegung von Sozialwohnungen zum Zuge kommen. Bevölkerungsgruppen wie Facharbeiter, kleine Angestellte und Beamte, die früher als Stabilisatoren für ausgewogenen Nachbarschaften sorgten, sind aufgrund der Inflation jetzt nicht mehr berechtigt, Wohnungen zu beziehen. Das heißt, Neuzugänge aus diesen stabilisierenden Schichten erfolgen nicht und die Bestandsfälle entwickeln sich praktisch zu Fehlbelegern.
Weil die Einkommensgrenzen durch die rot-grüne Bundesregierung nicht entsprechend der Inflation angepasst werden, mutieren Wohnscheinberechtigte ohne eigenes Zutun, nur aufgrund der Inflation, plötzlich zu Besserverdienern. Das ist die neue soziale Gerechtigkeit von Rot-Grün in Berlin.
- Frau Gröpel, auf Bundesebene ist ja leider eine Anpassung der Einkommensgrenzen nicht in Sicht.
Es wäre ja schön, wenn Sie sich dazu gerungen hätten. Dann hätten wir dieses Problem nicht mehr.
Die aus wohnungspolitischer Überzeugung 1992 eingeführte Abgabe wird vom Innenminister natürlich wegen chronischen Geldmangels beibehalten. Das hat er in Reinbek auf einer Veranstaltung von Haus & Grund sehr offen zugegeben; auch Frau Gröpel hat es heute deutlich gemacht.
Auch in der Presseerklärung der SPD, der Grünen und des SSW wird es ja - ich zitiere es - gesagt:
„Zudem kann Schleswig-Holstein auf die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe in Höhe von 7 Millionen DM netto pro Jahr nicht verzichten.“
Es wäre schöner, wenn Sie Ihre Haushalte so gestalteten, dass nicht plötzlich 35-Millionen-DM-Löcher irgendwo entstehen. Das wäre einfacher.
Dann könnten wir das Wohnungsbauprogramm auch entsprechend finanziell ausstatten und müssten dazu nicht die Fehlbeleger heranziehen.
SPD und Grüne wollen dieses Geld - so ihr Versprechen - sozial und gerecht einsetzen. Wir setzen dagegen: Sie erheben diese Abgabe mit kaltem Herzen von vielen Kleinstverdienern.
Der Präsident hat gewechselt.
Entschuldigung.
Am 27. September hatten wir hier in diesem Landtag beschlossen, dass die Fehlbelegungsabgabe auf Bundesebene abgeschafft werden sollte. Jetzt können wir in diesem Landtag auch beschließen, dass wir uns von dieser Fehlbelegungsabgabe verabschieden. Deshalb: Es ist möglich, sie abzuschaffen, es ist sozial und gerecht, sie abzuschaffen, und deshalb bitten wir Sie, dem Antrag der CDU zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle fest, dass wir in großer Übereinstimmung einen Gesetzentwurf parlamentarisch über die Runden gebracht haben. Den meisten Ausführungen meiner Kollegin Gröpel kann ich mich selbstverständlich anschließen.
Der CDU-Fraktion ist an einer modernen Organisation für die am Bau beteiligten Architekten und Ingenieure gelegen. In der Frage der Pflichtmitgliedschaft der Kammer hat sich ja die Kammerversammlung bereits im Jahre 1999 positioniert. Zu den Pflichtmitgliedern zählen auch zukünftig nur freiberuflich tätige Berufsangehörige oder in entsprechenden Gesellschaften Tätige. Dieser Empfehlung der Kammerversammlung sind wir im Gesetzgebungsverfahren gern gefolgt.
Dies ist im Bundesvergleich eine Sonderstellung, denn bei allen anderen Kammern bundesweit gehören auch die angestellten, beamteten und bauwerblich tätigen Architekten zu den Pflichtmitgliedern. Somit behalten die Freischaffenden ihre große Bedeutung in der Kammer.
Zudem werden in Schleswig-Holstein alle Architekten und am Bau tätigen Ingenieure zusammengeschlossen. Eine Erweiterung auf alle Ingenieure wurde nicht vorgeschlagen, wurde nicht vorgesehen und ist auch so im Entwurf nicht enthalten. Den bisher in der Kammer verbundenen Pflichtmitgliedern ist die Arbeit der am und für den Bau Tätigen ein starkes Fundament, welches gerade das gegenseitige Verständnis zwischen Architekten und Ingenieuren fördert. Deshalb können wir als CDU-Fraktion auch diesen Weg unterstützen.
Frau Gröpel hat freundlicherweise bereits alle Änderungsanträge der CDU erwähnt, die angenommen worden sind. Wir sind insofern dem Wunsch des Verbandes Beratender Ingenieure gefolgt. Nicht folgen konnten wir dem Wunsch des VBI, Hochschultätigkeit und Nebentätigkeiten von Freischaffenden gesetzlich strenger zu regeln. Hierzu verweisen wir auf die Prüfung im Rahmen der Nebentätigkeitsgenehmigung für Hochschulbedienstete.
Die CDU-Anträge zu §§ 2 und 9 sind im Rahmen der Ausschussberatung einstimmig aufgenommen worden.
Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf gern zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit einer investitionshemmenden Mietrechtsreform und einer von Rot-Grün eifrig geschürten Diskussion über eine weitere Schwächung der Wohneigentumsförderung im Rahmen der jetzt laufenden Diskussion über die Altersvorsorge und bei der Neubauförderung signalisiert die Regierung Schröder in Berlin, im nächsten Jahr ihren WohnungsbauAbbaukurs sogar noch zu verschärfen. Ich mache darauf aufmerksam, dass das deutsche Bauhauptgewerbe, dessen Auftragslage zu 55 % von den Wohnungsbauinvestitionen abhängt, Ende des dritten Quartals 107.000 weniger Beschäftigte als im Vergleichszeitraum des vorigen Jahres verzeichnete. Alle Verbände übrigens auch die Bauministerkonferenz vom letzten Wochenende - haben die CDU in ihrer Grundhaltung bestärkt, dass die Wohneigentumsbildung, die für einen großen Teil der Bevölkerung neben der Rentenversicherung das Rückgrat der privaten Altersvorsorge
darstellt, nicht durch wettbewerbsverzerrende Strategien von Rot-Grün an den Rand gedrängt werden darf.
Jetzt komme ich zu den Zahlen in Schleswig-Holstein. Die sind nämlich, um mit den Worten meines Fraktionsvorsitzenden zu sprechen, grottenschlecht: In den ersten zehn Monaten des Jahres 2000 genehmigten die Baubehörden in Schleswig-Holstein den Bau von 11.200 Wohnungen, ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr von mehr als 25 %. Im Geschosswohnungsbau wurde das niedrige Vorjahresergebnis mit 2.300 Wohnungen sogar um 46 % unterschritten.
Und was macht der Innenminister? Er agiert mit einem stark reduzierten Wohnungsbauprogramm und nutzt nicht die Möglichkeit einer Schwerpunktförderung beim Eigenheimbau. Mehr als 2.000 öffentlich geförderte Mietwohnungen stehen nach Angaben des Mieterbundes leer. Dennoch ist die Nachfrage nach Mitteln der Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau für Familien mit Kindern weiterhin stark. - Das, meine Damen und Herren, ist die wohnungspolitische Lage.
Deshalb fordere ich Sie auf, Herr Minister, einen deutlichen Akzent für die Eigentumsförderung beim Wohnungsbauprogramm zu setzen, das Sie ja demnächst vorlegen werden. Tun Sie etwas für die Bauwirtschaft in Schleswig-Holstein, tun Sie etwas für die Familien, die jetzt bauen möchten!
Mit der kleinen Novellierung zur Fehlbelegungsabgabe wollen Sie nun etwas für Mieter und Wohnungsunternehmen tun. Im Spannungsfeld zwischen Gerechtigkeit, Wohnumfeld und Wohnungsmarkt ist die Fehlbelegungsabgabe zurzeit in der Diskussion. Hamburg hat den Einstieg in den schrittweisen Ausstieg beschlossen, Baden-Württemberg wird zum Jahreswechsel die Fehlbelegungsabgabe um 50 % reduzieren. Die viel zu hohen Verwaltungskosten bei der Investitionsbank stehen immer noch in einem krassen Missverhältnis zum Nettoergebnis. Ob die angepeilte Verwaltungskostensenkung durch Entzerrung der Leistungsstichtage wirklich ein Schritt nach vorn ist, soll die Ausschussberatung ergeben. Für gut erachten wir die Vorselektion der Wohngeldempfänger zur Verwaltungsvereinfachung.
Eine merkwürdige Regelung ist Ihr Vorschlag für eine Härtefallklausel. Ich kann mir durchaus Sonderfälle vorstellen, wo ein Umzug für die Person unzumutbar wäre. Das Vorliegen einer schweren Krankheit wäre für mich solch ein Fall, der eine derartige Ausnahme zulassen würde. Herr Minister Buß, hier müssen Sie noch Überzeugungsarbeit leisten, damit nicht der Verdacht aufkommt, dass dies das geöffnete Tor für Gefälligkeitsentscheidungen ist - ein wichtiger Punkt auch für die CDU. Zudem wäre der zusätzliche Verwaltungsaufwand eindeutig darzulegen.
Der Vorschlag zur Vermeidung von Überabschöpfung ist eine alte Forderung der Wohnungswirtschaft und wird hier richtigerweise aufgegriffen. In der Ausschussberatung werden wir vor dem Hintergrund eines sinkenden Bestandes an Sozialwohnungen und eines entspannten Wohnungsmarktes kritisch alles auf den Prüfstand zu stellen haben. Die CDU-Fraktion wird deshalb ergebnisoffen in diese Beratung einsteigen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Englisch in der Grundschule - der Bericht, der gegeben wurde, basiert auf einem interfraktionellen Antrag und gibt einen Überblick über Angebot und Zukunft des Fremdsprachenunterrichts hier in Schleswig-Holstein. Die Ministerin hat es ja gesagt, der Bundesvergleich am Ende des Berichts zeigte sehr deutlich, dass Schleswig-Holstein hinsichtlich des Erwerbs von Fremdsprachenkompetenz in der Grundschule leider das Schlusslicht bildet. Diese rote Laterne müssen wir im Interesse unserer Kinder schnellstens wieder loswerden.
Englisch wandelt sich immer mehr von einer Fremdsprache zu einer Umgangssprache, besonders hier in Europa.
Dies erfordert eine frühere Begegnung von Schülerinnen und Schülern mit Englisch als bisher. Während andere Bundesländer bereits bei der Einführung des verbindlichen Englischunterrichts sind, befindet sich Schleswig-Holstein - das hat die Ministerin auch zum Ausdruck gebracht - immer noch in der Prüfphase. Hier in Schleswig-Holstein gibt es bereits sehr viele Beispiele für die hohe Akzeptanz der Eltern und Lehrer für die Einführung des Englischunterrichts.
Da gibt es nicht nur eine Akzeptanz, sondern auch ein massives Drängen und Fordern, dass die Politik hier die notwendigen Entscheidung herbeiführt. Deshalb ist
es unerklärlich, dass diese Landesregierung immer noch zögert. Das ist für uns unverständlich.
Vor diesem Hintergrund gibt es im Lande viele Elterninitiativen, die in Form unterschiedlicher Modelle Englischunterricht außerhalb des regulären Stundenplanes organisieren und auch finanzieren. Das zeigt sehr deutlich, dass Schleswig-Holstein erheblichen Nachholbedarf hat. Wir begrüßen die Arbeit dieser Initiativen. Aber angesichts des Gebots, flächendekkend Chancengerechtigkeit herzustellen, ist es wichtig, eine schulpolitische Entscheidung über die Zukunft des Englischunterrichts an schleswig-holsteinischen Grundschulen zu treffen.
Die Landesregierung setzt zurzeit auf das Konzept der freiwilligen Begegnung mit der ersten Fremdsprache in Form von zehn- beziehungsweise fünfzehnminütigen Einheiten ab der dritten Klasse. Im Bericht wird über eine Weiterentwicklung des Konzepts durch eine Kommission, die bereits seit Oktober 2000 tagt, nachgedacht. Sie kündigen an, bis zum Schuljahr 2004/05 die Fremdsprachenbegegnung flächendeckend in Schleswig-Holstein einzuführen. Das zeigt, dass wir nicht besonders früh und schnell mit der Einführung von Englisch und weiteren Fremdsprachen hier in Schleswig-Holstein begonnen haben.
Die CDU hat ein anderes Konzept und bringt es heute mit dem Antrag hier auch ein. Wir befürworten die Einführung von Englisch als ordentliches Unterrichtsfach ab der dritten Klasse an allen Grundschulen des Landes. Deshalb haben wir ein Zwei-Phasen-Modell entwickelt, dass genügend Vorbereitungszeit für die erforderlichen Änderungen in den Lehrplänen, in der Lehreraus- und fortbildung und in der Erstellung von Unterrichtsmaterialien vorsieht. In der Phase I sollen innerhalb von drei Jahren freiwillige Angebote auf der Grundlage ganzer Unterrichtsstunden ausgeweitet werden. Während dieser Zeit sind die organisatorischen Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung von Englisch als erster Fremdsprache und ordentlichem Unterrichtsfach zu treffen.
In der Phase II wird Englisch ab dem Schuljahr 2003/04 als ordentliches Unterrichtsfach eingeführt. Der Lehrerbedarf ist im Zuge der Lehrerbedarfsplanung - die ja in Vorbereitung ist - sicherzustellen.
- Das haben wir ausgerechnet. Die CDU ist gern bereit, diese Diskussion mit Ihnen zu führen. Und auf die
Lehrerbedarfsplanung warten wir. Die wird ja jetzt von der Regierung geliefert werden müssen,
und zwar ausreichend für die Schüler in SchleswigHolstein. Frau Heinold, es wäre schön, wenn Sie da mitmachen.
Die CDU ist über das zögerliche Vorgehen der Landesregierung besorgt.
Das wird auch aus den Beiträgen von Frau Heinold immer deutlicher. Durch den ganzen Bericht zieht sich wie ein roter Faden das fiskalische Argument: Kein Geld und deshalb kein Englischunterricht.
Aber so kann es nicht weitergehen. Ich hoffe, dass die heutige schulpolitische Debatte den nötigen Anschub für zukunftsfähigen Fremdsprachenunterricht in Schleswig-Holstein gibt. Wir beantragen die Ausschussüberweisung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Reinhard Sager wurde schon ganz nervös, als er von Frau Gröpel immer so scharf angeguckt wurde.
Lieber Herr Bauminister Buß, ich weiß nicht, wie Sie es empfunden haben, als Sie den heute zu diskutieren
den Antrag gesehen haben. Ich jedenfalls fragte mich: Was wollen meine roten und meine grünen Kollegen mit diesem Antrag erreichen?
In Berlin und in Kiel haben Sie Mehrheiten, die es Ihnen erlauben, Ihre jeweiligen Koalitionsverträge im Bereich Wohnungsbau über die Gesetzgebung umzusetzen. Aber nun scheint Sand im Getriebe zu sein. Fraktionen und Regierung scheinen nicht mehr zusammen -, sondern gegeneinander zu arbeiten.
Es scheint ein Klima von Misstrauen zu herrschen.
Deshalb empfinde ich den heute vorgelegten Antrag auch als eine einzige Misstrauenserklärung gegenüber den eigenen Regierungen in Kiel und Berlin.
Die von Ihnen gestützten rot-grünen Kabinette scheinen sich wohl von bisher sicher geglaubten Positionen verabschieden zu wollen. Deshalb ist ihr Misstrauen natürlich berechtigt, für mich aber auch Anlass genug, die Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen auf Bundesebene in den letzten Jahren einmal aufzuzeigen. 1993 nämlich betrug der Beitrag des Bundes noch fast 4 Milliarden DM. 1998, im letzten Jahr der CDU/CSU-geführten Bundesregierung, standen noch 1,35 Milliarden DM zur Verfügung. Die rot-grüne Koalition reduzierte auf 1,1 Milliarden, dann auf 600 Millionen DM und im Haushaltsentwurf 2001 auf die gesetzliche Mindesthöhe von 450 Millionen DM.
Dieses Vorgehen ist ein einziger wohnungspolitischer Skandal.
Rot-Grün ist nun am Tiefpunkt ihrer gebrochenen Wahlversprechen angekommen.
Ich möchte auch gern auf die Zweckbindung der Rückflussmittel eingehen. Der drastische Rückgang der bundeseigenen Fördermittel wirft die Frage nach einem Verstoß gegen § 20 II. Wohnungsbaugesetz auf, da inzwischen - dank hoher Verpflichtungsrahmen aus der Regierungszeit der CDU/CSU - jetzt mehr Mittel zurückfließen, als für den sozialen Wohnungsbau aufgewendet werden.
Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben wird sich in den kommenden Jahren noch weiter öffnen. Rot-Grün hat es somit geschafft, die soziale Wohnungsbauförderung zu einer Gewinnquelle zu machen. Sie machen keine soziale Politik mehr. Sie haben nämlich vor der Bundestagswahl eine Verstärkung des Bundesanteils versprochen.
Sie brechen heute massiv ihre Wahlversprechen und machen jetzt sogar noch Kasse.
Bis zur Mitte der Legislaturperiode, also im Sommer, blieb die Bundesregierung den Beweis einer integrierten Wohnungs- und Städtebaupolitik schuldig. In diesen Wochen beginnen die rot-grünen Koalitionsfraktionen erstmals, sich der Notwendigkeit zur Reform des sozialen Wohnungsbaus zu erinnern. Angesichts der aus den Fünfzigerjahren stammenden gesetzlichen Grundlagen ist die Reform auch überfällig. Aber sie hätte bereits Anfang 1999 in Kraft treten können, wenn die Gesetzesvorlage des damaligen Bauministers Töpfer nicht auf eine politisch-wahltaktisch motivierte Blockadehaltung der SPD-regierten Länder gestoßen wäre.
Statt zügig nach der Bundestagswahl eine neue Gesetzesinitiative anzugehen, hat die neue Bundesregierung mittlerweile den Stellenwert des sozialen Wohnungsbaus herabgesetzt und die Voraussetzungen für eine Einbettung der Reform in eine integrierte Wohnungsund Städtebaupolitik schrittweise verschlechtert.
Auf das Herunterschrauben der Mitfinanzierung auf das gesetzliche Mindestniveau bin ich bereits eingegangen. Zusätzlich sind die steuerlichen Förderbedingungen des Mietwohnungsbaus rückwirkend teilweise abgebaut worden. Investitionshemmende Eingriffe in die Spielräume beim Vermietungsertrag über eine Mietrechtsreform sind von der Bundesregierung in die Diskussion gebracht worden.
Der in der Förderung des sozialen Wohnraums angestrebte besondere Stellenwert des selbst genutzten Wohneigentums erscheint durch den stufenweisen Abbau der Eigenheimzulage wie durch die drastische Kürzung der Bundesmittel beim sozialen Wohnungsbau, bei dessen Förderung Eigentumsmaßnahmen immer wichtiger werden, gefährdet. Bayern fördert zu 75 % nur Eigentumsmaßnahmen,
Baden-Württemberg zu 95 %. Wir haben es nach vielen, langen Diskussionen geschafft, dass wir in Schleswig-Holstein endlich bei 50 % sind.
Die stärkere Gewichtung der Bestandsförderung, eine der unumstrittenen Zielsetzungen einer Reform der sozialen Wohnraumförderung, wird durch den Wegfall der Geltendmachung als Vorkosten wie der Verteilung von Erhaltungsaufwand auf mehrere Jahre erheblich behindert.
Der finanzielle Start des Programms „Soziale Stadt“, über das wir schon öfter gesprochen haben, ging in Wahrheit zulasten der sozialen Wohnungsbauförderung.
Fazit: Zur Mitte der Legislaturperiode in Berlin ist ganz klar: Trotz weiterhin sinkender Beschäftigungszahlen im Baugewerbe und trotz sinkender Zahl der Bauanträge setzt Rot-Grün keine Impulse für die Ankurbelung der Wohnungswirtschaft.
Die Abschaffung des Bauministeriums hat zu einem Verlust des politischen Gewichts der Wohnungs- und Städtebaupolitik geführt.
Über die Ausgestaltung des Landeswohnungsbauprogramms wird ebenfalls noch heftig gerungen. Deswegen ja heute auch der Antrag. Die Bedarfsprognosen sind in den letzten Jahren sehr zögerlich den realen Verhältnissen angepasst worden.
Die bereitgestellten Mittel für den Geschosswohnungsbau liegen brach. Eine Umschichtung zugunsten der Eigentumsbildung kann eher und kräftiger erfolgen - das ist die Auffassung der CDU.
Der Wohnungsmarkt ist zurzeit sehr entspannt. Dennoch gibt es einige kleine Inseln, auf denen es sich lohnt vereinzelt, Geschosswohnungsbau zu machen, sei es im Bereich Kraftgürtel Hamburg oder auch auf einigen Inseln, die dafür noch infrage kommen, Heinz Maurus!
In den letzten vier Jahren hat sich die Zahl der geförderten Wohneinheiten in Schleswig-Holstein halbiert. 2.400 Wohneinheiten sollen in diesem Jahr erreicht werden. Ich bin interessiert, ob der Minister das
gleich bestätigen kann. Zurzeit sieht es nach meiner Auffassung nicht danach aus.
Wie Hohn klingt die Formulierung im rot-grünen Antrag, „dem massiven Auslaufen der Belegrechtsbindungen im Mietwohnungsbau gilt es, entgegenzuwirken“. Sie haben zurzeit einen Bestand von 80.000 Sozialwohnungen. Wenn jedes Jahr 5.000 Belegbindungen herausfallen, schaffen Sie es mit Ihren jetzigen Programmzahlen nicht, den Abgängen irgendetwas entgegenzusetzen. Das ist Augenwischerei. Da müssten Sie schon wesentlich stärker programmatisch eingreifen. Aber das tun Sie nicht.
Die CDU bekennt sich zur verstärkten Eigentumsförderung,
- ja, aha! - wobei wir auch die neuen Richtlinien mit der individuellen Zinsanpassung sehr kritisch sehen, denn damit werden auch Fallen für zukünftige Wohnungsinhaber aufgestellt, denen sie manchmal nicht entrinnen können.
Und bürokratische Hemmnisse sorgen dafür, dass das Wohnungsprogramm so, wie es jetzt besteht, nicht optimal abgerufen wird.
Wir machen uns also dafür stark, dass verstärkt das Eigentum gefördert wird. Auf diese Weise werden auch Mietwohnungen frei und damit wird die Situation für Haushalte mit Problemen beim Zugang zum Wohnungsmarkt insgesamt verbessert.
Wir unterstützen ausdrücklich die Gruppenselbsthilfemaßnahmen des Deutschen Siedlerbundes und anderer Träger und setzen uns für ein ausreichendes Kontingent hierfür ein. - Vielleicht kann der Herr Minister auch darauf eingehen, wie es in diesem Jahr mit dem Kontingent des Deutschen Siedlerbundes aussieht und ob er bereit ist, da noch etwas zu tun.
Die CDU bekennt sich zur Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus, ausgerichtet an den in unserem Antrag formulierten Leitlinien.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.