Rosemarie Hajek
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Herr Ministerpräsident, Sie beklagen die sehr unterschiedlichen Interessen im Raum Anhalt, die durchaus vorhanden sind. Meine Frage ist: Haben Sie nicht dadurch, dass Sie Roßlau für den kreisfreien Status der Stadt Dessau indirekt mit aufgefordert haben - das knappe Ergebnis zeigt, dass es tatsächlich nicht bei allen gewollt war -, die Sache im Vorfeld mit heraufbeschworen, sodass im Nachhinein ein einheitliches Votum sehr schwer möglich ist, und dass wir als Landesgesetzgeber und Sie als Regierung eigentlich in der Pflicht sind, hier ein klares Konzept vorzulegen und nicht im Vorfeld solche Entscheidungen mit dieser riesigen Tragweite zu verlangen?
Ministerpräsident Herr Prof. Dr. Böhmer:
Frau Kollegin Hajek, das kann ich Ihnen sehr deutlich sagen. Wir haben keine Bedingungen gegeben oder in Aussicht gestellt, sondern wir haben nur gesagt, wenn durch Entscheidung der Bürger die beiden Städte fusionieren wollen, dann werden wir das auch akzeptieren. Wir haben nicht gesagt, dass sie das tun sollen.
Ich weiß genau, dass es schon einmal einen Versuch gegeben hat, der nicht zu einer solchen Mehrheit geführt hat. Es war für mich sogar eher erstaunlich, dass diese Mehrheit zustande gekommen ist. Aber nachdem sie zustande gekommen ist, werden wir sie auch respektieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfes habe ich erneut festgestellt, dass uns und die Landesregierung Welten trennen. Ich nehme dabei jetzt die Koalitionsparteien und vor allem Herrn Hauser aus. Ich hoffe, Sie bleiben auch im Ausschuss so standhaft wie eine deutsche Eiche bei Ihren Auffassungen,
nämlich bei Ihrer Auffassung dazu, wie die Landeswaldbewirtschaftung zu erfolgen hat.
Ich jedenfalls halte es mit Bertolt Brecht, der da sagt: Weißt du, was ein Wald wert ist? Ist ein Wald nur zehntausend Klafter Holz? Oder ist er eine grüne Menschenfreude? - Die Landesregierung hat sich offenbar für die zehntausend Klafter Holz entschieden.
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es gegen ein Vorhaben der Landesregierung jemals einen solchen breiten Widerstand gegeben hat wie gegen die geplante Forststrukturreform.
Es mag ja verzeihlich sein, sich zu irren. Aber diesen Weg unbeirrt weiter zu gehen, setzt schon ein Höchstmaß an Ignoranz voraus.
Die Landesregierung hat sich nicht gescheut, im Interesse ihrer Vorstellungen Arbeitsgruppen zu bilden und deren Ergebnisse ins Leere laufen zu lassen. Da nützt es auch nichts, dass Frau Wernicke heute in der „Volkstimme“ feststellt - ich zitiere -:
„Ich war beeindruckt, mit wie viel Engagement und Sachverstand sich Forstleute beteiligt haben. Die Ergebnisse werden in der Detailkonzeption zusammengefasst, die wir regelmäßig in der Regierung beraten und dann verabschieden werden.“
Ich habe das Gefühl, es waren andere Veranstaltungen. Die Landesregierung hat hiermit einfach nur AlibiArbeitsgruppen geschaffen; denn sie ließ die Arbeitsgruppen ins Leere laufen und zur Farce werden.
Aus der Sicht der Personalvertretung hat sie die Arbeit in den Arbeitsgruppen ignoriert und sie, wie gesagt, nur als Alibi-Einrichtungen eingesetzt. Aus diesem Grund teilte der Gesamtpersonalrat gestern in einem offenen Informationsbrief mit, dass er aus allen Arbeitsgruppen zurücktritt und auch nicht mehr an den Sitzungen der Lenkungsgruppe teilnehmen wird.
Zur Begründung nenne ich ein Zitat zu diesem Brief. Dort heißt es:
„Der Gesamtpersonalrat des Landesforstbetriebes ist kein Feigenblatt für politische Entscheidungen. Was mit dieser Kabinettsvorlage beabsichtigt und umgesetzt werden soll, ist mit dem Gesamtpersonalrat nicht zu machen.“
Ich kann mich dem nur anschließen.
Meine Damen und Herren! Was ist uns der Wald überhaupt wert? Wir haben in den letzten Jahren erleben müssen, dass der Wald erheblich unter dem Wert verhökert wurde. Maßgebend für den Preis ist dabei immer die derzeitige Situation auf dem Holzmarkt.
Bäume aber haben bis zum Holzeinschlag eine Wachstumszeit von zum Teil weit mehr als 100 Jahren. Allen ist bewusst, dass sich der Wert des Waldes in den nächsten Jahrzehnten erheblich steigern wird, da mit einem weiteren Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise zu rechnen ist. Der Wald ist insofern nicht nur eine sichere, sondern langfristig auch eine lukrative Kapitalanlage, zumal Deutschland europaweit einen der größten Holzvorräte hat.
Um dieser hohen Verantwortung gerecht zu werden, darf man den Bogen bei der Personalausstattung nicht überspannen. Der Waldschutz bedarf einer sehr fürsorglichen Waldbeobachtung, und die, meine Damen und Herren, ist nach der Einschätzung von Experten bei einer Reviergröße von ca. 3 000 ha nicht mehr gegeben.
Der heute zur Debatte stehende Gesetzentwurf ist für mich insofern der Ausdruck einer Geringschätzung gegenüber den Wohlfahrtswirkungen des Waldes. Mit dieser rein auf finanzpolitische Gesichtspunkte ausgerichteten Kahlschlagpolitik werden wir die Zukunft nicht gewinnen.
Wir brauchen Prioritäten. Die Gemeinwohlfunktionen des öffentlichen Waldes müssen einfach Vorrang vor den Nutzfunktionen haben. Die verantwortliche Fürsorge für unseren Wald hat für mich eine hohe Priorität; denn den Wald wollen und müssen wir intakt an kommende Generationen weitergeben.
Nun zu einigen Details des vorgelegten Gesetzentwurfs. Ich fasse mich ganz kurz.
Das Einheitsforstamt abzuschaffen, ohne den Zusammenhang mit der Gebietsreform zu sehen, ist einfach ein Zeichen von Konzeptlosigkeit in der gesamten Landesregierung. Ohne Absprache verschiedene Reformen durchzuführen, ist einfach unverantwortlich.
Unter Abschnitt B - Lösung - wird unter Buchstabe a ausgeführt, dass der Wirtschaftsbetrieb vorerst als LHOBetrieb weitergeführt werde. Was das heißt, dürfte jedem klar sein: Hierbei geht es um eine Übergangslösung. Nachdem man gemerkt hat, dass die AG zurzeit nicht durchsetzbar ist, will man offensichtlich in Etappen zum Ziel gelangen.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass mit der Streichung von § 26 Abs. 3 ein Weg bereitet wird, sich von bisher durch die Forstbehörden wahrgenommenen Aufgaben zu trennen.
Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. Wir haben im Jahr 2002 mit der Gründung des Landesforstbetriebes trotz lauter Proteste auch vonseiten der CDU und der FDP neue Strukturen geschaffen. Diese Reform hat sich als richtig und effizient erwiesen. Bauen Sie darauf auf und zerschlagen Sie nicht unnötig Bewährtes!
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits in meiner Rede bei der Einbringung des Gesetzentwurfes darauf verwiesen, dass die Gesetzesnovelle im Wesentlichen den Ansprüchen der heutigen und der künftigen Zeit standhält und unseren Erwartungen durchaus entspricht. Defizite in dem alten Gesetz werden beseitigt und mit der Novelle erfolgt eine Anpassung an die Rechtslage der anderen Bundesländer.
Mit der Novelle wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Fischereischein aus Sachsen-Anhalt in allen Bundesländern anerkannt wird. Die notwendige Teilnahme an einem Lehrgang, welche Voraussetzung für die Fischereiprüfung sein wird, dürfte langfristig zu einer qualitativen Aufwertung des Fischereiwesens beitragen.
Die Verlängerung der Geltungsdauer des Jugendfischereischeins vom 14. bis zum 18. Lebensjahr ermöglicht einen fließenden Übergang vom Jugendfischerei- zum Fischereischeininhaber. Die Einführung eines Sonder
fischereischeins für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereiprüfung abzulegen, wird den berechtigten Interesse dieser Personengruppe gerecht. Diese Regelung begrüßen wir besonders und außerordentlich.
Im Ausschuss wurde weiterhin festgelegt, dass Begleitpersonen im Beisein eines Fischereischeininhabers ebenfalls das Angeln mit der Handangel auf Friedfische erlaubt werden soll. Auch diese Regelung halten wir für sinnvoll, da es aus unserer Sicht keine schlüssige Begründung für die Versagung gibt, zumal die Präsenz einer fachkundigen Person gegeben ist.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal kurz auf den bereits vom Vorsitzenden des Ausschusses erwähnten Angelschein für Touristen eingehen. Die Gründe, die für und gegen einen Angelschein für Touristen sprechen, lassen sich äußert kontrovers diskutieren. Einerseits würde dieser Touristenschein durchaus eine Bereicherung des touristischen Angebots darstellen, andererseits sind die tierschutzrechtlichen Bedenken nicht von der Hand zu weisen.
Nun könnte man entgegnen, dass sich jeder Bürger Fische im Aquarium halten könne und auf Wunsch den gekauften Karpfen sicherlich auch lebendig mit nach Hause nehmen dürfe. Dies alles sollte aber nicht dazu verführen, sorglos mit unseren Tieren umzugehen. Es gibt Fischarten in Sachsen-Anhalt, die auf der roten Liste stehen. Von einem Fischereischeininhaber erwarte ich natürlich, dass er sie, sollte er diese am Haken haben, wieder freilässt. Von einem Unkundigen dagegen dürfte das kaum zu erwarten sein. Ein pauschaler Touristenschein für das Land Sachsen-Anhalt wäre also insbesondere aus artenschutzrechtlichen Gründen nach meiner Auffassung bedenklich. Die in § 28 Abs. 4 verankerte Verordnungsermächtigung schließt einen regional sehr begrenzten Angelschein für Touristen nicht aus. Damit könnte dem Anliegen zumindest in Teilen nachgekommen werden.
Alles in allem sind unsere Vorstellungen, die wir in zahlreichen Änderungsanträgen versucht haben, in dem Entwurf unterzubringen, im Wesentlichen mit eingeflossen. Was uns aber insbesondere dazu bewegt, der Gesetzesnovelle zuzustimmen, ist, dass eigentlich die gesamten Vorstellungen der Verbände mittels unserer Änderungsanträge übernommen worden und in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Demzufolge könnte die SPDFraktion dem Änderungsantrag und der Novelle selbst zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die für den Antrag auf diese Aktuelle Debatte von der PDS ursprünglich gewählte Überschrift „Hilft die Privatisierung dem Wald in Sachsen-Anhalt?“ musste geändert werden. Schade eigentlich, denn ich denke, die Betrachtungsweise dieser zugegebenermaßen etwas provozierenden Formulierung hätte nicht zu eng gesehen werden dürfen.
Im Umkehrschluss ergibt sich nämlich die Fragestellung: Schadet die Privatisierung dem Wald in Sachsen-An
halt? - Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir in den Dimensionen des Alters der Wälder denken. Wir müssen die Faktoren der Einflüsse auf die Entwicklung des Waldes betrachten und wir sollten auch seine Bedeutung als regenerative Energiequelle für die Zukunft nicht unterschätzen.
Es kommt nicht von ungefähr, dass der Begriff der Nachhaltigkeit seinen Ursprung in der Forstwirtschaft hat. Die Menschheit hat in ihrer Geschichte an vielen Stellen bereits die Erfahrung machen müssen, dass Raubbau an der Natur und hier insbesondere an den Wäldern zu gravierenden Veränderungen der Bodenfruchtbarkeit führt und ganze Landstriche in Wüsten und Steppen verwandelt,
eine Erfahrung, die bereits vor Beginn unserer Zeitrechnung im Mittelmeerraum gemacht wurde und deren Folgen bis heute nicht behoben sind.
In Deutschland wurde vor etwa 300 Jahren durch Hans Graf von Carlowitz in der Forstwirtschaft das Prinzip der Nachhaltigkeit, bezogen auf die mengenmäßige Nutzung des Holzes, formuliert. Etwa 100 Jahre später begründete Johann Heinrich von Cotha die moderne nachhaltige Forstwirtschaft und Forstwissenschaft. Beide sind Söhne des mitteldeutschen Raumes, auf die wir stolz sein können und auf deren Vermächtnis unser Handeln ausgerichtet sein sollte.
Was hat das nun mit der Privatisierung des Waldes zu tun? - Im Rahmen der deutschen Gesetzgebung liegt es im freien Entscheid des Waldbesitzers, für welche Bewirtschaftungsform er sich letztlich entscheidet. Unser Ziel, die Wirtschaftswälder durch ökologische Waldumbaumaßnahmen langfristig zu entwickeln und gegenüber schädlichen Umwelteinflüssen zu stabilisieren, können wir demzufolge in erster Linie in staatlichen Wäldern garantieren.
Der heute im Rahmen der Konvention über biologische Vielfalt verfolgte Ökosystemansatz beinhaltet ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz und der Nutzung der biologischen Vielfalt. Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen kommt in seiner Veröffentlichung „Waldnutzung in Deutschland“ zu der Aussage:
„Die Gleichrangigkeit von Schutz und Nutzung ist oft nicht gegeben, da der Zwang zum Wirtschaften überwiegt, vor allem im Privatwald. Das Problem liegt darin, dass immer noch 90 % der Einnahmen aus dem Holzverkauf erzielt werden. Die in allen Leitbildern wichtigen Schutz- und Erholungsfunktionen steigen zwar in der gesellschaftlichen Akzeptanz, bringen aber kein direktes Einkommen. So fällt es Waldbesitzern schwerer, Investitionen in die Schutzmaßnahmen zu tätigen.“
Diese Aussagen sprechen leider für sich. Sie stammen von gestandenen und anerkannten Wissenschaftlern. Sie verdeutlichen, dass es sehr wohl gute Gründe gibt, den Staatswald zu erhalten und, wie es im Landeswaldgesetz vorgesehen ist, zu mehren.
Die derzeitigen Strukturen des Forstbereichs in Sachsen-Anhalt bieten gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung unserer Wälder. Insbesondere die Dezentralität bietet gute Voraussetzungen, denn je en
ger die Bewirtschaftung am Ökosystem ansetzt, desto größer ist die Verantwortung und die Einbindung und Verwendung der lokalen Kenntnisse.
Der Waldschadensbericht 2004 für das Land SachsenAnhalt hält uns in alarmierender Art und Weise vor Augen, wie sensibel Ökosysteme auf witterungsbedingte Veränderungen reagieren.
Insbesondere der dramatische Zuwachs bei der Zahl geschädigter Buchen und Eichen sollte uns zu denken geben. Von den im Jahr 2004 deutlich geschädigten Bäumen wird, so hoffen wir jedenfalls, der überwiegende Teil der Schädigungen reversibel sein. Abhängig ist dies allerdings in ganz erheblichem Maße vom Witterungsverlauf der nächsten Monate. Das derzeitige winterliche Wetter dürfte zumindest ein bisschen Hoffnung geben.
Im Anschluss ja.
Dennoch werden die Wälder wohl mehrere Jahre brauchen, um sich von diesem Tiefstand wieder zu erholen. Der Wald hat ein langes Gedächtnis.
In Ihrer Pressemitteilung vom 13. Dezember 2004, werte Ministerin, haben Sie zu Recht darauf verwiesen, dass es auf das Verhalten jedes Einzelnen ankommt; denn der Verbrauch fossiler Brennstoffe heizt den Klimawandel an. Wir brauchen also ein Umdenken in der Bevölkerung, und wir tun gut daran, den eingeschlagenen Weg, die externen Kosten des Verbrauchs fossiler Energieträger umzulegen, verbunden mit dem Ausbau regenerativer Energien, fortzusetzen.
Es ist schon kritisch zu hinterfragen, wenn einerseits über die hohen Spritpreise gestöhnt wird und andererseits erst der Motor angelassen wird, um danach die Scheiben vom Eis zu befreien. Ich denke, genau das ist der Punkt. Die Politik muss mit Aufklärungsarbeit ansetzen. Man muss den Menschen klar machen, welche Wirkung ihr Verhalten hat und dass zwischen notwendigen und vermeidbaren Beeinflussungen zu unterscheiden ist.
Leider kommt - das muss ich hier kritisch anmerken - dieser Ansatz zum Schutz des Klimas bei der Landesregierung etwas zu kurz. In Ihrer Regierungserklärung ergießt sich die Ministerin unter der Überschrift „Schutz des Klimas“ lediglich in der Kritik des Emissionsrechtehandels und in der verstärkten Nutzung von Biomasse. Letzteres ist zwar zu begrüßen, greift aber unter dieser Überschrift zu kurz. So fehlen meiner Meinung nach zum Beispiel Aussagen über die Gleichrangigkeit der Schutz- und der Nutzungsfunktion sowie den Bildungsansatz im Umweltbereich, auch in der Forstwirtschaft.
Der alljährliche Waldschadensbericht darf nicht nur zum Ritual verkommen. Es müssen auch Konsequenzen gezogen werden. Die Bundesregierung jedenfalls hat ein Maßnahmenbündel für die Genesung der Wälder geschnürt. Es gibt Gesetze, zahlreiche Verordnungen, strenge Grenzwerte für Öl- und Gasheizungen, Steuervergünstigungen für die Biokraftstoffe sowie inhaltliche
Protokolle wie das von Kyoto. So sagt die Bundesministerin Frau Künast: Ein Patriot ist, wer die Umwelt schont.
- Ja. - Bezüglich der Waldentwicklung tun wir gut daran, uns auf die klimatischen Veränderungen einzustellen. Im Rahmen der genetischen Variabilität der Baumarten ist die Pflanzenzüchtung gefragt. Saatgut mit entsprechenden Resistenzeigenschaften sollte zur Verfügung gestellt werden.
Sowohl die Züchtung als auch der notwendige Waldumbau werden in den kommenden Jahrzehnten mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sein. Mit der Umwandlung der Landesforstverwaltung in einen LHO-Betrieb haben wir in der vergangenen Legislaturperiode für eine zukunftsfähige Entwicklung der Forstwirtschaft in Sachsen-Anhalt gute Voraussetzungen geschaffen. Diese werden sowohl den ökologischen als auch den wirtschaftlichen Belangen gerecht. Es gilt jetzt, diese Struktur optimal zu nutzen und zu entwickeln.
Natürlich muss der Wald auch kräftig verjüngt werden, sodass ein maßvolles Abholzen auch Sinn macht. So könnte die Nutzung des heimischen Holzes als Baumaterial und als Rohstoff gefördert werden. Hier stimmt das ökonomische Interesse der Waldbesitzer mit dem ökologischen Interesse eines auch in Zukunft stabilen Waldökosystems überein.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände warnt: Es wäre verkehrt, den Wald aus falscher Anteilnahme zu schonen. Der Wald braucht Pflege statt Mitleid. Nur gute Pflege hilft dem Wald wieder auf die Beine. Beim jetzigen Waldzustand eine Einschränkung der Bewirtschaftung zu fordern, wirkt wie ein Abzug des Pflegepersonals von der Intensivstation, so Dr. Ute Seeling, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände.
Ob aber eine weitere Privatisierung von Staatswald das Allheilmittel für Sachsen-Anhalt ist, wage ich zu bezweifeln. Wir als SPD-Fraktion lehnen dies sowie eine Zerschlagung des Landesforstbetriebes ab. Wir haben im Forstbereich in Sachsen-Anhalt derzeit gut funktionierende Strukturen und qualifiziertes Personal. Wir müssen dies unbedingt erhalten und für die bevorstehenden Herausforderungen fit machen.
Es wäre fatal, wenn wir für kurzfristig zu erwartende Ausgabensenkungen im Landeshaushalt eine nachhaltige Entwicklung im Forstbereich aufs Spiel setzen. - Danke.
Ich denke, Sie haben während meiner Rede verfolgen können, dass ich in der Tat auch für das sinnvolle Abholzen von Wäldern bin; denn die Verjüngung des Waldes ist ein wesentlicher Beitrag für seine Pflege und seine Hege. Das traue ich privaten Waldbesitzern durchaus zu. Das Problem ist nur, dass, wer jetzt Wald besitzt, nicht unbedingt einen großen Gewinn machen kann, weil das ein unheimliches Zuschussgeschäft ist. Solange diese Sache einfach so läuft, ist es sinnvoll, staatliche Wälder nicht endgültig zu privatisieren, sondern diese zu hegen und zu pflegen und die Forstarbeiter als Naturschützer im weitesten Sinne zu beschäftigen.
Was die Umstrukturierung des Landesforstbetriebes betrifft: Da haben auch wir in unserer Regierungszeit die ersten Schritte unternommen. Das ist sehr behutsam und wohl durchdacht gewesen. In diesem Sinne sollte durchaus fortgefahren werden. Wir sind sehr gespannt auf das Gutachten. Dann werden wir uns im Ausschuss weiter darüber unterhalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das wirklich schwierige Thema mit dem großen Titel „TierischeNebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ - früher hieß es Tierkörperbeseitigungsgesetz; vielleicht wäre dann mehr Interesse hier im Plenarsaal vorhanden - hat uns im Schnelldurchlauf im Ausschuss ereilt. Darüber werden wir heute auch abstimmen.
Im Wesentlichen wird im Gesetz auf einer neuen Grundlage die jetzige Rechtslage festgeschrieben. Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Kostenverteilung allerdings hat Herr Rothe im Innenausschuss noch einmal an den Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter vom 13. Dezember 2001 erinnert, in dem zum Beispiel Herr Jeziorsky, Herr Dr. Spotka, Herr Dr. Daehre und Herr Becker eine Drittellösung für die Kostenübernahme bei der Tierkörperbeseitigung forderten. In seinem Redebeitrag in der zweiten Lesung führte Herr Jeziorsky damals aus, dass ein fairer Umgang nur bei einer gleichen Kostenbelastung von Land, Kommunen und Tierhaltern erreicht würde und die Kommunen mit einer 50-prozentigen Kostenbelastung einen Nachteil erlitten.
Es stellt sich natürlich die Frage, welche Beweggründe nun ein Umdenken bewirkt haben. Vielleicht sind Sie ja der Auffassung, dass es den Kommunen heute viel besser geht und dass sie die Kostenbelastung von nunmehr 50 % leichter verkraften als vor drei Jahren. Die Frage ist zwar unbequem, aber interessant in der Beantwortung.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die Frage der Beisetzung von Heimtieren. Vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde zu Recht darauf verwiesen, dass dieser Punkt vom Gesetzentwurf - es handelt sich um ein Ausführungsgesetz - nicht berührt wird. Was heißt das? - Das heißt, dass wir uns die Frage stellen sollten, ob der Landesgesetzgeber dazu keine Aussagen machen möchte.
Die Zuständigkeit für die Tierkörperbeseitigung liegt bei den Landkreisen. Ohne Aussage des Landesgesetzgebers obliegt es also dem Beseitigungspflichtigen, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Regelungen für die Beisetzung von Heimtieren zulässt.
Das Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz des Bundes regelt in § 7 Abs. 2, dass es der Meldung gegenüber dem Beseitigungspflichtigen nicht bedarf, wenn die Beseitigung toter Heimtiere durch Vergraben zugelassen ist. Die Abholpflicht des Beseitigungspflichtigen besteht des Weiteren nicht für kleine Heimtiere aus privaten Haushalten mit Ausnahme von Hunden und Katzen. Für Hunde und Katzen bedarf es also einer Zulassung, wenn der Besitzer diese vergraben möchte.
Der Änderungsantrag der Fraktion der PDS klammert Heimtiere aus der Beseitigungspflicht der Landkreise und kreisfreien Städte aus. Das Bundesgesetz sieht allerdings eine Beseitigungspflicht bei Heimtieren vor, wenn das Vergraben nicht zugelassen ist.
Nun frage ich Sie: Wer soll denn dann Beseitigungspflichtiger sein, wenn nicht die Landkreise? Sie könnten nun sagen: Der Besitzer des Tieres. - Für Hunde und Katzen gibt es aber eine Melde- und Abholpflicht, soweit das Vergraben nicht zugelassen ist. - Aus dieser Zwickmühle kommen wir nicht heraus. Insofern tun wir gut daran, diese Aufgaben bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu belassen. Vor diesem Hintergrund lehnen wir den Änderungsantrag der Fraktion der PDS ab.
Fest steht: Wir haben es in der Sache an sich mit einer zeitlich offensichtlich befristeten Regelungslücke hinsichtlich der Anforderungen an das Vergraben von Heimtierkörpern zu tun. Solange die Bundesregierung von der Ermächtigungsverordnung keinen Gebrauch macht, wären Regelungen durch den Landesgesetzgeber möglich. Erlässt der Landtag keine Regelung, obliegt es den Beseitigungspflichtigen, also den Landkreisen und kreisfreien Städten, das Vergraben von Hunden und Katzen zuzulassen oder eben zu untersagen. Im Ausschuss wurde uns erklärt, dass dem Landtag zeitnah ein Verordnungsentwurf zugehen werde. Wir haben uns erkundigt und erhielten die Auskunft, dass dieser Verordnungsentwurf bereits abgeschickt sei und bereits im Landtag eingetroffen sein müsse. Vielleicht kann die Frau Ministerin darauf eingehen.
Angesichts der anzunehmenden zeitlichen Nähe vom InKraft-Treten des Gesetzes bis zum In-Kraft-Treten der Rechtsverordnung halten wir eine weitergehende Regelung durch den Landesgesetzgeber derzeit nicht für angemessen. Ob und inwieweit die Rechtsverordnung Kompetenzen hinsichtlich der Anforderungen zum Ver
graben toter Heimtiere den Ländern überlässt, ist uns derzeit nicht bekannt. Ansonsten sollten wir die Auswirkungen und die Möglichkeiten der Rechtsverordnung in einer der nächsten Ausschusssitzungen behandeln.
Bei der Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf werden wir uns der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen hat eine Analyse ergeben, dass die bisherigen Regelungen wenig geeignet waren, die Altschuldenfrage in einem vertretbaren Zeitraum zu lösen, da kaum Anreize für eine Rückzahlung bestanden.
Die Altschulden haben sich aufgrund der aufgelaufenen Zinsen auf insgesamt mehr als 2,5 Milliarden € erhöht. Die Bundesregierung rechnet jedoch lediglich mit Einnahmen aus der Ablösung von Altschulden in der Größenordnung von 54 Millionen €. Bei einem Schuldenstand von ca. 2,5 Milliarden € ist das natürlich nicht viel. Die Forderung der PDS nach einer weiteren Entschuldung vor der Kalkulation des Ablösebetrages wäre angesichts des ohnehin schon niedrigen Rückflusses aus fiskalischer Sicht nicht vertretbar.
Die erst vor wenigen Tagen verabschiedete Verordnung zur Durchführung des Landwirtschaftsaltschuldengesetzes konkretisiert wesentliche Aspekte der Ablösung. Das betrifft die Angemessenheit der Vergütungen für Gesellschafter von Personengesellschaften, den Umfang und die Einzelheiten der Antragstellung und die Ermittlung des Ablösebetrages. Danach wird eine Vergütung der Gesellschafter als angemessen betrachtet, wenn diese einen Bruttoverdienst von 40 000 € im Jahr nicht übersteigt. Hinsichtlich des Ablösebetrages ist eine Korrekturmöglichkeit vorgesehen, wenn die Gewinne um mehr als 75 € pro Hektar von den kalkulierten Werten abweichen. Es bleibt festzuhalten, dass ausreichend Vorkehrungen getroffen worden, um die Belastungen der Unternehmen durch eine Ablösung der Altschulden in Grenzen zu halten.
Insgesamt wurde mit der Neuregelung der LPG-Altschulden, denke ich, ein Instrument geschaffen, das beiden Seiten gerecht wird, den Unternehmern, die die Chance bekommen, ihre Altschulden abzulösen, und der Gesellschaft, die Einnahmen realisieren kann, um andere Aufgaben wahrnehmen zu können.
Insgesamt begrüßen wir also die Initiative der Bundesregierung zur Lösung der Altschuldenproblematik der LPG-Nachfolgeunternehmen.
Von der Landesregierung erwarten wir, dass sie zu den in der Kleinen Anfrage von Herrn Czeke aufgeworfenen Fragen im Großen und Ganzen auskunftsfreudiger ist.
Wir fordern analog unserem Änderungsantrag nach wie vor, dass die Landesregierung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in regelmäßigen Abständen über die Weiterentwicklung der Neuregelung der Altschulden der LPG-Nachfolgeunternehmen berichtet. Dabei ist insbesondere auf konkrete Forderungen der neuen Länder, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Neuregelung bei den betroffenen Unternehmen und die Inanspruchnahme der Altschuldenablösung einzugehen. Wir haben eine landwirtschaftliche Fakultät und eine Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, die sich genau diesen Fragen annehmen können.
Welche Wirkung die Neuregelung der Altschulden entfaltet und wie viele Unternehmen davon Gebrauch machen, werden wir in den kommenden Monaten sehen. Wir halten es für angemessen, wenn sich der Agrarausschuss Ende des ersten Quartals des nächsten Jahres im Rahmen der Selbstbefassung von der BVVG über die Annahme und die Ausgestaltung des Ablöseverfahrens berichten lässt. Heute bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung, die die Anträge als erledigt betrachtet, zuzustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Möglicherweise gibt es die Auffassung - vielleicht auch bei einigen Anwesenden hier im Raum -, dass es wichtigere Aufgaben als die Novellierung eines Fischereigesetzes gäbe. Die 66 000 Fischereischeinbesitzer und die rund 50 000 Angler in unserem Land sehen das natürlich etwas anders. Sie meldeten diesen Änderungsbedarf im nunmehr über zehn Jahre alten Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt an, den auch wir in der SPD-Fraktion im Wesentlichen als notwendig erachten.
Nach der Anhörung von knapp 30 Verbänden und Gremien durch das Kabinett liegt uns heute ein Gesetzentwurf zur weiteren Beratung vor. Meine Analyse der Unterlagen lässt erkennen, dass die wesentlichen Forderungen der Betroffenen weitgehend in den Entwurf eingeflossen sind. So wurden die Prüfungsbedingungen dahin gehend verändert, dass der Fischereischein bundesweit anerkannt wird, auf Lebenszeit erteilt werden kann und es einen Sonderfischereischein für Behinderte geben könnte.
Für den Jugendfischereischein sind nun günstigere Regelungen vorgesehen. So soll es Personen mit bestandener Jugendfischereiprüfung erlaubt sein, den Jugendfischereischein bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
zu lösen, ohne sogleich nach Vollendung des 14. Lebensjahres eine erneute Fischereiprüfung für Erwachsene ablegen zu müssen.
Auf Wunsch der Fischereiverbände soll der Fischereiprüfung ein Pflichtlehrgang von mindestens 30 Unterrichtsstunden vorgeschaltet werden.
Meine Damen und Herren! Ein Problem wurde allerdings nach wie vor noch nicht gelöst, und zwar dem Wunsch der Anglerverbände zu entsprechen, dass sie die Feld- und Waldwege des Landes genauso wie die Jäger mit Kraftfahrzeugen nutzen können.
Wir haben in unserer Regierungszeit versucht, dies mit einem Erlass zu regeln. Jedoch erscheint dieser zu schwierig in der Anwendung zu sein, sodass nur eine Änderung des Feld- und Forstordnungsgesetzes - FFOG - bezüglich der Gleichstellung von Jagd- und Fischereiausübungsberechtigten infrage kommt.
Das Anliegen wurde von den Verbänden auch dem Petitionsausschuss übermittelt, der seine Schlussfolgerungen dem Landwirtschaftsausschuss übersandte. So kann, denke ich, diese Problematik im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Fischereigesetzes im Ausschuss behandelt werden.
Meine Damen und Herren! Meine Recherchen bei den Verbänden haben ergeben, dass sie mit der Gesetzesnovelle im Großen und Ganzen gut leben können. Ihre wesentlichen Vorstellungen, die den Wünschen vieler jetziger und künftiger Angler entsprechen, sind in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden.
Die geplanten Änderungen lassen zwei wesentliche Ziele erkennen: Das Gesetz kann den Ansprüchen der heutigen und der künftigen Zeit standhalten und es kann einer bundesweiten Vereinheitlichung gerecht werden. Den Forderungen und den Einschätzungen der Verbände ist nichts hinzuzufügen. Der vorgelegte Gesetzentwurf entspricht auch unseren Erwartungen. Ich bin zuversichtlich, dass die vorhandenen Defizite des alten Gesetzes beseitigt werden. Somit ist eine Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auch nur folgerichtig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren, die wenigen hier im Raum!
Ich möchte die Position der SPD-Fraktion darstellen. Die Gründung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau war eine Initiative der SPD-Landtagsfraktion. Bereits im Jahr 1999 erging der Auftrag an die Regierung, die einzelnen Fachbereiche landwirtschaftlicher Dienstleistungen in einer Landesanstalt zusammenzufassen. Ziel war es, die Koordination zwischen den Fachbereichen zu verbessern, effizientere Strukturen zu schaffen,
Synergieeffekte zu erzielen und den langfristigen Erhalt der Aufgabenwahrnehmung zu sichern.
Die bisherige Entwicklung der LLG hat uns gezeigt - darin stimme ich Ihnen zu, mit konstruktiver Unterstützung; ich denke, meine Damen und Herren, darauf können wir auch stolz sein -, dass die Gründung eine richtige Entscheidung war. Von der LLG werden heute hoheitliche und freiwillige Aufgaben wahrgenommen. Sie hat sich als fester Bestandteil des unternehmerischen Dienstleistungsbereiches im grünen Bereich etabliert. Sie ist der Ansprechpartner der Politik und der Verwaltung, wenn es um fachliche Aspekte in Entscheidungsfindungsprozessen geht.
Wir haben mit vergleichbar relativ geringem Aufwand zielorientierte Strukturen geschaffen. Nun will die Landesregierung die LLG weiter umstrukturieren, und zwar um jeden Preis, auch wenn damit keine weiteren Synergieeffekte erzielt werden. Man muss ja nicht über das Ziel hinausschießen.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Landes ist eine Aufgabenkritik der LLG durchaus angebracht. Eine solche Aufgabenkritik muss aber transparent und ergebnisoffen erfolgen. Auch die Möglichkeit der Ausgliederung unternehmerischer Dienstleistungen, zum Beispiel direkt an die Landwirte, sollte dabei zur Diskussion gestellt werden. So wünschenswert die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben auch sein mag, über Schulden finanziert, stellt sie sich in einem anderen Licht dar.
Auch ist zu hinterfragen, welchen Wert die einzelnen Dienstleistungen betriebswirtschaftlich haben. Unter Umständen lässt sich daraus ableiten, dass ein Eigenbetrag der Nutznießer durchaus vertretbar ist.
Dass die Überführung der LLG in einen Landesbetrieb nach § 26 LHO notwendig oder angebracht ist, wage ich allerdings zu bezweifeln. Hoheitliche Aufgaben müssen immer beim Land bleiben. Auch stellt sich mir die Frage, ob diese Umwandlung mit dem Landwirtschaftsgesetz überhaupt vereinbar oder ob das Landwirtschaftsgesetz an dieser Stelle überhaupt noch zeitgemäß ist.
Insofern unterstützen wir den Antrag der PDS-Fraktion, da dieser genau an dieser Stelle ansetzt. Aufgrund unserer Initiative wird das Thema - nicht der Antrag, sondern das Thema - bereits in der nächsten Sitzung des Agrarausschusses im Zuge der Selbstbefassung behandelt. Ich denke, wir werden dort und auch in der folgenden Abstimmung keine großen Probleme bekommen, den Antrag der PDS-Fraktion und unseren Änderungsantrag zeitgleich mit zu behandeln.
Der Kompromiss dazu war bereits im Ausschuss entstanden, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Da nach der Sommerpause der Doppelhaushalt für die Jahre 2005/2006 eingebracht wird, ist es aber sinnvoll, dass der Agrarausschuss im Vorfeld über die geplanten Strukturveränderungen der LLG berät; denn die Ergebnisse werden mit Sicherheit haushaltsrelevant sein. Wir sprechen uns dafür aus, dass der Agrarausschuss gemeinsam mit dem Beirat eine Anhörung oder eine Diskussionsrunde durchführt, um bei den anstehenden Haushaltsberatungen kompetent entscheiden zu können.
Mit unserem Änderungsantrag wollen wir sicherstellen, dass der Agrarausschuss nicht vor seiner Beratung vor
vollendete Tatsachen gestellt wird. Aber dazu hat die Ministerin eben Ausführungen gemacht, die auch protokollrelevant sind, dass die Kabinettsentscheidung nicht vor August erfolgen wird. Demzufolge ist dieser Punkt des Änderungsantrages erledigt, da bis zum 25. Juni keine großen relevanten Entscheidungen getroffen werden.
In diesem Sinne stimmen wir dem Antrag der PDS-Fraktion zu und bitten um Annahme unseres Änderungsantrages, der im Moment nicht schädlich ist. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landwirtschaft kommt in unserem Land im Rahmen der Wertschöpfungskette von der Primärproduktion bis zur Ladentheke eine große Bedeutung zu. Ich glaube, das ist unumstritten.
Insbesondere die Ernährungswirtschaft hat in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen ein großes Potenzial entwickelt. Sie konnte dies nur, weil wir in unserem Land zukunftsweisende Strukturen in der Landwirtschaft haben. Dies ist ein Vorteil, den es zu nutzen gilt und den wir auf keinen Fall verspielen dürfen.
Die Umsetzung der EU-Agrarreform wird die Landwirte in unserem Land vor große Herausforderungen stellen. Wir sind aufgefordert, diesen Prozess der Gestaltung zukünftiger Strukturen im Rahmen unserer Möglichkeiten vernünftig zu begleiten.
Wir sind uns über Folgendes einig: Die Reform eröffnet neue wirtschaftliche Perspektiven, zum Beispiel bei der Erzeugung erneuerbarer Energien oder beim Aufbau neuer Dienstleistungen im ländlichen Raum. Zudem werden Ungleichgewichte der bisherigen Agrarpolitik aufgehoben.
Welches sind nun die wesentlichen Voraussetzungen, nach denen wir die nationale Umsetzung bei der Reform ausrichten sollen?
Zunächst muss die Umsetzung konform zu anderen Mitgliedstaaten verlaufen. In diesem Sinne ist darauf zu achten, dass in Deutschland keine Wertschöpfung zugunsten anderer Mitgliedstaaten verloren geht. Wir haben die Interessen sich in Zukunft entwickelnder landwirtschaftlicher Betriebe angemessen zu berücksichtigen. Die Agrarreform darf insbesondere nicht zur Zementierung von althergebrachten Agrarstrukturen führen. Gravierende Umverteilungen zwischen den Bundesländern sind zu vermeiden. Die bisher ohnehin benachteiligten Futterbaubetriebe dürfen durch die Reform nicht weiter belastet werden und sind so weit wie möglich zu stärken.
Die Agrarminister der Länder sind aufgefordert, sich in Detailfragen der nationalen Umsetzung und der damit verbundenen Nutzung der Spielräume abschließend zu einigen. Das ist kein leichtes Unterfangen, da die Interessen zum Teil sehr weit auseinander liegen.
Die zwischen Bundestag und Bundesrat noch offenen Punkte sind im Wesentlichen der Beginn der Umgestaltung von Betriebsprämien im Bereich der Tierproduktion hin zu einer einheitlichen Grünlandprämie und die Ausgestaltung von Cross-Compliance.
Hinsichtlich der Umstellung auf eine einheitliche Grünlandprämie ist uns gestern von Staatssekretär Gerald Thalheim in einer Veranstaltung mit Landwirten signalisiert worden, dass sich die Bundesregierung in dieser Frage auf die Länder zu bewegen wird. Auch an der sicherlich nicht einfachen Umsetzung der europäischen Vorgaben zu Cross-Compliance darf das Gesetzeswerk einfach nicht scheitern. Die in Luxemburg gefassten Beschlüsse - darüber sind wir uns sicherlich einig - stellen nur eine Kompromisslösung dar, eine Kompromisslösung, die im Wesentlichen durch notwendige Zugeständnisse bei den WTO-Verhandlungen bestimmt ist.
Es gilt also jetzt, nationale und regionale Spielräume auszufüllen. Auch unter den Landwirten herrscht in der Frage Flächenprämie, Grünlandprämie, Betriebsprämie bei weitem keine Einigkeit. Für uns Agrarpolitiker muss im Entscheidungsfindungsprozess ausschlaggebend sein, dass die zukünftige Entwicklung der Agrarstruktur insbesondere durch die Schaffung von Eigentumstatbeständen nicht behindert werden darf. Wir haben insofern vor allem gegenüber Unternehmen, die sich erst in Zukunft entwickeln wollen, eine große Verantwortung. Insbesondere junge Landwirte erhalten mit den Reformbeschlüssen Berechenbarkeit und Planungssicherheit.
Die in unserem Antrag angesprochenen Schwerpunkte sind in ihrer Problematik sehr komplex und in der Kürze der Zeit vor dem Parlament nicht darzustellen. Ich möchte deshalb nur auf einen Punkt eingehen, der für die Einbringung dieses Antrags ausschlaggebend war. Es geht um die regionale Kompetenz der Grünlandbewertung.
Die einzelnen Bundesländer haben die Möglichkeit, von der durch die Zusammenführung bestimmter Prämienansprüche errechneten Grünlandprämie abzuweichen. Eine solche Höherbewertung - maximal 15 % der Ackerflächenprämie - würde zwangsläufig zu einer Reduzierung des Prämienanspruchs für Ackerflächen führen. Die Auswirkungen würden sich allerdings in Grenzen halten, da Sachsen-Anhalt im Vergleich zu anderen Bundesländern einen sehr geringen Grünlandanteil hat.
Im Agrarausschuss besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass durch die Umsetzung der Agrarreform vor allem etwas für den Futterbau- und den Grünlandbereich getan werden muss. Ob in diesem Zusammenhang von der Nutzung der Höherbewertung des Grünlandes auf Landesebene Gebrauch gemacht werden sollte, bedarf nach unserer Auffassung einer breiten Diskussion.
Vonseiten des Berufsstandes werden sehr unterschiedliche Argumente in Bezug auf die Umverteilungseffekte angeführt. So ist zu vernehmen, dass eine Grünlandprämie zu höheren Pachtpreisen führe, sodass der Einkommenseffekt der Prämie dem Landwirt nur unzureichend zugute kommt.
So beklagt zum Beispiel der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes Quedlinburg in einem Brief an uns die Benachteiligung der Futterbaubetriebe, falls das Kombimodell zur Anwendung kommt.
Andererseits tritt der Kollege Radke dafür ein, die Grünlandstandorte in Bezug auf die Prämien zu stärken und sie mit dem Ackerland gleichzusetzen.
Der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes Wittenberg, Karl Berthold, wiederum fordert auf dem jüngsten Kreisbauerntag in Jessen die Landesregierung und das Parlament auf, den Betroffenen, wie den Milchproduzenten, den Mutterkuhhaltern und den Rindermästern, Antworten auf die noch offenen Fragen zu geben.
Sie sehen, der Bedarf für eine öffentliche Anhörung ist enorm. Wir sollten das anstehende Gesetzgebungsverfahren parlamentarisch begleiten.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als oberstes Gremium für Agrarfragen dieses Landes sollte sich der Ausgestaltung der regionalen Spielräume der EU-Agrarreform annehmen und mit fachlicher Unterstützung des Berufsstandes im Rahmen der Meinungsbildung verstärkt agieren.
Die von uns in diesem Zusammenhang geforderte öffentliche Anhörung könnte zudem einen wesentlichen Beitrag zur transparenten Darlegung des Entscheidungsfindungsprozesses beitragen und damit letztendlich zur notwendigen Akzeptanz des Berufsstandes mit beitragen.
Was den Änderungsantrag der CDU angeht, so habe ich mit Freude einen Konsens der Vernunft vernommen. In diesem Änderungsantrag wird unserer Intention weitgehend gefolgt.
Er enthält geringfügige Änderungen, die wir durchaus mittragen. Das gilt zum Beispiel für den Änderungsvorschlag, die Worte „anstehendes Gesetzgebungsverfahren“ durch „laufendes Gesetzgebungsverfahren“ zu ersetzen. Als wir den Antrag erarbeitet haben, stand es noch an. Ebenso spricht nichts dagegen, dass wir Vertreter wissenschaftlicher Gremien mit einladen.
Auch die Begründung ist fast identisch, sodass wir überhaupt kein Problem darin sehen, diesem Änderungsantrag zuzustimmen. Er entspricht genau unserer Intention. Das Wichtigste ist, dass das Ziel erreicht wird. Die Urheberrechte sind in dem Zusammenhang zweitrangig. - Ich danke für diesen Konsens zwischen den beiden Fraktionen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem von uns vorgelegten Antrag wollen wir eine klare Aussage der Landesregierung zur Zukunft von Landesgartenschauen in Sachsen-Anhalt erreichen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Herrn Felke hat die Landesregierung darauf verwiesen, dass im vierten Quartal dieses Jahres eine Entscheidung getroffen wird. Es ist nicht mehr viel Zeit, um diese Entscheidung zu treffen. Umso wichtiger ist unser heutiger Antrag. Mit ihm geben wir aber auch den Fraktionen die Möglichkeit, Position zu beziehen.
Wir in der SPD-Fraktion sind der Auffassung: Landesgartenschauen dienen der regionalen Entwicklung und kurbeln die Nachfrage nach Produkten des Gartenbaus an.
Sie tragen damit dazu bei, regionale Wirtschaftskreisläufe zu sichern und zu stabilisieren, die Infrastruktur zu verbessern und Arbeitsplätze zu erhalten bzw. zu schaffen. Sie sind ein kulturelles Ereignis in der Region und stärken die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Region. Sie bieten also ein Stück Lebensqualität für ihre Besucher. Sie geben für den einen oder anderen Anregungen und sind damit ein kleiner Baustein zur Selbstverwirklichung der Persönlichkeit.
Werte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Wir plädieren dafür, dass die Ausrichtung von Landesgartenschauen auch nach dem Jahr 2006 fortgeführt wird. Ein Verzicht auf dieses Instrument in Sachsen-Anhalt würde bedeu
ten, dass Bedürfnisse, Entwicklungstendenzen und vor allem Chancen für das Wirtschaftswachstum nicht in ausreichendem Maße beachtet, ja sogar - so behaupte ich - ignoriert werden.
Über den Rhythmus der Durchführung sollten wir uns im Agrarausschuss verständigen. Nach unserer Auffassung wäre es überlegenswert, mit den anderen Ländern gleichzuziehen und alle vier Jahre eine Landesgartenschau durchzuführen. Wir haben uns diesbezüglich aber keineswegs festgelegt und sind allen sinnvollen Argumenten offen gegenüber.
Im Hinblick auf den Rhythmus für die Durchführung von Landesgartenschauen ist jedoch eine Kontinuität wichtig. Landesgartenschauen können nur dann dauerhaft erfolgreich durchgeführt werden, wenn für die Optimierung aller Prozesse von der Vorbereitung bis zur Durchführung Kontinuität und Planungssicherheit gewährleistet sind.
Wir, das Parlament, sind also gefordert, die optimalen Rahmenbedingungen für die Ausrichtung von Landesgartenschauen herzustellen. Es sind transparente Kriterien zu entwickeln, auf deren Grundlage im Wesentlichen darüber zu entscheiden ist, welcher Bewerber letztlich den Zuschlag erhält.
Unter anderem geht es auch um die Nachhaltigkeit des Projekts Landesgartenschauen im Sinne einer Nachnutzung. So können wir uns in Magdeburg am Beispiel der Buga selbst davon überzeugen, dass aus einem völlig verwahrlosten Objekt eine ansehnlichen Parklandschaft entwickelt wurde, die auch heute noch vielseitig genutzt wird und eine Bereicherung für die Stadt Magdeburg ist.
Am schwierigsten dürfte die Frage der Finanzierung sein. Wir sollten im Agrar- und im Finanzausschuss ausloten, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Land künftig dazu einen Beitrag leisten kann.
Darüber hinaus ist ein langfristiger Planungsvorlauf notwendig, um den Kommunen genügend Vorbereitungszeit einzuräumen. In diesem Zusammenhang sollte es den Ausstattern ermöglicht werden, Rücklagen zu bilden.
Wenn es um die Frage der mit der Durchführung verbundenen Projekte und Maßnahmen geht, so ist uns bewusst, dass nach Auslaufen der EU-Förderperiode die Verbindung von Stadtentwicklung und Gartenschau ein Stück weit in den Hintergrund treten muss. In welcher Höhe dem Land Sachsen-Anhalt Strukturfondsmittel nach 2006 noch zur Verfügung stehen, ist unklar. Fest steht: Es werden mit Sicherheit Mittel in einem ziemlich geringen Umfang sein.
Eine Landesgartenschau sollte sich also schwerpunktmäßig auf den Gartenbau konzentrieren. Als Höhepunkt wäre zu überlegen, ob eine Gartenschau mit einer Regionalschau verbunden werden könnte.
Ich will es wiederholen: Uns ist bewusst, dass die Ausrichtung von Gartenschauen Geld kostet. Umso wichtiger ist es, dass den potenziellen Bewerbern, also vornehmlich den Kommunen, genügend Zeit gegeben wird, sich auf die Ausrichtung einer Gartenschau einzurichten.
In Bezug auf den Finanzbedarf ist die Frage zu stellen, ob mit weniger Geld ein nahezu gleichwertiges Ergebnis erzielt werden kann. Das setzt voraus, dass die potenziellen Ausstatter und die Berufsverbände frühzeitig einbezogen werden. Die Fördergesellschaft für Landesgartenschauen hält einen zeitlichen Vorlauf zwischen der
Bewerbung und der Ausrichtung von acht Jahren für erforderlich.
Wir sollten uns im Agrarausschuss dieser Thematik annehmen und sowohl mit den Berufsverbänden als auch mit potenziellen Ausstattern eine Anhörung durchführen. Ich denke, eine breite Diskussion mit den beteiligten Akteuren über die Zukunft von Landesgartenschauen ist notwendig und im Agrarausschuss, der federführend sein sollte, und im Verkehrsausschuss, der mitberatend sein sollte, gut aufgehoben.
- Wirtschaftsausschuss, gut.
- Wirtschaftsausschuss, in Ordnung.
Der ersten Landesgartenschau in Zeitz wünschen wir maximale Erfolge. Wir als Parlamentarier sollten diese Landesgartenschau begleiten und vor allem auswerten.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag sowie um Überweisung in die genannten Ausschüsse. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal mein Dank für den allgemeinen Konsens, der sich hier andeutet. Der Zeitpunkt ist eben nicht krampfhaft gewählt, sondern es ist höchste Eisenbahn; denn wenn ich noch einmal zitieren darf: Wir brauchen eine Vorlaufzeit. Die Fachleute sagen, acht Jahre sind vom Beginn bis zur Ausführung gerade so genug. Dann wäre es theoretisch in diesem Jahr noch notwendig zu sagen, welche Stadt nach Wernigerode den Zuschlag erhält. Nur darum geht es.
Tatsächlich sind die Finanzen im Land knapp. Die Kommunen haben die Hauptverantwortung. Sie müssen die Konzepte entwickeln. Es steht kein Wort davon in unserem Antrag, dass das Land die Verantwortung für die konzeptionelle Betreuung hat. Es geht nur darum, nach welchen Kriterien die potenziellen Bewerber letztlich den Zuschlag erhalten. Es wäre wichtig, wenn die Stadt oder die Region schon wüsste, wer im Jahr 2010 und dann im Jahr 2014 Ausrichter ist, dass wir dann den Rhythmus haben, dass es immer acht Jahre vorher bekannt gegeben wird.
In diesem Sinne ist es gut, dass wir so schnell wie möglich in den Ausschüssen darüber beraten. Ich würde mich bedanken, wenn Sie dort genauso konstruktiv arbeiten, wie Sie hier gesprochen haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundeskabinett hat am 2. Juli 2003, also vorgestern, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über Altschulden in landwirtschaftlichen Unternehmen beschlossen. Wir begrüßen natürlich diese Initiative außerordentlich, da die Rechtsnachfolger der ehemaligen LPG zurzeit noch mit Altschulden von rund 2,5 Milliarden € belastet sind.
Nach der Wiedervereinigung wurden den Nachfolgeunternehmen im Rahmen der Umstrukturierung vergünstigte Kreditbedingungen eingeräumt, wie die steuerliche Abzugsfähigkeit der Bedienung von Altschulden, der Verzicht auf Zinsesverzinsung, die Herausnahme der Altschulden aus der Bilanz und die Rangrücktrittsvereinbarung.
Das hat dazu geführt, dass nach einer weitgehend erfolgten Sanierung der Unternehmen kaum Rückzahlungen erfolgten. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 8. April 1997 eine Veränderung der Altschuldenregelung für die LPG-Nachfolgeunternehmen angeregt. Im Ergebnis wurde eine Studie zur Beurteilung der Altschulden an die FAL in Braunschweig und an die Humboldt-Universität in Berlin in Auftrag gegeben.
In dieser Wirkungsstudie wurde festgestellt, dass nur ca. 5 % der Betriebe in der Lage sind, ihre Altschulden in den nächsten zehn Jahren zurückzuzahlen, sich die Höhe der Altschulden auch immer wieder erhöhen wird, trotz eines Verzichts auf den Zinseszins, und die Unternehmen durch die bestehende Regelung einen ungenügenden Anreiz zur Tilgung ihrer Verbindlichkeit haben, ja eigentlich sogar zur Gewinnvermeidung neigen.
Ausgehend von dieser Vorgeschichte hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Landwirtschaftsministerien den heute zur Debatte stehenden Gesetzentwurf erarbeitet. Das Ziel des Gesetzentwurfs ist die beschleunigte Ablösung der Altschulden durch die LPGNachfolgeunternehmen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dabei sollen die bestehenden Regelungen zur Bedienung der Altschulden angepasst und ein einheitliches Ablöseverfahren festgelegt werden. Die Anpassung der Rückzahlungsbedingungen besteht in einer Erhöhung des Abführungssatzes von 20 % auf 65 % der Bemessungsgrundlage.
Zugleich eröffnet der Gesetzentwurf den landwirtschaftlichen Unternehmen die Möglichkeit, durch einen individuellen Ablösebetrag entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Altschulden abzulösen. Die Bundesregierung wird parallel zu den parlamentarischen Beratungen die notwendigen Einzelheiten zur Durchführung des Ablöseverfahrens erarbeiten.
Meine Damen und Herren! So weit zum Verfahren.
Nun zu den Anträgen. Der Antrag der PDS-Fraktion beinhaltet letztlich, den Gesetzentwurf auf Eis zu legen. Es gibt ohne Zweifel einen Interessenkonflikt zwischen den betreffenden Agrarunternehmen und den zu erwartenden Einnahmen im Bundeshaushalt. Eine alle Seiten zufrieden stellende Lösung wird es mit Sicherheit nicht geben. Das ist auch nicht zu erwarten.
Die Frage ist letztlich, welche Regelungen gegenüber den Agrarunternehmen angemessen sind. Dazu haben wir uns in der Vergangenheit bereits eindeutig positioniert. Maßgeblich für die zu veranschlagende Höhe der Altschulden müssen die aus den Altschulden resultierenden verwertbaren Vermögensgegenstände sein. Insofern ist es auch sinnvoll, wenn diese im Rahmen der vorzeitigen Ablösung noch einmal erhoben werden. Wir hoffen, dass dieser Aspekt im Rahmen der parlamentarischen Beratung - dort geht der Gesetzentwurf zuerst hin - Eingang finden wird.
Wichtig dürfte auch der im Gesetzentwurf angekündigte Risikoabschlag sein; denn durch ihn könnte verhindert werden, dass Unternehmen durch zu hohe Verbindlichkeiten aufgrund des Ablösebetrages in Existenzschwierigkeiten geraten.
Ganz anders sieht es die CDU-Fraktion in ihrem Alternativantrag. Offensichtlich wird die Grundintention der Neuregelung der LPG-Altschulden nicht verstanden oder den mit Altschulden belasteten Agrargenossenschaften wird bewusst der Garaus gemacht.
Die Neuregelung erfolgt nicht, um den LPG-Nachfolgeunternehmen einen Gefallen zu tun. Sie sind schlichtweg überwiegend nicht dazu in der Lage, die Schulden abzutragen. Mir zeigt der Antrag, dass die CDU-Fraktion die Forderungen des Landvolkverbands nur einseitig übernimmt.
Da beide Anträge letztlich so konträr sind, denke ich, dass unser Änderungsantrag ein Kompromiss ist; denn hierin sind die Auffassungen der angehörten Agrarressorts mit verwertet worden, also auch die Meinung von Frau Wernicke, die im Großen und Ganzen sagte, der Gesetzentwurf sei bis auf ein paar Korrekturwünsche gut. Das ist üblich in der parlamentarischen Debatte.
Die Anhörung am 20. Mai dieses Jahres hat das bewiesen. Ich habe das noch einmal im Protokoll nachgelesen. Darin begrüßten die Agrarressorts der neuen Länder die Absicht der Bundesregierung - so heißt es wörtlich -, mit dem Gesetzentwurf eine abschließende Regelung für die landwirtschaftlichen Altschulden zu schaffen.
In diesem Sinne gibt es noch eine große Anzahl von Fragen. Es ist wichtig, im Ausschuss darüber zu diskutieren. Sollte der PDS-Antrag keine Mehrheit finden, wäre unser Änderungsantrag ebenfalls hinfällig. Dennoch, so denke ich, sollte er als ein Alternativantrag betrachtet werden und im Ausschuss Gehör finden. In diesem Sinne werbe ich dafür. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Eine Mehrgefahrenversicherung wäre genaugenommen ein privatwirtschaftlicher Nothilfefonds mit staatlicher finanzieller Unterstützung. Eine Modulation, wie sie in Sachsen angestrebt wird, scheint ein sinnvoller Weg zu sein. Das ist auch nach unserer Auffassung sinnvoll. Aber bis 2007 werden die Möglichkeiten der Ausgestaltung noch nicht genau festgelegt sein, sodass wir einige Aspekte berücksichtigen wollen, bei denen die SPD Probleme sieht.
Dennoch finde ich es gut, dass die Initiative auch in die Richtung der Landesregierung geht und nicht nur der Bund in die Pflicht genommen wird. So ist es sinnvoll, dem Änderungsantrag zu folgen. Er ist doch weitergehend. Wir können dem ebenfalls zustimmen.