Hans-Christian Sachse
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die SPD-Fraktion hat in den letzten Tagen eine Recherche, eine Zustandsbetrachtung zu der Entsorgung gewerblicher Abfälle durchgeführt, also Abfälle, die nach dem Gesetz vorzubehandeln sind wie produktionsspezifische Abfälle, hausmüllähnliche Abfälle. Zu unserem Erstaunen ist aus dieser Zustandsbetrachtung eine Notstandsbetrachtung geworden, auf die wir mit unserem Antrag im Parlament aufmerksam machen wollen.
Für die Entsorgung von Siedlungsabfall sind die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig. Hierzu können wir festhalten, dass die vor Jahren aufgestellten Prognosen hinsichtlich der anfallenden Abfallmengen ein sehr realistisches Bild widerspiegeln und kein Problem darstellen. Für die gewerblichen Abfälle hingegen tragen die Unternehmen selbst die Verantwortung; lediglich im Falle einer Insolvenz liegt die Zuständigkeit im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Wahrnehmung der Aufgabe der Daseinsvorsorge bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Die Aufgabe des Landes besteht darin, die Kommunalaufsicht auszuüben und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch entsprechende Fachplanungen, Finanzierungen und Prognosen zu unterstützen.
Für gewerbliche Abfälle sind langfristig verlässliche Prognosen sehr viel schwerer als für Siedlungsabfälle aufzustellen. Ein Blick in die Abfallwirtschaft des Jahres 2003 offenbart - wobei man hinzufügen muss: eine aktuellere liegt zum jetzigen Zeitpunkt wegen des schwierigeren Erhebungsverfahrens nicht vor -, dass sich die Abfallmenge im Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 1999 fast verdoppelt hat.
Waren es im Jahr 1999 noch ca. 700 000 t, so sind es im Jahr 2003 bereits über 1,1 Millionen t erzeugter Abfallmenge in Sachsen-Anhalt. Aktuell betragen die aufgelaufenen, mangels Behandlungskapazität nicht behandelbaren Abfälle allein im südlichen Sachsen-Anhalt ca. 140 000 t. Ich denke, diese Entwicklung konnte in dieser Form nicht vorhergesehen werden und darauf muss reagiert werden.
Die Kalkulation gewerblicher Abfälle gestaltet sich ebenfalls sehr schwierig. Es gibt kaum konkrete langfristige Verträge. Für die Unternehmen ist das auch nicht ratsam, da die Abfallmenge zwangsläufig von der Auftragslage abhängt. Verbindliche Liefermengen würden bei einer Auftragsflaute durch hohe Fixkosten erheblich belastend wirken.
In den vergangenen Jahren haben wir immer davon gesprochen, dass uns nicht das Gleiche wie im Abwasserbereich passieren sollte. Wir waren besorgt, dass Überkapazitäten entstehen könnten, die mangels Auslastung zu hohen Kosten für die Verbraucher führen.
Heute nun stehen unsere Unternehmen vor dem Problem, dass im mitteldeutschen Raum nicht genügend Kapazitäten vorhanden sind, um die anfallende Menge an gewerblichen Abfällen zu behandeln. Heute sind die Lagerkapazitäten der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt weitgehend ausgeschöpft und den Unternehmen droht ein Entsorgungsnotstand.
Wir müssen uns stärker als früher auch die Frage stellen: Welche Rolle spielen die großen Entsorgungsunternehmen? - Fest steht: Wir haben hinsichtlich der Behandlung von Restmüll Monopolstrukturen in Deutschland. Die Errichtung neuer Verbrennungskapazitäten ist von heute auf morgen nicht zu machen und zudem sehr kostenaufwendig. Weitere Müllverbrennungsanlagen befinden sich erst in der Planung und werden kurzfristig nicht zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren! Unterkapazitäten schlagen aber auch auf den Preis durch. Eine hohe Nachfrage führt bei geringem Angebot und einem Mangel an Ersatz- oder Übergangslösungen zu einer verzerrten Wettbewerbssituation und damit zu erheblichen Preissteigerungen.
Ich betone: Das betrifft nicht die vertraglich gebundene Beseitigung von Siedlungsabfällen in den Landkreisen. Die thermische Behandlung von Abfällen ist normalerweise für 70 bis 110 € je Tonne realisierbar. Die für die Anlagenbetreiber vorzügliche Engpasssituation führt bereits jetzt dazu, dass Preise von 200 € und mehr je Tonne für die Verbrennung verlangt werden.
Diese Erhöhung des Entsorgungspreises auf nahezu das Doppelte bringt natürlich auch die Kalkulation der Bauherren und der Unternehmen durcheinander und kann zu erheblichen Kostensteigerungen bei Bauvorhaben und eventuell auch zu Unternehmensgefährdungen führen. Vom Mülltourismus möchte ich an dieser Stelle gar nicht sprechen.
Ich denke, die Landesregierung tut gut daran, diese oligopole Stellung der Entsorgungswirtschaft aufzubrechen und im Interesse unserer Unternehmen und der Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt bis zur Inbetriebnahme der geplanten Müllbehandlungsanlagen durch eine schnelle und unbürokratische Genehmigung von Zwischenlagern einen Puffer einzubauen. Ein Unterlaufen der Abfallablagerungsverordnung kann durch klare zeitliche Begrenzungen verhindert werden.
Es sollte klar sein, dass bereits vorhandene Deponien dafür vorrangig genutzt werden sollten, da dafür die erforderliche Infrastruktur und Logistik vorhanden sind und hier auch die Genehmigungsfragen reduziert sind. Ob also eine Kompostieranlage, wie zum Beispiel durch den Zweckverband Nordharz vorgesehen, dazu geeignet ist, ein Zwischenlager für Abfälle zu sein, sollte kritisch hinterfragt werden, zumal die Deponiekapazitäten noch vorhanden sind. Wie gesagt, nur als Zwischenlager, das heißt nur als zeitlich begrenzte Maßnahme - schnell und unbürokratisch realisierbar.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie abschließend mit der Aussage eines Vorstandsmitglieds der Berliner Stadtreinigung konfrontieren, unserer ehemaligen Staatssekretärin Frau Gäde-Butzlaff: Sie äußerte gegenüber einem fachspezifischen Nachrichtendienst, sie sei erstaunt über Äußerungen aus der Politik, wie gut in der Abfallwirtschaft alles laufe. Es sei wohl so, dass man
sich die Zwischenlager herbeiträume, so fügte sie mit ironischem Unterton hinzu.
Meine Damen und Herren, hören wir auf zu träumen. Probleme müssen gelöst werden. Eine schnelle und pragmatische Lösung zur Errichtung von Zwischenlagern wäre zwar keine Investitionserleichterung, aber eine Investitionssicherung für Unternehmen und Bauvorhaben. - Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Hinweis, dass verschiedene Anlagen, die sich noch in der Planung befanden, bereits im Bau bzw. in der Umsetzung sind, nehmen wir gerne auf. Das ist überhaupt keine Frage. Aber wir dürfen doch sicher gemeinsam mit Ihnen feststellen, Frau Ministerin, dass diese Kapazitäten ganz einfach noch nicht zur Verfügung stehen und dass es zurzeit Unterkapazitäten in diesem Lande gibt und diese Unterkapazitäten zu der Situation führen, die wir hier diskutieren. Insofern hat die Debatte vielleicht in der Sache nichts wesentlich Neues gebracht.
Sie haben in der Begründung zu Ihrem Änderungsantrag selbst bestätigt, dass die Abfallverwertungsmöglichkeiten zurzeit nicht ausreichend und die Lagermöglichkeiten erschöpft sind. Sie haben nach eigener Aussage die Situation bereits vor Monaten erkannt und mit der Entsorgungswirtschaft erörtert, aber die Entsorgungswirtschaft weiß zum jetzigen Zeitpunkt nicht, wie weiter. So ist es uns übermittelt worden. An dieser Stelle muss man erwarten, dass die Landesregierung vielleicht doch in gewisser Weise in ihrer Verantwortung moderiert und versucht, den Unternehmen zur Seite zu stehen.
Wir müssen also nach wie vor feststellen, die Situation ist und bleibt unbefriedigend und es müssen Lösungen gefunden werden.
Bereits im Oktober 2005 richtete das Kompetenznetzwerk der mitteldeutschen Entsorgungswirtschaft einen offenen Brief an die Minister für Umwelt und für Wirtschaft. Darin wurde der Vorschlag und der Antrag unterbreitet, zur Überbrückung des temporären Defizits an Behandlungskapazitäten Zwischenlager zu genehmigen. Durch die Bildung von Rücklagen sollte zudem sichergestellt werden, dass die Zwischenlager mit der Vorgabe zeitlicher Begrenzungen nach dem Bau weiterer Müllverbrennungsanlagen wieder abgebaut werden.
Wie gesagt, bis heute liegt kein Ergebnis vor. Wie lange wollen wir eigentlich die bisherigen Fakten noch erörtern, prüfen, um dann eine Zielrichtung für eine Lösung zu bringen?
Warum wird nicht wie in Bremen eventuell unter Bezug auf § 27 Abs. 2 des Kreislaufswirtschafts- und Abfallgesetzes vielleicht schnell und unbürokratisch und zeitlich begrenzt gehandelt?
Der SPD-Antrag und auch der Änderungsantrag beinhalten beide die Berichterstattung. Ich verstehe nicht, worin Sie den Unterschied sehen. Sie haben lediglich zwei Absätze ergänzt, die praktisch nichts sagen, um den SPD-Antrag zu beerdigen. Gut, das kann man so tun. Ich darf es aber hier zumindest ansprechen.
Unter dem Strich wollten wir auf das Problem aufmerksam machen. Ich denke, das ist gelungen. Sie haben alle sehr aufmerksam zugehört; das war uns wichtig. Im
Ausschuss sollten wir uns über eventuelle Übergangslösungen oder überhaupt zur Thematik noch einmal verständigen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ja.
Mir ist aus dem Kompetenzzentrum der mitteldeutschen Entsorgungswirtschaft bekannt, dass es dort entsprechende Vorschläge geben soll. Es geht darum, dass wir im Ausschuss über diese Fragen reden, und darum, dass über die Deponien am ehesten vertretbare Lösungen schnell und unbürokratisch geschaffen können. Sicher, im Detail müssen wir uns darüber unterhalten.
Nein, Herr Präsident. Ich gehe davon aus, dass sich der Ausschuss für Umwelt sowie der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit in der nächsten, also der letzten Beratung mit diesem Thema beschäftigen werden, um ganz einfach einen Gedankenaustausch mit der Landesregierung zu führen, damit man bestimmte Dinge auf den Weg bringen kann, wohl wissend, dass wir in einiger Zeit eine große Entscheidung zu treffen haben werden. Dann möge der neue Landtag dies entsprechend aufgreifen oder verwerfen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Novellierung des Landesplanungsgesetzes ist erforderlich, um die EU-Vorgaben in Landesrecht umzusetzen. Es ist hierauf schon zu Recht hingewiesen worden. Als Stichworte sind der Umweltbericht und die Anhörungsverfahren genannt worden.
Auch die Frage des Verbandsvorsitzes hinsichtlich der Regionalversammlung ist eine sinnvolle Sache.
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss dennoch zwei Kritikpunkte vorgebracht, die wir auch hier noch einmal deutlich machen wollen. Erstens. Der Gesetzentwurf der Landesregierung war wie so oft unzureichend in der Formulierung der Umsetzung der EU-Vorgaben. Die notwendigen Änderungen wurden zum großen Teil vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages erarbeitet und in die richtige Form gebracht. Dazu möchte ich auch von meiner Seite Dank aussprechen. In der Berichterstattung ist das nicht ganz so zum Ausdruck gekommen.
Der zweite Kritikpunkt - es klang schon an -: Wir sind der Auffassung, dass der Landesentwicklungsplan grundsätzlich einen gesetzlichen Status behalten und nicht in den Verordnungsstatus überführt werden sollte. Die SPDFraktion hat deshalb einen Änderungsantrag - genau wie im Ausschuss - eingebracht. Insofern hat es im Ausschuss doch kleine Kontroversen in dieser einen Frage gegeben,
weil wir grundsätzlich anderer Auffassung waren.
Raumordnung und Landesplanung, meine Damen und Herren, werden durch die demografische Entwicklung massiv an Bedeutung gewinnen. Die Vorgaben über Mindeststandards im Rahmen der Daseinsvorsorge werden hierbei eine besondere Bedeutung haben.
Bitte nachher. - Langfristige Entwicklungsziele für unser Land sollten deshalb nicht ohne parlamentarische Einbeziehung festgelegt werden.
Die Begründung für die Ablehnung unseres Änderungsantrages, die uns von unserem verehrten CDU-Kollegen Herrn Schröder damals im Ausschuss vorgelegt worden war, wonach es in anderen Bundesländern nicht üblich sei, den Raumordnungsplan per Gesetz zu beschließen, können wir nicht gelten lassen, da die Stellung der Raumordnung und Landesplanung aus unserer Sicht gerade für die Zukunft bedeutend gestärkt werden muss.
Wir wissen, dass die demografische Entwicklung neue Wege erzwingt und dass die Raumordnung das Steuerungsinstrument dafür ist. Wir wissen aber auch, dass die Möglichkeit der Stellungnahme des Parlaments im Rahmen von Beteiligungsverfahren ins Leere laufen kann, wie die erst kürzlich vorgenommene Änderung des Landesentwicklungsplanes auf dem Verordnungswege gezeigt hat.
Auch der Herr Landtagspräsident hat sich im Rahmen der Debatte über die Kompetenzen des Parlaments deutlich für den Gesetzesstatus des Landesentwicklungsplanes ausgesprochen. Ich nehme an, Sie haben das damals auch ordentlich registriert. Ich darf aus der „Volksstimme“ vom 27. Dezember zitieren:
„Zum Teil gehen die Abgeordneten zu großzügig vor, indem sie die Regierung ermächtigen, bestimmte Dinge zu regeln. Vor allem Regierungsfraktionen neigen dazu. Das ist zu kurz gedacht,
da jede Regierungsfraktion auch mal wieder in der Opposition sein kann. Zum Beispiel beim Landesentwicklungsplan oder bei der Hochschulstrukturreform, wo nun die Ministerien und nicht mehr der Landtag wichtige Entscheidungen treffen sollen. Letztlich verzichtet hier der Landtag auf sein Gesetzgebungsmonopol. Ich halte es für falsch, wenn der Landtag immer mehr Entscheidungen an die Regierung abgibt; denn der Landtag ist vom Volk gewählt und nicht die Regierung.“
Ende des Zitats unseres Landtagspräsidenten.
Meine Damen und Herren! Ich will mich nicht darüber auslassen, wer demnächst vielleicht in der Rolle der Opposition sein wird. Wer die Äußerungen des Landtagspräsidenten ernst nimmt und wer sich selbst ernst nimmt, kann dem vorliegenden Gesetzentwurf ohne die von uns vorgeschlagene Änderung nicht zustimmen.
Wir stellen deshalb nochmals diesen Antrag und bitten um namentliche Abstimmung - dies ganz bewusst, weil wir festgestellt haben, dass auch unser verehrter FDPKollege Hauser im Ausschuss eine gewisse Nachdenklichkeit erkennen ließ und signalisierte, dass er unserem Anliegen offen gegenüberstehe. Die Haltung des Landtagspräsidenten kennen Sie selbst. Ich bitte Sie, heute und hier in der Sache zu entscheiden.
Die erste Frage beantworte ich kurz und knapp: Nein.
Hinsichtlich der zweiten Frage verweise ich auf die Aussagen des Landtagspräsidenten. Ich denke, die SPDLandtagsfraktion nimmt den Landtagspräsidenten durchaus ernst.
Auch Sie sollten Ihr Mandat als Abgeordnete ernst nehmen und von Ihrem Recht Gebrauch machen.
Zur dritten Frage: Das, was wir heute beantragt haben, richtet sich nicht gegen die Regionalisierung der Strukturpolitik. Im Gegenteil, wir werten sie entsprechend auf, wollen sie aber im Landtag mit entscheiden. Hier im Landtag werden die langfristigen Ziele für unsere Land bestimmt.
Dieses Recht sollten Sie als Abgeordnete sich nicht nehmen lassen. Die SPD-Fraktion möchte sich dieses Recht nicht nehmen lassen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Diskussion zur Energiepolitik in Sachsen-Anhalt hat für die SPD-Fraktion schon immer eine besondere Bedeutung gehabt. Sie wurde geführt aus der Sicht der Energiepreise und den damit verbundenen Standortbedingungen oder der geordneten, nach Möglichkeit gezielten Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien oder innovativen unternehmerischen Förderung von Energieanlagenherstellern und den jeweiligen Anlagenbetreibern, aber auch aus der Sicht der für uns viel zu geringen Haushaltsansätze für die unternehmensnahe Forschung auf dem Gebiet der Energietechnologie in unserem Land.
Die Aussage des Ministers Dr. Rehberger hat mich schon überrascht, dass in den vergangenen Jahren erhebliche Summen für die Energietechnologien eingestellt worden seien. Das ist zumindest uns verborgen geblieben; vielleicht kann im Ausschuss stärker darauf eingegangen werden.
Wir haben diese Bereiche immer im Zusammenhang gesehen und dabei darauf hingewiesen, dass das von der Landesregierung vorgesehene Energiekonzept rückwärts gewandt und ohne jede Zukunftsorientierung ist. Dabei ist bisher das aus meiner Sicht erhebliche Potenzial der Energieeffizienz, der Energieeinsparung mit dem Ziel der möglichen Abkopplung der Steigerung des Wirt
schaftswachstums von der Steigerung des Energieverbrauchs nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Inzwischen erhitzen die deutlichen Steigerungen der Strom-, Gas-, Heizöl- und Kraftstoffpreise die Gemüter und ein Abklingen ist nicht absehbar.
In Anbetracht der öffentlichen Diskussion in den letzten Tagen und Monaten ist es auch aus der Sicht der SPDFraktion dringend erforderlich, dass wir uns mit diesem Thema neu befassen. Das, was wir in unserem Land am wenigsten gebrauchen können, ist eine Feindbilddiskussion in Richtung der erneuerbaren Energien, wie sie der Wirtschaftsminister unseres Landes in den letzten Tagen von sich gegeben hat. So haben wir es zumindest verstanden.
Wer sich pauschal gegen den Bau von weiteren Windkraftanlagen in unserem Land ausspricht, verkennt die besondere Situation in unserem Land. Die Windkraftbranche bietet mit ca. 6 000 Beschäftigten einschließlich der Zuliefererbetriebe ein erhebliches Arbeitsplatzpotenzial. Hierbei kann man sicherlich ein sensibleres Verhalten des zuständigen Ministers erwarten.
Wir brauchen in unserem Land eine differenzierte Argumentation, ohne die objektiv existierenden Probleme, zum Beispiel hinsichtlich der Akzeptanz durch die Bevölkerung, zu verniedlichen. Inwieweit der Export von Windkraftanlagen von der Negativdiskussion dieser Tage betroffen ist, wird die Zukunft zeigen.
Eine derartige Haltung, Herr Minister Dr. Rehberger, wie Sie sie in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 9. November 2005 vertreten haben, ist aus der Sicht der SPD energiepolitisch wie auch wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch völlig inakzeptabel.
Es ist richtig, dass sich der Anteil der gesetzlich geförderten Energien in den letzten Jahren erheblich erhöht hat und noch weiter steigen wird. Es ist aber falsch, den Eindruck zu vermitteln, als ob die erneuerbaren Energien durch die Vergütungs- und Vorrangregelungen des EEG maßgeblich für die jetzige Energiepreissituation verantwortlich zu machen wären. Maßgeblich sind die Energiebezugskosten in der Anbindung an die stark gestiegenen Ölweltmarktpreise und deren Auswirkungen auf den Gas-, Strom- und in den größeren Städten teilweise auf den Fernwärmesektor.
Wenn sich binnen 18 Monaten die Preise der Energieleitwährung Öl verdoppeln - im Verhältnis haben wir jetzt den Stand der 80er-Jahre erreicht -, dann macht sich das für die Nutzer natürlich bemerkbar. Für das Jahr 2006 wird teilweise für die Bereiche Kommunalgas und Kraftwerksgas mit einer Verdopplung der Bezugskosten gegenüber dem Jahr 2005 gerechnet. Auch den Netzdurchleitungskosten wird ein erheblicher Anteil an den Energiekosten zugesprochen.
Inwieweit die Preise für alle Energieformen in SachsenAnhalt deutlicher als in anderen Bundesländern gestiegen sind, möchten wir gern im Ausschuss diskutieren. Wir sind sehr gespannt, inwieweit sich regionalspezifische Besonderheiten und Investitionen in die Energieversorgungsnetze gerade hier in Sachsen-Anhalt auswirken. Ob aber diese Unterschiede nach Art und Zeit angemessen sind, werden wir diskutieren.
Zusammenfassend darf ich darauf hinweisen, dass wir die Energiepreissituation selbstverständlich auch als kritisch ansehen. Wir erwarten eine sachliche Diskussion zu den Ursachen und Möglichkeiten eines angemesse
nen, aber konsequenten Einsatzes der Kontrollinstrumente des Landes und des Bundes und stimmen dem vorliegenden Antrag zu.
Herr Minister, es gibt ja ganz wenige Dinge, die vielleicht doch geregelt worden sind oder geregelt werden sollen. In § 7 Abs. 1 heißt es zum Beispiel: Das Land gewährt Familien finanzielle Hilfen. Des Weiteren heißt es: Das Nähere regelt eine Richtlinie des für Wohnungswesen zuständigen Ministeriums.
Die Richtlinie weist aber lediglich darauf hin, dass mindestens zwei Personen in einer Wohnung ansässig sein müssen. Heißt das für Sie, dass der Familienbegriff zum Beispiel auch auf Bedarfsgemeinschaften ausgedehnt werden kann? Wie verstehen Sie den Familienbegriff?
Ist das für Sie wirklich deckungsfähig mit der Richtlinie? - Ich habe da meine Probleme.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wer lange redet, sagt manchmal nicht viel.
Jeder wird sich hierzu sein eigenes Bild machen.
Die Landesregierung hat uns wieder einmal eine Regierungserklärung vorgelegt, dieses Mal zum Thema „Mobilität für Sachsen-Anhalt - Herausforderungen an eine moderne Verkehrsinfrastruktur“. Das ist ein sehr komplexes Thema. Auch wenn die Rede des Verkehrsministers länger als 50 Minuten dauerte, werde ich mich nicht so lange bei diesem Thema aufhalten,
vielmehr werde ich versuchen, die Dinge etwas zu straffen.
Mit einer Regierungserklärung werden in der Regel große Erwartungen verbunden. Nach den Erfahrungen mit den vergangenen Regierungserklärungen hatten wir aber nicht die Erwartung, dass besondere Aussagen getroffen würden. In der Tat ist es in Fortsetzung des bisherigen Fließbandverfahrens wieder eine Art detaillierter Bilanz bzw. detaillierten Rechenschaftsberichtes geworden, und dann auch nur zu einem Teilbereich des Ministeriums, das ja auch noch Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung bearbeitet.
Zum Teil hatte man den Eindruck, dass das, was vorgetragen wurde, auch in ein Parteiprogramm passen würde. Bekannte Aussagen sind wiederholt worden; konkret auf die Zukunft ausgerichtete Aussagen sind für uns nicht oder nur zum Teil erkennbar gewesen. Dazu müsste man sich über Grunddaten in unserem Land verständigen, die - nach Möglichkeit in Abstimmung mit den Nachbarländern - positiv oder negativ einfließen. Diesbezüglich gibt es aber anscheinend noch erhebliche Defizite, obwohl die statistischen Werte und die Hochrechnungen für die Zukunft alarmierend sind.
Wesentliche Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Infrastruktur und mit Mobilitätscharakter, wie zum Beispiel die Neuordnung der zentralörtlichen Gliederung, die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und Vorgaben für eine klare Definition landesbezogener Raumtypen, stehen aus und sind auch in der Vergangenheit nicht angegangen worden.
Auf die Zukunftsdiskussion, die für unser Land maßgebend von der SPD angestoßen wurde, möchte ich hier nicht näher eingehen. Sie wird inzwischen landesweit gewürdigt.
Die SPD-Fraktion teilt die vorgetragene Auffassung, das alle jene, die in den vergangenen 15 Jahren Verantwortung getragen haben - ob beim Bund, im Land oder bei den Kommunen -, einen anerkennenswerten Anteil an den Aufbauleistungen in unserem Land haben. Dass an einigen Stellen die konstruktive Zusammenarbeit der Landesregierung mit der rot-grünen Bundesregierung erwähnt wird, sollte uns, meine Damen und Herren, in der heutigen Zeit freuen.
Wir sollten uns grundsätzlich über Folgendes einig sein: Infrastrukturmaßnahmen mit Mobilitätswirkungen, ihre Vorbereitung und ihre Realisierung sind langfristig wirkende Maßnahmen.
Nachdem die SPD im Jahr 1994 in die Regierungsverantwortung gekommen war - übrigens nach drei CDUFDP-Regierungen in vier Jahren; das darf man hier erwähnen, denn Herr Minister Daehre ist auf die Zeit nach 1990 eingegangen -, sind die überregional wirkenden Maßnahmen grundsätzlich angepackt worden; sie wirken bis heute nach.
Damals gab es in ausreichendem Umfang finanzielle Mittel des Bundes, aber in der Realisierungsvorbereitung durch das Land gab es erhebliche Lücken. Dies wurde sehr schnell behoben. Erfreulicherweise haben wir uns über einen entsprechenden Planungsvorlauf bis heute immer finanzielle Möglichkeiten sichern können. Das haben wir so gewollt.
Die heutige Landesregierung hat diese Herangehensweise mit Unterstützung der rot-grünen Bundesregierung fortsetzen können. Nicht umsonst können wir uns heute als deutscher Meister im Autobahnbau bezeichnen; denn kein Bundesland hat bisher in zehn Jahren vom Spatenstich bis zur Fertigstellung ca. 100 km Autobahnen gebaut, wie es Sachsen-Anhalt mit der A 14 gelungen ist. Daneben gibt es die erfolgreichen Planungsansätze für die Fortsetzung der A 14, die vom Minister geschildert worden sind. - Das als Ergänzung dazu.
Vielleicht war dies auch überzeugend im Hinblick auf die Neuaufnahme der Nordverlängerung der A 14 in den vordringlichen Bedarf des überarbeiteten Bundesverkehrswegeplans; denn - auch wenn man es vielleicht nicht hören will - die Weichen dafür sind auch schon zu Zeiten der SPD-Vorgängerregierung gestellt worden. Auf die Linienbestimmung, die inzwischen vorliegt, ist bereits hingewiesen worden, auf die Verkehrswegebeschleunigungsmöglichkeiten des Bundes ebenfalls.
Im Jahr 1994 war die B 6n nicht in den vordringlichen Bedarf der erforderlichen Straßenbauvorhaben eingeordnet worden. Infolgedessen war dafür keinerlei Bindung finanzieller Mittel vorgesehen; auch das darf zum jetzigen Zeitpunkt noch einmal gesagt werden. Diese Situation haben wir in den acht Jahren der SPD-Regierungsverantwortung für unser Land verändert. Wir haben die Vorbereitung und die Realisierung der B 6n vorangetrieben. Dies wird heute von der Landesregierung mit Unterstützung der rot-grünen Bundesregierung konsequent fortgesetzt.
Auch deshalb wird heute der Abschnitt der B 6n von Köthen bis zur A 9 - das darf man hier ebenfalls erwähnen - als Bundesfernstraße mit überragender verkehrlicher Bedeutung angesehen und entsprechend vorbereitet. Bedauerlicherweise - der Minister hat darauf hingewiesen - gibt es bei unseren Nachbarn in Sachsen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein Verständnis für die Notwendigkeit einer Verlängerung der B 6n bis nach Polen.
Das sind nur einige Beispiele für die langfristige Wirkung von Infrastrukturvorhaben, die auch auf eine erfolgreiche Verkehrspolitik der SPD für unser Land in den vergangenen Jahren zurückgeführt werden können. Kurz gesagt: Viel Anerkennenswertes konnte im Bereich der Verkehrsinfrastruktur unseres Landes geleistet werden, zumal die Bundesregierung trotz der Mautprobleme ihre
Verpflichtungen unserem Land gegenüber immer angemessen erfüllt hat. Allerdings sind die zur Verfügung stehenden Mittel, zum Beispiel bei den Bahninvestitionen, nicht immer vollständig in Anspruch genommen worden.
Ich darf in diesem Zusammenhang auf die sich stabilisierend auswirkende Bereitstellung von Mitteln in Höhe von insgesamt 4 Milliarden € in den letzten Jahren durch die Bundesregierung über das Antistauprogramm und das Zukunftsinvestitionsprogramm hinweisen. Diese Programme sind zum Teil abgearbeitet bzw. die Projekte befinden sich im Bau.
Meine Damen und Herren! Bedauerlicherweise müssen wir aufgrund finanzieller Engpässe seit 2002 und auch für die nächsten Jahre in unserem Land einen stark verminderten Realisierungswillen der Landesregierung für den Bereich Bau allgemein feststellen; dies trifft nicht unbedingt auf den Bereich der Infrastruktur zu. Ich darf jedoch daran erinnern, dass bei den letzten Verhandlungen über den Haushalt des Verkehrsministeriums bewusst auf die Kofinanzierung von Bundesmitteln verzichtet und Umschichtungsvorschlägen der SPD nicht gefolgt worden ist. Darauf hat der Bauindustrieverband in einer seiner letzten Veröffentlichungen hingewiesen.
In diesem Zusammenhang sollte auch Erwähnung finden, dass der Bauhaushalt des Landes Sachsen-Anhalt eine Reduzierung um 45,2 % erfahren hat, während der des Freistaates Sachsen einen Zuwachs von 16,5 % verzeichnete. Diese Dinge muss man sich vergegenwärtigen, die kann man nicht einfach beiseite wischen.
Darauf sollte bei der Entgegnung auf eine Regierungserklärung auch hingewiesen werden dürfen.
Blicken wir auf einige große Aufgaben im Bereich der Infrastruktur und der Mobilität, die in den nächsten Jahren vor uns liegen. Dabei geht es um die weitere Umsetzung der Verkehrsprojekte des Bundes- und des Landesverkehrswegeplans. Es geht um die Erhaltung des ÖPNV im Rahmen der Daseinsvorsorge. Es geht um Verkehrsverlagerung, also um die Erhöhung der Verkehrsanteile von Bahn und Binnenschifffahrt und um künftige Verkehrszuwächse. Es geht auch um die Reduzierung des Individualverkehrs in den Ordnungsräumen der größeren zentralen Orte.
Wir können festhalten, dass Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Regionen innerhalb der Europäischen Union sehr zentrale Standortbedingungen und - bis auf einige Landesstraßen und Schienenwege - inzwischen auch eine gut ausgebaute Infrastruktur hat. Das, was noch fehlt, ist auf den Weg gebracht worden und wird mit Unterstützung der SPD in absehbarer Zeit umgesetzt werden.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die SPD-Fraktion nach intensiver Diskussion auch zu einer angemessenen Verbesserung der Binnenschifffahrtsverhältnisse und der Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für den Schleusenkanal Tornitz bekannt hat.
Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung in diesem Jahr ein weiteres konkretes Maßnahmenpaket für den Verkehrswegeausbau in den nächsten fünf Jahren in Höhe von 2 Milliarden € beschlossen hat und dass
Sachsen-Anhalt verlässlich damit rechnen kann, dass mit den Projektrealisierungen schon in diesem Jahr begonnen wird. Der Minister hat dies erwähnt.
Mit der Vollendung der Verkehrsprojekte des Bundesverkehrswegeplans wird Sachsen-Anhalt über zwei im europäischen Maßstab bedeutende Ost-West-Verbindungen und zwei Nord-Süd-Verbindungen verfügen. Darauf ist ebenfalls hingewiesen worden. Damit und mit der Komplettierung des Magdeburger Wasserstraßenkreuzes durch die Niedrigwasserschleuse wird unser Land als Logistikstandort erheblich aufgewertet. Diese Chancen müssen aus unserer Sicht für die Zukunft genutzt werden.
Bis heute zeigt sich, dass national und international agierende Unternehmen diesen Vorteil nutzen und sich verstärkt im Raum Halle/Leipzig ansiedeln. Aber auch entlang der überregionalen Verkehrsachsen sind regional bedeutsame Wirtschaftsentwicklungen zu verzeichnen. Dieser Konzentrationsprozess wird sich insbesondere durch die absehbare Zunahme der Güterverkehre und durch die wirtschaftlichen Verflechtungen mit den osteuropäischen Staaten fortsetzen.
Die Straßeninfrastruktur des Landes wurde in den vergangenen 15 Jahren teilweise erheblich aufgewertet. In großen Teilen besteht aber noch erheblicher Nachholbedarf einschließlich des großen Sorgenkindes, der Brückensanierung; der Minister hat darauf hingewiesen. Hierzu teilen wir die Einschätzung der Landesregierung.
Intakte Landesstraßen sind die Voraussetzungen für annähernd gleichwertige Lebensbedingungen in vielen Landesteilen. Bereits beschlossene Maßnahmen müssen zügig umgesetzt werden, wobei eine Prüfung der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung sinnvoll ist. Weitere Neubauvorhaben werden deshalb nur noch vereinzelt realisiert werden.
Wir müssen uns aber auch fragen - damit greife ich die vom Minister angesprochene Problematik der Brückenbelastung auf -: Welche Belastungen wollen wir auf unseren Straßen wirklich zulassen? Wollen wir dem Prinzip „schneller, höher, weiter, größer“ folgen? Wollen wir künftig nicht nur 50-Tonner, sondern auch die in der Entwicklung befindlichen 60-Tonner auf unseren Straßen zulassen? Welche Auswirkungen wird das auf unsere Straßeninfrastruktur haben? Können wir diesem Druck in unserem Land nachgeben? - Diese Fragen werden in der Zukunft gelöst werden müssen.
Der aufgestellte Landesverkehrswegeplan wird nur einen Wert haben, wenn Maßnahmenpakete mit Planungs- und Finanzierungssicherheit über mehrere Jahre analog dem Fünfjahresplan für die Bundesverkehrswege möglich sind. Eine im Rahmen der Haushaltsverhandlungen vereinbarte Bindung über ein oder zwei Jahre sollte nicht der Maßstab für die Zukunft sein.
In der Fläche des Landes, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen ist in der Zukunft in diesem Zusammenhang wahrscheinlich auch mit einem Rückbau und mit einer Umwidmung von Straßen zu rechnen. Hierfür brauchen wir klare Kriterien, die auch europäischen Maßstäben entsprechen.
Herr Minister, über das Thema Ortsumfahrungen sollte nicht nur in Bezug auf die Bundesstraßen diskutiert werden; auch im Hinblick auf die Landesstraßen ist die Le
bensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern, zum Beispiel in Bad Lauchstädt.
Die Bedeutung der Wasserstraßen wird vor dem Hintergrund des für die nächsten 20 Jahre prognostizierten Zuwachses des Güterverkehrs zunehmen; die Verkehrsträger Straße und Bahn werden diesen Zuwachs allein nicht bewältigen können. Bereits heute sind im Hinterland unserer landesbedeutsamen Häfen Unternehmen für den Anlagenbau und für den Transport von Schüttgut auf das Binnenschiff angewiesen. Die Mindesttauchtiefe - darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen - von 1,60 m über ca. 345 Tage im Jahr für den Elbebereich wird von den potenziellen Nutzern auch für die Zukunft akzeptiert.
Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Verteuerung der Energieträger und vor dem Hintergrund der Möglichkeiten der Containertechnologie wird das Binnenschiff künftig einen größeren Anteil am Volumen der Gütertransporte unter diesen Bedingungen übernehmen müssen. Mit der Vollendung der Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe und dem eventuellen Bau des Saaleseitenkanals kann Sachsen-Anhalt einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Wasserstraßennetzes leisten.
Neben diesen Maßnahmen müssen sich die Häfen nach Möglichkeit als trimodale Güterverkehrszentren profilieren; die notwendigen logistischen Voraussetzungen für eine verbesserte Nutzung der Chancen des Binnenschiffs müssen geschaffen werden.
Ich komme zum Thema Bahnverkehr. Wir müssen davon ausgehen, dass sich die Bahn in den nächsten Jahren insbesondere im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs weiter aus der Fläche des Landes zurückziehen wird. Dabei orientiert sich die Deutsche Bahn in der Regel nicht an den Potenzialen einer Strecke, sondern an zu geringen Fahrgastzahlen, zu denen es zum Teil wegen der Vorhaltung schlechter Verkehrsangebote, unter anderem wegen unattraktiver und unzuverlässiger Fahr- und Umsteigezeiten, kommt.
Unabhängig davon ist bei der geplanten Revision der Bundesmittel für die Bahnregionalisierung im Jahr 2007 mit einer Reduzierung der Mittel zu rechnen. Dies wird die Finanzierungssicherheit für viele Bahnverbindungen insbesondere im ländlichen Raum infrage stellen.
Wir erwarten, dass sich die Landesregierung so bald wie möglich zu den Prioritäten für ein landesbedeutsames Schienennetz positioniert und sich zielorientiert mit der Deutschen Bahn als Eigentümer des Bahnnetzes unabhängig vom Bahnbetrieb auf den Schienen zu erforderlichen Investitionen in das Netz verständigt.
Die Erhaltung des Bahnnetzes einschließlich der entsprechenden Bahnhöfe liegt auch und insbesondere mit Blick auf einen möglichen Börsengang der DB AG im Länderinteresse. Eine Abstimmung mit den Nachbarbundesländern halten wir dabei für dringend erforderlich. Dies wäre ein Punkt, den man im Rahmen der „Initiative Mitteldeutschland“ abstimmen muss. Die Bundesregierung hat in dem Zwei-Milliarden-Programm auch für die Bahnhöfe ein entsprechendes Programmpaket zumindest avisiert.
In diesem Zusammenhang sehen wir mit Sorge, dass die Bahn die Zahl ihrer Schnellzugverbindungen, IC und ICE - vom Interregio sprechen wir schon gar nicht mehr -, und deren Haltepunkte im letzten Jahr erheblich reduziert hat. Die weitere Reduzierung in diesem Jahr,
meine Damen und Herren, war für den aufmerksamen Beobachter absehbar. Es bleibt die Frage, was die Landesregierung gegen diese absehbare Entwicklung getan hat, die sicherlich auch etwas mit fehlenden oder fehlgeleiteten Investitionen in die Bahnstrecken bzw. mit dem hohen Umfang an Langsamfahrstellen in unserem Land zu tun hat.
Bei der Taufe eines ICE im November des Jahres 2002 auf den Namen „Magdeburg“ hatten wir noch ganz andere Erwartungen. Heute verkündet dieser ICE den Namen „Magdeburg“ auf allen anderen Strecken, nur nicht mehr auf Strecken in Sachsen-Anhalt.
Wir müssen aufpassen, dass wir von diesen Schnellzugverbindungen bis auf die Stadt Halle nicht gänzlich abgekoppelt werden; denn das wäre für Sachsen-Anhalt in der Tat ein erheblicher Standortnachteil.
Mit dem Luftverkehr tut sich Sachsen-Anhalt offenbar schwer. Wir haben zwar ein klares Bekenntnis zu Halle/ Leipzig. Cochstedt ist aber ein Trauerspiel, ist immer noch ein Start- und Landeplatz für Fluggänse.
Bei der letzten Landtagswahl, bei der sich der heutige Verkehrsminister unseres Landes fast mit seinem Namen für eine erfolgreiche Luftverkehrslösung in Cochstedt eingesetzt hat, waren die Erwartungen noch sehr hoch. Vielleicht wird diese Lösung von der Landesregierung genauso leise wie das Luftdrehkreuz in der Altmark zu Grabe getragen.
Ihre Aussage, - ich zitiere - der Flughafen Cochstedt verstehe sich als sinnvolle Ergänzung zum Flughafen Halle/Leipzig, scheint zumindest aus heutiger Sicht weit an der Realität vorbeizugehen. Wir können gespannt darauf sein, was die Gespräche mit den Ministerpräsidenten Thüringens und Sachsens ergeben werden. Herr Althaus hat sich zumindest zum Flughafen Altenburg vor einiger Zeit klar geäußert.
Ein Lichtblick am Horizont ist die Ansiedlung von DHL am Flughafen Halle/Leipzig. Dadurch wird der mitteldeutsche Raum als Logistikstandort an Bedeutung gewinnen. Die SPD unterstützt diese Aktivitäten.
Meine Damen und Herren! Der ÖPNV ist aus der Sicht der SPD nach wie vor ein Sorgenkind in der verkehrspolitischen Diskussion in unserem Land. Das wird Sie nicht verwundern; denn wir haben unsere Kritik an dem jetzt geltenden ÖPNV-Gesetz nie verheimlicht. Wir haben kritisiert, dass der straßengebundene ÖPNV als Pflichtaufgabe unseres Landes nur durch Bundesmittel über das im Jahr 2007 zur Revision anstehende Regionalisierungsgesetz abgesichert ist und dass sich das Land aus der eigenen Finanzierung völlig zurückgezogen hat. Wir wagen zu bezweifeln, dass das eine Basis für die Zukunft ist.
Mit Sorge sehen wir, dass nach der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes der Anteil investiver Mittel von den Aufgabenträgern nicht mehr zwingend für Investitionen genutzt werden muss. Wenn dies aufgrund der angespannten Haushaltslage der Kommunen dazu führt, dass die Wahrnehmung des ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge langfristig zu Problemen führt und die
Anlagen auf Verschleiß gefahren werden, dann kann das nicht unsere Zustimmung finden. Die Zukunft wird zeigen, ob unsere Bedenken berechtigt waren und ob eventuell Veränderungen vorgenommen werden müssen.
Ich plädiere dafür, dass insbesondere die Preise für Dauerkarten gesenkt werden, um eine stärkere Unternehmensbindung und eine größere Attraktivität des ÖPNV zu erreichen. Insbesondere in den Ordnungsräumen der großen zentralen Orte ist eine weitere Verlagerung des Verkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel wünschenswert; denn dies führt zu einer höheren Auslastung und Verkehrsvermeidung sowie zu Energieeinsparungen.
Für den ÖPNV in der Fläche wird künftig mit Blick auf die absehbare Revision der Regionalisierungsmittel die Übernahme von SPNV-Leistungen durch den Busverkehr zunehmen.
Wir unterstützen die flexiblen Bedienformen als eine effiziente Anpassungsstrategie. Diese flexiblen Bedienformen dürfen aber nicht zum Ausstieg aus dem ÖPNV führen. Eine Grundversorgung mit ÖPNV-Leistungen in Kombination mit dem Schüler- und Ausbildungsverkehr muss in jedem Fall langfristig sichergestellt werden.
Meine Damen und Herren! Vieles von dem, was in der Regierungserklärung vorgetragen worden ist, waren allgemeine Erläuterungen und relativ unverbindliche Willensbekundungen. Zum Teil wurden Lösungen mit einem hohen Maß an Abhängigkeit von Bundes- und Europageldern beschrieben. Wir können gespannt sein, wie sich der Solidarpakt II bis 2019 und die Neuordnung der EU-Förderlandschaft auswirken werden.
In der Regierungserklärung wurde zu Recht gefordert, „die Mobilität des 21. Jahrhunderts zu gestalten. Das verlangt von uns ein neues Denken, das sich stärker auf die Anforderungen der Welt von morgen konzentriert.“
Diese großen Worte haben wir mit Interesse vernommen. Wir sind gespannt, wie die bundespolitische Landschaft auf die Vorschläge des Verkehrsministers zur Ökosteuer reagiert und wie er eine europaweit angeglichene Besteuerung der Kraftstoffe erreichen will.
Hinsichtlich der landespolitischen Entwicklung werden wir ihn weiter kritisch begleiten und deutlich machen, in welche Richtung diese Entwicklung gehen sollte. Dies geschieht unter dem Motto „Keine Zukunft ohne SPD“. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die SPD-Fraktion hat bereits im Rahmen der Einbringung des Gesetzentwurfes darauf verwiesen, dass die Inhalte insbesondere zu Verkehrsachsen, Ordnungsräumen und Eignungsgebieten von ihr mitgetragen werden, dass die Gesetzesnovelle aber insgesamt zu kurz greift.
Wir müssen uns die Frage stellen, welche Bedeutung wir der Raumordnung langfristig geben wollen. Sie sollte aus der Sicht der SPD-Fraktion ein Planungsinstrument sein, auf dessen Basis die geordnete Entwicklung - in unserem Fall der begonnene Rückzug aus der Fläche - geregelt werden soll. Wir stehen heute vor dem Problem, dass uns die demografische Entwicklung dazu zwingt, uns mit völlig neuen Wirkungsbeziehungen von Standortfaktoren auseinander zu setzen. Konkrete Planungsinstrumente sind wichtig. Sie sind es in Zeiten des Wachstums, sie sind es aber noch viel mehr in Zeiten von Schrumpfungsprozessen.
Umso bedauerlicher finden wir es, dass sich die Fraktionen der CDU und der FDP der Vorstellung der Landesregierung angeschlossen haben, dem Landesentwicklungsplan mittelfristig die Gesetzeskraft zu nehmen. Die Landesplanung wird dadurch in der Normenhierarchie
nach unten durchgereicht und verliert gegenüber den Fachgesetzen an Bedeutung. Dies wird zur Folge haben, dass raumordnungspolitische Dimensionen bei der Erarbeitung von Fachgesetzen und Fachentscheidungen eher eine untergeordnete Rolle spielen. Wir brauchen aber ein starkes Planungsinstrument, um die Zukunft zu meistern. - Diese grundsätzlichen Überlegungen sollten an dieser Stelle von uns noch einmal angebracht werden.
Ich möchte noch einmal auf den von uns in den Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag eingehen, der keineswegs einen Anspruch auf Vollständigkeit erhoben hat. Das konnte er auch nicht; denn tiefgreifende Änderungen des Landesentwicklungsplanes bedürfen des Gegenstromprinzips, wie es nach dem Raumordnungsgesetz und nach dem Landesplanungsgesetz vorgegeben ist.
Der Änderungsantrag beschränkte sich auf neue Regelungen zum ländlichen Raum. Die Antworten auf die Großen Anfragen der PDS und der SPD haben gezeigt, dass insbesondere die raumordnerischen Vorgaben zur Charakterisierung ländlicher Räume einer Überarbeitung bedürfen.
Wir haben dazu die Grundtypen der ländlichen Räume in einer kritischen Betrachtung analysiert und erkannt, dass der Raumtyp „Ländliche Räume mit relativ günstigen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft und/oder Potenzialen im Tourismus“ für eine eigenständige Raumbeschreibung ungeeignet ist. Zum einen schließen relativ günstige Bedingungen für Landwirtschaft und Tourismus eine periphere Lage oder eine Strukturschwäche nicht aus. Zum anderen können diese Potenziale aber auch mit günstigen wirtschaftlichen Bedingungen einhergehen bzw. sie sogar ausmachen.
Um ländliche Räume in peripherer Lage oder Strukturschwäche bestimmen zu können, bedarf es Indikatoren, die sehr viel konkreter Parameter festlegen, welcher Raum davon betroffen ist und wie er abgegrenzt werden kann. Die heute noch vorhandene Ebene der Landkreise scheint uns dabei zu großräumig zu sein.
Als Indikatoren für die Festlegung von peripherer Lage und Strukturschwäche dürften die Einwohnerdichte und das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner am aussagekräftigsten sein. Es handelt sich dabei um international anerkannte Indikatoren.
Die SPD-Fraktion - das möchte ich heute bereits ankündigen - wird den in den Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag in der nächsten Landtagssitzung als Gesetzentwurf einbringen. Entsprechend den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und dem Landesplanungsgesetz hat die Landesregierung dann die Möglichkeit, ein entsprechendes Beteiligungsverfahren durchzuführen, um dem Gegenstromprinzip gerecht zu werden.
Es ist aus unserer Sicht wichtig, diese Änderung zur Förderung des ländlichen Raumes bereits bei der Aufstellung der operationellen Programme für die neue EU-Förderperiode zu berücksichtigen. Deshalb erlaubt die angedachte Änderung aus unserer Sicht keinen Aufschub. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde bei der Einführung bereits darauf hingewiesen: Der Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen der Umsetzung europäischen Rechts. Über die konkreten Auswirkungen sollten wir uns im Ausschuss unterhalten, da es um Umweltberichte und das dazugehörige Anhörungsverfahren geht.
Ich möchte deshalb an dieser Stelle nur noch eine Verfahrensfrage ansprechen, für die das Landesplanungsgesetz die rechtliche Grundlage darstellt. Dem Landtag ist Anfang Mai 2005 der Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes zur Stellungnahme zugegangen. In der Weiterleitung durch den Landtagspräsidenten wurde die Stellungnahme aller ständigen Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr innerhalb der nächsten vier Wochen verfügt.
Nun wissen wir alle, dass die Ausschusssitzungen in der Regel nur einmal im Monat stattfinden. Wir wissen auch, dass die mitberatenden Ausschüsse in der Regel auf eine Empfehlung des federführenden Ausschusses warten. Der federführende Ausschuss hat aber keine Empfehlung abgegeben - zum einen, weil die Frist für die Stellungnahme so gut wie abgelaufen war, zum anderen, weil es sich hierbei nicht um eine Beschlussempfehlung im klassischen Sinn, sondern um eine Stellungnahme handelt.
Was ist die Erkenntnis aus diesem Vorgang? - Wir müssen davon ausgehen, dass die Möglichkeit des Parlaments, zur Aufstellung oder Änderung des Landesentwicklungsplanes Stellung zu nehmen, in diesem Fall ins Leere läuft. Eine zwischen den Ausschüssen abgestimmte Stellungnahme dürfte aus Gründen festgelegter Fristen fast unmöglich sein. Der Beweis liegt jedenfalls vor.
Inhaltlich geht es in diesem Verordnungsentwurf als ein Schwerpunkt um die Konkretisierung von Schutzzielen in Vorranggebieten für Natur und Landschaft. Danach soll in diesen Vorranggebieten kein umfassender Schutz mehr gewährleistet werden, der eine konkurrierende Flächennutzung ausschließt, sondern der Schutz soll sich nur noch auf ganz bestimmte Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten beziehen.
Inhaltlich stehen wir dieser Einschränkung des Vorrangs kritisch gegenüber. Ich habe das als Beispiel hier angeführt. Umso bedauerlicher ist es, dass dieser Verordnungsentwurf im Umweltausschuss nicht behandelt werden konnte.
Wir haben die kritischen Worte unseres Landtagspräsidenten noch im Ohr, der - wie die Opposition auch - den zukünftigen Verordnungsstatus des Landesentwicklungsplans bemängelt hat. Sie sehen also, meine Damen und Herren, es gibt gute Gründe - ich weise auch bei diesem Tagesordnungspunkt darauf hin -, dem Landesentwicklungsplan wieder ausschließliche Gesetzeskraft zu verleihen.
Ich möchte an dieser Stelle bereits einen Änderungsantrag zu § 5 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes ankündigen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es für die SPD-Fraktion relativ kurz machen, da einiges Grundlegendes schon gesagt worden ist. Die Situation ist seit 2003 bekannt. Das Ganze ist ein sehr komplexes und sehr fachspezifisches Thema, das im Ausschuss entsprechend vertieft werden sollte.
Zur Abrundung des Gesamtbildes sollten wir uns aber vergegenwärtigen, dass bereits heute der Personennahverkehr auf dieser elektrisch betriebenen Strecke mit Dieseltraktion betrieben wird. Das ist ein Umstand, den man auch hinterfragen muss. In Bezug auf den Güterverkehr sind auch wir der Auffassung, dass der Prozess sehr kritisch hinterfragt werden muss.
Wir würden von der Landesregierung gern wissen wollen, was sich nach der öffentlich angekündigten Überprüfung im Februar dieses Jahres ergeben hat, welches Ergebnis festgestellt werden konnte. Gibt es verbindliche Absprachen mit der DB AG und den Fels-Werken über den Betrieb bzw. die eventuelle Übernahme der Strecke? Auch darüber ist schon im Detail gesprochen worden. Welche landespolitische Bedeutung gibt die Landesregierung der wünschenswerten E-Traktion?
Wir selbst müssen uns fragen: Sind wir aufgrund der landespolitischen Bedeutung dieser Strecke bereit, dafür eventuell finanzielle Hilfen zu geben? Über diese Dinge sollten wir im Ausschuss weiter diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon viel zu der Ansiedlung gesagt worden. Ob alle Daten belastbar sein werden, wird die Zukunft zeigen.
Auch die SPD-Fraktion ist sehr froh darüber, dass das Ringen um die Ansiedlung des neuen interkontinentalen DHL-Luftdrehkreuzes für Mitteldeutschland seit Anfang November des vorigen Jahres entschieden ist. Wir begrüßen deshalb ebenfalls die vom Grundsatz her nun gesicherte Ansiedlung im Sinne des vorliegenden CDUFDP-Antrages und fordern ebenfalls die Landesregierung auf, alle zur weiteren Standortsicherung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Dass wir diese Aufforderung formulieren, ist sicherlich selbstverständlich. Es hat uns etwas gewundert, dass eine die Landesregierung tragende Koalition dies fast drei Monate nach der Bekanntgabe tun musste. Das ist schon etwas verwunderlich, zumal der zuständige Minister damals sofort zustimmend reagiert hat und ein deutliches Bekenntnis für den Standort abgegeben hat.
Meine Damen und Herren! Wenn nun darüber hinaus noch von der eigenen Koalition gefordert wird, über die
Maßnahmen und Verhandlungen in den zuständigen Ausschüssen zu berichten, nachdem der Prozess dort bereits begonnen hat - wir haben uns am 26. November 2004 schon in einer ersten Berichterstattung von der Landesregierung über den aktuellen Stand informieren lassen und haben vereinbart, dass wir in eine laufende Berichterstattung einmünden -, dann verwundert das natürlich umso mehr.
Wir als SPD werfen der Landesregierung des Öfteren auf verschiedenen Politikfeldern fehlende Zukunftsfähigkeit und auch Informationsübermittlungsdefizite vor,
aber dass auch Sie jetzt gewisse kritische Ansätze haben, das hat uns ein bisschen überrascht.
Bei der Information, der Berichterstattung allein sollte es nicht bleiben. Wir sind für eine Ansiedlungsoffensive Logistik für diesen mitteldeutschen Raum und begrüßen, dass unser Europaabgeordneter, Herr Stockmann, dies von sich aus auch angeregt hat. Wir fordern die Landesregierung auf, sich in geeigneter Weise aktiv in diese Thematik mit einzubringen.
Meine Damen und Herren! Dass sich von diesem Standort Halle/Leipzig leistungsfähige Transportketten per Bahn oder über den eigenen Autobahnanschluss ergeben müssen, darüber ist hier schon Verschiedenes gehört worden. Auch wir in Sachsen-Anhalt sind gefragt. Der Nahraum wird erhebliche beschäftigungspolitische Wirkungen erfahren. Die Initiative meines Kollegen Felke und die Erwartungshaltung zum Raum Halle dürften Ihnen noch im Ohr sein. Er hat deutlich auf den Waggonbaustandort Ammendorf orientiert. Auch hier sind Aktivitäten denkbar.
Besondere Landesaktivitäten und die Benennung eines besonderen Verantwortlichen von der Landesregierung auf der Ebene eines Staatssekretärs wäre eventuell wünschenswert, damit die örtliche Wirtschaft und die Kommunen nach Möglichkeit einen Ansprechpartner haben. Dies sollte vielleicht überlegt werden. Wir würden jedenfalls darauf orientieren. Informationen und Bekenntnisse allein reichen nicht, aktives Handeln ist gefragt. Wir werden dem vorliegenden Antrag unsere Zustimmung geben und sehen der beantragten Unterrichtung im Ausschuss und den Aktivitäten der Landesregierung voller Erwartung entgegen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat in ihrer Stellungnahme bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag bereits deutlich gemacht, dass der Entwurf der Landesregierung nicht der große Wurf ist, dass er nicht zu mehr Berechenbarkeit und Planbarkeit führt und dass er nicht zukunftsfähig ist. Wir haben bereits damals ausgeführt, dass nach unserer Auffassung scheinbar alle Aufgabenträger mehr finanzielle Zuschüsse erhalten, in Wirklichkeit, aber bei der Herauslösung der Investitionsanteile, viele weniger.
Wir haben kritisiert, dass sich die Landesregierung jetzt völlig aus der eigenen Finanzierung des öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs zurückzieht und dass der ÖPNV unseres Landes nun die alleinige finanzielle Absicherung durch den Bund mit entsprechenden Abhängigkeiten erhält.
Wir haben die Hoffnung gehabt, dass die Oppositionsfraktionen die Ausschussberatungen nutzen, um die gravierenden Mängel des Gesetzentwurfs zu beseitigen.
- Entschuldigung, das war ein Versprecher. Ich korrigiere mich: die Koalitionsfraktionen. Vielen Dank für die Berichtigung.
Die von der CDU und der FDP geführte Landesregierung war bemüht, die Vorgaben des Gesetzgebers für den ÖPNV auf ein Mindestmaß zu begrenzen, um damit vermeintlich mehr Spielräume für Investitionstätigkeiten und eigenwirtschaftliches Handeln zu schaffen. Dieses Bild ist aber trügerisch.
Ergänzend und noch einmal herausgehoben kritisieren wir die mangelnden Regelungen zum Schienenpersonennahverkehr. Ich verweise auf die letzte Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer, in der einige Dinge noch angemahnt werden.
Wir kritisieren, dass mit dem ÖPNV-Gesetz dem Bund geradezu signalisiert wird, dass seine ausgereichten Regionalisierungsmittel in nicht unerheblichem Umfang zweckentfremdet eingesetzt werden. Vor dem Hintergrund, dass der Bundesrechnungshof genau diese Zweckentfremdung moniert und die Kürzung der Regionalisierungsmittel nahe legt, halten wir die Vernachlässigung des SPNV im Gesetzentwurf für einen fatalen Fehler.
Mit Sorge betrachten wir die Pauschalierung und die Übertragung investiver Mittel auf die Aufgabenträger ohne entsprechende Zweckbindung. Wir alle wissen, dass es im Jahr 2004 in Sachsen-Anhalt nur zwei Landkreise mit einem ausgeglichenen Haushalt gibt. Im Jahr 2005 wird es kein Landkreis mehr sein. Den kreisfreien Städten geht es nicht anders. Wir alle wissen, dass die Aufgabenträger kaum dazu in der Lage sein dürften, die nötigen Rücklagen zu bilden, um Ersatzinvestitionen zu tätigen.
Wir alle wissen, dass es äußerst verführerisch ist, die zur Verfügung stehenden Gelder erst einmal zur Deckung der Betriebskosten und damit zur Entlastung der
kommunalen Anteile einzusetzen. Dies ist übrigens auch der Grund für die kommunale Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Dabei wird unterschätzt, dass sich mit Sicherheit Investitionsstaus ergeben werden.
Die SPD-Fraktion kritisiert, dass damit auch die im Gesetz formulierte Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge langfristig infrage gestellt wird.
Eigenwirtschaftliches Handeln, wie es von der CDU und der FDP propagiert wird, bedeutet in wirtschaftlichen Notsituationen eben nicht, dass investiert wird. Vielmehr lebt man von der Substanz und beschränkt seine Aktivitäten auf die wirtschaftliche Sofortwirkung.
Das Herzstück des Gesetzentwurfs ist der neue Schlüssel für die Verteilung der Zuwendungen an die Aufgabenträger. Dieser ist aus unserer Sicht in der Zusammensetzung unausgewogen und nicht zukunftsorientiert. Die Einführung des Erfolgsfaktors in den Verteilungsschlüssel begrüßen wir grundsätzlich; die Umsetzung allerdings weist gravierende Mängel auf.
Bei der Zusammensetzung der Faktoren wurde offensichtlich keine Rücksicht darauf genommen, welche Faktoren feste finanzielle Größen darstellen und welche in erheblichem Maß von externen Voraussetzungen abhängen. Das führt dazu, dass der Anteil des Erfolgsfaktors an den Gesamtzuwendungen für die Aufgabenträger zwischen 3 % und 66 % schwankt. Daraus ergibt sich eine erhebliche Planungsunsicherheit, die eine direkte Abhängigkeit der Aufgabenträger untereinander hervorruft.
Kritikwürdig ist auch die überproportionale Berücksichtigung der Fläche. Dieser Flächenfaktor findet sich bereits in den Fahrplankilometern wieder.
Meine Damen und Herren! Wenn die Finanzierung das Herzstück des ÖPNV-Gesetzes ist, dann ist dieser Patient herzkrank und wird keine lange Lebensdauer haben. Ich habe darauf im Ausschuss hingewiesen. Die SPD-Fraktion wird den ÖPNV im Land Sachsen-Anhalt weiter sehr aufmerksam beobachten, um das Schlimmste zu verhindern.
Es ist abzusehen, dass bereits spätestens im Jahr 2007 eine Novellierung des ÖPNV-Gesetzes erfolgen muss. Insofern begrüßen wir den Änderungsantrag, der jetzt von der PDS bzw. von der CDU gestellt worden ist.
Den Antrag auf Erweiterung des Beirates im Hinblick auf die Belange der Frauen möchten wir nicht so überhöht bewertet wissen.
Die Belange der Frauen sind aus unserer Sicht ein normaler und selbständiger Bestandteil unserer Gesellschaft bzw. der ÖPNV-Planung
und sollten in dem Gesetz nicht noch einmal in herausgehobener Weise eine besondere Bewertung erfahren. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister, ich bedauere dass meine etwas unglückliche Äußerung zu den Belangen der Frauen hier zu einer erweiterten Diskussion geführt hat. Wir hatten im Ausschuss die Belange der Frauen als Fahrgäste be
handelt. Es gibt Fahrgastverbände. Wir haben uns verinnerlicht, dass diese Dinge in unserem heutigen Leben eigentlich eine Selbstverständlichkeit sind und dass wir dort die Belange der Frauen aufgehoben wissen wollten. Insofern war das vielleicht von mir etwas unterbewertet worden.
Ich möchte aber noch einmal auf Ihre Äußerung zum ÖPNV Brandenburg zu sprechen kommen. Es ist uns aufgefallen, dass Sie sich an Brandenburg orientiert haben. Würden Sie zugeben, dass unsere ÖPNV-Strukturen sehr viel inhomogener als die in Brandenburg und damit gar nicht vergleichbar sind? Das betrifft sowohl die Landkreise untereinander, die manchmal sehr klein und doch bevölkerungsreich sind, aber auch Unterschiede zwischen den kreisfreien Städten. - Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Würden Sie zugeben, dass der Erfolgsfaktor „Fahrten je Einwohner“ eine besondere Bedeutung hat? Denn wenn ich dort die Einwohnerzahl im Nenner habe, dann wirken sich einwohnerstarke Bereiche sehr gravierend aus. Dadurch kommen extreme Ungleichheiten im Land zustande.
Wenn zum Beispiel der Landkreis Sangerhausen für eine Million Beförderungsfälle 395 000 € erhält und der Burgenlandkreis für 1,6 Millionen Bevölkerungsfälle nur 285 000 €, dann gibt das doch zumindest Anlass zum Nachdenken. Beim Größenschlüssel scheint vieles nicht ausgewogen zu sein. Wir meinen ungerecht behandelt zu werden. Können Sie diese Sicht nachvollziehen?
Herr Gallert, Sie haben in Ihrer Rede sehr stark auf den Vergleich der Einwohnerzahlen zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten abgehoben.
- Doch.
An einer Stelle ist darauf aus meiner Sicht sehr stark eingegangen worden.
Ist Ihnen bekannt, dass es allein in den neuen Bundesländern 26 kreisfreie Städte gibt, davon zwölf mit weniger als 80 000 Einwohnern? Würden Sie vor diesem Hintergrund anerkennen, dass es anscheinend auch andere Ordnungskriterien als nur die Einwohnerzahl gibt und dass es vielleicht nicht zwingend einen Vergleich der Einwohnerzahlen zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten geben muss? - Das würde mich interessieren, weil das die Diskussion sehr häufig etwas verfälscht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich den Verkehrsminister heute Morgen begrüßt habe, hat er mir augenzwinkernd angedeutet, er würde den Entwurf des ÖPNV-Gesetzes zurückziehen. Ich habe ihm fast geglaubt; denn aus unserer Sicht ist es eigentlich nicht der große Wurf, der heute vorgelegt worden ist. Ich weise darauf hin, dass wir heute vielleicht manches aus einer anderen Sicht sehen, als wir es noch vor zwei oder drei Jahren gesehen haben.
Bereits die vorherige Regierung und der Verkehrsausschuss dieses Landtages hatten sich tendenziell im Jahr 2002 für eine Anpassungsnovellierung ausgesprochen, da die Befürchtungen der Jahre 1994 und 1995 nicht eingetreten waren und die EU-Kriterien für die Ausschreibung von Verkehrsleistungen als Konkretisierung eine stärkere Berücksichtigung von Qualitätskriterien sinnvoll machten.
Grundsätzlich ist aus meiner Sicht festzustellen: Ein Zeitdruck für eine grundsätzliche Novellierung hat nie bestanden und besteht auch heute nicht, nachdem die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen durch das Landesverfassungsgericht bestätigt worden ist. Das ÖPNVGesetz aus dem Jahr 1995 hat sich mit der Teilkonkretisierung bezüglich der Finanzierungssicherheit im Jahr 2000 bewährt und erheblich zur Stabilisierung des öffentlichen Personennahverkehrs unter Einbeziehung des schienengebundenen Personannahverkehrs im Land Sachsen-Anhalt beigetragen.
Die Landesregierung hat sich für die nun vorliegende Novelle viel Zeit gelassen. Die Erwartungshaltung war natürlich hoch, als nach dem ersten Entwurf im Februar des Jahres 2003 ein neuer Entwurf Anfang dieses Jahres durchsickerte, der nun, wiederum mit Änderungen, nach Möglichkeit im Hau-Ruck-Verfahren noch bis zum Jahresende wirksam werden soll.
Meine Damen und Herren! Wenn man sich vergegenwärtigt, dass die letzten Änderungen den kommunalen Spitzenverbänden erst am 25. August 2004 zugeleitet worden sind mit der Maßgabe, bis zum 30. August bzw. bis zum 2. September 2004 dazu Stellung zu nehmen, dass das Kabinett diesen Entwurf erst am 7. September 2004 freigegeben hat und dass es bis heute keine belastbaren Vergleiche zu den vorherigen Jahren gibt, dann muss das uns alle wohl nachdenklich stimmen.
Ich will es für die SPD-Fraktion gleich vorwegnehmen: Die Landesregierung ist zumindest unseren Erwartungen nicht gerecht geworden und auch im Land macht sich Enttäuschung über das Ergebnis breit, das nun nach mehr als zweijähriger Arbeit vorliegt. Aus der angedachten Anpassungsnovellierung ist eine grundhafte Überarbeitung geworden, die sich aus unserer Sicht in der Wirkung auf die Gestaltung des ÖPNV in unserem Land zwischen den Landkreisen, aber auch hinsichtlich der größeren Städte unseres Landes unausgewogen präsentiert.
Oberflächlich betrachtet erhalten alle mehr finanzielle Zuweisungen; jedoch erhalten einige kommunale Aufgabenträger für den öffentlichen Straßenpersonennahverkehr erheblich weniger Mittel. Dies wird deutlich, wenn man die Investitionskosten aus dieser Pauschalverteilung herausrechnet. Das muss man für eine seriöse Betrachtung tun, um den Verkehrsunternehmen in unserem Land eine solide und keine geschönte Planungssicherheit bieten zu können.
Oberflächlich betrachtet, ist die Zusammenführung von Betriebskostenzuschüssen und Investitionszuschüssen eine gute Sache. Sie birgt aber auch Gefahren in sich. Die zweckentsprechende Verwendung für Investitionstätigkeiten muss in einem vereinfachten Verfahren konkret nachgewiesen werden, und das ist nicht ohne, meine Damen und Herren. Ich bin der Auffassung, dies wird noch ein größerer Bestandteil der parlamentarischen Beratung sein.
Meine Redezeit geht dem Ende zu. - Die Grundsatzfragen werden wir im Ausschuss ansprechen. Aus unserer Sicht bietet der vorliegende Gesetzentwurf gegenwärtig zu wenig Transparenz für eine sachliche Diskussion. Die Konsequenzen sind noch nicht hinreichend untersucht. Es bleibt die Feststellung, dass der vorliegende Gesetzentwurf durch die SPD-Fraktion nicht akzeptiert wird. Die Landesregierung hat die an sie gestellten Erwartungen nicht erfüllt. Die Koalitionsfraktionen der CDU und der FDP werden sich jetzt dieser sich daraus ergebenden Aufgabe stellen müssen. Wir sind gespannt, was dabei herauskommt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kasten, die Landesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf nicht mehr den Einsatz eigener Mittel vor. Das geltende Gesetz beinhaltet das noch. Würden Sie es auch so sehen, dass sich die Landesregierung damit völlig aus der Finanzierung des ÖPNV zurückgezogen hat und sich nunmehr in eine absolute Abhängigkeit von den Bundesmitteln begibt? Das heißt, wenn die Bundesregierung ihrerseits Veränderungen vornimmt, würde sozusagen unsere Gestaltung des ÖPNV davon abhängig sein.
Sehen Sie das auch so? Die Frage der Regionalisierungsmittel und der GVFG-Mittel haben Sie angesprochen. All das sind Bundesmittel. Wir selbst liefern keinen eigenen Beitrag mehr.
Solange es also keine Klarheiten diesbezüglich gibt, kann man auch keinen konkreten Auftrag an die Landesregierung in dieser Angelegenheit erteilen. Anderenfalls muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man eine Entscheidung verantwortungslos getroffen hat.