Stefan Bolln
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Ich habe die ganze Zeit beobachtet, wie man das Rednerpult hier hoch- und herunterstellt. Das wollte ich doch einmal ausprobieren.
- Wie bitte?
- Alles gut.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Artikel 17 des Grundgesetzes steht: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Deshalb hat das Land Schleswig-Holstein nach Artikel 25 der Landesverfassung einen Petitionsausschuss eingerichtet. Er tagt nicht öffentlich. Er ist auch außerhalb von Sitzungszeiten jederzeit erreichbar. Er kann Eilbedürftigkeit feststellen. Er bekommt Zutritt in angemessener Form zu allen Akten und Räumen.
Was sind Petitionen? - Häufig wenden sich Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss, die sich von Verwaltungen oder Gerichten nicht richtig behandelt fühlen und es manchmal auch nicht wurden. Sie haben manchmal Anregungen, um Regeln des Zusammenlebens zu ändern, manchmal, um
diese Regeln für sich selbst nicht angewandt zu sehen.
Das Petitionsrecht selbst stellt einen außergerichtlichen Rechtsweg dar, auf den jeder jederzeit zurückgreifen darf, wenn er sich nirgendwo sonst rechtliches Gehör verschaffen konnte und niemand sie, ihn oder die Gruppe versteht.
Der Petitionsausschuss versteht sich somit als Anwalt gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligung und ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen. Die Verfasser von Petitionen haben jeweils für sich selbst gesehen gute Gründe, und deshalb ist es in einem Rechtsstaat ein sehr hohes Gut, Petitionen an die Volksvertreter zu senden.
Bis auf den Ausschluss von E-Mails gibt es keine besonderen formalen Anforderungen an eine Petition. Es soll eben jeder die Möglichkeit haben, dieses Recht für sich in Anspruch zu nehmen, und das ist auch gut so.
Dieses Instrument der parlamentarischen Kontrolle funktioniert gut und erfreut sich großer Akzeptanz. Ob es nun sinnvoll ist, dieses bewusst niedrigschwellig gehaltene Angebot in einem Gesetz zu regeln, ist eine Frage, über die man besser in Ruhe nachdenken sollte. Ich traue mir nicht zu, dieses in der Kürze mal eben so zu beurteilen, die von mir befragten Juristen übrigens auch nicht. Immerhin kommen acht Bundesländer auch ohne Petitionsgesetz aus.
Das subjektive Recht auf Einreichung einer Petition und das Benachteiligungsverbot, das Sie in Ihrem Entwurf beschrieben haben, ergibt sich schon unmittelbar aus dem Grundgesetz.
Ich habe eher den Eindruck, dass der Schwerpunkt Ihres Gesetzes in einer Stärkung der Rechte der Abgeordneten bestehen soll, die sich mit den Petitionen beschäftigen. Gibt es eine Dringlichkeit? - Ich kann diese nicht erkennen. Gravierende Schwächen im aktuellen Verfahren, die dringenden Handlungsbedarf begründen, habe ich nicht wahrgenommen. Wenn dies so wäre, warum wurde dies erst jetzt von Ihnen festgestellt und ein Verbesserungsvorschlag eingereicht? Oder ist es gar kein Verbesserungsvorschlag? Ist es nicht eher im Sinne der Petenten, wenn es für diesen besonderen Rechtsweg so wenig Vorschriften wie möglich gibt, um der
Behandlung der Petitionen so viel Freiraum wie möglich zu geben?
Oder widerspricht dies einer möglichen Grundannahme, dass staatliche Institutionen grundsätzlich gegen Menschen arbeiten und intransparent sind? Richten Sie möglicherweise mehr Schaden an, als Sie den Menschen hier nutzen?
Können Sie konkrete Fälle belegen, dass Menschen in Schleswig-Holstein an der Wahrnehmung ihres Rechts gehindert wurden oder ihnen deswegen Nachteile erwachsen sind? - Ihr pauschaler Begründungshinweis auf die Rechtslage anderer Länder könnte auch nach hinten losgehen, weil wir in Schleswig-Holstein in vielen Bereichen Regelungen haben, die von denen anderer Länder abweichen und für die Menschen deutlich besser sind. Also Augen auf bei der Gesetzgebung!
Einzig die Einreichung per E-Mail ist bislang laut Internetseite des Landtags ausgeschlossen. Wenn ich Sie recht verstehe, muss sich das aufgrund des technischen Wandels ändern. Sie verzichten aber bewusst auf die qualifizierte Unterschrift und sagen, ein Absender solle erkennbar sein. Auch ich bekomme davon sehr viele E-Mails, viele davon mit Realnamen, ohne real zu sein. Meist soll ich dann irgendetwas kaufen - um Gerüchten vorzubeugen -, ich muss dann entscheiden, ob ich die Löschtaste betätige oder mir die Nachricht genauer anschaue. Wer entscheidet dies bei Petitionen? - Fehlentscheidungen an dieser Stelle stehen dem hohen Gut der Möglichkeit der Nutzung eines außergerichtlichen Weges zur Klärung von unverstandenen Problemen oder Anregungen komplett entgegen.
Wie viel Mehrarbeit wird die Entscheidungsfindung dann bedeuten? Geht diese Zeit den realen Petenten verloren? Oder bedeutet es, dass wir mehr Priorität auf Petitionen legen müssen?
In der SPD-Fraktion gab es vor zwei Jahren eine Diskussion, ob man das Petitionsrecht ändern müsste. Deswegen schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Vielen Dank.