Karl-Heinz Paqué

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag wird der bestehenden Situation bei Liegenschaften des Landes schon deswegen nicht gerecht, weil er undifferenziert von einer einförmigen Liegenschaftssituation im Land Sachsen-Anhalt ausgeht und regionale Verschiedenheiten unberücksichtigt lässt.
Dass dies zu kurz greift, lässt sich beispielhaft bei einem Vergleich der beiden größten Oberzentren des Landes, Magdeburg und Halle, erkennen. Während die Liegenschaftssituation in Halle von einem erheblichen Leerstand landeseigener Liegenschaften geprägt ist, der sich durch die Verlagerung von universitären Nutzern im Zusammenhang mit dem neuen Campus noch zuspitzen wird, ist die Situation in Magdeburg grundlegend anders. Hier ist die Unterbringung von großen Landesbehörden, die zusammengeführt werden, nur durch Anmietungen realisierbar gewesen.
Dennoch lässt sich die Landesregierung bereits aus wirtschaftlichen Gründen selbstverständlich von dem Grundsatz leiten - es ist ein Grundsatz -, der Nutzung und Sanierung von landeseigenen Liegenschaften den Vorrang vor der Anmietung zu geben. Dieser Grundsatz findet natürlich dort seine Grenzen, wo geeignete landeseigene Liegenschaften nicht zur Verfügung stehen. Das gilt in Sonderheit dann, wenn es um die Zusammenführung einer Behörde geht mit dem Ziel, entsprechende Synergieeffekte zu realisieren. Es sind relativ große Behörden, die bei der Unterbringung gerade in der Stadt Magdeburg - ich habe es bereits gesagt - auf Schwierigkeiten stoßen.
Meine Damen und Herren! Für freigezogene Liegenschaften sind zur Sicherung, zur Werterhaltung sowie zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht in der Regel erhebliche Aufwendungen notwendig. Die möglichst zügige Anpassung des Flächenbestandes an den Bedarf durch Reduzierung des Flächenüberschusses ist daher aus wirtschaftlichen Gründen geboten. Eine Reduzierung des Flächenüberschusses durch Veräußerung ist dabei in der gegenwärtigen Marktsituation nur sehr schwer zu realisieren. Die erzielbaren Erlöse bewegen sich oft eher im symbolischen Bereich. Ein Verkauf zum Verkehrswert ist die Ausnahme. Bei einigen Liegenschaften stehen der Veräußerung zudem Ziele der Städtebauförderung entgegen.
Anmietungen werden daher nur vorgenommen, wenn der Raumbedarf nicht in landeseigenen Liegenschaften befriedigt werden kann. Die Anmietungen erfolgen derzeit nach einer Bestätigung durch die Limsa, dass geeignete landeseigene Liegenschaften nicht zur Verfügung stehen, - mit Ausnahme des Justizministeriums, der Staatskanzlei und des Finanzministeriums - noch durch die Ressorts. Sobald die Übernahme der Liegenschaften mit Nutzungsvereinbarungen erfolgt ist, werden
notwendige Anmietungen auch für die übrigen Ressorts direkt durch die Limsa vorgenommen.
Meine Damen und Herren! Die Entscheidung über die Unterbringung von Landesbehörden orientiert sich zunächst an der Verfügbarkeit und an der Wirtschaftlichkeit. Es wäre jedoch zu kurz gegriffen, sich auf eine reine Kostengegenüberstellung zu beschränken. Selbstverständlich sind beispielsweise städtebauliche Aspekte sowie die Entwicklungsziele der Städte in die Betrachtungsweise einzubeziehen.
Als Partner der Städte und Gemeinden ist es der Landesregierung ein Anliegen, die Entwicklung der landeseigenen Liegenschaften sowie die Unterbringung der eigenen Behörden wenn möglich in Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen der Städte zu bringen. Wir betrachten es als eine Selbstverständlichkeit, dass das Land hierbei kooperativ mit den Städten handelt und deren Entwicklungsziele berücksichtigt.
Dies war uns ein Anliegen zum Beispiel in Magdeburg. Ich erinnere an die Diskussion zum Justizzentrum gegenüber im Hauptpostgebäude am Breiten Weg. Dies war uns ein Anliegen in Stendal - nehmen Sie das dortige Justizzentrum - und dies ist uns auch aktuell ein wesentliches Anliegen bei den anstehenden Unterbringungsentscheidungen in der Stadt Halle.
Die Stadt Halle hat sich in ihrem im Jahr 2001 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept auf einen Rückbau von außen nach innen festgelegt. Darauf wurden auch die Rückbaukonzepte der Stadt ausgerichtet. Es wurden Entwicklungskorridore erarbeitet, in denen die Stadtentwicklung Schwerpunkte setzt. Dabei ist es beschlossener Wille der Stadt, das A-Zentrum, die Altstadt, wie auch das B-Zentrum, Halle-Neustadt, mit überregionaler Bedeutung zu stärken. - Herr Köck, das ist eine selbstverständliche Grundlage für alle Entscheidungen, die auch vom Land berücksichtigt wird.
In diesen Korridoren werden die Entwicklungen gebündelt. Um diesen Prozess zu unterstützen, wurde die Revitalisierung des Zentrums in Halle-Neustadt sowie dessen infrastrukturelle Anbindung durch die Verlängerung der Straßenbahn vom Land mit mehreren Millionen Euro Fördermitteln gefördert. Dies ist auch wichtiger Bestandteil der Stadtumbaustrategie, die im Rahmen des Beitrags der Stadt Halle als Standort der Internationalen Bauausstellung „Stadtumbau 2010“ unter dem Thema „Balanceakt Doppelstadt“ präsentiert werden soll.
Um dieser Bedeutung Rechnung zu tragen, ist es unser Ziel, auch eine Nutzung der Scheibe C in der Neustädter Passage durch Landesbehörden sicherzustellen.
Das war immer unser Ziel, das ist unser Ziel und das wird es auch bleiben.
Herr Köck, was den Begriff „avisieren“ betrifft, kann ich Sie beruhigen. Das ist schon ein außerordentlich nachdrückliches Avisieren, das wir im Blick haben. Die Scheibe C wird in jedem Fall durch Landesbehörden genutzt werden müssen.
Meine Damen und Herren! Das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Bau und Verkehr sind vom
Kabinett beauftragt worden, die für die Verlagerung der Finanzämter in die Scheibe C in Halle-Neustadt notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Eine Nutzung der Scheibe C durch das Landesverwaltungsamt war nach sorgfältiger Prüfung und nach intensiven Gesprächen zwischen den zuständigen Ministerien aufgrund der baulichen Anforderungen, die der Dienstbetrieb bedingt, nicht möglich.
Sowohl durch die Sanierung der Liegenschaft in der Ernst-Kamieth-Straße für das Landesverwaltungsamt und die damit verbundene Aufwertung des Bahnhofsumfeldes als auch durch die Sanierung der Scheibe C werden erhebliche positive städtebauliche Impulse für die Stadt Halle entstehen.
Meine Damen und Herren! Ich will hier deutlich machen: Es ist in der Tat im Finanzministerium schon ein längerfristiges Projekt gewesen - Herr Köck hat es erwähnt -, dass die Scheibe C möglicherweise, bei entsprechender Eignung, für die Finanzämter genutzt wird. Das ändert aber nichts daran, dass selbstverständlich auch eine Prüfung der Unterbringung des Landesverwaltungsamts nötig war.
Es zeichnet sich ab - wenn ich noch einmal auf das „Avisieren“ zu sprechen kommen darf -, dass eine Lösung Scheibe C für die Finanzämter und die Liegenschaft in der Ernst-Kamieth-Straße für das Landesverwaltungsamt und schließlich der Abriss des Komplexes Gimritzer Damm am Ende stehen wird. Dabei werden wirtschaftliche Gesichtspunkte, aber eben auch ganz wesentlich städtebauliche Gesichtspunkte berücksichtigt.
Meine Damen und Herren! Mit der Errichtung des Landesbetriebes „Liegenschafts- und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt“ wurden der Limsa neben der Grundstücksentwicklung und der Verwertung von Immobilien unter anderem auch die Aufgabe der Bedarfsplanung und der Behördenunterbringung sowie das Standortmanagement übertragen. Die Limsa hat das operative Geschäft am 1. Januar 2005 aufgenommen und ist seitdem damit beschäftigt, die aktuellen Unterbringungsprobleme zu koordinieren.
Wir sind zuversichtlich, dass diese ressortübergreifende Betrachtung von Unterbringungs- und Liegenschaftsfragen künftig zu einer deutlichen Verbesserung der sachlichen Entscheidungsgrundlagen beitragen wird. Das gilt insbesondere für Fälle wie die Stadt Halle. In der Tat ist es eine große Aufgabe für die Stadt und das Land, in den nächsten Jahren für eine Revitalisierung der Innenstadt zu sorgen, damit Halle den wunderbaren Immobilienbestand, den die Stadt ja tatsächlich hat, auch in der Zukunft vernünftig nutzen kann.
Das sind schwierige Aufgaben, die eine intensive Zusammenarbeit der zuständigen Ministerien und der Limsa erfordern. Ich glaube, dass wir für diese Aufgaben gut gerüstet sind. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja.
Herr Felke, das wird zu gegebener Zeit geprüft; aber ich sage ganz deutlich, auch als Finanzminister, der für die Finanzämter zuständig ist: Wir werden das ohne schuldhaftes Verzögern machen; denn die Verhältnisse für die Mitarbeiter in den Gebäuden am Gimritzer Damm müssen sich schnellstmöglich verbessern. Das würde bedeuten, dass wir den Umzug in die Scheibe C schnellstmöglich vorbereiten, vorausgesetzt, die Planungen erweisen sich als so durchführbar, wie wir sie im Moment avisieren.
Frau Dr. Klein, was Sie zitieren, ist vollkommen richtig. Ich war am 16. Dezember 2005 bei den Finanzämtern. Herr Bönisch war auch da. Wir haben über dieses Thema gesprochen.
Zum damaligen Zeitpunkt waren wir bei der Prüfung der Frage, inwieweit eine Bündelung des Landesverwaltungsamtes in der Scheibe C als Alternative infrage kam. Diese Alternative musste geprüft werden. Sie war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abschließend geprüft. Inzwischen ist sie abschließend geprüft worden. Insofern
ist die Entscheidung gefallen: Das Landesverwaltungsamt in die Ernst-Kamieth-Straße, die Finanzämter in die Scheibe C - wobei der Umzug in die Scheibe C noch vorbereitet werden muss; dabei sind wir noch nicht so weit wie bei der Liegenschaft in der Ernst-KamiethStraße - und die Liegenschaft am Gimritzer Damm wird wahrscheinlich abgerissen werden.
Herr Rothe, ich will eine grundsätzliche Bemerkung vorwegschicken. Es gehört nicht zu den Zielen dieser Landesregierung, Beamten dieses Landes irgendein Repräsentationsbedürfnis zu befriedigen.
Das will ich einmal ganz deutlich und klar feststellen.
Das gehört nicht zu den Zielen der Landesregierung. Das ist für die Entscheidung völlig irrelevant. Relevant ist der Bedarf hinsichtlich der Raumstruktur. Herr Rothe, ich würde Ihnen empfehlen, die Details bei Gelegenheit mit dem Kollegen Innenminister zu besprechen.
Es geht hierbei unter anderem um größere Versammlungsräume. Diese sind nötig, weil im Landesverwaltungsamt regelmäßig größere Konferenzen stattfinden, an denen auch außenstehende Gäste teilnehmen. Insofern sind größere Räume erforderlich, was bei den Finanzämtern typischerweise nicht der Fall ist. Finanzämter haben in der Tat einen anderen Bedarf. Das ist einer der zentralen Punkte gewesen. Die technischbaulichen Voraussetzungen waren bei der Scheibe C insoweit nicht gegeben.
Ich möchte aber als Antwort auf Ihre Frage, Herr Rothe, noch eine Bemerkung machen. Es ging nie um die Frage der Nutzung oder Nichtnutzung der Scheibe C. Es war immer das Ziel der Landesregierung, die Schreibe C zu nutzen.
Ich stimme an dieser Stelle mit dem, was Herr Köck gesagt hat, völlig überein: Die Scheibe C ist städtebaulich von großer Bedeutung für die Wiederbelebung von Halle-Neustadt. Insofern war klar, dass irgendeine Behörde dort hineingehen wird. Es war eben nur zu klären, welche Behörde sinnvollerweise dort hineingeht. Das hat mit Repräsentationsbedürfnis überhaupt nichts zu tun. Es hat etwas mit der Verfügbarkeit von funktional angemessenen Räumen und mit Kosten zu tun.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Klein im Namen der Landesregierung wie folgt.
Die Landesregierung hatte am 26. April 2005 unter anderem beschlossen, die vom Landtag in Höhe von 11,5 Millionen € zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für Beförderungen, für höhere Eingruppierungen und höhere Einstufungen freizugeben und in einem ersten Schritt 9 Millionen € auf die verschiedenen Verwaltungszweige, Einzelpläne und Kapitel der Landesverwaltung zu verteilen.
Den durch die Laufbahngruppen des mittleren und gehobenen Dienstes geprägten Bereichen des Polizeivollzuges und des Justizvollzuges sowie der Finanzämter und des Justizdienstes in den Gerichten und in den Staatsanwaltschaften, die mit 55 % der Bemessungsstärke des Planpersonals im Landeshaushalt den Schwerpunkt des Beförderungskonzeptes bilden, wurden dabei rund 70 % der insgesamt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel zugeteilt.
Die verbleibenden Haushaltsmittel in Höhe von 2,5 Millionen € - wir sprechen in diesem Zusammenhang immer von einer zweiten Tranche - wurden am 1. November 2005 von der Landesregierung auf Vorschlag des Ministers der Finanzen nach Durchführung einer Evaluation der Beförderungskonzepte nach dem gleichen Verteilungsschlüssel aufgeteilt, und zwar vornehmlich in den Bereichen des Polizei- und Justizvollzuges sowie der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen und der von den Ressorts aufgrund vollzogener Beförderungsmaßnahmen zu analysierenden Personalentwicklung.
Beförderungen, höhere Eingruppierungen und höhere Einstufungen sind dabei sowohl im Rahmen der ersten als auch der zweiten Tranche in den Laufbahngruppen des einfachen und mittleren Dienstes mit je 2 400 €, in
der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes mit je 4 700 € und in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes mit je 5 800 € pro Haushaltsjahr anzusetzen.
Das Ziel des Beförderungskonzeptes 2005/2006, insbesondere in den Laufbahngruppen des mittleren und des gehobenen Dienstes des Polizei- und Justizvollzuges sowie in den Finanzämtern, Gerichten und Staatsanwaltschaften Personalförderungsmaßnahmen vorzunehmen, ist bereits mit den in der ersten Tranche aufgeteilten Beförderungsmitteln erreicht worden. Von den bis zum 31. Oktober 2005 bereits durchgeführten 2 011 und weiteren geplanten 71 Personalmaßnahmen sind rund 80 % den genannten Schwerpunktbereichen sowie den allgemein und berufsbildenden Schulen zugeordnet worden.
Zwischen den Gruppen mittlerer Dienst, gehobener Dienst und höherer Dienst teilen sich die Personalmaßnahmen mit den Anteilen 46 %, 43 % und 11 % auf. Das heißt, allein der mittlere Dienst hat 46 % der Beförderungen in Anspruch genommen, der gehobene und der mittlere Dienst zusammen insgesamt 89 %.
Es wurden bis zum 31. Oktober 2005 unter Zugrundelegung der Pauschalbeträge einschließlich der bis dahin geplanten Personalmaßnahmen insgesamt rund 7,9 Millionen € verausgabt. Aus dieser ersten Tranche stehen somit noch rund 1,1 Millionen € für weitere Beförderungsmaßnahmen zur Verfügung, mit denen auf der Grundlage der festgesetzten Durchschnittssätze neben den bis 31. Oktober 2005 geplanten 71 Maßnahmen weitere ca. 275 Beförderungsmaßnahmen durchgeführt werden können, wobei ich betone, das sind ungefähre Angaben, weil hier die Spitzberechnung in der Tat nicht ganz so leicht fällt. Da sind wir mittendrin.
Mit der Zuweisung der zweiten Tranche der Beförderungsmittel in Höhe von 2,5 Millionen € können dann weitere ca. 600 zusätzliche Maßnahmen in Angriff genommen werden.
Es ist also insgesamt so, wenn man alles zusammenfasst, dass knapp 3 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst befördert werden können. Man kann zusammenfassend sicherlich festhalten, dass es sich um ein Maßnahmenpaket handelt, welches schon ein beträchtliches Gewicht hat und sich in die Gesamtkonzeption der Landesregierung, wenn ich das etwas schlagworthaft umschreibe, nämlich weg von konsumtiven Komponenten hin zu leistungs- und verantwortungsorientierten Komponenten der Besoldung, einfügt.
Ich darf abschließend sagen, wir haben das Urlaubsgeld gestrichen und das Weihnachtsgeld drastisch gekürzt. Wir sehen die Beförderungen im Kontext einer Reform hin zu mehr leistungs- und verantwortungsbezogenen Elementen der Besoldung in der Landesverwaltung. - Vielen Dank.
Die Schwerpunkte sind unverändert.
Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es gibt Themen, über die man aus fachlichen Gründen normalerweise nur in einem relativ kleinen Kreis diskutiert. Wenn ich mich so umschaue, sind wir bereits in einem kleinen Kreis.
Insofern kann ich es wagen, dieses Thema, das wirklich steuerlich komplex ist, kurz auch in diesem Rahmen anzureißen. Obwohl ich wirklich sagen muss, wenn ich auf die Tribüne sehe: Das ist für junge Gäste im Landtag sicherlich nicht der unterhaltsamste Stoff; aber so ist es nun einmal.
Herr Krause, es ist ein sehr schwieriges Thema, mit dem wir uns hier beschäftigen. Lassen Sie mich kurz die Sicht des Finanzministers - damit stehe ich nicht allein, denn es gibt bundesweit einen Konsens in dieser Frage - erläutern und versuchen, Ihnen darzulegen, dass die Regelung, die wir haben, sinnvoll ist. Wobei man natürlich immer den Einzelfall, auch unter Billigkeitsgesichtspunkten, prüfen muss, wie es auch vorgesehen ist.
Meine Damen und Herren! Das Landwirtschaftsaltschuldengesetz eröffnet den landwirtschaftlichen Unterneh
men die Möglichkeit, freiwillig ihre Altschulden in einem einheitlichen Ablöseverfahren durch Zahlung eines nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens bestimmten geringeren Ablösebetrages vorzeitig abzulösen.
Es ist an dieser Stelle unvermeidbar, dass ich ein paar Jahre zurückblicke und Sie kurz gedanklich auf einen Ausflug in die Entwicklung der Personengesellschaften aus steuerlicher Sicht mitnehme. Das Thema, mit dem wir uns beschäftigen, lässt sich gerade nicht auf die bloße Feststellung reduzieren, dass für einige Gesellschafter bei einem Wegfall der Altschulden Einkommensteuer anfällt. Herr Krause, das ist eben nur in einer Gesamtschau wirklich zu bewerten.
Meine Damen und Herren! Viele ehemalige LPG-Nachfolgegesellschaften sind im Wege einer formwechselnden Umwandlung in eine GmbH & Co. KG umgewandelt worden. In den Jahren 1992/1993 schlossen die betreffenden Unternehmen mit den Banken Verträge über den Rangrücktritt von Krediten, die vor dem 1. Juli 1990, also vor der Wirtschafts- und Währungsunion, ausgereicht worden waren. Daraufhin wurden die Kredite nach § 16 Abs. 3 des D-Mark-Bilanzgesetzes nicht als Schuld ausgewiesen, sondern in eine Rücklage nach § 27 des D-Mark-Bilanzgesetzes eingestellt. Das heißt - und das ist der zentrale Punkt -, sie wurden bilanziell als Eigenkapital ausgewiesen.
Mittlerweile sind, häufig altersbedingt, viele der ehemaligen Gesellschafter aus den Unternehmen ausgeschieden. Die ausgeschiedenen Gesellschafter haben Abfindungen erhalten, die meist deutlich unter dem anteiligen Eigenkapital laut Steuerbilanz lagen; denn bei der Beimessung der zu zahlenden Abfindung wurde berücksichtigt, dass eine Auskehrung des buchmäßigen Eigenkapitals, das auf die im Rangrücktritt befindlichen Altkredite entfällt, aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zum Rangrücktritt nicht möglich ist.
Die verbliebenen Gesellschafter - jetzt wird es ökonomisch interessant - haben die Anteile der ausgeschiedenen Gesellschafter zu einem Kaufpreis erworben, der geringer war als der Buchwert des jeweiligen steuerlichen Kapitalkontos des Ausscheidenden.
Dadurch entstanden bei den ausgeschiedenen Gesellschaftern Veräußerungsverluste. Bei den verbliebenen Gesellschaftern entstand nicht sofort ein gleich hoher Gewinn, sondern sie führten die Buchwerte der Aktiva in der Regel unverändert fort. Dadurch stand weiterhin das gesamte Abschreibungsvolumen zur Verfügung. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Meine Damen und Herren! Es konnten Abschreibungen vorgenommen werden. Es entstand also ein ökonomischer Vorteil durch den höheren Buchwert.
Frau Dr. Klein, so ist es nun einmal. Das ist ein ökonomisch relevanter Punkt.
Haben die Unternehmen nun - und das haben sie - von dieser zugelassenen Methode Gebrauch gemacht, so waren, wenn wir auf die Passivseite der Bilanz gehen, so genannte passive Ausgleichsposten steuerneutral einzustellen. Diese passiven Ausgleichsposten sind grundsätzlich - das gilt immer - in späteren Jahren bei der Tilgung der Altkredite betragsgleich erfolgswirksam wieder aufzulösen.
Meine Damen und Herren! Dieses Verfahren - das ist wichtig - war den Steuerpflichtigen bzw. ihren Beratern auch zum damaligen Zeitpunkt bekannt.
Meine Damen und Herren! Die Einkommensteuerreferatsleiter des Bundes und der Länder beschlossen im April 2005, dass dieses übliche Verfahren auch Anwendung findet, wenn nach dem Landwirtschaftsaltschuldengesetz Ablösezahlungen geleistet werden. Das heißt, dass die passiven Ausgleichsposten bei der Tilgung durch eine Ablösezahlung nach dem Landwirtschaftsaltschuldengesetz und dem dadurch bedingten Wegfall der Altkreditverbindlichkeiten erfolgswirksam aufzulösen sind.
Meine Damen und Herren! Das ist an dieser Stelle steuersystematisch zwingend. Ein steuerpflichtiger Gewinn fällt dann an, wenn der passive Ausgleichsposten die Ablösungszahlung übersteigt. Bei der Ablösung der Altkredite nach § 7 des Landwirtschaftsaltschuldengesetzes sind im Vergleich zu dem zu leistenden Ablösebetrag betragsmäßig höhere Kredittilgungen bzw. die vollständige Tilgung möglich, sodass Gewinne anfallen können.
- Vielen Dank für den fachkundigen Applaus.
Was heißt das nun ökonomisch? Zum einen sind für die bei der Gesellschaft verbliebenen Altkreditverbindlichkeiten durch die Möglichkeit der Ablösung nach § 7 des Landwirtschaftsaltschuldengesetzes Zahlungen in einer geringeren als der ursprünglich angenommenen Höhe zu leisten. Zum anderen hat sich für die verbliebenen Gesellschafter die Höhe der zu leistenden Abfindungen gemindert. Deshalb stellt die erfolgswirksame Auflösung der passiven Ausgleichsposten bei Tilgung bzw. bei Wegfall der Restschuld grundsätzlich keine sachliche Unbilligkeit dar.
Meine Damen und Herren! In den Fällen, über die wir hier sprechen, führt die Zahlung der Ablösesumme, die nach dem Landwirtschaftsaltschuldengesetz zu leisten ist, damit die Altschulden wegfallen, zu gewinnmindernden Betriebsausgaben. Das ist so bei Kapitalgesellschaften und das ist genauso bei Personengesellschaften. Der Wegfall der Altschulden ist bei beiden Rechtsformen steuerlich erfolgsneutral.
Eine etwaige steuerliche Belastung der Gesellschafter - ich betone es: nicht der Gesellschaft - von Personengesellschaften hat ihren Grund allein in den seinerzeit beim Ausscheiden von Gesellschaftern gebildeten passiven Ausgleichsposten. Es geht hier nicht darum, durch eine grundsätzliche Billigkeitsregel, wie sie der Linkspartei.PDS vorschwebt, Neutralität herzustellen, sondern man würde, wenn man es grundsätzlich so machen wollte, von der Neutralität abweichen.
Meine Damen und Herren! Ich verkenne nicht, dass die erfolgswirksame Auflösung der passiven Ausgleichsposten im Einzelfall zu einer steuerlichen Belastung führen kann, die für den Betroffenen eine erhebliche Härte darstellt. In diesen Fällen haben die betroffenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit, unter Darlegung ihrer persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Billigkeitsmaßnahmen aus persönlichen Billigkeitsgründen zu stellen. Das Finanz
amt kann zum Beispiel die Steuer auch langfristig stunden.
Bereits bei der Beschlussfassung im April dieses Jahres haben die Vertreter des Bundes und der Länder erkannt, dass die steuerlichen Folgen im Einzelfall vor einer Antragstellung auf die Ablöseregelung nach dem Landwirtschaftsaltschuldengesetz geklärt sein sollten. Deshalb wurde Betroffenen auch die Möglichkeit eingeräumt, zu der Frage, ob eine Stundung in Betracht kommt, schon vor der Antragstellung zur Teilnahme an der Ablöseregelung beim örtlichen Finanzamt eine verbindliche Auskunft einzuholen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Meine Damen und Herren! Nach Auskunft des Landwirtschaftsressorts gibt es in Sachsen-Anhalt elf Unternehmen, bei denen sich die aufgezeigte Problematik stellt. In den Nachbarländern, in Sachsen zum Beispiel, bewegt sich das, so glaube ich, in der Größenordnung von 27. Es ist in unseren Ländern also eine begrenzte Zahl von Fällen. Ich gehe davon aus, dass in allen diesen Fällen für die Gesellschafter über die möglichen Billigkeitsmaßnahmen vertretbare Ergebnisse erreicht werden können.
Meine Damen und Herren! Pauschale Lösungen - das muss ich an dieser Stelle allerdings deutlich sagen -, etwa eine grundsätzliche Billigkeitsregelung, kann es nicht geben. Die Billigkeit muss immer im Einzelfall geprüft werden. Eine grundsätzliche Billigkeitsregelung ist eigentlich schon ein Widerspruch in sich.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle sagen, dass ich dem Hohen Hause empfehle, den Antrag der PDS-Fraktion abzulehnen. Ich füge sofort hinzu, dass ich selbstverständlich bereit bin, diese nur knappen und kompakten Ausführungen, die ich soeben gemacht habe, um ein gutes Stück zu erweiterten. Frau Dr. Klein, das können wir im Finanzausschuss gemeinsam mit den Freunden aus der Landwirtschaft machen, um die Sachverhalte einer Klärung zuzuführen.
Ich möchte zu diesem Zeitpunkt feststellen, Herr Krause, dass man sich in enger Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium und in einer kontinuierlichen Abstimmung zwischen den Ländern, nicht nur zwischen den Finanzministern, bemüht hat, diese Dinge wirklich im Interesse der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen vernünftig zu regeln. Mit anderen Worten: Wir werden dafür sorgen, dass in diesem Land keine GmbH & Co. KG in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt, weil sie in einer solchen Sondersituation ist. Wenn wirklich vernünftige Billigkeitsgründe geltend gemacht werden können, dann gehen wir auch gemeinsam einen vernünftigen Weg.
Dem Zusatz zu dem Antrag kann ich aus der Sicht der Landesregierung nicht zustimmen, weil er im Grunde wieder zu Ihrem Antrag hinführt. Aber nach dem, was Sie am Ende Ihres Redebeitrages gesagt haben, glaube ich, dass wir zu einer sehr sachbezogenen und fachlich fundierten Diskussion in den Ausschüssen kommen können. Ich freue mich darauf. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Sache, die wir hier behandeln, möchte ich zunächst eine erfreuliche Mitteilung machen. Die bisher ohne unsere Zustimmung von der BvS zurückgehaltene fünfte Rate in Höhe von nicht ganz 128 Millionen € ist nunmehr bei uns eingegangen und gutgeschrieben worden.
Wie bekannt sein dürfte, hat es wegen der von uns nicht akzeptierten Zurückhaltung dieses nicht unerheblichen Geldbetrags mehrere Gesprächsrunden gegeben. Fälligkeitszeitpunkt war eigentlich der 15. Januar 2005. Nachdem das Geld nicht eingegangen war, ist die Landesregierung an das Bundesfinanzministerium herangetreten. Am 3. Februar 2005 fand dann zwischen Herrn Bundesminister Eichel und mir ein ausführliches Gespräch in der Sache statt.
Als Ergebnis wurde verabredet, die zuständigen Mitarbeiter von BMF, BvS und unserer Landesverwaltung eine tragfähige Lösung erarbeiten zu lassen. Die zeitliche Vorgabe betrug zunächst vier Wochen. Schnell zeigte sich allerdings, dass diese Vorgabe wegen des außerordentlich schwierigen Themas und der notwendigen Abstimmungen nicht einzuhalten war.
In den dann aufgenommenen Gesprächen, an denen von der Landesseite das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie die Landesanstalt für Altlastenfreistellung und von der Bundessseite das Bundesministerium für Finanzen und die BvS teilnahmen, hat die Bundesregierung drei Gründe für das Zurückhalten der fünften Rate genannt: die Frage der Mündelsicherheit der Anlage der eingezahlten Beträge in das Sondervermögen, die Frage der Beleihung und das Thema Art und Umfang der Kofinanzierung durch das Land Sachsen-Anhalt.
Meine Damen und Herren! Nach mehreren zum Teil recht schwierigen Verhandlungsrunden konnte der Vorgang nunmehr abgeschlossen werden. Vor wenigen Tagen ist eine Ergänzungsvereinbarung zum Generalvertrag Altlastensanierung Sachsen-Anhalt von Landes- und von Bundesseite endgültig unterzeichnet worden.
Als Fazit der Verhandlungen mit dem Bund kann ich feststellen, dass wir ein gutes Ergebnis für die Altlasten
sanierung in Sachsen-Anhalt erreicht haben. Ich danke an dieser Stelle neben den Mitarbeitern meines eigenen Hauses insbesondere meiner Kollegin Frau Ministerin Wernicke und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die außerordentlich konstruktive Mitwirkung und Zusammenarbeit.
Die Ergänzungsvereinbarung regelt im Wesentlichen Folgendes:
Das Land hebt die noch bestehende Beleihung eines Teils des Sondervermögens zum Jahreswechsel 2006/ 2007 auf und wird auch künftig Mittel des Sondervermögens weder beleihen noch in sonstiger Weise zur Sicherung von Verbindlichkeiten verwenden. Die Ende des Jahres 2006 noch bestehenden Kofinanzierungsrückstände werden spätestens bis Ende des Jahres 2010 schrittweise vom Land ausgeglichen. Hierzu werden Teilbeträge und Fristen bestimmt. Das Land wird ab dem Jahr 2006 seinen Kofinanzierungsanteil für Altlastensanierungsausgaben jeweils spätestens im ersten Quartal des Folgejahres erbringen - die so genannte nachlaufende Kofinanzierung.
Die BvS hat, wie eingangs erwähnt, die fünfte Rate in Höhe von rund 128 Millionen € auf das Konto des Landes zu zahlen und hat bereits gezahlt.
Das Land kann das Geld wie alle anderen Mittel des Sondervermögens auch eigenverantwortlich anlegen. Anlageerträge werden wie bisher auch thesauriert. Die Frage der Mündelsicherheit der Geldanlage ist nicht mehr umstritten.
Um dem Sicherungsbedürfnis der BvS an einer künftig vertragskonformen Behandlung der eingezahlten Gelder zu entsprechen - man muss bedenken, dass die BvS diesbezüglich vom Bundesrechnungshof genau geprüft wird -, sind entsprechende Regelungen aufgenommen worden.
Der Bund stimmt deshalb einer endgültigen Freigabe des Guthabens zugunsten des Landes zum 15. Februar 2011 zu, sofern das Land bis dahin alle Verpflichtungen aus der Ergänzungsvereinbarung und aus dem Generalvertrag erfüllt hat. Ein gegebenenfalls bestehendes Zurückbehaltungsrecht darf die BvS nur in dem Umfang geltend machen, der dem Gewicht der behaupteten Pflichtverletzung des Landes entspricht.
Meine Damen und Herren! Im Ergebnis dieser Verhandlungen musste der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, dem ich für die konstruktive Mitwirkung an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich danken möchte.
Die neuen finanziellen Größenordnungen für die Zuführungen aus dem Einzelplan 15 in das Sondervermögen berechnen sich wie folgt:
Erstens. Entgegen der bisherigen Festlegung, dass die Landesanstalt für Altlastenfreistellung jährlich 90 Millionen € in die Altlastensanierung investiert, wird der jährliche Betrag ab dem Jahr 2006 auf eine Größenordnung von ca. 70 Millionen € reduziert. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass diese Ansätze realistisch sind und die Landesanstalt für Altlastenfreistellung ihren Aufgaben damit
gut nachkommen kann. Das ist auch ein wichtiges Signal für die Investoren in Sachsen-Anhalt.
Zweitens. Ab dem Jahr 2007 stellt das Land die Finanzierung der Projekte aus dem Generalvertrag auf die nachlaufende Kofinanzierung im ersten Quartal des Folgejahres um. Landesprojekte und reine Bundesprojekte sowie Projekte von vor dem Generalvertrag werden im laufenden Jahr kofinanziert.
Drittens. Ab diesem Zeitpunkt wird jährlich vollständig kofinanziert.
Das Änderungsgesetz ist bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Danach müssen die jährlichen Zuführungen wieder den dann erforderlichen Größenordnungen angepasst werden. Planungen über das Jahr 2015 hinaus sind aus heutiger Sicht nicht absehbar und auch nicht sinnvoll.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend noch einmal festhalten: Die Altlastensanierung kann mit diesem Gesetz auf lange Sicht auf eine gute, finanziell abgesicherte Grundlage gestellt werden. Damit wird das Land den rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht, die sich für Freistellungen nach dem Umweltrahmengesetz sowie aus dem Generalvertrag in SachsenAnhalt ergeben. Im Ergebnis dienen wir damit zum einen dem Umweltschutz, zum anderen verbessert sich die Planungssicherheit für unsere Investoren und damit das Investitionsklima in Sachsen-Anhalt.
Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich tue dies an dieser Stelle nicht allein, sondern ausdrücklich auch im Namen meiner Kollegin Frau Ministerin Wernicke. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer erfreulich, nach einem derart tosenden Beifall eine kurze Rede zu eröffnen. Ich will mich aber wirklich außerordentlich kurz fassen, weil, wie ich dem Konsens unter den Fraktionen entnehme, alles Weitere
in den betreffenden Ausschüssen zu besprechen sein wird. Lassen Sie mich nur drei kurze Bemerkungen machen.
Zum Ersten, was die Bündelung der Förderprogramme angeht. Es ist geplant, die Dinge sehr genau zu überprüfen. Wir sind mittendrin. In interministeriellen Arbeitsgruppen werden die optimale Strukturierung der Förderprogramme und die Verortung, wenn man so will, der Förderprogrammverwaltung im Landesverwaltungsamt einerseits und in der Landesinvestitionsbank andererseits überprüft, übrigens in Zusammenarbeit mit dem Landesrechnungshof. Mit einem abschließenden Ergebnis ist sicherlich in einigen Monaten zu rechnen.
Allerdings muss man dazu sagen, dass wir diesbezüglich auch darauf angewiesen sind, dass sich das operationelle Programm 2007 bis 2013 perspektivisch klar darstellt, damit wir eine endgültige Entscheidung treffen können, die auch zukunftsfähig ist. Also, das Projekt ist auf dem Weg, wir sind mitten in den Untersuchungen.
Lassen sich mich zu einem zweiten Punkt kommen, auf den ich ganz kurz eingehen will, dem Förderberatungszentrum. Wir haben - darauf sind wir sehr stolz - mit der Investitionsbank ein Förderberatungszentrum geschaffen, das erheblich zur Transparenz der Förderlandschaft beigetragen hat und das die zielgruppenorientierte Ansprache und Beratung der Kunden erlaubt.
Ich glaube, dass wir nach den Erfahrungen der letzten Monate mit sehr ruhigem Gewissen feststellen können, dass das von den Kunden und Antragstellern, den Bewerbern sehr positiv aufgenommen wird. Das liegt auch daran, dass die Investitionsbank als zentrale Anlaufstelle sehr eng mit der Landesverwaltung, mit den Geschäftsbanken, mit den Mittelgebern und mit anderen Partnern, wie den Kammern im Land Sachsen-Anhalt, zusammenarbeitet. Wir können sagen, dass wir inzwischen einen sehr guten, kompetenten Informationspool für das gesamte Förderwesen in unserem Land haben. Damit sind wir schon außerordentlich zufrieden.
Auch was die Akzeptanz der verschiedenen Produkte, der gesamten Produktpalette der Investitionsbank am Markt angeht, sind wir sehr zufrieden. Das ist natürlich in den einzelnen Punkten unterschiedlich - das ist auch schon in den Gremien besprochen worden - und es wird auch ständig optimiert und verbessert. Aber im Wesentlichen sind wir sehr zufrieden.
Frau Dr. Weiher, ich möchte an dieser Stelle insbesondere auf einen Punkt hinweisen: In Bankenkreisen, auch in Kreisen der Sparkassen zeigte sich am Anfang eine gewisse Reserviertheit gegenüber einer Investitionsbank, die zu Förderkonditionen anbietet und theoretisch eine Gefahr für den ureigenen Markt dieser Banken hätte sein können. In den Gremien, auch im Verwaltungsrat und im Beirat erleben wir, dass all diese Bedenken inzwischen ausgeräumt sind. Im Gegenteil, es ist in dieser Hinsicht ein außerordentlich kooperativer Geist zugunsten des Mittelstandes in unserem Land zu spüren.
Frau Dr. Weiher, mein Hinweis auch an dieser Stelle: Bei dem, was von der Handwerkerschaft gekommen ist, war vielleicht auch die eine oder andere etwas unglückliche Formulierung dabei. Ich habe mich intensiv mit Herrn Medoch über diese Fragen unterhalten. Herr Maas, der auf der Tribüne sitzt, hat das auch getan. Ich glaube, in diesem Zusammenhang sind inzwischen alle Missverständnisse ausgeräumt. Im Übrigen ist darüber in der Presse auch nicht ganz so berichtet worden, wie
es wirklich kommuniziert worden war. Aber das können wir alles in den Ausschüssen besprechen.
Lassen Sie mich zuletzt auf den Punkt der Transparenz in der Tätigkeit der Bank selbst zu sprechen kommen. An dieser Stelle möchte ich nachdrücklich betonen, dass wir durch die Einrichtung des Beirates auch das direkte Gespräch, die direkte Kommunikation mit der Politik seitens der Bank suchen. Der Beirat hat bereits zweimal getagt.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine kleine Bemerkung in Richtung Linkspartei.PDS. Herr Dr. Thiel, diese Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen, ich bitte dafür um Verständnis. Bei beiden Sitzungen, bei denen die anderen Fraktionen vertreten waren, war der Vertreter der Linkspartei.PDS, Herr Dr. Thiel, nicht anwesend.
Ich habe noch einmal in den Protokollen nachgeschaut; er war nicht dabei. Insofern erklärt sich möglicherweise die Tatsache, dass gerade die Fraktion Linkspartei.PDS diesen Antrag aus einem gewissen Informationsrückstand heraus initiiert hat, den wir - hoffentlich, Herr Dr. Thiel - bereits bei der nächsten Sitzung des Beirates der Investitionsbank verkleinern können. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Sitzung am 17. Dezember stattfindet. Herr Dr. Thiel, machen Sie sich gleich eine Notiz in Ihrem Kalender: 17. Dezember.
Ich würde mich als Vorsitzender des Beirates außerordentlich freuen, Sie dort ganz herzlich begrüßen zu dürfen. Ich werde mich voll in die Diskussion mit Ihnen einbringen.
Meine Damen und Herren! Das sei zur Investitionsbank gesagt. Übrigens auch der kleine Hinweis, dass man zum Geschäftsbericht und zu Sonstigem sehr gute Informationen im Internet findet. Wir sind gewissermaßen auf allen Kanälen dabei, die Öffentlichkeit und die politisch Tätigen zu informieren. Aber selbstverständlich sind wir auch bereit, in den entsprechenden Ausschüssen noch weiter Rede und Antwort zu stehen. Wenn ich „wir“ sage, dann meine ich damit einerseits die Politik, die politisch Verantwortlichen, den Verwaltungsratvorsitzenden, mich selbst und natürlich auch die Geschäftsleitung der Investitionsbank.
So weit, so gut und so kurz an dieser Stelle. Alles Weitere besprechen wir dann in den Ausschüssen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Finanzpolitik in Deutschland stand und steht vor großen Herausforderungen. Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte hat den finanziellen Handlungs
spielraum von Bund und Ländern auf ein Niveau gesenkt, das auf Dauer nicht akzeptabel ist. Das Ausmaß an jährlicher Neuverschuldung setzt die öffentlichen Haushalte einem Konsolidierungsdruck aus, der zu einer spürbaren Verringerung der öffentlichen Ausgaben insgesamt führen muss.
Meine Damen und Herren! Für Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung diese Herausforderung angenommen. Die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen war und ist erklärtes Ziel dieser Landesregierung. Hierbei wurden in den zurückliegenden drei Jahren erhebliche Erfolge erzielt. Diese Erfolge waren allerdings überschattet von Steuerausfällen in bisher ungekannten Dimensionen.
Lassen Sie mich die vergangenen fast dreieinhalb Jahre dieser Legislaturperiode noch einmal Revue passieren. Im Jahr 2002, dem Jahr der Amtsaufnahme der jetzigen Landesregierung, war die Situation des Landeshaushaltes von schwierigsten Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Im Vergleich zwischen den neuen Ländern hatte Sachsen-Anhalt die zweithöchsten Pro-Kopf-Ausgaben für Personal, die höchsten Zinslasten und, wie die Ist-Entwicklung im Jahr 2002 bestätigt hat, die höchste Neuverschuldung aller neuen Länder. Es kündigten sich erhebliche Steuerausfälle für das laufende Jahr an.
Mit der Amtsaufnahme musste die Landesregierung daher zunächst einen Nachtragshaushalt vorlegen, um den Fehlbetrag aus dem Jahr 2001 und weitere Risiken aus dem Jahr 2002 auszugleichen. Gleichzeitig wurde von der Landesregierung ein Fahrplan erarbeitet, der Sachsen-Anhalt mittelfristig aus dem tiefen Tal der Neuverschuldung herausführen sollte. Geplant war damals, im Jahr 2006 letztmalig eine Nettokreditaufnahme vorzunehmen.
Aber die Steuerausfälle, die danach im halbjährigen Takt der Steuerschätzungen über uns und auch über die anderen Länder, den Bund und die Gemeinden hereinbrachen, machten die mittelfristige Planung in der damaligen Form zunichte. Übrigens war das nicht nur bei uns so. Es gibt kein Land in Deutschland, das nicht seine Planungen drastisch revidieren musste, vom Bund ganz zu schweigen.
Unter diesen schwierigsten Umständen ist es uns gelungen, den eingeschlagenen Sparkurs konsequent durchzuhalten. Die Ausgaben des Landeshaushaltes wurden nicht nur konstant gehalten, sondern absolut gesenkt. Dies stellt einen enormen Kraftakt dar und ist Beleg für die Sparanstrengungen dieser Landesregierung.
Die bereinigten Ausgaben betrugen im Ist des Jahres 2002 10,29 Milliarden €, der Haushaltsplan für das Jahr 2006 weist nur noch Ausgaben in Höhe von 9,92 Milliarden € auf. Bereinigt um die Mittel für die Fluthilfe und die Mittel des Bundes für Hartz IV sind es sogar nur 9,76 Milliarden €.
In vier Jahren konnten die Ausgaben Schritt für Schritt um insgesamt 4 % vermindert werden. Dies ist angesichts von Ausgabensteigerungen, beispielsweise im Personalbereich durch Tarifabschlüsse und die Anpassung an das Westgehaltsniveau, Steigerungen bei der Sozialhilfe und bei den Zinsen, aber auch angesichts der allgemeinen Preissteigerung eine bemerkenswerte Leistung.
Meine Damen und Herren! Üblich sind in den alten Bundesländern Ausgabenzuwächse in der Größenordnung
von mindestens 1 % pro Jahr. Das Ausgabenwachstum von maximal 1 % pro Jahr war als Zielgröße der Stabilität im nationalen Stabilitätspakt für die Landeshaushalte festgelegt worden. Das bedeutet 4 % Zuwachs über vier Jahre gerechnet. Sachsen-Anhalt hatte dagegen in den letzten vier Jahren eine Abnahme um 4 %, keinen Zuwachs. Dies allein ist ein klarer Beleg für eine äußert restriktive Ausgabenpolitik, die wir auch bis zu dem heutigen Tag konsequent durchgehalten haben, meine Damen und Herren.
Den Erfolgen auf der Ausgabenseite standen allerdings seit dem Jahr 2002 auf der Einnahmenseite Einbrüche bei den Steuern gegenüber, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig sind.
Während im Jahr 2001 bei Steuern und steuerinduzierten Einnahmen noch 5,69 Milliarden € aufkamen, sackte das Aufkommen im Jahr 2002 mit nur 5,03 Milliarden € um rund 660 Millionen € förmlich in sich zusammen. Von diesem Rückschlag hat sich das Steueraufkommen bis heute nicht erholt.
Seit dem Jahr 2002 ist das Steueraufkommen mit Ausnahme des vergangenen Jahres weiter rückläufig. Erst im Jahr 2006 werden wir wieder das Niveau des Jahres 2002 erreichen und erst im Jahr 2009 soll nach der aktuellen Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres das Volumen aus dem Jahr 1995 wieder erreicht werden, dem Jahr, in dem die neuen Länder in den gesamtdeutschen Länderfinanzausgleich integriert wurden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz unserer Anstrengungen auf der Ausgabenseite wird es im Jahr 2006 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von noch immer knapp 800 Millionen € geben. Dieses Ergebnis ist gemessen an dem, was wir uns am Anfang der Legislaturperiode vorgenommen hatten, zweifellos nicht zufrieden stellend.
Aber die Regierung eines kleinen Landes wie SachsenAnhalt ist der Steuergesetzgebung des Bundes und der wirtschaftlichen Entwicklung in Gesamtdeutschland mehr oder weniger wehrlos ausgeliefert. Diese Entwicklung war nun einmal schlecht. Unter der Wirtschafts- und Finanzpolitik der rot-grünen Bundesregierung ist Deutschland zum kranken Mann Europas geworden.
Volkswirtschaftliche Stagnation statt Wachstum und misslungene Steuerreformen haben auch die Finanzkraft unseres Landes Sachsen-Anhalt auf der Einnahmenseite ausgehöhlt.
Meine Damen und Herren! Man sollte in der Politik den Konjunktiv nicht überstrapazieren; aber es ist schon wichtig zu wissen, dass die Entwicklung der Landesausgaben ziemlich genau unserer ersten Mittelfristigen Finanzplanung aus dem Jahr 2002 entsprochen hat. Oder anders formuliert: Wäre das Steueraufkommen laut Steuerschätzung vom Mai 2002, also zum Amtsantritt der CDU-FDP-Regierung, tatsächlich aufgekommen, dann hätten wir unser Ziel erreicht, nämlich keine Nettokreditaufnahme im nächsten Haushalt vorzunehmen. Die Steuerausfälle des Jahres 2006 gegenüber der damaligen Schätzung betragen fast 1 Milliarde €. Das ist deutlich mehr, als wir für 2006 an Nettokreditaufnahme vorgesehen haben.
So wie die Einnahmenentwicklung in den letzten Jahren verlaufen ist, hat sich der Weg bis zum Zeitpunkt der Schuldentilgung zwar verlängert; aber ich kann Ihnen versichern, dass diese Landesregierung diesen Weg in Richtung Schuldenabbau, den sie beim Amtseintritt eingeschlagen hat, auch in der nächsten Legislaturperiode konsequent fortsetzen wird.
Gestatten Sie mir in der Elbestadt Magdeburg den Vergleich mit einem Schwimmer, der sich bemüht, flussaufwärts vorwärts zu kommen. Er hat seit 2002 kräftig gekrault, aber die Gegenströmung war so gewaltig, dass er nur mühsam von der Stelle kam. Aber ohne die gewaltige Gegenströmung hätte er sein Ziel erreicht; ohne das kräftige Kraulen wäre er hoffnungslos flussabwärts getrieben.
Die Anstrengungen waren keineswegs vergebens und das Ziel ist nicht aus den Augen verloren. Der Schwimmer ermüdet nicht; er schwimmt weiter. Meine sehr verehrten Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen: Wir werden weitermachen!
- Was haben Sie gegen Schwimmen, Herr Bullerjahn?
- Wir machen kraftvolle Bewegungen, Herr Bullerjahn.
Meine Damen und Herren! Die Konsolidierung des Landeshaushalts soll vorrangig durch eine Reduzierung jener Ausgaben erfolgen, die als konsumtiv gelten. Ein hohes Investitionsniveau soll auch weiterhin gewährleistet sein. Diese Forderung, die auch von den Wirtschaftsforschungsinstituten immer wieder aufgestellt wird, ist grundsätzlich richtig. Sie ist im Rahmen des Möglichen und im Rahmen des Sinnvollen umzusetzen; sie liegt schon im Eigeninteresse des Landes.
Allerdings müssen wir mehr denn je zu einer realistischen Einschätzung kommen, was möglich und was sinnvoll ist. Entsprechend der Haushaltssystematik sind alle regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben des Landes als konsumtiv zu betrachten. Solche laufenden Ausgaben sind zum Beispiel Personalausgaben, Bewirtschaftungskosten, Zinsen, Mieten und Sozialleistungen, aber auch Zuschüsse für den Betrieb von Forschungseinrichtungen und Hochschulen; diese gehören auch dazu.
Es gibt also durchaus konsumtive Ausgaben mit eindeutig investivem Charakter. Denn es ist kein schnöder Konsum, wenn im Land Sachsen-Anhalt Forschungspersonal aus den laufenden Globalhaushalten finanziert wird. Aus haushaltssystematischen Einordnungen Schlussfolgerungen nach dem Motto zu ziehen, alle Investitionen seien gut und aller Konsum sei schlecht, das geht nicht an.
Trotzdem machen die Personalausgaben einen wesentlichen Teil der konsumtiven Ausgaben aus. Die Landesregierung hat hier mit ihrem Personalabbaukonzept vom August 2002 bereits spürbare Erfolge vorzuweisen. Aber der Personalabbau ist ein auf lange Sicht angelegtes Projekt. Kurzfristige Erfolge sind kaum realisierbar, da
wegen der faktischen Unmöglichkeit von Massenkündigungen schnelle Stellenreduzierungen nicht möglich sind.
Auf diesem Gebiet sieht die Landesregierung daher auch in den kommenden Jahren weiteren Handlungsbedarf. Unser Ziel wird es bleiben, den Personalbestand des Landes zunächst mindestens auf das Niveau der alten Bundesländer zurückzuführen, auch in der kommenden Legislaturperiode.
Von 2002 bis 2004 wurden mithilfe des Personalabbaukonzepts bereits knapp 4 200 Stellen abgebaut. Bis 2006 - dies ist im Doppelhaushalt nachzulesen - werden es weitere 4 300 Stellen sein. Hinzu kommen rund 5 800 Stellen in der so genannten Titelgruppe 96. Diese Stellen sind bereits als nicht mehr notwendig identifiziert; sie können aber erst in Abgang gestellt werden, wenn entsprechendes Personal aus dem Landesdienst ausscheidet. Wir schätzen zurzeit, dass dies bis 2006 in einer Größenordnung von mindestens 2 100 Stellen erfolgen wird.
Als Bilanz am Jahresende 2006 wird also ein Stellenabbau von rund 10 600 Stellen stehen, ebenso weitere bereits jetzt identifizierte rund 3 700 Stellen in der Titelgruppe 96, die noch abgebaut werden sollen.
Legt man die durchschnittlichen Personalkosten von 35 000 € pro Stelle zugrunde, dann hat die Landesregierung beim Personal ein Einsparvolumen von jährlich einer halben Milliarde Euro auf den Weg gebracht, meine Damen und Herren. Das entspricht etwa 5 % des Haushaltsvolumens.
Erreicht wurde dieser Abbau vor allem dadurch, dass Personal, das altersbedingt oder aus anderen Gründen ausscheidet, nicht ersetzt wurde. Die Landesregierung hat in der Zeit von Januar 2003 bis August 2005, also in mehr als zweieinhalb Jahren, insgesamt nur 800 Neueinstellungen vorgenommen. Darunter waren etwa 460 Lehrkräfte vor allem in Mangelfächern und 240 Polizisten.
Das heißt, im Land herrscht ein fast vollständiger Einstellungsstopp. Nur dort, wo es absolut nicht anders geht, wurde Personal eingestellt, und zwar mit Sondergenehmigung des Ministerpräsidenten nach Prüfung durch den Minister der Finanzen. Diese Bewirtschaftung ist in ihrer Konsequenz und Dauer in Deutschland einmalig. Sie geht an die Grenzen des Ressortprinzips. Sie wird auch in den nächsten Jahren fortgeführt werden müssen, da ein anderer Weg des Personalabbaus aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen weitgehend ausscheidet.
Dies ist für die Altersstruktur der Beschäftigten in der Landesverwaltung sicherlich nicht unproblematisch; das wissen wir. Aber der Aufbau einer gleichmäßigen Alterspyramide ist uns durch die Versäumnisse der Vorgängerregierung beim Personalabbau versperrt, meine Damen und Herren. Deshalb müssen wir damit leben.
Auch im Bereich der Gehälter haben wir konsequent die Möglichkeit der Einsparung genutzt. Durch verschiedene Formen des Lohnverzichts wurden in der Summe etwa 80 bis 100 Millionen € gespart. Die Sonderzuwendungen
für Beamte sind ab diesem Jahr völlig entfallen, ausgenommen eine soziale Komponente beim Weihnachtsgeld für Beamte in den niedrigsten Besoldungsgruppen. Im Tarifbereich wurde die Arbeitszeit und damit die Vergütung der Arbeiter und Angestellten um bis zu 7,5 % reduziert.
Wie Sie sehen, haben die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet. Dafür gebührt ihnen unser ausdrücklicher Dank.
Dies darf nicht übersehen werden, wenn in der Öffentlichkeit von zu hohen Personalausgaben in SachsenAnhalt die Rede ist. Andere neue Länder sind diesen Weg nicht mitgegangen. Wir sind da konsequenter gewesen.
Ich sage dies ganz deutlich auch an die Adresse von Beobachtern unseres Landes, die sich nicht scheuen, unser Land wegen zu hoher konsumtiver Ausgaben an den Pranger zu stellen. Wenn zum Beispiel Professor Seitz von der Technischen Universität Dresden uns vorwirft, wir in Sachsen-Anhalt hätten zu hohe konsumtive Ausgaben, dann muss man ihn daran erinnern, dass er und seine Assistenten in Dresden weiterhin Sonderzuwendungen erhalten, die Kollegen in Magdeburg und Halle aber nicht. Wir haben hier den öffentlich Bediensteten viel zugemutet und das muss auch deutschlandweit deutlich gesagt werden.
Meine Damen und Herren! Personalabbau und Gehaltsverzicht waren nötig und haben uns weitergebracht. Alles zusammengenommen, haben wir den Haushalt perspektivisch bis 2006 um gut 600 Millionen € entlastet. Das sind fast 6 % des Haushaltsvolumens.
Im Vergleich der neuen Länder konnte sich unser Land im Benchmarking der Personalausgaben deutlich verbessern. Gleichwohl gilt: Die Maßnahmen haben den weiteren Anstieg der Personalausgaben durch Tariferhöhungen und steigende Versorgungslasten kräftig abgebremst, mehr aber auch nicht. Wir werden die Ausgaben je Beschäftigten auch künftig bestenfalls konstant halten können. Allein dies ist im Vergleich zu den Zeiten vor 2006 ein enormer Fortschritt. Dies hat die Vorgängerregierung nicht geschafft und wir haben hier etwas wirklich Wichtiges und Zukunftsweisendes vorzuweisen.
Meine Damen und Herren! Nicht nur bei der Begrenzung der Personalausgaben waren wir erfolgreich; auch beim laufenden Sachaufwand liegen wir im Ländervergleich sehr gut, sind wir geradezu vorbildlich. Wir liegen im Vergleich der neuen Länder 17 % unter dem Durchschnitt; wir liegen sogar unter dem Durchschnitt der alten Flächenländer.
Auch bei den so genannten Übertragungsausgaben wurde der angespannten Haushaltslage Rechnung getragen. Rein quantitativ sind die Übertragungsausgaben von größter Bedeutung. Sie machen rund 45 % der Landesausgaben aus. Allein ein Drittel bzw. rund 1,5 Milliarden € fließen in den kommunalen Finanzausgleich. Weitere rund 22 % - dies entspricht 1 Milliarde € - beruhen auf Bundesgesetzen oder Landesgesetzen. Dazu zählen
Bafög, Wohngeld, soziale Leistungen und auch die Zusatz- und Sozialversorgungssysteme der DDR, in die Mittel in Höhe von etwa 400 Millionen € fließen.
All diese Ausgaben sind Einsparmaßnahmen nicht oder nur begrenzt zugänglich, weil einerseits das Land nicht einen Eingriff in Bundesgesetze vornehmen kann und weil andererseits in bestimmten Bereichen eine Mindestsicherung erforderlich ist. Gleichwohl hat die Landesregierung auch hier schmerzliche Einschnitte vorgenommen, nämlich im Bereich der Kommunalfinanzen.
Des Weiteren hat sie eine grundlegende Reform der Kinderbetreuung auf den Weg gebracht, und zwar durch das Kinderförderungsgesetz, das eine zielgerichtete Betreuung und bessere Bildungsangebote mit Einsparungen paart. Wir erzielen damit Einsparungen in Höhe von etwa 40 Millionen bis 50 Millionen € pro Jahr.
Ich sage eines an dieser Stelle ganz deutlich: Dies haben die Regierung und die die Regierung tragenden Fraktionen der CDU und der FDP gegen den expliziten Widerstand der PDS und bei einer sehr wackeligen und inkonsistenten Haltung der SPD getan. Meine Damen und Herren! Wir sind einen geraden Weg gegangen und haben unser Ziel an dieser Stelle erreicht.
Für die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen verbleibt also im Wesentlichen der Bereich der Zuschüsse und Zuwendungen sowie sonstiger vertraglicher Leitungen. Hierbei ist zunächst zu beachten, dass ein nicht unbedeutender Teil dieser Ausgaben aus Einnahmen von Dritten resultiert, also zum Beispiel aus Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds.
Diejenigen Ausgaben, die rein landesfinanziert sind, finden sich im Wesentlichen in den Bereichen der Universitäten und Hochschulen sowie im Kulturbereich. Auch hierbei haben wir der knappen Haushaltslage Rechnung getragen. Aber wir sagen auch ganz klar: Im Bereich Wissenschaft und Forschung müssen wir unser Land als Standort attraktiv halten. Das gilt auch für den kulturellen Bereich. Ohne eine gesicherte Finanzierung von Wissenschaft und Forschung sowie der Kultur wäre Sachsen-Anhalt weder als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort attraktiv noch als Wohnsitz begehrt. Das dürfen wir und das müssen wir immer beachten. Das haben wir in der Vergangenheit auch getan.
Zusammengefasst bleibt festzustellen, dass die Einsparmöglichkeiten im konsumtiven Bereich eines Landeshaushalts dort an Grenzen stoßen, wo es bundesgesetzliche und vertragliche Verpflichtungen gibt, die kurzfristig nicht überwindbar sind. Hierbei können wir, soweit es das Landesrecht und die Landesverwaltung betrifft, nur Reformen anstoßen, die langfristig ihre Wirkung tun. Dazu gehören Verwaltungsreformen.
Die Landesregierung hat maßgebliche Verwaltungsreformen auf den Weg gebracht. Ich erinnere an die Fusion der drei Regierungspräsidien zu einem funktional gegliederten Landesverwaltungsamt. Ich erinnere an die Gründung des Landesbetriebes Bau und des Landesbetriebes Limsa zum Zwecke eines effizienteren Bau- und Gebäudemanagements.
Ich erinnere an den Aufbau der Sozialagentur, an die anstehende Neuorganisation und Zentralisierung der Vermessungs- und Katasterverwaltung und an die anste
hende Reform der Landesforstverwaltung. Auch hierbei werden sich längerfristig Einsparmöglichkeiten ergeben, die wir in späteren Haushalten finden werden.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat - um in einem Bild aus dem Zuständigkeitsbereich meiner geschätzten Kollegin Petra Wernicke zu bleiben - bei den Verwaltungsreformen bereits vieles gesät. Einiges steht schon in Blüte oder trägt erste Früchte, aber der wesentliche Teil der Ernte kommt erst in späteren Jahren.
Herr Kollege Bullerjahn, bei dieser Gelegenheit spreche ich Sie an. Das verstehe ich unter einer weitsichtigen Politik, die die Reformen angeht und die Weichen für künftige Einsparungen stellt.
Meine Damen und Herren! Der Aufbau Ost in SachsenAnhalt geht weiter. Sachsen-Anhalt hat weiterhin ein Investitionsniveau, das - pro Kopf gerechnet - etwa doppelt so hoch ist wie im Durchschnitt der alten Länder. Die Einnahmeausfälle und die Konsolidierungszwänge haben aber in Sachsen-Anhalt wie auch in allen anderen neuen Ländern in den letzten Jahren einen schrittweisen Rückgang erzwungen.
In Sachsen-Anhalt wurde in den vergangenen Jahren und wird mit dem Doppelhaushalt weiterhin vor allem in jene Nachholbereiche investiert, die das DIW-Gutachten aus dem Jahr 2000 zu Recht als besonders wichtig bezeichnet hat. Hierbei sind insbesondere die Hochschulen und die Forschung sowie die Verkehrsinfrastruktur zu nennen. Dies wird in den Fortschrittsberichten der Jahre 2002, 2003 und 2004 ausführlich dargestellt; darauf brauche ich an dieser Stelle nicht einzugehen.
Der infrastrukturelle Aufholprozess in Sachsen-Anhalt wird weitergehen. Aber - das muss an dieser Stelle gesagt werden - wir werden es uns auch im investiven Bereich nicht mehr leisten können, alles zu fördern, was man theoretisch fördern könnte. Nur das, was das Land wirtschaftlich voranbringt und geeignet ist, die hohe Arbeitslosigkeit zu vermindern und mittelfristig zu beseitigen, wird in Zukunft noch gefördert werden.
Diese Messlatte, die wir bereits an die vergangenen Haushalte angelegt haben, werden wir in Zukunft noch strikter handhaben müssen. Auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist eine Fortführung der Diskussion zur weiteren Gestaltung staatlicher Leistungen unerlässlich.
Dies ist im Übrigen nicht nur ein Problem der neuen Länder. Die Diskussion, insbesondere die zu den bundesgesetzlichen Leistungen, muss daher weiterhin auch Länder übergreifend sowie mit dem Bund geführt werden. Im Ergebnis muss ein Subventionsabbau stehen. Es müssen alle Möglichkeiten der Privatisierung staatlicher Leistungen genutzt werden.
Meine Damen und Herren! In der kommenden Legislaturperiode werden in der Finanzpolitik neben die Weiterführung des Personalabbaus und die Fortsetzung der Verwaltungsreform verstärkt auch neue Schwerpunkte treten. Wir werden noch mehr Deregulierung im Geset
zes- und Richtlinienbereich brauchen, und zwar auf der Bundesebene und auf der Landesebene.
Wir werden neue Steuerungsinstrumente in der Haushaltsführung und ein zentrales Controlling beim Fördermitteleinsatz entwickeln und anwenden. Und wir werden - das ist vielleicht das Wichtigste - Förderprogramme von einer Zuschussvergabe auf die Darlehensgewährung umstellen, und zwar vor allem mit Unterstützung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Gerade in Bezug auf die Kreditversorgung des Mittelstandes zu Markt- und auch zu Förderkonditionen hat die Landesregierung in dieser Legislaturperiode maßgebliche Weichen für die Zukunft gestellt. Aus dem Landesförderinstitut wurde die Investitionsbank. Ziel der Landesregierung ist es, mit dieser Bank neue Förderwege zu erschließen und am Kapitalmarkt zu refinanzieren.
Trotz anfänglicher Kritik - auch aus dem Bereich der Geschäftsbanken - konnte sich die Investitionsbank als verlässlicher Partner am Markt etablieren. Ihre Rolle und ihre Bedeutung wird in der Zukunft noch deutlich wachsen; sie ist gerade erst 18 Monate am Markt.
Daneben hat sich Sachsen-Anhalt zusammen mit den Sparkassen des Landes aktiv an der Neuausrichtung und der Kapitalerhöhung der NordLB beteiligt, und zwar auch und gerade als Landesbank für Sachsen-Anhalt. Auch die Sparkassen sind gut aufgestellt und werden im Rahmen der Kreisgebietsreform zukunftsfähige Größenstrukturen erhalten. Die regionale Verankerung unserer Sparkassen ist ein wichtiger Bestandteil der Kreditversorgung in Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren, und zwar vor allem für den Mittelstand.
Meine Damen und Herren! Sie sehen, diese Landesregierung hat die Weichen für Veränderungen gestellt, die den Landeshaushalt entlasten. Dazu zählt auch die Kreditversorgung des Mittelstandes zu Förderkonditionen. Dabei haben wir in den allermeisten Bereichen keine Unterstützung von der Opposition gehabt. Ich erinnere nur an die Diskussion um das Kinderförderungsgesetz, an die Privatisierungen, an die Verwaltungsreform und an viele hitzige Debatten um Etatkürzungen, die von der Opposition fast durchweg abgelehnt wurden.
Ich sage trotzdem ganz klar und deutlich: Alle Maßnahmen werden nicht ausreichend sein, um den Landeshaushalt dauerhaft ohne Verschuldung zu finanzieren, wenn wir nicht in Deutschland insgesamt bessere Rahmenbedingungen bekommen. Die neue Bundesregierung, wie auch immer sie aussehen wird, wird in der Pflicht sein, durch mutige Reformen das Wirtschaftswachstum bundesweit zu verbessern, damit das Steueraufkommen spürbar steigt, und zwar ohne schädliche Erhöhung der Steuersätze. Sie wird in der Pflicht stehen, die Belastungen der Landeshaushalte aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften abzubauen, und sie wird in der Pflicht sein, auf Bundesebene Reformen auf dem Arbeitsmarkt durchzuführen, die das Land und letztlich auch seine Kommunen entlasten. Dann und nur dann werden unsere Anstrengungen Erfolg haben, eine Gesundung der Landesfinanzen auch dauerhaft und nachhaltig zustande zu bringen, meine Damen und Herren.
Die Landesregierung hat in der letzten Woche den Fortschrittsbericht 2004 für das Land Sachsen-Anhalt vor
gelegt. Wie in jedem Jahr wurde auch diesmal vom Bund und von einigen anderen der Vorwurf erhoben, die neuen Länder und insbesondere Sachsen-Anhalt würden die Solidarpaktmittel, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht ordnungsgemäß einsetzen, sondern für Personalausgaben und andere konsumtive Ausgaben verschwenden.
Wie Sie der Presse entnehmen konnten, habe ich mich bereits öffentlich gegen diesen Vorwurf verwahrt. Ich möchte aber auch an dieser Stelle die Gelegenheit dazu nutzen, die dringend erforderliche Klarheit in diese für die neuen Länder zentrale Debatte zu bringen.
Zunächst einmal ist zwischen den erreichten Fortschritten beim Aufbau Ost und dem rein mechanischen rechnerischen Verwendungsnachweis für die SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen ganz klar zu unterscheiden. Die SoBEZ - gestatten Sie mir dieses Kürzel als Ersatz für das Wortungetüm Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen - werden den Ländern grundsätzlich als allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung gestellt. Dies war die Absicht des Bundes, als das vorher zweckgebunden orientierte Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost sogar vorzeitig beendet wurde. Um trotzdem einen Überblick über den Mitteleinsatz zu erhalten, forderte der Bund, im Nachhinein eine Verwendungsrechnung zu konstruieren. Im Ergebnis ist das bekannte und ständig fehlinterpretierte Rechenmodell entstanden, mit dem wir derzeit kämpfen.
Bei der Berechnung des Bundes wird zunächst von den nicht aus Drittmitteln finanzierten Investitionen des Landes und der Kommunen die Neuverschuldung abgezogen. Die verbleibende Differenz, die im Übrigen bei einer hohen Neuverschuldung auch negativ sein kann, wird für die Berechnung der ordnungsgemäßen Verwendung der SoBEZ herangezogen. Hinzu kommt noch ein Betrag zum Ausgleich der unterdurchschnittlichen kommunalen Finanzkraft. Das Ergebnis wird zu den tatsächlich empfangenen SoBEZ ins Verhältnis gesetzt.
Meine Damen und Herren! Die daraus resultierende Aussage ist höchst fragwürdig. Eine Anerkennung teilungsbedingter Lasten, wie sie der Gesetzestext ausdrücklich vorsieht, wird bei dieser Methodik überdies völlig vernachlässigt, wie zum Beispiel die 400 Millionen € jährlich für die Zusatz- und Sonderversorgung der DDR oder die von den Ländern übernommenen Verpflichtungen für die Altschulden der kommunalen Einrichtungen der DDR nach dem Altschuldengesetz. Das sind aber enorme Ausgaben, die unser Land belasten. Darum dürfen wir auch darüber reden, ja wir müssen darüber reden.
Wie anfällig der rechnerische Nachweis für methodische Fragen ist, zeigt sich bei der begründeten Anrechnung dieser Lasten einerseits und bei einer periodengenauen Abgrenzung der Zahlen andererseits. So ergibt sich nach unseren Berechnungen anhand der Bundesmethode ein Nachweis von rund 58,5 %. Die Einzelheiten können Sie dem Fortschrittsbericht entnehmen.
In der Presse und von einigen Wissenschaftlern wird immer wieder behauptet, dass bis auf das Musterland Sachsen alle anderen Länder ihre für den Aufbau Ost vorgesehenen Mittel verschwenden würden, anstatt sie zielgerichtet für Investitionen in den Aufbau Ost zu verausgaben. Daraus wird unter anderem die Forderung abgeleitet, dass man die finanziellen Mittel von Ländern, die die Mittel verschwenden, zugunsten der Länder, die
den Nachweis vollständig erbringen, umschichten müsse. Meine Damen und Herren, ich brauche Ihnen nicht zu klären, aus welchem Land diese Forderungen besonders lautstark kommen.
Meine Damen und Herren! Das Berechnungsthema ist ungeeignet, die Fortschritte beim Aufbau Ost in irgendeiner Weise abzubilden. Reflektiert werden hierbei lediglich die Höhe der jährlichen Neuverschuldung und die Zinsbelastung aus der Verschuldung der Vergangenheit. Ohne die Zinsbelastung aus der Verschuldung der vergangenen Jahre könnte Sachsen-Anhalt ebenso wie Sachsen einen fast vollständigen Nachweis erbringen.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Allein aufgrund seiner geringeren Neuverschuldung sticht Sachsen so weit aus den anderen Ländern hervor. Den Vorwurf, Mittel des Aufbaus Ost zu vergeuden, müssen wir uns nicht gefallen lassen; den dürfen wir uns auch nicht gefallen lassen, meine Damen und Herren.
Wir sollten stattdessen endlich einmal über die tatsächlichen Fortschritte reden. Fest steht, dass das Investitionsniveau in allen neuen Ländern im Vergleich zu den Westländern mehr als doppelt so hoch ist. Das, was hier mehr investiert wird, ist geeignet, einen Fortschritt beim Aufbau Ost zu bewirken. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Das Bild, das man allgemein in der Öffentlichkeit hat, wonach vor allem Sachsen weit mehr als alle anderen neuen Länder einschließlich Sachsen-Anhalts Investitionen vornimmt, ist schlicht falsch. Bei den gesamten Investitionen in die Infrastruktur liegen, fluthilfebereinigt, alle Länder dicht beieinander. Der wesentliche Unterschied ist allein die Neuverschuldung. Dies hat aber nichts mit dem Fortschritt beim Aufbau Ost zu tun.
Es muss endlich Schluss sein damit, dass ein Land wie Sachsen-Anhalt öffentlich als ein Land der Verschwendung von Mitteln aus dem Solidarpakt diffamiert wird - und das, meine Damen und Herren, bei einem Land, das wie kein anderes neues Bundesland in den letzten dreieinhalb Jahren alles getan hat, um die Erblast früherer Jahre bei den konsumtiven Ausgaben abzutragen. Das dürfen wir uns nicht gefallen lassen.
Meine Damen und Herren! Es bleibt die Frage: Wie stellen sich denn nun die Fortschritte beim Aufbau Ost tatsächlich dar? Ist es nur der von allen gelobte Musterknabe Sachsen, der entsprechende Fortschritte macht, oder gibt es auch aus Sachsen-Anhalt Positives zu berichten?
Der Vergleich der wirtschaftlichen Entwicklung SachsenAnhalts mit der des Freistaates Sachsen zeigt, dass das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner im Jahr 2004 ganz nahe beieinander lag - in Sachsen bei 18 500 €, in Sachsen-Anhalt bei 18 250 €. Beide Länder liegen damit in der Gruppe der neuen Länder vorn. Ebenso trifft dies auf die Zuwachsraten zu, die zwischen 2001 und 2004 erzielt wurden: 7,2 % in Sachsen-Anhalt, 7,1 % in Sachsen. Auch hierbei finden sich beide Länder dicht zusammen, übrigens mit beträchtlichem Abstand zu dem Nächsten - das ist Thüringen - mit 3,9 % und dem Vierten - das ist Rheinland-Pfalz - mit 3,0 %.
In der letzten Woche hat das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt die Ergebnisse des ersten Halbjahres
2005 vorgestellt. Auch hierbei liegt Sachsen-Anhalt bundesweit in der Spitzengruppe. Das reale Bruttoinlandsprodukt ist um 1 % gewachsen, während es in den neuen Ländern insgesamt zurückging, in Sachsen sogar um 0,7 %. Meine Damen und Herren! Hier kann überhaupt nicht die Rede davon sein, dass das Geld, das wir im Rahmen des Solidarpakts investieren, anders oder schlechter investiert ist als das, was die Sachsen investieren. Das muss deutlich gesagt werden.
Wenn Sie heute in der „Magdeburger Volksstimme“ nachlesen konnten, dass die Dynamik nachgelassen habe, kann ich an dieser Stelle nur sagen: Nun gut, das sind Zahlen, die sich auf 2004 beziehen. Die neuen Zahlen, die Dynamik des Jahres 2005, habe ich gerade dargestellt. Dabei steht im verarbeitenden Gewerbe Sachsen-Anhalt in ganz Deutschland an der Spitze, meine Damen und Herren.