Rüdiger Fikentscher

Sitzungen

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Meine Damen und Herren! Wir setzen unsere Sitzung fort. Es ist bereits 14.05 Uhr. Der Raum ist leidlich gefüllt, wenn man die ungünstige Tageszeit berücksichtigt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Fragestunde - Drs. 4/2617
Es gibt insgesamt sieben kleine Anfragen.
Ich rufe Frage 1 auf. Die Abgeordnete Frau Petra Grimm-Benne von der SPD-Fraktion fragt zum Thema Pandemievorsorge.
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Gesundheit und Soziales Gerry Kley.
Vielen Dank, Herr Minister. Möchten Sie Fragen beantworten? - Das müssen Sie sowieso. Dann bitte zuerst Herr Bischoff.
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage wollte Frau Dr. Kuppe stellen.
Vielen Dank. - Frau Grimm-Benne, hatten Sie sich auch noch gemeldet? - Nein. Es hat sich niemand weiter gemeldet. Dann ist diese Frage beantwortet und ich bedanke mich bei Ihnen.
Wir kommen zur nächsten Frage, der Frage 2. Frau Abgeordnete Ute Fischer von der SPD-Fraktion stellt diese
Frage. Es geht um Gender-Mainstreaming in der Landesverwaltung.
Aber zunächst haben wir die gemeinsame Freude, Schülerinnen und Schüler des Geschwister-Scholl-Gymnasiums aus Zeitz begrüßen zu können.
Nun bitte Ihre Frage.
Vielen Dank, Frau Fischer. - Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Robra.
Vielen Dank, Herr Minister. - Zusätzliche Fragen werden nicht gestellt.
Ich rufe die Frage 3 auf. Sie wird von dem Abgeordneten Guido Kosmehl von der FDP-Fraktion gestellt und betrifft die Belehrung bei der Ausstellung von Reisepässen mit RFID-Chip.
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Minister Herr Jeziorsky.
Vielen Dank, Herr Minister. - Zusatzfragen werden nicht gestellt.
Wir kommen zur Frage 4. Diese wird von Herrn Veit Wolpert von der FDP-Fraktion gestellt. Es geht um die Wahlwerbung vor der Landtagswahl am 26. März 2006.
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Jeziorsky.
Vielen Dank, Herr Minister. - Damit ist die vierte Frage beantwortet worden.
Ich rufe die Frage 5 auf. Sie wird von dem Abgeordneten Herrn Dr. Frank Thiel von der Linkspartei.PDS gestellt. Es geht um den Erhalt der „Unstrutbahn“.
Vielen Dank, Herr Thiel. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dr. Daehre.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Kasten.
Vielen Dank, Herr Minister.
Die Frage 6 und damit die vorletzte Frage stellt der Abgeordnete Herr Kasten von der Linkspartei.PDS. Es geht ihm um das Thema Nationalpark Harz - Fortschritte im Fusionsprozess.
Vielen Dank, Herr Kasten. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Zunächst eine Frage von Herrn Kehl und danach eine Frage von Herrn Kasten.
Nun bitte Herr Kasten.
Aber bitte ohne Zettel! Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden.
Vielen Dank, Frau Ministerin.
Die Frage 7 wird von dem Abgeordneten Herrn Dr. Detlef Eckert von der Linkspartei.PDS gestellt. Es geht um barrierefreie Wahllokale. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Eckert. - Für die Landesregierung antwortet der Minister des Innern Klaus-Jürgen Jeziorsky.
Vielen Dank, Herr Minister. - Eine Nachfrage von Herrn Eckert. Bitte.
Vielen Dank, Herr Minister. - Damit ist die Frage 7 beantwortet und die Fragestunde abgeschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:
Zweite Beratung
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2472
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/2587
Ich bitte Herrn Lienau, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.
Vielen Dank, Herr Lienau. - Gibt es Wortmeldungen dazu? - Bitte schön, Herr Rothe.
Vielen Dank. - Gibt es zu dem Änderungsvorschlag des Berichterstatters noch eine Rückfrage oder ist das alles klar? - Wenn das alles klar ist, dann können wir abstimmen. Wünscht jemand Einzelabstimmung oder kann ich zusammenfassen? - Dann fasse ich zusammen.
Wir stimmen zunächst über alle selbständigen Bestimmungen ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Stimmenthaltungen? - Gegenstimmen? - Beides ist nicht der Fall. Den selbständigen Bestimmungen ist zugestimmt worden.
Dann stimmen wir jetzt über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich wieder alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Ebenfalls nicht. Damit ist zugleich über die eingereichte Änderung mit
abgestimmt und das Gesetz beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt.
Der Tagesordnungspunkt 4 wird, wie heute früh besprochen, am morgigen Tag behandelt. Ich rufe daher jetzt den Tagesordnungspunkt 5 auf:
Zweite Beratung
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2332
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 4/2598
Ich bitte den Abgeordneten Herrn Tullner, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.
Vielen Dank, Herr Tullner. - Wünscht jemand das Wort dazu? - Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung. Darf ich wieder zusammenfassen? - Offensichtlich. Dann machen wir das so.
Wir stimmen zunächst über alle selbständigen Bestimmungen ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Oppositionsfraktionen enthalten sich der Stimme. Den selbständigen Bestimmungen ist zugestimmt worden.
Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift und zugleich über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die
Oppositionsfraktionen. Damit ist dieses Gesetz ohne Gegenstimme beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:
Zweite Beratung
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2567
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt - Drs. 4/2599 neu
Ich bitte Herrn Hacke, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.
Vielen Dank, Herr Hacke. - Es war ursprünglich vorgesehen, auf eine Debatte zu verzichten. Aber es gibt das Bedürfnis zu reden. Zunächst erteile ich Herrn Kasten für die Linkspartei.PDS das Wort. Mir wurde mitgeteilt, dass in Abhängigkeit davon, was Sie jetzt vortragen, andere eventuell auch noch reden möchten.
Vielen Dank, Herr Kasten. - Wünscht jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Darf ich wieder zusammenfassen? - Offensichtlich.
Dann stimmen wir über alle selbständigen Bestimmungen insgesamt ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Linkspartei.PDS-Fraktion. Es ist so beschlossen.
Wir stimmen nun über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Gleiches Stimmverhalten wie eben. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ebenfalls die Linkspartei.PDS-Fraktion. Damit ist dieses Gesetz ohne Gegenstimmen so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist erledigt.
Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 7 auf:
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2364
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/2601
Ich bitte nun Herrn Kosmehl, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Wünscht dazu jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Ich fasse wieder zusammen, wenn es nicht anders gewünscht wird. Wir stimmen über alle selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt diesen zu? - Die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die PDS-Fraktion. Es ist so beschlossen.
Nun stimmen wir ab über alle Artikel-, Teil-, Kapitel- und Abschnittsüberschriften in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung sowie über die Gesetzesüberschrift - Ge
setz zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts - und das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem zu? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die PDSFraktion. Damit ist dieses Gesetz ohne Gegenstimme so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 beendet.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:
Zweite Beratung
a) Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der „Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt“ (Ge- denkstättenstiftungsgesetz - GedenkStiftG LSA)
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2552
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/2602
b) Errichtung einer Stiftung „Gedenkstätten Sachsen-Anhalt“ und Übernahme der KZ-Gedenkstätte „Schloss Lichtenburg“ in Prettin sowie der Mahn- und Gedenkstätte „Feldscheune Isenschnibbe“ bei Gardelegen in Trägerschaft des Landes
Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/2179
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/2603
Ich bitte Herrn Kosmehl, als Berichterstatter des Ausschusses für Inneres das Wort zu nehmen.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. Ihre Änderungsvorschläge sind eindeutig vorgetragen worden. Ich bitte Sie dennoch, diese hier noch schriftlich zu hinterlegen.
Meine Damen und Herren! Zunächst haben wir gemeinsam die Freude, Seniorinnen und Senioren aus Schönebeck auf der Tribüne begrüßen zu können.
Nun hat Herr Minister Jeziorsky um das Wort gebeten.
Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Wünscht dazu noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann können wir über die Beschlussempfehlung in der Drs. 4/2602 unter Berücksichtigung der von Herrn Kosmehl vorgetragenen Änderungen abstimmen. Ich fasse wieder alles zusammen, wenn es recht ist. - Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann machen wir das so. Wir stimmen über alle selbständigen Bestimmungen ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen.
Dann stimmen wir über die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist das Gesetz beschlossen, aber der Tagesordnungspunkt noch nicht beendet.
Wir kommen noch zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 4/2603, in der vorgeschlagen wird, den Antrag in der Drs. 4/2179 für erledigt zu erklären. Wer stimmt zu? - Offensichtlich wieder alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist auch dieser Punkt beschlossen und der Tagesordnungspunkt 8 ist erledigt.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 9 auf:
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2178
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/2604
Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/2630
Ich bitte Frau Krimhild Fischer, als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort zu nehmen.
Frau Fischer (Naumburg), Berichterstatterin des Ausschusses für Inneres:
Vielen Dank, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist in der 60. Landtagssitzung am 27. Mai 2005 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.
Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, das kommunale Haushaltsrecht umfassend zu reformieren. Die bisherige Methode, die Kameralistik, soll schrittweise durch die Buchführung nach kaufmännischen Grundsätzen, die Doppik, ersetzt werden.
Zur parlamentarischen Behandlung in den Ausschüssen. Zunächst verständigte sich der Innenausschuss darauf,
zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung unter Teilnahme des mitberatenden Finanzausschusses durchzuführen.
Diese Anhörung fand am 14. September 2005 statt. Es waren neben Vertretern der Pilotkommunen auch die kommunalen Spitzenverbände, das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e. V. sowie der Präsident des Landesrechnungshofes Herr Seibicke eingeladen worden. Die Anhörung war von einer weitgehenden Zustimmung zu dem Gesetzentwurf gekennzeichnet, allerdings wurde auch angesichts der zu bewältigenden Kreisgebietsreform darum gebeten, den Zeitraum für die Einführung der Doppik zu verlängern.
In seiner 62. Sitzung am 16. November 2005 hat der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet. In dieser Beratung standen Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD und ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zur Diskussion und zur Abstimmung.
Der Änderungsantrag der Linkspartei.PDS trug den unter anderem von den kommunalen Spitzenverbänden geäußerten Bedenken Rechnung. Seitens der Linkspartei.PDS wurde beantragt, zu Artikel 1 § 1 - Umstellung auf die doppelte Buchführung, Eröffnungsbilanzstichtag - die Frist der Umstellung auf das neue Rechnungssystem im Ausnahmefall um höchstens zwei Jahre zu verlängern.
Von den Koalitionsfraktionen wurde dieser Antrag mit der Begründung abgelehnt, sie seien der festen Überzeugung, dass der im Gesetzentwurf für die Umstellung auf das neue System der doppelten Buchführung vorgesehene Stichtag auch unter Berücksichtigung der zu bewältigenden Kreisgebietsreform realisierbar sei. Außerdem wurde befürchtet, dass die nur als Ausnahmefall gedachte Verlängerung des Umstellungszeitraums zu einem Regelfall werden könnte.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, an Artikel 1 § 1 einen Absatz anzufügen, der klarstellt, dass die Einführungsphase bis zum 1. Januar 2010 zwar Gemeinden, Landkreisen, Zweckverbänden oder Verwaltungsgemeinschaften im Rahmen der Selbstverwaltungshoheit einen Gestaltungsspielraum bei der Einführung der Doppik lässt, diese Freiheit jedoch nicht zu Rückschritten in Richtung kameraler Haushaltsführung berechtigt, wurde einstimmig angenommen.
Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu Artikel 2 und Artikel 3 betreffen zum einen Folgeänderungen und zum anderen eine Anpassung der Terminologie und wurden im Ausschuss bei mehreren Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen.
In die abschließende Beratung am 25. Januar 2006 bezog der Innenausschuss die Beschlussempfehlung des mitberatenden Finanzausschusses ein. Der mitberatende Finanzausschuss empfahl dem Innenausschuss, in Artikel 1 § 1 in den Absätzen 1 und 2 den spätesten Zeitpunkt für die Einführung der doppelten Buchführung auf den 1. Januar 2011 zu verschieben. Er empfahl außerdem, in Artikel 7 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten - in den Absätzen 3 und 4 die Angabe „2010“ jeweils durch die Angabe „2011“ zu ersetzen. Der Innenausschuss beschloss einstimmig, diesen Empfehlungen zu folgen.
Des Weiteren folgte der Innenausschuss den rechtsförmlichen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Be
ratungsdienstes sowie weiteren Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen, die redaktioneller Art waren bzw. der Richtigstellung dienten.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Inneres hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig auf den Weg gebracht, und ich bitte Sie, sich dieser anzuschließen.
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drs. 4/2630, der Ihnen vorliegt, wurde in Abstimmung mit den anderen Fraktionen eingebracht und zielt darauf ab, dass ein neuer Artikel 7 eingefügt wird, in dem es um die Neubekanntmachung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung geht. Ich bitte auch hierzu um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Vielen Dank. Möchten Sie eine Frage von Herrn Kosmehl beantworten?
Es ist jetzt nicht meine Aufgabe herauszufinden, mit wem das abgesprochen worden ist. Ich frage nur, ob es
dagegen Einwände gibt, die noch vorgetragen werden müssen? - Das ist nicht der Fall. Wünscht jemand aus einem anderen Grund das Wort? - Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über die Einfügung gemäß dem Änderungsantrag in der Drs. 4/2630 ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Gegenstimmen? - Nicht der Fall. Enthaltungen? - Auch nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Dann stimmen wir zusammenfassend über alle selbständigen Bestimmungen ab. Wer stimmt zu? - Das sind alle. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Die selbständigen Bestimmungen sind angenommen worden.
Jetzt stimmen wir über die Artikelüberschriften in der vorliegenden Fassung, die Gesetzüberschrift - Gesetz über ein neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen in Sachsen-Anhalt - und das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Gegenstimmen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist dieses Gesetz einstimmig so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 9 ist erledigt.
Meine Damen und Herren! Wir haben, weil wir den Tagesordnungspunkt 4, das Rettungsdienstgesetz betreffend, auf den morgigen Tag verschoben haben, einen kleinen zeitlichen Vorsprung. Wir schlagen Ihnen vor, die Tagesordnungspunkte 23 und 24, die morgen die letzten sein sollten, heute vor Schluss der Sitzung zu behandeln, wenn es zeitlich möglich ist. Ich bitte die Fraktionen, dafür Sorge zu tragen, dass das auch klappt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 72. Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt der vierten Wahlperiode. Ich freue mich, dass trotz des Glatteises offensichtlich doch die meisten hierher gefunden haben. Ich begrüße Sie alle herzlich.
Meine Damen und Herren! Unser Kollege, der Abgeordnete Peter Oleikiewitz, feiert heute seinen 60. Geburtstag.
Wo könnte man diesen Tag besser verbringen als im Landtag von Sachsen-Anhalt?
Im Namen des Hohen Hauses und auch ganz persönlich gratuliere ich Ihnen herzlich. Ich wünsche Ihnen Glück und Gesundheit und alles, was der Mensch sich sonst noch wünscht. Herzlichen Glückwunsch!
Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest. Zur Abwesenheit von Mitgliedern der Landesregierung am heutigen Tag ist schon gestern einiges gesagt worden. Herr Minister Kley wird heute nicht anwesend sein.
Wir setzen nun die 37. Sitzungsperiode fort und beginnen vereinbarungsgemäß mit dem Tagesordnungspunkt 2 - Aktuelle Debatte. Anschließend folgen, wie gestern bereits angekündigt worden ist, die Tagesordnungspunkte 15 und 17, und danach verfahren wir entsprechend der in der Tagesordnung vorgesehenen weiteren Reihenfolge.
Ich rufe zunächst den Tagesordnungspunkt 2 auf:
Aktuelle Debatte
Für die Aktuelle Debatte liegen zwei Beratungsthemen vor. Ich rufe das erste Thema auf:
Deutliches Zeichen aller Demokraten gegen Rechts nötiger denn je
Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/2576
Es sind, wie Sie wissen, Redezeiten von jeweils zehn Minuten je Fraktion vorgesehen. - Ich rufe für die SPDFraktion den Fraktionsvorsitzenden Herrn Bullerjahn auf.
Vielen Dank, Herr Bullerjahn. - Zunächst hat Herr Ministerpräsident Professor Böhmer um das Wort gebeten. Bitte, Herr Ministerpräsident.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Meine Damen und Herren! Es ist besonders schön, dass wir bei diesem ernsthaften Thema auch wieder Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne begrüßen können; sie kommen vom Martin-Luther-Gymnasium Eisleben.
Nun erteile ich dem Vorsitzenden der FDP-Fraktion das Wort. Es spricht Herr Wolpert.
Vielen Dank, Herr Wolpert. - Für die Linkspartei.PDS spricht nun Herr Höhn. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Höhn. - Nun spricht für die CDU-Fraktion deren Vorsitzender Herr Scharf.
Vielen Dank, Herr Scharf. - Damit ist das Thema behandelt und der erste Teil der Aktuellen Debatte abgeschlossen.
Ich rufe nun das zweite Thema auf:
Besorgniserregende Situation in der Polizei von Sachsen-Anhalt
Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 4/2579
Ich erteile zunächst Frau Tiedge für die Antragesteller das Wort.
Vielen Dank, Frau Tiedge. - Bevor ich nun dem Innenminister Herrn Jeziorsky das Wort erteile, freue ich mich, Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Nachterstedt auf der Tribüne begrüßen zu können.
Bitte, Herr Innenminister.
Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Schulz.
Herr Schulz, möchten Sie eine Frage von Herrn Gallert beantworten?
Das ist in der Geschäftsordnung so nicht vorgesehen.
Vielen Dank, Herr Schulz. - Wir dürfen Schülerinnen und Schüler von der Sekundarschule Eilsleben auf der Südtribüne begrüßen.
Nun erteile ich Herrn Rothe das Wort, um für die SPDFraktion zu sprechen.
Vielen Dank, Herr Rothe. - Zum Abschluss der Debatte hören wir den Beitrag der FDP-Fraktion. Es spricht Herr Kosmehl. Bitte, Herr Kosmehl.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. Ihr Wunsch ist erhört worden. Herr Rothe möchte eine Frage stellen und verlängert damit Ihre Redezeit.
Bitte schön, Herr Rothe, fragen Sie.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt 2 erledigt.
Ich rufe nun vereinbarungsgemäß den Tagesordnungspunkt 15 auf:
Beratung
Bericht des Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses
Beschluss des Landtages - Drs. 4/39/1568 B
Bericht und Beschlussempfehlung des Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses - Drs. 4/2563
Ich bitte Herrn Gallert, als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Gallert, Berichterstatter des Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses:
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute das dritte Thema, bei dem wir wieder die Diskussion über die Frage haben werden: Eignet sich dieses Thema für den Wahlkampf oder eignet sich dieses Thema nicht für den Wahlkampf? In Regierungskreisen wird man auch dieses Thema wahrscheinlich als nicht für den Wahlkampf zulässig einstufen. Möglicherweise stellt sich bei dem einen oder anderen schon die Frage: Sollten wir den Wahlkampf vielleicht gänzlich ausfallen lassen?
- Okay. Es beruhigt mich, dass es die eine oder andere Thematik geben kann, über die man sich noch streiten darf.
Ich kann das in meiner Funktion als Berichterstatter des Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beruhigt sagen, weil wir es mit einem Bericht zu tun haben, der unter zwei Rahmenbedingungen außergewöhnlich und zumindest ungewöhnlich ist.
Als ersten Punkt kann ich anführen, dass die Mitglieder des Untersuchungsausschusses den Bericht einstimmig angenommen haben. Das - so muss ich sagen - hätte wahrscheinlich Mitte des Jahres 2004 niemand prophezeien und prognostizieren können.
Ich möchte einmal an die damalige Situation erinnern: Am 6. Mai 2004 wurde der Beschluss für die Einsetzung des Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gefasst. Es gab im Vorfeld die eine oder andere Kleine Anfrage von Mitgliedern des Landesparlamentes an die Landesregierung, welche Aufträge in der Vergangenheit an Externe gegangen sind. Die eine Anfrage richtete sich eher auf die Aktivitäten der jetzigen Regierung, die andere Anfrage richtete sich auf die Aktivitäten der vorhergehenden Regierung. Wir als Abgeordnete hatten Informationsmaterial in einem erheblichen Umfang zur Kenntnis zu nehmen.
Vielleicht erinnert sich der eine oder andere Abgeordnete auch daran, dass es durchaus einmal die Überlegung gab, zwei Untersuchungsausschüsse einzuführen. Der eine sollte sich mit der einen Landesregierung und der andere mit der anderen Landesregierung beschäftigen. Vor diesem Hintergrund ist die Variante, für die wir uns entschieden haben, nämlich die Vorgänge in einem Untersuchungsausschuss zu untersuchen und zu beurteilen und dann auch noch zu einem einstimmigen Ergebnis zu kommen, außerordentlich positiv.
Ich erlaube mir in meiner Funktion als Ausschussvorsitzender einmal, die andere Variante durchzuspekulieren: Wir hätten zwei Untersuchungsausschüsse gehabt, in denen sich wahrscheinlich die gleichen Abgeordneten mit den gleichen Fragestellungen auseinander gesetzt hätten.
- Sie hätten vielleicht sogar denselben Vorsitzenden gehabt. Nein, das geht nicht. Denselben Vorsitzenden
hätten sie nicht gehabt; Herr Tullner, darin haben Sie Recht.
Dann hätte man sich in der Schärfe der Untersuchung gegenseitig übertroffen. Ich glaube, das hätte weder zur Wahrheitsfindung beigetragen, noch hätte es diesem Landesparlament ein erhöhtes Maß an Glaubwürdigkeit verliehen. Insofern bin ich über den Verlauf der Dinge und auch über das Ergebnis außerordentlich froh.
Daneben gibt es im Zusammenhang mit diesem Untersuchungsausschuss noch einen weiteren außergewöhnlichen Umstand. Zumindest haben die Menschen, die damit schon vorher zu tun hatten, gesagt, dass er in einigen quantitativen Eckpunkten die Dimension der acht vorhergegangenen Untersuchungsausschüsse übertroffen hat. Ich habe mir einmal statistisches Material geben lassen. Dadurch können die Kollegen, die leider nicht Mitglied dieses Ausschusses gewesen sind, vielleicht die eine oder andere Vorstellung entwickeln.
Der Ausschuss führte mit 65 Zeugen 96 Zeugenvernehmungen durch. Die Arbeit des Ausschusses ist auf sage und schreibe 1 500 Seiten Niederschriften, darunter 1 281 Seiten mit Zeugenaussagen, dokumentiert worden. Insgesamt lagen dem Ausschuss 90 Aktenordner mit - man höre und staune - über 26 000 Seiten Akten vor. Bei dem Abschlussbericht haben wir noch einen Rekord verbuchen können. In diesem Abschlussbericht gibt es - sage und schreibe - 617 Quellenangaben. Auch da sind wir Spitze.
Nun muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich weiß nicht, inwiefern sich wirklich jedes Mitglied dieses Ausschusses alle 26 019 Seiten der Akten vor der Beratung genauestens durchgelesen hat,
- ich glaube, derjenige, der das gesagt hat, war nicht Mitglied des Ausschusses - aber ich glaube, die 1 500 Seiten Niederschriften können wir als Abgeordnete - wir haben sie nicht erstellt; deswegen kann ich das hier so sagen - gar nicht hoch genug bewerten. Mein erster Dank als Ausschussvorsitzender richtet sich deswegen ausdrücklich an den Stenografischen Dienst, der wirklich Außergewöhnliches und Außerordentliches geleistet hat.
Da wir gerade bei den Akten sind, nenne ich zwei Punkte, auf die ich noch einmal besonders eingehen möchte: Da hatten wir in dem ersten Bereich der Untersuchung zu den Beraterverträgen den Komplex der Limsa.
Nun hatten wir folgende Situation: Die Landesregierung hat uns die Akten für diesen Komplex Limsa zur Verfügung gestellt, also die Beraterverträge mit Herrn Dr. Michael Taeger & Partner. Auf all diesen Akten war der Vermerk „VS“ - das bedeutet: nur für den Dienstgebrauch - zu finden. Das ist ein Problem. Wenn dieser Vermerk nämlich Bestand gehabt hätte - die Landesregierung hat das Einordnungsrecht -, dann hätte sich der Untersuchungsausschuss mit diesem Komplex im Rahmen einer öffentlichen Sitzung überhaupt nicht beschäftigen dürfen.
Dieser Untersuchungsausschuss hat jedoch verfassungsrechtliche und gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten, aufgrund deren er sich mit den Themen öffentlich beschäftigen muss. An dieser Stelle hatten wir ein Problem. Auch dieses Problem ist gelöst worden. Die
Landesregierung hat den Vermerk zurückgezogen und hat damit den Weg frei gemacht.
Dann hatte man ein zweites Problemfeld. Viele von den Vorgängen, die wir untersucht haben, lagen bereits mehrere Jahre zurück, einige sogar etwa zehn Jahre. Es gab also den einen oder anderen Zeugen, der damals Verantwortung trug, aber nun völlig zu Recht gesagt hat: Die Fragen, die Sie mir hier zugeschickt haben, waren insofern interessant, als sie mich überhaupt wieder darauf gebracht haben, dass es damals irgendetwas gegeben hat; wenn ich sie jetzt auch noch beantworten soll, dann müssen Sie mir die Akten zur Verfügung stellen, in denen die Vorgänge festgehalten worden sind, nach denen Sie mich fragen.
Dieser Wunsch ist nachvollziehbar, hätte allerdings zur Konsequenz gehabt, dass uns die Zeugen auf die Fragen, die wir von ihnen persönlich beantwortet haben wollten, lediglich die Akten vorgelesen hätten. - Ein kompliziertes Problem. Darüber haben wir uns im Ausschuss lange gestritten, bis uns die Erleuchtung kam, dass wir diese Frage nicht entscheiden müssen, sondern es eine Angelegenheit der Landesregierung ist. Insofern haben wir auch diese zweite Klippe nehmen können.
Was war unser Untersuchungsauftrag und was war das Ergebnis? - Der Ausschuss sollte klären, ob und inwieweit rechtliche Vorgaben bei der Vergabe von Beratungsleistungen verletzt worden sind. Bei einer durchaus erstaunlichen Reihe von möglichen Untersuchungsgegenständen - ich habe jetzt die Seitenzahl der Antwort der Landesregierung auf die beiden Anfragen von Herrn Dr. Püchel und von Frau Dr. Hüskens nicht mehr im Kopf - hat man sich auf drei Komplexe konzentriert. Das waren aus dem Bereich der Limsa-Gründung die Verträge mit Herrn Dr. Michael Taeger & Partner, aus dem Bereich der Hochschulplanung die Verträge mit der Firma Schnell & Partner sowie die Verträge mit verschiedenen Unternehmen zur Begleitung des Hamissa-Programms, eines Programms zur Haushaltsaufstellung und -kontrolle.
Im Abschlussbericht Teil C haben wir als Ausschuss insgesamt auf fünfeinhalb Seiten unsere Einschätzung formuliert; also in einem Umfang, der es eigentlich jedem ermöglichen sollte, die Punkte nachzulesen. Meine langjährige Erfahrung als Abgeordneter ließ aber auch Skepsis aufkommen. Deswegen möchte ich einige wesentliche Punkte unseres Untersuchungsgegenstandes und -auftrages skizzieren.
Erstens. Wir haben uns darauf konzentriert, die gemeinsamen Strukturfehler, die in allen drei Bereichen aufgetreten sind, zu analysieren. Das ist insofern außerordentlich wichtig gewesen, als sich diese drei Vorgänge zu unterschiedlichen Zeiten und unter unterschiedlicher politischer Verantwortung ereignet haben. Weil sozusagen unterschiedliche politische Mandatsträger in diese Prozesse involviert waren, kam man in diesem Ausschuss relativ schnell - das kann ich schon so sagen - zu der Erkenntnis: Es macht jetzt relativ wenig Sinn, sich die politische Verantwortung des Einzelnen anzuschauen. Vielmehr erscheint es als zielführend, sich einmal anzuschauen: Was waren eigentlich die Strukturfehler in diesem Bereich? - Nur über diesen Weg ist es uns auch gelungen, produktiv einen Kompromiss zu erreichen.
Was waren also diese Strukturfehler? - Erstens. Die jeweiligen Hausleitungen in den Ministerien waren der Meinung, dass die Vergabe von Beratungsleistungen,
zumindest jedoch die Art und Weise der Vergabe dieser Aufträge kein Gegenstand ihrer Führungstätigkeit gewesen sei. Um es einfacher auszudrücken: Man hat in diesen Bereichen nichts von Problemen gehört; deswegen hatte man auch keinen Anlass, sich mit diesen Punkten überhaupt zu beschäftigen. - Das war das erste Problem.
Logisch, solange ich nicht über ein Problem in der Presse lese, solange beschäftige ich mich auch nicht mit der Art und Weise der Auftragsvergabe. Also nehmen die Dinge außerhalb der politischen Führung ihre Wege, bis es irgendwann einmal öffentlich wird. Man könnte auch sagen: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. - Das war die erste Erkenntnis, die wir gehabt haben.
Davon gab es hier und da einmal eine Ausnahme. Ein ehemaliger Kultusminister hat einmal, ohne dass er einen Skandal witterte, gesagt: Passt auf Leute, so geht es nicht weiter. Er hat einen Vermerk gemacht und hat versucht, diese Dinge ins „Lot zu bringen“. Man hat genau bis zu dem Tag gewartet, an dem er sein Amt an seinen Nachfolger übergeben hat und dann lief der „alte Stiefel“ weiter.
Zweitens. Gegen rechtliche Rahmenbedingungen wurde oftmals dann verstoßen, wenn die Hausleitung politische Ziele ohne ausreichende Berücksichtigung der Voraussetzungen umsetzen wollte. Dies betraf nicht nur, aber vor allem die Terminsetzung. Eine typische Antwort von Referats- oder Abteilungsleitern lautete: Es musste alles ganz schnell gehen; wir konnten deshalb nicht mehr ausschreiben.
Damit Sie mich nicht missverstehen: Wir haben nicht einen einzigen Hinweis darauf gefunden, dass ein Minister oder ein Staatssekretär gesagt hat: Macht das hier ganz schnell und die Ausschreibung lassen wir sein, weil das jetzt nicht mehr geht. - Nein, man hat einfach die politische Zielvorgabe in die Arbeitsebene gegeben. Wie diese das dann umsetzt, darum hat sich an dieser Stelle zumindest niemand mehr gekümmert.
Dann hatten die Mitarbeiter des betreffenden Ministeriums einen Zielkonflikt. Auf der einen Seite wollten der Minister bzw. der Staatssekretär bestimmte Aufgaben möglichst schnell umgesetzt haben, auf der anderen Seite standen die Regelungen. Sie hatten jedoch die Erfahrung gemacht, dass sie zwar nach der Umsetzung, aber nach der Einhaltung der Regeln im Normalfall nicht gefragt werden. Das ist eine Art Strukturbedingung gewesen, die dazu geführt hat, dass bei der Vergabe von Beratungsleistungen sehr wohl Regelungen verletzt worden sind.
Drittens. Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes und das Gebot des Wettbewerbes sowie die Pflicht zur ausführlichen Begründung und Dokumentation im Fall von freihändigen Vergaben von Aufträgen waren mit der Landeshaushaltsordnung und der Antikorruptionsrichtlinie von 1998 ausreichend dokumentiert. Allein, sie spielten im täglichen Verwaltungshandeln oft keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Die Regeln waren also klar, aber sie sind nicht eingehalten worden.
Die in der Antikorruptionsrichtlinie verankerten Maßnahmen zur Rotation von Referatsleitern oder Abteilungsleitern, die mit öffentlichen Auftragsvergaben zu tun haben, wurden ignoriert. Oftmals wurde dies damit begründet, dass man ohnehin zu wenig eingearbeitetes Personal
habe; deshalb könne man die Leute nicht auch noch umsetzen. Das erscheint logisch.
Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der eine oder andere von uns ist schon einmal Zeuge eines Regierungswechsels in diesem Land geworden. Die Erfahrung, die man dabei sammeln kann, ist, dass es ohne Probleme möglich ist, massenhafte Rotationen zu realisieren. Nach einem halben Jahr sind die Ansprechpartner in völlig anderen Abteilungen. Sie haben auf einmal völlig andere Aufgabengebiete. Das geht alles.
Wenn es aber um die Einhaltung von Antikorruptionsrichtlinien geht, dann geht das alles nicht. Dann sagt man: Nein, die sind eingearbeitet; ich habe keine Alternative dazu; das können wir nicht machen. - Da sage ich Ihnen ganz deutlich: Als Abgeordneter dieses Hohen Hauses habe ich gegenüber dieser Argumentation eine erhebliche Skepsis.
An dieser Stelle ist mir wichtig zu betonen, dass wir im Laufe der Untersuchung keinen Hinweis auf Korruption gefunden haben. Unser Problem liegt darin, dass viele Bestimmungen, die jeden Korruptionsverdacht von einem handelnden Beamten fern halten sollen, oftmals verletzt worden sind.
Wir hatten sogar einen Fall, in dem Aktenvermerke zur Begründung von Vergabeentscheidungen nachträglich geändert wurden, um den Eindruck zu erwecken, man habe die Sache ordnungsgemäß durchgeführt. Das ist also ein Problem. Wie gesagt, es gab keinen Hinweis auf Korruption. Aber es wurden massenhaft Regeln verletzt, die genau das ausschließen sollen. Das ist das Problem, auf das wir gestoßen sind.
In allen drei untersuchten Fällen stießen wir auf das Problem, dass zum gleichen Beratungsgegenstand oder zu stark überschneidenden Beratungsgegenständen Folgeaufträge erteilt worden sind, und diese überwiegend ohne Ausschreibung. Begründet wurde dies immer damit, dass die entsprechende Firma gute Arbeit geleistet habe und nunmehr einen Wissensvorsprung gehabt habe.
Wir mussten beobachten, dass sich das Land durchaus auch im Bereich substanzieller Entscheidungen in die Abhängigkeit von Beratungsunternehmen begeben hat. Das mag hier und da unvermeidbar sein; aus meiner Sicht fehlt jedoch das Bewusstsein dafür, dass die Mitarbeiter einer Beratungsfirma in erster Linie gegenüber ihrem Arbeitgeber, nicht gegenüber dem Land loyal zu sein haben.
Ich will das kurz skizzieren. Leute, die sich in dieser Materie auskennen, sagen, dass Beratungsfirmen immer wie folgt vorgehen: Sie geben ein relativ günstiges Eröffnungsangebot ab, gehen dann in die Materie hinein und versuchen dann, sich unentbehrlich zu machen. Das ist ein aus der Sicht von Beratungsunternehmen ganz logisches betriebswirtschaftliches Vorgehen. Das wurde uns auch durch Zeugenaussagen bestätigt.
Natürlich ist der Mitarbeiter eines Beratungsunternehmens erst einmal seinem Arbeitgeber verpflichtet und natürlich muss er genau diese betriebswirtschaftliche Sicht auch ein Stück weit verinnerlicht haben. Wenn wir uns mit Beratungsfirmen auf bestimmte Prozesse einlassen, müssen wir wissen, dass das deren objektives Interesse ist, und wir müssen die Möglichkeiten offen halten, dem entgegenzuwirken. Das ist von vielen, die diese Beratungsaufträge ausgelöst haben, nicht als Problem erkannt worden. Das Land muss also eine ent