Ulrich Schippels

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte an meinen Vorredner anschließen. Es ist selbstverständlich, dass auch wir als DIE LINKE das zivilgesellschaftliche Engagement fördern wollen. Das Ehrenamt gehört dabei an die erste Stelle. Das Ehrenamt ist wichtig für die Menschen, die es selbst ausüben. Das gilt vor allem für Jugendliche, die sich engagieren und sich dadurch selbst und in der Gruppe entwickeln. Es ist natürlich auch wichtig für die Gesellschaft. Deswegen werden wir diesen Resolutionsantrag mit unterstützen.
Es wurde schon auf die leider nicht auf unser Ehrenamt Rücksicht nehmende EU und auf unsere Initiativen, hier eine Umsteuerung zu erreichen, hingewiesen. In der Tat kann es nicht sein, dass Menschen das Ehrenamt aufgrund dieser EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht ausüben können. Wir finden es auch richtig, dass das Ehrenamt stärker entschädigt wird als bisher. Vor allem wollen wir, dass es eine entsprechende steuerliche Würdigung erfährt.
Wenn wir mit den Ehrenamtlern diskutieren, dann sehen wir, dass sie aufgrund der Bürokratie, die durchaus auch in Schleswig-Holstein zu finden ist, Probleme haben. Insofern finden wir es sehr gut, wenn jetzt gesagt wird, man wolle über das Internet eine zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Ehrenamt einrichten, um den ehrenamtlich Tätigen vor Ort bei ihrer Arbeit zu helfen.
An dieser Stelle möchte ich noch einige kritische Anmerkungen machen. Leider gibt es die Tendenz, dass sich der Staat aus vielen gesellschaftlich wichtigen Bereichen zurückzieht. Hier müssen andere ehrenamtlich einspringen. Ich finde, das Ehrenamt sollte kein Lückenbüßer dafür sein, dass der Staat seinen sozialen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wir sehen das zum Beispiel in Kiel bei den Büchereien.
- Ich weiß, Herr Fischer. Wir hatten das Thema schon. Hier müssen Ehrenamtliche zum Teil das übernehmen, was die Stadt nicht mehr leisten kann. Vor Kurzem war ich bei der Kieler Tafel. Hier sehen wir das Engagement von ehrenamtlich Tätigen. Es gibt viele Menschen, denen aufgrund der sozialen Situation und der Tatsache, dass Hartz IV nicht zum Leben reicht, durch Ehrenamtliche dabei geholfen werden muss, über die Runden zu kommen. Ich glaube, das ist eine gesellschaftliche Verant
wortung des Staates. Das Ehrenamt ist zwar wichtig, aber es ist auch problematisch, wenn der Staat die notwendigen Aufgaben nicht erfüllt.
Noch eine kritische Anmerkung zu der Positionierung, die wir heute durch unsere Stimme mit verabschieden. Ich glaube, die Resolution ist zu einseitig auf die Ehrenamtsbereiche ausgerichtet, die eine monetäre Kompensation finden. Zu Punkt zwei sage ich: Es ist gut, wenn es eine bessere steuerund sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Ehrenamtsentschädigungen gibt. Die meisten ehrenamtlich Tätigen in unserem Land erhalten aber keine Entschädigung. Ich denke, dass deren Interessen hier ein bisschen zu kurz kommen und dass die Interessen der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die durchaus entschädigt werden, etwas zu sehr im Vordergrund stehen.
Wir haben sehr oft über das Ehrenamt diskutiert. Es entsteht der Eindruck, als seien wir alle für das Ehrenamt und als sei in Schleswig-Holstein alles gut. Ich sehe das aber ein bisschen anders. Herr Tietze hat es schon erwähnt: Ehrenamtlichkeit braucht auch Hauptamtlichkeit. Damit die ehrenamtlich Tätigen in ihrem Bereich vernünftig wirken können, brauchen sie hauptamtliche Unterstützung. In diesem Kontext muss ich sagen: Das, was die Landesregierung mit ihren Kürzungsbeschlüssen im Rahmen des letzten Doppelhaushalts gemacht hat, war ein Schlag ins Gesicht für alle ehrenamtlich Tätigen.
Dies gilt für die Kürzungen beim Dachverband, bei der kulturellen Jugendbildung und für Kürzungen im Bereich des Landesjugendrings, der Jugendverbände oder auch der überregionalen Träger. Ehrenamt braucht Hauptamtlichkeit. Daher werden wir dafür eintreten, dass die Kürzungen in diesem Bereich, die dem Ehrenamt den Boden entziehen, zurückgenommen werden.
Vielen Dank. - Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Walter Jens hat einmal gesagt sinngemäß -: Den Zustand einer Gesellschaft erkennt man daran, wie die Gesellschaft mit den schwächsten ihrer Mitglieder umgeht. Zweifelsohne gehören die Kinder zu den Schwächsten dieser Gesellschaft.
Fakt ist auch: Ein Jahr nach dem Start des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets erreichen dessen Leistungen die berechtigten Kinder und Jugendlichen nur teilweise. In Schleswig-Holstein etwa leben 115.000 anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, darunter 70.000 in Bedarfsgemeinschaften mit Leistungsbeziehern aus Hartz IV. Schon allein das sind erschreckende Zahlen.
Der gegenwärtige Stand besagt, dass rund 60 % der Berechtigten Anträge gestellt haben. Umgekehrt bedeutet das auch, 40 % wurden immer noch nicht erreicht. Die Gründe dafür liegen vor allem in den bürokratischen Hürden, die mit der Antragstellung verbunden sind, und sie liegen in einer mangelnden Angebotsstruktur. Das gilt insbesondere für die Teilhabeleistungen. Der eigentlich bestehende Anspruch der Kinder auf Teilhabeleistungen geht überall dort ins Leere, wo Angebote gar nicht bestehen oder aber - wie im ländlichen Raum - für Kinder nicht erreichbar sind.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat eine Auswertung vorgenommen, die sich auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit stützt. Die Auswertung kommt zu dem Schluss, dass das Bildungs- und Teilhabegesetz in seiner derzeitigen Form aufgrund der verwaltungsaufwendigen Struktur ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Den hohen bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung kritisiert übrigens auch die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten.
Die Praxis der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets selbst macht die schweren Konstruktionsfehler deutlich. Mit diesem Paket lässt sich nicht sicherstellen, was das Verfassungsgerichtsurteil vom Februar 2010 gefordert hat, nämlich ein menschenwürdiges Existenzminimum, zu dem auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft gehört.
Das Flächenexperiment Bildungs- und Teilhabegesetz über Gutscheine für Sachleistungen ist gescheitert und muss so schnell wie möglich beendet werden. Das ist nicht so, weil DIE LINKE das sowieso
immer schon gesagt hat, sondern weil das im Interesse der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen liegt, die heute vielmals leer ausgehen.
Man kann das Problem lösen, indem man von der Gutscheinlösung zu einer merklichen Erhöhung der Kinderregelsätze übergeht. Der bessere Weg ist allerdings, eine Kindergrundsicherung als eigenständiges soziales Sicherungssystem für alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Kinder einzuführen.
Kinderarmut ist eine der sozialen Herausforderungen des Jahrzehnts. Die bisherigen sozialstaatlichen Antworten dazu haben leider nichts daran geändert. Insbesondere Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag sind in der gegenwärtigen Form zur Verhinderung von Kinderarmut unzureichend und dringend reformbedürftig. Deshalb bekennt sich DIE LINKE zur Idee einer individuellen und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung als eigenständiges soziales Sicherungssystem für alle in der Bundesrepublik lebenden Kinder.
Den Zustand einer Gesellschaft erkennt man daran, wie die Gesellschaft mit denjenigen umgeht, die die schwächsten in ihr sind. Das ist auch mein Credo. Ich möchte Ihnen heute noch einmal eins ins Stammbuch schreiben: Wir haben ja die Schuldenbremse in unserer Landesverfassung verankert. Es wird immer wieder gesagt, wir müssten auch im sozialen Bereich und im Bildungsbereich kürzen, wir müssten vielleicht auch bei den Kitas kürzen, weil die Verfassung das vorschreibe. Bevor Sie klatschen, möchte ich Sie daran erinnern, dass auch das Sozialstaatsgebot in der Bundesrepublik Deutschland und in Schleswig-Holstein Verfassungsrang hat.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Herr Herbst, Wahlfreiheit! Wissen Sie, ich kenne sehr viele Eltern hier in Kiel, die nicht die Wahlfreiheit haben, ihre Kinder in die Kita oder in die Krippe zu schicken, weil sie tatsächlich das Geld dafür nicht haben,
weil sie das Geld nicht haben und weil es nicht genug Plätze gibt. Da sollten Sie ansetzen; das wäre der Punkt, wenn man von Wahlfreiheit redet. Darüber müssen wir diskutieren. Das Betreuungsgeld ist natürlich der falsche Weg. Das ist ganz klar.
Ich möchte Ihnen noch einmal sagen: Alle pädagogischen Konzepte sagen, dass es sehr wichtig ist, dass Kinder möglichst schon im frühen Alter frühkindliche Bildung gemeinsam mit Gleichaltrigen erhalten, dass sie soziales Verhalten und auch ansonsten vernünftiges Verhalten gemeinsam lernen, und zwar in der Kita oder auch in der Krippe.
Ja.
- Ich habe heute nur die KN gelesen.
Das ist das letzte Zitat, dann bin ich am Ende.
„Das Bekenntnis zum dänischen Volkstum und zur dänischen Kultur ist frei. Es darf von Amts wegen nicht bestritten oder nachgeprüft werden.“
Bitte lesen Sie sich das noch einmal durch, und entschuldigen Sie sich endlich einmal für das, was Sie gesagt haben!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Welchen Stellenwert das Land der Krankenhausfinanzierung in der Vergangenheit zugemessen hat beziehungsweise jetzt zumisst, sieht man übrigens hier um die Ecke auch am UKSH. Schauen Sie sich einmal dort die bauliche Substanz an. Dass wir überhaupt über den baulichen Masterplan diskutiert haben, ist das Versagen der Politik schon seit mehreren Jahrzehnten.
Ich möchte aber jetzt zu diesem Bericht zur Krankenhausfinanzierung kommen. Es gibt ja jetzt dieses neue Modell der Finanzierung von Einzelprojekten aus dem Zweckvermögen Wohnraumförderung der Investitionsbank. Das bedeutet die Fortführung der Investitionen im Krankenhausbereich „auf einem um 20 % abgesenkten Niveau gegenüber den Investitionen der vergangenen Jahre“. 20 % weniger Investitionen, und da sagen Sie, das sichert die Zukunft der Krankenhäuser! Meiner Meinung nach ist es schlicht und einfach ein großer Schwindel. Sie selbst sagen ja, dass die Kosten im Gesundheitssystem eher steigen, und gleichzeitig senken Sie die Investitionen im Krankenhausbereich. Das geht nicht zusammen.
Dann wird natürlich wie immer mit der schwierigen Finanzsituation des Landes argumentiert. Ich habe auch bei Frau Sassen gehört: Wir müssen den Landeshaushalt entlasten. Mit dieser Argumentation verweigern Sie Geld für Bildung und auch für soziale Gerechtigkeit.
Meine Damen und Herren von den Grünen, nicht zuletzt die Steuersenkung für Vermögende, übrigens auch für die Besitzer von Mövenpick, Herr Stegner, hat die Unterfinanzierung der öffentlichen Hände in Deutschland zu einem strukturellen Problem gemacht. Der Anteil der Schulden von Bund, Ländern und Kommunen, die auf die Steuersenkung der damaligen rot-grünen Bundesregierung zurückgeführt werden können, beträgt 400 Milliarden €. Die Schulden von heute - das wissen Sie sind die nicht gezahlten Steuern der Besserverdienenden von gestern.
Wir sagen dagegen, meine Damen und Herren: Wer sich für die Zukunft des Landes einsetzt - dazu gehört auch die Krankenhausfinanzierung -, der muss
sich auch dafür einsetzen, dass diese Zukunft finanziert wird. Deshalb haben wir unsere Konzepte vorgelegt. Unsere Schuldenbremse ist die Vermögensteuer.
Jetzt zurück zur Krankenhausfinanzierung. Sie, meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb, versuchen durch dauernde Wiederholungen im Bericht die Unterfinanzierung des Landeshaushalts als Zukunft zu verkaufen.
Ein paar Beispiele aus dem Bericht. Auf Seite 4 steht:
„Davon entfallen 40 Millionen € auf die Förderung von Einzelinvestitionen...“
Auf Seite 6 das Gleiche noch einmal in Grün:
„… der Investitionsbank Schleswig-Holstein in Höhe von 40 Millionen € jährlich getreten.“
Auf Seite 7 steht:
„… auf 40 Millionen € jährlich ein Gesamtvolumen …“.
Auf Seite 9:
„Jährlich geplantes Investitionsvolumen von 40 Millionen € für Einzelbaumaßnahmen …“
Auf Seite 10:
„Die Höhe der künftig zur Verfügung stehenden Fördermittel für Krankenhauseinzelbaumaßnahmen wurde konstant auf jährlich 40 Millionen € festgelegt.“
Dann noch einmal auf Seite 10:
„Das neue Finanzierungsmodell ermöglicht eine konsequente Planungssicherheit hinsichtlich des gleichbleibenden Ansatzes von 40 Millionen € für Einzelinvestitionen...“
Das geht so weiter. Überall findet man eigentlich nur diese Zahl. Das zieht sich durch den ganzen Bericht.
Kein Wort ist dort zu finden über die grassierende Unterfinanzierung. Kein Wort ist dort zu finden über das Problem, dass in der Wohnraumförderung durch Abzug der Mittel erzeugt wurde. Das sehen wir ein bisschen anders als Sie, Frau Heinold. Das ist schon ein Skandal.
Kein Wort über die Folgen der Streckung der öffentlichen Investitionsmittel auf die gesamten Investitionen. Kein Wort vor allem auch über die Folgen für die Krankenhausfinanzierung selbst. Der Bericht gibt keine Antwort auf die drängenden Fragen.
Welche Folgen entstehen denn für die Krankenhauslandschaften infolge der unterschiedlichen Investitionen der Krankenhäuser? Welche Folgen hat das für die Krankenhausversorgung in der Fläche? Meine Damen und Herren, die zunehmende Privatisierung des Gesundheitswesens, die DIE LINKE immer abgelehnt hat - Gesundheit ist nämlich keine Ware, sondern ein Grundrecht -,
findet ihren Niederschlag im Bericht selbst. Warum denn muss man dem privaten Krankenhauskonzern Helios eine Baumaßnahme zur Aufhebung des Flurpflegekonzepts in Höhe von 900.000 € zahlen? Warum muss man dem privaten Krankenhauskonzern Asklepios für die Erweiterung eines Bettenhauses, für die Verlagerung der Intensivstation 7 Millionen € zahlen? Warum muss die private Vitanas-Klinik Geesthacht mit 1,9 Millionen € subventioniert werden?
Meine Damen und Herren, Herr Heinemann hat es ja schon angedeutet: Hier werden öffentliche Gelder in die Taschen von Privatinvestoren geleitet. Hier wird deutlich, dass Private im Gesundheitssystem nur Geld verdienen können, wenn es denn politisch dort hingeleitet wird.
Aber, Herr Heinemann, Ulla Schmidt lässt grüßen. Das ist nämlich das Ergebnis einer falschen Gesundheitspolitik, die von Rot-Grün eingeleitet worden ist.
Nein, danke. - Dazu kommt noch Folgendes: Während es im Bereich der öffentlichen Krankenhäuser praktisch keine ohne Tarifbindung gibt, sind es im privaten Bereich ein Viertel aller Träger, die keine Tarifbindung haben, und nach dem TVöD zahlen 85 % aller öffentlichen Kliniken, aber nur 14 % der
privaten. Daraus folgen unmittelbar auch staatliche Mindereinnahmen aufgrund geringerer Steuer- und Sozialabgaben.
Warum ist die vernünftige Finanzierung einer Krankenhausversorgung für uns unverzichtbar? Wir stehen für eine Krankenversorgung für alle. Wir wollen nicht, dass Krankenversorgung eine Frage der Größe des Geldbeutels ist. Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, gehen aber leider mit großen Schritten diesen falschen Weg. Sie wollen privatisieren. Ihre Strategie ist es letztlich, sich in der Unterfinanzierung einzurichten, und das ist falsch. Das führt dazu, dass jetzt um 20 % abgesenkte Investitionen getätigt werden. Was ist das für ein Signal, meine Damen und Herren? Wir haben das große Geld, um große Vermögen zu sichern. Wir unterstützen die Banken mit Milliarden, aber wir haben kein Geld für Krankenhäuser und für Zukunftsinvestitionen. Das wird sich hoffentlich bald ändern.
Herr Minister, Sie haben mich doch noch einmal dazu motiviert, hier ans Pult zu gehen. Ursprünglich wollte ich auf den Kollegen Wolfgang Baasch eingehen. Die halbe Rolle rückwärts zu machen, nämlich zu sagen, wenn über 50 % derjenigen, die zwischen 60 und 64 Jahre alt sind, Arbeit haben, dann machen wir die Rente ab 67, bedeutet auf der anderen Seite, dass die Minderheit, nämlich diejenigen, die keine Arbeit finden, tatsächlich mit Rentenabschlägen von 14,5 % belegt wäre. Das ist deshalb nicht unbedingt der goldene Weg, den Sie da gefunden haben.
- Das ist nicht einfach, sondern das ist die Realität für viele Menschen, lieber Wolfgang Baasch.
Ich bin aber tatsächlich hier noch einmal aufgrund der Äußerung von unserem sehr geehrten Minister Garg ans Mikrofon gegangen, der gesagt hat, dass auch Abgeordnete der LINKEN schon älter sind und deshalb vielleicht in den Vorruhestand oder die Rente eintreten müssten. Dann gucke ich mir einmal unser Ministergesetz in Schleswig-Holstein an und auf die Regierungsbank. Wenn das so wäre ausgehend von Ihrer Logik, Herr Garg - dann müsste diese Regierungsbank schon etwas leerer sein, als sie es jetzt ist.
Wir wissen ja, ab wann es Rentenansprüche für Ministerinnen und Minister gibt. Insofern ist dieser Vergleich natürlich absoluter Quatsch. Das war von Ihnen eine rhetorische Floskel, die mit der Realität überhaupt nichts zu tun hat. Wir sagen ja nicht, dass die Menschen mit 65 tatsächlich zwangsweise in Rente geschickt werden sollen, sondern wir wollen flexible Übergänge schaffen und den Menschen, die das wollen, ermöglichen, länger zu arbeiten.
Was allerdings nicht geht, ist, die Rente ab 67 vorzuschreiben und sich dann hinterher erst darüber Gedanken zu machen, wie wir dafür sorgen können, dass auch Ältere länger im Arbeitsprozess bestehen können.
Ein letztes Wort noch zu dem, was die CDU am Anfang gesagt hat, zu der Altersgerechtigkeit und der Aussage, wir müssten die Rente ab 67 machen, damit die Jüngeren nicht zu kurz kämen. Die Produktivität wird in den nächsten Jahren so weit wachsen, dass es durchaus möglich sein wird, den
zukünftigen Reichtum in dieser Gesellschaft gerecht zu verteilen. Ich sage Ihnen: Die Grenzen verlaufen nicht zwischen Jung und Alt, sondern sie verlaufen immer noch zwischen Oben und Unten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, ich wusste nicht, dass Sie vor mir reden. Sie haben davon geredet, dass Sie den Stab jetzt weitergeben. Wir sind glücklich darüber, dass wir dazu beigetragen haben, dass die Übergabe des Stabes an den nächsten Ministerpräsidenten oder die nächste Ministerpräsidentin ein bisschen früher stattfindet, als es eigentlich hätte geschehen sollen. Wir sind glücklich darüber, dass wir - sechs von 95 - es geschafft haben, durch unsere Klage vor dem Verfassungsgericht, die Wahlanfechtung, dafür zu sorgen, dass diese Legislaturperiode kürzer ist als ursprünglich geplant.
Zur Erinnerung für alle: Wir wissen, dass SSW und Grüne die Normenkontrollklage gemacht haben, aber gucken Sie sich noch einmal die Urteile an! Das Verfassungsgericht hat sich bei der Festlegung des Neuwahltermins eindeutig auf unsere Klage berufen.
Herr Ministerpräsident, wenn Sie von der ethischen Verantwortung reden, keine Schulden zu hinterlassen, dann gehört aus unserer Sicht auch dazu zu sagen: Es gibt eine ethische Verantwortung, dass wir keine maroden Schulen haben, in denen es durch die Decke regnet, es gibt eine ethische Verantwortung dafür, dass wir keine überfüllten Klassen haben, und es gibt eine ethische Verantwortung dafür, dass wir an unseren Schulen keinen Unterrichtsausfall haben. Herr Ministerpräsident, auch das gehört dazu.
Wenn ich mir das Ergebnis Ihrer Politik angucke, sehe ich jetzt in den neuesten Untersuchungen zur Entwicklung des Wirtschaftswachstums in Schleswig-Holstein, dass wir hinter den übrigen Bundesländern zurückbleiben. Auch das gehört zu Ihrer Bilanz, das ist Ergebnis Ihrer Politik. Dazu sagen wir Nein.
Zum Ergebnis Ihrer Politik gehört auch, dass der Sozialstaat preisgegeben worden ist. Sie haben eine Abrissbirne an den Sozialstaat angelegt. Auch da sind wir dagegen und sagen Nein.
Lars Harms hat zu Recht gesagt: Mit dieser Regierung ist kein Staat zu machen, und wir können keine konkreten Probleme lösen. Die Frage ist, wie es weitergeht. Insofern finde ich die Frage, ob man elf Tage vor der Neuwahl eine Aktuelle Stunde zu der Frage durchführt, ob die Regierung am Ende ist, ein bisschen humoristisch, zumal die SPD, als die Große Koalition - der Ministerpräsident hat darauf hingewiesen - Anfang 2009 zu Ende war, nicht auf die Idee gekommen ist, so eine Aktuelle Stunde zu fordern. Eigentlich hätte es heißen müssen, auch das hat der Genosse Callsen -
- Entschuldigen Sie, der Kollege Callsen hat recht, es hätte eigentlich heißen müssen: Ist die zukünftige rot-grüne Koalition schon am Ende? Meine Genossinnen und Genossen von der SPD - um die richtige Anrede zu verwenden -, wie wollen Sie nach dem 6. Mai soziale Politik durchsetzen, wenn Sie am Koalitionstisch sitzen mit der Eisernen Lady der Grünen, mit Monika Heinold, der Maggie Thatcher der Grünen?
Kommt denn die Beitragsfreiheit in der Kinderbetreuung? Kommt wenigstens das beitragsfreie dritte Kitajahr? Man müsse erst einmal sehen - heißt es bei den Grünen -, ob das bezahlt werde könne. Bekommen die Kommunen ihre 120 Millionen € zurück, die ihnen aus den FAG-Mitteln weggenommen wurden? In mehreren Etappen, vielleicht. Wird die Kürzung bei den Frauenhäusern zurückgenommen? Nur wenn genügend Geld da ist. Wenn ich die gemeinsame Debatte, die wir in Lübeck gehabt haben, richtig verstanden habe, wohl eher nicht, Frau Heinold.
Je näher wir an die Landtagswahl herankommen und je ernster die Gefahr wird, dass Wahlversprechen gehalten werden müssen, desto deutlicher werden die rot-grünen Finanzierungsvorbehalte.
Meine Damen und Herren, ich erinnere mich noch sehr gut an die Bundestagswahl 2005. Dort hat Franz Müntefering nach der Wahl Folgendes gesagt:
„Wir werden als Koalition an dem gemessen, was in Wahlkämpfen gesagt worden ist. Das ist unfair.“
Dazu muss man nicht viel sagen. Ich hoffe nur, dass Sie sich diesen Satz von Franz Müntefering nach dem 6. Mai nicht zu eigen machen werden. Ich möchte an dieser Stelle meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, was Sie hier gerade zum Blindengeld gesagt haben, Herr Stegner. Ich habe genau zugehört. Sie haben gerade gesagt: Wir waren dagegen, dass das Blindengeld „so drastisch“ gekürzt wird. Ich erinnere mich, wie wir gemeinsam bei der großen Demonstration auf dem Kieler Rathausplatz - noch vor der Kürzung des Blindengeldes - gestanden und Sie gesagt haben: Natürlich wird die Kürzung zurückgenommen. Jetzt rudern Sie schon vor der Wahl zurück. Ich fürchte, es wird zwar vieles anders werden, aber es wird nach dem 6. Mai nicht viel besser werden.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Zunächst ein kleines Wort an die Adresse des lieben Kollegen Arp. Dass Sie der SPD in diesem Landtag vorwerfen, dass sie den Anträgen der LINKEN nicht zustimmt, ist für mich wirklich eine neue Erfahrung. Das finde ich an dieser Stelle sehr interessant und sehr bemerkenswert.
Ansonsten muss ich sagen: Wir haben in dieser Legislaturperiode sehr oft über die ganze Thematik gesprochen. Ich habe noch einmal im Landtagsinformationssystem das Glücksspielgesetz und den Glücksspielstaatsvertrag eingegeben. Es gab über 300 Einträge. Ich hoffe, dass wir in der nächsten Legislaturperiode weniger Einträge haben, um dieses Glücksspielgesetz wieder zurückzunehmen.
Wenn ich jetzt die Ausführung von Herrn Heinold
- Frau Heinold, Entschuldigung - richtig gehört habe, dachte ich zuerst, ich müsste die Rede, die ich vorbereitet habe, umschreiben. Am Schluss haben Sie mich eines Besseren belehrt. Das geht eher in
die Richtung dessen, was Sie bisher gesagt haben, weil Sie eigentlich tatsächlich grundsätzlich eher für das Glücksspielgesetz sind und den Glücksspielstaatsvertrag sehr stark kritisieren. Ich kann Ihnen nur sagen: Man kann dieses Gesetz auch zurücknehmen und gleichzeitig den Rechten, die tatsächlich schon vergeben sind, Geltung verschaffen. Das eine schließt das andere nicht aus. Ich hoffe, dass uns das gelingen wird.
Ich möchte noch einmal etwas zu der Thematik sagen, weil bei der FDP die Wogen hochschlugen, als noch einmal inhaltlich über das ganze Gesetz diskutiert wurde. Erstens. Das wurde schon gesagt: Der Alleingang Schleswig-Holsteins ist einfach ein Affront gegen die anderen Bundesländer - ohne Wenn und Aber. Ich finde, es ist unbotmäßig für unser kleines Bundesland.
Das Zweite, bei dem Sie wirklich hochgegangen sind, war, als Sie gesagt haben, dass die Glücksspielsucht nicht gefördert wird. - Natürlich wird sie gefördert! Sie waren doch in den Ausschüssen. Sie haben doch die Anhörung mitbekommen. Sie haben doch den Bremer Professor gehört, der gesagt hat: Logischerweise wird es, wenn die Wahrnehmbarkeit des Angebots durch zusätzliche Werbung erhöht wird, auch mehr Anwenderinnen und Anwender und User geben, die das Glücksspielangebot wahrnehmen. Das bedeutet letztlich auch einen Anstieg der Glücksspielsucht.
Das Dritte, das ich überhaupt nicht verstehe, ist, warum das Land überhaupt so etwas macht. Glücksspiel ist kein Risiko für die Anbieter, sondern eine Lizenz zum Gelddrucken. Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass Sie von CDU und FDP sich für diese Lizenz zum Gelddrucken hergeben. Da reichen Fahrten nach Malta und nach Sylt, und schon stehen Sie Gewehr bei Fuß.
Herr Kubicki, ich möchte noch einmal auf die Rechtsdebatte eingehen, die Sie hier aufgebracht haben. Es ist in der Tat so, dass Glücksspiel bisher so, wie es von vielen Menschen betrieben wird, illegal ist, weil es nicht dem Glücksspielstaatsvertrag und nicht dem jetzt geltenden Recht in SchleswigHolstein und Deutschland entspricht.
In dieser Legislaturperiode nicht mehr, nein.
Herr Kubicki, ich habe mich gefragt, wie Sie darauf kommen. Wie kommen Sie darauf, diese Argumentation anzuführen und zu sagen, dass es dieses illegale Glücksspiel gibt und dass wir es aus der Illegalität holen müssen, weil es das sowieso gibt? Da habe ich mich immer gefragt, woher Sie das haben. Inzwischen weiß ich das. Inzwischen weiß ich das, weil wir jetzt eine Debatte mit den Piraten über das Urheberrecht haben. Da habe ich die Geschäftsführerin - Weisband heißt sie - gehört. Sie sagt: Hunderttausende Menschen laden sich die Musiktitel runter. Sind das alles Verbrecher? - Nein! Deswegen müssen wir das Urheberrecht entsprechend ändern.
Da haben Sie offensichtlich Ihre Argumentation her. Das ist genauso falsch wie das, was die Piraten formulieren.
Es ist wie bei dem Steuerabkommen mit der Schweiz. Verbrecher, Schwarzgeldsünder werden hofiert und aus der Illegalität geholt. Das Mittel dazu ist Kapitulation. Es gibt sogar noch eine Belohnung für die illegalen Taten.
Das, Herr Kubicki, ist Ihre Vorstellung von Recht und die der Piraten -, Ihre Vorstellung von einem Rechtsstaat. Unsere ist es nicht.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Das wäre auch gut gewesen, weil Frau Franzen ihre Rede dann wahrscheinlich nicht so gehalten hätte, wie sie sie gehal
ten hat. Frau Franzen, wenn Sie etwas zur Gegenfinanzierung hören wollen, verweise ich auf die Aussage Ihres finanzpolitischen Experten Herrn Koch in der vorletzten Finanzausschusssitzung. Er hat gesagt, dass wir im kommenden Doppelhaushalt ungefähr noch die Möglichkeit und Spielräume positiver Art von 300 Millionen € haben - so weit Herr Koch. Dann kommt noch die andere Interpretation der Notwendigkeit durch die Schuldenbremse hinzu - durch SPD, Grüne und SSW. Da kommen noch einmal ein paar Millionen € heraus. Es gibt also durchaus noch den einen oder anderen Euro, der irgendwo eingesetzt werden kann.
Frau Franzen, es geht hier nur um 400.000 €. Wir können zum Beispiel auch anfangen, die Diäten zu kürzen. Das wäre überhaupt kein Problem. Wir sind auf jeden Fall dabei, Frau Franzen.
Den Blindenfonds hatten wir übrigens schon, und wir hatten ihn so, wie wir ihn gerade beantragt haben. Sie waren es damals, die dafür gestimmt hat. Deshalb verstehe ich jetzt Ihre Kritik an unseren Vorstellungen nicht. Sie wissen selbst, dass Sie 2006 400.000 € eingestellt haben. Er lief, weil er zunächst nur für fünf Jahre gedacht war, mit dem Haushaltsjahr 2010 aus. Bekannt an dem Wegfall ist, dass er 2006 als Kompensation, als Ausgleich für eine Kürzung des Landesblindengeldes eingerichtet worden ist. 2011 fiel er jetzt weg - parallel mit einem Beschluss zur Halbierung des Landesblindengeldes. Das ist wohl der Unterschied zwischen einer schwarz-roten und einer schwarz-gelben Regierung: Beide kürzen beim Sozialen, die ersten weniger, die letzten erbarmungsloser.
Die schreiende Ungerechtigkeit, die hinter der Kürzung im Doppelhaushalt 2011/2012 steckt, fand auch ihr Echo im Proteststurm der betroffenen blinden Menschen und ihrer Verbände.
Schleswig-Holstein hat sich beim Landesblindengeld als Schlusslicht der Bundesländer hinten angestellt und dann auch noch den Blindenfonds mit über Bord geworfen. Haushaltspolitisch war das nicht notwendig.
Wenn Sie mir das eingangs Gesagte nicht glauben aber Sie hören mir auch nicht mehr zu -, dann verweise ich auf den Jahresabschluss 2011. Sie wissen, dass wir ihn mit 700 Millionen € besser abgeschlossen haben als ursprünglich geplant.
Die schwarz-gelbe Mehrheit hat trotzdem die Kürzungen durchgedrückt. Wir finden, dass das ein Skandal ist. Sie argumentieren übrigens bei der Kürzung des Landesblindengeldes - wir sind überhaupt nicht für die Kürzung des Landesblindengeldes, Frau Franzen, das möchte ich hier noch einmal deutlich sagen -,
dass man nur einen Teil der Mittel tatsächlich einspare, die andere Hälfte der Kürzung werde über die Blindenhilfe kompensiert.
Der Rechtsanspruch auf Blindenhilfe nach dem SGB XII unterscheidet sich - das wissen wir alle substanziell vom Landesblindengeld. Das Landesblindengeld ist ein unbürokratischer Nachteilsausgleich für die besondere Schwierigkeit blinder Menschen bei der Organisation ihres Alltags und der Teilhabe am Leben der Gesellschaft.
Das Landesblindengeld wird deshalb auch aus gutem Grund, Frau Franzen, ohne Einkommensüberprüfung gewährt. Aus Gesprächen mit blinden Menschen und ihren Vertreterinnen und Vertretern wissen wir, dass sie es als besondere Ungerechtigkeit empfinden, wenn sie sich jetzt einer Bedürftigkeitsprüfung unterziehen sollen, um Leistungen aus der Blindenhilfe zu beziehen. Man kann das auch nicht einfach beiseiteschieben. Jede Bedürftigkeitsprüfung ist eine Prozedur mit entwürdigendem und stigmatisierendem Anteil.
Deswegen wollen wir zumindest den Blindenfonds wieder einrichten. Der Blindenfonds ist eine gute und notwendige Sache. Dies wäre auch ein kleines Zeichen, dass uns das Schicksal der Menschen mit Sehbehinderung nicht egal ist.
Es war ein politischer Fehler, den Fonds auslaufen zu lassen. Wir wollen, dass dieser Fehler der schwarz-gelben Regierungsmehrheit möglichst schnell berichtigt wird.
Ein Wort noch zu den finanziellen Auswirkungen: In der Tat weiß man nicht, ob die zusätzlichen Gelder, die für die Blindenhilfe eingestellt worden sind, tatsächlich in Anspruch genommen werden. Wir glauben, es gibt eine begründete Annahme, dass das eben nicht so erfolgt, wie Sie das vorgesehen haben, weil viele blinde Menschen auf die Antragstellung für eine Blindenhilfe verzichtet haben, da sie den Verweis dahin als eine grobe Ungerechtigkeit empfinden.
Die Kürzung des Landesblindengelds war genau das falsche Signal, wenn es auch um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in
Schleswig-Holstein geht. Das Gleiche gilt für den Wegfall des Blindenfonds, der für ein Mehr an Barrierefreiheit im öffentlichen Raum geschaffen wurde. Darüber hinaus hatte dieser den Vorteil, dass die betroffenen Menschen in die Entscheidung über die Verwendung dieser Mittel einbezogen waren.
Wir bitten deshalb noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. Der Blindenfonds hat sich bewährt. Der Blindenfonds ist notwendig. Es ist ein Zeichen der Menschlichkeit. Wir wollen, dass die Blinden und Sehbehinderten in unserem Land ein bisschen mehr Autonomie, ein bisschen mehr Freiheit erhalten. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag doch noch zu!
Vielen Dank, Herr Präsident! - Ich melde mich noch einmal zu Wort, weil ich jetzt auch die Argumentation von Herrn Meyer gehört habe. Ich möchte dazu noch etwas sagen. Es kam auch schon von den Grünen der Vorwurf, wir würden das mit der Blindenhilfe verquicken. Aber gucken Sie sich doch bitte das noch einmal im Antrag an. In dem Antrag selbst taucht das Wort „Blindenhilfe“ überhaupt nicht auf. Es ist in der Tat so, dass wir in der Begründung gesagt haben: Liebe Leute, guckt euch das mal an, es gibt da noch zusätzliche Gelder. Das ist nur die Begründung und nicht der Antrag. Hier im Landtag wird ja über den Antrag abgestimmt und nicht über die Begründung.
Ich möchte zu diesem Punkt noch einmal sagen: In dieser ganzen Debatte sollten wir uns einig sein. Es geht hier um 400.000 €. Wir wissen doch selbst, dass wahrscheinlich nur 200.000 bis 250.000 € abgerufen werden.
Zu sagen, dass das Land Schleswig-Holstein dieses Geld für diejenigen, die es am dringendsten benötigen, nicht hat, oder zu sagen, wir enthalten uns an dieser Stelle, wird, finde ich, den Notwendigkeiten wirklich nicht gerecht. Ich möchte bitten, noch einmal zu gucken, ob man nicht doch zustimmen könnte. Noch einmal: Wir stimmen über den Antrag ab und nicht über die Begründung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fand Ihre Reden, Herr Kubicki und Herr Callsen, schon sehr bemerkenswert. Erst einmal zu Herrn Callsen, der ja wieder den Popanz hier vorgetragen hat, es sei ja alles verfassungsrechtlich umstritten und so weiter. Ich möchte Ihnen aber zumindest einmal aus der Stuttgarter Erklärung vom Juni 2010 vorlesen, unterschrieben auch von unserem Landtagspräsidenten. Das ist der Punkt 5. Ich möchte hier mit freundlicher Genehmigung zitieren:
„Nach Meinung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente obliegt es den Ländern, die jeweiligen Regeln im Landesrecht, vorzugsweise im Landesverfassungsrecht so auszugestalten, dass die notwendige Mitwirkungsmöglichkeit des Landesparlaments gegenüber der Landesregierung zur Wahrung der Integrationsverantwortung gesichert wird. Zu dieser Mitwirkungsmöglichkeit gehört über Informationsrechte hinaus die Möglichkeit, landesverfassungsrechtlich eine Bindung der Landesregierung beim Stimmverhalten im Bundesrat und bei der Erhebung von Verfassungsklagen auf Bundesebene vorzusehen.“
So weit die Landtagspräsidenten aller Landtage in Deutschland. Das ist ja auch das, was jetzt in die Form dieses Gesetzentwurfs gegossen worden ist. Dann kommen Sie, Herr Kubicki, und sagen: Wir haben das hier überhaupt noch nicht diskutiert. Das ist doch blanker Hohn! Sie erinnern sich vielleicht daran, dass wir ein Papier „Parlamentarismus im Wandel“ haben. Das ist doch nicht erst heute oder gestern auf die Tagesordnung gekommen, das wird hier schon lange diskutiert. Auch dieses Papier möchte ich einmal zitieren. Da steht in Punkt 10:
„Der Landtag erteilt der Landesregierung selbstbewusst Aufträge und kontrolliert die Arbeit der Exekutive.“
- Ich muss schon sagen, schön wäre es!
„Die aktuell unterzeichnete Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung zum Thema Europa ist ein erster Schritt zur Stärkung des Landesparlaments. Über weitere Schritte wie etwa ein Weisungsrecht des Landtags gegenüber der Landesregierung in bestimmten Bundesratsangelegenheiten ist verstärkt nachzudenken.“
Genau das wird gemacht. Das ist die Aufgabe des Parlaments. Das ist das, was hier vorgelegt worden ist. Übrigens wurde dieses Papier damals unterschrieben von Daniel Günther, von Niclas Herbst und von Christopher Vogt, meine Damen und Herren.
- Es ist peinlich, wenn Sie sagen, dass es hier überhaupt nicht diskutiert worden sei, und wir brächten das hier so einfach ein.
- Herr Kubicki, selbstverständlich muss man vorsichtig sein, wenn man das Verhältnis der Gewaltenteilung neu justiert, auch in unserem Bundesland. Das ist völlig richtig. Aber ich möchte daran erinnern, dass die Fraktionen von CDU und FDP, wie sie sich hier darstellen, ihrer Verfassungsaufgabe, wie ich finde, zumindest nur beschränkt nachkommen. Sie sind doch eher der verlängerte Arm der Landesregierung und nicken alles ab.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, was beim Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum Beispiel diskutiert worden ist. Da wurde vom Landtag gesagt, die Landesregierung solle die Zustimmung nur dann geben, wenn es Kompensationszahlungen gebe, damit es für das Land nicht teuer wird. Dann waren Sie beim Kaffeetrinken, Herr Kubicki, Sie waren auch dabei, und was ist herausgekommen? Wo sind die Kompensationszahlungen? - Darauf warten wir noch immer. Deswegen brauchen wir tatsächlich auch dieses Weisungsrecht.
Das Verhältnis von Parlament und Regierung muss meiner Meinung nach neu justiert werden, weil das, worauf diese Bundesrepublik beruht, heute gar nicht mehr gegeben ist. Wir sind die Legislative, Herr Kubicki, aber die meisten Gesetzentwürfe werden inzwischen in der Staatskanzlei oder in den Ministerien geschrieben. Selbstverständlich müssen wir die Rechte des Parlaments auch gegenüber der Regierung weiter stärken.
Deswegen meinen wir, dass diese Gesetzentwürfe von SPD, Grünen und SSW völlig in die richtige
Richtung gehen. Allerdings hatten wir gehofft, dass noch ein bisschen weiter diskutiert wird, dass vielleicht nicht nur darüber diskutiert wird, wie die Rechte des Parlaments gegenüber der Regierung gestärkt werden können, sondern wie tatsächlich auch eine stärkere Partizipation der Menschen gegenüber dem Parlament in eine grundlegende Änderung unserer Verfassung integriert werden kann. Wir glauben, dass wir dort noch viel Nachholbedarf haben, was die Partizipation angeht. Wir zum Beispiel diskutieren über Instrumente wie Bürgerinnen- und Bürgerhaushalte. Wir wollen natürlich auch plebiszitäre Elemente in der Landesverfassung haben. Das alles ist unserer Meinung nach richtig und wichtig.
Wir wollen das alles in der nächsten Legislaturperiode - dann hoffentlich in Ruhe - diskutieren. Auf jeden Fall gehen die Gesetzentwürfe von SPD, Grünen und SSW in die richtige Richtung. Wir werden uns damit im Ausschuss positiv befassen.
Herr Callsen, wenn Sie tatsächlich noch das eine oder andere Wort haben, das verändert werden soll: Es ist noch nie ein Gesetz so aus den Ausschüssen wieder herausgekommen, wie es reingegangen ist. Das heißt, man kann die notwendigen Veränderungen noch vornehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Höppner und Frau Conrad, lesen bildet! Ich erwarte ja nicht, dass Sie immer jubeln, wenn wir einen Antrag stellen. Aber ich hätte mir schon gewünscht, dass Sie sich den Antrag einmal ansehen. Es ist wirklich nicht so, dass sich dieser Antrag aufgrund der Tatsache, dass am 13. Dezember die Kultusministerin und Kultusminister entschieden haben, das Thema weiter zu behandeln, erledigt hat. Ich gehe davon aus, sie haben es bisher noch nicht gemacht. Herr Klug wird uns sicherlich gleich darüber etwas erzählen. Es ist einfach nicht so, dass dieses Ding vom Tisch ist.
Damit sich die Fachpolitiker, Herr Höppner, noch einmal vergegenwärtigen, was wir in unserem Antrag gefordert haben, möchte ich ihn zitieren:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. eine rechtliche Überprüfung des ‚Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG’ insbesondere
b) zu den Rechten der Beschäftigten (hier un- ter Einbeziehung der Beschäftigtenvertre- tung), und hierbei insbesondere die nach § 6 eingegangene vertragliche Verpflichtung zur
Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Schulpersonal, zu veranlassen.
Weiterhin wird die Landesregierung aufgefordert,
2. die Anwendung des Vertrags insbesondere des § 6, bis zum Abschluss der Überprüfung auszusetzen,
3. sich bundesweit und in der KMK dafür einzusetzen, dass der Vertrag so verändert wird, dass analoge Unterrichtsmaterialien digitalisiert genutzt werden können,
4. eine detaillierte Kostenprognose mit Begründung für den gesamten Vertrag vorzulegen,
5. alle Beteiligungsgremien der Lehrer-, Eltern- und Schülerschaft zum Thema anzuhören.
Die Landesregierung wird gebeten, bis zur 26. Tagung zum Stand der oben genannten Aspekte zu berichten.“
Das war der Antrag. Und das, was Sie gerade vorgeführt haben, war peinlich.
Herr Minister, ich würde gern noch etwas dazu wissen, wie die KMK weiter vorgegangen ist. Es hieß ja, dass sich bis zum 31. März, also im ersten Quartal, zusammengesetzt und weiterberaten wird. War das sozusagen das, was
Vielen Dank, Herr Präsident! - Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich für den Bericht bedanken. Im Artikel 14 des Grundgesetzes heißt es ich zitiere mit Erlaubnis -:
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Eine diesem Grundsatz folgende Regelung vermissen wir leider im Landesnaturschutzgesetz. Dort heißt es:
„Der Schutz der Natur und Landschaft auf privaten Flächen berücksichtigt den besonderen Wert des privaten Eigentums und der sich daraus ergebenden Verantwortung für die Erreichung der in § 1 BNatSchG genannten Ziele.“
Es müsste dort eigentlich stehen: „Der Schutz der Natur und Landschaft auf privaten Flächen berücksichtigt die besondere Verpflichtung des privaten Eigentums, die Ziele des § 1 BNaSchG zu erreichen.“
Das steht dort leider nicht drin.
DIE LINKE will die Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für Verkehrswege, Siedlungen und Rohstoffabbau einschränken.
Die Zersiedelung - das wurde von allen genannt muss endlich gestoppt werden. 4 ha jeden Tag in unserem schönen Land - das ist doch Wahnsinn.
Ich komme auf die Mammutprojekte, die Dinosaurierprojekte wie die Fehmarnbelt-Querung, Autobahnausbau - alles sinnlos, zu teuer und auf Kosten der Natur. Wir müssen bei allen Projekten, die wir machen, genau hingucken, welche langfristigen wirtschaftlichen und ökologischen Wirkungen zu erwarten sind.
Ganz entschieden wenden wir uns gegen einen unreflektierenden Wachstumsfetischismus.
Was nutzt uns und vor allen Dingen den zukünftigen Generationen ein Industrieland, das unbewohnbar ist, in dem es keine Vielfalt der Flora, keine Vielfalt der Fauna mehr gibt? - Die Realität ist hier
leider schon beschrieben worden. Die Realität in Schleswig-Holstein sieht anders aus. Wenn man einmal ins Land fährt, sieht man überall Monokulturen, Maisanbau, Grünlandumbruch. Das ist leider die Realität. Das bereitet uns sehr große Probleme.
DIE LINKE will die Akzeptanz für Kompensationsmaßnahmen durch eine sinnvolle Aufwertung der Landschaft, durch eine stärkere Wertschätzung der natürlichen Lebensgrundlagen erhöhen. Wir wollen nicht nur finanzielle Kompensation, sondern vor allem reale ökologische Kompensation. Und wenn das den Villenbau am See verteuert, kann man nur sagen: Gut so!
DIE LINKE will die notorisch klammen Kommunen finanziell in die Lage versetzen, potenzielle Kompensationsflächen über Flächenerwerb dauerhaft zu sichern. Das bedeutet die Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs um die entsprechend benötigten Summen. Kommunen, die ihre Brachflächen revitalisieren wollen, müssen auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Die Gemeinden brauchen neue Reaktionsmöglichkeiten. Dazu zählen die Förderung des Flächenerwerbs und Vorkaufsrechte zur Flächenaufwertung. Das alles kostet Geld, und dieses Geld ist auch reichlich da. Uns unterscheidet - ich gucke einmal in die rechte Richtung -, dass Sie es gut finden, wenn sich das Geld in den Händen von Privaten befindet. Wir finden es gut, wenn die öffentlichen Hände finanziell gut durchblutet sind.
Sie gehen, wie wir meinen, einen falschen Weg. Die Ökonomisierung der Ökologie durch CO2-Zertifikate auf Bundesebene und Ökokonten auf Landesebene führen unserer Meinung nach in die falsche Richtung. Wie soll denn tatsächlich der Verlust auch nur einer Tierart finanziell bewertet werden, die unwiederbringlich nicht mehr in unserer Natur vorkommt?
Das kann man doch nicht in Geld aufwerten.
Wir wollen ein buntes, wir wollen ein vielfältiges Schleswig-Holstein nicht nur bei den Menschen, nicht nur in der Kultur, sondern auch in der Natur.
Es wäre schön, wenn wir alle in uns gingen und diesem wahnsinnigen Flächenfraß in SchleswigHolstein den Kampf ansagten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren von CDU und FDP, Sie haben sich verzockt und stecken jetzt den Kopf in den Sand, weil Sie Ihren Fehler nicht eingestehen wollen. Sie haben hier bei den ganzen Debatten immer wieder gesagt, dass wir das Glücksspielgesetz machen müssen, weil der Glücksspielstaatsvertrag sowieso an der Notifizierung scheitert. Das war die Hauptbegründung für das Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein. Jetzt sehen wir, dass es eben nicht so ist.
Bei allen Interpretationsmöglichkeiten der Entscheidung, Sie haben sich verzockt und müssten das eigentlich einsehen. Hier und heute müssen wir den Sonderweg Schleswig-Holsteins in dieser Sache beenden. Das werden Sie nicht tun. Dies ist mir ziemlich klar geworden. Sie wollen Ihre Fehler nicht einsehen, und zwar deswegen nicht, weil wir kurz vor der Wahl stehen. Das ist nicht klug.
Die Diskussion um die Dringlichkeit zeigt doch, wie wichtig es ist, hier und heute über dieses Thema zu reden. Dringlich ist es vor allem deshalb Herr Stegner hat bereits darauf hingewiesen -, weil Sie sonst diese Verträge machen, die uns über etliche Jahre binden werden. Insofern bitte ich Sie, der Dringlichkeit zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, das war Ihre Abschiedsrede, Herr Klug. Was ich heute gehört habe, fand ich schon entsetzlich, auch das, was Sie zu den Erfolgen der Gemeinschaftsschule sagen. Schauen Sie doch einmal in das europäische Ausland, wie dort mit dem Schulsystem umgegangen wird, und vergleichen Sie einmal den
Erfolg der dortigen Schulsysteme mit unserem Schulsystem! Dann hören Sie auch auf, so einen Unfug zu reden,
was den Erfolg von Gemeinschaftsschulen und längerem gemeinsamen Lernen angeht, Herr Klug.
Sie sollten vielleicht auch Folgendes berücksichtigen: Selbstverständlich hängt ein Schulerfolg in erster Linie auch davon ab, wie viel Geld in das Schulsystem gesteckt wird.
Denn kleinere Klassen, gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer und auch bessere Lernorte sind selbstverständlich sehr wichtig für Bildung. Aber auch dort ist ja Schleswig-Holstein eher Schlusslicht. Ich hoffe, dass sich das nach dem 6. Mai endlich ändern wird.
Sie erzählen seit Amtsantritt, dass wir kürzen müssen, dass wir sparen müssen. Sie erzählen den Menschen, dass die Eltern ihren Beitrag zum Schulbus bezahlen müssen. Sie erzählen den Menschen, dass die Lehrerstellen gestrichen werden müssen. Sie erzählen, dass die Pflichtstunden für Lehrerinnen und Lehrer ohne Weiteres erhöht werden müssen und dass die Inklusion natürlich kostenneutral umzusetzen sei.
(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP] Selbstverständlich stimmt das alles nicht, Herr Klug. Und so kommt es, wie es kommen musste: Nichts ist gut, aber auch gar nichts ist gut an den Schulen in Schleswig-Holstein. Die Situation spitzt sich weiter zu. Frau Erdmann, wenn Sie sagen, dass die Regierung mit ihrer Bildungspolitik an der Wand steht, dann ist mir das eigentlich völlig egal. Was mir aller- dings nicht egal ist, ist, dass die Schülerinnen und Schüler in unserem Land das ausbaden müssen. Deswegen müssen wir da zu Änderungen kommen. (Beifall bei der LINKEN)
Schulschließungen, haben Sie gerade gesagt, stehen nicht bevor, aber sind nicht auszuschließen. Wir müssen uns letztlich auf den demografischen Wandel einstellen. Ich meine, es wäre ganz gut, tatsächlich in diesem Sinne einmal das jetzige Kuddelmuddel und Nebeneinander zu diskutieren, ganz unabhängig davon, dass es auch jetzt schon sehr
lange Anfahrtswege gibt und die Eltern diese Anfahrten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Das ist unsozial. Das ist eine Ohrfeige für die Menschen im Land, denen Sie versprochen haben: Keine weitere Benachteiligung des ländlichen Raums.
DIE LINKE hat konkrete Vorschläge, wie die drohenden Bildungswüsten in Dithmarschen oder Rendsburg-Eckernförde doch noch zu blühenden Bildungslandschaften gedeihen können. Wir kommen der Bitte der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nach und erläutern unsere Vorstellung - das war ja auch die Bitte der FDP in ihrem Beitrag zur Aktuellen Stunde - über die Zukunft der Schulen in Schleswig-Holstein. Unser Schlüssel ist die Gemeinschaftsschule, meine Damen und Herren.
Längeres gemeinsames Lernen würde gerade im ländlichen Raum ein wesentlich breiteres Bildungsangebot ermöglichen. Bei zurückgehenden Schülerinnen- und Schülerzahlen kann eine Schule für alle garantieren, dass wohnortnahes Lernen für alle Schülerinnen und Schüler endlich zur Realität wird.
Dazu müssen kleine Grundschulen nicht geschlossen werden, denn sie bleiben als Schulteile erhalten. So gilt auch künftig das Prinzip „kleine Beine – kleine Wege“.
Meine Damen und Herren, die Gliederung des Schulsystems ist nicht in der Lage, die Bildungsprobleme der Gesellschaft dauerhaft zu lösen. Sie ist nicht in der Lage, die Ungerechtigkeiten auszugleichen, sie ist nicht in der Lage, den individuellen Besonderheiten des ländlichen Raums gerecht zu werden, und sie ist erst recht nicht in der Lage, die Anforderungen der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung zu erfüllen.
Schulen sind für uns nicht nur Orte des Lernens, sondern auch soziale und kulturelle Einrichtungen und Orte der Identifikation mit einem Gemeinwesen. Standortschließungen bedrohen diese Orte der Kommunikation und Identifikation. Deshalb setzt sich DIE LINKE für wohnortnahe Schulen ein, vor allem auch im ländlichen Raum.
Auch die Einzügigkeit von Schulen sollte in Schleswig-Holstein grundsätzlich mitgedacht werden und möglich sein.
Wir fordern die Einrichtung von Oberstufenzentren. Denn angesichts der negativen demografischen Entwicklung ermöglichen sie, eine Vielfalt
an Abschlüssen auch im ländlichen Raum wohnortnah bereitzustellen.
Die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen, verbunden mit der Regionalisierung der Schulnetzplanung durch die Landkreise und kreisfreien Städte, sehen wir als Voraussetzung für den Erhalt eines flächendeckenden Schulnetzes an.
Das Beste kommt noch - Herr Wiegard, hören Sie zu -: Sie sparen damit auch noch Geld. Aus diesem Grund hat sich auch der Landesrechnungshof für die Gemeinschaftsschule ausgesprochen.
Noch einmal: DIE LINKE fordert: kurze Wege für kurze Beine. Wir fordern eine kostenfreie Schülerinnen- und Schülerbeförderung, eine Schule für alle und den Erhalt kleiner Schulstandorte zur Sicherung des Bildungsangebots im ländlichen Raum. Wir hoffen, wir werden das nach dem 6. Mai auch in den Griff bekommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, hier im Landtag gibt es viele Leute, die es leid sind, Ihre Reden hören zu müssen, Herr Kubicki.
Ich finde es interessant, wieder die Griechenlanddebatte an dieser Stelle hören zu müssen, und dann singen Sie das Hohelied der Wettbewerbsfähigkeit. Ich sage Ihnen, die Wettbewerbsausrichtung von Europa, Ihres Europas, hat dazu geführt, dass Griechenland an die Wand gespielt worden ist. Das ist das konkrete Ergebnis Ihrer europäischen Ausrichtung auf Wettbewerb. Es ging bei der Gründung von Europa eben nicht um Solidarität und sozialen Ausgleich und Annäherung, sondern einzig und allein darum, dass die stärkeren die schwächeren Länder dominieren. Das Ergebnis sehen wir jetzt in Griechenland. Man kommt da auch nicht dadurch heraus, dass man in Griechenland weiterhin den Sozialstaat schleift, sondern nur durch Solidarität und solidarische Hilfe.
Meine Damen und Herren, wir erleben hier Scheindebatten, zum Beispiel auch zum Ausführungsgesetz nach Artikel 53 LVerf.
Wir sollen das jetzt beschließen, wo wir doch alle wissen, dass das in weniger als zwei Monaten Geschichte ist oder spätestens nach der Sommerpause einkassiert wird.
Ich finde auch den Antrag von CDU und FDP ganz amüsant, Ihre Scheinmehrheit, die sie noch haben, durch ihren Jammerantrag zu den Haushaltseckwerten der Landesregierung als Basis für den kommenden Landeshaushalt über den 6. Mai hinaus retten zu wollen. Das ist doch schon beinahe Torschlusspanik. Sie wissen ganz genau, dass das Papier, auf dem dieser Beschluss irgendwann gedruckt wird, das Geld nicht wert ist. Denn er wird einfach in der Kieler Förde versenkt werden. Sie wissen, dass Sie nach dem 6. Mai gar nichts mehr zu sagen haben werden.
Meine Damen und Herren, Finanzminister Asmussen schrieb 1985 in seinen Finanzplan für 1985 bis 1989 - ich zitiere mit Erlaubnis -:
„Die Konsolidierungmaßnahmen der letzten Jahre haben bei Bund, Ländern und Gemeinden deutliche Erfolge gebracht … Trotz abnehmender Defizite muss die Finanzpolitik weiterhin an einem maßvollen Konsolidierungskurs festhalten.“
Unser ehemaliger Finanzminister Möller, der gerade 70 geworden ist, hat mit dem Finanzplan 2001 bis 2005 erstmals einen Plan entwickelt, die Neuverschuldung bis zum Jahr 2008 auf null zu senken. Jetzt sind Sie gemeinsam mit der Schuldenbremse am Werk.
Wenn ich mir die Ergebnisse von Asmussen und Möller anschaue, muss mir und vor allem den Menschen im Land angst und bange werden. Ihre gemeinsame Finanzpolitik ist gescheitert. Die sogenannten Konsolidierungsbemühungen haben zu einem ungehemmten Schuldenaufbau geführt, und zwar auch gegen die jeweiligen Bestimmungen in der Landessatzung beziehungsweise Landesverfassung. So weit zu den Ausführungen von Wolfgang Kubicki zur Einhaltung der Landesverfassung!
Linke Finanzpolitik folgt dagegen dem Ziel, die politischen Aufgaben im Land zu bestimmen und daraus Finanzpläne und Haushaltsaufstellungen abzuleiten. Das ist kein Wünsch-dir-was-Programm,
das ist die ernsthafte Auseinandersetzung mit den Entwicklungsmöglichkeiten und Entwicklungserfordernissen des Landes.
Immer mehr Menschen hängen von einem funktionierenden Sozialstaat, von funktionierenden Staatsfinanzen ab, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Transferempfänger und Unternehmen, die darauf angewiesen sind, dass die öffentlichen Investitionen laufen und bezahlt werden. Der Staat ist der größte Konsument, Arbeitgeber, Investor und Kreditnehmer in Deutschland und spielt so auch für die Wirtschaft eine zentrale Rolle.
Mit Ihrer Politik des Zusammenstreichens der Ausgaben nehmen Sie dem Land die Luft, die es zum Atmen braucht. Sie produzieren eine Abwärtsspirale. Die zunehmende Verschuldung unseres Landes erklärt sich nämlich nicht durch eine „charakterlose Schuldenmacherei“, Herr Finanzminister, die Verschuldung erklärt sich aus einer verfehlten Umverteilungspolitik von unten nach oben.
Wenn diese nicht verändert wird, wenn diese nicht umgekehrt wird, ist es absolut sinnfrei, an Entschuldung zu glauben. Weniger Schulden heißt auch immer weniger Vermögen an anderer Stelle. Wenn Sie hier die 2 Billionen € Verschuldung in Deutschland bemühen, ist das nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite der Medaille stehen 10 Billionen € Vermögen der oberen 10 % der Bevölkerung. Da brauchen wir Mut, da müssen wir ran. Sonst werden weder Deutschland, weder Schleswig-Holstein, noch die Kommunen in SchleswigHolstein entschuldet werden können.
Völlig absurd ist es, wenn sich die Landesregierung hinstellt und sagt, sie brächte die Finanzen in Ordnung. Es war dieses Landesparlament, das vor fast genau drei Jahren, am 25. März 2009, 1,5 Milliarden € in die HSH Nordbank gepustet und dazu noch die Garantie von 5 Milliarden € gegeben hat. Die letzten beiden Landesregierungen sind für den größten Schuldenaufwuchs verantwortlich, den das Land je gesehen hat. Herr Minister Wiegard, deshalb drücken Sie sich davor, die Neubewertung der HSH Nordbank in Ihre Schuldenstatistik aufzunehmen.
Ich möchte jetzt nicht mit CDU und FDP über das Ausführungsgesetz streiten, sondern noch ein paar Worte an SPD, Grüne und SSW richten, denn wir
werden ja nach dem 6. Mai über ein neues Ausführungsgesetz debattieren. Das brauchen wir aber gar nicht, denn die Vorgaben des Stabilitätsrats sind mehr als genug. Hier zeigt sich auch die Unsinnigkeit der Schuldenbremse in der Landesverfassung.
Lieber Herr Kubicki, als es darum ging, die Schuldenbremse einzuführen, haben Sie hier gestanden und das damit verteidigt, wir hätten durch die Einführung der Schuldenbremse auf Landesebene bessere Argumente in Karlsruhe. Das war doch wirklich Pustekuchen, das war keine Argumentation für eine eigene Schuldenbremse in der Landesverfassung. Das weiß übrigens jeder Jurist nach dem ersten Staatsexamen beziehungsweise jeder Politikwissenschaftler nach dem ersten Semester. Das war doch wirklich ein Schuss in den Ofen. Wir hätten die Schuldenbremse im Land überhaupt nicht gebraucht, weil wir uns logischerweise an die Bedingungen, die der Stabilitätsrat vorgibt, halten müssen.
Wenn Sie dennoch ein Ausführungsgesetz machen wollen, sollten Sie drei Punkte berücksichtigen, die in Ihrem Entwurf nicht drinstehen. Erstens. Was passiert mit der Schuldenbremse, wenn es ein unvorhergesehenes Finanzereignis im Landeshaushalt gibt?
Zweitens. Gauben Sie wirklich, die Vorgaben für die Schuldenbremse einhalten zu können, wenn es zu einer Entwicklung in Deutschland kommt, bei der vergleichbare Referenzländer ins Straucheln geraten?